Anmeldung Fremdsprachenschule Riedlingen - Kolping Bildungswerk
Anmeldung Fremdsprachenschule Riedlingen - Kolping Bildungswerk
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(77662)002-17.09.10<br />
<strong>Anmeldung</strong><br />
zur Ausbildung / zum Lehrgang gemäß der umseitigen Vertragsbedingungen (bitte ankreuzen).<br />
Staatlich anerkannte/r fremdsprachliche/r Wirtschaftskorrespondent/-in (2 Jahre):<br />
Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent/-in<br />
Englisch / Französisch Englisch / Spanisch<br />
Zusatzprogramm : Fachhochschulreife<br />
Staatl. anerkannte/r Europasekretär/-in (3 Jahre mit mittlerer Reife)<br />
Englisch/Französisch/Spanisch<br />
Staatl. anerkannte/r Europasekretär/-in (2 Jahre mit Abitur)<br />
Englisch/Französisch/Spanisch<br />
Name: Vorname:<br />
Geburtsdatum: Geb.-Ort/Kreis:<br />
Familienstand: Konfession: Staatsangehörigkeit.:<br />
Anschrift und Telefon:<br />
Anschrift der Eltern:<br />
Bisher besuchte Schulen: 1.<br />
Abgeschlossene Berufsausbildung als:<br />
<strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> Württemberg e. V.<br />
Rosensteinstr. 30 | 70191 Stuttgart<br />
2.<br />
Fremdsprachenunterricht: Englisch ....... Jahre, Französisch ...... Jahre, ...................... ........ Jahre<br />
Ich habe bereits eine Ausbildung als fremdsprachl. Wirtschaftskorrespondent/in gemacht: Ja / Nein<br />
Aufsichtsratsvorsitzender<br />
Wolfgang Bolsinger<br />
Vorstand<br />
Dr. Klaus Vogt<br />
Stv. Vorstand<br />
Dr. Alexander Hummler<br />
Bildungszentrum <strong>Riedlingen</strong><br />
<strong>Kolping</strong>-<strong>Fremdsprachenschule</strong><br />
Kirchstraße 24<br />
88499 <strong>Riedlingen</strong><br />
Telefon 07371.9350-13<br />
Telefax 07371.9350-20<br />
rita.rink@kolping-bildungswerk.de<br />
Schulleiter:<br />
Thomas Mangold<br />
Bitte beifügen:<br />
-Zeugniskopie vom<br />
Abitur bzw. der<br />
mittleren Reife<br />
- 1 Lichtbild<br />
Bitte hier aufkleben:<br />
1 Lichtbild<br />
Das monatliche Schulgeld beträgt Euro...................... (siehe auch umseitige Vertragsbedingungen).<br />
Mit meiner Unterschrift melde ich mich verbindlich an und akzeptiere die Vertragsbedingungen. Ich ermächtige das <strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong><br />
Württemberg e. V. widerruflich, das von mir zu entrichtende Schulgeld bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos einzuziehen.<br />
Datum Unterschrift Schüler/-in Unterschrift Zahlungspflichtige/r (Einzugsermächtigung)<br />
Angaben zur Bankverbindung-Einzugsermächtigung:<br />
Konto-Nr. BLZ:<br />
Name der Bank:<br />
Kontoinhaber/in: , Adresse:<br />
Amtsgericht Stuttgart VR 2734<br />
KSK - <strong>Riedlingen</strong> Iban:<br />
KTO: 8625858 DE96 6545 0070 0008 6258 58<br />
BLZ: 654 500 70 BIC/SWIFT: SBCRDE66
1.Zielsetzung<br />
Die Schule erstrebt in jeder Beziehung eine harmonische Zusammenarbeit mit den<br />
Auszubildenden und ihren Eltern, um das gemeinsame Ziel – eine gründliche und<br />
praxisnahe Vorbereitung auf das Berufsleben – zu erreichen.<br />
2.Aufnahme<br />
Voraussetzung für die Aufnahme in die <strong>Kolping</strong>-<strong>Fremdsprachenschule</strong> ist, dass die für<br />
die einzelnen Ausbildungs- bzw. Lehrgänge geforderten Abschlüsse nachgewiesen<br />
werden und die Anmeldegebühr bezahlt ist. Der Nachweis ist vom Schüler bis zum<br />
Beginn der Ausbildung zu erbringen. Bei Minderjährigen und solchen volljährigen<br />
Schülern, die die Ausbildung bzw. die Fortbildung nicht selbst finanzieren, ist die<br />
<strong>Anmeldung</strong> von demjenigen mit zu unterzeichnen, der die Kosten der Ausbildung<br />
bzw. Fortbildung trägt (Ausbildungsträger). Der Ausbildungsträger haftet neben<br />
der/dem Schüler/-in – auch nach dessen Volljährigkeit – für die Erfüllung der<br />
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Volljährige Schüler/-innen, die die <strong>Anmeldung</strong><br />
unterzeichnen, versichern durch ihre Unterschrift, dass sie für die Vertragserfüllung<br />
selbst einstehen können. Die <strong>Anmeldung</strong> wird durch die schriftliche Bestätigung der<br />
Schule rechtswirksam. Falls eine Förderung durch die Agentur für Arbeit beantragt<br />
wird, ist die Schule durch den Anmeldenden darüber zu informieren.<br />
3.Rücktritt<br />
Ein Rücktritt vom Vertrag ist für den künftigen Unterrichtsteilnehmer bis 4 Wochen<br />
vor Beginn der Ausbildung möglich. Beim Rücktritt verfällt die Anmeldegebühr.<br />
Soweit die Erklärung des Rücktritts bereits in die Lehrgangszeit fällt, wird sie als<br />
Kündigung behandelt mit der Folge, dass die vertraglich vereinbarten<br />
Kündigungsvorschriften angewendet werden. Die Schule kann vom Vertrag<br />
zurücktreten, wenn der Unterrichtsteilnehmer bis zum Beginn des Lehrgangs die<br />
geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt. In diesem Fall verfällt die Anmeldegebühr.<br />
Ferner kann die Schule vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestklassenstärke<br />
nicht erreicht wird. In diesem Fall zahlt die Schule die Anmeldegebühr zurück. Für<br />
Unterrichtsteilnehmer, die nach dem SGB III gefördert werden oder eine<br />
entsprechende Förderung beantragt haben, gelten besondere<br />
Vertragsbedingungen.<br />
4.Kündigung<br />
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Innerhalb dieser Frist kann eine<br />
Kündigung nur aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB erfolgen. Danach ist der<br />
Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats<br />
kündbar. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Der Schulträger kann den<br />
Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der/die Schüler/-in<br />
1. für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Schulgeldes<br />
oder eines nicht unerheblichen Teils des Schulgeldes im Verzug ist, oder<br />
2. in einem Zeitraum der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der<br />
Entrichtung des Schulgeldes in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist,<br />
der das Schulgeld für zwei Monate erreicht.<br />
Arbeitsunfähigkeit von mehr als vier Wochen (ärztliches Attest) rechtfertigt eine<br />
Kündigung, wenn sie innerhalb von sechs Wochen nach Krankheitsbeginn erfolgt.<br />
Eine Kündigung seitens der Schule kann ausgesprochen werden, wenn sich der<br />
Unterrichtsteilnehmer bewusst in Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen der<br />
Schule stellt und alle Bemühungen zur Änderung seiner Haltung vergeblich sind. Für<br />
Unterrichtsteilnehmer, die nach dem SGB III gefördert werden, gelten besondere<br />
Vertragsbedingungen.<br />
5.Schulgeld<br />
Die Höhe des Schulgeldes und der Anmeldegebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen<br />
Schulgeldordnung, die als Anlage 1 diesem Vertrag zugrunde gelegt ist. Der<br />
Jahresbetrag des Schulgeldes berücksichtigt bereits sämtliche Ferienzeiten und<br />
Feiertage. Der Jahresbetrag ist in monatlich gleichen Raten jeweils zum 1. eines jeden<br />
Monats in der Regel durch Einzugsermächtigung zu zahlen. Bei vorzeitiger<br />
Vertragsbeendigung ist der Jahresbetrag in anteiliger Höhe zu leisten.<br />
Die Zahlungsverpflichtung kann nicht von der Erlangung einer Beihilfe abhängig<br />
gemacht werden. Die Kosten für Bücher und Lernmaterial trägt der Teilnehmer.<br />
Studienreisen ins Ausland werden auf freiwilliger Basis von unserer Schule vermittelt<br />
und betreut. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.<br />
6.Rechte und Pflichten der Vertragspartner<br />
Lehrkräfte und Unterricht<br />
Der Schulträger sorgt für einen geordneten Schulbetrieb und für Lehrkräfte, welche<br />
die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung des<br />
Schulgeldordnung für die <strong>Kolping</strong>-<strong>Fremdsprachenschule</strong>n<br />
Anmeldegebühr 55,00 €<br />
Schulgeld: Fremdsprachliche/r Wirtschaftskorrespondent/-in mit Staatlich<br />
<strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> Württemberg e. V.<br />
Rosensteinstr. 30 | 70191 Stuttgart<br />
Amtsgericht Stuttgart VR 2734<br />
geprüftem/r Wirtschaftsassistenten/-in<br />
und Zusatzprogramm Fachhochschulreife<br />
Englisch-Französisch/Englisch-Spanisch<br />
Schuljahr: 2012/2013 3360,00 € mtl, 280,00 €, Sept.-Aug., 12 x<br />
Schuljahr: 2013/2014<br />
Aufbaukurs FWK<br />
3245,00 €<br />
590,00 €<br />
mtl. 295,00 €, Sept.-Juli ,11 x<br />
mtl. 295,00€, Aug-Sept., 2 x<br />
Aufbaukurs für den<br />
fremdsprachlichen Wirtschaftsk.<br />
Aufsichtsratsvorsitzender<br />
Wolfgang Bolsinger<br />
Vorstand<br />
Dr. Klaus Vogt<br />
Stv. Vorstand<br />
Dr. Alexander Hummler<br />
Schuljahr: 2014/2015 5040,00 € mtl, 420,00 €, Okt.-Sept. ,12 x<br />
Europasekretär/-in<br />
KSK - <strong>Riedlingen</strong><br />
KTO: 8625858<br />
BLZ: 654 500 70<br />
Aufbauausbildung<br />
Europasekretärin<br />
Schuljahr: 2012/2013 5040,00 € mtl. 420,00 €, Okt.-Sept., 12 x<br />
Schuljahr: 2013/2014 5040,00 € mtl. 420,00 €, Okt.-Sept., 12 x<br />
Unterrichtes erfüllen. Die Prüfungen werden nach der jeweils geltenden<br />
Prüfungsordnung abgehalten. Die Prüfungen werden entweder unter Aufsicht des<br />
zuständigen Regierungspräsidiums oder gemäß den Grundsätzen des Schulgesetzes<br />
durchgeführt. Für die rechtzeitige <strong>Anmeldung</strong> zu Prüfungen, die nicht Schulprüfungen<br />
sind, ist jede/r Schüler/-in selbst verantwortlich.<br />
Zeugnis<br />
Der/Die Schüler/-innen haben ein Recht auf die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem<br />
Unterrichtsbesuch von mindestens 6 Monaten. Dieses Zeugnis wird an die Schüler<br />
übergeben, sofern alle Verbindlichkeiten beglichen sind oder die Begleichung nur<br />
deshalb nicht erfolgt, da berechtigte Leistungs-verweigerungsrechte geltend gemacht<br />
werden.<br />
Unterrichtsbesuch<br />
Mit der <strong>Anmeldung</strong> verpflichten sich die Schüler zur Teilnahme an der Ausbildung bis zu ihrem<br />
Abschluss. Pünktliches und regelmäßiges Erscheinen der Schüler/-innen zum Unterricht zu den<br />
festgesetzten Zeiten ist Pflicht und Teil der Ausbildungsordnung. Die/Der Schüler/-in muss an<br />
allen Unterrichtstunden teilnehmen; ebenso an allen sonstigen schulischen Veranstaltungen.<br />
Sollte er/sie ausnahmsweise Urlaub beantragen, gibt er beim Schulleiter oder Fachlehrer oder<br />
bei im Sekretariat im Voraus ein kurzes schriftliches Urlaubsgesuch ab. Das Gesuch bedarf der<br />
Genehmigung und wird bei den Schülerakten aufbewahrt. Erkrankung ist unverzüglich<br />
mitzuteilen. Bei längerer Erkrankung ist eine schriftliche Krankmeldung binnen 3 Tagen<br />
abzugeben. Der Schulleiter kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen.<br />
Verhalten<br />
Die Schüler/-innen haben nicht nur den Lehrern gegenüber, sondern auch im Umgang<br />
untereinander die Regeln des Anstandes und der Höflichkeit zu beachten. Ihr<br />
außerschulisches Verhalten darf die Interessen des Schulträgers nicht schädigen.<br />
Sachbeschädigungen<br />
Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der Unterrichtsräume,<br />
Einrichtungsgegenstände, Lernmittel und Maschinen müssen der/die Schüler/-innen oder<br />
Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter ersatzpflichtig gemacht werden. Die Schule haftet<br />
nicht für Diebstähle.<br />
7.Sonstiges<br />
Ferien<br />
Die Ferien richten sich im Allgemeinen nach der Ferienordnung des Landes Baden-<br />
Württemberg. Bewegliche Ferientage werden nach den Bedürfnissen der Schule<br />
festgelegt.<br />
Mitwirkung der Schüler<br />
Um Anregungen und Wünsche bei der Schulleitung vorbringen zu können, wählen die<br />
Schüler/-innen eine/n Klassensprecher/in. Veröffentlichungen auf den Informationstafeln<br />
der Schule bedürfen der Zustimmung der Schulleitung.<br />
Datenerfassung<br />
Der Erfassung und Verarbeitung von Schülerdaten, soweit diese für die ordnungsgemäße<br />
Abwicklung des Schulbetriebes notwendig sind, wird zugestimmt.<br />
Unwirksamkeit<br />
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so gilt zwischen den<br />
Vertragsparteien eine Regelung als vereinbart, die der von den Parteien verfolgten<br />
Vertragsgestaltung am nächsten kommt.<br />
Schulfremdenprüfung<br />
Wichtiger Hinweis: Die Schulausbildung zum/zur staatlich geprüften<br />
Wirtschaftsassistent/-in mit dem Zusatzprogramm zur<br />
Fachhochschulreife ist noch nicht staatlich anerkannt. Das <strong>Kolping</strong>-<br />
<strong>Bildungswerk</strong> wird sich darum bemühen, die staatliche<br />
Anerkennung bis zur Abschlussprüfung zu erlangen. Sollte dies<br />
nicht gelingen, wird die Prüfung an einer anderen öffentlichen<br />
Schule (Schulfremdenprüfung) stattfinden und die bis dahin<br />
erreichten Noten können nicht berücksichtigt werden.<br />
Bei der Ausbildung zum/zur staatlich geprüften<br />
Wirtschaftskorrespondent/-in wird auf jeden Fall eine<br />
Schulfremdenprüfung stattfinden.<br />
Stand 27.10.2011<br />
Iban:<br />
DE96 6545 0070 0008 6258 58<br />
BIC/SWIFT: SBCRDE66
<strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> Württemberg e. V.<br />
Rosensteinstr. 30 | 70191 Stuttgart<br />
Amtsgericht Stuttgart VR 2734<br />
Aufsichtsratsvorsitzender<br />
Wolfgang Bolsinger<br />
Vorstand<br />
Dr. Klaus Vogt<br />
Stv. Vorstand<br />
Dr. Alexander Hummler<br />
KSK - <strong>Riedlingen</strong><br />
KTO: 8625858<br />
BLZ: 654 500 70<br />
Iban:<br />
DE96 6545 0070 0008 6258 58<br />
BIC/SWIFT: SBCRDE66