AMTSBLATT - Gemeinde Weisendorf
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Caritas Allgemeine Soziale Beratung, Außenstelle<br />
Höchstadt<br />
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09193/698584, Mitarbeiterin: D. Welker, Dipl.<br />
Soz.päd.in (FH), Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr: 8.00<br />
-12.00 Uhr, Steinwegstr.1, Höchstadt<br />
___________________________________________<br />
MARKT WEISENDORF<br />
Sitzung: Bau- und Umweltausschuss<br />
Tag: Montag, 25.01.2010<br />
Uhrzeit: 19.00 Uhr<br />
Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Gerbersleite 2<br />
I. Öffentliche Sitzung<br />
zu 1)<br />
Bauanträge und Bauvoranfragen<br />
Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgender Bauantrag<br />
zur Prüfung und Entscheidung vor:<br />
− Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäuden,<br />
Teilfläche Flur-Nr. 436/6 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Nähe<br />
„Zufahrt zum Karlsweg“<br />
Der Bau- und Umweltausschuss hatte sich in seiner Sitzung<br />
am 30.09.2008 ausführlich mit dem Bauvorhaben anlässlich<br />
eines Antrages auf Vorbescheid befasst und damals die<br />
Entscheidung zurückgestellt, zur Klärung, ob in diesem Talbereich<br />
von <strong>Weisendorf</strong> ein Regenüberlaufbecken erforderlich<br />
wird. Darauf hin hatten die Antragsteller gegenüber<br />
dem Markt <strong>Weisendorf</strong> mit Schreiben vom 23.10.2008 erklärt,<br />
dass sie einverstanden sind, dass ein Beschluss zu<br />
diesem Antrag durch die <strong>Gemeinde</strong> zurückgestellt wird, bis<br />
eine Klärung der Sachlage erfolgt ist.<br />
Zur Information liegt den Bauausschussmitgliedern in der<br />
Sitzung der damalige Beschlusstext als Tischvorlage vor.<br />
Anstelle des damaligen Antrages auf Vorbescheid wird nun<br />
der „konkrete“ Bauantrag eingereicht.<br />
Die Gesamtentwässerung für <strong>Weisendorf</strong> wurde bis heute<br />
noch nicht vom Landratsamt wasserrechtlich genehmigt. Allerdings<br />
wurden in Gesprächen zwischen dem Ingenieurbüro<br />
Wagner und dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg in<br />
diesem Bereich bislang keine weiteren Baumaßnahmen zur<br />
Wasserrückhaltung gefordert. Auch bei Verwirklichung des<br />
Bauvorhabens ist festzustellen, dass z.B. im Süden der<br />
Flur-Nr. 436/6 noch genügend Platz wäre ein Regenrückhaltebecken<br />
(RRB) oder Regenüberlaufbecken (RÜB) einzubauen.<br />
Daher ist 1. Bürgermeister Alexander Tritthart der<br />
Meinung das Bauvorhaben zuzulassen.<br />
Aufgrund der im Bauantrag im Maßstab 1 : 100 eingezeichneten<br />
Entwässerung erfolgt die Ableitung des Schmutzwassers<br />
über eine Druckleitung über das Grundstück Flur-<br />
Nr. 413/73 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>. Dies erscheint technisch<br />
und kostenmäßig ideal. Auch bei einer (wie ursprünglich<br />
angedacht) Entwässerung über den öffentlichen Weg<br />
Flur-Nr. 437/2 hätte eine Hebeanlage eingebaut werden<br />
müssen. Eine weitere Kanalleitung wäre zudem in diesem<br />
Weg aus Platzgründen sehr kostenaufwendig zu verlegen.<br />
Allerdings muss zur Sicherstellung der kanalmäßigen Erschließung<br />
eine dingliche Sicherung über ein Kanalleitungsrecht<br />
zu Lasten des Grundstückes Flur-Nr. 413/73 im<br />
Grundbuch eingetragen werden. Diese Absicherung ist unbedingt<br />
notwendig, da das Grundstück außerhalb des Versorgungsbereiches<br />
des öffentlichen Kanalnetzes liegt.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Günther Vogel findet die geplante Bebauung<br />
aus folgenden zwei Gründen nicht sinnvoll: Er möchte eine<br />
der letzten ortsnahen Freiflächen im Seebachgrund erhalten.<br />
Weiterhin befürchtet er, dass dann auch die westlich<br />
gelegenen Anwohner in zweiter Reihe bauen wollen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Lothar Ort erinnert nochmals daran, dass der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vor Jahren einig war eine Bebauung auf der<br />
gegenüberliegenden Seite auf Flur-Nr. 436/4 zuzulassen<br />
und hierfür den Flächennutzungsplan geändert hat. Der<br />
beantragte Neubau kann seiner Meinung nach als Einzelbauvorhaben<br />
zugelassen werden.<br />
Dem schließt sich <strong>Gemeinde</strong>rat Hans Kreiner an. Heute<br />
geht es nur um die Errichtung eines einzigen Einfamilienhauses,<br />
welches direkt am öffentlichen Weg (Zufahrt zum<br />
Karlsweg) liegt, genauso wie das von seinem Vorredner<br />
angesprochene Wohnhaus, Kirchenstr. 35 b.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Klaus Zink fragt, wie bei einer Zustimmung<br />
verhindert werden kann, dass bei den westlich gelegenen<br />
Grundstücken als Hinterlieger gebaut wird, wenn entsprechende<br />
Bauwünsche vorgetragen werden.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Klaus Albrecht sieht ebenso bei zukünftigen<br />
Bauanträgen der direkten Anwohner, dass dann einer Bebauung<br />
in zweiter Reihe zugestimmt werden muss.<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart verweist darauf, dass<br />
es heute nur um ein Einzelbauvorhaben geht, welches<br />
nicht in zweiter Reihe gebaut wird.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Norbert Maier sieht das Vorhaben in diesem<br />
Bereich auch problematisch und diskussionswürdig, kann<br />
sich aber letztendlich der Argumentation von <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Hans Kreiner anschließen und deswegen zustimmen.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen wird zu dem Bauantrag<br />
als sonstiges Bauvorhaben erteilt.<br />
Gleichzeitig ergeht an den <strong>Gemeinde</strong>rat der Empfehlungsbeschluss<br />
bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
die Darstellung des bebaubaren Bereiches<br />
von <strong>Weisendorf</strong> um die beabsichtigte Bebauung zu erweitern.<br />
6 ______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 6 10.02.2010