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Zusatzmaterialien zur - Funkkolleg Musik

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Zusatzmaterial <strong>zur</strong> Sendung: 10.03.2012, hr2-kultur(18) Wem gehört <strong>Musik</strong>? - Zur UrheberrechtsdebatteZusatzmaterial des HR, des Instituts für <strong>Musik</strong>wissenschaft und<strong>Musik</strong>pädagogik der Justus-Liebig-Universität Gießen und der ARD/ZDFWas ist die GEMA?Website: https://www.gema.de/die-gema.html [Zugriff am 07. März 2012]Bezug zum Manuskript: S. 3; Zeitmarke: 2:00 min.Inhalt: „Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und <strong>Musik</strong>verleger) sowie von über zweiMillionen Rechteinhabern aus aller Welt.“ Dies ist eine knappe Beantwortung derFrage, was die GEMA ist und was sie macht. Für weitere Informationen wurde aufder Website z. B. eine „10 Fragen – 10 Antworten“-Rubrik eingerichtet. Außerdemkann man sich durch ein paar Klicks ein umfassendes Bild über die Arbeitsweise derGEMA machen.Grundlagen des deutschen UrheberrechtesFreier Internetbeitrag, Quelle: Stade, Philip (2012). Urheberrecht und <strong>Musik</strong> in derdigitalen Revolution. Auf: Freie Kultur und <strong>Musik</strong> vom 05.03.2012.http://freiekulturundmusik.wordpress.com/ [Zugriff am 06. März 2012]Bezug zum Manuskript: S. 4; Zeitmarke: 3:54 min.Inhalt: In diesem Blog-Beitrag fasst Philip Stade einige wesentliche Bausteine desdeutschen Urheberrechtes (UrhG) zusammen und bezieht sich dabei auf den vonThomas Hoeren verfassten Artikel “Urheberrecht und <strong>Musik</strong> in der digitalenRevolution” (in: Arnold Jacobshagen & Frieder Reininghaus (Hrsg.), <strong>Musik</strong> undKulturbetrieb – Medien, Märkte, Institutionen (= Handbuch der <strong>Musik</strong> im20. Jahrhundert Bd. 10). Laaber 2006, S. 195–217. Online: http://www.uni-


muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/publikationen/UrhR<strong>Musik</strong>.pdf. Stade gehtu. a. auf verschiedene Paragraphen des Urheberrechtes, auf das Leistungsschutzrecht,auf Verwertungsrechte, das Vervielfältigungsrecht und das Urheberpersönlichkeitsrechtein.Internet-Piraterie und illegale <strong>Musik</strong>downloadsOnline Artikel und Video (Länge: 0:57 min.), Quelle: Pennekamp, Johannes (2012).Klicken statt kaufen. Auf: ZEIT ONLINE vom 24.02.2012 (http://www.zeit.de).http://www.zeit.de/wirtschaft/2012-02/musik-download-industrie[Zugriff am 5. März 2012]Bezug zum Manuskript: S. 3, S. 6; Zeitmarke: 1:31 min., 6:02 min.Inhalt: Nach der illegalen Verbreitung zahlreicher Filme und Songs auf der Plattform"Megaupload“ wurde Manager Kim Schmitz zu einer hohen Geldstrafe undFreiheitsentzug verurteilt. Durch die Urheberrechtsverletzung wurde der <strong>Musik</strong>industrie,laut US-Justizministerium, ein Schaden von einer halben Milliarde Dollarzugefügt. Inwieweit diese Zahl realistisch ist und wie hoch die Umsatzeinbußen durchdas sogenannte „File-Sharing“ wirklich sind, wird hier näher erläutert.Ständige Verhandlung über <strong>Musik</strong>rechteOnline Artikel, Quelle: dpa/Reuters (2011). GEMA einigt sich mit IT-Wirtschaft über<strong>Musik</strong>rechte. Auf: ZEIT ONLINE vom 08.12.2011 (http://www.zeit.de).http://www.zeit.de/digital/internet/2011-12/gema-bitcom-vertrag[Zugriff am 5. März 2012]Bezug zum Manuskript: S. 17; Zeitmarke: 21:54 min.


Inhalt: Durch einen Vertrag zwischen der IT-Branche und der VerwertungsgesellschaftGEMA wurde sich über die Vergütung von <strong>Musik</strong> im Internet geeinigt.Dadurch ist auch in Deutschland das sogenannte „<strong>Musik</strong>-Streaming“ möglich, durchwelches die direkte Übertragung der Tracks über das Internet ermöglicht wird undAngebote durch Pauschalen den Nutzern schmackhaft gemacht werden. SolcheStreaming-Portale sind im Ausland schon lange beliebt und werden gerne genutzt.Was ist und was macht die GVL?Website: https://www.gvl.de/gvl-ueber-profil.htm [Zugriff am 07. März 2012]Bezug zum Manuskript: S. 18; Zeitmarke: 24:20 min.Inhalt: Auf dieser Interseite präsentiert sich die Gesellschaft <strong>zur</strong> Verwertung vonLeistungsschutzrechten mbH (GVL). Die GVL wurde 1959 als erste und nach wie voreinzige deutsche Verwertungsgesellschaft für ausübende Künstler und Tonträgerherstellergegründet. Die GVL nimmt somit vor allem die Rechte ausübender Künstlerwie <strong>Musik</strong>er, Sänger, Tänzer, Schauspieler und aller sonstiger Werkinterpreten wahr.Was ist die ASCAP?Website: http://www.ascap.com/ [Zugriff am 07. März 2012]Bezug zum Manuskript: S. 5; Zeitmarke: 4:59 min.Inhalt: Die American Society of Composers, Authors, and Publishers (ASCAP) ist dieälteste US-amerikanische Verwertungsgesellschaft für <strong>Musik</strong>-Produkte. Die ASCAPhat die Aufgabe, das geistige Eigentum von Komponisten, <strong>Musik</strong>ern und Verlegernzu schützen, indem sie öffentliche Aufführungen von <strong>Musik</strong> und Filmen erfasst undkontrolliert, Gebühren einzieht und an die Urheber weitergibt. In Deutschland hat dieGEMA eine ähnliche Funktion.


Ausbeutung außereuropäischer KünstlerZusammenfassung, Quelle: Grupe, Gerd (2009). ‘Eine Sache unter Brüdern‘? Nichtwestliche<strong>Musik</strong>er zwischen Ausbeutung und kommerziellen Erfolg. In: C. Bullerjahn& W. Löffler (Hrsg.), <strong>Musik</strong> und Ökonomie. Finanzieren und Vermarkten von und mitHilfe von <strong>Musik</strong> – <strong>Musik</strong>ästhetisches und musikästhetisches Haushalten. Hildesheim.S. 205-228.http://ethnomusikologie.kug.ac.at/fileadmin/media/institut-13/Dokumente/Downloads/Grupe_-_Eine_Sache_unter_Br%C3%BCdern__2009_.pdf[Zugriff am 07. März 2012]Bezug zum Manuskript: S. 4 f.; Zeitmarke: 4:18 min.Nach Gerd Grupe ist die Bezeichnung traditioneller, nicht-westlicher <strong>Musik</strong> als ‘publicdomain‚, also <strong>Musik</strong>, die frei von Rechten ist, da kein namentlich bekannterKomponist existiert, oft nicht gerechtfertigt. Die augenblickliche Gesetzeslage zumKopierschutz erlaubt es Produzenten weltweit, traditionelle und überlieferte <strong>Musik</strong>kommerziell zu nutzen, ohne die eigentlichen Urheber finanziell zu beteiligen. Grupegeht der Frage nach, warum der Schutz geistigen Eigentums nicht auch für nichtwestliche<strong>Musik</strong>er gewährleistet wird. Die Gründe dafür bezieht er vor allem auf dasUngleichgewicht von ökonomischen, technologischen und juristischen Möglichkeiten<strong>zur</strong> <strong>Musik</strong>verbreitung.Dadurch, dass das individuelle Schutzrecht des geistigen Eigentums nationalenRegelungen überlassen wird, ist die internationale Durchsetzung der Interessen derkulturellen Träger traditioneller <strong>Musik</strong> schwierig. Somit können nicht-westliche<strong>Musik</strong>er leicht durch große <strong>Musik</strong>konzerne ausgebeutet werden. Aber nicht nur diesemachen es den <strong>Musik</strong>ern schwer, von ihrer traditionellen <strong>Musik</strong> zu profitieren. AuchLandsleute bringen enorme Anzahlen von Raubkopien einheimischer <strong>Musik</strong> auf denMarkt, um damit Geld zu machen.


Eine häufige Ausrede der Künstler, die traditionelles <strong>Musik</strong>material für ihreVeröffentlichungen nutzen, ist, dass diese <strong>Musik</strong> ‘public domain‚ sei und somit keinenRechten unterliege. Darum wird es als reine Eigenleistung betrachtet, wenn diese<strong>Musik</strong> verwendet wird. Beispielsweise der Jazz-<strong>Musik</strong>er Herbie Hancock verteidigtseine Nutzung traditionellen <strong>Musik</strong>materials aus Afrika damit, dass auf der ganzenWelt eine schwarze Gemeinschaft existiere, die ihm beispielsweise das Recht gäbe,in seinem Song „Watermelon Man“ Pygmäen-<strong>Musik</strong> nachzuahmen. HancocksAuffassung nach ist es also „eine Sache unter Brüdern“.Das Recht des VollprofisDissertationsschrift, Quelle: Löw, Natalie (2009). Der Schutz ausübender Künstler beimusikalischen Darbietungen im deutschen und englischen Recht. Dissertationsschriftan der Justus-Liebig-Universität Gießen (http://geb.uni-giessen.de).http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2009/7063/pdf/LoewNatalie_2009_04_23.pdf[Zugriff 06. März 2012]Bezug zum Manuskript: S. 4; Zeitmarke: 3:16 min.Inhalt: In dieser Dissertation wird die Abgrenzung vom Leistungsschutzrecht, alsodem Schutz der dargebotenen Interpretationsleistung eines Künstlers, zum Urheberrecht,dem Schutz des Werkerschaffers, dargestellt. In einem breitgefächertenÜberblick über Historie und rechtliche Ansprüche wird sowohl nationaler als auchinternationaler Künstlerschutz im englischen und deutschen Recht untersucht.Das Recht des Künstlers zwischen <strong>Musik</strong>verlag und GEMAVideo (Länge: 33:58 min.), Quelle: Szenario TV (2010).Februarausgabe der Online-Plattform sevenload (http://de.sevenload.com).http://de.sevenload.com/sendungen/szenario/folgen/eBSS5qM-Szenario-TV-02-2010[Zugriff am 5. März 2012]Bezug zum Manuskript: S. 7f.; Zeitmarke: 8:47 min.


Inhalt: In diesem Video wird ein kurzer Überblick über die Zusammenarbeit eines<strong>Musik</strong>verlages mit der GEMA gegeben und inwieweit der Künstler auch dem Verlaggegenüber seine Rechte abtritt. Hinweis: Beitrag über „<strong>Musik</strong>recht, Thema - Verlag“ist ab 7:43 min. bis 11:30 min. zu finden (ca. nach dem ersten Viertel der Zeitleiste).Dieses Video wird durch Werbung unterbrochen.Besitz der Rechte in sozialen NetzwerkenOnline Artikel, Quelle: Graff, Bernd (2011). Lou Reed und das Urheberrecht – DiesesVideo ist nicht verfügbar – Gottes Ermächtigung zum <strong>Musik</strong>ausschalten. Auf:Süddeutsche.de vom 24.11.2011 (http://www.sueddeutsche.de).http://www.sueddeutsche.de/kultur/lou-reed-und-das-urheberrecht-dieses-video-istnicht-verfuegbar-1.1197795[Zugriff am 5. März 2012]Bezug zum Manuskript: S. 3; Zeitmarke: 2:23 min.Inhalt: Der <strong>Musik</strong>er Lou Reed hat einige seiner Songs über Facebook verlinkt, um siezum Anhören bereitzustellen. Diese Videos wurden allerdings gesperrt, da die GEMAdie Verlagsrechte in Deutschland dazu nicht eingeräumt hat. Dieser Artikel geht demangeblichen Schutz des Künstlers auf die Spur und erklärt anschaulich dieProblematik des deutschen <strong>Musik</strong>rechtes.Streit um <strong>Musik</strong>lizenzenOnline Artikel, Quelle: Reißmann, Ole (2011). Internetseite außer Betrieb –Anonymos bestraft Gema für YouTube-Streit. Auf: Spiegel Online vom 20.06.2011 (http://www.spiegel.de).http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,769347,00.html[Zugriff am 06. März 2012]Bezug zum Manuskript: S. 15f.; Zeitmarke: 19:39 min.


Inhalt: In diesem Artikel wird die Debatte über die Lizenzgebühren der GEMA inBezug auf <strong>Musik</strong>videos, Songs, Live-Interpretationen etc. angesprochen. ImMittelpunkt des Beitrags steht die Sichtweise der <strong>Musik</strong>portale und -verlage, welchedie Forderungen der GEMA für übertrieben halten. „Anonymos“, eine Gruppierungvon Aktivisten, die sich u. a. für das Recht auf freie Informationen und Anonymität imInternet einsetzen, blockierten die GEMA-Website.Sichtweisen <strong>zur</strong> UrheberrechtsdebatteOnline Artikel, Quelle: Lischka, Konrad (2012). Copyright-Debatte – Die Feinde der „Contentmafia“ sind Heuchler. Spiegel Online vom10.02.2012 (http://www.spiegel.de).http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,814276,00.html[Zugriff am 05. März 2012]Bezug zum Manuskript: S. 6f.; Zeitmarke: 7:04Inhalt: Dies ist die Darstellung einer Sichtweise, die Partei für die GEMA ergreift unddas Recht der Freiheit der Urheber verteidigt. Durch eine scharfe, aber interessanteArgumentation gegen die „Urheberrechts-Verächter“ werden die Vorzüge desHandelns der GEMA dargestellt.<strong>Musik</strong> im DialogFreier Internetbeitrag, Quelle: Stade, Philip (2012). Es tut sich was! Freie Kultur imaktuellen <strong>Musik</strong>forum? Auf: Freie Kultur und <strong>Musik</strong> vom 01.03.2012(http://freiekulturundmusik.wordpress.com).http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/03/01/es-tut-sich-was-freie-kultur-imaktuellen-musikforum/[Zugriff am 06. März 2012]Bezug zum Manuskript: S. 18; Zeitmarke: 24:20 min.


Alternativen <strong>zur</strong> GEMAVideo (Länge: 3:45 min.), Quelle: Reuters (2011): Junge <strong>Musik</strong> in Deutschland –Erfolgschancen auch ohne die GEMA? Auf: Süddeutsche.de vom 26.10.2011(http://www.sueddeutsche.de).Inhalt: In diesem Beitrag eines Internetblogs setzt sich der Verfasser Philip Stade mitTextbeiträgen aus der <strong>Musik</strong>zeitschrift <strong>Musik</strong>forum 01/2012"Digitales Paradies – Jeder Mensch ein Künstler?" auseinander. In dieser werdenaktuelle Veränderungen der <strong>Musik</strong>industrie thematisiert (Konsument als „Prosument“,Veränderung von <strong>Musik</strong> durch Digitalisierung, Filesharing etc.) und diskutiert. Sehrinteressant ist der Dialog im Kommentar-Bereich zwischen dem Blogger und demAutor Gerald Mertens, zu dessen Artikel „Alles Künstler?” (<strong>Musik</strong>forum 01/2012) derBlogger in diesem Beitrag Stellung nimmt. Dieser Artikel ist online verfügbar unterhttp://schottinternational.com/cms/resources/1329124491e3e06d162e41cc90031a925618320554/Mufo_01_12_Leseprobe.pdf.http://www.sueddeutsche.de/kultur/gema-o-junge-musik-in-deutschlanderfolgschancen-auch-ohne-die-gema-1.1174098[Zugriff am 5. März 2012]Bezug zum Manuskript: S. 16f.; Zeitmarke: 21:36 min.Inhalt: Die Künstlerin Zoe Leela möchte selbst bestimmen, wie und zu welchem Preisihre Werke im Internet angehört werden können. Diese Freiheit sieht sie von derGEMA nicht gegeben. <strong>Musik</strong>manager Tim Renner vergleicht die <strong>Musik</strong>nutzung imInternet mit der Radio-Nutzung, bei welcher der Hörer auch nicht für jeden einzelnenSong Geld zahlen muss. Eine Alternative <strong>zur</strong> GEMA bietet die Non-Profit-Organisation „Creative Commons“: Hier erhält man vorgefertigte Lizenzverträge, indenen den Künstlern die Freiheit <strong>zur</strong> Selbstermächtigung gewährleistet wird.


Selbstbestimmung von KünstlernOnline Artikel und Video (Länge: 10:20 min.), Quelle: Loehr, Susann (Video: 2007,Artikel: 05.02.2009): Urheberrecht – Creative Commons oder Lizenzgebühren. Auf:dokumentarfilm24.de (http://www.dokumentarfilm24.de).http://www.dokumentarfilm24.de/2009/02/05/urheberrecht-creative-commons-oderlizenzgebuehren/[Zugriff am 06. März 2012]Bezug zum Manuskript: S. 18; Zeitmarke: 24:09 min.Inhalt: Das Urheberrecht unterstützt zwar die Künstler von finanzieller Seite her, vielefühlen sich allerdings in der Verbreitung ihrer <strong>Musik</strong>beiträge stark eingeschränkt. DieLizenzregelung wird u. A. als „Geldmacherei“ betrachtet. Die „Creative Commons“sollen den Künstlern selbst mehr Freiheit in Bezug auf die Verwendung ihrer Werkegeben. Gründer Lowrence Lessig erklärt, dass damit die Verbesserung deskulturellen Umfeldes erzielt wird. Künstler sollen selbst entscheiden, wann und woihre Werke gehört werden dürfen. Durch diese Denkweise entstand auch der „OpenMusic Contest“ des Marburger AStA (http://www.openmusiccontest.org/).Spezifische Fragen zum UrheberrechtVideo (1): 10:18 min. (2008), Video (2): 58:10 min. (2012),Quelle: YouTube: MusoTalk 184 – Ausgefragt – Gunnar Berndorff (<strong>Musik</strong>recht).Video (1)http://www.youtube.com/watch?v=xxnDC2XI91w&feature=channel_video_titleVideo (2)http://www.youtube.com/watch?v=wKoGcbiOLgQ&feature=plcp&context=C4c9fa69VDvjVQa1PpcFOIqm-RCNV-p_s_eWjLszZtc3oBLc9ZWqk [Zugriff am 06. März 2012]Bezug zum Manuskript: S. 9; Zeitmarke: 12:03 min.


Inhalt: In diesen Interviews beantwortet Gunnar Berndorff, Fachanwalt für<strong>Musik</strong>recht, Fragen zu der Urheberrechtslage, z. B.: Kann man bei Verwendung vonApple-Loops verklagt werden? Wie lässt sich eine Songidee rechtssicher machen?Interessant ist es, den Vergleich zwischen Berndorffs Aussagen im Jahr 2008 und2012 zu ziehen. Hinweis: Beitrag von Video (2) zum Thema „<strong>Musik</strong>recht“ beginnt bei2:42 min.Weitere Themen der Sendung<strong>Musik</strong>verwertungVerweis auf Folge 17 „Ist <strong>Musik</strong> nur noch Kommerz? – Die ökonomischenGrundlagen der <strong>Musik</strong>industrie“Bezug zum Manuskript: S. 8; Zeitmarke: 10:33 min.Inhalt: Das Verhältnis von <strong>Musik</strong> und Ökonomie wird in Folge 17 ausführlichbehandelt.<strong>Musik</strong>verbreitungVerweis auf Folge 21 „Wie verändert das digitale Zeitalter <strong>Musik</strong>? - Produktion,Präsentation und Rezeption“Bezug zum Manuskript: S. 8 f.; Zeitmarke: 10:55 min.Inhalt: In Folge 21 des <strong>Funkkolleg</strong>s Sinfonie des Lebens stehen werden explizit dieVeränderungen durch die Digitalisierung von <strong>Musik</strong> erörtert.Anne-Kathrin Abel, Institut für <strong>Musik</strong>wissenschaft und <strong>Musik</strong>pädagogik der Justus-Liebig-Universität Gießen

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