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FAQ – häufige Fragen zu SEPA - Landessparkasse zu Oldenburg

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1 Firmenkunden Stand: 11/2012<br />

<strong>FAQ</strong> – häufige <strong>Fragen</strong> <strong>zu</strong> <strong>SEPA</strong><br />

Was bedeutet eigentlich <strong>SEPA</strong>, welche Länder nehmen daran teil, welche Vorteile bringt<br />

<strong>SEPA</strong> für Unternehmen? – Antworten auf diese und viele andere <strong>Fragen</strong> finden Sie hier.<br />

ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

Was bedeutet <strong>SEPA</strong>?<br />

<strong>SEPA</strong> ist die Abkür<strong>zu</strong>ng für „Single Euro Payments Area“,<br />

den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser<br />

besteht aus 32 europäischen Ländern. Innerhalb der<br />

<strong>SEPA</strong> werden europaweit standardisierte Überweisungen,<br />

Lastschriften und Kartenzahlungen angeboten. Dadurch<br />

können Verbraucher und Unternehmen bargeldlose<br />

Euro-Zahlungen auch über Ländergrenzen hinweg so<br />

einfach und bequem tätigen wie in ihrem Heimatland.<br />

Welche Länder nehmen an <strong>SEPA</strong> teil?<br />

Insgesamt 32 europäische Länder machen bei <strong>SEPA</strong> mit.<br />

Neben den 27 EU-Staaten nehmen auch die drei Länder<br />

des übrigen europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie<br />

die Schweiz und Monaco an <strong>SEPA</strong> teil.<br />

Teilnehmendes Land<br />

Währung<br />

Belgien Euro EUR<br />

Bulgarien Bulgarischer Lew BGN<br />

Dänemark Dänische Krone DKK<br />

Deutschland Euro EUR<br />

Estland Euro EUR<br />

Finnland Euro EUR<br />

Frankreich Euro EUR<br />

Griechenland Euro EUR<br />

Großbritannien Britisches Pfund Sterling GBP<br />

Irland Euro EUR<br />

Island Isländische Krone ISK<br />

Italien Euro EUR<br />

Lettland Lettischer Lats LVL<br />

Liechtenstein Schweizer Franken CHF<br />

Litauen Litauischer Litas LTL<br />

Luxemburg Euro EUR<br />

Malta Euro EUR<br />

Monaco Euro EUR<br />

Niederlande Euro EUR<br />

Norwegen Norwegische Krone NOK<br />

Österreich Euro EUR<br />

Polen Polnischer Zloty PLN<br />

Portugal Euro EUR<br />

Rumänien Neuer Rumänischer Leu RON<br />

Schweden Schwedische Krone SEK<br />

Schweiz Schweizer Franken CHF<br />

Slowakei Euro EUR<br />

Slowenien Euro EUR<br />

Spanien Euro EUR<br />

Tschechische Republik Tschechische Krone CZK<br />

Ungarn Ungarischer Forint HUF<br />

Zypern Euro EUR<br />

Können <strong>SEPA</strong>-Zahlungen auch in den Währungen der<br />

anderen Teilnehmerländer abgewickelt werden?<br />

<strong>SEPA</strong>-Zahlungen können ausschließlich in Euro abgewickelt<br />

werden. Für Zahlungen in anderen europäischen<br />

Währungen können die <strong>SEPA</strong>-Verfahren nicht eingesetzt<br />

werden. Hier bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung.<br />

Wie lange können die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren<br />

weiter genutzt werden?<br />

Anfang 2012 hat der europäische Gesetzgeber eine Verordnung<br />

verabschiedet, die unter anderem die Abschaltung<br />

der jeweiligen nationalen Zahlverfahren (Überweisung<br />

und Lastschriften) in Euro <strong>zu</strong>gunsten der neuen<br />

<strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren vorschreibt. Stichtag hierfür ist der<br />

1. Februar 2014.<br />

Die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren können<br />

daher nur bis <strong>zu</strong>m 31. Januar 2014 weiter genutzt<br />

werden. Die <strong>SEPA</strong>-Verfahren werden bereits parallel angeboten.<br />

Welche Vorteile bringt <strong>SEPA</strong>?<br />

Die <strong>SEPA</strong>-Verfahren können sowohl für Inlandszahlungen<br />

als auch für grenzüberschreitende Zahlungen genutzt<br />

werden. Sie können mit der <strong>SEPA</strong>-Überweisung beispielsweise<br />

eine Rechnung eines deutschen oder eines portugiesischen<br />

Lieferanten bezahlen.<br />

Sie können aber auch ganz bequem europaweit Ihre fälligen<br />

Rechnungsbeträge vom Konto abbuchen lassen. Die<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschrift bietet einen weiteren Vorteil: Durch die<br />

Einführung eines exakten Fälligkeitstermins wissen Sie<br />

<strong>zu</strong>künftig genau, wann die Belastung Ihres Kontos erfolgt<br />

und können so Ihre Liquiditätsplanung optimieren. Beachten<br />

Sie bitte: Sie müssen vorab den Zahlungsempfänger<br />

durch ein sogenanntes <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat <strong>zu</strong>m<br />

Ein<strong>zu</strong>g des Geldes ermächtigen.<br />

Außerdem können Sie selbst fällige Forderungen europaweit<br />

einziehen und sind somit nicht mehr auf den Überweisungseingang<br />

Ihres ausländischen Kunden angewiesen.<br />

Zwischen Unternehmen kann im sog. B2B-Verfahren<br />

sogar eine Rückgabe durch den Belasteten ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Bei international tätigen Unternehmen können durch die<br />

mögliche Aufgabe von ausländischen Bankverbindungen


2 Firmenkunden <strong>FAQ</strong> – häufige <strong>Fragen</strong> <strong>zu</strong> <strong>SEPA</strong> Stand: 11/2012<br />

und einer Konzentration auf eine Bankverbindung Kosten<br />

eingespart werden.<br />

Was heißt eigentlich IBAN-only?<br />

Ab 2014 brauchen Sie für <strong>SEPA</strong>-Inlandszahlungen nur<br />

die IBAN (internationale Kontonummer) des Zahlungsempfängers<br />

an<strong>zu</strong>geben. Der BIC (internationale Bankleitzahl)<br />

wird <strong>zu</strong>nächst noch für grenzüberschreitende<br />

Überweisungen und bei der Erteilung von <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandaten<br />

weiterhin benötigt.<br />

Betreffen die Änderungen durch <strong>SEPA</strong> auch das<br />

Online-Banking?<br />

Beim Online-Banking wird Ihnen die <strong>SEPA</strong>-Überweisung<br />

bereits jetzt angeboten.<br />

Die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift kann über Bankingprogramme wie<br />

S Firm, die die Geschäftsvorfälle der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift bereits<br />

unterstützen, genutzt werden. Die Bereitstellung in<br />

unserer Internet-Filiale (www.lzo.com) folgt in 2013,<br />

rechtzeitig vor dem Umstellungstermin.<br />

INFORMATIONEN ZU IBAN UND BIC<br />

Wo finde ich meine eigene IBAN und BIC?<br />

• Auf dem Kontoaus<strong>zu</strong>g<br />

• Auf der Rückseite Ihrer SparkassenCard<br />

(ab Auslieferungsjahr 2012)<br />

• In der Internet-Filiale in den Kontodetails<br />

INFORMATIONEN ZUR <strong>SEPA</strong>-ÜBERWEISUNG<br />

Merkmale:<br />

• Währung: immer €<br />

• europaweite Gutschrift bis <strong>zu</strong>m folgenden<br />

Bankarbeitstag<br />

• keine Betragsgrenze<br />

• Entgeltteilung<br />

• <strong>zu</strong>sätzliche End-To-End-ID des Auftraggebers<br />

(max. 35 Zeichen, Kundenreferenz)<br />

• bisherige Textschlüssel werden durch Purpose Codes<br />

ersetzt<br />

• Eilzahlungen derzeit nicht möglich<br />

Können auch <strong>zu</strong>künftig Überweisungen mit Kontonummer<br />

und Bankleitzahl beauftragt werden?<br />

Die sogenannte „Konvertierungslösung“ wird voraussichtlich<br />

nur für Verbraucher angeboten. Der deutsche<br />

Gesetzgeber entscheidet hierüber aktuell in einem Begleitgesetzverfahren.<br />

Unternehmen sind demnach ab dem 01.02.2014 da<strong>zu</strong><br />

verpflichtet, Zahlungsaufträge ausschließlich mit IBAN<br />

und ggf. BIC <strong>zu</strong> tätigen.<br />

Gibt es neue Zahlungsverkehrsvordrucke für die<br />

<strong>SEPA</strong>-Überweisung?<br />

Ja, für die <strong>SEPA</strong>-Überweisung gibt es neue Vordrucke.<br />

Diese sind bereits erhältlich und müssen ab dem<br />

01.02.2014 ausschließlich <strong>zu</strong>m Einsatz kommen.<br />

Unter <strong>SEPA</strong> ist es nicht mehr möglich, beleghafte Lastschriften<br />

oder Sammelüberweisungen ab<strong>zu</strong>wickeln. Eine<br />

Umstellung auf ein elektronisches Verfahren ist in diesen<br />

Fällen unabdingbar.<br />

Kontodetails<br />

Die Umrechnung einer deutschen Kontonummer in eine<br />

IBAN kann unterschiedlich durchgeführt werden:<br />

Im Online-Banking, in StarMoney, S Firm und SPG Verein<br />

werden alle Bankverbindungen automatisch aktualisiert.<br />

In der Internet-Filiale (www.lzo.com/sepa) wird das Programm<br />

<strong>SEPA</strong> Account Converter kostenlos <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

gestellt. Hier können Sie Kontonummer und Bankleitzahl<br />

eingeben und erhalten IBAN und BIC. Das Programm<br />

eignet sich auch <strong>zu</strong>r Massenumstellung eines Kundenbestands.<br />

INFORMATIONEN ZUR <strong>SEPA</strong>-LASTSCHRIFT<br />

Merkmale:<br />

• zwei Varianten<br />

- <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrift (Core-Lastschrift), ähnlich<br />

dem bisherigen Ein<strong>zu</strong>gsermächtigungsverfahren<br />

- <strong>SEPA</strong>-Firmen-Lastschrift (B2B-Lastschrift), ähnlich<br />

dem bisherigen Abbuchungsauftragsverfahren;<br />

Zahlungspflichtiger darf kein Verbraucher sein, kein<br />

Erstattungsanspruch<br />

• genaues Fälligkeitsdatum für die Kontobelastung


3 Firmenkunden <strong>FAQ</strong> – häufige <strong>Fragen</strong> <strong>zu</strong> <strong>SEPA</strong> Stand: 11/2012<br />

• Zahlungspflichtiger muss mindestens 14 Tage vorher<br />

über die Abbuchung informiert werden. Abweichende<br />

Vereinbarungen zwischen Zahlungspflichtigem und<br />

Zahlungsempfänger über eine kürzere Frist sind<br />

grundsätzlich möglich.<br />

Was ist das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat?<br />

Durch das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger<br />

ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom<br />

Zahlungspflichtigen ein<strong>zu</strong>ziehen. Gleichzeitig wird auch<br />

das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung<br />

der Lastschrift beauftragt. Das Mandat kann selbstverständlich<br />

jederzeit durch den Zahlungspflichtigen<br />

gegenüber dem Zahlungsempfänger widerrufen werden.<br />

Ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat kann entweder für eine<br />

einmalige oder für sich wiederholende Zahlungen erteilt<br />

werden.<br />

Weitere wesentliche Bestandteile sind die Gläubiger-ID<br />

des Zahlungsempfängers und die Mandatsreferenz. Diese<br />

Daten werden später bei der Kontobelastung mit angegeben<br />

und erlauben die eindeutige Zuordnung des<br />

Mandats.<br />

Mustermandate sind in der Internet-Filiale der LzO abrufbar.<br />

Wir empfehlen für den Übergangszeitraum bis<br />

<strong>zu</strong>m 01.02.2014 den Einsatz des Kombimandats, das sowohl<br />

die bisherige Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung als auch bereits<br />

das <strong>zu</strong>künftige <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat enthält.<br />

Ab S Firm 2.5 können Mandate auch direkt aus dem Programm<br />

heraus gedruckt werden.<br />

Gelten erteilte Ein<strong>zu</strong>gsermächtigungen auch für die<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschrift?<br />

Für bereits bestehende Lastschrifteinzüge aufgrund einer<br />

Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung müssen keine neuen <strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschriftmandate erteilt oder eingeholt werden. Die<br />

bestehenden Ein<strong>zu</strong>gsermächtigungen bleiben weiterhin<br />

gültig. Als Zahlungsempfänger sind jedoch Vorschriften<br />

für die Weiternut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> beachten.<br />

Gelten erteilte Abbuchungsaufträge auch für die <strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschrift?<br />

Abbuchungsaufträge können nicht umgedeutet werden.<br />

Hier müssen neue <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftmandate eingeholt<br />

werden, die vom Zahlungspflichtigen dann bei<br />

seinem Kreditinstitut ein<strong>zu</strong>reichen sind.<br />

Wie lange gilt das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat?<br />

Sofern das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat nicht für eine einmalige<br />

Zahlung erteilt wurde, gilt es unbefristet bis <strong>zu</strong>m<br />

Widerruf durch den Zahlungspflichtigen oder maximal<br />

noch 36 Monate nach dem letzten Ein<strong>zu</strong>g.<br />

Was passiert, wenn kein gültiges Mandat für den<br />

Ein<strong>zu</strong>g vorlag?<br />

Liegt dem Ein<strong>zu</strong>g kein gültiges Mandat <strong>zu</strong>grunde, besteht<br />

eine Rückgabefrist von 13 Monaten. Allerdings<br />

wird vor Rückgabe eine Prüfkette in Gang gesetzt.<br />

Müssen Mandate auch bei Einmallastschriften<br />

aufbewahrt werden?<br />

Lastschriftmandate müssen generell bis <strong>zu</strong> 14 Monate<br />

nach dem letzten Ein<strong>zu</strong>g aufbewahrt werden. Der Zahlungspflichtige<br />

könnte aufgrund der Annahme, es läge<br />

kein gültiges Mandat vor, von der 13-monatigen Widerspruchsfrist<br />

Gebrauch machen. Das Mandat muss dann<br />

im Original vorgelegt werden können.<br />

Wie verhält es sich mit den Mandaten bei Onlineshop-<br />

Betreibern oder anderen Direktversendern?<br />

Nach derzeitigem Stand sind Mandate nur gültig, wenn<br />

sie schriftlich vorliegen und vom Kunden eigenhändig<br />

unterschrieben wurden. Eventuell wird <strong>zu</strong> einem späteren<br />

Zeitpunkt ein E-Mandat entwickelt und eingeführt.<br />

Weitere Informationen <strong>zu</strong>m E-Mandat liegen derzeit<br />

nicht vor.<br />

Was muss beachtet werden, wenn ich selber Lastschriften<br />

einziehe?<br />

• Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen<br />

(http://glaeubiger-id.bundesbank.de)<br />

• Mandatsreferenz-System aufbauen (z. B. aufgrund<br />

bereits bestehender Kundennummer o. ä.)<br />

• Eigene Softwareprodukte <strong>SEPA</strong>-fähig machen<br />

• IBAN und BIC selber ermitteln (z. B. über den <strong>SEPA</strong><br />

Account Converter) oder vom Zahlungspflichtigen<br />

einholen<br />

• <strong>SEPA</strong>-Lastschriftvereinbarung mit der LzO abschließen<br />

• Kunden schriftlich über den Wechsel auf die <strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschrift informieren, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz<br />

mitteilen und auf geänderte Widerspruchsfristen<br />

hinweisen. Um Porto <strong>zu</strong> sparen bietet es sich an,<br />

diese Informationen in einem ohnehin erstellten<br />

Schriftstück <strong>zu</strong> ergänzen (z. B. Rechnung oder Einladung).<br />

Die LzO hat eine ausführliche <strong>SEPA</strong>-Checkliste entwickelt,<br />

aus der alle wichtigen Prozessschritte hervorgehen.<br />

Diese stellen wir Ihnen in unserer Internet-Filiale<br />

unter www.lzo.com/sepa <strong>zu</strong>r Verfügung.


4 Firmenkunden <strong>FAQ</strong> – häufige <strong>Fragen</strong> <strong>zu</strong> <strong>SEPA</strong><br />

Stand: 11/2012<br />

Unterschiede <strong>SEPA</strong>-Lastschrift – Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung<br />

Bankdaten Konto-Nr./BLZ IBAN/BIC<br />

<strong>SEPA</strong>-Firmenlastschrift<br />

Gültigkeitsgebiet<br />

Deutschland<br />

<strong>SEPA</strong>-Raum<br />

Identifikation – Gläubiger-ID<br />

Verwendungszweck<br />

Vorlauffristen:<br />

Bis <strong>zu</strong> 14<br />

Zeilen à 27<br />

Zeichen<br />

Inlandslastschrift<br />

<strong>SEPA</strong>-Basislastschrift<br />

Bis <strong>zu</strong> 4 Zeilen à 35 Zeichen<br />

FRAGEN ZUR TECHNIK<br />

Welches Format haben <strong>SEPA</strong>-Dateien?<br />

<strong>SEPA</strong>-Dateien werden im Format nach ISO 20022 erstellt.<br />

Das bisherige DTA-Format kann nicht mehr verwendet<br />

werden.<br />

Wie kann ich mit Fremdsoftware erstellte <strong>SEPA</strong>-Dateien<br />

überprüfen?<br />

Hier<strong>zu</strong> bietet die LzO ein Prüfprogramm an, den <strong>SEPA</strong><br />

XML Checker.<br />

Erstmalig<br />

Folgende/<br />

Letztmalige<br />

Rückgaben:<br />

Keine<br />

Festlegung<br />

Keine<br />

Festlegung<br />

7 Tage 3 Tage<br />

4 Tage 3 Tage<br />

Widerspruch<br />

8 Wochen nach<br />

Belastung<br />

8 Wochen nach<br />

Belastung<br />

Ausgeschlossen<br />

Unautorisierte<br />

Lastschrift<br />

unbefristet 13 Monate 13 Monate<br />

INFORMATIONEN ZU SOFTWAREPRODUKTEN<br />

Muss etwas an meiner Zahlungsverkehrssoftware<br />

geändert werden?<br />

Sie können alle aktuellen Softwarelösungen (z. B. Star-<br />

Money, S Firm, SPG Verein), die von den Sparkassen bereitgestellt<br />

werden, weiterhin verwenden. Diese unterstützen<br />

<strong>SEPA</strong>-Zahlungen.<br />

Die Softwarehersteller anderer Lösungen sind über die<br />

Spezifikationen der <strong>SEPA</strong>-Verfahren informiert worden.<br />

Ob und wann ein Update der Software <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt<br />

wird, erfragen Sie bitte direkt beim Hersteller.<br />

IHRE FRAGEN BEANTWORTEN WIR GERN:<br />

Bereich Medialer Vertrieb<br />

0441 230-1111<br />

Muss etwas an meinen Buchhaltungs- und Kundenverwaltungsprogrammen<br />

geändert werden?<br />

Sie sollten frühzeitig alle Programme überprüfen, in denen<br />

Kontonummern und Bankleitzahlen enthalten sind.<br />

Setzen Sie sich mit dem jeweiligen Programmhersteller<br />

in Verbindung, um <strong>zu</strong> prüfen, ob die <strong>SEPA</strong>-Fähigkeit hergestellt<br />

werden kann.<br />

<strong>Landessparkasse</strong> <strong>zu</strong> <strong>Oldenburg</strong><br />

www.lzo.com · lzo@lzo.com

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