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Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Spangenberg

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(2) Der Vorstand hat die Mitglie<strong>der</strong> fortgesetzt angemessen über dieVereinsangelegenheiten zu unterrichten.(3) Der Vorsitzende lädt zu den Vorstandssitzungen ein und leitet diese. Über denwesentlichen Gang ist eine Nie<strong>der</strong>schrift zu fertigen, die von ihm unterzeichnetwird.(4) Der Vorstand beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt dieStimme des Vorsitzenden den Ausschlag.(5) Der Vorstand wird auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.(6) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus seinem Amt aus, so kann sich<strong>der</strong> Vorstand durch Beschluss aus den reihen <strong>der</strong> Vereinsmitglie<strong>der</strong> ergänzen. DieAmtszeit des Neugewählten endet mit <strong>der</strong> nächsten Neuwahl des gesamtenVorstandes.§12Geschäftsführung und Vertretung(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach den Beschlüssen undRichtlinien <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung ehrenamtlich. Er vertritt den Vereingerichtlich und außergerichtlich.(2) Je zwei Vorstandsmitglie<strong>der</strong>, darunter <strong>der</strong> Vorsitzende o<strong>der</strong> stellvertretendeVorsitzende, vertreten den Verein gerichtlich o<strong>der</strong> außergerichtlich.(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr.§13Rechnungswesen(1) Der Kassierer ist für die ordnungsgemäße Erledigung <strong>der</strong> Kassengeschäfteverantwortlich.(2) Er darf Auszahlungen nur leisten, wenn <strong>der</strong> Vorsitzende o<strong>der</strong> <strong>der</strong> stellvertretendeVorsitzende schriftlich eine Auszahlungsanordnung erteilt hat und nach dem von<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung beschlossenen Voranschlag Geldbeträge für dieAusgabenzwecke vorgesehen sind.(3) Über alle Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen.(4) Am Ende des Geschäftsjahres legt er gegenüber den Kassenprüfern Rechnung.(5) Die Kassenprüfer prüfen die Kassengeschäfte und erstatten <strong>der</strong>Jahreshauptversammlung Bericht. Der Kassenprüfungsbericht ist sachlich undwertungsfrei zu halten.§14Jugendfeuerwehr(1) Die Jugendordnung <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr ist nicht Bestandteil dieser Satzung.

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