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Krefelder Friedhöfe

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Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Stadt Krefeld<br />

Der Oberbürgermeister<br />

Fachbereich Grünflächen<br />

Konrad–Adernauer–Platz 1<br />

47792 Krefeld<br />

Kontakt:<br />

Fachbereich Grünflächen<br />

Zentrale Friedhofsdienste<br />

Heideckstraße 127 – 129<br />

47805 Krefeld<br />

Fon 02151 – 86 44 51–55<br />

Fax 02151 – 86 44 70<br />

E-Mail: fb67@krefeld.de<br />

Fotos:<br />

Stadt Krefeld<br />

Fachbereich Grünflächen<br />

Lothar Strücken<br />

erschienen 9/2007 Gestaltung: Heike Seidemann, Wachtendonk | Druck: Druckpartner, Essen<br />

<strong>Krefelder</strong> Friedhöfe<br />

Bestattungsformen – Informationen und Gebühren


Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

der Tod eines geliebten Menschen ist für die Hinter blie be nen immer<br />

mit großen Schmerzen verbunden. Viele Ange hörige fühlen sich in<br />

dieser schwierigen Zeit überfordert mit den Entscheidungen, die im<br />

Zusammenhang mit der Bestattung getroffen werden müssen.<br />

Eine Entscheidung von besonderer Bedeutung ist die Wahl der<br />

Grabart. Die Stadtverwaltung möchte Ihnen mit dieser Broschüre<br />

eine Orientierungshilfe an die Hand ge ben, die Ihnen diese Wahl<br />

erleichtern soll.<br />

Die Erfahrung zeigt, dass darüber hinaus ein frühzeitiger<br />

Gedankenaustausch im Kreis der Familie den Angehö rigen später<br />

hilft, die richtigen Entschei dun gen zu treffen.<br />

Für eine persönliche Beratung stehen Ihnen gerne auch die<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Grünflächen<br />

zur Verfügung.<br />

Gregor Kathstede<br />

Oberbürgermeister<br />

Übersicht<br />

Seite<br />

Einleitung 2<br />

Grabstätten für Sargbestattungen<br />

Reihengrabstätten 4<br />

Wahlgrabstätten 5<br />

Parkgrabstätten 6<br />

Konfessionelle Grabstätten<br />

Pflegefreie Grabstätten<br />

7<br />

Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein 8<br />

Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein 9<br />

Gestaltungsfreie Grabstätten 10<br />

Grabstätten für Urnenbestattungen<br />

Reihengrabstätten 11<br />

Wahlgrabstätten<br />

Pflegefreie Grabstätten<br />

12<br />

Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein 13<br />

Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein 14<br />

Baumgrabstätten 15<br />

Urnenkammern 16<br />

Gestaltungsfreie Grabstätten 17<br />

Grabstätten für Kinder<br />

Reihengrabstätten 18<br />

Grabstätten für totgeborene Kinder 19<br />

Anonyme Grabstätten 20<br />

Urnenbeisetzung<br />

Ascheverstreuung<br />

Trauerhallen 21<br />

Abschiedsräume 22<br />

Krematorium 23<br />

Stichworte 24<br />

Gebührenübersicht Beiblatt


Wenn ich ein Licht auf ein Grab stelle, bewirkt das nichts, aber es bedeutet viel.<br />

Es leuchtet für das Universum, bestätigt seinen Sinn.<br />

Wenn sie den Mond umfliegen, bewirkt das viel, aber es bedeutet weniger. 1<br />

Trauer braucht für viele Menschen einen festen Ort. Wer einen geliebten Menschen im Gedächtnis und im<br />

Herzen trägt, verspürt den Wunsch, ihn auch nach dessen Tod zu besuchen und mit ihm zu sprechen.<br />

Auf diese Weise wird der Friedhof zum Treffpunkt der Lebenden: der Friedhof lädt zum Spaziergang ein,<br />

Menschen suchen mitten in der Stadt ein wenig Ruhe vom hektischen Alltag, Angehörige finden Trost und<br />

die Möglichkeit des Gesprächs. Das macht den Friedhof zu dem, was er ist: ein Ort der lebendigen<br />

Erinnerung mit individuell gestalteten Grabstätten als Ankerpunkte gegen das<br />

Vergessen. Leben braucht Erinnerung. So wahren wir die Beziehungen zu unseren<br />

Verstorbenen.<br />

Die Stadt Krefeld verfügt über elf städtische Friedhöfe und damit über ein wohnnahes<br />

Angebot an Grabstätten für alle <strong>Krefelder</strong> Bürger. Die Friedhöfe in Krefeld<br />

bieten mit ihrem hohen Grünanteil und Ihren zahlreichen alten Bäumen nicht nur<br />

einen würdevollen Rahmen zum Gedenken an die Verstorbenen. Sie erfüllen darüber<br />

hinaus wichtige Funktionen für die Naherholung, das Stadtklima und die Tier- und Pflanzenwelt.<br />

Friedhöfe haben aber auch eine (stadt-)historische Bedeutung und spiegeln die Kultur und geistige Haltung<br />

ihrer Zeit wider. Dieses kulturelle Erbe gilt es zu erhalten.<br />

Der tiefste Sinn der Bestattungs- und Friedhofskultur ist es, die Würde des<br />

Menschen auch über seinen Tod hinaus zu achten und dieser Achtung Gestalt zu<br />

geben. Genau dies ist ein Grundanliegen in der Geschichte der Friedhöfe. Die<br />

mittelalterlichen Kirchhöfe waren wichtige Orte des kirchlichen und des weltlichen<br />

Lebens. Diese Doppelfunktion bewahrten sie lange Zeit.<br />

Die Rolle der Friedhöfe wandelte sich aber mit der veränderten Einstellung zum<br />

Tod. Dieser Wandel war vor allem ein Ergebnis der beginnenden Säkularisierung und Aufklärung im 18.<br />

Jahrhundert. Waren die Kirchhöfe des Mittelalters noch Orte, mit denen sich die Hoffnung auf die<br />

2<br />

1) Ernst Jünger<br />

2) Martin Luther<br />

3<br />

Auferstehung der Toten verknüpfte, so galten Friedhöfe danach immer mehr als Stätten des Gedenkens an<br />

die Toten. Und als Gedenkstätten sollten sie ein besonderes Äußeres erhalten. Die Friedhöfe wurden gärtnerisch<br />

gestaltet, aber damit auch bewusst aus dem täglichen Leben ausgegrenzt. Zur Konzeption des<br />

Friedhofs im 19. Jahrhundert gehörte es, alle Aktivitäten fernzuhalten, die nicht in Verbindung mit dem<br />

Bestattungszweck standen. Dies entsprach der eher veralteten Vorstellung, der Friedhof solle „ein feiner stiller<br />

Ort werden, darauf man mit Andacht gehen und stehen kann“ 2 . In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts<br />

und zu Beginn des 20. Jahrhunderts wandelte sich diese Einstellung. Insbesondere durch den hohen<br />

Anspruch an Stadtökologie und Klima entstanden große Parkfriedhöfe, die aufgrund ihrer Großzügigkeit<br />

und dem damit verbundenen Flächenverbrauch jedoch nicht unumstritten waren.<br />

Die geistige Haltung der heutigen Zeit in Bezug auf unsere Friedhöfe wird stark beeinflusst durch den gesellschaftlichen<br />

und demographischen Wandel. Menschen müssen z. B. aufgrund von Arbeitsplatzverlust mobiler<br />

werden, wohnen nicht ihr Leben lang in der gleichen Stadt. Es zeigt sich ein Trend zu kleineren, pflegeleichteren<br />

oder sogar pflegefreien Grabstätten, die schon beim Erwerb kostengünstig sein sollen.<br />

Die Stadt Krefeld bietet im Zuge dieser Entwicklungen neue Grabarten an. Sie hat versucht, damit dem<br />

Wunsch der Angehörigen zu entsprechen, einen geliebten Menschen auch nach dessen Tod zu besuchen,<br />

einen Ort der Trauer, der Ruhe und des Gesprächs zu haben, gleichzeitig aber den historisch geprägten und<br />

wertvollen Anlagen die Möglichkeit der Erhaltung zu geben. Die dazu vorhandenen Bestattungsformen soll<br />

diese Broschüre vorstellen.


Grabstätten für Sargbestattungen<br />

Reihengrabstätten<br />

Die Grabstätten werden der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt und können nicht<br />

ausgewählt werden. Es wird jeweils nur ein Sarg beigesetzt. Nach Ablauf der Ruhezeit (30 Jahre) werden<br />

die Grabstätten eingeebnet. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Größe des Grabbeetes be -<br />

trägt 1,25 x 1,70 m. Das Grab ist vorne mit einer Steinkante aus rotem Buntsandstein oder Vanga-Granit<br />

zu begrenzen. Eine Einfassung des Grabes an den Seiten ist aus dem gleichen Material möglich.<br />

Zusätzlich werden auf dem Hauptfriedhof große Reihengrabstätten mit einer Grabgröße von 1,25 x 2,80 m<br />

angeboten. Bei dieser Grabform ist die Verlegung der vorderen Steinkante aus rotem Buntsandstein in<br />

der Gebühr enthalten.<br />

Eine Einfassung des Grabes an den Seiten aus dem gleichen Material ist möglich.<br />

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischeln, Gellep-Stratum, Hüls, Oppum, Elfrath, Uerdingen<br />

4<br />

5<br />

Grabstätten für Sargbestattungen<br />

Wahlgrabstätten<br />

Die Lage der Grabstätte kann von den Angehörigen ausgewählt werden. Eine Grabstätte kann bis zu<br />

zwei Särge aufnehmen, sofern die erste Beisetzung auf 2 m Tiefe erfolgt ist. Zusätzlich kann eine Urne<br />

beigesetzt werden. Bei der Beisetzung von einem Sarg können weitere zwei Urnen beigesetzt werden.<br />

In Grabstätten die vor dem 1.01.2006 erworben wurden, ist eine weitere Belegungsmöglichkeit vorhanden.<br />

Solche Grabstätten können entweder einen Sarg und drei Urnen oder zwei Särge und zwei Urnen<br />

aufnehmen. Das Grab ist vorne mit einer Steinkante aus rotem Buntsandstein oder Vanga-Granit zu<br />

begrenzen. Eine Einfassung des Grabes an den Seiten ist aus dem gleichen Material möglich.<br />

Die Grabstätten können bereits zu Lebzeiten erworben werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit<br />

um mindestens 5 Jahre ist jederzeit möglich.<br />

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Bockum, Fischeln, Gellep-Stratum, Hüls, Linn, Oppum, Traar,<br />

Elfrath, Uerdingen, Verberg


Grabstätten für Sargbestattungen Grabstätten für Sargbestattungen<br />

Parkgrabstätten<br />

Dies sind Grabstätten in ausgewählter Lage, die sich durch den parkartigen Charakter auszeichnet.<br />

Die Parkgrabstätten bestehen aus mindestens zwei Grabstellen. Die Anzahl der möglichen<br />

Beisetzungen je Grabstelle entspricht der von Wahlgrabstätten. Für die Einfassung kann Buntsandstein<br />

oder Vanga-Granit verwendet werden.<br />

Die Grabstätten können bereits zu Lebzeiten erworben werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit<br />

um mindestens 5 Jahre ist jederzeit möglich.<br />

Konfessionelle Grabstätten<br />

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischeln, Elfrath Verfügbarkeit: Friedhof Elfrath<br />

6<br />

7<br />

Die Grabstätten sind ensprechend dem islamischen Bestattungsritus nach Mekka ausgerichtet.<br />

Beisetzungen ohne Sarg sind möglich. In diesem Fall haben die Angehörigen das Bestattungspersonal<br />

zu stellen. Die Schließung des Grabes kann nach dem islamischen Bestattungsritus ebenfalls durch die<br />

Angehörigen erfolgen. Der Transport auf dem Friedhof ist nur im geschlossenen Sarg möglich.<br />

Für rituelle Waschungen stehen auf dem Hauptfriedhof entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung.


Grabstätten für Sargbestattungen<br />

Pflegefreie Grabstätten<br />

Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein<br />

Die Grabstätten werden in einer Rasenfläche der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt<br />

und können nicht ausgewählt werden. Es kann jeweils nur ein Sarg beigesetzt werden. Am Rand des<br />

Grabfeldes befindet sich ein großer Gedenkstein in Form einer Natursteinplatte, auf der die Namen<br />

der Verstorbenen eingraviert werden können. Grabschmuck kann an einem zentralen Gedenkplatz<br />

ab gelegt werden.<br />

Die Nutzungszeit der Grabstätte kann nicht verlängert werden.<br />

Pflegefreie Grabstätten<br />

Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein<br />

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof Verfügbarkeit: Friedhof Elfrath<br />

8<br />

9<br />

Grabstätten für Sargbestattungen<br />

Die Grabstätten werden in einer Rasenfläche der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt<br />

und können nicht ausgewählt werden. Es kann jeweils nur ein Sarg beigesetzt werden. Auf der Grab -<br />

stät te wird eine kleine Gedenkplatte aus Naturstein (0,40 x 0,40 m) bodengleich in die Rasen fläche eingelassen.<br />

Das Material der Platte ist einheitlich vorgegeben. Die Lieferung und der Einbau der Grab -<br />

platte sind in der Gebühr enthalten. Die individuelle Beschriftung der Platte wird von den Ange hörigen<br />

vorgenommen. Grabschmuck kann auf der Platte sowie einem zentralen Gedenkplatz abgelegt werden.<br />

Die Nutzungszeit der Grabstätte kann nicht verlängert werden.


Grabstätten für Sargbestattungen<br />

Gestaltungsfreie Grabstätten<br />

In der Regel gibt es für die Gestaltung der Grabstätten eine Reihe von Vorschriften beziehungsweise<br />

Anforderungen. Auf einigen Friedhöfen werden Wahlgrabstätten ohne besondere Gestaltungs an -<br />

forderungen angeboten. Hier gibt es nur wenige gestalterische Vorgaben für die Grabgestaltung. So<br />

ist zum Beispiel eine komplette Abdeckung der Grabstätte mit einer Grabplatte möglich.<br />

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischeln, Hüls, Elfrath<br />

10<br />

11<br />

Grabstätten für Urnenbestattungen<br />

Reihengrabstätten<br />

Reihengrabstätten für Urnen werden der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt und<br />

können nicht ausgewählt werden. Es kann jeweils nur eine Urne beigesetzt werden. Das Grabmaß<br />

beträgt 0,80 x 0,80 m. Die einheitliche Grabeinfassung aus Naturstein ist in der Grabgebühr enthalten.<br />

Die Grabstätte wird nach Ablauf der Ruhezeit (30 Jahre) eingeebnet. Die Nutzungszeit der<br />

Grabstätte kann nicht verlängert werden.<br />

Verfügbarkeit:<br />

Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischeln, Gellep-Stratum, Hüls, Linn, Oppum, Elfrath, Uerdingen


Grabstätten für Urnenbestattungen Grabstätten für Urnenbestattungen<br />

Wahlgrabstätten<br />

Die Lage der Grabstätte kann von den Angehörigen ausgewählt werden. In einer Wahlgrabstätte für<br />

Urnen können bis zu drei Urnen beigesetzt werden. In Grabstätten, die vor dem 1.01.2006 erworben<br />

wurden, kann eine weitere Urne beigesetzt werden. Das Grabmaß beträgt 1,40 x 1,40 m. Die<br />

Einfassung aus Naturstein kann mit Ausnahme von weißem Material frei ausgewählt werden.<br />

Die Grabstätte kann bereits zu Lebzeiten erworben werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit für<br />

mindestens 5 Jahre ist jederzeit möglich.<br />

Pflegefreie Grabstätten<br />

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Bockum, Fischeln, Gellep-Stratum, Hüls, Linn, Oppum, Traar,<br />

Elfrath, Uerdingen, Verberg Verfügbarkeit: Hauptfriedhof<br />

12<br />

13<br />

Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein<br />

Die Grabstätten werden in einer Rasenfläche der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt<br />

und können demnach nicht ausgewählt werden. Es kann jeweils nur eine Urne beigesetzt werden. Am<br />

Rand des Grabfeldes befindet sich ein großer Gedenkstein in Form einer Natursteinplatte, auf der die<br />

Namen der Verstorbenen eingraviert werden können. Für das Ablegen von Grabschmuck steht ein zentraler<br />

Gedenkplatz zur Verfügung.<br />

Die Grabstätten können nach Ablauf der Ruhezeit (30 Jahre) nicht verlängert werden.


Grabstätten für Urnenbestattungen Grabstätten für Urnenbestattungen<br />

Pflegefreie Grabstätten<br />

Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein<br />

Die Grabstätten werden in einer Rasenfläche der Reihe nach entsprechend dem Bestattungstag belegt<br />

und können nicht ausgewählt werden. Es kann jeweils nur eine Urne beigesetzt werden. Auf der<br />

Grabstätte wird eine kleine Gedenkplatte aus Naturstein (0,40 x 0,40 m) bodengleich in die Rasen -<br />

fläche eingelassen. Das Material ist einheitlich vorgegeben. Die Lieferung und der Einbau der Grab -<br />

platte sind in der Gebühr enthalten. Die individuelle Beschriftung der Platte wird von den Angehörigen<br />

vorgenommen. Grabschmuck kann auf der Platte sowie einem zentralen Gedenkplatz abgelegt werden.<br />

Eine Verlängerung der Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit ist nicht möglich.<br />

Pflegefreie Grabstätten<br />

Baumgrabstätten<br />

Bei dieser Grabart werden Urnen am Fuße eines Baumes beigesetzt. Die Lage der Grabstätte ist frei<br />

wählbar. Eine Grabstätte kann bis zu 2 Urnen aufnehmen.<br />

Es besteht die Möglichkeit, Name sowie Geburts- und Sterbejahr auf einem im Umfeld des Baumes eingelassenen<br />

Naturstein eingravieren zu lassen. Für das Ablegen von Grabschmuck steht ein zentraler<br />

Gedenkplatz zur Verfügung.<br />

Baumgrabstätten können bereits zu Lebzeiten erworben werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit<br />

für mindestens 5 Jahre ist jederzeit möglich.<br />

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof Verfügbarkeit: Friedhof Fischeln, Hauptfriedhof ab 2008<br />

14<br />

15


Grabstätten für Urnenbestattungen Grabstätten für Urnenbestattungen<br />

Pflegefreie Grabstätten<br />

Urnenkammern<br />

Urnenkammern sind Teil einer stilvollen Anlage, die durch ein großes Wasserbecken geprägt wird. Die<br />

Kammern sind in einer langen, hufeisenförmigen Mauer eingelassen. Vor jeder Grabkammer wird die<br />

Bepflanzung in jahreszeitlichem Wechsel vorgenommen. Hierfür wird eine jährliche Pflegegebühr erhoben.<br />

Eine Urnenkammer kann bis zu 8 Urnen aufnehmen. Die Kammern sind mit einer Platte aus Naturstein<br />

verschlossen, auf der die Namen der Verstorbenen eingraviert werden können. Die Lage der<br />

Urnenkammer ist frei wählbar, die Kammer kann bereits zu Lebzeiten erworben werden. Eine<br />

Verlängerung der Nutzungszeit um mindestens 5 Jahre ist jederzeit möglich.<br />

Gestaltungsfreie Grabstätten<br />

Für die Gestaltung der Grabstätten gibt es in der Regel eine Reihe von Vorschriften bzw. Anfor der -<br />

ungen. Auf einigen Friedhöfen werden Wahlgrabstätten ohne besondere Gestaltungsanforderungen<br />

angeboten. Hier gibt es nur wenige gestalterische Vorgaben. So ist zum Beispiel eine komplette<br />

Abdeckung der Grabstätte mit einer Grabplatte möglich.<br />

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Fischeln, Hüls, Elfrath<br />

16<br />

17


Grabstätten für Kinder Grabstätten für Kinder<br />

Reihengrabstätten<br />

Beisetzungen von Kindern bis 6 Jahren erfolgen in der Regel in kleineren Reihengrabstätten.<br />

Die Ruhe zeit beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung der Grabstätte ist nicht möglich.<br />

Auf Wunsch können Beisetzungen auch in Wahlgrabstätten vorgenommen werden.<br />

Grabfeld für totgeborene Kinder<br />

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Bockum, Fischeln, Gellep-Stratum, Hüls, Linn, Oppum, Traar,<br />

Elfrath, Uerdingen Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhof Uerdingen<br />

18<br />

19<br />

Für die Beisetzung von totgeborenen Kindern stehen eigene Grabfelder zur Verfügung.<br />

Im Umfeld der Gedenksteine können Gegenstände und Botschaften der persönlichen Erinnerung<br />

abgelegt werden.


Anonyme Grabstätten Trauerhallen<br />

Anonyme Beisetzungen sind nur dann möglich, wenn eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen<br />

über diesen Bestattungswunsch vorliegt. Die Bestattungen finden unter Ausschluss der Angehörigen<br />

oder sonstiger Personen statt. Die Lage der Grabstätte wird nicht bekannt gegeben.<br />

Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer anonymen Urnenbeisetzung und einer anonymen<br />

Ascheverstreuung.<br />

Die Grabpflege wird bei diesen Bestattungsarten von der Stadt Krefeld übernommen. Grabschmuck<br />

kann an einem zentralen Gedenkplatz abgelegt werden.<br />

Die Entscheidung für eine anonyme Bestattung sollte sorgsam abgewogen werden, da den Ange -<br />

hörigen durch das Fehlen einer Grabstelle sowie einer namentlichen Erwähnung des Verstorbenen<br />

kein Bezugspunkt für die Bewältigung ihrer Trauer zur Verfügung steht.<br />

Verfügbarkeit:<br />

anonyme Urnenbeisetzung: Friedhof Fischeln | anonyme Ascheverstreuung: Hauptfriedhof<br />

20<br />

21<br />

Für eine Abschiednahme in einem würdevollen Rahmen stehen auf nahezu allen Friedhöfen Trauer -<br />

hallen zur Verfügung. Die Trauerhallen sind mit Pflanzenschmuck und Kerzenleuchtern dekoriert. Eine<br />

zusätzliche Dekoration ist in Absprache mit dem Bestattungsinstitut oder dem Fachbereich Grün -<br />

flächen möglich.<br />

Neben der musikalischen Begleitung durch Orgelspiel können in allen Trauerhallen Musikstücke nach<br />

individueller Auswahl von Tonträgern abgespielt werden.<br />

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof*, Friedhöfe Bockum, Fischeln*, Gellep-Stratum, Hüls*, Linn*, Oppum, Traar,<br />

Elfrath*, Uerdingen* – (* Orgelbegleitung möglich)


Abschiedsräume Krematorium<br />

Hier haben die Angehörigen die Möglichkeit in aller Stille am Sarg oder an der Urne von dem<br />

Verstorbenen Abschied zu nehmen. Die Abschiedsräume sind mit Pflanzenschmuck und Kerzen leuch -<br />

tern dekoriert. Eine zusätzliche Dekoration ist in Absprache mit dem Bestattungsinstitut oder dem<br />

Fachbereich Grünflächen möglich.<br />

Auf besonderen Wunsch besteht die Möglichkeit der Abschiednahme am offenen Sarg.<br />

Verfügbarkeit: Hauptfriedhof, Friedhöfe Bockum, Fischeln, Hüls, Linn, Oppum, Elfrath, Uerdingen<br />

22<br />

23<br />

Als erste Feuerbestattungsanlage im Rheinland und fünfte in Preußen wurde das <strong>Krefelder</strong> Krema -<br />

torium auf dem Neuen Teil des Hauptfriedhofes im Jahr 1915 seiner Bestimmung übergeben. Bevor das<br />

geschehen konnte, musste der <strong>Krefelder</strong> „Verein für Feuerbestattung“, der sich 1904 gründete, viel<br />

Überzeugungsarbeit leisten. Die Feuerbestattung galt als etwas Revolutionäres und war erst am 20.<br />

Mai 1911 vom Preußischen Landtag nach heftigen Diskussionen erlaubt worden.<br />

Als im selben Jahr eine Erweiterung des Hauptfriedhofes beschlossen wurde, entschied sich der Stad trat<br />

am 9. November 1911 für den Bau eines Krematoriums. Die Baukosten betrugen damals für das<br />

Bauwerk einschließlich der Ofen tech -<br />

nik 91.400 Reichsmark. Zum da ma -<br />

ligen Zeitpunkt wurden etwa 30 Ein -<br />

äscherungen pro Jahr durchgeführt,<br />

bis 1942 stieg die Anzahl auf 130.<br />

Im Jahr 1944 wurde das Krematorium<br />

zerstört und erst 1949 wieder aufgebaut<br />

und in Betrieb genommen. Heute<br />

steht das Gebäude unter Denkmal -<br />

schutz und wurde 1998/1999 komplett<br />

restauriert. Dabei wurde eine neue<br />

Ofenanlage eingebaut, die dem neuesten<br />

Stand der Technik entspricht und<br />

allen Umweltvorschriften gerecht wird.<br />

Im gleichen Zug wurden das Dach<br />

erneuert und verschiedene Bau maß -<br />

nahmen im Gebäudeinneren um -<br />

gesetzt.<br />

Zur Zeit werden im Jahr etwa 1300 Einäscherungen durchgeführt.


Stichworte<br />

Ruhezeit<br />

Die Ruhezeit beträgt für Särge und Urnen<br />

bei Erwachsenen einheitlich 30 Jahre.<br />

Grabstätten für Kinder bis zu 6 Jahren sind<br />

mit einer Ruhezeit von 20 Jahren belegt.<br />

Bei Reihen grab stätten werden die Beiset -<br />

zungsfelder nach Ablauf der letzten<br />

Ruhezeit komplett eingeebnet.<br />

Verzicht<br />

Auf das Nutzungsrecht von Grabstätten<br />

kann jederzeit verzichtet werden. Die<br />

Grab stätte fällt in diesem Fall an die<br />

Stadt Krefeld zurück. Nach der Einebnung<br />

und Raseneinsaat wird die weitere Pflege<br />

der Grabstätte bis zum Ablauf der Ruhe -<br />

zeit gegen eine entsprechende Gebühr<br />

von der Stadt Krefeld übernommen.<br />

Verlängerung<br />

Bei einer weiteren Beisetzung in eine vorhandene<br />

Grabstätte muss das Nut zungs -<br />

recht bis zum Errei chen der 30-jährigen<br />

Ruhezeit verlängert werden.<br />

Darüber hinaus ist eine Verlängerung des<br />

Nutzungsrechts jederzeit um mindestens 5<br />

Jahre möglich.<br />

24

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