Anmeldung eines Wildschadens (Entwurf) - Konz
Anmeldung eines Wildschadens (Entwurf) - Konz
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(Absender, Adresse des Geschädigten)<br />
An die Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong><br />
Am Markt 11<br />
54329 <strong>Konz</strong><br />
Gemarkung Flurname<br />
Flur-Nr. Parz.-Nr. Größe geschädigte Kultur<br />
Den Schaden schätze ich auf EUR.<br />
Von dem Schaden habe ich am Kenntnis erhalten. Ich melde ihn hiermit an und beantrage Schadensersatz.<br />
Ersatzpflichtig ist<br />
Ich wurde durch die oben bezeichnete Behörde darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Feststellung <strong>eines</strong> angemeldeten<br />
<strong>Wildschadens</strong> kostenpflichtig ist. Insbesondere wurde ich darauf hingewiesen, dass für den Erlass <strong>eines</strong> Vorbescheides in dem Falle,<br />
dass eine Einigung nicht zustande kommt, eine Gebühr nach Maßgabe der Schadenssumme von mindestens 42,00 € zu erheben ist.<br />
Diese Gebühr ist gestaffelt und beträgt bei einer Schadenssumme von 2.046,00 € und mehr 210,00 €. Daneben werden Auslagen<br />
gemäß § 10 Abs. 1 LGebG gesondert berechnet.<br />
Sonstige Angaben:<br />
Eingang:<br />
Unterschrift des Geschädigten Unterschrift und Amtsbezeichnung<br />
Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> Ort, Datum<br />
Am Markt 11<br />
54329 <strong>Konz</strong><br />
Verfügung<br />
1. Der Schaden ist □ rechtzeitig □ nicht rechtzeitig angemeldet. □ Der Anspruch ist abzuweisen, weil<br />
2. Zur Ermittlung des behaupteten Schadens und zur Herbeiführung einer gütlichen Einigung wird Termin an Ort und Stelle.<br />
Datum, Uhrzeit<br />
auf<br />
anberaumt.<br />
Zu diesem Termin sind unter dem Hinweis zu laden, dass im Falle des Nichterscheinens mit der Ermittlung des Schadens dennoch<br />
begonnen wird:<br />
□ der Geschädigte<br />
□ der Jagdtvorsteher<br />
□ der/die Jagdpächter<br />
□ Im Auftrag:<br />
□ Unterschrift<br />
(Der Schätzer ist nicht zu laden)<br />
<strong>Anmeldung</strong> von Wildschaden
Hinweis:<br />
1. Jeder Beteiligte kann in dem Termin beantragen, dass bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken die Festsetzung des Schadens<br />
in einem weiteren, kurz vor der Ernte abzuhaltenden Termin erfolgen soll. Dem Antrag muss stattgegeben werden, wenn nicht nach<br />
dem Umfang des Schadens bereits feststeht, dass eine volle Entschädigung zu gewähren ist. Die Ermittlung ist jedoch soweit<br />
durchzuführen, dass die endgültige Feststellung der Schadenshöhe durch einen Wiederanbau nicht behindert wird. Über die Verhandlung<br />
ist eine Niederschrift aufzunehmen.<br />
2. Kommt eine gütliche Einigung zustande, so ist darüber eine Niederschrift aufzunehmen und von allen Beteiligten zu unterzeichnen.<br />
Die Niederschrift muss insbesondere die Art des Schadens, seine Höhe und den Zeitpunkt der Erstattung sowie die Regelung der<br />
Verfahrenskosten enthalten.<br />
Erster Termin<br />
Zu dem für heute Uhr anberaumten Termin waren erschienen:<br />
□ der Geschädigte<br />
□ der Jagdvorsteher<br />
□ der/die Jagdpächter<br />
□<br />
□ für die Verbandsgemeindeverwaltung<br />
Es erfolgte die Besichtigung des beschädigten Grundstücks, die folgendes ergab:<br />
(Größe und Art der Bestellung des Grundstücks, Umfang und Ursache der Beschädigung, usw.)<br />
□ Es kam folgende Einigung zustande:<br />
a) Art des Schadensersatzes: (Naturalien oder Geld)<br />
b) Höhe des Schadensersatzes:<br />
c) Zeitpunkt der Erstattung:<br />
d) Kostenverteilung:<br />
Verhandelt:<br />
Ort, Datum<br />
□ Zwischen den Beteiligten kam eine Einigung nicht zustande, obwohl darauf hingewiesen wurde, dass durch einen neuen Termin<br />
□<br />
höhere Kosten entstehen werden.<br />
Forderung des Geschädigten: EUR. Angebot des Ersatzpflichtigen: EUR.<br />
Die Beteiligten wurden darauf hingewiesen, dass nunmehr der Schätzer den Schaden feststellt. (s. Seite 4)<br />
beantragt/en als Beteiligte/r, die Schätzung des Schadens erst in einem zweiten, kurz vor der Ernte abzuhaltenden Termin vorzunehmen.<br />
Dem Antrag wurde stattgegeben. Dem Geschädigten wurde aufgegeben, den Beginn der Ernte so frühzeitig der Verbandsgemeindeverwal-<br />
tung anzuzeigen, dass ein neuer Termin anberaumt werden und die Ladung aller Beteiligten rechtzeitig erfolgen kann.<br />
Unterschriften aller Beteiligten
Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong><br />
Am Markt 11<br />
54329 <strong>Konz</strong><br />
Verfügung<br />
1. Nochmalige Verhandlung zum zweiten Termin kurz vor der Ernte<br />
an Ort und Stelle am , um Uhr<br />
2. Zu laden sind die unter 3. (Seite 1.) Bezeichneten und<br />
□<br />
□<br />
Ort, Datum<br />
Im Auftrag:<br />
3. Wiedervorlage am Unterschrift<br />
Zweiter Termin<br />
(Kurz vor der Ernte)<br />
Zu dem oben anberaumten Termin fanden sich an Ort und Stelle ein:<br />
□ der Geschädigte<br />
□ der Jagtvorsteher<br />
□ der/die Jagdpächter<br />
□<br />
□<br />
□ für die Verbandsgemeindeverwaltung<br />
Ergebnis der Besichtigung:<br />
Verhandelt:<br />
Ort, Datum<br />
a) Größe der vom Schaden betroffene Fläche ar<br />
b) Voraussichtlicher Ertrag dieser Fläche dz<br />
c) Ertragsausfall durch Wildschaden dz<br />
d) Geforderter Preis je Doppelzimmer EUR<br />
e) Schadenshöhe EUR<br />
□ Es kam folgende Einigung zustande:<br />
a) Art des Schadensersatzes: (Naturalien oder Geld)<br />
b) Höhe des Schadensersatzes:<br />
c) Zeitpunkt der Erstattung:<br />
d) Kostenverteilung:<br />
□ Eine gütliche Einigung war nicht zu erzielen.<br />
Forderung des Geschädigten: EUR. Angebt des Ersatzpflichtigen: EUR.<br />
Die Beteiligten wurden darauf hingewiesen, dass nunmehr der Schätzer den Schaden feststellt.<br />
Unterschrift der Beteiligten
Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong><br />
Am Markt 11<br />
54329 <strong>Konz</strong><br />
Gegen Rückgabe<br />
dem bestellten <strong>Wildschadens</strong>chätzer<br />
□ Herrn □ Frau<br />
Ort, Datum<br />
übersandt mit der Bitte, den entstandenen Schaden festzustellen Im Auftrag:<br />
und darüber eine der Vorschriften des § 63 Abs.1 LJGDVO<br />
entsprechende Niederschrift aufzunehmen Unterschrift<br />
1. Name, Vorname(n) des Schätzers<br />
Anschrift<br />
Niederschrift<br />
über die Schadensfeststellung des Schätzers<br />
2. Bezeichnung des beschädigten Grundstücks:<br />
3. Kulturart des beschädigten Grundstücks:<br />
4. Schadensursache<br />
5. Umfang des Schadens nach Flächengröße<br />
6. Anteil der beschädigten Fläche:<br />
7. Schadensbetrag: EUR<br />
8. Berechnungsart zu Nr. 7:<br />
9. Ergänzende Angaben:<br />
10. Tag der Schadensfeststellung:<br />
Urschriftlich der □ Verbandsgemeindeverwaltung<br />
mit Bezug auf die vorstehende Niederschrift zurückgesandt.<br />
Meine Vergütung nach § 64 LJGDVO beträgt EUR<br />
zuzüglich<br />
□ Wegegeld □ Fahrtkostenersatz EUR.<br />
Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong><br />
Am Markt 11<br />
54329 <strong>Konz</strong><br />
Ort, Datum<br />
Ort, Datum<br />
Verfügung<br />
□ Vorbescheid gemäß § 63 Abs. 2 LJGDVO nach Vordruck erteilen.<br />
□ Im Auftrag:<br />
Unterschrift des Schätzers<br />
□ Zu den Akten Unterschrift