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Anmeldung eines Wildschadens (Entwurf) - Konz

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(Absender, Adresse des Geschädigten)<br />

An die Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong><br />

Am Markt 11<br />

54329 <strong>Konz</strong><br />

Gemarkung Flurname<br />

Flur-Nr. Parz.-Nr. Größe geschädigte Kultur<br />

Den Schaden schätze ich auf EUR.<br />

Von dem Schaden habe ich am Kenntnis erhalten. Ich melde ihn hiermit an und beantrage Schadensersatz.<br />

Ersatzpflichtig ist<br />

Ich wurde durch die oben bezeichnete Behörde darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Feststellung <strong>eines</strong> angemeldeten<br />

<strong>Wildschadens</strong> kostenpflichtig ist. Insbesondere wurde ich darauf hingewiesen, dass für den Erlass <strong>eines</strong> Vorbescheides in dem Falle,<br />

dass eine Einigung nicht zustande kommt, eine Gebühr nach Maßgabe der Schadenssumme von mindestens 42,00 € zu erheben ist.<br />

Diese Gebühr ist gestaffelt und beträgt bei einer Schadenssumme von 2.046,00 € und mehr 210,00 €. Daneben werden Auslagen<br />

gemäß § 10 Abs. 1 LGebG gesondert berechnet.<br />

Sonstige Angaben:<br />

Eingang:<br />

Unterschrift des Geschädigten Unterschrift und Amtsbezeichnung<br />

Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> Ort, Datum<br />

Am Markt 11<br />

54329 <strong>Konz</strong><br />

Verfügung<br />

1. Der Schaden ist □ rechtzeitig □ nicht rechtzeitig angemeldet. □ Der Anspruch ist abzuweisen, weil<br />

2. Zur Ermittlung des behaupteten Schadens und zur Herbeiführung einer gütlichen Einigung wird Termin an Ort und Stelle.<br />

Datum, Uhrzeit<br />

auf<br />

anberaumt.<br />

Zu diesem Termin sind unter dem Hinweis zu laden, dass im Falle des Nichterscheinens mit der Ermittlung des Schadens dennoch<br />

begonnen wird:<br />

□ der Geschädigte<br />

□ der Jagdtvorsteher<br />

□ der/die Jagdpächter<br />

□ Im Auftrag:<br />

□ Unterschrift<br />

(Der Schätzer ist nicht zu laden)<br />

<strong>Anmeldung</strong> von Wildschaden


Hinweis:<br />

1. Jeder Beteiligte kann in dem Termin beantragen, dass bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken die Festsetzung des Schadens<br />

in einem weiteren, kurz vor der Ernte abzuhaltenden Termin erfolgen soll. Dem Antrag muss stattgegeben werden, wenn nicht nach<br />

dem Umfang des Schadens bereits feststeht, dass eine volle Entschädigung zu gewähren ist. Die Ermittlung ist jedoch soweit<br />

durchzuführen, dass die endgültige Feststellung der Schadenshöhe durch einen Wiederanbau nicht behindert wird. Über die Verhandlung<br />

ist eine Niederschrift aufzunehmen.<br />

2. Kommt eine gütliche Einigung zustande, so ist darüber eine Niederschrift aufzunehmen und von allen Beteiligten zu unterzeichnen.<br />

Die Niederschrift muss insbesondere die Art des Schadens, seine Höhe und den Zeitpunkt der Erstattung sowie die Regelung der<br />

Verfahrenskosten enthalten.<br />

Erster Termin<br />

Zu dem für heute Uhr anberaumten Termin waren erschienen:<br />

□ der Geschädigte<br />

□ der Jagdvorsteher<br />

□ der/die Jagdpächter<br />

□<br />

□ für die Verbandsgemeindeverwaltung<br />

Es erfolgte die Besichtigung des beschädigten Grundstücks, die folgendes ergab:<br />

(Größe und Art der Bestellung des Grundstücks, Umfang und Ursache der Beschädigung, usw.)<br />

□ Es kam folgende Einigung zustande:<br />

a) Art des Schadensersatzes: (Naturalien oder Geld)<br />

b) Höhe des Schadensersatzes:<br />

c) Zeitpunkt der Erstattung:<br />

d) Kostenverteilung:<br />

Verhandelt:<br />

Ort, Datum<br />

□ Zwischen den Beteiligten kam eine Einigung nicht zustande, obwohl darauf hingewiesen wurde, dass durch einen neuen Termin<br />

□<br />

höhere Kosten entstehen werden.<br />

Forderung des Geschädigten: EUR. Angebot des Ersatzpflichtigen: EUR.<br />

Die Beteiligten wurden darauf hingewiesen, dass nunmehr der Schätzer den Schaden feststellt. (s. Seite 4)<br />

beantragt/en als Beteiligte/r, die Schätzung des Schadens erst in einem zweiten, kurz vor der Ernte abzuhaltenden Termin vorzunehmen.<br />

Dem Antrag wurde stattgegeben. Dem Geschädigten wurde aufgegeben, den Beginn der Ernte so frühzeitig der Verbandsgemeindeverwal-<br />

tung anzuzeigen, dass ein neuer Termin anberaumt werden und die Ladung aller Beteiligten rechtzeitig erfolgen kann.<br />

Unterschriften aller Beteiligten


Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong><br />

Am Markt 11<br />

54329 <strong>Konz</strong><br />

Verfügung<br />

1. Nochmalige Verhandlung zum zweiten Termin kurz vor der Ernte<br />

an Ort und Stelle am , um Uhr<br />

2. Zu laden sind die unter 3. (Seite 1.) Bezeichneten und<br />

□<br />

□<br />

Ort, Datum<br />

Im Auftrag:<br />

3. Wiedervorlage am Unterschrift<br />

Zweiter Termin<br />

(Kurz vor der Ernte)<br />

Zu dem oben anberaumten Termin fanden sich an Ort und Stelle ein:<br />

□ der Geschädigte<br />

□ der Jagtvorsteher<br />

□ der/die Jagdpächter<br />

□<br />

□<br />

□ für die Verbandsgemeindeverwaltung<br />

Ergebnis der Besichtigung:<br />

Verhandelt:<br />

Ort, Datum<br />

a) Größe der vom Schaden betroffene Fläche ar<br />

b) Voraussichtlicher Ertrag dieser Fläche dz<br />

c) Ertragsausfall durch Wildschaden dz<br />

d) Geforderter Preis je Doppelzimmer EUR<br />

e) Schadenshöhe EUR<br />

□ Es kam folgende Einigung zustande:<br />

a) Art des Schadensersatzes: (Naturalien oder Geld)<br />

b) Höhe des Schadensersatzes:<br />

c) Zeitpunkt der Erstattung:<br />

d) Kostenverteilung:<br />

□ Eine gütliche Einigung war nicht zu erzielen.<br />

Forderung des Geschädigten: EUR. Angebt des Ersatzpflichtigen: EUR.<br />

Die Beteiligten wurden darauf hingewiesen, dass nunmehr der Schätzer den Schaden feststellt.<br />

Unterschrift der Beteiligten


Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong><br />

Am Markt 11<br />

54329 <strong>Konz</strong><br />

Gegen Rückgabe<br />

dem bestellten <strong>Wildschadens</strong>chätzer<br />

□ Herrn □ Frau<br />

Ort, Datum<br />

übersandt mit der Bitte, den entstandenen Schaden festzustellen Im Auftrag:<br />

und darüber eine der Vorschriften des § 63 Abs.1 LJGDVO<br />

entsprechende Niederschrift aufzunehmen Unterschrift<br />

1. Name, Vorname(n) des Schätzers<br />

Anschrift<br />

Niederschrift<br />

über die Schadensfeststellung des Schätzers<br />

2. Bezeichnung des beschädigten Grundstücks:<br />

3. Kulturart des beschädigten Grundstücks:<br />

4. Schadensursache<br />

5. Umfang des Schadens nach Flächengröße<br />

6. Anteil der beschädigten Fläche:<br />

7. Schadensbetrag: EUR<br />

8. Berechnungsart zu Nr. 7:<br />

9. Ergänzende Angaben:<br />

10. Tag der Schadensfeststellung:<br />

Urschriftlich der □ Verbandsgemeindeverwaltung<br />

mit Bezug auf die vorstehende Niederschrift zurückgesandt.<br />

Meine Vergütung nach § 64 LJGDVO beträgt EUR<br />

zuzüglich<br />

□ Wegegeld □ Fahrtkostenersatz EUR.<br />

Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong><br />

Am Markt 11<br />

54329 <strong>Konz</strong><br />

Ort, Datum<br />

Ort, Datum<br />

Verfügung<br />

□ Vorbescheid gemäß § 63 Abs. 2 LJGDVO nach Vordruck erteilen.<br />

□ Im Auftrag:<br />

Unterschrift des Schätzers<br />

□ Zu den Akten Unterschrift

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