Druckversion Schul- und Hausordnung mit Anhängen
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Anlage 1<br />
Regeln für den ordnungsgemäßen <strong>Schul</strong>besuch an der KSS<br />
Die <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong> dient in erster Linie dazu, eine Situation im Unterricht zu schaffen, in der Lernen<br />
möglich ist, <strong>und</strong> diejenigen Schüler zu fördern, zu unterstützen <strong>und</strong> zu schützen, die lernen wollen.<br />
Wir sind in unserer <strong>Schul</strong>e davon überzeugt, dass ein erfolgreiches schulisches Zusammenleben <strong>und</strong> pädagogisches<br />
Arbeiten nur im Rahmen verbindlicher Regelungen möglich ist.<br />
Diese Regelungen berücksichtigen, dass die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler unserer <strong>Schul</strong>e entweder schon bei<br />
<strong>Schul</strong>eintritt volljährig sind oder im Laufe der <strong>Schul</strong>zeit volljährig werden <strong>und</strong> deshalb für ihr Handeln selbst verantwortlich<br />
sind.<br />
Schüler, die unsere <strong>Schul</strong>e besuchen, sollten von vorneherein wissen, welche Konsequenzen ein den Unterricht<br />
<strong>und</strong> den Lernprozess der anderen störendes Verhalten haben wird, um ihnen Verhaltenssicherheit zu geben.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden im Folgenden die zwei wichtigsten Gruppen möglicher Regelverstöße näher aufgeführt<br />
<strong>und</strong> deren Konsequenzen erläutert.<br />
<strong>Schul</strong>versäumnisse<br />
sind<br />
> Fehlen an einem oder mehreren ganzen Tagen<br />
> Fehlen in einzelnen St<strong>und</strong>en<br />
> Zuspätkommen zur ersten St<strong>und</strong>e<br />
> Zuspätkommen nach der Pause<br />
Unentschuldigte Versäumnisse<br />
⇒ Unentschuldigte Versäumnisse führen zu Maßnahmen nach Punkt C. der <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Hausordnung</strong> (s. u.)!<br />
Entschuldigte Versäumnisse<br />
Der Schüler/die Schülerin muss davon ausgehen, dass der jeweilige Fachlehrer in der ersten St<strong>und</strong>e zu<br />
der es dem Schüler/der Schülerin möglich sein kann, den Stoff (einschließlich der Hausaufgaben) nachgearbeitet<br />
zu haben, diesen überprüft; entweder durch Kontrolle der Aufzeichnungen oder durch<br />
mündliche Prüfung oder durch beides.<br />
⇒ Falls eine Leistungskontrolle erfolgt, wird die erbrachte Leistung benotet.<br />
Hinweis<br />
Lt. Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom 4. Dez. 1995 werden häufige Fehlzeiten in den Halbjahreszeugnissen<br />
<strong>und</strong> Jahreszeugnissen unter „Bemerkungen“ eingetragen.<br />
<strong>Schul</strong>isches Fehlverhalten<br />
Sind u. a.<br />
> Nichterledigen der Hausaufgaben<br />
> Nicht<strong>mit</strong>bringen der nötigen Unterrichtsmaterialien<br />
> Stören des Unterrichts<br />
> Nichtbeachten der <strong>Hausordnung</strong><br />
⇒ <strong>Schul</strong>isches Fehlverhalten führt zu Maßnahmen nach Punkt C. der <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Hausordnung</strong>!