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Druckversion Schul- und Hausordnung mit Anhängen

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Anlage 1<br />

Regeln für den ordnungsgemäßen <strong>Schul</strong>besuch an der KSS<br />

Die <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong> dient in erster Linie dazu, eine Situation im Unterricht zu schaffen, in der Lernen<br />

möglich ist, <strong>und</strong> diejenigen Schüler zu fördern, zu unterstützen <strong>und</strong> zu schützen, die lernen wollen.<br />

Wir sind in unserer <strong>Schul</strong>e davon überzeugt, dass ein erfolgreiches schulisches Zusammenleben <strong>und</strong> pädagogisches<br />

Arbeiten nur im Rahmen verbindlicher Regelungen möglich ist.<br />

Diese Regelungen berücksichtigen, dass die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler unserer <strong>Schul</strong>e entweder schon bei<br />

<strong>Schul</strong>eintritt volljährig sind oder im Laufe der <strong>Schul</strong>zeit volljährig werden <strong>und</strong> deshalb für ihr Handeln selbst verantwortlich<br />

sind.<br />

Schüler, die unsere <strong>Schul</strong>e besuchen, sollten von vorneherein wissen, welche Konsequenzen ein den Unterricht<br />

<strong>und</strong> den Lernprozess der anderen störendes Verhalten haben wird, um ihnen Verhaltenssicherheit zu geben.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden im Folgenden die zwei wichtigsten Gruppen möglicher Regelverstöße näher aufgeführt<br />

<strong>und</strong> deren Konsequenzen erläutert.<br />

<strong>Schul</strong>versäumnisse<br />

sind<br />

> Fehlen an einem oder mehreren ganzen Tagen<br />

> Fehlen in einzelnen St<strong>und</strong>en<br />

> Zuspätkommen zur ersten St<strong>und</strong>e<br />

> Zuspätkommen nach der Pause<br />

Unentschuldigte Versäumnisse<br />

⇒ Unentschuldigte Versäumnisse führen zu Maßnahmen nach Punkt C. der <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Hausordnung</strong> (s. u.)!<br />

Entschuldigte Versäumnisse<br />

Der Schüler/die Schülerin muss davon ausgehen, dass der jeweilige Fachlehrer in der ersten St<strong>und</strong>e zu<br />

der es dem Schüler/der Schülerin möglich sein kann, den Stoff (einschließlich der Hausaufgaben) nachgearbeitet<br />

zu haben, diesen überprüft; entweder durch Kontrolle der Aufzeichnungen oder durch<br />

mündliche Prüfung oder durch beides.<br />

⇒ Falls eine Leistungskontrolle erfolgt, wird die erbrachte Leistung benotet.<br />

Hinweis<br />

Lt. Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom 4. Dez. 1995 werden häufige Fehlzeiten in den Halbjahreszeugnissen<br />

<strong>und</strong> Jahreszeugnissen unter „Bemerkungen“ eingetragen.<br />

<strong>Schul</strong>isches Fehlverhalten<br />

Sind u. a.<br />

> Nichterledigen der Hausaufgaben<br />

> Nicht<strong>mit</strong>bringen der nötigen Unterrichtsmaterialien<br />

> Stören des Unterrichts<br />

> Nichtbeachten der <strong>Hausordnung</strong><br />

⇒ <strong>Schul</strong>isches Fehlverhalten führt zu Maßnahmen nach Punkt C. der <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Hausordnung</strong>!

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