Begründung - Konz
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<strong>Begründung</strong><br />
Ortsgemeinde Pellingen<br />
zum Bebauungsplan für das Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Bebauungsplan<br />
(Satzungsausfertigung)<br />
Stand: 13.07.2006<br />
B.K.S. Ingenieurgesellschaft für Stadtplanung, Raum- und Umweltplanung mbH, Trier<br />
Landespflegerischer Planungsbeitrag:<br />
Karlheinz Fischer, Landschaftsarchitekt BDLA, Trier<br />
Erschließungsplanung<br />
HSI HSI - Ingenieurbüro für Bauwesen, Trier
INHALTSVERZEICHNIS<br />
TEIL 1: PLANUNGSGRUNDLAGEN 4<br />
1 AUSGANGSLAGE, PLANUNGSANLASS UND -ERFORDERNIS 4<br />
2 PLANGEBIET – LAGE UND GRÖßE 4<br />
3 PLANUNGSVORGABEN 7<br />
3.1 Landesentwicklungsprogramm 7<br />
3.2 Regionalplanung 7<br />
3.3 Landschaftsrahmenplanung 8<br />
3.4 Flächennutzungsplan 9<br />
3.5 Landschaftsplanung 9<br />
3.6 Amtliche Biotopkartierung / Planung vernetzter Biotopsysteme 9<br />
3.7 Schutzgebiete 10<br />
3.8 Bestehende Bebauungspläne 10<br />
3.9 Bestehende Nutzungen 10<br />
3.9.1 Bundesstraße 268 (Trierer Straße) 11<br />
3.9.2 Reitsportanlage 11<br />
3.9.3 Gewerbegebiet Lafeld 12<br />
3.10 Altablagerungen 13<br />
3.11 Eigentumsverhältnisse 13<br />
4 DARLEGUNGEN ZUM STÄDTEBAULICHEN ENTWURF /<br />
PLANUNGSZIELE 13<br />
TEIL 2: BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT DER<br />
PLANUNG 15<br />
5 NATURSCHUTZRECHTLICHE ASPEKTE DER PLANUNG 15<br />
5.1 Umweltverträglichkeitsprüfung: Allgemeine Vorprüfung nach § 3c UVPG<br />
15<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 1
5.2 Charakterisierung von Natur und Landschaft 16<br />
5.2.1 Naturräumliche Gliederung, Relief 16<br />
5.2.2 Geologie, Böden 16<br />
5.2.3 Schutzgut Wasser 17<br />
5.2.4 Schutzgut Klima 18<br />
5.2.5 Schutzgut Pflanzen- und Tierwelt 19<br />
5.2.6 Schutzgut Landschaft 21<br />
5.3 Ableitung eines landespflegerischen Zielkonzeptes 22<br />
5.4 Analyse der vorhabenbedingten Wirkungen 23<br />
5.4.1 Beschreibung des Bauvorhabens 23<br />
5.4.2 Vorhabenbedingte Wirkfaktoren und Auswirkungen auf Natur und<br />
Landschaft 24<br />
5.5 Beurteilung des Eingriffs 25<br />
5.5.1 Möglichkeiten der Vermeidung und der Minderung 26<br />
5.5.2 Möglichkeiten des Ausgleichs und zusammenfassende Bewertung des<br />
Eingriffes 27<br />
5.6 Schlussbetrachtung 37<br />
TEIL 3: ZU DEN STÄDTEBAULICHEN ASPEKTEN DER PLANUNG 38<br />
6 FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES 38<br />
6.1 Art der baulichen Nutzung 38<br />
6.2 Maß der baulichen Nutzung 39<br />
6.3 Bauweise 41<br />
6.4 Überbaubare Grundstücksflächen / Stellung der baulichen Anlagen 41<br />
6.5 Flächen für Stellplätze und Garagen 42<br />
6.6 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen 42<br />
6.7 Anschluss von Grundstücken an die Verkehrsflächen 43<br />
6.8 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 43<br />
6.9 Grünordnerische Festsetzungen 43<br />
6.10 Gestalterische Festsetzungen 44<br />
7 ERSCHLIEßUNG 46<br />
7.1 Verkehrsflächen 46<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 2
7.2 Wasserversorgung / Elektroenergie / Telekommunikation 47<br />
7.3 Entwässerung 47<br />
7.4 Häusliche Abfälle 50<br />
TEIL 4: AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG 50<br />
8 AUSWIRKUNGEN DES BEBAUUNGSPLANS 50<br />
8.1 Verkehr 51<br />
8.2 Vorhandene Nutzungen 51<br />
8.3 Naturraum 52<br />
8.4 Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild 52<br />
8.5 Bodenordnende Maßnahmen 53<br />
8.6 Wirtschaftliche Verhältnisse/Kosten und deren Zuordnung 54<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 3
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
TEIL 1: PLANUNGSGRUNDLAGEN<br />
1 Ausgangslage, Planungsanlass und -erfordernis<br />
Die Ortsgemeinde Pellingen beabsichtigt zur Sicherung ihrer gemeindlichen<br />
Infrastruktur die wohnbauliche Entwicklung weiter voran zu treiben.<br />
Zu diesem Zweck soll die im Rahmen der aktuellen Flächennutzungsplanung<br />
für die Ortsgemeinde bauplanungsrechtlich vorbereitete Baufläche am<br />
nördlichen Ortsrand, westlich an die Trierer Straße (B268) angrenzend, nach<br />
Durchführung eines verbindlichen Bebauungsplanverfahren anschließend<br />
alsbald realisiert werden.<br />
Bei dem für die bauliche Nutzung vorgesehenen Gebiet handelt es sich derzeit<br />
städtebaurechtlich um Außenbereich im Sinne von §35 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB). Um die städtebauliche Ordnung und Entwicklung des<br />
Plangebietes zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich<br />
(Planungserfordernis im Sinne des §1 Abs. 3 BauGB). Durch dessen<br />
Aufstellung soll die Rechtsgrundlage für die Herstellung der geplanten<br />
baulichen Anlagen geschaffen werden.<br />
Das Baugebiet (ca. rund 80 Baugrundstücke im Endausbauzustand) hat für<br />
die Ortsgemeinde eine große Bedeutung, da zum einen die ortsansässige<br />
Bevölkerung durch Bereitstellung von Wohnbauland an die Gemeinde gebunden<br />
werden kann. Zum anderen kann aber auch die gute örtliche Infrastruktur<br />
(Kindergarten, Einzelhandel, Gaststätten, kirchliche und kulturelle<br />
Einrichtungen, Ortsvereine, etc.) für die Zukunft gestärkt und gesichert<br />
werden. Schlussendlich können dadurch auch, den im Rahmen der kürzlich<br />
erfolgten Erschließung des örtlichen Gewerbegebietes dort geschaffenen<br />
Arbeitsplätzen, adäquate arbeitsplatznahe Wohnstätten gegenübergestellt<br />
werden.<br />
Vor diesem Hintergrund ist die vorliegende Planung städtebaulich sinnvoll<br />
und ortsstrukturell bedeutsam.<br />
2 Plangebiet – Lage und Größe<br />
Das Baugebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Pellingen,<br />
oberhalb der Bebauung an der Trierer Straße (B 268).<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (rd. 11,1 ha) ist für die<br />
geplante Bebauung einschließlich der Flächen für die landschaftsgerechte<br />
randliche Einbindung des Baugebietes, des ökologischen Ausgleiches sowie<br />
für die Anlagen zur Oberflächenentwässerung vorgesehen.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 4
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Aufforstungsmaßnahmen als Ersatz für die im Plangebiet vorgesehne<br />
Waldumwandlung werden vertraglich zwischen der Gemeinde Pellingen und<br />
dem Forstamt Saarburg abseits des Bebauungsplanverfahrens geregelt.<br />
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans verläuft<br />
im Norden entlang des Waldrandes am Reiterhof (Südgrenze des Flurstücks<br />
10 in der Flur 2) und in östlicher Verlängerung entlang des landwirtschaftlichen<br />
Weges am Kriegerdenkmal (Südgrenze des Flurstücks 17 in der<br />
Flur 2). In Höhe der neu trassierten Zufahrt zum Reiterhof knickt der<br />
Geltungsbereich in südlicher Richtung ab und folgt der östlichen Flurstücksgrenze<br />
der landwirtschaftlichen Wegeparzelle (Flurstück 1/15 in der Flur 14)<br />
in Richtung Bundesstraße. Im Bereich oberhalb des Fahrbahnteilers am<br />
Ortseingang aus Richtung Trier kommend quert der räumliche<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplans die Bundesstraße 268 und verläuft<br />
fortan entlang der Ostgrenze des der Bundesstraße zugehörigen Flurstücks<br />
in Richtung Ortsmitte.<br />
In Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze des Anwesens Trierer Straße<br />
Hausnummer 1a quert die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans erneut<br />
die Bundesstraße und folgt fortan den jeweiligen rückwärtigen<br />
(westlichen) Grundstücksgrenzen der Anwesen Trierer Straße Hausnummern<br />
1a, 2, 4 und 4a sowie Waldstraße 2. Auf Wunsch des Eigentümers<br />
wurde zusätzlich die Freifläche im rückwärtigen Bereich der Anwesen Trierer<br />
Straße, Hausnummern 6 und 6a, in den Geltungsbereich aufgenommen.<br />
Die südliche Grenze des räumlichen Geltungsbereiches verläuft deckungsgleich<br />
mit der Grenze des rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Wald“. Im<br />
Westen folgt die Geltungsbereichsgrenze der Grenze des rechtskräftigen<br />
Bebauungsplans „Teilgebiet 2 - Am Wald“ mit der Einschränkung, dass in<br />
Höhe des Anwesens Waldstraße, Hausnummer 22, ein kurzes Teilstück des<br />
forstwirtschaftlichen Weges zusätzlich in den Geltungsbereich aufgenommen<br />
wurde.<br />
Flächen jenseits (östlich) der Bundestrasse wurden ebenfalls mit in den<br />
Planbereich einbezogen, um die naturschutzrechtlich bedingte Kompensation<br />
der Eingriffe in den Naturhaushalt im Plangeltungsbereich mit abarbeiten zu<br />
können, sowie um die ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung<br />
(Versickerung und Rückhaltung von Regenwasser) sicherzustellen. Die<br />
genaue Abgrenzung dieser als öffentliche Grünflächen festgesetzten<br />
Bereiche ergibt sich aus der Planurkunde.<br />
Insgesamt werden vom Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans<br />
die nachfolgend aufgelisteten Flurstücke der Gemarkung Pellingen erfasst:<br />
Flur 1:<br />
Flurstück - Nrn.: 80/43 teilw. (B 268), 80/46 teilw. (landw. Weg), 80/50<br />
teilw.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 5
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Flur 2:<br />
Flurstück - Nrn.: 18/2, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25/1, 29/5 teilw., 29/32 teilw.,<br />
29/33 teilw., Weg teilw.<br />
Flur 14:<br />
Flurstück - Nrn.: 1/12, 1/13, 1/17 (landw. Weg), 1/18, 1/19, 3/4, 3/5 teilw.,<br />
4 teilw., 6/5 teilw., 6/9 teilw., 6/10 teilw., 6/11 teilw., 7/1 teilw., 66 teilw.,<br />
67/2 teilw., 68/1 teilw., 68/2 teilw., 69 teilw., 182/15, 190/2 teilw.<br />
Flur 15:<br />
Flurstück – Nrn.: 27/11, 27/15,<br />
Flur 20:<br />
Flurstück - Nrn.: 3/9 teilw., 3/10 teilw. (Bürgersteig), 3/12 teilw. (B 268), 9<br />
teilw., 10 teilw., 12 teilw., 18/3 teilw., Bundesstraße teilw.<br />
Die Abgrenzung des Plangebietes erfolgt im wesentlichen grundstücksbezogen.<br />
Als Kartengrundlage dient eine digitale Ausfertigung des automatisierten<br />
Liegenschaftskatasters (ALK), ausgegeben am 02.03.2004 durch die Verbandsgemeindeverwaltung<br />
unter Anwendung des § 6 des<br />
Kooperationsvertrages zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Verbandsgemeinde<br />
<strong>Konz</strong>.<br />
Das automatisierte Liegenschaftskataster wurde im Maßstab 1:1000 als<br />
Grundlage zur Erstellung der vorliegenden Planurkunde des Bebauungsplanes<br />
verwendet.<br />
Nachträglich wurden durch den Planverfasser folgende Änderungen und Ergänzungen<br />
im Liegenschaftskataster vorgenommen.<br />
� das Ferienhaus auf dem Flurstück 22 in der Flur 2 wurde herausgenommen,<br />
da dieses zwischenzeitlich durch die Ortsgemeinde abgebrochen<br />
wurde.<br />
� die Gebäude des Reithofes auf den Flurstücken 7 bis 9 in der Flur 2 (außerhalb<br />
des Geltungsbereiches) wurden zu informativen Zwecken (Abstandsanforderungen<br />
aus immissionsschutzfachlicher Sicht) anhand der<br />
Bauantragsunterlagen nachträglich in der Planurkunde ergänzt.<br />
� in die Planunterlage wurde zusätzlich ein Geländeaufmass des Vermessungsbüros<br />
Dr. Treinen, Trier, aufgenommen.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 6
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
3 Planungsvorgaben<br />
3.1 Landesentwicklungsprogramm<br />
Gemäß Landesentwicklungsprogramm III des Landes Rheinland-Pfalz 1<br />
befindet sich das Plangebiet in einem Schwerpunktraum für den Freiraumschutz<br />
und ist Teil eines Erholungsraumes.<br />
3.2 Regionalplanung<br />
Nach dem Regionalen Raumordnungsplan für die Region Trier 2 hat<br />
Pellingen keine zentralörtliche Funktion. Die Ortsgemeinde ist dem Oberzentrum<br />
Trier und dem Mittelzentrum (mit Teilfunktion) <strong>Konz</strong> zugeordnet.<br />
Die besonderen regionalplanerischen Funktionszuweisungen für Pellingen<br />
beziehen sich auf den Bereich der Landwirtschaft (L). Folglich hat sich die<br />
Ausweisung von Wohnbauflächen in Pellingen an der für die Eigenentwicklung<br />
benötigten Größe zu orientieren.<br />
Die Ausweisung eines Wohnbaugebietes dieser Größe in Pellingen wurde im<br />
Rahmen der letzten Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der<br />
Verbandsgemeinde <strong>Konz</strong> berücksichtigt. Hierzu heißt es im<br />
Erläuterungsbereicht zum gültigen Flächennutzungsplan unter anderem wie<br />
folgt:<br />
„Pellingen verfügt über eine, für eine Gemeinde dieser Größenordnung,<br />
gut ausgebaute Infrastruktur (Kindergarten, Grundschule,<br />
Einzelhandel und Geldinstitute). Um diese auch für die Zukunft<br />
auslasten zu können und die Bevölkerung des Ortes zu verjüngen<br />
sollten Baulandausweisungen über das Maß der Eigenentwicklung<br />
hinaus vorgenommen werden.“ 3<br />
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Flächennutzungsplanung für die Ortsgemeinde<br />
Pellingen ein besonderer Wohnbauflächenbedarf erkannt.<br />
Hierzu heißt es darin wiederum des weiteren wie folgt:<br />
„In der Ortsgemeinde wurden bis auf die letzten ca. 5 Jahre über<br />
einen Zeitraum von ca. 20 Jahren keine Bauflächen erschlossen.<br />
Bedingt war diese Entwicklung z.T. durch die Fläche „Im<br />
Kloppsgarten“, welche sich erst in einem späten Stadium als ungeeignet<br />
herausstellte. Dies führte zu einem starken Nachholbedarf<br />
in der Ortsgemeinde. Der Nachholbedarf ist mittlerweile durch<br />
1 STAATSKANZLEI RHEINLAND-PFALZ (1995): Landesentwicklungsprogramm III, Mainz<br />
2 PLANUNGSGEMEINSCHAFT TRIER 1985/95: Regionaler Raumordnungsplan Region Trier<br />
3 PLANUNG & KONZEPTE: Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde<br />
<strong>Konz</strong>, Seite 228<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 7
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
die Ausweisung und Erschließung der beiden Baugebiete „In den<br />
Werkstücken“ und „Am Wald“ fast gedeckt. Ein Restbedarf zur<br />
Versorgung der eigenen Bevölkerung besteht allerdings immer<br />
noch. Die Höhe des Nachholbedarfs lässt sich damit belegen,<br />
dass ca. 60 - 70 % der Grundstücke in den beiden Baugebieten<br />
von Pellingern erworben und bebaut wurden. Die 21 Grundstücke<br />
des Baugebiets „Am Wald“ konnten in weniger als einem Jahr<br />
veräußert werden. Damit in der Gemeinde nicht wieder ein vergleichbarer<br />
Baulandengpass entsteht, soll die Fläche Pe 3<br />
„Stückelgrube“ in mehreren Bauabschnitten erschlossen werden.“ 4<br />
Das vorliegende städtebauliche <strong>Konz</strong>ept ermöglicht, dem folgend, eine der<br />
jeweiligen Nachfrage gerecht werdende abschnittsweise Erschließung und<br />
Bebauung des Gebietes in zwei oder auch mehreren Bauabschnitten.<br />
Das Baugebiet selbst ist im Regionalen Raumordnungsplan für die Region<br />
Trier im südlichen Teil als „Landwirtschaftliche Nutzfläche (einschließlich<br />
Grenzertragsböden)“ und im nördlichen Teil als „Sehr gut bis gut<br />
geeignete landwirtschaftliche Nutzfläche“ gekennzeichnet.<br />
Im Freiraumkonzept des Entwurfs des Regionalen Raumordnungsplans 5<br />
(Stand 2001) ist das Untersuchungsgebiet Teil eines regionalen Grünzugs.<br />
Weitere Funktionen sind darin nicht zugewiesen. Der Teilbereich östlich der<br />
B 268 ist als Vorbehaltsgebiet Arten- / Biotopschutz ausgewiesen.<br />
3.3 Landschaftsrahmenplanung<br />
In der Landschaftsrahmenplanung Region Trier 6 werden dem westlichen Teil<br />
des Plangebietes keine besonderen Funktionen zugewiesen. Das östlich der<br />
B 268 anschließende Nebental des Altbaches ist als Funktionsraum des<br />
regionalen Biotopverbundsystems dargestellt.<br />
In der Landschaftsbildbewertung der Landschaftsrahmenplanung 7 wird dem<br />
Plangebiet eine mittlere bis geringe Eignung für naturbezogene Erholung zugeordnet.<br />
In der <strong>Konz</strong>eption ist dieser Bereich nicht als Prioritätenraum ausgewiesen.<br />
4<br />
PLANUNG & KONZEPTE: Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde<br />
<strong>Konz</strong>, S. 235<br />
5<br />
PLANUNGSGEMEINSCHAFT REGION TRIER (2001): Regionaler Raumordnungsplan Region Trier,<br />
Freiraumkonzept (Entwurf)<br />
6<br />
LANDSCHAFTSARCHITEKTEN FISCHER & WREDE (1998): Landschaftsrahmenplanung Region Trier -<br />
Regionales Biotopverbundsystem. I.A. der Bezirksregierung Trier - Obere Landespflegebehörde.<br />
Trier.<br />
7<br />
Vorabzüge der Bezirksregierung Trier, erstellt auf der Basis von FÖA (1997):<br />
Landschaftsrahmenplanung Region Trier - Landschaftsbilduntersuchung. I.A. der Bezirksregierung<br />
Trier - Obere Landespflegebehörde. Trier.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 8
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
3.4 Flächennutzungsplan<br />
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde <strong>Konz</strong> stellt<br />
den in Rede stehenden Bereich als geplante Wohnbaufläche dar. Der<br />
vorliegende Bebauungsplanentwurf wird gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem<br />
Flächennutzungsplan entwickelt und verfolgt gleichermaßen die Ausweisung<br />
eines Allgemeinen Wohngebietes.<br />
3.5 Landschaftsplanung<br />
Im Landschaftsplan 8 ist im Bereich der Grünlandflächen zwischen den<br />
Gehölzbeständen im Westen und der bestehenden Ortslage im Osten des<br />
Plangebiets geplante Wohnbebauung dargestellt. Dieser Bereich ist auch<br />
aus landespflegerischer Sicht als günstigste Richtung der zukünftigen<br />
Siedlungsentwicklung gekennzeichnet. Mehrere markante Obstbäume sind<br />
als zu erhaltende Einzelstrukturen gekennzeichnet. Entlang einer Linie<br />
„Kriegerdenkmal - bestehender Ortsrand“ ist die aus landespflegerischer<br />
Sicht empfohlene Siedlungsgrenze und die landschaftsgerechte Einbindung<br />
des Ortsrandes markiert. Dort schließt sich die landwirtschaftliche Flur an. Im<br />
Westteil des Plangebiets sind neben der öffentlichen Grünfläche mit Kriegerdenkmal<br />
Laubgehölzbestände mit Zielsetzung Erhalt im Bereich des<br />
ehemaligen Bunkers und des angrenzenden Wirtschaftswegs dargestellt. Für<br />
den Nadelholzbestand auf der Kuppenlage ist eine umweltverträgliche Bewirtschaftung<br />
und eine Einbindung des Waldrandes vorgesehen. Innerhalb<br />
der Waldfläche ist Außenbereichsbebauung dargestellt. Für die extensiven<br />
Grünlandstrukturen, die an die Nadelgehölzflächen angrenzen bzw. inselhaft<br />
von Nadelgehölzen eingeschlossen werden, ist aus landespflegerischer Sicht<br />
die Erhaltung als Ziel anzustreben.<br />
Östlich der B 268 sind Acker- und Grünlandflächen dargestellt. Das Nebental<br />
des Altbachs ist als Schwerpunktbereich für die Erhaltung und Entwicklung<br />
von Extensivgrünland und Streuobstwiesenkomplexen ausgewiesen. Die<br />
Entwicklung von Feucht- und Nasswiesen ist als Zielaussage für den<br />
Quellbachbereich dargestellt, der sich aber bereits außerhalb des<br />
Geltungsbereichs befindet. An den Talhängen südlich des Gewerbegebiets<br />
„Lafeld“ ist die Entwicklung einer Grünzäsur mit Anknüpfung an die Talmulde<br />
als Entwicklungsziel dargestellt.<br />
3.6 Amtliche Biotopkartierung / Planung vernetzter Biotopsysteme<br />
Die amtliche Biotopkartierung 9 stellt im westlichen Teil des<br />
Untersuchungsraums keine biotopkartierten Flächen dar. Der Talzug östlich<br />
der B 268 ist in der Biotopkartierung als Schongebiet dargestellt.<br />
8 FISCHER (2000): Landschaftsplan Verbandsgemeinde <strong>Konz</strong>. Trier<br />
9 LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ: Biotopkartierung<br />
Stand 1995<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 9
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Die Zieldarstellung der Planung vernetzter Biotopsysteme 10 sieht für den<br />
größten Teil des Plangebiets die biotoptypenverträgliche Nutzung vor. Auf<br />
zwei kleinen Teilflächen im nördlichen Teil des Plangebiets sind „übrige<br />
Wälder und Forste“ als Zielaussage dargestellt. Für die Teilflächen östlich<br />
der B 268 ist der Erhalt von Wiesen und Weiden mittlerer Standorte sowie<br />
Streuobstbeständen als Ziel formuliert.<br />
3.7 Schutzgebiete<br />
Schutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen.<br />
3.8 Bestehende Bebauungspläne<br />
Im Bereich der geplanten Zufahrt zum Baugebiet über die Waldstraße wird<br />
der rechtskräftige Bebauungsplan „Teilgebiet 2 - Am Wald“ randlich überplant.<br />
Mit Rechtsverbindlichkeit des hier in Rede stehenden Bebauungsplans<br />
treten die Regelungen dieses Bebauungsplans an die Stelle der bisherigen<br />
Festsetzungen im Überlappungsbereich.<br />
Südlich grenzt das Plangebiet an den rechtskräftigen Bebauungsplan „Teilgebiet<br />
-Am Wald“, dessen Geltungsbereich sich mit der hier in Rede<br />
stehenden Planung jedoch nicht überschneidet.<br />
3.9 Bestehende Nutzungen<br />
Der überwiegende Teil des Plangebietes besteht aus Wiesenflächen, die<br />
zum Teil auch als Viehweide bzw. -koppel genutzt werden. Im Süden stehen<br />
ältere Streuobstbestände. Eine 20 kV-Freileitung, welche im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen<br />
durch ein Erdkabel ersetzt werden soll, durchquert<br />
die Wiesen in nord-südlicher Richtung.<br />
Im Westen des Plangebiets gehen die Wiesenflächen in geschlossene<br />
Nadelholzbestände über. Nordöstlich dem Nadelwald vorgelagert steht an<br />
der Grenze des Plangebietes ein Denkmal für die Gefallenen der beiden<br />
Weltkriege. In dessen unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Reste einer<br />
gesprengten Bunkeranlage.<br />
Das Plangebiet grenzt dreiseitig an die Ortslage von Pellingen an. Dabei<br />
handelt es sich zum einen um die Mischbebauung an der Trierer Straße, zum<br />
anderen um allgemeine Wohnbebauung in der Waldstraße und im Neubaugebiet<br />
„Am Wald 2“. Ein landwirtschaftlicher Betrieb in der unteren<br />
Waldstraße wurde zwischenzeitlich aufgegeben.<br />
10 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND FORSTEN und Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht<br />
Rheinland-Pfalz (HRSG.) (1993): Planung vernetzter Biotopsysteme. Bereich Landkreis Trier-<br />
Saarburg/Stadt Trier. Mainz, Oppenheim<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 10
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
3.9.1 Bundesstraße 268 (Trierer Straße)<br />
Im Vorfeld der Bebauungsplanaufstellung wurden die schalltechnischen<br />
Auswirkungen der angrenzenden Bundesstraße 268 auf eine künftige Wohnbebauung<br />
im Plangebiet gutachtlich untersucht. Dabei zeigte sich, dass eine<br />
entlang der Trierer Straße (in nördlicher Verlängerung der vorhandenen<br />
Häuserzeile) vorgesehene Wohnbebauung nur unter Berücksichtigung passiver<br />
Schallschutzmaßnahmen immissionsschutzrechtlich zulässig wäre<br />
(deutliche Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 zur Tages-<br />
und Nachzeit). Die Gemeinde entschied sich vor diesem Hintergrund auf eine<br />
direkte Bebauung unmittelbar entlang der Trierer Straße zu verzichten.<br />
Die nördlichen Grundstücke der ersten Baureihe oberhalb der Trierer Straße<br />
werden gemäß Gutachten dem Lärmpegelbereich ( vgl. DIN 4109)<br />
zugeordnet. Die hieran geknüpften Anforderungen sind aber nicht<br />
festsetzungsbedürftig, da deren Einhaltung bereits durch andere Vorgaben<br />
an die Außenbauteile von Gebäuden (z.B. nach dem<br />
Energieeinsparungsgesetz) sichergestellt ist.<br />
3.9.2 Reitsportanlage<br />
Im nördlichen Anschluss an die Nadelholbestände des Plangebietes grenzt<br />
die freie Feldflur mit landwirtschaftlichen Nutzflächen an. Auf einer Fläche<br />
unmittelbar nordwestlich des in Rede stehenden Bereiches befindet sich eine<br />
Reitsportanlage. Im Vorfeld der Bebauungsplanaufstellung wurden die<br />
immissionstechnischen Auswirkungen der angrenzenden Reitsportanlage auf<br />
eine künftige Wohnbebauung im Plangebiet gutachtlich untersucht. In dem<br />
diesbezüglichen Gutachten der FIRU mbH, Kaiserslautern heißt es hierzu<br />
u.a. wie folgt:<br />
Derzeit existieren keine unmittelbar heranziehbaren Beurteilungsgrundlagen<br />
zur Bewertung von Gerüchen aus Pferdehaltung.<br />
Lediglich die VDI 3474 „Emissionsminderung Tierhaltung Geruchsstoffe“<br />
(Entwurf- zurückgezogen zwecks Überarbeitung) ermöglicht<br />
eine Abschätzung auf Basis empirisch gewonnener<br />
Daten.<br />
Aufgrund der Haltungsform (Einzelboxen mit Einstreu) und der<br />
großzügigen, gut durchlüftbaren Bauweise ist erfahrungsgemäß<br />
die untersuchte Pferdestallanlage als geruchstechnisch unkritisch<br />
einzustufen.<br />
Als relevante Emissionsquelle ist daher die Festmistlagerstätte<br />
hinter der Stallanlage zu bewerten. Es handelt sich dabei um eine<br />
Dunglege, die von 3 Seiten umwandet ist und eine gute<br />
Austrocknung des Dungs ermöglicht. Bei Mitwindwetterlagen ist<br />
erfahrungsgemäß bei derartigen offenen Dunglegen eine Geruchsbelästigung<br />
im Umkreis von max. ca. 50-70 m zu erwarten.<br />
Geruchsverfrachtungen in Richtung des geplanten Wohngebiets<br />
verursacht durch abendliche Kaltluftabflüsse sind aufgrund der<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 11
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Lage des Betriebs im oberen Hangbereich auszuschließen. Tagsüber<br />
ist das exponierte Gelände sehr gut durchströmt, was zu<br />
einer schnellen Vermischung der Geruchsmassenströme mit<br />
sauberer Luft führt.<br />
Durch Pflege und Ergänzung der vorhandenen Baumhecken insbesondere<br />
im Bereich der Dunglege als auch am Dienstbarkeitsweg<br />
und der Römerstraße kann die Geruchsstoffverfrachtung<br />
minimiert werden.<br />
Daher ist ein Mindestabstand zwischen Festmistlagerstätte und<br />
einer neugeplanten Wohnbebauung und dort insbesondere zum<br />
Freisitz (Terrasse, Garten) von 60 m zu empfehlen.<br />
Da vorliegend ein Mindestabstand von 60 Metern zur rückwärtigen Grundstücksgrenze<br />
eingehalten wird, kann davon ausgegangen werden, dass die<br />
diesbezüglichen immissionsschutzrechtlichen Belange hinreichend<br />
berücksichtigt wurden.<br />
3.9.3 Gewerbegebiet Lafeld<br />
Nordöstlich des in Rede stehenden Bereiches liegt das Gewerbegebiet von<br />
Pellingen. Entsprechend der textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen<br />
Bebauungsplans „Lafeld“ sind darin Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser,<br />
Lagerplätze und öffentliche Betriebe, sowie Geschäfts-, Büro- und<br />
Verwaltungsgebäude zulässig. Unter Einschränkung zulässig sind des<br />
weiteren betriebszugehörige Wohnungen sowie Einzelhandelsbetriebe. Nicht<br />
zulässig sind Tankstellen sowie alle Anlagen, die in der Anlage zu § 3 des<br />
Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes aufgeführt sind.<br />
Mit der zuständigen Abteilung für Gewerbeaufsicht bei der SGD Nord wurde<br />
die Planung abgestimmt. Eine Ausschöpfung der gewerblichen Nutzung auf<br />
den Baugrundstücken im Gewerbegebiet Lafeld, die dem geplanten<br />
Wohngebiet unmittelbar zugewandet liegen, wird künftig nur unter Einhaltung<br />
der gültigen Emissionsanforderungen möglich sein. So gesehen stellt das<br />
heranrückende Baugebiet eine maßgebliche aber vor dem Hintergrund der<br />
im wesentlichen bereits realisierten Gewerbenutzung vertretbare<br />
Einschränkung des Gewerbegebietes dar.<br />
In der Abwägung wird dieses auch deswegen als vertretbar eingeschätzt, als<br />
lediglich ein einziges noch nicht realisiertes Gewerbegrundstück überhaupt<br />
von dieser Einschränkung betroffen sein wird. Für dieses ist beabsichtigt,<br />
eine Bebauungsplanänderung dahin gehend vorzunehmen, dass künftig dort<br />
nur eine wohnverträgliche Gewerbetätigkeit ausgeübt werden kann.<br />
Außerdem ist das Wohngebiet durch die Lage oberhalb der Bundesstraße<br />
lärmvorbelastet. Die notwendigen Anforderungen an das Schalldämmmaß<br />
der Außenbauteile werden aber bereits durch andere Vorschriften (z.B,<br />
Energieeinsparungsgesetz) ausreichend erfüllt, so dass garantiert ist, dass<br />
gesunde Wohnverhältnisse in den Innenräumen der betroffenen Gebäude<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 12
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
nicht unzulässig beeinträchtigt werden.<br />
Der Außenwohnbereich hingegen kann aufgrund der topografischen<br />
Situation nicht durch bauliche Maßnahmen zusätzlich geschützt werden. Es<br />
wurde jedoch der Abstand zwischen nächstgelegenem Wohnbaugrundstück<br />
und dem Gewerbegebietsrand im Zuge der Planung weiter vergrößert, so<br />
dass ein Mindestabstand von nunmehr über 200 m eingehalten wird.<br />
3.10 Altablagerungen<br />
Altablagerungen, die den Geltungsbereich des Bebauungsplans betreffen,<br />
sind nicht bekannt.<br />
Im Norden des Bebauungsplangebietes befinden sich auf dem Flurstück 19<br />
(Flur 2) Reste einer ehemalige Bunkeranlage, welche gesprengt wurde. Die<br />
Fläche wird auch nach Inkrafttreten des Bebauungsplans in ihrem jetzigen<br />
Zustand verbleiben. Eine wohnbauliche Nutzung ist nicht vorgesehen.<br />
Weitergehende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />
3.11 Eigentumsverhältnisse<br />
Es ist von Seiten der Ortsgemeinde beabsichtigt, die Flächen des Plangebietes<br />
insgesamt, die für eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen sind, durch<br />
die Ortsgemeinde käuflich zu erwerben. Bis zum Abschluss des<br />
Planverfahrens wird die Gemeinde vollständig über die Flächen des Plangebietes<br />
verfügen.<br />
Ausgenommen hiervon sind die Flurstücke ¾ und 190/2 sowie die als private<br />
Grünflächen festgesetzten Bereiche, für die Sonderregelungen gelten<br />
werden.<br />
4 Darlegungen zum städtebaulichen Entwurf / Planungsziele<br />
Nach derzeitigem Planungsstand wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
die Ausweisung von ca. 80 Wohnbaugrundstücken beabsichtigt. Auf<br />
dem rund 8,6 ha großen Areal (einschl. Flächen für randliche Einbindung)<br />
soll eine aufgelockerte, an die Topographie angepasste allgemeine Wohnnutzung<br />
mit Einzel- und Doppelhausbebauung und Grundstücksgrößen von<br />
rd. 500 m² bis im Einzelfall knapp 800 m² entstehen. Die durchschnittliche<br />
Grundstücksgröße beträgt zwischen 550 m² und 650 m².<br />
Die Anordnung der Straßen, Gebäude und öffentlichen Freiflächen orientiert<br />
sich an den topographischen Rahmenbedingungen. Größere Veränderungen<br />
des Reliefs wurden - mit Ausnahme der bei der zwingend erforderlichen Anbindung<br />
der Haupterschließung an das überörtliche Straßennetz<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 13
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
entstehenden Straßenböschungen - durch eine vorausschauende Planung<br />
vermieden. Durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan werden die<br />
Regelanforderungen an eine standortverträgliche Bauweise im Planbereich<br />
fixiert.<br />
Die äußere Anbindung des Baugebietes erfolgt zum einen über die Bundesstraße<br />
268 (Trierer Straße), an die im Ortseingangsbereich angebunden<br />
werden soll und zum anderen über eine Verlängerung der Waldstraße in<br />
nördlicher Richtung. Zwischen diesen beiden Anbindungspunkten ist für die<br />
innere Erschließung der Baugrundstücke ein Ringschluss vorgesehen, der es<br />
den künftigen Bauherren ermöglicht, aus Richtung Trier kommend unmittelbar<br />
das Baugebiet anzufahren, ohne bestehende Wohngebiete zu tangieren.<br />
Ergänzt wird diese Verbindung durch eine untergeordnete Ringstraße,<br />
welche den südlichen Planbereich erschließt sowie durch drei kurze Stichstraßen,<br />
die für die Tiefenerschließung der nordwestlich gelegenen Baugrundstücke<br />
vorgesehen sind.<br />
Das Zentrum des Baugebietes bildet eine öffentliche Grünfläche, die zu<br />
unterschiedlichen Anlässen genutzt werden kann. Alternativ ist die<br />
Einrichtung eines Spielplatzes möglich.<br />
Das System der Erschließungsstraßen wird durch ein Fußwegenetz ergänzt,<br />
welches auch die Anbindung zu den umliegenden Wohngebieten (Baugebiet<br />
„Am Wald“ / Waldstrasse) herstellt. Mit Realisierung des Baugebietes wird<br />
darüber hinaus erstmalig eine durchgängige Fußwegeverbindung von der<br />
Ortslage zum Aussichtspunkt am Kriegerdenkmal ermöglicht werden.<br />
Eine weitere Besonderheit der vorliegenden Planung ist die Einrichtung eines<br />
Grünpufferstreifens im Übergangsbereich zur Bestandsbebauung in der<br />
Waldstraße sowie der Trierer Straße.<br />
Mögliche Alternativen zur Planung, z.B. in Form einer Erschließung der Baugrundstücke<br />
mittels Querspange und zweier höhenlinienparalleler<br />
Stichstraßen wurden ebenfalls untersucht. Ein derartiges <strong>Konz</strong>ept erwies<br />
sich jedoch u.a. insbesondere aufgrund der damit verbundenen Grundstücksgrößen<br />
als nicht tragfähig.<br />
Durch die geplante Bebauung entsteht in nördlicher und nordwestlicher<br />
Richtung ein neuer Siedlungsrand. Etwaigen nachteiligen Auswirkungen auf<br />
das Orts- und Landschaftsbild wird durch eine landschaftsgerechte<br />
Gestaltung des Ortsrandes mit Gehölzpflanzungen aber auch mit einer entsprechenden<br />
Durchgrünung des Baugebietes (Straßenbegleitgrün, Baum-<br />
und Heckenpflanzungen auf den Privatgrundstücken, Abstandgrün zu<br />
bestehender Bebauung) begegnet.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 14
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
TEIL 2: BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT<br />
DER PLANUNG<br />
5 Naturschutzrechtliche Aspekte der Planung<br />
(Integration des landespflegerischen Planungsbeitrages des Landschaftsarchitekturbüros<br />
Fischer, Trier, in den Bebauungsplan).<br />
5.1 Umweltverträglichkeitsprüfung: Allgemeine Vorprüfung nach § 3c<br />
UVPG<br />
Gemäß Anlage 1 Ziffer 18.7 des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-<br />
Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz<br />
vom 27.07.2001 besteht für städtebauliche Projekte mit einer zulässigen<br />
Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO von 100.000 qm oder<br />
mehr UVP-Pflicht. Bei Projekten mit einer Grundfläche von 20.000 bis<br />
weniger als 100.000 qm ist eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls<br />
erforderlich.<br />
Der Bebauungsplan Pellingen „Höthkopf / Stückelgrube“ sieht neue<br />
Bauflächen mit einer Grundfläche von ca. 15.315 qm vor. Die Schwelle von<br />
20.000 qm wird lediglich unter Einbeziehung zulässiger Nebenanlagen bei<br />
Anwendung von § 19 (4) BauNVO um ca. 420 qm überschritten.<br />
Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Boden, Wasser,<br />
Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sowie Landschaftsbild (einschl.<br />
Erholungsvorsorge) wurden bereits auf Ebene der Landschaftsplanung geprüft<br />
mit dem Ergebnis, dass eine Bebauung an diesem Standort vertretbar<br />
ist. Für das Schutzgut Mensch bedeutet das Vorhaben keine erheblichen<br />
Mehrbelastungen.<br />
Kultur- und Sachgüter liegen in Form der Pellinger Schanzen, einer<br />
Verteidigungsanlage aus den Revolutionskriegen Ende des 18. Jhd. am<br />
Nordrand des vorgesehenen Baugebietes sowie des zugehörigen<br />
Kriegerdenkmals oberhalb der vorgesehenen Bebauung vor. Das Kriegerdenkmal<br />
wird innerhalb einer Grünfläche gesichert. Der Kriegsschauplatz der<br />
Pellinger Schanze ist nicht exakt abgrenzbar. Es erfolgt lediglich eine<br />
Teilinanspruchnahme des im Flächennutzungsplan dargestellten Bereichs.<br />
Der Schauplatz ist eher hinsichtlich des Erinnerungswertes an die Schlacht<br />
als hinsichtlich archäologischer Funde von Belang. Insofern stehen die Belange<br />
der Denkmalpflege einer Bebauung dann nicht entgegen, wenn<br />
Alternativen nicht gegeben sind.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass für die zu betrachtenden Schutzgüter<br />
entweder keine schwerwiegenden Konflikte zu erwarten sind bzw. die<br />
Belange bezüglich Kultur- und Sachgüter im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt<br />
wurden. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Tatsache,<br />
dass der Schwellenwert von 20.000 qm nur unter Einbeziehung zulässiger<br />
Nebenanlagen bei Anwendung von § 19 (4) BauNVO geringfügig<br />
überschritten wird, ist die Gemeinde Pellingen nach Prüfung in Abstimmung<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 15
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
mit der Kreisverwaltung Trier-Saarburg 11 zu dem Ergebnis gekommen, dass<br />
keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.<br />
5.2 Charakterisierung von Natur und Landschaft<br />
5.2.1 Naturräumliche Gliederung, Relief<br />
Das Untersuchungsgebiet ist Teil der Pellinger Hochfläche (246.30), die eine<br />
Untereinheit des Ruwer-Hunsrück darstellt. Die Pellinger Hochfläche ist eine<br />
wellige, weitgespannte Hochfläche, die durch weite, flache Quellmulden und<br />
wenige tief eingeschnittene Täler gegliedert ist. Die Firstlinie der Hochfläche<br />
liegt bei etwas über 400 m im Norden und etwa 500 m im Süden.<br />
Die Hochfläche ist vorwiegend durch Offenland geprägt und mit Ausnahme<br />
der erodierten Kuppenlagen überwiegend ackerbaulich genutzt. Die steilen<br />
Talhänge der Kerbtäler sind bewaldet, wobei Niederwälder verbreitet sind. In<br />
den Quellmulden und Talsohlen liegt Grünland, teilweise mit Feuchtwiesen<br />
vor, das meist intensiv genutzt wird. Die Borstgrasrasen und Magerwiesen<br />
der Hanglagen und sehr flachgründigen Kuppenlagen hingegen verbuschen<br />
infolge der Aufgabe extensiver Nutzungsformen zunehmend oder werden<br />
aufgeforstet. Die Siedlungen haben sich auf kuppigen Hangverebnungen<br />
oder in Quellmulden entwickelt, wobei vor allem in geschützten Muldenlagen<br />
die Ortschaften von Streuobst umgeben sind.<br />
5.2.2 Geologie, Böden<br />
Den geologischen Untergrund bildet der Hunsrückschiefer der Unteremsstufe,<br />
der durch reine bis schwach sandige Tonschiefer, Siltsteine, Dachschiefer<br />
und vereinzelte quarzitische Sandsteine geprägt ist. Als Bodentyp<br />
sind basenarme Braunerden, die in Oberhang- und Kuppenlage auch als<br />
Ranker-Braunerden ausgebildet sein können, zu erwarten.<br />
Die Schutzwürdigkeit natürlich gewachsener Böden ist wegen ihrer<br />
vielfältigen ökologischen Funktionen (Regelungs-, Transformations- und<br />
Lebensraumfunktionen) generell als hoch einzustufen, da der Boden ein<br />
endliches Gut darstellt und nicht ersetzbar ist.<br />
Die lehmig-sandigen Böden im Untersuchungsgebiet besitzen aufgrund ihrer<br />
chemisch-physikalischen Eigenschaften und ihrer zu erwartenden<br />
Flachgründigkeit eine mittlere bis geringe natürliche Ertragsfähigkeit. Das<br />
Rückhaltevermögen für Nähr- und Schadstoffe ist, in Abhängigkeit des Ton-<br />
und Humus-Anteils, als mittel, an flachgründigen oder erodierten Oberhang-<br />
und Kuppenlagen als gering einzustufen.<br />
11 Abstimmung zwischen Frau THEES (Landschaftsarchitekt Fischer i.A. der Gemeinde Pellingen) mit<br />
Herrn MAIERHOFER (Kreisverwaltung Trier-Saarburg) am 20.04.2004<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 16
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Bei den Bodensondierungen im Rahmen der Baugrunduntersuchungen<br />
durch das Grundbaulabor Trier wurde Tonschieferschutt z.T. bereits<br />
unmittelbar unter der dünnen, humosen Oberbodenschicht angetroffen, an<br />
einigen Stellen steht der Fels aber auch erst in größeren Tiefen an. 12 Dies<br />
betrifft vor allem eine West-Ost verlaufende flache Geländemulde, die<br />
vermutlich auf eine tektonische Störung im Fels zurückzuführen ist.<br />
Vorbelastungen<br />
Oberflächenversiegelungen durch Siedlungs- und Verkehrsflächen stellen<br />
Vorbelastungen für das Schutzgut Boden dar, da hier die natürliche Bodenfunktion<br />
vollständig verloren geht.<br />
Eine hohe Vorbelastung besitzen ebenfalls die Böden unter Nadelholzbeständen.<br />
Sie tragen durch schwer zersetzbare Rohhumusauflage zur Bodendegradierung<br />
durch Versauerung und Schadstoffmobilisierung bei. Zudem<br />
bewirken die Nadeln, insbesondere auf windexponierten Kuppenlagen, ein<br />
vermehrtes „Auskämmen“ von Luftschadstoffen und Eintrag mit dem Niederschlagswasser<br />
in Böden und Gewässer.<br />
Weiterhin sind Beeinträchtigungen der Böden durch intensive Nutzung der<br />
landwirtschaftlichen Flächen in Form von Nährstoffeintrag, Trittschäden,<br />
Bodenverdichtung etc. zu nennen.<br />
5.2.3 Schutzgut Wasser<br />
Die Grundwasservorkommen im Untersuchungsgebiet sind als gering einzuschätzen,<br />
da der Hunsrückschiefer durch seine dichte, verfaltete Struktur und<br />
die geringe Klüftigkeit keine ausgeprägten grundwasserführenden Schichten<br />
aufweist. Versickerung und Grundwasserneubildung ist kleinräumig auf<br />
einzelne Klüfte beschränkt.<br />
Niederschlagswasser, das nicht vom Oberboden gehalten werden kann, wird<br />
überwiegend oberflächlich bzw. an der Grenze zum Grundgestein in Richtung<br />
des Schichteinfallens abgeführt. Niederschlagswasser, das nicht vom<br />
Oberboden gehalten werden kann, wird überwiegend oberflächlich bzw. an<br />
der Grenze zum Grundgestein in Richtung des Schichteinfallens abgeführt.<br />
Es ist davon auszugehen, dass sich das Hangwasser im Bereich der West-<br />
Ost verlaufenden Geländemulde sammelt und dass die wasserführenden<br />
Bodenschichten im Bereich der B 268 und der bestehenden Bauflächen<br />
westlich der Bundesstraße angeschnitten wurden. In einem Brunnen am<br />
Straßenrand der B 268 wird Hangwasser gefasst. Die Geländemulde setzt<br />
sich östlich der Bundesstraße fort. Sie geht außerhalb des Geltungsbereichs<br />
in ein Nebental des Altbachs über, wo Vernässungsbereiche den<br />
Quellbereich eines kleinen Bachlaufs anzeigen. Am nördlichen Rand von<br />
Flurstück 27/15 befindet sich ein künstlich angelegter Graben, der temporär<br />
geringe Mengen an Oberflächenwasser und Hangwasser aus den Bereichen<br />
12 Grundbaulabor Trier (2003): Erschließung Baugebiet „Höthkopf/Stückelgrube in Pellingen.<br />
Baugrunduntersuchung und gutachterliche Stellungnahme vom 18.Dezember 2003. Trier<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 17
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
oberhalb der Bundesstraße in Richtung der östlich anschließenden Talmulde<br />
abführt.<br />
Vorbelastungen<br />
Oberflächenversiegelungen und –befestigungen im Bereich der Verkehrs-<br />
und Siedlungsflächen stellen Vorbelastungen für das Schutzgut Wasser dar,<br />
da sie zu einer reduzierten Versickerung und Grundwasserneubildung durch<br />
vermehrten Oberflächenabfluss führen. Die Negativwirkung der Nadelholzbestände<br />
für Böden trifft ebenso für das Schutzgut Wasser zu. Die<br />
Verstärkung der Bodenversauerung kann zur Mobilisierung im Boden<br />
gebundener Schadstoffe und zum Eintrag in Grund- und<br />
Oberflächengewässer führen.<br />
Vorbelastungen liegen auch im Bereich des Bolzplatzes vor, wo das<br />
natürliche Bodengefüge durch Bodenumlagerung gestört ist.<br />
5.2.4 Schutzgut Klima<br />
Großklimatisch ist das Untersuchungsgebiet dem atlantischen Klimatyp zuzuordnen,<br />
gekennzeichnet durch mäßige Feuchte, gemäßigte Sommer,<br />
milde Winter und ganzjährig hohe Niederschläge. Das geplante Baugebiet<br />
befindet sich auf einer windexponierten Kuppenlage. Es herrschen<br />
südwestliche Winde vor. Bei Windgeschwindigkeiten von 4-4,5 m/s im<br />
Jahresmittel ist das Plangebiet als intensiv ventiliert zu bezeichnen. Da<br />
Bodeninversionen aufgrund der Kuppenlage selten zu erwarten sind und<br />
größere Emittenten im Umfeld von Pellingen nicht vorliegen, ist eine<br />
Akkumulation von Luftschadstoffen nicht zu erwarten. Eine relevante<br />
Bedeutung der Nadelgehölze im Nordwestteil des Geltungsbereichs für die<br />
lufthygienische Situation in Pellingen besteht daher nicht. Der<br />
Nadelholzpflanzung kommt im Hinblick auf das Schutzgut Klima/Luft eine<br />
gewisse Windschutzfunktion zu. Allerdings herrscht beim Auftreten von<br />
Starkwinden eine südwestliche Luftströmung vor, so dass die<br />
Windschutzwirkung des Waldes für die Ortslage gering ist. 13<br />
Die Bedeutung der Fläche für die Frischluftzufuhr der umliegenden Täler<br />
kann als untergeordnet bezeichnet werden, da deren Frischluftbedarf gering<br />
einzuschätzen ist und die geplante Bebauung keine bedeutenden<br />
Kaltluftabflussbahnen in Anspruch nimmt. Im Umfeld befinden sich<br />
umfangreiche offenen Kuppen- und Hanglagen, die eine ausreichende<br />
Kaltluftbildung und -versorgung der umliegenden Tallagen gewährleisten.<br />
13 Vgl. ÖKOPLANA (Nov. 2005): Klimaökologische Stellungnahme zum B-Plan<br />
„Höthkopf/Stückelgrube“ in Pellingen. Mannheim<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 18
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Vorbelastungen<br />
Durch die Siedlungs- und Verkehrsflächen besteht eine Vorbelastung hinsichtlich<br />
der örtlichen Temperaturverhältnisse (Aufheizeffekt), die die<br />
natürlich gegebene sommerliche Wärmebelastung verstärkt. Die Lage der<br />
Siedlungsfläche von Pellingen im Bereich der Hang- und Muldenlage ist als<br />
Hindernis für den Kaltluftabfluss von der Kuppenlage in Richtung des<br />
Altbachtals wirksam.<br />
5.2.5 Schutzgut Pflanzen- und Tierwelt<br />
Heutige potentiell natürliche Vegetation (HpnV)<br />
Die Kartierung der H.p.n.V (Heutige potentielle natürliche Vegetation) weist<br />
für die Fläche einen Hainsimsen-(Traubeneichen)-Buchenwald (Luzulo-<br />
Fagetum incl. Melampyro-Fagetum) auf basenarmen Silikatstandorten aus.<br />
Bestand<br />
Die Bestandssituation ist in Plan 1 des landespflegerischen Planungsbeitrag,<br />
auf den an dieser Stelle verwiesen wird, dargestellt. Im Osten, Süden und<br />
Südwesten grenzt der Geltungsbereich an bestehende Bebauung mit Nutz-<br />
und Ziergärten an. Der größte Teil der geplanten Bauflächen wird von<br />
artenarmem Wirtschaftsgrünland eingenommen. Entlang der östlichen<br />
Geltungsbereichsgrenze befinden sich mehrere mittelalte bis alte Streuobstbäume.<br />
Auf einer weiteren Teilfläche ist in Verlängerung an eine Nutzgartenparzelle<br />
eine Streuobstwiese mit jungen und mittelalten Obstbäumen angepflanzt.<br />
In Verlängerung daran schließt sich eine junge, artenarme Wiesenbrache<br />
an.<br />
Im nördlichen Teil des Plangebiets ist, bedingt durch Nutzungswechsel, ein<br />
artenreicherer Grünlandbestand ausgebildet, der an den Böschungen zur B<br />
268 von ruderalen Saumstrukturen abgelöst wird.<br />
Zwischen den grünlandgeprägten Hanglagen und dem Wirtschaftsweg, der<br />
das Plangebiet im Norden begrenzt, ist am Standort des Kriegerdenkmals<br />
eine öffentliche Grünfläche mit gepflegter Rasenfläche, Nadelbäumen,<br />
Heckenpflanzungen und Sitzgelegenheiten als Erholungsfläche hergerichtet.<br />
Westlich schließt sich eine ehemalige Bunkeranlage aus dem 2. Weltkrieg<br />
an, die fast vollständig verbuscht ist.<br />
Den nordwestlichen Abschnitt des geplanten Baugebiets nehmen vor allem<br />
Nadelgehölzbestände ein, die z.T. mit brachgefallenen und teilverbuschten<br />
Grünlandflächen verzahnt sind. Eine ehemalige Außenbereichsbebauung innerhalb<br />
des Nadelwaldbestandes ist mittlerweile beseitigt – die betroffene<br />
Fläche ist vegetationslos bzw. durch Ruderalvegetation gekennzeichnet.<br />
Östlich der B 268 umfasst der Geltungsbereich intensiv genutzte<br />
Grünlandflächen und einer Grünfläche, auf der ein Bolzplatz angelegt wurde.<br />
Im Randbereich dieser Fläche befinden sich mehrere Obstbäume mittleren<br />
Alters.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 19
Tierwelt<br />
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Über die Tierwelt liegen dem Gutachter keine detaillierten Angaben vor.<br />
Rückschlüsse können nur anhand der vorliegenden Biotopstrukturen<br />
gezogen werden.<br />
Nadelgehölzbestände, Ziergärten und die intensiv bewirtschaftete Grünlandflächen<br />
sowie die öffentliche Grünfläche am Kriegerdenkmal besitzen wegen<br />
des geringen Anteils naturnaher Strukturen nur eine geringe Bedeutung als<br />
Lebensraum, zumal angrenzende Wohn- und Gewerbebebauung, starkes<br />
Verkehrsaufkommen auf der B 268 und angrenzende Sport-/ Freizeitanlagen<br />
eine hohe Störwirkung entfalten. Bedeutende Einzelstrukturen sind dagegen<br />
ältere Streuobstbäume entlang des derzeitigen Siedlungsrandes, die<br />
Laubgehölzbestände am ehemaligen Bunker und südlich der Reitanlage sowie<br />
die artenreicheren, z.T. verbuschten Grünlandflächen. Sie bereichern<br />
das Lebensraumangebot für Insekten, Vögel und Kleinsäuger (Nahrungsquelle,<br />
Brutraum etc.), sind wegen ihres inselhaften Charakters aber nicht als<br />
bedeutende Vernetzungsstrukturen wirksam und können die Barrierewirkung<br />
der intensiv bewirtschafteten bzw. naturfern ausgebildeten Flächen nur unvollständig<br />
überbrücken. Trotzdem sind vor allem die alten Obstbäume, nicht<br />
zuletzt weil ihre Funktion kurz-mittelfristig nicht ersetzbar ist, als faunistisch<br />
bedeutsame Einzelelemente einzustufen.<br />
Zu Fledermausvorkommen im Plangebiet, insbesondere im Bunker, liegen<br />
keine konkreten Angaben vor, weder zum Umfang der vermuteten<br />
Vorkommen in der genannten Bunkeranlage, noch zu möglichen Arten oder<br />
zur funktionellen Bedeutung des Bunkers. Sofern der Bunker tatsächlich<br />
Fledermäusen als Quartier dienen sollte, wird dieses Funktion auch bei<br />
Realisierung des Vorhabens weiterhin gegeben sein (weiteres vgl. Kap.<br />
5.5.2).<br />
Die Teilflächen östlich der B 268 bilden den Übergang eines Nebentals des<br />
Altbachtals mit strukturreichen Biotopkomplexen (Grünland, Brachen,<br />
Streuobst, Hecken, Bachlauf mit Feuchtwiesen) zu der intensiv genutzten<br />
und lebensraumarmen Hochfläche.<br />
Wechselbeziehungen zwischen dem Talzug und den Flächen im<br />
Geltungsbereich sind v.a. für die Avifauna anzunehmen, wegen der im<br />
Vergleich geringeren Lebensraumeignung sowie der Störwirkung und<br />
Barrierefunktion von Siedlungs- und Verkehrsflächen aber nicht als<br />
bedeutend einzustufen.<br />
Insgesamt ist im Plangebiet selbst kein seltenes Arteninventar zu erwarten<br />
und auch eine essenzielle Bedeutung als Teillebensraum geschützter Arten<br />
ist – ggf. mit Ausnahme des nicht von der Planung betroffenen Bunkers und<br />
hinführender Elemente (vgl. Kap. 5.5.2) - nicht anzunehmen.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 20
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Vorbelastungen<br />
Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen mit strukturarmen<br />
Vegetationsbeständen sowie die monotonen, dichten Nadelholzbestände auf<br />
der Kuppenlage besitzen nur eine sehr eingeschränkte Lebensraumeignung.<br />
Durch den Mangel an vernetzenden Biotopstrukturen haben sie vor allem für<br />
flugunfähige Tiere Barrierewirkung. Weiterhin sind in diesem Zusammenhang<br />
die Siedlungs- und Verkehrsflächen zu nennen, die im Umfeld des<br />
Geltungsbereich zu einer erhöhten Störung durch Lärm, Bewegungsunruhe<br />
und Verkehrsaufkommen führen und Lebensräume zerschneiden.<br />
5.2.6 Schutzgut Landschaft<br />
Landschaftsschutzgebiete und Naturparke sind von dem geplanten Vorhaben<br />
nicht betroffen.<br />
Großflächige Acker- und Grünlandnutzung prägen im Wesentlichen das<br />
Landschaftsbild auf der Pellinger Hochfläche. Wald beschränkt sich auf erodierte<br />
Kuppenlagen und tritt ebenso wie Halboffenlandstrukturen entlang der<br />
steilen Talhänge der Bachläufe auf, die die Hochfläche zerschneiden.<br />
Das Plangebiet selbst kennzeichnen mit Grünland in großen<br />
Bewirtschaftungseinheiten und Nadelgehölzbeständen überwiegend<br />
naturferne Strukturen mit geringer eigenartsprägender Wirkung. Positiv<br />
wirken sich die Obstbaumbestände aus, die den bestehenden Siedlungsrand<br />
einbinden und die landwirtschaftliche Flur durch hangparallele und<br />
raumwirksame Strukturen gliedern. Die Laubgehölze und teilverbuschten<br />
Bracheflächen sind wegen ihrer geringen Größe und ihrer Lage für das<br />
Landschaftserleben und den Erholungswert von untergeordneter Bedeutung.<br />
Das am nördlichen Rand gelegene Kriegerdenkmal dient für die ortsansässige<br />
Bevölkerung als Naherholungspunkt und wird über die angrenzenden<br />
Wege im Rahmen der Nah- und Feierabenderholung aufgesucht. Von hier<br />
aus bestehen durch die südost-exponierte Lage weite Fernsichtbeziehungen<br />
in Richtung Altbachtal und Hunsrück-Höhen sowie nach Norden in Richtung<br />
Moselrandhöhen. Der Fläche kommt daher eine Bedeutung für die<br />
Naherholung zu.<br />
Der Kernbereich der Ortslage von Pellingen mit dörflich geprägter Siedlungsstruktur<br />
befindet sich überwiegend östlich der B 268. Die angrenzende Bebauung<br />
im Bereich der Waldstraße ist vor allem durch Ziergärten mit hohem<br />
Koniferenanteil geprägt. Charakteristische Nutzgärten mit Streuobst sind<br />
selten, jedoch noch teilweise vorhanden.<br />
Vorbelastung<br />
Vorbelastungen für das Landschaftsbild bestehen durch die mangelnde<br />
Strukturvielfalt im Bereich der landwirtschaftlichen Flächen. Der naturferne<br />
Nadelgehölzbestand auf der Kuppenlage ist wegen seiner exponierten Lage<br />
und der fehlenden randlichen Einbindung weithin sichtbar. Gleiches gilt für<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 21
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
das nordöstlich des Geltungsbereichs gelegene Gewerbegebiet, das trotz<br />
Abpflanzungen eine hohe Fernwirkung entfaltet. Als Vorbelastung für das<br />
Landschaftsbild ist ebenfalls die noch im Bau befindliche Reitstallanlage zu<br />
werten, wobei die Fernwirkung durch angrenzende Gehölzbestände aber<br />
geringer ist und sie andererseits auch als Anziehungspunkt für<br />
Spaziergänger wirkt.<br />
Weiterhin wirken sich die teilweise schroffen Übergänge vom Siedlungsrand<br />
in die freie Landschaft aber auch standortfremde Abpflanzungen (Koniferen<br />
etc.) negativ auf die Qualität des Orts- und Landschaftsbildes aus.<br />
5.3 Ableitung eines landespflegerischen Zielkonzeptes<br />
Ohne das geplante Vorhaben (vgl. Plan 2 des landespflegerischen<br />
Planungsbeitrags) ist aus landespflegerischer Sicht die Aufwertung der<br />
Grünlandflächen als Lebensraum und Landschaftsbildelement durch<br />
Reduzierung der Nutzungsintensität und Entwicklung zusätzlicher<br />
gliedernder Strukturen in Ergänzung zu den vorhandenen Obstbäumen anzustreben.<br />
Für die Nadelgehölzbestände und die von Koniferen geprägten<br />
privaten Grünflächen im Westteil des Geltungsbereichs sollte die Anlage<br />
eines Laubgehölzmantels mit Saumstrukturen zur Gliederung der schroffen<br />
Übergänge zum Offenland erfolgen. Langfristig sollte aus landespflegerischer<br />
Sicht die Umwandlung der standort- und landschaftsuntypischen Nadelholzreinbestände<br />
in naturnähere Laub- oder zumindest Mischbestände angestrebt<br />
werden. Der Bereich der ehemaligen Außenbereichsbebauung innerhalb<br />
des Nadelgehölzbestandes könnte dabei als Sukzessionsfläche der<br />
Eigenentwicklung überlassen werden. Für die vorhandenen Laubgehölze ist<br />
die Zielsetzung Erhalt dargestellt, da sie naturnahe Gestaltungselemente<br />
darstellen und das Lebensraumangebot im Ortsrandbereich bereichern.<br />
Idealerweise sind die mit den Gehölzen verzahnten Kraut- und<br />
Grünlandflächen durch Pflege offenzuhalten.<br />
Unter Berücksichtigung der geplanten Bauflächenausweisung (vgl. Plan 2<br />
des landespflegerischen Planungsbeitrags) sollten für das Baugebiet<br />
Gehölzpflanzungen (groß- bis mittelkronige Laubbäume, hochstämmige<br />
Obstbäume, Gehölzbestände) festgelegt werden, um eine rasch wirksame<br />
Durchgrünung des Neubaugebiets zu erreichen. Insbesondere ältere Obstbäume<br />
sollten, soweit unter baulichen Aspekten möglich, in private und<br />
öffentliche Freiflächen integriert werden, um sie als naturnahe und<br />
ökologisch wertvolle Elemente der Kulturlandschaft zu erhalten. Der<br />
exponierten Lage des Baugebiets soll durch eine, den topografischen<br />
Gegebenheiten angepasste Bauweise und randlichen Eingrünung,<br />
insbesondere entlang der nordwestlichen und nördlichen Bauflächengrenze,<br />
Rechnung getragen werden. Dabei sind lockere Gehölzbestände auf der<br />
Kammlage zu bevorzugen, da sie neben der Minderung der Fernwirkung des<br />
Baugebiets gleichzeitig eine wirksame Windschutzfunktion erfüllen und eine<br />
Abschirmung zur angrenzenden Reitstallanlage darstellen.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 22
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Aufgrund der Größe des Baugebiets ist eine abschnittsweise Bebauung<br />
anzustreben, um eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme der Flächen<br />
sicherzustellen.<br />
Die Grünfläche am Kriegerdenkmal ist wegen seiner kulturhistorischen<br />
Bedeutung und seiner Naherholungsfunktion zu sichern. Dies bedeutet im<br />
Besonderen die Erhaltung bzw. Anbindung durch Fußwegeverbindungen und<br />
die Sicherung von Fernsichtbeziehungen durch Freihaltung von Sichtachsen.<br />
Im Hinblick auf die Schutzgüter Boden und Wasser ist aus<br />
landespflegerischer Sicht eine Reduzierung der Flächenversiegelung auf das<br />
unbedingt erforderliche Maß und eine Rückhaltung und schadlose<br />
Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers erforderlich.<br />
5.4 Analyse der vorhabenbedingten Wirkungen<br />
5.4.1 Beschreibung des Bauvorhabens<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 11,1 ha.<br />
Eine Außenbereichsbebauung (Ferienhaus) wurde bereits beseitigt. Die<br />
Neubauflächen sollen als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen werden.<br />
Die GRZ beträgt 0,3 mit einer zulässigen Überschreitung durch<br />
Nebenanlagen auf 0,4.<br />
Insgesamt sind 83 Baugrundstücke vorgesehen. Die Anbindung des<br />
Gebietes erfolgt über die Waldstraße und die Trierer Straße (B 268). Die innere<br />
Erschließung ist über die Anlage von drei Stichstraßen und einer Ringstraße<br />
vorgesehen, die an die Haupterschließungsstraße angebunden<br />
werden. Die Bebauung soll in Abschnitten erfolgen.<br />
Eine Aufstellung über die vorhandenen und geplanten Flächennutzungen<br />
bzw. Biotoptypen ist Tab. 1 zu entnehmen.<br />
Tab. 1: Bilanzierung der vorhandenen und geplanten Flächennutzungen<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 23
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Biotoptyp/Flächennutzung Bestand (m²) % Planung (m²) % Bilanz (m²)<br />
Nadelforst 15200,00 13,7 0,00 0,0 -15200,00<br />
Grünland, intensiv genutzt 61180,00 55,0 0,00 0,0 -61180,00<br />
Grünland, brach / Krautsaum, Wegsaum 1610,00 1,4 0,00 0,0 -1610,00<br />
Grünland intensiv genutzt, mit artenreicheren<br />
Teilflächen 3700,00 3,3 0,00 0,0 -3700,00<br />
Laubgehölze / verbuschte Brachen 7770,00 7,0 0,00 0,0 -7770,00<br />
Laubhecke 1030,00 0,9 0,0 -1030,00<br />
Öffentliche Grünfläche 8370,00 7,5 39570,00 35,6 31200,00<br />
Private Freifläche / Garten 3130,00 2,8 4780,00 4,3 1650,00<br />
Vegetationslose Fläche (Abgrabungsfläche,<br />
Rodungsfläche) 2070,00 1,9 0,00 0,0 -2070,00<br />
Verkehrsgrün / Straßensaum 2110,00 1,9 1710,00 1,5 -400,00<br />
Weg, teilversiegelte Fläche 1700,00 1,5 3110,00 2,8 1410,00<br />
Straßen, Wirtschaftsweg (Asphalt) 3270,00 2,9 10920,00 9,8 7650,00<br />
Baufläche 0,00 0,0 51050,00 45,9 51050,00<br />
(davon Baufläche Bestand)<br />
(überbaubarer Anteil) 20420,00<br />
(nicht überbaubarer Anteil) ca. 30630<br />
gesamt: 111140,00 100,0 111140,00 100,0 0,00<br />
5.4.2 Vorhabenbedingte Wirkfaktoren und Auswirkungen auf Natur und Landschaft<br />
Baubedingte Wirkfaktoren (ba)<br />
Die ihrer Natur nach temporären, baubedingten Wirkfaktoren werden sich<br />
voraussichtlich über mehrere Jahre erstrecken, da nicht davon auszugehen<br />
ist, dass alle Baugrundstücke sofort bebaut werden. Als wichtigste Wirkfaktoren<br />
sind zu nennen:<br />
� Beseitigung vorhandener Biotopstrukturen zur Baustelleneinrichtung, für<br />
Lagerplätze usw.: Zerstörung von Lebensräumen; Förderung der Erosion.<br />
� Bodenverdichtung im gesamten Baustellenbereich (einschl. Lagerflächen):<br />
Verschlechterung der Funktionsfähigkeit des Bodens durch Verminderung<br />
des Grobporenvolumens, Behinderung der Durchlüftung und Verminderung<br />
der Wasseraufnahme- und -leitfähigkeit.<br />
� Oberbodenbewegungen (Auf- und Abtrag) auf der gesamten Baufläche:<br />
Zerstörung des natürlich gewachsenen Bodengefüges; Veränderung der<br />
Bodenstabilität, der Durchlüftung, der Versickerungs- und Filtereigenschaften.<br />
� Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge und Baubetrieb: zeitlich begrenzte<br />
Belastungen von Boden, Wasser, Luft, Fauna und Flora.<br />
� Lärmemissionen und Bewegungsunruhe durch Verkehr und Betriebsvorgänge:<br />
zeitlich begrenzte Störungen der Fauna.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 24
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Anlagebedingte Wirkfaktoren (an)<br />
Hierbei handelt es sich um Wirkfaktoren, die von den baulichen Anlagen im<br />
Plangebiet selbst ausgehen, d.h. die langfristig auf den Naturhaushalt einwirken<br />
14 . Als solche sind zu nennen:<br />
� Dauerhafte Flächenversiegelung durch Gebäude und Nebenanlagen sowie<br />
Erschließungsstraßen und Fußwege: Verlust natürlich gewachsenen<br />
Oberbodens mit allen seinen Regelungs-, Lebensraum- und Produktionsfunktionen<br />
(einschl. Veränderungen des Wasserhaushaltes und des Lokalklimas).<br />
� Beseitigung von intensiv genutztem Acker- und Grünland: Zerstörung von<br />
Lebensräumen geringer Wertigkeit.<br />
� Bau der Wohnhäuser und sonstiger Gebäude: Visuelle Überprägung/Beeinträchtigung<br />
des Landschaftsbildes durch weithin sichtbare<br />
Baukörper.<br />
Betriebsbedingte Wirkfaktoren (bt)<br />
Aufgrund der geplanten Nutzung als Wohnstandort sind nur verhältnismäßig<br />
geringe betriebsbedingte Störungen zu erwarten. Als wichtigste Wirkfaktoren<br />
der Wohnnutzung sind zu nennen:<br />
� Beeinträchtigung angrenzender Flächen durch Siedlungsrandeinflüsse<br />
(Bewegungsunruhe, Verkehrsflächen, Betreten durch Anwohner)<br />
� Erhöhte Schadstoff- und Staubemissionen durch Kraftfahrzeuge und Heizanlagen:<br />
Belastungen von Boden, Wasser, Luft, Fauna und Flora.<br />
5.5 Beurteilung des Eingriffs<br />
Die durch die Maßnahme voraussichtlich entstehenden Eingriffe in Natur und<br />
Landschaft werden im folgenden entsprechend der Vorgaben zur<br />
Eingriffsregelung nach den §§ 4-6 LPflG beurteilt. Es wird untersucht, ob und<br />
wie die durch den Eingriff zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und<br />
Landschaft zu vermeiden/vermindern oder auszugleichen sind und ggf.<br />
welche Ausgleichsmaßnahmen für nicht ausgleichbare Eingriffe notwendig<br />
sind.<br />
Eine Übersicht über die möglichen Wirkfaktoren und Auswirkungen der Maßnahme<br />
auf Natur und Landschaft, gekoppelt mit den notwendigen<br />
Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung oder Kompensation und deren<br />
Umfang, ist Tabelle 3 zu entnehmen.<br />
14 Viele der anlagebedingten Wirkfaktoren werden schon beim Bau der Gebäude, Straßen usw.<br />
wirksam, sie werden jedoch aufgrund ihrer über die Bauphase hinaus andauernden Wirkungen als<br />
„anlagebedingt“ eingestuft.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 25
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
5.5.1 Möglichkeiten der Vermeidung und der Minderung<br />
Eine Vermeidung (V) von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des<br />
Landschaftsbildes ist durch folgende Vorkehrungsmaßnahmen bei der Baudurchführung<br />
möglich:<br />
� Schutz zu erhaltender Gehölzbestände nach DIN 18920.<br />
� Während der Bauarbeiten muss der sachgerechte Umgang mit boden-<br />
oder wassergefährdenden Stoffen gewährleistet sein.<br />
� Beschränkung des Baufeldes auf das unbedingt notwendige Maß;<br />
Beanspruchung lediglich der Flächen, die tatsächlich bebaut werden.<br />
� Einsatz von emissionsarmen Arbeitsgeräten entsprechend dem Stand der<br />
Technik.<br />
Die Beachtung dieser Grundsätze wird bei der nachfolgenden Beurteilung<br />
des Eingriffes vorausgesetzt.<br />
Folgende Maßnahmen zur Vermeidung (V) bzw. Minderung (M) des<br />
Eingriffes - gleichbedeutend mit einer teilweisen Vermeidung bei<br />
verbleibendem Restrisiko - sind durchzuführen:<br />
� Erhalt von Obstbäumen und Gebüschbeständen auf öffentlichen und<br />
privaten Freiflächen, soweit unter Funktionsaspekten möglich.<br />
⇒ Sicherung von Biotopstrukturen und gliedernden Grünstrukturen innerhalb<br />
des Baugebiets.<br />
� Abtrag des Oberbodens vor Beginn der Baumaßnahmen,<br />
Zwischenlagerung und Einbau auf zukünftigen Vegetationsflächen.<br />
⇒ Verminderung des Verlustes von natürlich gewachsenem Boden und dessen<br />
vielfältigen Funktionen im Naturhaushalt. Dadurch ist zumindest die<br />
wertvollste (weil belebte) oberste Bodenschicht zu erhalten.<br />
� Befestigung der Erschließungsflächen - soweit unter Funktionsaspekten<br />
möglich - mit großfugigem Pflaster (z.B. Stellplätze), wasserdurchlässigen<br />
Materialien (z.B. Garagenzufahrten) oder zumindest mit Oberflächenbefestigungen<br />
mit einem geringen Abflussbeiwert.<br />
⇒ Verminderung des Regenwasserabflusses und Verringerung der<br />
kleinklimatischen Veränderungen durch eine höhere Verdunstungsleistung<br />
der Flächen; bei Fugenpflaster auch teilweiser Erhalt des Bodens als<br />
Lebensraum.<br />
Tab. 2: Abflussbeiwerte verschiedener Materialien 15<br />
15 nach BORGWARDT, S. (1994): Der Abflussbeiwert - Kritische Anmerkungen zur DIN 1986 Teil 2.<br />
In: Das Gartenamt, 11/94. S. 757.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 26
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Art der Flächen Abflussbeiwert ψ<br />
Asphaltflächen 1,0<br />
Betonflächen 1,0<br />
Pflasterflächen mit Fugenverguss 1,0<br />
Wegeflächen in wassergebundener Bauweise 0,9<br />
Dränasphaltflächen 0,8<br />
Plattenflächen 0,8<br />
Pflasterflächen mit einem Fugenanteil bis 15 % 0,8<br />
Pflasterflächen mit einem Fugenanteil ab15 % 0,6<br />
wasserdurchlässiges Pflaster mit splittverfüllten aufgeweiteten<br />
Fugen oder Kammern<br />
0,4<br />
Rasen- und Gehölzflächen mit einer Neigung ab 10° 0,5<br />
Rasen- und Gehölzflächen mit einer Neigung bis 10° 0,0<br />
• Durchgrünung des Baugebietes v.a. durch Pflanzung von Bäumen und<br />
Einbindung des Siedlungsrandes durch Gehölzpflanzungen<br />
⇒ Gliederung der Siedlungsfläche.<br />
⇒ Verringerung der Sichtbarkeit der Bebauung aus größerer Entfernung.<br />
5.5.2 Möglichkeiten des Ausgleichs und zusammenfassende Bewertung des<br />
Eingriffes<br />
Schutzgut Boden<br />
Unvermeidbare Verdichtungen des Bodens durch den Baustellenbetrieb sind<br />
durch Lockerungsmaßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
auszugleichen. Ebenso sind unvermeidliche Beeinträchtigungen des Bodens<br />
durch die Herstellung der Oberflächenversickerung des Baugebiets durch<br />
Wiederandeckung mit Oberboden und dauerhafte Begrünung auszugleichen.<br />
Nicht zu vermeiden ist der Verlust von natürlich gewachsenem Boden durch<br />
eine Neuversiegelung beim Bau der Gebäude und der Erschließungsflächen,<br />
die aufgrund der vorgesehenen Nutzung vollständig versiegelt werden<br />
müssen. Da im Plangebiet für diese Maßnahmen ein unmittelbarer<br />
funktionaler Ausgleich durch Entsiegelung nur in geringem Umfang im Anbindungsbereich<br />
zur B 268 und auf einem Teilbereich des Wirtschaftsweges<br />
möglich ist, ist dieser Eingriff durch weitere Maßnahmen, die mittelbar dem<br />
Bodenschutz dienen, auszugleichen. Hierzu zählen bspw. Maßnahmen, die<br />
Belastungen der Böden durch intensive landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche<br />
Nutzung reduzieren oder ausschließen sowie Maßnahmen zur<br />
Minimierung von Bodenerosion.<br />
Der Umfang der Kompensationsflächen ergibt sich aus der maximal<br />
zulässigen überbaubaren Fläche in Höhe von ca. 20.420 m² zzgl. der Neuversiegelung<br />
im Bereich der Verkehrsflächen in Höhe von 7.650 m² und der<br />
neuen Versiegelungsflächen im Bereich der Wege in Höhe von 1.400 m².<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 27
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Letztere werden zu 50 % in die Versiegelungsbilanz einbezogen, da von<br />
einer teilversiegelten Ausführung der geplanten Wegeflächen ausgegangen<br />
wird. Vorhandene Versiegelungsflächen wurden nicht in die Ermittlung des<br />
Ausgleichsbedarfs einbezogen; teilversiegelte Flächen wurden als 50 %-Versiegelung<br />
verrechnet.<br />
Daraus ergibt sich eine auszugleichende Neuversiegelung von insgesamt ca.<br />
28.770 m².<br />
Anrechenbare Entsiegelung erfolgt auf 480 m². Weiterhin werden auf 2.550<br />
m² Nadelholzreinbestände in naturnahe Laubgehölzbestände umgewandelt.<br />
Ziel ist die langfristige Beseitigung der nutzungsbedingten Bodenbelastungen<br />
(Versauerung, Schadstoffmobilisierung etc.) und Regeneration der<br />
ökologischen Bodenfunktionen.<br />
Darüber hinaus erfolgt Kompensation durch die Extensivierung von<br />
Grünlandflächen mit dem Ziel der Reduzierung von Bodenbelastungen durch<br />
Verdichtung und Nährstoffeintrag.<br />
Dies betrifft die öffentlichen Grünflächen am Nord- und Ostrand des<br />
Geltungsbereichs sowie die inselartige Grünfläche im Zentrum des geplanten<br />
Baugebiets. Sie umfassen eine Fläche von insgesamt 5.170 m², von denen<br />
ca. 940 m² auf Teilflächen artenreicher ausgebildet sind und für den<br />
Ausgleich von Eingriffen in das Schutzgut Boden nur zu 50 % (entspr. 470<br />
m²) angerechnet wurden.<br />
Weiterhin werden unterhalb des Gewerbegebiets „Lafeld“ landwirtschaftlich<br />
genutzte Böden einer jungen Grünlandeinsaatfläche durch<br />
Nutzungsextensivierung aufgewertet. Dies umfasst eine anrechenbare<br />
Fläche von ca. 13.500 m². Weitere 3.000 m² entfallen auf die hier geplanten<br />
Mulden für Regenwasserrückhaltung. Sie werden nicht als Ausgleichsfläche<br />
für das Schutzgut Boden einbezogen, da bei der geplanten Einstautiefe von<br />
umfangreicheren Modellierungen auszugehen ist, die ihrerseits wieder einen<br />
Eingriff in den Boden darstellen.<br />
Der Eingriff in den Boden, der durch Modellierungsarbeiten zur Anlage der<br />
Retentionsmulden unterhalb des Gewerbegebiets und zwischen Bolzplatz<br />
und B 268 entsteht, wird durch Entwicklung von extensiv gepflegtem<br />
Grünland und Gehölzpflanzungen an gleicher Stelle ausgeglichen, so dass<br />
sich daraus kein weiterer Ausgleichsbedarf ableitet.<br />
Dem erforderlichen Ausgleichsbedarf von 28.770 m² steht damit eine<br />
anrechenbare Kompensationsfläche innerhalb des Geltungsbereichs in Höhe<br />
von 21.230 m² gegenüber. Der verbleibende Ausgleichsbedarf für das<br />
Schutzgut Boden in Höhe von ca. 7.540 m² wird außerhalb des<br />
Geltungsbereichs gedeckt. Südlich der Ortslage werden auf einer Fläche von<br />
12.700 m² intensiv genutzte Grünlandflächen in einen strukturreichen<br />
Laubwald umgewandelt. Für das Schutzgut Boden entsteht damit ein<br />
Überschuss an Ausgleichsfläche in Höhe von ca. 5.160 m², der in ein<br />
gemeindliches Ökokonto eingebucht werden kann.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 28
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Schutzgut Wasser<br />
Oberflächenabfluss ist, soweit möglich, durch die Wahl von<br />
versickerungsfähigen Befestigungsmaterialien oder solchen mit einem<br />
geringen Abflussbeiwert zu vermeiden. Eine Nachnutzung ist aus<br />
ökologischen Gründen zu befürworten, da hierdurch gleichzeitig die<br />
Ressource Trinkwasser geschont wird. Eine Brauchwassernutzung durch die<br />
Bewohner kann jedoch nur auf freiwilliger Basis geschehen.<br />
Ein Teil des Niederschlagswassers (20l/m² versiegelter Grundstücksfläche),<br />
das nicht auf den Grundstücksflächen versickert oder der Weiternutzung<br />
dient, wird auf den Grundstücksflächen zurückgehalten und gedrosselt<br />
abgeführt.<br />
Das darüber hinaus anfallende abfließende Niederschlagswasser und das<br />
Oberflächenwasser der Verkehrsflächen wird in zentralen Retentionsmulden<br />
östlich des Plangebiets zwischen Bolzplatz und B 268 sowie unterhalb des<br />
Gewerbegebiets „Lafeld“ zurückgehalten bzw. zur Versickerung gebracht.<br />
Das anfallende Schmutzwasser wird über das Mischwassernetz der<br />
Kläranlage Pellingen zugeführt.<br />
Weiterhin wirkt sich Umwandlung der Nadelholzreinbestände positiv auf das<br />
Schutzgut Wasser aus, weil damit langfristig eine Reduzierung des<br />
Säureeintrags in die Böden und eine Verminderung der Mobilisierung und<br />
Auswaschung von Schadstoffen mit dem Sickerwasserstrom zu erwarten ist.<br />
Schutzgut Klima<br />
Potenzielle Auswirkungen der geplanten Bauflächenausweisung auf die<br />
geländeklimatische und lufthygienische Situation in der Ortslage,<br />
insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung des Nadelholzbestandes auf<br />
der Kuppenlage, wurden im Rahmen einer klimaökologischen Stellungnahme<br />
geprüft. 16 Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass aus<br />
klimaökologischer Sicht keine Einwände gegenüber dem geplanten<br />
Vorhaben bestehen.<br />
Die nicht vermeidbaren kleinklimatischen Veränderungen durch die<br />
Aufheizung der Baukörper und der versiegelten Flächen bei<br />
Sonneneinstrahlung und die verminderte Verdunstung werden durch<br />
Begrünung der privaten und öffentlichen Freiflächen ausgeglichen.<br />
Darüber hinaus werden südlich von Pellingen, angrenzend an die B 268, im<br />
Rahmen der Aufforstungsverpflichtung 12.700 m² Laubwald gepflanzt, so<br />
dass in der Gesamtsumme dem Verlust von Nadelgehölzen durch die<br />
Bauflächenausweisung eine Pflanzung von Gehölzbeständen auf den<br />
öffentlichen Grünflächen und der Aufforstungsfläche in mindestens gleichem<br />
Umfang gegenüber stehen.<br />
16 ÖKOPLANA (Nov. 2005): Klimaökologische Stellungnahme zum B-Plan<br />
„Höthkopf/Stückelgrube“ in Pellingen. Mannheim<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 29
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Schutzgut Pflanzen- und Tierwelt<br />
Entlang der Westgrenze des Plangebiets werden Nadelholzreinbestände beseitigt<br />
und in Ergänzung zu bestehenden Gehölz- und Verbuschungsflächen<br />
in strukturreiche Laubgehölz- und Sukzessionsflächen überführt und damit in<br />
wertvolle Biotopstrukturen umgewandelt. Vorgelagert wird ein Krautsaum<br />
entwickelt, der durch seinen Blütenreichtum Lebensraum für Insekten schafft<br />
und insbesondere die Nahrungsgrundlage für Vögel und Fledermäuse, die<br />
die Gehölzstrukturen als (Teil-) Lebensraum bzw. Leitstrukturen nutzen, verbessert.<br />
Auf der öffentlichen Grünfläche um das Kriegerdenkmal werden die<br />
Nadelbäume, mit Ausnahme der drei Kiefern, entfernt und durch standortgerechte<br />
Laubbäume (6 Winterlinden) ersetzt. Weiterhin erfolgt entlang der<br />
nördlichen und östlichen Grenze des Geltungsbereichs sowie auf der<br />
inselhaften Grünfläche im Zentrum des geplanten Baugebiets eine<br />
Aufwertung von Grünlandflächen durch Nutzungsextensivierung und<br />
Pflanzung von Streuobst und Laubbäumen. 11 Obstbäume werden als wertvolle<br />
Lebensraumelemente der Kulturlandschaft erhalten und in die<br />
öffentlichen bzw. privaten Grünflächen integriert.<br />
Südlich des Gewerbegebiets „Lafeld“ werden in Anlehnung an die bereits<br />
vorhandenen Retentionsmulden des Gewerbegebiets, naturnahe<br />
Rückhaltemulden mit extensiv genutztem Grünland und Gehölzgruppen<br />
angelegt. Außerhalb der Muldenflächen wird artenreiches und extensiv<br />
genutztes Grünland (derzeit junge Grünlandeinsaat) mit Streuobst entwickelt.<br />
Weiterhin werden zwischen Bolzplatz und B 268 im Zusammenhang mit der<br />
Anlage der Rückhaltebecken Gehölzstrukturen und Feuchtflächen<br />
geschaffen. Insbesondere im Hinblick auf die strukturreichen und ökologisch<br />
wertvollen Halboffenlandkomplexe (Extensivgrünland, Streuobst, Hecken,<br />
Quellbach und Feuchtwiesen), die sich im Osten an den Geltungsbereich<br />
anschließen, bieten diese Maßnahmen eine funktionale Ergänzung.<br />
Mit der Entwicklung eines strukturreichen Laubwaldes südlich von Pellingen<br />
im Rahmen der Aufforstungsverpflichtung wird darüber hinaus eine bislang<br />
landwirtschaftlich genutzte Fläche mittel bis langfristig als Lebensraum<br />
aufgewertet.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 30
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
FFH-Verträglichkeit<br />
FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete sind nicht von der Planung betroffen.<br />
Geschützte Arten<br />
Es liegen keine konkreten Hinweise auf Vorkommen streng geschützten<br />
Arten im Bereich der geplanten Bauflächen vor. Dies gilt auch für den<br />
vorhandenen Bunker. Sofern der Bunker Fledermäusen als Quartier dienen<br />
sollte, wird diese Funktion auch bei Realisierung des Vorhabens weiterhin<br />
gegeben sein. Die Sicherung von Leitstrukturen (Randlinien) zum Bunker<br />
wurde in die Planung konzeptionell einbezogen. Durch die geplanten<br />
Umstrukturierungsmaßnahmen wird zudem die Eignung der Waldflächen<br />
durch Umstrukturierung zu strukturreichen Laubgehölzen mit Saum als<br />
Jagdhabitat gesteigert. Mit den Maßnahmen auf Fläche K3 werden neue<br />
Leitstrukturen entwickelt. Darüber hinaus werden Grünlandflächen südlich<br />
des Gewerbegebiets im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen und der Anlage<br />
von Retentionsflächen aufgewertet und als Jagdraum für Fledermäuse<br />
attraktiver gestaltet. Von der Planung betroffene, potenziell für Fledermäuse<br />
geeignete Strukturen werden dadurch ausgeglichen. Gleiches gilt für die<br />
Inanspruchnahme von potenziell avifaunistisch geeigneten Habitatstrukturen.<br />
Schutzgut Landschaft<br />
Die Durchgrünung der Bauflächen und Einbindung des Siedlungsrandes<br />
durch Gehölzpflanzungen trägt zur Minderung der Fernwirkung und zur<br />
schnellen optischen Einbindung in den vorhandenen Siedlungskomplex bei.<br />
Die Umwandlung der Nadelgehölzbestände auf der exponierten Kuppenlage<br />
und Entwicklung naturnaher Laubgehölzstrukturen trägt neben der optischen<br />
Einbindung der Bauflächen zur Umgestaltung weithin sichtbarer, landschaftsuntypischer<br />
Vegetationsstrukturen bei. Weiterhin wird die öffentliche Grünfläche<br />
am Kriegerdenkmal, die als Aussichts- und Erholungspunkt genutzt<br />
wird, durch Beseitigung eines Großteils der Nadelbäume und landschaftsgerechte<br />
Bepflanzung mit Laubbäumen gestalterisch aufgewertet.<br />
Ausgleich für Eingriffe in das Landschaftsbild erfolgt weiterhin südlich des<br />
Gewerbegebiets „Lafeld“ durch Gehölzpflanzungen im Bereich der Mulden<br />
und Entwicklung von extensiv genutztem Grünland mit Streuobst im<br />
Zusammenhang mit den Ausgleichsmaßnahmen für Boden und Pflanzen-<br />
/Tierwelt. Die Entwicklung weiterer landschaftstypischer Strukturen geht mit<br />
der Umsetzung der Aufforstungsmaßnahme südlich von Pellingen einher.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 31
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Tab. 3: Gegenüberstellung der vorhabensbedingten Eingriffe und der landespflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Kompensation<br />
Eingriff / Konflikt Landespflegerische Maßnahmen<br />
Nr. Fläche/ Wirkfaktor:<br />
Anzahl Auswirkungen 17<br />
Nr. 18 Art 19 Fläche/ Art<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Anzahl<br />
1. Schutzgut Boden<br />
1.1 1 M auf der Abtragen und Zwischenlagern des Oberbodens der zu Sicherung des belebten Oberbodens, Verbesserung der<br />
20.420 qm<br />
gesamten befestigenden Flächen gemäß DIN 18915 und Einbau Standortbedingungen für die geplanten<br />
Eingriffsfläche auf zukünftigen Grünflächen<br />
Vegetationsflächen<br />
7650 qm<br />
2 M gem. der Befestigung der Garagen- und Stellplatz-zufahrten u.ä. Teilweiser Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen<br />
700 qm<br />
Planung der Flächen mit wasserdurchlässigen Belägen,<br />
_______<br />
Bauherren Rasengittersteinen o.ä.<br />
28.770 3 M 10.210 qm 20 Minderung der GRZ auf 0,3 und Beschränkung einer Teilweiser Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen<br />
nach § 19 BauNVO möglichen Überschreitung der<br />
GRZ auf insg. 0,4.<br />
4 A 480 qm 21<br />
Neuversiegelung durch<br />
• Grundflächen i.S.v. §19 (1) BauNVO auf den<br />
privaten Baugrundstücken<br />
• Erschließungsflächen (anrechenbare zusätzliche<br />
Versiegelung)<br />
Dauerhafter Verlust natürlich gewachsenen<br />
Oberbodens mit seinen Regelungs-,<br />
Lebensraum- und Produktionsfunktionen (an)<br />
Entsiegelung von asphaltierter bzw. befestigter<br />
Wegefläche in Zusammenhang mit Maßnahme 5, 6 a/b<br />
Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen<br />
5 A 2.550 qm Umwandlung von Nadelgehözbeständen in<br />
Regeneration nadelforstlich genutzter Böden und<br />
strukturreiche Laubgehölzbestände mit<br />
dauerhafter Ausschluss bodenbelastender Nutzung;<br />
Sukzessionsbereichen und Krautsaum<br />
(teilbereichsweise zeitlich versetzt)<br />
allgemeine Verbesserung des Naturhaushalts.<br />
6a A 1.600 qm Entwicklung eines Gehölzbestandes mit vorgelagertem Regeneration landwirtschaftlich intensiv genutzter<br />
6b A<br />
(davon 1.130 qm<br />
anrechenbar)<br />
10 Bäume<br />
3.570 qm<br />
Extensivgrünland, Pflanzung von Laubbäumen<br />
Entwicklung von Extensivgrünland, Pflanzung von<br />
Böden und dauerhafter Ausschluss bodenbelastender<br />
Nutzung; allgemeine Verbesserung des Zustandes des<br />
Naturhaushaltes.<br />
18 Bäume Obstbäumen<br />
7a A ca. 13.500 qm Entwicklung von extensiv genutztem Grünland mit<br />
(anrechenbarer<br />
Anteil)<br />
Streuobst<br />
7b A ca. 12.700 qm Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfläche in<br />
naturnahen Laubwald.<br />
17<br />
Die Auswirkungen werden unterteilt in baubedingt = (ba), anlagebedingt = (an) und betriebsbedingt = (bt).<br />
18<br />
Die Nummern entsprechen denen der landespflegerischen Maßnahmen in Plan-Nr. 2.<br />
19<br />
Die Art der landespflegerischen Maßnahmen werden unterteilt in Maßnahmen zur Vermeidung (V), zur Minderung (M), zum Ausgleich (lt. BauGB inkl. Ersatz) (A).<br />
20<br />
Minderung bereits bei der Flächenangabe in der 2.Spalte berücksichtigt.<br />
21<br />
Teilversiegelte Wegeflächen zu 50 % angerechnet<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 32
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Eingriff / Konflikt Landespflegerische Maßnahmen<br />
Nr. Fläche/ Wirkfaktor:<br />
Anzahl Auswirkungen 17<br />
Nr. 18 Art 19 Fläche/ Art<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Anzahl<br />
1. Schutzgut Boden (Fortsetzung)<br />
1.2 5.250 Störung des natürlichen Bodengefüges und<br />
Bodenverdichtung durch Bodenmodellierungen zur<br />
Anlage der Rückhaltemulden<br />
1.3<br />
Gesamter<br />
enbereich<br />
2. Schutzgut Wasser<br />
2.1<br />
28.770 qm<br />
(vgl. 1.1)<br />
Verdichtung des Bodens durch Befahren mit<br />
Baufahrzeugen: Verschlechterung der<br />
Funktionsfähigkeit des Bodens (ba)<br />
Oberflächenversiegelung durch Gebäude,<br />
Nebenanlagen, Erschließungsflächen:<br />
Erhöhter Oberflächenabfluss, Verminderung der<br />
Grundwasserneubildungsrate (an)<br />
22 Minderung bereits bei der Flächenangabe in der 2.Spalte berücksichtigt.<br />
23 Teilversiegelte Wegeflächen zu 50 % angerechnet<br />
9b<br />
9c<br />
8<br />
2<br />
A 2.250 qm<br />
A 3.000 qm<br />
M Sämtliche<br />
verdichteten<br />
Flächen<br />
M gem. der<br />
Planung der<br />
Bauherren<br />
Entwicklung von extensiv gepflegtem Grünland und<br />
Gehölzpflanzungen im Bereich der Rückhaltemulden<br />
Tiefenlockerung des Bodens nach Beendigung der<br />
Arbeiten<br />
Befestigung der Garagen- und Stellplatzzufahrten u.ä.<br />
Flächen mit wasserdurchlässigen Belägen,<br />
Rasengittersteinen o.ä.<br />
3 M 10.210 qm 22 Minderung der GRZ auf 0,3 und Beschränkung einer<br />
nach § 19 BauNVO möglichen Überschreitung der<br />
GRZ auf insg. 0,4.<br />
4 A 680 qm 23 Entsiegelung von asphaltierter bzw. befestigter<br />
Wegefläche in Zusammenhang mit Maßnahme 5 und 6<br />
a/b<br />
9a M Rückhaltung eines Teils des Oberflächenwassers auf<br />
Gem. Ent- den privaten Grundstücksflächen und gedrosselter<br />
wässerungs Ablauf<br />
9b A konzept Rückhaltung und Versickerung des abfließenden<br />
9c A<br />
Niederschlagswassers in naturnah gestalteten<br />
Retentionsmulden<br />
Wiederherstellung einer naturnahen<br />
Vegetationsbedeckung und Regeneration der<br />
natürlichen Bodenfunktionen<br />
Wiederherstellung des natürlichen Bodengefüges nach<br />
Abschluss der Bauarbeiten<br />
Teilweise Retention bzw. Versickerung des<br />
Niederschlagswassers auf diesen Flächen<br />
Erhalt des anfallenden Niederschlagswassers im<br />
örtlichen Wasserkreislauf<br />
Wiederherstellung der Versickerungsfähigkeit der<br />
Böden<br />
Erhalt des anfallenden Niederschlagswassers im<br />
örtlichen Wasserkreislauf<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 33
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Eingriff / Konflikt Landespflegerische Maßnahmen<br />
Nr. Fläche/ Wirkfaktor:<br />
Anzahl Auswirkungen 17<br />
Nr. 18 Art 19 Fläche/ Art<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Anzahl<br />
3. Schutzgut Klima<br />
3.1<br />
28.770 qm<br />
(vgl. 1.1)<br />
Flächenversiegelung und -überbauung:<br />
Veränderung der lokalklimatischen Situation durch<br />
Verhinderung von Verdunstung sowie Aufheizung der<br />
versiegelten Flächen und der Baukörper<br />
24 Minderung bereits bei der Flächenangabe in der 2.Spalte berücksichtigt.<br />
3 M 210 qm 24 Minderung der GRZ auf 0,3 und Beschränkung einer<br />
nach § 19 BauNVO möglichen Überschreitung der<br />
GRZ auf insg. 0,4.<br />
6a A 1.600 qm Entwicklung eines Gehölzbestandes mit vorgelagertem<br />
10 Bäume. Extensivgrünland, Pflanzung von Laubbäumen<br />
6b A 3.570 qm Entwicklung von Extensivgrünland, Pflanzung von<br />
18 Bäume Obstbäumen<br />
Minderung des Anteils an Flächen mit extremem<br />
Temperaturverhalten<br />
6c A ca. 300 qm Pflanzung einer Hecke<br />
Schaffung klimatisch ausgleichend wirkender Flächen<br />
im Orts(rand)bereich, Windschutz<br />
Schaffung klimatisch ausgleichend wirkender Flächen<br />
im Orts(rand)bereich<br />
Schaffung klimatisch ausgleichend wirkender Flächen<br />
im Orts(rand)bereich, Windschutz<br />
10 M 30.630 qm Gärtnerische Anlage der nicht überbauten<br />
Schaffung klimatisch ausgleichend wirkender Flächen<br />
Grundstücksteile<br />
im Orts(rand)bereich<br />
7a A ca. 13.500 qm Entwicklung von extensiv genutztem Grünland mit Schaffung klimatisch ausgleichender Flächen im<br />
Streuobst<br />
Umfeld der Siedlungsflächen<br />
7b A ca. 12.700 qm Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfläche in<br />
naturnahen Laubwald<br />
9b A 2.250 qm Entwicklung von extensiv gepflegtem Grünland und<br />
9c A 3.000 qm Gehölzpflanzungen im Bereich der Rückhaltemulden<br />
11 M 163 Stk. Pflanzung von großkronigen Laubbäumen oder Minderung klimatischer Extreme v.a. durch<br />
hochstämmigen Obstbäumen auf<br />
Privatgrundstücksflächen<br />
Beschattung der Bau- und Verkehrsflächen<br />
12 V ca. 4.350 qm Erhalt von Laubgehölzen und Integration in öffentliche<br />
Grünflächen<br />
Erhalt klimatisch ausgleichend wirkender Flächen<br />
13 V 11 Stk. Erhalt von Obstbäumen und Integration in öffentliche<br />
und private Grünflächen<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 34
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Eingriff / Konflikt Landespflegerische Maßnahmen<br />
Nr. Fläche/ Wirkfaktor:<br />
Anzahl Auswirkungen 17<br />
Nr. 18 Art 19 Fläche/ Art<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Anzahl<br />
4. Schutzgut Pflanzen- und Tierwelt<br />
4.1<br />
6 ha<br />
davon ca.<br />
1,26 ha<br />
4,09 ha<br />
0,11 ha<br />
0,17 ha<br />
0,36 ha<br />
0,01<br />
Verlust von Biotopstrukturen im Bereich der neuen<br />
Bauflächen und Verkehrswege<br />
Nadelforst<br />
Grünland, überwiegend artenarm<br />
Grünlandbrache<br />
Vegetationslose Fläche, Wege<br />
Verbuscht Brachen / Laubgehölze<br />
Garten, private Grünfläche<br />
5 A 2.550 qm Umwandlung von Nadelgehölzbeständen in<br />
strukturreiche Laubgehölzbestände mit<br />
Sukzessionsbereichen und Krautsaum<br />
(teilbereichsweise zeitlich versetzt)<br />
6a A 1.600 qm Entwicklung eines Gehölzbestandes mit vorgelagertem<br />
10 Bäume. Extensivgrünland. Pflanzung von Laubbäumen<br />
6b A 3.570 qm Entwicklung von Extensivgrünland.<br />
18 Bäume Pflanzung von Obstbäumen<br />
6c A ca. 300 qm Pflanzung einer Hecke<br />
7a A ca. 13.500 qm Entwicklung von extensiv genutztem Grünland mit<br />
Streuobst<br />
7b A ca. 12.700 qm Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfläche in<br />
naturnahen Laubwald<br />
9b A 2.250 qm Entwicklung von extensiv gepflegtem Grünland und<br />
Gehölzpflanzungen im Bereich der Rückhaltemulden<br />
9c A 3.000 qm<br />
10 M 30.630 qm Gärtnerische Anlage der nicht überbauten<br />
Grundstücksteile<br />
11 M 163 Stk.<br />
Pflanzung von großkronigen Laubbäumen oder<br />
hochstämmigen Obstbäumen auf<br />
Privatgrundstücksflächen<br />
12 V ca. 4.350 qm Erhalt von Laubgehölzen und Integration in<br />
öffentliche Grünflächen<br />
13 V 11 Stk. Erhalt von Streuobstbäumen und Integration in<br />
öffentliche und private Grünflächen<br />
14<br />
A<br />
6 Stk.<br />
Beseitigung von Fichten / Douglasien auf der<br />
öffentlichen Grünfläche am Kriegerdenkmal und<br />
Pflanzung von Winterlinden (Tilia cordata)<br />
Entwicklung mindestens gleichwertiger<br />
Biotopstrukturen, Schaffung von<br />
Vernetzungsstrukturen<br />
Erhalt wertvoller Biotopstrukturen<br />
Entwicklung mindestens gleichwertiger<br />
Biotopstrukturen<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 35
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Eingriff / Konflikt Landespflegerische Maßnahmen<br />
Nr. Fläche/ Wirkfaktor:<br />
Anzahl Auswirkungen 17<br />
Nr. 18 Art 19 Fläche/ Art<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Anzahl<br />
5. Schutzgut Landschaft<br />
5.1 nicht Wohnbebauung und technische Anlage<br />
5 A 2.550 qm Umwandlung von Nadelgehölzbeständen in<br />
Aufwertung des Landschaftsbildes im<br />
quantifizie (Rückhaltebecken) auf bislang landwirtschaftlich<br />
strukturreiche Laubgehölzbestände mit<br />
Ortsrandbereich.<br />
rbar genutzten Flächen bzw. Nadelwald:<br />
visuelle Beeinträchtigung und Überprägung des<br />
Landschaftsbildes<br />
Sukzessionsbereichen und Krautsaum (teilbereichsweise<br />
zeitlich versetzt)<br />
6a A 1.600 qm Entwicklung eines Gehölzbestandes mit vorgelagertem<br />
10 Bäume. Extensivgrünland. Pflanzung von Laubbäumen<br />
6b A 3.570 qm Entwicklung von Extensivgrünland.<br />
18 Bäume Pflanzung von Obstbäumen<br />
6c A ca. 300 qm Pflanzung einer Hecke<br />
7a A ca. 13.500 qm Entwicklung von extensiv genutztem Grünland mit<br />
Streuobst<br />
7b A ca. 12.700 qm Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfläche in Entwicklung naturnaher Landschaftsbildelemente<br />
naturnahen Laubwald<br />
außerhalb der Ortslage<br />
9b A 2.250 qm Entwicklung von extensiv gepflegtem Grünland und Gestalterische Aufwertung technischer Anlagen,<br />
9c A 3.000 qm Gehölzpflanzungen im Bereich der Rückhaltemulden Schaffung raumwirksamer und naturnaher<br />
Strukturen im Ortsrandbereich<br />
10 M 32.230 qm Gärtnerische Anlage der nicht überbauten<br />
Durchgrünung der Bauflächen und Einbindung in<br />
Grundstücksteile<br />
das Landschaftsbild<br />
11 M 163 Stk. Pflanzung von großkronigen Laubbäumen oder<br />
hochstämmigen Obstbäumen auf<br />
Privatgrundstücksflächen<br />
12 V ca. 4.350 qm Erhalt von Laubgehölzen und Integration in öffentliche<br />
Grünflächen<br />
Erhalt naturnaher Landschaftsbildelemente<br />
13 V 11 Stk. Erhalt von Streuobstbäumen und Integration in<br />
öffentliche und private Grünflächen<br />
Beseitigung von Fichten / Douglasien auf der Gestalterische Aufwertung der öffentlichen<br />
14 A<br />
öffentlichen Grünfläche am Kriegerdenkmal und Grünfläche am Kriegerdenkmal<br />
6 Stk. Pflanzung von Winterlinden (Tilia cordata)<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 36
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
5.6 Schlussbetrachtung<br />
Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Bebauung wird im Sinne des<br />
Landespflegegesetzes Eingriffe in Natur und Landschaft verursachen. Daher<br />
müssen innerhalb des Bebauungsplanverfahrens die notwendigen Maßnahmen<br />
zur Vermeidung und Kompensation der Eingriffe vorbereitet werden.<br />
Der vorliegende Landschaftspflegerische Planungsbeitrag liefert die<br />
notwendigen Informationen über die Belange von Natur und Landschaft.<br />
Durch die Integration seiner Planaussagen in den Bebauungsplan durch entsprechende<br />
Festsetzungen bzw. vertragliche Regelungen ist die Umsetzung<br />
der zur Vermeidung oder zur Kompensation nötigen Maßnahmen sicherzustellen.<br />
Die Beurteilung der nicht zu vermeidenden Eingriffe lässt sich<br />
folgendermaßen zusammenfassen:<br />
Schutzgut Boden: Der Eingriff durch Versiegelung kann durch Umwandlung<br />
von Nadelforst und Nutzungsextensivierung sowie in geringem<br />
Umfang durch Entsiegelung von Wegeflächen zum Teil innerhalb des<br />
Geltungsbereiches kompensiert werden. Weiterhin werden außerhalb<br />
des Geltungsbereichs landwirtschaftliche Flächen in Laubwald<br />
umgewandelt.<br />
� Schutzgut Wasser: Die nicht vermeidbaren Eingriffe sind durch<br />
Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches (Wahl der Flächenbefestigungen)<br />
soweit wie möglich zu reduzieren. Abfließendes Niederschlagswasser<br />
wird z. Teil auf den Grundstücksflächen und z.T. in<br />
naturnah gestalteten Mulden auf öffentlichen Grünflächen<br />
zurückgehalten bzw. dort zur Versickerung gebracht.<br />
� Schutzgut Klima: Der Eingriff ist aufgrund der Bepflanzungen innerhalb<br />
der Grundstücksflächen und auf der öffentlichen Grünfläche als ausgeglichen<br />
zu betrachten.<br />
� Schutzgut Pflanzen- und Tierwelt: Von der Maßnahme sind<br />
überwiegend Flächen mit geringer und mittlerer Schutzwürdigkeit betroffen.<br />
Ausgleich erfolgt durch Umwandlung von<br />
Nadelholzreinbeständen, Extensivierung von Grünland und Pflanzung<br />
von Laub- und Obstbäumen innerhalb des Geltungsbereichs. Weiterhin<br />
werden landwirtschaftliche Flächen durch Entwicklung von Laubwald<br />
als Lebensraum aufgewertet.<br />
� Schutzgut<br />
Landschaft: Die landschaftliche Einbindung erfolgt durch die<br />
Pflanzgebote im öffentlichen wie im privaten Bereich. Weitere<br />
Maßnahmen für das Schutzgut werden im Zusammenhang mit<br />
Kompensationsmaßnahmen für Boden und Pflanzen-/ Tierwelt durch<br />
Entwicklung von naturnahem Laubwald auf externen Flächen<br />
durchgeführt.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 37
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
TEIL 3: ZU DEN STÄDTEBAULICHEN ASPEKTEN DER<br />
PLANUNG<br />
6 Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf enthält gemeinsam mit sonstigen<br />
baurechtlichen Vorschriften Festsetzungen über die Art und das Maß der<br />
baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen<br />
Verkehrsflächen. Er erfüllt nach § 30 Abs. 1 BauGB die Anforderungen an<br />
einen sogenannten „qualifizierten Bebauungsplan“. Vorhaben im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes sind zulässig, wenn sie den darin getroffenen<br />
Festsetzungen nicht widersprechen und die Erschließung gesichert<br />
ist.<br />
Die Festsetzungen wurden in dem Umfang getroffen, in dem sie zur Sicherung<br />
der städtebaulichen Ordnung im Plangebiet notwendig und geboten<br />
sind. Dabei wurden auch die eigentumsrechtlichen Belange der künftigen<br />
Bauherren umfassend gewürdigt.<br />
Die getroffenen Festsetzungen orientieren sich an den Regelungsinhalten<br />
des benachbarten Bebauungsplans „Teilgebiet 2 - Am Wald“. Sie werden im<br />
nachfolgenden näher erläutert und begründet.<br />
6.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Mit der Ausweisung des Baugebietes sollen die städtebaurechtlichen Voraussetzungen<br />
zur Zulassung einer allgemeinen Wohnbebauung geschaffen<br />
werden. Folgerichtig setzt der vorliegende Bebauungsplan als Art der baulichen<br />
Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet i. S. von § 4 BauNVO fest.<br />
Die allgemeine Zulässigkeit von<br />
• Wohngebäuden,<br />
• der Versorgung des Gebietes dienenden Läden sowie von nicht<br />
störenden Handwerksbetrieben,<br />
bleibt uneingeschränkt erhalten.<br />
Zur Vermeidung ungesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse wurden von den<br />
in allgemeinen Wohngebieten ansonsten regelmäßig zulässigen Nutzungen<br />
diejenigen nur ausnahmsweise zugelassen, die ein erhöhtes Verkehrsauf-<br />
kommen verursachen können. Daher ist im Baugebiet die Errichtung von<br />
•<br />
•<br />
Schank- und Speiswirtschaften<br />
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche<br />
Zwecke<br />
nur ausnahmsweise zulässig.<br />
Die ausnahmsweise Zulässigkeit von<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 38
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
• Betrieben des Beherbergungsgewerbes,<br />
• sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben und<br />
• Anlagen für Verwaltungen<br />
wurde uneingeschränkt in den Regelungsgehalt des Bebauungsplans übernommen.<br />
Ausgeschlossen von den ausnahmsweise zulässigen Nutzungen wurden<br />
die Gartenbaubetriebe, da diese aufgrund ihrer erforderlichen Größe nicht<br />
dem allgemeinen Zuschnitt der geplanten Baugrundstücke und der Eigenart<br />
des künftigen Wohngebietes entsprechen sowie in der Folge den<br />
Bestrebungen der Ortsgemeinde nach einem sparsamen Umgang mit<br />
Grund und Boden zuwiderlaufen. Nicht zulässig sind des weiteren Tankstellen,<br />
da diese in der Regel ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu Tages-<br />
und Nachtzeiten induzieren.<br />
6.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird im vorliegenden Fall durch die Grundflächenzahl,<br />
die Geschossflächenzahl, die zulässigen Trauf- und Firsthöhen<br />
der baulichen Anlagen und die Zahl der Vollgeschosse, jeweils als Höchstmaß,<br />
in Verbindung mit der gestalterischen Festsetzung der mindestens einzuhaltenden<br />
und höchst zulässigen Dachneigung, hinreichend bestimmt.<br />
Der Bebauungsplan setzt für das gesamte Baugebiet eine Grundflächenzahl<br />
von 0,3 fest und bleibt damit aus Gründen des Bodenschutzes (Minimierung<br />
der Versiegelung) hinter den in § 17 BauNVO beschriebenen Obergrenzen<br />
für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung (dieses beträgt<br />
für Allgemeine Wohngebiete 0,4) zurück.<br />
Die Plausibilität der getroffenen Festsetzung zur Grundflächenzahl kann an<br />
folgender Modellrechnung verdeutlicht werden:<br />
Beispielgrundstück: 600 m²<br />
Grundfläche (GRZ 0,3) 180 m²<br />
Hauptgebäude (9 x 11 m) 99 m²<br />
Nebengebäude/Anbauten/Garage 45 m²<br />
Zufahrten, Wege* 36 m²<br />
180 m²<br />
* die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge kann auf die GRZ begünstigend<br />
angerechnet werden<br />
Da die festgesetzte GRZ im Einzelfall nicht den Ansprüchen der Bauherren<br />
gerecht werden könnte, ermöglicht der Bebauungsplan zusätzlich eine Überschreitung<br />
der zulässigen Grundfläche insbesondere für Stellplätze, Garagen<br />
sowie für untergeordnete Nebenanlagen bis zu einer Grundflächenzahl von<br />
insgesamt 0,4.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 39
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Die festgesetzte Geschossflächenzahl ergibt sich aus der vorgesehenen<br />
Grundflächenzahl multipliziert mit der Zahl der zulässigen Vollgeschosse.<br />
Folgerichtig beträgt diese 0,6.<br />
Die zulässige Traufhöhe beträgt angepasst an die bestehenden Geländeverhältnisse<br />
4,50 Meter bezogen auf die Oberkante des Fertigfußbodens im<br />
Erdgeschoss. Als oberer Messpunkt wurde der Schnittpunkt der traufseitigen<br />
Wand mit der Oberkante Dachhaut festgesetzt.<br />
Die zulässige Firsthöhe wurde in Abstimmung mit der umgebenden Bebauung<br />
mit 9,50 Metern bezogen auf die Oberkante des Fertigfußbodens im<br />
Erdgeschoss festgesetzt. Oberer Messpunkt ist hier der höchste Punkt der<br />
Dachhaut.<br />
Aufgrund der vorherrschenden Geländeverhältnisse wurden zusätzlich baugrundstücksbezogene<br />
Höhenbezugspunkte für die Oberkante des Fertigfußbodens<br />
im Erdgeschoss in Form von NN-Höhen als Höchstmaß bindend vorgegeben.<br />
Bei hängigem Gelände, wie es im konkreten Fall vorliegt, bedarf die Wirkung<br />
der Gebäude, insbesondere auch von der Talseite betrachtet, besonderer<br />
Beachtung. Es wurde im Bebauungsplan daher eine Regelung zusätzlich<br />
getroffen, wonach keine Wand in ihrer Ansicht ein Maß von 6,50 m (vom<br />
Erdboden bis zur Unterkante Dachaufbau) überschreiten darf.<br />
Die Höhe der Gebäude ist aufgrund der Regelungen zu Trauf- und Firsthöhe<br />
i.V.m. der auf ein Maß von mindestens 25° und höchstens 38° beschränkten<br />
Dachneigung hinreichend bestimmt. Durch die getroffenen Festsetzungen<br />
können städtebaulich unerwünschte, in ihrer Ansicht unangemessen hoch<br />
erscheinende Gebäude ausgeschlossen werden. Weitergehender<br />
Regelungsbedarf diesbezüglich besteht nicht.<br />
Durch die getroffenen Festsetzungen in Verbindung mit der auf maximal 2<br />
festgesetzten Zahl der Vollgeschosse ist im Regelfall die Errichtung von talseitig<br />
zweigeschossig und bergseitig eingeschossig wirkenden Gebäuden<br />
möglich, alternativ dazu die Errichtung von eingeschossigen Gebäuden mit<br />
kleinem Kniestock und ausgebautem Dach (als Vollgeschoss im Sinne der<br />
LBauO). In letztgenanntem Fall ist jedoch dann die Errichtung eines als Vollgeschoss<br />
ausgebauten Kellers nicht zulässig.<br />
Die getroffenen Festsetzungen zur GRZ in Kombination mit den<br />
Höchstmaßen der zulässigen Traufhöhen und der Festsetzung der höchstzulässigen<br />
Zahl der Vollgeschosse, werden als geeignet erachtet, die erforderliche<br />
städtebauliche Ordnung im Plangebiet – insbesondere im Hinblick<br />
auf eine den standörtlichen Bedingungen angepasste Höhenentwicklung der<br />
künftigen baulichen Anlagen – ausreichend zu gewährleisten.<br />
Die Festsetzungen in der vorliegenden Form sind insbesondere auch mit<br />
dem Vermeidungs- und Minimierungsgebot i.S. des Naturschutzrechtes<br />
vereinbar.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 40
6.3 Bauweise<br />
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Der durch die vorliegende Bauleitplanung zu deckende Nachholbedarf ist<br />
vornehmlich auf den Einfamilienhausbau beschränkt. Wenn auch dieser<br />
Haustyp im Grundsatz keiner spezifischen Begriffsbestimmung des Städtebaurechts<br />
entspricht, kann durch eine Kombination von Festsetzungen jedoch<br />
ein Baugebiet erzielt werden, welches vornehmlich die vorgenannten<br />
Wohnbedürfnisse abdeckt.<br />
Um breiten Kreisen der Bevölkerung die Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen,<br />
soll darüber hinaus auf Wunsch der Gemeinde im Baugebiet<br />
auch die Errichtung von Doppelhäusern ermöglicht werden.<br />
Folgerichtig wurde im Bebauungsplan die Zulässigkeit von Einzel- und Doppelhäusern<br />
in offener Bauweise (§ 22 Abs. 2 BauNVO) festgesetzt.<br />
In § 22 Abs. 2 BauNVO heißt es dazu:<br />
„In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem<br />
Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen<br />
errichtet. Die Länge der in Satz 1 bezeichneten Hausformen<br />
darf höchstens 50 m betragen. Im Bebauungsplan können<br />
Flächen festgesetzt werden, auf denen nur Einzelhäuser (...)<br />
zulässig sind.“<br />
Hausgruppen (auch soweit sie aus Reihenhäusern gebildet werden) sind<br />
aufgrund ihrer äußeren Abmessungen am Standort als nicht mit dem Orts-<br />
und Landschaftsbild verträglich anzusehen. Gegen diese Bauformen spricht<br />
ferner das damit verbundene gesteigerte Verkehrsaufkommen sowie der erhöhte<br />
Stellplatzbedarf. Hausgruppen wurden daher im Baugebiet ausgeschlossen.<br />
6.4 Überbaubare Grundstücksflächen / Stellung der baulichen Anlagen<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden in vorliegendem Bebauungsplanentwurf<br />
entsprechend § 23 BauNVO ausnahmslos mittels Baugrenzen<br />
festgelegt.<br />
In § 23 BauNVO heißt es hierzu:<br />
„Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile<br />
diese nicht überschreiten.“<br />
Die Festsetzung ermöglicht in Verbindung mit der weitgehend höhenlinienparallel<br />
festgesetzten Hauptfirstrichtung eine an den Geländeverhältnissen<br />
orientierte städtebauliche Ordnung, die in weiten Teilen auch<br />
das zugrunde liegende Erschließungssystem reflektiert.<br />
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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
6.5 Flächen für Stellplätze und Garagen<br />
Den Anforderungen des ruhenden Verkehrs kann mit der vorliegenden Planung<br />
außerhalb des öffentlichen Straßenraumes vollumfänglich entsprochen<br />
werden. Der Bebauungsplanentwurf trifft geeignete Festsetzungen, wonach<br />
im Baugebiet für jede Wohnung Flächen für mindestens 2 Pkw-Stellplätze<br />
auf dem jeweiligen Baugrundstück nachzuweisen sind.<br />
Die Anordnung von Stellplätzen ist auf dem jeweiligen Baugrundstück im<br />
Rahmen der bauordnungsrechtlichen Bestimmungen uneingeschränkt möglich.<br />
Sie dürfen folglich auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen<br />
errichtet werden.<br />
Anstelle von Stellplätzen können alternativ auch Garagen und/oder überdachte<br />
Stellplätze (Carports) nachgewiesen werden. Für die Errichtung von<br />
Garagen trifft der Bebauungsplan allerdings die Einschränkung, dass diese<br />
mindestens 5,00 Meter hinter der Katastergrenze der jeweiligen öffentlichen<br />
Erschließungsstraße errichtet werden müssen. Bei Eckgrundstücken ist zusätzlich<br />
ein Abstand zwischen Garagenseitenwand und Straße von mind.<br />
3,00 Meter einzuhalten. Diese Regelungen dienen vornehmlich der Verkehrssicherheit<br />
an der Grundstücksein- und -ausfahrt.<br />
Es wurde eine zusätzliche Regelungen aufgenommen, wonach Stellplätze,<br />
die hintereinander angeordnet sind, nur einfach gewertet werden, da der vordere<br />
Stellplatz aus Bequemlichkeitsgründen i. d. R. gar nicht erst benutzt<br />
wird.<br />
Durch die zuvor genannten Regelungsinhalte des Bebauungsplans können<br />
nachteilige Auswirkungen in Bezug auf den ruhenden Verkehr vermieden<br />
werden. Die Schaffung von öffentlichem Parkraum am Straßenrand ist u.a.<br />
auch aufgrund der damit verbundenen erheblichen Zusatzkosten auf öffentlicher<br />
Seite nicht Ziel der vorliegenden Planung.<br />
6.6 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen<br />
Die exponierte Lage des Baugebietes an einem Hang und die bestehenden<br />
örtlichen Verkehrsverhältnisse machen eine Beschränkung der Zahl des voraussichtlich<br />
entstehenden Wohnungen im Planbereich erforderlich.<br />
Geeignete Regelungen erfolgen im Bebauungsplan durch die Beschränkung<br />
der Zahl der Dauerwohnungen auf max. zwei pro Einzelhaus<br />
bzw. zwei Wohnungen pro Doppelhaushälfte.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 42
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
6.7 Anschluss von Grundstücken an die Verkehrsflächen<br />
Bedingt durch die Neigung des Geländes entstehen bei der Herstellung des<br />
Straßenkörpers Böschungsflächen, welche in die künftigen privaten Baugrundstücke<br />
hineinragen können. Im Bebauungsplan wurden geeignete<br />
Festsetzungen getroffen, wonach die Böschungsflächen einschließlich der zu<br />
ihrer Herstellung und Unterhaltung erforderlichen Arbeiten von den künftigen<br />
Grundstückseigentümern zu dulden sind.<br />
Weiterhin kann für die Errichtung des Straßenkörpers und der Anlagen für<br />
die infrastrukturelle Ver- und Entsorgung des Baugebietes eine geringfügige<br />
Grenzüberschreitung durch öffentlichen Anlagen wie Randsteine von Gehwegen,<br />
Rückenstützen (Fundamente) der Fahrbahn, Beleuchtungsmasten<br />
etc. in Richtung der künftigen privaten Baugrundstücksfläche erforderlich<br />
werden. Eine entsprechende Festsetzung, die dies ermöglicht, wurde in den<br />
Bebauungsplan aufgenommen.<br />
6.8 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />
In Ergänzung des Straßennetzes wurden im Baugebiet mehrere Fußwegeverbindungen<br />
vorgesehen.<br />
Einige der Fußwege können darüber hinaus gleichzeitig auch als Trasse für<br />
die Führung der Schmutz-, bzw. Niederschlagswasserkanäle oder sonstiger<br />
Ver- und Entsorgungsleitungen genutzt werden.<br />
Die hierfür erforderlichen Flächen wurden im Bebauungsplan als Verkehrsflächen<br />
mit der besonderen Zweckbestimmung Fußweg festgesetzt.<br />
Entlang der nördlichen Geltungsbereichsgrenze verlaufen landwirtschaftliche<br />
Wege, die für die Bewirtschaftung der angrenzenden Feldfluren und als<br />
Zufahrt zum Reiterhof genutzt werden. Diese wurden zum Zwecke der Bestandssicherung<br />
als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung in den<br />
Bebauungsplan übernommen.<br />
Ein weiterer landwirtschaftlicher Weg ist entlang der nordöstlichen Plangebietsgrenze<br />
vorgesehen. Dieser ermöglicht die Erreichbarkeit der<br />
landespflegerischen Ausgleichsflächen am künftigen Siedlungsrand. Die für<br />
die Errichtung des Weges benötigte Fläche wurde im Bebauungsplan<br />
gleichfalls als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt.<br />
6.9 Grünordnerische Festsetzungen<br />
Bezüglich des Umfanges und des Erfordernisses zur Festsetzung landespflegerischer<br />
Maßnahmen im Bebauungsplan wird insbesondere auf die Erläuterungen<br />
und Vorschläge in Kapitel 7 des landespflegerischen Planungsbeitrags<br />
„Landespflegerische Maßnahmen“ verwiesen. Die landespflegerischen<br />
Zielvorstellungen und Maßnahmenvorschläge des Planungsbeitrages<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 43
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
wurden dem Inhalt nach in der Planung vollumfänglich berücksichtigt und<br />
durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan rechtsverbindlich verankert.<br />
Soweit eine bindende Festlegung, z. B. aufgrund fehlender Rechtsgrundlage<br />
25 , nicht möglich war, wurden die landespflegerischen Zielvorstellungen<br />
unter „Hinweise und Empfehlungen“ in die Planurkunde als solche<br />
aufgenommen.<br />
6.10 Gestalterische Festsetzungen<br />
Im Vorfeld der (rechtsverbindlichen) Bebauungsplanung wurde ein städtebauliches<br />
<strong>Konz</strong>ept mit dem Ziel erstellt, die neuen Baustrukturen einerseits<br />
an die natürlichen Gegebenheiten, andererseits an die bestehenden Baustrukturen<br />
anzupassen und so eine ortsbildverträgliche Neubebauung zu ermöglichen.<br />
Es wurde eine Erschließung mit angemessenen Straßenquerschnitten<br />
gewählt. Das städtebauliche Planungskonzept ist zu informativen<br />
Zwecken ohne Normcharakter in die Planurkunde als sog. Gestaltungsplan<br />
mit aufgenommen worden.<br />
Das Erscheinungsbild eines Neubaugebietes wird aber nicht ausschließlich<br />
von der zugrundegelegten städtebaulichen <strong>Konz</strong>eption geprägt; vielmehr hat<br />
die Gestaltung des Einzelbaukörpers entscheidenden Einfluss auf das Gesamtbild.<br />
Daher kommt dem einzelnen Bauherrn und Architekten auch eine<br />
hohe Eigenverantwortung im Umgang mit der von ihm bebauten Umgebung<br />
zu.<br />
Dem Plangeber wird durch die Regelung des § 9 Abs. 4 und 6 BauGB in<br />
Verbindung mit § 88 Abs. 6 der Bauordnung die Möglichkeit verschafft, in<br />
eng definierten Grenzen Einfluss auf die Gestaltung der Baukörper zu<br />
nehmen. Gestalterische Festsetzungen in Bebauungsplänen sind dann<br />
zulässig, wenn sie dazu dienen, ästhetisch unerwünschte Erscheinungen<br />
oder Beeinträchtigungen der Harmonie von Orts- und Landschaftsbild fern zu<br />
halten, wenn diese auf sachgerechten Erwägungen beruhen und wenn sie<br />
eine angemessene Abwägung der privaten Interessen des Einzelnen und der<br />
Belange der Allgemeinheit erkennen lassen. Nach diesen Vorschriften<br />
können Gemeinden durch Satzung Vorschriften unter anderem über die<br />
äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Durchführung gestalterischer<br />
Absichten in bestimmten bebauten oder unbebauten Teilen des<br />
Gemeindegebietes erlassen. Mit dieser Vorschrift ist der Gemeinde ein<br />
Instrument in die Hand gegeben, aufgrund eigener gestalterischer<br />
Zielsetzung das Straßen- und Ortsbild „dynamisch zu beeinflussen“. Dabei<br />
geht die Befugnis zum Erlass gestalterischer Festsetzungen über die Abwehr<br />
von Verunstaltungen hinaus. Sie erfasst die sogenannte positive<br />
Gestaltungspflege (vgl. OVG Münster, Urteil vom 7. November 1995 – 11 A<br />
293/94 -, Fundstelle: juris). Die räumliche Begrenzung auf bestimmte<br />
bebaute oder unbebaute Teile des Gemeindegebiets bedeutet, dass eine<br />
Gestaltungssatzung i.S.d. § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO nur wirksam ist, wenn mit<br />
ihr eine gebietsspezifische gestalterische Absicht verfolgt wird, die dem<br />
25 vgl. „Baurechtsgutachten“ des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTES (1954)<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 44
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Geltungsbereich der Satzung ein besonderes Gepräge gibt. Ein<br />
Gestaltungsziel, welches gleichermaßen für alle Ortsteile verfolgt werden<br />
könnte, vermag den Erlass einer Gestaltungssatzung nicht zu rechtfertigen<br />
(vgl. Jeromin/Schmidt/Lang, Kommentar zur LBauO, Band 1, Stand:<br />
November 2000, § 88, Rdnr. 8).<br />
Die getroffenen gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes wirken<br />
sich im wesentlichen auf die Gestaltung der Dachflächen und zum Teil auch<br />
auf diejenigen der Außenwände aus. Darüber hinaus wurden zusätzlich<br />
landespflegerisch begründete Vorschriften über die Gestaltung der privaten<br />
Grundstücksfreiflächen in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />
Im einzelnen werden im Neubaugebiet Sattel-, Krüppelwalm- und aufgrund<br />
der topographischen Verhältnisse auch höhenversetzte Sattel- und<br />
Pultdächer zugelassen.<br />
Die Dachneigung beträgt mindestens 25° und – zur Vermeidung unmaßstäblicher<br />
Dachflächenansichten - höchstens 38°, für Pultdächer mindestens<br />
15° und höchstens 30°. Für Dächer von Garagen, Carports, baulichen<br />
Nebenanlagen, Gauben, Zwerchhäusern und Anbauten ist eine Dachneigung<br />
von mindestens 10° einzuhalten.<br />
Die Dächer im Neubaugebiet sind mit unglasierten Dachpfannen, Dachziegeln<br />
oder Schiefer, jeweils in dunkler Färbung, einzudecken. Die Farbgebung<br />
der Dacheindeckung ist im Bebauungsplan unter Angabe eines<br />
Spektrums zulässiger RAL-Töne abschließend geregelt. Dacheindeckungen<br />
in beispielsweise hellen Rot- oder Brauntönen sowie in sonstigen modischen<br />
Farbschattierungen sind nicht zulässig.<br />
Im Interesse einer größeren Gestaltungsfreiheit können Dacheindeckungen<br />
ergänzend auch mit Glaselementen erfolgen. Zur Förderung ökologischer<br />
Bauformen wurden Gründächer ebenfalls zugelassen.<br />
Die Errichtung von Dachaufbauten, beispielsweise in Form von Gauben,<br />
wurde zugelassen, um eine gute Ausnutzbarkeit des Dachgeschosses zu<br />
ermöglichen. Zur Vermeidung überdimensional proportionierter<br />
Dachaufbauten dürfen diese allerdings eine jeweilige Breite von 2,50 Meter<br />
nicht überschreiten. Des weiteren müssen die Dachaufbauten mindestens<br />
1,50 Meter voneinander und von den freistehenden Giebelseiten entfernt<br />
sein und dürfen die Höhe der Hauptfirstlinie nicht überschreiten.<br />
Ausgenommen hiervon sind Dachaufbauten technischer Art, welche die<br />
Höhe der Hauptfirstlinie um maximal 1,50 m überschreiten dürfen.<br />
Zulässig sind des weiteren Zwerchhäuser und Zwerchgiebel, sofern sie 1/3<br />
der Fassadenbreite des Hauptgebäudes nicht überschreiten und mindestens<br />
1,50 Meter von den freistehenden Giebelseiten entfernt sind.<br />
Für Dachüberstände wurde zusätzlich eine Regelung aufgenommen, wonach<br />
diese an der Traufe 50 cm und am Ortgang ein Maß von 30 cm,<br />
gemessen im rechten Winkel zur Fassade, jeweils nicht überschreiten<br />
dürfen.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 45
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
In Bezug auf die Gestaltung der Außenwände wurden im Bebauungsplan<br />
entsprechende Regelungen getroffen, wonach diese grundsätzlich zu verputzen<br />
und mit einem Farbanstrich zu versehen sind. Alternativ hierzu sind aber<br />
auch Natursteinsichtmauerwerk heimischer Materialien oder verputze<br />
Holzkonstruktionen sowie senkrechte Holzverbretterungen, mit Ausnahme<br />
insbesondere der Naturstammbauweise zulässig.<br />
Als zulässige Materialien für Fassadenverkleidungen wurde ergänzend<br />
Schiefer zugelassen.<br />
Weitergehende gestalterische Festsetzungen beziehen sich auf Regelungen<br />
zur Anlage von Böschungen und Veränderungen in der Geländeoberfläche,<br />
jedoch nur soweit diese zur Vermeidung übermäßiger Veränderungen<br />
des Reliefs auch geboten sind.<br />
Weitergehender Regelungsbedarf besteht nicht.<br />
7 Erschließung<br />
7.1 Verkehrsflächen<br />
Das dem Baugebiet zugrundeliegende Erschließungssystem ist hierarchisch<br />
gegliedert.<br />
Die künftige Zufahrt zum Baugebiet erfolgt ausgehend von der Bundesstraße<br />
268 sowie der Waldstraße, welche durch eine Querspange miteinander verbunden<br />
werden. Im Bebauungsplan wurde hierzu eine Gesamtbreite von<br />
6,50 Metern festgesetzt. Nach derzeitigem Planungsstand soll die Straßenfläche<br />
unter Berücksichtigung der Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen<br />
– EAE 85/95 in eine Fahrbahn von 5,00 m Breite und<br />
einen Gehweg von 1,50 m Breite gegliedert werden. Dieser Fahrbahnquerschnitt<br />
ermöglicht den regelmäßigen Begegnungsfall Pkw/Lkw bei<br />
verminderter Geschwindigkeit. Der seltenere Begegnungsfall zweier Lastkraftwagen<br />
ist gleichfalls möglich, jedoch nur unter Mitbenutzung des Gehweges.<br />
Für die Schleifenstraße, die den südlichen Teil des Plangebietes erschließt,<br />
wurde die Breite des Straßenraumes im Bebauungsplan ebenfalls mit 6,50<br />
Metern festgesetzt, wobei abweichend zur „Querspange“ ein stark<br />
verkehrsberuhigter Ausbau mit wechselseitigen Parkständen und<br />
Baumstandorten zur Anwendung kommen soll.<br />
Die drei kurzen Stichstraßen im oberen Teil des Baugebietes sind auf ihrer<br />
gesamten Länge von jeweils rund 35 bis 55 Metern einsehbar. Die Bemessung<br />
des Straßenquerschnittes für einen möglichen Begegnungsfall zweier<br />
Lastkraftwagen ist hier nicht erforderlich. Daher wurde im Bebauungsplan für<br />
diese drei Straßen ein Regelquerschnitt von 4,00 Metern vorgesehen, welcher<br />
aber den Begegnungsfall Pkw/Pkw bei verminderter Geschwindigkeit<br />
ermöglicht.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 46
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Die endgültige Festlegung zur Ausgestaltung aller Straßenräume erfolgt erst<br />
im Rahmen der an das Verfahren zur Bebauungsplanaufstellung<br />
anschließenden detaillierten Straßenplanung.<br />
Das gewählte Erschließungssystem ist wirtschaftlich und mit den Ansprüchen<br />
an ein ortsgerechtes Siedlungs- und Landschaftsbild (Vermeidungsgrundsatz)<br />
vereinbar.<br />
Anlagen für den ruhenden Verkehr sind im öffentlichen Straßenraum nur im<br />
verkehrsberuhigten Bereich vorgesehen. Die Baugrundstücke sind jedoch so<br />
bemessen worden, dass der erforderliche private Stellplatzbedarf dort<br />
ausreichend abgedeckt werden kann. Bei den gewählten<br />
Straßenquerschnitten ist im übrigen auch das kurzzeitige Abstellen von<br />
Fahrzeugen (z.B. Zustelldienste, Lieferanten etc. ) im öffentlichen<br />
Straßenraum ohne Störung des fließenden Verkehrs möglich.<br />
7.2 Wasserversorgung / Elektroenergie / Telekommunikation<br />
Die Versorgung des Baugebietes mit Trinkwasser, Elektroenergie und Telekommunikationsanlagen<br />
kann sichergestellt werden. Die hierfür erforderlichen<br />
Leitungsnetze liegen in Nachbarschaft zum Plangebiet bereit und können<br />
dorthin verlängert werden.<br />
Die Verlegung der Versorgungsleitungen im Plangebiet kann im Regelfall innerhalb<br />
eines Mehrzweckstreifens (ggf. auch Gehweg) am Rande der Fahrbahn<br />
im öffentlichen Straßenraum erfolgen.<br />
Falls im Einzelfall Einrichtungen und Anlagen, die der Versorgung des Gebietes<br />
dienen (z.B. Trafostationen, Druckerhöhungsanlage für die Wasserversorgung<br />
etc.), benötigt werden, sind diese nach § 14 Abs. 2 BauNVO im<br />
Baugebiet allgemein zulässig. Eine spezifische Flächenfestsetzung hierfür ist<br />
nicht erforderlich.<br />
7.3 Entwässerung<br />
Im Vorfeld der Bebauungsplanaufstellung wurde durch das Grundbaulabor<br />
Trier ein Bodengutachten erstellt, welches auch Aussagen über die<br />
Versickerungsfähigkeit der im Plangebiet vorherrschenden Böden trifft. Darin<br />
heißt es unter der Überschrift „Morphologie, Untergrund“ u.a. wie folgt:<br />
„Wie es die Anlagen ... zeigen ermittelten wir ... Werte von k= 2,1<br />
x 10 -6 bzw. 3,1 x 10 -6 m/s, die das Erdreich als nur sehr gering<br />
wasserdurchlässig ausweisen. Aus Erfahrung können wir angeben,<br />
dass das Tonschiefergebirge unterhalb des Hangschutts eine<br />
noch kleinere Durchlässigkeit besitzt.<br />
Eine konzentrierte Einleitung von Niederschlagswasser in den<br />
Untergrund ist daher aus bodenmechanischer Sicht nicht zu<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 47
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
empfehlen. Aufgrund der Geländeneigung besteht die Gefahr,<br />
dass von Oberliegern in den Untergrund eingeleitetes Wasser in<br />
die Baugruben der Unterlieger gelangt.<br />
Allenfalls könnte in mehr steinigen, nur schwach lehmigen Hangschuttlagen<br />
in relativ kleiner Menge Wasser versickern, wobei<br />
dann aber die Gefahr besteht, dass schichtweise die Kohäsion<br />
des Erdreichs aufgehoben wird und in der Hanglage möglicherweise<br />
Rutschungen initiiert werden. Aus geotechnischer Sicht<br />
raten wir daher von Versuchen zur Versickerung des<br />
Oberflächenwassers ab.“<br />
Das vom Ingenieurbüro HSI, Trier, im Entwurf vorliegende<br />
Entwässerungskonzept berücksichtigt die im zuvor zitierten<br />
Bodengutachten gewonnenen Erkenntnisse. Unter Berücksichtigung der<br />
dazu mit der zuständigen SGD Nord durchgeführten Abstimmungen wurden<br />
folgende Ergebnisse im Entwässerungskonzept für das Baugebiet fixiert:<br />
Abwasserentsorgung<br />
Das Neubaugebiet soll im modifizierten Trennsystem erschlossen<br />
werden.<br />
Beim modifizierten Trennsystem erfolgt eine getrennte Ableitung<br />
des Schmutz- und Regenwassers. Im Unterschied zum<br />
konventionellen Trennsystem wird das anfallende Niederschlagswasser<br />
einer Bewirtschaftung zugeführt.<br />
Schmutzwasser<br />
Wassermengenermittlung<br />
Die geplante Parzellierung des Erschließungsbereichs hat 83<br />
Bauparzellen vorgesehen.<br />
Mit einer geschätzten Einwohnerdichte von 3,5 Einwohner pro<br />
Wohneinheit ergibt sich für das gesamte Neubaugebiet eine Einwohnerzahl<br />
von etwa 290 Einwohner<br />
Für die Ermittlung des Schmutzwasseraufkommens wird von<br />
folgenden Bemessungsgrundlagen ausgegangen:<br />
Spezifischer Abwasseranfall: 120 l/E*d<br />
Stundensatz pro Tag 10 h<br />
Hieraus ergeben sich folgende Schmutzwassermengen<br />
Täglicher Abwasseranfall Qd = 34,8 m³/d<br />
Bei der Bemessung der Kläranlage Pellingen wurde das geplante<br />
Baugebiet sowohl von der Abwassermenge als auch von der<br />
Schmutzfracht berücksichtigt.<br />
Die Kläranlage ist ein Neubau aus dem Jahr 1998.<br />
Trassierung<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 48
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Schmutzwassertechnisch soll das Neubaugebiet an zwei Stellen<br />
an den vorhandenen Kanal in der „Trierer Straße “ angeschlossen<br />
werden.<br />
Der Anschluss erfolgt zum einen im Bereich des Anwesens Klinke<br />
an den Mischwasserkanal bei Schacht 0280 und zum anderen im<br />
Bereich der geplanten Zufahrt an den Schmutzwasserkanal bei<br />
Schacht 2040.<br />
Für die Trassierung des Schmutzwasserkanals sind Leitungsrechte im<br />
Bereich des Grundstückes Klinke erforderlich.<br />
Niederschlagswasser<br />
Es ist vorgesehen, das Niederschlagswasser entsprechend dem<br />
Landeswassergesetz zu entsorgen. Dies hat zur Folge, dass möglichst<br />
wenige Flächen versiegelt werden sollen um somit die abflusswirksamen<br />
Flächen zu minimieren.<br />
Trassierung<br />
Die Regenwasserkanäle innerhalb der Baugebietes können überwiegend<br />
im öffentlichen Straßenbereich verlegt werden.<br />
Niederschlagswassertechnisch soll das Neubaugebiet an zwei<br />
Stellen an die weiterführende Niederschlagswasserbewirtschaftung<br />
angeschlossen werden. Der Anschluss erfolgt<br />
zum einen im Bereich des Anwesens Klinke an die Grünfläche gegenüber<br />
der Bundesstraße und zum anderen im Bereich des Gewerbegebietes<br />
Lafeld an die dort zu erweiternde Regenwasserbewirtschaftung.<br />
Im Bereich des Anwesens Klinke ist Leitungsrecht erforderlich.<br />
Versickerung / Retention<br />
Das Grundbaulabor Trier wurde mit der Geotechnischen<br />
Untersuchung zur Beurteilung der Baugrundsituation und der Versickerungseignung<br />
der im Untersuchungsgebiet anstehenden<br />
Böden beauftragt.<br />
Aus geotechnischer Sicht wird von einer Versickerung von Oberflächenwasser<br />
im Baugebiet abgeraten<br />
Somit ist eine Regenwasserbewirtschaftung außerhalb des Baugebietes<br />
vorgesehen. Das anfallende Niederschlagswasser der<br />
Privatgrundstücke ist, nach Rücksprache mit den Verbandsgemeindewerken<br />
<strong>Konz</strong>, nur teilweise auf Privatgrund in<br />
Aufstauzisternen zurückzuhalten und gedrosselt abzuleiten.<br />
Das Rückhaltevolumen auf den Privatgrundstücken soll<br />
mindestens 20 l/m² bebauter oder versiegelter Grundstücksfläche<br />
betragen. Der restliche angenommene Teil des<br />
Rückhaltevolumens von 30 l/m² versiegelter Grundstücksfläche<br />
wird in zentralen Retentions- oder Versickerungsbecken zurückgehalten.<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 49
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Die Niederschlagswasserentsorgung im Baugebiet teilt sich in<br />
zwei Teilabschnitte auf.<br />
In einen nördlichen Teil und in einen südlichen Teil.<br />
Der südliche Teil entwässert über das Grundstück Klinke und wird<br />
im Bereich talseitig der Trierer Straße auf einem Grundstück der<br />
Ortsgemeinde einer Retention zugeführt. Es ist ein<br />
Retentionsvolumen von ca. 380 m³ notwendig. Bei einem Einstau<br />
von 0,30 m ist eine Fläche von ca. 1250 m² bereitzustellen.<br />
Das Retentionsbecken wird mit einem Drosselabfluss nach ATV –<br />
DVWK-M 153 versehen.<br />
Der nördliche Teil entwässert in Richtung des Gewerbegebietes<br />
Lafeld. Die vorhandene Versickerungsanlage des<br />
Gewerbegebietes Lafeld soll entsprechend erweitert werden.<br />
Bei Annahme der gleichen Versickerungsfähigkeit ist ein<br />
Speichervolumen nach ATV – DVWK - A 138 von ca. 315 m² notwendig.<br />
Bei einem maximalen Einstau von 0,15 m ist eine<br />
Versickerungsfläche von ca. 2100 m² bereitzustellen.“<br />
Die Verpflichtung zur Berücksichtigung von Aufstauzisternen auf den privaten<br />
Baugrundstücken wird den Bauherren über Regelungen u. a. im Grundstückskaufvertrag<br />
verbindlich aufgegeben werden. Entsprechende<br />
Festsetzungen im Bebauungsplan sind hingegen nicht möglich, da ausschließlich<br />
wasserrechtliche Belange betroffen sind, die bauplanungsrechtlich<br />
nicht geregelt werden können.<br />
7.4 Häusliche Abfälle<br />
Die Abholung der Abfälle erfolgt durch den zuständigen Zweckverband für<br />
Abfallwirtschaft im Raum Trier (A.R.T.). Hierzu sind die Abfälle am Tage der<br />
Abholung entlang der Ringstraße bzw. der Verbindungsstraße zwischen<br />
Trierer Straße und Waldstraße bereitzustellen.<br />
TEIL 4: AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG<br />
8 Auswirkungen des Bebauungsplans<br />
Die überplante Fläche eignet sich aus unterschiedlichen Gründen gut für eine<br />
bauliche Nutzung:<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 50
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
- Die Lage des Baugebietes in vertretbarer Entfernung zum Ortskern ermöglicht<br />
eine fußläufige Erreichbarkeit der örtlichen Versorgungseinrichtungen;<br />
- Die Hauptanbindung des Baugebietes an das überörtliche Straßennetz<br />
kann ohne zusätzliche Belastung bestehender Baugebiete erfolgen.<br />
- In unmittelbarer Nachbarschaft zum Baugebiet befinden sich vielfältige<br />
landschaftsgebundene Naherholungsmöglichkeiten;<br />
- Dem Schutz des Landschaftsbildes kann in ausreichendem Maße Rechnung<br />
getragen werden;<br />
- Die Verfügbarkeit der Flächen für tatsächlich Bauwillige ist sichergestellt.<br />
8.1 Verkehr<br />
Der Planbereich ist verkehrstechnisch günstig gelegen. Er kann von der östlich<br />
verlaufenden Bundesstraße 268 unmittelbar angefahren werden. Eine<br />
zweite Zufahrtsmöglichkeit besteht über die Waldstraße.<br />
Der Umfang der mit Realisierung des Bebauungsplanes zu erwartenden Bebauung<br />
(rd. 83 Neubaugrundstücke) wird maßgebliche nachteilige Auswirkungen<br />
durch den Quellverkehr des Planbereiches auf die Umgebung (Ortslage)<br />
nicht hervorrufen, da die Hauptanbindung des Plangebietes an einem<br />
anbaufreien Straßenabschnitt der Bundesstraße vorgesehen ist.<br />
Den Anforderungen des ruhenden Verkehrs kann innerhalb des Baugebietes<br />
entsprochen werden. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes wird<br />
eine Deckung des zu erwartenden Stellplatzbedarfes innerhalb des Plangebietes<br />
gewährleistet.<br />
8.2 Vorhandene Nutzungen<br />
Das Plangebiet grenzt dreiseitig an die Ortslage von Pellingen an. Dabei<br />
handelt es sich im Osten um die Mischbebauung an der Trierer Straße und<br />
im Süden bzw. Westen um allgemeine Wohnbebauung in der Waldstraße<br />
und im Neubaugebiet „Am Wald 2“.<br />
Nördlich grenzt die freie Feldflur mit landwirtschaftlichen Nutzflächen an das<br />
Plangebiet an. Auf einer Fläche unmittelbar nordwestlich des in Rede<br />
stehenden Bereiches befindet sich eine Reitsportanlage.<br />
Nordöstlich des Baugebietes liegt in einer Entfernung von rund 150 Metern<br />
das Gewerbegebiet von Pellingen.<br />
Das Plangebiet selbst soll einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die künftigen<br />
Gebäude werden sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung konfliktfrei<br />
in die umgebende Bebauung einfügen.<br />
Etwaigen Wechselwirkungen mit den angrenzenden Nutzungen in<br />
immissionsschutztechnischer Sicht wird durch geeignete Maßnahmen<br />
9562 – <strong>Begründung</strong>(Satzung).doc Seite 51
<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
begegnet Diesbezüglich wird auf die Ausführungen unter Kapitel 3.9<br />
verwiesen.<br />
Es wurden darüber hinaus Festsetzungen getroffen, wonach Nutzungen,<br />
welche negative Auswirkungen auf die benachbarten Nutzungen haben<br />
könnten, nicht zulässig sind.<br />
Hinsichtlich der Gebäudegröße und –gestaltung wird sich das Baugebiet aufgrund<br />
der getroffenen Festsetzungen in die umgebende Bebauung einfügen<br />
und diese nicht dominieren.<br />
8.3 Naturraum<br />
Der zentralen Verpflichtung der Naturschutzgesetzgebung folgend, wurde die<br />
vorliegende Planung so angelegt, dass Beeinträchtigungen des vorhandenen<br />
Naturraumes vermieden und unvermeidbare, erhebliche oder nachhaltige<br />
Beeinträchtigungen zumindest in einem ausgleichbaren Rahmen gehalten<br />
und ausgeglichen werden.<br />
Zu diesem Zweck wurde zu der Planung ein landespflegerischer Planungsbeitrag<br />
erstellt. Der landespflegerische Planungsbeitrag enthält die erforderlichen<br />
Darlegungen zur Bewertung des Bestandes und den daraus abzuleitenden<br />
landespflegerischen Zielvorstellungen. Ferner werden darin die von<br />
der Bebauung ausgehenden Wirkfaktoren untersucht, zu erwartende Beeinträchtigungen<br />
ermittelt und Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation<br />
von Eingriffen vorgeschlagen.<br />
Diese wurden vollumfänglich in den Bebauungsplanentwurf übernommen.<br />
Als Fazit der Eingriffsprüfung bleibt festzuhalten, dass die herangezogenen<br />
Flächen und Maßnahmen innerhalb des Plangebietes ausreichend sind, um<br />
die Kompensation der Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des<br />
Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu erreichen. Es entseht ein<br />
Kompensationsüberschuss für das Schutzgut Boden von 5.360 qm, der in ein<br />
gemeindliches Ökokonto eingebucht werden kann.<br />
Nach Abschluss aller vorgeschlagenen und festgesetzten landespflegerischen<br />
Maßnahmen ist davon auszugehen, dass keine erheblichen und<br />
nachhaltigen Auswirkungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und<br />
des Landschaftsbildes durch die Neubebauung verbleiben.<br />
8.4 Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild<br />
Mittels des vorliegenden Bebauungsplanes werden die städtebaurechtlichen<br />
Voraussetzungen für die Errichtung neuer Gebäude auf noch unbebauten<br />
Flächen des Plangebietes geschaffen. Dieses erfolgt in Form einer Erweiterung<br />
des Siedlungskörpers. Der Bebauungsplan trifft geeignete Festsetzungen,<br />
insbesondere auch in Bezug auf die Proportion und die äußere Gestaltung<br />
der entstehenden Wohngebäude, die gewährleisten, dass die neuen<br />
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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Baukörper das vorhandene Siedlungsbild ergänzen und eine geordnete<br />
städtebauliche Entwicklung im Planungsbereich eintreten wird.<br />
Darüber hinaus trifft der Bebauungsplan geeignete Regelungen, die eine<br />
Gliederung und Auflockerung des Siedlungsbildes durch ortsbildtypische<br />
Grünstrukturen sowohl im öffentlichen Raum, als auch auf den privaten Baugrundstücken<br />
ermöglichen.<br />
Entlang der nördlichen und nordöstlichen Grenze des Bebauungsgebietes<br />
entsteht ein neuer Ortsrand. Dieser wird durch angemessene Anpflanzungsmaßnahmen<br />
nach Maßgabe des landespflegerischen Planungsbeitrags in<br />
die umgebende Landschaft eingebunden werden. Dadurch kann die<br />
Entstehung eines landschaftsgerechten neuen Siedlungsrandes erzielt werden.<br />
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich das Vorhaben unter Berücksichtigung<br />
der durch den Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen verträglich<br />
in das Orts- und Landschaftsbild einfügen wird. Maßgebliche nachteilige<br />
Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Umgebungsstruktur werden,<br />
über die mit dem Bauen allgemein zu verbindenden Auswirkungen hinaus,<br />
erkennbar nicht hervorgerufen.<br />
8.5 Bodenordnende Maßnahmen<br />
Bodenordnende Maßnahmen im Plangebiet werden nicht erforderlich. Die<br />
Gemeinde wird über die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
insgesamt verfügen können, so dass eine Weiterveräußerung an<br />
künftige Bauherren durch sogenannten freihändigen Verkauf durch die Ortsgemeinde<br />
selbst vorgenommen werden kann. Für die im Plangebiet<br />
verbleibenden Privatgrundstücke bedarf es ebenfalls bodenordnender Maßnahmen<br />
nicht, da diese für eine spätere Bebauung oder sonstige Nutzung<br />
entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes bereits ordnungsgemäß<br />
dimensioniert sind.<br />
Auf die Möglichkeit der Grundstücksteilung wird diesbezüglich hingewiesen.<br />
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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
8.6 Wirtschaftliche Verhältnisse/Kosten und deren Zuordnung<br />
An dieser Stelle sind regelmäßig die voraussichtlichen Auswirkungen der<br />
Planung auf die Haushaltssituation des Plangebers darzulegen. Da die Gemeinde<br />
nach Abschluss der Planung vollständig in Besitz der zu<br />
überplanenden Grundstücke sein wird und sie beabsichtigt, die Grundstücke<br />
nach Baureifmachung zu einem Kaufpreis zu veräußern, der die<br />
aufzuwendenden Erschließungs- und Planungskosten insgesamt abdecken<br />
wird, ist davon auszugehen, dass sich die Planung am Ende<br />
haushaltsneutral darstellen wird.<br />
Die nachstehenden Angaben erfolgen vor diesem Hintergrund lediglich ergänzend<br />
und zu informativen Zwecken.<br />
Für die Aufstellung des Bebauungsplans, die Durchführung der notwendigen<br />
Erschließungsmaßnahmen und die Durchführung der Kompensationsmaßnahmen<br />
werden nach dem derzeitigen Planungsstand die folgenden Kosten<br />
in den späteren Kaufpreis einzustellen sein:<br />
Grunderwerbskosten: n.b.<br />
Planungskosten zur Schaffung von Baurecht: rd. 30.000,-- €<br />
(incl. Gutachten etc.)<br />
Baukosten: Kostenermittlung liegt derzeit nicht vor, da das<br />
Erschließungskonzept noch bearbeitet wird<br />
Kosten für Landespflegerische Ausgleichsmaßnahmen:<br />
Die nachfolgende Kostenschätzung umfasst die Kosten für die reinen<br />
landespflegerischen Maßnahmen auf öffentlichen Flächen (Anlage und<br />
Fertigstellungspflege) ohne Kosten für Grunderwerb und für die Dauerpflege.<br />
Tab. 4: Kostenschätzung der landespflegerischen Maßnahmen<br />
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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Pellingen, Teilgebiet „Höthkopf / Stückelgrube“<br />
Nr. Betrag<br />
Pflanzmaßnahmen/Ansaaten<br />
5 Beseitigung Nadelgehölzbestände (Kosten ohne<br />
Hohlzgewinn), Beseitigung Wegedecke,<br />
Gehölzpflanzungen und Sukzessionsflächen,<br />
Entwicklung Krautsaum (1 Mähgang / Jahr).<br />
6a/6b Aufbruch u. Beseitigung ca. 270 qm Asphaltdecke<br />
(Annahme: unbelastet), Pflanzung eines 4-6reihigen<br />
Gehölzbestands, Entwicklung von artenreichem<br />
Grünland, 1 Mähgang pro Jahr, Pflanzung von 10<br />
Laubbäumen (Pflanzqualität 16/18) und 18<br />
hochstämmigen Obstbäumen (Pflanzqualität 8/10)<br />
7a, 9b Einsaat Mulden und Bepflanzung der Mulden mit<br />
Erlen und Weiden (Heister). Pflanzung von 8<br />
Obstbäumen (8/10). Grünlandmahd ein mal jährlich.<br />
7b Aufforstung mit Laubhölzern, 2.500 Pflanzen / ha,<br />
Pflanzqualität 80-120, incl. Wildschutzzaun<br />
9c Grünlandeinsaat, Pflanzung von Erlen und Weiden<br />
(Heister). Heckenpflanzung am Zaun. Mahd 2 mal<br />
jährlich<br />
14 Beseitigung von Nadelbäumen (Kosten ohne<br />
Holzgewinn), Pflanzung von 6 Winterlinden<br />
(Pflanzqualität 18/20)<br />
12.500,00 EUR<br />
19.500,00 EUR<br />
11.000,00 EUR<br />
14.000,00 EUR<br />
6.400,00 EUR<br />
2.100,00 EUR<br />
Gesamtkosten (netto) 65.500,00 EUR<br />
16% MwSt 10.480,00 EUR<br />
Gesamtkosten (brutto) 75.980,00 EUR<br />
gerundet incl. Zuschlag für Unvorhergesehenes 80.000,00 EUR<br />
Weiterer Regelungen bedarf es an dieser Stelle nicht.<br />
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pauschal<br />
pauschal<br />
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