Krefelder Friedhöfe
Krefelder Friedhöfe
Krefelder Friedhöfe
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Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Stadt Krefeld<br />
Der Oberbürgermeister<br />
Fachbereich Grünflächen<br />
Konrad–Adernauer–Platz 1<br />
47792 Krefeld<br />
Kontakt:<br />
Fachbereich Grünflächen<br />
Zentrale Friedhofsdienste<br />
Heideckstraße 127 – 129<br />
47805 Krefeld<br />
Fon 02151 – 86 44 51–55<br />
Fax 02151 – 86 44 70<br />
E-Mail: fb67@krefeld.de<br />
Fotos:<br />
Stadt Krefeld<br />
Fachbereich Grünflächen<br />
Lothar Strücken<br />
erschienen 9/2007 Gestaltung: Heike Seidemann, Wachtendonk | Druck: Druckpartner, Essen<br />
<strong>Krefelder</strong> Friedhöfe<br />
Bestattungsformen – Informationen und Gebühren
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
der Tod eines geliebten Menschen ist für die Hinter blie be nen immer<br />
mit großen Schmerzen verbunden. Viele Ange hörige fühlen sich in<br />
dieser schwierigen Zeit überfordert mit den Entscheidungen, die im<br />
Zusammenhang mit der Bestattung getroffen werden müssen.<br />
Eine Entscheidung von besonderer Bedeutung ist die Wahl der<br />
Grabart. Die Stadtverwaltung möchte Ihnen mit dieser Broschüre<br />
eine Orientierungshilfe an die Hand ge ben, die Ihnen diese Wahl<br />
erleichtern soll.<br />
Die Erfahrung zeigt, dass darüber hinaus ein frühzeitiger<br />
Gedankenaustausch im Kreis der Familie den Angehö rigen später<br />
hilft, die richtigen Entschei dun gen zu treffen.<br />
Für eine persönliche Beratung stehen Ihnen gerne auch die<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Grünflächen<br />
zur Verfügung.<br />
Gregor Kathstede<br />
Oberbürgermeister<br />
Übersicht<br />
Seite<br />
Einleitung 2<br />
Grabstätten für Sargbestattungen<br />
Reihengrabstätten 4<br />
Wahlgrabstätten 5<br />
Parkgrabstätten 6<br />
Konfessionelle Grabstätten<br />
Pflegefreie Grabstätten<br />
7<br />
Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein 8<br />
Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein 9<br />
Gestaltungsfreie Grabstätten 10<br />
Grabstätten für Urnenbestattungen<br />
Reihengrabstätten 11<br />
Wahlgrabstätten<br />
Pflegefreie Grabstätten<br />
12<br />
Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein 13<br />
Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein 14<br />
Baumgrabstätten 15<br />
Urnenkammern 16<br />
Gestaltungsfreie Grabstätten 17<br />
Grabstätten für Kinder<br />
Reihengrabstätten 18<br />
Grabstätten für totgeborene Kinder 19<br />
Anonyme Grabstätten 20<br />
Urnenbeisetzung<br />
Ascheverstreuung<br />
Trauerhallen 21<br />
Abschiedsräume 22<br />
Krematorium 23<br />
Stichworte 24<br />
Gebührenübersicht Beiblatt
Wenn ich ein Licht auf ein Grab stelle, bewirkt das nichts, aber es bedeutet viel.<br />
Es leuchtet für das Universum, bestätigt seinen Sinn.<br />
Wenn sie den Mond umfliegen, bewirkt das viel, aber es bedeutet weniger. 1<br />
Trauer braucht für viele Menschen einen festen Ort. Wer einen geliebten Menschen im Gedächtnis und im<br />
Herzen trägt, verspürt den Wunsch, ihn auch nach dessen Tod zu besuchen und mit ihm zu sprechen.<br />
Auf diese Weise wird der Friedhof zum Treffpunkt der Lebenden: der Friedhof lädt zum Spaziergang ein,<br />
Menschen suchen mitten in der Stadt ein wenig Ruhe vom hektischen Alltag, Angehörige finden Trost und<br />
die Möglichkeit des Gesprächs. Das macht den Friedhof zu dem, was er ist: ein Ort der lebendigen<br />
Erinnerung mit individuell gestalteten Grabstätten als Ankerpunkte gegen das<br />
Vergessen. Leben braucht Erinnerung. So wahren wir die Beziehungen zu unseren<br />
Verstorbenen.<br />
Die Stadt Krefeld verfügt über elf städtische Friedhöfe und damit über ein wohnnahes<br />
Angebot an Grabstätten für alle <strong>Krefelder</strong> Bürger. Die Friedhöfe in Krefeld<br />
bieten mit ihrem hohen Grünanteil und Ihren zahlreichen alten Bäumen nicht nur<br />
einen würdevollen Rahmen zum Gedenken an die Verstorbenen. Sie erfüllen darüber<br />
hinaus wichtige Funktionen für die Naherholung, das Stadtklima und die Tier- und Pflanzenwelt.<br />
Friedhöfe haben aber auch eine (stadt-)historische Bedeutung und spiegeln die Kultur und geistige Haltung<br />
ihrer Zeit wider. Dieses kulturelle Erbe gilt es zu erhalten.<br />
Der tiefste Sinn der Bestattungs- und Friedhofskultur ist es, die Würde des<br />
Menschen auch über seinen Tod hinaus zu achten und dieser Achtung Gestalt zu<br />
geben. Genau dies ist ein Grundanliegen in der Geschichte der Friedhöfe. Die<br />
mittelalterlichen Kirchhöfe waren wichtige Orte des kirchlichen und des weltlichen<br />
Lebens. Diese Doppelfunktion bewahrten sie lange Zeit.<br />
Die Rolle der Friedhöfe wandelte sich aber mit der veränderten Einstellung zum<br />
Tod. Dieser Wandel war vor allem ein Ergebnis der beginnenden Säkularisierung und Aufklärung im 18.<br />
Jahrhundert. Waren die Kirchhöfe des Mittelalters noch Orte, mit denen sich die Hoffnung auf die<br />
2<br />
1) Ernst Jünger<br />
2) Martin Luther<br />
3<br />
Auferstehung der Toten verknüpfte, so galten Friedhöfe danach immer mehr als Stätten des Gedenkens an<br />
die Toten. Und als Gedenkstätten sollten sie ein besonderes Äußeres erhalten. Die Friedhöfe wurden gärtnerisch<br />
gestaltet, aber damit auch bewusst aus dem täglichen Leben ausgegrenzt. Zur Konzeption des<br />
Friedhofs im 19. Jahrhundert gehörte es, alle Aktivitäten fernzuhalten, die nicht in Verbindung mit dem<br />
Bestattungszweck standen. Dies entsprach der eher veralteten Vorstellung, der Friedhof solle „ein feiner stiller<br />
Ort werden, darauf man mit Andacht gehen und stehen kann“ 2 . In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts<br />
und zu Beginn des 20. Jahrhunderts wandelte sich diese Einstellung. Insbesondere durch den hohen<br />
Anspruch an Stadtökologie und Klima entstanden große Parkfriedhöfe, die aufgrund ihrer Großzügigkeit<br />
und dem damit verbundenen Flächenverbrauch jedoch nicht unumstritten waren.<br />
Die geistige Haltung der heutigen Zeit in Bezug auf unsere Friedhöfe wird stark beeinflusst durch den gesellschaftlichen<br />
und demographischen Wandel. Menschen müssen z. B. aufgrund von Arbeitsplatzverlust mobiler<br />
werden, wohnen nicht ihr Leben lang in der gleichen Stadt. Es zeigt sich ein Trend zu kleineren, pflegeleichteren<br />
oder sogar pflegefreien Grabstätten, die schon beim Erwerb kostengünstig sein sollen.<br />
Die Stadt Krefeld bietet im Zuge dieser Entwicklungen neue Grabarten an. Sie hat versucht, damit dem<br />
Wunsch der Angehörigen zu entsprechen, einen geliebten Menschen auch nach dessen Tod zu besuchen,<br />
einen Ort der Trauer, der Ruhe und des Gesprächs zu haben, gleichzeitig aber den historisch geprägten und<br />
wertvollen Anlagen die Möglichkeit der Erhaltung zu geben. Die dazu vorhandenen Bestattungsformen soll<br />
diese Broschüre vorstellen.
Grabstätten für Sargbestattungen<br />
Reihengrabstätten<br />
Die Grabstätten werden der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt und können nicht<br />
ausgewählt werden. Es wird jeweils nur ein Sarg beigesetzt. Nach Ablauf der Ruhezeit (30 Jahre) werden<br />
die Grabstätten eingeebnet. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Größe des Grabbeetes be -<br />
trägt 1,25 x 1,70 m. Das Grab ist vorne mit einer Steinkante aus rotem Buntsandstein oder Vanga-Granit<br />
zu begrenzen. Eine Einfassung des Grabes an den Seiten ist aus dem gleichen Material möglich.<br />
Zusätzlich werden auf dem Hauptfriedhof große Reihengrabstätten mit einer Grabgröße von 1,25 x 2,80 m<br />
angeboten. Bei dieser Grabform ist die Verlegung der vorderen Steinkante aus rotem Buntsandstein in<br />
der Gebühr enthalten.<br />
Eine Einfassung des Grabes an den Seiten aus dem gleichen Material ist möglich.<br />
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischeln, Gellep-Stratum, Hüls, Oppum, Elfrath, Uerdingen<br />
4<br />
5<br />
Grabstätten für Sargbestattungen<br />
Wahlgrabstätten<br />
Die Lage der Grabstätte kann von den Angehörigen ausgewählt werden. Eine Grabstätte kann bis zu<br />
zwei Särge aufnehmen, sofern die erste Beisetzung auf 2 m Tiefe erfolgt ist. Zusätzlich kann eine Urne<br />
beigesetzt werden. Bei der Beisetzung von einem Sarg können weitere zwei Urnen beigesetzt werden.<br />
In Grabstätten die vor dem 1.01.2006 erworben wurden, ist eine weitere Belegungsmöglichkeit vorhanden.<br />
Solche Grabstätten können entweder einen Sarg und drei Urnen oder zwei Särge und zwei Urnen<br />
aufnehmen. Das Grab ist vorne mit einer Steinkante aus rotem Buntsandstein oder Vanga-Granit zu<br />
begrenzen. Eine Einfassung des Grabes an den Seiten ist aus dem gleichen Material möglich.<br />
Die Grabstätten können bereits zu Lebzeiten erworben werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit<br />
um mindestens 5 Jahre ist jederzeit möglich.<br />
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Bockum, Fischeln, Gellep-Stratum, Hüls, Linn, Oppum, Traar,<br />
Elfrath, Uerdingen, Verberg
Grabstätten für Sargbestattungen Grabstätten für Sargbestattungen<br />
Parkgrabstätten<br />
Dies sind Grabstätten in ausgewählter Lage, die sich durch den parkartigen Charakter auszeichnet.<br />
Die Parkgrabstätten bestehen aus mindestens zwei Grabstellen. Die Anzahl der möglichen<br />
Beisetzungen je Grabstelle entspricht der von Wahlgrabstätten. Für die Einfassung kann Buntsandstein<br />
oder Vanga-Granit verwendet werden.<br />
Die Grabstätten können bereits zu Lebzeiten erworben werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit<br />
um mindestens 5 Jahre ist jederzeit möglich.<br />
Konfessionelle Grabstätten<br />
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischeln, Elfrath Verfügbarkeit: Friedhof Elfrath<br />
6<br />
7<br />
Die Grabstätten sind ensprechend dem islamischen Bestattungsritus nach Mekka ausgerichtet.<br />
Beisetzungen ohne Sarg sind möglich. In diesem Fall haben die Angehörigen das Bestattungspersonal<br />
zu stellen. Die Schließung des Grabes kann nach dem islamischen Bestattungsritus ebenfalls durch die<br />
Angehörigen erfolgen. Der Transport auf dem Friedhof ist nur im geschlossenen Sarg möglich.<br />
Für rituelle Waschungen stehen auf dem Hauptfriedhof entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung.
Grabstätten für Sargbestattungen<br />
Pflegefreie Grabstätten<br />
Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein<br />
Die Grabstätten werden in einer Rasenfläche der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt<br />
und können nicht ausgewählt werden. Es kann jeweils nur ein Sarg beigesetzt werden. Am Rand des<br />
Grabfeldes befindet sich ein großer Gedenkstein in Form einer Natursteinplatte, auf der die Namen<br />
der Verstorbenen eingraviert werden können. Grabschmuck kann an einem zentralen Gedenkplatz<br />
ab gelegt werden.<br />
Die Nutzungszeit der Grabstätte kann nicht verlängert werden.<br />
Pflegefreie Grabstätten<br />
Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein<br />
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof Verfügbarkeit: Friedhof Elfrath<br />
8<br />
9<br />
Grabstätten für Sargbestattungen<br />
Die Grabstätten werden in einer Rasenfläche der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt<br />
und können nicht ausgewählt werden. Es kann jeweils nur ein Sarg beigesetzt werden. Auf der Grab -<br />
stät te wird eine kleine Gedenkplatte aus Naturstein (0,40 x 0,40 m) bodengleich in die Rasen fläche eingelassen.<br />
Das Material der Platte ist einheitlich vorgegeben. Die Lieferung und der Einbau der Grab -<br />
platte sind in der Gebühr enthalten. Die individuelle Beschriftung der Platte wird von den Ange hörigen<br />
vorgenommen. Grabschmuck kann auf der Platte sowie einem zentralen Gedenkplatz abgelegt werden.<br />
Die Nutzungszeit der Grabstätte kann nicht verlängert werden.
Grabstätten für Sargbestattungen<br />
Gestaltungsfreie Grabstätten<br />
In der Regel gibt es für die Gestaltung der Grabstätten eine Reihe von Vorschriften beziehungsweise<br />
Anforderungen. Auf einigen Friedhöfen werden Wahlgrabstätten ohne besondere Gestaltungs an -<br />
forderungen angeboten. Hier gibt es nur wenige gestalterische Vorgaben für die Grabgestaltung. So<br />
ist zum Beispiel eine komplette Abdeckung der Grabstätte mit einer Grabplatte möglich.<br />
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischeln, Hüls, Elfrath<br />
10<br />
11<br />
Grabstätten für Urnenbestattungen<br />
Reihengrabstätten<br />
Reihengrabstätten für Urnen werden der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt und<br />
können nicht ausgewählt werden. Es kann jeweils nur eine Urne beigesetzt werden. Das Grabmaß<br />
beträgt 0,80 x 0,80 m. Die einheitliche Grabeinfassung aus Naturstein ist in der Grabgebühr enthalten.<br />
Die Grabstätte wird nach Ablauf der Ruhezeit (30 Jahre) eingeebnet. Die Nutzungszeit der<br />
Grabstätte kann nicht verlängert werden.<br />
Verfügbarkeit:<br />
Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischeln, Gellep-Stratum, Hüls, Linn, Oppum, Elfrath, Uerdingen
Grabstätten für Urnenbestattungen Grabstätten für Urnenbestattungen<br />
Wahlgrabstätten<br />
Die Lage der Grabstätte kann von den Angehörigen ausgewählt werden. In einer Wahlgrabstätte für<br />
Urnen können bis zu drei Urnen beigesetzt werden. In Grabstätten, die vor dem 1.01.2006 erworben<br />
wurden, kann eine weitere Urne beigesetzt werden. Das Grabmaß beträgt 1,40 x 1,40 m. Die<br />
Einfassung aus Naturstein kann mit Ausnahme von weißem Material frei ausgewählt werden.<br />
Die Grabstätte kann bereits zu Lebzeiten erworben werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit für<br />
mindestens 5 Jahre ist jederzeit möglich.<br />
Pflegefreie Grabstätten<br />
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Bockum, Fischeln, Gellep-Stratum, Hüls, Linn, Oppum, Traar,<br />
Elfrath, Uerdingen, Verberg Verfügbarkeit: Hauptfriedhof<br />
12<br />
13<br />
Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein<br />
Die Grabstätten werden in einer Rasenfläche der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt<br />
und können demnach nicht ausgewählt werden. Es kann jeweils nur eine Urne beigesetzt werden. Am<br />
Rand des Grabfeldes befindet sich ein großer Gedenkstein in Form einer Natursteinplatte, auf der die<br />
Namen der Verstorbenen eingraviert werden können. Für das Ablegen von Grabschmuck steht ein zentraler<br />
Gedenkplatz zur Verfügung.<br />
Die Grabstätten können nach Ablauf der Ruhezeit (30 Jahre) nicht verlängert werden.
Grabstätten für Urnenbestattungen Grabstätten für Urnenbestattungen<br />
Pflegefreie Grabstätten<br />
Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein<br />
Die Grabstätten werden in einer Rasenfläche der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt<br />
und können nicht ausgewählt werden. Es kann jeweils nur eine Urne beigesetzt werden. Auf der<br />
Grabstätte wird eine kleine Gedenkplatte aus Naturstein (0,40 x 0,40 m) bodengleich in die Rasen -<br />
fläche eingelassen. Das Material ist einheitlich vorgegeben. Die Lieferung und der Einbau der Grab -<br />
platte sind in der Gebühr enthalten. Die individuelle Beschriftung der Platte wird von den Angehörigen<br />
vorgenommen. Grabschmuck kann auf der Platte sowie einem zentralen Gedenkplatz abgelegt werden.<br />
Eine Verlängerung der Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit ist nicht möglich.<br />
Pflegefreie Grabstätten<br />
Baumgrabstätten<br />
Bei dieser Grabart werden Urnen am Fuße eines Baumes beigesetzt. Die Lage der Grabstätte ist frei<br />
wählbar. Eine Grabstätte kann bis zu 2 Urnen aufnehmen.<br />
Es besteht die Möglichkeit, Name sowie Geburts- und Sterbejahr auf einem im Umfeld des Baumes eingelassenen<br />
Naturstein eingravieren zu lassen. Für das Ablegen von Grabschmuck steht ein zentraler<br />
Gedenkplatz zur Verfügung.<br />
Baumgrabstätten können bereits zu Lebzeiten erworben werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit<br />
für mindestens 5 Jahre ist jederzeit möglich.<br />
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof Verfügbarkeit: Friedhof Fischeln, Hauptfriedhof ab 2008<br />
14<br />
15
Grabstätten für Urnenbestattungen Grabstätten für Urnenbestattungen<br />
Pflegefreie Grabstätten<br />
Urnenkammern<br />
Urnenkammern sind Teil einer stilvollen Anlage, die durch ein großes Wasserbecken geprägt wird. Die<br />
Kammern sind in einer langen, hufeisenförmigen Mauer eingelassen. Vor jeder Grabkammer wird die<br />
Bepflanzung in jahreszeitlichem Wechsel vorgenommen. Hierfür wird eine jährliche Pflegegebühr erhoben.<br />
Eine Urnenkammer kann bis zu 8 Urnen aufnehmen. Die Kammern sind mit einer Platte aus Naturstein<br />
verschlossen, auf der die Namen der Verstorbenen eingraviert werden können. Die Lage der<br />
Urnenkammer ist frei wählbar, die Kammer kann bereits zu Lebzeiten erworben werden. Eine<br />
Verlängerung der Nutzungszeit um mindestens 5 Jahre ist jederzeit möglich.<br />
Gestaltungsfreie Grabstätten<br />
Für die Gestaltung der Grabstätten gibt es in der Regel eine Reihe von Vorschriften bzw. Anfor der -<br />
ungen. Auf einigen Friedhöfen werden Wahlgrabstätten ohne besondere Gestaltungsanforderungen<br />
angeboten. Hier gibt es nur wenige gestalterische Vorgaben. So ist zum Beispiel eine komplette<br />
Abdeckung der Grabstätte mit einer Grabplatte möglich.<br />
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischeln, Hüls, Elfrath<br />
16<br />
17
Grabstätten für Kinder Grabstätten für Kinder<br />
Reihengrabstätten<br />
Beisetzungen von Kindern bis 6 Jahren erfolgen in der Regel in kleineren Reihengrabstätten.<br />
Die Ruhe zeit beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung der Grabstätte ist nicht möglich.<br />
Auf Wunsch können Beisetzungen auch in Wahlgrabstätten vorgenommen werden.<br />
Grabfeld für totgeborene Kinder<br />
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Bockum, Fischeln, Gellep-Stratum, Hüls, Linn, Oppum, Traar,<br />
Elfrath, Uerdingen Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhof Uerdingen<br />
18<br />
19<br />
Für die Beisetzung von totgeborenen Kindern stehen eigene Grabfelder zur Verfügung.<br />
Im Umfeld der Gedenksteine können Gegenstände und Botschaften der persönlichen Erinnerung<br />
abgelegt werden.
Anonyme Grabstätten Trauerhallen<br />
Anonyme Beisetzungen sind nur dann möglich, wenn eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen<br />
über diesen Bestattungswunsch vorliegt. Die Bestattungen finden unter Ausschluss der Angehörigen<br />
oder sonstiger Personen statt. Die Lage der Grabstätte wird nicht bekannt gegeben.<br />
Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer anonymen Urnenbeisetzung und einer anonymen<br />
Ascheverstreuung.<br />
Die Grabpflege wird bei diesen Bestattungsarten von der Stadt Krefeld übernommen. Grabschmuck<br />
kann an einem zentralen Gedenkplatz abgelegt werden.<br />
Die Entscheidung für eine anonyme Bestattung sollte sorgsam abgewogen werden, da den Ange -<br />
hörigen durch das Fehlen einer Grabstelle sowie einer namentlichen Erwähnung des Verstorbenen<br />
kein Bezugspunkt für die Bewältigung ihrer Trauer zur Verfügung steht.<br />
Verfügbarkeit:<br />
anonyme Urnenbeisetzung: Friedhof Fischeln | anonyme Ascheverstreuung: Hauptfriedhof<br />
20<br />
21<br />
Für eine Abschiednahme in einem würdevollen Rahmen stehen auf nahezu allen Friedhöfen Trauer -<br />
hallen zur Verfügung. Die Trauerhallen sind mit Pflanzenschmuck und Kerzenleuchtern dekoriert. Eine<br />
zusätzliche Dekoration ist in Absprache mit dem Bestattungsinstitut oder dem Fachbereich Grün -<br />
flächen möglich.<br />
Neben der musikalischen Begleitung durch Orgelspiel können in allen Trauerhallen Musikstücke nach<br />
individueller Auswahl von Tonträgern abgespielt werden.<br />
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof*, Friedhöfe Bockum, Fischeln*, Gellep-Stratum, Hüls*, Linn*, Oppum, Traar,<br />
Elfrath*, Uerdingen* – (* Orgelbegleitung möglich)
Abschiedsräume Krematorium<br />
Hier haben die Angehörigen die Möglichkeit in aller Stille am Sarg oder an der Urne von dem<br />
Verstorbenen Abschied zu nehmen. Die Abschiedsräume sind mit Pflanzenschmuck und Kerzen leuch -<br />
tern dekoriert. Eine zusätzliche Dekoration ist in Absprache mit dem Bestattungsinstitut oder dem<br />
Fachbereich Grünflächen möglich.<br />
Auf besonderen Wunsch besteht die Möglichkeit der Abschiednahme am offenen Sarg.<br />
Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Bockum, Fischeln, Hüls, Linn, Oppum, Elfrath, Uerdingen<br />
22<br />
23<br />
Als erste Feuerbestattungsanlage im Rheinland und fünfte in Preußen wurde das <strong>Krefelder</strong> Krema -<br />
torium auf dem Neuen Teil des Hauptfriedhofes im Jahr 1915 seiner Bestimmung übergeben. Bevor das<br />
geschehen konnte, musste der <strong>Krefelder</strong> „Verein für Feuerbestattung“, der sich 1904 gründete, viel<br />
Überzeugungsarbeit leisten. Die Feuerbestattung galt als etwas Revolutionäres und war erst am 20.<br />
Mai 1911 vom Preußischen Landtag nach heftigen Diskussionen erlaubt worden.<br />
Als im selben Jahr eine Erweiterung des Hauptfriedhofes beschlossen wurde, entschied sich der Stad trat<br />
am 9. November 1911 für den Bau eines Krematoriums. Die Baukosten betrugen damals für das<br />
Bauwerk einschließlich der Ofen tech -<br />
nik 91.400 Reichsmark. Zum da ma -<br />
ligen Zeitpunkt wurden etwa 30 Ein -<br />
äscherungen pro Jahr durchgeführt,<br />
bis 1942 stieg die Anzahl auf 130.<br />
Im Jahr 1944 wurde das Krematorium<br />
zerstört und erst 1949 wieder aufgebaut<br />
und in Betrieb genommen. Heute<br />
steht das Gebäude unter Denkmal -<br />
schutz und wurde 1998/1999 komplett<br />
restauriert. Dabei wurde eine neue<br />
Ofenanlage eingebaut, die dem neuesten<br />
Stand der Technik entspricht und<br />
allen Umweltvorschriften gerecht wird.<br />
Im gleichen Zug wurden das Dach<br />
erneuert und verschiedene Bau maß -<br />
nahmen im Gebäudeinneren um -<br />
gesetzt.<br />
Zur Zeit werden im Jahr etwa 1300 Einäscherungen durchgeführt.
Stichworte<br />
Ruhezeit<br />
Die Ruhezeit beträgt für Särge und Urnen<br />
bei Erwachsenen einheitlich 30 Jahre.<br />
Grabstätten für Kinder bis zu 6 Jahren sind<br />
mit einer Ruhezeit von 20 Jahren belegt.<br />
Bei Reihen grab stätten werden die Beiset -<br />
zungsfelder nach Ablauf der letzten<br />
Ruhezeit komplett eingeebnet.<br />
Verzicht<br />
Auf das Nutzungsrecht von Grabstätten<br />
kann jederzeit verzichtet werden. Die<br />
Grab stätte fällt in diesem Fall an die<br />
Stadt Krefeld zurück. Nach der Einebnung<br />
und Raseneinsaat wird die weitere Pflege<br />
der Grabstätte bis zum Ablauf der Ruhe -<br />
zeit gegen eine entsprechende Gebühr<br />
von der Stadt Krefeld übernommen.<br />
Verlängerung<br />
Bei einer weiteren Beisetzung in eine vorhandene<br />
Grabstätte muss das Nut zungs -<br />
recht bis zum Errei chen der 30-jährigen<br />
Ruhezeit verlängert werden.<br />
Darüber hinaus ist eine Verlängerung des<br />
Nutzungsrechts jederzeit um mindestens 5<br />
Jahre möglich.<br />
24