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Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Spangenberg

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§6Mittel(1) Die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks werden aufgebracht durcha) jährliche Mitgliedsbeiträge, <strong>der</strong>en Höhe von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlungfestzusetzen ist,b) durch freiwillige Zuwendungen,c) durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln,d) durch sonstige Einnahmen aus gesellschaftlichen Veranstaltungen,Eine Befreiung von Mitgliedsbeiträgen kann <strong>der</strong> Vorstand erteilen.Der Mitgliedsbeitrag zu a) ist bis zum 30.03. eines jeden Jahres im voraus fällig.(1) Die Organe des Vereins sinda) die Mitglie<strong>der</strong>versammlung,b) <strong>der</strong> Vereinsvorstand.§7Organe des Vereins§8Mitglie<strong>der</strong>versammlung(1) Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung setzt sich aus den Vereinsmitglie<strong>der</strong>n zusammen undist das oberste Beschlussorgan.(2) Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung wird vom Vereinsvorsitzenden, im Verhin<strong>der</strong>ungsfallevon seinem Vertreter, geleitet. Sie ist mindestens einmal jährlich unterBekanntgabe <strong>der</strong> vorgesehenen Tagesordnung mit einer 14-tägigen Frist durchAushang im Informationskasten am <strong>Feuerwehr</strong>stützpunkt einzuberufen.(3) Anträge auf Ergänzung <strong>der</strong> Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung dem Vereinsvorsitzendem schriftlich mitgeteilt werden.(4) Auf Antrag von mindestens einem Fünftel <strong>der</strong> Stimmberechtigten ist innerhalbeiner vierwöchigen Frist eine außerordentliche Mitglie<strong>der</strong>versammlungeinzuberufen. In dem Antrag müssen die zu behandelnden Tagesordnungspunktebezeichnet sein. Sie hat binnen 6 Wochen stattzufinden.(5) Es ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und demProtokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist in <strong>der</strong> Regel vomSchriftführer zu führen. Sofern dieser jedoch verhin<strong>der</strong>t ist, kann durch denVersammlungsleiter ein Protokollant bestimmt werden.

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