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Anmeldung Fremdsprachenschule Riedlingen - Kolping Bildungswerk

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(77662)002-17.09.10<br />

<strong>Anmeldung</strong><br />

zur Ausbildung / zum Lehrgang gemäß der umseitigen Vertragsbedingungen (bitte ankreuzen).<br />

Staatlich anerkannte/r fremdsprachliche/r Wirtschaftskorrespondent/-in (2 Jahre):<br />

Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent/-in<br />

Englisch / Französisch Englisch / Spanisch<br />

Zusatzprogramm : Fachhochschulreife<br />

Staatl. anerkannte/r Europasekretär/-in (3 Jahre mit mittlerer Reife)<br />

Englisch/Französisch/Spanisch<br />

Staatl. anerkannte/r Europasekretär/-in (2 Jahre mit Abitur)<br />

Englisch/Französisch/Spanisch<br />

Name: Vorname:<br />

Geburtsdatum: Geb.-Ort/Kreis:<br />

Familienstand: Konfession: Staatsangehörigkeit.:<br />

Anschrift und Telefon:<br />

Anschrift der Eltern:<br />

Bisher besuchte Schulen: 1.<br />

Abgeschlossene Berufsausbildung als:<br />

<strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> Württemberg e. V.<br />

Rosensteinstr. 30 | 70191 Stuttgart<br />

2.<br />

Fremdsprachenunterricht: Englisch ....... Jahre, Französisch ...... Jahre, ...................... ........ Jahre<br />

Ich habe bereits eine Ausbildung als fremdsprachl. Wirtschaftskorrespondent/in gemacht: Ja / Nein<br />

Aufsichtsratsvorsitzender<br />

Wolfgang Bolsinger<br />

Vorstand<br />

Dr. Klaus Vogt<br />

Stv. Vorstand<br />

Dr. Alexander Hummler<br />

Bildungszentrum <strong>Riedlingen</strong><br />

<strong>Kolping</strong>-<strong>Fremdsprachenschule</strong><br />

Kirchstraße 24<br />

88499 <strong>Riedlingen</strong><br />

Telefon 07371.9350-13<br />

Telefax 07371.9350-20<br />

rita.rink@kolping-bildungswerk.de<br />

Schulleiter:<br />

Thomas Mangold<br />

Bitte beifügen:<br />

-Zeugniskopie vom<br />

Abitur bzw. der<br />

mittleren Reife<br />

- 1 Lichtbild<br />

Bitte hier aufkleben:<br />

1 Lichtbild<br />

Das monatliche Schulgeld beträgt Euro...................... (siehe auch umseitige Vertragsbedingungen).<br />

Mit meiner Unterschrift melde ich mich verbindlich an und akzeptiere die Vertragsbedingungen. Ich ermächtige das <strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong><br />

Württemberg e. V. widerruflich, das von mir zu entrichtende Schulgeld bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos einzuziehen.<br />

Datum Unterschrift Schüler/-in Unterschrift Zahlungspflichtige/r (Einzugsermächtigung)<br />

Angaben zur Bankverbindung-Einzugsermächtigung:<br />

Konto-Nr. BLZ:<br />

Name der Bank:<br />

Kontoinhaber/in: , Adresse:<br />

Amtsgericht Stuttgart VR 2734<br />

KSK - <strong>Riedlingen</strong> Iban:<br />

KTO: 8625858 DE96 6545 0070 0008 6258 58<br />

BLZ: 654 500 70 BIC/SWIFT: SBCRDE66


1.Zielsetzung<br />

Die Schule erstrebt in jeder Beziehung eine harmonische Zusammenarbeit mit den<br />

Auszubildenden und ihren Eltern, um das gemeinsame Ziel – eine gründliche und<br />

praxisnahe Vorbereitung auf das Berufsleben – zu erreichen.<br />

2.Aufnahme<br />

Voraussetzung für die Aufnahme in die <strong>Kolping</strong>-<strong>Fremdsprachenschule</strong> ist, dass die für<br />

die einzelnen Ausbildungs- bzw. Lehrgänge geforderten Abschlüsse nachgewiesen<br />

werden und die Anmeldegebühr bezahlt ist. Der Nachweis ist vom Schüler bis zum<br />

Beginn der Ausbildung zu erbringen. Bei Minderjährigen und solchen volljährigen<br />

Schülern, die die Ausbildung bzw. die Fortbildung nicht selbst finanzieren, ist die<br />

<strong>Anmeldung</strong> von demjenigen mit zu unterzeichnen, der die Kosten der Ausbildung<br />

bzw. Fortbildung trägt (Ausbildungsträger). Der Ausbildungsträger haftet neben<br />

der/dem Schüler/-in – auch nach dessen Volljährigkeit – für die Erfüllung der<br />

Verpflichtungen aus dem Vertrag. Volljährige Schüler/-innen, die die <strong>Anmeldung</strong><br />

unterzeichnen, versichern durch ihre Unterschrift, dass sie für die Vertragserfüllung<br />

selbst einstehen können. Die <strong>Anmeldung</strong> wird durch die schriftliche Bestätigung der<br />

Schule rechtswirksam. Falls eine Förderung durch die Agentur für Arbeit beantragt<br />

wird, ist die Schule durch den Anmeldenden darüber zu informieren.<br />

3.Rücktritt<br />

Ein Rücktritt vom Vertrag ist für den künftigen Unterrichtsteilnehmer bis 4 Wochen<br />

vor Beginn der Ausbildung möglich. Beim Rücktritt verfällt die Anmeldegebühr.<br />

Soweit die Erklärung des Rücktritts bereits in die Lehrgangszeit fällt, wird sie als<br />

Kündigung behandelt mit der Folge, dass die vertraglich vereinbarten<br />

Kündigungsvorschriften angewendet werden. Die Schule kann vom Vertrag<br />

zurücktreten, wenn der Unterrichtsteilnehmer bis zum Beginn des Lehrgangs die<br />

geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt. In diesem Fall verfällt die Anmeldegebühr.<br />

Ferner kann die Schule vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestklassenstärke<br />

nicht erreicht wird. In diesem Fall zahlt die Schule die Anmeldegebühr zurück. Für<br />

Unterrichtsteilnehmer, die nach dem SGB III gefördert werden oder eine<br />

entsprechende Förderung beantragt haben, gelten besondere<br />

Vertragsbedingungen.<br />

4.Kündigung<br />

Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Innerhalb dieser Frist kann eine<br />

Kündigung nur aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB erfolgen. Danach ist der<br />

Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats<br />

kündbar. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Der Schulträger kann den<br />

Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der/die Schüler/-in<br />

1. für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Schulgeldes<br />

oder eines nicht unerheblichen Teils des Schulgeldes im Verzug ist, oder<br />

2. in einem Zeitraum der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der<br />

Entrichtung des Schulgeldes in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist,<br />

der das Schulgeld für zwei Monate erreicht.<br />

Arbeitsunfähigkeit von mehr als vier Wochen (ärztliches Attest) rechtfertigt eine<br />

Kündigung, wenn sie innerhalb von sechs Wochen nach Krankheitsbeginn erfolgt.<br />

Eine Kündigung seitens der Schule kann ausgesprochen werden, wenn sich der<br />

Unterrichtsteilnehmer bewusst in Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen der<br />

Schule stellt und alle Bemühungen zur Änderung seiner Haltung vergeblich sind. Für<br />

Unterrichtsteilnehmer, die nach dem SGB III gefördert werden, gelten besondere<br />

Vertragsbedingungen.<br />

5.Schulgeld<br />

Die Höhe des Schulgeldes und der Anmeldegebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen<br />

Schulgeldordnung, die als Anlage 1 diesem Vertrag zugrunde gelegt ist. Der<br />

Jahresbetrag des Schulgeldes berücksichtigt bereits sämtliche Ferienzeiten und<br />

Feiertage. Der Jahresbetrag ist in monatlich gleichen Raten jeweils zum 1. eines jeden<br />

Monats in der Regel durch Einzugsermächtigung zu zahlen. Bei vorzeitiger<br />

Vertragsbeendigung ist der Jahresbetrag in anteiliger Höhe zu leisten.<br />

Die Zahlungsverpflichtung kann nicht von der Erlangung einer Beihilfe abhängig<br />

gemacht werden. Die Kosten für Bücher und Lernmaterial trägt der Teilnehmer.<br />

Studienreisen ins Ausland werden auf freiwilliger Basis von unserer Schule vermittelt<br />

und betreut. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.<br />

6.Rechte und Pflichten der Vertragspartner<br />

Lehrkräfte und Unterricht<br />

Der Schulträger sorgt für einen geordneten Schulbetrieb und für Lehrkräfte, welche<br />

die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung des<br />

Schulgeldordnung für die <strong>Kolping</strong>-<strong>Fremdsprachenschule</strong>n<br />

Anmeldegebühr 55,00 €<br />

Schulgeld: Fremdsprachliche/r Wirtschaftskorrespondent/-in mit Staatlich<br />

<strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> Württemberg e. V.<br />

Rosensteinstr. 30 | 70191 Stuttgart<br />

Amtsgericht Stuttgart VR 2734<br />

geprüftem/r Wirtschaftsassistenten/-in<br />

und Zusatzprogramm Fachhochschulreife<br />

Englisch-Französisch/Englisch-Spanisch<br />

Schuljahr: 2012/2013 3360,00 € mtl, 280,00 €, Sept.-Aug., 12 x<br />

Schuljahr: 2013/2014<br />

Aufbaukurs FWK<br />

3245,00 €<br />

590,00 €<br />

mtl. 295,00 €, Sept.-Juli ,11 x<br />

mtl. 295,00€, Aug-Sept., 2 x<br />

Aufbaukurs für den<br />

fremdsprachlichen Wirtschaftsk.<br />

Aufsichtsratsvorsitzender<br />

Wolfgang Bolsinger<br />

Vorstand<br />

Dr. Klaus Vogt<br />

Stv. Vorstand<br />

Dr. Alexander Hummler<br />

Schuljahr: 2014/2015 5040,00 € mtl, 420,00 €, Okt.-Sept. ,12 x<br />

Europasekretär/-in<br />

KSK - <strong>Riedlingen</strong><br />

KTO: 8625858<br />

BLZ: 654 500 70<br />

Aufbauausbildung<br />

Europasekretärin<br />

Schuljahr: 2012/2013 5040,00 € mtl. 420,00 €, Okt.-Sept., 12 x<br />

Schuljahr: 2013/2014 5040,00 € mtl. 420,00 €, Okt.-Sept., 12 x<br />

Unterrichtes erfüllen. Die Prüfungen werden nach der jeweils geltenden<br />

Prüfungsordnung abgehalten. Die Prüfungen werden entweder unter Aufsicht des<br />

zuständigen Regierungspräsidiums oder gemäß den Grundsätzen des Schulgesetzes<br />

durchgeführt. Für die rechtzeitige <strong>Anmeldung</strong> zu Prüfungen, die nicht Schulprüfungen<br />

sind, ist jede/r Schüler/-in selbst verantwortlich.<br />

Zeugnis<br />

Der/Die Schüler/-innen haben ein Recht auf die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem<br />

Unterrichtsbesuch von mindestens 6 Monaten. Dieses Zeugnis wird an die Schüler<br />

übergeben, sofern alle Verbindlichkeiten beglichen sind oder die Begleichung nur<br />

deshalb nicht erfolgt, da berechtigte Leistungs-verweigerungsrechte geltend gemacht<br />

werden.<br />

Unterrichtsbesuch<br />

Mit der <strong>Anmeldung</strong> verpflichten sich die Schüler zur Teilnahme an der Ausbildung bis zu ihrem<br />

Abschluss. Pünktliches und regelmäßiges Erscheinen der Schüler/-innen zum Unterricht zu den<br />

festgesetzten Zeiten ist Pflicht und Teil der Ausbildungsordnung. Die/Der Schüler/-in muss an<br />

allen Unterrichtstunden teilnehmen; ebenso an allen sonstigen schulischen Veranstaltungen.<br />

Sollte er/sie ausnahmsweise Urlaub beantragen, gibt er beim Schulleiter oder Fachlehrer oder<br />

bei im Sekretariat im Voraus ein kurzes schriftliches Urlaubsgesuch ab. Das Gesuch bedarf der<br />

Genehmigung und wird bei den Schülerakten aufbewahrt. Erkrankung ist unverzüglich<br />

mitzuteilen. Bei längerer Erkrankung ist eine schriftliche Krankmeldung binnen 3 Tagen<br />

abzugeben. Der Schulleiter kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen.<br />

Verhalten<br />

Die Schüler/-innen haben nicht nur den Lehrern gegenüber, sondern auch im Umgang<br />

untereinander die Regeln des Anstandes und der Höflichkeit zu beachten. Ihr<br />

außerschulisches Verhalten darf die Interessen des Schulträgers nicht schädigen.<br />

Sachbeschädigungen<br />

Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der Unterrichtsräume,<br />

Einrichtungsgegenstände, Lernmittel und Maschinen müssen der/die Schüler/-innen oder<br />

Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter ersatzpflichtig gemacht werden. Die Schule haftet<br />

nicht für Diebstähle.<br />

7.Sonstiges<br />

Ferien<br />

Die Ferien richten sich im Allgemeinen nach der Ferienordnung des Landes Baden-<br />

Württemberg. Bewegliche Ferientage werden nach den Bedürfnissen der Schule<br />

festgelegt.<br />

Mitwirkung der Schüler<br />

Um Anregungen und Wünsche bei der Schulleitung vorbringen zu können, wählen die<br />

Schüler/-innen eine/n Klassensprecher/in. Veröffentlichungen auf den Informationstafeln<br />

der Schule bedürfen der Zustimmung der Schulleitung.<br />

Datenerfassung<br />

Der Erfassung und Verarbeitung von Schülerdaten, soweit diese für die ordnungsgemäße<br />

Abwicklung des Schulbetriebes notwendig sind, wird zugestimmt.<br />

Unwirksamkeit<br />

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so gilt zwischen den<br />

Vertragsparteien eine Regelung als vereinbart, die der von den Parteien verfolgten<br />

Vertragsgestaltung am nächsten kommt.<br />

Schulfremdenprüfung<br />

Wichtiger Hinweis: Die Schulausbildung zum/zur staatlich geprüften<br />

Wirtschaftsassistent/-in mit dem Zusatzprogramm zur<br />

Fachhochschulreife ist noch nicht staatlich anerkannt. Das <strong>Kolping</strong>-<br />

<strong>Bildungswerk</strong> wird sich darum bemühen, die staatliche<br />

Anerkennung bis zur Abschlussprüfung zu erlangen. Sollte dies<br />

nicht gelingen, wird die Prüfung an einer anderen öffentlichen<br />

Schule (Schulfremdenprüfung) stattfinden und die bis dahin<br />

erreichten Noten können nicht berücksichtigt werden.<br />

Bei der Ausbildung zum/zur staatlich geprüften<br />

Wirtschaftskorrespondent/-in wird auf jeden Fall eine<br />

Schulfremdenprüfung stattfinden.<br />

Stand 27.10.2011<br />

Iban:<br />

DE96 6545 0070 0008 6258 58<br />

BIC/SWIFT: SBCRDE66


<strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> Württemberg e. V.<br />

Rosensteinstr. 30 | 70191 Stuttgart<br />

Amtsgericht Stuttgart VR 2734<br />

Aufsichtsratsvorsitzender<br />

Wolfgang Bolsinger<br />

Vorstand<br />

Dr. Klaus Vogt<br />

Stv. Vorstand<br />

Dr. Alexander Hummler<br />

KSK - <strong>Riedlingen</strong><br />

KTO: 8625858<br />

BLZ: 654 500 70<br />

Iban:<br />

DE96 6545 0070 0008 6258 58<br />

BIC/SWIFT: SBCRDE66

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