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Technisches Gymnasium Gestaltungs- und Medientechnik - Kolping ...

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127962 | 001-27.01.12 / E.6.5.13<br />

AKADEMIEFELLBACH<br />

<strong>Technisches</strong> <strong>Gymnasium</strong><br />

Profil: <strong>Gestaltungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Medientechnik</strong><br />

Baumschulenweg 2/1<br />

70736 Fellbach<br />

Fon 0711 – 579810<br />

Fax 0711 - 579812<br />

sekretariat-tg.fb@kolpings-bildungswerk.de<br />

Anmeldung<br />

<strong>Technisches</strong> <strong>Gymnasium</strong> <strong>Gestaltungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Medientechnik</strong> (3-jährig)<br />

(Abitur in drei Jahren)<br />

Name:<br />

Vorname: Geburtsdatum:<br />

Geburtsort <strong>und</strong> Kreis:<br />

Straße: Telefon:<br />

PLZ, Ort:<br />

Mobil: E-Mail:<br />

Gesetzlicher Vertreter/-in bei Minderjährigen:<br />

Name:<br />

Vorname:<br />

nur wenn Wohnort des gesetzlichen Vertreters abweichend ist:<br />

Straße: Telefon:<br />

PLZ, Ort:<br />

Angaben zur bisher besuchten Schule:<br />

<strong>Gymnasium</strong> � Realschule � Berufsfachschule � Berufsaufbauschule � Werkrealschule �<br />

Schulname:<br />

Wiederholungen (Klasse/Schuljahr):<br />

� Bewerbungen wurden/werden auch an anderen Schulen gestellt.<br />

� Bewerbungen wurden/werden nicht an anderen Schulen gestellt.<br />

Bei Bewerbern, die zu Schuljahresbeginn der Eingangsklasse das 19. Lebensjahr vollendet haben:<br />

� nein, ich habe keine Berufsausbildung<br />

� ja, ich habe eine Berufsausbildung abgeschlossen.<br />

1 Lichtbild<br />

hier aufkleben<br />

1 Lichtbild<br />

beilegen<br />

<strong>Kolping</strong>-Bildungswerk Württemberg e.V. Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Klaus Vogt, Vorstand BW-Bank Iban:<br />

Rosensteinstr. 30 · 70191 Stuttgart Wolfgang Bolsinger Dr. Alexander Hummler, Kto: 29 24 380 DE88 6005 0101 0002 9243 80<br />

Stv. Vorstand BLZ 600 501 01 BIC/SWIFT: SOLA DE ST<br />

Amtsgericht Stuttgart VR 2734


127962 | 001-27.01.12 / E.6.5.13<br />

Sprachenfolge<br />

Englisch: Französisch:<br />

� 5.-10. Klasse � 7.-10. Klasse<br />

� 7.-10. Klasse � 9.-10. Klasse<br />

Latein:<br />

� 5.-10. Klasse, letzte Note: Latinum: � ja � nein<br />

� 7.-10. Klasse, letzte Note:<br />

� 7.-11. Klasse, letzte Note: Latinum: � ja � nein<br />

nur bei Schülern, die nicht vom <strong>Gymnasium</strong> kommen:<br />

Englisch: Französisch (Wahlpflichtfach):<br />

� 5.-10. Klasse � 7.-10. Klasse<br />

Für Schüler ohne Wahlpflichtfach Französisch ist der Besuch der zweiten Fremdsprache Französisch (Anfängerniveau) Voraussetzung<br />

für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.<br />

Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie folgende Vertragsbedingungen:<br />

a) Es wird eine Anmelde- bzw. Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 30,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung<br />

kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. Wenn Ihnen kein Schulplatz angeboten werden kann, wird diese Gebühr<br />

zurückerstattet.<br />

4 Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom Vertrag zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt beim <strong>Kolping</strong>-<br />

Bildungswerk. Dieses Recht steht dem <strong>Kolping</strong>-Bildungswerk bei einer zu geringen Anmeldezahl ebenfalls zu. Die Anmelde-<br />

bzw. Bearbeitungsgebühr wird in diesem Fall zurückerstattet. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schule zu erklären.<br />

Danach ist nur die Kündigung des Schulvertrages nach den unten stehenden Voraussetzungen möglich.<br />

b) Das Schulgeld beträgt am Technischen <strong>Gymnasium</strong> z.Zt. EUR 150,00 pro Monat (36 Monate). Die Schulgebühren sind<br />

jeweils zum 15. eines Monats fällig. Das Schuljahr beginnt am 1. August <strong>und</strong> endet am 31. Juli.<br />

Befindet sich der Schüler/gesetzliche Vertreter mit dem Schulgeld in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist das <strong>Kolping</strong>-<br />

Bildungswerk berechtigt, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Bei rückständigen Schulgeldbeiträgen kann das <strong>Kolping</strong>-<br />

Bildungswerk bis zu deren vollständigen Bezahlung Zeugnisse zurückbehalten.<br />

Das <strong>Kolping</strong>-Bildungswerk ist berechtigt, das Schulgeld zu erhöhen. Eine Erhöhung des Schulgeldes ist dem<br />

Schüler/gesetzlichen Vertreter schriftlich mitzuteilen. Ist der Schüler/gesetzliche Vertreter mit der Erhöhung nicht<br />

einverstanden, so kann er den Schulvertrag fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist<br />

schriftlich vom Schulvertrag zurücktreten.<br />

c) Nach Schulbeginn ist die Kündigung des Schulvertrages unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende,<br />

erstmals zum 31.12. möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

Die Anwendung des § 627 BGB ist für beide Vertragsparteien ausgeschlossen.<br />

Das <strong>Kolping</strong>-Bildungswerk ist insbesondere berechtigt, den Schulvertrag unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zu<br />

kündigen, wenn der Schüler im jeweiligen Schuljahr – ob durch Krankheit entschuldigt oder nicht – mehr als insgesamt 30%<br />

Fehlzeiten aufweist. Das gleiche gilt, wenn der Schüler wiederholt gegen die Haus- <strong>und</strong> Schulordnung verstößt.<br />

Im Falle der Beendigung des Schulvertrages müssen die Leihbücher <strong>und</strong> der Schülerausweis unverzüglich zurückgegeben<br />

werden.<br />

d) Die Haftung des Schulträgers für Personen- <strong>und</strong> Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt<br />

sich nicht auf Geld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände, Fahrräder, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör oder auf<br />

Gegenstände, die auf dem Schulgelände liegen gelassen werden.<br />

<strong>Kolping</strong>-Bildungswerk Württemberg e.V. Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Klaus Vogt, Vorstand BW-Bank Iban:<br />

Rosensteinstr. 30 · 70191 Stuttgart Wolfgang Bolsinger Dr. Alexander Hummler, Kto: 29 24 380 DE88 6005 0101 0002 9243 80<br />

Stv. Vorstand BLZ 600 501 01 BIC/SWIFT: SOLA DE ST<br />

Amtsgericht Stuttgart VR 2734


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Die Schüler/-innen sind durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich gr<strong>und</strong>sätzlich auf<br />

Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen <strong>und</strong> weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Weg zur Schule oder<br />

von der Schule an den Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet.<br />

Die Schule haftet nicht für Diebstähle.<br />

e) Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.<br />

f) Mit der Speicherung <strong>und</strong> Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Rahmen meiner Schulausbildung erkläre ich mich<br />

einverstanden. Ist der Erziehungsberechtigte Vertragspartner des Schulvertrages, so ist die Schule berechtigt, dem<br />

Erziehungsberechtigten Auskünfte über die Durchführung des Schulvertrages betreffende Angelegenheiten wie z.B.<br />

Fehlzeiten, schulische Leistungen etc. zu erteilen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Schüler erst nach Vertragsabschluss<br />

volljährig wird.<br />

g) Der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass seine Person darstellende Fotos oder von<br />

ihm erstellte Werke veröffentlicht werden. Dies gilt auch für Darstellungen auf der Homepage der Schule.<br />

Mir ist bekannt, dass mit Unterzeichnung dieser Anmeldung ein Schulvertrag zwischen mir <strong>und</strong> dem <strong>Kolping</strong>-<br />

Bildungswerk zustande kommt, wenn ich eine schriftliche Aufnahmebestätigung vom <strong>Kolping</strong>-Bildungswerk<br />

erhalte. Die obigen Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen <strong>und</strong> bin mit diesen einverstanden.<br />

Wichtiger Hinweis: Das Technische <strong>Gymnasium</strong> <strong>Gestaltungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Medientechnik</strong> ist noch nicht staatlich anerkannt. Das<br />

<strong>Kolping</strong>-Bildungswerk wird sich darum bemühen, die staatliche Anerkennung bis zur Abschlussprüfung zu<br />

erlangen. Sollte dies nicht gelingen, wird die Abschlussprüfung an einer öffentlichen Schule<br />

(Schulfremdenprüfung) stattfinden <strong>und</strong> die bis dahin erreichten Noten können nicht berücksichtigt werden.<br />

Datum: Unterschrift:<br />

Datum: Unterschrift gesetzlicher Vertreter:<br />

Bankverbindung zum Einzug des Schulgeldes:<br />

Bank:<br />

BLZ: Konto:<br />

Name des Schülers:<br />

Name des Kontoinhabers:<br />

Mit meiner Unterschrift ermächtige ich widerruflich die von mir zu entrichtenden monatlichen Schulbeiträge in Höhe von 150,00<br />

Euro bei Fälligkeit (monatlich von Aug. 2012 bis Juli 2015) das <strong>Kolping</strong>-Bildungswerk Württemberg e.V., vom oben genannten<br />

Konto durch Lastschrift einzuziehen.<br />

Datum: Unterschrift des Kontoinhabers:<br />

Die Anmeldegebühr von € 30,- überweisen Sie bitte auf das Konto Nr. 29 24 380, BLZ 600 501 01 bei der BW Bank.<br />

Bitte tragen Sie unbedingt den Schulnamen <strong>und</strong> den Schulort ein!<br />

<strong>Kolping</strong>-Bildungswerk Württemberg e.V. Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Klaus Vogt, Vorstand BW-Bank Iban:<br />

Rosensteinstr. 30 · 70191 Stuttgart Wolfgang Bolsinger Dr. Alexander Hummler, Kto: 29 24 380 DE88 6005 0101 0002 9243 80<br />

Stv. Vorstand BLZ 600 501 01 BIC/SWIFT: SOLA DE ST<br />

Amtsgericht Stuttgart VR 2734

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