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Begründung - Konz

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<strong>Begründung</strong><br />

Ortsgemeinde Pellingen<br />

zum Bebauungsplan für das Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Bebauungsplan<br />

(Satzungsausfertigung)<br />

Stand: 13.07.2006<br />

B.K.S. Ingenieurgesellschaft für Stadtplanung, Raum- und Umweltplanung mbH, Trier<br />

Landespflegerischer Planungsbeitrag:<br />

Karlheinz Fischer, Landschaftsarchitekt BDLA, Trier<br />

Erschließungsplanung<br />

HSI HSI - Ingenieurbüro für Bauwesen, Trier


INHALTSVERZEICHNIS<br />

TEIL 1: PLANUNGSGRUNDLAGEN 4<br />

1 AUSGANGSLAGE, PLANUNGSANLASS UND -ERFORDERNIS 4<br />

2 PLANGEBIET – LAGE UND GRÖßE 4<br />

3 PLANUNGSVORGABEN 7<br />

3.1 Landesentwicklungsprogramm 7<br />

3.2 Regionalplanung 7<br />

3.3 Landschaftsrahmenplanung 8<br />

3.4 Flächennutzungsplan 9<br />

3.5 Landschaftsplanung 9<br />

3.6 Amtliche Biotopkartierung / Planung vernetzter Biotopsysteme 9<br />

3.7 Schutzgebiete 10<br />

3.8 Bestehende Bebauungspläne 10<br />

3.9 Bestehende Nutzungen 10<br />

3.9.1 Bundesstraße 268 (Trierer Straße) 11<br />

3.9.2 Reitsportanlage 11<br />

3.9.3 Gewerbegebiet Lafeld 12<br />

3.10 Altablagerungen 13<br />

3.11 Eigentumsverhältnisse 13<br />

4 DARLEGUNGEN ZUM STÄDTEBAULICHEN ENTWURF /<br />

PLANUNGSZIELE 13<br />

TEIL 2: BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT DER<br />

PLANUNG 15<br />

5 NATURSCHUTZRECHTLICHE ASPEKTE DER PLANUNG 15<br />

5.1 Umweltverträglichkeitsprüfung: Allgemeine Vorprüfung nach § 3c UVPG<br />

15<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 1


5.2 Charakterisierung von Natur und Landschaft 16<br />

5.2.1 Naturräumliche Gliederung, Relief 16<br />

5.2.2 Geologie, Böden 16<br />

5.2.3 Schutzgut Wasser 17<br />

5.2.4 Schutzgut Klima 18<br />

5.2.5 Schutzgut Pflanzen- und Tierwelt 19<br />

5.2.6 Schutzgut Landschaft 21<br />

5.3 Ableitung eines landespflegerischen Zielkonzeptes 22<br />

5.4 Analyse der vorhabenbedingten Wirkungen 23<br />

5.4.1 Beschreibung des Bauvorhabens 23<br />

5.4.2 Vorhabenbedingte Wirkfaktoren und Auswirkungen auf Natur und<br />

Landschaft 24<br />

5.5 Beurteilung des Eingriffs 25<br />

5.5.1 Möglichkeiten der Vermeidung und der Minderung 26<br />

5.5.2 Möglichkeiten des Ausgleichs und zusammenfassende Bewertung des<br />

Eingriffes 27<br />

5.6 Schlussbetrachtung 37<br />

TEIL 3: ZU DEN STÄDTEBAULICHEN ASPEKTEN DER PLANUNG 38<br />

6 FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES 38<br />

6.1 Art der baulichen Nutzung 38<br />

6.2 Maß der baulichen Nutzung 39<br />

6.3 Bauweise 41<br />

6.4 Überbaubare Grundstücksflächen / Stellung der baulichen Anlagen 41<br />

6.5 Flächen für Stellplätze und Garagen 42<br />

6.6 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen 42<br />

6.7 Anschluss von Grundstücken an die Verkehrsflächen 43<br />

6.8 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 43<br />

6.9 Grünordnerische Festsetzungen 43<br />

6.10 Gestalterische Festsetzungen 44<br />

7 ERSCHLIEßUNG 46<br />

7.1 Verkehrsflächen 46<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 2


7.2 Wasserversorgung / Elektroenergie / Telekommunikation 47<br />

7.3 Entwässerung 47<br />

7.4 Häusliche Abfälle 50<br />

TEIL 4: AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG 50<br />

8 AUSWIRKUNGEN DES BEBAUUNGSPLANS 50<br />

8.1 Verkehr 51<br />

8.2 Vorhandene Nutzungen 51<br />

8.3 Naturraum 52<br />

8.4 Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild 52<br />

8.5 Bodenordnende Maßnahmen 53<br />

8.6 Wirtschaftliche Verhältnisse/Kosten und deren Zuordnung 54<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 3


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

TEIL 1: PLANUNGSGRUNDLAGEN<br />

1 Ausgangslage, Planungsanlass und -erfordernis<br />

Die Ortsgemeinde Pellingen beabsichtigt zur Sicherung ihrer gemeindlichen<br />

Infrastruktur die wohnbauliche Entwicklung weiter voran zu treiben.<br />

Zu diesem Zweck soll die im Rahmen der aktuellen Flächennutzungsplanung<br />

für die Ortsgemeinde bauplanungsrechtlich vorbereitete Baufläche am<br />

nördlichen Ortsrand, westlich an die Trierer Straße (B268) angrenzend, nach<br />

Durchführung eines verbindlichen Bebauungsplanverfahren anschließend<br />

alsbald realisiert werden.<br />

Bei dem für die bauliche Nutzung vorgesehenen Gebiet handelt es sich derzeit<br />

städtebaurechtlich um Außenbereich im Sinne von §35 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB). Um die städtebauliche Ordnung und Entwicklung des<br />

Plangebietes zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich<br />

(Planungserfordernis im Sinne des §1 Abs. 3 BauGB). Durch dessen<br />

Aufstellung soll die Rechtsgrundlage für die Herstellung der geplanten<br />

baulichen Anlagen geschaffen werden.<br />

Das Baugebiet (ca. rund 80 Baugrundstücke im Endausbauzustand) hat für<br />

die Ortsgemeinde eine große Bedeutung, da zum einen die ortsansässige<br />

Bevölkerung durch Bereitstellung von Wohnbauland an die Gemeinde gebunden<br />

werden kann. Zum anderen kann aber auch die gute örtliche Infrastruktur<br />

(Kindergarten, Einzelhandel, Gaststätten, kirchliche und kulturelle<br />

Einrichtungen, Ortsvereine, etc.) für die Zukunft gestärkt und gesichert<br />

werden. Schlussendlich können dadurch auch, den im Rahmen der kürzlich<br />

erfolgten Erschließung des örtlichen Gewerbegebietes dort geschaffenen<br />

Arbeitsplätzen, adäquate arbeitsplatznahe Wohnstätten gegenübergestellt<br />

werden.<br />

Vor diesem Hintergrund ist die vorliegende Planung städtebaulich sinnvoll<br />

und ortsstrukturell bedeutsam.<br />

2 Plangebiet – Lage und Größe<br />

Das Baugebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Pellingen,<br />

oberhalb der Bebauung an der Trierer Straße (B 268).<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (rd. 11,1 ha) ist für die<br />

geplante Bebauung einschließlich der Flächen für die landschaftsgerechte<br />

randliche Einbindung des Baugebietes, des ökologischen Ausgleiches sowie<br />

für die Anlagen zur Oberflächenentwässerung vorgesehen.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 4


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Aufforstungsmaßnahmen als Ersatz für die im Plangebiet vorgesehne<br />

Waldumwandlung werden vertraglich zwischen der Gemeinde Pellingen und<br />

dem Forstamt Saarburg abseits des Bebauungsplanverfahrens geregelt.<br />

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans verläuft<br />

im Norden entlang des Waldrandes am Reiterhof (Südgrenze des Flurstücks<br />

10 in der Flur 2) und in östlicher Verlängerung entlang des landwirtschaftlichen<br />

Weges am Kriegerdenkmal (Südgrenze des Flurstücks 17 in der<br />

Flur 2). In Höhe der neu trassierten Zufahrt zum Reiterhof knickt der<br />

Geltungsbereich in südlicher Richtung ab und folgt der östlichen Flurstücksgrenze<br />

der landwirtschaftlichen Wegeparzelle (Flurstück 1/15 in der Flur 14)<br />

in Richtung Bundesstraße. Im Bereich oberhalb des Fahrbahnteilers am<br />

Ortseingang aus Richtung Trier kommend quert der räumliche<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplans die Bundesstraße 268 und verläuft<br />

fortan entlang der Ostgrenze des der Bundesstraße zugehörigen Flurstücks<br />

in Richtung Ortsmitte.<br />

In Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze des Anwesens Trierer Straße<br />

Hausnummer 1a quert die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans erneut<br />

die Bundesstraße und folgt fortan den jeweiligen rückwärtigen<br />

(westlichen) Grundstücksgrenzen der Anwesen Trierer Straße Hausnummern<br />

1a, 2, 4 und 4a sowie Waldstraße 2. Auf Wunsch des Eigentümers<br />

wurde zusätzlich die Freifläche im rückwärtigen Bereich der Anwesen Trierer<br />

Straße, Hausnummern 6 und 6a, in den Geltungsbereich aufgenommen.<br />

Die südliche Grenze des räumlichen Geltungsbereiches verläuft deckungsgleich<br />

mit der Grenze des rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Wald“. Im<br />

Westen folgt die Geltungsbereichsgrenze der Grenze des rechtskräftigen<br />

Bebauungsplans „Teilgebiet 2 - Am Wald“ mit der Einschränkung, dass in<br />

Höhe des Anwesens Waldstraße, Hausnummer 22, ein kurzes Teilstück des<br />

forstwirtschaftlichen Weges zusätzlich in den Geltungsbereich aufgenommen<br />

wurde.<br />

Flächen jenseits (östlich) der Bundestrasse wurden ebenfalls mit in den<br />

Planbereich einbezogen, um die naturschutzrechtlich bedingte Kompensation<br />

der Eingriffe in den Naturhaushalt im Plangeltungsbereich mit abarbeiten zu<br />

können, sowie um die ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung<br />

(Versickerung und Rückhaltung von Regenwasser) sicherzustellen. Die<br />

genaue Abgrenzung dieser als öffentliche Grünflächen festgesetzten<br />

Bereiche ergibt sich aus der Planurkunde.<br />

Insgesamt werden vom Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans<br />

die nachfolgend aufgelisteten Flurstücke der Gemarkung Pellingen erfasst:<br />

Flur 1:<br />

Flurstück - Nrn.: 80/43 teilw. (B 268), 80/46 teilw. (landw. Weg), 80/50<br />

teilw.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 5


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Flur 2:<br />

Flurstück - Nrn.: 18/2, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25/1, 29/5 teilw., 29/32 teilw.,<br />

29/33 teilw., Weg teilw.<br />

Flur 14:<br />

Flurstück - Nrn.: 1/12, 1/13, 1/17 (landw. Weg), 1/18, 1/19, 3/4, 3/5 teilw.,<br />

4 teilw., 6/5 teilw., 6/9 teilw., 6/10 teilw., 6/11 teilw., 7/1 teilw., 66 teilw.,<br />

67/2 teilw., 68/1 teilw., 68/2 teilw., 69 teilw., 182/15, 190/2 teilw.<br />

Flur 15:<br />

Flurstück – Nrn.: 27/11, 27/15,<br />

Flur 20:<br />

Flurstück - Nrn.: 3/9 teilw., 3/10 teilw. (Bürgersteig), 3/12 teilw. (B 268), 9<br />

teilw., 10 teilw., 12 teilw., 18/3 teilw., Bundesstraße teilw.<br />

Die Abgrenzung des Plangebietes erfolgt im wesentlichen grundstücksbezogen.<br />

Als Kartengrundlage dient eine digitale Ausfertigung des automatisierten<br />

Liegenschaftskatasters (ALK), ausgegeben am 02.03.2004 durch die Verbandsgemeindeverwaltung<br />

unter Anwendung des § 6 des<br />

Kooperationsvertrages zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Verbandsgemeinde<br />

<strong>Konz</strong>.<br />

Das automatisierte Liegenschaftskataster wurde im Maßstab 1:1000 als<br />

Grundlage zur Erstellung der vorliegenden Planurkunde des Bebauungsplanes<br />

verwendet.<br />

Nachträglich wurden durch den Planverfasser folgende Änderungen und Ergänzungen<br />

im Liegenschaftskataster vorgenommen.<br />

� das Ferienhaus auf dem Flurstück 22 in der Flur 2 wurde herausgenommen,<br />

da dieses zwischenzeitlich durch die Ortsgemeinde abgebrochen<br />

wurde.<br />

� die Gebäude des Reithofes auf den Flurstücken 7 bis 9 in der Flur 2 (außerhalb<br />

des Geltungsbereiches) wurden zu informativen Zwecken (Abstandsanforderungen<br />

aus immissionsschutzfachlicher Sicht) anhand der<br />

Bauantragsunterlagen nachträglich in der Planurkunde ergänzt.<br />

� in die Planunterlage wurde zusätzlich ein Geländeaufmass des Vermessungsbüros<br />

Dr. Treinen, Trier, aufgenommen.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 6


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

3 Planungsvorgaben<br />

3.1 Landesentwicklungsprogramm<br />

Gemäß Landesentwicklungsprogramm III des Landes Rheinland-Pfalz 1<br />

befindet sich das Plangebiet in einem Schwerpunktraum für den Freiraumschutz<br />

und ist Teil eines Erholungsraumes.<br />

3.2 Regionalplanung<br />

Nach dem Regionalen Raumordnungsplan für die Region Trier 2 hat<br />

Pellingen keine zentralörtliche Funktion. Die Ortsgemeinde ist dem Oberzentrum<br />

Trier und dem Mittelzentrum (mit Teilfunktion) <strong>Konz</strong> zugeordnet.<br />

Die besonderen regionalplanerischen Funktionszuweisungen für Pellingen<br />

beziehen sich auf den Bereich der Landwirtschaft (L). Folglich hat sich die<br />

Ausweisung von Wohnbauflächen in Pellingen an der für die Eigenentwicklung<br />

benötigten Größe zu orientieren.<br />

Die Ausweisung eines Wohnbaugebietes dieser Größe in Pellingen wurde im<br />

Rahmen der letzten Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der<br />

Verbandsgemeinde <strong>Konz</strong> berücksichtigt. Hierzu heißt es im<br />

Erläuterungsbereicht zum gültigen Flächennutzungsplan unter anderem wie<br />

folgt:<br />

„Pellingen verfügt über eine, für eine Gemeinde dieser Größenordnung,<br />

gut ausgebaute Infrastruktur (Kindergarten, Grundschule,<br />

Einzelhandel und Geldinstitute). Um diese auch für die Zukunft<br />

auslasten zu können und die Bevölkerung des Ortes zu verjüngen<br />

sollten Baulandausweisungen über das Maß der Eigenentwicklung<br />

hinaus vorgenommen werden.“ 3<br />

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Flächennutzungsplanung für die Ortsgemeinde<br />

Pellingen ein besonderer Wohnbauflächenbedarf erkannt.<br />

Hierzu heißt es darin wiederum des weiteren wie folgt:<br />

„In der Ortsgemeinde wurden bis auf die letzten ca. 5 Jahre über<br />

einen Zeitraum von ca. 20 Jahren keine Bauflächen erschlossen.<br />

Bedingt war diese Entwicklung z.T. durch die Fläche „Im<br />

Kloppsgarten“, welche sich erst in einem späten Stadium als ungeeignet<br />

herausstellte. Dies führte zu einem starken Nachholbedarf<br />

in der Ortsgemeinde. Der Nachholbedarf ist mittlerweile durch<br />

1 STAATSKANZLEI RHEINLAND-PFALZ (1995): Landesentwicklungsprogramm III, Mainz<br />

2 PLANUNGSGEMEINSCHAFT TRIER 1985/95: Regionaler Raumordnungsplan Region Trier<br />

3 PLANUNG & KONZEPTE: Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde<br />

<strong>Konz</strong>, Seite 228<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 7


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

die Ausweisung und Erschließung der beiden Baugebiete „In den<br />

Werkstücken“ und „Am Wald“ fast gedeckt. Ein Restbedarf zur<br />

Versorgung der eigenen Bevölkerung besteht allerdings immer<br />

noch. Die Höhe des Nachholbedarfs lässt sich damit belegen,<br />

dass ca. 60 - 70 % der Grundstücke in den beiden Baugebieten<br />

von Pellingern erworben und bebaut wurden. Die 21 Grundstücke<br />

des Baugebiets „Am Wald“ konnten in weniger als einem Jahr<br />

veräußert werden. Damit in der Gemeinde nicht wieder ein vergleichbarer<br />

Baulandengpass entsteht, soll die Fläche Pe 3<br />

„Stückelgrube“ in mehreren Bauabschnitten erschlossen werden.“ 4<br />

Das vorliegende städtebauliche <strong>Konz</strong>ept ermöglicht, dem folgend, eine der<br />

jeweiligen Nachfrage gerecht werdende abschnittsweise Erschließung und<br />

Bebauung des Gebietes in zwei oder auch mehreren Bauabschnitten.<br />

Das Baugebiet selbst ist im Regionalen Raumordnungsplan für die Region<br />

Trier im südlichen Teil als „Landwirtschaftliche Nutzfläche (einschließlich<br />

Grenzertragsböden)“ und im nördlichen Teil als „Sehr gut bis gut<br />

geeignete landwirtschaftliche Nutzfläche“ gekennzeichnet.<br />

Im Freiraumkonzept des Entwurfs des Regionalen Raumordnungsplans 5<br />

(Stand 2001) ist das Untersuchungsgebiet Teil eines regionalen Grünzugs.<br />

Weitere Funktionen sind darin nicht zugewiesen. Der Teilbereich östlich der<br />

B 268 ist als Vorbehaltsgebiet Arten- / Biotopschutz ausgewiesen.<br />

3.3 Landschaftsrahmenplanung<br />

In der Landschaftsrahmenplanung Region Trier 6 werden dem westlichen Teil<br />

des Plangebietes keine besonderen Funktionen zugewiesen. Das östlich der<br />

B 268 anschließende Nebental des Altbaches ist als Funktionsraum des<br />

regionalen Biotopverbundsystems dargestellt.<br />

In der Landschaftsbildbewertung der Landschaftsrahmenplanung 7 wird dem<br />

Plangebiet eine mittlere bis geringe Eignung für naturbezogene Erholung zugeordnet.<br />

In der <strong>Konz</strong>eption ist dieser Bereich nicht als Prioritätenraum ausgewiesen.<br />

4<br />

PLANUNG & KONZEPTE: Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde<br />

<strong>Konz</strong>, S. 235<br />

5<br />

PLANUNGSGEMEINSCHAFT REGION TRIER (2001): Regionaler Raumordnungsplan Region Trier,<br />

Freiraumkonzept (Entwurf)<br />

6<br />

LANDSCHAFTSARCHITEKTEN FISCHER & WREDE (1998): Landschaftsrahmenplanung Region Trier -<br />

Regionales Biotopverbundsystem. I.A. der Bezirksregierung Trier - Obere Landespflegebehörde.<br />

Trier.<br />

7<br />

Vorabzüge der Bezirksregierung Trier, erstellt auf der Basis von FÖA (1997):<br />

Landschaftsrahmenplanung Region Trier - Landschaftsbilduntersuchung. I.A. der Bezirksregierung<br />

Trier - Obere Landespflegebehörde. Trier.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 8


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

3.4 Flächennutzungsplan<br />

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde <strong>Konz</strong> stellt<br />

den in Rede stehenden Bereich als geplante Wohnbaufläche dar. Der<br />

vorliegende Bebauungsplanentwurf wird gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und verfolgt gleichermaßen die Ausweisung<br />

eines Allgemeinen Wohngebietes.<br />

3.5 Landschaftsplanung<br />

Im Landschaftsplan 8 ist im Bereich der Grünlandflächen zwischen den<br />

Gehölzbeständen im Westen und der bestehenden Ortslage im Osten des<br />

Plangebiets geplante Wohnbebauung dargestellt. Dieser Bereich ist auch<br />

aus landespflegerischer Sicht als günstigste Richtung der zukünftigen<br />

Siedlungsentwicklung gekennzeichnet. Mehrere markante Obstbäume sind<br />

als zu erhaltende Einzelstrukturen gekennzeichnet. Entlang einer Linie<br />

„Kriegerdenkmal - bestehender Ortsrand“ ist die aus landespflegerischer<br />

Sicht empfohlene Siedlungsgrenze und die landschaftsgerechte Einbindung<br />

des Ortsrandes markiert. Dort schließt sich die landwirtschaftliche Flur an. Im<br />

Westteil des Plangebiets sind neben der öffentlichen Grünfläche mit Kriegerdenkmal<br />

Laubgehölzbestände mit Zielsetzung Erhalt im Bereich des<br />

ehemaligen Bunkers und des angrenzenden Wirtschaftswegs dargestellt. Für<br />

den Nadelholzbestand auf der Kuppenlage ist eine umweltverträgliche Bewirtschaftung<br />

und eine Einbindung des Waldrandes vorgesehen. Innerhalb<br />

der Waldfläche ist Außenbereichsbebauung dargestellt. Für die extensiven<br />

Grünlandstrukturen, die an die Nadelgehölzflächen angrenzen bzw. inselhaft<br />

von Nadelgehölzen eingeschlossen werden, ist aus landespflegerischer Sicht<br />

die Erhaltung als Ziel anzustreben.<br />

Östlich der B 268 sind Acker- und Grünlandflächen dargestellt. Das Nebental<br />

des Altbachs ist als Schwerpunktbereich für die Erhaltung und Entwicklung<br />

von Extensivgrünland und Streuobstwiesenkomplexen ausgewiesen. Die<br />

Entwicklung von Feucht- und Nasswiesen ist als Zielaussage für den<br />

Quellbachbereich dargestellt, der sich aber bereits außerhalb des<br />

Geltungsbereichs befindet. An den Talhängen südlich des Gewerbegebiets<br />

„Lafeld“ ist die Entwicklung einer Grünzäsur mit Anknüpfung an die Talmulde<br />

als Entwicklungsziel dargestellt.<br />

3.6 Amtliche Biotopkartierung / Planung vernetzter Biotopsysteme<br />

Die amtliche Biotopkartierung 9 stellt im westlichen Teil des<br />

Untersuchungsraums keine biotopkartierten Flächen dar. Der Talzug östlich<br />

der B 268 ist in der Biotopkartierung als Schongebiet dargestellt.<br />

8 FISCHER (2000): Landschaftsplan Verbandsgemeinde <strong>Konz</strong>. Trier<br />

9 LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ: Biotopkartierung<br />

Stand 1995<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 9


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Die Zieldarstellung der Planung vernetzter Biotopsysteme 10 sieht für den<br />

größten Teil des Plangebiets die biotoptypenverträgliche Nutzung vor. Auf<br />

zwei kleinen Teilflächen im nördlichen Teil des Plangebiets sind „übrige<br />

Wälder und Forste“ als Zielaussage dargestellt. Für die Teilflächen östlich<br />

der B 268 ist der Erhalt von Wiesen und Weiden mittlerer Standorte sowie<br />

Streuobstbeständen als Ziel formuliert.<br />

3.7 Schutzgebiete<br />

Schutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen.<br />

3.8 Bestehende Bebauungspläne<br />

Im Bereich der geplanten Zufahrt zum Baugebiet über die Waldstraße wird<br />

der rechtskräftige Bebauungsplan „Teilgebiet 2 - Am Wald“ randlich überplant.<br />

Mit Rechtsverbindlichkeit des hier in Rede stehenden Bebauungsplans<br />

treten die Regelungen dieses Bebauungsplans an die Stelle der bisherigen<br />

Festsetzungen im Überlappungsbereich.<br />

Südlich grenzt das Plangebiet an den rechtskräftigen Bebauungsplan „Teilgebiet<br />

-Am Wald“, dessen Geltungsbereich sich mit der hier in Rede<br />

stehenden Planung jedoch nicht überschneidet.<br />

3.9 Bestehende Nutzungen<br />

Der überwiegende Teil des Plangebietes besteht aus Wiesenflächen, die<br />

zum Teil auch als Viehweide bzw. -koppel genutzt werden. Im Süden stehen<br />

ältere Streuobstbestände. Eine 20 kV-Freileitung, welche im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen<br />

durch ein Erdkabel ersetzt werden soll, durchquert<br />

die Wiesen in nord-südlicher Richtung.<br />

Im Westen des Plangebiets gehen die Wiesenflächen in geschlossene<br />

Nadelholzbestände über. Nordöstlich dem Nadelwald vorgelagert steht an<br />

der Grenze des Plangebietes ein Denkmal für die Gefallenen der beiden<br />

Weltkriege. In dessen unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Reste einer<br />

gesprengten Bunkeranlage.<br />

Das Plangebiet grenzt dreiseitig an die Ortslage von Pellingen an. Dabei<br />

handelt es sich zum einen um die Mischbebauung an der Trierer Straße, zum<br />

anderen um allgemeine Wohnbebauung in der Waldstraße und im Neubaugebiet<br />

„Am Wald 2“. Ein landwirtschaftlicher Betrieb in der unteren<br />

Waldstraße wurde zwischenzeitlich aufgegeben.<br />

10 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND FORSTEN und Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht<br />

Rheinland-Pfalz (HRSG.) (1993): Planung vernetzter Biotopsysteme. Bereich Landkreis Trier-<br />

Saarburg/Stadt Trier. Mainz, Oppenheim<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 10


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

3.9.1 Bundesstraße 268 (Trierer Straße)<br />

Im Vorfeld der Bebauungsplanaufstellung wurden die schalltechnischen<br />

Auswirkungen der angrenzenden Bundesstraße 268 auf eine künftige Wohnbebauung<br />

im Plangebiet gutachtlich untersucht. Dabei zeigte sich, dass eine<br />

entlang der Trierer Straße (in nördlicher Verlängerung der vorhandenen<br />

Häuserzeile) vorgesehene Wohnbebauung nur unter Berücksichtigung passiver<br />

Schallschutzmaßnahmen immissionsschutzrechtlich zulässig wäre<br />

(deutliche Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 zur Tages-<br />

und Nachzeit). Die Gemeinde entschied sich vor diesem Hintergrund auf eine<br />

direkte Bebauung unmittelbar entlang der Trierer Straße zu verzichten.<br />

Die nördlichen Grundstücke der ersten Baureihe oberhalb der Trierer Straße<br />

werden gemäß Gutachten dem Lärmpegelbereich ( vgl. DIN 4109)<br />

zugeordnet. Die hieran geknüpften Anforderungen sind aber nicht<br />

festsetzungsbedürftig, da deren Einhaltung bereits durch andere Vorgaben<br />

an die Außenbauteile von Gebäuden (z.B. nach dem<br />

Energieeinsparungsgesetz) sichergestellt ist.<br />

3.9.2 Reitsportanlage<br />

Im nördlichen Anschluss an die Nadelholbestände des Plangebietes grenzt<br />

die freie Feldflur mit landwirtschaftlichen Nutzflächen an. Auf einer Fläche<br />

unmittelbar nordwestlich des in Rede stehenden Bereiches befindet sich eine<br />

Reitsportanlage. Im Vorfeld der Bebauungsplanaufstellung wurden die<br />

immissionstechnischen Auswirkungen der angrenzenden Reitsportanlage auf<br />

eine künftige Wohnbebauung im Plangebiet gutachtlich untersucht. In dem<br />

diesbezüglichen Gutachten der FIRU mbH, Kaiserslautern heißt es hierzu<br />

u.a. wie folgt:<br />

Derzeit existieren keine unmittelbar heranziehbaren Beurteilungsgrundlagen<br />

zur Bewertung von Gerüchen aus Pferdehaltung.<br />

Lediglich die VDI 3474 „Emissionsminderung Tierhaltung Geruchsstoffe“<br />

(Entwurf- zurückgezogen zwecks Überarbeitung) ermöglicht<br />

eine Abschätzung auf Basis empirisch gewonnener<br />

Daten.<br />

Aufgrund der Haltungsform (Einzelboxen mit Einstreu) und der<br />

großzügigen, gut durchlüftbaren Bauweise ist erfahrungsgemäß<br />

die untersuchte Pferdestallanlage als geruchstechnisch unkritisch<br />

einzustufen.<br />

Als relevante Emissionsquelle ist daher die Festmistlagerstätte<br />

hinter der Stallanlage zu bewerten. Es handelt sich dabei um eine<br />

Dunglege, die von 3 Seiten umwandet ist und eine gute<br />

Austrocknung des Dungs ermöglicht. Bei Mitwindwetterlagen ist<br />

erfahrungsgemäß bei derartigen offenen Dunglegen eine Geruchsbelästigung<br />

im Umkreis von max. ca. 50-70 m zu erwarten.<br />

Geruchsverfrachtungen in Richtung des geplanten Wohngebiets<br />

verursacht durch abendliche Kaltluftabflüsse sind aufgrund der<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 11


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Lage des Betriebs im oberen Hangbereich auszuschließen. Tagsüber<br />

ist das exponierte Gelände sehr gut durchströmt, was zu<br />

einer schnellen Vermischung der Geruchsmassenströme mit<br />

sauberer Luft führt.<br />

Durch Pflege und Ergänzung der vorhandenen Baumhecken insbesondere<br />

im Bereich der Dunglege als auch am Dienstbarkeitsweg<br />

und der Römerstraße kann die Geruchsstoffverfrachtung<br />

minimiert werden.<br />

Daher ist ein Mindestabstand zwischen Festmistlagerstätte und<br />

einer neugeplanten Wohnbebauung und dort insbesondere zum<br />

Freisitz (Terrasse, Garten) von 60 m zu empfehlen.<br />

Da vorliegend ein Mindestabstand von 60 Metern zur rückwärtigen Grundstücksgrenze<br />

eingehalten wird, kann davon ausgegangen werden, dass die<br />

diesbezüglichen immissionsschutzrechtlichen Belange hinreichend<br />

berücksichtigt wurden.<br />

3.9.3 Gewerbegebiet Lafeld<br />

Nordöstlich des in Rede stehenden Bereiches liegt das Gewerbegebiet von<br />

Pellingen. Entsprechend der textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen<br />

Bebauungsplans „Lafeld“ sind darin Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser,<br />

Lagerplätze und öffentliche Betriebe, sowie Geschäfts-, Büro- und<br />

Verwaltungsgebäude zulässig. Unter Einschränkung zulässig sind des<br />

weiteren betriebszugehörige Wohnungen sowie Einzelhandelsbetriebe. Nicht<br />

zulässig sind Tankstellen sowie alle Anlagen, die in der Anlage zu § 3 des<br />

Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes aufgeführt sind.<br />

Mit der zuständigen Abteilung für Gewerbeaufsicht bei der SGD Nord wurde<br />

die Planung abgestimmt. Eine Ausschöpfung der gewerblichen Nutzung auf<br />

den Baugrundstücken im Gewerbegebiet Lafeld, die dem geplanten<br />

Wohngebiet unmittelbar zugewandet liegen, wird künftig nur unter Einhaltung<br />

der gültigen Emissionsanforderungen möglich sein. So gesehen stellt das<br />

heranrückende Baugebiet eine maßgebliche aber vor dem Hintergrund der<br />

im wesentlichen bereits realisierten Gewerbenutzung vertretbare<br />

Einschränkung des Gewerbegebietes dar.<br />

In der Abwägung wird dieses auch deswegen als vertretbar eingeschätzt, als<br />

lediglich ein einziges noch nicht realisiertes Gewerbegrundstück überhaupt<br />

von dieser Einschränkung betroffen sein wird. Für dieses ist beabsichtigt,<br />

eine Bebauungsplanänderung dahin gehend vorzunehmen, dass künftig dort<br />

nur eine wohnverträgliche Gewerbetätigkeit ausgeübt werden kann.<br />

Außerdem ist das Wohngebiet durch die Lage oberhalb der Bundesstraße<br />

lärmvorbelastet. Die notwendigen Anforderungen an das Schalldämmmaß<br />

der Außenbauteile werden aber bereits durch andere Vorschriften (z.B,<br />

Energieeinsparungsgesetz) ausreichend erfüllt, so dass garantiert ist, dass<br />

gesunde Wohnverhältnisse in den Innenräumen der betroffenen Gebäude<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 12


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

nicht unzulässig beeinträchtigt werden.<br />

Der Außenwohnbereich hingegen kann aufgrund der topografischen<br />

Situation nicht durch bauliche Maßnahmen zusätzlich geschützt werden. Es<br />

wurde jedoch der Abstand zwischen nächstgelegenem Wohnbaugrundstück<br />

und dem Gewerbegebietsrand im Zuge der Planung weiter vergrößert, so<br />

dass ein Mindestabstand von nunmehr über 200 m eingehalten wird.<br />

3.10 Altablagerungen<br />

Altablagerungen, die den Geltungsbereich des Bebauungsplans betreffen,<br />

sind nicht bekannt.<br />

Im Norden des Bebauungsplangebietes befinden sich auf dem Flurstück 19<br />

(Flur 2) Reste einer ehemalige Bunkeranlage, welche gesprengt wurde. Die<br />

Fläche wird auch nach Inkrafttreten des Bebauungsplans in ihrem jetzigen<br />

Zustand verbleiben. Eine wohnbauliche Nutzung ist nicht vorgesehen.<br />

Weitergehende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

3.11 Eigentumsverhältnisse<br />

Es ist von Seiten der Ortsgemeinde beabsichtigt, die Flächen des Plangebietes<br />

insgesamt, die für eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen sind, durch<br />

die Ortsgemeinde käuflich zu erwerben. Bis zum Abschluss des<br />

Planverfahrens wird die Gemeinde vollständig über die Flächen des Plangebietes<br />

verfügen.<br />

Ausgenommen hiervon sind die Flurstücke ¾ und 190/2 sowie die als private<br />

Grünflächen festgesetzten Bereiche, für die Sonderregelungen gelten<br />

werden.<br />

4 Darlegungen zum städtebaulichen Entwurf / Planungsziele<br />

Nach derzeitigem Planungsstand wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

die Ausweisung von ca. 80 Wohnbaugrundstücken beabsichtigt. Auf<br />

dem rund 8,6 ha großen Areal (einschl. Flächen für randliche Einbindung)<br />

soll eine aufgelockerte, an die Topographie angepasste allgemeine Wohnnutzung<br />

mit Einzel- und Doppelhausbebauung und Grundstücksgrößen von<br />

rd. 500 m² bis im Einzelfall knapp 800 m² entstehen. Die durchschnittliche<br />

Grundstücksgröße beträgt zwischen 550 m² und 650 m².<br />

Die Anordnung der Straßen, Gebäude und öffentlichen Freiflächen orientiert<br />

sich an den topographischen Rahmenbedingungen. Größere Veränderungen<br />

des Reliefs wurden - mit Ausnahme der bei der zwingend erforderlichen Anbindung<br />

der Haupterschließung an das überörtliche Straßennetz<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 13


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

entstehenden Straßenböschungen - durch eine vorausschauende Planung<br />

vermieden. Durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan werden die<br />

Regelanforderungen an eine standortverträgliche Bauweise im Planbereich<br />

fixiert.<br />

Die äußere Anbindung des Baugebietes erfolgt zum einen über die Bundesstraße<br />

268 (Trierer Straße), an die im Ortseingangsbereich angebunden<br />

werden soll und zum anderen über eine Verlängerung der Waldstraße in<br />

nördlicher Richtung. Zwischen diesen beiden Anbindungspunkten ist für die<br />

innere Erschließung der Baugrundstücke ein Ringschluss vorgesehen, der es<br />

den künftigen Bauherren ermöglicht, aus Richtung Trier kommend unmittelbar<br />

das Baugebiet anzufahren, ohne bestehende Wohngebiete zu tangieren.<br />

Ergänzt wird diese Verbindung durch eine untergeordnete Ringstraße,<br />

welche den südlichen Planbereich erschließt sowie durch drei kurze Stichstraßen,<br />

die für die Tiefenerschließung der nordwestlich gelegenen Baugrundstücke<br />

vorgesehen sind.<br />

Das Zentrum des Baugebietes bildet eine öffentliche Grünfläche, die zu<br />

unterschiedlichen Anlässen genutzt werden kann. Alternativ ist die<br />

Einrichtung eines Spielplatzes möglich.<br />

Das System der Erschließungsstraßen wird durch ein Fußwegenetz ergänzt,<br />

welches auch die Anbindung zu den umliegenden Wohngebieten (Baugebiet<br />

„Am Wald“ / Waldstrasse) herstellt. Mit Realisierung des Baugebietes wird<br />

darüber hinaus erstmalig eine durchgängige Fußwegeverbindung von der<br />

Ortslage zum Aussichtspunkt am Kriegerdenkmal ermöglicht werden.<br />

Eine weitere Besonderheit der vorliegenden Planung ist die Einrichtung eines<br />

Grünpufferstreifens im Übergangsbereich zur Bestandsbebauung in der<br />

Waldstraße sowie der Trierer Straße.<br />

Mögliche Alternativen zur Planung, z.B. in Form einer Erschließung der Baugrundstücke<br />

mittels Querspange und zweier höhenlinienparalleler<br />

Stichstraßen wurden ebenfalls untersucht. Ein derartiges <strong>Konz</strong>ept erwies<br />

sich jedoch u.a. insbesondere aufgrund der damit verbundenen Grundstücksgrößen<br />

als nicht tragfähig.<br />

Durch die geplante Bebauung entsteht in nördlicher und nordwestlicher<br />

Richtung ein neuer Siedlungsrand. Etwaigen nachteiligen Auswirkungen auf<br />

das Orts- und Landschaftsbild wird durch eine landschaftsgerechte<br />

Gestaltung des Ortsrandes mit Gehölzpflanzungen aber auch mit einer entsprechenden<br />

Durchgrünung des Baugebietes (Straßenbegleitgrün, Baum-<br />

und Heckenpflanzungen auf den Privatgrundstücken, Abstandgrün zu<br />

bestehender Bebauung) begegnet.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 14


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

TEIL 2: BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT<br />

DER PLANUNG<br />

5 Naturschutzrechtliche Aspekte der Planung<br />

(Integration des landespflegerischen Planungsbeitrages des Landschaftsarchitekturbüros<br />

Fischer, Trier, in den Bebauungsplan).<br />

5.1 Umweltverträglichkeitsprüfung: Allgemeine Vorprüfung nach § 3c<br />

UVPG<br />

Gemäß Anlage 1 Ziffer 18.7 des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-<br />

Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz<br />

vom 27.07.2001 besteht für städtebauliche Projekte mit einer zulässigen<br />

Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO von 100.000 qm oder<br />

mehr UVP-Pflicht. Bei Projekten mit einer Grundfläche von 20.000 bis<br />

weniger als 100.000 qm ist eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls<br />

erforderlich.<br />

Der Bebauungsplan Pellingen „Höthkopf / Stückelgrube“ sieht neue<br />

Bauflächen mit einer Grundfläche von ca. 15.315 qm vor. Die Schwelle von<br />

20.000 qm wird lediglich unter Einbeziehung zulässiger Nebenanlagen bei<br />

Anwendung von § 19 (4) BauNVO um ca. 420 qm überschritten.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Boden, Wasser,<br />

Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sowie Landschaftsbild (einschl.<br />

Erholungsvorsorge) wurden bereits auf Ebene der Landschaftsplanung geprüft<br />

mit dem Ergebnis, dass eine Bebauung an diesem Standort vertretbar<br />

ist. Für das Schutzgut Mensch bedeutet das Vorhaben keine erheblichen<br />

Mehrbelastungen.<br />

Kultur- und Sachgüter liegen in Form der Pellinger Schanzen, einer<br />

Verteidigungsanlage aus den Revolutionskriegen Ende des 18. Jhd. am<br />

Nordrand des vorgesehenen Baugebietes sowie des zugehörigen<br />

Kriegerdenkmals oberhalb der vorgesehenen Bebauung vor. Das Kriegerdenkmal<br />

wird innerhalb einer Grünfläche gesichert. Der Kriegsschauplatz der<br />

Pellinger Schanze ist nicht exakt abgrenzbar. Es erfolgt lediglich eine<br />

Teilinanspruchnahme des im Flächennutzungsplan dargestellten Bereichs.<br />

Der Schauplatz ist eher hinsichtlich des Erinnerungswertes an die Schlacht<br />

als hinsichtlich archäologischer Funde von Belang. Insofern stehen die Belange<br />

der Denkmalpflege einer Bebauung dann nicht entgegen, wenn<br />

Alternativen nicht gegeben sind.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass für die zu betrachtenden Schutzgüter<br />

entweder keine schwerwiegenden Konflikte zu erwarten sind bzw. die<br />

Belange bezüglich Kultur- und Sachgüter im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt<br />

wurden. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Tatsache,<br />

dass der Schwellenwert von 20.000 qm nur unter Einbeziehung zulässiger<br />

Nebenanlagen bei Anwendung von § 19 (4) BauNVO geringfügig<br />

überschritten wird, ist die Gemeinde Pellingen nach Prüfung in Abstimmung<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 15


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

mit der Kreisverwaltung Trier-Saarburg 11 zu dem Ergebnis gekommen, dass<br />

keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.<br />

5.2 Charakterisierung von Natur und Landschaft<br />

5.2.1 Naturräumliche Gliederung, Relief<br />

Das Untersuchungsgebiet ist Teil der Pellinger Hochfläche (246.30), die eine<br />

Untereinheit des Ruwer-Hunsrück darstellt. Die Pellinger Hochfläche ist eine<br />

wellige, weitgespannte Hochfläche, die durch weite, flache Quellmulden und<br />

wenige tief eingeschnittene Täler gegliedert ist. Die Firstlinie der Hochfläche<br />

liegt bei etwas über 400 m im Norden und etwa 500 m im Süden.<br />

Die Hochfläche ist vorwiegend durch Offenland geprägt und mit Ausnahme<br />

der erodierten Kuppenlagen überwiegend ackerbaulich genutzt. Die steilen<br />

Talhänge der Kerbtäler sind bewaldet, wobei Niederwälder verbreitet sind. In<br />

den Quellmulden und Talsohlen liegt Grünland, teilweise mit Feuchtwiesen<br />

vor, das meist intensiv genutzt wird. Die Borstgrasrasen und Magerwiesen<br />

der Hanglagen und sehr flachgründigen Kuppenlagen hingegen verbuschen<br />

infolge der Aufgabe extensiver Nutzungsformen zunehmend oder werden<br />

aufgeforstet. Die Siedlungen haben sich auf kuppigen Hangverebnungen<br />

oder in Quellmulden entwickelt, wobei vor allem in geschützten Muldenlagen<br />

die Ortschaften von Streuobst umgeben sind.<br />

5.2.2 Geologie, Böden<br />

Den geologischen Untergrund bildet der Hunsrückschiefer der Unteremsstufe,<br />

der durch reine bis schwach sandige Tonschiefer, Siltsteine, Dachschiefer<br />

und vereinzelte quarzitische Sandsteine geprägt ist. Als Bodentyp<br />

sind basenarme Braunerden, die in Oberhang- und Kuppenlage auch als<br />

Ranker-Braunerden ausgebildet sein können, zu erwarten.<br />

Die Schutzwürdigkeit natürlich gewachsener Böden ist wegen ihrer<br />

vielfältigen ökologischen Funktionen (Regelungs-, Transformations- und<br />

Lebensraumfunktionen) generell als hoch einzustufen, da der Boden ein<br />

endliches Gut darstellt und nicht ersetzbar ist.<br />

Die lehmig-sandigen Böden im Untersuchungsgebiet besitzen aufgrund ihrer<br />

chemisch-physikalischen Eigenschaften und ihrer zu erwartenden<br />

Flachgründigkeit eine mittlere bis geringe natürliche Ertragsfähigkeit. Das<br />

Rückhaltevermögen für Nähr- und Schadstoffe ist, in Abhängigkeit des Ton-<br />

und Humus-Anteils, als mittel, an flachgründigen oder erodierten Oberhang-<br />

und Kuppenlagen als gering einzustufen.<br />

11 Abstimmung zwischen Frau THEES (Landschaftsarchitekt Fischer i.A. der Gemeinde Pellingen) mit<br />

Herrn MAIERHOFER (Kreisverwaltung Trier-Saarburg) am 20.04.2004<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 16


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Bei den Bodensondierungen im Rahmen der Baugrunduntersuchungen<br />

durch das Grundbaulabor Trier wurde Tonschieferschutt z.T. bereits<br />

unmittelbar unter der dünnen, humosen Oberbodenschicht angetroffen, an<br />

einigen Stellen steht der Fels aber auch erst in größeren Tiefen an. 12 Dies<br />

betrifft vor allem eine West-Ost verlaufende flache Geländemulde, die<br />

vermutlich auf eine tektonische Störung im Fels zurückzuführen ist.<br />

Vorbelastungen<br />

Oberflächenversiegelungen durch Siedlungs- und Verkehrsflächen stellen<br />

Vorbelastungen für das Schutzgut Boden dar, da hier die natürliche Bodenfunktion<br />

vollständig verloren geht.<br />

Eine hohe Vorbelastung besitzen ebenfalls die Böden unter Nadelholzbeständen.<br />

Sie tragen durch schwer zersetzbare Rohhumusauflage zur Bodendegradierung<br />

durch Versauerung und Schadstoffmobilisierung bei. Zudem<br />

bewirken die Nadeln, insbesondere auf windexponierten Kuppenlagen, ein<br />

vermehrtes „Auskämmen“ von Luftschadstoffen und Eintrag mit dem Niederschlagswasser<br />

in Böden und Gewässer.<br />

Weiterhin sind Beeinträchtigungen der Böden durch intensive Nutzung der<br />

landwirtschaftlichen Flächen in Form von Nährstoffeintrag, Trittschäden,<br />

Bodenverdichtung etc. zu nennen.<br />

5.2.3 Schutzgut Wasser<br />

Die Grundwasservorkommen im Untersuchungsgebiet sind als gering einzuschätzen,<br />

da der Hunsrückschiefer durch seine dichte, verfaltete Struktur und<br />

die geringe Klüftigkeit keine ausgeprägten grundwasserführenden Schichten<br />

aufweist. Versickerung und Grundwasserneubildung ist kleinräumig auf<br />

einzelne Klüfte beschränkt.<br />

Niederschlagswasser, das nicht vom Oberboden gehalten werden kann, wird<br />

überwiegend oberflächlich bzw. an der Grenze zum Grundgestein in Richtung<br />

des Schichteinfallens abgeführt. Niederschlagswasser, das nicht vom<br />

Oberboden gehalten werden kann, wird überwiegend oberflächlich bzw. an<br />

der Grenze zum Grundgestein in Richtung des Schichteinfallens abgeführt.<br />

Es ist davon auszugehen, dass sich das Hangwasser im Bereich der West-<br />

Ost verlaufenden Geländemulde sammelt und dass die wasserführenden<br />

Bodenschichten im Bereich der B 268 und der bestehenden Bauflächen<br />

westlich der Bundesstraße angeschnitten wurden. In einem Brunnen am<br />

Straßenrand der B 268 wird Hangwasser gefasst. Die Geländemulde setzt<br />

sich östlich der Bundesstraße fort. Sie geht außerhalb des Geltungsbereichs<br />

in ein Nebental des Altbachs über, wo Vernässungsbereiche den<br />

Quellbereich eines kleinen Bachlaufs anzeigen. Am nördlichen Rand von<br />

Flurstück 27/15 befindet sich ein künstlich angelegter Graben, der temporär<br />

geringe Mengen an Oberflächenwasser und Hangwasser aus den Bereichen<br />

12 Grundbaulabor Trier (2003): Erschließung Baugebiet „Höthkopf/Stückelgrube in Pellingen.<br />

Baugrunduntersuchung und gutachterliche Stellungnahme vom 18.Dezember 2003. Trier<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 17


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

oberhalb der Bundesstraße in Richtung der östlich anschließenden Talmulde<br />

abführt.<br />

Vorbelastungen<br />

Oberflächenversiegelungen und –befestigungen im Bereich der Verkehrs-<br />

und Siedlungsflächen stellen Vorbelastungen für das Schutzgut Wasser dar,<br />

da sie zu einer reduzierten Versickerung und Grundwasserneubildung durch<br />

vermehrten Oberflächenabfluss führen. Die Negativwirkung der Nadelholzbestände<br />

für Böden trifft ebenso für das Schutzgut Wasser zu. Die<br />

Verstärkung der Bodenversauerung kann zur Mobilisierung im Boden<br />

gebundener Schadstoffe und zum Eintrag in Grund- und<br />

Oberflächengewässer führen.<br />

Vorbelastungen liegen auch im Bereich des Bolzplatzes vor, wo das<br />

natürliche Bodengefüge durch Bodenumlagerung gestört ist.<br />

5.2.4 Schutzgut Klima<br />

Großklimatisch ist das Untersuchungsgebiet dem atlantischen Klimatyp zuzuordnen,<br />

gekennzeichnet durch mäßige Feuchte, gemäßigte Sommer,<br />

milde Winter und ganzjährig hohe Niederschläge. Das geplante Baugebiet<br />

befindet sich auf einer windexponierten Kuppenlage. Es herrschen<br />

südwestliche Winde vor. Bei Windgeschwindigkeiten von 4-4,5 m/s im<br />

Jahresmittel ist das Plangebiet als intensiv ventiliert zu bezeichnen. Da<br />

Bodeninversionen aufgrund der Kuppenlage selten zu erwarten sind und<br />

größere Emittenten im Umfeld von Pellingen nicht vorliegen, ist eine<br />

Akkumulation von Luftschadstoffen nicht zu erwarten. Eine relevante<br />

Bedeutung der Nadelgehölze im Nordwestteil des Geltungsbereichs für die<br />

lufthygienische Situation in Pellingen besteht daher nicht. Der<br />

Nadelholzpflanzung kommt im Hinblick auf das Schutzgut Klima/Luft eine<br />

gewisse Windschutzfunktion zu. Allerdings herrscht beim Auftreten von<br />

Starkwinden eine südwestliche Luftströmung vor, so dass die<br />

Windschutzwirkung des Waldes für die Ortslage gering ist. 13<br />

Die Bedeutung der Fläche für die Frischluftzufuhr der umliegenden Täler<br />

kann als untergeordnet bezeichnet werden, da deren Frischluftbedarf gering<br />

einzuschätzen ist und die geplante Bebauung keine bedeutenden<br />

Kaltluftabflussbahnen in Anspruch nimmt. Im Umfeld befinden sich<br />

umfangreiche offenen Kuppen- und Hanglagen, die eine ausreichende<br />

Kaltluftbildung und -versorgung der umliegenden Tallagen gewährleisten.<br />

13 Vgl. ÖKOPLANA (Nov. 2005): Klimaökologische Stellungnahme zum B-Plan<br />

„Höthkopf/Stückelgrube“ in Pellingen. Mannheim<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 18


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Vorbelastungen<br />

Durch die Siedlungs- und Verkehrsflächen besteht eine Vorbelastung hinsichtlich<br />

der örtlichen Temperaturverhältnisse (Aufheizeffekt), die die<br />

natürlich gegebene sommerliche Wärmebelastung verstärkt. Die Lage der<br />

Siedlungsfläche von Pellingen im Bereich der Hang- und Muldenlage ist als<br />

Hindernis für den Kaltluftabfluss von der Kuppenlage in Richtung des<br />

Altbachtals wirksam.<br />

5.2.5 Schutzgut Pflanzen- und Tierwelt<br />

Heutige potentiell natürliche Vegetation (HpnV)<br />

Die Kartierung der H.p.n.V (Heutige potentielle natürliche Vegetation) weist<br />

für die Fläche einen Hainsimsen-(Traubeneichen)-Buchenwald (Luzulo-<br />

Fagetum incl. Melampyro-Fagetum) auf basenarmen Silikatstandorten aus.<br />

Bestand<br />

Die Bestandssituation ist in Plan 1 des landespflegerischen Planungsbeitrag,<br />

auf den an dieser Stelle verwiesen wird, dargestellt. Im Osten, Süden und<br />

Südwesten grenzt der Geltungsbereich an bestehende Bebauung mit Nutz-<br />

und Ziergärten an. Der größte Teil der geplanten Bauflächen wird von<br />

artenarmem Wirtschaftsgrünland eingenommen. Entlang der östlichen<br />

Geltungsbereichsgrenze befinden sich mehrere mittelalte bis alte Streuobstbäume.<br />

Auf einer weiteren Teilfläche ist in Verlängerung an eine Nutzgartenparzelle<br />

eine Streuobstwiese mit jungen und mittelalten Obstbäumen angepflanzt.<br />

In Verlängerung daran schließt sich eine junge, artenarme Wiesenbrache<br />

an.<br />

Im nördlichen Teil des Plangebiets ist, bedingt durch Nutzungswechsel, ein<br />

artenreicherer Grünlandbestand ausgebildet, der an den Böschungen zur B<br />

268 von ruderalen Saumstrukturen abgelöst wird.<br />

Zwischen den grünlandgeprägten Hanglagen und dem Wirtschaftsweg, der<br />

das Plangebiet im Norden begrenzt, ist am Standort des Kriegerdenkmals<br />

eine öffentliche Grünfläche mit gepflegter Rasenfläche, Nadelbäumen,<br />

Heckenpflanzungen und Sitzgelegenheiten als Erholungsfläche hergerichtet.<br />

Westlich schließt sich eine ehemalige Bunkeranlage aus dem 2. Weltkrieg<br />

an, die fast vollständig verbuscht ist.<br />

Den nordwestlichen Abschnitt des geplanten Baugebiets nehmen vor allem<br />

Nadelgehölzbestände ein, die z.T. mit brachgefallenen und teilverbuschten<br />

Grünlandflächen verzahnt sind. Eine ehemalige Außenbereichsbebauung innerhalb<br />

des Nadelwaldbestandes ist mittlerweile beseitigt – die betroffene<br />

Fläche ist vegetationslos bzw. durch Ruderalvegetation gekennzeichnet.<br />

Östlich der B 268 umfasst der Geltungsbereich intensiv genutzte<br />

Grünlandflächen und einer Grünfläche, auf der ein Bolzplatz angelegt wurde.<br />

Im Randbereich dieser Fläche befinden sich mehrere Obstbäume mittleren<br />

Alters.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 19


Tierwelt<br />

<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Über die Tierwelt liegen dem Gutachter keine detaillierten Angaben vor.<br />

Rückschlüsse können nur anhand der vorliegenden Biotopstrukturen<br />

gezogen werden.<br />

Nadelgehölzbestände, Ziergärten und die intensiv bewirtschaftete Grünlandflächen<br />

sowie die öffentliche Grünfläche am Kriegerdenkmal besitzen wegen<br />

des geringen Anteils naturnaher Strukturen nur eine geringe Bedeutung als<br />

Lebensraum, zumal angrenzende Wohn- und Gewerbebebauung, starkes<br />

Verkehrsaufkommen auf der B 268 und angrenzende Sport-/ Freizeitanlagen<br />

eine hohe Störwirkung entfalten. Bedeutende Einzelstrukturen sind dagegen<br />

ältere Streuobstbäume entlang des derzeitigen Siedlungsrandes, die<br />

Laubgehölzbestände am ehemaligen Bunker und südlich der Reitanlage sowie<br />

die artenreicheren, z.T. verbuschten Grünlandflächen. Sie bereichern<br />

das Lebensraumangebot für Insekten, Vögel und Kleinsäuger (Nahrungsquelle,<br />

Brutraum etc.), sind wegen ihres inselhaften Charakters aber nicht als<br />

bedeutende Vernetzungsstrukturen wirksam und können die Barrierewirkung<br />

der intensiv bewirtschafteten bzw. naturfern ausgebildeten Flächen nur unvollständig<br />

überbrücken. Trotzdem sind vor allem die alten Obstbäume, nicht<br />

zuletzt weil ihre Funktion kurz-mittelfristig nicht ersetzbar ist, als faunistisch<br />

bedeutsame Einzelelemente einzustufen.<br />

Zu Fledermausvorkommen im Plangebiet, insbesondere im Bunker, liegen<br />

keine konkreten Angaben vor, weder zum Umfang der vermuteten<br />

Vorkommen in der genannten Bunkeranlage, noch zu möglichen Arten oder<br />

zur funktionellen Bedeutung des Bunkers. Sofern der Bunker tatsächlich<br />

Fledermäusen als Quartier dienen sollte, wird dieses Funktion auch bei<br />

Realisierung des Vorhabens weiterhin gegeben sein (weiteres vgl. Kap.<br />

5.5.2).<br />

Die Teilflächen östlich der B 268 bilden den Übergang eines Nebentals des<br />

Altbachtals mit strukturreichen Biotopkomplexen (Grünland, Brachen,<br />

Streuobst, Hecken, Bachlauf mit Feuchtwiesen) zu der intensiv genutzten<br />

und lebensraumarmen Hochfläche.<br />

Wechselbeziehungen zwischen dem Talzug und den Flächen im<br />

Geltungsbereich sind v.a. für die Avifauna anzunehmen, wegen der im<br />

Vergleich geringeren Lebensraumeignung sowie der Störwirkung und<br />

Barrierefunktion von Siedlungs- und Verkehrsflächen aber nicht als<br />

bedeutend einzustufen.<br />

Insgesamt ist im Plangebiet selbst kein seltenes Arteninventar zu erwarten<br />

und auch eine essenzielle Bedeutung als Teillebensraum geschützter Arten<br />

ist – ggf. mit Ausnahme des nicht von der Planung betroffenen Bunkers und<br />

hinführender Elemente (vgl. Kap. 5.5.2) - nicht anzunehmen.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 20


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Vorbelastungen<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen mit strukturarmen<br />

Vegetationsbeständen sowie die monotonen, dichten Nadelholzbestände auf<br />

der Kuppenlage besitzen nur eine sehr eingeschränkte Lebensraumeignung.<br />

Durch den Mangel an vernetzenden Biotopstrukturen haben sie vor allem für<br />

flugunfähige Tiere Barrierewirkung. Weiterhin sind in diesem Zusammenhang<br />

die Siedlungs- und Verkehrsflächen zu nennen, die im Umfeld des<br />

Geltungsbereich zu einer erhöhten Störung durch Lärm, Bewegungsunruhe<br />

und Verkehrsaufkommen führen und Lebensräume zerschneiden.<br />

5.2.6 Schutzgut Landschaft<br />

Landschaftsschutzgebiete und Naturparke sind von dem geplanten Vorhaben<br />

nicht betroffen.<br />

Großflächige Acker- und Grünlandnutzung prägen im Wesentlichen das<br />

Landschaftsbild auf der Pellinger Hochfläche. Wald beschränkt sich auf erodierte<br />

Kuppenlagen und tritt ebenso wie Halboffenlandstrukturen entlang der<br />

steilen Talhänge der Bachläufe auf, die die Hochfläche zerschneiden.<br />

Das Plangebiet selbst kennzeichnen mit Grünland in großen<br />

Bewirtschaftungseinheiten und Nadelgehölzbeständen überwiegend<br />

naturferne Strukturen mit geringer eigenartsprägender Wirkung. Positiv<br />

wirken sich die Obstbaumbestände aus, die den bestehenden Siedlungsrand<br />

einbinden und die landwirtschaftliche Flur durch hangparallele und<br />

raumwirksame Strukturen gliedern. Die Laubgehölze und teilverbuschten<br />

Bracheflächen sind wegen ihrer geringen Größe und ihrer Lage für das<br />

Landschaftserleben und den Erholungswert von untergeordneter Bedeutung.<br />

Das am nördlichen Rand gelegene Kriegerdenkmal dient für die ortsansässige<br />

Bevölkerung als Naherholungspunkt und wird über die angrenzenden<br />

Wege im Rahmen der Nah- und Feierabenderholung aufgesucht. Von hier<br />

aus bestehen durch die südost-exponierte Lage weite Fernsichtbeziehungen<br />

in Richtung Altbachtal und Hunsrück-Höhen sowie nach Norden in Richtung<br />

Moselrandhöhen. Der Fläche kommt daher eine Bedeutung für die<br />

Naherholung zu.<br />

Der Kernbereich der Ortslage von Pellingen mit dörflich geprägter Siedlungsstruktur<br />

befindet sich überwiegend östlich der B 268. Die angrenzende Bebauung<br />

im Bereich der Waldstraße ist vor allem durch Ziergärten mit hohem<br />

Koniferenanteil geprägt. Charakteristische Nutzgärten mit Streuobst sind<br />

selten, jedoch noch teilweise vorhanden.<br />

Vorbelastung<br />

Vorbelastungen für das Landschaftsbild bestehen durch die mangelnde<br />

Strukturvielfalt im Bereich der landwirtschaftlichen Flächen. Der naturferne<br />

Nadelgehölzbestand auf der Kuppenlage ist wegen seiner exponierten Lage<br />

und der fehlenden randlichen Einbindung weithin sichtbar. Gleiches gilt für<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 21


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

das nordöstlich des Geltungsbereichs gelegene Gewerbegebiet, das trotz<br />

Abpflanzungen eine hohe Fernwirkung entfaltet. Als Vorbelastung für das<br />

Landschaftsbild ist ebenfalls die noch im Bau befindliche Reitstallanlage zu<br />

werten, wobei die Fernwirkung durch angrenzende Gehölzbestände aber<br />

geringer ist und sie andererseits auch als Anziehungspunkt für<br />

Spaziergänger wirkt.<br />

Weiterhin wirken sich die teilweise schroffen Übergänge vom Siedlungsrand<br />

in die freie Landschaft aber auch standortfremde Abpflanzungen (Koniferen<br />

etc.) negativ auf die Qualität des Orts- und Landschaftsbildes aus.<br />

5.3 Ableitung eines landespflegerischen Zielkonzeptes<br />

Ohne das geplante Vorhaben (vgl. Plan 2 des landespflegerischen<br />

Planungsbeitrags) ist aus landespflegerischer Sicht die Aufwertung der<br />

Grünlandflächen als Lebensraum und Landschaftsbildelement durch<br />

Reduzierung der Nutzungsintensität und Entwicklung zusätzlicher<br />

gliedernder Strukturen in Ergänzung zu den vorhandenen Obstbäumen anzustreben.<br />

Für die Nadelgehölzbestände und die von Koniferen geprägten<br />

privaten Grünflächen im Westteil des Geltungsbereichs sollte die Anlage<br />

eines Laubgehölzmantels mit Saumstrukturen zur Gliederung der schroffen<br />

Übergänge zum Offenland erfolgen. Langfristig sollte aus landespflegerischer<br />

Sicht die Umwandlung der standort- und landschaftsuntypischen Nadelholzreinbestände<br />

in naturnähere Laub- oder zumindest Mischbestände angestrebt<br />

werden. Der Bereich der ehemaligen Außenbereichsbebauung innerhalb<br />

des Nadelgehölzbestandes könnte dabei als Sukzessionsfläche der<br />

Eigenentwicklung überlassen werden. Für die vorhandenen Laubgehölze ist<br />

die Zielsetzung Erhalt dargestellt, da sie naturnahe Gestaltungselemente<br />

darstellen und das Lebensraumangebot im Ortsrandbereich bereichern.<br />

Idealerweise sind die mit den Gehölzen verzahnten Kraut- und<br />

Grünlandflächen durch Pflege offenzuhalten.<br />

Unter Berücksichtigung der geplanten Bauflächenausweisung (vgl. Plan 2<br />

des landespflegerischen Planungsbeitrags) sollten für das Baugebiet<br />

Gehölzpflanzungen (groß- bis mittelkronige Laubbäume, hochstämmige<br />

Obstbäume, Gehölzbestände) festgelegt werden, um eine rasch wirksame<br />

Durchgrünung des Neubaugebiets zu erreichen. Insbesondere ältere Obstbäume<br />

sollten, soweit unter baulichen Aspekten möglich, in private und<br />

öffentliche Freiflächen integriert werden, um sie als naturnahe und<br />

ökologisch wertvolle Elemente der Kulturlandschaft zu erhalten. Der<br />

exponierten Lage des Baugebiets soll durch eine, den topografischen<br />

Gegebenheiten angepasste Bauweise und randlichen Eingrünung,<br />

insbesondere entlang der nordwestlichen und nördlichen Bauflächengrenze,<br />

Rechnung getragen werden. Dabei sind lockere Gehölzbestände auf der<br />

Kammlage zu bevorzugen, da sie neben der Minderung der Fernwirkung des<br />

Baugebiets gleichzeitig eine wirksame Windschutzfunktion erfüllen und eine<br />

Abschirmung zur angrenzenden Reitstallanlage darstellen.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 22


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Aufgrund der Größe des Baugebiets ist eine abschnittsweise Bebauung<br />

anzustreben, um eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme der Flächen<br />

sicherzustellen.<br />

Die Grünfläche am Kriegerdenkmal ist wegen seiner kulturhistorischen<br />

Bedeutung und seiner Naherholungsfunktion zu sichern. Dies bedeutet im<br />

Besonderen die Erhaltung bzw. Anbindung durch Fußwegeverbindungen und<br />

die Sicherung von Fernsichtbeziehungen durch Freihaltung von Sichtachsen.<br />

Im Hinblick auf die Schutzgüter Boden und Wasser ist aus<br />

landespflegerischer Sicht eine Reduzierung der Flächenversiegelung auf das<br />

unbedingt erforderliche Maß und eine Rückhaltung und schadlose<br />

Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers erforderlich.<br />

5.4 Analyse der vorhabenbedingten Wirkungen<br />

5.4.1 Beschreibung des Bauvorhabens<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 11,1 ha.<br />

Eine Außenbereichsbebauung (Ferienhaus) wurde bereits beseitigt. Die<br />

Neubauflächen sollen als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen werden.<br />

Die GRZ beträgt 0,3 mit einer zulässigen Überschreitung durch<br />

Nebenanlagen auf 0,4.<br />

Insgesamt sind 83 Baugrundstücke vorgesehen. Die Anbindung des<br />

Gebietes erfolgt über die Waldstraße und die Trierer Straße (B 268). Die innere<br />

Erschließung ist über die Anlage von drei Stichstraßen und einer Ringstraße<br />

vorgesehen, die an die Haupterschließungsstraße angebunden<br />

werden. Die Bebauung soll in Abschnitten erfolgen.<br />

Eine Aufstellung über die vorhandenen und geplanten Flächennutzungen<br />

bzw. Biotoptypen ist Tab. 1 zu entnehmen.<br />

Tab. 1: Bilanzierung der vorhandenen und geplanten Flächennutzungen<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 23


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Biotoptyp/Flächennutzung Bestand (m²) % Planung (m²) % Bilanz (m²)<br />

Nadelforst 15200,00 13,7 0,00 0,0 -15200,00<br />

Grünland, intensiv genutzt 61180,00 55,0 0,00 0,0 -61180,00<br />

Grünland, brach / Krautsaum, Wegsaum 1610,00 1,4 0,00 0,0 -1610,00<br />

Grünland intensiv genutzt, mit artenreicheren<br />

Teilflächen 3700,00 3,3 0,00 0,0 -3700,00<br />

Laubgehölze / verbuschte Brachen 7770,00 7,0 0,00 0,0 -7770,00<br />

Laubhecke 1030,00 0,9 0,0 -1030,00<br />

Öffentliche Grünfläche 8370,00 7,5 39570,00 35,6 31200,00<br />

Private Freifläche / Garten 3130,00 2,8 4780,00 4,3 1650,00<br />

Vegetationslose Fläche (Abgrabungsfläche,<br />

Rodungsfläche) 2070,00 1,9 0,00 0,0 -2070,00<br />

Verkehrsgrün / Straßensaum 2110,00 1,9 1710,00 1,5 -400,00<br />

Weg, teilversiegelte Fläche 1700,00 1,5 3110,00 2,8 1410,00<br />

Straßen, Wirtschaftsweg (Asphalt) 3270,00 2,9 10920,00 9,8 7650,00<br />

Baufläche 0,00 0,0 51050,00 45,9 51050,00<br />

(davon Baufläche Bestand)<br />

(überbaubarer Anteil) 20420,00<br />

(nicht überbaubarer Anteil) ca. 30630<br />

gesamt: 111140,00 100,0 111140,00 100,0 0,00<br />

5.4.2 Vorhabenbedingte Wirkfaktoren und Auswirkungen auf Natur und Landschaft<br />

Baubedingte Wirkfaktoren (ba)<br />

Die ihrer Natur nach temporären, baubedingten Wirkfaktoren werden sich<br />

voraussichtlich über mehrere Jahre erstrecken, da nicht davon auszugehen<br />

ist, dass alle Baugrundstücke sofort bebaut werden. Als wichtigste Wirkfaktoren<br />

sind zu nennen:<br />

� Beseitigung vorhandener Biotopstrukturen zur Baustelleneinrichtung, für<br />

Lagerplätze usw.: Zerstörung von Lebensräumen; Förderung der Erosion.<br />

� Bodenverdichtung im gesamten Baustellenbereich (einschl. Lagerflächen):<br />

Verschlechterung der Funktionsfähigkeit des Bodens durch Verminderung<br />

des Grobporenvolumens, Behinderung der Durchlüftung und Verminderung<br />

der Wasseraufnahme- und -leitfähigkeit.<br />

� Oberbodenbewegungen (Auf- und Abtrag) auf der gesamten Baufläche:<br />

Zerstörung des natürlich gewachsenen Bodengefüges; Veränderung der<br />

Bodenstabilität, der Durchlüftung, der Versickerungs- und Filtereigenschaften.<br />

� Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge und Baubetrieb: zeitlich begrenzte<br />

Belastungen von Boden, Wasser, Luft, Fauna und Flora.<br />

� Lärmemissionen und Bewegungsunruhe durch Verkehr und Betriebsvorgänge:<br />

zeitlich begrenzte Störungen der Fauna.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 24


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Anlagebedingte Wirkfaktoren (an)<br />

Hierbei handelt es sich um Wirkfaktoren, die von den baulichen Anlagen im<br />

Plangebiet selbst ausgehen, d.h. die langfristig auf den Naturhaushalt einwirken<br />

14 . Als solche sind zu nennen:<br />

� Dauerhafte Flächenversiegelung durch Gebäude und Nebenanlagen sowie<br />

Erschließungsstraßen und Fußwege: Verlust natürlich gewachsenen<br />

Oberbodens mit allen seinen Regelungs-, Lebensraum- und Produktionsfunktionen<br />

(einschl. Veränderungen des Wasserhaushaltes und des Lokalklimas).<br />

� Beseitigung von intensiv genutztem Acker- und Grünland: Zerstörung von<br />

Lebensräumen geringer Wertigkeit.<br />

� Bau der Wohnhäuser und sonstiger Gebäude: Visuelle Überprägung/Beeinträchtigung<br />

des Landschaftsbildes durch weithin sichtbare<br />

Baukörper.<br />

Betriebsbedingte Wirkfaktoren (bt)<br />

Aufgrund der geplanten Nutzung als Wohnstandort sind nur verhältnismäßig<br />

geringe betriebsbedingte Störungen zu erwarten. Als wichtigste Wirkfaktoren<br />

der Wohnnutzung sind zu nennen:<br />

� Beeinträchtigung angrenzender Flächen durch Siedlungsrandeinflüsse<br />

(Bewegungsunruhe, Verkehrsflächen, Betreten durch Anwohner)<br />

� Erhöhte Schadstoff- und Staubemissionen durch Kraftfahrzeuge und Heizanlagen:<br />

Belastungen von Boden, Wasser, Luft, Fauna und Flora.<br />

5.5 Beurteilung des Eingriffs<br />

Die durch die Maßnahme voraussichtlich entstehenden Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft werden im folgenden entsprechend der Vorgaben zur<br />

Eingriffsregelung nach den §§ 4-6 LPflG beurteilt. Es wird untersucht, ob und<br />

wie die durch den Eingriff zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und<br />

Landschaft zu vermeiden/vermindern oder auszugleichen sind und ggf.<br />

welche Ausgleichsmaßnahmen für nicht ausgleichbare Eingriffe notwendig<br />

sind.<br />

Eine Übersicht über die möglichen Wirkfaktoren und Auswirkungen der Maßnahme<br />

auf Natur und Landschaft, gekoppelt mit den notwendigen<br />

Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung oder Kompensation und deren<br />

Umfang, ist Tabelle 3 zu entnehmen.<br />

14 Viele der anlagebedingten Wirkfaktoren werden schon beim Bau der Gebäude, Straßen usw.<br />

wirksam, sie werden jedoch aufgrund ihrer über die Bauphase hinaus andauernden Wirkungen als<br />

„anlagebedingt“ eingestuft.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 25


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

5.5.1 Möglichkeiten der Vermeidung und der Minderung<br />

Eine Vermeidung (V) von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des<br />

Landschaftsbildes ist durch folgende Vorkehrungsmaßnahmen bei der Baudurchführung<br />

möglich:<br />

� Schutz zu erhaltender Gehölzbestände nach DIN 18920.<br />

� Während der Bauarbeiten muss der sachgerechte Umgang mit boden-<br />

oder wassergefährdenden Stoffen gewährleistet sein.<br />

� Beschränkung des Baufeldes auf das unbedingt notwendige Maß;<br />

Beanspruchung lediglich der Flächen, die tatsächlich bebaut werden.<br />

� Einsatz von emissionsarmen Arbeitsgeräten entsprechend dem Stand der<br />

Technik.<br />

Die Beachtung dieser Grundsätze wird bei der nachfolgenden Beurteilung<br />

des Eingriffes vorausgesetzt.<br />

Folgende Maßnahmen zur Vermeidung (V) bzw. Minderung (M) des<br />

Eingriffes - gleichbedeutend mit einer teilweisen Vermeidung bei<br />

verbleibendem Restrisiko - sind durchzuführen:<br />

� Erhalt von Obstbäumen und Gebüschbeständen auf öffentlichen und<br />

privaten Freiflächen, soweit unter Funktionsaspekten möglich.<br />

⇒ Sicherung von Biotopstrukturen und gliedernden Grünstrukturen innerhalb<br />

des Baugebiets.<br />

� Abtrag des Oberbodens vor Beginn der Baumaßnahmen,<br />

Zwischenlagerung und Einbau auf zukünftigen Vegetationsflächen.<br />

⇒ Verminderung des Verlustes von natürlich gewachsenem Boden und dessen<br />

vielfältigen Funktionen im Naturhaushalt. Dadurch ist zumindest die<br />

wertvollste (weil belebte) oberste Bodenschicht zu erhalten.<br />

� Befestigung der Erschließungsflächen - soweit unter Funktionsaspekten<br />

möglich - mit großfugigem Pflaster (z.B. Stellplätze), wasserdurchlässigen<br />

Materialien (z.B. Garagenzufahrten) oder zumindest mit Oberflächenbefestigungen<br />

mit einem geringen Abflussbeiwert.<br />

⇒ Verminderung des Regenwasserabflusses und Verringerung der<br />

kleinklimatischen Veränderungen durch eine höhere Verdunstungsleistung<br />

der Flächen; bei Fugenpflaster auch teilweiser Erhalt des Bodens als<br />

Lebensraum.<br />

Tab. 2: Abflussbeiwerte verschiedener Materialien 15<br />

15 nach BORGWARDT, S. (1994): Der Abflussbeiwert - Kritische Anmerkungen zur DIN 1986 Teil 2.<br />

In: Das Gartenamt, 11/94. S. 757.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 26


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Art der Flächen Abflussbeiwert ψ<br />

Asphaltflächen 1,0<br />

Betonflächen 1,0<br />

Pflasterflächen mit Fugenverguss 1,0<br />

Wegeflächen in wassergebundener Bauweise 0,9<br />

Dränasphaltflächen 0,8<br />

Plattenflächen 0,8<br />

Pflasterflächen mit einem Fugenanteil bis 15 % 0,8<br />

Pflasterflächen mit einem Fugenanteil ab15 % 0,6<br />

wasserdurchlässiges Pflaster mit splittverfüllten aufgeweiteten<br />

Fugen oder Kammern<br />

0,4<br />

Rasen- und Gehölzflächen mit einer Neigung ab 10° 0,5<br />

Rasen- und Gehölzflächen mit einer Neigung bis 10° 0,0<br />

• Durchgrünung des Baugebietes v.a. durch Pflanzung von Bäumen und<br />

Einbindung des Siedlungsrandes durch Gehölzpflanzungen<br />

⇒ Gliederung der Siedlungsfläche.<br />

⇒ Verringerung der Sichtbarkeit der Bebauung aus größerer Entfernung.<br />

5.5.2 Möglichkeiten des Ausgleichs und zusammenfassende Bewertung des<br />

Eingriffes<br />

Schutzgut Boden<br />

Unvermeidbare Verdichtungen des Bodens durch den Baustellenbetrieb sind<br />

durch Lockerungsmaßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

auszugleichen. Ebenso sind unvermeidliche Beeinträchtigungen des Bodens<br />

durch die Herstellung der Oberflächenversickerung des Baugebiets durch<br />

Wiederandeckung mit Oberboden und dauerhafte Begrünung auszugleichen.<br />

Nicht zu vermeiden ist der Verlust von natürlich gewachsenem Boden durch<br />

eine Neuversiegelung beim Bau der Gebäude und der Erschließungsflächen,<br />

die aufgrund der vorgesehenen Nutzung vollständig versiegelt werden<br />

müssen. Da im Plangebiet für diese Maßnahmen ein unmittelbarer<br />

funktionaler Ausgleich durch Entsiegelung nur in geringem Umfang im Anbindungsbereich<br />

zur B 268 und auf einem Teilbereich des Wirtschaftsweges<br />

möglich ist, ist dieser Eingriff durch weitere Maßnahmen, die mittelbar dem<br />

Bodenschutz dienen, auszugleichen. Hierzu zählen bspw. Maßnahmen, die<br />

Belastungen der Böden durch intensive landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche<br />

Nutzung reduzieren oder ausschließen sowie Maßnahmen zur<br />

Minimierung von Bodenerosion.<br />

Der Umfang der Kompensationsflächen ergibt sich aus der maximal<br />

zulässigen überbaubaren Fläche in Höhe von ca. 20.420 m² zzgl. der Neuversiegelung<br />

im Bereich der Verkehrsflächen in Höhe von 7.650 m² und der<br />

neuen Versiegelungsflächen im Bereich der Wege in Höhe von 1.400 m².<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 27


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Letztere werden zu 50 % in die Versiegelungsbilanz einbezogen, da von<br />

einer teilversiegelten Ausführung der geplanten Wegeflächen ausgegangen<br />

wird. Vorhandene Versiegelungsflächen wurden nicht in die Ermittlung des<br />

Ausgleichsbedarfs einbezogen; teilversiegelte Flächen wurden als 50 %-Versiegelung<br />

verrechnet.<br />

Daraus ergibt sich eine auszugleichende Neuversiegelung von insgesamt ca.<br />

28.770 m².<br />

Anrechenbare Entsiegelung erfolgt auf 480 m². Weiterhin werden auf 2.550<br />

m² Nadelholzreinbestände in naturnahe Laubgehölzbestände umgewandelt.<br />

Ziel ist die langfristige Beseitigung der nutzungsbedingten Bodenbelastungen<br />

(Versauerung, Schadstoffmobilisierung etc.) und Regeneration der<br />

ökologischen Bodenfunktionen.<br />

Darüber hinaus erfolgt Kompensation durch die Extensivierung von<br />

Grünlandflächen mit dem Ziel der Reduzierung von Bodenbelastungen durch<br />

Verdichtung und Nährstoffeintrag.<br />

Dies betrifft die öffentlichen Grünflächen am Nord- und Ostrand des<br />

Geltungsbereichs sowie die inselartige Grünfläche im Zentrum des geplanten<br />

Baugebiets. Sie umfassen eine Fläche von insgesamt 5.170 m², von denen<br />

ca. 940 m² auf Teilflächen artenreicher ausgebildet sind und für den<br />

Ausgleich von Eingriffen in das Schutzgut Boden nur zu 50 % (entspr. 470<br />

m²) angerechnet wurden.<br />

Weiterhin werden unterhalb des Gewerbegebiets „Lafeld“ landwirtschaftlich<br />

genutzte Böden einer jungen Grünlandeinsaatfläche durch<br />

Nutzungsextensivierung aufgewertet. Dies umfasst eine anrechenbare<br />

Fläche von ca. 13.500 m². Weitere 3.000 m² entfallen auf die hier geplanten<br />

Mulden für Regenwasserrückhaltung. Sie werden nicht als Ausgleichsfläche<br />

für das Schutzgut Boden einbezogen, da bei der geplanten Einstautiefe von<br />

umfangreicheren Modellierungen auszugehen ist, die ihrerseits wieder einen<br />

Eingriff in den Boden darstellen.<br />

Der Eingriff in den Boden, der durch Modellierungsarbeiten zur Anlage der<br />

Retentionsmulden unterhalb des Gewerbegebiets und zwischen Bolzplatz<br />

und B 268 entsteht, wird durch Entwicklung von extensiv gepflegtem<br />

Grünland und Gehölzpflanzungen an gleicher Stelle ausgeglichen, so dass<br />

sich daraus kein weiterer Ausgleichsbedarf ableitet.<br />

Dem erforderlichen Ausgleichsbedarf von 28.770 m² steht damit eine<br />

anrechenbare Kompensationsfläche innerhalb des Geltungsbereichs in Höhe<br />

von 21.230 m² gegenüber. Der verbleibende Ausgleichsbedarf für das<br />

Schutzgut Boden in Höhe von ca. 7.540 m² wird außerhalb des<br />

Geltungsbereichs gedeckt. Südlich der Ortslage werden auf einer Fläche von<br />

12.700 m² intensiv genutzte Grünlandflächen in einen strukturreichen<br />

Laubwald umgewandelt. Für das Schutzgut Boden entsteht damit ein<br />

Überschuss an Ausgleichsfläche in Höhe von ca. 5.160 m², der in ein<br />

gemeindliches Ökokonto eingebucht werden kann.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 28


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Schutzgut Wasser<br />

Oberflächenabfluss ist, soweit möglich, durch die Wahl von<br />

versickerungsfähigen Befestigungsmaterialien oder solchen mit einem<br />

geringen Abflussbeiwert zu vermeiden. Eine Nachnutzung ist aus<br />

ökologischen Gründen zu befürworten, da hierdurch gleichzeitig die<br />

Ressource Trinkwasser geschont wird. Eine Brauchwassernutzung durch die<br />

Bewohner kann jedoch nur auf freiwilliger Basis geschehen.<br />

Ein Teil des Niederschlagswassers (20l/m² versiegelter Grundstücksfläche),<br />

das nicht auf den Grundstücksflächen versickert oder der Weiternutzung<br />

dient, wird auf den Grundstücksflächen zurückgehalten und gedrosselt<br />

abgeführt.<br />

Das darüber hinaus anfallende abfließende Niederschlagswasser und das<br />

Oberflächenwasser der Verkehrsflächen wird in zentralen Retentionsmulden<br />

östlich des Plangebiets zwischen Bolzplatz und B 268 sowie unterhalb des<br />

Gewerbegebiets „Lafeld“ zurückgehalten bzw. zur Versickerung gebracht.<br />

Das anfallende Schmutzwasser wird über das Mischwassernetz der<br />

Kläranlage Pellingen zugeführt.<br />

Weiterhin wirkt sich Umwandlung der Nadelholzreinbestände positiv auf das<br />

Schutzgut Wasser aus, weil damit langfristig eine Reduzierung des<br />

Säureeintrags in die Böden und eine Verminderung der Mobilisierung und<br />

Auswaschung von Schadstoffen mit dem Sickerwasserstrom zu erwarten ist.<br />

Schutzgut Klima<br />

Potenzielle Auswirkungen der geplanten Bauflächenausweisung auf die<br />

geländeklimatische und lufthygienische Situation in der Ortslage,<br />

insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung des Nadelholzbestandes auf<br />

der Kuppenlage, wurden im Rahmen einer klimaökologischen Stellungnahme<br />

geprüft. 16 Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass aus<br />

klimaökologischer Sicht keine Einwände gegenüber dem geplanten<br />

Vorhaben bestehen.<br />

Die nicht vermeidbaren kleinklimatischen Veränderungen durch die<br />

Aufheizung der Baukörper und der versiegelten Flächen bei<br />

Sonneneinstrahlung und die verminderte Verdunstung werden durch<br />

Begrünung der privaten und öffentlichen Freiflächen ausgeglichen.<br />

Darüber hinaus werden südlich von Pellingen, angrenzend an die B 268, im<br />

Rahmen der Aufforstungsverpflichtung 12.700 m² Laubwald gepflanzt, so<br />

dass in der Gesamtsumme dem Verlust von Nadelgehölzen durch die<br />

Bauflächenausweisung eine Pflanzung von Gehölzbeständen auf den<br />

öffentlichen Grünflächen und der Aufforstungsfläche in mindestens gleichem<br />

Umfang gegenüber stehen.<br />

16 ÖKOPLANA (Nov. 2005): Klimaökologische Stellungnahme zum B-Plan<br />

„Höthkopf/Stückelgrube“ in Pellingen. Mannheim<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 29


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Schutzgut Pflanzen- und Tierwelt<br />

Entlang der Westgrenze des Plangebiets werden Nadelholzreinbestände beseitigt<br />

und in Ergänzung zu bestehenden Gehölz- und Verbuschungsflächen<br />

in strukturreiche Laubgehölz- und Sukzessionsflächen überführt und damit in<br />

wertvolle Biotopstrukturen umgewandelt. Vorgelagert wird ein Krautsaum<br />

entwickelt, der durch seinen Blütenreichtum Lebensraum für Insekten schafft<br />

und insbesondere die Nahrungsgrundlage für Vögel und Fledermäuse, die<br />

die Gehölzstrukturen als (Teil-) Lebensraum bzw. Leitstrukturen nutzen, verbessert.<br />

Auf der öffentlichen Grünfläche um das Kriegerdenkmal werden die<br />

Nadelbäume, mit Ausnahme der drei Kiefern, entfernt und durch standortgerechte<br />

Laubbäume (6 Winterlinden) ersetzt. Weiterhin erfolgt entlang der<br />

nördlichen und östlichen Grenze des Geltungsbereichs sowie auf der<br />

inselhaften Grünfläche im Zentrum des geplanten Baugebiets eine<br />

Aufwertung von Grünlandflächen durch Nutzungsextensivierung und<br />

Pflanzung von Streuobst und Laubbäumen. 11 Obstbäume werden als wertvolle<br />

Lebensraumelemente der Kulturlandschaft erhalten und in die<br />

öffentlichen bzw. privaten Grünflächen integriert.<br />

Südlich des Gewerbegebiets „Lafeld“ werden in Anlehnung an die bereits<br />

vorhandenen Retentionsmulden des Gewerbegebiets, naturnahe<br />

Rückhaltemulden mit extensiv genutztem Grünland und Gehölzgruppen<br />

angelegt. Außerhalb der Muldenflächen wird artenreiches und extensiv<br />

genutztes Grünland (derzeit junge Grünlandeinsaat) mit Streuobst entwickelt.<br />

Weiterhin werden zwischen Bolzplatz und B 268 im Zusammenhang mit der<br />

Anlage der Rückhaltebecken Gehölzstrukturen und Feuchtflächen<br />

geschaffen. Insbesondere im Hinblick auf die strukturreichen und ökologisch<br />

wertvollen Halboffenlandkomplexe (Extensivgrünland, Streuobst, Hecken,<br />

Quellbach und Feuchtwiesen), die sich im Osten an den Geltungsbereich<br />

anschließen, bieten diese Maßnahmen eine funktionale Ergänzung.<br />

Mit der Entwicklung eines strukturreichen Laubwaldes südlich von Pellingen<br />

im Rahmen der Aufforstungsverpflichtung wird darüber hinaus eine bislang<br />

landwirtschaftlich genutzte Fläche mittel bis langfristig als Lebensraum<br />

aufgewertet.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 30


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

FFH-Verträglichkeit<br />

FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete sind nicht von der Planung betroffen.<br />

Geschützte Arten<br />

Es liegen keine konkreten Hinweise auf Vorkommen streng geschützten<br />

Arten im Bereich der geplanten Bauflächen vor. Dies gilt auch für den<br />

vorhandenen Bunker. Sofern der Bunker Fledermäusen als Quartier dienen<br />

sollte, wird diese Funktion auch bei Realisierung des Vorhabens weiterhin<br />

gegeben sein. Die Sicherung von Leitstrukturen (Randlinien) zum Bunker<br />

wurde in die Planung konzeptionell einbezogen. Durch die geplanten<br />

Umstrukturierungsmaßnahmen wird zudem die Eignung der Waldflächen<br />

durch Umstrukturierung zu strukturreichen Laubgehölzen mit Saum als<br />

Jagdhabitat gesteigert. Mit den Maßnahmen auf Fläche K3 werden neue<br />

Leitstrukturen entwickelt. Darüber hinaus werden Grünlandflächen südlich<br />

des Gewerbegebiets im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen und der Anlage<br />

von Retentionsflächen aufgewertet und als Jagdraum für Fledermäuse<br />

attraktiver gestaltet. Von der Planung betroffene, potenziell für Fledermäuse<br />

geeignete Strukturen werden dadurch ausgeglichen. Gleiches gilt für die<br />

Inanspruchnahme von potenziell avifaunistisch geeigneten Habitatstrukturen.<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Die Durchgrünung der Bauflächen und Einbindung des Siedlungsrandes<br />

durch Gehölzpflanzungen trägt zur Minderung der Fernwirkung und zur<br />

schnellen optischen Einbindung in den vorhandenen Siedlungskomplex bei.<br />

Die Umwandlung der Nadelgehölzbestände auf der exponierten Kuppenlage<br />

und Entwicklung naturnaher Laubgehölzstrukturen trägt neben der optischen<br />

Einbindung der Bauflächen zur Umgestaltung weithin sichtbarer, landschaftsuntypischer<br />

Vegetationsstrukturen bei. Weiterhin wird die öffentliche Grünfläche<br />

am Kriegerdenkmal, die als Aussichts- und Erholungspunkt genutzt<br />

wird, durch Beseitigung eines Großteils der Nadelbäume und landschaftsgerechte<br />

Bepflanzung mit Laubbäumen gestalterisch aufgewertet.<br />

Ausgleich für Eingriffe in das Landschaftsbild erfolgt weiterhin südlich des<br />

Gewerbegebiets „Lafeld“ durch Gehölzpflanzungen im Bereich der Mulden<br />

und Entwicklung von extensiv genutztem Grünland mit Streuobst im<br />

Zusammenhang mit den Ausgleichsmaßnahmen für Boden und Pflanzen-<br />

/Tierwelt. Die Entwicklung weiterer landschaftstypischer Strukturen geht mit<br />

der Umsetzung der Aufforstungsmaßnahme südlich von Pellingen einher.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 31


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Tab. 3: Gegenüberstellung der vorhabensbedingten Eingriffe und der landespflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Kompensation<br />

Eingriff / Konflikt Landespflegerische Maßnahmen<br />

Nr. Fläche/ Wirkfaktor:<br />

Anzahl Auswirkungen 17<br />

Nr. 18 Art 19 Fläche/ Art<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Anzahl<br />

1. Schutzgut Boden<br />

1.1 1 M auf der Abtragen und Zwischenlagern des Oberbodens der zu Sicherung des belebten Oberbodens, Verbesserung der<br />

20.420 qm<br />

gesamten befestigenden Flächen gemäß DIN 18915 und Einbau Standortbedingungen für die geplanten<br />

Eingriffsfläche auf zukünftigen Grünflächen<br />

Vegetationsflächen<br />

7650 qm<br />

2 M gem. der Befestigung der Garagen- und Stellplatz-zufahrten u.ä. Teilweiser Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen<br />

700 qm<br />

Planung der Flächen mit wasserdurchlässigen Belägen,<br />

_______<br />

Bauherren Rasengittersteinen o.ä.<br />

28.770 3 M 10.210 qm 20 Minderung der GRZ auf 0,3 und Beschränkung einer Teilweiser Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen<br />

nach § 19 BauNVO möglichen Überschreitung der<br />

GRZ auf insg. 0,4.<br />

4 A 480 qm 21<br />

Neuversiegelung durch<br />

• Grundflächen i.S.v. §19 (1) BauNVO auf den<br />

privaten Baugrundstücken<br />

• Erschließungsflächen (anrechenbare zusätzliche<br />

Versiegelung)<br />

Dauerhafter Verlust natürlich gewachsenen<br />

Oberbodens mit seinen Regelungs-,<br />

Lebensraum- und Produktionsfunktionen (an)<br />

Entsiegelung von asphaltierter bzw. befestigter<br />

Wegefläche in Zusammenhang mit Maßnahme 5, 6 a/b<br />

Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen<br />

5 A 2.550 qm Umwandlung von Nadelgehözbeständen in<br />

Regeneration nadelforstlich genutzter Böden und<br />

strukturreiche Laubgehölzbestände mit<br />

dauerhafter Ausschluss bodenbelastender Nutzung;<br />

Sukzessionsbereichen und Krautsaum<br />

(teilbereichsweise zeitlich versetzt)<br />

allgemeine Verbesserung des Naturhaushalts.<br />

6a A 1.600 qm Entwicklung eines Gehölzbestandes mit vorgelagertem Regeneration landwirtschaftlich intensiv genutzter<br />

6b A<br />

(davon 1.130 qm<br />

anrechenbar)<br />

10 Bäume<br />

3.570 qm<br />

Extensivgrünland, Pflanzung von Laubbäumen<br />

Entwicklung von Extensivgrünland, Pflanzung von<br />

Böden und dauerhafter Ausschluss bodenbelastender<br />

Nutzung; allgemeine Verbesserung des Zustandes des<br />

Naturhaushaltes.<br />

18 Bäume Obstbäumen<br />

7a A ca. 13.500 qm Entwicklung von extensiv genutztem Grünland mit<br />

(anrechenbarer<br />

Anteil)<br />

Streuobst<br />

7b A ca. 12.700 qm Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfläche in<br />

naturnahen Laubwald.<br />

17<br />

Die Auswirkungen werden unterteilt in baubedingt = (ba), anlagebedingt = (an) und betriebsbedingt = (bt).<br />

18<br />

Die Nummern entsprechen denen der landespflegerischen Maßnahmen in Plan-Nr. 2.<br />

19<br />

Die Art der landespflegerischen Maßnahmen werden unterteilt in Maßnahmen zur Vermeidung (V), zur Minderung (M), zum Ausgleich (lt. BauGB inkl. Ersatz) (A).<br />

20<br />

Minderung bereits bei der Flächenangabe in der 2.Spalte berücksichtigt.<br />

21<br />

Teilversiegelte Wegeflächen zu 50 % angerechnet<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 32


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Eingriff / Konflikt Landespflegerische Maßnahmen<br />

Nr. Fläche/ Wirkfaktor:<br />

Anzahl Auswirkungen 17<br />

Nr. 18 Art 19 Fläche/ Art<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Anzahl<br />

1. Schutzgut Boden (Fortsetzung)<br />

1.2 5.250 Störung des natürlichen Bodengefüges und<br />

Bodenverdichtung durch Bodenmodellierungen zur<br />

Anlage der Rückhaltemulden<br />

1.3<br />

Gesamter<br />

enbereich<br />

2. Schutzgut Wasser<br />

2.1<br />

28.770 qm<br />

(vgl. 1.1)<br />

Verdichtung des Bodens durch Befahren mit<br />

Baufahrzeugen: Verschlechterung der<br />

Funktionsfähigkeit des Bodens (ba)<br />

Oberflächenversiegelung durch Gebäude,<br />

Nebenanlagen, Erschließungsflächen:<br />

Erhöhter Oberflächenabfluss, Verminderung der<br />

Grundwasserneubildungsrate (an)<br />

22 Minderung bereits bei der Flächenangabe in der 2.Spalte berücksichtigt.<br />

23 Teilversiegelte Wegeflächen zu 50 % angerechnet<br />

9b<br />

9c<br />

8<br />

2<br />

A 2.250 qm<br />

A 3.000 qm<br />

M Sämtliche<br />

verdichteten<br />

Flächen<br />

M gem. der<br />

Planung der<br />

Bauherren<br />

Entwicklung von extensiv gepflegtem Grünland und<br />

Gehölzpflanzungen im Bereich der Rückhaltemulden<br />

Tiefenlockerung des Bodens nach Beendigung der<br />

Arbeiten<br />

Befestigung der Garagen- und Stellplatzzufahrten u.ä.<br />

Flächen mit wasserdurchlässigen Belägen,<br />

Rasengittersteinen o.ä.<br />

3 M 10.210 qm 22 Minderung der GRZ auf 0,3 und Beschränkung einer<br />

nach § 19 BauNVO möglichen Überschreitung der<br />

GRZ auf insg. 0,4.<br />

4 A 680 qm 23 Entsiegelung von asphaltierter bzw. befestigter<br />

Wegefläche in Zusammenhang mit Maßnahme 5 und 6<br />

a/b<br />

9a M Rückhaltung eines Teils des Oberflächenwassers auf<br />

Gem. Ent- den privaten Grundstücksflächen und gedrosselter<br />

wässerungs Ablauf<br />

9b A konzept Rückhaltung und Versickerung des abfließenden<br />

9c A<br />

Niederschlagswassers in naturnah gestalteten<br />

Retentionsmulden<br />

Wiederherstellung einer naturnahen<br />

Vegetationsbedeckung und Regeneration der<br />

natürlichen Bodenfunktionen<br />

Wiederherstellung des natürlichen Bodengefüges nach<br />

Abschluss der Bauarbeiten<br />

Teilweise Retention bzw. Versickerung des<br />

Niederschlagswassers auf diesen Flächen<br />

Erhalt des anfallenden Niederschlagswassers im<br />

örtlichen Wasserkreislauf<br />

Wiederherstellung der Versickerungsfähigkeit der<br />

Böden<br />

Erhalt des anfallenden Niederschlagswassers im<br />

örtlichen Wasserkreislauf<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 33


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Eingriff / Konflikt Landespflegerische Maßnahmen<br />

Nr. Fläche/ Wirkfaktor:<br />

Anzahl Auswirkungen 17<br />

Nr. 18 Art 19 Fläche/ Art<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Anzahl<br />

3. Schutzgut Klima<br />

3.1<br />

28.770 qm<br />

(vgl. 1.1)<br />

Flächenversiegelung und -überbauung:<br />

Veränderung der lokalklimatischen Situation durch<br />

Verhinderung von Verdunstung sowie Aufheizung der<br />

versiegelten Flächen und der Baukörper<br />

24 Minderung bereits bei der Flächenangabe in der 2.Spalte berücksichtigt.<br />

3 M 210 qm 24 Minderung der GRZ auf 0,3 und Beschränkung einer<br />

nach § 19 BauNVO möglichen Überschreitung der<br />

GRZ auf insg. 0,4.<br />

6a A 1.600 qm Entwicklung eines Gehölzbestandes mit vorgelagertem<br />

10 Bäume. Extensivgrünland, Pflanzung von Laubbäumen<br />

6b A 3.570 qm Entwicklung von Extensivgrünland, Pflanzung von<br />

18 Bäume Obstbäumen<br />

Minderung des Anteils an Flächen mit extremem<br />

Temperaturverhalten<br />

6c A ca. 300 qm Pflanzung einer Hecke<br />

Schaffung klimatisch ausgleichend wirkender Flächen<br />

im Orts(rand)bereich, Windschutz<br />

Schaffung klimatisch ausgleichend wirkender Flächen<br />

im Orts(rand)bereich<br />

Schaffung klimatisch ausgleichend wirkender Flächen<br />

im Orts(rand)bereich, Windschutz<br />

10 M 30.630 qm Gärtnerische Anlage der nicht überbauten<br />

Schaffung klimatisch ausgleichend wirkender Flächen<br />

Grundstücksteile<br />

im Orts(rand)bereich<br />

7a A ca. 13.500 qm Entwicklung von extensiv genutztem Grünland mit Schaffung klimatisch ausgleichender Flächen im<br />

Streuobst<br />

Umfeld der Siedlungsflächen<br />

7b A ca. 12.700 qm Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfläche in<br />

naturnahen Laubwald<br />

9b A 2.250 qm Entwicklung von extensiv gepflegtem Grünland und<br />

9c A 3.000 qm Gehölzpflanzungen im Bereich der Rückhaltemulden<br />

11 M 163 Stk. Pflanzung von großkronigen Laubbäumen oder Minderung klimatischer Extreme v.a. durch<br />

hochstämmigen Obstbäumen auf<br />

Privatgrundstücksflächen<br />

Beschattung der Bau- und Verkehrsflächen<br />

12 V ca. 4.350 qm Erhalt von Laubgehölzen und Integration in öffentliche<br />

Grünflächen<br />

Erhalt klimatisch ausgleichend wirkender Flächen<br />

13 V 11 Stk. Erhalt von Obstbäumen und Integration in öffentliche<br />

und private Grünflächen<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 34


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Eingriff / Konflikt Landespflegerische Maßnahmen<br />

Nr. Fläche/ Wirkfaktor:<br />

Anzahl Auswirkungen 17<br />

Nr. 18 Art 19 Fläche/ Art<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Anzahl<br />

4. Schutzgut Pflanzen- und Tierwelt<br />

4.1<br />

6 ha<br />

davon ca.<br />

1,26 ha<br />

4,09 ha<br />

0,11 ha<br />

0,17 ha<br />

0,36 ha<br />

0,01<br />

Verlust von Biotopstrukturen im Bereich der neuen<br />

Bauflächen und Verkehrswege<br />

Nadelforst<br />

Grünland, überwiegend artenarm<br />

Grünlandbrache<br />

Vegetationslose Fläche, Wege<br />

Verbuscht Brachen / Laubgehölze<br />

Garten, private Grünfläche<br />

5 A 2.550 qm Umwandlung von Nadelgehölzbeständen in<br />

strukturreiche Laubgehölzbestände mit<br />

Sukzessionsbereichen und Krautsaum<br />

(teilbereichsweise zeitlich versetzt)<br />

6a A 1.600 qm Entwicklung eines Gehölzbestandes mit vorgelagertem<br />

10 Bäume. Extensivgrünland. Pflanzung von Laubbäumen<br />

6b A 3.570 qm Entwicklung von Extensivgrünland.<br />

18 Bäume Pflanzung von Obstbäumen<br />

6c A ca. 300 qm Pflanzung einer Hecke<br />

7a A ca. 13.500 qm Entwicklung von extensiv genutztem Grünland mit<br />

Streuobst<br />

7b A ca. 12.700 qm Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfläche in<br />

naturnahen Laubwald<br />

9b A 2.250 qm Entwicklung von extensiv gepflegtem Grünland und<br />

Gehölzpflanzungen im Bereich der Rückhaltemulden<br />

9c A 3.000 qm<br />

10 M 30.630 qm Gärtnerische Anlage der nicht überbauten<br />

Grundstücksteile<br />

11 M 163 Stk.<br />

Pflanzung von großkronigen Laubbäumen oder<br />

hochstämmigen Obstbäumen auf<br />

Privatgrundstücksflächen<br />

12 V ca. 4.350 qm Erhalt von Laubgehölzen und Integration in<br />

öffentliche Grünflächen<br />

13 V 11 Stk. Erhalt von Streuobstbäumen und Integration in<br />

öffentliche und private Grünflächen<br />

14<br />

A<br />

6 Stk.<br />

Beseitigung von Fichten / Douglasien auf der<br />

öffentlichen Grünfläche am Kriegerdenkmal und<br />

Pflanzung von Winterlinden (Tilia cordata)<br />

Entwicklung mindestens gleichwertiger<br />

Biotopstrukturen, Schaffung von<br />

Vernetzungsstrukturen<br />

Erhalt wertvoller Biotopstrukturen<br />

Entwicklung mindestens gleichwertiger<br />

Biotopstrukturen<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 35


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Eingriff / Konflikt Landespflegerische Maßnahmen<br />

Nr. Fläche/ Wirkfaktor:<br />

Anzahl Auswirkungen 17<br />

Nr. 18 Art 19 Fläche/ Art<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Anzahl<br />

5. Schutzgut Landschaft<br />

5.1 nicht Wohnbebauung und technische Anlage<br />

5 A 2.550 qm Umwandlung von Nadelgehölzbeständen in<br />

Aufwertung des Landschaftsbildes im<br />

quantifizie (Rückhaltebecken) auf bislang landwirtschaftlich<br />

strukturreiche Laubgehölzbestände mit<br />

Ortsrandbereich.<br />

rbar genutzten Flächen bzw. Nadelwald:<br />

visuelle Beeinträchtigung und Überprägung des<br />

Landschaftsbildes<br />

Sukzessionsbereichen und Krautsaum (teilbereichsweise<br />

zeitlich versetzt)<br />

6a A 1.600 qm Entwicklung eines Gehölzbestandes mit vorgelagertem<br />

10 Bäume. Extensivgrünland. Pflanzung von Laubbäumen<br />

6b A 3.570 qm Entwicklung von Extensivgrünland.<br />

18 Bäume Pflanzung von Obstbäumen<br />

6c A ca. 300 qm Pflanzung einer Hecke<br />

7a A ca. 13.500 qm Entwicklung von extensiv genutztem Grünland mit<br />

Streuobst<br />

7b A ca. 12.700 qm Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfläche in Entwicklung naturnaher Landschaftsbildelemente<br />

naturnahen Laubwald<br />

außerhalb der Ortslage<br />

9b A 2.250 qm Entwicklung von extensiv gepflegtem Grünland und Gestalterische Aufwertung technischer Anlagen,<br />

9c A 3.000 qm Gehölzpflanzungen im Bereich der Rückhaltemulden Schaffung raumwirksamer und naturnaher<br />

Strukturen im Ortsrandbereich<br />

10 M 32.230 qm Gärtnerische Anlage der nicht überbauten<br />

Durchgrünung der Bauflächen und Einbindung in<br />

Grundstücksteile<br />

das Landschaftsbild<br />

11 M 163 Stk. Pflanzung von großkronigen Laubbäumen oder<br />

hochstämmigen Obstbäumen auf<br />

Privatgrundstücksflächen<br />

12 V ca. 4.350 qm Erhalt von Laubgehölzen und Integration in öffentliche<br />

Grünflächen<br />

Erhalt naturnaher Landschaftsbildelemente<br />

13 V 11 Stk. Erhalt von Streuobstbäumen und Integration in<br />

öffentliche und private Grünflächen<br />

Beseitigung von Fichten / Douglasien auf der Gestalterische Aufwertung der öffentlichen<br />

14 A<br />

öffentlichen Grünfläche am Kriegerdenkmal und Grünfläche am Kriegerdenkmal<br />

6 Stk. Pflanzung von Winterlinden (Tilia cordata)<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 36


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

5.6 Schlussbetrachtung<br />

Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Bebauung wird im Sinne des<br />

Landespflegegesetzes Eingriffe in Natur und Landschaft verursachen. Daher<br />

müssen innerhalb des Bebauungsplanverfahrens die notwendigen Maßnahmen<br />

zur Vermeidung und Kompensation der Eingriffe vorbereitet werden.<br />

Der vorliegende Landschaftspflegerische Planungsbeitrag liefert die<br />

notwendigen Informationen über die Belange von Natur und Landschaft.<br />

Durch die Integration seiner Planaussagen in den Bebauungsplan durch entsprechende<br />

Festsetzungen bzw. vertragliche Regelungen ist die Umsetzung<br />

der zur Vermeidung oder zur Kompensation nötigen Maßnahmen sicherzustellen.<br />

Die Beurteilung der nicht zu vermeidenden Eingriffe lässt sich<br />

folgendermaßen zusammenfassen:<br />

Schutzgut Boden: Der Eingriff durch Versiegelung kann durch Umwandlung<br />

von Nadelforst und Nutzungsextensivierung sowie in geringem<br />

Umfang durch Entsiegelung von Wegeflächen zum Teil innerhalb des<br />

Geltungsbereiches kompensiert werden. Weiterhin werden außerhalb<br />

des Geltungsbereichs landwirtschaftliche Flächen in Laubwald<br />

umgewandelt.<br />

� Schutzgut Wasser: Die nicht vermeidbaren Eingriffe sind durch<br />

Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches (Wahl der Flächenbefestigungen)<br />

soweit wie möglich zu reduzieren. Abfließendes Niederschlagswasser<br />

wird z. Teil auf den Grundstücksflächen und z.T. in<br />

naturnah gestalteten Mulden auf öffentlichen Grünflächen<br />

zurückgehalten bzw. dort zur Versickerung gebracht.<br />

� Schutzgut Klima: Der Eingriff ist aufgrund der Bepflanzungen innerhalb<br />

der Grundstücksflächen und auf der öffentlichen Grünfläche als ausgeglichen<br />

zu betrachten.<br />

� Schutzgut Pflanzen- und Tierwelt: Von der Maßnahme sind<br />

überwiegend Flächen mit geringer und mittlerer Schutzwürdigkeit betroffen.<br />

Ausgleich erfolgt durch Umwandlung von<br />

Nadelholzreinbeständen, Extensivierung von Grünland und Pflanzung<br />

von Laub- und Obstbäumen innerhalb des Geltungsbereichs. Weiterhin<br />

werden landwirtschaftliche Flächen durch Entwicklung von Laubwald<br />

als Lebensraum aufgewertet.<br />

� Schutzgut<br />

Landschaft: Die landschaftliche Einbindung erfolgt durch die<br />

Pflanzgebote im öffentlichen wie im privaten Bereich. Weitere<br />

Maßnahmen für das Schutzgut werden im Zusammenhang mit<br />

Kompensationsmaßnahmen für Boden und Pflanzen-/ Tierwelt durch<br />

Entwicklung von naturnahem Laubwald auf externen Flächen<br />

durchgeführt.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 37


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

TEIL 3: ZU DEN STÄDTEBAULICHEN ASPEKTEN DER<br />

PLANUNG<br />

6 Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

Der vorliegende Bebauungsplanentwurf enthält gemeinsam mit sonstigen<br />

baurechtlichen Vorschriften Festsetzungen über die Art und das Maß der<br />

baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen<br />

Verkehrsflächen. Er erfüllt nach § 30 Abs. 1 BauGB die Anforderungen an<br />

einen sogenannten „qualifizierten Bebauungsplan“. Vorhaben im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes sind zulässig, wenn sie den darin getroffenen<br />

Festsetzungen nicht widersprechen und die Erschließung gesichert<br />

ist.<br />

Die Festsetzungen wurden in dem Umfang getroffen, in dem sie zur Sicherung<br />

der städtebaulichen Ordnung im Plangebiet notwendig und geboten<br />

sind. Dabei wurden auch die eigentumsrechtlichen Belange der künftigen<br />

Bauherren umfassend gewürdigt.<br />

Die getroffenen Festsetzungen orientieren sich an den Regelungsinhalten<br />

des benachbarten Bebauungsplans „Teilgebiet 2 - Am Wald“. Sie werden im<br />

nachfolgenden näher erläutert und begründet.<br />

6.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Mit der Ausweisung des Baugebietes sollen die städtebaurechtlichen Voraussetzungen<br />

zur Zulassung einer allgemeinen Wohnbebauung geschaffen<br />

werden. Folgerichtig setzt der vorliegende Bebauungsplan als Art der baulichen<br />

Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet i. S. von § 4 BauNVO fest.<br />

Die allgemeine Zulässigkeit von<br />

• Wohngebäuden,<br />

• der Versorgung des Gebietes dienenden Läden sowie von nicht<br />

störenden Handwerksbetrieben,<br />

bleibt uneingeschränkt erhalten.<br />

Zur Vermeidung ungesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse wurden von den<br />

in allgemeinen Wohngebieten ansonsten regelmäßig zulässigen Nutzungen<br />

diejenigen nur ausnahmsweise zugelassen, die ein erhöhtes Verkehrsauf-<br />

kommen verursachen können. Daher ist im Baugebiet die Errichtung von<br />

•<br />

•<br />

Schank- und Speiswirtschaften<br />

Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche<br />

Zwecke<br />

nur ausnahmsweise zulässig.<br />

Die ausnahmsweise Zulässigkeit von<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 38


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

• Betrieben des Beherbergungsgewerbes,<br />

• sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben und<br />

• Anlagen für Verwaltungen<br />

wurde uneingeschränkt in den Regelungsgehalt des Bebauungsplans übernommen.<br />

Ausgeschlossen von den ausnahmsweise zulässigen Nutzungen wurden<br />

die Gartenbaubetriebe, da diese aufgrund ihrer erforderlichen Größe nicht<br />

dem allgemeinen Zuschnitt der geplanten Baugrundstücke und der Eigenart<br />

des künftigen Wohngebietes entsprechen sowie in der Folge den<br />

Bestrebungen der Ortsgemeinde nach einem sparsamen Umgang mit<br />

Grund und Boden zuwiderlaufen. Nicht zulässig sind des weiteren Tankstellen,<br />

da diese in der Regel ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu Tages-<br />

und Nachtzeiten induzieren.<br />

6.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird im vorliegenden Fall durch die Grundflächenzahl,<br />

die Geschossflächenzahl, die zulässigen Trauf- und Firsthöhen<br />

der baulichen Anlagen und die Zahl der Vollgeschosse, jeweils als Höchstmaß,<br />

in Verbindung mit der gestalterischen Festsetzung der mindestens einzuhaltenden<br />

und höchst zulässigen Dachneigung, hinreichend bestimmt.<br />

Der Bebauungsplan setzt für das gesamte Baugebiet eine Grundflächenzahl<br />

von 0,3 fest und bleibt damit aus Gründen des Bodenschutzes (Minimierung<br />

der Versiegelung) hinter den in § 17 BauNVO beschriebenen Obergrenzen<br />

für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung (dieses beträgt<br />

für Allgemeine Wohngebiete 0,4) zurück.<br />

Die Plausibilität der getroffenen Festsetzung zur Grundflächenzahl kann an<br />

folgender Modellrechnung verdeutlicht werden:<br />

Beispielgrundstück: 600 m²<br />

Grundfläche (GRZ 0,3) 180 m²<br />

Hauptgebäude (9 x 11 m) 99 m²<br />

Nebengebäude/Anbauten/Garage 45 m²<br />

Zufahrten, Wege* 36 m²<br />

180 m²<br />

* die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge kann auf die GRZ begünstigend<br />

angerechnet werden<br />

Da die festgesetzte GRZ im Einzelfall nicht den Ansprüchen der Bauherren<br />

gerecht werden könnte, ermöglicht der Bebauungsplan zusätzlich eine Überschreitung<br />

der zulässigen Grundfläche insbesondere für Stellplätze, Garagen<br />

sowie für untergeordnete Nebenanlagen bis zu einer Grundflächenzahl von<br />

insgesamt 0,4.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 39


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Die festgesetzte Geschossflächenzahl ergibt sich aus der vorgesehenen<br />

Grundflächenzahl multipliziert mit der Zahl der zulässigen Vollgeschosse.<br />

Folgerichtig beträgt diese 0,6.<br />

Die zulässige Traufhöhe beträgt angepasst an die bestehenden Geländeverhältnisse<br />

4,50 Meter bezogen auf die Oberkante des Fertigfußbodens im<br />

Erdgeschoss. Als oberer Messpunkt wurde der Schnittpunkt der traufseitigen<br />

Wand mit der Oberkante Dachhaut festgesetzt.<br />

Die zulässige Firsthöhe wurde in Abstimmung mit der umgebenden Bebauung<br />

mit 9,50 Metern bezogen auf die Oberkante des Fertigfußbodens im<br />

Erdgeschoss festgesetzt. Oberer Messpunkt ist hier der höchste Punkt der<br />

Dachhaut.<br />

Aufgrund der vorherrschenden Geländeverhältnisse wurden zusätzlich baugrundstücksbezogene<br />

Höhenbezugspunkte für die Oberkante des Fertigfußbodens<br />

im Erdgeschoss in Form von NN-Höhen als Höchstmaß bindend vorgegeben.<br />

Bei hängigem Gelände, wie es im konkreten Fall vorliegt, bedarf die Wirkung<br />

der Gebäude, insbesondere auch von der Talseite betrachtet, besonderer<br />

Beachtung. Es wurde im Bebauungsplan daher eine Regelung zusätzlich<br />

getroffen, wonach keine Wand in ihrer Ansicht ein Maß von 6,50 m (vom<br />

Erdboden bis zur Unterkante Dachaufbau) überschreiten darf.<br />

Die Höhe der Gebäude ist aufgrund der Regelungen zu Trauf- und Firsthöhe<br />

i.V.m. der auf ein Maß von mindestens 25° und höchstens 38° beschränkten<br />

Dachneigung hinreichend bestimmt. Durch die getroffenen Festsetzungen<br />

können städtebaulich unerwünschte, in ihrer Ansicht unangemessen hoch<br />

erscheinende Gebäude ausgeschlossen werden. Weitergehender<br />

Regelungsbedarf diesbezüglich besteht nicht.<br />

Durch die getroffenen Festsetzungen in Verbindung mit der auf maximal 2<br />

festgesetzten Zahl der Vollgeschosse ist im Regelfall die Errichtung von talseitig<br />

zweigeschossig und bergseitig eingeschossig wirkenden Gebäuden<br />

möglich, alternativ dazu die Errichtung von eingeschossigen Gebäuden mit<br />

kleinem Kniestock und ausgebautem Dach (als Vollgeschoss im Sinne der<br />

LBauO). In letztgenanntem Fall ist jedoch dann die Errichtung eines als Vollgeschoss<br />

ausgebauten Kellers nicht zulässig.<br />

Die getroffenen Festsetzungen zur GRZ in Kombination mit den<br />

Höchstmaßen der zulässigen Traufhöhen und der Festsetzung der höchstzulässigen<br />

Zahl der Vollgeschosse, werden als geeignet erachtet, die erforderliche<br />

städtebauliche Ordnung im Plangebiet – insbesondere im Hinblick<br />

auf eine den standörtlichen Bedingungen angepasste Höhenentwicklung der<br />

künftigen baulichen Anlagen – ausreichend zu gewährleisten.<br />

Die Festsetzungen in der vorliegenden Form sind insbesondere auch mit<br />

dem Vermeidungs- und Minimierungsgebot i.S. des Naturschutzrechtes<br />

vereinbar.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 40


6.3 Bauweise<br />

<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Der durch die vorliegende Bauleitplanung zu deckende Nachholbedarf ist<br />

vornehmlich auf den Einfamilienhausbau beschränkt. Wenn auch dieser<br />

Haustyp im Grundsatz keiner spezifischen Begriffsbestimmung des Städtebaurechts<br />

entspricht, kann durch eine Kombination von Festsetzungen jedoch<br />

ein Baugebiet erzielt werden, welches vornehmlich die vorgenannten<br />

Wohnbedürfnisse abdeckt.<br />

Um breiten Kreisen der Bevölkerung die Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen,<br />

soll darüber hinaus auf Wunsch der Gemeinde im Baugebiet<br />

auch die Errichtung von Doppelhäusern ermöglicht werden.<br />

Folgerichtig wurde im Bebauungsplan die Zulässigkeit von Einzel- und Doppelhäusern<br />

in offener Bauweise (§ 22 Abs. 2 BauNVO) festgesetzt.<br />

In § 22 Abs. 2 BauNVO heißt es dazu:<br />

„In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem<br />

Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen<br />

errichtet. Die Länge der in Satz 1 bezeichneten Hausformen<br />

darf höchstens 50 m betragen. Im Bebauungsplan können<br />

Flächen festgesetzt werden, auf denen nur Einzelhäuser (...)<br />

zulässig sind.“<br />

Hausgruppen (auch soweit sie aus Reihenhäusern gebildet werden) sind<br />

aufgrund ihrer äußeren Abmessungen am Standort als nicht mit dem Orts-<br />

und Landschaftsbild verträglich anzusehen. Gegen diese Bauformen spricht<br />

ferner das damit verbundene gesteigerte Verkehrsaufkommen sowie der erhöhte<br />

Stellplatzbedarf. Hausgruppen wurden daher im Baugebiet ausgeschlossen.<br />

6.4 Überbaubare Grundstücksflächen / Stellung der baulichen Anlagen<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden in vorliegendem Bebauungsplanentwurf<br />

entsprechend § 23 BauNVO ausnahmslos mittels Baugrenzen<br />

festgelegt.<br />

In § 23 BauNVO heißt es hierzu:<br />

„Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile<br />

diese nicht überschreiten.“<br />

Die Festsetzung ermöglicht in Verbindung mit der weitgehend höhenlinienparallel<br />

festgesetzten Hauptfirstrichtung eine an den Geländeverhältnissen<br />

orientierte städtebauliche Ordnung, die in weiten Teilen auch<br />

das zugrunde liegende Erschließungssystem reflektiert.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 41


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

6.5 Flächen für Stellplätze und Garagen<br />

Den Anforderungen des ruhenden Verkehrs kann mit der vorliegenden Planung<br />

außerhalb des öffentlichen Straßenraumes vollumfänglich entsprochen<br />

werden. Der Bebauungsplanentwurf trifft geeignete Festsetzungen, wonach<br />

im Baugebiet für jede Wohnung Flächen für mindestens 2 Pkw-Stellplätze<br />

auf dem jeweiligen Baugrundstück nachzuweisen sind.<br />

Die Anordnung von Stellplätzen ist auf dem jeweiligen Baugrundstück im<br />

Rahmen der bauordnungsrechtlichen Bestimmungen uneingeschränkt möglich.<br />

Sie dürfen folglich auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen<br />

errichtet werden.<br />

Anstelle von Stellplätzen können alternativ auch Garagen und/oder überdachte<br />

Stellplätze (Carports) nachgewiesen werden. Für die Errichtung von<br />

Garagen trifft der Bebauungsplan allerdings die Einschränkung, dass diese<br />

mindestens 5,00 Meter hinter der Katastergrenze der jeweiligen öffentlichen<br />

Erschließungsstraße errichtet werden müssen. Bei Eckgrundstücken ist zusätzlich<br />

ein Abstand zwischen Garagenseitenwand und Straße von mind.<br />

3,00 Meter einzuhalten. Diese Regelungen dienen vornehmlich der Verkehrssicherheit<br />

an der Grundstücksein- und -ausfahrt.<br />

Es wurde eine zusätzliche Regelungen aufgenommen, wonach Stellplätze,<br />

die hintereinander angeordnet sind, nur einfach gewertet werden, da der vordere<br />

Stellplatz aus Bequemlichkeitsgründen i. d. R. gar nicht erst benutzt<br />

wird.<br />

Durch die zuvor genannten Regelungsinhalte des Bebauungsplans können<br />

nachteilige Auswirkungen in Bezug auf den ruhenden Verkehr vermieden<br />

werden. Die Schaffung von öffentlichem Parkraum am Straßenrand ist u.a.<br />

auch aufgrund der damit verbundenen erheblichen Zusatzkosten auf öffentlicher<br />

Seite nicht Ziel der vorliegenden Planung.<br />

6.6 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen<br />

Die exponierte Lage des Baugebietes an einem Hang und die bestehenden<br />

örtlichen Verkehrsverhältnisse machen eine Beschränkung der Zahl des voraussichtlich<br />

entstehenden Wohnungen im Planbereich erforderlich.<br />

Geeignete Regelungen erfolgen im Bebauungsplan durch die Beschränkung<br />

der Zahl der Dauerwohnungen auf max. zwei pro Einzelhaus<br />

bzw. zwei Wohnungen pro Doppelhaushälfte.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 42


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

6.7 Anschluss von Grundstücken an die Verkehrsflächen<br />

Bedingt durch die Neigung des Geländes entstehen bei der Herstellung des<br />

Straßenkörpers Böschungsflächen, welche in die künftigen privaten Baugrundstücke<br />

hineinragen können. Im Bebauungsplan wurden geeignete<br />

Festsetzungen getroffen, wonach die Böschungsflächen einschließlich der zu<br />

ihrer Herstellung und Unterhaltung erforderlichen Arbeiten von den künftigen<br />

Grundstückseigentümern zu dulden sind.<br />

Weiterhin kann für die Errichtung des Straßenkörpers und der Anlagen für<br />

die infrastrukturelle Ver- und Entsorgung des Baugebietes eine geringfügige<br />

Grenzüberschreitung durch öffentlichen Anlagen wie Randsteine von Gehwegen,<br />

Rückenstützen (Fundamente) der Fahrbahn, Beleuchtungsmasten<br />

etc. in Richtung der künftigen privaten Baugrundstücksfläche erforderlich<br />

werden. Eine entsprechende Festsetzung, die dies ermöglicht, wurde in den<br />

Bebauungsplan aufgenommen.<br />

6.8 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />

In Ergänzung des Straßennetzes wurden im Baugebiet mehrere Fußwegeverbindungen<br />

vorgesehen.<br />

Einige der Fußwege können darüber hinaus gleichzeitig auch als Trasse für<br />

die Führung der Schmutz-, bzw. Niederschlagswasserkanäle oder sonstiger<br />

Ver- und Entsorgungsleitungen genutzt werden.<br />

Die hierfür erforderlichen Flächen wurden im Bebauungsplan als Verkehrsflächen<br />

mit der besonderen Zweckbestimmung Fußweg festgesetzt.<br />

Entlang der nördlichen Geltungsbereichsgrenze verlaufen landwirtschaftliche<br />

Wege, die für die Bewirtschaftung der angrenzenden Feldfluren und als<br />

Zufahrt zum Reiterhof genutzt werden. Diese wurden zum Zwecke der Bestandssicherung<br />

als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung in den<br />

Bebauungsplan übernommen.<br />

Ein weiterer landwirtschaftlicher Weg ist entlang der nordöstlichen Plangebietsgrenze<br />

vorgesehen. Dieser ermöglicht die Erreichbarkeit der<br />

landespflegerischen Ausgleichsflächen am künftigen Siedlungsrand. Die für<br />

die Errichtung des Weges benötigte Fläche wurde im Bebauungsplan<br />

gleichfalls als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt.<br />

6.9 Grünordnerische Festsetzungen<br />

Bezüglich des Umfanges und des Erfordernisses zur Festsetzung landespflegerischer<br />

Maßnahmen im Bebauungsplan wird insbesondere auf die Erläuterungen<br />

und Vorschläge in Kapitel 7 des landespflegerischen Planungsbeitrags<br />

„Landespflegerische Maßnahmen“ verwiesen. Die landespflegerischen<br />

Zielvorstellungen und Maßnahmenvorschläge des Planungsbeitrages<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 43


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

wurden dem Inhalt nach in der Planung vollumfänglich berücksichtigt und<br />

durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan rechtsverbindlich verankert.<br />

Soweit eine bindende Festlegung, z. B. aufgrund fehlender Rechtsgrundlage<br />

25 , nicht möglich war, wurden die landespflegerischen Zielvorstellungen<br />

unter „Hinweise und Empfehlungen“ in die Planurkunde als solche<br />

aufgenommen.<br />

6.10 Gestalterische Festsetzungen<br />

Im Vorfeld der (rechtsverbindlichen) Bebauungsplanung wurde ein städtebauliches<br />

<strong>Konz</strong>ept mit dem Ziel erstellt, die neuen Baustrukturen einerseits<br />

an die natürlichen Gegebenheiten, andererseits an die bestehenden Baustrukturen<br />

anzupassen und so eine ortsbildverträgliche Neubebauung zu ermöglichen.<br />

Es wurde eine Erschließung mit angemessenen Straßenquerschnitten<br />

gewählt. Das städtebauliche Planungskonzept ist zu informativen<br />

Zwecken ohne Normcharakter in die Planurkunde als sog. Gestaltungsplan<br />

mit aufgenommen worden.<br />

Das Erscheinungsbild eines Neubaugebietes wird aber nicht ausschließlich<br />

von der zugrundegelegten städtebaulichen <strong>Konz</strong>eption geprägt; vielmehr hat<br />

die Gestaltung des Einzelbaukörpers entscheidenden Einfluss auf das Gesamtbild.<br />

Daher kommt dem einzelnen Bauherrn und Architekten auch eine<br />

hohe Eigenverantwortung im Umgang mit der von ihm bebauten Umgebung<br />

zu.<br />

Dem Plangeber wird durch die Regelung des § 9 Abs. 4 und 6 BauGB in<br />

Verbindung mit § 88 Abs. 6 der Bauordnung die Möglichkeit verschafft, in<br />

eng definierten Grenzen Einfluss auf die Gestaltung der Baukörper zu<br />

nehmen. Gestalterische Festsetzungen in Bebauungsplänen sind dann<br />

zulässig, wenn sie dazu dienen, ästhetisch unerwünschte Erscheinungen<br />

oder Beeinträchtigungen der Harmonie von Orts- und Landschaftsbild fern zu<br />

halten, wenn diese auf sachgerechten Erwägungen beruhen und wenn sie<br />

eine angemessene Abwägung der privaten Interessen des Einzelnen und der<br />

Belange der Allgemeinheit erkennen lassen. Nach diesen Vorschriften<br />

können Gemeinden durch Satzung Vorschriften unter anderem über die<br />

äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Durchführung gestalterischer<br />

Absichten in bestimmten bebauten oder unbebauten Teilen des<br />

Gemeindegebietes erlassen. Mit dieser Vorschrift ist der Gemeinde ein<br />

Instrument in die Hand gegeben, aufgrund eigener gestalterischer<br />

Zielsetzung das Straßen- und Ortsbild „dynamisch zu beeinflussen“. Dabei<br />

geht die Befugnis zum Erlass gestalterischer Festsetzungen über die Abwehr<br />

von Verunstaltungen hinaus. Sie erfasst die sogenannte positive<br />

Gestaltungspflege (vgl. OVG Münster, Urteil vom 7. November 1995 – 11 A<br />

293/94 -, Fundstelle: juris). Die räumliche Begrenzung auf bestimmte<br />

bebaute oder unbebaute Teile des Gemeindegebiets bedeutet, dass eine<br />

Gestaltungssatzung i.S.d. § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO nur wirksam ist, wenn mit<br />

ihr eine gebietsspezifische gestalterische Absicht verfolgt wird, die dem<br />

25 vgl. „Baurechtsgutachten“ des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTES (1954)<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 44


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Geltungsbereich der Satzung ein besonderes Gepräge gibt. Ein<br />

Gestaltungsziel, welches gleichermaßen für alle Ortsteile verfolgt werden<br />

könnte, vermag den Erlass einer Gestaltungssatzung nicht zu rechtfertigen<br />

(vgl. Jeromin/Schmidt/Lang, Kommentar zur LBauO, Band 1, Stand:<br />

November 2000, § 88, Rdnr. 8).<br />

Die getroffenen gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes wirken<br />

sich im wesentlichen auf die Gestaltung der Dachflächen und zum Teil auch<br />

auf diejenigen der Außenwände aus. Darüber hinaus wurden zusätzlich<br />

landespflegerisch begründete Vorschriften über die Gestaltung der privaten<br />

Grundstücksfreiflächen in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />

Im einzelnen werden im Neubaugebiet Sattel-, Krüppelwalm- und aufgrund<br />

der topographischen Verhältnisse auch höhenversetzte Sattel- und<br />

Pultdächer zugelassen.<br />

Die Dachneigung beträgt mindestens 25° und – zur Vermeidung unmaßstäblicher<br />

Dachflächenansichten - höchstens 38°, für Pultdächer mindestens<br />

15° und höchstens 30°. Für Dächer von Garagen, Carports, baulichen<br />

Nebenanlagen, Gauben, Zwerchhäusern und Anbauten ist eine Dachneigung<br />

von mindestens 10° einzuhalten.<br />

Die Dächer im Neubaugebiet sind mit unglasierten Dachpfannen, Dachziegeln<br />

oder Schiefer, jeweils in dunkler Färbung, einzudecken. Die Farbgebung<br />

der Dacheindeckung ist im Bebauungsplan unter Angabe eines<br />

Spektrums zulässiger RAL-Töne abschließend geregelt. Dacheindeckungen<br />

in beispielsweise hellen Rot- oder Brauntönen sowie in sonstigen modischen<br />

Farbschattierungen sind nicht zulässig.<br />

Im Interesse einer größeren Gestaltungsfreiheit können Dacheindeckungen<br />

ergänzend auch mit Glaselementen erfolgen. Zur Förderung ökologischer<br />

Bauformen wurden Gründächer ebenfalls zugelassen.<br />

Die Errichtung von Dachaufbauten, beispielsweise in Form von Gauben,<br />

wurde zugelassen, um eine gute Ausnutzbarkeit des Dachgeschosses zu<br />

ermöglichen. Zur Vermeidung überdimensional proportionierter<br />

Dachaufbauten dürfen diese allerdings eine jeweilige Breite von 2,50 Meter<br />

nicht überschreiten. Des weiteren müssen die Dachaufbauten mindestens<br />

1,50 Meter voneinander und von den freistehenden Giebelseiten entfernt<br />

sein und dürfen die Höhe der Hauptfirstlinie nicht überschreiten.<br />

Ausgenommen hiervon sind Dachaufbauten technischer Art, welche die<br />

Höhe der Hauptfirstlinie um maximal 1,50 m überschreiten dürfen.<br />

Zulässig sind des weiteren Zwerchhäuser und Zwerchgiebel, sofern sie 1/3<br />

der Fassadenbreite des Hauptgebäudes nicht überschreiten und mindestens<br />

1,50 Meter von den freistehenden Giebelseiten entfernt sind.<br />

Für Dachüberstände wurde zusätzlich eine Regelung aufgenommen, wonach<br />

diese an der Traufe 50 cm und am Ortgang ein Maß von 30 cm,<br />

gemessen im rechten Winkel zur Fassade, jeweils nicht überschreiten<br />

dürfen.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 45


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

In Bezug auf die Gestaltung der Außenwände wurden im Bebauungsplan<br />

entsprechende Regelungen getroffen, wonach diese grundsätzlich zu verputzen<br />

und mit einem Farbanstrich zu versehen sind. Alternativ hierzu sind aber<br />

auch Natursteinsichtmauerwerk heimischer Materialien oder verputze<br />

Holzkonstruktionen sowie senkrechte Holzverbretterungen, mit Ausnahme<br />

insbesondere der Naturstammbauweise zulässig.<br />

Als zulässige Materialien für Fassadenverkleidungen wurde ergänzend<br />

Schiefer zugelassen.<br />

Weitergehende gestalterische Festsetzungen beziehen sich auf Regelungen<br />

zur Anlage von Böschungen und Veränderungen in der Geländeoberfläche,<br />

jedoch nur soweit diese zur Vermeidung übermäßiger Veränderungen<br />

des Reliefs auch geboten sind.<br />

Weitergehender Regelungsbedarf besteht nicht.<br />

7 Erschließung<br />

7.1 Verkehrsflächen<br />

Das dem Baugebiet zugrundeliegende Erschließungssystem ist hierarchisch<br />

gegliedert.<br />

Die künftige Zufahrt zum Baugebiet erfolgt ausgehend von der Bundesstraße<br />

268 sowie der Waldstraße, welche durch eine Querspange miteinander verbunden<br />

werden. Im Bebauungsplan wurde hierzu eine Gesamtbreite von<br />

6,50 Metern festgesetzt. Nach derzeitigem Planungsstand soll die Straßenfläche<br />

unter Berücksichtigung der Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen<br />

– EAE 85/95 in eine Fahrbahn von 5,00 m Breite und<br />

einen Gehweg von 1,50 m Breite gegliedert werden. Dieser Fahrbahnquerschnitt<br />

ermöglicht den regelmäßigen Begegnungsfall Pkw/Lkw bei<br />

verminderter Geschwindigkeit. Der seltenere Begegnungsfall zweier Lastkraftwagen<br />

ist gleichfalls möglich, jedoch nur unter Mitbenutzung des Gehweges.<br />

Für die Schleifenstraße, die den südlichen Teil des Plangebietes erschließt,<br />

wurde die Breite des Straßenraumes im Bebauungsplan ebenfalls mit 6,50<br />

Metern festgesetzt, wobei abweichend zur „Querspange“ ein stark<br />

verkehrsberuhigter Ausbau mit wechselseitigen Parkständen und<br />

Baumstandorten zur Anwendung kommen soll.<br />

Die drei kurzen Stichstraßen im oberen Teil des Baugebietes sind auf ihrer<br />

gesamten Länge von jeweils rund 35 bis 55 Metern einsehbar. Die Bemessung<br />

des Straßenquerschnittes für einen möglichen Begegnungsfall zweier<br />

Lastkraftwagen ist hier nicht erforderlich. Daher wurde im Bebauungsplan für<br />

diese drei Straßen ein Regelquerschnitt von 4,00 Metern vorgesehen, welcher<br />

aber den Begegnungsfall Pkw/Pkw bei verminderter Geschwindigkeit<br />

ermöglicht.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 46


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Die endgültige Festlegung zur Ausgestaltung aller Straßenräume erfolgt erst<br />

im Rahmen der an das Verfahren zur Bebauungsplanaufstellung<br />

anschließenden detaillierten Straßenplanung.<br />

Das gewählte Erschließungssystem ist wirtschaftlich und mit den Ansprüchen<br />

an ein ortsgerechtes Siedlungs- und Landschaftsbild (Vermeidungsgrundsatz)<br />

vereinbar.<br />

Anlagen für den ruhenden Verkehr sind im öffentlichen Straßenraum nur im<br />

verkehrsberuhigten Bereich vorgesehen. Die Baugrundstücke sind jedoch so<br />

bemessen worden, dass der erforderliche private Stellplatzbedarf dort<br />

ausreichend abgedeckt werden kann. Bei den gewählten<br />

Straßenquerschnitten ist im übrigen auch das kurzzeitige Abstellen von<br />

Fahrzeugen (z.B. Zustelldienste, Lieferanten etc. ) im öffentlichen<br />

Straßenraum ohne Störung des fließenden Verkehrs möglich.<br />

7.2 Wasserversorgung / Elektroenergie / Telekommunikation<br />

Die Versorgung des Baugebietes mit Trinkwasser, Elektroenergie und Telekommunikationsanlagen<br />

kann sichergestellt werden. Die hierfür erforderlichen<br />

Leitungsnetze liegen in Nachbarschaft zum Plangebiet bereit und können<br />

dorthin verlängert werden.<br />

Die Verlegung der Versorgungsleitungen im Plangebiet kann im Regelfall innerhalb<br />

eines Mehrzweckstreifens (ggf. auch Gehweg) am Rande der Fahrbahn<br />

im öffentlichen Straßenraum erfolgen.<br />

Falls im Einzelfall Einrichtungen und Anlagen, die der Versorgung des Gebietes<br />

dienen (z.B. Trafostationen, Druckerhöhungsanlage für die Wasserversorgung<br />

etc.), benötigt werden, sind diese nach § 14 Abs. 2 BauNVO im<br />

Baugebiet allgemein zulässig. Eine spezifische Flächenfestsetzung hierfür ist<br />

nicht erforderlich.<br />

7.3 Entwässerung<br />

Im Vorfeld der Bebauungsplanaufstellung wurde durch das Grundbaulabor<br />

Trier ein Bodengutachten erstellt, welches auch Aussagen über die<br />

Versickerungsfähigkeit der im Plangebiet vorherrschenden Böden trifft. Darin<br />

heißt es unter der Überschrift „Morphologie, Untergrund“ u.a. wie folgt:<br />

„Wie es die Anlagen ... zeigen ermittelten wir ... Werte von k= 2,1<br />

x 10 -6 bzw. 3,1 x 10 -6 m/s, die das Erdreich als nur sehr gering<br />

wasserdurchlässig ausweisen. Aus Erfahrung können wir angeben,<br />

dass das Tonschiefergebirge unterhalb des Hangschutts eine<br />

noch kleinere Durchlässigkeit besitzt.<br />

Eine konzentrierte Einleitung von Niederschlagswasser in den<br />

Untergrund ist daher aus bodenmechanischer Sicht nicht zu<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 47


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

empfehlen. Aufgrund der Geländeneigung besteht die Gefahr,<br />

dass von Oberliegern in den Untergrund eingeleitetes Wasser in<br />

die Baugruben der Unterlieger gelangt.<br />

Allenfalls könnte in mehr steinigen, nur schwach lehmigen Hangschuttlagen<br />

in relativ kleiner Menge Wasser versickern, wobei<br />

dann aber die Gefahr besteht, dass schichtweise die Kohäsion<br />

des Erdreichs aufgehoben wird und in der Hanglage möglicherweise<br />

Rutschungen initiiert werden. Aus geotechnischer Sicht<br />

raten wir daher von Versuchen zur Versickerung des<br />

Oberflächenwassers ab.“<br />

Das vom Ingenieurbüro HSI, Trier, im Entwurf vorliegende<br />

Entwässerungskonzept berücksichtigt die im zuvor zitierten<br />

Bodengutachten gewonnenen Erkenntnisse. Unter Berücksichtigung der<br />

dazu mit der zuständigen SGD Nord durchgeführten Abstimmungen wurden<br />

folgende Ergebnisse im Entwässerungskonzept für das Baugebiet fixiert:<br />

Abwasserentsorgung<br />

Das Neubaugebiet soll im modifizierten Trennsystem erschlossen<br />

werden.<br />

Beim modifizierten Trennsystem erfolgt eine getrennte Ableitung<br />

des Schmutz- und Regenwassers. Im Unterschied zum<br />

konventionellen Trennsystem wird das anfallende Niederschlagswasser<br />

einer Bewirtschaftung zugeführt.<br />

Schmutzwasser<br />

Wassermengenermittlung<br />

Die geplante Parzellierung des Erschließungsbereichs hat 83<br />

Bauparzellen vorgesehen.<br />

Mit einer geschätzten Einwohnerdichte von 3,5 Einwohner pro<br />

Wohneinheit ergibt sich für das gesamte Neubaugebiet eine Einwohnerzahl<br />

von etwa 290 Einwohner<br />

Für die Ermittlung des Schmutzwasseraufkommens wird von<br />

folgenden Bemessungsgrundlagen ausgegangen:<br />

Spezifischer Abwasseranfall: 120 l/E*d<br />

Stundensatz pro Tag 10 h<br />

Hieraus ergeben sich folgende Schmutzwassermengen<br />

Täglicher Abwasseranfall Qd = 34,8 m³/d<br />

Bei der Bemessung der Kläranlage Pellingen wurde das geplante<br />

Baugebiet sowohl von der Abwassermenge als auch von der<br />

Schmutzfracht berücksichtigt.<br />

Die Kläranlage ist ein Neubau aus dem Jahr 1998.<br />

Trassierung<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 48


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Schmutzwassertechnisch soll das Neubaugebiet an zwei Stellen<br />

an den vorhandenen Kanal in der „Trierer Straße “ angeschlossen<br />

werden.<br />

Der Anschluss erfolgt zum einen im Bereich des Anwesens Klinke<br />

an den Mischwasserkanal bei Schacht 0280 und zum anderen im<br />

Bereich der geplanten Zufahrt an den Schmutzwasserkanal bei<br />

Schacht 2040.<br />

Für die Trassierung des Schmutzwasserkanals sind Leitungsrechte im<br />

Bereich des Grundstückes Klinke erforderlich.<br />

Niederschlagswasser<br />

Es ist vorgesehen, das Niederschlagswasser entsprechend dem<br />

Landeswassergesetz zu entsorgen. Dies hat zur Folge, dass möglichst<br />

wenige Flächen versiegelt werden sollen um somit die abflusswirksamen<br />

Flächen zu minimieren.<br />

Trassierung<br />

Die Regenwasserkanäle innerhalb der Baugebietes können überwiegend<br />

im öffentlichen Straßenbereich verlegt werden.<br />

Niederschlagswassertechnisch soll das Neubaugebiet an zwei<br />

Stellen an die weiterführende Niederschlagswasserbewirtschaftung<br />

angeschlossen werden. Der Anschluss erfolgt<br />

zum einen im Bereich des Anwesens Klinke an die Grünfläche gegenüber<br />

der Bundesstraße und zum anderen im Bereich des Gewerbegebietes<br />

Lafeld an die dort zu erweiternde Regenwasserbewirtschaftung.<br />

Im Bereich des Anwesens Klinke ist Leitungsrecht erforderlich.<br />

Versickerung / Retention<br />

Das Grundbaulabor Trier wurde mit der Geotechnischen<br />

Untersuchung zur Beurteilung der Baugrundsituation und der Versickerungseignung<br />

der im Untersuchungsgebiet anstehenden<br />

Böden beauftragt.<br />

Aus geotechnischer Sicht wird von einer Versickerung von Oberflächenwasser<br />

im Baugebiet abgeraten<br />

Somit ist eine Regenwasserbewirtschaftung außerhalb des Baugebietes<br />

vorgesehen. Das anfallende Niederschlagswasser der<br />

Privatgrundstücke ist, nach Rücksprache mit den Verbandsgemeindewerken<br />

<strong>Konz</strong>, nur teilweise auf Privatgrund in<br />

Aufstauzisternen zurückzuhalten und gedrosselt abzuleiten.<br />

Das Rückhaltevolumen auf den Privatgrundstücken soll<br />

mindestens 20 l/m² bebauter oder versiegelter Grundstücksfläche<br />

betragen. Der restliche angenommene Teil des<br />

Rückhaltevolumens von 30 l/m² versiegelter Grundstücksfläche<br />

wird in zentralen Retentions- oder Versickerungsbecken zurückgehalten.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 49


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Die Niederschlagswasserentsorgung im Baugebiet teilt sich in<br />

zwei Teilabschnitte auf.<br />

In einen nördlichen Teil und in einen südlichen Teil.<br />

Der südliche Teil entwässert über das Grundstück Klinke und wird<br />

im Bereich talseitig der Trierer Straße auf einem Grundstück der<br />

Ortsgemeinde einer Retention zugeführt. Es ist ein<br />

Retentionsvolumen von ca. 380 m³ notwendig. Bei einem Einstau<br />

von 0,30 m ist eine Fläche von ca. 1250 m² bereitzustellen.<br />

Das Retentionsbecken wird mit einem Drosselabfluss nach ATV –<br />

DVWK-M 153 versehen.<br />

Der nördliche Teil entwässert in Richtung des Gewerbegebietes<br />

Lafeld. Die vorhandene Versickerungsanlage des<br />

Gewerbegebietes Lafeld soll entsprechend erweitert werden.<br />

Bei Annahme der gleichen Versickerungsfähigkeit ist ein<br />

Speichervolumen nach ATV – DVWK - A 138 von ca. 315 m² notwendig.<br />

Bei einem maximalen Einstau von 0,15 m ist eine<br />

Versickerungsfläche von ca. 2100 m² bereitzustellen.“<br />

Die Verpflichtung zur Berücksichtigung von Aufstauzisternen auf den privaten<br />

Baugrundstücken wird den Bauherren über Regelungen u. a. im Grundstückskaufvertrag<br />

verbindlich aufgegeben werden. Entsprechende<br />

Festsetzungen im Bebauungsplan sind hingegen nicht möglich, da ausschließlich<br />

wasserrechtliche Belange betroffen sind, die bauplanungsrechtlich<br />

nicht geregelt werden können.<br />

7.4 Häusliche Abfälle<br />

Die Abholung der Abfälle erfolgt durch den zuständigen Zweckverband für<br />

Abfallwirtschaft im Raum Trier (A.R.T.). Hierzu sind die Abfälle am Tage der<br />

Abholung entlang der Ringstraße bzw. der Verbindungsstraße zwischen<br />

Trierer Straße und Waldstraße bereitzustellen.<br />

TEIL 4: AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG<br />

8 Auswirkungen des Bebauungsplans<br />

Die überplante Fläche eignet sich aus unterschiedlichen Gründen gut für eine<br />

bauliche Nutzung:<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 50


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

- Die Lage des Baugebietes in vertretbarer Entfernung zum Ortskern ermöglicht<br />

eine fußläufige Erreichbarkeit der örtlichen Versorgungseinrichtungen;<br />

- Die Hauptanbindung des Baugebietes an das überörtliche Straßennetz<br />

kann ohne zusätzliche Belastung bestehender Baugebiete erfolgen.<br />

- In unmittelbarer Nachbarschaft zum Baugebiet befinden sich vielfältige<br />

landschaftsgebundene Naherholungsmöglichkeiten;<br />

- Dem Schutz des Landschaftsbildes kann in ausreichendem Maße Rechnung<br />

getragen werden;<br />

- Die Verfügbarkeit der Flächen für tatsächlich Bauwillige ist sichergestellt.<br />

8.1 Verkehr<br />

Der Planbereich ist verkehrstechnisch günstig gelegen. Er kann von der östlich<br />

verlaufenden Bundesstraße 268 unmittelbar angefahren werden. Eine<br />

zweite Zufahrtsmöglichkeit besteht über die Waldstraße.<br />

Der Umfang der mit Realisierung des Bebauungsplanes zu erwartenden Bebauung<br />

(rd. 83 Neubaugrundstücke) wird maßgebliche nachteilige Auswirkungen<br />

durch den Quellverkehr des Planbereiches auf die Umgebung (Ortslage)<br />

nicht hervorrufen, da die Hauptanbindung des Plangebietes an einem<br />

anbaufreien Straßenabschnitt der Bundesstraße vorgesehen ist.<br />

Den Anforderungen des ruhenden Verkehrs kann innerhalb des Baugebietes<br />

entsprochen werden. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes wird<br />

eine Deckung des zu erwartenden Stellplatzbedarfes innerhalb des Plangebietes<br />

gewährleistet.<br />

8.2 Vorhandene Nutzungen<br />

Das Plangebiet grenzt dreiseitig an die Ortslage von Pellingen an. Dabei<br />

handelt es sich im Osten um die Mischbebauung an der Trierer Straße und<br />

im Süden bzw. Westen um allgemeine Wohnbebauung in der Waldstraße<br />

und im Neubaugebiet „Am Wald 2“.<br />

Nördlich grenzt die freie Feldflur mit landwirtschaftlichen Nutzflächen an das<br />

Plangebiet an. Auf einer Fläche unmittelbar nordwestlich des in Rede<br />

stehenden Bereiches befindet sich eine Reitsportanlage.<br />

Nordöstlich des Baugebietes liegt in einer Entfernung von rund 150 Metern<br />

das Gewerbegebiet von Pellingen.<br />

Das Plangebiet selbst soll einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die künftigen<br />

Gebäude werden sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung konfliktfrei<br />

in die umgebende Bebauung einfügen.<br />

Etwaigen Wechselwirkungen mit den angrenzenden Nutzungen in<br />

immissionsschutztechnischer Sicht wird durch geeignete Maßnahmen<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 51


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

begegnet Diesbezüglich wird auf die Ausführungen unter Kapitel 3.9<br />

verwiesen.<br />

Es wurden darüber hinaus Festsetzungen getroffen, wonach Nutzungen,<br />

welche negative Auswirkungen auf die benachbarten Nutzungen haben<br />

könnten, nicht zulässig sind.<br />

Hinsichtlich der Gebäudegröße und –gestaltung wird sich das Baugebiet aufgrund<br />

der getroffenen Festsetzungen in die umgebende Bebauung einfügen<br />

und diese nicht dominieren.<br />

8.3 Naturraum<br />

Der zentralen Verpflichtung der Naturschutzgesetzgebung folgend, wurde die<br />

vorliegende Planung so angelegt, dass Beeinträchtigungen des vorhandenen<br />

Naturraumes vermieden und unvermeidbare, erhebliche oder nachhaltige<br />

Beeinträchtigungen zumindest in einem ausgleichbaren Rahmen gehalten<br />

und ausgeglichen werden.<br />

Zu diesem Zweck wurde zu der Planung ein landespflegerischer Planungsbeitrag<br />

erstellt. Der landespflegerische Planungsbeitrag enthält die erforderlichen<br />

Darlegungen zur Bewertung des Bestandes und den daraus abzuleitenden<br />

landespflegerischen Zielvorstellungen. Ferner werden darin die von<br />

der Bebauung ausgehenden Wirkfaktoren untersucht, zu erwartende Beeinträchtigungen<br />

ermittelt und Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation<br />

von Eingriffen vorgeschlagen.<br />

Diese wurden vollumfänglich in den Bebauungsplanentwurf übernommen.<br />

Als Fazit der Eingriffsprüfung bleibt festzuhalten, dass die herangezogenen<br />

Flächen und Maßnahmen innerhalb des Plangebietes ausreichend sind, um<br />

die Kompensation der Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu erreichen. Es entseht ein<br />

Kompensationsüberschuss für das Schutzgut Boden von 5.360 qm, der in ein<br />

gemeindliches Ökokonto eingebucht werden kann.<br />

Nach Abschluss aller vorgeschlagenen und festgesetzten landespflegerischen<br />

Maßnahmen ist davon auszugehen, dass keine erheblichen und<br />

nachhaltigen Auswirkungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und<br />

des Landschaftsbildes durch die Neubebauung verbleiben.<br />

8.4 Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild<br />

Mittels des vorliegenden Bebauungsplanes werden die städtebaurechtlichen<br />

Voraussetzungen für die Errichtung neuer Gebäude auf noch unbebauten<br />

Flächen des Plangebietes geschaffen. Dieses erfolgt in Form einer Erweiterung<br />

des Siedlungskörpers. Der Bebauungsplan trifft geeignete Festsetzungen,<br />

insbesondere auch in Bezug auf die Proportion und die äußere Gestaltung<br />

der entstehenden Wohngebäude, die gewährleisten, dass die neuen<br />

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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Baukörper das vorhandene Siedlungsbild ergänzen und eine geordnete<br />

städtebauliche Entwicklung im Planungsbereich eintreten wird.<br />

Darüber hinaus trifft der Bebauungsplan geeignete Regelungen, die eine<br />

Gliederung und Auflockerung des Siedlungsbildes durch ortsbildtypische<br />

Grünstrukturen sowohl im öffentlichen Raum, als auch auf den privaten Baugrundstücken<br />

ermöglichen.<br />

Entlang der nördlichen und nordöstlichen Grenze des Bebauungsgebietes<br />

entsteht ein neuer Ortsrand. Dieser wird durch angemessene Anpflanzungsmaßnahmen<br />

nach Maßgabe des landespflegerischen Planungsbeitrags in<br />

die umgebende Landschaft eingebunden werden. Dadurch kann die<br />

Entstehung eines landschaftsgerechten neuen Siedlungsrandes erzielt werden.<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich das Vorhaben unter Berücksichtigung<br />

der durch den Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen verträglich<br />

in das Orts- und Landschaftsbild einfügen wird. Maßgebliche nachteilige<br />

Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Umgebungsstruktur werden,<br />

über die mit dem Bauen allgemein zu verbindenden Auswirkungen hinaus,<br />

erkennbar nicht hervorgerufen.<br />

8.5 Bodenordnende Maßnahmen<br />

Bodenordnende Maßnahmen im Plangebiet werden nicht erforderlich. Die<br />

Gemeinde wird über die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

insgesamt verfügen können, so dass eine Weiterveräußerung an<br />

künftige Bauherren durch sogenannten freihändigen Verkauf durch die Ortsgemeinde<br />

selbst vorgenommen werden kann. Für die im Plangebiet<br />

verbleibenden Privatgrundstücke bedarf es ebenfalls bodenordnender Maßnahmen<br />

nicht, da diese für eine spätere Bebauung oder sonstige Nutzung<br />

entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes bereits ordnungsgemäß<br />

dimensioniert sind.<br />

Auf die Möglichkeit der Grundstücksteilung wird diesbezüglich hingewiesen.<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 53


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

8.6 Wirtschaftliche Verhältnisse/Kosten und deren Zuordnung<br />

An dieser Stelle sind regelmäßig die voraussichtlichen Auswirkungen der<br />

Planung auf die Haushaltssituation des Plangebers darzulegen. Da die Gemeinde<br />

nach Abschluss der Planung vollständig in Besitz der zu<br />

überplanenden Grundstücke sein wird und sie beabsichtigt, die Grundstücke<br />

nach Baureifmachung zu einem Kaufpreis zu veräußern, der die<br />

aufzuwendenden Erschließungs- und Planungskosten insgesamt abdecken<br />

wird, ist davon auszugehen, dass sich die Planung am Ende<br />

haushaltsneutral darstellen wird.<br />

Die nachstehenden Angaben erfolgen vor diesem Hintergrund lediglich ergänzend<br />

und zu informativen Zwecken.<br />

Für die Aufstellung des Bebauungsplans, die Durchführung der notwendigen<br />

Erschließungsmaßnahmen und die Durchführung der Kompensationsmaßnahmen<br />

werden nach dem derzeitigen Planungsstand die folgenden Kosten<br />

in den späteren Kaufpreis einzustellen sein:<br />

Grunderwerbskosten: n.b.<br />

Planungskosten zur Schaffung von Baurecht: rd. 30.000,-- €<br />

(incl. Gutachten etc.)<br />

Baukosten: Kostenermittlung liegt derzeit nicht vor, da das<br />

Erschließungskonzept noch bearbeitet wird<br />

Kosten für Landespflegerische Ausgleichsmaßnahmen:<br />

Die nachfolgende Kostenschätzung umfasst die Kosten für die reinen<br />

landespflegerischen Maßnahmen auf öffentlichen Flächen (Anlage und<br />

Fertigstellungspflege) ohne Kosten für Grunderwerb und für die Dauerpflege.<br />

Tab. 4: Kostenschätzung der landespflegerischen Maßnahmen<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 54


<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />

Nr. Betrag<br />

Pflanzmaßnahmen/Ansaaten<br />

5 Beseitigung Nadelgehölzbestände (Kosten ohne<br />

Hohlzgewinn), Beseitigung Wegedecke,<br />

Gehölzpflanzungen und Sukzessionsflächen,<br />

Entwicklung Krautsaum (1 Mähgang / Jahr).<br />

6a/6b Aufbruch u. Beseitigung ca. 270 qm Asphaltdecke<br />

(Annahme: unbelastet), Pflanzung eines 4-6reihigen<br />

Gehölzbestands, Entwicklung von artenreichem<br />

Grünland, 1 Mähgang pro Jahr, Pflanzung von 10<br />

Laubbäumen (Pflanzqualität 16/18) und 18<br />

hochstämmigen Obstbäumen (Pflanzqualität 8/10)<br />

7a, 9b Einsaat Mulden und Bepflanzung der Mulden mit<br />

Erlen und Weiden (Heister). Pflanzung von 8<br />

Obstbäumen (8/10). Grünlandmahd ein mal jährlich.<br />

7b Aufforstung mit Laubhölzern, 2.500 Pflanzen / ha,<br />

Pflanzqualität 80-120, incl. Wildschutzzaun<br />

9c Grünlandeinsaat, Pflanzung von Erlen und Weiden<br />

(Heister). Heckenpflanzung am Zaun. Mahd 2 mal<br />

jährlich<br />

14 Beseitigung von Nadelbäumen (Kosten ohne<br />

Holzgewinn), Pflanzung von 6 Winterlinden<br />

(Pflanzqualität 18/20)<br />

12.500,00 EUR<br />

19.500,00 EUR<br />

11.000,00 EUR<br />

14.000,00 EUR<br />

6.400,00 EUR<br />

2.100,00 EUR<br />

Gesamtkosten (netto) 65.500,00 EUR<br />

16% MwSt 10.480,00 EUR<br />

Gesamtkosten (brutto) 75.980,00 EUR<br />

gerundet incl. Zuschlag für Unvorhergesehenes 80.000,00 EUR<br />

Weiterer Regelungen bedarf es an dieser Stelle nicht.<br />

pauschal<br />

pauschal<br />

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pauschal<br />

pauschal<br />

9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 55

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