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Satzung des - Staudenfischereiverein Langenneufnach

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d) Vorlagen und Genehmigung derBeitragsordnung für das neue Geschäftsjahr.e) Vorlage und Genehmigung <strong>des</strong>Haushaltsplanes für das neue Geschäftsjahr.f) Entlastung der Vorstandsmitglieder.g) Bestellung <strong>des</strong> Wahlausschusses und Übernahmeder Mitgliederversammlung durchden Wahlausschuss bis zur vollzogenenNeuwahl.h) Die Mitgliederversammlung beschließt miteinfacher Stimmenmehrheit der stimmberechtigtenMitglieder, soweit nicht durchdas Gesetz oder diese <strong>Satzung</strong> eine größereMehrheit vorgeschrieben ist. Bei Stimmengleichheitgilt der Antrag als abgelehnt.2. Der Wahlausschuss, bestehend aus einem Vorsitzenden undzwei Beisitzern, wird mit einfacher Stimmenmehrheit vonder Mitgliederversammlung gewählt.3. <strong>Satzung</strong>sänderungen können von der Mitgliederversammlungbeschlossen werden und bedürfen der zweidrittelMehrheit der anwesenden Mitglieder.4. Gäste können nur vom I Vorsitzenden eingeladen werden.- 15 -

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