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Strafanzeige & Strafantrag Begründung: Die amtliche ... - UdSSR.su

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G. Nitichevski Spreetal, den 05.10.2011<br />

Werkstr. 2<br />

02979 Spreetal<br />

an<br />

Generalstaatsanwaltschaft Dresden<br />

Lothringer Straße 1<br />

01069 Dresden<br />

<strong>Strafanzeige</strong> & <strong>Strafantrag</strong><br />

hiermit bitte ich um Einleitung eines Ermittlungsverfahrens<br />

gegen:<br />

wegen:<br />

- Näther, Richter am AG Hoyerswerda<br />

- Krüger, Staatsanwalt am AG Hoyerswerda<br />

- die Staatsanwaltschaft Bautzen<br />

„Urkundenfälschung“ nach § 267 StGB,<br />

„Vollstreckung gegen Unschuldige“ nach § 345 StGB,<br />

und stelle hiermit als Geschädigter <strong>Strafantrag</strong>.<br />

Sollten sich weitere strafrechtliche Aspekte auftun, erstreckt sich mein <strong>Strafantrag</strong> auch<br />

hierauf.<br />

Begründung:<br />

<strong>Die</strong> <strong>amtliche</strong> Tätigkeit der beschuldigten Beamten ist offensichtlich nazistisch<br />

orientiert. Aus diesem Grund erstattete ich, als Geschädigter, bereits am 21.06.2011<br />

eine Anzeige.<br />

Außer einem Informationsschreiben, dass meine Anzeige nach Chemnitz umadressiert<br />

wurde, bekam ich keine weitere Information darüber und gehe davon aus, dass die<br />

Ermittlungen diesbezüglich noch nicht abgeschlossen sind.<br />

Am 28. September 2011 fand mein Sohn einen Briefumschlag in unserem Briefkasten.<br />

Als Absender war auf dem Briefumschlag die „Landesjustizkasse Chemnitz“<br />

abgestempelt.<br />

Als Verfasser des Schreibens an sich war aber die Staatsanwaltschaft Bautzen<br />

angegeben. Ich habe schon mehrere Briefe von der Landesjustizkasse Chemnitz<br />

empfangen. Aber noch nie wich der Absender vom Verfasser ab.<br />

Der Inhalt des Schreibens, siehe Anlage 1, hat mich sehr überrascht.<br />

Es ist eine angebliche Mahnung in der Strafsache 330 Js 1539/10.<br />

Doch der Inhalt entspricht in keinster Weise den Tatsachen:<br />

Eine Mahnung setzt eine vorangegangene Zahlungsaufforderung voraus. <strong>Die</strong>se gab es<br />

nicht. Denn es gibt gar keinen Beschluss, kein Urteil in dem oben bezeichneten<br />

Verfahren, weil auch gar keine Verhandlung stattgefunden hat.<br />

Anscheinend hat man mir ein Femeurteil in Form einer Mahnung durch staatlich nicht<br />

legitimierte Privatjustiz unter dem Deckmantel der angeblichen<br />

Strafrechtsnormenverfolgung aufgedrückt.<br />

Der letzte mir bekannte Vorgang in diesem Verfahren war nämlich meine Äußerung<br />

vom 15.06.2011 zu dem Verfahrensgang, zu den Handlungen der verantwortlichen<br />

Beamten und meine Ankündigung des Ausbleibens in der Verhandlung am 20.06.2011<br />

aus Verachtung der Gesetz- sowie Straflosigkeit der örtlichen Justizbeamten, siehe<br />

Anlage 2.<br />

Seite 1 von 2


Seit Juni 2011 habe ich keinerlei Lebenszeichen von den korrumpierten Beamten<br />

Krüger, Näther etc. bzw. weder von der Strafabteilung des AG HY noch von der<br />

Staatsanwaltschaft HY Post erhalten.<br />

Zu Ihrer Kenntnis: Ich war zu der og. Verhandlung am 20.06.2011<br />

nach § 216 Abs. 1 S. 1 StPO geladen. Eine Verhandlung in meiner<br />

Abwesenheit war somit ausgeschlossen.<br />

Obwohl es eigentlich naiv ist, sich in diesem Land auf das Gesetz zu verlassen und<br />

widerrechtliche Handlungen der Justizbehörden auszuschließen...<br />

...denn in dem Land, wo ein Verteidigungsminister, der sogenannte Plagiator, ohne zu<br />

Zögern seine komplette Doktorarbeit abschrieb, und die Bundeskanzlerin ihm dafür<br />

öffentlich die Hand schüttelt, die Gesetzeshüter dabei gehorsam „ihre Schwänze<br />

einziehen“ und als „gerechte“ Strafe dafür den Verbrecher nur zeitweilig aber<br />

ehrenhaft von seinem Napf distanzieren...<br />

...in dem Land, wo Polizisten zum Neujahr wehrlose Bürger erschießen und dank der<br />

Staatsgewalt im Rücken unbestraft davonkommen...<br />

...in dem Land, wo ein schutzloser Bürger von Polizisten kollektiv verprügelt wird, weil<br />

er nach deren <strong>Die</strong>nstnummer fragte...<br />

...in dem Land, wo die unschuldigen Hinterbliebenen von der Staatsanwaltschaft<br />

spielend zu einem Mordgeständnis gezwungen werden...<br />

...in diesem Land ist alles möglich – nur keine Gewissheit bezüglich der Einhaltung der<br />

Gesetze seitens der Staatsgewalt!<br />

Es scheint, dass diejenigen, die das Gesetz überwachen sollen, längst die Kontrolle<br />

über sich selbst verloren haben und zu den Verbrechern wurden.<br />

Nach den neuesten Erkenntnissen kann man Verdacht schöpfen, dass diese Kreaturen,<br />

die nicht zu wissen scheinen, was Gewissen und Anständigkeit bedeuten, dazu auch<br />

noch nur eingeschränkte Geistesfähigkeit haben.<br />

Ich bitte Sie hiermit nicht um Hilfe, sondern setze Sie über die Gesetzlosigkeit<br />

des verbeamteten Abschaums in Kenntnis. Sollten Sie nicht die entsprechenden<br />

Maßnahmen ergreifen, um die verbrecherischen Handlungen von diesem Nazi-<br />

Schimmel zu unterbinden, so werde ich es mit adäquaten Mitteln tun.<br />

<strong>Die</strong> Staatsanwaltschaft wird gebeten, auch wenn es ihr schwer fällt gegen<br />

Amtskollegen vorzugehen, ihren Pflichten nachzukommen und den Sachverhalt zu<br />

klären, den oder die Schuldigen zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen.<br />

<strong>Die</strong>sen rassistischen Schmarotzern soll deutlich gemacht werden, dass das 3. Reich<br />

mit seinen Gesetzen am 08. Mai 1945 bedingungslos untergegangen ist und die Nazis<br />

jeglicher Gewalt enthoben wurden. Auch die nachfolgenden Generationen müssen sich<br />

damit abfinden. Für die Neonazis, unabhängig von ihrem Rang, heißt es nun: Sie<br />

können zu Hause vor dem Kamin davon träumen – aber nicht ihre Träume im Amt<br />

verwirklichen.<br />

G. V. Nitichevski<br />

Anlage 1: unberechtigte Mahnung<br />

Anlage 2: Deutschland, Sieg ist nicht immer Heil. (Schreiben an AG HY)<br />

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