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Satzung Wiederkehrende Beiträge Verkehrsanlagen 14 03 ... - Konz

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<strong>Satzung</strong> über die Erhebung wiederkehrender <strong>Beiträge</strong> für öffentl. <strong>Verkehrsanlagen</strong> Seite 8<br />

§ 13<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese <strong>Satzung</strong> tritt rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig treten die <strong>Satzung</strong> über die Erhebung wiederkehrender <strong>Beiträge</strong> für öffentliche<br />

<strong>Verkehrsanlagen</strong> vom 26. März 1996 sowie die dazu ergangene Änderungssatzung vom<br />

10. Dezember 20<strong>03</strong> außer Kraft.<br />

(3) Soweit Beitragsansprüche nach den auf Grund von Absatz 2 aufgehobenen <strong>Satzung</strong>en<br />

entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter.<br />

Oberbillig, <strong>14</strong>. März 2007 Ortsgemeinde Oberbillig<br />

( Siegel ) (Andreas Beiling)<br />

Ortsbürgermeister

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