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Chemikalien Risikoreduktionsverordnung als ... - FRIGO AG BERN

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Datum 30.11.2010<br />

<strong>Chemikalien</strong>-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV<br />

- Wartungsheft<br />

- Check-up<br />

- Meldepflicht und Vignette<br />

Seiten 2 An unsere Kunden<br />

Telefon<br />

Telefax<br />

Absender Gianfranco Melis<br />

� � melis@frigoag.ch<br />

<strong>Chemikalien</strong>-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) Kältemittel 2011<br />

Sehr geehrte Kundin<br />

Sehr geehrter Kunde<br />

Nachdem wir Sie alle Jahre bereits auf die gesetzlichen Verordnungen bezüglich Kältemittel und der damit<br />

verbundenen <strong>Chemikalien</strong>-Risikoreduktions-Verordnung des Bundes informiert haben, wollen wir Sie<br />

nochm<strong>als</strong> über die damit verbundene Handhabung der Verordnung informieren um Sie tatkräftig bei der<br />

Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zu unterstützen.<br />

Nachfolgend gehen wir auf die einzelnen Verpflichtungen ein, welche Sie <strong>als</strong> Inhaber einer kältetechnischen<br />

Anlage (unabhängig von der Art des Kältemittels) erfüllen müssen.<br />

Für allfällige weitere Fragen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.<br />

Kurzübersicht<br />

1. Wartungsheft<br />

Die Inhaber von Geräten und Anlagen, welche mehr <strong>als</strong> 3 kg Kältemittel-Inhalt enthalten, müssen für jede einzelne<br />

Anlage ein Wartungsheft führen.<br />

2. Check-up<br />

Bei jeder Anmeldung einer Anlage wird durch unseren Kältemonteur gleichzeitig ein so genannter Check-up ausgeführt.<br />

3. Meldepflicht<br />

Inhaber von Kälteanlagen welche mehr <strong>als</strong> 3 kg Kältemittel-Inhalt aufweisen muss diese der kantonalen Behörde<br />

(Meldestelle) melden resp. anmelden lassen.<br />

3.1. Vignette<br />

Die Identifizierung gemeldeter Anlagen wird mittels einer dreifachen selbstklebenden Vignette sichergestellt.<br />

4. Dichtigkeitskontrolle<br />

Eine Dichtheitskontrolle muss bei allen Geräten und Anlagen mit mehr <strong>als</strong> 3 kg Kältemittel-Inhalt mindestens 1<br />

Mal jährlich durchgeführt werden.<br />

Diese Überprüfungspflicht ist in der Stoffverordnung festgeschrieben und seit 01.01.2004 rechtsgültig.<br />

Weiterführende Informationen: Schweizerischer Verein für Kältetechnik:<br />

www.svk.ch<br />

Kältemittel gesetzliche Grundlagengen:<br />

http://www.bafu.admin.ch/chemikalien/01415/01426/index.html?lang=de<br />

Schweizerische Meldestelle<br />

www.meldestelle-kaelte.ch<br />

<strong>FRIGO</strong> <strong>AG</strong> <strong>BERN</strong>


<strong>Chemikalien</strong>-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV: Kältemittel 2010<br />

1. Wartungsheft<br />

Die Inhaber von Geräten und Anlagen, welche mehr <strong>als</strong> 3 kg Kältemittel enthalten, müssen für jede einzelne Anlage ein<br />

Wartungsheft führen in welchem folgende Angaben aufgelistet sind:<br />

- Name des Inhabers der Anlage oder des Gerätes<br />

- Name der Fachperson resp. der Fachfirma welche für den Unterhalt der Anlage zuständig ist<br />

- Das Datum jedes Eingriffes (Reparatur, Kontrolle, Service)<br />

- Eine kurze Beschreibung des Eingriffes (analog dem Arbeitsrapport resp. Servicerapport)<br />

- Das Ergebnis der Dichtheitskontrolle<br />

- Menge und Art des entnommenen Kältemittels sowie Menge und Art des in die Anlage eingefüllten Kältemittels<br />

- Die Firma sowie den eigenen Namen und die Unterschrift<br />

- Das Wartungsheft wird durch eine Fachfirma (<strong>FRIGO</strong> <strong>AG</strong> <strong>BERN</strong>) angelegt<br />

- Das Wartungsheft muss gut sichtbar an einem geschützten Ort in unmittelbarer Nähe der Anlage aufbewahrt werden<br />

- Das Wartungsheft dokumentiert die Geschichte eines Gerätes oder einer Anlage, vor allem die Reparatur- und<br />

Wartungsarbeiten einschliesslich der Dichtheitskontrolle<br />

- Es informiert den Inhaber, die zuständige Kontrollbehörde und die Fachfirma über die durchgeführten Arbeiten<br />

2. Check-up<br />

- Bei jeder Anmeldung einer Anlage wird gleichzeitig ein so genannter Check-up ausgeführt<br />

- Die Anlage wird eingehend, gemäss den auf dem Check-up Formular aufgeführten Angaben, überprüft.<br />

- Einschliesslich Dichtigkeitskontrolle.<br />

3. Meldepflicht<br />

Wer eine Anlage mit mehr <strong>als</strong> 3 kg Kältemittel-Inhalt in Betrieb oder ausser Betrieb nimmt, muss dies der zuständigen<br />

kantonalen Behörde melden.<br />

Den Inhabern von Anlagen stehen zwei Meldekarten zur Verfügung. Eine für die Inbetriebnahme und eine für die<br />

Ausserbetriebnahme einer Anlage. In der Praxis wird es am einfachsten sein, diese Aufgabe der zuständigen Fachfirma<br />

(<strong>FRIGO</strong> <strong>AG</strong> <strong>BERN</strong>) zu übergeben.<br />

3.1. Vignette<br />

Die Identifizierung gemeldeter Anlagen erfolgt mit einer dreifachen selbstklebenden Vignette sichergestellt, die mit einer<br />

Identifikationsnummer versehen ist. Die Vignetten werden immer gleichzeitig mit den Meldekarten abgegeben.<br />

Eine Vignette wird gut sichtbar auf der Anlage angebracht.<br />

Die zweite Vignette wird auf die Meldekarte geklebt<br />

Die dritte Vignette wird auf die Ausserbetriebnahme-Karte geklebt.<br />

4. Dichtigkeitskontrolle<br />

Eine Dichtheitskontrolle muss bei allen Geräten und Anlagen mit mehr <strong>als</strong> 3 kg Kältemittel durchgeführt werden. Diese<br />

Überprüfungspflicht ist in der Stoffverordnung festgeschrieben.<br />

- Die Inhaber der Anlagen müssen diese regelmässig, mindestens aber bei jedem Eingriff und bei jeder<br />

Wartung, auf ihre Dichtigkeit überprüfen lassen.<br />

- Bei Feststellung einer Undichtigkeit muss der Inhaber umgehend die Instandstellung des Gerätes oder der Anlage<br />

veranlassen.<br />

- Dichtigkeitskontrollen sind immer von einer für diese Tätigkeit technisch ausgebildeten Fachperson durchzuführen,<br />

welche im Besitze einer Fachbewilligung ist (<strong>FRIGO</strong> <strong>AG</strong> <strong>BERN</strong>).<br />

- Sind keine Arbeiten an der Anlage nötig, müssen dennoch regelmässig Dichtigkeitskontrollen ausgeführt werden<br />

Vorgeschriebener Zyklus für Dichtigkeitskontrollen<br />

a) an Geräten und Anlagen, die vor Ort zusammengebaut worden sind:<br />

- erste Kontrolle: 2 Jahre nach Inbetriebnahme;<br />

- weitere Kontrollen: jährlich;<br />

b) an werksgefertigten «dauerhaft geschlossenen» Kompaktanlagen und -geräten:<br />

- erste Kontrolle: 6 Jahre nach Inbetriebnahme;<br />

- zweite Kontrolle: nach weiteren 4 Jahren;<br />

- weitere Kontrollen: in Abständen von jeweils 2 Jahren.<br />

Festgestellte Undichtigkeiten des Kältemittelkreislaufs müssen umgehend behoben werden!<br />

5. Kosten<br />

Die Kosten für ein Set, bestehend aus Wartungsheft, Check-up Formular und den 3 Vignetten, kostet CHF 30.00.<br />

Alle Aufwände welche in Zusammenhang mit den in diesem Schreiben aufgeführten Arbeiten stehen, werden pauschal<br />

für CHF 85.00 in Rechnung gestellt.<br />

Da es sich um aussergewöhnliche Aufwände handelt, werden diese Arbeiten nicht zu Lasten einer bestehenden Servicevereinbarung<br />

ausgeführt.<br />

<strong>FRIGO</strong> <strong>AG</strong> <strong>BERN</strong>

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