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AMTSBLATT - Kreisverwaltung Mayen Koblenz

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2012 Ausgegeben am 31.08.2012 Nr. 31/2012 Seite 170<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

Benachrichtigung über die<br />

öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)<br />

Die <strong>Kreisverwaltung</strong> <strong>Mayen</strong>-<strong>Koblenz</strong> verfügt folgende öffentliche Zustellung.<br />

Nachstehend genannte Person ist Adressat eines Schreibens der <strong>Kreisverwaltung</strong> <strong>Mayen</strong>-<strong>Koblenz</strong><br />

(Bescheid vom 22.08.2012, Aktenzeichen 51.4-EG / 20120545):<br />

Frau<br />

Arta AJRULLAHI (frühere Familienname: HAJRULLAHU)<br />

geboren am: 21.03.1994<br />

zuletzt wohnhaft:<br />

56170 Bendorf/Rhein, Concordiastraße 29<br />

jetziger Aufenthaltsort:<br />

unbekannt<br />

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 VwZG öffentlich zugestellt.<br />

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der<br />

Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang<br />

setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse<br />

Rechtsnachteile zu befürchten sind.<br />

Das Schriftstück selbst kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen<br />

bevollmächtigten Vertreter in Zimmer 525 der <strong>Kreisverwaltung</strong> <strong>Mayen</strong>-<strong>Koblenz</strong>, Bahnhofstraße 9, 56068<br />

<strong>Koblenz</strong>, während der Dienstzeiten abgeholt oder eingesehen werden.<br />

<strong>Koblenz</strong>, 28.08.2012<br />

<strong>Kreisverwaltung</strong> <strong>Mayen</strong>-<strong>Koblenz</strong><br />

Ref. 5.1.51<br />

gez. Alexander Hahn

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