FAQ â häufige Fragen zu SEPA - Landessparkasse zu Oldenburg
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1 Firmenkunden Stand: 11/2012<br />
<strong>FAQ</strong> – häufige <strong>Fragen</strong> <strong>zu</strong> <strong>SEPA</strong><br />
Was bedeutet eigentlich <strong>SEPA</strong>, welche Länder nehmen daran teil, welche Vorteile bringt<br />
<strong>SEPA</strong> für Unternehmen? – Antworten auf diese und viele andere <strong>Fragen</strong> finden Sie hier.<br />
ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
Was bedeutet <strong>SEPA</strong>?<br />
<strong>SEPA</strong> ist die Abkür<strong>zu</strong>ng für „Single Euro Payments Area“,<br />
den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser<br />
besteht aus 32 europäischen Ländern. Innerhalb der<br />
<strong>SEPA</strong> werden europaweit standardisierte Überweisungen,<br />
Lastschriften und Kartenzahlungen angeboten. Dadurch<br />
können Verbraucher und Unternehmen bargeldlose<br />
Euro-Zahlungen auch über Ländergrenzen hinweg so<br />
einfach und bequem tätigen wie in ihrem Heimatland.<br />
Welche Länder nehmen an <strong>SEPA</strong> teil?<br />
Insgesamt 32 europäische Länder machen bei <strong>SEPA</strong> mit.<br />
Neben den 27 EU-Staaten nehmen auch die drei Länder<br />
des übrigen europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie<br />
die Schweiz und Monaco an <strong>SEPA</strong> teil.<br />
Teilnehmendes Land<br />
Währung<br />
Belgien Euro EUR<br />
Bulgarien Bulgarischer Lew BGN<br />
Dänemark Dänische Krone DKK<br />
Deutschland Euro EUR<br />
Estland Euro EUR<br />
Finnland Euro EUR<br />
Frankreich Euro EUR<br />
Griechenland Euro EUR<br />
Großbritannien Britisches Pfund Sterling GBP<br />
Irland Euro EUR<br />
Island Isländische Krone ISK<br />
Italien Euro EUR<br />
Lettland Lettischer Lats LVL<br />
Liechtenstein Schweizer Franken CHF<br />
Litauen Litauischer Litas LTL<br />
Luxemburg Euro EUR<br />
Malta Euro EUR<br />
Monaco Euro EUR<br />
Niederlande Euro EUR<br />
Norwegen Norwegische Krone NOK<br />
Österreich Euro EUR<br />
Polen Polnischer Zloty PLN<br />
Portugal Euro EUR<br />
Rumänien Neuer Rumänischer Leu RON<br />
Schweden Schwedische Krone SEK<br />
Schweiz Schweizer Franken CHF<br />
Slowakei Euro EUR<br />
Slowenien Euro EUR<br />
Spanien Euro EUR<br />
Tschechische Republik Tschechische Krone CZK<br />
Ungarn Ungarischer Forint HUF<br />
Zypern Euro EUR<br />
Können <strong>SEPA</strong>-Zahlungen auch in den Währungen der<br />
anderen Teilnehmerländer abgewickelt werden?<br />
<strong>SEPA</strong>-Zahlungen können ausschließlich in Euro abgewickelt<br />
werden. Für Zahlungen in anderen europäischen<br />
Währungen können die <strong>SEPA</strong>-Verfahren nicht eingesetzt<br />
werden. Hier bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung.<br />
Wie lange können die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren<br />
weiter genutzt werden?<br />
Anfang 2012 hat der europäische Gesetzgeber eine Verordnung<br />
verabschiedet, die unter anderem die Abschaltung<br />
der jeweiligen nationalen Zahlverfahren (Überweisung<br />
und Lastschriften) in Euro <strong>zu</strong>gunsten der neuen<br />
<strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren vorschreibt. Stichtag hierfür ist der<br />
1. Februar 2014.<br />
Die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren können<br />
daher nur bis <strong>zu</strong>m 31. Januar 2014 weiter genutzt<br />
werden. Die <strong>SEPA</strong>-Verfahren werden bereits parallel angeboten.<br />
Welche Vorteile bringt <strong>SEPA</strong>?<br />
Die <strong>SEPA</strong>-Verfahren können sowohl für Inlandszahlungen<br />
als auch für grenzüberschreitende Zahlungen genutzt<br />
werden. Sie können mit der <strong>SEPA</strong>-Überweisung beispielsweise<br />
eine Rechnung eines deutschen oder eines portugiesischen<br />
Lieferanten bezahlen.<br />
Sie können aber auch ganz bequem europaweit Ihre fälligen<br />
Rechnungsbeträge vom Konto abbuchen lassen. Die<br />
<strong>SEPA</strong>-Lastschrift bietet einen weiteren Vorteil: Durch die<br />
Einführung eines exakten Fälligkeitstermins wissen Sie<br />
<strong>zu</strong>künftig genau, wann die Belastung Ihres Kontos erfolgt<br />
und können so Ihre Liquiditätsplanung optimieren. Beachten<br />
Sie bitte: Sie müssen vorab den Zahlungsempfänger<br />
durch ein sogenanntes <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat <strong>zu</strong>m<br />
Ein<strong>zu</strong>g des Geldes ermächtigen.<br />
Außerdem können Sie selbst fällige Forderungen europaweit<br />
einziehen und sind somit nicht mehr auf den Überweisungseingang<br />
Ihres ausländischen Kunden angewiesen.<br />
Zwischen Unternehmen kann im sog. B2B-Verfahren<br />
sogar eine Rückgabe durch den Belasteten ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Bei international tätigen Unternehmen können durch die<br />
mögliche Aufgabe von ausländischen Bankverbindungen
2 Firmenkunden <strong>FAQ</strong> – häufige <strong>Fragen</strong> <strong>zu</strong> <strong>SEPA</strong> Stand: 11/2012<br />
und einer Konzentration auf eine Bankverbindung Kosten<br />
eingespart werden.<br />
Was heißt eigentlich IBAN-only?<br />
Ab 2014 brauchen Sie für <strong>SEPA</strong>-Inlandszahlungen nur<br />
die IBAN (internationale Kontonummer) des Zahlungsempfängers<br />
an<strong>zu</strong>geben. Der BIC (internationale Bankleitzahl)<br />
wird <strong>zu</strong>nächst noch für grenzüberschreitende<br />
Überweisungen und bei der Erteilung von <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandaten<br />
weiterhin benötigt.<br />
Betreffen die Änderungen durch <strong>SEPA</strong> auch das<br />
Online-Banking?<br />
Beim Online-Banking wird Ihnen die <strong>SEPA</strong>-Überweisung<br />
bereits jetzt angeboten.<br />
Die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift kann über Bankingprogramme wie<br />
S Firm, die die Geschäftsvorfälle der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift bereits<br />
unterstützen, genutzt werden. Die Bereitstellung in<br />
unserer Internet-Filiale (www.lzo.com) folgt in 2013,<br />
rechtzeitig vor dem Umstellungstermin.<br />
INFORMATIONEN ZU IBAN UND BIC<br />
Wo finde ich meine eigene IBAN und BIC?<br />
• Auf dem Kontoaus<strong>zu</strong>g<br />
• Auf der Rückseite Ihrer SparkassenCard<br />
(ab Auslieferungsjahr 2012)<br />
• In der Internet-Filiale in den Kontodetails<br />
INFORMATIONEN ZUR <strong>SEPA</strong>-ÜBERWEISUNG<br />
Merkmale:<br />
• Währung: immer €<br />
• europaweite Gutschrift bis <strong>zu</strong>m folgenden<br />
Bankarbeitstag<br />
• keine Betragsgrenze<br />
• Entgeltteilung<br />
• <strong>zu</strong>sätzliche End-To-End-ID des Auftraggebers<br />
(max. 35 Zeichen, Kundenreferenz)<br />
• bisherige Textschlüssel werden durch Purpose Codes<br />
ersetzt<br />
• Eilzahlungen derzeit nicht möglich<br />
Können auch <strong>zu</strong>künftig Überweisungen mit Kontonummer<br />
und Bankleitzahl beauftragt werden?<br />
Die sogenannte „Konvertierungslösung“ wird voraussichtlich<br />
nur für Verbraucher angeboten. Der deutsche<br />
Gesetzgeber entscheidet hierüber aktuell in einem Begleitgesetzverfahren.<br />
Unternehmen sind demnach ab dem 01.02.2014 da<strong>zu</strong><br />
verpflichtet, Zahlungsaufträge ausschließlich mit IBAN<br />
und ggf. BIC <strong>zu</strong> tätigen.<br />
Gibt es neue Zahlungsverkehrsvordrucke für die<br />
<strong>SEPA</strong>-Überweisung?<br />
Ja, für die <strong>SEPA</strong>-Überweisung gibt es neue Vordrucke.<br />
Diese sind bereits erhältlich und müssen ab dem<br />
01.02.2014 ausschließlich <strong>zu</strong>m Einsatz kommen.<br />
Unter <strong>SEPA</strong> ist es nicht mehr möglich, beleghafte Lastschriften<br />
oder Sammelüberweisungen ab<strong>zu</strong>wickeln. Eine<br />
Umstellung auf ein elektronisches Verfahren ist in diesen<br />
Fällen unabdingbar.<br />
Kontodetails<br />
Die Umrechnung einer deutschen Kontonummer in eine<br />
IBAN kann unterschiedlich durchgeführt werden:<br />
Im Online-Banking, in StarMoney, S Firm und SPG Verein<br />
werden alle Bankverbindungen automatisch aktualisiert.<br />
In der Internet-Filiale (www.lzo.com/sepa) wird das Programm<br />
<strong>SEPA</strong> Account Converter kostenlos <strong>zu</strong>r Verfügung<br />
gestellt. Hier können Sie Kontonummer und Bankleitzahl<br />
eingeben und erhalten IBAN und BIC. Das Programm<br />
eignet sich auch <strong>zu</strong>r Massenumstellung eines Kundenbestands.<br />
INFORMATIONEN ZUR <strong>SEPA</strong>-LASTSCHRIFT<br />
Merkmale:<br />
• zwei Varianten<br />
- <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrift (Core-Lastschrift), ähnlich<br />
dem bisherigen Ein<strong>zu</strong>gsermächtigungsverfahren<br />
- <strong>SEPA</strong>-Firmen-Lastschrift (B2B-Lastschrift), ähnlich<br />
dem bisherigen Abbuchungsauftragsverfahren;<br />
Zahlungspflichtiger darf kein Verbraucher sein, kein<br />
Erstattungsanspruch<br />
• genaues Fälligkeitsdatum für die Kontobelastung
3 Firmenkunden <strong>FAQ</strong> – häufige <strong>Fragen</strong> <strong>zu</strong> <strong>SEPA</strong> Stand: 11/2012<br />
• Zahlungspflichtiger muss mindestens 14 Tage vorher<br />
über die Abbuchung informiert werden. Abweichende<br />
Vereinbarungen zwischen Zahlungspflichtigem und<br />
Zahlungsempfänger über eine kürzere Frist sind<br />
grundsätzlich möglich.<br />
Was ist das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat?<br />
Durch das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger<br />
ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom<br />
Zahlungspflichtigen ein<strong>zu</strong>ziehen. Gleichzeitig wird auch<br />
das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung<br />
der Lastschrift beauftragt. Das Mandat kann selbstverständlich<br />
jederzeit durch den Zahlungspflichtigen<br />
gegenüber dem Zahlungsempfänger widerrufen werden.<br />
Ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat kann entweder für eine<br />
einmalige oder für sich wiederholende Zahlungen erteilt<br />
werden.<br />
Weitere wesentliche Bestandteile sind die Gläubiger-ID<br />
des Zahlungsempfängers und die Mandatsreferenz. Diese<br />
Daten werden später bei der Kontobelastung mit angegeben<br />
und erlauben die eindeutige Zuordnung des<br />
Mandats.<br />
Mustermandate sind in der Internet-Filiale der LzO abrufbar.<br />
Wir empfehlen für den Übergangszeitraum bis<br />
<strong>zu</strong>m 01.02.2014 den Einsatz des Kombimandats, das sowohl<br />
die bisherige Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung als auch bereits<br />
das <strong>zu</strong>künftige <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat enthält.<br />
Ab S Firm 2.5 können Mandate auch direkt aus dem Programm<br />
heraus gedruckt werden.<br />
Gelten erteilte Ein<strong>zu</strong>gsermächtigungen auch für die<br />
<strong>SEPA</strong>-Lastschrift?<br />
Für bereits bestehende Lastschrifteinzüge aufgrund einer<br />
Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung müssen keine neuen <strong>SEPA</strong>-<br />
Lastschriftmandate erteilt oder eingeholt werden. Die<br />
bestehenden Ein<strong>zu</strong>gsermächtigungen bleiben weiterhin<br />
gültig. Als Zahlungsempfänger sind jedoch Vorschriften<br />
für die Weiternut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> beachten.<br />
Gelten erteilte Abbuchungsaufträge auch für die <strong>SEPA</strong>-<br />
Lastschrift?<br />
Abbuchungsaufträge können nicht umgedeutet werden.<br />
Hier müssen neue <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftmandate eingeholt<br />
werden, die vom Zahlungspflichtigen dann bei<br />
seinem Kreditinstitut ein<strong>zu</strong>reichen sind.<br />
Wie lange gilt das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat?<br />
Sofern das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat nicht für eine einmalige<br />
Zahlung erteilt wurde, gilt es unbefristet bis <strong>zu</strong>m<br />
Widerruf durch den Zahlungspflichtigen oder maximal<br />
noch 36 Monate nach dem letzten Ein<strong>zu</strong>g.<br />
Was passiert, wenn kein gültiges Mandat für den<br />
Ein<strong>zu</strong>g vorlag?<br />
Liegt dem Ein<strong>zu</strong>g kein gültiges Mandat <strong>zu</strong>grunde, besteht<br />
eine Rückgabefrist von 13 Monaten. Allerdings<br />
wird vor Rückgabe eine Prüfkette in Gang gesetzt.<br />
Müssen Mandate auch bei Einmallastschriften<br />
aufbewahrt werden?<br />
Lastschriftmandate müssen generell bis <strong>zu</strong> 14 Monate<br />
nach dem letzten Ein<strong>zu</strong>g aufbewahrt werden. Der Zahlungspflichtige<br />
könnte aufgrund der Annahme, es läge<br />
kein gültiges Mandat vor, von der 13-monatigen Widerspruchsfrist<br />
Gebrauch machen. Das Mandat muss dann<br />
im Original vorgelegt werden können.<br />
Wie verhält es sich mit den Mandaten bei Onlineshop-<br />
Betreibern oder anderen Direktversendern?<br />
Nach derzeitigem Stand sind Mandate nur gültig, wenn<br />
sie schriftlich vorliegen und vom Kunden eigenhändig<br />
unterschrieben wurden. Eventuell wird <strong>zu</strong> einem späteren<br />
Zeitpunkt ein E-Mandat entwickelt und eingeführt.<br />
Weitere Informationen <strong>zu</strong>m E-Mandat liegen derzeit<br />
nicht vor.<br />
Was muss beachtet werden, wenn ich selber Lastschriften<br />
einziehe?<br />
• Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen<br />
(http://glaeubiger-id.bundesbank.de)<br />
• Mandatsreferenz-System aufbauen (z. B. aufgrund<br />
bereits bestehender Kundennummer o. ä.)<br />
• Eigene Softwareprodukte <strong>SEPA</strong>-fähig machen<br />
• IBAN und BIC selber ermitteln (z. B. über den <strong>SEPA</strong><br />
Account Converter) oder vom Zahlungspflichtigen<br />
einholen<br />
• <strong>SEPA</strong>-Lastschriftvereinbarung mit der LzO abschließen<br />
• Kunden schriftlich über den Wechsel auf die <strong>SEPA</strong>-<br />
Lastschrift informieren, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz<br />
mitteilen und auf geänderte Widerspruchsfristen<br />
hinweisen. Um Porto <strong>zu</strong> sparen bietet es sich an,<br />
diese Informationen in einem ohnehin erstellten<br />
Schriftstück <strong>zu</strong> ergänzen (z. B. Rechnung oder Einladung).<br />
Die LzO hat eine ausführliche <strong>SEPA</strong>-Checkliste entwickelt,<br />
aus der alle wichtigen Prozessschritte hervorgehen.<br />
Diese stellen wir Ihnen in unserer Internet-Filiale<br />
unter www.lzo.com/sepa <strong>zu</strong>r Verfügung.
4 Firmenkunden <strong>FAQ</strong> – häufige <strong>Fragen</strong> <strong>zu</strong> <strong>SEPA</strong><br />
Stand: 11/2012<br />
Unterschiede <strong>SEPA</strong>-Lastschrift – Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung<br />
Bankdaten Konto-Nr./BLZ IBAN/BIC<br />
<strong>SEPA</strong>-Firmenlastschrift<br />
Gültigkeitsgebiet<br />
Deutschland<br />
<strong>SEPA</strong>-Raum<br />
Identifikation – Gläubiger-ID<br />
Verwendungszweck<br />
Vorlauffristen:<br />
Bis <strong>zu</strong> 14<br />
Zeilen à 27<br />
Zeichen<br />
Inlandslastschrift<br />
<strong>SEPA</strong>-Basislastschrift<br />
Bis <strong>zu</strong> 4 Zeilen à 35 Zeichen<br />
FRAGEN ZUR TECHNIK<br />
Welches Format haben <strong>SEPA</strong>-Dateien?<br />
<strong>SEPA</strong>-Dateien werden im Format nach ISO 20022 erstellt.<br />
Das bisherige DTA-Format kann nicht mehr verwendet<br />
werden.<br />
Wie kann ich mit Fremdsoftware erstellte <strong>SEPA</strong>-Dateien<br />
überprüfen?<br />
Hier<strong>zu</strong> bietet die LzO ein Prüfprogramm an, den <strong>SEPA</strong><br />
XML Checker.<br />
Erstmalig<br />
Folgende/<br />
Letztmalige<br />
Rückgaben:<br />
Keine<br />
Festlegung<br />
Keine<br />
Festlegung<br />
7 Tage 3 Tage<br />
4 Tage 3 Tage<br />
Widerspruch<br />
8 Wochen nach<br />
Belastung<br />
8 Wochen nach<br />
Belastung<br />
Ausgeschlossen<br />
Unautorisierte<br />
Lastschrift<br />
unbefristet 13 Monate 13 Monate<br />
INFORMATIONEN ZU SOFTWAREPRODUKTEN<br />
Muss etwas an meiner Zahlungsverkehrssoftware<br />
geändert werden?<br />
Sie können alle aktuellen Softwarelösungen (z. B. Star-<br />
Money, S Firm, SPG Verein), die von den Sparkassen bereitgestellt<br />
werden, weiterhin verwenden. Diese unterstützen<br />
<strong>SEPA</strong>-Zahlungen.<br />
Die Softwarehersteller anderer Lösungen sind über die<br />
Spezifikationen der <strong>SEPA</strong>-Verfahren informiert worden.<br />
Ob und wann ein Update der Software <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt<br />
wird, erfragen Sie bitte direkt beim Hersteller.<br />
IHRE FRAGEN BEANTWORTEN WIR GERN:<br />
Bereich Medialer Vertrieb<br />
0441 230-1111<br />
Muss etwas an meinen Buchhaltungs- und Kundenverwaltungsprogrammen<br />
geändert werden?<br />
Sie sollten frühzeitig alle Programme überprüfen, in denen<br />
Kontonummern und Bankleitzahlen enthalten sind.<br />
Setzen Sie sich mit dem jeweiligen Programmhersteller<br />
in Verbindung, um <strong>zu</strong> prüfen, ob die <strong>SEPA</strong>-Fähigkeit hergestellt<br />
werden kann.<br />
<strong>Landessparkasse</strong> <strong>zu</strong> <strong>Oldenburg</strong><br />
www.lzo.com · lzo@lzo.com