Berlin-Brnadenburg/Fotograf
BK-Heft 2013-03 - Baukammer Berlin
BK-Heft 2013-03 - Baukammer Berlin
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3/2013<br />
A 50239<br />
BAUKAMMER BERLIN<br />
Zeitschrift für die im Bauwesen tätigen Ingenieure<br />
Schlösserdämmerung<br />
Schlösser zwischen Neubau und Verfall<br />
© Stiftung Preußische Schlösser und Gärten <strong>Berlin</strong>-<strong>Brnadenburg</strong>/<strong>Fotograf</strong> Manfred Hamm<br />
C<br />
Einzelverkaufspreis € 20,00<br />
Georadar: „Detectino“ – der gläserne Boden Seite 26<br />
„Der Dipl.-Ing. ist zeitlos“ Seite 28<br />
Für den Erhalt des Kant-Garagen-Palastes Seite 35<br />
Sanierung der Martin-Luther-Gedächtniskirche Seite 38<br />
Neues in der HOAI 2013 Seite 45 ff
ILFT<br />
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Inhaltsverzeichnis<br />
Impressum<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong><br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
Gutsmuthsstraße 24,<br />
12163 <strong>Berlin</strong>-Steglitz<br />
Telefon: (030) 79 74 43-0,<br />
Fax: (030) 79 74 43-29<br />
E-Mail: info@baukammerberlin.de<br />
http://www.baukammerberlin.de<br />
Bankverbindungen:<br />
<strong>Berlin</strong>er Volksbank<br />
Konto 88 44 55 60 05 (BLZ 100 900 00)<br />
Postbank <strong>Berlin</strong>,<br />
Konto 4578 08-108 (BLZ 100 100 10)<br />
Redaktion:<br />
Dipl.-Ing. Hans Joachim Wanderer †,<br />
Dipl.-Ing. Joachim Wanjura,<br />
Dr. jur. Peter Traichel<br />
Namentlich gekennzeichnete<br />
Veröffentlichungen geben nicht unbedingt<br />
die Meinung der Redaktion wieder.<br />
Die Redaktion behält sich vor,<br />
Leserzuschriften zu kürzen.<br />
Verantwortlich für die ehrenamtliche<br />
Schriftführung:<br />
Dipl.-Ing. Joachim Wanjura,<br />
Chefredakteur<br />
Verlag und Anzeigenabteilung:<br />
CB-Verlag Carl Boldt<br />
Baseler Str. 80,<br />
12205 <strong>Berlin</strong><br />
Postfach 45 02 07, 12172 <strong>Berlin</strong><br />
Telefon (030) 833 70 87,<br />
Fax (030) 833 91 25<br />
E-Mail: cb-verlag@t-online.de<br />
Anzeigenleitung:<br />
Peter Gesellius<br />
Telefon (030) 833 70 87,<br />
Fax (030) 833 91 25<br />
E-Mail: cb-verlag@t-online.de<br />
www.cb-verlag.de<br />
Anzeigen:<br />
Es gilt Anzeigenpreisliste<br />
Nr. 12 vom 1.10.2011<br />
Technische Herstellung:<br />
Globus-Druck GmbH & Co. Print KG<br />
E-Mail: globus-druck@t-online.de<br />
Drucklegung:<br />
23. September 2013<br />
Redaktionsschluß<br />
für die nächste Ausgabe:<br />
28. November 2013<br />
Inhalt:<br />
Bericht des Präsidenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
Neuer Vorstand des AHO e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
Titelthema<br />
Schlösserdämmerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
Preussische Schlösser und Gärten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />
Personalsituation in den bezirklichen Bauplanungsämtern . . . . . . . . . . . . . 9<br />
Sanierung des Steglitzer Kreisels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
Mehr Solardächer auf öffentlichen Gebäuden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
UBA bezieht erstes Null-Energie-Haus des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
Hochwassermanagement in <strong>Berlin</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
Tiefe Geothermie im Raum <strong>Berlin</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
Brücken bauen in <strong>Berlin</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
Zukunft des Fernbahnhofs Zoologischer Garten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
Was kostet das Flughafengebäude Tempelhof das Land pro Monat? . . . . . 20<br />
Wer berät die Flughafengesellschaft? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />
Bau eines 3 Hektar großen Wasserbeckens auf dem Gelände des<br />
ehemaligen Tempelhofer Flughafens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />
Die unendliche Geschichte der Absturzunfälle<br />
durch das Versagen von Bauteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />
Ingenieure ohne Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />
Georadar: Detectino blickt durch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />
Baukammer / Berufspolitik / Bildung<br />
Bau und Politik auf der Suche nach Wahrhaftigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27<br />
„Der Dipl.-Ing. ist zeitlos“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />
Baukammer-Preis 2012<br />
„Das MINI-Element für Fluid-Kornstruktur-gekoppelte Problemstellungen“ 30<br />
„Bauablaufplanung einer Pumpstation mit 250.000m 3 /d Zulaufkapazität“ . 32<br />
Aktuelle Informationen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau<br />
mit Psychotherapeutenversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />
Denkmalschutz<br />
Appell für den Erhalt des Kant-Garagen-Palastes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />
Baugenehmigung für Garnisonkirche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37<br />
Martin-Luther-Gedächtniskirche – Schicksalsjahre eines Kirchturmes . . . . 38<br />
Pumpwertk Alte Emscher in Duisburg als<br />
„Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst“ ausgezeichnet . . . . . . 43<br />
Handlungsbedarf am <strong>Berlin</strong>er Eichentor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />
Recht<br />
Neues in der HOAI 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45<br />
Vergabe- und Vertragswesen für Architekten und Ingenieure . . . . . . . . . . . . 47<br />
Neue Gehälter in Architektur- und Ingenieurbüros . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
Neue Richtlinie für Planungswettbewerbe – RPW 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />
Bauablaufstörungen mit Auswirkungen auf die Bauzeit . . . . . . . . . . . . . . . . 54<br />
Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />
Die Novelle des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG)<br />
wurde verabschiedet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58<br />
2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz mitm JVEG im BGBl. veröffentlicht 59<br />
Zur Altersgrenze von Prüfsachverständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />
Das Letzte zum Schluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />
Stellenmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />
Produktinformationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 1
Autoren dieser Ausgabe<br />
Autoren dieser Ausgabe<br />
B .Eng. Sascha Bahlau<br />
Preisträger Baukammerpreis<br />
Christian Carow, M.Sc.<br />
Preisträger Baukammerpreis<br />
Dipl.-Ing. Peter Kalte<br />
Geschäftsführer der GHV Gütestelle<br />
Honorar und Vergaberecht e.V.<br />
Dr.-Ing. Jens Karstedt<br />
Beratender Ingenieur<br />
Präsident der Baukammer <strong>Berlin</strong><br />
Dipl.-Ing. (FH) Elfi Koch<br />
Beratende Ingenieurin<br />
KOCH INGENIEURE BERLIN<br />
Dipl.-Ing. Detlev Opara<br />
BG BAU Prävention,<br />
Bereich Hochbau<br />
Dr.-Ing. Peter Pietschmann<br />
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bauund<br />
Architektenrecht<br />
Dipl.-Ing. Marion Pristl<br />
Beratende Ingenieurin<br />
mp-consult<br />
Dipl.-Ing. Roland Schmidt<br />
GSE Ingenieur-Gesellschaft mbH Saar,<br />
Enseleit und Partner<br />
Kerstin Schwenn<br />
Wirtschaftskorrespondentin, F.A.Z.<br />
Dr. phil. Jürgen Tietz<br />
Kunsthistoriker und Fachjournalist<br />
Dr. Peter Traichel<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong><br />
Beilagenhinweis<br />
Dieser Ausgabe der liegt ein Prospekt<br />
der<br />
ERGO-Versicherungsgruppe<br />
DKV Deutsche Krankenversicherung<br />
AG, Köln, bei.<br />
Wir bitten um freundliche Beachtung.<br />
2 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Bericht des Präsidenten<br />
Der AHO e.V. hat am 17. September 2013<br />
einen neuen Vorstand gewählt. Der AHO<br />
vertritt als Fachverband bundesweit die<br />
Interessen der Planer und Verbraucher an<br />
einer auskömmlichen und ausgewogenen<br />
Honorierung unseres Berufsstandes. Die<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> ist bekanntlich Mitglied<br />
im AHO und wir wünschen dem neuen<br />
Vorstand viel Glück und Fortune, vor<br />
allem bei der sicher zentralen Aufgabe der<br />
Rückführung der fälschlich als Beratungsleistungen<br />
bezeichneten Planungsleistungen<br />
in den verbindlichen Teil der HOAI.<br />
Das gilt u. a. auch für die örtliche Bauüberwachung.<br />
Ich darf auf die Pressemitteilung<br />
des AHO auf Seite 4 verweisen.<br />
Besonders freut mich, dass unser Mitglied<br />
Dipl.-Ing. (FH) Marco Ilgeroth für die Baukammer<br />
in den AHO-Vorstand gewählt<br />
wurde.<br />
Aus der Baukammer gibt es zu berichten,<br />
dass der Bildungsausschuss sein Weiterbildungsangebot<br />
für das Wintersemester<br />
2013/2014 erstellt und veröffentlicht<br />
hat. Ich bitte alle Leser hiervon<br />
Kenntnis zu nehmen und von den durchweg<br />
preisgünstigen Angeboten pflichtgemäß<br />
Gebrauch zu machen. Gerade<br />
jetzt, wo die neue HOAI in Kraft getreten<br />
ist, hat mich der Vertragsausschuss der<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> gebeten, darauf hinzuweisen,<br />
dass HOAI-Kenntnisse durchaus<br />
hilfreich sind.<br />
Seit Ende des letzten Quartals hat sich die<br />
Zahl der ausländischen Antragsteller auf<br />
Anerkennung der deutschen Berufsbezeichnung<br />
„Ingenieur“ um rund 50 weitere<br />
Personen vergrößert. Offenbar<br />
besteht am deutschen Ingenieur-Titel ein<br />
ungebrochenes Interesse. Das gilt Übrigens<br />
auch für den „Dipl.-Ing.“, über den in<br />
diesem Heft auf Seite 28 seitens der TU<br />
Dresden berichtet wird.<br />
Bericht des Präsidenten<br />
Dr.-Ing. Jens Karstedt<br />
Herr Dipl.-Ing. Thomas Blau hat sich<br />
bereit erklärt, die seit vielen Jahren von<br />
Herrn Prof. Hanschke geleiteten und<br />
organisierten Baustellenbesichtigungen<br />
als dessen Nachfolger langfristig<br />
fortzuführen. Nach wie vor bleibt Herr<br />
Prof. Hanschke hier in der Verantwortung<br />
und begrüßt es, in Herrn Blau einen<br />
zuverlässigen und interessierten Nachfolger<br />
gefunden zu haben, der sich gerne<br />
von ihm einarbeiten lässt. Ich bedanke<br />
mich bei Herrn Prof. Hanschke und Herrn<br />
Blau dafür, dass die sehr beliebten Baustellenbesichtigungen<br />
von beiden gemeinsam<br />
weitergeführt werden und die<br />
Zukunft dieser Besichtigungen in sicheren<br />
Händen ruht. Dieses Angebot der<br />
Baukammer ist ein wesentlicher Bestandteil<br />
unseres Fort- und Weiterbildungsprogramms.<br />
Auch aus dem Finanzausschuss gibt es<br />
Neues zu berichten: Frau Dipl.-Ing. Annika<br />
Moll wurde auf der letzten Sitzung als<br />
Nachfolger für Herrn Dipl.-Ing. Werner<br />
Nissen gewählt, der das Amt aus Satzungsgründen<br />
nicht mehr fortsetzen<br />
kann, weil sich das mit seiner Position als<br />
Vizepräsident der Baukammer <strong>Berlin</strong><br />
nicht verträgt. Ihre Stellvertretung ist Herr<br />
Dr.-Ing. Detlef Struck. Ich danke Frau<br />
Moll und Herrn Dr. Struck ausdrücklich<br />
dafür, dass sie sich für das für die Baukammer<br />
so wichtige Amt zur Verfügung<br />
gestellt haben, obwohl beide beruflich<br />
und zeitlich sicher sehr gefordert sind.<br />
Herrn Nissen meinen herzliches Dank für<br />
die jahrelang währende, hervorragende<br />
und zuverlässige Arbeit als Vorsitzender.<br />
Es freut mich, aus dem Sachverständigenausschuss<br />
mitteilen zu können,<br />
dass am 9. September 2013 ein weiteres<br />
Mitglied durch die Baukammer <strong>Berlin</strong> als<br />
Sachverständiger öffentlich bestellt und<br />
vereidigt werden konnte:<br />
Dr.-Ing. Ralph Hohberg<br />
Beratender Ingenieur<br />
Lefévrestraße 16 (Ladengeschäft),<br />
12161 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: (030) 82 70 84 24,<br />
Fax: (030)31 98 09 74<br />
E-Mail: info@hohberg-ing.de<br />
www.hohberg-ing.de<br />
Sachgebiet: Schäden an Gebäuden<br />
Die folgenden öffentlich bestellten und<br />
vereidigten Sachverständigen wurden<br />
für weitere fünf Jahre wiederbestellt:<br />
Dipl.-Ing. (FH) Ingo Scheuner<br />
Ingenieur- und Sachverständigenbüro<br />
Scheuner GbR<br />
Bölschestraße 102, 12587 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: (030) 56 49 84 92,<br />
Fax: (030) 563 64 69<br />
E-Mail: ingo.scheuner@arcor.de<br />
Sachgebiet: Bewertung von bebauten<br />
und unbebauten Grundstücken<br />
Dipl.-Ing. Thomas Koch<br />
Ingenieurbüro Arndt-Weiher-Koch<br />
Borkumstraße 2, 13189 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: (030) 479 08 69 12,<br />
Fax: (030) 479 08 69 29<br />
E-Mail: t.koch@a-w-k.eu<br />
www.a-w-k.eu<br />
Sachgebiet:<br />
Vorbeugender Brandschutz<br />
Außerdem konnten weitere Prüfsachverständige<br />
für energetische Gebäudeplanung<br />
anerkannt werden:<br />
Dr. rer. nat. Andreas Schmeller<br />
W.E.N. Consulting GmbH<br />
Prenzlauer Promenade 190,<br />
13189 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: (030) 42 16 15 80,<br />
Fax: (030) 42 16 15 84<br />
E-Mail:<br />
andreas.schmeller@wen-berlin.de<br />
www.wen-berlin.de<br />
Dipl.-Ing. (FH) Marcus Seewald<br />
Ingenieurbüro Linnhoff<br />
Rudolf-Breitscheid-Str. 62,<br />
14532 Kleinmachnow<br />
Tel.: (033203) 818 93<br />
E-Mail:<br />
seewald@ingenieurbuero-linnhoff.de<br />
Dipl.-Ing. Andrea Untergutsch<br />
CSD INGENIEURE GMBH<br />
Köpenicker Str. 154 A, 10997 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: (030) 65 01 30 71,<br />
Fax: (030) 65 01 30 68<br />
E-Mail:<br />
a.untergutsch@csdingenieure.de<br />
www.csd.ch<br />
Ich wünsche den Kollegen viel Erfolg bei<br />
ihrer neuen beruflichen Ausrichtung.<br />
Der Wettbewerbsausschuss der Baukammer<br />
wird sich zukünftig gemäß der<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 3
Bericht des Präsidenten<br />
Eindrücke vom BDB-Sommerfest am 12.06.2013<br />
Dr.-Ing. Jens Karstedt und<br />
Dipl.-Ing. Werner Nissen<br />
v.l.n.r.: Clemens Cyjack, Dipl.-Ing. Werner Nissen (Vorsitzender BDB-<strong>Berlin</strong>), Dipl.-Ing. Peter<br />
Klein (Vorstandsmitglied Baukammer <strong>Berlin</strong>), Dr. Peter Traichel (Baukammer <strong>Berlin</strong>), Dipl.-<br />
Ing. Architekt Peter Grosch (Vorstandsmitglied Architektenkammer <strong>Berlin</strong>), Dipl.-Ing. Architekt<br />
Christopher Weiß<br />
Foto: Vincent Dzikowski<br />
v.l.n.r.: Dipl.-Ing. Werner Nissen (Vorsitzender<br />
BDB-<strong>Berlin</strong>), Dr.-Ing. Jens Karstedt<br />
(Präsident der Baukammer <strong>Berlin</strong>) und<br />
Dipl.-Ing. (FH) Hans Georg Wagner (Vorsitzender<br />
BDB-Bund, Parl. Staatssekretär<br />
a.D.)<br />
Foto: Vincent Dzikowski,<br />
RPW 2013 verstärkt der Registrierung<br />
von Ingenieurwettbewerben widmen und<br />
dabei auch in Grenzen beratend mitwirken.<br />
Ich begrüße diese Ausrichtung gerade<br />
auch auf die Ingenieurwettbewerbe<br />
ganz ausdrücklich.<br />
Letztlich darf ich noch darauf hinweisen,<br />
dass im Vorgriff auf die zu novellierende<br />
Bauordnung <strong>Berlin</strong> die Baukammer<br />
schon jetzt gemäß MBO eine Tragwerksplanerliste<br />
eingeführt hat, um es insoweit<br />
unseren interessierten Mitgliedern zu<br />
ermöglichen, den Anforderungen anderer<br />
Bauordnungen in anderen Bundesländern<br />
leichter gerecht zu werden.<br />
Die Mitgliederversammlung des AHO<br />
Ausschuss der Verbände und Kammern<br />
der Ingenieure und Architekten für die<br />
Honorarordnung e.V. hat<br />
Dr. Ing. Erich Rippert am 17. September<br />
2013 einstimmig zum Vorstandsvorsitzenden<br />
des AHO gewählt. Dr. Rippert<br />
folgt auf den langjährigen Vorsitzenden<br />
Ernst Ebert, der nach 12 erfolgreichen<br />
Jahren im Amt nicht wieder kandidiert<br />
hatte.<br />
Neuer Vorstand des AHO e.V.<br />
v.l.n.r.:<br />
Dr.-Ing. Erich Rippert<br />
(Vorstandsvorsitzender),<br />
Dipl.-Ing. Sylvia Reyer (Schatzmeisterin),<br />
Dipl.-Ing. Eva Schlechtendahl,<br />
Dipl.-Ing. Rainer Reimers,<br />
Dipl.-Ing. Ulf Begher,<br />
Dipl.-Ing. Wolfgang Heide,<br />
Dipl.-Ing. (FH) Marco Ilgeroth,<br />
Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Abraham.<br />
Foto: © AHO e.V.<br />
4 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
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Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 5
Titelthema<br />
Schlösserdämmerung<br />
Schlösser zwischen Neubau und Verfall<br />
Dr. Jürgen Tietz<br />
Marco Ilgderoth und Dr. Peter Traichel<br />
Dr. Rippert erklärte in seiner ersten<br />
Ansprache, dass sich der AHO nach der<br />
intensiven Arbeit an der Umsetzung der<br />
HOAI 2013 in der kommenden Legislaturperiode<br />
für eine Stärkung der Akzeptanz<br />
von Honorarordnungen für Architekten<br />
und Ingenieure auf europäischer Ebene<br />
einsetzen wird.<br />
Der neue AHO-Vorsitzende forderte nachdrücklich,<br />
dass die Leistungen für<br />
Umweltverträglichkeitsstudien, Bauphysik,<br />
Geotechnik sowie Ingenieurvermessung<br />
(Anlage 1 HOAI 2013) als gleichberechtigte<br />
Planungsleistungen in den verbindlichen<br />
Teil der HOAI zurückgeführt<br />
werden. Gleiches gilt für die Örtliche Bauüberwachung<br />
für Ingenieurbauwerke und<br />
Verkehrsanlagen. Dr. Rippert kündigte an,<br />
dass der AHO seine Aktivitäten zur Rückführung<br />
der genannten Planungsleistungen<br />
in das verbindliche Preisrecht der<br />
HOAI nach der Bundestagswahl sofort<br />
wieder aufnehmen wird. Grundlage hierfür<br />
sind die einstimmigen Beschlüsse der<br />
Bauministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz<br />
der Bundesländer<br />
aus dem Jahr 2012 sowie die Entschließung<br />
des Bundesrates vom<br />
7.6.2013 (BR-Drs. 334/13).<br />
Zur Umsetzung dieser Ziele stellte Dr. Rippert<br />
die weitere Stärkung des AHO als einheitliche<br />
Vertretung der Honorar- und<br />
Wettbewerbsinteressen der Ingenieure<br />
und Architekten in den Fokus der Arbeit<br />
des neuen Vorstandes.<br />
Neben der Neuwahl von Dr. Rippert als<br />
Vorstandsvorsitzender wurde Lutz Heese<br />
als stellv. Vorsitzender bestätigt. Neue<br />
Schatzmeisterin ist Sylvia Reyer. Dem<br />
Vorstand gehören weiterhin Ulf Begher,<br />
Rainer Reimers und Eva Schlechtendahl<br />
an. Neu in den AHO-Vorstand gewählt<br />
wurden Klaus-Dieter Abraham, Wolfgang<br />
Heide und Marco Ilgeroth. Die langjährigen<br />
und verdienstvollen Vorstandsmitglieder<br />
Karsten Zill, Reimund Hain und Rudolf<br />
Thorwarth hatten nicht wieder kandidiert.<br />
Der neue Vorstand wird die Honorar- und<br />
Wettbewerbsinteressen der im AHO<br />
zusammengeschlossenen 42 Verbände<br />
und Kammern der Ingenieure und Architekten<br />
bis zum Jahr 2017 vertreten.<br />
Mit hohem finanziellem Aufwand wird<br />
derzeit in Potsdam das verlorene Stadtschloss<br />
neu gebaut. Gleichzeitig dämmern<br />
im nahen Garten von Sanssouci<br />
authentische Bauten der preussischen<br />
Könige vor sich hin, weil die Mittel für ihre<br />
Sanierung trotz eines Sonder-Investitionsprogramms<br />
nicht ausreichen.<br />
Potsdam gilt als der malerische kleine<br />
Nachbar von <strong>Berlin</strong>. Leidenschaftlich<br />
schwelgt die einstige Residenzstadt im<br />
Glanz ihrer preussischen Vergangenheit.<br />
Und all das, was aus der Zeit der kunstsinnigen<br />
preussischen Potentaten nicht<br />
mehr vorhanden ist, wie das Stadtschloss<br />
von Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff,<br />
wird kurzerhand wieder aufgebaut.<br />
Wen stört es da schon, dass für die<br />
künftige neue Nutzung als Brandenburger<br />
Landtag die ursprünglichen Massstäbe<br />
des Schlosses verändert werden<br />
müssen? Im bildverliebten Potsdam<br />
misst man dem feinen aber entscheidenden<br />
Unterschied zwischen einem<br />
authentischen Geschichtsdenkmal und<br />
einem „originalen“ Neubau im Duktus<br />
der Vergangenheit keine allzu grosse<br />
Bedeutung bei. Hauptsache im Zentrum<br />
der brandenburgischen Landeshauptstadt<br />
glänzt wieder ein Schloss.<br />
Masterplan als Rettungsanker?<br />
Dabei verfügt Potsdam bereits über zahlreiche<br />
Schlösser. Sie bilden einen ganz<br />
besonders wertvollen Schatz, der gleichermassen<br />
das Prädikat authentisch<br />
wie original trägt und an der Havel einen<br />
südlichen Hauch von Arkadien aufkommen<br />
lässt. Seit 1990 gehört die Schlösserlandschaft<br />
in <strong>Berlin</strong> und Potsdam gar<br />
zum UNESCO Welterbe. Dieses über die<br />
Generationen gewachsene Gesamtkunstwerk<br />
für die Zukunft zu erhalten, ist<br />
Aufgabe der 1995 gegründeten „Stiftung<br />
Preussische Schlösser und Gärten“<br />
(SPSG). Eine Herkulesaufgabe, muss<br />
sich die Stiftung doch um rund 30<br />
Schlösser ganz unterschiedlicher Grösse<br />
kümmern, die sich auf einem Gelände<br />
von annähernd 700 Hektar verteilen. Mit<br />
einem Eimer frischer Farbe und dem<br />
regelmässigen Bepflanzen der Blumen-<br />
Potsdam, Park Sanssouci, im Vordergrund Östlicher Lustgarten mit Oranierrondell,<br />
Holländischem Garten und Bildergalerie, im Hintergrund Schloss Sanssouci mit Terrassen,<br />
in der Bildmitte die Hauptallee, aus der Luft gesehen. Aufnahmedatum 2007<br />
© Stiftung Preußische Schlösser und Gärten <strong>Berlin</strong>-Brandenburg/<strong>Fotograf</strong> Jürgen Hohmuth<br />
6 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Titelthema<br />
rabatten ist es da nicht getan. Stattdessen stagnieren seit Jahren<br />
die Finanzmittel, die für Unterhalt und Reparatur der Schlösser<br />
und ihrer Gärten zur Verfügung stehen bei rund 10 Millionen<br />
Euro. Doch Garten- und Baudenkmale benötigen permanent<br />
eine angemessene Pflege, um sie für die Zukunft zu bewahren.<br />
Daher sollte mit einem 2008 aufgelegten und als „Masterplan“<br />
bezeichneten Investitions-Sonderprogramm in Höhe von 155<br />
Millionen Euro endlich dauerhaft „die Rettung des kulturellen<br />
Erbes der preussischen Könige“ gelingen. Gemeinsam finanziert<br />
von der Bundesrepublik, die 50 Prozent der Kosten beisteuert<br />
und den Ländern Brandenburg und <strong>Berlin</strong>, läuft es bis 2017.<br />
Doch was bedeuten diese löblichen 155 Millionen Euro angesichts<br />
eines Investitionsbedarfs, der wohl zwischen 500 und 750<br />
Millionen Euro liegt? Unter dem Begriff des „Masterplans“ sind<br />
Massnahmen an insgesamt 23 Schlössern und Gärten zusammengefasst,<br />
mit denen zumindest die dringend notwendige<br />
Sicherung von „Dach und Fach“ bewerkstelligt werden soll.<br />
Schwerpunkte bilden das Neue Palais in Potsdam, das marode<br />
Schloss Babelsberg sowie Schloss Charlottenburg in <strong>Berlin</strong>.<br />
Nach mühseligem Vorlauf sind inzwischen auch Neubauten für<br />
die Zusammenfassung der Werkstätten und Depots der Stiftung<br />
auf den Weg gebracht worden, deren Bau 2013 nach Entwurf<br />
von Volker Staab beginnen soll.<br />
Wir haben unser<br />
Team verstärkt!<br />
Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir Herrn Rechtsanwalt<br />
Bernd R. Neumeier als neuen Anwaltskollegen gewinnen konnten.<br />
Herr Neumeier steht Ihnen ab sofort an unserem Standort in <strong>Berlin</strong><br />
zur Verstärkung unseres bau- und planungsrechtlichen Teams zur<br />
Verfügung.<br />
Sorgenfalten in Sanssouci<br />
„Sanssouci“ — ohne Sorge – so hatte Friedrich II., der Feingeist<br />
und Kriegsherr auf dem preussischen Thron, seine Potsdamer<br />
Residenz im Duktus des nach ihm benannten friderizianischen<br />
Rokoko benannt. Doch kaum betritt man von der Potsdamer<br />
Innenstadt aus am „Am Grünen Gitter“ die weitläufige Gartenanlage<br />
und erblickt das Schlösschen Marly, da gesellen sich zur<br />
Begeisterung über die Schönheit der Gärten und Parks bereits<br />
die ersten Sorgenfalten. Einst mit einem ironisch-augenzwinkernden<br />
Blick auf das grosse Vorbild in Frankreich benannt,<br />
bröckelt von dem Schloss, das an die idyllische Friedenskirche<br />
des Schinkelschülers Ludwig Persius angrenzt, der gelbe Putz<br />
grossflächig ab. Derweil wurden an anderer Stelle des Denkmals<br />
die schadhaften Stellen mit hellen Ausbesserungen versehen,<br />
die optisch unschön hervorstechen. Doch neben den Mängeln<br />
in der Substanz des Schloss Marly gibt es auch Defizite in<br />
der Infrastruktur. Wer je eines der stimmungsvollen Sommerkonzerte<br />
in der malerischen Friedenskirche erlebt hat, der weiss, wie<br />
sehr angemessene Sanitärräume für Musiker wie für Besucher<br />
fehlen.<br />
Nur ein kleines Stückchen weiter schliesst sich der Wohnsitz der<br />
Gräfin Liegnitz an, der zweiten Frau Friedrich Wilhelms III., deren<br />
Name die „Villa Liegnitz“ bis heute führt. Es ist ein Haus, das für<br />
Verwirrung sorgt, denn während der hölzerne Wintergarten trotz<br />
Sicherungsversuchen weiter verfällt, zeigt die Fassade der Villa<br />
Liegnitz behutsame Reparaturen. Dort wird weder eine zweifelhafte<br />
Hochglanz-Sanierung vorgeführt, noch jene Kontrastreparatur<br />
wie beim Schloss Marly. Stattdessen fügen sich die behutsam<br />
angepassten Putzergänzungen farblich und formal in das<br />
Gesamtbild des Gebäudes ein und beugen vor allem einem weiteren<br />
Verlust von authentischer Denkmalsubstanz vor. Ganz<br />
anders präsentiert sich dagegen der Pavillon im angrenzenden<br />
Garten. Dieses 1847 von Friedrich August Stüler — dem Architekten<br />
des Neuen Museums auf der <strong>Berlin</strong>er Museumsinsel —<br />
entworfene Stibadium ist zwar von einem mächtigen Schutzgerüst<br />
überwuchert, dennoch ist das baufällige Kleinod seit Jahren<br />
der Witterung und somit dem weiteren Verfall preisgegeben.<br />
Mitten im Welterbe geht dort unwiederbringlich authentische<br />
Denkmalsubstanz verloren, während keine fünfzig Meter weiter<br />
Ab sofort im Büro <strong>Berlin</strong> für Sie da: RA Bernd R. Neumeier<br />
Mit Herrn Neumeier reagieren wir auf den von unseren Mandanten<br />
verstärkt an uns herangetragenen Beratungsbedarf im Ingenieurund<br />
Baurecht. Ein besonderer Schwerpunkt von Herrn Neumeier<br />
liegt im Bereich des Ingenieurrechts, insbesondere des HOAI-<br />
Rechts und der Gestaltung von Planerverträgen. Herr Neumeier<br />
ist aufgrund seiner Veröffentlichungen und Lehrtätigkeit, unter<br />
anderem für die Baukammer <strong>Berlin</strong> und Architektenkammer <strong>Berlin</strong><br />
überregional bekannt.<br />
Mit Herrn Neumeier als Partner ist es uns gelungen, die langjährige<br />
Erfahrung und Marktpräsenz von Wagensonner Rechanwälte im<br />
Bereich des Bau- und Immobilienrechts weiter zu verstärken und<br />
zu vernetzen.<br />
Ihre Ansprechpartner für<br />
Bau- und Ingenieurrecht<br />
www.wagensonner.com<br />
Büro <strong>Berlin</strong> · Meinekestraße 13 · 10719 <strong>Berlin</strong><br />
Büro München · Nymphenburger Straße 70 · 80335 München<br />
berlin@wagensonner.com · bernd.neumeier@wagensonner.com<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 7
Titelthema<br />
die kunstbeflissenen Touristen aus aller<br />
Welt vorbeischlendern.<br />
Löcher im Fundament<br />
Was sich gleich zum Auftakt der Parklandschaft<br />
als Menetekel präsentiert,<br />
zieht sich auch durch andere Bereiche<br />
des weitläufigen Areals. Als besonders<br />
dramatisch stellt sich die Lage an den<br />
Römischen Bädern dar. Jenseits des<br />
höfischen Glanzes des friderizianischen<br />
Rokokos zeigen sie ein anderes, fast<br />
schon bürgerlich anmutendes Preussen.<br />
Ab 1829 errichtet, bildet die mehrfach<br />
erweiterte Häusergruppe den Kontrapunkt<br />
zum nahen Schloss Charlottenhof<br />
von Karl Friedrich Schinkel, dem heimlichen<br />
Höhepunkt des preussischen Klassizismus.<br />
Die Brunnenskulptur des bronzenen<br />
Butt gleich am Eingang der Römischen<br />
Bäder, mit seinem blank gescheuerten<br />
Fischmaul, verweist dabei nicht nur<br />
auf das Motiv des Wassers, sondern vor<br />
allem auf den Bauherrn, König Friedrich<br />
Wilhelm IV., der „Butt“ genannt. Im regen<br />
Austausch zwischen dem König, seinem<br />
kongenialen Architekten Schinkel und<br />
Ludwig Persius, dem die Ausführung<br />
oblag, entstand so eine malerische<br />
Gebäudegruppe, die einem italienischen<br />
Landhaus nachempfunden ist. Aus ihr<br />
sprich eine tiefe Sehnsucht nach dem<br />
Süden, die sich bis heute im Zauber des<br />
Ensembles erhalten hat. Preussens<br />
Glanz – zwischen Charlottenhof und den<br />
Römischen Bädern wächst ihm ein<br />
romantischer Schimmer zu, der das Herz<br />
berührt. Vielleicht sieht man deshalb auf<br />
den ersten Blick leichter an den allgegenwärtigen<br />
Spuren des Niedergangs vorbei?<br />
Trotz der verbauten antiken Spolien<br />
begegnet den Besuchern hier keine Ruinenromantik,<br />
sondern der nackte Verfall.<br />
Aus den Fundamenten zum angrenzenden<br />
künstlichen See sind grossflächig<br />
Steine herausgebrochen, Feuchtigkeit<br />
sucht sich ihren Weg. Derzeit sind die<br />
Römischen Bäder – wie schon zuvor<br />
Schloss Charlottenhof - wegen der Kontamination<br />
des Dachstuhls mit zu DDR-<br />
Zeiten aufgebrachtem Holzschutzmittel<br />
gesperrt. Allerdings gilt der Fussboden<br />
hier als so instabil, dass kein Baugerüst<br />
aufgestellt werden kann. Zwar werden<br />
die Römischen Bäder im aktuellen<br />
„Masterplan“ erwähnt, doch bis es hier<br />
zu einer denkmalgerechten Instandsetzung<br />
der maroden Bausubstanz kommt,<br />
wird es wohl noch etliche Jahre dauern.<br />
Doch die Römischen Bäder sind kein<br />
Einzelfall. Spuren von Vernachlässigung<br />
und Verfall zeigen sich auch in der Umgebung.<br />
Da liegen Steine umher, die aus<br />
den Mauern gebrochen sind, da verfallen<br />
Preussische Schlösser und Gärten<br />
Zwischen <strong>Berlin</strong> und Potsdam erstreckt sich die vielfältige preussische Schlösserlandschaft,<br />
die seit 1990 zum Weltkulturerbe der UNESCO zählt. Sie umfasst<br />
höchst unterschiedliche Bau- und Gartendenkmale aus rund vier Jahrhunderten,<br />
an denen sich Machtbewusstsein und Prachtentfaltung des preussischen Hofes<br />
bis heute ablesen lassen. Der Reigen der Residenzen reicht von dem noch in<br />
Renaissanceformen errichteten bescheidenen Jagdschloss am Grunewaldsee<br />
über das nach schweren Kriegbeschädigungen reparierte repräsentative Barockschloss<br />
in Charlottenburg bis hin zum malerischen Schloss Rheinsberg, das Prinz<br />
Heinrich von Preussen, der Bruder Friedrichs des Grossen, zum Musenhof machte.<br />
Als bedeutende bauliche Zeugnisse unterschiedlicher Epochen und Stile erweisen<br />
sich auch die Schlösser in Potsdam: Schloss Sanssouci und das Neue Palais<br />
entstanden in der spätbarocken Formensprache des friderizianischen Rokoko<br />
während Schloss Babelsberg im 19. Jahrhundert von Karl Friedrich Schinkel<br />
(1781-1841) im Stil der englischen Neugotik entworfen wurde. Den Schlusspunkt<br />
unter den preussischen Herrschaftsbauten bildet das erst kurz vor dem Ende der<br />
Monarchie fertig gestellte Schloss Cecilienhof (1914/17) in Gestalt eines englischen<br />
Landhauses. Als Ort der „Potsdamer Konferenz“ rückte es 1945 erneut in<br />
den Fokus der Weltgeschichte.<br />
In intensiver Wechselwirkung mit den Schlössern entfaltet die Garten- und Landschaftsgestaltung<br />
ihre besondere Schönheit. Sie ist vor allem mit dem Wirken des<br />
Garten- und Landschaftsarchitekten Peter Joseph Lenné (1789-1866) verbunden.<br />
Lenné und seinen Schüler verdanken <strong>Berlin</strong> und Potsdam so eine einzigartige Gartenlandschaft,<br />
die mit dem Ziel entstand, in den königlichen Gärten „alles vereinzelt<br />
Schöne der historischen Überlieferungen in der Umgebung Potsdams durch<br />
eine verschönerte Landschaft harmonisch zu vereinigen”.<br />
jtz<br />
Vordächer und Fundamente werden nur<br />
notdürftig mit Balken abgestützte.<br />
Baustellen statt Idylle<br />
Baustellen gibt es bei der SPSG zahlreiche.<br />
Manche, wie die schadhaften<br />
Schlösser in Babelsberg oder Caecilienhof,<br />
haben den Weg in den „Masterplan“<br />
gefunden, andere, wie die Römischen<br />
Bäder sind in der Warteschleife. Angesichts<br />
dieser Situation stellt sich die Frage,<br />
ob der Begriff des Masterplans nicht<br />
in die Irre führt. Denn trotz des Investitionsvolumens<br />
von 155 Millionen Euro auf<br />
10 Jahre, erweist er sich als kaum mehr,<br />
als einen Tropfen auf den heissen Stein<br />
des seit DDR-Ziten andauernden Investitionsstaus.<br />
Er ist mehr Notfallplan denn<br />
Masterplan. Bietet er wirklich eine Vision<br />
für die Entwicklung der Preussischen<br />
Schlösser und Gärten? Dramatisch<br />
unterfinanziert, kann sich die klamme<br />
Stiftung bisher in der Politik nicht einmal<br />
mit ihrer Forderung nach einer angemessenen<br />
Eintrittsgebühr für die Gartenbesucher<br />
durchsetzen. Und auch eine konsequente<br />
denkmalpflegerische Haltung,<br />
die dem Prädikat Welterbe angemessen<br />
wäre, ist nicht ablesbar. Stattdessen<br />
wirkt es so, als würde man dem täglichen<br />
Verfall mit Stückwerk hinterher hecheln.<br />
Derweil gönnt man sich in den Stadtmitten<br />
von Potsdam (veranschlagte Baukosten<br />
120 Mio. Euro) und <strong>Berlin</strong> (veranschlagte<br />
Baukosten 590 Mio. Euro) das<br />
Luxusprogramm neuer Schlösser, während<br />
gleich nebenan das – authentische -<br />
Erbe eines Schinkel, Stüler oder Persius<br />
vergammelt. Es ist nichts weniger als<br />
ein baukultureller Skandal, den sich<br />
Deutschland da leistet. Angesichts des<br />
fortschreitenden Verfalls stellt sich die<br />
Frage, ob die Potsdamer Schlösserlandschaft<br />
nicht eigentlich auf die rote Liste<br />
des gefährdeten Welterbes gehört. Aber<br />
wenn schon im Welterbe der Wille und<br />
die Wege fehlen, um der Vergangenheit<br />
ein Zukunft zu geben, wie ist es dann<br />
eigentlich um die Erhaltung jener Denkmale<br />
bestellt, die sich nicht im öffentlichen<br />
Rampenlicht des Welterbes an<br />
einen finanziellen Rettungsring festklammern<br />
können? So gewinnt der Neubau<br />
der Schlösser in Hannover Herrenhausen,<br />
Potsdam oder <strong>Berlin</strong> mehr als nur<br />
einen bitteren Beigeschmack, weil ja<br />
längst nicht nur in Sanssouci authentische<br />
Denkmale ihrem Untergang entgegen<br />
dämmern. Der deutsche Widerspruch<br />
zwischen geschichtsversessenem<br />
Rekonstruktionshype und geschichtsvergessenem<br />
Denkmalverfall<br />
nimmt schizophrene Züge an.<br />
8 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />
Drucksache 17 / 11 538 · Kleine Anfrage · 17. Wahlperiode<br />
Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Brauner (CDU) vom 08. Februar 2013<br />
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2013) und Antwort<br />
Personalsituation in den bezirklichen Bauplanungsämtern<br />
Im Namen des Senats von <strong>Berlin</strong> beantworte<br />
ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:<br />
Frage 2: Wie viele Baugenehmigungen<br />
wurden pro Bezirk in den Jahren 2006 –<br />
2011 erteilt und wie viele Bebauungsplan-<br />
und Anzeigeverfahren wurden<br />
begonnen und abgeschlossen?<br />
Antwort zu 2: Die Daten wurden bei den<br />
bezirklichen Stadtentwicklungsämtern<br />
nochmals abgefragt. Die gelieferten<br />
Daten basieren auf der Kosten- und Leistungsrechnung.<br />
Die Mengenangaben<br />
zum Produkt 79733: Baugenehmigungen,<br />
Befreiungen, Ausnahmen, Brandschutz-technische<br />
Prüfungen, etc.<br />
betragen:<br />
Frage 3: Wie viele Stellen für welche Aufgabenbereiche<br />
sind pro Bezirk in den<br />
Stadtplanungs- und Bauämtern vorgesehen<br />
bzw. im Haushalt etatisiert und wie<br />
viele Stellen sind durch Mitarbeiter mit<br />
welchen Qualifikationen tatsächlich<br />
besetzt (bitte um differenzierte Angabe<br />
nach Zuständigkeit für Planungs- und<br />
Baugenehmigungsverfahren je Bezirk)?<br />
Fachbereich Bauaufsicht Produkt 79733:<br />
Genehmigungen / Befreiungen / Ausnahmen / Brandschutztechnische Prüfungen<br />
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2006 - 2011<br />
Mitte 2.296 3.395 3.462 3.673 3.930 4.034 20.790<br />
Friedrichshain-Kreuzberg 1.416 1.648 1.865 1.704 2.780 2.719 12.132<br />
Pankow 2.925 2.281 3.152 3.240 3.152 3.342 18.092<br />
Charlottenburg-Wilmersdorf 2.788 3.061 2.856 3.257 3.246 3.635 18.843<br />
Spandau 1.777 2.005 2.096 2.131 2.251 2.205 12.465<br />
Steglitz-Zehlendorf 2.272 2.475 2.351 2.390 2.609 2.964 15.061<br />
Tempelhof-Schöneberg 1.792 1.954 2.730 2.543 2.529 2.515 14.063<br />
Neukölln 910 881 1.014 999 1.217 1.142 6.163<br />
Treptow-Köpenick 1.663 1.753 1.930 1.779 2.210 2.278 11.613<br />
Marzahn-Hellersdorf 2.312 1.809 1.711 1.842 1.637 1.735 11.046<br />
Lichtenberg 1.061 1.123 1.214 890 1.314 1.492 7.094<br />
Reinickendorf 1.061 1.123 1.214 890 1.314 1.492 7.094<br />
insgesamt 24.279 25.515 27.603 27.347 30.199 31.564 154.456<br />
Die Mengenangaben zu den Produkt-Nrn. 78433, 78434, 78435, 78436, 78437, 79384 für Bebauungsplanverfahren betragen:<br />
Fachbereich Stadtplanung Summe der Produkte 78433, 78434, 78435, 78436, 78437, 79384<br />
(B-Planverfahren)<br />
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2006 - 2011<br />
Mitte 81 58 51 72 76 58 396<br />
Friedrichshain-Kreuzberg 44 27 25 45 120 40 301<br />
Pankow 40 37 33 41 60 56 267<br />
Charlottenburg-Wilmersdorf 62 40 32 33 37 30 234<br />
Spandau 140 90 74 39 41 53 437<br />
Steglitz-Zehlendorf 29 46 35 44 47 31 232<br />
Tempelhof-Schöneberg 103 52 43 67 88 53 406<br />
Neukölln 73 59 58 53 72 57 372<br />
Treptow-Köpenick 57 51 58 51 47 42 306<br />
Marzahn-Hellersdorf 45 43 47 46 61 51 293<br />
Lichtenberg 55 59 40 36 38 67 295<br />
Reinickendorf 52 28 30 28 41 35 214<br />
insgesamt 2787 2597 2534 2564 2738 2584 3753<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 9
Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />
Antwort zu 3: Die Daten wurden bei den<br />
bezirklichen Stadtentwicklungsämtern<br />
nochmals abgefragt. Zu den Feldern mit<br />
der Angabe k.A. wurden keine Daten<br />
geliefert.<br />
Bei dem Fachbereich Bauaufsicht beziehen<br />
sich die in der Tabelle eingetragen<br />
Daten auf alle Aufgaben der Bauaufsicht.<br />
Zusätzlich zu der o.g. Produkt-Nr. 79733<br />
Baugenehmigungen, Befreiungen, Ausnahmen,<br />
Brandschutztechnische Prüfungen<br />
sind das die Produkt-Nrn: 79732<br />
Brandsicherheitsschau und Betriebsüberwachung,<br />
79734 Kontrollen, Bauüberwachungen,<br />
79735 Gefahrenabwehr, Allgemeine Ordnungsaufgaben,<br />
72678 Baulasten – extern,<br />
60830 Abgeschlossenheitsbescheinigungen<br />
79072 Amtshilfe, Stellungnahmen durch<br />
die Bauaufsicht an die Bezirksämter<br />
63285 Widerspruch und Klageverfahren<br />
des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes<br />
78378 Bürgerberatung, Auskünfte der<br />
Bau- und Wohnungsaufsicht.<br />
Nicht enthalten sind die Aufgaben der<br />
Wohnungsaufsicht, die in allen Bezirken<br />
Bestandteil des Fachbereichs Bau- und<br />
Wohnungsaufsicht ist. Ebenfalls nicht<br />
enthalten sind die Daten der Unteren<br />
Denkmalschutzbehörde, die in manchen<br />
Bezirken Bestandteil des Fachbereichs<br />
Bau- und Wohnungsaufsicht ist.<br />
Personalausstattung Qualifikation im Haushalt 2012<br />
Fachbereich Bauaufsicht (bzw. vergleichbar) ausgegewiesene davon unbesetzte<br />
Personalstellen Stellen<br />
bzw. Stellenanteile bzw. Stellenanteile<br />
(Angestellte<br />
und Beamte)<br />
Mitte nicht-technischer mittlerer Dienst<br />
Verwaltungsdienst gehobener Dienst<br />
höherer Dienst<br />
technischer Bau- mittlerer Dienst 1,0 1,0<br />
verwaltungsdienst gehobener Dienst 22,0<br />
höherer Dienst<br />
Summe 23,0 1,0<br />
Friedrichshain-Kreuzberg nicht-technischer mittlerer Dienst k.A. k.A.<br />
Verwaltungsdienst gehobener Dienst k.A. k.A.<br />
höherer Dienst k.A. k.A.<br />
technischer Bau- mittlerer Dienst k.A. k.A.<br />
verwaltungsdienst gehobener Dienst k.A. k.A.<br />
höherer Dienst k.A. k.A.<br />
Summe k.A. k.A.<br />
Pankow nicht-technischer mittlerer Dienst 1,0<br />
Verwaltungsdienst gehobener Dienst<br />
höherer Dienst<br />
technischer Bau- mittlerer Dienst<br />
verwaltungsdienst gehobener Dienst 10,0<br />
höherer Dienst 0,5<br />
Summe 11,5<br />
Charlottenburg-Wilmersdorf nicht-technischer mittlerer Dienst 10,0 2,0 (davon<br />
Verwaltungsdienst<br />
1 Elternzeit)<br />
gehobener Dienst 1,0<br />
höherer Dienst<br />
technischer Bau- mittlerer Dienst 1,0<br />
verwaltungsdienst gehobener Dienst 20,9 5,1 (davon<br />
1 Elternzeit)<br />
höherer Dienst 1,0 1,0<br />
Summe 33,9 7,2<br />
Spandau nicht-technischer mittlerer Dienst 1,0<br />
Verwaltungsdienst gehobener Dienst<br />
höherer Dienst<br />
technischer Bau- mittlerer Dienst<br />
verwaltungsdienst gehobener Dienst 13,3<br />
höherer Dienst 2,0<br />
Summe 16,3<br />
10 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />
Drucksache 17 / 12 107 · Kleine Anfrage · 17.17. Wahlperiode<br />
Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Kugler (SPD) vom 08. Mai 2013<br />
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2013) und Antwort<br />
Sanierung des Steglitzer Kreisels<br />
Im Namen des Senats von <strong>Berlin</strong> beantworte<br />
ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:<br />
1. Weshalb wurden die, für das erste<br />
Quartal 2013 geplanten Sanierungsmaßnahmen<br />
am Steglitzer Kreisel noch nicht<br />
begonnen?<br />
2. Wann beginnt die Schadstoffsanierung<br />
des Steglitzer Kreisel tatsächlich?<br />
Zu 1. und 2.: Mit der Schadstoffsanierung<br />
des Steglitzer Kreisels wurde<br />
bereits im November 2012, zu diesem<br />
Zeitpunkt im Innenbereich des Gebäudes,<br />
begonnen. Im März und April 2013<br />
wurde die Rüstung an den Sockelgeschossen<br />
gestellt und eine Hängerüstung<br />
montiert, so dass die Bautätigkeit<br />
auch von außen wahrnehmbar ist.<br />
3. Wie lange und in welchen Bauabschnitten<br />
wird die Sanierung dauern?<br />
Zu 3.: Der Abschluss der Sanierungsarbeiten<br />
war bisher für Mitte 2015 vorgesehen.<br />
Allerdings könnte ein bei der Vergabekammer<br />
seit Januar 2013 anhängiges<br />
Nachprüfungsverfahren für das Los 2<br />
(Schadstoffsanierung der Regelgeschosse)<br />
zu Verzögerungen im geplanten<br />
Bauablauf führen. Eine Entscheidung der<br />
Vergabekammer steht derzeit noch aus.<br />
4. Welche verkehrlichen Einschränkungen<br />
sind während der Bauarbeiten zu<br />
erwarten?<br />
Zu 4.: Die verkehrlichen Einschränkungen<br />
sind begrenzt auf den Bereich der<br />
Gerüststellung entlang der Schlossstraße.<br />
Hierfür wurden Haltestellen der BVG<br />
verlegt, der Radweg über die Busspur<br />
geführt und ein Gerüsttunnel für den<br />
Gehweg errichtet. Diese Einschränkungen<br />
werden voraussichtlich bis September<br />
2013 bestehen.<br />
5. Wie hoch werden die Kosten der<br />
Sanierung voraussichtlich sein?<br />
Zu 5.: Im Ergebnis der zwischenzeitlich<br />
erfolgten EU-weiten Ausschreibungen<br />
und der dadurch erzielten günstigen<br />
Preise sowie des durchdachten Sanierungskonzeptes<br />
der BIM <strong>Berlin</strong>er Immobilienmanagement<br />
GmbH (BIM GmbH)<br />
werden sich die Kosten der Schadstoffsanierung<br />
voraussichtlich auf unter 20<br />
Mio. € reduzieren.<br />
6. In welchem baulichen und optischen<br />
Zustand wird das Gebäude nach der<br />
Sanierung sein?<br />
Zu 6.: Die äußere Ansicht des Hochhausturmes<br />
wird eine ähnliche Optik wie die<br />
aktuelle Ansicht aufweisen. Die Fenster<br />
bleiben im Bestand erhalten. Das Brüstungselement<br />
wird demontiert. Für den<br />
Witterungsschutz des Gebäudes wird ein<br />
provisorisches Brüstungselement in ähnlicher<br />
Optik eingesetzt. Im Inneren des<br />
Gebäudes werden das statische Gerüst<br />
aus Stahlbeton und die Ge-schossdekken<br />
bestehen bleiben und die für die<br />
Leerstandsbewirtschaftung zwingend<br />
notwendigen technischen Anlagen in<br />
Betrieb sein.<br />
7. Welche Nutzungen werden für die Zeit<br />
nach der Sanierung angestrebt?<br />
Zu 7.: Bisher ist das betreffende Areal als<br />
Mischgebiet ausgewiesen. Ob anderweitige<br />
Nutzungen möglich sind, wird derzeit<br />
vom zuständigen Bezirk<br />
Steglitz-Zehlendorf geprüft.<br />
8. Wird es Einschränkungen für<br />
die zahlreichen Gewerbetreibenden<br />
geben?<br />
Zu 8.: Einschränkungen für die<br />
Gewerbetreibenden im Gebäudekomplex<br />
(Mieter des Miteigentümers<br />
B. und K.) werden<br />
soweit wie möglich minimiert<br />
und mit den Betroffenen einvernehmlich<br />
abgestimmt.<br />
9. Wenn ja, wie werden diese<br />
kompensiert?<br />
Zu 9.: Beispielsweise hat das<br />
Hotel SI einen Sichtschutzzaun<br />
zu den an die Baustelle angrenzenden<br />
Hotelzimmern erhalten.<br />
Der Autovermietung S. wurde<br />
die Werbung am Baugerüst<br />
ermöglicht. Der Ausrüster G.<br />
erhält nach Sanierung die Möglichkeit,<br />
im Bereich der Fenster<br />
des Landes <strong>Berlin</strong> im Erdgeschoss<br />
zu werben.<br />
10. Inwieweit ist der Miteigentümer<br />
des Gebäudekomplexes,<br />
die Firma B. und K., an Planung,<br />
Durchführung und Finanzierung<br />
der Sanierungsmaßnahmen<br />
beteiligt?<br />
Zu 10.: Mit dem Miteigentümer B. und K.<br />
wurde ein Vertrag über die Sanierung der<br />
Flächen des Landes <strong>Berlin</strong> geschlossen.<br />
Aufgrund der zahlreichen Schnittstellen<br />
zwischen den Eigentümerinnen und<br />
Eigentümern ist darin eine Mitwirkung<br />
von B. und K. vereinbart. Eine Planung,<br />
Durchführung und Finanzierung durch B.<br />
und K. für die Flächen des Landes <strong>Berlin</strong><br />
ist damit nicht verbunden. Für die Schadstoffsanierung<br />
der Wohnungseigentumsgesetz-Flächen<br />
wird aktuell eine Vereinbarung<br />
mit B. und K. erarbeitet.<br />
<strong>Berlin</strong>, den 07. Juni 2013<br />
In Vertretung<br />
Dr. Margaretha Sudhof<br />
Senatsverwaltung für Finanzen<br />
(Eingang beim Abgeordnetenhaus<br />
am 13. Juni 2013)<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 11
Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />
Drucksache 17 / 12 042 · Kleine Anfrage · 17.17. Wahlperiode<br />
Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Schäfer (GRÜNE) vom 06. Mai 2013<br />
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2013) und Antwort<br />
Mehr Solardächer auf öffentlichen Gebäuden?<br />
Im Namen des Senats von <strong>Berlin</strong> beantworte<br />
ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:<br />
Frage 1: Hat der Senat das am 6. Dezember<br />
2007 vom Abgeordnetenhaus<br />
beschlossene Ziel erreicht, innerhalb von<br />
drei Jahren die Hälfte aller geeigneten<br />
öffentlichen Dächer mit Photovoltaikanlagen<br />
auszustatten?<br />
Frage 2: Wie viele öffentliche Dächer sind<br />
für Solaranlagen geeignet und wie viele<br />
sind inzwischen – über 5 Jahre nach diesem<br />
Beschluss – mit einer Photovoltaik-<br />
Anlage ausgestattet?<br />
Antwort zu 1 und 2: Bezüglich der<br />
Umsetzung des Beschluss vom 6.<br />
Dezember 2007 wird auf die Mitteilungen<br />
des Senats vom 2.4.2008 (Drs. 16/1338)<br />
und vom 27.11.2008 (Drs.16/1953) verwiesen.<br />
Diese wurden vom Abgeordnetenhaus<br />
besprochen und zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Nach Zahlen der <strong>Berlin</strong>er Solardachbörse<br />
wurden bis 2009 64 Photovoltaikanlagen<br />
mit einer Gesamtleistung von 3.965<br />
kWp auf öffentlichen Gebäudedächern<br />
durch private Investoren installiert. Ein<br />
Gesamtziel, eine bestimmte Anzahl von<br />
öffentlichen Dächern mit Photovoltaikanlagen<br />
auszustatten, kann jedoch nicht<br />
formuliert werden. Neben einem optimierten<br />
Angebot an Dächern hängt dies<br />
von dem entsprechenden Engagement<br />
privater Investoren ab. Deren Aufgabe ist<br />
es auch, geeignete Dachflächen für ihre<br />
Anlagen zu identifizieren. Der Senat<br />
unterstützt diese dabei mit Angeboten<br />
wie dem Solaratlas und der Solardachbörse.<br />
Ein Gesamtüberblick über alle im<br />
öffentlichen Bereich potenziell geeigneten<br />
Dachflächen ist jedoch nicht vorhanden<br />
bzw. wirtschaftlich nicht darstellbar.<br />
Das ist vor allem auf die heterogene<br />
Eigentümerstruktur öffentlicher Dächer<br />
(z.B. Bezirke, Sondervermögen Immobilien<br />
des Landes <strong>Berlin</strong>, Liegenschaftsfonds)<br />
zurückzuführen.<br />
Frage 3: Warum werden öffentliche<br />
Dächer – anders als in München – noch<br />
immer nicht mietfrei zur Verfügung<br />
gestellt?<br />
Antwort zu 3: In München werden im<br />
Rahmen von Ausschreibungsverfahren<br />
stadteigene, geeignete Dachflächen für<br />
Photovoltaikanlagen an Dritte mietfrei<br />
überlassen. Wegen der heterogenen<br />
Eigentümerstruktur in <strong>Berlin</strong> muss eine<br />
derartige Entscheidung von der/dem<br />
jeweiligen Gebäudeeigentümerin/ Gebäudeeigentümer<br />
unter Abwägung wirtschaftlicher<br />
Gesichtspunkte in eigener<br />
Verant-wortung getroffen werden.<br />
Frage 4: Wie hat der Senat den<br />
Beschluss des Abgeordnetenhauses<br />
umgesetzt, „die Nutzung erneuerbarer<br />
Energien aus Sonne, Wind, Erdwärme,<br />
Biomasse etc. im öffentlichen, gewerblichen<br />
und privaten Bereich wo immer<br />
möglich durch genehmigungsrechtliche<br />
Vereinfachungen und Hilfen aktiv“ zu<br />
unterstützen?<br />
Antwort zu 4: Die Genehmigung von<br />
Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe<br />
von mehr als 50 Metern hat im Rahmen<br />
eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
entsprechend<br />
dem Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
(BImSchG) zu erfolgen. Hier handelt es<br />
sich um den Vollzug von Bundesrecht, so<br />
dass keine Möglichkeiten zur Vereinfachung<br />
für die Genehmigungsbehörde<br />
bestehen. Dasselbe gilt im Übrigen auch<br />
für die Genehmigung von Vergärungsanlagen<br />
und Feuerungsanlagen für Biomasse<br />
bei Überschreitung der jeweiligen<br />
Relevanzgrenzen zur Genehmigungsbedürftigkeit.<br />
Die Genehmigung von Photovoltaikanlagen<br />
an Dach- und Außenwandflächen<br />
sowie gebäudeunabhängige Photovoltaikanlagen<br />
mit einer Höhe bis zu 3<br />
Metern und einer Gesamtlänge bis zu 9<br />
Metern richtet sich nach der Bauordnung<br />
von <strong>Berlin</strong> (vom 29. September 2005<br />
[GVBl. S. 495], zuletzt geändert durch<br />
Gesetz vom 29. Juni 2011 [Gesetz- und<br />
Verordnungsblatt - GVBl. - S. 315]). Der<br />
Bau dieser Anlagen wurde 2011 verfahrensfrei<br />
gestellt, um zusätzliche Anreize<br />
für den Klimaschutz zu schaffen.<br />
Frage 5: Wie bewertet der Senat, dass<br />
<strong>Berlin</strong> im Bundesländervergleich „Erneuerbare<br />
Energien“ bescheinigt wird, mehr<br />
rechtliche und administrative Hindernisse<br />
für den Ausbau der Erneuerbaren zu<br />
haben, als 13 andere Bundesländer?<br />
Was will der Senat tun, um solche<br />
Hemmnisse abzubauen?<br />
Antwort zu 5: Seit 2008 führen das Deutsche<br />
Institut für Wirtschaft (DIW) und das<br />
Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung<br />
Baden-Württemberg<br />
(ZSW) im Auftrag der Agentur für Erneuerbare<br />
Energien Rankings zum Ausbau<br />
Erneuerbarer Energien in den Bundesländern<br />
durch. Ende 2012 wurde ein<br />
aktualisiertes Ranking vorgelegt. Die<br />
Durchführung einer solchen Vergleichsuntersuchung<br />
ist grundsätzlich zu begrüßen.<br />
Jedoch ist nicht nachvollziehbar,<br />
wie die Bewertung der Bundesländer<br />
anhand der einzelnen Indikatoren und<br />
Bewertungskategorien durchgeführt<br />
wurde. Daher wird von einer Kommentierung<br />
der Ergebnisse (auch zu A1-11<br />
Hemmnisvermeidung) Abstand genommen.<br />
Nicht unerwähnt bleiben soll aber,<br />
dass die <strong>Berlin</strong>er Solardachbörse in dem<br />
Bericht positiv hervorgehoben wurde.<br />
Frage 6: Seit wann ist dem Senat<br />
bekannt, dass das Marktintegrationsmodell<br />
beim EEG dazu führt, dass auf<br />
öffentlichen Dächern produzierter Strom<br />
zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit<br />
von Solarprojekten vom Land <strong>Berlin</strong><br />
angekauft werden müsste?<br />
Antwort zu 6: Die der Frage zugrundeliegende<br />
Annahme ist nicht zwingend korrekt,<br />
weil neben der Möglichkeit des Verkauf<br />
des nicht nach dem Erneuerbaren-<br />
Energien-Gesetz (EEG) vergüteten<br />
Stromanteils (nach § 33 Absatz 1 EEG:<br />
10% des Stroms aus Photovoltaikanlagen<br />
ab einer installierten Leistung von<br />
mehr als 10 Kilowatt bis einschließlich<br />
einer installierten Leistung von 1 Megawatt<br />
in jedem Kalenderjahr) an die Dacheigentümerin/den<br />
Dacheigentümer noch<br />
andere Vermarktungsmöglichkeiten zur<br />
Verfügung stehen. Insofern kann die Frage<br />
nicht beantwortet werden.<br />
Frage 7: Was hat der Senat im Vermittlungsausschuss<br />
im Juni 2012 in Bezug<br />
auf die EEG-Novelle dafür getan, dass<br />
das Marktintegrationsmodell für Öffentliche<br />
Dachflächen, bei denen feste Stromlieferverträge<br />
– wie im Land <strong>Berlin</strong> – die<br />
Stromabnahme verhindern könnten,<br />
nicht eingeführt wird?<br />
Antwort zu 7: Zunächst ist darauf hinzuweisen,<br />
dass die Sitzungen des Vermitt-<br />
12 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />
lungsausschusses vertraulich sind, um möglichst offene und<br />
freimütige Diskussionen zu ermöglichen.<br />
Trotzdem kann zu der Frage berichtet werden, dass <strong>Berlin</strong> an<br />
den Verhandlungen zum Marktintegrationsmodell in dem fraglichen<br />
Vermittlungsausschuss im Juni 2012 nicht beteiligt war.<br />
Bei den Beratungen der Novelle im Bundesratsausschuss für<br />
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat das Land <strong>Berlin</strong><br />
aber für die Anträge gestimmt, die sich für eine Streichung bzw.<br />
Einschränkung des Marktintegrationsmodells ausgesprochen<br />
hatten. Die Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses<br />
sahen dann keine Streichung vor. In der Plenarabstimmung<br />
im Bundesrat hat das Land <strong>Berlin</strong>, wie eine große Anzahl<br />
anderer Bundesländer auch, diesen Empfehlungen zugunsten<br />
einer zügigen Anpassung des EEG zugestimmt.<br />
Frage 8: Was hindert den Senat aktuell daran, den auf öffentlichen<br />
Dächern privatwirtschaftlich erzeugten Solarstrom zu kaufen?<br />
Antwort zu 8: Als öffentlicher Auftraggeber ist das Land <strong>Berlin</strong><br />
gesetzlich verpflichtet, seinen Strombedarf im Wettbewerb und<br />
im Wege transparenter Vergabeverfahren zu beschaffen.<br />
Frage 9: Trifft es zu, dass im Stromliefervertrag mit Vattenfall ein<br />
Passus ist, dass das Land <strong>Berlin</strong> sich vorbehält, bis zu 10% seines<br />
Stroms aus Eigenerzeugung zu nutzen?<br />
Antwort zu 9: Das Land <strong>Berlin</strong> ist berechtigt, Erzeugungsanlagen<br />
auf Basis lokaler Kraft-Wärme-Kopplung, regenerative Energien<br />
oder für Sicherheitsstromversorgung (Anlagen) zu errichten und<br />
zu betreiben.<br />
Frage 10: Wann hat der Senat seinen Vertragspartner Vattenfall<br />
gebeten, von Energiegenossenschaften oder Unternehmen auf<br />
öffentlichen Dächern produzierten Strom als eigenerzeugten<br />
Strom im Sinne dieser Vertragsklausel zu berücksichtigen? Wie<br />
hat Vattenfall reagiert?<br />
Frage 11: Ist dem Senat bewusst, dass er durch den Stromankauf<br />
Geld sparen würde?<br />
Antwort zu 10 und 11: Der von Energiegenossenschaften und<br />
Unternehmen produzierte Strom auf öffentlichen Dächern ist<br />
kein eigenerzeugter Strom im Sinne des aktuell gültigen EEG<br />
und des Stromliefervertrags mit Vattenfall. Aus diesem Grund<br />
bestand zu keiner Zeit der Anlass, Vattenfall zu bitten, diesen<br />
Strom als solchen zu berücksichtigen, wodurch sich auch die<br />
Frage einer eventuellen Kostenersparnis nicht stellt.<br />
Frage 12: Was tut der Senat, um die von einigen <strong>Berlin</strong>er<br />
Bezirksämtern seit Jahren praktizierte Blockade bei der Zurverfügungstellung<br />
von Dachflächen zur Installation von Solaranlagen<br />
aufzulösen?<br />
Antwort zu 12: In der Vergangenheit hat es vielfältige Bemühungen<br />
der jeweils zuständigen Senatsverwaltungen gegeben, die<br />
Bezirke zu motivieren, mehr öffentliche Dachflächen für Photovoltaikanlagen<br />
Dritter zur Verfügung zu stellen. Hier besteht weiterhin<br />
Verbesserungsbedarf. Daher gibt es seitens der Senatsverwaltung<br />
für Stadtentwicklung und Umwelt Pläne, einen entsprechenden<br />
Rahmen in dem sich derzeit in Arbeit befindenden<br />
<strong>Berlin</strong>er Energiewendegesetz zu verankern.<br />
<strong>Berlin</strong>, den 10. Juni 2013<br />
In Vertretung<br />
Christian Gaebler<br />
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt<br />
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2013)<br />
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5530<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 13
Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />
UBA bezieht erstes Null-Energie-Haus des Bundes<br />
Ökologischer Modellbau soll sich selbst mit Energie versorgen<br />
Das Umweltbundesamt (UBA) bezieht<br />
heute sein neues, besonders umweltgerechtes<br />
Bürogebäude „Haus 2019“ in<br />
<strong>Berlin</strong>-Marienfelde. Das Ziel für den ökologischen<br />
Modellbau, in dem 31<br />
Beschäftigte arbeiten werden, ist besonders<br />
hoch gesteckt: Das Haus soll sich<br />
als „Null-Energie-Haus“ komplett selbst<br />
mit Energie versorgen. Ein detailliertes<br />
Monitoring wird dies verfolgen. „In einem<br />
Jahr wissen wir, ob wir das anspruchsvolle<br />
Ziel erreicht haben, durch die Nutzung<br />
regenerativer Energien und hoher<br />
baulicher und technischer Standards<br />
eine ausgeglichene Energiebilanz vorzuweisen“,<br />
sagte Jochen Flasbarth, Präsident<br />
des UBA auf der Eröffnung. Er ist<br />
zuversichtlich, dass nach dem einjährigen<br />
Monitoring eine Erfolgsmeldung verkündet<br />
werden kann. „Erneuerbare Energien<br />
und Energieeffizienz im Gebäudesektor<br />
sind zentrale Bausteine der Energiewende.<br />
Die Anstrengungen zur Treibhausgassenkung<br />
bei Neubauten wie<br />
auch im Gebäudebestand müssen in<br />
Zukunft deutlich verstärkt werden. Der<br />
Neubau des UBA in <strong>Berlin</strong>-Marienfelde<br />
soll dazu ein deutliches Signal setzen“,<br />
so Flasbarth. Das Bürogebäude soll mindestens<br />
dem neuen EU-Standard für<br />
Niedrigstenergiehäuser, der für öffentliche<br />
Gebäude ab 2019 gilt, entsprechen.<br />
Anfang September beziehen die Wissenschaftlerinnen<br />
und Wissenschaftler des<br />
UBA nach einer Bauzeit von 20 Monaten<br />
die neuen Büroräume im „Haus 2019“ –<br />
das erste Null-Energie-Haus des Bundes.<br />
Während das Errichten des Gebäudes<br />
dank der Holztafelbauweise nur<br />
wenige Wochen beanspruchte, stellten<br />
der Innenausbau und die technische<br />
Gebäudeausrüstung eine besondere<br />
Herausforderung dar. Eine wesentliche<br />
Voraussetzung für den Erfolg des Projekts<br />
war die Qualität der Bauausführung:<br />
Die Prüfung der Luftdichtheit der<br />
Gebäudehülle unterbietet sogar die<br />
höchsten Anforderungen. Gleiches gilt<br />
für die Luftqualität in den Büroräumen.<br />
Am Gebäude selbst soll in der Bilanz<br />
eines Jahres so viel Energie erzeugt werden,<br />
wie das Gebäude im Betrieb benötigt.<br />
Die Versorgung erfolgt ausschließlich<br />
mit regenerativen Energien: durch<br />
Photovoltaik und eine Wärmepumpe, die<br />
den Energiegehalt des für betriebliche<br />
Zwecke geförderten Grundwassers<br />
nutzt. Auf der Verbrauchsseite wurden<br />
alle technischen Anlagen und Arbeitsmittel<br />
nach höchsten Effizienzstandards<br />
ausgewählt. Die hohen energetischen<br />
Anforderungen sollen aber nicht auf<br />
Kosten des Nutzerkomforts gehen. In der<br />
ersten Nutzungsphase werden deshalb<br />
die Einstellungen der Gebäudeautomation<br />
mit den realen Bedingungen und dem<br />
konkreten Verhalten der Nutzer und Nutzerinnen<br />
abgeglichen. Dadurch soll der<br />
Anlagenbetrieb sowohl optimiert als<br />
auch nutzergerecht gestaltet und eine<br />
ausgeglichene Energiebilanz erreicht<br />
werden. Der Betrieb läuft in enger<br />
Abstimmung mit der Eigentümerin, der<br />
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben<br />
(BImA).<br />
Der Name „Haus 2019“ bezieht sich auf<br />
die Richtlinie der EU zur Gesamtenergieeffizienz<br />
von Gebäuden. Diese sieht<br />
einen Standard für Niedrigstenergiegebäude<br />
vor, sogenannte Null-Energie-<br />
Häuser. Für Gebäude öffentlicher Institutionen<br />
gilt dieser Standard bereits ab<br />
2019, für alle anderen ab 2021. Das<br />
Umweltbundesamt geht mit gutem Beispiel<br />
voran und verlangt für seine Neubauten<br />
diesen Standard bereits jetzt.<br />
Bildergalerie: http://fuer-mensch-undumwelt.de/ziel2019/marienfelde/<br />
Quelle: BBR/<strong>Fotograf</strong>: Andreas Meichsner<br />
Neubau Bürogebäude „Haus 2019“ in <strong>Berlin</strong>-Marienfelde | Für Mensch und Umwelt<br />
Das fertiggestellte „Haus 2019“ im August 2013.<br />
14 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />
Drucksache 17 / 11 988 · Kleine Anfrage · 17.17. Wahlperiode<br />
Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 26. April 2013<br />
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2013) und Antwort<br />
Hochwassermanagement in <strong>Berlin</strong><br />
Im Namen des Senats von <strong>Berlin</strong> beantworte<br />
ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:<br />
Frage 1: Auf welcher rechtlichen Grundlage<br />
werden Überschwemmungsgebiete<br />
in <strong>Berlin</strong> festgelegt und welche Gebiete<br />
gibt es aktuell?<br />
Antwort zu 1: Die Rechtliche Grundlage<br />
zur vorläufigen Sicherung der Überschwemmungsgebiete<br />
in <strong>Berlin</strong> ist § 76<br />
Abs. 3 des Wasserhaushaltsgesetzes<br />
(WHG).<br />
Gebiete der Erpe, Müggelspree mit<br />
Gosener Wiesen, Panke, des Tegeler<br />
Fließes, der Unteren Havel mit Tiefwerder<br />
Wiesen und Breitehorn wurden als Überschwemmungsgebiete<br />
ermittelt und vorläufig<br />
gesichert.<br />
Die nachfolgende Festsetzung der Überschwemmungsgebiete<br />
durch Rechtsverordnung<br />
wird auf der Basis des § 76 Abs.<br />
2 WHG in Verbindung mit § 63 des <strong>Berlin</strong>er<br />
Wassergesetzes (BWG) erfolgen.<br />
Frage 2: In welchen Abständen erfolgt<br />
eine Evaluation der geltenden Festlegungen<br />
und wann wurde zuletzt eine Neufestsetzung<br />
bzw. Überarbeitung der Pläne<br />
vorgenommen?<br />
Antwort zu 2: Nach § 76 Abs. 2 WHG sind<br />
die Überschwemmungsgebiete bis zum<br />
22.Dezember 2013 durch Rechtsverordnung<br />
festzusetzen. Die Festsetzungen<br />
sind an neue Erkenntnisse anzupassen.<br />
Die Grundlagen zur vorläufigen Sicherung<br />
der Überschwemmungsgebiete<br />
wurden von 2009 bis 2012 erarbeitet.<br />
Vor der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete<br />
sind zur Überprüfung der<br />
Grenzen des Überschwemmungsgebietes<br />
verschiedene Prüfschritte vorgesehen:<br />
• Verbesserung der hydrologischen<br />
Grundlagen für die Berechnung der<br />
HW100-Höhe im Spree-Havel-Bereich<br />
• Minimierung der Unsicherheiten in der<br />
Abbildung der Geländeoberfläche<br />
Frage 3: Auf welche Höhe beläuft sich<br />
der Anteil der als Überschwemmungsgebiet<br />
ausgewiesenen Fläche im <strong>Berlin</strong>er<br />
Stadtgebiet (Bitte um Angabe der absoluten<br />
Zahl sowie des Verhältnisses zur<br />
Gesamtfläche <strong>Berlin</strong>s)?<br />
Antwort zu 3: In <strong>Berlin</strong> ist eine Fläche von<br />
insgesamt 8,75 km 2 als Überschwemmungsgebiet<br />
vorläufig gesichert. Dies<br />
entspricht etwa einem Anteil von 1 % der<br />
Gesamtfläche <strong>Berlin</strong>s.<br />
Frage 4: Auf welche Weise werden<br />
Eigentümer von als Überschwemmungsgebiet<br />
definierten Grundstücken über<br />
diese Tatsache informiert?<br />
Antwort zu 4: Zunächst wurde über die<br />
Tagespresse (z.B. Tagesspiegel am<br />
26.01.2013) informiert. Auf unserer<br />
Homepage:<br />
(www.stadtentwicklung.berlin.de/umwel<br />
t/wasser/hochwasser) sind allgemeine<br />
Informationen zum Thema Hochwasser<br />
nachzulesen. Hier sind auch die Teilkarten<br />
der Überschwemmungsgebiete, der<br />
Verfügungstext, die gesetzlichen Grundlagen<br />
sowie das „Hinweisblatt zu Vorhaben<br />
in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten“<br />
eingestellt.<br />
Außerdem kann die Verfügung mit den<br />
Über-schwemmungsgebietskarten in<br />
den Bezirksämtern sowie in der Senatsverwaltung<br />
für Stadtentwicklung und<br />
Umwelt (Brückenstraße 6, 10179 B.) eingesehen<br />
werden.<br />
In Kürze werden die betroffenen Bürgerinnen<br />
und Bürger durch ein per Postwurfsendung<br />
verteiltes Bürgerschreiben<br />
informiert. Es sind außerdem zwei Informationsveranstaltungen<br />
geplant.<br />
Im Rahmen der kommenden Festsetzung<br />
der Überschwemmungsgebiete<br />
durch Rechtsverordnung schreibt § 76<br />
Abs. 4 WHG eine umfassende Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit – dies umfasst<br />
mehr als den Kreis der betroffenen<br />
Grundstückseigentümerinnen und<br />
Grundstückseigentümer – vor.<br />
Frage 5: Welche rechtlichen Konsequenzen<br />
hinsichtlich Bebauung und sonstiger<br />
Nutzung dieser Flächen ergeben sich<br />
daraus für die betroffenen Eigentümer<br />
und Nutzer?<br />
Antwort zu 5: Für festgesetzte und vorläufig<br />
gesicherte Überschwemmungsgebiete<br />
gelten besondere Schutzvorschriften<br />
(vgl. § 78 WHG). Im Hinblick auf die<br />
Nutzung ist die Errichtung oder Erweiterung<br />
baulicher Anlagen untersagt. Dies<br />
betrifft z.B. auch die Errichtung von Mauern,<br />
Wällen oder ähnlichen Anlagen quer<br />
zur Fließrichtung. Auch das Ablagern von<br />
wassergefährdenden Stoffen ist untersagt.<br />
Eine Ausnahmegenehmigung im<br />
Einzelfall ist bei Erfüllung verschiedener<br />
Kriterien möglich (vgl. § 78 Abs. 3 und 4<br />
WHG).<br />
<strong>Berlin</strong>, den 21. Mai 2013<br />
In Vertretung<br />
Christian Gaebler<br />
Senatsverwaltung für<br />
Stadtentwicklung und Umwelt<br />
(Eingang beim Abgeordnetenhaus<br />
am 27. Mai 2013)<br />
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Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 15
Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />
Drucksache 17 / 11 946 · Kleine Anfrage · 17.17. Wahlperiode<br />
Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 22. April 2013<br />
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2013) und Antwort<br />
Tiefe Geothermie im Raum <strong>Berlin</strong><br />
Im Namen des Senats von <strong>Berlin</strong> beantworte<br />
ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:<br />
Vorbemerkung: Das Land <strong>Berlin</strong> und das<br />
Land Brandenburg haben 2006 in einem<br />
Staatsvertrag über die Bergbehörde und<br />
energieaufsichtliche Zuständigkeiten<br />
vereinbart, dass die zuständige Behörde<br />
im Sinne des Bundesberggesetzes für<br />
das Land <strong>Berlin</strong> das Landesamt für Bergbau,<br />
Geologie und Rohstoffe Brandenburg<br />
(LBGR) ist. Anträge auf Erteilung<br />
einer Erlaubnis auf Sole und Erdwärme<br />
werden somit im LBGR bearbeitet und<br />
beschieden. Soweit <strong>Berlin</strong>er Belange<br />
betroffen sind, übt meine für Bergwesen<br />
zuständige Senatsverwaltung als Oberste<br />
Bergbehörde für das Land <strong>Berlin</strong> die<br />
Fachaufsicht über das LBGR aus.<br />
1. Welche Unternehmer natürliche oder<br />
juristische Personen) sind dem <strong>Berlin</strong>er<br />
Senat bekannt, die einen Antrag auf eine<br />
a) Aufsuchung und/oder b) Gewinnung<br />
und/oder c) Aufbereitung für bergfreie<br />
Bodenschätze, hier im speziellen tiefe<br />
Geothermie für den Geltungsbereich des<br />
Landes <strong>Berlin</strong> gestellt haben?<br />
Zu 1.: Dem LBGR liegt ein Antrag auf<br />
Erteilung einer Erlaubnis auf Sole und<br />
Erdwärme (Aufsuchung) der Geother-<br />
MITTE GmbH vor.<br />
2. Wenn dem <strong>Berlin</strong>er Senat keine Unternehmen<br />
wie unter Punkt 1.) bekannt sind,<br />
was unternimmt der <strong>Berlin</strong>er Senat, um<br />
diese in Erfahrung zu bringen?<br />
Zu 2.: Das LBGR unterrichtet über Unternehmensanträge<br />
zur Aufsuchung, Gewinnung<br />
und/oder Aufbereitung von<br />
bergfreien Bodenschätzen unverzüglich<br />
die Oberste Bergbehörde des Landes<br />
<strong>Berlin</strong> und informiert diese in regelmäßigen<br />
Abständen über den Stand des<br />
Antragsverfahrens.<br />
3. Wurde bereits Unternehmen die Erlaubnis<br />
und/oder Bewilligung für bergfreie<br />
Bodenschätze für das Hoheitsgebiet des<br />
Landes <strong>Berlin</strong> erteilt oder verliehen?<br />
Zu 3.: Der GASAG <strong>Berlin</strong>er Gaswerke<br />
Aktiengesellschaft wurde eine Erlaubnis<br />
zur Aufsuchung von Erdwärme auf einem<br />
ca. 75 qkm großen Erlaubnisfeld in <strong>Berlin</strong>-Tempelhof<br />
durch das LBGR erteilt.<br />
4. Wie groß sind die Erlaubnisfelder<br />
und/oder Bewilligungsfelder der unter<br />
Punkt 1.) angefragten Unternehmen, wo<br />
liegen diese genau und wie sind sie<br />
räumlich begrenzt (Angabe in Kilometer<br />
und Verlauf der Feldgrenzen)?<br />
Zu 4.: Das beantragte Erlaubnisfeld <strong>Berlin</strong>-Mitte<br />
der Firma GeotherMITTE GmbH<br />
ist ca. 21 qkm groß. Hinsichtlich der Lage<br />
und des Verlaufs der Feldgrenzen wird<br />
auf die als Anlage beigefügte Karte verwiesen.<br />
5. Was unternimmt der Senat von <strong>Berlin</strong>,<br />
damit die Bevölkerung rechtzeitig und<br />
umfassend über eventuelle Aufsuchungen<br />
und/oder Gewinnungen und/oder<br />
Aufbereitungen für bergfreie Bodenschätze<br />
(im speziellen tiefe Geothermie) für das<br />
Gebiet Land <strong>Berlin</strong> informiert wird?<br />
6. Was unternimmt der Senat von <strong>Berlin</strong>,<br />
damit die Bevölkerung zeitnah und<br />
umfassend über die Erteilung oder Verleihung<br />
von Erlaubnisfeldern und/oder<br />
Bewilligungsfeldern für bergfreie Bodenschätze<br />
(tiefe Geothermie) für das Gebiet<br />
Land <strong>Berlin</strong> informiert wird?<br />
Zu 5. und 6.: Eine Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
im Rahmen der Erteilung einer<br />
Erlaubnis oder Bewilligung sieht das<br />
Bundesberggesetz nicht vor. Über die<br />
Erteilung bzw. Verleihung der Erlaubnisfelder<br />
durch das LBGR werden nur die<br />
am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher<br />
Belange in Kenntnis gesetzt.<br />
7. Wie umfassend ist der Informationsaustausch<br />
und die Beteiligung mit anderen<br />
Behörden nach § 15 BBergG und<br />
welche Behörden des Landes <strong>Berlin</strong> werden<br />
von der zuständigen Behörde nach<br />
§ 15 BBergG betreffend bergfreier<br />
Bodenschätze nach § 3 Abs. 3 Nr. 2b<br />
BBergG beteiligt?<br />
Zu 7.: Grundsätzlich werden nach Einreichung<br />
der Antragsunterlagen durch den<br />
Projektträger beim LBGR meine Senatsverwaltung<br />
(Oberste Bergbehörde), die<br />
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />
und Umwelt, die Gemeinsame Landesplanung<br />
<strong>Berlin</strong>/Brandenburg sowie die<br />
jeweils betroffenen Bezirksämter am Verfahren<br />
beteiligt.<br />
Die von den Trägern öffentlicher Belange<br />
in bergrechtlichen Verfahren abgegebenen<br />
Stellungnahmen werden im laufenden<br />
Antragsverfahren berücksichtigt.<br />
8. Welche Maßnahmen beabsichtigt der<br />
Senat von <strong>Berlin</strong> zu ergreifen, um sicher-<br />
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16 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />
zustellen, dass von der zuständigen<br />
Behörde Nachhaltigkeits- und Umweltschutzkriterien<br />
berücksichtigt werden<br />
und die Aufsuchung und/oder b) Gewinnung<br />
und/oder c) Aufbereitung für Bergfreie<br />
Bodenschätze im Gebiet von <strong>Berlin</strong><br />
nicht nur rein wirtschaftlichen Interessen<br />
unterworfen wird?<br />
Zu 8.: Eine umfassende Berücksichtigung<br />
von Umweltschutzkriterien erfolgt<br />
in den jeweiligen bergrechtlichen Zulassungsverfahren.<br />
Gegebenenfalls erforderliche<br />
Umweltschutzanforderungen<br />
werden von den im Verfahren beteiligten<br />
Behörden gestellt. Der Senat kann keinen<br />
Einfluss auf den im Antrag formulierten<br />
Zweck des Vorhabens nehmen.<br />
9. Welche Maßnahmen beabsichtigt der<br />
Senat von <strong>Berlin</strong> für den Fall zu ergreifen,<br />
dass geologische Schäden oder Emissionen<br />
jeder Art durch das Aufsuchen<br />
und/oder b) Gewinnen und/oder Aufbereiten<br />
von Bergfreien Bodenschätze ausgelöst<br />
werden oder eintreten?<br />
Zu 9.: Der Senat achtet pflichtgemäß auf<br />
den Vollzug der gesetzlichen Regelungen<br />
und darauf, dass die erforderlichen technischen<br />
Maßnahmen nach standortbezogenen<br />
Voruntersuchungen unter Einhaltung<br />
höchster Qualitäts-, Umwelt- und<br />
Sicherheitsanforderungen durchgeführt<br />
werden, damit Schäden vermieden werden.<br />
10. Wird die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(Anlage 3 BWG Liste „Umweltverträglichkeitsprüfungs-pflichtige<br />
Vorhaben“<br />
Nr. 13.4 – „Tiefbohrung zum Zwekke<br />
der Wasserversorgung ab einer Tiefe<br />
von 100 m“) seitens der zuständigen<br />
Behörde auch bei der tiefen Geothermie<br />
durchgeführt?<br />
Zu 10.: Nr. 13.4 der oben erwähnten Anlage<br />
ist für Bohrungen der tiefen Geothermie<br />
nicht einschlägig. Es handelt sich<br />
nicht um eine Bohrung „zum Zwecke der<br />
Wasserversorgung“. Im Rahmen des<br />
bergrechtlichen Verfahrens findet jedoch<br />
auch die UVP-V Bergbau (Verordnung<br />
über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
bergbaulicher Vorhaben) Anwendung.<br />
11. Ist das gültige <strong>Berlin</strong>er Wassergesetz<br />
(BWG) für die Nutzung der tiefen Geothermie<br />
ausgelegt und ist die entsprechende<br />
Behörde in der Lage, die Probleme,<br />
die durch die tiefen Geothermie entstehend<br />
können, zu erkennen?<br />
Zu 11.: Das <strong>Berlin</strong>er Wassergesetz ergänzt<br />
beziehungsweise präzisiert das<br />
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und regelt<br />
unter anderem Gewässerbenutzungen,<br />
zu denen auch die tiefe Geothermie<br />
gehört. Den beteiligten Fachbehörden<br />
sind die bisher bekannten und aufgetretenen<br />
Probleme bekannt.<br />
12. Ist dem <strong>Berlin</strong>er Senat bekannt, dass<br />
für geothermische Tiefenbohrungen<br />
auch das Prinzip der Technologie<br />
Hydraulic Fracturing (Fracking) genutzt<br />
wird? Wie steht der <strong>Berlin</strong>er Senat zu dieser<br />
Technik?<br />
Zu 12.: Dem Senat ist bekannt, dass im<br />
Rahmen geothermischer Tiefenbohrungen<br />
auch Hydraulic Fracturing zum Einsatz<br />
kommen kann. Bei den oben genannten<br />
Erkundungsvorhaben soll diese Technologie<br />
jedoch nicht zum Einsatz kommen<br />
und wurde auch nicht beantragt.<br />
<strong>Berlin</strong>, den 13. Mai 2013<br />
In Vertretung<br />
Guido Beermann<br />
Senatsverwaltung für Wirtschaft,<br />
Technologie und Forschung<br />
(Eingang beim Abgeordnetenhaus<br />
am 22. Mai 2013)<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 17
Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />
Drucksache 17 / 12 147 · Kleine Anfrage · 17. Wahlperiode<br />
Kleine Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 15. Mai 2013<br />
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2013) und Antwort<br />
Brücken bauen in <strong>Berlin</strong><br />
Im Namen des Senats von <strong>Berlin</strong> beantworte<br />
ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:<br />
Frage 1: Welche noch vom West-<strong>Berlin</strong>er<br />
Senat in den 80er Jahren geplanten<br />
Brückenbauten/Wiederherstellungen<br />
und vom Krieg zerstörte Brücken – etwa<br />
zwischen Moabit und dem Charlottenburger<br />
Norden – wurden im Zuge der<br />
Wiedervereinigung und des „Aufbau<br />
Ost“ auf Eis gelegt?<br />
Frage 2: Wann wurde seitens des Senats<br />
eine letztmalige Evaluation der ursprünglich<br />
geplanten Projekte vorgenommen?<br />
Antwort zu 1 und 2: Dem Senat sind keine<br />
in den achtziger Jahren geplanten<br />
Brückenbauten bekannt, deren Umsetzung<br />
im Zuge der Wiedervereinigung und<br />
des Aufbaus Ost eingestellt bzw. nicht<br />
weiter verfolgt worden sind. Auch eine<br />
Befragung von mittlerweile im Ruhestand<br />
befindlichen Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern ergab keine anderen<br />
Erkenntnisse.<br />
Frage 3: Wird im Zuge der Diskussion<br />
über die wachsende Stadt und erneut<br />
über einzelne Projekte nachgedacht –<br />
etwa in strukturschwachen und vornehmlich<br />
eher schlecht angebundenen<br />
Regionen, wie des Charlottenburger<br />
Spreebogens, aber auch zur Anbindung<br />
des renommierten Fraunhofer Instituts<br />
und der sich im Umfeld angesiedelten<br />
neuen Betriebe?<br />
Antwort zu 3: In Zusammenhang mit der<br />
Thematik "Wachsende Stadt" sind kurzbis<br />
mittelfristig absehbare und mögliche<br />
Flächenentwicklungen systematisch<br />
aufbereitet worden. Aussagen zu damit<br />
im Zusammenhang stehenden Infrastrukturerfordernissen,<br />
unter anderem<br />
auch im Bereich "Spreestadt Charlottenburg",<br />
sind nach derzeitigem Stand - verfahrensbedingt<br />
- noch nicht möglich."<br />
Zudem sind aufgrund der begrenzten<br />
Mittel und aufgrund der aktuellen Sparvorgaben<br />
tendenziell weiter zurückgehende<br />
Kapazitäten in der Verwaltung<br />
absehbar und nur vereinzelt Neubaumaßnahmen<br />
im Brückenbau realisierbar,<br />
weil die vorhandenen Kapazitäten schon<br />
für den fachgerechten und kontinuierlichen<br />
Unterhalt bestehender Brückenbauten<br />
nicht ausreichend sind.<br />
<strong>Berlin</strong>, den 14. Juni 2013<br />
In Vertretung<br />
Christian Gaebler<br />
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />
und Umwelt<br />
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am<br />
20. Juni 2013)<br />
Drucksache 17 / 12 249 · Kleine Anfrage · 17. Wahlperiode<br />
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ole Kreins und Frank Jahnke (SPD) vom 07. Juni 2013<br />
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2013) und Antwort<br />
Zukunft des Fernbahnhofs Zoologischer Garten<br />
Im Namen des Senats von <strong>Berlin</strong> beantworte<br />
ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:<br />
Frage 1: Welche Rolle spielt der Bahnhof<br />
Zoologischer Garten als Fernbahnhof in<br />
der Eisenbahnkonzeption des Landes<br />
<strong>Berlin</strong> vor dem Hintergrund neuerer<br />
städtebaulicher Entwicklungen in der<br />
City West und der wachsenden Stadt?<br />
Antwort zu 1: Die für Verkehr zuständige<br />
Senatsverwaltung des <strong>Berlin</strong>er Senats<br />
hat in den neunziger Jahren die Eisenbahnkonzeption<br />
<strong>Berlin</strong> („Pilzkonzept“)<br />
entwickelt mit dem Ziel einer dezentralen<br />
Entwicklung mehrerer Fernbahnhöfe, die<br />
auf die räumliche Struktur <strong>Berlin</strong>s eingeht.<br />
Das Konzept stellt auch aus heutiger<br />
Sicht eine innovative und zukunftsorientierte<br />
Infrastruktur für ein attraktives<br />
Schienenangebot für <strong>Berlin</strong> (Schienenpersonennahverkehr<br />
- SPNV und Schienenpersonenfern-verkehr<br />
- SPFV) dar, an<br />
dem sich andere Metropolen bei der<br />
Umgestaltung ihrer Bahnanlagen (z.B.<br />
Wien) orientieren.<br />
Der Fernbahnhof Zoologischer Garten<br />
spielt im Rahmen der Eisenbahnkonzeption<br />
<strong>Berlin</strong> (sog. „Pilzkonzept“) eine wichtige<br />
Rolle, denn er ist der Fernbahnhof in<br />
<strong>Berlin</strong> mit der besten ÖPNV-Anbindung<br />
(zwei U-Bahn-Linien, zahlreiche S-Bahn-<br />
Linien und zahlreiche Bus-Linien).<br />
Die neuen städtebaulichen Entwicklungen<br />
im Bereich des Bahnhofs Zoologischer<br />
Garten, insbesondere die zahlreichen<br />
neuen Hotels und zunehmenden<br />
Tagungsaktivitäten (TU <strong>Berlin</strong>, Ludwig-<br />
Erhard-Haus) in fußläufiger Erreichbarkeit<br />
des Bahnhofs haben seine Bedeutung<br />
weiter erhöht, mit der weitere Reisende<br />
bewegt werden könnten, die Bahn<br />
als klimafreundliche Alternative zu nutzen.<br />
Nach der Einstellung der Fernverkehrsanbindung<br />
der Landeshauptstadt<br />
Potsdam in Richtung Rhein-Ruhr und<br />
Rhein-Main durch die DB AG ist auch die<br />
Bedeutung des Bahnhofs Zoologischer<br />
Garten für Potsdam gestiegen.<br />
Frage 2: Wie wurde in Abstimmungsrunden<br />
zwischen Senat und der DB AG das<br />
erklärte Ziel, den Bahnhof Zoologischer<br />
Garten wieder als Fernverkehrsziel zu<br />
etablieren, erörtert?<br />
Antwort zu 2: Die DB AG hatte sich im<br />
Rahmen der Konzeption zum Pilzkonzept<br />
und während des Planfeststellungsverfahrens<br />
1995 ausdrücklich zum Fernbahnhof<br />
Zoologischer Garten bekannt.<br />
Im Planfeststellungsschluss über Verkehrsanlagen<br />
im Zentralen Bereich 1995<br />
(Seite 181) wird der Halt aller IC- und ICE-<br />
Züge im Bahnhof Zoologischer Garten<br />
hervorgehoben. Die DB AG hatte die<br />
gemeinsame Haltekonzeption in allen<br />
Abstimmungsrunden mit dem Senat<br />
sowie in Publikationen bis zum Jahr 2005<br />
bekräftigt.<br />
Nach der überraschenden Entscheidung<br />
des damaligen Bahnchefs Mehdorn,<br />
vom gemeinsamen Beschluss abzuweichen,<br />
hatte die Senatsverkehrsverwaltung<br />
zunächst die jährlich stattfinden<br />
Fahrplankonferenzen der DB Fernver-<br />
18 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />
kehr mit den Ländern genutzt, um die DB<br />
AG wieder zur Rückkehr der gemeinsamen<br />
Haltekonzeption zu bewegen. Die<br />
Fachebene von DB Fernverkehr hatte<br />
gegenüber den Senatsmitarbeiterinnen<br />
und Senatsmitarbeitern signalisiert, dass<br />
es sich bei der Entscheidung nicht um<br />
eine Entscheidung der Fachebene der<br />
DB AG, sondern um eine strategische<br />
Entscheidung des Vorstands handelt.<br />
Der Senat beabsichtigt, dass Thema<br />
Fernverkehrshalt im Bahnhof Zoologischer<br />
Garten in eine der nächsten Spitzengespräche<br />
des <strong>Berlin</strong>er Senats mit<br />
dem neuen Bahnchef Grube einzubringen<br />
und erwartet, dass der DB-Vorstand<br />
seine Haltung vor dem Hintergrund der<br />
neuen städtebaulichen Entwicklungen in<br />
der City West überprüft.<br />
Frage 3: Welche Positionen wurden von<br />
der DB AG hinsichtlich der Trassenkapazitäten<br />
der Stadtbahn und der Wirtschaftlichkeit<br />
der zusätzlichen Halte am<br />
Bahnhof Zoologischer Garten formuliert?<br />
Antwort zu 3: Die Eisenbahnkonzeption<br />
<strong>Berlin</strong> bietet ausreichende Kapazitätsreserven<br />
für Zuwächse im Regional- und<br />
Fernverkehr. Die Planungen zum „Pilzkonzept“<br />
sahen die Führung weiterer ICbzw.<br />
IR-Linien in Richtung Magdeburg,<br />
Dessau, Schwerin und Görlitz über die<br />
Stadtbahn im Taktfahrplan vor, die von<br />
der DB AG zwischenzeitlich eingestellt<br />
worden sind. Auch im Fernverkehr nach<br />
Polen (Posen) war ein Angebot im Zweistunden-Takt<br />
vorgesehen. Der Verzicht<br />
auf den Halt der Fernzüge im Bahnhof<br />
Zoologischer Garten ist daher nicht mit<br />
Trassenkapazitäten begründbar. Die DB<br />
AG hatte vielmehr betont, dass es ihr<br />
wichtig sei, den neuen Hauptbahnhof zu<br />
einem „Besuchermagneten“ zu entwikkeln.<br />
Frage 4: Welche Zielstellung verbindet<br />
der Senat mit dem Bahnhof Zoologischer<br />
Garten, insbesondere hinsichtlich des<br />
Pilzkonzepts?<br />
Antwort zu 4: Das Land <strong>Berlin</strong> ist an<br />
einem attraktiven Eisenbahnfernverkehrsangebot<br />
für die Bürgerinnen und<br />
Bürger, die Touristinnen und Touristen<br />
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Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 19
Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />
und die Wirtschaft interessiert. Dies wird<br />
z.B. durch kurze Gesamtreisezeiten<br />
(„von Haustür zu Haustür“) und durch<br />
eine gute Erreichbarkeit des nächsten<br />
Fernbahnhofs erreicht. Das Land <strong>Berlin</strong><br />
ist diesem Ziel verpflichtet.<br />
Die dezentrale Anordnung mehrerer<br />
Fernbahnhöfe im „Pilzkonzept“ ist auch<br />
heute noch optimal auf die polyzentrische<br />
<strong>Berlin</strong>er Stadtstruktur abgestimmt.<br />
Hierdurch wird eine sehr gute Verknüpfung<br />
des Eisenbahnverkehrs mit dem<br />
<strong>Berlin</strong>er ÖPNV möglich. Innerstädtische<br />
Wege zum nächsten Fernbahnhof und<br />
damit die Reisezeit „von Haustür zu<br />
Haustür“ werden minimiert. Damit die<br />
dezentrale Konzeption auch „wirkt“, ist<br />
es erforderlich, dass alle Fernzüge an<br />
den von ihnen durchfahrenden Fernbahnhöfen<br />
auch halten.<br />
Frage 5: Wie viele Verbindungen im<br />
Regionalverkehr halten, enden oder<br />
beginnen am Bahnhof Zoologischer Garten?<br />
Antwort zu 5: Im Bahnhof Zoologischer<br />
Garten enden keine Linien im Regionalverkehr.<br />
Weitere Einzelheiten sind dem<br />
Netzplan des Verkehrsverbundes <strong>Berlin</strong><br />
Brandenburg (VBB) und dem Fahrplaninfo<br />
zu entnehmen. Hervorzuheben ist,<br />
dass die Länder <strong>Berlin</strong> und Brandenburg<br />
als Ersatz für die gestrichenen Fernzüge<br />
der DB AG zahleiche Regional-Express-<br />
Züge im Takt-Fahrplan anbieten und<br />
finanzieren, die alle im Bahnhof Zoologischer<br />
Garten halten. Es sind dies Verbindungen<br />
nach Magdeburg, Dessau, Wismar/Schwerin,<br />
Cottbus und Frankfurt/<br />
Oder, die sowohl Fernreisende als auch<br />
Reisende im Regionalverkehr befördern.<br />
Frage 6: Gibt es Planungen für die Sanierung<br />
des Bahnhofs Zoologischer Garten?<br />
Wenn ja, wie sehen diese Planungen<br />
aus?<br />
Antwort zu 6: Verantwortlich für die<br />
Sanierung des Bahnhofs Zoologischer<br />
Garten ist der Konzernbereich Station &<br />
Service der DB AG. Für jeden haltenden<br />
S-Bahn- und Regionalzug erhält dieser<br />
DB-Infrastrukturbereich auch ein Entgelt,<br />
dessen Quelle die Bestellermittel aus den<br />
Landeshaushalten sind.<br />
Dem Senat liegen keine verbindlichen<br />
Zeitschienen oder Einzelheiten über eine<br />
Sanierung vor.<br />
<strong>Berlin</strong>, den 11. Juli 2013<br />
In Vertretung<br />
Christian Gaebler<br />
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />
und Umwelt<br />
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am<br />
17. Juli 2013)<br />
Drucksache 17 / 12 428 · Kleine Anfrage · 17. Wahlperiode<br />
Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 10. Juli 2013<br />
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2013) und Antwort<br />
Was kostet das Flughafengebäude Tempelhof<br />
das Land pro Monat?<br />
Im Namen des Senats von <strong>Berlin</strong> beantworte<br />
ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:<br />
Frage 1: In welcher Höhe bewegen sich<br />
die monatlichen Betriebs- und Unterhaltskosten<br />
sowie sonstigen Kosten, die<br />
auf das Land <strong>Berlin</strong> entfallen, des Gebäudekomplexes<br />
des nicht mehr betriebenen<br />
Flughafens Tempelhof?<br />
Antwort zu 1: Die laufenden monatlichen<br />
Kosten für die Bewirtschaftung belaufen<br />
sich auf ca. 1,2 Mio. €.<br />
Frage 2: In welcher Höhe bewegen sich<br />
die monatlich erzielten Mieteinnahmen,<br />
die auf das Land <strong>Berlin</strong><br />
entfallen, des Gebäudekomplexes<br />
des nicht mehr betriebenen<br />
Flughafens Tempelhof?<br />
Antwort zu 2: Die monatlichen<br />
Einnahmen aus der Vermietung<br />
des Gebäudekomplexes nebst<br />
Vorfeld belaufen sich auf durchschnittl.<br />
ca. 1,1 Mio. €.<br />
<strong>Berlin</strong>, den 31. Juli 2013<br />
In Vertretung<br />
Ephraim Gothe<br />
.Senatsverwaltung für<br />
Stadtentwicklung und Umwelt<br />
(Eingang beim<br />
Abgeordnetenhaus<br />
am 09. August 2013)<br />
Foto: © Günter Schneider<br />
20 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />
Drucksache 17 / 12 467 · Kleine Anfrage · 17. Wahlperiode<br />
Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 26. Juli 2013<br />
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2013) und Antwort<br />
Wer berät die Flughafengesellschaft?<br />
Im Namen des Senats von <strong>Berlin</strong> beantworte<br />
ich Ihre<br />
Kleine Anfrage wie folgt:<br />
Die Beantwortung beruht teilweise auf<br />
Angaben der Flughafen <strong>Berlin</strong> Brandenburg<br />
GmbH (FBB).<br />
Frage 1: Welche externen Unternehmensberatungen<br />
waren in den Jahren<br />
2011, 2012, 2013 für den BER bzw. die<br />
Flughafengesellschaft tätig?<br />
Frage 2: Für welche Aufgaben wurden<br />
externe Unternehmensberatungen in<br />
den Jahren 2011, 2012, 2013 durch die<br />
Flughafengesellschaft vertraglich gebunden?<br />
Frage 3: Welche Honorare fielen für<br />
externe Unternehmensberatungen in<br />
den Jahren 2011, 2012, 2013 am BER<br />
an?<br />
Frage 4: Wurden die Aufträge für externe<br />
Unternehmensberatungen durch die<br />
Flughafengesellschaft regelmäßig ausgeschrieben,<br />
wie war das Ausschreibungsvolumen<br />
in den Jahren 2011,<br />
2012, 2013?<br />
Antwort zu den Fragen 1 bis 4: Die Flughafengesellschaft<br />
bedient sich zur Erfüllung<br />
ihrer Aufgaben neben eigenen Mitarbeitern<br />
auch der Unterstützung durch<br />
Dienstleister. Dazu zählen auch Beratungsunternehmen.<br />
Die Beratungsleistungen<br />
werden regelmäßig ausgeschrieben.<br />
Die Leistungen betreffen<br />
organisatorische, rechtliche, technische,<br />
kaufmännische und sonstige Themen.<br />
Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure, Landesverband <strong>Berlin</strong><br />
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten Lg. <strong>Berlin</strong> Brandenburg<br />
Architekten- und Ingenieur- Verein zu <strong>Berlin</strong><br />
Akademie der Künste, Sektion Baukunst<br />
Bund Deutscher Architekten <strong>Berlin</strong><br />
Deutscher Werkbund <strong>Berlin</strong><br />
Architekten für Architekten<br />
Architektenkammer <strong>Berlin</strong><br />
Baukammer <strong>Berlin</strong><br />
Rat für Stadtentwicklung<br />
Bau eines 3 Hektar großen Wasserbeckens<br />
auf dem Gelände des ehemaligen Termpelhofer Flughafens<br />
Der Rat für Stadtentwicklung spricht sich gegen den unkontrollierten Bau eines 3 Hektar großen Wasserbeckens auf dem Gelände<br />
des ehemaligen Tempelhofer Flughafens aus. Der Veröffentlichung aus der Presse ist zu entnehmen, dass es sich um ein<br />
gewaltiges Projekt handelt:<br />
Die 3 Hektar Größe des Beckens bei bis zu 6 m Tiefe, dessen Aushubmaterial vermutlich für Böschungen verwendet werden wird,<br />
bedeutet enorme Erdumschichtungen und eine neue bewegte Landschaft auf dem Gelände, welches sich heute durch seine Flachheit<br />
und seine weiten Blickbeziehungen auszeichnet ("Wiesenmeer"). Freizeitangebote im und um den See bedeuten eine eigenständige<br />
Freizeitparkanlage mit Lärm, Müll und Werbung, die wir von vielen Orten kennen. Die Atmosphäre des historischen Flughafengeländes<br />
würde damit weitgehend zerstört.<br />
Die Diskussion über die städtebauliche Entwicklung des Gesamtareals ist trotz des Vorliegens verschiedener städtebaulicher und<br />
landschaftsplanerischer Wettbewerbsergebnisse noch nicht vollständig abgeschlossen. Zukünftige Planungen, die im Gesamtzusammenhang<br />
gedacht sind, werden durch dieses massive Vorhaben erheblich behindert.<br />
Die Argumentation für die vorrangige Bedeutung des Sees als Regenwasserrückhaltebecken überzeugt nicht, da diese Funktion<br />
mit erheblichen Wasserschwankungen verbunden ist und somit die beabsichtigte Freizeitnutzung nur mittels eines aufwendigen<br />
Wassermanagements umgesetzt werden kann.<br />
Zur Beurteilung, ob es sich um eine sinnvolle ökologische Planung handelt, wäre es zu begrüßen gewesen, alternative Lösungsansätze<br />
(einschließlich einer Versickerung mittels Rigolen) öffentlich zu diskutieren und den gestalterischen und wirtschaftlichen<br />
Konsequenzen sowie den Auswirkung auf die Erholungsnutzung und die langfristige Entwicklung des Geländes gegenüberzustellen.<br />
Wir wünschen vorab zeitgemäße Lösungsansätze, die auf ernsthaften, ganzheitlichen Planungen und Überlegungen für das<br />
gesamte Areal beruhen, bevor ein Freizeitsee dieser enormen Ausmaße angelegt (schärfer formuliert: aus dem Boden "gestampft")<br />
wird. Wir fordern eine sensible Auseinandersetzung mit der historischen Atmosphäre dieses einmaligen Flughafengeländes.<br />
Rat für Stadtentwicklung <strong>Berlin</strong>, August 2013<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 21
Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />
Über einzelne vertragliche Gestaltungen<br />
sind an dieser Stelle keine Aussagen<br />
möglich.<br />
Frage 5: Welche externen Unternehmensberatungen<br />
wurden im Rahmen<br />
des sog. Sprint-Programms durch die<br />
Flughafengesellschaft beauftragt? Wann<br />
und in welchem Volumen wurden die entsprechenden<br />
Leistungen ausgeschrieben?<br />
Welche Leistungen wurden nicht ausgeschrieben?<br />
Frage 6: Welche anderen Unternehmen,<br />
z.B. zusätzliche Projektsteuerer, wurden<br />
im Rahmen des sog. Sprint-Programms<br />
durch die Flughafengesellschaft beauftragt?<br />
Wann und in welchem Volumen<br />
wurden die entsprechenden Leistungen<br />
ausgeschrieben? Welche Leistungen<br />
wurden nicht ausgeschrieben?<br />
Antwort zu den Fragen 5 und 6: Die Initialisierungsphase<br />
des SPRINT-Programms<br />
wird durch die Beratungsgesellschaft<br />
Roland Berger betreut. Die Umsetzungsphase<br />
befindet sich gegenwärtig in einer<br />
EU-weiten Ausschreibung. Weitere Berater/innen<br />
werden bedarfsgerecht ausgeschrieben<br />
und gebunden.<br />
<strong>Berlin</strong>, den 14. August 2013<br />
Klaus Wowereit<br />
Regierender Bürgermeister<br />
(Eingang beim Abgeordnetenhaus<br />
am 20. Aug. 2013)<br />
Die unendliche Geschichte der Absturzunfälle durch das<br />
Versagen von Bauteilen<br />
Dipl.-Ing. Detlev Opara, Frankfurt<br />
Insbesondere bei den Dachdeckern<br />
und Zimmerern sind Absturzunfälle<br />
noch immer wesentliche Unfallschwerpunkte.<br />
Diese Unfälle verursachen<br />
nicht nur großes menschliches<br />
Leid sondern auch hohe Kosten.<br />
Dabei wären sie, bezogen auf die<br />
Unfallfolgen (wie die Aktion „Oben<br />
bleiben! Ohne Durchsturz“ gezeigt<br />
hat), mit einfachem Aufwand zu verhindern.<br />
Auf Grund der Aktualität werden<br />
die wesentlichen Gefährdungen<br />
und Maßnahmen nochmals dargestellt.<br />
Leider ereigneten sich in den letzten<br />
Jahren wieder viel zu viele Absturzunfälle<br />
durch nicht tragfähige Dacheindekkungen<br />
und durch nicht oder nicht ausreichend<br />
gesicherte Dachöffnungen, oft<br />
mit schwersten und tödlichen Verletzungen.<br />
Und das, obwohl die von der BG<br />
BAU initiierte Aktion „Oben bleiben!<br />
Ohne Durchsturz“ erst ein paar Jahre her<br />
ist und gezeigt hat, dass sich diese<br />
Unfälle einfach vermeiden lassen.<br />
Eine interne Auswertung des Unfallgeschehens<br />
bei der BG BAU aus den Jahren<br />
2011 und 2012 zeigt, dass die Dachdurchbrüche<br />
bei Montage- und Demontagearbeiten<br />
den größten Anteil der bauteilbezogenen<br />
Unfälle verursachen. Hinzu<br />
kommt noch der Anteil der Durchsturzunfälle<br />
durch Dachöffnungen, die<br />
nicht oder mangelhaft gesichert waren<br />
und die in der Auswertung unter dem<br />
Stichwort „Durchsturzöffnungen“ nicht<br />
weiter spezifiziert wurden (Abb. 1 und 2a,<br />
b).<br />
Unfälle durch das Versagen von Bauteilen<br />
ereignen sich insbesondere bei<br />
Dachdecker- und Zimmererarbeiten.<br />
Darüber hinaus sind auch die Monteure<br />
von Photovoltaikanlagen und Mitarbeiter<br />
von Firmen betroffen, die auf den<br />
Abb. 1:<br />
BG BAU-interne Auswertung des Unfallgeschehens von Bauteilen<br />
aus den Jahren 2011 und 2012 Abb. 2a: Typischer Durchbruch durch<br />
eine transparente Eindeckung<br />
(Foto: Günther)<br />
Abb. 2b:<br />
Durchbruch durch eine<br />
Lichtkuppel<br />
(Foto: Günther)<br />
22 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />
Dächern Schneeräumungsarbeiten<br />
durchführen. Gerade die letzte Gruppe<br />
hat auf Grund der Schneeüberdeckung<br />
keine Chance, die Tragfähigkeit der<br />
Dacheindeckung von oben einsehen und<br />
beurteilen zu können. Ohne Kenntnisse<br />
der Tragfähigkeit wird das Schneeräumen<br />
auf solchen Dächern zum Himmelfahrtskommando.<br />
Darüber hinaus sind<br />
in den letzten Jahren entsprechend der<br />
Energieeinsparverordnung viele Dächer<br />
mit Aufdachdämmungen saniert worden.<br />
Leider ereignete sich auch hier, bei der<br />
Verlegung der Dämmplatten, eine relevante<br />
Anzahl von Absturzunfällen. Unfallursächlich<br />
ist meist das Betreten dieser<br />
Bauteile, die nicht ausreichend tragfähig<br />
sind. Trotz Hinweisen der Hersteller<br />
in den Produktdatenblättern, dass die<br />
Produkte nicht betreten werden dürfen,<br />
sind die Schutzmaßnahmen unzureichend<br />
oder fehlen gänzlich. Zur Zeit<br />
arbeitet die BG BAU mit den entsprechenden<br />
Herstellern an Verbesserungsmöglichkeiten.<br />
Grundsätzlich sind alle Absturzunfälle<br />
bei denen Bauteile versagt haben auf die<br />
falsche Einschätzung der Gefährdung<br />
und die daraus resultierende mangelhafte<br />
oder fehlende Organisation der Arbeitsschutzmaßnahmen<br />
zurückzuführen.<br />
Gefährdungsbeurteilung<br />
Abb. 4: Lichtkuppel mit einem Unterspanngitter<br />
aus verzinktem<br />
Stahl<br />
(Foto: Wiesenhütter)<br />
Bei Arbeiten auf Dacheindeckungen, die<br />
z.B. aus Wellzementplatten oder Lichtwellplatten<br />
bestehen bzw. Dachflächen<br />
mit Lichtkuppeln oder Lichtbändern, ist<br />
die Gefährdung durchzubrechen oder<br />
auch durchzustürzen vorhanden. Aber<br />
gerade bei kurzfristigen Arbeiten wird sie<br />
häufig ignoriert. Bei der Beurteilung der<br />
Gefährdung sind die Dauer der gesamten<br />
Arbeiten, die komplette Dachfläche<br />
sowie alle Verkehrswege und Arbeitsplätze<br />
zu betrachten. Wenn die Tragfähigkeit<br />
nicht gegeben ist oder nicht eingeschätzt<br />
werden kann, muss auf Grund<br />
der i.d.R. vorhandenen großen Absturzhöhen<br />
und der damit verbundenen Wahrscheinlichkeit<br />
einer schweren oder tödlichen<br />
Verletzungsfolge das Unfallrisiko<br />
als nicht tolerierbar beurteilt werden. Es<br />
sind geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen,<br />
die sich nach der Art der auszuführenden<br />
Arbeiten unterscheiden in<br />
„Neubau-“ oder „Instandhaltungsarbeiten“.<br />
Die BG BAU bietet entsprechende<br />
Unterstützung bei der Erstellung und<br />
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung<br />
an, z.B. mit der Kurz-Handlungshilfe<br />
für Kleinbetriebe des Dachdeckerbzw.<br />
des Zimmererhandwerkes oder den<br />
Gefährdungsbeurteilungen auf CD-<br />
ROM.<br />
Maßnahmen<br />
Abb. 5: Lichtband mit perforierter<br />
Blechüberdeckung<br />
(Foto: Wiesenhütter)<br />
Ob entsprechend der Rangfolge der<br />
Schutzmaßnahmen die Gefährdung<br />
„Durchbruch“ bzw. „Durchsturz“ beseitigt<br />
oder nur die Auswirkungen eines<br />
Absturzes vermindert werden kann,<br />
hängt jeweils vom Einzelfall ab. Gefordert<br />
ist hier in erster Linie der Gebäudeeigentümer.<br />
Eine Verpflichtung zur<br />
Minimierung des Gefährdungsrisikos<br />
ergibt sich für ihn aus der Baustellenverordnung<br />
durch die Erstellung der Unterlage<br />
für spätere Instandhaltungsarbeiten.<br />
Identische Anforderungen werden auch<br />
an die Einrichtung und das Betreiben<br />
einer Arbeitsstätte gestellt. Gemäß den<br />
Regeln für Arbeitsstätten ASR A 2.1<br />
„Schutz vor Absturz und herabfallenden<br />
Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“<br />
sind u.A.:<br />
• die Zugänge zu nicht durchtrittsicheren<br />
Dächern zu verschließen,<br />
• auf nicht durchtrittsicheren Dächern,<br />
die aus betrieblichen Gründen begangen<br />
werden müssen, sichere Zugänge<br />
zum jeweiligen Arbeitsbereich vorzuhalten,<br />
• nicht durchtrittsichere Lichtkuppeln<br />
mit geeigneten Unterfangungen oder<br />
Überdeckungen zu versehen, um<br />
einen Durchsturz zu verhindern.<br />
Für die Arbeitssicherheit während der<br />
Arbeiten auf dem Dach ist in erster Linie<br />
der Unternehmer verantwortlich, der seine<br />
Mitarbeiter auch gesondert zu unterweisen<br />
hat. Aber der Gebäudeeigentümer<br />
bzw. sein Planer oder der Sicherheits-<br />
und Gesundheitsschutzkoordinator<br />
kann bereits mit entsprechenden<br />
Abb. 3: Vollständig eingenetzte Halle mit überlappenden<br />
Schutznetzen<br />
(Foto: Glaser)<br />
Abb. 6: Schutznetze unterhalb der Pfetten<br />
(Foto: E. Müller)<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 23
Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />
Abb. 7a:<br />
Nachträgliche<br />
Sicherung von<br />
Lichtkuppeln<br />
(Foto: Wiesenhütter)<br />
Ausschreibungstexten wesentliche Voraussetzungen<br />
für die Arbeitssicherheit<br />
schaffen. Die BG BAU bietet auf ihrer<br />
Info-CD entsprechende Hilfen an.<br />
Maßnahmen beim Neubau<br />
Notwendige Schutzmaßnahmen beim<br />
Neubau können sehr vielfältig sein. Es<br />
geht dabei nicht nur um die Vermeidung<br />
von Abstürzen an den Außenkanten sondern<br />
auch um eine mögliche Absturzgefährdung<br />
nach innen.<br />
Hier könnte für die Bauphase z.B. die<br />
Montage von Schutznetzen die Folgen<br />
des Absturzes nach innen minimieren<br />
(Abb. 3). Voraussetzung für die Erreichung<br />
des Schutzzieles ist, dass die<br />
Schutznetze bis zum Abschluss aller<br />
durchsturzgefährdenden Arbeiten auf<br />
dem Dach vorgehalten und auf keinen<br />
Fall, wie viele Unfälle zeigen, z.B. vor<br />
dem Einbau der Lichtkuppeln entfernt<br />
werden.<br />
Die Montage eines Schutznetzes ist, in<br />
Abhängigkeit von gewissen Randbedingungen,<br />
schon bei Raumhöhen von 3 m<br />
möglich.<br />
Die Schutznetze müssen selbstverständlich<br />
• geprüft, dauerhaft gekennzeichnet und<br />
unbeschädigt sein,<br />
• während der gesamten Dauer der<br />
Arbeiten auf dem Dach vorgehalten<br />
werden,<br />
• an tragfähigen Bauteilen befestigt sein,<br />
• mit den zulässigen Randabständen<br />
und Absturzhöhen montiert werden<br />
usw..<br />
Detailliertere Informationen zum Einsatz<br />
von Schutznetzen sind der BGR 179<br />
„Einsatz von Schutznetzen“ zu entnehmen.<br />
Um die Befähigung zu erlangen, die<br />
sichere und fachgerechte Montage und<br />
Demontage von Schutznetzen durchführen<br />
zu können, Netzbeschädigungen zu<br />
erkennen und zu beurteilen sowie auftretende<br />
Gefährdungen bei Netzmontagen<br />
festzustellen, bietet die BG BAU im<br />
Arbeitsschutzzentrum Haan das Praxis-<br />
Abb. 7b:<br />
Nachträgliche<br />
Sicherung von<br />
Lichtbändern<br />
(Foto: Maringer)<br />
Seminar „Ausbildung von Netzmonteuren<br />
für die Montage von Schutz- und<br />
Arbeitsplattformnetzen“ an.<br />
Auf dem Markt werden dauerhafte<br />
Sicherungen für Lichtkuppeln angeboten,<br />
die z.B. durch entsprechende Gittermatten<br />
oder Rohre unterhalb der<br />
Lichtkuppelöffnung den Absturz nach<br />
innen verhindern (Abb. 4). Diese Produkte<br />
können bereits werkseitig eingebaut<br />
sein, aber auch als Nachrüstsatz für<br />
bestehende Lichtkuppeln geliefert werden.<br />
Weitere dauerhafte Sicherungen vor dem<br />
Durchsturz sind Überdeckungen. In der<br />
Abbildung 5 besteht sie aus perforiertem<br />
Blech. Eine nachträgliche Montage ist<br />
grundsätzlich möglich.<br />
Maßnahmen bei der Instandhaltung<br />
und bei Baumaßnahmen an bestehenden<br />
Gebäuden<br />
Für Baumaßnahmen oder Instandhaltungsarbeiten<br />
auf dem Dach eines<br />
bestehenden Gebäudes mit nicht tragfähiger<br />
Dacheindeckung können ebenfalls<br />
Schutznetze die Folgen eines Absturzes<br />
verringern. Probleme bereiten häufig die<br />
unterhalb des Daches vorhandenen Verkleidungen<br />
und Einbauten. Dies darf<br />
aber nicht dazu führen, dass auf die<br />
Schutzmaßnahme verzichtet wird. Die<br />
Praxis zeigt, dass entsprechende Fachbetriebe<br />
in fast allen Fällen Lösungen<br />
anbieten können. Der gegebenenfalls<br />
etwas höhere Aufwand ist angesichts<br />
der extrem hohen Risiken angemessen<br />
und darüber hinaus kann die gesetzlich<br />
vorgeschriebene Rangfolge der Schutzmaßnahmen<br />
sichergestellt werden. In<br />
der Abbildung 6 sind z.B. die Schutznetze<br />
unterhalb der Pfetten montiert.<br />
Analog zu den Ausführungen beim Neubau<br />
müssen zur Vermeidung von „Durchbruch-<br />
und Durchsturzunfällen“ die<br />
Schutznetze bis zum Abschluss aller<br />
durchsturzgefährdenden Arbeiten auf<br />
dem Dach vorgehalten werden.<br />
Auf den Dächern vorhandene Lichtkuppeln<br />
oder Lichtbänder sind grundsätzlich<br />
als nicht durchsturzsicher einzuschätzen.<br />
Zum Teil ist an Lichtkuppeln und<br />
Lichtbändern das Prüfzeichen DGUV<br />
Test „Durchsturzsicher beim Einbau“ zu<br />
finden. Der Nachweis der „Durchsturzsicherheit<br />
beim Einbau“ wird für Bauteile<br />
geführt, die vom Bauherrn oder Hersteller<br />
für ein Betreten nicht geplant sind,<br />
aber in einem horizontalen Abstand von<br />
kleiner 2 m zu Arbeitsplätzen und Verkehrswegen<br />
eingebaut werden und zu<br />
diesen nicht abgesperrt sind.<br />
Für den Einbau des Bauteils selbst, sind<br />
z.B. die beschriebenen Maßnahmen zur<br />
Vermeidung der Gefährdung durch<br />
Absturz von Personen vorzusehen. Bei<br />
der Wahl des Zusatzes auf dem Aufkleber<br />
ist die Prüfstelle nicht davon ausgegangen,<br />
dass sofort nach dem eigentlichen<br />
Einbau eine Durchsturzgefahr<br />
besteht. Gemeint ist vielmehr der Zeitraum<br />
bis zur Fertigstellung bzw. Übergabe<br />
des Gebäudes. Alle Tätigkeiten wie<br />
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten,<br />
die nach diesem Zeitraum an oder<br />
in relevanter Nähe derartiger Einrichtungen<br />
durchgeführt werden, müssen mit<br />
entsprechenden Schutzmaßnahmen zur<br />
Vermeidung des Absturzes durchgeführt<br />
werden.<br />
Lichtkuppeln oder Lichtbänder können<br />
mittels Gittermatten, Rohren oder Abdeckungen,<br />
wie im vorherigen Abschnitt<br />
gezeigt, vielfach auch nachträglich dauerhaft<br />
gesichert werden. Darüber hinaus<br />
sind auch temporäre Sicherungen möglich,<br />
wie sie z.B. in den Abbildungen 7a in<br />
Form eines umlaufenden Seitenschutzes<br />
und 7b mit Hilfe von Schutznetzen dargestellt<br />
sind.<br />
In Abhängigkeit der durchzuführenden<br />
Arbeiten müssen insbesondere die tem-<br />
24 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />
porären Sicherungsmaßnahmen auf den<br />
Arbeitsablauf abgestimmt sein. So stellen<br />
sie z.B. als Absturzsicherung in den<br />
Verkehrswegen für die Dauer der Baumaßnahme<br />
eine sinnvolle Maßnahme<br />
dar. Wenn aber z.B. einzelne Lichtkuppeln<br />
getauscht oder die gesamte Dachfläche<br />
im Rahmen der energetischen<br />
Sanierung erneuert werden müsste,<br />
könnten die Sicherungsmaßnahmen die<br />
auszuführenden Arbeiten behindern.<br />
Das Unfallgeschehen zeigt, dass sie<br />
dann von den Mitarbeitern entfernt werden<br />
und dass die Mitarbeiter den weiteren<br />
Arbeitsablauf improvisieren und sich<br />
dabei in Lebensgefahr begeben. Während<br />
der Ausführung sind gravierende<br />
Planungs- und Organisationsversäumnisse<br />
i.d.R. nicht gefahrlos durch Improvisationen<br />
zu beseitigen. Denn um die<br />
Sicherheit der Mitarbeiter mit anderen<br />
Maßnahmen zu gewährleisten, müssten<br />
z.B. Schutznetze unterhalb der Lichtkuppeln<br />
montiert oder die PSA gegen<br />
Absturz verwendet werden. Dafür wären<br />
aber die jeweiligen Voraussetzungen<br />
notwendig, die im Voraus geplant und<br />
organisiert hätten werden müssen. Zur<br />
Vermeidung solcher Situationen, ist es<br />
entscheidend, dass für diese gefährlichen<br />
Arbeiten die Gefährdungsbeurteilung<br />
umfassend durchgeführt wird und<br />
natürlich auchdie „Störung im Arbeitsablauf“<br />
beinhaltet. Die Mitarbeiter sind auf<br />
dieser Grundlage entsprechend zu<br />
unterweisen.<br />
Um eine ausreichende Lastverteilung auf<br />
nicht tragfähigen Dacheindeckungen zu<br />
erzielen, sind Laufstege mit einer Breite<br />
von min. 0,50 m für die Verkehrswege<br />
und Arbeitsplätze vorzusehen. Diese<br />
müssen gegen Abrutschen und Verschieben<br />
gesichert sein.<br />
Geeignet sind z.B. 2 nebeneinanderliegende<br />
Holzbohlen, mindestens in der<br />
Güteklasse S 10 oder MS 10 oder Laufstege<br />
aus Aluminium. In Abhängigkeit<br />
der Dachneigung sind die Laufstege mit<br />
Trittleisten oder Stufen zu versehen.<br />
Weitere Informationen sind in dem Baustein<br />
D 54 „Dachdeckung mit Wellplatten“<br />
enthalten, der auf der Info-CD enthalten<br />
ist.<br />
Das Unfallgeschehen zeigt, dass in vielen<br />
Fällen ein Fehltritt auf dem Laufsteg<br />
zum Durchbruch mit anschließendem<br />
Absturz nach innen geführt hat. Die<br />
Gestaltung der Verkehrswege auf dem<br />
Dach ersetzt deshalb nicht die notwendigen<br />
Maßnahmen zum Schutz vor dem<br />
Absturz nach innen.<br />
Fazit<br />
Abstürze, die durch Durchbruch oder<br />
Durchsturz verursacht werden, sind<br />
leicht vermeidbar. Bezogen auf die<br />
extrem hohe Gefährdung, oft mit fatalen<br />
Unfallfolgen, sind die erforderlichen<br />
Maßnahmen seit Langem bekannt und<br />
der Aufwand vergleichsweise gering.<br />
Die notwendigen Maßnahmen stellen allgemein<br />
anerkannte Regeln der Technik<br />
dar. Sie müssen einerseits bereits in der<br />
Planung bzw. Ausschreibung Berücksichtigung<br />
finden und andererseits das<br />
Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung<br />
des Unternehmers sein. Versäumnisse in<br />
der Planung und in der Organisation<br />
bedeuten für die Mitarbeiter häufig<br />
Lebensgefahr.<br />
Autor:<br />
Dipl.-Ing. Detlev Opara<br />
BG BAU Prävention, Bereich Hochbau<br />
Nachdruck aus Heft 7/2013 der Zeitschrift<br />
PauPortal mit freundlicher Genehmigung<br />
von Redaktion und Verlag.<br />
Ingenieure ohne Grenzen e.V. löst akute Probleme in den Bereichen Wasser-, Sanitär- und Energieversorgung, baut Gebäude<br />
und Brücken und verbessert durch die Sicherung der infrastrukturellen Grundversorgung die Lebensbedingungen von Menschen<br />
weltweit.<br />
Wir forschen an neuen Techniken und Methoden und fördern den Wissenstransfer mit unseren Partnern, um die technische Entwicklungszusammenarbeit<br />
so effektiv wie möglich zu gestalten. Wir bauen kommunale Gebäude und öffentliche Sanitäranlagen,<br />
sichern die Wasseraufbereitung, Wasserverteilung, Wasserspeicherung<br />
und Energieversorgung – insbesondere im<br />
Bereich der regenerativen Energiequellen.<br />
Mit den Organisationen und Menschen vor Ort planen und<br />
bauen wir gemeinsam und unterstützen sie bei der Umsetzung<br />
von praktischen, professionellen und dauerhaften<br />
Lösungen. Dazu gehört auch die Schulung und Ausbildung<br />
der Menschen in Betrieb und Wartung von gebauten Objekten,<br />
was im Idealfall zu dauerhaften neuen Arbeitsplätzen<br />
führt.<br />
Ein Projekt ist erst dann erfolgreich abgeschlossen, wenn es<br />
die Menschen vor Ort selbständig weiterführen können – Hilfe<br />
zur Selbsthilfe.<br />
Im Einsatz versucht Ingenieure ohne Grenzen stets, die vor<br />
Ort vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen sowie die Kultur<br />
und Bräuche des Einsatzlandes zu achten. Entwicklungszusammenarbeit<br />
soll dazu beitragen die Grundversorgung zu<br />
sichern bzw. zu verbessern. Dies kann eine Brücke sein, um zu einem Krankenhaus zu gelangen oder Brückeneinweihung in<br />
Ruanda auch der Aufbau einer Wasserversorgung, um die Kindersterblichkeit zu verringern. Eine Übersicht der Projekte von Ingenieure<br />
ohne Grenzen finden Sie unter: http://www.ingenieure-ohne-grenzen.org.<br />
Ingenieure ohne Grenzen e.V.<br />
Ktnr 1030 333 337 · BLZ 533 500 00 · Sparkasse Marburg Biedenkopf<br />
IBAN: DE89 5335 0000 1030 3333 37 · BIC: HELADEF1MAR<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 25
Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />
Georadar: Detectino blickt durch<br />
Innovatives System zur Lokalisierung unterirdischer Leitungssysteme<br />
Bauarbeiten vor der Haustür – die Straße<br />
wird aufgerissen und plötzlich gehen bei<br />
den Anwohnern die Lichter aus. Ein Szenario,<br />
das immer wieder auftritt. Bei den<br />
Straßenbauarbeiten wurde eine Versorgungsleitung<br />
beschädigt. Der Schaden<br />
liegt aber nicht nur in der unterbrochenen<br />
Stromversorgung, sondern auch die<br />
Baustelle steht erst einmal still.<br />
Kosten und Unannehmlichkeiten, die<br />
zukünftig durch eine neuartige geophysikalische<br />
Erkundung deutlich reduziert<br />
werden können. Detectino ist ein System<br />
zur Lokalisierung und zwei-/drei-dimensionalen<br />
Darstellung unterirdischer Leitungssysteme<br />
jeglicher Art. Es ermöglicht<br />
die Darstellung eines „gläsernen<br />
Bodens“, denn es durchdringt wie ein<br />
Röntgengerät die Erde und macht Leitungen<br />
und Kanäle im Untergrund sichtbar.<br />
Das Hauptproblem für die häufige<br />
Beschädigung von Leitungen liegt in der<br />
mangelhaften oder ganz fehlenden<br />
Dokumentation der unterirdischen Leitungssysteme.<br />
Da kein Zentralregister<br />
verfügbar ist, sind Fremdleitungspläne<br />
bei jedem einzelnen Versorger einzuholen.<br />
Allerdings ist die Vollständigkeit hier<br />
nicht immer gewährleistet und die<br />
Genauigkeit oft mangelhaft. Detectino<br />
führt alles zusammen und ergänzt die<br />
Leitungspläne durch eigene Ortung.<br />
Wie funktioniert Detectino?<br />
Das Einzigartige an diesem System ist<br />
die Kombination aus high end Georadarsensorik<br />
und einer präzisen, lückenlosen<br />
und schnellen Positionsbestimmung.<br />
Sensorik<br />
Die Hauptaufgabe der Lokalisierung wird<br />
sensorseitig von einem Mehrkanal-Georadar-System<br />
(GPR) unterstützt. Dabei<br />
handelt es sich um ein nichtinvasives,<br />
quasi kontinuierlich messendes, elektromagnetisches<br />
Reflexionsverfahren, das<br />
mit Frequenzen von 50 MHz bis 1,5 GHz<br />
arbeitet. Bei der Messung wird ein kurzer<br />
elektromagnetischer Impuls in den Boden<br />
abgegeben und breitet sich dort aus. An<br />
Grenzen, an denen sich die elektromagnetischen<br />
Eigenschaften des Untergrundes<br />
ändern, wird ein Teil des Impulses<br />
reflektiert. Die Laufzeit und Amplitude des<br />
reflektierten Signals werden an der Oberfläche<br />
aufgezeichnet. Es wird ein Mehrkanalsystem<br />
verwendet, d. h. es werden<br />
mehrere Profile gleichzeitig gemessen.<br />
Dies ermöglicht die Aufzeichnung einer<br />
sehr hohen Messdatendichte.<br />
GPR ist die einzige geophysikalische<br />
Methode, die in der Lage ist, sowohl<br />
metallische als auch Kunststoff-, Beton<br />
oder Steinzeugleitungen zu orten und<br />
deren Lage und Tiefe mit einer Genauigkeit<br />
von wenigen Zentimetern zu bestimmen.<br />
Georeferenzierung<br />
Um eine Genauigkeit im Zentimeterbereich<br />
zu erzielen, werden GPS- und GLO-<br />
NASS-Signale durch einen Abgleich über<br />
die Referenzstation in Bruchteilen von<br />
Sekunden korrigiert und dem System zur<br />
Verfügung gestellt. Um eine unterbrechungsfreie<br />
Lokalisierung zu gewährleisten,<br />
werden zusätzlich ein objektverfolgendes<br />
Lasertachymeter und ein Inertialsystem<br />
auf dem Messfahrzeug verwendet.<br />
Bei der Messung wird eine sehr hohe<br />
Messdatendichte gleichzeitig mit einer<br />
präzisen Georeferenzierung aufgezeichnet.<br />
Dabei fallen an einem Messtag bis zu<br />
5 GB Rohdaten an. Mit Hilfe einer speziellen<br />
Software werden diese Daten aufbereitet<br />
und in einer Datenbank georeferenziert<br />
eingelesen. Dies ermöglicht eine<br />
dreidimensionale Darstellung und die<br />
Auswertung der Daten.<br />
Als Ergebnis liegen die kartierten Leitungen<br />
in Form eines digitalen Modells vor.<br />
Dies ermöglicht die Angabe von Verlauf,<br />
Verlegetiefen unter GOK und auch absoluter<br />
Höhe über N.N. der Leitungen. Diese<br />
Informationen können ggf. zusammen<br />
mit den Fremdleitungsauskünften, in<br />
Katasterpläne übertragen werden und<br />
liegen so in gewohnter Form auf der Baustelle<br />
vor.<br />
Interdisziplinäre Zusammenarbeit<br />
Die Entwicklung von Detectino zeugt von<br />
einer erfolgreichen Zusammenarbeit und<br />
Kombination unterschiedlichster Fachdisziplinen<br />
und Kompetenzen. Maßgeblich<br />
haben folgende Institutionen und<br />
Unternehmen Detectino möglich<br />
gemacht: BG BAU-Berufsgenossenschaft<br />
der Bauwirtschaft, <strong>Berlin</strong>, Johann<br />
Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt<br />
am Main, ProKASRO Mechatronik<br />
GmbH, Karlsruhe, Detectino GmbH, Hildesheim,<br />
Land Niedersachsen, VHV Allgemeine<br />
Versicherung AG, Hannover.<br />
Das Detectino-System wurde entwickelt<br />
für Unternehmen des Leitungstiefbaus,<br />
Betreiber von Leitungsnetzen für Strom,<br />
Wasser, Abwasser, Gas und Fernwärme,<br />
Kommunikationsunternehmen, Unternehmen<br />
für Ausgrabungen, Instandsetzungen<br />
und Neuinstallationen von Leitungen,<br />
Gebietskörperschaften und<br />
Behörden sowie Versicherungen. Detectino<br />
wurde im Rahmen der Initiative<br />
„Deutschland – Land der Ideen“ bereits<br />
als „ausgewählter Ort 2010“ ausgezeichnet<br />
und wurde im Jahr 2012 für den VBG-<br />
Arbeitsschutzpreis in der Kategorie<br />
„Innovative Produkte und Dienstleistungen“<br />
nominiert.<br />
Quelle: Alexander Brendecke,<br />
Detectino GmbH<br />
26 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Baukammer / Berufspolitik / Bildung<br />
Bau und Politik auf der Suche nach Wahrhaftigkeit<br />
Großbauprojekte werden oft zu teuer und dauern viel zu lang -<br />
eine neue Kommission soll nun Besserung bringen<br />
Kerstin Schwenn<br />
Mitten in <strong>Berlin</strong> entsteht das nächste<br />
Großprojekt mit Risikopotential: Dort, wo<br />
einst zu DDR-Zeiten der Palast der Republik<br />
stand, soll das <strong>Berlin</strong>er Stadtschloss<br />
entstehen. Außen an drei von vier Seiten<br />
alt wie zu Kaisers Zeiten, innen ganz<br />
modern. 590 Millionen Euro soll es höchstens<br />
kosten, zum allergrößten Teil wird<br />
der Bund es bezahlen. Nach den Ereignissen<br />
auf den Baustellen von Stuttgart<br />
21, dem <strong>Berlin</strong>er Hauptstadt-Flughafen<br />
BER oder der Hamburger Elbphilharmonie<br />
kann niemand mehr blauäugig ein<br />
solches Vorhaben beginnen. Kostenund<br />
Zeitüberschreitungen scheinen fast<br />
unvermeidlich, wenn die öffentliche<br />
Hand im großen Stil baut. Im Jahr der<br />
Grundsteinlegung aber ist dies naturgemäß<br />
ein unbedeutender Nebenaspekt.<br />
Die jüngsten Pannenprojekte belasten<br />
jedoch den Ruf der deutschen Bau- und<br />
Ingenieurkunst und lassen deshalb auch<br />
die Politik nicht kalt. Bundesbauminister<br />
Peter Ramsauer (CSU), in dessen Ressort<br />
auch der Bau des <strong>Berlin</strong>er Schlosses<br />
fällt, hat eine Experten-Kommission eingesetzt,<br />
die über das Ende der Legislaturperiode<br />
hinaus tagen und im kommenden<br />
Jahr Empfehlungen für ein<br />
“Handbuch Großprojekte” erarbeiten<br />
soll. Die Leitlinien darin sollen die Risiken<br />
minimieren helfen. Die wesentlichen Ziele<br />
der Reformkommission heißen:<br />
Kostenwahrheit, Kostentransparenz und<br />
Termintreue zu stärken, die gewünschte<br />
Qualität der Projekte im geplanten Zeitund<br />
Kostenrahmen zu erreichen. Ramsauer<br />
sagt: “Am Standort Deutschland<br />
müssen Großprojekte weiter möglich<br />
sein. Dazu brauchen Politik und Wirtschaft<br />
das Vertrauen der Menschen. Das<br />
Handbuch Großprojekte soll dazu ein<br />
Baustein sein.”<br />
Einige Ideen hat das Bauministerium der<br />
Kommission schon mit auf den Weg<br />
gegeben: Planungen für Großprojekte<br />
sollen schon in der Frühphase vertieft<br />
werden. Die Kostenentwicklung von der<br />
Entwurfs- über die Ausführungsplanung<br />
bis zur Abnahme soll antizipiert werden.<br />
Kosten- und Zeitpläne sollen deshalb mit<br />
finanziellen Risikopuffern versehen werden.<br />
Auch das geltende Vergaberecht<br />
soll überdacht werden. Auftraggeber sollen<br />
in der Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />
mehr Spielraum bekommen. Denn das<br />
billigste Angebot könne am Ende das<br />
teuerste sein, heißt es. Außerdem soll die<br />
Kooperation zwischen Bauherren, Planern,<br />
Unternehmen und Bürgern verbessert<br />
werden.<br />
Seit April beschäftigen sich in der Kommission<br />
35 Fachleute aus Wirtschaft,<br />
Wissenschaft und Verbänden mit diesen<br />
Ideen. Erste Schwerpunkte haben sie auf<br />
die elektronische Baustellenüberwachung<br />
gelegt und auf “optimierte Abläufe<br />
im Planungsprozess”. Der Hauptgeschäftsführer<br />
des Verbandes der Beratenden<br />
Ingenieure (VBI), Arno Metzler,<br />
beobachtet die Arbeit der Kommission<br />
von außen, hält das aber für den entscheidenden<br />
Ansatzpunkt. “Das Problem<br />
ist, dass im Normalfall 40 Prozent<br />
und im schlimmsten Fall 80 Prozent der<br />
Planungsentscheidungen nach der Auftragsvergabe<br />
noch einmal angefasst<br />
werden”, sagt Metzler. Die Zusicherung<br />
der Politik, bei der Auftragsvergabe solle<br />
künftig der wirtschaftlichste und nicht<br />
der billigste Bewerber gewinnen, hält er<br />
jedoch für heuchlerisch: “Alle reden<br />
davon, aber keiner macht es. Bei öffentlichen<br />
Aufträgen wird nur noch gefeilscht<br />
und gedrückt. Die öffentliche Hand hat<br />
eben eine große Marktmacht.”<br />
Ein großes Problem für die Ingenieure<br />
sei, dass Planungs- und Beratungsleistungen<br />
in der Honorarordnung für Architekten<br />
und Ingenieure nicht verbindlich<br />
geregelt seien. Als “Zugaben” belasteten<br />
sie das wirtschaftliche Ergebnis eines<br />
Ingenieurbüros spürbar - das wiederum<br />
könne die Sorgfalt bei der Planung mindern.<br />
“Diese Lücke muss in der nächsten<br />
Legislaturperiode dringend geschlossen<br />
werden”, fordert Metzler. “Eine Preisordnung<br />
verhindert den freien Fall der Qualität.”<br />
Jens Karstedt, Präsident der Baukammer<br />
<strong>Berlin</strong>, warnt derweil davor,<br />
Großprojekte zu stark in den Mittelpunkt<br />
der Diskussion zu rücken. Das lenke<br />
davon ab, dass Deutschland überall von<br />
der Bausubstanz zehren müsse - nicht<br />
TECHNISCHE INFORMATIONEN<br />
KVH ® (Keilgezinktes Vollholz)<br />
DUOBALKEN ® , TRIOBALKEN ® (Balkenschichtholz)<br />
<br />
<br />
<br />
Überarbeitete Fassung auf der Grundlage der<br />
DIN EN 1995-1-1:2010 (Eurocode 5-1-1)<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 27
Baukammer / Berufspolitik / Bildung<br />
nur in der Infrastruktur, sagt er. Auch<br />
wenn der Ärger über den nicht funktionierenden<br />
Brandschutz im <strong>Berlin</strong>er Flughafen<br />
BER kein gutes Licht auf die Branche<br />
wirft, ist Karstedt froh darüber, dass<br />
die Großprojekte-Debatte gezeigt hat,<br />
dass “Baugeschehen mehr ist als Architektur”.<br />
“Der Mensch profitiert nicht von<br />
der schönen Fassade, sondern von funktionierenden<br />
Systemen der Mobilität,<br />
Energie- und Wasserversorgung”, sagt<br />
Karstedt.<br />
Die Suche nach technischen Innovationen<br />
sieht er zwiespältig. “Mit der Vielzahl<br />
an Neuerungen tun wir Ingenieure uns<br />
manchmal etwas an, was nicht nötig<br />
wäre. Andererseits muss Deutschland<br />
Schaufenster der Technik sein, sonst<br />
können wir die Innovationen nicht ins<br />
Ausland verkaufen.” Als schwerwiegendes<br />
Problem empfindet Karstedt die sinkende<br />
Baukompetenz in der öffentlichen<br />
Verwaltung. “Wir haben immer seltener<br />
sachkundige Ansprechpartner. Die<br />
öffentliche Hand muss wieder mehr<br />
Fachkräfte an sich binden, wenn sie in<br />
Zukunft noch öffentliche Bauten realisieren<br />
will, ohne dass Kosten und Termine<br />
aus dem Ruder laufen.” Auch Metzler<br />
haut in diese Kerbe: “Zwischen den<br />
öffentlichen Bauherren und den ausführenden<br />
Unternehmen ist oft kein Fachdialog<br />
mehr möglich.”<br />
Die nächste Sitzung der Großprojekte-<br />
Kommission, in der die Präsidenten der<br />
großen Bauwirtschaftsverbände, Thomas<br />
Bauer und Hans-Hartwig Loewenstein,<br />
ebenso sitzen wie Baugewerkschaftschef<br />
Klaus Wiesehügel und<br />
Bahnchef Rüdiger Grube, ist nach der<br />
Bundestagswahl im November terminiert.<br />
Dann soll es um kontinuierliche<br />
Kostenermittlung und Risikobewertung<br />
gehen und auch um eine stärkere externe<br />
Kostenüberprüfung, später 2014<br />
dann um Kooperation, um Ausschreibung<br />
und Vergabe sowie um außergerichtliche<br />
Streitbeilegung. Ungewiss ist<br />
nur, ob der Bundesbauminister dann<br />
immer noch Ramsauer heißt.<br />
© Alle Rechte vorbehalten. Frankfurter<br />
Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt.<br />
„Der Dipl.-Ing. ist zeitlos“<br />
Interview mit Jürgen Stamm, Studiendekan der der TU Dresden<br />
In Sachsen gibt<br />
es weiterhin die<br />
Möglichkeit, das<br />
Studium als<br />
Diplomingenieur<br />
abzuschließen -<br />
dafür gibt es gute<br />
Gründe, sagt Jürgen<br />
Stamm, Studiendekan<br />
der<br />
der TU Dresden<br />
im F.A.Z.-Interview.<br />
Herr Stamm, an der TU Dresden bilden<br />
Sie immer noch den guten, alten Diplomingenieur<br />
aus. Wie lange noch?<br />
Ich bin stolz darauf, dass sich meine<br />
Fakultät erfolgreich für die Aufrechterhaltung<br />
des Diplomstudiengangs Bauingenieurwesen<br />
eingesetzt hat. Der Diplomingenieur<br />
ist ein deutschsprachiger Abschluss,<br />
aber auch eine international<br />
anerkannte starke Marke. Genau wie<br />
„Made in Germany“. Wir bieten auch Doppeldiplomabschlüsse<br />
mit den Universitäten<br />
ESTP Paris und Straßburg sowie der<br />
Universität Trento in Italien an. Der Titel ist<br />
gut, aber nicht alt. Ich würde ihn als zeitlos<br />
verstehen und überaus zukunftsfähig.<br />
Es wird ihn ewig geben?<br />
Es wird ihn noch sehr lange geben. Letztlich<br />
steht er ja für die Inhalte. Für die Bauingenieure<br />
kann ich Ihnen sagen, dass<br />
unsere Fakultät absolut nicht daran<br />
denkt, den Diplomstudiengang einzustellen.<br />
In diesem Studiengang werden<br />
erfolgreiche Studierende ausgebildet.<br />
Wieso sollten wir dies aufgeben?<br />
Wie haben Sie das hinbekommen trotz<br />
der Brüsseler Vorgaben, die Studiengänge<br />
zu modularisieren und auf Bachelor<br />
und Master zu vereinheitlichen?<br />
Die Brüsseler Vorgabe - zu modularisieren<br />
- ließ sich erfüllen, weil die Diplomstudiengänge<br />
schon sehr systematisch<br />
aufgebaut waren. Eine Vereinheitlichung<br />
im Sinne von Gleichschaltung der<br />
Abschlüsse an unterschiedlichen Hochschulen<br />
war gar nicht beabsichtigt. Wir<br />
haben den Diplomabschluss nur wenig<br />
neu gestaltet, da die Studieninhalte<br />
bereits früh modularisiert wurden und die<br />
Inhalte durch die Vergabe von Kreditpunkten<br />
schon international vergleichbar<br />
waren. Wichtig war für uns, die Betonung<br />
der Grundlagenmodule in den Bereichen<br />
des Konstruktiven Ingenieurbaus, des<br />
Verkehr- und Wasserbaus sowie des<br />
Baubetriebs beizubehalten. Im Freistaat<br />
Sachsen kann der Abschluss Diplomingenieur<br />
deswegen weiterhin vergeben<br />
werden, weil dieser auch in der Neufassung<br />
des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes<br />
verankert ist.<br />
Warum genau haben Sie so stur am<br />
„Dipl.-Ing.“ festgehalten?<br />
Es ist nicht Sturheit, sondern Überzeugung,<br />
die uns die Kraft gibt, uns für dieses<br />
Studienangebot einzusetzen. An der<br />
Universität bekommt man vermittelt,<br />
auch unbekannte und neue Probleme auf<br />
der Grundlage einer ordentlichen wissenschaftlichen<br />
Ausbildung lösen zu<br />
können. Diese Befähigung erreicht man<br />
unmöglich im Rahmen einer dreijährigen<br />
Ausbildung. Da der überwiegende Anteil<br />
der Firmen in der Bauindustrie kaum -<br />
wie im Maschinenbau - selbst über ein<br />
ausgeklügeltes System der internen<br />
beruflichen Weiterbildung verfügt, ist es<br />
notwendig, dass die Ausbildung an den<br />
Hochschulen vollständig erfolgt. Eine<br />
Aufteilung des zweistufigen Systems<br />
Bachelor und Master in vier plus einem<br />
Jahr macht den Anteil der Master-Ausbildung<br />
dann unsinnig, wenn man bedenkt,<br />
dass in einem Jahr im Wesentlichen nur<br />
ein Semester für weitere Wissensvermittlung<br />
übrig bliebe und das zweite Semester<br />
für die Master-Arbeit verwendet würde.<br />
Deshalb waren die Mitglieder der<br />
Fakultät ohne Einschränkung der Meinung,<br />
das Diplom beizubehalten.<br />
Gibt es auch immer noch Bewunderer für<br />
das deutsche Diplom im Ausland?<br />
Mittlerweile gehen erstklassige indische<br />
Universitäten wie die Indian Institutes of<br />
Science Education and Research und<br />
einige Technologieinstitute ähnlich vor<br />
und bieten ausschließlich sogenannte<br />
Dual-Degree-Programme an. Sie ähneln<br />
unserem Diplomstudium. Denn sie<br />
schließen dort direkt mit dem Mastergrad<br />
ab, und dieser beinhaltet dann gleich<br />
auch den Bachelor. Man sollte diesen<br />
Universitäten eigentlich empfehlen, diesen<br />
Abschluss Diplom zu nennen. Ich<br />
wäre auf das deutschsprachige Echo<br />
gespannt.<br />
Und jenseits von Indien?<br />
In Italien wird im ersten Semester beginnend<br />
nach dem angestrebten Abschluss<br />
unterschieden. Entweder machen Stu-<br />
28 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Baukammer / Berufspolitik / Bildung<br />
denten dort einen berufsqualifizierenden Bachelor mit Verzicht<br />
auf wesentliche theoretische Wissensgebiete als Grundlage für<br />
das weitergehende Masterstudium - oder sie entscheiden sich<br />
gleich für den vollen fünfjährigen Masterstudiengang. Übrigens<br />
wählen dort nur fünfzehn Prozent der Studenten den einfacheren<br />
Bachelor-Abschluss. Und in Frankreich halten die Grandes<br />
Écoles, die im Ingenieurwesen unseren Universitäten entsprechen,<br />
am „Diplôme d’État“ fest. Die französischen Universités<br />
vergeben dagegen Bachelor- und Master-Abschlüsse, sie bilden<br />
aber nicht staatlich geprüfte Ingenieure aus.<br />
Wie steht es um die Anerkennung des deutschen Diploms im<br />
Ausland?<br />
Der Diplomingenieur ist weltweit anerkannt, während ein<br />
Masterabschluss international danach beurteilt wird, welche<br />
Universität ihn vergeben hat.<br />
Welche Studenten entscheiden sich bei Ihnen für den Diplomstudiengang,<br />
eher die Deutschen oder eher die Inder?<br />
Ab dem Wintersemester ist zum Beispiel eine große Anzahl brasilianischer<br />
Stipendiaten bei uns an der TU Dresden. Es gibt ein<br />
internationales Interesse an unseren Studiengängen. Es gibt<br />
allerdings keine Statistik darüber, ob es wegen des Diploms<br />
mehr Auslandsstudenten an der TU Dresden gibt. Viele der Studenten<br />
aus westlichen Bundesländern kommen hauptsächlich<br />
wegen des Diplomabschlusses nach Dresden, wie wir durch<br />
Befragungen erfahren haben.<br />
Steigt oder sinkt derzeit die Nachfrage, verglichen mit den Jahren<br />
nach der allgemeinen Umstellung auf Bachelor und Master?<br />
Die Nachfrage ist groß und stark konjunkturell bedingt. In den<br />
letzten Jahren hat sie deutlich zugenommen.<br />
Wie viel Prozent der Erstsemester studieren denn auf Diplom?<br />
Alle Präsenzstudenten. Es gibt an der Fakultät jedoch vergleichbar<br />
zu einer Master-Ausbildung anderenorts einen zweijährigen<br />
Aufbaustudiengang, der ebenfalls mit dem Diplom abschließt.<br />
Dieser ist für Fachhochschulabsolventen und Bachelor-Absolventen<br />
von anderen Universitäten gedacht.<br />
Was hören Sie von den Arbeitgebern?<br />
Die Bauindustrie und Ingenieurbüros äußern sich ganz überwiegend<br />
dahingehend, dass sie zum Diplomabschluss keinen<br />
Änderungsbedarf gesehen haben und die Bachelor-Absolventen,<br />
soweit sie sich auf den Arbeitsmarkt begeben haben, nur<br />
bedingt als berufsqualifiziert ansehen.<br />
Glauben Sie, auch in anderen Bundesländern werden die Hochschulen<br />
wieder zum Diplomabschluss zurückkehren?<br />
Die Bauingenieurfakultäten in den anderen Bundesländern<br />
haben sich für eine fünfjährige Ausbildung als Regelausbildung<br />
entschieden. Von vielen Hochschullehrern erhalten wir große<br />
Zustimmung zu unserer fünfjährigen Ausbildung mit Diplomabschluss.<br />
Die Entscheidung in den anderen Bundesländern, den<br />
Diplomabschluss aufzugeben und das Curriculum mit einem<br />
Bachelor- und einem Master-Abschluss einzuführen, war politisch<br />
vorgegeben. Gleichwohl ist es vernünftig, auch bei fünfjährigen<br />
Diplomstudiengängen einen vorherigen Ausstieg mit<br />
Bachelor-Abschluss zu ermöglichen, um den Studierenden etwa<br />
mit Interesse an einem Studium mit Abschluss im Ausland ein<br />
erfolgreiches Verlassen der Universität zu ermöglichen.<br />
Die Fragen stellte Jan Grossarth.<br />
© Alle Rechte vorbehalten.<br />
Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt<br />
Fachtag Brückenbau<br />
Integrale Stahlverbundbrücken<br />
9. Oktober 2013 | Velbert<br />
Die integrale bzw. semi-integrale Bauweise steht für<br />
unterhaltsfreundliche Brückenkonstruktionen. Durch<br />
sie können Lager und Fahrbahnübergänge deutlich<br />
reduziert werden. Das Thema ist angesichts des großen<br />
Sanierungs- und Erneuerungsbedarfs von Brücken im<br />
Bereich des Bundesautobahnnetzes besonders aktuell.<br />
Der Fachtag richtet sich wieder an ein breites Fachpublikum<br />
der öffentlichen Hand, der Behörden, der<br />
Investoren, der Architekten, der Tragwerksplaner und<br />
der Prüfingenieure. Experten aus dem Bereich der<br />
Brückenbauverwaltung, der Planung und Ausführung<br />
stellen aktuelle Projekte vor und erläutern die Ausführungsnormen.<br />
Den Abschluss bildet die Besichtigung<br />
der Baustelle Brücke Ganslandsiepen. In einer<br />
begleitenden Fachausstellung präsentieren Unternehmen<br />
ihre Leistungspalette.<br />
Termin: 9. Oktober 2013<br />
Tagungsort: Forum Niederberg, Velbert<br />
Teilnahme: Mitglieder bauforumstahl und<br />
Behördenvertreter kostenfrei<br />
Info: www.bauforumstahl.de/veranstaltungen/283<br />
Organisation:<br />
bauforumstahl e.V.<br />
www.bauforumstahl.de<br />
Brücke Lochkov, Prag | © Bilfinger MCE GmbH, Linz<br />
Veranstalter:<br />
Stahlbau Verlags- und<br />
Service GmbH<br />
www.deutscherstahlbau.de<br />
In Zusammenarbeit mit der<br />
Fachgemeinschaft Brückenbau<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 29
Baukammer / Berufspolitik / Bildung<br />
Baukammer-Preis 2012<br />
1. Preis an Christian Carow in der Gruppe der Master- und Diplomarbeiten (TUB)<br />
„Das MINI-Element für<br />
Fluid-Kornstruktur-gekoppelte Problemstellungen“<br />
Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts<br />
werden in den Metropolen dieser Welt die<br />
Hochhäuser immer höher, die Tiefgaragen<br />
immer tiefer und die Stadtkerne<br />
immer dichter. Daher steigen die Anforderungen<br />
an die Gründungsstrukturen<br />
innerstädtischer Neubauten stetig, während<br />
gleichzeitig der zur Verfügung stehende<br />
Raum abnimmt. Infolgedessen<br />
ergibt sich ein zunehmender Bedarf an<br />
präzisen Simulationsverfahren in der<br />
Geotechnik. Sie müssen die Tragfähigkeit<br />
der Gründungskörper genauer als<br />
bisher prognostizieren. Zudem sollen sie<br />
verlässlichere Aussagen über die Auswirkungen<br />
von Spezialtiefbaumaßnahmen<br />
auf die enger zusammenrückende<br />
Nachbarbebauung erlauben. Dies motiviert<br />
die Entwicklung einer neuartigen<br />
numerischen Simulationsmethode, die<br />
am Fachgebiet Grundbau und Bodenmechanik<br />
der Technischen Universität<br />
<strong>Berlin</strong> als DFG-Forschungsvorhaben<br />
erfolgt. Das Forschungsvorhaben zielt<br />
darauf ab, die Herstellung von Rüttel-<br />
Injektions-Pfählen sowie weitere geotechnische<br />
Herstellvorgänge zu simulieren.<br />
Dafür werden verschiedene Konzepte<br />
der Mechanik und der numerischen<br />
Mathematik benutzt. Ein Kernbestandteil<br />
ist die Finite-Elemente-Methode (FEM).<br />
Der vorliegende Aufsatz ist die Kurzfassung<br />
einer Masterarbeit, die sich mit<br />
einem Teilaspekt der Anwendung der<br />
FEM in dem Forschungsvorhaben<br />
befasst. Die FEM ist ein Verfahren,<br />
Anfangsrandwertprobleme (ARWP), die<br />
auf partiellen Differentialgleichungen<br />
basieren, numerisch zu lösen. Dazu wird<br />
das zu untersuchende Gebiet durch ein<br />
Netz finiter Elemente unterteilt. Die Werte<br />
der gesuchten physikalischen Größen<br />
an den Knotenpunkten des FE-Netzes<br />
sind die Freiheitsgrade des Systems.<br />
Diese Knotenwerte treten bei der numerischen<br />
Lösung als Unbekannte an die<br />
Stelle der kontinuierlich verteilten physikalischen<br />
Größen. Der Verlauf der Größen<br />
zwischen den Knoten wird mit<br />
Ansatzfunktionen approximiert. So<br />
ermöglicht die FEM, für ein ARWP ein<br />
System algebraischer Gleichungen aufzustellen,<br />
das als Unbekannte nur die<br />
Knotenwerte enthält und<br />
gelöst werden kann.<br />
Ein wesentlicher Vorzug der<br />
FEM besteht darin, dass der<br />
Aufbau der Gleichungssysteme<br />
sehr effizient zu realisieren<br />
ist. Man setzt dabei<br />
das globale Gleichungssystem<br />
eines ARWP schrittweise<br />
aus den Beiträgen<br />
der einzelnen Elemente<br />
zusammen. Diese lassen<br />
sich mit geringem Aufwand<br />
aus einem Einheitselement<br />
ableiten, dessen Elementgleichungssystem<br />
in standardisierter<br />
Form hinterlegt<br />
wird. Dieses Elementgleichungssystem<br />
ergibt sich aus der<br />
Anwendung der Eigenschaften des<br />
gewählten Elementtyps auf das jeweils<br />
vorliegende physikalische Problem.<br />
Das Ziel der Masterarbeit, deren Kurzfassung<br />
hier vorliegt, besteht nun darin,<br />
einen speziellen Typ finiter Elemente auf<br />
eine Problemstellung aus dem Forschungsvorhaben<br />
anzuwenden. Es handelt<br />
es sich um das sogenannte MINI-<br />
Element, das im Bereich der Strömungsmechanik<br />
entwickelt wurde. Um dies<br />
genauer erläutern zu können, bedarf es<br />
zunächst einiger Vorbemerkungen.<br />
Das MINI-Element ist ein Elementtyp für<br />
gekoppelte Problemstellungen. Eine<br />
gekoppelte Problemstellung zeichnet<br />
sich dadurch aus, dass Freiheitsgrade<br />
unterschiedlicher Art, beispielsweise<br />
Verschiebungen und Druck, auftreten.<br />
Ein solches Problem ergibt sich auch aus<br />
dem Kontext des Forschungsvorhabens.<br />
Es besteht in der Modellierung des Verformungsverhaltens<br />
wassergesättigter<br />
Böden unter statischen und dynamischen<br />
Beanspruchungen, wobei die<br />
Interaktion zwischen dem Porenwasser<br />
und dem Korngerüst zu berücksichtigen<br />
ist. Hierfür existiert ein physikalisches<br />
Modell, dessen gekoppelte Differentialgleichungen<br />
als primäre Variable die Verschiebungen<br />
des Korngerüstes u sowie<br />
den Porenwasserdruck p nutzen. Es<br />
trägt folglich die Bezeichnung u-p-<br />
Modell.<br />
Der Preisträger Christian Carow<br />
mit Prof. Dr.-Ing. Udo Kraft und<br />
Dr.-Ing. Jens Karstedt<br />
Foto: Christian Vagt www.christianvagt.com<br />
Bei der numerischen Lösung von ARWP<br />
auf Basis des gekoppelten u-p-Modells<br />
mittels der FEM können numerische Probleme<br />
auftreten. Sie äußern sich in physikalisch<br />
falschen Oszillationen des<br />
Porenwasserdruckes. Sie lassen sich<br />
vermeiden, indem ein finites Element<br />
verwendet wird, dessen Ansatzfunktionen<br />
für die Verschiebung einen höheren<br />
Polynomgrad aufweisen als jene für den<br />
Porenwasserdruck. Beispielsweise ist<br />
ein Element wie das Dreieckselement<br />
T3P3, das Abbildung 1 zeigt, problematisch.<br />
Es hat nur drei Knoten mit jeweils<br />
zwei Verschiebungsfreiheitsgraden und<br />
einem Druckfreiheitsgrad. Folglich kann<br />
T3P3 lediglich mit linearen Ansatzfunktionen<br />
für die Verschiebung und den Porenwasserdruck<br />
ausgestattet werden. Hingegen<br />
sollte das Dreieckselement T6P3, das<br />
gleichfalls in Abbildung 1 dargestellt ist,<br />
keine Probleme bereiten, denn es beinhaltet<br />
quadratische Ansatzfunktionen für die<br />
Verschiebung und lineare für den Porenwasserdruck.<br />
Deshalb weist es 6 Knoten<br />
mit Verschiebungsfreiheitsgraden, aber<br />
nur drei mit einem zusätzlichen Druckfreiheitsgrad<br />
auf.<br />
Elemente wie das T6P3 sind jedoch für<br />
die Verwendung in dem Forschungsvorhaben<br />
nicht geeignet. Daher wird auf das<br />
30 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Baukammer / Berufspolitik / Bildung<br />
MINI-Element zurückgegriffen, von dem<br />
ebenfalls ein numerisch unproblematisches<br />
Verhalten zu erwarten ist. Beim<br />
MINI-Element werden zwar, wie beim<br />
T3P3, für Verschiebungen und Porenwasserdruck<br />
einfache lineare Ansätze<br />
gemacht. Das MINI-Element verfügt aber<br />
zusätzlich über eine Stabilisierungsfunktion.<br />
Die Stabilisierungsfunktion wird<br />
durch einen im Inneren des Dreieckes<br />
platzierten vierten Knoten erzeugt, wie in<br />
Abbildung 1 veranschaulicht. Der innere<br />
Knoten weist nur Verschiebungsfreiheitsgrade<br />
auf und ist mit einer kubischen<br />
Ansatzfunktion ausgestattet. Er<br />
beeinflusst aufgrund seiner Lage keines<br />
der benachbarten Elemente. Daher können<br />
seine Freiheitsgrade aus dem FE-<br />
Gleichungssystem eliminiert werden,<br />
was man als Kondensation bezeichnet.<br />
Das reduziert den Berechnungsaufwand<br />
und ist Voraussetzung für die Verwendung<br />
des Elementes in dem Forschungsvorhaben.<br />
Um das MINI-Element für das Forschungsvorhaben<br />
zu erschließen, wird in<br />
der Masterarbeit wie folgt vorgegangen.<br />
Zunächst werden die Differentialgleichungen<br />
des u-p-Modells anhand von<br />
Literaturangaben und unter Rückgriff auf<br />
andere Arbeiten des Fachgebietes<br />
Grundbau und Bodenmechanik der<br />
Technischen Universität <strong>Berlin</strong> hergeleitet.<br />
Mit Hilfe der Gleichungen wird ein<br />
ARWP in allgemeiner Form aufgestellt.<br />
Das ARWP wird zur Vorbereitung der Diskretisierung<br />
in eine schwache Form<br />
überführt. Die schwache Form des<br />
ARWP wird zunächst ohne Festlegung<br />
auf einen bestimmten Elementtyp mit der<br />
FEM räumlich diskretisiert. Für die zeitliche<br />
Diskretisierung werden das<br />
Newmark-Verfahren und das Trapez-Verfahren<br />
angewandt. Da beliebige nichtlineare<br />
Materialgesetze zu berücksichtigen<br />
sind, wird zur Lösung des Problems<br />
auf die iterative Newton-Raphson-<br />
Methode zurückgegriffen.<br />
Abbildung 1: Elementtypen<br />
theoretischen Betrachtungen ist das<br />
kondensierte Gleichungssystem des<br />
MINI-Elementes für Fluid-Kornstrukturgekoppelte<br />
Problemstellungen.<br />
Zuletzt wird in der Arbeit auch die<br />
rechentechnische Umsetzung des MINI-<br />
Elementes behandelt. Sie soll als Implementierung<br />
innerhalb des FE-Programmsystems<br />
ANSYS ® erfolgen.<br />
Daher wird in der Masterarbeit die<br />
Schnittstelle von ANSYS ® für benutzerdefinierte<br />
Elemente untersucht. Darauf<br />
aufbauend wird die Implementierung des<br />
MINI-Elementes entworfen.<br />
Zusätzlich zu den theoretischen Untersuchungen<br />
bezüglich des MINI-Elementes<br />
und dem Entwurf der Implementierung<br />
erfolgte im Rahmen der Arbeit auch eine<br />
teilweise Umsetzung der Implementierung.<br />
Sie ist insofern nicht vollständig, als<br />
die Anteile des inneren Knotens außer<br />
Acht gelassen worden sind. Mit dieser<br />
Vorstufe der Implementierung des MINI-<br />
Elementes sind Verifikationsberechnungen<br />
durchgeführt worden. Eines der Verifikationsbeispiele<br />
ist die Konsolidierung<br />
eines elastischen Halbraumes aus wassergesättigtem<br />
Boden unter einem Streifenfundament.<br />
Für das Problem, das hier<br />
in Abbildung 2 skizziert ist, steht in der<br />
Literatur eine exakte analytische Lösung<br />
Abbildung 2: Problemstellung der Verifikationsberechnung<br />
zur Verfügung. Die Nachrechnung mit der<br />
ANSYS ® -Implementierung kann die<br />
analytische Lösung ausgezeichnet nachbilden,<br />
wie Abbildung 3 illustriert.<br />
Anhand dieses und weiterer Verifikationsbeispiele<br />
wird in der Masterarbeit<br />
belegt, dass die Implementierung fehlerfrei<br />
funktioniert und die theoretischen<br />
Ausführungen weitestgehend korrekt<br />
sind. Bei der Vorstufe der Implementierung<br />
des MINI-Elementes wurden aber<br />
erwartungsgemäß numerische Probleme<br />
festgestellt. Daher soll sie im nächsten<br />
Arbeitsschritt gemäß den in der Arbeit<br />
gemachten Vorschlägen vervollständigt<br />
werden.<br />
Kontakt:<br />
christian.carow@tu-berlin.de<br />
Im nächsten Schritt der Arbeit werden<br />
aus der Literatur die Merkmale des MINI-<br />
Elementes zusammengetragen. Sie werden<br />
für den zweidimensionalen Fall ebener<br />
Dehnungen auf die allgemeine Form<br />
des diskretisierten ARWP angewandt.<br />
Daraus ergibt sich ein Elementgleichungssystem.<br />
Ferner wird gezeigt, wie<br />
die Bestandteile dieses Elementgleichungssystems<br />
mit Hilfe numerischer<br />
Integration auszurechnen sind. Außerdem<br />
wird darauf eingegangen, wie die<br />
Freiheitsgrade des inneren Knotens aus<br />
dem Gleichungssystem herauskondensiert<br />
werden können. Das Ergebnis der<br />
Abbildung 3: Ergebnis der Verifikationsberechnung<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 31
Baukammer / Berufspolitik / Bildung<br />
Baukammer-Preis 2012<br />
2. Preis an Sascha Bahlau in der Gruppe der Bachelorarbeiten (HWR):<br />
„Bauablaufplanung einer Pumpstation<br />
mit 250.000 m 3 /d Zulaufkapazität in Bahrain“<br />
Das Bahrain Ministry of Works will die<br />
Aufgaben der Siedlungswasserwirtschaft<br />
bis zum Jahr 2030 an die gesteigerten<br />
Anforderungen des Umwelt,- und<br />
Bevölkerungswandels anpassen. Zu diesem<br />
Zweck wird sich auf die Modernisierung<br />
der Abwasserklärung fokussiert.<br />
Im Rahmen der Bearbeitung eines internationalen<br />
Projekts im Auftrag der p2m<br />
<strong>Berlin</strong> GmbH wurde durch den Verfasser,<br />
Herrn Sascha Bahlau, Leistungsphasen<br />
an unterschiedlichen Sanierungs- und<br />
Instandhaltungsmaßnahmen auf der<br />
Kläranlage Tubli, Manama/ Bahrain ausgeführt.<br />
Im Zuge dieser Consultingtätigkeit<br />
bestehend aus:<br />
• der Überwachung der Planungsleistung<br />
des Generalunternehmers<br />
Bluewater Bio,<br />
• der Überwachung der Ausführungsleistung<br />
des Generalunternehmers<br />
Beton & Rohrbau,<br />
• der Beratung des Bauherren, Bahrain<br />
Ministry of Works, für weiterführende<br />
Sanierungs,- und Investitionsmaßnahmen<br />
zur Instandhaltung und<br />
Kapazitätenerweiterung der Kläranlage,<br />
entwickelte sich die Grundlage für das<br />
Thema der Bachelor Thesis (BT). Im Rahmen<br />
des Neubaus einer Kläranlage, die<br />
die in der Aufgabenstellung beschriebene<br />
Pumpstation beinhaltet, hat die p2m<br />
<strong>Berlin</strong> die internationalen Vergabe für die<br />
überwachenden Ingenieurleistungen als<br />
Bauherrenvertreter gegenüber dem<br />
Generalunternehmer für das Gesamtprojekt<br />
gewonnen. Dieses Aufgabenspektrum<br />
umfasst die Darstellung einer<br />
Ablaufplanung für den Auftraggeber,<br />
anhand der, die geplante Inbetriebnahme<br />
und Bewältigung des Projekts nachgewiesen<br />
werden kann.<br />
Die Grundlagenermittlung erfolgt vor Ort,<br />
landesspezifische Konstruktionsweisen,<br />
Vertragsbedingungen, äußere Baubedingungen<br />
und periphere Einflüsse auf die<br />
geplante Pumpstation werden eruiert.<br />
Die Inhalte dieser<br />
Grundlagenermittlung<br />
stellen sich als<br />
äußerst wichtige<br />
Informationen für die<br />
Entwicklung der<br />
Bachelor- Thesis<br />
dar. Die herzustellende<br />
Bauablaufplanung<br />
bedingt:<br />
• die Entwicklung<br />
eines Vorentwurfs,<br />
da zum Erstellungszeitpunkt<br />
der BT keine<br />
Entwurfsplanung<br />
besteht,<br />
• die Nachverfolgung<br />
des kritischen<br />
Wegs bis zur Betriebsfähigkeit<br />
des Pumpwerks,<br />
• die Weiterführung des kritischen<br />
Wegs bis zur Gesamtfertigstellung<br />
des Pumpwerks,<br />
• die Darstellung der Ergebnisse in<br />
einem Balkenplan.<br />
Prof. Dr.-Ing. Udo Kraft und<br />
Dr.-Ing. Jens Karstedt bei der<br />
Preisverleihung an Sascha Bahlau<br />
Foto: Christian Vagt www.christianvagt.com<br />
Der Vorentwurf muss sich an die geplante<br />
Umstrukturierung der Abwassernetzsituation<br />
in Manama anpassen, weiterhin<br />
muss die Außerbetriebnahme der unterdimensionierten<br />
Einlaufanlage des Altklärwerks,<br />
verbunden mit einem Umschluss<br />
auf die neue Einlaufanlage des<br />
geplanten Klärwerks, betrachtet werden.<br />
Diese Situation erhöht die tägliche<br />
Zulaufkapazität auf 400.000 m 3 /d. Das<br />
subtropische Klima ist zu betrachten und<br />
hat zur Folge, dass in der Bauablaufplanung<br />
ein Verbot für Ortbetonarbeiten in<br />
den Sommermonaten besteht. Weiterhin<br />
resultiert aus den klimatischen Bedingungen,<br />
dass innerhalb der Sommermonate<br />
Eingriffe am bahrainischen Stromnetz<br />
nicht erlaubt sind. Das desolate<br />
Netzsystem kann keine Störungen erfahren<br />
und ist durch die Nutzung der Klimageräte<br />
sehr stark überbelastet. Eine Einbindung<br />
der Mittelspannungsanlagen<br />
kann also nur im Winter terminiert werden.<br />
Zusätzliche Termineinflüsse ergeben<br />
sich aus dem muslimischen<br />
Wochenrhytmus und den entsprechenden<br />
Feiertage des Landes.<br />
Die Erläuterungen zu dem Bauablauf<br />
bauen sich aus der Abfolge der Voraussetzungen<br />
für einen Vorgangsbeginn, der<br />
Beschreibung der vorgangsimmanenten<br />
Abläufe und der Simulation von Störungen,<br />
innerhalb einzelner Abläufe, auf.<br />
Das Ziel dieser Erörterungen ist die<br />
Ermittlung der Verknüpfungsbedingungen<br />
und technologischen Abhängigkeiten<br />
für den Balkenplan. Die Dauern der<br />
einzelnen Vorgänge werden aus den<br />
baubetrieblichen Kennziffern des Vorentwurfs<br />
des Pumpwerks berechnet. Die<br />
detaillierten Analysen der einzelnen Stadien<br />
des Bauwerks, die es im Verlauf des<br />
Bauablaufs erlangt, zeigen, dass ein ausführungstechnische<br />
oder technologische<br />
Terminverzögerung in der Bauabwicklung<br />
in Kombination mit übergeordneten<br />
terminlimitieren Faktoren zu außerordentlichen<br />
Schwierigkeiten für die Einhaltung<br />
der Vertragstermine führen.<br />
32 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Baukammer / Berufspolitik / Bildung<br />
Die Bauablaufplanung ist variabel und<br />
kann bereits durch kleine Veränderungen<br />
einen anderen Weg einschlagen. Es zeigt<br />
sich im Laufe der Ausarbeitung, dass der<br />
kritische Weg bis zur Inbetriebnahme<br />
besonders interessant für die Entwicklung<br />
der Abwasserbeförderung und der<br />
Finanzierung des Projekts ist, jedoch<br />
darüber hinaus weiterverläuft. Außerdem<br />
ist zu erkennen, dass der kritische Weg<br />
durch Terminveränderungen seine Richtung<br />
respektive Vorgansabfolge verändert.<br />
Bei Betrachtung, dass es sich bei<br />
dem beschriebenen Bauprojekt um eine<br />
reale Projektaufgabe handelt, ist die Planung<br />
des Pumpwerks besonders kritisch.<br />
Bereits zum Erstellungszeitpunkt der<br />
Bachelor Thesis müssen die Abwasserpumpen<br />
bestellt werden, obwohl sich die<br />
Planung im Anfangsstadium der Entwurfsplanung<br />
HOAI Phase III befindet.<br />
Die Herstellung einer detaillierten Bauablaufplanung<br />
gründet sich auf einen<br />
detaillierten Entwurf, aus dem die notwendigen<br />
baubetrieblichen Kennziffern<br />
entnommen werden.<br />
Der Vorentwurf dieser Bachelor Thesis,<br />
der globale Angaben des Bauwerks wiedergibt,<br />
kann nicht Grundlage für einen<br />
detaillierten Bauablaufplan sein. Weiterhin<br />
ist problematisch, dass durch die<br />
Projektaufgabe „Neubau Kläranlage“ der<br />
Gesamtfertigstellungstermin für die Kläranlage<br />
gegeben ist, aber keine Generalterminplanung<br />
für die einzelnen Gebäude.<br />
Eine Einschätzung, wie sich unterschiedlichen<br />
Baustellen gegenseitig<br />
behindern, oder welche Terminbindung<br />
in der Bauablaufplanung an eine detaillierte<br />
Ausführungsfrist für das Pumpwerk<br />
bestehen, konnten dadurch nicht getroffen<br />
werden. Diesem Umstand und den<br />
permanenten Informationsvariierung<br />
muss sich der Vorentwurf kurzfristig<br />
anpassen. Es müssen Bauverfahren<br />
angenommen und gewählt werden, die<br />
für die Bewältigung dieser Bauaufgabe<br />
für am wirtschaftlichsten eingeschätzt<br />
werden. Eine Untersuchung der Bauverfahren<br />
kann im Umfang dieser Bachelor<br />
Thesis nicht erfolgen. Die Baustelleneinrichtungsplanung<br />
wird nur rudimentär<br />
betrachtet zur Erfassung von übergeordneten<br />
Einflussfaktoren, wie beispielsweise<br />
der Anzahl der Kräne.<br />
Eine reine Bauablaufplanung ohne diese<br />
zusätzliche Erfassung der Arbeitsvorbereitung<br />
konnte nicht dargestellt werden.<br />
Global betrachtet kann der erstellte Bauablaufplan<br />
innerhalb der Planungsphasen<br />
eine Verbesserung des Verständnisses<br />
der Fachplanungen untereinander<br />
bewirken. Der Ablaufplan ist als Arbeitsmittel<br />
zu verwenden. Alle Arbeiten der<br />
Fachplanung können frühzeitig koordiniert<br />
und abgestimmt werden. Die Bauausführungen<br />
können in Ihrer Dauer eingeschätzt<br />
werden und der angegebene<br />
Fertigstellungstermin kann durch sensitivere<br />
Daten präzisiert werden. Der Ablaufplan<br />
als weiterlaufendes Arbeitsmittel,<br />
das eine lebendige Verwendung erfährt,<br />
kann dadurch als zentrales Steuerungswerkzeug<br />
angewendet werden.<br />
Sascha Bahlau<br />
© Fotos unten:<br />
Thomas Behlendorf,<br />
Bauleiter <strong>Berlin</strong>er Wasserbetriebe<br />
(Foto 2, 3, 4, 5)<br />
http://www.diekombiloesung.de/bautagebuch/2012/anzeige/article/erstellen-der-schlitzwand-im-suedlichenbaufeld-am<br />
kronenplatz.html (Foto 1)<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 33
Baukammer / Berufspolitik / Bildung<br />
Aktuelle Informationen zur<br />
Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau<br />
mit Psychotherapeutenversorgung<br />
München, September 2013<br />
Sitzungen des Verwaltungsrats<br />
Im Geschäftsjahr 2013 fanden zwei Verwaltungsratssitzungen<br />
statt, nämlich am<br />
27. März und am 18. September 2013.<br />
Sitzungsort war jeweils München.<br />
Wesentliche Tagesordnungspunkte<br />
waren:<br />
1. Geschäftsergebnisse 2012<br />
Wesentliche Geschäftsdaten im Vergleich<br />
zu Vorjahr:<br />
Der Verwaltungsrat billigte den Jahresabschluss,<br />
schloss sich dem Lagebericht<br />
der Geschäftsführung an und erteilte<br />
ihr Entlastung.<br />
Der Geschäftsbericht 2012 steht in Kürze<br />
in elektronischer Form auf der Homepage<br />
des Versorgungswerks (www.<br />
bingppv.de) unter der Rubrik „Versorgungswerk<br />
im Überblick / Geschäftsdaten“<br />
zur Verfügung. Auf Anforderung<br />
erhalten Mitglieder weiterhin ein Druckexemplar<br />
des Geschäftsberichts.<br />
2012 2011 Veränderungen<br />
Anwartschaftsberechtigte 7.419 7.049 + 370<br />
Aktive Mitglieder 6.944 6.641 + 303<br />
davon Ingenieure 5.122 5.007 + 115<br />
davon Psychotherapeuten 1.822 1.634 + 188<br />
Versorgungsempfänger 352 306 + 46<br />
Mio. € Mio. € Mio. €<br />
Beiträge im Geschäftsjahr 47,3 44,8 + 2,4<br />
Kapitalanlagen 646,4 575,8 + 70,6<br />
Versorgungsleistungen 2,57 2,24 + 0,33<br />
Bilanzsumme 659,4 591,5 + 67,9<br />
versicherungstechnische<br />
Rückstellungen 645,9 578,5 + 67,4<br />
Durchschnittsverzinsung (GDV) 3,92 % 3,89 %<br />
und der Risikotragfähigkeit des Versorgungswerks.<br />
3. Wirtschaftsplanung<br />
Der Verwaltungsrat billigte die von der<br />
Geschäftsführung aufgestellte Wirtschaftsplanung<br />
2014.<br />
4. Newsletter des Versorgungswerks<br />
Das Versorgungswerk informiert künftig<br />
in einem E-Mail-Newsletter in regelmäßigen<br />
Abständen (ca. drei bis vier Ausgaben<br />
pro Jahr) über Aktuelles aus dem<br />
Versorgungswerk und dem Umfeld der<br />
berufsständischen Versorgung. Mitglieder<br />
können den Newsletter auf der<br />
Homepage des Versorgungswerks<br />
(www.bingppv.de) unter der Rubrik<br />
„Newsletter“ abonnieren.<br />
5. Versorgungswerk im Internet und<br />
Kontaktaufnahme<br />
Die Homepage des Versorgungswerks<br />
erreichen Sie unter der Internetadresse<br />
www.bingppv.de.<br />
E-Mails können an die Adresse<br />
bingppv@versorgungskammer.de<br />
gerichtet werden.<br />
Das Kapitalanlagen-Portfolio des Versorgungswerks<br />
bestand zum Bilanzstichtag<br />
aus 3,5 % Grundstücken, zu 29,8 % aus<br />
Schuldscheinforderungen und Darlehen,<br />
zu 35,3 % aus Namensschuldverschreibungen,<br />
zu 0,4 % aus Inhaberschuldverschreibungen<br />
und anderen festverzinslichen<br />
Wertpapieren und zu 31 % aus<br />
Aktien, Investmentanteilen und anderen<br />
nicht festverzinslichen Wertpapieren.<br />
Der Jahresabschluss erhielt das uneingeschränkte<br />
Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.<br />
2. Gewinnverwendung /<br />
Dynamisierung 2014<br />
Der Verwaltungsrat beschloss, die im<br />
Anwartschaftsverband 3 (AV 3) erworbenen<br />
Anwartschaften (Rechnungszins 2,5<br />
%) zum 01.01.2014 um 0,75 % zu erhöhen.<br />
Auf weitere Dynamisierungen verzichtete<br />
der Verwaltungsrat vor dem Hintergrund<br />
der weiterhin nachhaltig negativen Zinserwartungen<br />
auf den Kapitalmärkten<br />
zugunsten der Stärkung der Reserven<br />
Telefonisch ist das Versorgungswerk<br />
erreichbar unter (089) 9235-8770; die<br />
Fax-Nr. lautet (089) 9235-7040.<br />
Die Postanschrift lautet:<br />
Bayerische Ingenieurversorgung-Bau<br />
mit Psychotherapeutenversorgung<br />
Postfach 810206<br />
81901 München<br />
„Ingenieurkunst, Innovation und das Gespür für Qualität und Zuverlässigkeit<br />
müssen wieder in den Vordergrund rücken“<br />
Der neue Siemens-Chef Joe Kaeser aus Anlass seines Amtsantritts am 04.08.2013<br />
34 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Denkmalschutz und -pflege<br />
Appell für den Erhalt des Kant-Garagen-Palastes<br />
<strong>Berlin</strong> droht mit dem geplanten<br />
Abriss des Charlottenburger Kant-<br />
Garagen-Palastes ein baukulturelles<br />
Desaster. Das meisterhaft ausgeführte<br />
Bauwerk aus dem Jahr 1930 ist<br />
eine der bedeutendsten noch erhaltenen<br />
Hochgaragen in Europa und soll<br />
nun auf Antrag des Eigentümers<br />
abgerissen werden.<br />
Entwurf Hermann Zweigenthal 1929<br />
© Abb. aus: l‘architecture d‘aujord hui,<br />
6/1932<br />
Kant-Garagen-Palast 1930,<br />
Ansicht Kantstraße mit Nachbarbebauung<br />
vor Kriegszerstörung<br />
© Ullstein Bilderdienst<br />
Sehr geehrter Herr Christian Pepper,<br />
sehr geehrter Herr Staatsminister<br />
Bernd Neumann,<br />
sehr geehrter Herr Senator<br />
Michael Müller,<br />
sehr geehrter Herr Landeskonservator<br />
Prof. Dr. Jörg Haspel,<br />
am 1. August 2013 wurde die <strong>Berlin</strong>er<br />
Öffentlichkeit vom geplanten Abriss des<br />
Kant-Garagen-Palastes in <strong>Berlin</strong>-Charlottenburg<br />
informiert. Wir, die Unterzeichner,<br />
appellieren an den Eigentümer<br />
und an alle Beteiligten, den Abriss der<br />
Kant-Garage zu verhindern. Wir fordern<br />
deshalb, die Gutachten zum Erhaltungszustand<br />
jetzt offenzulegen und<br />
gemeinsam ein Moratorium zu gewähren,<br />
um das Baudenkmal für das<br />
europäische Kulturerbe zu bewahren.<br />
Die Gründe für den Erhalt der Kant-<br />
Garage sind gewichtig und vielfältig:<br />
Das von 1929 bis 1930 errichtete<br />
Verkehrsbauwerk ist ein bis heute<br />
nahezu unverändert erhaltener Schlüsselbau<br />
der europäischen Mobilitätsgeschichte<br />
und der neuen Bauaufgabe<br />
Hochgarage. Sie ist inzwischen die<br />
einzige noch bestehende Hochgarage<br />
der Weimarer Republik in <strong>Berlin</strong> und<br />
Brandenburg – und mit ihrer doppelgängigen<br />
Wendelrampe nahezu einzigartig<br />
in Europa. Sie ist eine der wenigen<br />
Rückseite Kant-Garagen-Palast 1930<br />
© Bundesarchiv<br />
Hochgaragen weltweit, bei der eine<br />
gläserne Vorhangfassade verwendet<br />
wurde.<br />
Der Kant-Garagen-Palast ist darüber<br />
hinaus das letzte verbliebene Bauwerk<br />
des Architekten Hermann Herrey-<br />
Zweigenthal (1904-1968) in Deutschland<br />
und das einzige Bauwerk der Bürogemeinschaft<br />
von Herrey-Zweigenthal und<br />
Richard Paulick (1903-1979). Beide<br />
Architekten hatten an der Technischen<br />
Hochschule <strong>Berlin</strong> bei Hans Poelzig<br />
studiert und beide mussten vor den<br />
Nationalsozialisten ins Exil fliehen. Das<br />
Schicksal des Eigentümers, des Ingenieurs<br />
Louis Serlin, ist zudem ein Beispiel<br />
für die wenig beachtete Praxis der<br />
rassistisch motivierten ‘Arisierung’ und<br />
Enteignung im NS-Staat.<br />
Seit 1991 ist die Kant-Garage auf der<br />
Denkmalliste des Landes <strong>Berlin</strong> als Baudenkmal<br />
der Weimarer Moderne verzeichnet.<br />
Der hohe Denkmalwert äußert<br />
sich in zahlreichen architekturhistorischen<br />
Publikationen sowie wissenschaftlichen<br />
Forschungsarbeiten in<br />
denen der Bau dargestellt und gewürdigt<br />
wird. Die Aussagekraft der Kant-Garage<br />
ist durch zwei weltweit anerkannte Kriterien<br />
begründet: zum einen ist das Bauwerk<br />
authentisch und weitgehend<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 35
Denkmalschutz und -pflege<br />
Anlage zum Appell für den Erhalt des Kant-Garagen-Palastes<br />
unversehrt erhalten – und bis heute<br />
zudem ungebrochen in seiner ursprünglichen<br />
Nutzung in Gebrauch. Zum anderen<br />
ist die Hochgarage ein technisch und<br />
baukünstlerisch einzigartiges Zeugnis<br />
der sozialen Bewegung des »automobilisme«<br />
in Deutschland und der Mobilitätsgeschichte<br />
des 20. Jahrhunderts. Verkehrsbauten<br />
wie die Kant-Garage bilden<br />
als Architektur für Automobile eine historische<br />
Schicht unserer Städte.<br />
Der nunmehr von der Kantgaragen<br />
Kant-<br />
Garagen-<br />
Palast 2013<br />
© René<br />
Hartmann<br />
Grundstücksgesellschaft mbH beantragte<br />
Abriss hätte, würde ihm zugestimmt,<br />
somit den unwiederbringlichen<br />
Verlust eines Bau- und Technik-Denkmals<br />
von europäischer Bedeutung zur<br />
Folge. Wünschenswert kann nur die<br />
denkmalgerechte Reparatur und Erneuerung<br />
und damit der Erhalt des Bauwerks<br />
mitsamt seiner bauzeitlichen Ausstattung<br />
als Garage sein. Die Zerstörung<br />
seiner historischen Unversehrtheit – der<br />
doppelgängigen Wendelrampe, der<br />
‘Boxen’, der grandiosen Vorhangfassade<br />
oder der sachlichen<br />
Straßenfront – lässt sich<br />
nicht rechtfertigen und wäre<br />
eine Tragödie.<br />
Der Erhalt und die denkmalgerechte<br />
Erneuerung des Bauwerks sowie seine<br />
Weiternutzung als Garage werden erhebliche<br />
Kosten verursachen, die dem<br />
Eigentümer nicht alleine aufgebürdet<br />
werden sollten. Der Eigentümer der<br />
Kant-Garage, der sich in der Vergangenheit<br />
mehr als einmal als verantwortungsbewusster<br />
Unternehmer mit denkmalgerechten<br />
Sanierungen verdient gemacht<br />
hat, darf daher nicht allein<br />
gelassen werden. Die Erneuerungskosten,<br />
die auf einen zweistelligen Millionenbetrag<br />
geschätzt werden, sind aktuell<br />
Anlass für den Abrissantrag. Nach gutachterlicher<br />
Feststellung des Erneuerungsumfangs<br />
sollte auch darüber verhandelt<br />
werden, wie der Eigentümer bei<br />
einer denkmalgerechten Erneuerung<br />
durch Öffentlichkeit und Denkmalförderung<br />
unterstützt werden kann. An den<br />
Gesamtkosten müssen sich das Land<br />
<strong>Berlin</strong> und die Bundesrepublik Deutschland<br />
in ihrer Aufgabe als Bewahrer<br />
nationaler Kulturgüter beteiligen.<br />
36 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Denkmalschutz und -pflege<br />
Dass ein derartiges Vorhaben gelingen<br />
kann, zeigt das Beispiel Bauverein Halle<br />
& Leuna eG, die 2007 bis 2011 die sogenannte<br />
»Groß-Garage-Süd« mit Unterstützung<br />
des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt<br />
und der Stadt Halle an der<br />
Saale unter denkmalgerechten Aspekten<br />
erneuern ließ. Die 1929 fertiggestellte<br />
Aufzugs-Hochgarage wird heute als<br />
Quartiersgarage und zusätzlich u.a. für<br />
Ausstellungszwecke genutzt. Dieses in<br />
Deutschland in seiner Art ebenfalls singuläre<br />
Baudenkmal konnte erhalten werden,<br />
obwohl der Bauzustand deutlich<br />
schlechter war.<br />
Wir sind davon überzeugt, dass auch<br />
die Kant-Garage als herausragendes<br />
Zeugnis der <strong>Berlin</strong>er Baukultur gerettet<br />
werden kann und muss.<br />
Die Unterzeichner appellieren an Sie, den<br />
Abriss zu verhindern.<br />
AG City West, Akademie der Künste,<br />
Arbeitsgemeinschaft Nachkriegsmoderne<br />
der Technischen Universität<br />
<strong>Berlin</strong>, Architektenkammer <strong>Berlin</strong>,<br />
Rainer Autzen, bauhaus archiv museum<br />
für gestaltung berlin, Eva Barkhofen,<br />
Dieter Bartetzko, Nikolaus<br />
Bernau, Uli Borgert, Sigrid Brandt, Winfried<br />
Brenne, Jutta Bornholdt-Cassetti,<br />
Ben Buschfeld, Melanie Buschmann,<br />
Adrian von Buttlar, Bund Deutscher<br />
Architekten, Bürgerverein Hansaviertel<br />
e.V., Daimler und Benz Stiftung,<br />
V.W. Degen, Deutscher Werkbund<br />
<strong>Berlin</strong>, Deutsche Stiftung Denkmalschutz,<br />
DAM Deutsches Architekturmuseum,<br />
Axel Dill, Cay Dobberke,<br />
DOCOMOMO Deutschland e.V., Gabi<br />
Dolff-Bonekämper, Elke Dorner, Anne<br />
Katharina Dörnbrack, Matthias Dunger,<br />
Erdmuthe Ellinger, Oliver Elser, E. Elwes,<br />
ExRotaprint gGmbH, Thomas Flierl,<br />
Förderverein Corbusierhaus e.V., Constanze<br />
Fuhrmann, Susanne Gisel-<br />
Pfankuch, Andreas Go, Martin Götz,<br />
Mila Hacke, Ute Hassler, René Hartmann,<br />
Volker Hassemer, Haus der Kulturen<br />
der Welt, Henriette Heischkel,<br />
Hermann Henselmann Stiftung,<br />
Roman Hillmann, Alexander Hoff,<br />
Godehard Hoffmann, Bärbel Högner,<br />
Hauke Horn, Petra Marion Huhn,<br />
Annemarie Jaeggi, Carola Janowski,<br />
ICOMOS Deutsches Nationalkomitee,<br />
Christian Jagusch, Andrea Jütten, Petra<br />
Kahlfeldt, Jutta Kalepky, Kai Kappel,<br />
Thomas Katzke, Gunnar Klack, Doris<br />
Kleilein, U. Knufinke, Jens-Uwe Köhler,<br />
Wolfgang König, Bernd Krüger, Landesdenkmalrat<br />
<strong>Berlin</strong>, Katrin Lesser, Klaus<br />
Lingenauber, Margrit Lorenz, Thomas<br />
Loy, Claudia Marcy, Monika<br />
Markgraf, Matthias Müller,<br />
Markus Kurth, Wolfgang<br />
Matthies, Hans-Rudolf Meier,<br />
Elke Mittmann, Heiner Moldenschardt,<br />
Museum Villa<br />
Oppenheim Charlottenburg-<br />
Wilmersdorf, Museum für<br />
sächsische Fahrzeuge e.V.<br />
Chemnitz, Elvira Münster,<br />
Uwe Neumann, Ulrich Nickmann,<br />
M. Nitschke, Anna-<br />
Maria Odenthal, Simone Oelker-Czychowski,<br />
Philipp<br />
Oswalt, Ruth Pabst, Wolfgang<br />
Pehnt, Lisa Pfankuch, Antje<br />
Pieper, Heike Pieper, Jürgen<br />
Platena, Uta Pottgiesser, Rat<br />
für Stadtentwicklung <strong>Berlin</strong>,<br />
Rolf Rave, Bernd Reimers,<br />
Holger Rescher, Hans Roth,<br />
Matthias Rudolph, Carsten<br />
Ruhl, Peter Rumpf, Jörg Rüter,<br />
Schaustelle<br />
Nachkriegsmoderne, Markus<br />
Scheffler, Bernd M. Scherer,<br />
Matthias Schirren, Thomas<br />
Schmidt, Thomas Schmitt, Rolf Schneider,<br />
Carolin Schönemann, Christian<br />
Schöningh, Wolfgang Sonne, Dirk<br />
Spender, Klaus Staeck, Hubert<br />
Staroste, Thomas Steigenberger,<br />
Stiftung Bauhaus Dessau, Beate<br />
Störtkuhl, Studentendorf Schlachtensee<br />
eG, Erika Stimming, Dorothe<br />
Trouet, Tobias Vogel, Wolfgang Voigt,<br />
Gisela Voss-Geiger, Sandra Wagner-<br />
Conzelmann, Charis Wegener, Stephan<br />
Weissbrich, Silke Wiesenhütter, Karl-<br />
Heinz Winkens, Kerstin Wittmann-<br />
Englert, Birgit Wolf, Wüstenrot Stiftung,<br />
Anke Zalivako, Diana Zitzmann, Tina<br />
Zürn, Denkmalausschuss der Baukammer<br />
<strong>Berlin</strong>.<br />
Kontakt:<br />
René Hartmann<br />
Torstraße 220<br />
10115 <strong>Berlin</strong> rene_hartmann@web.de<br />
Baugenehmigung für Garnisonkirche<br />
Die Weichen für den Wiederaufbau der traditionsreichen Potsdamer Garnisonkirche<br />
sind gestellt: Die erste Baugenehmigung der Stadt Potsdam liegt vor, und die<br />
Gestaltung der Turmkapelle ist beschlossen. Die Initiatoren wollten im Frühjahr<br />
2014 mit den Arbeiten für den ersten Bauabschnitt beginnen, teilte die Stiftung Garnisonkirche<br />
jetzt nach der Kuratoriumssitzung mit. Voraussetzung sei, dass genug<br />
Geld zusammenkomme, so<br />
eine Sprecherin. Rund 40<br />
Mio. Euro werden für den Bau<br />
des Turmes veranschlagt. Er<br />
soll zum 500. Reformationsjubiläum<br />
2017 fertig sein. Bislang<br />
hat die Stiftung nach<br />
eigenen Angaben rund 6,5<br />
Mio. Euro in das Projekt investiert.<br />
Quelle:<br />
Allgemeine Bauzeitung<br />
vom 9. August 2013<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 37
Denkmalschutz und -pflege<br />
Martin-Luther-Gedächtniskirche –<br />
Schicksalsjahre eines Kirchturmes<br />
Dipl.-Ing. Roland Schmidt<br />
Die Sanierung und Instandsetzung des<br />
Glockenturmes der im Jahre 1935 errichteten<br />
Martin-Luther-Gedächtniskirche in<br />
<strong>Berlin</strong>-Mariendorf gilt als ein gelungenes<br />
Beispiel für die Rettung eines für die<br />
deutsche Baugeschichte wichtigen<br />
denkmalgeschützten Bauwerks, die nur<br />
durch über ein Jahrzehnt währende<br />
Geduld und Beharrlichkeit sowie die<br />
geeinte Unterstützung der Evangelischen<br />
Kirchengemeinde Mariendorf, des<br />
Kirchlichen Bauamtes, des Landesdenkmalrates,<br />
des Landesdenkmalamtes und<br />
der Deutschen Stiftung Denkmalschutz<br />
ermöglicht wurde. Dieses ist umso höher<br />
zu bewerten, da die Kirche als Dokument<br />
des nationalsozialistisch beeinflussten<br />
sakralen Kirchenbaus in der NS-Zeit gilt,<br />
was heute immer noch deutlich an der<br />
erhalten gebliebenen Innenraumgestaltung<br />
ablesbar ist.<br />
Anfang des Jahres 2000 wurde die GSE<br />
Abb. 1<br />
Abb. 2<br />
Abb. 3 und 4<br />
Ingenieur-Gesellschaft mbH Saar, Enseleit<br />
und Partner von der Kirchengemeinde<br />
Mariendorf zur Begutachtung und<br />
statischen Beurteilung der äußerlich<br />
sichtbaren Schäden am Glockenturm<br />
und dem Kirchenschiff hinzugezogen.<br />
Insbesondere an den Außenwänden des<br />
Glockenturms wiesen lotrechte Risse,<br />
Ausbauchungen in den Fassadenplatten<br />
und innenseitige Feuchtespuren bereits<br />
darauf hin, dass dem Bauwerk tiefergehende<br />
Mängel innewohnten (Abb.3 u. 4).<br />
Diese Mängel, die daraus resultierenden<br />
Schadensbilder und deren Ursachen galt<br />
es im ersten Schritt als Grundlage für<br />
spätere nachfolgende Instandsetzungsund<br />
Sanierungsmaßnahmen zweifelsfrei<br />
zu ermitteln. Die Bedeutung einer gründlichen<br />
Ursachenermittlung<br />
zeigten die<br />
erneut aufgetretenen<br />
Risse in den keramischen<br />
Platten der<br />
Turmfassade, die im<br />
Zuge früherer erfolgloser<br />
Instandsetzungsmaßnahmen<br />
verschlossenen<br />
wurden<br />
(Abb.4).<br />
Zur Konstruktion: Der<br />
Glockenturm besitzt<br />
mit seiner rechteckigen<br />
Grundfläche von<br />
12,10 x 8,50m einschließlich<br />
des Kreuzes<br />
eine Gesamthöhe<br />
38 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Denkmalschutz und -pflege<br />
Abb. 5<br />
Abb. 6 Abb. 7<br />
Abb. 8 Abb. 9<br />
von ca. 51 Metern. Das Bauwerk wurde<br />
als symmetrischer Mauerwerksbau mit<br />
Pfeilervorlagen, sogenannten Pilastern,<br />
und massiven Decken zwischen Stahlprofilträgern<br />
errichtet (Abb.2). Die Dekken<br />
unterteilen den Turm aufsteigend in<br />
seine einzelnen Ebenen: Eingangsbereich<br />
(Vorhalle und Foyer), Orgelraum,<br />
Werkstattraum, Uhrenkammer, Glockenstube<br />
mit Glockenstuhl und der Bekrönung<br />
aus Laterne mit Kreuz. Die Bauteile<br />
der Bekrönung wurden aus Stahlbeton<br />
hergestellt. Die Fassadenbekleidung aus<br />
angemörtelten keramischen Platten wurde<br />
zeitgleich mit den Wänden und Pfeilern<br />
ausgeführt (Abb.5), so dass hier<br />
bereits ein Austrocknen des Mauerwerks<br />
behindert wurde.<br />
Das Bauwerk litt bereits seit seiner<br />
Errichtung unter Mängeln. In der Bauak-<br />
Abb. 10 Abb. 12<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 39
Denkmalschutz und -pflege<br />
te wurden die statisch<br />
konstruktiven<br />
Instandsetzungsmaßnahmen<br />
der<br />
vergangenen Jahrzehnte<br />
dokumentiert,<br />
die jeweils<br />
eine gewisse Verbesserung<br />
des<br />
beeinträchtigten<br />
Bauzustandes<br />
bewirkten, nicht<br />
aber die eigentlichen<br />
Schadensursachen<br />
beseitigten.<br />
So wurde zum Beispiel<br />
1950 der<br />
≤geborstene Pfeiler≤<br />
im Erdgeschoss<br />
an der<br />
Nordwestecke des<br />
Abb. 13 Abb. 14<br />
Turmes durch den<br />
Einbau von Stahlstützen<br />
saniert, 1960 die gerissenen<br />
Laternenpfeiler der Glockenstube mit<br />
einem Stahlbetonmantel umkleidet und<br />
1961 im Haupteingangsbereich ein massiver<br />
und die Bauwerksansicht erheblich<br />
verändernder Aussteifungsrahmen aus<br />
Stahlbeton eingefügt.<br />
Die nun eingeleitete Planung der Sanierung<br />
hatte das Ziel die wirklichen Ursachen<br />
der Schäden zu beseitigen. Im<br />
Ergebnis unserer umfangreichen statischen,<br />
baukonstruktiven und bauphysikalischen<br />
Untersuchungen anhand von<br />
Schürfgruben, Freilegungen, Analysen<br />
von Materialproben und Feuchtigkeitsmessungen<br />
aber auch durch Auswertung<br />
alter statischer Berechnungen<br />
sowie historischer Fotos aus der Bauzeit<br />
Abb. 16<br />
Abb. 15 Abb. 17<br />
Abb. 18<br />
40 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Denkmalschutz und -pflege<br />
wurden folgende Ursachen für das vorhandene<br />
Schadensbild bzw. die wirkenden<br />
Schadensmechanismen erkannt:<br />
Primärschäden:<br />
• Behinderung des Austrocknens des<br />
Mauerwerks während und unmittelbar<br />
nach der Errichtung des Turmes durch<br />
gleichzeitige Herstellung des Wandmauerwerks<br />
mit den dampfdiffusionsdichten<br />
keramischen Fassadenplatten<br />
(Abb.5)<br />
• Aufreißen der Vertikalfugen der Fassadenplatten<br />
aufgrund des teilweise fehlenden<br />
Verbandes der Platten und den<br />
somit vorhandenen 30 m hohen vertikalen<br />
Fugen (Abb.1 u. 3), gefolgt vom<br />
Eindringen des Niederschlagswassers<br />
in die Hintermauerung über die Risse<br />
• Verwendung von nicht frostbeständigen<br />
Mauerwerksziegeln mit geringerer<br />
Festigkeit als in den statischen<br />
Berechnungen für die hoch belasteten<br />
Erdgeschosspfeiler angegeben.<br />
Abb. 19<br />
Folgeschäden:<br />
Vollständige Zerstörung des Ziegelmauerwerks<br />
der Pfeilervorlagen und der<br />
nördlichen Erdgeschosspfeiler infolge<br />
massiver Feuchtigkeits- und Frosteinwirkung<br />
(Abb.6-8), zusätzlich begünstigt<br />
durch eine statische Überbeanspruchung<br />
des Mauerwerks minderer Güte<br />
im Bereich der schlanken Erdgeschosspfeiler;<br />
verstärkte Rissbildung in der Fassadenfugen<br />
und -platten sowie Ablösung<br />
größerer Plattenabschnitte von der Hintermauerung<br />
mit flächigen Ausbeulung<br />
der Fassade zur Außenseite (Abb.3 u. 4). Abb. 20<br />
Abb. 22<br />
Abb. 21<br />
Auf Grund der fortgeschrittenen Schäden<br />
und des statisch bedenklichen<br />
Schadensumfanges im Bereich der hoch<br />
belasteten Erdgeschosspfeiler wurde der<br />
Glockenturm als nicht mehr ausreichend<br />
standsicher eingestuft und ein umgehendes<br />
Läuteverbot verhängt. Bis zur Ausführung<br />
der Sanierung wurde zur Sicherung<br />
des Turmes im Herbst 2004 im Erdgeschoss<br />
eine temporäre Absteifung eingebaut<br />
(Abb.9). Da damit jedoch nicht<br />
die Gefahr eines flächigen Ablösens der<br />
schweren Fassadenplatten sowie eines<br />
möglichen Absturz gebannt war, wurde<br />
nach erfolgter Absteifung der Turm eingerüstet<br />
und die Fassadenplatten abgebrochen.<br />
Das nun vollständig sichtbare<br />
Schadensbild am Mauerwerk des Turmes<br />
rechtfertigte alle bisherigen Sicherungsmaßnahmen<br />
und unterstrich deren<br />
Dringlichkeit. Das Mauerwerk der Pfeiler-<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 41
Denkmalschutz und -pflege<br />
Abb. 21<br />
vorlagen des Turmes war bis zu einer Tiefe<br />
von 30 bis 40 cm blätterteigartig durch<br />
Frostschäden zerstört (Abb.7 u. 8) und in<br />
diesem Zustand nicht mehr tragfähig.<br />
Durch den Abbruch der dampfdichten<br />
Fassadenplatten hatte das Wandmauerwerk<br />
endlich die Möglichkeit zum Austrocknen.<br />
In den Jahren 2009/2010 waren dann die<br />
Voraussetzungen für die Planung und<br />
Ausführung zur Wiederherstellung der<br />
Standsicherheit des Glockenturmes einschließlich<br />
Turmaufsatz und Bekrönung<br />
gegeben. Kernstück der Maßnahme war<br />
der Austausch der zerstörten Mauerwerkspfeiler<br />
im des Erdgeschoss des<br />
Turmes durch Stahlstützen, die Erneuerung<br />
der zehn 30 m hohen Pfeilervorlagen<br />
der Turmaußenwände durch neues<br />
frostbeständiges Mauerwerk und die<br />
Sanierung der Laterne mit Bekrönung.<br />
Eine große Herausforderung des Projektes<br />
war die stetige Sicherung des Bauzustandes<br />
des geschwächten Turmtragwerks.<br />
Zur Gewährleistung einer ausreichenden<br />
Standsicherheit wurden die<br />
Arbeiten abschnittsweise und nach einer<br />
genau festgelegten Abfolge ausgeführt.<br />
Von den zehn Pfeilervorlagen wurden<br />
maximal zwei gleichzeitig erneuert<br />
(Abb.13). Beim Austausch des schadhaften<br />
Mauerwerks der Pfeiler im Erdgeschoss<br />
durch drei Stahlstützenpaare je<br />
Pfeiler wurde jeder Mauerpfeiler nach<br />
Trennschnitt mittels Seilsäge nacheinander<br />
in drei vertikalen Abschnitten zerteilt<br />
und abgetragen, wobei nach jedem<br />
Abschnitt erst wieder ein tragendes Stützenpaar<br />
eingefügt wurde, bis insgesamt<br />
die drei Stützenpaare das Endtragwerk<br />
bildeten (Abb. 12).<br />
Da zum Bauwerk keine bauzeitlichen<br />
Konstruktionszeichnungen existierten,<br />
wurden bei der Ausführung der Bauleistungen<br />
je nach örtlichen Feststellungen<br />
konstruktive Anpassungen erforderlich.<br />
So war zum Beispiel bei der Erneuerung<br />
der Pfeilervorlagen auf Grund der hohen<br />
Festigkeit des Turmwandmauerwerks<br />
die vorgesehene Verzahnung nicht ohne<br />
Hinnahme größerer Schäden am Mauerwerksverband<br />
möglich, so dass eine<br />
alternative Lösung mit stetiger Vernadelung<br />
durch Gewindestähle aus Edelstahl<br />
erarbeitet wurde (Abb.13).<br />
Nach Abschluss der Sanierungs- und<br />
Instandsetzungsmaßnahmen sind die<br />
Erdgeschosspfeiler und die Turmaußenwände<br />
wieder standsicher, so dass der<br />
einst zur Verstärkung nachträglich eingebaute<br />
Stahlbetonrahmen im Eingangsbereich<br />
wieder zurückgebaut und damit<br />
das historische Erscheinungsbild wiederhergestellt<br />
werden konnte (Abb.16-<br />
18).<br />
Im Folgenden stand nun bis Ende 2011<br />
der Wiederaufbau der Fassade des Glokkenturmes<br />
im weiteren Fokus. Bei der<br />
Untersuchung von Varianten zur Wiederherstellung<br />
einer intakten Fassadenbekleidung<br />
wurde die Erneuerung des<br />
historischen Erscheinungsbildes als vorrangig<br />
betrachtet. Um Bauschäden wie<br />
in der Vergangenheit zu vermeiden,<br />
bekam der Turm nun eine Bekleidung aus<br />
einer vorgehängten, hinterlüfteten Keramikplattenfassade<br />
auf Trägerplatten mit<br />
einer Schienenunterkonstruktion in möglichst<br />
getreuem originalem Abbild<br />
(Abb.14-19). So fertig gestellt präsentiert<br />
sich der Turm der Kirche in seinem neuen<br />
alten Gewand.<br />
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42 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Denkmalschutz und -pflege<br />
Pumpwerk Alte Emscher in Duisburg als<br />
„Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst“<br />
ausgezeichnet<br />
Bundesingenieurkammer vergibt erstmals Würdigung an Bauwerk in NRW<br />
Pumpwerk im Stadtteil Beeck war 1914 fertig gestellt worden<br />
Knapp 100 Jahre alt ist das Pumpwerk<br />
Alte Emscher in Duisburg-Beeck mittlerweile,<br />
doch mit seinem imposanten Kuppelbau<br />
mit 41 Metern bildet es bis heute<br />
ein bedeutendes Bauwerk der Region.<br />
Am Freitag (24. Mai) ist das Pumpwerk,<br />
das sich im Besitz der Emschergenossenschaft<br />
befindet, deshalb von der<br />
Bundesingenieurkammer als „Historisches<br />
Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst<br />
in Deutschland“ ausgezeichnet<br />
worden. Es ist die erste Auszeichnung<br />
dieser Art für ein Bauwerk in Nordrhein-<br />
Westfalen, vorgeschlagen hatte das<br />
Pumpwerk die Ingenieurkammer-Bau<br />
NRW.<br />
Der Präsident der Bundesingenieurkammer,<br />
Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer,<br />
überbrachte die Würdigung. Das Bauwerk<br />
sei ein wichtiger Schritt zur Errichtung<br />
eines effektiven Kanalisationssystems<br />
und „ein erster Höhepunkt der<br />
wasserbaulichen Maßnahmen“ in der<br />
Region gewesen, erklärte Kammeyer.<br />
Gemeinsam mit NRW-Bauminister<br />
Michael Groschek, dem Vorstandsvorsitzenden<br />
der Emschergenossenschaft, Dr.<br />
Jochen Stemplewski, und dem Präsidenten<br />
der Ingenieurkammer-Bau NRW,<br />
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, enthüllte er<br />
eine Ehrentafel an dem Gebäude.<br />
Zugleich erscheint im Rahmen einer<br />
Schriftenreihe zu den „Historischen<br />
Wahrzeichen der Ingenieurkunst“ eine<br />
Publikation zu dem Bauwerk.<br />
Bei dem 1914 fertig gestellten Bauwerk<br />
handelt es sich um das älteste Pumpwerk<br />
der Emschergenossenschaft. Das<br />
Bauwerk wurde nach einem Entwurf des<br />
Architekten Alfred Fischer und des Bauingenieurs<br />
Ernst Mautner geplant und<br />
gebaut, einen wichtigen Anteil hatten bei<br />
der Umsetzung auch Mitarbeiter der einige<br />
Jahre zuvor gegründeten Emschergenossenschaft.<br />
Mit seinem imposanten<br />
Kuppeldach zählte das Pumpwerk zu<br />
den herausragenden Gebäuden seiner<br />
Zeit. Das Gebäude nimmt bereits die<br />
Sachlichkeit des Bauhaus-Stils der<br />
1920er Jahre vorweg.<br />
Minister Groschek: Pumpwerk ist „ein<br />
Beispiel höchster Ingenieurbaukunst“<br />
NRW-Bauminister Michael Groschek<br />
erklärte anlässlich der Auszeichnung:<br />
„Das Pumpwerk Alte Emscher ist ein Beispiel<br />
höchster Ingenieurbaukunst. Technik<br />
und Schönheit, Funktion und Ästhetik<br />
stehen perfekt im Einklang. Die<br />
Emschergenossenschaft kann auf ihr<br />
‚Historisches Wahrzeichen‘ ebenso stolz<br />
sein wie die Ingenieurkammern von Bund<br />
und NRW.“ Ministerialdirektor Dipl.-Ing.<br />
Günther Hoffmann vom Bundesbauministerium<br />
ergänzte: „Das Bundesministerium<br />
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
begrüßt das große Engagement der<br />
Bundesingenieurkammer, die seit 2007<br />
die Auszeichnung ‚Historische Wahrzeichen<br />
der Ingenieurbaukunst in Deutschland'<br />
verleiht.“<br />
Den „visionären Pioniergeist“ beim Bau<br />
des Pumpwerkes lobte der Präsident der<br />
Ingenieurkammer-Bau NRW, Dr.-Ing.<br />
Heinrich Bökamp. Das Gebäude sei ein<br />
„gutes Vorbild“ dafür, wie die Herausforderungen<br />
einer Gesellschaft durch technologische<br />
Lösungen zu bewältigen seien.<br />
Von dem Bauwerk habe die einheimische<br />
Bevölkerung enorm profitiert.<br />
Krankheiten wie Typhus, Ruhr und Cholera,<br />
unter denen die Region bis dahin<br />
immer wieder gelitten hatte, konnten<br />
durch seinen Betrieb ausgemerzt werden.<br />
Auch der Vorstandsvorsitzende der<br />
Emschergenossenschaft, Dr. Jochen<br />
Stemplewski, unterstrich die besondere<br />
Bedeutung des Bauwerks für die Region:<br />
„Das Pumpwerk Duisburg Alte Emscher<br />
ist für die Emschergenossenschaft nicht<br />
nur ein technisch bedeutendes Baudenkmal.<br />
Es war das erste der mittlerweile<br />
mehr als 100 Pumpwerke im Emschergebiet<br />
– und was häufig vergessen wird:<br />
Das Pumpwerk ist kein stillgelegtes Industriedenkmal,<br />
sondern bis heute immer<br />
noch in Betrieb.“ Der Präsident der Bundesingenieurkammer,<br />
Dipl.-Ing. Hans-<br />
Ullrich Kammeyer, verwies darauf, dass<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 43
Denkmalschutz und -pflege<br />
das Pumpwerk nach seiner Vollendung<br />
um zwei Meter gesunken und dennoch<br />
„bis heute funktionsfähig“ sei.<br />
Auszeichnung zum „Historischen Wahrzeichen“<br />
wurde bereits zwölf Mal verliehen<br />
Die Bundesingenieurkammer würdigt<br />
mit seiner Auszeichnung bedeutende<br />
Ingenieurbauwerke. Das Duisburger<br />
Pumpwerk ist das mittlerweile zwölfte<br />
Bauwerk, das ausgezeichnet wird. Die in<br />
Frage kommenden Bauwerke müssen<br />
sich in Deutschland befinden und älter<br />
als 50 Jahre sein. Zu dem Duisburger<br />
Pumpwerk ist auch eine Publikation der<br />
Bundesingenieurkammer erschienen:<br />
Kierdorf, Alexander -<br />
Das Pumpwerk Alte<br />
Emscher Duisburg.<br />
1. Aufl. <strong>Berlin</strong>:<br />
Bundesingenieurkammer<br />
2013.<br />
96 Seiten, 106 Abb., Englisch-Broschur,<br />
9.80 Euro,<br />
ISBN 978-3-941867-11-6.<br />
Bestellungen oder Rezensionsexemplare<br />
bitte über info@bingk.de<br />
oder www.bingk.de/order-hw.<br />
Pressekontakte:<br />
Ingenieurkammer-Bau NRW:<br />
Pressesprecher Michael Bosse,<br />
Telefon 0211- 13067132,<br />
Mobil 0172 – 2710165<br />
E-Mail: bosse@ikbaunrw.de<br />
Emschergenossenschaft:<br />
Pressesprecher Ilias Abawi,<br />
Telefon 0201 – 104 2586,<br />
Mobil 0177 - 4311831,<br />
E-Mail: abawi.ilias@eglv.de<br />
HANDLUNGSBEDARF AM<br />
BERLINER EICHENTOR<br />
Im letzten Jahr wurde ein Zeichen<br />
gesetzt: an der B1 wurden die ersten 10<br />
von den fehlenden ca. 140 Eichen<br />
gesetzt. Diese Chausse wurde von Carl<br />
Langhans nahezu zeitgleich mit seinem<br />
Brandenburger Tor erbaut.<br />
Damit ist diese einmalige, fast parkähnliche<br />
Einfahrt in die Stadt <strong>Berlin</strong> wieder ins<br />
Bewußtsein gerückt, und vielen ist der<br />
vernachlässigte Zustand dieser Straße<br />
erst jetzt in den Blick gerückt: große Lükken,<br />
tote bzw. artfremde Nachpflanzungen<br />
und Baumstubben.<br />
Zu den letztjährigen Spendern gehörten<br />
die Firmen Lorberg, Hermenegildo Zegna,<br />
die Deutsche Bahn AG und zahlreiche<br />
Einzelspender.<br />
In diesem Spätherbst wollen die Projektinitiatoren<br />
mit Hilfe der Stadtbaumaktion<br />
vom <strong>Berlin</strong>er Senat 25 Jungeichen setzten.<br />
Sie werden anschließen an die im<br />
vergangenen Jahr gepflanzten Jungbäume<br />
auf der Postdamer Chaussee (Höhe<br />
Hausnummer 25), und zwar stadteinwärts<br />
in Richtung der Preußischen Meile.<br />
Bei dieser Gelegenheit soll auch der<br />
preußische Meilenstein restauriert werden.<br />
Er ist, graffitiübersäht, in einem<br />
bedauernswerten Zustand.<br />
Für die diesjährige Pflanzung liegt auf<br />
dem Konto der Bezirkskasse Steglitz-<br />
Zehlendorf (Konto 1210 003 402, <strong>Berlin</strong>er<br />
Sparkasse BLZ 100 500 00, Stichwort<br />
BAUKAMMER BERLIN<br />
ANZEIGENAUFGABE BITTE PER EMAIL AN<br />
CB-VERLAG@T-ONLINE.DE<br />
BERLINER EICHENTOR, 1136 0007<br />
71666) das Geld für 19 Bäume bereit.<br />
Es fehlen aber noch die Mittel für die restlichen<br />
6 Bäume. Für die in diesem Jahr<br />
zu pflanzenden 25 Bäume wird der<br />
Zuschuß des <strong>Berlin</strong>er Senats in Form von<br />
500 €/Baum genutzt und so das Spendenaufkommen<br />
pro Eiche auf 500 € verringert.<br />
Eine kürzliche Begehung der Pflanzstelle<br />
ergab, dass trotz der großen, diesjährigen<br />
Sommerhitze die Jungbäume in vollem<br />
Saft stehen und ihre Kronen sich seit<br />
der Pflanzung nahezu verdoppelt haben.<br />
Lassen Sie uns deshalb an diesem kommenden<br />
Pflanztermin großzügig weitere<br />
Bäume pflanzen. im Voraus danken wir<br />
Ihnen für jede Art von Unterstützung<br />
eines Projekts, das den Handlungsbedarf<br />
an der B1 erkannt hat: DAS BERLI-<br />
NER EICHENTOR!<br />
Projektverantwortliche<br />
Ana Kunst-Baur Juergen Vetter<br />
BERLINER EICHENTOR<br />
ww.berlinereichentor.de<br />
44 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Recht<br />
Neues in der HOAI 2013:<br />
Folgende wesentliche Neuerungen bringt die HOAI 2013 gegenüber der HOAI 2009:<br />
Dipl.-Ing. Peter Kalte<br />
1. Tafelwerterhöhung<br />
Die HOAI 2013 erhöht die verbindlichen<br />
Tafelwerte im Schnitt um rund 17 %.<br />
Dabei werden die Honorare bei niedrigen<br />
anrechenbaren Kosten um bis zu 40 %<br />
erhöht und bei hohen anrechenbaren<br />
Kosten um einige wenige Prozent, in einzelnen<br />
Fällen (Technische Ausrüstung,<br />
Honorarzone I) sogar leicht reduziert. Die<br />
Verteilung ist innerhalb der Tafeln und<br />
zwischen den Leistungsbildern sehr<br />
unterschiedlich. Will man die Veränderung<br />
erkennen, ist das Gutachten des<br />
BMWi zur Honorarstruktur hilfreich.<br />
Damit ist die Erweiterung des Grundleistungsbilds<br />
und der wirtschaftlichen Entwicklung<br />
in den Tafelwerten abgebildet.<br />
2. Leistungsbilder<br />
Die Leistungsbilder wurden aktualisiert,<br />
weitgehend vereinheitlicht und erweitert.<br />
Dabei werden insbesondere die Leistungen<br />
zur Kosten- und Terminkontrolle<br />
deutlich erweitert. So ist in der Objekt und<br />
Fachplanung bereits in der Leistungsphase<br />
2 – Vorplanung ein Terminplan mit den<br />
wesentlichen Vorgängen des Planungsund<br />
Bauablaufs aufzustellen und in den<br />
Leistungsphasen 3 und 5 fortzuschreiben.<br />
In der Leistungsphase 6 ist jetzt das<br />
erstellte Leistungsverzeichnis vom Planer<br />
zu verpreisen. In der Leistungsphase 2 ist<br />
bereits ein Vergleich der Kostenschätzung<br />
mit den finanziellen Rahmenbedingungen<br />
vorgesehen und es gibt dann in 5<br />
statt wie bisher in 3 Leistungsphasen<br />
Kostenkontrollen.<br />
Damit ist die HOAI 2013 aktueller und<br />
erweitert die Termin- und Kostenplanung.<br />
3. Leistungsphasenbewertung<br />
Die HOAI 2013 verteilt die Prozente der<br />
Leistungsphasenbewertungen neu. So<br />
wird die Leistungsphase 2 Vorplanung<br />
durchgängig höher bewertet, die Leistungsphase<br />
9 niedriger. Ansonsten finden<br />
nur kleinere Verschiebungen statt.<br />
Damit legt die HOAI 2013 neue Gewichtungen<br />
in der Vergütung.<br />
4. Objektlisten<br />
Die Objektlisten für die Bestimmung der<br />
Honorarzonen als Regelzuordnung sind<br />
aktualisiert und erweitert. Es sind<br />
wesentlich mehr Beispiele aufgeführt<br />
und nach Kategorien gegliedert. So sind<br />
jetzt auch in der Technischen Ausrüstung<br />
die seit der HOAI 2009 eingeführten 8<br />
Anlagengruppen abgebildet.<br />
Damit wird die Honorarzonenbestimmung<br />
mit den Objektlisten wieder durchgängig<br />
und einfacher möglich.<br />
5. Aufträge für mehrer Objekte<br />
Die Abrechnung von Aufträgen, die meh-<br />
HOAI 2013 | erstmals in 5 Einzelbänden für praktisches Arbeiten<br />
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Band 4: Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung | ca. 24,80 EUR<br />
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≤≥
Recht<br />
rere Objekte umfassen, ist in § 11 HOAI<br />
2013 deutlich klarer als in der HOAI 2009<br />
geregelt. Insbesondere sind die Fälle, bei<br />
denen die anrechenbaren Kosten von<br />
mehreren Objekten zu addieren sind, sowohl<br />
in der Objektplanung, als auch in<br />
der Fachplanung weitgehend nachvollziehbar<br />
beschrieben. So wird jetzt in § 11<br />
Abs. 2 HOAI 2013 geregelt, dass nur<br />
dann die anrechenbaren Kosten von<br />
mehreren Objekte zu addieren sind,<br />
wenn diese weitgehend gleichartige Planungsbedingungen<br />
haben und im zeitlichen<br />
und örtlichen Zusammenhang als<br />
Teil einer Gesamtmaßnahme geplant und<br />
errichtet werden sollen.<br />
Damit ist die Honorarberechnung bei<br />
mehreren Objekten klarer geregelt.<br />
6. Planen und Bauen im Bestand<br />
Der Umbau ist wieder auf „wesentliche“<br />
Eingriffe in Konstruktion oder Bestand<br />
beschränkt und in der Höhe auf bis 33 %<br />
in den Objektplanungen und auf bis zu 50<br />
% bei den Fachplanungen begrenzt. In<br />
der Verordnungsbegründung wird klargestellt,<br />
dass es weder in der HOAI 2009,<br />
noch in der HOAI 2013 einen Mindestumbauzuschlag<br />
gibt. Dafür wird die mitzuverarbeitende<br />
Bausubstanz als Teil der<br />
anrechenbaren Kosten in § 4 Abs. 3 HOAI<br />
2013 wieder eingeführt. Diese ist erst im<br />
Rahmen der Kostenberechnung angemessen<br />
auszuweisen und erhöht die<br />
anrechenbaren Kosten. Dies greift für<br />
Umbauten, Erweiterungsbauten und für<br />
Instandsetzungen. Das gilt jetzt auch für<br />
Freianlagen. Bei diesen stellt die Verordnungsbegründung<br />
nur klar, dass dies<br />
nicht für natürlichen Bestand gilt.<br />
Damit ist in allen Leistungsbildern beim<br />
Planen und Bauen im Bestand wieder<br />
oder sogar neu mitverarbeitete vorhandene<br />
Bausubstanz anzusetzen.<br />
7. Änderungsleistungen<br />
§ 10 HOAI 2013 fasst jetzt alle Regelungen<br />
zur Vergütung von Änderungsleistungen<br />
in einem eigenen Paragrafen mit<br />
zwei Absätzen zusammen. § 10 Abs. 1<br />
HOAI 2013 normiert, dass und wann<br />
Honorarberechnungsgrundlagen anzupassen<br />
sind. § 10 Abs. 2 HOAI 2013<br />
regelt, dass eine Wiederholung von<br />
Grundleistungen entsprechend ihrem<br />
Wiederholungsanteil zu vergüten ist.<br />
Damit ist klargestellt, dass Änderungsleistungen<br />
zu vergüten sind und zwar entweder<br />
über eine Fortschreibung der<br />
Kostenberechnung oder als wiederholte<br />
Grundleistung entsprechend ihrem Wiederholungsanteil.<br />
8. Zahlung<br />
In § 15 Abs. 1 HOAI 2013 wird die Zahlung<br />
des Honorars zukünftig nicht mehr<br />
nur an eine prüfbare Rechnung gekoppelt,<br />
sondern auch an eine Abnahme.<br />
Ohne Abnahme ist keine Fälligkeit des<br />
Honorars mehr gegeben. Es besteht kein<br />
Zahlungsanspruch.<br />
Damit sollen und müssen zukünftig auch<br />
Planungsleistungen formell abgenommen<br />
werden. Das ist allerdings in allen<br />
Werkverträgen nach BGB der Standart.<br />
So kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber<br />
nach § 640 BGB eine Frist zur<br />
Abnahme setzen. Nach Ablauf der Frist<br />
gilt die Leistung als abgenommen.<br />
9. Verkehrsanlagen<br />
In den §§ 45 bis 48 HOAI 2013 erhalten<br />
die Verkehrsanlagen völlig eigenständige<br />
Regelungen. Es erfolgt keine Ankoppelung<br />
mehr an die Regelungen zu Ingenieurbauwerken.<br />
Damit sind einige<br />
Regelungen neu und verändert. So sind<br />
die Ausstattung und Nebenanlagen von<br />
Verkehrsanlagen klarer abgegrenzt Teil<br />
der anrechenbaren Kosten. Auch die<br />
Honorarzonenbestimmung über Bewertungsmerkmale<br />
ist wieder so, wie sie in<br />
der HOAI 1996/2002 war und auch nur so<br />
Sinn machte. In der Anlage 13 HOAI 2013<br />
erhalten die Verkehrsanlagen ein eingeständiges<br />
Leistungsbild.<br />
Damit gibt es für Verkehrsanlagen erstmalig<br />
umfassend eigenständige Regelungen.<br />
10. Tragwerksplanung<br />
In § 49 Abs. 2 HOAI 2013 wird das Tragwerk<br />
erstmalig in einer HOAI definiert.<br />
Nur noch die lastabtragenden Konstruktionen,<br />
die für die Standsicherheit maßgeblich<br />
sind, sind Teil des Tragwerks im<br />
Sinne der HOAI. Damit ist ab jetzt klargestellt,<br />
dass z. B. Geländer nicht Teil eines<br />
so definierten Tragwerks sind. Hat der<br />
Tragwerksplaner nur die Grundleistungen<br />
im Auftrag, ist die Berechnung von<br />
Geländern oder anderen nicht als Tragwerk<br />
im Sinne des § 49 Abs. 2 HOAI 2013<br />
einzustufenden Bauteilen eine Besondere<br />
Leistung und gesondert zu vergüten.<br />
Damit wird klargestellt, was zum Tragwerk<br />
im Sinne der HOAI gehört und was<br />
nicht.<br />
Bei Gebäuden ermitteln sich die anrechenbaren<br />
Kosten weiterhin mit 55 %<br />
der Baukonstruktionskosten und 10 %<br />
der Kosten der Technischen Anlagen. Die<br />
Anrechenbarkeit der Technischen Ausrüstung<br />
wurde also unverändert wie in der<br />
HOAI 2009 beibehalten. Die anrechenbaren<br />
Kosten von Ingenieurbauwerken<br />
werden nicht mehr nach der so genannten<br />
Gewerkeliste ermittelt, sondern ergeben<br />
sich aus 90 % der Baukonstruktionskosten<br />
und 15 % der Kosten der<br />
Technischen Anlagen. Bei hoch ausgestatteten<br />
Ingenieurbauwerken kann dies<br />
die anrechenbaren Kosten gegenüber<br />
der bisherigen Regelung deutlich erhöhen.<br />
Damit wird die Ermittlung der anrechenbaren<br />
Kosten von Tragwerken von Ingenieurbauwerken<br />
sehr viel einfacher.<br />
11. Technische Ausrüstung<br />
Der Anwendungsbereich der Technischen<br />
Ausrüstung wurde in der Anlagengruppe<br />
7 und 8 erweitert und klarer geregelt.<br />
In der Anlagengruppe 7 sind jetzt<br />
nicht mehr nur die nutzungsspezifischen<br />
Anlagen, sondern auch die verfahrenstechnischen<br />
Anlagen, und in der Anlagengruppe<br />
8 ist nicht nur die Gebäudeautomation,<br />
sondern auch die Automation<br />
von Ingenieurbauwerken aufgeführt.<br />
Damit ist die Planung der Verfahrensund<br />
Prozesstechnik von Ingenieurbauwerken<br />
endgültig in der Technischen<br />
Ausrüstung angekommen.<br />
12. Linienbauwerke<br />
In den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke,<br />
Tragwerksplanung und Technische<br />
Ausrüstung sind Vergütungsregelungen<br />
für Linienbauwerke aufgenommen.<br />
Demnach liegt bei Bauwerken mit<br />
großer Längenausdehnung, die unter<br />
gleichen baulichen Verhältnissen errichtet<br />
werden, ein Ausnahmefall nach § 7<br />
Abs. 3 HOI 2013 vor und es kann ein<br />
Honorar unterhalb der HOAI-Mindestsätze<br />
vereinbart werden.<br />
Damit regelt die HOAI 2013 erstmalig,<br />
dass Linienbauwerke einen Ausnahmefall<br />
darstellen.<br />
13. Beratungsleistungen<br />
Die in der Anlage 1 aufgeführten so<br />
genannten Beratungsleistungen:<br />
Umweltverträglichkeitsstudie, Bauphysik,<br />
Geotechnik und Ingenieurvermessung<br />
sind inhaltlich aktualisiert und entsprechen<br />
damit wieder den Regeln der<br />
Technik. Allerdings sind die Honorare<br />
dieser Leistungen weiterhin kein verbindlicher<br />
Teil der HOAI 2013. Die Honorare<br />
sind frei vereinbar.<br />
46 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Recht<br />
Rundschreiben SenStadtUm VI A Nr. 02 / 2013<br />
Vergabe- und Vertragswesen für Architekten und Ingenieure<br />
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen<br />
(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) vom 10. Juli 2013<br />
HOAI im Bundesgesetzblatt<br />
Begründung zur 7. Novelle der HOAI<br />
(Bundesratsdrucksache 334/13)<br />
Erlass des Bundesministeriums für Verkehr,<br />
Bau und Stadtentwicklung<br />
- B 10-8111.4.3 – vom 19.08.2013<br />
Verzeichnis der Anlagen zu Abschnitt II<br />
der ABau<br />
I. Neue Gliederung der Verordnung<br />
II. Zu wesentlichen inhaltlichen<br />
Änderungen<br />
III. Übergangsregelung<br />
IV. Hinweise zur Übergangsregelung<br />
V. Neue Anlagen der ABau<br />
Die Neufassung der Verordnung über<br />
die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen<br />
(HOAI) wurde am 16. Juli<br />
2013 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 53<br />
Seite 2732 ff. veröffentlicht und ist am<br />
17. Juli 2013 in Kraft getreten.<br />
Die neue HOAI 2013 gilt für alle ab<br />
diesem Datum abgeschlossenen<br />
Verträge für Architekten- und Ingenieurleistungen.<br />
Es gilt der Zeitpunkt der Leistungsvereinbarung<br />
und nicht der Leistungserbringung.<br />
Für das Nachstehende wird ergänzend<br />
wird auf die Teile I und II des o. g. Erlases<br />
des BMVBS vom 19. August 2013 verwiesen.<br />
I. Neue Gliederung der Verordnung:<br />
Kern der aktuellen Novellierung der HOAI<br />
sind die Modernisierung und Vereinheitlichung<br />
der Leistungsbilder sowie die<br />
Aktualisierung der Honorarstruktur. Die<br />
Verordnung wurde inhaltlich neu strukturiert<br />
und enthält umfangreiche Änderungen.<br />
Die HOAI bleibt in verbindliche und<br />
unverbindliche Regelungsbereiche gegliedert.<br />
Bei den verbindlichen Regelungsbereichen<br />
handelt es sich um die<br />
Teile 1 bis 5 der Verordnung (Allgemeine<br />
Vorschriften und Regelung der einzelnen<br />
Leistungsbereiche) sowie die Anlagen 2<br />
bis 15 (Objektlisten und Leistungsbilder).<br />
Der unverbindliche Verordnungsteil<br />
besteht aus der Anlage 1 zu § 3<br />
Absatz 1 HOAI 2013 für Beratungsleistungen.<br />
Die Honorare für Besondere<br />
Leistungen, die in der HOAI nicht<br />
abschließend aufgezählt sind, können<br />
ebenso frei vereinbart werden wie für die<br />
Leistungen der Anlage 1.<br />
Im Teil 1 werden allgemeine preis- und<br />
vertragsrechtliche Vorschriften zusammengefasst.<br />
Sie werden durch fachspezifische<br />
Regelungen in den einzelnen<br />
Leistungsbereichen der Teile 2 bis 4<br />
ergänzt oder durch Verweisungen in<br />
Bezug genommen (z.B. Umbauzuschlag,<br />
Beauftragung von Einzelleistungen, Wiederholungen<br />
etc.).<br />
Wieder aufgenommen in den Teil 1 wurden<br />
Regelungen zu den Honorarzuschlägen<br />
für Umbau / Modernisierung und für<br />
Instandsetzung / -haltung sowie zur<br />
Anrechenbarkeit der mitzuverarbeitenden<br />
Bausubstanz.<br />
Die Teile 2 bis 4 in Verbindung mit den<br />
Anlagen 2 bis 15 enthalten die Vorschriften<br />
über die Honorierung von<br />
Grundleistungen der Flächenplanung,<br />
der Objektplanung und der Fachplanung<br />
sowie die prozentuale Bewertung der<br />
Leistungsphasen und die Honorartafeln.<br />
Die Leistungsbilder selbst werden weiterhin<br />
in den Anlagen dargestellt.<br />
Neuerdings werden die Leistungsbilder<br />
für Gebäude und Freianlagen in den<br />
Anlagen 10 und 11 getrennt aufgeführt.<br />
Außerdem wurde das Leistungsbild für<br />
Ingenieurbauwerke in Anlage 12 vom<br />
Leistungsbild für Verkehrsanlagen in<br />
Anlage 13 separiert.<br />
Aufgegeben wurde die bisherige Anlage<br />
2, denn die Besonderen Leistungen werden<br />
beispielhaft den Grundleistungen im<br />
Leistungsbild der fachspezifischen Anlage<br />
gegenübergestellt. Außerdem wurden<br />
die Objektlisten wieder dem jeweiligen<br />
Leistungsbild einer Anlage zugeordnet<br />
und frühere Anlage 3 hierdurch aufgegeben.<br />
In diesem Zusammenhang wurden<br />
die Objektlisten neu nach Objekttypen<br />
strukturiert, denen tabellarisch die<br />
verschiedenen Honorarzonen zugeordnet<br />
werden.<br />
Überarbeitet wurden auch die Leistungsbilder<br />
der Beratungsleistungen in Anlage<br />
1 (für Umweltverträglichkeitsstudien,<br />
Bauphysik – Wärmeschutz / Energiebilanzierung<br />
– Bauakustik, Geotechnik und<br />
Ingenieurvermessung). Ihr Honorar ist<br />
nicht verbindlich geregelt und frei zu<br />
vereinbaren.<br />
II. Zu wesentlichen inhaltlichen<br />
Änderungen:<br />
Die Überarbeitung der Leistungsbilder<br />
hat zu begrifflichen und inhaltlichen Änderungen<br />
geführt. Außerdem wurden die<br />
prozentualen Bewertungen einiger Leistungsphasen<br />
geändert. Nach Angaben<br />
des Verordnungsgebers hat die Überarbeitung<br />
der Honorarvorschriften im Allgemeinen<br />
und im Besonderen Teil der<br />
HOAI zu einer durchschnittlichen Honorarerhöhung<br />
von 17 % (bei einer großen<br />
Spannweite) geführt. Im Folgenden werden<br />
wesentliche neue Regelungen<br />
aufgeführt:<br />
1. Dem an vielen Stellen der HOAI verankerten<br />
Schriftformerfordernis wird<br />
durch die Verwendung der neuen<br />
Vertragsmuster Rechnung getragen.<br />
2. Der Begriff „raumbildende Ausbauten“<br />
wurde durch die Bezeichnung<br />
„Innenräume“ ersetzt. Der Begriff<br />
„Leistungen eines Leistungsbildes“<br />
wurde auf die Bezeichnung „Grundleistungen“<br />
zurückgeführt. Der Begriff<br />
der „fachlich“ allgemein anerkannten<br />
Regeln der Technik in § 2<br />
HOAI 2009 wurde fallengelassen.<br />
3. Der Begriff „Objekt“ nach § 2 HOAI<br />
dient als Steuerbegriff und umfasst<br />
Gebäude, Innenräume, Freianlagen,<br />
Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen<br />
der Objektplanung. Er bezeichnet<br />
auch Tragwerke und Anlagen der<br />
Technischen Ausrüstung bei der<br />
Fachplanung.<br />
Innenräume können zusammengefasst<br />
mit Gebäuden ein Objekt bilden<br />
oder als Einrichtungsplanung ein<br />
eigenständiges Objekt darstellen.<br />
Anlagen der Technischen Ausrüstung<br />
bilden dann ein Objekt, wenn sie zu<br />
einer Anlagengruppe nach § 53<br />
Absatz 2 HOAI gehören oder funktional<br />
gleichartige Anlagen innerhalb<br />
einer Anlagengruppe darstellen.<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 47
Recht<br />
4. Für jeden Objektplaner besteht die<br />
Verpflichtung zur durchgängigen<br />
Kostenverfolgung. Deswegen wurden<br />
Grundleistungen zur Kostenkontrolle<br />
in den Leistungsphasen 2 und 6<br />
verankert.<br />
In diesem Sinne wurden auch die<br />
Leistungsphasen 6 und 7 ergänzt.<br />
Nunmehr sind bepreiste Leistungsverzeichnisse<br />
aufzustellen, die im<br />
Rahmen der Kostenkontrolle mit der<br />
Kostenberechnung und mit den<br />
Ausschreibungsergebnissen zu vergleichen<br />
sind.<br />
5. Außerdem wurden die Anforderungen<br />
an eine Dokumentation der Planungs-<br />
und Ausführungsergebnisse<br />
ergänzt und vereinheitlicht. Deswegen<br />
wurde in den Leistungsphasen 1<br />
bis 3 der Objektplanung die Grundleistung<br />
der „Dokumentation und<br />
Erläuterung der Ergebnisse“ präzisiert.<br />
In Leistungsphase 7 hat eine<br />
Dokumentation des Vergabeverfahrens<br />
zu erfolgen. Die systematische<br />
Zusammenstellung der zeichnerischen<br />
Darstellungen wurde von<br />
Leistungsphase 9 nach Phase 8 verschoben,<br />
da sie zeitlich mit der Übergabe<br />
des Objekts verknüpft ist und<br />
außerdem dem Auftraggeber bei einer<br />
etwaigen Teilabnahme nach der<br />
Leistungsphase 8 zur Verfügung stehen<br />
soll.<br />
6. Konsequent wurde das Aufstellen,<br />
Fortschreiben und Überwachen der<br />
Terminplanung in den Leistungsphasen<br />
2, 3, 5 und 8 bei der Planung<br />
von Gebäuden, Innenräumen, Freianlagen<br />
und von Technischer Ausrüstung<br />
vereinheitlicht.<br />
7. Als Grundleistung in Leistungsphase<br />
9 wird die fachliche Bewertung von<br />
Mängeln innerhalb der Verjährungsfrist<br />
von maximal fünf Jahren neu<br />
eingeführt. Die Überwachung der<br />
Mängelbeseitigung kann bei der<br />
Objektplanung zukünftig nur noch als<br />
Besondere Leistung beauftragt wer–<br />
den.<br />
8. Die Kosten von Anlagen der Maschinentechnik,<br />
die der Zweckbestimmung<br />
eines Ingenieurbauwerks dienen,<br />
sind anrechenbar, soweit der<br />
Objektplaner diese plant oder deren<br />
Ausführung überwacht (§ 42 Absatz 1<br />
HOAI 2013). Entsprechendes gilt für<br />
die Ausstattung und Nebenanlagen<br />
von Ingenieurbauwerken (§ 42 Absatz<br />
3 HOAI 2013) und von<br />
Verkehrsanlagen (§ 46 Absätze 1 und<br />
3 HOAI 2013). Zur Ausstattung von<br />
Straßen gehören u.a. Entwässe–<br />
rungsanlagen, Beleuchtung oder<br />
Lichtsignalanlagen.<br />
Das Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten<br />
und Betriebskosten und<br />
das Auflisten aller Anlagen mit technischen<br />
Daten und Angaben, z.B. für<br />
die Energiebilanzierung, wurde in<br />
Hinblick auf eine nachhaltige Planung<br />
in Leistungsphase 3 des Leistungsbildes<br />
Technische Ausrüstung aufgenommen.<br />
9. Begrifflich besteht die mitzuverarbeitende<br />
Bausubstanz (nach § 4 Absatz<br />
3 HOAI 2013) aus Teilen der Konstruktion<br />
oder Installation und setzt<br />
eine feste Verbindung mit dem Bauwerk<br />
voraus. Ihre Honorierung berücksichtigt,<br />
dass sie bereits durch<br />
Bauleistungen hergestellt ist und<br />
durch Planungs- und Überwachungsleistungen<br />
technisch oder<br />
gestalterisch mit verarbeitet wird.<br />
Natürlich gewachsene Vegetation<br />
oder Trag- bzw. Binderschichten einer<br />
Fahrbahn, deren Deckschicht<br />
erneuert wird, gehören beispielsweise<br />
nicht zur mitzuverarbeitenden<br />
Bausubstanz. Sie ist entsprechend<br />
ihrem Umfang z.B. über die Fläche,<br />
das Volumen, Bauteile oder Kosten–<br />
anteile objektbezogen zu ermitteln.<br />
Umfang und Wert sind schriftlich zu<br />
vereinbaren. Der maßgebliche Zeitpunkt<br />
dafür ist der Abschluss der<br />
Kostenberechnung, wenn diese nicht<br />
vorliegt, die Kostenschätzung.<br />
10. Die Regelung und Höhe des Umbauund<br />
Modernisierungszuschlags (nach<br />
§ 6 Absatz 2 HOAI 2013) entsprechen<br />
im Wesentlichen § 24 der HOAI 2002.<br />
Er ist unter Berücksichtigung des<br />
Schwierigkeitsgrads bei Auftragserteilung<br />
schriftlich und frei zu vereinbaren.<br />
Ein durchschnittlicher Schwierigkeitsgrad<br />
von Umbauten und<br />
Modernisierungen liegt in der Regel<br />
bei Honorarzone III (für Technische<br />
Ausrüstung: bei Honorarzone II) vor.<br />
Abhängig vom Leistungsbereich können<br />
bei einem durchschnittlichen<br />
Schwierigkeitsgrad Zuschläge bis zu<br />
33 % bei Objektplanungen (außer<br />
Innenräume) und bis zu 50 % bei<br />
Fachplanungen festgelegt werden.<br />
Wird kein Umbauzuschlag schriftlich<br />
vereinbart, wird ab einem durchschnittlichen<br />
Schwierigkeitsgrad<br />
unwiderleglich vermutet, dass ein<br />
Zuschlag von 20 % als vereinbart gilt.<br />
Wie bisher können die Vertragsparteien<br />
auch einen Zuschlag von<br />
weniger als 20 % vereinbaren.<br />
Gegenüber der alten Regelung wurde<br />
die prozentuale Wertspanne verringert,<br />
da neuerdings wieder die<br />
mitzuverarbeitende Bausubstanz<br />
anrechenbar ist. So können bei<br />
Umbauten und Modernisierungen u.<br />
U. sowohl ein Zuschlag als auch die<br />
mitzuverarbeitende Bausubstanz ho–<br />
norarwirksam werden. Da unter Umbauten<br />
ausschließlich Umgestaltungen<br />
mit wesentlichen Eingriffen in<br />
Konstruktion und Bestand zu verstehen<br />
sind, kann bei unwesentlichen<br />
Eingriffen (im Rahmen von Erweiterungsbauten,<br />
Instandsetzungen<br />
oder Instandhaltungen) lediglich die<br />
mitzuverarbeitende Bausubstanz<br />
berücksichtigt werden.<br />
11. Der Begriff der „anderen Leistungen“<br />
(§ 3 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 7 Absatz<br />
5 HOAI 2009) wurde zugunsten des<br />
neuen § 10 HOAI (2013) aufgegeben.<br />
Die neue Regelung stellt auf eine Ei–<br />
nigung zwischen Auftragnehmer und<br />
Auftraggeber ab, in der Änderungen<br />
des Leistungsumfangs und Anpassungen<br />
der Vergütung während der<br />
Laufzeit eines Vertrages schriftlich<br />
vereinbart werden. Diese Anforderung<br />
findet ihre Entsprechung in den<br />
neuen Vertragsmustern (siehe V.), in<br />
denen am Ende von jeder Leistungsphase<br />
ein einvernehmlich –<br />
zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber<br />
– abzuschließendes Erörterungsprotokoll<br />
gefordert wird.<br />
Dieses soll Abweichungen von den<br />
Projektzielen, deren Ursache bzw.<br />
Verursacher, mögliche Änderungen,<br />
Alternativen und Maßnahmen für die<br />
Planung benennen.<br />
12. Die Regelungen des § 11 wurden in<br />
der HOAI 2013 neu strukturiert und<br />
vereinfacht. In diesem Sinne wurde<br />
die Möglichkeit, anrechenbare<br />
Kosten zusammenzufassen, vom<br />
Grundsatz der „Getrennten Berechnung“<br />
in Absatz 1 unterschieden und<br />
in einen zweiten Absatz verschoben.<br />
Diese Reduzierungsregelung für<br />
„vergleichbare“ Objekte einer<br />
Gesamtmaßnahme in § 1 Absatz 2 ist<br />
von der Wiederholungsregelung in §<br />
11 Absatz 3 zu unterscheiden. Letztere<br />
gilt für im Wesentlichen „gleiche“<br />
Objekte, die im zeitlichen oder<br />
örtlichen Zusammenhang unter gleichen<br />
baulichen Verhältnissen (oder<br />
unter weitgehend vergleichbaren<br />
Bedingungen bei Technischer Aus-<br />
48 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Recht<br />
rüstung) geplant werden. Sie bezieht<br />
sich nicht mehr auf Leistungsphase<br />
7, sondern nur noch auf die Leistungsphasen<br />
1 bis 6. Die Wiederholungsregelung<br />
des § 11 Ansatz 4 gilt<br />
für Objekte, die bereits Gegenstand<br />
eines anderen Vertrags zwischen den<br />
Parteien waren. Sie ist jedoch nicht<br />
auf Freianlagen oder Verkehrsanlagen<br />
anwendbar.<br />
Bei den vergleichbaren Objekten<br />
kommt es darauf an, dass sie im<br />
funktionalen Zusammenhang einer<br />
Gesamtmaßnahme stehen. Gleich<br />
sind Objekte mit nahezu identischer<br />
Kubatur, Nutzung oder Raumaufteilung.<br />
Gleiche bauliche Verhältnisse<br />
bestehen bei nahezu identischem<br />
Baugrund oder entsprechender<br />
Nachbarbebauung.<br />
13. Die Regelungen für Instandsetzungen<br />
und Instandhaltungen wurden<br />
von § 36 HOAI 2009 nach § 12 HOAI<br />
2013 verschoben. Inhaltlich bleibt es<br />
unverändert bei einem Zuschlag um<br />
bis zu 50 % für Grundleistungen der<br />
Leistungsphase 8 bei Objekten. Die<br />
Regelung gilt nicht für die örtliche<br />
Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken<br />
und Verkehrsanlagen, die<br />
als Besondere Leistung frei zu vereinbaren<br />
ist.<br />
14. Grundsätzlich können alle Leistungsphasen<br />
eines Leistungsbilds,<br />
Teile von Leistungsphasen, einzelne<br />
Grundleistungen oder auch nur Teile<br />
von Grundleistungen nach HOAI<br />
beauftragt werden. Hierbei ist zu<br />
berücksichtigen, dass die in den<br />
Leistungsbildern erfassten Grundleistungen<br />
im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen<br />
Erfüllung eines Auftrags<br />
erforderlich sind. Gemäß § 8<br />
Absatz 2 hat die Vereinbarung der<br />
Bewertung (Prozentsätze) für übertragene<br />
Leistungsphasen, Teile von<br />
Leistungsphasen oder Einzelleistungen<br />
schriftlich zu erfolgen.<br />
Dies betrifft auch Leistungsphase 1<br />
(Grundlagenermittlung). Grundsätzlich<br />
steht einer Übertragung der<br />
Grundleistungen aus Leistungsphase<br />
1 an einen freiberuflich Tätigen nichts<br />
entgegen. Es ist jedoch zu überprüfen,<br />
ob die Grundlagenermittlung<br />
– im Ganzen oder in Teilen – bereits in<br />
vorangegangenen Projektphasen,<br />
z.B. im Rahmen des Bedarfsprogramms,<br />
eines Planungswettbewerbs<br />
oder durch Maßnahmen im<br />
Verfahren für frühe Kostensicherheit<br />
erbracht wurden.<br />
III. Übergangsregelung<br />
Die neue Verordnung gilt nicht für<br />
Grundleistungen, die vor ihrem Inkrafttreten<br />
vertraglich vereinbart wurden (§ 57<br />
HOAI 2013). Diese Regelung entspricht<br />
im Kern der Übergangsregelung des § 55<br />
HOAI 2009.<br />
Aufträge über freiberufliche Leistungen<br />
sind vor deren Aufnahme auf der Grundlage<br />
der Musterverträge der ABau und<br />
der Allgemeinen Vertragsbestimmungen<br />
(AVB) schriftlich zu erteilen.<br />
IV. Hinweise zur Übergangsregelung<br />
1. Stufenweise Beauftragung<br />
Die Vertragsmuster der ABau sehen eine<br />
stufenweise Beauftragung der Leistungen<br />
vor. Auch bei Stufenverträgen, die<br />
vor Inkrafttreten der HOAI 2013<br />
abgeschlossen und in denen Honorarvereinbarungen<br />
über später zu erbringende<br />
Leistungen getroffen wurden, gilt<br />
das bisherige Recht fort. Nach einem<br />
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Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 49
Recht<br />
Urteil des BGH steht die Honorarvereinbarung<br />
bei stufenweiser Beauftragung<br />
unter der aufschiebenden Bedingung,<br />
dass die in Aussicht genommenen Leistungen<br />
tatsächlich in Auftrag gegeben<br />
werden. Die hierzu vorab getroffene Honorarvereinbarung<br />
wird mit der vertraglichen<br />
Vereinbarung über die<br />
auszuführenden Leistungen wirksam<br />
und ist deshalb „bei Auftragserteilung“<br />
getroffen (BGH, Urteil vom 27.11.2008 –<br />
VII ZR 211/07).<br />
2. Anpassungsverträge<br />
Die Anpassung bestehender Verträge ist<br />
im Einzelfall zu prüfen. Unter Umständen<br />
kann es für den öffentlichen Auftraggeber<br />
sinnvoll sein, Leistungen zu beauftragen,<br />
die in die Leistungsbilder der HOAI<br />
neu aufgenommen worden sind. Die Verhandlungen<br />
über Leistungsänderungen<br />
sollten sich an den Leistungsbildern und<br />
der Vergütung nach neuer HOAI orientieren<br />
Die Beauftragung erfolgt schriftlich<br />
und per Nachtrag zum bestehenden Vertrag.<br />
3. Besonderheiten bei Vergabeverfahren<br />
Verträge für Architekten- und Ingenieurleistungen<br />
sind auch dann nach der<br />
HOAI 2013 abzuschließen, wenn der Vertrag<br />
nach dem 17. Juli 2013 geschlossen<br />
werden soll, der Bekanntmachung und<br />
Wertung im vorausgegangenen Vergabeverfahren<br />
jedoch noch die HOAI<br />
2009 zugrunde gelegt wurde. Bei der<br />
Beauftragung von verbindlichen HOAI-<br />
Leistungen ist eine Benachteiligung<br />
anderer Bieter nicht zu befürchten,<br />
solange von allen Bietern die gleichen<br />
Grundleistungen gefordert und abweichende<br />
Angebote nicht akzeptiert wurden.<br />
In jedem Fall ist eine Prüfung im Einzelfall<br />
erforderlich. Zum Beispiel:<br />
Für einen im VOF-Verfahren angebotenen<br />
und akzeptierten Umbauzuschlag<br />
nach HOAI 2009 ist davon auszugehen,<br />
dass er die erforderlichen Leistungen im<br />
Bestand (abhängig vom Umfang und<br />
vom Schwierigkeitsgrad) angemessen<br />
berücksichtigt. Eine entsprechende<br />
Honorierung kann nach HOAI 2013<br />
durch eine Anrechnung der mitzuverarbeitenden<br />
Bausubstanz und einen<br />
anderen Umbauzuschlag erreicht werden.<br />
Im Einzelfall bietet sich eine Nachverhandlung<br />
mit den in Betracht kommenden<br />
Bietern unter Beachtung des<br />
Gleichbehandlungsgrundsatzes an.<br />
Nach wie vor sollte der Leistungswettbewerb<br />
und nicht der Preiswettbewerb im<br />
Vordergrund stehen.<br />
Jede Anpassung bestehender Verträge<br />
muss die Höchst- und Mindesthonorare<br />
der neuen HOAI respektieren.<br />
V. Neue Anlagen der ABau<br />
Anlage 4 kann entnommen werden,<br />
welche Dokumente (Formulare und<br />
Texte) in der Anweisung für die Vorbereitung<br />
und Durchführung von Bauaufgaben<br />
<strong>Berlin</strong>s (ABau) neu aufgenommen<br />
oder aufgehoben wurden. Die Dateien<br />
werden sukzessive als ausfüllbare Formulare<br />
zur Verfügung gestellt werden.<br />
Sie sind über den folgenden Link auf die<br />
aktuelle ABau aufrufbar:<br />
(http://www.stadtentwicklung.berlin.de/<br />
service/gesetzestexte/de/abau/index.sh<br />
tml).<br />
Im Auftrag<br />
Meyer<br />
Neue Gehälter in Architektur- und Ingenieurbüros<br />
Für die Beschäftigten in den Architekturund<br />
Ingenieurbüros sind neue Gehälter<br />
vereinbart. Im August einigten sich die<br />
Tarifpartner ASIA und ver.di auf eine<br />
Erhöhung. Sie zeigt nach wie vor die<br />
schwierige Lage der Architektur- und<br />
Ingenieurbüros auf. Mit knapp über 1 %<br />
Steigerung und einer Einmalzahlung<br />
kann nicht von einer üppigen Lohnerhöhung<br />
gesprochen werden.<br />
Dazu gibt es eine Reihe von Fakten, die<br />
dieses Resultat rechtfertigen und bei den<br />
Tarifpartnern zur Einigung geführt haben.<br />
Dazu zählt auch die jüngst gültig gewordene<br />
HOAI 2013.<br />
Wie sollen Architekten und Ingenieure<br />
ihrer sozialen Verantwortung nachkommen,<br />
wenn die Einnahmesituation durch<br />
die HOAI 2013 nicht den Notwendigkeiten<br />
entspricht? Wie kann über haupt die<br />
HOAI als Honorargrundlage herangezogen<br />
werden, wenn mit allen Tricks und<br />
Vertragsformulierungen, aber auch durch<br />
eigenes Angebot ein Honorar unter dem<br />
Mindestsatz vereinbart wird oder werden<br />
muss?<br />
Vergessen wird dabei die zwangsweise<br />
nachlassende Qualität der Planungsleistung.<br />
Die Zahl der Schäden wächst und<br />
hat bei denen, die wegen Schadensfällen<br />
mit ihrer Versicherung Kontakt haben,<br />
schon ernste Auswirkungen. Nicht nur<br />
die Prämien für die Haftpflicht steigen.<br />
Auch sind schadenbelastete Verträge bei<br />
allen Gesellschaften stark unter Beobachtung.<br />
Erhebliche Mehrprämien oder<br />
gar Kündigungen sind ein ernsthaftes<br />
Thema geworden. Es brodelt. Das zeigt<br />
sich auch daran, dass der ohnehin kleine<br />
Kreis der Versicherer für Architekten- und<br />
Ingenieurhaftpflichten ständig schrumpft.<br />
Der Tarifvertrag kann bestellt werden<br />
über Verlag der ingenieur GmbH,<br />
Rheinstr. 129 c, 76275 Ettlingen, Fax<br />
07243-39395, Mail an Bestellung@ingenieurverlag.de<br />
oder im Internet über<br />
www.ingenieurverlag.de zu Euro 26,20<br />
incl. MwSt. und Versand.<br />
Preis der Baukammer <strong>Berlin</strong> 2013<br />
für besonders gute Abschlussarbeiten auf dem Gebiet des Bauingenieur- und Vermessungswesens<br />
an den <strong>Berlin</strong>er Hochschulen und der Technischen Universität <strong>Berlin</strong>.<br />
Mit dem Preis der Baukammer soll die Vielseitigkeit des Bauingenieurwesens anhand von herausragenden und<br />
sich durch besondere Kreativität auszeichnenden Abschlussarbeiten gezeigt werden.<br />
Die Abschlussarbeiten aus dem Jahr 2013 müssen bis zum 31.01.2014 eingereicht werden.<br />
Nähere Informationen:<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> · Gutsmuthsstr. 24 · 12163 <strong>Berlin</strong> · Tel.: (030) 79 74 43-0 · www.baukammerberlin.de<br />
50 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Recht<br />
Neue Richtlinie für Planungswettbewerbe - RPW 2013<br />
Einführungsveranstaltung im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)<br />
am 16. Juli 2013 in <strong>Berlin</strong><br />
Intentionen und Neuregelungen der RPW 2013<br />
Dipl.-Ing. Marion Pristl<br />
Die RPW 2013<br />
aus der Sicht des BMVBS<br />
Das Bundesministerium<br />
für Verkehr,<br />
Bau und<br />
Stadtentwicklung<br />
hat in enger<br />
Zusammenarbeit<br />
und Abstimmung<br />
mit der Bundesarchitektenkammer<br />
und der Bundesingenieurkammer<br />
die neue<br />
Richtlinie für Planungswettbewerbe<br />
RPW 2013 am 31.01.2013 herausgegeben.<br />
Die neue überarbeitete RPW 2013<br />
ist inzwischen in zahlreichen Bundesländern<br />
seit dem 1. März 2013 eingeführt.<br />
Die Einführungsveranstaltung am<br />
16.07.2013 diente dazu, die neue RPW<br />
2013 mit ihren Intentionen und Neuregelungen<br />
seit ihrer Novellierung von 2008<br />
bekannt zu machen und Beispiele positiv<br />
durchgeführter Planungswettbewerbe<br />
aufzuzeigen.<br />
Die Veranstaltung wurde durch den Referatsleiter<br />
B10 Herrn MR Karl-Heinz Collmeier<br />
eröffnet und moderiert sowie im<br />
weiteren Verlauf vom Abteilungsleiter für<br />
Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten<br />
Herrn MDir Günther Hoffmann<br />
mit einem Vortrag zur inhaltlichen Ausrichtung<br />
der RPW 2013 eingeführt.<br />
Herr Hoffmann erläuterte zunächst die<br />
Änderungen in der neuen RPW, die sich<br />
im wesentlichen auf eine einfachere<br />
Handhabung für den Auslober des Planungswettbewerbes<br />
bezogen und auf<br />
die Fassung klarer Begrifflichkeiten<br />
sowie einem neuen und umfangreichen<br />
Anlagenteil (z.B. Anlage II Abs. 2.3 Ingenieurtechnische<br />
Planungen). Die Novellierung<br />
der RPW war durch die Anwendererfahrungen<br />
seit Herausgabe der<br />
RPW 2008 erforderlich geworden.<br />
Im Vordergrund standen vor allem die<br />
Stärkung des offenen Wettbewerbs<br />
sowie die bevorzugte Beauftragung des<br />
1. Preisträgers mit einem klaren Auftragsversprechen.<br />
Darüber hinaus sollte<br />
auch der Zugang für junge und kleine<br />
Büros erleichtert werden.<br />
Die gezielte Werbung für mehr Planungswettbewerbe<br />
erscheint gerechtfertigt,<br />
wenn man bedenkt, dass ca. 50% der<br />
Vergaben ohne einen Wettbewerb durchgeführt<br />
werden. Aus vielen Vorbehalten<br />
seitens der Kommunen und Länder<br />
gegenüber der Durchführung von Planungswettbewerben<br />
sollten hier mehr<br />
Beratungen bei der Umsetzung der Vergaben<br />
erfolgen und die Vorteile der Wettbewerbe<br />
hervorgehoben werden.<br />
Das BMVBS setzt sich deutlich für die<br />
Stärkung des offenen Wettbewerbs ein<br />
sowie für interdisziplinäre Wettbewerbe.<br />
Der Zugang zum Wettbewerb wird durch<br />
qualitative Kriterien bei der Bewertung<br />
der Referenzen ermöglicht. Das häufig<br />
angewendete Zulosen von weiteren<br />
Bewerbern ist aus Sicht des BMVBS vergaberechtlich<br />
(>Gleichbehandlungsgrundsatz)<br />
nicht möglich. Zur Umsetzung<br />
von mehr Bürgerbeteiligung bei<br />
Großprojekten kann in geeigneten Fällen<br />
von den RPW abgewichen werden,<br />
wobei hier eine Berichtspflicht an das<br />
BMVBS besteht.<br />
Weitere Informationen sind online zu finden<br />
unter:<br />
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/<br />
Artikel/B/richtlinien-fuer-planungswettbewerbe.html?linkToOverview=js<br />
Die RPW2013 aus Sicht der<br />
Bundesarchitektenkammer und<br />
Bundesingenieurkammer<br />
Herr Joachim Brenncke, Vizepräsident<br />
der Bundesarchitektenkammer, sieht<br />
nicht nur bei den Kommunen und Ländern<br />
mehr Bedarf an Werbung für die<br />
Durchführung von Planungswettbewerben,<br />
sondern auch vermehrt bei den privaten<br />
Bauherrn, die häufig im schwierigen<br />
städtebaulichen Umfeld bauen wollen<br />
und deshalb auf eine breite Akzeptanz<br />
in der Gesellschaft angewiesen<br />
sind. Des weiteren sind geeignete<br />
Zugangsbedingungen für die Bewerber<br />
erforderlich, um den Teilnehmerkreis von<br />
vorn herein nicht zu sehr einzuschränken.<br />
Zugangsbeschränkungen sind in<br />
der Regel nicht innovationsfördernd. Zu<br />
beachten ist in diesem Kontext, dass ca.<br />
90 % der Architektenbüros aus weniger<br />
als 5 Mitarbeitern bestehen und folglich<br />
an den Verfahren zu beteiligen sind.<br />
Von Seiten der Bundesingenieurkammer<br />
wies Prof. Hans Georg Reinke als Vorsitzender<br />
des Bundeswettbewerbsausschusses<br />
auf die zunehmende Bedeutung<br />
der interdisziplinären Wettbewerbe<br />
hin. Die Motivation, einen fachübergreifenden<br />
Planungswettbewerb auszuloben,<br />
ergibt sich originär aus der Forderung<br />
nach der technischen Machbarkeit<br />
eines Projektes. Gerade bei Bauwerken<br />
mit großen Spannweiten und hohen Verkehrslasten<br />
sind die Bauingenieure<br />
bereits in der Entwurfsphase gefragt,<br />
und insbesondere zur Abschätzung des<br />
Unterhaltungsaufwandes sowie beim<br />
Bauen unter Betrieb und im Bestand wird<br />
das Know-how der Ingenieure von<br />
Anfang an benötigt. Der interdisziplinäre<br />
Wettbewerb sollte nicht nur für öffentliche<br />
Bauherren einen planerischen Vorteil<br />
bieten, sondern auch die privaten Bauherren<br />
ansprechen. Hier bieten Bewerbergemeinschaften<br />
mit möglichst vielen<br />
Baufachdisziplinen die Basis zur Planung<br />
komplexer Bauvorhaben, welche<br />
nachhaltig und energie-effizient erstellt<br />
werden sollen. Aus der Sicht der Bauingenieure<br />
sind die offenen bzw. nichtoffenen<br />
2-phasigen Wettbewerbe ein gutes<br />
Wettbewerbsinstrument; in der 1. Phase<br />
sind grundsätzliche Lösungsansätze zu<br />
liefern und erst in der 2. Phase wird in die<br />
vertiefte Bearbeitung eingestiegen. So<br />
kann der Bearbeitungsaufwand im Vorfeld<br />
reduziert werden. Zu beachten ist,<br />
dass die Wettbewerbsarbeit nur die Leistungen<br />
umfasst, die in Anlage II der<br />
RPW2013 angegeben sind. Zusätzliche<br />
Leistungen wzB. Renderings, Details,<br />
etc. müssen gesondert durch eine Anhebung<br />
der Wettbewerbssumme berücksichtigt<br />
werden.<br />
Als Beispiele für gelungene Ingenieurwettbewerbe<br />
bzw. interdisziplinäre Wettbewerbe<br />
wurden von Prof. Reinke der<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 51
Recht<br />
Grünwalder Brücke<br />
offene Wettbewerb der Isarbrücke Grünwald,<br />
der Einladungswettbewerb Taminatal/<br />
Schweiz sowie Beispiele im<br />
Bereich des nachhaltigen und energieeffizienten<br />
Hochhausbaus präsentiert.<br />
Hier waren anspruchsvolle Lösungen für<br />
die städtische bzw. die landschaftsplanerische<br />
Einbindung der Ingenieurbauten<br />
gefragt, die auf eine gute Resonanz in<br />
der Bürgerschaft stießen und einen wichtigen<br />
baukulturellen Beitrag geleistet<br />
haben.<br />
Für die Bauingenieure bedeuten Planungswettbewerbe<br />
nicht nur die Chance<br />
auf einen Auftrag, sondern auch die<br />
Möglichkeit, sich positiv in der Öffentlichkeit<br />
darzustellen. Damit verbunden ist<br />
meist auch ein Mehrwert an Status und<br />
Reputation sowie hoffentlich auskömmliche<br />
Honorare.<br />
© Grassl-ing.de<br />
© Grassl-ing.de<br />
Qualitätssteigerung<br />
durch Wettbewerbe<br />
In diesem Themenblock wurden die Praxiserfahrungen<br />
der öffentlichen und privaten<br />
Auslober vorgestellt.<br />
Über den positiven Ausgang eines offenen<br />
1-phasigen Wettbewerbs mit 142<br />
eingereichten Arbeiten für das Bundesministerium<br />
für Arbeit und Soziales<br />
berichtete der Referent des Bundesamtes<br />
für Bauwesen und Raumordnung<br />
Herr Michael Kasiske. Durch eine klar<br />
definierte Aufgabenstellung und der Forderung<br />
nach DGNB-Gold im nachhaltigen<br />
Bauen, wurde eine optimierte<br />
Lösung durch die Jury ausgewählt, die<br />
nicht nur den Kostenrahmen von 9,4 Mio.<br />
€ einhalten sollte, sondern vor allem auch<br />
die späteren Nutzer überzeugen konnte.<br />
Ein höchst interessanter<br />
Beitrag zu<br />
Wettbewerbserfahrungen<br />
beim Hochschulbau<br />
Hessen<br />
wurde von Herrn<br />
MR Guido Brennert<br />
vom Hessischen<br />
Ministerium für<br />
Finanzen beigesteuert.<br />
Das Land<br />
Hessen fördert den<br />
Hochschulneubau<br />
mit einem Entwicklungsprogramm,<br />
welches Investitionen<br />
von bis zu 3<br />
Mrd. € für den Zeitraum<br />
2008-2020<br />
vorsieht. Aufgrund<br />
dieser Investitionen<br />
wurde für jede<br />
Hochschule ein<br />
Masterplan aufgestellt, der die langfristige<br />
städtebauliche Entwicklung berücksichtigt.<br />
Die von Herrn Brennert gezeigten<br />
und bereits umgesetzten Projekte<br />
reichten von der Uni Frankfurt/Campus<br />
Westend über die Neubauten der Universitäten<br />
Gießen, Marburg, Fulda sowie<br />
Kassel. Hier wurden durch zum Teil offene<br />
Wettbewerbsverfahren die bestmögliche<br />
Lösung für den jeweiligen Hochschulstandort<br />
ausgewählt, wobei auch<br />
einige Projekte besondere Auszeichnungen<br />
vom BDA und den Deutschen Architekturpreis<br />
erhielten.<br />
Ähnlich zufrieden mit Planungswettbewerben<br />
war Herr Roland Wegricht als<br />
hauptamtlicher Kreisbeigeordneter des<br />
Lahn-Dill-Kreises, der mit der Durchführung<br />
des Realisierungswettbewerbes<br />
zum Neubau Berufliches Schulzentrum<br />
Wetzlar betraut war. Auch Herr Wegricht<br />
wies darauf hin, dass vor dem Wettbewerb<br />
die klare Formulierung der Aufgabenstellung<br />
durch den Bauherrn unabdingbar<br />
ist, um einen erfolgreichen Wettbewerb<br />
durchführen zu können. Die Aufstellung<br />
des Raumprogramms ist dabei<br />
ein wesentlicher Bestandteil der Aufgabe,<br />
der mit den Nutzern und Gremien<br />
abzustimmen ist. Diese Abstimmung<br />
kann vielfach mehrere Monate in<br />
Anspruch nehmen. Doch der Aufwand<br />
lohnt sich, indem die Bauaufgabe klare<br />
Konturen bekommt und auch die politischen<br />
Beteiligten bereits im Vorfeld<br />
involviert sind. Probleme entstehen<br />
meist dann, wenn der Kostenrahmen<br />
überschritten wird. Projekte können<br />
dadurch schnell scheitern.<br />
Als Vertreter der privaten Bauherrn war<br />
Herr Richard Adam als Leiter Baurechtschaffung<br />
von der Bayerische Hausbau<br />
GmbH & Co. KG mit einem Beitrag zu<br />
Wettbewerben erschienen. Sein Vortrag<br />
basierte auf den Hauptzielen Baukosten<br />
und Bauzeit, die den Investor primär<br />
interessieren. Die Bayerische Hausbau<br />
hat seit dem Jahr 2000 ca. 13 Wettbewerbe<br />
durchgeführt, wobei 50 % davon<br />
städtebauliche Wettbewerbe waren und<br />
50 % Realisierungswettbewerbe (Einladungswettbewerbe,<br />
kooperative Verfahren).<br />
Der Wettbewerb wurde von Herrn<br />
Adam als ein gutes Instrument zur Baurechtschaffung<br />
beschrieben. Wichtig ist<br />
nach seiner Meinung eine gute Wettbewerbsbetreuung.<br />
Als positive Beispiele<br />
wurde das Paulaner Areal am Nockherberg,<br />
das Joseph Pschorr Haus und die<br />
Hochäckerstrasse in München angeführt.<br />
Auch wurden zur besseren Bürgerbeteiligung<br />
öffentliche Workshops abgehalten.<br />
52 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Recht<br />
Wettbewerbsberater<br />
an der Seite der Auslober<br />
Herr Reinhard Drees von Drees & Huesmann<br />
Planer aus Bielefeld hat in seinem<br />
Beitrag ein Plädoyer für die Durchführung<br />
von Wettbewerben mit möglichst<br />
geringen Anforderungen an die Bewerber<br />
gehalten. Anhand seiner statistischen<br />
Auswertung von etwa 125 Wettbewerben<br />
konnte festgestellt werden, dass<br />
z.B. die Chancen des Wettbewerbserfolges<br />
von Teilnehmern, die in einem Losverfahren<br />
hinzugewählt wurden, zum Teil<br />
besser sind als die der gesetzten Teilnehmer.<br />
Herr Drees befürwortet die papierlose<br />
internetbasierte Teilnahme an Wettbewerben<br />
ohne einen Nachweis über Referenzen<br />
abgeben zu müssen. Bei Wettbewerben<br />
mit Referenzangaben wurden<br />
keine wesentlich besseren Gestaltungsergebnisse<br />
erzielt. Zur Teilnahme genügt<br />
die Kammerzugehörigkeit. Die durchschnittliche<br />
Wettbewerbslaufzeit (ab<br />
dem Tag der Auslobung bis einschl. zur<br />
Preisgerichtssitzung) betrug ca. 4.2<br />
Monate. Hier wird deutlich, dass die<br />
Argumentation vieler Auslober, aus zeitlichen<br />
Gründen VOF-Verfahren statt Planungswettbewerbe<br />
durchzuführen, hiermit<br />
widerlegt ist. Die statistische Auswertung<br />
zeigte darüber hinaus auch, dass 85<br />
% der folgenden Planungsaufträge an<br />
den 1. Preisträger vergeben wurden.<br />
Zum Abschluss hielt Herr Prof. Dr.-Ing.<br />
Stephan Engelsmann einen leidenschaftlichen<br />
Vortrag zur selbstverständlichen<br />
Beteiligung der Bauingenieure an<br />
Planungswettbewerben. Bisher sind die<br />
Bauingenieure oft nur am Rande im Planungswettbewerb<br />
vertreten, meistens<br />
als unentgeltliche Ideengeber oder als<br />
Berater im Hintergrund, mit dem Ergebnis,<br />
dass häufig kein bindender Auftrag<br />
daraus resultiert. Dies muss sich in<br />
Zukunft ändern, da der bautechnische<br />
Anspruch hinsichtlich Energie-Effizienz<br />
und nachhaltigem Bauen im Wettbewerb<br />
zunehmend an Bedeutung gewinnt und<br />
somit die angemessene Beteiligung der<br />
Bauingenieure zwingend notwendig<br />
macht. Der interdisziplinäre Wettbewerb<br />
sollte deshalb als Regelfall der Wettbewerbsverfahren<br />
gewählt werden. Nur in<br />
dieser Wettbewerbsform wird ein Auftragsversprechen<br />
für den Bauingenieur<br />
realisiert. Herr Prof. Engelsmann wies im<br />
Hinblick auf Fair-Play eindringlich auf die<br />
Einhaltung der Chancengleichheit und<br />
Gleichberechtigung der Bauingenieure<br />
im Planungswettbewerb hin. Darüber<br />
hinaus ist das Team wichtig, um die Kontinuität<br />
im Planungsprozess sicher zu<br />
stellen. Leider gibt es immer noch zu<br />
wenige Ingenieurwettbewerbe,<br />
die<br />
von den öffentlichen<br />
Bauherren<br />
z.B. in der Infrastrukturplanung<br />
ausgelobt werden.<br />
Diskussion und<br />
Schlusswort<br />
Bevor Herr Hoffmann<br />
zum Schlusswort<br />
kam, entwikkelte<br />
sich mit Bezug<br />
auf den letzten Vortrag<br />
eine anregende<br />
Diskussion hinsichtlich<br />
der Teilnahme<br />
der Bauingenieure<br />
an den<br />
Planungswettbewerben.<br />
Von den<br />
Architekten wurde<br />
auf den Umstand<br />
hingewiesen, dass<br />
in einigen Fachdisziplinen<br />
meist nicht<br />
so viele Ingenieure<br />
für einen Wettbewerb<br />
zur Verfügung<br />
stehen und folglich<br />
eher ein Architektenwettbewerb<br />
ohne direkte Beteiligung<br />
der Bauingenieure<br />
bevorzugt © Grassl-ing.de<br />
werde. Ein Architekt<br />
wies auf einen weiteren<br />
möglichen Weg hin, den Wettbewerb<br />
in 2 Stufen durchzuführen, um die<br />
Ingenieure angemessen zu beteiligen. In<br />
der 1. Stufe im Bewerberverfahren können<br />
sich die Ingenieure mit einem oder<br />
mehreren Architekten beteiligen. Nach<br />
der Bewerberauswahl wird das Team für<br />
die 2. Stufe benannt, welches dann die<br />
Möglichkeit zum Wettbewerbsgewinn<br />
erhält und somit den Auftrag für die weitere<br />
Bearbeitung. Eine Mehrfachbewerbung<br />
der Fachingenieure ist in dieser<br />
Stufe dann selbstverständlich ausgeschlossen.<br />
Das scheint ein praktischer<br />
Weg zu sein, die Ingenieure angemessen<br />
zu beteiligen. Diese Vorgehensweise<br />
wurde bereits im Wettbewerbsausschuss<br />
der Bundesingenieurkammer als<br />
machbare Alternative zum interdisziplinären<br />
Wettbewerb diskutiert (Anm. von<br />
der Autorin).<br />
Die einzelnen Ausgaben der Zeitschrift<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong><br />
finden Sie auch im Internet auf unserer Homepage<br />
www.baukammerberlin.de<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 53
Recht<br />
Bauablaufstörungen mit Auswirkungen auf die Bauzeit<br />
Dr.-Ing. Peter Pietschmann (PBI Pietschmann Beratende Ingenieurgesellschaft mbH)<br />
und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Jörg Umlauf (DBM | RECHTSANWÄLTE)<br />
Teil 1<br />
1. Ausgangslage<br />
Bauablaufstörungen und verzögerte Fertigstellungstermine<br />
geraten zunehmend<br />
in den Focus bei der Realisierung von<br />
Bauprojekten. Hiermit sind i.d.R. erhebliche<br />
wirtschaftliche Unsicherheiten für<br />
die Beteiligten verbunden.<br />
Aus Sicht der Auftraggeber (nachfolgend<br />
AG) beinhaltet die Bauzeit erhebliche<br />
Risiken: auf der einen Seite sind die an<br />
das Projekt geknüpften Anforderungen<br />
an Kosten und Qualitäten zu erfüllen,<br />
gleichzeitig soll die Nutzung zur Mitteleinnahme<br />
und Minimierung der Zwischenfinanzierungskosten<br />
zeitnah erfolgen.<br />
Für Planer und Auftragnehmer (nachfolgend<br />
AN) bedarf es eines reibungslosen<br />
Bauablaufs zur Erzielung eines wirtschaftlichen<br />
Ergebnisses. Störungen<br />
und hieraus erwachsende Auseinandersetzungen<br />
über Verantwortlichkeiten und<br />
monetäre Auswirkungen stellen erhebliche<br />
Unsicherheitsfaktoren dar. Aus Planersicht<br />
von besonderer Bedeutung ist<br />
der Umstand, dass regelmäßig auf der<br />
Basis des Vergütungssystems der HOAI<br />
allein die anrechenbaren Kosten maßgebend<br />
sind, Störungen und Bauzeitstrekkungen<br />
zwar zu einer Erhöhung der eigenen<br />
Kosten, nicht aber automatisch zu<br />
einer Erhöhung der Vergütung führen.<br />
Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass<br />
die Ursachen von Bauablaufstörungen in<br />
der baubegleitenden Planung und wachsendem<br />
Zeit- und Kostendruck sowohl<br />
beim AG als auch bei Planern und Baufirmen<br />
liegen. Störungen des Bauablaufes<br />
sind allerdings unvermeidbar. Dies<br />
folgt sowohl aus dem Recht des AG, Leistungen<br />
nach Vertragsabschluss zu<br />
modifizieren, als auch aus der Besonderheit<br />
des Bauens, dass im Vorfeld der<br />
Bauausführung oft nicht alle Randbedingungen<br />
abschließend beurteilt werden<br />
können. Der aus Planersicht wesentlichste<br />
Beitrag zur Sicherung der terminlichen<br />
Ziele ist die Vereinbarung verbindlicher<br />
Planlieferfristen und die Sorge dafür,<br />
dass diese eingehalten werden.<br />
Die beteiligten Projektpartner müssen mit<br />
dem Eintritt von Störungen rechnen und<br />
hierauf entsprechend reagieren. Der vorliegende<br />
Beitrag beschäftigt sich daher<br />
mit den baubetrieblichen und rechtlichen<br />
Grundlagen für die Bewertung von Bauablaufstörungen<br />
und deren terminlichen<br />
und monetären Auswirkungen.<br />
2. Systematisierung von Störungen<br />
Bei der Untersuchung der terminlichen<br />
und finanziellen Auswirkungen von Störungen<br />
ist zwischen solchen zu differenzieren,<br />
die dem AG zuzurechnen sind<br />
(dazu unter 2.1), solchen, die dem AN<br />
zuzurechnen sind (dazu unter 2.2) und<br />
solchen, die keiner Vertragspartei zuzurechnen<br />
sind (dazu unter 2.3).<br />
2.1 Störungen aus dem<br />
Verantwortungsbereich des AG<br />
Nach § 1 Abs. 3 und § 1 Abs. 4 VOB/B ist<br />
der AG grundsätzlich berechtigt, Änderungen<br />
des Bauentwurfs anzuordnen<br />
und die Ausführung zusätzlicher Leistungen<br />
zu verlangen. Solche gestalterischen<br />
Entscheidungen nach Abschluss des<br />
Bauvertrages führen regelmäßig zu bauzeitlichen<br />
Folgen.<br />
Ebenso führen Behinderungen, die aus<br />
Sicht des Unternehmers der AG zu vertreten<br />
hat, regelmäßig zu Konsequenzen<br />
im terminlichen Ablauf der Baustelle.<br />
Beispielhaft seien hier fehlende Planungsentscheidungen<br />
bzw. Planunterlagen<br />
bzw. Planfreigaben genannt.<br />
Der AG ist zudem verpflichtet, bei der<br />
Herstellung des Werkes mitzuwirken.<br />
Seine wesentliche Mitwirkungspflicht ist<br />
es, dem Unternehmer das Objekt in<br />
einem für die Aufnahme der beauftragten<br />
Leistung bereiten Zustand zur Verfügung<br />
zu stellen. Fehlt es also an Baugenehmigungen<br />
oder notwendigen Vorleistungen,<br />
so führen solche Verletzungen von<br />
Mitwirkungspflichten ebenfalls regelmäßig<br />
zu Konsequenzen bei den terminlichen<br />
Abläufen der Baustelle.<br />
2.2 Vom AN zu vertretende Störungen<br />
In § 5 Abs. 1 VOB/B ist geregelt, dass die<br />
Ausführung nach den Vertragsfristen zu<br />
beginnen, angemessen zu fördern und<br />
zu vollenden ist. Der Unternehmer ist<br />
also gehalten, entsprechend den Ablaufplänen<br />
seine Leistungen zu erbringen<br />
und so die Voraussetzungen der planmäßigen<br />
Abwicklung der Folgegewerke und<br />
im Ergebnis der termingerechten Fertigstellung<br />
zu schaffen. Ist er dazu nicht<br />
bereit bzw. nicht in der Lage, trägt er<br />
auch die terminlichen Folgen.<br />
2.3 Von keiner Vertragspartei zu<br />
vertretende Ereignisse<br />
Nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B führen<br />
Arbeitskampfmaßnahmen, höhere<br />
Gewalt oder andere für den AN unabwendbare<br />
Umstände zu einer Verlängerung<br />
der Ausführungsfristen. Gegenseitige<br />
finanzielle Ansprüche können die Vertragsparteien<br />
an solche Umstände regelmäßig<br />
nicht knüpfen.<br />
3. Kooperationsgebot – Verhalten der<br />
Vertragsparteien bei Störungen<br />
Das allgemeine Kooperationsgebot verpflichtet<br />
die Bauvertragsparteien,<br />
gemeinsam gedeihlich mit dem Ziel<br />
zusammenzuwirken, den Erfolg des<br />
Werkvertrages sicherzustellen, nämlich<br />
das Projekt abzuschließen.<br />
Unter Kooperationsgesichtspunkten ist<br />
der AN daher in jedem Fall einer Störung<br />
aus dem Verantwortungsbereich des AG<br />
verpflichtet, diesen auf die Konsequenzen<br />
hinzuweisen. Geht der AN von einer<br />
Störung durch Anordnungen des AG auf<br />
der Grundlage von § 1 Abs. 3 oder § 1<br />
Abs. 4 VOB/B aus, so stehen ihm zwar<br />
nach § 2 Abs. 5 bzw. § 2 Abs. 6 VOB/B<br />
Ansprüche auf Preisanpassung bzw.<br />
zusätzliche Vergütung zu, diese sollen<br />
aber vor der Ausführung der betroffenen<br />
Leistung vereinbart sein.<br />
Fußen diese Ansprüche somit auf terminlichen<br />
Auswirkungen der Anordnungen,<br />
müssen in den Nachträgen des AN auch<br />
die Störungsfolgen in terminlicher und<br />
finanzieller Hinsicht dargestellt werden.<br />
Nur diese Aufklärung gibt dem AG die<br />
Möglichkeit, über die Aufrechterhaltung<br />
seiner Anordnung oder die Zurücknahme<br />
seiner Anordnung eine verantwortungsbewusste<br />
Entscheidung zu treffen.<br />
Ebenso verhält es sich im Fall von Behinderungen<br />
aus dem Verantwortungsbereich<br />
des AG. Hier ist der AN nach § 6<br />
Abs. 1 VOB/B grundsätzlich ausdrücklich<br />
gehalten, die Behinderung unverzüg-<br />
54 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Recht<br />
lich schriftlich anzuzeigen. Hintergrund<br />
ist dabei auch hier die Überlegung, dem<br />
AG durch die schriftliche Anzeige die<br />
Konsequenzen der eingetretenen<br />
Umstände vor Augen zu führen. Unter<br />
praktischen Gesichtspunkten empfehlen<br />
wir den am Bauvertrag Beteiligten,<br />
Behinderungen fortlaufend durchzunummerieren<br />
und Behinderungen nicht nur<br />
anzumelden, sondern unbedingt auch<br />
abzumelden. Nur so lassen sich im<br />
Nachhinein Behinderungszeiträume<br />
nachvollziehen und deren terminliche<br />
und finanzielle Auswirkungen verlässlich<br />
beurteilen.<br />
Weitere Folge des Kooperationsgebotes<br />
ist die ausdrückliche Regelung in § 6<br />
Abs. 3 VOB/B, wonach der AN alles zu<br />
tun hat, was ihm zur Ermöglichung der<br />
Weiterführung der Arbeiten zugemutet<br />
werden kann. Er hat die Arbeiten unverzüglich<br />
wieder aufzunehmen, sobald die<br />
hindernden Umstände wegfallen und<br />
den AG davon zu benachrichtigen.<br />
Selbst in dem Fall, wo eine unterlassene<br />
Mitwirkungshandlung des AG zu einer<br />
Störung führt, obliegt es dem AN, hierauf<br />
ausdrücklich hinzuweisen. Nach § 642<br />
Abs. 1 BGB stehen dem AN in einem solchen<br />
Fall Entschädigungsansprüche<br />
nämlich nur dann zu, wenn der AG durch<br />
die unterlassene Mitwirkungshandlung in<br />
Verzug gerät. Verzug wiederum setzt<br />
nach § 286 BGB grundsätzlich eine Mahnung<br />
nach Eintritt der Fälligkeit voraus.<br />
Geht es also beispielsweise um fehlende<br />
Vorunternehmerleistungen, so ist der AN<br />
gehalten, seine Leistungen ausdrücklich<br />
anzubieten und nach dem Vorbild der<br />
Behinderungsanzeige den AG über die<br />
Umstände und deren Konsequenzen zu<br />
informieren.<br />
Im Fall einer Störung aus dem Verantwortungsbereich<br />
des AN treffen den AG korrespondierende<br />
Kooperationspflichten.<br />
Er kann nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B<br />
i.V.m. § 5 Abs. 4 VOB/B eine Vertragskündigung<br />
nur dann auf eine solche<br />
Pflichtverletzung des AN stützen, wenn<br />
er dem AN zunächst eine angemessene<br />
Frist zur ausreichenden technischen und<br />
personellen Ausrüstung der Baustelle<br />
gesetzt hat und die Kündigung angedroht<br />
hat.<br />
Es wird deutlich, dass sich aus dem allgemeinen<br />
Kooperationsgedanken die<br />
Grundverpflichtung ergibt, die jeweilige<br />
Vertragspartei auch im Fall von Pflichtverstößen<br />
zunächst qualifiziert „abzumahnen“.<br />
Dadurch soll der Weg zurück<br />
„auf den Pfad der Tugend“ geebnet werden<br />
– der Gesamterfolg des Projektes<br />
soll im Mittelpunkt der gemeinsamen<br />
Bestrebungen stehen.<br />
4. Ermittlung, Darstellung und<br />
Bewertung störungsbedingter<br />
Terminverschiebungen<br />
Auch bei Einhaltung der Kooperationspflichten<br />
werden Störungen mit terminlichen<br />
Ausführungen oft unvermeidbar<br />
sein. Gegenseitige Ansprüche der Vertragsparteien<br />
lassen sich hierauf aber nur<br />
bei einer professionellen Aufarbeitung<br />
der Störungsumstände und der Störungskonsequenzen<br />
stützen.<br />
Zur Feststellung der Ursachen und Verantwortlichkeiten<br />
eingetretener Bauverzögerungen<br />
sind nachfolgende Schritte,<br />
die im Weiteren erläutert werden, durchzuführen:<br />
Feststellung der vertraglichen<br />
Grundlagen<br />
<br />
<br />
<br />
Erfassung des tatsächlichen Bauablaufes<br />
Untersuchung und Bewertung der<br />
Einzelstörung<br />
Gesamtbetrachtung des gestörten<br />
Bauablaufes<br />
4.1 Feststellung<br />
der vertraglichen Grundlagen<br />
Ausgangspunkt bilden die Vorgaben aus<br />
den Ausschreibungsunterlagen sowie die<br />
unternehmerischen Angaben im Rahmen<br />
der Vergabe bzw. die Informationen, die<br />
sich aus dem nach Vertragsabschluss<br />
übergebenen Detailablauf ergeben.<br />
Ergebnis dieser Untersuchungen ist in<br />
terminlicher Hinsicht die Erarbeitung<br />
eines Soll-0-Ablaufplanes. Dieser ist<br />
Basis der späteren vergleichenden<br />
Betrachtungen.<br />
4.2 Erfassung<br />
des tatsächlichen Bauablaufes<br />
Von zentraler Bedeutung für die Ist-<br />
Erfassung ist die zeitnahe und kontinuierliche<br />
Erfassung des Leistungsstands.<br />
Hierbei gilt es auch, Leistungsänderungen<br />
zu erfassen.<br />
Den Bautagesberichten sind neben der<br />
Aufzeichnung der ausgeführten Leistungen<br />
und Einsatzzeiten<br />
<br />
<br />
<br />
Anzahl und Arbeitszeiten der eingesetzten<br />
Arbeitskräfte und Geräte,<br />
Materiallieferungen, Abtransporte,<br />
Witterungsbedingungen auf der<br />
Baustelle,<br />
Hinweise auf besondere Ereignisse<br />
zu entnehmen.<br />
<br />
<br />
Weiterhin sind Planlieferlisten wichtiger<br />
Bestandteil der Ist-Erfassung.<br />
Neben dem verantwortlichen Planverfasser<br />
ist eine klare Zuordnung<br />
zum jeweiligen Ausführungsvorgang<br />
im Terminplan vorzunehmen. Dies<br />
gilt insbesondere auch für später<br />
eingereichte Planergänzungen und –<br />
änderrungen.<br />
Alle festgestellten Umstände sind in<br />
einen Ist-Ablaufplan einzuarbeiten.<br />
4.3 Untersuchung und Bewertung der<br />
Einzelstörung<br />
<br />
<br />
<br />
Die Prüfung und sachliche Beurteilung<br />
der Einzelstörung orientiert sich<br />
grundsätzlich an den Behinderungsschreiben<br />
und umfasst folgende<br />
Prüfschritte:<br />
die Feststellungen nach formalen<br />
Gesichtspunkten,<br />
die Feststellung des Verantwortungsbereiches,<br />
die Feststellungen zur Tatsächlichkeit<br />
der Behinderung.<br />
Basierend auf diesen Feststellungen<br />
erfolgt die Beurteilung der bauzeitlichen<br />
Auswirkung jeder einzelnen behaupteten<br />
Behinderung.<br />
Feststellungen<br />
nach formalen Gesichtspunkten<br />
Gemäß VOB/B § 6 Abs. 1 hat wie dargestellt<br />
der AN den AG unverzüglich schriftlich<br />
zu informieren, wenn er sich in der<br />
ordnungsgemäßen Ausführung seiner<br />
Leistung behindert glaubt.<br />
Demnach ist es erforderlich, dass eine<br />
Behinderungsanzeige folgende Angaben<br />
enthält:<br />
Beginn der Behinderung,<br />
<br />
Beschreibung des Behinderungsgrundes,<br />
Mitteilung der Arbeiten, die von der<br />
Behinderung unmittelbar betroffen<br />
sind.<br />
Im Sinne des Kooperationsgebotes sind<br />
zudem die weiteren Folgen der Behinderung<br />
sowie die voraussichtliche Dauer<br />
der Behinderung mitzuteilen.<br />
Die Feststellung nach formalen<br />
Gesichtspunkten umfasst folgende<br />
Sachverhalte:<br />
Zeitlicher Zusammenhang Störungseintritt/<br />
Behinderungsanzeige:<br />
– Zu welchem Zeitpunkt wurde die<br />
Behinderung angezeigt? Wurde die<br />
Behinderung mit Eintreten des Störungstatbestandes<br />
oder nach Eintre-<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 55
Recht<br />
ten des Störungstatbestandes angezeigt?<br />
Verblieb dem AG noch ausreichend<br />
Zeit, die noch nicht eingetretene,<br />
drohende Behinderung abzustellen?<br />
– Gab es seitens des AN einen konkreten<br />
Vorschlag, wie die Behin-derung<br />
abgestellt werden kann?<br />
– Wurde die Behinderung abgemeldet?<br />
– Beziehen sich die vom AN als Ende<br />
der Behinderung beschriebenen<br />
Umstände auf den im Behinderungszeitraum<br />
angegebenen Behinderungsgrund?<br />
Feststellung des<br />
Verantwortungsbereiches<br />
Grundsätzlich ist, wie dargestellt, in Störungen<br />
zu unterscheiden, die vom AG,<br />
AN oder von sonstigen Einflüssen verursacht<br />
sind. Nur Verzögerungen, die aufgrund<br />
von Behinderungen durch den AG<br />
oder nicht vorhersehbare Umstände<br />
zurückzuführen sind, führen zu Bauzeitverlängerungsansprüchen<br />
des AN.<br />
4.4 Gesamtbetrachtung (Terminbilanz)<br />
Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse<br />
für die Einzelstörungen erfolgt die<br />
Betrachtung am Gesamtablauf. Die Einzelstörungen<br />
werden mit ihren spezifischen<br />
Anordnungsbeziehungen in den<br />
rechenbaren Terminplan eingefügt. Im<br />
Ergebnis ist verursachungsgerecht unter<br />
Anwendung der Netzplantechnik festzustellen,<br />
welche Störungen auf dem kritischen<br />
Weg liegen und wie hoch der<br />
jeweilige Anteil an der Gesamtverzögerung<br />
ist.<br />
Für die qualifizierte Bewertung ist von<br />
Bedeutung, dass die rechnerisch ermittelte<br />
Verlängerung der Bauzeit mit der<br />
tatsächlichen Situation auf der Baustelle<br />
verglichen und auf Plausibilität hin<br />
geprüft wird. Die alleinige theoretische<br />
Betrachtung ist unzureichend. Im Ergebnis<br />
ist festzustellen, von welchem Vertragspartner<br />
welcher Anteil der eingetretenen<br />
Bauzeitverlängerung verursacht<br />
bzw. welcher Zeitraum von keiner Vertragspartei<br />
zu vertreten ist.<br />
Europa<br />
In der baubetrieblichen Praxis erfolgt<br />
dabei eine Fortschreibung des Soll-0-<br />
Ablaufplanes unter Berücksichtigung der<br />
verschiedenen fortgeschriebenen Soll-<br />
Ablaufpläne, soweit die zugrunde liegenden<br />
Störungen aus Sicht des AN dem AG<br />
zuzuordnen sind und sodann ein<br />
Abgleich des Ergebnisses der Fortschreibung<br />
mit dem Ist-Ablaufplan.<br />
Der Beitrag wird fortgesetzt<br />
Im Heft 4/2013 werden wir zur Ermittlung<br />
und Darstellung störungsbedingter Mehrkosten<br />
Stellung nehmen, insbesondere<br />
zur Systematik der Ansprüche und zu<br />
deren Durchsetzung. Zudem werden wir<br />
die Ausführungen zusammenfassen.<br />
Feststellungen zur Tatsächlichkeit<br />
der Behinderung<br />
Für die baubetriebliche Beurteilung der<br />
Behinderung ist die Prüfung, wie sich die<br />
Behinderung tatsächlich im Bauablauf<br />
dargestellt hat, wesentlich.<br />
Daher werden Feststellungen zu folgenden<br />
Fragestellungen getroffen:<br />
– Hat der AG auf die Behinderungsanzeige<br />
schriftlich reagiert und wenn ja,<br />
wie?<br />
– Ergeben sich weitere Anhaltspunkte<br />
aus dem Schriftverkehr, dem Bautagebuch<br />
oder den Baustellenprotokollen,<br />
die über den Sachverhalt und die<br />
zeitliche Zuordnung weiteren Aufschluss<br />
geben?<br />
– Wurden die als nicht ausführbar angezeigten<br />
Arbeiten laut Bautagebuch<br />
tatsächlich eingestellt?<br />
Im Ergebnis dieser Betrachtungen sollte<br />
für jede Einzelstörung ein fortgeschriebener<br />
Soll-Ablaufplan erstellt werden. An<br />
dieser Stelle wird die Übersichtlichkeit<br />
deutlich erhöht, wenn die Behinderungsanzeigen<br />
chronologisch durchnummeriert<br />
worden sind und diese Nummern<br />
nun für die Bezeichnung der Einzelstörungen<br />
übernommen werden können.<br />
Europäische Vergaberechtsnovelle –<br />
BIngK erringt Teilerfolge<br />
Am 17. Juli 2013 sind die finalen Kompromisstexte<br />
der drei Richtlinien des<br />
Pakets zur Modernisierung des EU-Vergaberechts<br />
in englischer Sprache vorgelegt<br />
worden, die der Ratsvorsitz dem<br />
Europäischen Parlament zur Zustimmung<br />
übermitteln wird. Der Rat wird den<br />
Texten vorbehaltlich der sprachjuristischen<br />
Prüfung formell zustimmen, sofern<br />
das Europäische Parlament im Plenum<br />
diesen Text ohne weitere Änderungen<br />
annimmt. Die Abstimmung im Europäischen<br />
Parlament wird voraussichtlich im<br />
November 2013 angesetzt. Die formelle<br />
Zustimmung des Rates könnte dann<br />
spätestens im Dezember erfolgen. Die<br />
BIngK begleitet seit ca. vier Jahren die<br />
Entwicklung dieser Richtlinie durch Stellungnahmen<br />
und Gespräche in <strong>Berlin</strong><br />
und Brüssel. Bei über 1.000 Stellungnahmen<br />
konnten folgende Kernpunkte<br />
durchgesetzt werden.<br />
• Art. 4: Schwellenwerte<br />
Der Schwellenwert für die Vergabe<br />
sozialer und vergleichbarer Dienstleistungen<br />
(Art. 4 d) ist auf 750.000 €<br />
angehoben worden (Verfahrensregelungen:<br />
Art. 74 ff.). Die BIngK hatte<br />
ganz allgemein bei der Vergabe von<br />
Dienstleistungen eine Anhebung auf<br />
über 500.000 € gefordert (Art. 4 b –<br />
130.000 €), was weder im Europäischen<br />
Parlament noch im Rat eine<br />
Mehrheit gefunden hat.<br />
• Die während des Beratungsprozesses<br />
im Europäischen Parlament ursprünglich<br />
vorgeschlagene Einführung eines<br />
sehr weitgehenden Projektbegriffs<br />
(Art. 1) als Grundlage für die Berechnung<br />
der Schwellenwerte ist nicht<br />
weiterverfolgt worden. Dieser neue<br />
Projektbegriff, der die Aufgabe der<br />
Trennung von Planung und Ausführung<br />
bedeutet hätte, war einer der<br />
BIngK-Kernkritikpunkte in Brüssel.<br />
• Vergabeverfahren<br />
Art. 27: Verhandlungsverfahren: Für<br />
das Verhandlungsverfahren hat es in<br />
Art. 27 Nr. 1 (Absatz 2) nochmals eine<br />
Präzisierung hinsichtlich der näheren<br />
Beschreibung der mit der Ausschreibung<br />
verfolgten Lösungsansätze<br />
gegeben.<br />
• Art. 29: Innovationspartnerschaft<br />
Das Verfahren der Innovationspartnerschaft<br />
wird eingeführt und hat in<br />
Art. 29 Nr. 3a-3c noch weitere Konkretisierungen<br />
erfahren.<br />
• Art. 56/Annex XIV: Auswahlkriterien/<br />
längere Referenzzeiträume<br />
Die Möglichkeit der Verlängerung der<br />
Referenzzeiträume für den Nachweis<br />
der technischen Leistungsfähigkeit<br />
auf mehr als fünf bzw. drei Jahre ist<br />
aufgenommen worden. Dies wird von<br />
der BIngK begrüßt, da es einer jahrelangen<br />
Forderung der BIngK entspricht.<br />
56 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Recht<br />
Verbindliche Bestellung<br />
per E-Mail info@baukammerberlin.de<br />
per Fax (030) 797 443 – 29<br />
oder Post an:<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong><br />
Gutsmuthsstraße 24<br />
D - 12163 <strong>Berlin</strong><br />
Ich bestelle einen<br />
Ingenieurausweis | Professional Card<br />
mit folgenden Angaben:<br />
Titel, Name, Vorname:<br />
Geburtstag, Ort:<br />
Mitgliedsnummer:<br />
Ausweis-Rückseite (nur gesetzlich anerkannte Listen in Deutschland):<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Beratende(r) Ingenieur/in<br />
Bauvorlageberechtigte(r) Ingenieur/in gemäß § 66 Abs. 2 BauOBln<br />
Öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachverständige(r)<br />
Öffentlich bestellte(r) Vermessungsingenieur/in<br />
Prüfingenieur/in für Brandschutz ...für Standsicherheit ...für den Erd- und Grundbau<br />
<br />
<br />
Prüfsachverständige(r) für technische Anlagen und Einrichtungen<br />
Prüfsachverständige(r) für energetische Gebäudeplanung<br />
Gebühren für die Zweitausfertigung eines Ingenieurausweises<br />
Die Baukammer <strong>Berlin</strong> erhebt für die Zweitausfertigung eines Ingenieurausweises gem. § 6 Abs.1 der Verordnung über die<br />
Erhebung von Gebühren durch die Baukammer <strong>Berlin</strong> eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR.<br />
Bitte überweisen Sie die Gebühr gleichzeitig mit der Abgabe des Bestellformulars unter Angabe Ihres Namens und Ihrer<br />
Mitgliedsnummer auf eines unserer unten angegebenen Konten.<br />
Der Bestellung sind bitte beizufügen (per Fax, per E-Mail-Anhang oder per Post):<br />
• Kopie des Personalausweises<br />
• Ausweisgerechtes Foto in digitaler Form (z. B. im Dateiformat: xxx.jpg - gern als E-Mail-Anhang oder auf CD-ROM)<br />
Datum:<br />
Unterschrift: ___________________________________<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 57
Recht<br />
• Art. 57: Eigenerklärungen<br />
Die Verfahrenserleichterung durch<br />
Eigenerklärungen ist beibehalten worden,<br />
wie von der BIngK begrüßt. Art.<br />
57 hat in Nr. 1 Absatz 1 und 4 eine<br />
stärkere Überarbeitung erfahren,<br />
indem zum einen statt des ursprünglich<br />
vorgesehenen Europäischen Passes<br />
(Art. 59) ein sog. „European Single<br />
Procurement Document“ eingeführt<br />
wird. Vorbehaltlich einer vertieften<br />
Prüfung erscheint es begrüßenswert,<br />
dass dieses in mehreren Verfahren<br />
verwendet werden kann, vorausgesetzt,<br />
dass die Richtigkeit der Angaben<br />
nochmals durch den Bewerber<br />
versichert wird.<br />
• Art. 66: Stärkung des<br />
Qualitätsaspekts bei der Vergabe<br />
In Art. 66 Nr.2 wird der BIngK-Forderung<br />
nach einer Stärkung des Qualitätsaspekts<br />
(anstatt der Berücksichtigung<br />
„nur“ des niedrigsten Preisangebots)<br />
Rechnung getragen. Der bundesdeutsche<br />
Gesetzgeber hat aufgrund<br />
des Art. 66 bereits eine entsprechende<br />
Änderung der Vergabe- verordnung<br />
(VgV) auf den Weg gebracht.<br />
(Quelle Bundesingenieurkammer)<br />
Enge Zusammenarbeit zwischen<br />
ECEC und Institut of Civil Engineers<br />
(ICE)<br />
Am 17. Juli 2013 fand in den Räumen des<br />
ICE in London eine gemeinsame Sitzung<br />
zwischen Vertretern des ECEC (Präsident<br />
Remec, Generalsekretär Thürriedl<br />
und BGF Noebel) sowie dem Präsidenten<br />
des ICE, Barry Clarke, und dem Vorstandsmitglied<br />
Hamish Douglas und weiteren<br />
Mitarbeitern statt.<br />
Gegenstand dieser Sitzung war der Austausch<br />
über Maßnahmen der EU zur<br />
Deregulierung der Freien Berufe, insbesondere<br />
des Ingenieurberufs. Einigkeit<br />
bestand darin, dass die qualitätssichernde<br />
Funktion des Ingenieurs erhalten bleiben<br />
müsste. In Bezug auf die EngineerING<br />
card von FEANI (VDI) war man sich<br />
einig, dass es sich hierbei nicht um die<br />
Karte im Sinne der EU-Richtlinie 2005/36<br />
handelt. In Bezug auf die Professional<br />
Card werden ausschließlich die Berufskammern<br />
als zuständige Behörden<br />
anerkannt. Die Vertreter des ICE wurden<br />
zum 10-jährigen Jubiläum des ECEC im<br />
Oktober 2013 nach Athen eingeladen,<br />
gleichzeitig wurde der 2. Europäische<br />
Ingenieurtag in Brüssel angesprochen,<br />
der im November 2014 stattfinden soll.<br />
Derzeit wird ein Memorandum erarbeitet,<br />
das an alle Europaparlamentarier gerichtet<br />
ist.<br />
Einigkeit bestand ebenfalls in der Ablehnung<br />
des Deregulierungspapiers des<br />
Verbraucherausschusses des Parlaments,<br />
in dem die in der Dienstleistungsrichtlinie<br />
genannten Rechtfertigungsgründe,<br />
z. B. Verbraucherschutz, als<br />
nicht ausreichend angesehen werden.<br />
Der ICE, der aufgrund königlicher Satzung<br />
beruht, wurde die Mitarbeit im<br />
ECEC als assoziiertes Mitglied angeboten.<br />
Diese Mitgliedschaft wird derzeit im<br />
ICE beraten. (Quelle: Bundesingenieurkammer)<br />
Die Novelle des Justizvergütungs- und<br />
Entschädigungsgesetzes (JVEG) wurde verabschiedet<br />
Dipl.-Ing. (FH) Elfi Koch<br />
Seit dem 1. August 2013 ist das<br />
2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz<br />
mit der JVEG-<br />
Novelle in Kraft<br />
und es wird unsere<br />
tägliche Arbeit<br />
als Sachverständige<br />
über die<br />
nächsten Jahre<br />
begleiten. Dabei<br />
wird sich zeigen,<br />
wie praxistauglich<br />
es gestaltet<br />
wurde und ob die<br />
Kritikpunkte der Fachgruppe der öffentlich<br />
bestellten und vereidigten Sachverständigen<br />
des Verbandes der Beratenden<br />
Ingenieure (VBI) in irgendeiner Weise<br />
zum Tragen kommen.<br />
Natürlich würden wir uns wünschen,<br />
dass das JVEG mit der Novelle seine<br />
Ziele,<br />
1. Eine Anpassung der Honorare an die<br />
Marktpreise der freien Wirtschaft,<br />
2. Eine Verringerung des Klärungsbedarfs<br />
bei der Abrechnung mit den<br />
Kostenbeamten und<br />
3. Eine Abrechnung der Nebenkosten<br />
nach den tatsächlichen Aufwendungen<br />
erreichen würde.<br />
Lange und heftig haben wir über den<br />
Referentenentwurf zur JVEG-Novellierung<br />
diskutiert. Nach der Erarbeitung der<br />
Stellungnahme und deren Verteilung an<br />
die politischen Entscheidungsträger<br />
besprachen die Sachverständigen die<br />
wesentlichen Punkte noch einmal persönlich<br />
mit Bundestagsabgeordneten<br />
ihrer Länder, um eine Änderung des Bundesratsbeschlusses,<br />
Drucksache 517/12<br />
zu erreichen. Die Fachgruppenmitglieder<br />
waren der Meinung, dass die Bundesratsstellungnahme<br />
ein Schlag ins<br />
Gesicht der öffentlich bestellten und vereidigten<br />
Sachverständigen war, die der<br />
Gesellschaft und insbesondere den<br />
Gerichten mit ihrer notwendigen Tätigkeit<br />
hochqualifiziert zur Seite stehen und<br />
mit dem Beschluss generell vergütungsrechtlich<br />
heruntergestuft werden sollten.<br />
Insbesondere die Bausachverständigen<br />
konnten nicht akzeptieren, dass sie einen<br />
Abschlag von 20 % als sogenannten<br />
Justizrabatt von der Markthonorarentwicklung<br />
hinnehmen sollten, da in der<br />
Mehrzahl der verhandelten Fälle die Länderkassen<br />
nicht belastet werden, sondern<br />
die Prozessbeteiligten die Kosten<br />
für die Sachverständigen selbst tragen.<br />
Die beschlossene Novelle nun beinhaltet<br />
den Vorschlag der Bundesregierung, der<br />
einen 10%igen Abschlag von den durch<br />
das Institut Hommerich Forschung im<br />
Jahre 2009 (also vor vier Jahren) ermittelten<br />
Marktpreisen für die betroffenen<br />
Berufsgruppen in der freien Wirtschaft<br />
vorsieht.<br />
Im Folgenden möchte ich Ihnen die Inhalte<br />
der JVEG-Novelle und unserer Stellungnahme<br />
etwas näher bringen:<br />
1. Die Honorargruppenwahl<br />
In Anlage 1 zu §9 Abs. 1 JVEG werden die<br />
Honorargruppen zum jeweiligen Sachgebiet<br />
festgelegt. Die überwiegende Zahl<br />
der Sachverständigen im Bauwesen findet<br />
sich unter Punkt 4 mit folgender<br />
Unterteilung wieder:<br />
4. Bauwesen - soweit nicht Sachgebiet<br />
13 (Garten- und Landschaftsbau)<br />
einschließlich Technische Gebäudeausrüstung<br />
58 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Recht<br />
4.1 Planung - Honorargruppe 4 -<br />
4.2 handwerklich-technische Ausführung<br />
- Honorargruppe 2 -<br />
4.3 Schadensfeststellung, -ursachenermittlung<br />
und -bewertung soweit<br />
nicht 4.1 oder 4.2, Bauvertragswesen,<br />
Baubetrieb und Abrechnung<br />
von Bauleistungen<br />
- Honorargruppe 5 -<br />
4.4 Baustoffe - Honorargruppe 6 -<br />
Bei der vorgenannten Honorargruppenwahl<br />
besteht die Gefahr, dass Sachverständige<br />
für eine Schadensfeststellung, -<br />
ursachenermittlung und -bewertung von<br />
den Kostenbeamten in die Honorargruppen<br />
4.1 oder 4.2 eingeordnet werden,<br />
denn viele Beweisfragen behandeln<br />
Schadensfeststellungen usw. im Zusammenhang<br />
mit einer handwerklich-technischen<br />
Ausführung und / oder Planung.<br />
Oft sind diese zudem noch mit Aspekten<br />
von Baustoffen verknüpft.<br />
Unser Vorschlag war, den Zusatz „soweit<br />
nicht 4.1 oder 4.2“ entfallen zu lassen,<br />
damit durch die Einordnung in 4.1 oder<br />
4.2 nicht eine Honorarkürzung durchgeführt<br />
wird. Gäbe es den Zusatz nicht,<br />
würde sich gemäß §9 Abs. 1 für eine auf<br />
mehreren Sachgebieten zu erbringende<br />
Leistung wie beschrieben das Honorar<br />
einheitlich für die gesamte erforderliche<br />
Zeit nach der höchsten der vorkommenden<br />
Honorargruppen bemessen.<br />
Um den Klärungsbedarf mit den Kostenbeamten<br />
zu verringern, kann der beauftragende<br />
Richter vom Sachverständigen<br />
gebeten werden, die Honorargruppe entsprechend<br />
seines Vorschlags vor Leistungserbringung<br />
festzulegen.<br />
2. Anpassung der Honorare<br />
an die Marktpreise<br />
Mit der Novellierung des JVEG war<br />
geplant, die Stundensätze deutlich anzuheben,<br />
um eine Anpassung der Honorare<br />
an die Marktpreise zu erreichen. Die<br />
heute veraltete Datengrundlage der<br />
Novellierung aus dem Jahre 2009 in Verbindung<br />
mit dem derzeitigen Anpassungszyklus<br />
von ungefähr 10 Jahren, der<br />
als viel zu lang angesehen wird, sowie<br />
der 10%ige Abschlag scheinen dafür<br />
wenig geeignet.<br />
Bei einer Schadensfeststellung, -ursachenermittlung<br />
und -bewertung einer<br />
handwerklich-technischen Ausführung<br />
z.B. wäre heute bei einer Einordnung in<br />
die Honorargruppe 2 eine Honorarkürzung<br />
zur bisherigen Einordnung für<br />
Schäden an Gebäuden zu verzeichnen.<br />
Die Gewährung der Besonderen Vergütung<br />
nach § 13 JVEG wurde auf das Doppelte<br />
des nach §9 oder § 11 zulässigen<br />
Honorars erhöht mit der Einschränkung,<br />
„wenn sich zu dem gesetzlich bestimmten<br />
Honorar keine geeignete Person zur<br />
Übernahme der Tätigkeit bereit erklärt“.<br />
Vermutlich werden sich dadurch die Verfahren<br />
weiter verlängern.<br />
3. Nebenkostenabrechnung<br />
Der Fahrkostenersatz nach § 5 JVEG verbleibt<br />
bei einem Betrag von 0,30 €/km,<br />
obwohl sich die Kraftstoffpreise in den<br />
vergangenen 10 Jahren erheblich erhöht<br />
haben.<br />
Die Nebenkostenermittlung nach den<br />
§§ 7 und 12 JVEG wird insbesondere mit<br />
ihren Festlegungen zu <strong>Fotograf</strong>ien, zur<br />
Zahl der Anschläge, zur Herstellung von<br />
Fotokopien und Ausdrucken als aufwendig<br />
und realitätsfern empfunden und<br />
könnte sicher mit einem Pauschalbetrag<br />
wie in der freien Wirtschaft unkomplizierter<br />
und schneller abgerechnet werden.<br />
Nebenkosten wie die Anfertigung von<br />
Farbkopien oder die Überlassung von<br />
elektronischen Dateien wurden erheblich<br />
gekürzt, die Vergütung von je 1000<br />
Anschlägen geringfügig erhöht.<br />
4. Verlust- und<br />
Kürzungstatbestände<br />
Für den Wegfall oder die Beschränkung<br />
des Vergütungsanspruchs wurde der<br />
§ 8a neu eingeführt. Hiernach werden<br />
Tatbestände aufgezählt, wonach ein<br />
Anspruch entfallen kann.<br />
Mit direktem Bezug auf §407a Abs. 1 bis<br />
3 ZPO wird eine Vergütung ausgeschlossen<br />
oder gekürzt, wenn<br />
• der Sachverständige dem Gericht<br />
nicht unverzüglich anzeigt, dass der<br />
Auftrag nicht in sein Fachgebiet fällt<br />
und auch nicht ohne Hinzuziehung<br />
weiterer Sachverständiger erledigt<br />
werden kann;<br />
• der Sachverständige den Auftrag auf<br />
einen anderen überträgt;<br />
• der Sachverständige nicht den Namen<br />
seiner Hilfskräfte und den Umfang ihrer<br />
Mitwirkung an den Vorbereitungen des<br />
Gutachtens angibt;<br />
• der Sachverständige keine Klärung<br />
durch das Gericht herbeiführt, wenn er<br />
Zweifel am Inhalt und Umfang des Auftrags<br />
hat.<br />
Weitere Verlust- und Kürzungstatbestände<br />
sind:<br />
• der Sachverständige zeigt dem<br />
Gericht nicht unverzüglich die<br />
Umstände an, die zu seiner Ablehnung<br />
durch einen Beteiligten berechtigen;<br />
• das Gutachten ist mangelhaft (aufgrund<br />
welcher Feststellung?);<br />
• der Sachverständige hat grob fahrlässig<br />
oder vorsätzlich Gründe geschaffen,<br />
die einen Beteiligten zur Ablehnung<br />
wegen Besorgnis der Befangenheit<br />
berechtigen;<br />
• der Sachverständige hat trotz Festsetzung<br />
eines weiteren Ordnungsgeldes<br />
seine Leistung nicht vollständig<br />
erbracht.<br />
2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz<br />
mit JVEG im BGBl. veröffentlicht<br />
Das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz)<br />
vom 23.07.2013 ist am 29.07.2013 im Bundesgesetzblatt Nr. 42,<br />
S. 2568 ff veröffentlicht worden. Es tritt damit grundsätzlich am 01.08.2013 in Kraft.<br />
Die Änderungen zum JVEG finden Sie auf den Seiten 2681 ff.<br />
In dem in Artikel 7 novellierten Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz<br />
(JVEG) sind in §§ 24, 25 jedoch zahlreiche Übergangsvorschriften enthalten, die die<br />
weitere Anwendung des bisherigen Rechts für bestimmte Fälle regeln:<br />
So ist z. B. weiterhin nach dem bisherigen Recht abzurechnen, wenn das gerichtliche<br />
Verfahren bereits vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung anhängig<br />
geworden ist (§ 24 Nr. 2) oder wenn die Kosten bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes<br />
fällig geworden sind (§ 24 Nr. 4).<br />
Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Fassung ist unter folgendem Link zugänglich<br />
und kann mit Mozilla Firefox auch ausgedruckt werden (Seiten 96-103):<br />
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__Bundesanzeiger_BGBl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s2586.pdf%27]__13752<br />
64503340<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 59
Recht / Das Letzte zum Schluss<br />
Es sollte erwartet werden können, dass<br />
sämtliche Verlust- und Kürzungstatbestände<br />
zur Voraussetzung haben, dass<br />
die Verschuldensform der groben Fahrlässigkeit<br />
oder des Vorsatzes nachgewiesen<br />
werden muss. Die neuen Tatbestände<br />
werden also kritisch gesehen.<br />
Allerdings: Berücksichtigt das Gericht<br />
die Leistung, so gilt sie als verwertbar<br />
und ist zu vergüten.<br />
Letztlich bleibt darauf hinzuweisen, dass<br />
in den §§ 24 und 25 JVEG Übergangsvorschriften<br />
enthalten sind, die z.B. eine<br />
Abrechnung nach bisheriger JVEG<br />
regeln, wenn der Sachverständige vor<br />
dem Inkrafttreten am 01.08.2013 vom<br />
Gericht herangezogen oder beauftragt<br />
wurde.<br />
Zur Altersgrenze von Prüfsachverständigen<br />
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht<br />
die Höchstaltersgrenze von öffentlich<br />
bestellten und vereidigten Sachverständigen<br />
nach § 36 GewO, für unzulässig<br />
erklärt hatte (Az: 8 C 24.11 vom<br />
01.02.2012) haben in drei aktuellen Entscheidungen<br />
der Bayerische Verfassungsgerichtshof,<br />
der Hessische Verwaltungsgerichthof<br />
und das Verwaltungsgericht<br />
Düsseldorf über die Höchstaltersgrenze<br />
von Prüfsachverständigen nach<br />
Bauordnungsrecht entschieden.<br />
Bereits in unserer letzten Stellungnahme<br />
zur M-PPVO hatten wir argumentiert,<br />
dass es sich bei den in der MBO festgelegten<br />
und den im Bauordnungsrecht der<br />
Länder verordneten Prüfungsbereichen<br />
um sicherheitsrelevante Bereiche handelt,<br />
die im Interesse der öffentlichen<br />
Sicherheit und Ordnung besonderen<br />
Erfordernissen unterliegen. Hierzu sei<br />
insbesondere eine uneingeschränkte<br />
körperliche und geistige Verfassung<br />
erforderlich, die die zuverlässige Beurteilung<br />
sicherheitsrelevanter Fragen auf<br />
den Baustellen vor Ort gewährleistet. Ein<br />
diesbezüglicher Sicherheitsvorbehalt<br />
durch eine entsprechende Altersgrenze<br />
sei insoweit durch Art. 2 Abs. 5 der europäischen<br />
Gleichbehandlungsrichtlinie<br />
2000/78/EG legitimiert.<br />
BIngK-Stellungnahme<br />
vom Februar 2012:<br />
(http://www.bingk.de/images/SN_Entwurf_Ueberarb_der_MusterVO_Pruefing_u_PruefSV.pdf)<br />
In den nun vorliegenden neueren Entscheidungen<br />
haben der Bayerische Verfassungsgerichtshof<br />
mit Entscheidung<br />
vom 05.03.2013 und der Hessische Verwaltungsgerichtshof<br />
am 26.02.2013<br />
ebenfalls unter Hinweis auf die Richtlinie<br />
2000/78/EG die Altersgrenze für Prüfsachverständige<br />
in sicherheitsrelevanten<br />
Bereichen in den jeweiligen Landesverordnungen<br />
für zulässig erklärt. Lediglich<br />
das Verwaltungsgericht Düsseldorf vertritt<br />
in seiner – erstinstanzlichen – Entscheidung<br />
vom 10.04.2013 hierzu eine<br />
andere Auffassung.<br />
Die Entscheidungen sind unter nachfolgenden<br />
Links abrufbar:<br />
http://www.gesetzebayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=KVRE000901315&st<br />
=ent&showdoccase=1¶mfromHL=t<br />
rue<br />
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_<br />
duesseldorf/j2013/20_K_440_12_Urteil_<br />
20130410.html<br />
http://openjur.de/u/618647.html<br />
Das Letzte zum Schluss<br />
Meldung 22.10.2012:<br />
Beim schweren Busunfall südlich von Wellington ist am Montag auch eine deutsche Staatsbürgerin ums Leben<br />
gekommen. Dies bestätigten Angehörige Associated Press auf telefonische Nachfrage. Demnach handelt es sich<br />
um die Deutsche Erna D., die bislang in der offiziellen Opferliste noch nicht aufgeführt wird. Sie wurde am Vormittag<br />
von einer neuseeländischen Verwandten identifiziert. Ihr Ehemann Olli D. überlebte das Unglück und wird derzeit<br />
der Universitätsklinik von Wellington behandelt. Über seinen Zustand ist bislang nichts bekannt<br />
Am 17.06.2013 fand im Rahmen einer Grenzvermessung im Bezirk X.-Y. von <strong>Berlin</strong>, Z-Straße 19 ein Grenztermin<br />
statt, zu dem als Beteiligte u.a. Erna D ordnungsgemäß eingeladen wurden. In diesem Termin informierte Olli D. den<br />
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Q. darüber, dass seine Frau verstorben sei. Ohne sich den Totenschein<br />
vorlegen zu lassen vermerkte Q. in der Einladungsliste: Erna D (verstorben).und übergab die Vermessungsschriften<br />
dem zuständigen Vermessungsamt zur Übernahme.<br />
Am 19.08.2013 wurden die Unterlagen dem ÖbVI zurückgereicht u.a. mit dem Vermerk:<br />
Erna D. lebt laut Melderegister, 15.08.13<br />
Und es herrschte große Freude bei Olli D. und Jubel in der ganzen Z-Straße im Bezirk X-Y von <strong>Berlin</strong>.<br />
Trotz der göttlichen Kräfte der Bezirksverwaltung sind wir<br />
Im Übrigen der Auffassung, dass die Fachaufsicht wieder eingeführt werden sollte.<br />
60 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
Stellenmarkt<br />
Stellenmarkt<br />
Mitglieder der Baukammer <strong>Berlin</strong> können die Zeitschrift kostenfrei für Ihre Stellenanzeige nutzen<br />
ebenso wie die Homepage unter www.baukammerberlin.de<br />
Stellenangebote einschl. Praktikantenplätze • Stellengesuche • Angebote für Büropartnerschaften und -übernahmen<br />
Stellenangebote einschließlich Praktikantenplätze<br />
Niederlassungsleiter/in Dipl.-Ing. (Tragwerksplanung)<br />
Wir sind seit 1998 mit einer Niederlassung sehr erfolgreich in <strong>Berlin</strong> tätig.<br />
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir als Nachfolger<br />
eine(n) Niederlassungsleiter (m/w) – Dipl.-Ing. (Tragwerksplanung)<br />
Mit großer Erfahrung im Aufstellen von statischen Berechnungen des allgemeinen Hochbaus und Planung von Baugruben.<br />
Teamfähigkeit, soziale Kompetenz und ein sicheres Auftreten werden vorausgesetzt.<br />
Wenn Sie an einer langfristigen Mitarbeit mit guten Aufstiegsmöglichkeiten interessiert sind, senden Sie uns bitte Ihre<br />
aussagekräftige Bewerbung mit Gehaltsvorstellung und frühestmöglichen Eintrittstermin an:<br />
Kontaktadresse: Schwarzbart & Partner<br />
Im Vogelsgesang 4, 60488 Frankfurt/Main, Isak Schwarzbart, Tel.: (069) 9 58 01 10<br />
E-Mail: i.schwarzbart@schwarzbartundpartner.de<br />
Suche Baufirma bzw. Ingenieurbüro für Praktikum<br />
Nach dem Abitur 2013 möchte ich, 18 Jahre alt, zum nächstmöglichen Termin als Praktikant ein Technikjahr in der Baubranche<br />
absolvieren, um vor meinem Studium des Bauingenieurwesens erste Erfahrungen in den Aufgabenfeldern zu sammeln.<br />
Meine Neigungen liegen im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich. Ich arbeite gern im Team, bin ein kommunikativer,<br />
offener und interessierter Mensch.<br />
Besitze Führerscheinklasse B.<br />
Ich freue mich auf Ihre Antwort.<br />
Schulabschluss: Abitur 2013 (3,0)<br />
Leistungskurse: Physik, Biologie<br />
4. Prüfungsfach im Abitur: Mathematik<br />
Kontaktadresse: Dominik Ravelo Skibba<br />
Auguste-Viktoria-Allee 87, 13403 <strong>Berlin</strong>, Tel.: (030) 41 47 47 02 Mobil: (0151) 28 43 59 47<br />
E-Mail: domoto95@hotmail.de<br />
Techn. Zeichner/-in Straßenbau<br />
Techn. Zeichner/-in Straßenbau CAD AutoCAD mehrjährige Berufserfahrung, Teilzeit, nur schriftliche Bewerbung<br />
Kontaktadresse: Baukammer <strong>Berlin</strong>, Gutsmuthsstraße 24, 12163 <strong>Berlin</strong><br />
Chiffre: WTY6MD<br />
Praktikantenplatz im IB für Straßenbauplanung<br />
Praktikantenplatz Straßenplanungen Entwurfsphase mit CAD AutoCAD bzw. VESTRA<br />
Kontaktadresse: Baukammer <strong>Berlin</strong>, Gutsmuthsstraße 24, 12163 <strong>Berlin</strong><br />
Chiffre: KY7XQK<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 61
Ausgewählte Produktinformationen<br />
BetonMarketing Nordost<br />
Betonbauwerke im Untergrund - Spezialtiefbau<br />
Fachtagung<br />
Viele unserer Infrastrukturbauwerke<br />
aber auch Hochbauten oder das<br />
Bauen im Bestand wären ohne den Ingenieurtiefbau<br />
nicht denkbar.<br />
Bauverfahren, leistungsfähige Technik<br />
und moderne Betontechnologie müssen<br />
dafür optimiert und aufeinander abgestimmt<br />
werden. Für Bohrpfähle und<br />
Schlitzwände wird überwiegend Beton<br />
nach Norm eingesetzt, Zusammensetzung<br />
und Frischbetoneigenschaften unterscheiden<br />
sich teilweise deutlich von<br />
herkömmlichen Rüttelbetonen. Dichtwände<br />
nutzen Mischungen von Zement,<br />
Ton und aufbereitetem Boden. Hochdruckinjektionen<br />
sichern Baugruben<br />
oder unterfangen Fundamente. Besonderheit<br />
der unterirdischen Bauweisen ist,<br />
dass ihr Erfolg im Regelfall nicht sichtbar<br />
ist und oft chemische Einflüsse aus Boden<br />
oder Grundwasser zu beachten<br />
sind. Die Fachtagung „Betonbauwerke<br />
im Untergrund – Spezialtiefbau“ gibt einen<br />
Überblick über die Möglichkeiten<br />
und Grenzen des Bauens mit Beton im<br />
Untergrund und zeigt gleichzeitig mögliche<br />
Probleme auf.<br />
Foto: BetonMarketing Nordost/TR<br />
Bohrpfahlgründung<br />
Programm:<br />
• Spezialtiefbau: Baustoffe - Bauverfahren<br />
- Anwendung<br />
• Anforderungen an Beton für den<br />
Spezialtiefbau aus baupraktischer Sicht<br />
• Bohrpfähle und Verdrängungspfähle<br />
• Anwendung von Spezialbaustoffen<br />
für den Tiefbau (Bodenverfestigung,<br />
Geothermie, Spezialtiefbau)<br />
• Injektionstechnik im Spezialtiefbau<br />
• Ingenieurtiefbau aus rechtlicher Sicht<br />
Veranstalter/Teilnahmegebühr:<br />
Veranstalter sind die BetonMarketing<br />
Nordost GmbH und die ansässigen Ingenieurkammern<br />
(Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Sachsen, Baukammer <strong>Berlin</strong>).<br />
Die Teilnahme kostet je Veranstaltung<br />
89,- (+19% MwSt.).<br />
Termine:<br />
Die Fachtagungen finden statt:<br />
• am 12. November in Rostock<br />
• am 19. November in <strong>Berlin</strong><br />
• am 26. November in Leipzig<br />
Ansprechpartner für weitere<br />
Informationen und Anmeldung:<br />
BetonMarketing Nordost GmbH<br />
Anja Burger<br />
Tel.: 0341/6 02 27 94<br />
Fax: 0341/6 02 27 96<br />
burger@betonmarketing.de<br />
www.beton.org<br />
-> Aktuell -> Veranstaltungen<br />
Leichtbeton ist ideal für konstruktive<br />
und gestalterisch anspruchsvolle<br />
Bauvorhaben. In der Baupraxis bietet<br />
Leichtbeton viele Möglichkeiten,<br />
wenn es darauf ankommt, hohe Festigkeiten<br />
bei geringer Rohdichte zu<br />
gewährleisten.<br />
Baustoffe aus Leichtbeton sind sehr<br />
gut wärmedämmend und hervorragend<br />
schalldämmend. Sie brennen nicht, sind<br />
statisch voll belastbar und überall einsetzbar.<br />
Aufgrund des geringen Gewichts<br />
ist eine wirtschaftliche und<br />
schnelle Verarbeitung möglich.<br />
Programm:<br />
• Warum Leichtbeton?<br />
• Leichtbeton als Sichtbeton<br />
• Bauen mit geschosshohen Leichtbeton-Fertigteilen<br />
• Nutzen der Betonchemie im Leichtbeton<br />
• Schallschutz im Hochbau - Nachweis<br />
für Leichtbetonbauteile<br />
• Bemessung von Mauerwerkswänden<br />
nach neuen europäischen Vorschriften<br />
Werksbesichtigung:<br />
Im Rahmen der Veranstaltung findet<br />
eine Werksbesichtigung bei der Tinglev<br />
Elementfabrik GmbH in Altlandsberg<br />
statt. Die Teilnehmer haben die Wahl<br />
zwischen einer Werksbesichtigung vor<br />
Leichtbeton<br />
Fachtagung<br />
oder nach der Veranstaltung<br />
(7.45 Uhr<br />
oder 15.00 Uhr).<br />
Veranstalter:<br />
• BetonMarketing<br />
Nordost GmbH<br />
• Verband Betonund<br />
Fertigteilindustrie<br />
Nord e.V.<br />
• Güteschutz Betonund<br />
Fertigteilwerke<br />
Nord e.V.<br />
• Bundesverband<br />
Leichtbeton e.V.<br />
• Unternehmerverband<br />
Mineralische<br />
Baustoffe e.V.<br />
(UVMB)<br />
Veranstaltungsort/<br />
Teilnahmegebühr:<br />
Hotel Flora<br />
Florastraße 15<br />
15370 Fredersdorf bei <strong>Berlin</strong><br />
Die Teilnahme kostet 40,- <br />
(+19% MwSt.).<br />
Termin:<br />
28. November 2013<br />
Foto: THERMODUR Wandelemente GmbH & Co. KG<br />
Verwaltungsgebäude Kaiser mit Leichtbetonfertigteilen<br />
Ansprechpartner für weitere<br />
Informationen und Anmeldung:<br />
BetonMarketing Nordost GmbH<br />
Anja Burger<br />
Tel.: 0341/6 02 27 94<br />
Fax: 0341/6 02 27 96<br />
burger@betonmarketing.de<br />
www.beton.org<br />
-> Aktuell -> Veranstaltungen<br />
62 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
BOSCH POWER TOOLS<br />
Ausgewählte Produktinformationen<br />
Volle Kontrolle beim Schrauben und Bohren<br />
Die Electronic Rotation Control (ERC) von Bosch beugt unerwartetem Rückschlag bei Akkugeräten vor<br />
Die Electronic Rotation Control<br />
(ERC) von Bosch macht das kraftvolle<br />
Schrauben und Bohren mit Akkugeräten<br />
für Handwerker jetzt noch komfortabler:<br />
Erkennt der integrierte Sensor<br />
ein plötzliches Blockieren während<br />
des Arbeitsvorgangs – etwa durch<br />
Verkanten in Metall oder einen harten<br />
Gegenstand im Holz oder Mauerwerk<br />
– schaltet der Motor sofort ab und minimiert<br />
ein ungewünschtes Weiterdrehen<br />
des Elektrowerkzeugs.<br />
So haben Zimmerleute, Dachdecker,<br />
Elektriker und Installateure ihr Gerät<br />
stets unter Kontrolle – auch bei härtesten<br />
Schraub- und Bohranwendungen.<br />
Dazu trägt auch die innovative Befestigung<br />
des Zusatzhandgriffs bei: Das Wellenprofil<br />
am Gerät und die Spange am<br />
Griff greifen kraftschlüssig ineinander.<br />
Das sorgt auch bei sehr hohen Kräften,<br />
die beim Schrauben und Bohren auftreten<br />
können, für einen festen Sitz des Zusatzhandgriffs.<br />
Darüber hinaus lässt er<br />
sich durch den neuen Verriegelungsmechanismus<br />
einfach und schnell an- und<br />
abmontieren und in 23 Einzelpositionen<br />
fixieren. Dadurch sind die Akkugeräte<br />
besonders bequem und einfach zu<br />
handhaben.<br />
oder das Bohren mit großen Schlangenbohrern<br />
erledigen die Geräte schnell, effizient<br />
und kraftvoll: Dank vierpoligem<br />
Motor schrauben und bohren sie mühelos<br />
mit einem maximalen Drehmoment<br />
Fotos: Bosch<br />
Electronic Rotation Control in der 14,4,<br />
18 und 36 Volt-Klasse.<br />
Electronic Rotation Control in der<br />
36 Volt-Klasse: GSR und GSB 36 VE-<br />
2-LI Professional von Bosch<br />
Der Akku-Bohrschrauber GSR 36 VE-<br />
2-LI Professional und der Akku-Schlagbohrschrauber<br />
GSB 36 VE-2-LI Professional<br />
sind die ersten Bosch-Geräte mit<br />
Electronic Rotation Control und neuem<br />
Zusatzhandgriff. Sie sind für Anwendungen<br />
ausgelegt, die eine hohe Geräte-<br />
Leistung erfordern, beispielsweise das<br />
Aufrichten von Dachstühlen oder das<br />
Aufstellen von Fertighausteilen. Aufgaben<br />
wie das Eindrehen von Schrauben<br />
bis 12 mm Durchmesser in Weicholz<br />
von 100 Newtonmetern und 1.800 Umdrehungen<br />
pro Minute. Selbst im zweiten<br />
Gang drehen die Geräte konstant<br />
Schrauben mit 8 mm Durchmesser in<br />
Weicholz ein. Die hohe Durchzugs-kraft<br />
kombiniert mit der Geschwindigkeit der<br />
Geräte sorgt für einen schnellen Arbeitsfortschritt<br />
und spart Zeit auf der<br />
Baustelle. Beim GSB 36 VE-2-LI Professional<br />
trifft dies dank integrierter<br />
Schlagbohrfunktion auch beim Bohren in<br />
Mauerwerk zu. Das speziell auf Schlagbohranwendungen<br />
ausgelegte Getriebe<br />
ermöglicht Bohrungen von bis zu 20 mm<br />
Durchmesser.<br />
Electronic Rotation Control in der<br />
14,4 und 18 Volt-Klasse:<br />
GSR und GSB 14,4 sowie 18 VE-2-LI<br />
Professional der „robustseries“<br />
Auch die neuen 14,4 und 18 Volt Akku-<br />
Bohrschrauber (GSR) und Akku-Schlagbohrschrauber<br />
(GSB) der „robustseries“<br />
sind mit der Electronic Rotation Control<br />
und neuem Zusatzhandgriff ausgestattet.<br />
Damit bieten sie dem Handwerker einen<br />
noch höheren Arbeitskomfort als ihre<br />
Vorgänger. Zudem haben sie dank 4,0<br />
Ah-Akkus eine deutlich längere Laufleistung.<br />
www.bosch-pt.com<br />
Hinweis der Redaktion: Für diese mit Namen<br />
und/oder Internet-Adresse gekennzeichneten<br />
ausgewählten Produktinformationen übernimmt<br />
die Redaktion keine Verantwortung.<br />
Kontakt: Roger@Ferch-Design.de<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 63
Ausgewählte Produktinformationen<br />
KVH<br />
Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz informiert:<br />
Neue Broschüre mit Lehr-DVD, Umwelt-Produktdeklaration KVH ® , DIN 68800<br />
Die auf Grundlage der DIN EN 1995-<br />
1-1:2010 (Eurocode 5-1-1) neu überarbeitete<br />
Broschüre “Technische Informationen<br />
KVH ® , Duobalken ® , Triobalken<br />
® “ der Überwachungsgemeinschaft<br />
Konstruktionsvollholz e.V.<br />
steht als Download in deutscher und<br />
englischer Sprache unter www.kvh.eu<br />
zur Verfügung.<br />
Alles, was man über KVH ® , Duobalken ®<br />
und Triobalken ® wissen muss, steht in<br />
dieser kostenlosen Broschüre<br />
mit Lehr-DVD.<br />
Abb.: KVH<br />
Die 36-seitige Broschüre richtet sich an<br />
Architekten, Planer sowie alle Holzbeund<br />
Verarbeiter. Klar gegliedert und übersichtlich<br />
gestaltet informiert sie über Herstellung,<br />
technische Eigenschaften, Anwendungsbereiche<br />
und Lieferprogramme<br />
von KVH ® , Duobalken ® , Triobalken ® .<br />
Ausführlich werden die aktuellen Bemessungsgrundlagen<br />
nach DIN EN<br />
1995-1-1 (Eurocode 5-1-1) behandelt und<br />
in Rechenbeispielen bzw. Tabellen dargestellt.<br />
Weitere Themenbereiche sind Ausschreibung,<br />
Gütesicherung und Kennzeichnung<br />
sowie eine Übersicht der technischen<br />
Eigenschaften von KVH ® , Duobalken<br />
® , Triobalken ® . Die neue Lehr-DVD<br />
„KVH ® , Duobalken ® , Triobalken ® “ kann zusammen<br />
mit der Broschüre „Technische<br />
Informationen“ in deutscher Sprache kostenlos<br />
angefordert werden. Mehr Informationen<br />
zu KVH ® , Duobalken ® , Triobalken ®<br />
bei:<br />
Überwachungsgemeinschaft<br />
Konstruktionsvollholz e.V.,<br />
Elfriede-Stremmel-Straße 69,<br />
42369 Wuppertal,<br />
Fax: 0202/978 35 79, info@kvh.de.<br />
Konstruktionsvollholz KVH ®<br />
statt chemischem Holzschutz<br />
– neue DIN 68800 stärkt baulichen<br />
Holzschutz<br />
Ein neues Merkblatt der Überwachungsgemeinschaft<br />
KVH ® informiert<br />
über die Bedingungen für den Einsatz<br />
von KVH ® ohne chemischen Holzschutz<br />
auf der Grundlage der neuen DIN 68800<br />
„Holzschutz“.<br />
Gemäß neuer DIN 68800-1:2011<br />
„Grundlagen des Holzschutzes“ dürfen<br />
vorbeugende chemische Holzschutzmittel<br />
nur dann eingesetzt werden, wenn<br />
alle Möglichkeiten des baulichen Holzschutzes<br />
ausgeschöpft sind.<br />
Die neuen Holzschutzmittelzulassungen<br />
nehmen die Vorgaben der DIN<br />
68800-1:2011 auf und verbieten den Einsatz<br />
von Holzschutzmitteln in Aufenthaltsräumen,<br />
deren Nebenräumen sowie<br />
den vermeidbaren großflächigen Einsatz<br />
in anderen Innenräumen.<br />
Die Neufassung der DIN 68800-2:<br />
2012 trägt den in den letzten 20 Jahren<br />
gemachten positiven Erfahrungen mit<br />
dem baulichen Holzschutz Rechnung<br />
und erlaubt, in noch mehr Anwendungsbereichen<br />
auf chemischen Holzschutz<br />
zu verzichten.<br />
Eine wesentliche Voraussetzung für<br />
das Verwenden von Holzprodukten ohne<br />
vorbeugenden chemischen Holzschutz<br />
ist die technische Trocknung. Technisch<br />
auf eine Holzfeuchte von weniger als<br />
20% getrocknete Konstruktionsvollhölzer<br />
KVH ® (aus allen Nadelholzarten)<br />
können ohne chemischen Holzschutz in<br />
den sogeannnten Gebrauchsklassen<br />
(GK) GK 0 und GK 1 eingesetzt werden.<br />
Für die GK 2 und 3.1 steht Konstruktionsvollholz<br />
KVH ® aus getrockneten<br />
Kernhölzern zur Verfügung. Damit dürfen<br />
in allen praxisrelevanten Anwendungsbereichen<br />
des Hochbaus Konstruktionsvollhölzer<br />
eingesetzt werden,<br />
die bei Beachtung der DIN 68800-2 keinen<br />
chemischen Holzschutz erfordern.<br />
Das Merkblatt „Einsatz von Konstruktionsvollholz<br />
KVH ® ohne chemischen<br />
Holzschutz“, enthält weiterführende<br />
Informationen und ist erhältlich<br />
bei der Überwachungsgemeinschaft<br />
KVH oder als Download auf Homepage.<br />
www.kvh.eu<br />
Umwelt-Produktdeklarationen für KVH ® , Duobalken ® , Triobalken ®<br />
Am 09.01.2013 hat das Institut für<br />
Bauen und Umwelt e.V. die Umwelt-<br />
Produktdeklaration (EPD) für Duobalken<br />
® und Triobalken ® (Balkenschichtholz)<br />
veröffentlicht.<br />
Die auf der ISO 14025 und der EN<br />
15804 basierende Produktdeklaration<br />
enthält alle für das Verwenden von<br />
Duobalken ® und Triobalken ® relevanten<br />
Umweltdaten, mit denen zum Beispiel<br />
Gebäude ökologisch bilanziert<br />
werden können.<br />
Zusammen mit der bereits am 20.<br />
09.2012 veröffentlichten EPD für Konstruktionsvollholz<br />
KVH ® liegen damit<br />
Umwelt-Produktdeklarationen für die<br />
drei wichtigsten technisch getrockneten<br />
Vollholzprodukte KVH ® , Duobalken<br />
® und Triobalken ® vor.<br />
Wegen der Bedeutung des englischen<br />
Marktes für den Export sind die<br />
Umwelt-Produktdeklarationen auch in<br />
englischer Sprache verfügbar. Ab<br />
sofort stehen die EPD auf der Homepage des Instituts für Bauen und Umwelt<br />
(www.bauen-umwelt.de) und der Webseite der Überwachungsgemeinschaft KVH<br />
(www.kvh.eu) zum download bereit.<br />
64 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
OPITZ HOLZBAU / OPITZ SOLAR<br />
Ausgewählte Produktinformationen<br />
Holz - Baustoff der Zukunft<br />
Opitz Holzbau und Opitz Solar sind Innovationsführer ihrer Branchen<br />
Dachstuhl mit Nagelplattenkonstruktionen - 29 Meter freitragend.<br />
Die beeindruckende Energiebilanz<br />
macht Opitz zum ersten Energie-Plus<br />
Holzbau-betrieb Europas, der achtmal<br />
so viel Energie erwirtschaftet wie er verbraucht.<br />
Opitz Holzbau wurde in den Jahren<br />
2009, 2010 und 2011 dreimal in Folge<br />
mit dem begehrten Top 100-Siegel als<br />
einer der innovativsten Mittelständler<br />
ausgezeichnet. Auch Bundeskanzlerin<br />
Angela Merkel stattete Opitz einen Besuch<br />
ab und zeigte sich begeistert von<br />
der Modernität des Betriebes.<br />
In 70 Jahren Firmengeschichte produzierte<br />
Opitz Holzbau als industrieller<br />
Hersteller vorgefertigter Bauteile<br />
aus Holz rund 75.000 Dachstühle,<br />
6.000 Einfamilienhäuser und 5.000<br />
Supermärkte.<br />
Die güteüberwachte und hochmoderne<br />
industrielle Fertigung in der Opitz<br />
Zukunftsfabrik mitten in Brandenburg ist<br />
die größte ihrer Art in Europa. Durch das<br />
Zusammenspiel mit der Opitz Solar, die<br />
auf Solaranlagen, Power Ports, Solar-<br />
Terrassenüberdachungen und andere<br />
Anwendungen mit Photovoltaiksystemen<br />
spezialisiert ist, ist eine optimale Synergie<br />
des umweltbewussten Bauens entstanden.<br />
Mehrgeschossiges<br />
»Schottenbauprojekt«<br />
in <strong>Berlin</strong>.<br />
Opitz Holzbau<br />
hat drei große Produktbereiche:<br />
• Nagelplattenkonstruktionen bis zu<br />
35 Meter freitragend.<br />
• High-Tech-Abbund: Hier wird auf<br />
hochmodernen Hundegger-Anlagen<br />
produziert.<br />
• Holztafelbau für alle individuellen<br />
Bauprojekte, von großen Wohnkomplexen<br />
über Einfamilienhäuser, Dachaufstockungen,<br />
Gewerbebauten, bis<br />
hin zu Spezialprojekten wie Floating<br />
Homes.<br />
Finalist beim<br />
Großen Preis des Mittelstandes 2013<br />
Im September zog Opitz als einer von<br />
nur fünf Finalisten in die letzte Runde des<br />
»Großen Preises des Mittelstandes« ein.<br />
Der Preis ist Deutschland wichtigster<br />
Wirtschaftspreis.<br />
Mehrgeschossiges Bauen: Hotels, Kitas, Gewerbe, Wohnen.<br />
Opitz ist Ihr Generalpartner bei allen<br />
Fragen rund um Holzbau und Solarprodukten.<br />
Jeder Auftrag ob für private<br />
Bauherren oder für Großprojekte wird<br />
individuell durchgeführt und die hochspezialisierten<br />
Mitarbeiter in Technik<br />
und Vertrieb stehen Ihnen mit Rat und<br />
Tat zur Seite.<br />
Opitz Holzbau GmbH & Co. KG<br />
Opitz Solar GmbH<br />
Valentin-Rose-Str.4, 16816 Neuruppin.<br />
www.opitz-holzbau.com<br />
www.opitz-solar.com<br />
Die Opitz-Zukunftsfabrik in Neuruppin.<br />
Fotos: Opitz Holzbau<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 65
Ausgewählte Produktinformationen<br />
VBH<br />
Das neue greenteQ Klima Konform<br />
System bietet Planern und Monteuren<br />
erstmals die Möglichkeit, bei der optimierten<br />
Positionierung von Fenstern<br />
und Türen in der Dämmebene aus<br />
drei unterschiedlichen Montagearten<br />
frei zu wählen. Zur Auswahl stehen eine<br />
Standard-Montagevariante, eine<br />
zur Von-außen-Montage (VAM) sowie<br />
eine Blindstock-Variante. Alle drei<br />
Montagearten erlauben zudem unterschiedliche<br />
Abdichtungsvarianten<br />
nach dem aktuellen Stand der Technik.<br />
Hochgedämmte Baukörper stellen<br />
Planer und Monteure beim Einbau von<br />
Fenstern und Türen vor eine Herausforderung:<br />
Für einen optimalen Isothermenverlauf<br />
müssen die Elemente in der<br />
Dämmebene positioniert werden. Die<br />
bisherige Fenstermontage „in der Wand“<br />
ist nicht optimal.<br />
Systemlösung zur Befestigung vor<br />
der tragenden Wand<br />
Gemeinsam mit Fensterbauern entwickelten<br />
die Experten der VBH Holding<br />
AG, Europas größtem Handelshaus für<br />
Fenster- und Türbeschläge, ein System,<br />
dass zahlreiche Vorteile vereint: Es besteht<br />
aus nur wenigen Komponenten<br />
und erlaubt eine einfache Montage und<br />
leichte Bearbeitung der Bauteile sowie<br />
eine freie Wahl aus drei Montagearten.<br />
Die Monteure können also die von ihnen<br />
bevorzugte und die am besten geeignete<br />
Montagevariante wählen. Bisherige Systeme<br />
bieten dagegen meist nur eine fest<br />
vorgegebene Einbauvariante. Darüber<br />
hinaus bestehen beim greenteQ Klima<br />
Konform System bei allen Montagearten<br />
unterschiedliche Abdichtungsmöglichkeiten<br />
(z.B. Multifunktionsband greenteQ<br />
VARIO 3, Folie, PU-Schaum oder Dichtleiste).<br />
greenteQ Klima Konform System<br />
Fensteranschlüsse für hochwärmegedämmte Gebäude<br />
Drei Systeme: Standard, Von-außen-<br />
Montage (VAM) und Blindstock<br />
Für Gebäude stehen drei Grundsysteme<br />
mit unterschiedlichen Varianten zur<br />
Verfügung. Beim Standardsystem wird<br />
ein thermoplastischer Konstruktionsdämmstoff<br />
mit einer hohen Dichte auf<br />
Basis des Polymers Polystyrol als einteiliger<br />
Block auf die bestehende Wand geklebt<br />
und geschraubt. Dabei entwickelt<br />
der greenteQ MS Polymerkleber eine<br />
extreme Haftkraft in Verbindung mit dem<br />
Mauerwerk. Belastungsversuche zeigen,<br />
dass vor dem Ermüden des greenteQ<br />
MS Polymerklebers häufig das Mauerwerk<br />
bricht. Das Standardsystem zeichnet<br />
sich durch seine Einfachheit sowie<br />
eine tiefere Innenlaibung aus. Die Abdichtung<br />
und Fugendämmung kann je<br />
nach Anforderung in gewohnter Art und<br />
Weise in verschiedenen Ausführungen<br />
erfolgen. Bei der greenteQ Klima Konform<br />
Systemvariante VAM besteht die<br />
Möglichkeit, das Konstruktionselement<br />
mit hohem<br />
Vorfertigungsgrad von<br />
außen zu montieren. Dabei<br />
können die Fenster und<br />
Türen sowohl bündig als<br />
auch versetzt eingebaut<br />
werden. Während die bündige<br />
Variante einen größeren<br />
Lichteinfall und energetische<br />
Gewinne ermöglicht,<br />
erlaubt die versetzte Variante<br />
eine zusätzliche Ablastung<br />
im tragenden Mauerwerk.<br />
Möglichkeit zur<br />
Blindstock-Montage<br />
Ein besonderes Highlight<br />
stellt die Möglichkeit zur<br />
Blindstock-Montage mit<br />
dem greenteQ Klima Konform<br />
System dar. Hier erfolgt<br />
der Einbau der Elemente ohne Beschädigungsrisiko<br />
erst nach dem Abschluss<br />
der übrigen Bauausführungen,<br />
beispielweise innere und äußere Putzarbeiten<br />
oder Estricharbeiten. Die Fenster<br />
werden dadurch nicht den üblichen Belastungen<br />
während der Gebäudeerstellung<br />
ausgesetzt. Die Blindstock-Montage<br />
ist sehr einfach und bedeutet nur einen<br />
geringen Mehraufwand. Wirtschaftlich<br />
interessant wird das System insbesondere<br />
bei einem späteren Fenstertausch,<br />
da bei der einfachen Demontage<br />
keine aufwendigen Putzarbeiten notwendig<br />
sind.<br />
8 l weniger Heizöl pro Fenster und<br />
Systemsicherheit in allen Varianten<br />
Das greenteQ Klima Konform System<br />
zeichnen sich durch eine hohe Flexibilität<br />
sowie durch eine einfache und<br />
schnelle Umsetzung aus. Prüfberichte<br />
Abb.: VHD<br />
Das greenteQ Klima<br />
Konform System<br />
bietet bei der<br />
Montage in der<br />
Dämmebene erstmals<br />
die Wahl aus<br />
drei Varianten:<br />
Standard, Vonaußen-Montage<br />
oder Blindstock.<br />
vom ift-Rosenheim belegen zudem die<br />
hohe Systemsicherheit bei allen aufgezeigten<br />
Varianten. Die Eignung wurde<br />
auf Basis von geltenden Normen und<br />
Richtlinien in Bauteilversuchen festgestellt.<br />
Berechnungen zeigen eine deutliche<br />
Verbesserung des psi-Wertes. Je<br />
nach Mauerwerk führt dies z.B. zu einer<br />
umgerechneten Uw-Wertverbesserung<br />
um 0,23 W/m 2 K (Fenstergröße 1.230 x<br />
1.480 mm), was einer durchschnittlichen<br />
Heizölersparnis von rund 8 Litern bzw.<br />
ca. 20 kg. CO2-Reduzierung pro Fenster<br />
und Jahr entspricht. Damit bietet das<br />
greenteQ Klima Konform System Planern,<br />
Monteuren und Bauherren alle<br />
Voraussetzungen für optimale Fensteranschlüsse<br />
bei hochwärmegedämmten<br />
Gebäuden.<br />
Das neue greenteQ Klima Konform<br />
System ist ab Mai 2013 lieferbar. Ausführliche<br />
Informationen, Produktdatenblätter,<br />
Montageanleitungen und<br />
Prüfzeugnisse zu den neuen Systemen<br />
sowie zum gesamten greenteQ<br />
Sortiment bietet im Netz die Website<br />
www.greenteQ.info.<br />
www.vbh.de<br />
66 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
GRIPSWARE<br />
Ausgewählte Produktinformationen<br />
Mobile Bauleitung in Perfektion!<br />
Bautagebuch | Mängelverfolgung | Fotodokumentation | Bauzeitenplan | LVs mobil<br />
Dass bei so komplexen Dingen - wie<br />
dem Bau eines Gebäudes - Mängel<br />
passieren und auch in Zukunft passieren<br />
werden ist eine unumstößliche<br />
Tatsache.<br />
Der letzte offizielle DEKRA-Bericht zu<br />
Baumängeln an Wohngebäuden kommt<br />
zu einem eindeutigen Resultat:<br />
• 32 Mängel / Wohngebäude mit Beseitigungskosten<br />
> 10.000 .<br />
• Mängel sind über den ganzen Bauprozess<br />
verteilt.<br />
Das Fazit lautet: Eine unabhängige,<br />
mehrstufige Qualitätskontrolle vermeidet<br />
Mängel und wirtschaftlichen Schaden!<br />
Quelle: www.DEKRA.de<br />
Pläne (als PDF, JPG oder DXF), LVs (als<br />
PDF oder GAEB) oder Verträge (als<br />
PDF, DOC) zur Mitnahme auf dem<br />
Smartphone markiert werden. Nach der<br />
Erfassung der jeweiligen Gebäude/Geschosse/Räume<br />
können dann die Daten<br />
auf das jeweilige Smartphone zur weiteren<br />
Bearbeitung vor Ort gesynct werden.<br />
Alle Daten (erfasste Leistungsstände<br />
oder Mängel) inklusive / Fotos / Sprachnotizen<br />
werden nun schon auf der Baustelle<br />
– direkt bei der Erfassung – den<br />
richtigen Einträgen zuordnet. Diese aufwendige<br />
Arbeit muss – statt wie bisher<br />
zweimal – nur noch einmal erledigt werden.<br />
Alle Daten sind danach automatisch<br />
korrekt zugeordnet.<br />
Wer schreibt (fotografiert und<br />
spricht), der bleibt!<br />
für Apple iPhone/iPad und Android …<br />
Für den idealen Bauablauf sind eine<br />
perfekte Bauzeitenplanung und lückenlos<br />
geführte Bautagebücher eine absolute<br />
Notwendigkeit. Die oben genannte<br />
„unabhängige, mehrstufige Qualitätskontrolle<br />
und Dokumentation“ ist für den<br />
Verantwortlichen – oft aus Zeitmangel –<br />
das eigentliche Problem.<br />
Technik ist verfügbar<br />
Die heute am Markt erhältlichen<br />
Smartphones (iOS, Android) bieten alle<br />
Möglichkeiten, um den Planer/Bauleiter –<br />
in Verbindung mit geeigneter Software –<br />
bei seinen täglichen Dokumentationspflichten<br />
perfekt zu unterstützen. Selbst<br />
die Eingabe längerer Texte kann durch<br />
einfaches Aufsprechen problemlos erledigt<br />
werden. Die Spracherkennung ist<br />
beeindruckend gut (was aber eine Online-Verbindung<br />
voraussetzt). Die integrierten<br />
Kameras sind für Baustellenfotos<br />
mehr als ausreichend. Da auf Baustellen<br />
die ständige Verfügbarkeit einer<br />
schnellen Datenübertragung aber oft<br />
nicht gewährleistet ist, muss die Software<br />
auch in der Lage sein, Offline arbeiten<br />
zu können.<br />
pro-Report –<br />
die mobile Baudokumentation<br />
Eine gute Vorbereitung ist die halbe<br />
Miete. Das Projekt wird im Büro am PC<br />
angelegt. D.h. es werden alle an der Planung<br />
beteiligten Personen inkl. ihren<br />
Funktionen diesem Projekt zugewiesen.<br />
Um die an der Ausführung beteiligten<br />
Unternehmen zu erfassen, genügt es<br />
den Bauzeitenplan ins Projekt zu laden.<br />
Jetzt können noch weitere Dokumente<br />
Praktischer Nutzen<br />
Abgerundet wird diese praktikable Art<br />
der Dokumentation durch eine integrierte<br />
revisionssichere und extrem einfache<br />
Bildbearbeitung (um einfach Pfeile aufs<br />
Foto zu sezen oder um ein Foto aufzuhellen<br />
ohne das Original jemals zu verändern),<br />
sowie durch die schnelle und einfache<br />
Ausgabe der gewünschten Protokolle.<br />
Diese können<br />
direkt als PDF<br />
erzeugt und sofort<br />
an die jeweiligen<br />
Verant-wortlichen<br />
per E-Mail versendet<br />
werden.<br />
Durch die mobile<br />
und lückenlose<br />
Dokumentation<br />
mit pro-Report reduziert<br />
sich das<br />
Haftungsrisiko<br />
des Verantwortlichen<br />
auf ein Minimum.<br />
Übertreffen<br />
Sie die Anforderungen<br />
Ihres Vertrages<br />
und beeindrucken<br />
Sie Ihre Bauherren.<br />
»pro-Report« bietet eine lückenlose<br />
Dokumentation mit minimalstem Zeitaufwand.<br />
Holen Sie sich Ihre kostenlosen<br />
30-Tage Vollversionen zum<br />
Praxistest.<br />
gripsware gmbh, Wangener Straße 3<br />
88267 Vogt, Telefon 075 29 / 97 47 60<br />
post@gripsware.de<br />
www.gripsware.de<br />
Abb.: gripsware<br />
Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 67
Ausgewählte Produktinformationen<br />
BIRCO<br />
<strong>Berlin</strong>er Stadtreinigung setzt auf BIRCOpur<br />
Die innovative Regenwasserbehandlung mit Kastenrinnen<br />
Leistungsfähig bei der Reinigung von Niederschlägen – das modulare<br />
Innenleben von BIRCOpur bewältigt Stofffrachten souverän.<br />
Wo treffen verunreinigte Niederschläge<br />
und starke Befahrung durch<br />
LKWs im kommunalen Umfeld aufeinander?<br />
Natürlich auf dem Wertstoffhof.<br />
Deshalb suchte die <strong>Berlin</strong>er Stadtreinigung<br />
ein zukunftssicheres System, mit<br />
dem die Niederschläge gereinigt und in<br />
den Kreislauf zurückgeführt werden können.<br />
Aufgrund der hohen Belastbarkeit<br />
des Systems, der nachgewiesenen Entwässerungsleistung,<br />
der guten Wartungsmöglichkeiten<br />
sowie der DIBt-Zulassung<br />
entschieden sich die Verantwortlichen<br />
für BIRCOpur.<br />
Geplant wurde mit BIRCOpur wie bei<br />
einer gewöhnlichen Entwässerung mit<br />
Kastenrinne: Es wurden keine zusätzlichen<br />
Drainageleitungen verlegt. Die<br />
niedrige Bauhöhe war ein klarer Vorteil<br />
bei den hohen Grundwasserständen vor<br />
Ort. Das modulare Innenleben wurde<br />
nach Beendigung der Bauarbeiten eingesetzt.<br />
So kam es zu keinen ungewollten<br />
Verschmutzungen durch das Betonieren<br />
der Fläche. Seitdem verrichtet<br />
das System auf dem viel genutzen Wertstoffhof<br />
zuverlässig seinen Dienst.<br />
Fotos: Birco<br />
Sie möchten ebenfalls BIRCOpur<br />
als Regenwasserbehandlungsanlage<br />
einsetzen? Mehr erfahren Sie im Internet<br />
auf:<br />
www.birco.de/bircopur<br />
Getestet auf Starkregenereignisse entwässert BIRCOpur 20m 2 pro lfm.<br />
Der wartungsfreundliche, modulare Aufbau sorgt für dauerhafte Sicherheit.<br />
Die <strong>Berlin</strong>er Stadtreinigung wählte, aufgrund der hohen LKW-Befahrung auf dem<br />
Wertstoffhof in Mahlsdorf, Steg-Gussabdeckungen der Klasse F 900.<br />
68 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013
ECONTROL-GLAS<br />
Ausgewählte Produktinformationen<br />
Der Forschungscampus <strong>Berlin</strong>-<br />
Buch ist einer der wichtigsten Wissenschafts-<br />
und Technologiestandorte<br />
<strong>Berlin</strong>-Brandenburgs. Auf rund<br />
320.000 m 2 haben sich mehr als 50<br />
Forschungseinrichtungen, Kliniken<br />
und Biotechnologie-Unternehmen angesiedelt.<br />
Hier hat auch die weltweit<br />
agierende Eckert und Ziegler AG ihren<br />
Sitz. Im letzten Jahr – pünktlich<br />
zum 20-jährigen Firmenjubiläum –<br />
weihte der Spezialist für medizinische<br />
Anwendungen von Radioisotopen<br />
seine neue Konzern-Zentrale ein. Diese<br />
ist dank ihrer einzigartigen Architektur<br />
ein echter Hingucker: Als ellipsenförmiger<br />
Dachaufbau ragt der Tagungsraum<br />
4,50 m über die Fassadenfront<br />
hinaus und ist großflächig<br />
verglast. Um die außergewöhnliche<br />
Optik des Gebäudeteils zu erhalten,<br />
entschieden sich Bauherr und Architekt<br />
gegen eine außenliegende Verschattungsanlage<br />
und für dimmbares<br />
Sonnenschutzglas der Firma EControl-<br />
Glas (Plauen). Damit lassen sich der<br />
g-Wert und die Lichttransmission individuell<br />
an die Sonneneinstrahlung<br />
anpassen.<br />
180 Grad Sonnenschutz<br />
Konferenzsaal mit Panoramablick - ohne Verschattung<br />
Die Eckert und Ziegler Gruppe ist einer<br />
der weltweit größten Hersteller von<br />
radioaktiven Komponenten für medizinische,<br />
wissenschaftliche und messtechnische<br />
Zwecke – mit Standorten in Großbritannien,<br />
Frankreich, Indien und den<br />
USA. Aufgrund steigender Umsatz- und<br />
Mitarbeiterzahlen lobte der Konzern<br />
2011 einen Wettbewerb zur Erweiterung<br />
seiner Zentrale auf dem biomedizinischen<br />
Forschungscampus <strong>Berlin</strong>-Buch<br />
um 5.000 m 2 Nutzfläche aus. Wichtige<br />
Vorgabe durch den Bauherren: Das Firmenlogo<br />
– eine Ellipse, eingeschlossen<br />
von einem Rechteck – sollte baulich in<br />
den Entwurf integriert werden. Das <strong>Berlin</strong>er<br />
Büro Hofmann Architekten überzeugte<br />
mit einem energieeffizienten Gebäudeentwurf,<br />
der einen exponierten<br />
Konferenzsaal in der geometrischen<br />
Form des Logos vorsah. „Durch den<br />
überstehenden Dachaufbau und die<br />
rechteckigen, rot lackierten Dachelemente<br />
ist das Gebäude weithin als<br />
Eckert und Ziegler-Zentrale erkennbar –<br />
sogar aus der Luft“, erklärt Architekt Jan<br />
Hofmann. Aus dem Konferenzsaal bietet<br />
sich dank der annähernd raumhohen<br />
Rundum-Verglasung eine 180-Grad-<br />
Aussicht auf den <strong>Berlin</strong>er Stadtteil Buch.<br />
Fotos: Linus Lintner <strong>Fotograf</strong>ie/EControl-Glas<br />
In der Gebäudeform des Konferenzsaals<br />
ist das Firmenlogo deutlich zu<br />
erkennen.<br />
Bautafel:<br />
Eckert und Ziegler Konzern-Zentrale<br />
Objektadresse:<br />
Robert-Rössle-Straße 10, 13125 <strong>Berlin</strong><br />
Bauherr:<br />
Eckert und Ziegler Strahlen- und Medizintechnik<br />
AG<br />
Architekt: Hofmann Architekten, <strong>Berlin</strong><br />
Metallbauer: Hauk Metallbau und Sicherheitstechnik<br />
GmbH Nauen, Paul-Jerchel-<br />
Straße 2, 14641 Nauen<br />
Glasprodukt: ECONTROL 48/9<br />
Glashersteller: EControl-Glas, Plauen<br />
180-Grad-Ausblick: Dank dem dimmbaren Sonnenschutzglas<br />
ECONTROL 48/9 bleibt die Aussicht aus dem Konferenzsaal frei.<br />
Variabel, ästhetisch, effektiv:<br />
Dimmbare Verglasung<br />
Die Wölbung und die Südausrichtung<br />
des Gebäudes bedeuten bei klarem<br />
Wetter jedoch fast ganztägig direkte<br />
Sonneneinstrahlung auf die circa 60 m 2<br />
große Glasfläche. Um das Aufheizen<br />
des Raums sowie störende Blendeffekte<br />
zu verhindern, war ein effektiver Sonnenschutz<br />
gefragt. „Eine variable, außenliegende<br />
Verschattungsanlage ist aufgrund<br />
der Gebäudeform aufwändig zu<br />
installieren und wartungsintensiv. Ein<br />
starrer Sonnenschutz lässt im Winter jedoch<br />
nicht genügend Licht ins Innere.<br />
Die solaren Energiegewinne sind dann<br />
nur minimal“, erläutert Hofmann. Eine<br />
wichtige Rolle spielten außerdem die<br />
ästhetischen Ansprüche des Bauherren:<br />
„Die äußere Gebäudehülle sollte so glatt<br />
wie möglich bleiben. Eine Verschattungsanlage<br />
hätte die optische Anlehnung<br />
des Konferenzsaals an das Eckert<br />
und Ziegler-Logo zerstört. Wir haben<br />
uns deshalb für das dimmbare Sonnenschutzglas<br />
ECONTROL 48/9 entschieden“,<br />
so Hofmann. Hiermit lässt sich der<br />
g-Wert zwischen 33 und 9% stufenlos<br />
variieren. Das macht einen zusätzlichen<br />
Sonnenschutz überflüssig und die Aussicht<br />
aus dem Konferenzsaal bleibt frei.<br />
Die Lichttransmission beträgt bei maximaler<br />
Einfärbung immerhin noch 13%.<br />
Und so funktioniert die Technik: Die innenliegende<br />
nanostrukturierte Beschichtung<br />
der EControl-Verglasung färbt sich<br />
durch den sogenannten „elektrochromen<br />
Effekt“ blau, sobald eine geringe Spannung<br />
(3 Volt) angelegt wird. Im hell geschalteten<br />
Zustand gelangen 48% des<br />
Tageslichts in den Raum – ein guter<br />
Wert für modernes Sonnenschutzglas.<br />
Mit einem Ug-Wert von 0,7 W/(m 2 K) isoliert<br />
ECONTROL 48/9 außerdem hervorragend<br />
gegen Heizwärmeverluste.<br />
„EControl-Glas hat sich als perfekter<br />
Baustein für unser energieeffizientes<br />
und optisch anspruchsvolles Konzept<br />
erwiesen. Die innovative elektrochrome<br />
Technologie passt außerdem<br />
optimal zu einem modernen, zukunftsorientierten<br />
Konzern wie Eckert und<br />
Ziegler“, ergänzt Hofmann.<br />
www.econtrol-glas.de
BAUKAMMER BERLIN<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
Gutsmuthsstr. 24<br />
12163 <strong>Berlin</strong><br />
Tel. (030) 79 74 43 - 0<br />
Fax (030) 79 74 43 29<br />
info@baukammerberlin.de<br />
www.baukammerberlin.de<br />
Fahrverbindung:<br />
U-Bhf. Walter-Schreiber-Platz