Satzung Wiederkehrende Beiträge Verkehrsanlagen 14 03 ... - Konz
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<strong>Satzung</strong> über die Erhebung wiederkehrender <strong>Beiträge</strong> für öffentl. <strong>Verkehrsanlagen</strong> Seite 8<br />
§ 13<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese <strong>Satzung</strong> tritt rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig treten die <strong>Satzung</strong> über die Erhebung wiederkehrender <strong>Beiträge</strong> für öffentliche<br />
<strong>Verkehrsanlagen</strong> vom 26. März 1996 sowie die dazu ergangene Änderungssatzung vom<br />
10. Dezember 20<strong>03</strong> außer Kraft.<br />
(3) Soweit Beitragsansprüche nach den auf Grund von Absatz 2 aufgehobenen <strong>Satzung</strong>en<br />
entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter.<br />
Oberbillig, <strong>14</strong>. März 2007 Ortsgemeinde Oberbillig<br />
( Siegel ) (Andreas Beiling)<br />
Ortsbürgermeister