Flyer - Kreishandwerkerschaft Bremerhaven-Wesermünde
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Umschulungsinhalt<br />
Die Vermittlung der praktischen und theoretischen<br />
Kenntnisse für die Ausbildung<br />
zum Mechatroniker verkürzt auf ca. 28 Monate<br />
(reguläre Ausbildungszeit 3,5 Jahre).<br />
Arbeitszeit/Unterrichtszeit<br />
Die wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit<br />
beträgt 38 Stunden. In der Regel ist Arbeitsbeginn<br />
um 7.30 Uhr.<br />
Pflichten des Maßnahmeträgers und des<br />
Umschülers<br />
Bei Zustandekommen der Umschulungsmaßnahme<br />
wird ein Umschulungsvertrag zwischen<br />
der InCoTrain GmbH und der/dem Umschüler/in<br />
geschlossen und das Umschulungsverhältnis<br />
wird bei der IHK <strong>Bremerhaven</strong><br />
eingetragen.<br />
Zielgruppe<br />
Die Umschulung wendet sich an Personen, die<br />
eine neue berufliche Perspektive im gewerblich-technischen<br />
Bereich suchen. Menschen,<br />
die in einer stark expandierenden Branche der<br />
regenerativen Energien Fuß fassen möchten,<br />
bietet sich hier die geeignete Qualifikation, um<br />
in dieser Branche tätig zu werden.<br />
Zugangsvoraussetzungen<br />
• Vorlage eines Hauptschulabschlusses oder<br />
ein vergleichbarer Abschluss<br />
und<br />
• mehrjährige Berufserfahrung bzw. Tätigkeit<br />
im Bereich Metall oder Elektro bzw. eine<br />
angelernte Tätigkeit<br />
oder<br />
• Vorlage eines Berufsabschlusses als Fach-<br />
arbeiter oder Geselle oder ein vergleichbarer<br />
Abschluss<br />
Abschluss der Maßnahme<br />
Nach bestandener Prüfung vor der Industrie<br />
und Handelskammer <strong>Bremerhaven</strong> erhalten<br />
Sie den Facharbeiterbrief (Prüfungszeugnis)<br />
sowie ein Zeugnis der InCoTrain GmbH über<br />
die erzielten Leistungen.<br />
Kostenübernahme<br />
Die Kosten für die Umschulung übernimmt die<br />
Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter<br />
<strong>Bremerhaven</strong> bei Erfüllung der SGB-II-<br />
Voraussetzungen in Verbindung mit den SGB-<br />
III-Voraussetzungen.<br />
Fragen zum Förderungsrecht beantwortet<br />
Ihnen gerne Ihre zuständige Arbeitsagentur<br />
bzw. Ihr Jobcenter.