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AMTSBLATT - Gemeinde Weisendorf

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Höchstadt<br />

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-12.00 Uhr, Steinwegstr.1, Höchstadt<br />

___________________________________________<br />

MARKT WEISENDORF<br />

Sitzung: Bau- und Umweltausschuss<br />

Tag: Montag, 25.01.2010<br />

Uhrzeit: 19.00 Uhr<br />

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Gerbersleite 2<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

zu 1)<br />

Bauanträge und Bauvoranfragen<br />

Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgender Bauantrag<br />

zur Prüfung und Entscheidung vor:<br />

− Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäuden,<br />

Teilfläche Flur-Nr. 436/6 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Nähe<br />

„Zufahrt zum Karlsweg“<br />

Der Bau- und Umweltausschuss hatte sich in seiner Sitzung<br />

am 30.09.2008 ausführlich mit dem Bauvorhaben anlässlich<br />

eines Antrages auf Vorbescheid befasst und damals die<br />

Entscheidung zurückgestellt, zur Klärung, ob in diesem Talbereich<br />

von <strong>Weisendorf</strong> ein Regenüberlaufbecken erforderlich<br />

wird. Darauf hin hatten die Antragsteller gegenüber<br />

dem Markt <strong>Weisendorf</strong> mit Schreiben vom 23.10.2008 erklärt,<br />

dass sie einverstanden sind, dass ein Beschluss zu<br />

diesem Antrag durch die <strong>Gemeinde</strong> zurückgestellt wird, bis<br />

eine Klärung der Sachlage erfolgt ist.<br />

Zur Information liegt den Bauausschussmitgliedern in der<br />

Sitzung der damalige Beschlusstext als Tischvorlage vor.<br />

Anstelle des damaligen Antrages auf Vorbescheid wird nun<br />

der „konkrete“ Bauantrag eingereicht.<br />

Die Gesamtentwässerung für <strong>Weisendorf</strong> wurde bis heute<br />

noch nicht vom Landratsamt wasserrechtlich genehmigt. Allerdings<br />

wurden in Gesprächen zwischen dem Ingenieurbüro<br />

Wagner und dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg in<br />

diesem Bereich bislang keine weiteren Baumaßnahmen zur<br />

Wasserrückhaltung gefordert. Auch bei Verwirklichung des<br />

Bauvorhabens ist festzustellen, dass z.B. im Süden der<br />

Flur-Nr. 436/6 noch genügend Platz wäre ein Regenrückhaltebecken<br />

(RRB) oder Regenüberlaufbecken (RÜB) einzubauen.<br />

Daher ist 1. Bürgermeister Alexander Tritthart der<br />

Meinung das Bauvorhaben zuzulassen.<br />

Aufgrund der im Bauantrag im Maßstab 1 : 100 eingezeichneten<br />

Entwässerung erfolgt die Ableitung des Schmutzwassers<br />

über eine Druckleitung über das Grundstück Flur-<br />

Nr. 413/73 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>. Dies erscheint technisch<br />

und kostenmäßig ideal. Auch bei einer (wie ursprünglich<br />

angedacht) Entwässerung über den öffentlichen Weg<br />

Flur-Nr. 437/2 hätte eine Hebeanlage eingebaut werden<br />

müssen. Eine weitere Kanalleitung wäre zudem in diesem<br />

Weg aus Platzgründen sehr kostenaufwendig zu verlegen.<br />

Allerdings muss zur Sicherstellung der kanalmäßigen Erschließung<br />

eine dingliche Sicherung über ein Kanalleitungsrecht<br />

zu Lasten des Grundstückes Flur-Nr. 413/73 im<br />

Grundbuch eingetragen werden. Diese Absicherung ist unbedingt<br />

notwendig, da das Grundstück außerhalb des Versorgungsbereiches<br />

des öffentlichen Kanalnetzes liegt.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Günther Vogel findet die geplante Bebauung<br />

aus folgenden zwei Gründen nicht sinnvoll: Er möchte eine<br />

der letzten ortsnahen Freiflächen im Seebachgrund erhalten.<br />

Weiterhin befürchtet er, dass dann auch die westlich<br />

gelegenen Anwohner in zweiter Reihe bauen wollen.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Lothar Ort erinnert nochmals daran, dass der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat vor Jahren einig war eine Bebauung auf der<br />

gegenüberliegenden Seite auf Flur-Nr. 436/4 zuzulassen<br />

und hierfür den Flächennutzungsplan geändert hat. Der<br />

beantragte Neubau kann seiner Meinung nach als Einzelbauvorhaben<br />

zugelassen werden.<br />

Dem schließt sich <strong>Gemeinde</strong>rat Hans Kreiner an. Heute<br />

geht es nur um die Errichtung eines einzigen Einfamilienhauses,<br />

welches direkt am öffentlichen Weg (Zufahrt zum<br />

Karlsweg) liegt, genauso wie das von seinem Vorredner<br />

angesprochene Wohnhaus, Kirchenstr. 35 b.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Klaus Zink fragt, wie bei einer Zustimmung<br />

verhindert werden kann, dass bei den westlich gelegenen<br />

Grundstücken als Hinterlieger gebaut wird, wenn entsprechende<br />

Bauwünsche vorgetragen werden.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Klaus Albrecht sieht ebenso bei zukünftigen<br />

Bauanträgen der direkten Anwohner, dass dann einer Bebauung<br />

in zweiter Reihe zugestimmt werden muss.<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart verweist darauf, dass<br />

es heute nur um ein Einzelbauvorhaben geht, welches<br />

nicht in zweiter Reihe gebaut wird.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Norbert Maier sieht das Vorhaben in diesem<br />

Bereich auch problematisch und diskussionswürdig, kann<br />

sich aber letztendlich der Argumentation von <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Hans Kreiner anschließen und deswegen zustimmen.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird zu dem Bauantrag<br />

als sonstiges Bauvorhaben erteilt.<br />

Gleichzeitig ergeht an den <strong>Gemeinde</strong>rat der Empfehlungsbeschluss<br />

bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

die Darstellung des bebaubaren Bereiches<br />

von <strong>Weisendorf</strong> um die beabsichtigte Bebauung zu erweitern.<br />

6 ______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 6 10.02.2010

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