Satzung des - Staudenfischereiverein Langenneufnach
Satzung des - Staudenfischereiverein Langenneufnach
Satzung des - Staudenfischereiverein Langenneufnach
You also want an ePaper? Increase the reach of your titles
YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.
7. Nach erfolgter Aufnahme ist dem neuen Mitglied dieVereinssatzung auszuhändigen.8. Das neue Vereinsmitglied unterliegt einer Probezeit vondrei Jahren bis zur endgültigen festen Mitgliedschaft.§ 4Ehrenmitgliedschaft und Ehrung von Mitgliedern:1. Natürliche und juristische Mitglieder und Personen, diesich besondere Verdienste um den Verein erworbenoder der Fischerei außerordentliche Dienste erwiesenhaben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.2. Der Vorschlag zur Ernennung von Ehrenmitgliedernkann von Mitgliedern und vom Vorstand erfolgen.3. Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft beschließt derAusschuss.4. Vorsitzende die in mehrjähriger Tätigkeit den Vereinzum Besten geleitet haben, können, wenn sie ihr Amtzur Verfügung gestellt haben, zu Ehrenvorsitzenden ernanntwerden.5. Vorschlag und Verleihung <strong>des</strong> Titels wie Ziffer 2. und3.§ 5Rechte und Pflichten der Mitglieder:- 5 -