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Berlin-Brnadenburg/Fotograf

BK-Heft 2013-03 - Baukammer Berlin

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3/2013<br />

A 50239<br />

BAUKAMMER BERLIN<br />

Zeitschrift für die im Bauwesen tätigen Ingenieure<br />

Schlösserdämmerung<br />

Schlösser zwischen Neubau und Verfall<br />

© Stiftung Preußische Schlösser und Gärten <strong>Berlin</strong>-<strong>Brnadenburg</strong>/<strong>Fotograf</strong> Manfred Hamm<br />

C<br />

Einzelverkaufspreis € 20,00<br />

Georadar: „Detectino“ – der gläserne Boden Seite 26<br />

„Der Dipl.-Ing. ist zeitlos“ Seite 28<br />

Für den Erhalt des Kant-Garagen-Palastes Seite 35<br />

Sanierung der Martin-Luther-Gedächtniskirche Seite 38<br />

Neues in der HOAI 2013 Seite 45 ff


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Inhaltsverzeichnis<br />

Impressum<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong><br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

Gutsmuthsstraße 24,<br />

12163 <strong>Berlin</strong>-Steglitz<br />

Telefon: (030) 79 74 43-0,<br />

Fax: (030) 79 74 43-29<br />

E-Mail: info@baukammerberlin.de<br />

http://www.baukammerberlin.de<br />

Bankverbindungen:<br />

<strong>Berlin</strong>er Volksbank<br />

Konto 88 44 55 60 05 (BLZ 100 900 00)<br />

Postbank <strong>Berlin</strong>,<br />

Konto 4578 08-108 (BLZ 100 100 10)<br />

Redaktion:<br />

Dipl.-Ing. Hans Joachim Wanderer †,<br />

Dipl.-Ing. Joachim Wanjura,<br />

Dr. jur. Peter Traichel<br />

Namentlich gekennzeichnete<br />

Veröffentlichungen geben nicht unbedingt<br />

die Meinung der Redaktion wieder.<br />

Die Redaktion behält sich vor,<br />

Leserzuschriften zu kürzen.<br />

Verantwortlich für die ehrenamtliche<br />

Schriftführung:<br />

Dipl.-Ing. Joachim Wanjura,<br />

Chefredakteur<br />

Verlag und Anzeigenabteilung:<br />

CB-Verlag Carl Boldt<br />

Baseler Str. 80,<br />

12205 <strong>Berlin</strong><br />

Postfach 45 02 07, 12172 <strong>Berlin</strong><br />

Telefon (030) 833 70 87,<br />

Fax (030) 833 91 25<br />

E-Mail: cb-verlag@t-online.de<br />

Anzeigenleitung:<br />

Peter Gesellius<br />

Telefon (030) 833 70 87,<br />

Fax (030) 833 91 25<br />

E-Mail: cb-verlag@t-online.de<br />

www.cb-verlag.de<br />

Anzeigen:<br />

Es gilt Anzeigenpreisliste<br />

Nr. 12 vom 1.10.2011<br />

Technische Herstellung:<br />

Globus-Druck GmbH & Co. Print KG<br />

E-Mail: globus-druck@t-online.de<br />

Drucklegung:<br />

23. September 2013<br />

Redaktionsschluß<br />

für die nächste Ausgabe:<br />

28. November 2013<br />

Inhalt:<br />

Bericht des Präsidenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

Neuer Vorstand des AHO e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

Titelthema<br />

Schlösserdämmerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

Preussische Schlösser und Gärten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />

Personalsituation in den bezirklichen Bauplanungsämtern . . . . . . . . . . . . . 9<br />

Sanierung des Steglitzer Kreisels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

Mehr Solardächer auf öffentlichen Gebäuden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

UBA bezieht erstes Null-Energie-Haus des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

Hochwassermanagement in <strong>Berlin</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

Tiefe Geothermie im Raum <strong>Berlin</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

Brücken bauen in <strong>Berlin</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

Zukunft des Fernbahnhofs Zoologischer Garten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

Was kostet das Flughafengebäude Tempelhof das Land pro Monat? . . . . . 20<br />

Wer berät die Flughafengesellschaft? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

Bau eines 3 Hektar großen Wasserbeckens auf dem Gelände des<br />

ehemaligen Tempelhofer Flughafens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

Die unendliche Geschichte der Absturzunfälle<br />

durch das Versagen von Bauteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />

Ingenieure ohne Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

Georadar: Detectino blickt durch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

Baukammer / Berufspolitik / Bildung<br />

Bau und Politik auf der Suche nach Wahrhaftigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27<br />

„Der Dipl.-Ing. ist zeitlos“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />

Baukammer-Preis 2012<br />

„Das MINI-Element für Fluid-Kornstruktur-gekoppelte Problemstellungen“ 30<br />

„Bauablaufplanung einer Pumpstation mit 250.000m 3 /d Zulaufkapazität“ . 32<br />

Aktuelle Informationen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau<br />

mit Psychotherapeutenversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />

Denkmalschutz<br />

Appell für den Erhalt des Kant-Garagen-Palastes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />

Baugenehmigung für Garnisonkirche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37<br />

Martin-Luther-Gedächtniskirche – Schicksalsjahre eines Kirchturmes . . . . 38<br />

Pumpwertk Alte Emscher in Duisburg als<br />

„Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst“ ausgezeichnet . . . . . . 43<br />

Handlungsbedarf am <strong>Berlin</strong>er Eichentor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />

Recht<br />

Neues in der HOAI 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45<br />

Vergabe- und Vertragswesen für Architekten und Ingenieure . . . . . . . . . . . . 47<br />

Neue Gehälter in Architektur- und Ingenieurbüros . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

Neue Richtlinie für Planungswettbewerbe – RPW 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />

Bauablaufstörungen mit Auswirkungen auf die Bauzeit . . . . . . . . . . . . . . . . 54<br />

Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />

Die Novelle des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG)<br />

wurde verabschiedet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58<br />

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz mitm JVEG im BGBl. veröffentlicht 59<br />

Zur Altersgrenze von Prüfsachverständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

Das Letzte zum Schluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

Stellenmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />

Produktinformationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 1


Autoren dieser Ausgabe<br />

Autoren dieser Ausgabe<br />

B .Eng. Sascha Bahlau<br />

Preisträger Baukammerpreis<br />

Christian Carow, M.Sc.<br />

Preisträger Baukammerpreis<br />

Dipl.-Ing. Peter Kalte<br />

Geschäftsführer der GHV Gütestelle<br />

Honorar und Vergaberecht e.V.<br />

Dr.-Ing. Jens Karstedt<br />

Beratender Ingenieur<br />

Präsident der Baukammer <strong>Berlin</strong><br />

Dipl.-Ing. (FH) Elfi Koch<br />

Beratende Ingenieurin<br />

KOCH INGENIEURE BERLIN<br />

Dipl.-Ing. Detlev Opara<br />

BG BAU Prävention,<br />

Bereich Hochbau<br />

Dr.-Ing. Peter Pietschmann<br />

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bauund<br />

Architektenrecht<br />

Dipl.-Ing. Marion Pristl<br />

Beratende Ingenieurin<br />

mp-consult<br />

Dipl.-Ing. Roland Schmidt<br />

GSE Ingenieur-Gesellschaft mbH Saar,<br />

Enseleit und Partner<br />

Kerstin Schwenn<br />

Wirtschaftskorrespondentin, F.A.Z.<br />

Dr. phil. Jürgen Tietz<br />

Kunsthistoriker und Fachjournalist<br />

Dr. Peter Traichel<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong><br />

Beilagenhinweis<br />

Dieser Ausgabe der liegt ein Prospekt<br />

der<br />

ERGO-Versicherungsgruppe<br />

DKV Deutsche Krankenversicherung<br />

AG, Köln, bei.<br />

Wir bitten um freundliche Beachtung.<br />

2 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Bericht des Präsidenten<br />

Der AHO e.V. hat am 17. September 2013<br />

einen neuen Vorstand gewählt. Der AHO<br />

vertritt als Fachverband bundesweit die<br />

Interessen der Planer und Verbraucher an<br />

einer auskömmlichen und ausgewogenen<br />

Honorierung unseres Berufsstandes. Die<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> ist bekanntlich Mitglied<br />

im AHO und wir wünschen dem neuen<br />

Vorstand viel Glück und Fortune, vor<br />

allem bei der sicher zentralen Aufgabe der<br />

Rückführung der fälschlich als Beratungsleistungen<br />

bezeichneten Planungsleistungen<br />

in den verbindlichen Teil der HOAI.<br />

Das gilt u. a. auch für die örtliche Bauüberwachung.<br />

Ich darf auf die Pressemitteilung<br />

des AHO auf Seite 4 verweisen.<br />

Besonders freut mich, dass unser Mitglied<br />

Dipl.-Ing. (FH) Marco Ilgeroth für die Baukammer<br />

in den AHO-Vorstand gewählt<br />

wurde.<br />

Aus der Baukammer gibt es zu berichten,<br />

dass der Bildungsausschuss sein Weiterbildungsangebot<br />

für das Wintersemester<br />

2013/2014 erstellt und veröffentlicht<br />

hat. Ich bitte alle Leser hiervon<br />

Kenntnis zu nehmen und von den durchweg<br />

preisgünstigen Angeboten pflichtgemäß<br />

Gebrauch zu machen. Gerade<br />

jetzt, wo die neue HOAI in Kraft getreten<br />

ist, hat mich der Vertragsausschuss der<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> gebeten, darauf hinzuweisen,<br />

dass HOAI-Kenntnisse durchaus<br />

hilfreich sind.<br />

Seit Ende des letzten Quartals hat sich die<br />

Zahl der ausländischen Antragsteller auf<br />

Anerkennung der deutschen Berufsbezeichnung<br />

„Ingenieur“ um rund 50 weitere<br />

Personen vergrößert. Offenbar<br />

besteht am deutschen Ingenieur-Titel ein<br />

ungebrochenes Interesse. Das gilt Übrigens<br />

auch für den „Dipl.-Ing.“, über den in<br />

diesem Heft auf Seite 28 seitens der TU<br />

Dresden berichtet wird.<br />

Bericht des Präsidenten<br />

Dr.-Ing. Jens Karstedt<br />

Herr Dipl.-Ing. Thomas Blau hat sich<br />

bereit erklärt, die seit vielen Jahren von<br />

Herrn Prof. Hanschke geleiteten und<br />

organisierten Baustellenbesichtigungen<br />

als dessen Nachfolger langfristig<br />

fortzuführen. Nach wie vor bleibt Herr<br />

Prof. Hanschke hier in der Verantwortung<br />

und begrüßt es, in Herrn Blau einen<br />

zuverlässigen und interessierten Nachfolger<br />

gefunden zu haben, der sich gerne<br />

von ihm einarbeiten lässt. Ich bedanke<br />

mich bei Herrn Prof. Hanschke und Herrn<br />

Blau dafür, dass die sehr beliebten Baustellenbesichtigungen<br />

von beiden gemeinsam<br />

weitergeführt werden und die<br />

Zukunft dieser Besichtigungen in sicheren<br />

Händen ruht. Dieses Angebot der<br />

Baukammer ist ein wesentlicher Bestandteil<br />

unseres Fort- und Weiterbildungsprogramms.<br />

Auch aus dem Finanzausschuss gibt es<br />

Neues zu berichten: Frau Dipl.-Ing. Annika<br />

Moll wurde auf der letzten Sitzung als<br />

Nachfolger für Herrn Dipl.-Ing. Werner<br />

Nissen gewählt, der das Amt aus Satzungsgründen<br />

nicht mehr fortsetzen<br />

kann, weil sich das mit seiner Position als<br />

Vizepräsident der Baukammer <strong>Berlin</strong><br />

nicht verträgt. Ihre Stellvertretung ist Herr<br />

Dr.-Ing. Detlef Struck. Ich danke Frau<br />

Moll und Herrn Dr. Struck ausdrücklich<br />

dafür, dass sie sich für das für die Baukammer<br />

so wichtige Amt zur Verfügung<br />

gestellt haben, obwohl beide beruflich<br />

und zeitlich sicher sehr gefordert sind.<br />

Herrn Nissen meinen herzliches Dank für<br />

die jahrelang währende, hervorragende<br />

und zuverlässige Arbeit als Vorsitzender.<br />

Es freut mich, aus dem Sachverständigenausschuss<br />

mitteilen zu können,<br />

dass am 9. September 2013 ein weiteres<br />

Mitglied durch die Baukammer <strong>Berlin</strong> als<br />

Sachverständiger öffentlich bestellt und<br />

vereidigt werden konnte:<br />

Dr.-Ing. Ralph Hohberg<br />

Beratender Ingenieur<br />

Lefévrestraße 16 (Ladengeschäft),<br />

12161 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: (030) 82 70 84 24,<br />

Fax: (030)31 98 09 74<br />

E-Mail: info@hohberg-ing.de<br />

www.hohberg-ing.de<br />

Sachgebiet: Schäden an Gebäuden<br />

Die folgenden öffentlich bestellten und<br />

vereidigten Sachverständigen wurden<br />

für weitere fünf Jahre wiederbestellt:<br />

Dipl.-Ing. (FH) Ingo Scheuner<br />

Ingenieur- und Sachverständigenbüro<br />

Scheuner GbR<br />

Bölschestraße 102, 12587 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: (030) 56 49 84 92,<br />

Fax: (030) 563 64 69<br />

E-Mail: ingo.scheuner@arcor.de<br />

Sachgebiet: Bewertung von bebauten<br />

und unbebauten Grundstücken<br />

Dipl.-Ing. Thomas Koch<br />

Ingenieurbüro Arndt-Weiher-Koch<br />

Borkumstraße 2, 13189 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: (030) 479 08 69 12,<br />

Fax: (030) 479 08 69 29<br />

E-Mail: t.koch@a-w-k.eu<br />

www.a-w-k.eu<br />

Sachgebiet:<br />

Vorbeugender Brandschutz<br />

Außerdem konnten weitere Prüfsachverständige<br />

für energetische Gebäudeplanung<br />

anerkannt werden:<br />

Dr. rer. nat. Andreas Schmeller<br />

W.E.N. Consulting GmbH<br />

Prenzlauer Promenade 190,<br />

13189 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: (030) 42 16 15 80,<br />

Fax: (030) 42 16 15 84<br />

E-Mail:<br />

andreas.schmeller@wen-berlin.de<br />

www.wen-berlin.de<br />

Dipl.-Ing. (FH) Marcus Seewald<br />

Ingenieurbüro Linnhoff<br />

Rudolf-Breitscheid-Str. 62,<br />

14532 Kleinmachnow<br />

Tel.: (033203) 818 93<br />

E-Mail:<br />

seewald@ingenieurbuero-linnhoff.de<br />

Dipl.-Ing. Andrea Untergutsch<br />

CSD INGENIEURE GMBH<br />

Köpenicker Str. 154 A, 10997 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: (030) 65 01 30 71,<br />

Fax: (030) 65 01 30 68<br />

E-Mail:<br />

a.untergutsch@csdingenieure.de<br />

www.csd.ch<br />

Ich wünsche den Kollegen viel Erfolg bei<br />

ihrer neuen beruflichen Ausrichtung.<br />

Der Wettbewerbsausschuss der Baukammer<br />

wird sich zukünftig gemäß der<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 3


Bericht des Präsidenten<br />

Eindrücke vom BDB-Sommerfest am 12.06.2013<br />

Dr.-Ing. Jens Karstedt und<br />

Dipl.-Ing. Werner Nissen<br />

v.l.n.r.: Clemens Cyjack, Dipl.-Ing. Werner Nissen (Vorsitzender BDB-<strong>Berlin</strong>), Dipl.-Ing. Peter<br />

Klein (Vorstandsmitglied Baukammer <strong>Berlin</strong>), Dr. Peter Traichel (Baukammer <strong>Berlin</strong>), Dipl.-<br />

Ing. Architekt Peter Grosch (Vorstandsmitglied Architektenkammer <strong>Berlin</strong>), Dipl.-Ing. Architekt<br />

Christopher Weiß<br />

Foto: Vincent Dzikowski<br />

v.l.n.r.: Dipl.-Ing. Werner Nissen (Vorsitzender<br />

BDB-<strong>Berlin</strong>), Dr.-Ing. Jens Karstedt<br />

(Präsident der Baukammer <strong>Berlin</strong>) und<br />

Dipl.-Ing. (FH) Hans Georg Wagner (Vorsitzender<br />

BDB-Bund, Parl. Staatssekretär<br />

a.D.)<br />

Foto: Vincent Dzikowski,<br />

RPW 2013 verstärkt der Registrierung<br />

von Ingenieurwettbewerben widmen und<br />

dabei auch in Grenzen beratend mitwirken.<br />

Ich begrüße diese Ausrichtung gerade<br />

auch auf die Ingenieurwettbewerbe<br />

ganz ausdrücklich.<br />

Letztlich darf ich noch darauf hinweisen,<br />

dass im Vorgriff auf die zu novellierende<br />

Bauordnung <strong>Berlin</strong> die Baukammer<br />

schon jetzt gemäß MBO eine Tragwerksplanerliste<br />

eingeführt hat, um es insoweit<br />

unseren interessierten Mitgliedern zu<br />

ermöglichen, den Anforderungen anderer<br />

Bauordnungen in anderen Bundesländern<br />

leichter gerecht zu werden.<br />

Die Mitgliederversammlung des AHO<br />

Ausschuss der Verbände und Kammern<br />

der Ingenieure und Architekten für die<br />

Honorarordnung e.V. hat<br />

Dr. Ing. Erich Rippert am 17. September<br />

2013 einstimmig zum Vorstandsvorsitzenden<br />

des AHO gewählt. Dr. Rippert<br />

folgt auf den langjährigen Vorsitzenden<br />

Ernst Ebert, der nach 12 erfolgreichen<br />

Jahren im Amt nicht wieder kandidiert<br />

hatte.<br />

Neuer Vorstand des AHO e.V.<br />

v.l.n.r.:<br />

Dr.-Ing. Erich Rippert<br />

(Vorstandsvorsitzender),<br />

Dipl.-Ing. Sylvia Reyer (Schatzmeisterin),<br />

Dipl.-Ing. Eva Schlechtendahl,<br />

Dipl.-Ing. Rainer Reimers,<br />

Dipl.-Ing. Ulf Begher,<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Heide,<br />

Dipl.-Ing. (FH) Marco Ilgeroth,<br />

Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Abraham.<br />

Foto: © AHO e.V.<br />

4 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


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Fahrzeuge (Spannweiten), kombiniert: 157–149 g/km. Diese Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots,<br />

sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. 1 Zum Beispiel die neue E 200 Limousine Geschäftswagen: Kaufpreis<br />

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Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 5


Titelthema<br />

Schlösserdämmerung<br />

Schlösser zwischen Neubau und Verfall<br />

Dr. Jürgen Tietz<br />

Marco Ilgderoth und Dr. Peter Traichel<br />

Dr. Rippert erklärte in seiner ersten<br />

Ansprache, dass sich der AHO nach der<br />

intensiven Arbeit an der Umsetzung der<br />

HOAI 2013 in der kommenden Legislaturperiode<br />

für eine Stärkung der Akzeptanz<br />

von Honorarordnungen für Architekten<br />

und Ingenieure auf europäischer Ebene<br />

einsetzen wird.<br />

Der neue AHO-Vorsitzende forderte nachdrücklich,<br />

dass die Leistungen für<br />

Umweltverträglichkeitsstudien, Bauphysik,<br />

Geotechnik sowie Ingenieurvermessung<br />

(Anlage 1 HOAI 2013) als gleichberechtigte<br />

Planungsleistungen in den verbindlichen<br />

Teil der HOAI zurückgeführt<br />

werden. Gleiches gilt für die Örtliche Bauüberwachung<br />

für Ingenieurbauwerke und<br />

Verkehrsanlagen. Dr. Rippert kündigte an,<br />

dass der AHO seine Aktivitäten zur Rückführung<br />

der genannten Planungsleistungen<br />

in das verbindliche Preisrecht der<br />

HOAI nach der Bundestagswahl sofort<br />

wieder aufnehmen wird. Grundlage hierfür<br />

sind die einstimmigen Beschlüsse der<br />

Bauministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz<br />

der Bundesländer<br />

aus dem Jahr 2012 sowie die Entschließung<br />

des Bundesrates vom<br />

7.6.2013 (BR-Drs. 334/13).<br />

Zur Umsetzung dieser Ziele stellte Dr. Rippert<br />

die weitere Stärkung des AHO als einheitliche<br />

Vertretung der Honorar- und<br />

Wettbewerbsinteressen der Ingenieure<br />

und Architekten in den Fokus der Arbeit<br />

des neuen Vorstandes.<br />

Neben der Neuwahl von Dr. Rippert als<br />

Vorstandsvorsitzender wurde Lutz Heese<br />

als stellv. Vorsitzender bestätigt. Neue<br />

Schatzmeisterin ist Sylvia Reyer. Dem<br />

Vorstand gehören weiterhin Ulf Begher,<br />

Rainer Reimers und Eva Schlechtendahl<br />

an. Neu in den AHO-Vorstand gewählt<br />

wurden Klaus-Dieter Abraham, Wolfgang<br />

Heide und Marco Ilgeroth. Die langjährigen<br />

und verdienstvollen Vorstandsmitglieder<br />

Karsten Zill, Reimund Hain und Rudolf<br />

Thorwarth hatten nicht wieder kandidiert.<br />

Der neue Vorstand wird die Honorar- und<br />

Wettbewerbsinteressen der im AHO<br />

zusammengeschlossenen 42 Verbände<br />

und Kammern der Ingenieure und Architekten<br />

bis zum Jahr 2017 vertreten.<br />

Mit hohem finanziellem Aufwand wird<br />

derzeit in Potsdam das verlorene Stadtschloss<br />

neu gebaut. Gleichzeitig dämmern<br />

im nahen Garten von Sanssouci<br />

authentische Bauten der preussischen<br />

Könige vor sich hin, weil die Mittel für ihre<br />

Sanierung trotz eines Sonder-Investitionsprogramms<br />

nicht ausreichen.<br />

Potsdam gilt als der malerische kleine<br />

Nachbar von <strong>Berlin</strong>. Leidenschaftlich<br />

schwelgt die einstige Residenzstadt im<br />

Glanz ihrer preussischen Vergangenheit.<br />

Und all das, was aus der Zeit der kunstsinnigen<br />

preussischen Potentaten nicht<br />

mehr vorhanden ist, wie das Stadtschloss<br />

von Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff,<br />

wird kurzerhand wieder aufgebaut.<br />

Wen stört es da schon, dass für die<br />

künftige neue Nutzung als Brandenburger<br />

Landtag die ursprünglichen Massstäbe<br />

des Schlosses verändert werden<br />

müssen? Im bildverliebten Potsdam<br />

misst man dem feinen aber entscheidenden<br />

Unterschied zwischen einem<br />

authentischen Geschichtsdenkmal und<br />

einem „originalen“ Neubau im Duktus<br />

der Vergangenheit keine allzu grosse<br />

Bedeutung bei. Hauptsache im Zentrum<br />

der brandenburgischen Landeshauptstadt<br />

glänzt wieder ein Schloss.<br />

Masterplan als Rettungsanker?<br />

Dabei verfügt Potsdam bereits über zahlreiche<br />

Schlösser. Sie bilden einen ganz<br />

besonders wertvollen Schatz, der gleichermassen<br />

das Prädikat authentisch<br />

wie original trägt und an der Havel einen<br />

südlichen Hauch von Arkadien aufkommen<br />

lässt. Seit 1990 gehört die Schlösserlandschaft<br />

in <strong>Berlin</strong> und Potsdam gar<br />

zum UNESCO Welterbe. Dieses über die<br />

Generationen gewachsene Gesamtkunstwerk<br />

für die Zukunft zu erhalten, ist<br />

Aufgabe der 1995 gegründeten „Stiftung<br />

Preussische Schlösser und Gärten“<br />

(SPSG). Eine Herkulesaufgabe, muss<br />

sich die Stiftung doch um rund 30<br />

Schlösser ganz unterschiedlicher Grösse<br />

kümmern, die sich auf einem Gelände<br />

von annähernd 700 Hektar verteilen. Mit<br />

einem Eimer frischer Farbe und dem<br />

regelmässigen Bepflanzen der Blumen-<br />

Potsdam, Park Sanssouci, im Vordergrund Östlicher Lustgarten mit Oranierrondell,<br />

Holländischem Garten und Bildergalerie, im Hintergrund Schloss Sanssouci mit Terrassen,<br />

in der Bildmitte die Hauptallee, aus der Luft gesehen. Aufnahmedatum 2007<br />

© Stiftung Preußische Schlösser und Gärten <strong>Berlin</strong>-Brandenburg/<strong>Fotograf</strong> Jürgen Hohmuth<br />

6 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Titelthema<br />

rabatten ist es da nicht getan. Stattdessen stagnieren seit Jahren<br />

die Finanzmittel, die für Unterhalt und Reparatur der Schlösser<br />

und ihrer Gärten zur Verfügung stehen bei rund 10 Millionen<br />

Euro. Doch Garten- und Baudenkmale benötigen permanent<br />

eine angemessene Pflege, um sie für die Zukunft zu bewahren.<br />

Daher sollte mit einem 2008 aufgelegten und als „Masterplan“<br />

bezeichneten Investitions-Sonderprogramm in Höhe von 155<br />

Millionen Euro endlich dauerhaft „die Rettung des kulturellen<br />

Erbes der preussischen Könige“ gelingen. Gemeinsam finanziert<br />

von der Bundesrepublik, die 50 Prozent der Kosten beisteuert<br />

und den Ländern Brandenburg und <strong>Berlin</strong>, läuft es bis 2017.<br />

Doch was bedeuten diese löblichen 155 Millionen Euro angesichts<br />

eines Investitionsbedarfs, der wohl zwischen 500 und 750<br />

Millionen Euro liegt? Unter dem Begriff des „Masterplans“ sind<br />

Massnahmen an insgesamt 23 Schlössern und Gärten zusammengefasst,<br />

mit denen zumindest die dringend notwendige<br />

Sicherung von „Dach und Fach“ bewerkstelligt werden soll.<br />

Schwerpunkte bilden das Neue Palais in Potsdam, das marode<br />

Schloss Babelsberg sowie Schloss Charlottenburg in <strong>Berlin</strong>.<br />

Nach mühseligem Vorlauf sind inzwischen auch Neubauten für<br />

die Zusammenfassung der Werkstätten und Depots der Stiftung<br />

auf den Weg gebracht worden, deren Bau 2013 nach Entwurf<br />

von Volker Staab beginnen soll.<br />

Wir haben unser<br />

Team verstärkt!<br />

Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir Herrn Rechtsanwalt<br />

Bernd R. Neumeier als neuen Anwaltskollegen gewinnen konnten.<br />

Herr Neumeier steht Ihnen ab sofort an unserem Standort in <strong>Berlin</strong><br />

zur Verstärkung unseres bau- und planungsrechtlichen Teams zur<br />

Verfügung.<br />

Sorgenfalten in Sanssouci<br />

„Sanssouci“ — ohne Sorge – so hatte Friedrich II., der Feingeist<br />

und Kriegsherr auf dem preussischen Thron, seine Potsdamer<br />

Residenz im Duktus des nach ihm benannten friderizianischen<br />

Rokoko benannt. Doch kaum betritt man von der Potsdamer<br />

Innenstadt aus am „Am Grünen Gitter“ die weitläufige Gartenanlage<br />

und erblickt das Schlösschen Marly, da gesellen sich zur<br />

Begeisterung über die Schönheit der Gärten und Parks bereits<br />

die ersten Sorgenfalten. Einst mit einem ironisch-augenzwinkernden<br />

Blick auf das grosse Vorbild in Frankreich benannt,<br />

bröckelt von dem Schloss, das an die idyllische Friedenskirche<br />

des Schinkelschülers Ludwig Persius angrenzt, der gelbe Putz<br />

grossflächig ab. Derweil wurden an anderer Stelle des Denkmals<br />

die schadhaften Stellen mit hellen Ausbesserungen versehen,<br />

die optisch unschön hervorstechen. Doch neben den Mängeln<br />

in der Substanz des Schloss Marly gibt es auch Defizite in<br />

der Infrastruktur. Wer je eines der stimmungsvollen Sommerkonzerte<br />

in der malerischen Friedenskirche erlebt hat, der weiss, wie<br />

sehr angemessene Sanitärräume für Musiker wie für Besucher<br />

fehlen.<br />

Nur ein kleines Stückchen weiter schliesst sich der Wohnsitz der<br />

Gräfin Liegnitz an, der zweiten Frau Friedrich Wilhelms III., deren<br />

Name die „Villa Liegnitz“ bis heute führt. Es ist ein Haus, das für<br />

Verwirrung sorgt, denn während der hölzerne Wintergarten trotz<br />

Sicherungsversuchen weiter verfällt, zeigt die Fassade der Villa<br />

Liegnitz behutsame Reparaturen. Dort wird weder eine zweifelhafte<br />

Hochglanz-Sanierung vorgeführt, noch jene Kontrastreparatur<br />

wie beim Schloss Marly. Stattdessen fügen sich die behutsam<br />

angepassten Putzergänzungen farblich und formal in das<br />

Gesamtbild des Gebäudes ein und beugen vor allem einem weiteren<br />

Verlust von authentischer Denkmalsubstanz vor. Ganz<br />

anders präsentiert sich dagegen der Pavillon im angrenzenden<br />

Garten. Dieses 1847 von Friedrich August Stüler — dem Architekten<br />

des Neuen Museums auf der <strong>Berlin</strong>er Museumsinsel —<br />

entworfene Stibadium ist zwar von einem mächtigen Schutzgerüst<br />

überwuchert, dennoch ist das baufällige Kleinod seit Jahren<br />

der Witterung und somit dem weiteren Verfall preisgegeben.<br />

Mitten im Welterbe geht dort unwiederbringlich authentische<br />

Denkmalsubstanz verloren, während keine fünfzig Meter weiter<br />

Ab sofort im Büro <strong>Berlin</strong> für Sie da: RA Bernd R. Neumeier<br />

Mit Herrn Neumeier reagieren wir auf den von unseren Mandanten<br />

verstärkt an uns herangetragenen Beratungsbedarf im Ingenieurund<br />

Baurecht. Ein besonderer Schwerpunkt von Herrn Neumeier<br />

liegt im Bereich des Ingenieurrechts, insbesondere des HOAI-<br />

Rechts und der Gestaltung von Planerverträgen. Herr Neumeier<br />

ist aufgrund seiner Veröffentlichungen und Lehrtätigkeit, unter<br />

anderem für die Baukammer <strong>Berlin</strong> und Architektenkammer <strong>Berlin</strong><br />

überregional bekannt.<br />

Mit Herrn Neumeier als Partner ist es uns gelungen, die langjährige<br />

Erfahrung und Marktpräsenz von Wagensonner Rechanwälte im<br />

Bereich des Bau- und Immobilienrechts weiter zu verstärken und<br />

zu vernetzen.<br />

Ihre Ansprechpartner für<br />

Bau- und Ingenieurrecht<br />

www.wagensonner.com<br />

Büro <strong>Berlin</strong> · Meinekestraße 13 · 10719 <strong>Berlin</strong><br />

Büro München · Nymphenburger Straße 70 · 80335 München<br />

berlin@wagensonner.com · bernd.neumeier@wagensonner.com<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 7


Titelthema<br />

die kunstbeflissenen Touristen aus aller<br />

Welt vorbeischlendern.<br />

Löcher im Fundament<br />

Was sich gleich zum Auftakt der Parklandschaft<br />

als Menetekel präsentiert,<br />

zieht sich auch durch andere Bereiche<br />

des weitläufigen Areals. Als besonders<br />

dramatisch stellt sich die Lage an den<br />

Römischen Bädern dar. Jenseits des<br />

höfischen Glanzes des friderizianischen<br />

Rokokos zeigen sie ein anderes, fast<br />

schon bürgerlich anmutendes Preussen.<br />

Ab 1829 errichtet, bildet die mehrfach<br />

erweiterte Häusergruppe den Kontrapunkt<br />

zum nahen Schloss Charlottenhof<br />

von Karl Friedrich Schinkel, dem heimlichen<br />

Höhepunkt des preussischen Klassizismus.<br />

Die Brunnenskulptur des bronzenen<br />

Butt gleich am Eingang der Römischen<br />

Bäder, mit seinem blank gescheuerten<br />

Fischmaul, verweist dabei nicht nur<br />

auf das Motiv des Wassers, sondern vor<br />

allem auf den Bauherrn, König Friedrich<br />

Wilhelm IV., der „Butt“ genannt. Im regen<br />

Austausch zwischen dem König, seinem<br />

kongenialen Architekten Schinkel und<br />

Ludwig Persius, dem die Ausführung<br />

oblag, entstand so eine malerische<br />

Gebäudegruppe, die einem italienischen<br />

Landhaus nachempfunden ist. Aus ihr<br />

sprich eine tiefe Sehnsucht nach dem<br />

Süden, die sich bis heute im Zauber des<br />

Ensembles erhalten hat. Preussens<br />

Glanz – zwischen Charlottenhof und den<br />

Römischen Bädern wächst ihm ein<br />

romantischer Schimmer zu, der das Herz<br />

berührt. Vielleicht sieht man deshalb auf<br />

den ersten Blick leichter an den allgegenwärtigen<br />

Spuren des Niedergangs vorbei?<br />

Trotz der verbauten antiken Spolien<br />

begegnet den Besuchern hier keine Ruinenromantik,<br />

sondern der nackte Verfall.<br />

Aus den Fundamenten zum angrenzenden<br />

künstlichen See sind grossflächig<br />

Steine herausgebrochen, Feuchtigkeit<br />

sucht sich ihren Weg. Derzeit sind die<br />

Römischen Bäder – wie schon zuvor<br />

Schloss Charlottenhof - wegen der Kontamination<br />

des Dachstuhls mit zu DDR-<br />

Zeiten aufgebrachtem Holzschutzmittel<br />

gesperrt. Allerdings gilt der Fussboden<br />

hier als so instabil, dass kein Baugerüst<br />

aufgestellt werden kann. Zwar werden<br />

die Römischen Bäder im aktuellen<br />

„Masterplan“ erwähnt, doch bis es hier<br />

zu einer denkmalgerechten Instandsetzung<br />

der maroden Bausubstanz kommt,<br />

wird es wohl noch etliche Jahre dauern.<br />

Doch die Römischen Bäder sind kein<br />

Einzelfall. Spuren von Vernachlässigung<br />

und Verfall zeigen sich auch in der Umgebung.<br />

Da liegen Steine umher, die aus<br />

den Mauern gebrochen sind, da verfallen<br />

Preussische Schlösser und Gärten<br />

Zwischen <strong>Berlin</strong> und Potsdam erstreckt sich die vielfältige preussische Schlösserlandschaft,<br />

die seit 1990 zum Weltkulturerbe der UNESCO zählt. Sie umfasst<br />

höchst unterschiedliche Bau- und Gartendenkmale aus rund vier Jahrhunderten,<br />

an denen sich Machtbewusstsein und Prachtentfaltung des preussischen Hofes<br />

bis heute ablesen lassen. Der Reigen der Residenzen reicht von dem noch in<br />

Renaissanceformen errichteten bescheidenen Jagdschloss am Grunewaldsee<br />

über das nach schweren Kriegbeschädigungen reparierte repräsentative Barockschloss<br />

in Charlottenburg bis hin zum malerischen Schloss Rheinsberg, das Prinz<br />

Heinrich von Preussen, der Bruder Friedrichs des Grossen, zum Musenhof machte.<br />

Als bedeutende bauliche Zeugnisse unterschiedlicher Epochen und Stile erweisen<br />

sich auch die Schlösser in Potsdam: Schloss Sanssouci und das Neue Palais<br />

entstanden in der spätbarocken Formensprache des friderizianischen Rokoko<br />

während Schloss Babelsberg im 19. Jahrhundert von Karl Friedrich Schinkel<br />

(1781-1841) im Stil der englischen Neugotik entworfen wurde. Den Schlusspunkt<br />

unter den preussischen Herrschaftsbauten bildet das erst kurz vor dem Ende der<br />

Monarchie fertig gestellte Schloss Cecilienhof (1914/17) in Gestalt eines englischen<br />

Landhauses. Als Ort der „Potsdamer Konferenz“ rückte es 1945 erneut in<br />

den Fokus der Weltgeschichte.<br />

In intensiver Wechselwirkung mit den Schlössern entfaltet die Garten- und Landschaftsgestaltung<br />

ihre besondere Schönheit. Sie ist vor allem mit dem Wirken des<br />

Garten- und Landschaftsarchitekten Peter Joseph Lenné (1789-1866) verbunden.<br />

Lenné und seinen Schüler verdanken <strong>Berlin</strong> und Potsdam so eine einzigartige Gartenlandschaft,<br />

die mit dem Ziel entstand, in den königlichen Gärten „alles vereinzelt<br />

Schöne der historischen Überlieferungen in der Umgebung Potsdams durch<br />

eine verschönerte Landschaft harmonisch zu vereinigen”.<br />

jtz<br />

Vordächer und Fundamente werden nur<br />

notdürftig mit Balken abgestützte.<br />

Baustellen statt Idylle<br />

Baustellen gibt es bei der SPSG zahlreiche.<br />

Manche, wie die schadhaften<br />

Schlösser in Babelsberg oder Caecilienhof,<br />

haben den Weg in den „Masterplan“<br />

gefunden, andere, wie die Römischen<br />

Bäder sind in der Warteschleife. Angesichts<br />

dieser Situation stellt sich die Frage,<br />

ob der Begriff des Masterplans nicht<br />

in die Irre führt. Denn trotz des Investitionsvolumens<br />

von 155 Millionen Euro auf<br />

10 Jahre, erweist er sich als kaum mehr,<br />

als einen Tropfen auf den heissen Stein<br />

des seit DDR-Ziten andauernden Investitionsstaus.<br />

Er ist mehr Notfallplan denn<br />

Masterplan. Bietet er wirklich eine Vision<br />

für die Entwicklung der Preussischen<br />

Schlösser und Gärten? Dramatisch<br />

unterfinanziert, kann sich die klamme<br />

Stiftung bisher in der Politik nicht einmal<br />

mit ihrer Forderung nach einer angemessenen<br />

Eintrittsgebühr für die Gartenbesucher<br />

durchsetzen. Und auch eine konsequente<br />

denkmalpflegerische Haltung,<br />

die dem Prädikat Welterbe angemessen<br />

wäre, ist nicht ablesbar. Stattdessen<br />

wirkt es so, als würde man dem täglichen<br />

Verfall mit Stückwerk hinterher hecheln.<br />

Derweil gönnt man sich in den Stadtmitten<br />

von Potsdam (veranschlagte Baukosten<br />

120 Mio. Euro) und <strong>Berlin</strong> (veranschlagte<br />

Baukosten 590 Mio. Euro) das<br />

Luxusprogramm neuer Schlösser, während<br />

gleich nebenan das – authentische -<br />

Erbe eines Schinkel, Stüler oder Persius<br />

vergammelt. Es ist nichts weniger als<br />

ein baukultureller Skandal, den sich<br />

Deutschland da leistet. Angesichts des<br />

fortschreitenden Verfalls stellt sich die<br />

Frage, ob die Potsdamer Schlösserlandschaft<br />

nicht eigentlich auf die rote Liste<br />

des gefährdeten Welterbes gehört. Aber<br />

wenn schon im Welterbe der Wille und<br />

die Wege fehlen, um der Vergangenheit<br />

ein Zukunft zu geben, wie ist es dann<br />

eigentlich um die Erhaltung jener Denkmale<br />

bestellt, die sich nicht im öffentlichen<br />

Rampenlicht des Welterbes an<br />

einen finanziellen Rettungsring festklammern<br />

können? So gewinnt der Neubau<br />

der Schlösser in Hannover Herrenhausen,<br />

Potsdam oder <strong>Berlin</strong> mehr als nur<br />

einen bitteren Beigeschmack, weil ja<br />

längst nicht nur in Sanssouci authentische<br />

Denkmale ihrem Untergang entgegen<br />

dämmern. Der deutsche Widerspruch<br />

zwischen geschichtsversessenem<br />

Rekonstruktionshype und geschichtsvergessenem<br />

Denkmalverfall<br />

nimmt schizophrene Züge an.<br />

8 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />

Drucksache 17 / 11 538 · Kleine Anfrage · 17. Wahlperiode<br />

Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Brauner (CDU) vom 08. Februar 2013<br />

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2013) und Antwort<br />

Personalsituation in den bezirklichen Bauplanungsämtern<br />

Im Namen des Senats von <strong>Berlin</strong> beantworte<br />

ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:<br />

Frage 2: Wie viele Baugenehmigungen<br />

wurden pro Bezirk in den Jahren 2006 –<br />

2011 erteilt und wie viele Bebauungsplan-<br />

und Anzeigeverfahren wurden<br />

begonnen und abgeschlossen?<br />

Antwort zu 2: Die Daten wurden bei den<br />

bezirklichen Stadtentwicklungsämtern<br />

nochmals abgefragt. Die gelieferten<br />

Daten basieren auf der Kosten- und Leistungsrechnung.<br />

Die Mengenangaben<br />

zum Produkt 79733: Baugenehmigungen,<br />

Befreiungen, Ausnahmen, Brandschutz-technische<br />

Prüfungen, etc.<br />

betragen:<br />

Frage 3: Wie viele Stellen für welche Aufgabenbereiche<br />

sind pro Bezirk in den<br />

Stadtplanungs- und Bauämtern vorgesehen<br />

bzw. im Haushalt etatisiert und wie<br />

viele Stellen sind durch Mitarbeiter mit<br />

welchen Qualifikationen tatsächlich<br />

besetzt (bitte um differenzierte Angabe<br />

nach Zuständigkeit für Planungs- und<br />

Baugenehmigungsverfahren je Bezirk)?<br />

Fachbereich Bauaufsicht Produkt 79733:<br />

Genehmigungen / Befreiungen / Ausnahmen / Brandschutztechnische Prüfungen<br />

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2006 - 2011<br />

Mitte 2.296 3.395 3.462 3.673 3.930 4.034 20.790<br />

Friedrichshain-Kreuzberg 1.416 1.648 1.865 1.704 2.780 2.719 12.132<br />

Pankow 2.925 2.281 3.152 3.240 3.152 3.342 18.092<br />

Charlottenburg-Wilmersdorf 2.788 3.061 2.856 3.257 3.246 3.635 18.843<br />

Spandau 1.777 2.005 2.096 2.131 2.251 2.205 12.465<br />

Steglitz-Zehlendorf 2.272 2.475 2.351 2.390 2.609 2.964 15.061<br />

Tempelhof-Schöneberg 1.792 1.954 2.730 2.543 2.529 2.515 14.063<br />

Neukölln 910 881 1.014 999 1.217 1.142 6.163<br />

Treptow-Köpenick 1.663 1.753 1.930 1.779 2.210 2.278 11.613<br />

Marzahn-Hellersdorf 2.312 1.809 1.711 1.842 1.637 1.735 11.046<br />

Lichtenberg 1.061 1.123 1.214 890 1.314 1.492 7.094<br />

Reinickendorf 1.061 1.123 1.214 890 1.314 1.492 7.094<br />

insgesamt 24.279 25.515 27.603 27.347 30.199 31.564 154.456<br />

Die Mengenangaben zu den Produkt-Nrn. 78433, 78434, 78435, 78436, 78437, 79384 für Bebauungsplanverfahren betragen:<br />

Fachbereich Stadtplanung Summe der Produkte 78433, 78434, 78435, 78436, 78437, 79384<br />

(B-Planverfahren)<br />

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2006 - 2011<br />

Mitte 81 58 51 72 76 58 396<br />

Friedrichshain-Kreuzberg 44 27 25 45 120 40 301<br />

Pankow 40 37 33 41 60 56 267<br />

Charlottenburg-Wilmersdorf 62 40 32 33 37 30 234<br />

Spandau 140 90 74 39 41 53 437<br />

Steglitz-Zehlendorf 29 46 35 44 47 31 232<br />

Tempelhof-Schöneberg 103 52 43 67 88 53 406<br />

Neukölln 73 59 58 53 72 57 372<br />

Treptow-Köpenick 57 51 58 51 47 42 306<br />

Marzahn-Hellersdorf 45 43 47 46 61 51 293<br />

Lichtenberg 55 59 40 36 38 67 295<br />

Reinickendorf 52 28 30 28 41 35 214<br />

insgesamt 2787 2597 2534 2564 2738 2584 3753<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 9


Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />

Antwort zu 3: Die Daten wurden bei den<br />

bezirklichen Stadtentwicklungsämtern<br />

nochmals abgefragt. Zu den Feldern mit<br />

der Angabe k.A. wurden keine Daten<br />

geliefert.<br />

Bei dem Fachbereich Bauaufsicht beziehen<br />

sich die in der Tabelle eingetragen<br />

Daten auf alle Aufgaben der Bauaufsicht.<br />

Zusätzlich zu der o.g. Produkt-Nr. 79733<br />

Baugenehmigungen, Befreiungen, Ausnahmen,<br />

Brandschutztechnische Prüfungen<br />

sind das die Produkt-Nrn: 79732<br />

Brandsicherheitsschau und Betriebsüberwachung,<br />

79734 Kontrollen, Bauüberwachungen,<br />

79735 Gefahrenabwehr, Allgemeine Ordnungsaufgaben,<br />

72678 Baulasten – extern,<br />

60830 Abgeschlossenheitsbescheinigungen<br />

79072 Amtshilfe, Stellungnahmen durch<br />

die Bauaufsicht an die Bezirksämter<br />

63285 Widerspruch und Klageverfahren<br />

des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes<br />

78378 Bürgerberatung, Auskünfte der<br />

Bau- und Wohnungsaufsicht.<br />

Nicht enthalten sind die Aufgaben der<br />

Wohnungsaufsicht, die in allen Bezirken<br />

Bestandteil des Fachbereichs Bau- und<br />

Wohnungsaufsicht ist. Ebenfalls nicht<br />

enthalten sind die Daten der Unteren<br />

Denkmalschutzbehörde, die in manchen<br />

Bezirken Bestandteil des Fachbereichs<br />

Bau- und Wohnungsaufsicht ist.<br />

Personalausstattung Qualifikation im Haushalt 2012<br />

Fachbereich Bauaufsicht (bzw. vergleichbar) ausgegewiesene davon unbesetzte<br />

Personalstellen Stellen<br />

bzw. Stellenanteile bzw. Stellenanteile<br />

(Angestellte<br />

und Beamte)<br />

Mitte nicht-technischer mittlerer Dienst<br />

Verwaltungsdienst gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

technischer Bau- mittlerer Dienst 1,0 1,0<br />

verwaltungsdienst gehobener Dienst 22,0<br />

höherer Dienst<br />

Summe 23,0 1,0<br />

Friedrichshain-Kreuzberg nicht-technischer mittlerer Dienst k.A. k.A.<br />

Verwaltungsdienst gehobener Dienst k.A. k.A.<br />

höherer Dienst k.A. k.A.<br />

technischer Bau- mittlerer Dienst k.A. k.A.<br />

verwaltungsdienst gehobener Dienst k.A. k.A.<br />

höherer Dienst k.A. k.A.<br />

Summe k.A. k.A.<br />

Pankow nicht-technischer mittlerer Dienst 1,0<br />

Verwaltungsdienst gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

technischer Bau- mittlerer Dienst<br />

verwaltungsdienst gehobener Dienst 10,0<br />

höherer Dienst 0,5<br />

Summe 11,5<br />

Charlottenburg-Wilmersdorf nicht-technischer mittlerer Dienst 10,0 2,0 (davon<br />

Verwaltungsdienst<br />

1 Elternzeit)<br />

gehobener Dienst 1,0<br />

höherer Dienst<br />

technischer Bau- mittlerer Dienst 1,0<br />

verwaltungsdienst gehobener Dienst 20,9 5,1 (davon<br />

1 Elternzeit)<br />

höherer Dienst 1,0 1,0<br />

Summe 33,9 7,2<br />

Spandau nicht-technischer mittlerer Dienst 1,0<br />

Verwaltungsdienst gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

technischer Bau- mittlerer Dienst<br />

verwaltungsdienst gehobener Dienst 13,3<br />

höherer Dienst 2,0<br />

Summe 16,3<br />

10 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />

Drucksache 17 / 12 107 · Kleine Anfrage · 17.17. Wahlperiode<br />

Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Kugler (SPD) vom 08. Mai 2013<br />

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2013) und Antwort<br />

Sanierung des Steglitzer Kreisels<br />

Im Namen des Senats von <strong>Berlin</strong> beantworte<br />

ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:<br />

1. Weshalb wurden die, für das erste<br />

Quartal 2013 geplanten Sanierungsmaßnahmen<br />

am Steglitzer Kreisel noch nicht<br />

begonnen?<br />

2. Wann beginnt die Schadstoffsanierung<br />

des Steglitzer Kreisel tatsächlich?<br />

Zu 1. und 2.: Mit der Schadstoffsanierung<br />

des Steglitzer Kreisels wurde<br />

bereits im November 2012, zu diesem<br />

Zeitpunkt im Innenbereich des Gebäudes,<br />

begonnen. Im März und April 2013<br />

wurde die Rüstung an den Sockelgeschossen<br />

gestellt und eine Hängerüstung<br />

montiert, so dass die Bautätigkeit<br />

auch von außen wahrnehmbar ist.<br />

3. Wie lange und in welchen Bauabschnitten<br />

wird die Sanierung dauern?<br />

Zu 3.: Der Abschluss der Sanierungsarbeiten<br />

war bisher für Mitte 2015 vorgesehen.<br />

Allerdings könnte ein bei der Vergabekammer<br />

seit Januar 2013 anhängiges<br />

Nachprüfungsverfahren für das Los 2<br />

(Schadstoffsanierung der Regelgeschosse)<br />

zu Verzögerungen im geplanten<br />

Bauablauf führen. Eine Entscheidung der<br />

Vergabekammer steht derzeit noch aus.<br />

4. Welche verkehrlichen Einschränkungen<br />

sind während der Bauarbeiten zu<br />

erwarten?<br />

Zu 4.: Die verkehrlichen Einschränkungen<br />

sind begrenzt auf den Bereich der<br />

Gerüststellung entlang der Schlossstraße.<br />

Hierfür wurden Haltestellen der BVG<br />

verlegt, der Radweg über die Busspur<br />

geführt und ein Gerüsttunnel für den<br />

Gehweg errichtet. Diese Einschränkungen<br />

werden voraussichtlich bis September<br />

2013 bestehen.<br />

5. Wie hoch werden die Kosten der<br />

Sanierung voraussichtlich sein?<br />

Zu 5.: Im Ergebnis der zwischenzeitlich<br />

erfolgten EU-weiten Ausschreibungen<br />

und der dadurch erzielten günstigen<br />

Preise sowie des durchdachten Sanierungskonzeptes<br />

der BIM <strong>Berlin</strong>er Immobilienmanagement<br />

GmbH (BIM GmbH)<br />

werden sich die Kosten der Schadstoffsanierung<br />

voraussichtlich auf unter 20<br />

Mio. € reduzieren.<br />

6. In welchem baulichen und optischen<br />

Zustand wird das Gebäude nach der<br />

Sanierung sein?<br />

Zu 6.: Die äußere Ansicht des Hochhausturmes<br />

wird eine ähnliche Optik wie die<br />

aktuelle Ansicht aufweisen. Die Fenster<br />

bleiben im Bestand erhalten. Das Brüstungselement<br />

wird demontiert. Für den<br />

Witterungsschutz des Gebäudes wird ein<br />

provisorisches Brüstungselement in ähnlicher<br />

Optik eingesetzt. Im Inneren des<br />

Gebäudes werden das statische Gerüst<br />

aus Stahlbeton und die Ge-schossdekken<br />

bestehen bleiben und die für die<br />

Leerstandsbewirtschaftung zwingend<br />

notwendigen technischen Anlagen in<br />

Betrieb sein.<br />

7. Welche Nutzungen werden für die Zeit<br />

nach der Sanierung angestrebt?<br />

Zu 7.: Bisher ist das betreffende Areal als<br />

Mischgebiet ausgewiesen. Ob anderweitige<br />

Nutzungen möglich sind, wird derzeit<br />

vom zuständigen Bezirk<br />

Steglitz-Zehlendorf geprüft.<br />

8. Wird es Einschränkungen für<br />

die zahlreichen Gewerbetreibenden<br />

geben?<br />

Zu 8.: Einschränkungen für die<br />

Gewerbetreibenden im Gebäudekomplex<br />

(Mieter des Miteigentümers<br />

B. und K.) werden<br />

soweit wie möglich minimiert<br />

und mit den Betroffenen einvernehmlich<br />

abgestimmt.<br />

9. Wenn ja, wie werden diese<br />

kompensiert?<br />

Zu 9.: Beispielsweise hat das<br />

Hotel SI einen Sichtschutzzaun<br />

zu den an die Baustelle angrenzenden<br />

Hotelzimmern erhalten.<br />

Der Autovermietung S. wurde<br />

die Werbung am Baugerüst<br />

ermöglicht. Der Ausrüster G.<br />

erhält nach Sanierung die Möglichkeit,<br />

im Bereich der Fenster<br />

des Landes <strong>Berlin</strong> im Erdgeschoss<br />

zu werben.<br />

10. Inwieweit ist der Miteigentümer<br />

des Gebäudekomplexes,<br />

die Firma B. und K., an Planung,<br />

Durchführung und Finanzierung<br />

der Sanierungsmaßnahmen<br />

beteiligt?<br />

Zu 10.: Mit dem Miteigentümer B. und K.<br />

wurde ein Vertrag über die Sanierung der<br />

Flächen des Landes <strong>Berlin</strong> geschlossen.<br />

Aufgrund der zahlreichen Schnittstellen<br />

zwischen den Eigentümerinnen und<br />

Eigentümern ist darin eine Mitwirkung<br />

von B. und K. vereinbart. Eine Planung,<br />

Durchführung und Finanzierung durch B.<br />

und K. für die Flächen des Landes <strong>Berlin</strong><br />

ist damit nicht verbunden. Für die Schadstoffsanierung<br />

der Wohnungseigentumsgesetz-Flächen<br />

wird aktuell eine Vereinbarung<br />

mit B. und K. erarbeitet.<br />

<strong>Berlin</strong>, den 07. Juni 2013<br />

In Vertretung<br />

Dr. Margaretha Sudhof<br />

Senatsverwaltung für Finanzen<br />

(Eingang beim Abgeordnetenhaus<br />

am 13. Juni 2013)<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 11


Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />

Drucksache 17 / 12 042 · Kleine Anfrage · 17.17. Wahlperiode<br />

Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Schäfer (GRÜNE) vom 06. Mai 2013<br />

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2013) und Antwort<br />

Mehr Solardächer auf öffentlichen Gebäuden?<br />

Im Namen des Senats von <strong>Berlin</strong> beantworte<br />

ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:<br />

Frage 1: Hat der Senat das am 6. Dezember<br />

2007 vom Abgeordnetenhaus<br />

beschlossene Ziel erreicht, innerhalb von<br />

drei Jahren die Hälfte aller geeigneten<br />

öffentlichen Dächer mit Photovoltaikanlagen<br />

auszustatten?<br />

Frage 2: Wie viele öffentliche Dächer sind<br />

für Solaranlagen geeignet und wie viele<br />

sind inzwischen – über 5 Jahre nach diesem<br />

Beschluss – mit einer Photovoltaik-<br />

Anlage ausgestattet?<br />

Antwort zu 1 und 2: Bezüglich der<br />

Umsetzung des Beschluss vom 6.<br />

Dezember 2007 wird auf die Mitteilungen<br />

des Senats vom 2.4.2008 (Drs. 16/1338)<br />

und vom 27.11.2008 (Drs.16/1953) verwiesen.<br />

Diese wurden vom Abgeordnetenhaus<br />

besprochen und zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Nach Zahlen der <strong>Berlin</strong>er Solardachbörse<br />

wurden bis 2009 64 Photovoltaikanlagen<br />

mit einer Gesamtleistung von 3.965<br />

kWp auf öffentlichen Gebäudedächern<br />

durch private Investoren installiert. Ein<br />

Gesamtziel, eine bestimmte Anzahl von<br />

öffentlichen Dächern mit Photovoltaikanlagen<br />

auszustatten, kann jedoch nicht<br />

formuliert werden. Neben einem optimierten<br />

Angebot an Dächern hängt dies<br />

von dem entsprechenden Engagement<br />

privater Investoren ab. Deren Aufgabe ist<br />

es auch, geeignete Dachflächen für ihre<br />

Anlagen zu identifizieren. Der Senat<br />

unterstützt diese dabei mit Angeboten<br />

wie dem Solaratlas und der Solardachbörse.<br />

Ein Gesamtüberblick über alle im<br />

öffentlichen Bereich potenziell geeigneten<br />

Dachflächen ist jedoch nicht vorhanden<br />

bzw. wirtschaftlich nicht darstellbar.<br />

Das ist vor allem auf die heterogene<br />

Eigentümerstruktur öffentlicher Dächer<br />

(z.B. Bezirke, Sondervermögen Immobilien<br />

des Landes <strong>Berlin</strong>, Liegenschaftsfonds)<br />

zurückzuführen.<br />

Frage 3: Warum werden öffentliche<br />

Dächer – anders als in München – noch<br />

immer nicht mietfrei zur Verfügung<br />

gestellt?<br />

Antwort zu 3: In München werden im<br />

Rahmen von Ausschreibungsverfahren<br />

stadteigene, geeignete Dachflächen für<br />

Photovoltaikanlagen an Dritte mietfrei<br />

überlassen. Wegen der heterogenen<br />

Eigentümerstruktur in <strong>Berlin</strong> muss eine<br />

derartige Entscheidung von der/dem<br />

jeweiligen Gebäudeeigentümerin/ Gebäudeeigentümer<br />

unter Abwägung wirtschaftlicher<br />

Gesichtspunkte in eigener<br />

Verant-wortung getroffen werden.<br />

Frage 4: Wie hat der Senat den<br />

Beschluss des Abgeordnetenhauses<br />

umgesetzt, „die Nutzung erneuerbarer<br />

Energien aus Sonne, Wind, Erdwärme,<br />

Biomasse etc. im öffentlichen, gewerblichen<br />

und privaten Bereich wo immer<br />

möglich durch genehmigungsrechtliche<br />

Vereinfachungen und Hilfen aktiv“ zu<br />

unterstützen?<br />

Antwort zu 4: Die Genehmigung von<br />

Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe<br />

von mehr als 50 Metern hat im Rahmen<br />

eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

entsprechend<br />

dem Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG) zu erfolgen. Hier handelt es<br />

sich um den Vollzug von Bundesrecht, so<br />

dass keine Möglichkeiten zur Vereinfachung<br />

für die Genehmigungsbehörde<br />

bestehen. Dasselbe gilt im Übrigen auch<br />

für die Genehmigung von Vergärungsanlagen<br />

und Feuerungsanlagen für Biomasse<br />

bei Überschreitung der jeweiligen<br />

Relevanzgrenzen zur Genehmigungsbedürftigkeit.<br />

Die Genehmigung von Photovoltaikanlagen<br />

an Dach- und Außenwandflächen<br />

sowie gebäudeunabhängige Photovoltaikanlagen<br />

mit einer Höhe bis zu 3<br />

Metern und einer Gesamtlänge bis zu 9<br />

Metern richtet sich nach der Bauordnung<br />

von <strong>Berlin</strong> (vom 29. September 2005<br />

[GVBl. S. 495], zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 29. Juni 2011 [Gesetz- und<br />

Verordnungsblatt - GVBl. - S. 315]). Der<br />

Bau dieser Anlagen wurde 2011 verfahrensfrei<br />

gestellt, um zusätzliche Anreize<br />

für den Klimaschutz zu schaffen.<br />

Frage 5: Wie bewertet der Senat, dass<br />

<strong>Berlin</strong> im Bundesländervergleich „Erneuerbare<br />

Energien“ bescheinigt wird, mehr<br />

rechtliche und administrative Hindernisse<br />

für den Ausbau der Erneuerbaren zu<br />

haben, als 13 andere Bundesländer?<br />

Was will der Senat tun, um solche<br />

Hemmnisse abzubauen?<br />

Antwort zu 5: Seit 2008 führen das Deutsche<br />

Institut für Wirtschaft (DIW) und das<br />

Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung<br />

Baden-Württemberg<br />

(ZSW) im Auftrag der Agentur für Erneuerbare<br />

Energien Rankings zum Ausbau<br />

Erneuerbarer Energien in den Bundesländern<br />

durch. Ende 2012 wurde ein<br />

aktualisiertes Ranking vorgelegt. Die<br />

Durchführung einer solchen Vergleichsuntersuchung<br />

ist grundsätzlich zu begrüßen.<br />

Jedoch ist nicht nachvollziehbar,<br />

wie die Bewertung der Bundesländer<br />

anhand der einzelnen Indikatoren und<br />

Bewertungskategorien durchgeführt<br />

wurde. Daher wird von einer Kommentierung<br />

der Ergebnisse (auch zu A1-11<br />

Hemmnisvermeidung) Abstand genommen.<br />

Nicht unerwähnt bleiben soll aber,<br />

dass die <strong>Berlin</strong>er Solardachbörse in dem<br />

Bericht positiv hervorgehoben wurde.<br />

Frage 6: Seit wann ist dem Senat<br />

bekannt, dass das Marktintegrationsmodell<br />

beim EEG dazu führt, dass auf<br />

öffentlichen Dächern produzierter Strom<br />

zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit<br />

von Solarprojekten vom Land <strong>Berlin</strong><br />

angekauft werden müsste?<br />

Antwort zu 6: Die der Frage zugrundeliegende<br />

Annahme ist nicht zwingend korrekt,<br />

weil neben der Möglichkeit des Verkauf<br />

des nicht nach dem Erneuerbaren-<br />

Energien-Gesetz (EEG) vergüteten<br />

Stromanteils (nach § 33 Absatz 1 EEG:<br />

10% des Stroms aus Photovoltaikanlagen<br />

ab einer installierten Leistung von<br />

mehr als 10 Kilowatt bis einschließlich<br />

einer installierten Leistung von 1 Megawatt<br />

in jedem Kalenderjahr) an die Dacheigentümerin/den<br />

Dacheigentümer noch<br />

andere Vermarktungsmöglichkeiten zur<br />

Verfügung stehen. Insofern kann die Frage<br />

nicht beantwortet werden.<br />

Frage 7: Was hat der Senat im Vermittlungsausschuss<br />

im Juni 2012 in Bezug<br />

auf die EEG-Novelle dafür getan, dass<br />

das Marktintegrationsmodell für Öffentliche<br />

Dachflächen, bei denen feste Stromlieferverträge<br />

– wie im Land <strong>Berlin</strong> – die<br />

Stromabnahme verhindern könnten,<br />

nicht eingeführt wird?<br />

Antwort zu 7: Zunächst ist darauf hinzuweisen,<br />

dass die Sitzungen des Vermitt-<br />

12 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />

lungsausschusses vertraulich sind, um möglichst offene und<br />

freimütige Diskussionen zu ermöglichen.<br />

Trotzdem kann zu der Frage berichtet werden, dass <strong>Berlin</strong> an<br />

den Verhandlungen zum Marktintegrationsmodell in dem fraglichen<br />

Vermittlungsausschuss im Juni 2012 nicht beteiligt war.<br />

Bei den Beratungen der Novelle im Bundesratsausschuss für<br />

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat das Land <strong>Berlin</strong><br />

aber für die Anträge gestimmt, die sich für eine Streichung bzw.<br />

Einschränkung des Marktintegrationsmodells ausgesprochen<br />

hatten. Die Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses<br />

sahen dann keine Streichung vor. In der Plenarabstimmung<br />

im Bundesrat hat das Land <strong>Berlin</strong>, wie eine große Anzahl<br />

anderer Bundesländer auch, diesen Empfehlungen zugunsten<br />

einer zügigen Anpassung des EEG zugestimmt.<br />

Frage 8: Was hindert den Senat aktuell daran, den auf öffentlichen<br />

Dächern privatwirtschaftlich erzeugten Solarstrom zu kaufen?<br />

Antwort zu 8: Als öffentlicher Auftraggeber ist das Land <strong>Berlin</strong><br />

gesetzlich verpflichtet, seinen Strombedarf im Wettbewerb und<br />

im Wege transparenter Vergabeverfahren zu beschaffen.<br />

Frage 9: Trifft es zu, dass im Stromliefervertrag mit Vattenfall ein<br />

Passus ist, dass das Land <strong>Berlin</strong> sich vorbehält, bis zu 10% seines<br />

Stroms aus Eigenerzeugung zu nutzen?<br />

Antwort zu 9: Das Land <strong>Berlin</strong> ist berechtigt, Erzeugungsanlagen<br />

auf Basis lokaler Kraft-Wärme-Kopplung, regenerative Energien<br />

oder für Sicherheitsstromversorgung (Anlagen) zu errichten und<br />

zu betreiben.<br />

Frage 10: Wann hat der Senat seinen Vertragspartner Vattenfall<br />

gebeten, von Energiegenossenschaften oder Unternehmen auf<br />

öffentlichen Dächern produzierten Strom als eigenerzeugten<br />

Strom im Sinne dieser Vertragsklausel zu berücksichtigen? Wie<br />

hat Vattenfall reagiert?<br />

Frage 11: Ist dem Senat bewusst, dass er durch den Stromankauf<br />

Geld sparen würde?<br />

Antwort zu 10 und 11: Der von Energiegenossenschaften und<br />

Unternehmen produzierte Strom auf öffentlichen Dächern ist<br />

kein eigenerzeugter Strom im Sinne des aktuell gültigen EEG<br />

und des Stromliefervertrags mit Vattenfall. Aus diesem Grund<br />

bestand zu keiner Zeit der Anlass, Vattenfall zu bitten, diesen<br />

Strom als solchen zu berücksichtigen, wodurch sich auch die<br />

Frage einer eventuellen Kostenersparnis nicht stellt.<br />

Frage 12: Was tut der Senat, um die von einigen <strong>Berlin</strong>er<br />

Bezirksämtern seit Jahren praktizierte Blockade bei der Zurverfügungstellung<br />

von Dachflächen zur Installation von Solaranlagen<br />

aufzulösen?<br />

Antwort zu 12: In der Vergangenheit hat es vielfältige Bemühungen<br />

der jeweils zuständigen Senatsverwaltungen gegeben, die<br />

Bezirke zu motivieren, mehr öffentliche Dachflächen für Photovoltaikanlagen<br />

Dritter zur Verfügung zu stellen. Hier besteht weiterhin<br />

Verbesserungsbedarf. Daher gibt es seitens der Senatsverwaltung<br />

für Stadtentwicklung und Umwelt Pläne, einen entsprechenden<br />

Rahmen in dem sich derzeit in Arbeit befindenden<br />

<strong>Berlin</strong>er Energiewendegesetz zu verankern.<br />

<strong>Berlin</strong>, den 10. Juni 2013<br />

In Vertretung<br />

Christian Gaebler<br />

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt<br />

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2013)<br />

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5530<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 13


Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />

UBA bezieht erstes Null-Energie-Haus des Bundes<br />

Ökologischer Modellbau soll sich selbst mit Energie versorgen<br />

Das Umweltbundesamt (UBA) bezieht<br />

heute sein neues, besonders umweltgerechtes<br />

Bürogebäude „Haus 2019“ in<br />

<strong>Berlin</strong>-Marienfelde. Das Ziel für den ökologischen<br />

Modellbau, in dem 31<br />

Beschäftigte arbeiten werden, ist besonders<br />

hoch gesteckt: Das Haus soll sich<br />

als „Null-Energie-Haus“ komplett selbst<br />

mit Energie versorgen. Ein detailliertes<br />

Monitoring wird dies verfolgen. „In einem<br />

Jahr wissen wir, ob wir das anspruchsvolle<br />

Ziel erreicht haben, durch die Nutzung<br />

regenerativer Energien und hoher<br />

baulicher und technischer Standards<br />

eine ausgeglichene Energiebilanz vorzuweisen“,<br />

sagte Jochen Flasbarth, Präsident<br />

des UBA auf der Eröffnung. Er ist<br />

zuversichtlich, dass nach dem einjährigen<br />

Monitoring eine Erfolgsmeldung verkündet<br />

werden kann. „Erneuerbare Energien<br />

und Energieeffizienz im Gebäudesektor<br />

sind zentrale Bausteine der Energiewende.<br />

Die Anstrengungen zur Treibhausgassenkung<br />

bei Neubauten wie<br />

auch im Gebäudebestand müssen in<br />

Zukunft deutlich verstärkt werden. Der<br />

Neubau des UBA in <strong>Berlin</strong>-Marienfelde<br />

soll dazu ein deutliches Signal setzen“,<br />

so Flasbarth. Das Bürogebäude soll mindestens<br />

dem neuen EU-Standard für<br />

Niedrigstenergiehäuser, der für öffentliche<br />

Gebäude ab 2019 gilt, entsprechen.<br />

Anfang September beziehen die Wissenschaftlerinnen<br />

und Wissenschaftler des<br />

UBA nach einer Bauzeit von 20 Monaten<br />

die neuen Büroräume im „Haus 2019“ –<br />

das erste Null-Energie-Haus des Bundes.<br />

Während das Errichten des Gebäudes<br />

dank der Holztafelbauweise nur<br />

wenige Wochen beanspruchte, stellten<br />

der Innenausbau und die technische<br />

Gebäudeausrüstung eine besondere<br />

Herausforderung dar. Eine wesentliche<br />

Voraussetzung für den Erfolg des Projekts<br />

war die Qualität der Bauausführung:<br />

Die Prüfung der Luftdichtheit der<br />

Gebäudehülle unterbietet sogar die<br />

höchsten Anforderungen. Gleiches gilt<br />

für die Luftqualität in den Büroräumen.<br />

Am Gebäude selbst soll in der Bilanz<br />

eines Jahres so viel Energie erzeugt werden,<br />

wie das Gebäude im Betrieb benötigt.<br />

Die Versorgung erfolgt ausschließlich<br />

mit regenerativen Energien: durch<br />

Photovoltaik und eine Wärmepumpe, die<br />

den Energiegehalt des für betriebliche<br />

Zwecke geförderten Grundwassers<br />

nutzt. Auf der Verbrauchsseite wurden<br />

alle technischen Anlagen und Arbeitsmittel<br />

nach höchsten Effizienzstandards<br />

ausgewählt. Die hohen energetischen<br />

Anforderungen sollen aber nicht auf<br />

Kosten des Nutzerkomforts gehen. In der<br />

ersten Nutzungsphase werden deshalb<br />

die Einstellungen der Gebäudeautomation<br />

mit den realen Bedingungen und dem<br />

konkreten Verhalten der Nutzer und Nutzerinnen<br />

abgeglichen. Dadurch soll der<br />

Anlagenbetrieb sowohl optimiert als<br />

auch nutzergerecht gestaltet und eine<br />

ausgeglichene Energiebilanz erreicht<br />

werden. Der Betrieb läuft in enger<br />

Abstimmung mit der Eigentümerin, der<br />

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben<br />

(BImA).<br />

Der Name „Haus 2019“ bezieht sich auf<br />

die Richtlinie der EU zur Gesamtenergieeffizienz<br />

von Gebäuden. Diese sieht<br />

einen Standard für Niedrigstenergiegebäude<br />

vor, sogenannte Null-Energie-<br />

Häuser. Für Gebäude öffentlicher Institutionen<br />

gilt dieser Standard bereits ab<br />

2019, für alle anderen ab 2021. Das<br />

Umweltbundesamt geht mit gutem Beispiel<br />

voran und verlangt für seine Neubauten<br />

diesen Standard bereits jetzt.<br />

Bildergalerie: http://fuer-mensch-undumwelt.de/ziel2019/marienfelde/<br />

Quelle: BBR/<strong>Fotograf</strong>: Andreas Meichsner<br />

Neubau Bürogebäude „Haus 2019“ in <strong>Berlin</strong>-Marienfelde | Für Mensch und Umwelt<br />

Das fertiggestellte „Haus 2019“ im August 2013.<br />

14 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />

Drucksache 17 / 11 988 · Kleine Anfrage · 17.17. Wahlperiode<br />

Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 26. April 2013<br />

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2013) und Antwort<br />

Hochwassermanagement in <strong>Berlin</strong><br />

Im Namen des Senats von <strong>Berlin</strong> beantworte<br />

ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:<br />

Frage 1: Auf welcher rechtlichen Grundlage<br />

werden Überschwemmungsgebiete<br />

in <strong>Berlin</strong> festgelegt und welche Gebiete<br />

gibt es aktuell?<br />

Antwort zu 1: Die Rechtliche Grundlage<br />

zur vorläufigen Sicherung der Überschwemmungsgebiete<br />

in <strong>Berlin</strong> ist § 76<br />

Abs. 3 des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

(WHG).<br />

Gebiete der Erpe, Müggelspree mit<br />

Gosener Wiesen, Panke, des Tegeler<br />

Fließes, der Unteren Havel mit Tiefwerder<br />

Wiesen und Breitehorn wurden als Überschwemmungsgebiete<br />

ermittelt und vorläufig<br />

gesichert.<br />

Die nachfolgende Festsetzung der Überschwemmungsgebiete<br />

durch Rechtsverordnung<br />

wird auf der Basis des § 76 Abs.<br />

2 WHG in Verbindung mit § 63 des <strong>Berlin</strong>er<br />

Wassergesetzes (BWG) erfolgen.<br />

Frage 2: In welchen Abständen erfolgt<br />

eine Evaluation der geltenden Festlegungen<br />

und wann wurde zuletzt eine Neufestsetzung<br />

bzw. Überarbeitung der Pläne<br />

vorgenommen?<br />

Antwort zu 2: Nach § 76 Abs. 2 WHG sind<br />

die Überschwemmungsgebiete bis zum<br />

22.Dezember 2013 durch Rechtsverordnung<br />

festzusetzen. Die Festsetzungen<br />

sind an neue Erkenntnisse anzupassen.<br />

Die Grundlagen zur vorläufigen Sicherung<br />

der Überschwemmungsgebiete<br />

wurden von 2009 bis 2012 erarbeitet.<br />

Vor der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete<br />

sind zur Überprüfung der<br />

Grenzen des Überschwemmungsgebietes<br />

verschiedene Prüfschritte vorgesehen:<br />

• Verbesserung der hydrologischen<br />

Grundlagen für die Berechnung der<br />

HW100-Höhe im Spree-Havel-Bereich<br />

• Minimierung der Unsicherheiten in der<br />

Abbildung der Geländeoberfläche<br />

Frage 3: Auf welche Höhe beläuft sich<br />

der Anteil der als Überschwemmungsgebiet<br />

ausgewiesenen Fläche im <strong>Berlin</strong>er<br />

Stadtgebiet (Bitte um Angabe der absoluten<br />

Zahl sowie des Verhältnisses zur<br />

Gesamtfläche <strong>Berlin</strong>s)?<br />

Antwort zu 3: In <strong>Berlin</strong> ist eine Fläche von<br />

insgesamt 8,75 km 2 als Überschwemmungsgebiet<br />

vorläufig gesichert. Dies<br />

entspricht etwa einem Anteil von 1 % der<br />

Gesamtfläche <strong>Berlin</strong>s.<br />

Frage 4: Auf welche Weise werden<br />

Eigentümer von als Überschwemmungsgebiet<br />

definierten Grundstücken über<br />

diese Tatsache informiert?<br />

Antwort zu 4: Zunächst wurde über die<br />

Tagespresse (z.B. Tagesspiegel am<br />

26.01.2013) informiert. Auf unserer<br />

Homepage:<br />

(www.stadtentwicklung.berlin.de/umwel<br />

t/wasser/hochwasser) sind allgemeine<br />

Informationen zum Thema Hochwasser<br />

nachzulesen. Hier sind auch die Teilkarten<br />

der Überschwemmungsgebiete, der<br />

Verfügungstext, die gesetzlichen Grundlagen<br />

sowie das „Hinweisblatt zu Vorhaben<br />

in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten“<br />

eingestellt.<br />

Außerdem kann die Verfügung mit den<br />

Über-schwemmungsgebietskarten in<br />

den Bezirksämtern sowie in der Senatsverwaltung<br />

für Stadtentwicklung und<br />

Umwelt (Brückenstraße 6, 10179 B.) eingesehen<br />

werden.<br />

In Kürze werden die betroffenen Bürgerinnen<br />

und Bürger durch ein per Postwurfsendung<br />

verteiltes Bürgerschreiben<br />

informiert. Es sind außerdem zwei Informationsveranstaltungen<br />

geplant.<br />

Im Rahmen der kommenden Festsetzung<br />

der Überschwemmungsgebiete<br />

durch Rechtsverordnung schreibt § 76<br />

Abs. 4 WHG eine umfassende Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit – dies umfasst<br />

mehr als den Kreis der betroffenen<br />

Grundstückseigentümerinnen und<br />

Grundstückseigentümer – vor.<br />

Frage 5: Welche rechtlichen Konsequenzen<br />

hinsichtlich Bebauung und sonstiger<br />

Nutzung dieser Flächen ergeben sich<br />

daraus für die betroffenen Eigentümer<br />

und Nutzer?<br />

Antwort zu 5: Für festgesetzte und vorläufig<br />

gesicherte Überschwemmungsgebiete<br />

gelten besondere Schutzvorschriften<br />

(vgl. § 78 WHG). Im Hinblick auf die<br />

Nutzung ist die Errichtung oder Erweiterung<br />

baulicher Anlagen untersagt. Dies<br />

betrifft z.B. auch die Errichtung von Mauern,<br />

Wällen oder ähnlichen Anlagen quer<br />

zur Fließrichtung. Auch das Ablagern von<br />

wassergefährdenden Stoffen ist untersagt.<br />

Eine Ausnahmegenehmigung im<br />

Einzelfall ist bei Erfüllung verschiedener<br />

Kriterien möglich (vgl. § 78 Abs. 3 und 4<br />

WHG).<br />

<strong>Berlin</strong>, den 21. Mai 2013<br />

In Vertretung<br />

Christian Gaebler<br />

Senatsverwaltung für<br />

Stadtentwicklung und Umwelt<br />

(Eingang beim Abgeordnetenhaus<br />

am 27. Mai 2013)<br />

RECHTSANWALT UND NOTAR<br />

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT<br />

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Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 15


Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />

Drucksache 17 / 11 946 · Kleine Anfrage · 17.17. Wahlperiode<br />

Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 22. April 2013<br />

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2013) und Antwort<br />

Tiefe Geothermie im Raum <strong>Berlin</strong><br />

Im Namen des Senats von <strong>Berlin</strong> beantworte<br />

ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:<br />

Vorbemerkung: Das Land <strong>Berlin</strong> und das<br />

Land Brandenburg haben 2006 in einem<br />

Staatsvertrag über die Bergbehörde und<br />

energieaufsichtliche Zuständigkeiten<br />

vereinbart, dass die zuständige Behörde<br />

im Sinne des Bundesberggesetzes für<br />

das Land <strong>Berlin</strong> das Landesamt für Bergbau,<br />

Geologie und Rohstoffe Brandenburg<br />

(LBGR) ist. Anträge auf Erteilung<br />

einer Erlaubnis auf Sole und Erdwärme<br />

werden somit im LBGR bearbeitet und<br />

beschieden. Soweit <strong>Berlin</strong>er Belange<br />

betroffen sind, übt meine für Bergwesen<br />

zuständige Senatsverwaltung als Oberste<br />

Bergbehörde für das Land <strong>Berlin</strong> die<br />

Fachaufsicht über das LBGR aus.<br />

1. Welche Unternehmer natürliche oder<br />

juristische Personen) sind dem <strong>Berlin</strong>er<br />

Senat bekannt, die einen Antrag auf eine<br />

a) Aufsuchung und/oder b) Gewinnung<br />

und/oder c) Aufbereitung für bergfreie<br />

Bodenschätze, hier im speziellen tiefe<br />

Geothermie für den Geltungsbereich des<br />

Landes <strong>Berlin</strong> gestellt haben?<br />

Zu 1.: Dem LBGR liegt ein Antrag auf<br />

Erteilung einer Erlaubnis auf Sole und<br />

Erdwärme (Aufsuchung) der Geother-<br />

MITTE GmbH vor.<br />

2. Wenn dem <strong>Berlin</strong>er Senat keine Unternehmen<br />

wie unter Punkt 1.) bekannt sind,<br />

was unternimmt der <strong>Berlin</strong>er Senat, um<br />

diese in Erfahrung zu bringen?<br />

Zu 2.: Das LBGR unterrichtet über Unternehmensanträge<br />

zur Aufsuchung, Gewinnung<br />

und/oder Aufbereitung von<br />

bergfreien Bodenschätzen unverzüglich<br />

die Oberste Bergbehörde des Landes<br />

<strong>Berlin</strong> und informiert diese in regelmäßigen<br />

Abständen über den Stand des<br />

Antragsverfahrens.<br />

3. Wurde bereits Unternehmen die Erlaubnis<br />

und/oder Bewilligung für bergfreie<br />

Bodenschätze für das Hoheitsgebiet des<br />

Landes <strong>Berlin</strong> erteilt oder verliehen?<br />

Zu 3.: Der GASAG <strong>Berlin</strong>er Gaswerke<br />

Aktiengesellschaft wurde eine Erlaubnis<br />

zur Aufsuchung von Erdwärme auf einem<br />

ca. 75 qkm großen Erlaubnisfeld in <strong>Berlin</strong>-Tempelhof<br />

durch das LBGR erteilt.<br />

4. Wie groß sind die Erlaubnisfelder<br />

und/oder Bewilligungsfelder der unter<br />

Punkt 1.) angefragten Unternehmen, wo<br />

liegen diese genau und wie sind sie<br />

räumlich begrenzt (Angabe in Kilometer<br />

und Verlauf der Feldgrenzen)?<br />

Zu 4.: Das beantragte Erlaubnisfeld <strong>Berlin</strong>-Mitte<br />

der Firma GeotherMITTE GmbH<br />

ist ca. 21 qkm groß. Hinsichtlich der Lage<br />

und des Verlaufs der Feldgrenzen wird<br />

auf die als Anlage beigefügte Karte verwiesen.<br />

5. Was unternimmt der Senat von <strong>Berlin</strong>,<br />

damit die Bevölkerung rechtzeitig und<br />

umfassend über eventuelle Aufsuchungen<br />

und/oder Gewinnungen und/oder<br />

Aufbereitungen für bergfreie Bodenschätze<br />

(im speziellen tiefe Geothermie) für das<br />

Gebiet Land <strong>Berlin</strong> informiert wird?<br />

6. Was unternimmt der Senat von <strong>Berlin</strong>,<br />

damit die Bevölkerung zeitnah und<br />

umfassend über die Erteilung oder Verleihung<br />

von Erlaubnisfeldern und/oder<br />

Bewilligungsfeldern für bergfreie Bodenschätze<br />

(tiefe Geothermie) für das Gebiet<br />

Land <strong>Berlin</strong> informiert wird?<br />

Zu 5. und 6.: Eine Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

im Rahmen der Erteilung einer<br />

Erlaubnis oder Bewilligung sieht das<br />

Bundesberggesetz nicht vor. Über die<br />

Erteilung bzw. Verleihung der Erlaubnisfelder<br />

durch das LBGR werden nur die<br />

am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher<br />

Belange in Kenntnis gesetzt.<br />

7. Wie umfassend ist der Informationsaustausch<br />

und die Beteiligung mit anderen<br />

Behörden nach § 15 BBergG und<br />

welche Behörden des Landes <strong>Berlin</strong> werden<br />

von der zuständigen Behörde nach<br />

§ 15 BBergG betreffend bergfreier<br />

Bodenschätze nach § 3 Abs. 3 Nr. 2b<br />

BBergG beteiligt?<br />

Zu 7.: Grundsätzlich werden nach Einreichung<br />

der Antragsunterlagen durch den<br />

Projektträger beim LBGR meine Senatsverwaltung<br />

(Oberste Bergbehörde), die<br />

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />

und Umwelt, die Gemeinsame Landesplanung<br />

<strong>Berlin</strong>/Brandenburg sowie die<br />

jeweils betroffenen Bezirksämter am Verfahren<br />

beteiligt.<br />

Die von den Trägern öffentlicher Belange<br />

in bergrechtlichen Verfahren abgegebenen<br />

Stellungnahmen werden im laufenden<br />

Antragsverfahren berücksichtigt.<br />

8. Welche Maßnahmen beabsichtigt der<br />

Senat von <strong>Berlin</strong> zu ergreifen, um sicher-<br />

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16 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />

zustellen, dass von der zuständigen<br />

Behörde Nachhaltigkeits- und Umweltschutzkriterien<br />

berücksichtigt werden<br />

und die Aufsuchung und/oder b) Gewinnung<br />

und/oder c) Aufbereitung für Bergfreie<br />

Bodenschätze im Gebiet von <strong>Berlin</strong><br />

nicht nur rein wirtschaftlichen Interessen<br />

unterworfen wird?<br />

Zu 8.: Eine umfassende Berücksichtigung<br />

von Umweltschutzkriterien erfolgt<br />

in den jeweiligen bergrechtlichen Zulassungsverfahren.<br />

Gegebenenfalls erforderliche<br />

Umweltschutzanforderungen<br />

werden von den im Verfahren beteiligten<br />

Behörden gestellt. Der Senat kann keinen<br />

Einfluss auf den im Antrag formulierten<br />

Zweck des Vorhabens nehmen.<br />

9. Welche Maßnahmen beabsichtigt der<br />

Senat von <strong>Berlin</strong> für den Fall zu ergreifen,<br />

dass geologische Schäden oder Emissionen<br />

jeder Art durch das Aufsuchen<br />

und/oder b) Gewinnen und/oder Aufbereiten<br />

von Bergfreien Bodenschätze ausgelöst<br />

werden oder eintreten?<br />

Zu 9.: Der Senat achtet pflichtgemäß auf<br />

den Vollzug der gesetzlichen Regelungen<br />

und darauf, dass die erforderlichen technischen<br />

Maßnahmen nach standortbezogenen<br />

Voruntersuchungen unter Einhaltung<br />

höchster Qualitäts-, Umwelt- und<br />

Sicherheitsanforderungen durchgeführt<br />

werden, damit Schäden vermieden werden.<br />

10. Wird die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(Anlage 3 BWG Liste „Umweltverträglichkeitsprüfungs-pflichtige<br />

Vorhaben“<br />

Nr. 13.4 – „Tiefbohrung zum Zwekke<br />

der Wasserversorgung ab einer Tiefe<br />

von 100 m“) seitens der zuständigen<br />

Behörde auch bei der tiefen Geothermie<br />

durchgeführt?<br />

Zu 10.: Nr. 13.4 der oben erwähnten Anlage<br />

ist für Bohrungen der tiefen Geothermie<br />

nicht einschlägig. Es handelt sich<br />

nicht um eine Bohrung „zum Zwecke der<br />

Wasserversorgung“. Im Rahmen des<br />

bergrechtlichen Verfahrens findet jedoch<br />

auch die UVP-V Bergbau (Verordnung<br />

über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

bergbaulicher Vorhaben) Anwendung.<br />

11. Ist das gültige <strong>Berlin</strong>er Wassergesetz<br />

(BWG) für die Nutzung der tiefen Geothermie<br />

ausgelegt und ist die entsprechende<br />

Behörde in der Lage, die Probleme,<br />

die durch die tiefen Geothermie entstehend<br />

können, zu erkennen?<br />

Zu 11.: Das <strong>Berlin</strong>er Wassergesetz ergänzt<br />

beziehungsweise präzisiert das<br />

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und regelt<br />

unter anderem Gewässerbenutzungen,<br />

zu denen auch die tiefe Geothermie<br />

gehört. Den beteiligten Fachbehörden<br />

sind die bisher bekannten und aufgetretenen<br />

Probleme bekannt.<br />

12. Ist dem <strong>Berlin</strong>er Senat bekannt, dass<br />

für geothermische Tiefenbohrungen<br />

auch das Prinzip der Technologie<br />

Hydraulic Fracturing (Fracking) genutzt<br />

wird? Wie steht der <strong>Berlin</strong>er Senat zu dieser<br />

Technik?<br />

Zu 12.: Dem Senat ist bekannt, dass im<br />

Rahmen geothermischer Tiefenbohrungen<br />

auch Hydraulic Fracturing zum Einsatz<br />

kommen kann. Bei den oben genannten<br />

Erkundungsvorhaben soll diese Technologie<br />

jedoch nicht zum Einsatz kommen<br />

und wurde auch nicht beantragt.<br />

<strong>Berlin</strong>, den 13. Mai 2013<br />

In Vertretung<br />

Guido Beermann<br />

Senatsverwaltung für Wirtschaft,<br />

Technologie und Forschung<br />

(Eingang beim Abgeordnetenhaus<br />

am 22. Mai 2013)<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 17


Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />

Drucksache 17 / 12 147 · Kleine Anfrage · 17. Wahlperiode<br />

Kleine Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 15. Mai 2013<br />

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2013) und Antwort<br />

Brücken bauen in <strong>Berlin</strong><br />

Im Namen des Senats von <strong>Berlin</strong> beantworte<br />

ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:<br />

Frage 1: Welche noch vom West-<strong>Berlin</strong>er<br />

Senat in den 80er Jahren geplanten<br />

Brückenbauten/Wiederherstellungen<br />

und vom Krieg zerstörte Brücken – etwa<br />

zwischen Moabit und dem Charlottenburger<br />

Norden – wurden im Zuge der<br />

Wiedervereinigung und des „Aufbau<br />

Ost“ auf Eis gelegt?<br />

Frage 2: Wann wurde seitens des Senats<br />

eine letztmalige Evaluation der ursprünglich<br />

geplanten Projekte vorgenommen?<br />

Antwort zu 1 und 2: Dem Senat sind keine<br />

in den achtziger Jahren geplanten<br />

Brückenbauten bekannt, deren Umsetzung<br />

im Zuge der Wiedervereinigung und<br />

des Aufbaus Ost eingestellt bzw. nicht<br />

weiter verfolgt worden sind. Auch eine<br />

Befragung von mittlerweile im Ruhestand<br />

befindlichen Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern ergab keine anderen<br />

Erkenntnisse.<br />

Frage 3: Wird im Zuge der Diskussion<br />

über die wachsende Stadt und erneut<br />

über einzelne Projekte nachgedacht –<br />

etwa in strukturschwachen und vornehmlich<br />

eher schlecht angebundenen<br />

Regionen, wie des Charlottenburger<br />

Spreebogens, aber auch zur Anbindung<br />

des renommierten Fraunhofer Instituts<br />

und der sich im Umfeld angesiedelten<br />

neuen Betriebe?<br />

Antwort zu 3: In Zusammenhang mit der<br />

Thematik "Wachsende Stadt" sind kurzbis<br />

mittelfristig absehbare und mögliche<br />

Flächenentwicklungen systematisch<br />

aufbereitet worden. Aussagen zu damit<br />

im Zusammenhang stehenden Infrastrukturerfordernissen,<br />

unter anderem<br />

auch im Bereich "Spreestadt Charlottenburg",<br />

sind nach derzeitigem Stand - verfahrensbedingt<br />

- noch nicht möglich."<br />

Zudem sind aufgrund der begrenzten<br />

Mittel und aufgrund der aktuellen Sparvorgaben<br />

tendenziell weiter zurückgehende<br />

Kapazitäten in der Verwaltung<br />

absehbar und nur vereinzelt Neubaumaßnahmen<br />

im Brückenbau realisierbar,<br />

weil die vorhandenen Kapazitäten schon<br />

für den fachgerechten und kontinuierlichen<br />

Unterhalt bestehender Brückenbauten<br />

nicht ausreichend sind.<br />

<strong>Berlin</strong>, den 14. Juni 2013<br />

In Vertretung<br />

Christian Gaebler<br />

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />

und Umwelt<br />

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am<br />

20. Juni 2013)<br />

Drucksache 17 / 12 249 · Kleine Anfrage · 17. Wahlperiode<br />

Kleine Anfrage der Abgeordneten Ole Kreins und Frank Jahnke (SPD) vom 07. Juni 2013<br />

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2013) und Antwort<br />

Zukunft des Fernbahnhofs Zoologischer Garten<br />

Im Namen des Senats von <strong>Berlin</strong> beantworte<br />

ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:<br />

Frage 1: Welche Rolle spielt der Bahnhof<br />

Zoologischer Garten als Fernbahnhof in<br />

der Eisenbahnkonzeption des Landes<br />

<strong>Berlin</strong> vor dem Hintergrund neuerer<br />

städtebaulicher Entwicklungen in der<br />

City West und der wachsenden Stadt?<br />

Antwort zu 1: Die für Verkehr zuständige<br />

Senatsverwaltung des <strong>Berlin</strong>er Senats<br />

hat in den neunziger Jahren die Eisenbahnkonzeption<br />

<strong>Berlin</strong> („Pilzkonzept“)<br />

entwickelt mit dem Ziel einer dezentralen<br />

Entwicklung mehrerer Fernbahnhöfe, die<br />

auf die räumliche Struktur <strong>Berlin</strong>s eingeht.<br />

Das Konzept stellt auch aus heutiger<br />

Sicht eine innovative und zukunftsorientierte<br />

Infrastruktur für ein attraktives<br />

Schienenangebot für <strong>Berlin</strong> (Schienenpersonennahverkehr<br />

- SPNV und Schienenpersonenfern-verkehr<br />

- SPFV) dar, an<br />

dem sich andere Metropolen bei der<br />

Umgestaltung ihrer Bahnanlagen (z.B.<br />

Wien) orientieren.<br />

Der Fernbahnhof Zoologischer Garten<br />

spielt im Rahmen der Eisenbahnkonzeption<br />

<strong>Berlin</strong> (sog. „Pilzkonzept“) eine wichtige<br />

Rolle, denn er ist der Fernbahnhof in<br />

<strong>Berlin</strong> mit der besten ÖPNV-Anbindung<br />

(zwei U-Bahn-Linien, zahlreiche S-Bahn-<br />

Linien und zahlreiche Bus-Linien).<br />

Die neuen städtebaulichen Entwicklungen<br />

im Bereich des Bahnhofs Zoologischer<br />

Garten, insbesondere die zahlreichen<br />

neuen Hotels und zunehmenden<br />

Tagungsaktivitäten (TU <strong>Berlin</strong>, Ludwig-<br />

Erhard-Haus) in fußläufiger Erreichbarkeit<br />

des Bahnhofs haben seine Bedeutung<br />

weiter erhöht, mit der weitere Reisende<br />

bewegt werden könnten, die Bahn<br />

als klimafreundliche Alternative zu nutzen.<br />

Nach der Einstellung der Fernverkehrsanbindung<br />

der Landeshauptstadt<br />

Potsdam in Richtung Rhein-Ruhr und<br />

Rhein-Main durch die DB AG ist auch die<br />

Bedeutung des Bahnhofs Zoologischer<br />

Garten für Potsdam gestiegen.<br />

Frage 2: Wie wurde in Abstimmungsrunden<br />

zwischen Senat und der DB AG das<br />

erklärte Ziel, den Bahnhof Zoologischer<br />

Garten wieder als Fernverkehrsziel zu<br />

etablieren, erörtert?<br />

Antwort zu 2: Die DB AG hatte sich im<br />

Rahmen der Konzeption zum Pilzkonzept<br />

und während des Planfeststellungsverfahrens<br />

1995 ausdrücklich zum Fernbahnhof<br />

Zoologischer Garten bekannt.<br />

Im Planfeststellungsschluss über Verkehrsanlagen<br />

im Zentralen Bereich 1995<br />

(Seite 181) wird der Halt aller IC- und ICE-<br />

Züge im Bahnhof Zoologischer Garten<br />

hervorgehoben. Die DB AG hatte die<br />

gemeinsame Haltekonzeption in allen<br />

Abstimmungsrunden mit dem Senat<br />

sowie in Publikationen bis zum Jahr 2005<br />

bekräftigt.<br />

Nach der überraschenden Entscheidung<br />

des damaligen Bahnchefs Mehdorn,<br />

vom gemeinsamen Beschluss abzuweichen,<br />

hatte die Senatsverkehrsverwaltung<br />

zunächst die jährlich stattfinden<br />

Fahrplankonferenzen der DB Fernver-<br />

18 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />

kehr mit den Ländern genutzt, um die DB<br />

AG wieder zur Rückkehr der gemeinsamen<br />

Haltekonzeption zu bewegen. Die<br />

Fachebene von DB Fernverkehr hatte<br />

gegenüber den Senatsmitarbeiterinnen<br />

und Senatsmitarbeitern signalisiert, dass<br />

es sich bei der Entscheidung nicht um<br />

eine Entscheidung der Fachebene der<br />

DB AG, sondern um eine strategische<br />

Entscheidung des Vorstands handelt.<br />

Der Senat beabsichtigt, dass Thema<br />

Fernverkehrshalt im Bahnhof Zoologischer<br />

Garten in eine der nächsten Spitzengespräche<br />

des <strong>Berlin</strong>er Senats mit<br />

dem neuen Bahnchef Grube einzubringen<br />

und erwartet, dass der DB-Vorstand<br />

seine Haltung vor dem Hintergrund der<br />

neuen städtebaulichen Entwicklungen in<br />

der City West überprüft.<br />

Frage 3: Welche Positionen wurden von<br />

der DB AG hinsichtlich der Trassenkapazitäten<br />

der Stadtbahn und der Wirtschaftlichkeit<br />

der zusätzlichen Halte am<br />

Bahnhof Zoologischer Garten formuliert?<br />

Antwort zu 3: Die Eisenbahnkonzeption<br />

<strong>Berlin</strong> bietet ausreichende Kapazitätsreserven<br />

für Zuwächse im Regional- und<br />

Fernverkehr. Die Planungen zum „Pilzkonzept“<br />

sahen die Führung weiterer ICbzw.<br />

IR-Linien in Richtung Magdeburg,<br />

Dessau, Schwerin und Görlitz über die<br />

Stadtbahn im Taktfahrplan vor, die von<br />

der DB AG zwischenzeitlich eingestellt<br />

worden sind. Auch im Fernverkehr nach<br />

Polen (Posen) war ein Angebot im Zweistunden-Takt<br />

vorgesehen. Der Verzicht<br />

auf den Halt der Fernzüge im Bahnhof<br />

Zoologischer Garten ist daher nicht mit<br />

Trassenkapazitäten begründbar. Die DB<br />

AG hatte vielmehr betont, dass es ihr<br />

wichtig sei, den neuen Hauptbahnhof zu<br />

einem „Besuchermagneten“ zu entwikkeln.<br />

Frage 4: Welche Zielstellung verbindet<br />

der Senat mit dem Bahnhof Zoologischer<br />

Garten, insbesondere hinsichtlich des<br />

Pilzkonzepts?<br />

Antwort zu 4: Das Land <strong>Berlin</strong> ist an<br />

einem attraktiven Eisenbahnfernverkehrsangebot<br />

für die Bürgerinnen und<br />

Bürger, die Touristinnen und Touristen<br />

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Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 19


Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />

und die Wirtschaft interessiert. Dies wird<br />

z.B. durch kurze Gesamtreisezeiten<br />

(„von Haustür zu Haustür“) und durch<br />

eine gute Erreichbarkeit des nächsten<br />

Fernbahnhofs erreicht. Das Land <strong>Berlin</strong><br />

ist diesem Ziel verpflichtet.<br />

Die dezentrale Anordnung mehrerer<br />

Fernbahnhöfe im „Pilzkonzept“ ist auch<br />

heute noch optimal auf die polyzentrische<br />

<strong>Berlin</strong>er Stadtstruktur abgestimmt.<br />

Hierdurch wird eine sehr gute Verknüpfung<br />

des Eisenbahnverkehrs mit dem<br />

<strong>Berlin</strong>er ÖPNV möglich. Innerstädtische<br />

Wege zum nächsten Fernbahnhof und<br />

damit die Reisezeit „von Haustür zu<br />

Haustür“ werden minimiert. Damit die<br />

dezentrale Konzeption auch „wirkt“, ist<br />

es erforderlich, dass alle Fernzüge an<br />

den von ihnen durchfahrenden Fernbahnhöfen<br />

auch halten.<br />

Frage 5: Wie viele Verbindungen im<br />

Regionalverkehr halten, enden oder<br />

beginnen am Bahnhof Zoologischer Garten?<br />

Antwort zu 5: Im Bahnhof Zoologischer<br />

Garten enden keine Linien im Regionalverkehr.<br />

Weitere Einzelheiten sind dem<br />

Netzplan des Verkehrsverbundes <strong>Berlin</strong><br />

Brandenburg (VBB) und dem Fahrplaninfo<br />

zu entnehmen. Hervorzuheben ist,<br />

dass die Länder <strong>Berlin</strong> und Brandenburg<br />

als Ersatz für die gestrichenen Fernzüge<br />

der DB AG zahleiche Regional-Express-<br />

Züge im Takt-Fahrplan anbieten und<br />

finanzieren, die alle im Bahnhof Zoologischer<br />

Garten halten. Es sind dies Verbindungen<br />

nach Magdeburg, Dessau, Wismar/Schwerin,<br />

Cottbus und Frankfurt/<br />

Oder, die sowohl Fernreisende als auch<br />

Reisende im Regionalverkehr befördern.<br />

Frage 6: Gibt es Planungen für die Sanierung<br />

des Bahnhofs Zoologischer Garten?<br />

Wenn ja, wie sehen diese Planungen<br />

aus?<br />

Antwort zu 6: Verantwortlich für die<br />

Sanierung des Bahnhofs Zoologischer<br />

Garten ist der Konzernbereich Station &<br />

Service der DB AG. Für jeden haltenden<br />

S-Bahn- und Regionalzug erhält dieser<br />

DB-Infrastrukturbereich auch ein Entgelt,<br />

dessen Quelle die Bestellermittel aus den<br />

Landeshaushalten sind.<br />

Dem Senat liegen keine verbindlichen<br />

Zeitschienen oder Einzelheiten über eine<br />

Sanierung vor.<br />

<strong>Berlin</strong>, den 11. Juli 2013<br />

In Vertretung<br />

Christian Gaebler<br />

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />

und Umwelt<br />

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am<br />

17. Juli 2013)<br />

Drucksache 17 / 12 428 · Kleine Anfrage · 17. Wahlperiode<br />

Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 10. Juli 2013<br />

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2013) und Antwort<br />

Was kostet das Flughafengebäude Tempelhof<br />

das Land pro Monat?<br />

Im Namen des Senats von <strong>Berlin</strong> beantworte<br />

ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:<br />

Frage 1: In welcher Höhe bewegen sich<br />

die monatlichen Betriebs- und Unterhaltskosten<br />

sowie sonstigen Kosten, die<br />

auf das Land <strong>Berlin</strong> entfallen, des Gebäudekomplexes<br />

des nicht mehr betriebenen<br />

Flughafens Tempelhof?<br />

Antwort zu 1: Die laufenden monatlichen<br />

Kosten für die Bewirtschaftung belaufen<br />

sich auf ca. 1,2 Mio. €.<br />

Frage 2: In welcher Höhe bewegen sich<br />

die monatlich erzielten Mieteinnahmen,<br />

die auf das Land <strong>Berlin</strong><br />

entfallen, des Gebäudekomplexes<br />

des nicht mehr betriebenen<br />

Flughafens Tempelhof?<br />

Antwort zu 2: Die monatlichen<br />

Einnahmen aus der Vermietung<br />

des Gebäudekomplexes nebst<br />

Vorfeld belaufen sich auf durchschnittl.<br />

ca. 1,1 Mio. €.<br />

<strong>Berlin</strong>, den 31. Juli 2013<br />

In Vertretung<br />

Ephraim Gothe<br />

.Senatsverwaltung für<br />

Stadtentwicklung und Umwelt<br />

(Eingang beim<br />

Abgeordnetenhaus<br />

am 09. August 2013)<br />

Foto: © Günter Schneider<br />

20 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />

Drucksache 17 / 12 467 · Kleine Anfrage · 17. Wahlperiode<br />

Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 26. Juli 2013<br />

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2013) und Antwort<br />

Wer berät die Flughafengesellschaft?<br />

Im Namen des Senats von <strong>Berlin</strong> beantworte<br />

ich Ihre<br />

Kleine Anfrage wie folgt:<br />

Die Beantwortung beruht teilweise auf<br />

Angaben der Flughafen <strong>Berlin</strong> Brandenburg<br />

GmbH (FBB).<br />

Frage 1: Welche externen Unternehmensberatungen<br />

waren in den Jahren<br />

2011, 2012, 2013 für den BER bzw. die<br />

Flughafengesellschaft tätig?<br />

Frage 2: Für welche Aufgaben wurden<br />

externe Unternehmensberatungen in<br />

den Jahren 2011, 2012, 2013 durch die<br />

Flughafengesellschaft vertraglich gebunden?<br />

Frage 3: Welche Honorare fielen für<br />

externe Unternehmensberatungen in<br />

den Jahren 2011, 2012, 2013 am BER<br />

an?<br />

Frage 4: Wurden die Aufträge für externe<br />

Unternehmensberatungen durch die<br />

Flughafengesellschaft regelmäßig ausgeschrieben,<br />

wie war das Ausschreibungsvolumen<br />

in den Jahren 2011,<br />

2012, 2013?<br />

Antwort zu den Fragen 1 bis 4: Die Flughafengesellschaft<br />

bedient sich zur Erfüllung<br />

ihrer Aufgaben neben eigenen Mitarbeitern<br />

auch der Unterstützung durch<br />

Dienstleister. Dazu zählen auch Beratungsunternehmen.<br />

Die Beratungsleistungen<br />

werden regelmäßig ausgeschrieben.<br />

Die Leistungen betreffen<br />

organisatorische, rechtliche, technische,<br />

kaufmännische und sonstige Themen.<br />

Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure, Landesverband <strong>Berlin</strong><br />

Bund Deutscher Landschaftsarchitekten Lg. <strong>Berlin</strong> Brandenburg<br />

Architekten- und Ingenieur- Verein zu <strong>Berlin</strong><br />

Akademie der Künste, Sektion Baukunst<br />

Bund Deutscher Architekten <strong>Berlin</strong><br />

Deutscher Werkbund <strong>Berlin</strong><br />

Architekten für Architekten<br />

Architektenkammer <strong>Berlin</strong><br />

Baukammer <strong>Berlin</strong><br />

Rat für Stadtentwicklung<br />

Bau eines 3 Hektar großen Wasserbeckens<br />

auf dem Gelände des ehemaligen Termpelhofer Flughafens<br />

Der Rat für Stadtentwicklung spricht sich gegen den unkontrollierten Bau eines 3 Hektar großen Wasserbeckens auf dem Gelände<br />

des ehemaligen Tempelhofer Flughafens aus. Der Veröffentlichung aus der Presse ist zu entnehmen, dass es sich um ein<br />

gewaltiges Projekt handelt:<br />

Die 3 Hektar Größe des Beckens bei bis zu 6 m Tiefe, dessen Aushubmaterial vermutlich für Böschungen verwendet werden wird,<br />

bedeutet enorme Erdumschichtungen und eine neue bewegte Landschaft auf dem Gelände, welches sich heute durch seine Flachheit<br />

und seine weiten Blickbeziehungen auszeichnet ("Wiesenmeer"). Freizeitangebote im und um den See bedeuten eine eigenständige<br />

Freizeitparkanlage mit Lärm, Müll und Werbung, die wir von vielen Orten kennen. Die Atmosphäre des historischen Flughafengeländes<br />

würde damit weitgehend zerstört.<br />

Die Diskussion über die städtebauliche Entwicklung des Gesamtareals ist trotz des Vorliegens verschiedener städtebaulicher und<br />

landschaftsplanerischer Wettbewerbsergebnisse noch nicht vollständig abgeschlossen. Zukünftige Planungen, die im Gesamtzusammenhang<br />

gedacht sind, werden durch dieses massive Vorhaben erheblich behindert.<br />

Die Argumentation für die vorrangige Bedeutung des Sees als Regenwasserrückhaltebecken überzeugt nicht, da diese Funktion<br />

mit erheblichen Wasserschwankungen verbunden ist und somit die beabsichtigte Freizeitnutzung nur mittels eines aufwendigen<br />

Wassermanagements umgesetzt werden kann.<br />

Zur Beurteilung, ob es sich um eine sinnvolle ökologische Planung handelt, wäre es zu begrüßen gewesen, alternative Lösungsansätze<br />

(einschließlich einer Versickerung mittels Rigolen) öffentlich zu diskutieren und den gestalterischen und wirtschaftlichen<br />

Konsequenzen sowie den Auswirkung auf die Erholungsnutzung und die langfristige Entwicklung des Geländes gegenüberzustellen.<br />

Wir wünschen vorab zeitgemäße Lösungsansätze, die auf ernsthaften, ganzheitlichen Planungen und Überlegungen für das<br />

gesamte Areal beruhen, bevor ein Freizeitsee dieser enormen Ausmaße angelegt (schärfer formuliert: aus dem Boden "gestampft")<br />

wird. Wir fordern eine sensible Auseinandersetzung mit der historischen Atmosphäre dieses einmaligen Flughafengeländes.<br />

Rat für Stadtentwicklung <strong>Berlin</strong>, August 2013<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 21


Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />

Über einzelne vertragliche Gestaltungen<br />

sind an dieser Stelle keine Aussagen<br />

möglich.<br />

Frage 5: Welche externen Unternehmensberatungen<br />

wurden im Rahmen<br />

des sog. Sprint-Programms durch die<br />

Flughafengesellschaft beauftragt? Wann<br />

und in welchem Volumen wurden die entsprechenden<br />

Leistungen ausgeschrieben?<br />

Welche Leistungen wurden nicht ausgeschrieben?<br />

Frage 6: Welche anderen Unternehmen,<br />

z.B. zusätzliche Projektsteuerer, wurden<br />

im Rahmen des sog. Sprint-Programms<br />

durch die Flughafengesellschaft beauftragt?<br />

Wann und in welchem Volumen<br />

wurden die entsprechenden Leistungen<br />

ausgeschrieben? Welche Leistungen<br />

wurden nicht ausgeschrieben?<br />

Antwort zu den Fragen 5 und 6: Die Initialisierungsphase<br />

des SPRINT-Programms<br />

wird durch die Beratungsgesellschaft<br />

Roland Berger betreut. Die Umsetzungsphase<br />

befindet sich gegenwärtig in einer<br />

EU-weiten Ausschreibung. Weitere Berater/innen<br />

werden bedarfsgerecht ausgeschrieben<br />

und gebunden.<br />

<strong>Berlin</strong>, den 14. August 2013<br />

Klaus Wowereit<br />

Regierender Bürgermeister<br />

(Eingang beim Abgeordnetenhaus<br />

am 20. Aug. 2013)<br />

Die unendliche Geschichte der Absturzunfälle durch das<br />

Versagen von Bauteilen<br />

Dipl.-Ing. Detlev Opara, Frankfurt<br />

Insbesondere bei den Dachdeckern<br />

und Zimmerern sind Absturzunfälle<br />

noch immer wesentliche Unfallschwerpunkte.<br />

Diese Unfälle verursachen<br />

nicht nur großes menschliches<br />

Leid sondern auch hohe Kosten.<br />

Dabei wären sie, bezogen auf die<br />

Unfallfolgen (wie die Aktion „Oben<br />

bleiben! Ohne Durchsturz“ gezeigt<br />

hat), mit einfachem Aufwand zu verhindern.<br />

Auf Grund der Aktualität werden<br />

die wesentlichen Gefährdungen<br />

und Maßnahmen nochmals dargestellt.<br />

Leider ereigneten sich in den letzten<br />

Jahren wieder viel zu viele Absturzunfälle<br />

durch nicht tragfähige Dacheindekkungen<br />

und durch nicht oder nicht ausreichend<br />

gesicherte Dachöffnungen, oft<br />

mit schwersten und tödlichen Verletzungen.<br />

Und das, obwohl die von der BG<br />

BAU initiierte Aktion „Oben bleiben!<br />

Ohne Durchsturz“ erst ein paar Jahre her<br />

ist und gezeigt hat, dass sich diese<br />

Unfälle einfach vermeiden lassen.<br />

Eine interne Auswertung des Unfallgeschehens<br />

bei der BG BAU aus den Jahren<br />

2011 und 2012 zeigt, dass die Dachdurchbrüche<br />

bei Montage- und Demontagearbeiten<br />

den größten Anteil der bauteilbezogenen<br />

Unfälle verursachen. Hinzu<br />

kommt noch der Anteil der Durchsturzunfälle<br />

durch Dachöffnungen, die<br />

nicht oder mangelhaft gesichert waren<br />

und die in der Auswertung unter dem<br />

Stichwort „Durchsturzöffnungen“ nicht<br />

weiter spezifiziert wurden (Abb. 1 und 2a,<br />

b).<br />

Unfälle durch das Versagen von Bauteilen<br />

ereignen sich insbesondere bei<br />

Dachdecker- und Zimmererarbeiten.<br />

Darüber hinaus sind auch die Monteure<br />

von Photovoltaikanlagen und Mitarbeiter<br />

von Firmen betroffen, die auf den<br />

Abb. 1:<br />

BG BAU-interne Auswertung des Unfallgeschehens von Bauteilen<br />

aus den Jahren 2011 und 2012 Abb. 2a: Typischer Durchbruch durch<br />

eine transparente Eindeckung<br />

(Foto: Günther)<br />

Abb. 2b:<br />

Durchbruch durch eine<br />

Lichtkuppel<br />

(Foto: Günther)<br />

22 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />

Dächern Schneeräumungsarbeiten<br />

durchführen. Gerade die letzte Gruppe<br />

hat auf Grund der Schneeüberdeckung<br />

keine Chance, die Tragfähigkeit der<br />

Dacheindeckung von oben einsehen und<br />

beurteilen zu können. Ohne Kenntnisse<br />

der Tragfähigkeit wird das Schneeräumen<br />

auf solchen Dächern zum Himmelfahrtskommando.<br />

Darüber hinaus sind<br />

in den letzten Jahren entsprechend der<br />

Energieeinsparverordnung viele Dächer<br />

mit Aufdachdämmungen saniert worden.<br />

Leider ereignete sich auch hier, bei der<br />

Verlegung der Dämmplatten, eine relevante<br />

Anzahl von Absturzunfällen. Unfallursächlich<br />

ist meist das Betreten dieser<br />

Bauteile, die nicht ausreichend tragfähig<br />

sind. Trotz Hinweisen der Hersteller<br />

in den Produktdatenblättern, dass die<br />

Produkte nicht betreten werden dürfen,<br />

sind die Schutzmaßnahmen unzureichend<br />

oder fehlen gänzlich. Zur Zeit<br />

arbeitet die BG BAU mit den entsprechenden<br />

Herstellern an Verbesserungsmöglichkeiten.<br />

Grundsätzlich sind alle Absturzunfälle<br />

bei denen Bauteile versagt haben auf die<br />

falsche Einschätzung der Gefährdung<br />

und die daraus resultierende mangelhafte<br />

oder fehlende Organisation der Arbeitsschutzmaßnahmen<br />

zurückzuführen.<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

Abb. 4: Lichtkuppel mit einem Unterspanngitter<br />

aus verzinktem<br />

Stahl<br />

(Foto: Wiesenhütter)<br />

Bei Arbeiten auf Dacheindeckungen, die<br />

z.B. aus Wellzementplatten oder Lichtwellplatten<br />

bestehen bzw. Dachflächen<br />

mit Lichtkuppeln oder Lichtbändern, ist<br />

die Gefährdung durchzubrechen oder<br />

auch durchzustürzen vorhanden. Aber<br />

gerade bei kurzfristigen Arbeiten wird sie<br />

häufig ignoriert. Bei der Beurteilung der<br />

Gefährdung sind die Dauer der gesamten<br />

Arbeiten, die komplette Dachfläche<br />

sowie alle Verkehrswege und Arbeitsplätze<br />

zu betrachten. Wenn die Tragfähigkeit<br />

nicht gegeben ist oder nicht eingeschätzt<br />

werden kann, muss auf Grund<br />

der i.d.R. vorhandenen großen Absturzhöhen<br />

und der damit verbundenen Wahrscheinlichkeit<br />

einer schweren oder tödlichen<br />

Verletzungsfolge das Unfallrisiko<br />

als nicht tolerierbar beurteilt werden. Es<br />

sind geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen,<br />

die sich nach der Art der auszuführenden<br />

Arbeiten unterscheiden in<br />

„Neubau-“ oder „Instandhaltungsarbeiten“.<br />

Die BG BAU bietet entsprechende<br />

Unterstützung bei der Erstellung und<br />

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung<br />

an, z.B. mit der Kurz-Handlungshilfe<br />

für Kleinbetriebe des Dachdeckerbzw.<br />

des Zimmererhandwerkes oder den<br />

Gefährdungsbeurteilungen auf CD-<br />

ROM.<br />

Maßnahmen<br />

Abb. 5: Lichtband mit perforierter<br />

Blechüberdeckung<br />

(Foto: Wiesenhütter)<br />

Ob entsprechend der Rangfolge der<br />

Schutzmaßnahmen die Gefährdung<br />

„Durchbruch“ bzw. „Durchsturz“ beseitigt<br />

oder nur die Auswirkungen eines<br />

Absturzes vermindert werden kann,<br />

hängt jeweils vom Einzelfall ab. Gefordert<br />

ist hier in erster Linie der Gebäudeeigentümer.<br />

Eine Verpflichtung zur<br />

Minimierung des Gefährdungsrisikos<br />

ergibt sich für ihn aus der Baustellenverordnung<br />

durch die Erstellung der Unterlage<br />

für spätere Instandhaltungsarbeiten.<br />

Identische Anforderungen werden auch<br />

an die Einrichtung und das Betreiben<br />

einer Arbeitsstätte gestellt. Gemäß den<br />

Regeln für Arbeitsstätten ASR A 2.1<br />

„Schutz vor Absturz und herabfallenden<br />

Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“<br />

sind u.A.:<br />

• die Zugänge zu nicht durchtrittsicheren<br />

Dächern zu verschließen,<br />

• auf nicht durchtrittsicheren Dächern,<br />

die aus betrieblichen Gründen begangen<br />

werden müssen, sichere Zugänge<br />

zum jeweiligen Arbeitsbereich vorzuhalten,<br />

• nicht durchtrittsichere Lichtkuppeln<br />

mit geeigneten Unterfangungen oder<br />

Überdeckungen zu versehen, um<br />

einen Durchsturz zu verhindern.<br />

Für die Arbeitssicherheit während der<br />

Arbeiten auf dem Dach ist in erster Linie<br />

der Unternehmer verantwortlich, der seine<br />

Mitarbeiter auch gesondert zu unterweisen<br />

hat. Aber der Gebäudeeigentümer<br />

bzw. sein Planer oder der Sicherheits-<br />

und Gesundheitsschutzkoordinator<br />

kann bereits mit entsprechenden<br />

Abb. 3: Vollständig eingenetzte Halle mit überlappenden<br />

Schutznetzen<br />

(Foto: Glaser)<br />

Abb. 6: Schutznetze unterhalb der Pfetten<br />

(Foto: E. Müller)<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 23


Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />

Abb. 7a:<br />

Nachträgliche<br />

Sicherung von<br />

Lichtkuppeln<br />

(Foto: Wiesenhütter)<br />

Ausschreibungstexten wesentliche Voraussetzungen<br />

für die Arbeitssicherheit<br />

schaffen. Die BG BAU bietet auf ihrer<br />

Info-CD entsprechende Hilfen an.<br />

Maßnahmen beim Neubau<br />

Notwendige Schutzmaßnahmen beim<br />

Neubau können sehr vielfältig sein. Es<br />

geht dabei nicht nur um die Vermeidung<br />

von Abstürzen an den Außenkanten sondern<br />

auch um eine mögliche Absturzgefährdung<br />

nach innen.<br />

Hier könnte für die Bauphase z.B. die<br />

Montage von Schutznetzen die Folgen<br />

des Absturzes nach innen minimieren<br />

(Abb. 3). Voraussetzung für die Erreichung<br />

des Schutzzieles ist, dass die<br />

Schutznetze bis zum Abschluss aller<br />

durchsturzgefährdenden Arbeiten auf<br />

dem Dach vorgehalten und auf keinen<br />

Fall, wie viele Unfälle zeigen, z.B. vor<br />

dem Einbau der Lichtkuppeln entfernt<br />

werden.<br />

Die Montage eines Schutznetzes ist, in<br />

Abhängigkeit von gewissen Randbedingungen,<br />

schon bei Raumhöhen von 3 m<br />

möglich.<br />

Die Schutznetze müssen selbstverständlich<br />

• geprüft, dauerhaft gekennzeichnet und<br />

unbeschädigt sein,<br />

• während der gesamten Dauer der<br />

Arbeiten auf dem Dach vorgehalten<br />

werden,<br />

• an tragfähigen Bauteilen befestigt sein,<br />

• mit den zulässigen Randabständen<br />

und Absturzhöhen montiert werden<br />

usw..<br />

Detailliertere Informationen zum Einsatz<br />

von Schutznetzen sind der BGR 179<br />

„Einsatz von Schutznetzen“ zu entnehmen.<br />

Um die Befähigung zu erlangen, die<br />

sichere und fachgerechte Montage und<br />

Demontage von Schutznetzen durchführen<br />

zu können, Netzbeschädigungen zu<br />

erkennen und zu beurteilen sowie auftretende<br />

Gefährdungen bei Netzmontagen<br />

festzustellen, bietet die BG BAU im<br />

Arbeitsschutzzentrum Haan das Praxis-<br />

Abb. 7b:<br />

Nachträgliche<br />

Sicherung von<br />

Lichtbändern<br />

(Foto: Maringer)<br />

Seminar „Ausbildung von Netzmonteuren<br />

für die Montage von Schutz- und<br />

Arbeitsplattformnetzen“ an.<br />

Auf dem Markt werden dauerhafte<br />

Sicherungen für Lichtkuppeln angeboten,<br />

die z.B. durch entsprechende Gittermatten<br />

oder Rohre unterhalb der<br />

Lichtkuppelöffnung den Absturz nach<br />

innen verhindern (Abb. 4). Diese Produkte<br />

können bereits werkseitig eingebaut<br />

sein, aber auch als Nachrüstsatz für<br />

bestehende Lichtkuppeln geliefert werden.<br />

Weitere dauerhafte Sicherungen vor dem<br />

Durchsturz sind Überdeckungen. In der<br />

Abbildung 5 besteht sie aus perforiertem<br />

Blech. Eine nachträgliche Montage ist<br />

grundsätzlich möglich.<br />

Maßnahmen bei der Instandhaltung<br />

und bei Baumaßnahmen an bestehenden<br />

Gebäuden<br />

Für Baumaßnahmen oder Instandhaltungsarbeiten<br />

auf dem Dach eines<br />

bestehenden Gebäudes mit nicht tragfähiger<br />

Dacheindeckung können ebenfalls<br />

Schutznetze die Folgen eines Absturzes<br />

verringern. Probleme bereiten häufig die<br />

unterhalb des Daches vorhandenen Verkleidungen<br />

und Einbauten. Dies darf<br />

aber nicht dazu führen, dass auf die<br />

Schutzmaßnahme verzichtet wird. Die<br />

Praxis zeigt, dass entsprechende Fachbetriebe<br />

in fast allen Fällen Lösungen<br />

anbieten können. Der gegebenenfalls<br />

etwas höhere Aufwand ist angesichts<br />

der extrem hohen Risiken angemessen<br />

und darüber hinaus kann die gesetzlich<br />

vorgeschriebene Rangfolge der Schutzmaßnahmen<br />

sichergestellt werden. In<br />

der Abbildung 6 sind z.B. die Schutznetze<br />

unterhalb der Pfetten montiert.<br />

Analog zu den Ausführungen beim Neubau<br />

müssen zur Vermeidung von „Durchbruch-<br />

und Durchsturzunfällen“ die<br />

Schutznetze bis zum Abschluss aller<br />

durchsturzgefährdenden Arbeiten auf<br />

dem Dach vorgehalten werden.<br />

Auf den Dächern vorhandene Lichtkuppeln<br />

oder Lichtbänder sind grundsätzlich<br />

als nicht durchsturzsicher einzuschätzen.<br />

Zum Teil ist an Lichtkuppeln und<br />

Lichtbändern das Prüfzeichen DGUV<br />

Test „Durchsturzsicher beim Einbau“ zu<br />

finden. Der Nachweis der „Durchsturzsicherheit<br />

beim Einbau“ wird für Bauteile<br />

geführt, die vom Bauherrn oder Hersteller<br />

für ein Betreten nicht geplant sind,<br />

aber in einem horizontalen Abstand von<br />

kleiner 2 m zu Arbeitsplätzen und Verkehrswegen<br />

eingebaut werden und zu<br />

diesen nicht abgesperrt sind.<br />

Für den Einbau des Bauteils selbst, sind<br />

z.B. die beschriebenen Maßnahmen zur<br />

Vermeidung der Gefährdung durch<br />

Absturz von Personen vorzusehen. Bei<br />

der Wahl des Zusatzes auf dem Aufkleber<br />

ist die Prüfstelle nicht davon ausgegangen,<br />

dass sofort nach dem eigentlichen<br />

Einbau eine Durchsturzgefahr<br />

besteht. Gemeint ist vielmehr der Zeitraum<br />

bis zur Fertigstellung bzw. Übergabe<br />

des Gebäudes. Alle Tätigkeiten wie<br />

Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten,<br />

die nach diesem Zeitraum an oder<br />

in relevanter Nähe derartiger Einrichtungen<br />

durchgeführt werden, müssen mit<br />

entsprechenden Schutzmaßnahmen zur<br />

Vermeidung des Absturzes durchgeführt<br />

werden.<br />

Lichtkuppeln oder Lichtbänder können<br />

mittels Gittermatten, Rohren oder Abdeckungen,<br />

wie im vorherigen Abschnitt<br />

gezeigt, vielfach auch nachträglich dauerhaft<br />

gesichert werden. Darüber hinaus<br />

sind auch temporäre Sicherungen möglich,<br />

wie sie z.B. in den Abbildungen 7a in<br />

Form eines umlaufenden Seitenschutzes<br />

und 7b mit Hilfe von Schutznetzen dargestellt<br />

sind.<br />

In Abhängigkeit der durchzuführenden<br />

Arbeiten müssen insbesondere die tem-<br />

24 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />

porären Sicherungsmaßnahmen auf den<br />

Arbeitsablauf abgestimmt sein. So stellen<br />

sie z.B. als Absturzsicherung in den<br />

Verkehrswegen für die Dauer der Baumaßnahme<br />

eine sinnvolle Maßnahme<br />

dar. Wenn aber z.B. einzelne Lichtkuppeln<br />

getauscht oder die gesamte Dachfläche<br />

im Rahmen der energetischen<br />

Sanierung erneuert werden müsste,<br />

könnten die Sicherungsmaßnahmen die<br />

auszuführenden Arbeiten behindern.<br />

Das Unfallgeschehen zeigt, dass sie<br />

dann von den Mitarbeitern entfernt werden<br />

und dass die Mitarbeiter den weiteren<br />

Arbeitsablauf improvisieren und sich<br />

dabei in Lebensgefahr begeben. Während<br />

der Ausführung sind gravierende<br />

Planungs- und Organisationsversäumnisse<br />

i.d.R. nicht gefahrlos durch Improvisationen<br />

zu beseitigen. Denn um die<br />

Sicherheit der Mitarbeiter mit anderen<br />

Maßnahmen zu gewährleisten, müssten<br />

z.B. Schutznetze unterhalb der Lichtkuppeln<br />

montiert oder die PSA gegen<br />

Absturz verwendet werden. Dafür wären<br />

aber die jeweiligen Voraussetzungen<br />

notwendig, die im Voraus geplant und<br />

organisiert hätten werden müssen. Zur<br />

Vermeidung solcher Situationen, ist es<br />

entscheidend, dass für diese gefährlichen<br />

Arbeiten die Gefährdungsbeurteilung<br />

umfassend durchgeführt wird und<br />

natürlich auchdie „Störung im Arbeitsablauf“<br />

beinhaltet. Die Mitarbeiter sind auf<br />

dieser Grundlage entsprechend zu<br />

unterweisen.<br />

Um eine ausreichende Lastverteilung auf<br />

nicht tragfähigen Dacheindeckungen zu<br />

erzielen, sind Laufstege mit einer Breite<br />

von min. 0,50 m für die Verkehrswege<br />

und Arbeitsplätze vorzusehen. Diese<br />

müssen gegen Abrutschen und Verschieben<br />

gesichert sein.<br />

Geeignet sind z.B. 2 nebeneinanderliegende<br />

Holzbohlen, mindestens in der<br />

Güteklasse S 10 oder MS 10 oder Laufstege<br />

aus Aluminium. In Abhängigkeit<br />

der Dachneigung sind die Laufstege mit<br />

Trittleisten oder Stufen zu versehen.<br />

Weitere Informationen sind in dem Baustein<br />

D 54 „Dachdeckung mit Wellplatten“<br />

enthalten, der auf der Info-CD enthalten<br />

ist.<br />

Das Unfallgeschehen zeigt, dass in vielen<br />

Fällen ein Fehltritt auf dem Laufsteg<br />

zum Durchbruch mit anschließendem<br />

Absturz nach innen geführt hat. Die<br />

Gestaltung der Verkehrswege auf dem<br />

Dach ersetzt deshalb nicht die notwendigen<br />

Maßnahmen zum Schutz vor dem<br />

Absturz nach innen.<br />

Fazit<br />

Abstürze, die durch Durchbruch oder<br />

Durchsturz verursacht werden, sind<br />

leicht vermeidbar. Bezogen auf die<br />

extrem hohe Gefährdung, oft mit fatalen<br />

Unfallfolgen, sind die erforderlichen<br />

Maßnahmen seit Langem bekannt und<br />

der Aufwand vergleichsweise gering.<br />

Die notwendigen Maßnahmen stellen allgemein<br />

anerkannte Regeln der Technik<br />

dar. Sie müssen einerseits bereits in der<br />

Planung bzw. Ausschreibung Berücksichtigung<br />

finden und andererseits das<br />

Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung<br />

des Unternehmers sein. Versäumnisse in<br />

der Planung und in der Organisation<br />

bedeuten für die Mitarbeiter häufig<br />

Lebensgefahr.<br />

Autor:<br />

Dipl.-Ing. Detlev Opara<br />

BG BAU Prävention, Bereich Hochbau<br />

Nachdruck aus Heft 7/2013 der Zeitschrift<br />

PauPortal mit freundlicher Genehmigung<br />

von Redaktion und Verlag.<br />

Ingenieure ohne Grenzen e.V. löst akute Probleme in den Bereichen Wasser-, Sanitär- und Energieversorgung, baut Gebäude<br />

und Brücken und verbessert durch die Sicherung der infrastrukturellen Grundversorgung die Lebensbedingungen von Menschen<br />

weltweit.<br />

Wir forschen an neuen Techniken und Methoden und fördern den Wissenstransfer mit unseren Partnern, um die technische Entwicklungszusammenarbeit<br />

so effektiv wie möglich zu gestalten. Wir bauen kommunale Gebäude und öffentliche Sanitäranlagen,<br />

sichern die Wasseraufbereitung, Wasserverteilung, Wasserspeicherung<br />

und Energieversorgung – insbesondere im<br />

Bereich der regenerativen Energiequellen.<br />

Mit den Organisationen und Menschen vor Ort planen und<br />

bauen wir gemeinsam und unterstützen sie bei der Umsetzung<br />

von praktischen, professionellen und dauerhaften<br />

Lösungen. Dazu gehört auch die Schulung und Ausbildung<br />

der Menschen in Betrieb und Wartung von gebauten Objekten,<br />

was im Idealfall zu dauerhaften neuen Arbeitsplätzen<br />

führt.<br />

Ein Projekt ist erst dann erfolgreich abgeschlossen, wenn es<br />

die Menschen vor Ort selbständig weiterführen können – Hilfe<br />

zur Selbsthilfe.<br />

Im Einsatz versucht Ingenieure ohne Grenzen stets, die vor<br />

Ort vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen sowie die Kultur<br />

und Bräuche des Einsatzlandes zu achten. Entwicklungszusammenarbeit<br />

soll dazu beitragen die Grundversorgung zu<br />

sichern bzw. zu verbessern. Dies kann eine Brücke sein, um zu einem Krankenhaus zu gelangen oder Brückeneinweihung in<br />

Ruanda auch der Aufbau einer Wasserversorgung, um die Kindersterblichkeit zu verringern. Eine Übersicht der Projekte von Ingenieure<br />

ohne Grenzen finden Sie unter: http://www.ingenieure-ohne-grenzen.org.<br />

Ingenieure ohne Grenzen e.V.<br />

Ktnr 1030 333 337 · BLZ 533 500 00 · Sparkasse Marburg Biedenkopf<br />

IBAN: DE89 5335 0000 1030 3333 37 · BIC: HELADEF1MAR<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 25


Baugeschehen / Stadtentwicklung<br />

Georadar: Detectino blickt durch<br />

Innovatives System zur Lokalisierung unterirdischer Leitungssysteme<br />

Bauarbeiten vor der Haustür – die Straße<br />

wird aufgerissen und plötzlich gehen bei<br />

den Anwohnern die Lichter aus. Ein Szenario,<br />

das immer wieder auftritt. Bei den<br />

Straßenbauarbeiten wurde eine Versorgungsleitung<br />

beschädigt. Der Schaden<br />

liegt aber nicht nur in der unterbrochenen<br />

Stromversorgung, sondern auch die<br />

Baustelle steht erst einmal still.<br />

Kosten und Unannehmlichkeiten, die<br />

zukünftig durch eine neuartige geophysikalische<br />

Erkundung deutlich reduziert<br />

werden können. Detectino ist ein System<br />

zur Lokalisierung und zwei-/drei-dimensionalen<br />

Darstellung unterirdischer Leitungssysteme<br />

jeglicher Art. Es ermöglicht<br />

die Darstellung eines „gläsernen<br />

Bodens“, denn es durchdringt wie ein<br />

Röntgengerät die Erde und macht Leitungen<br />

und Kanäle im Untergrund sichtbar.<br />

Das Hauptproblem für die häufige<br />

Beschädigung von Leitungen liegt in der<br />

mangelhaften oder ganz fehlenden<br />

Dokumentation der unterirdischen Leitungssysteme.<br />

Da kein Zentralregister<br />

verfügbar ist, sind Fremdleitungspläne<br />

bei jedem einzelnen Versorger einzuholen.<br />

Allerdings ist die Vollständigkeit hier<br />

nicht immer gewährleistet und die<br />

Genauigkeit oft mangelhaft. Detectino<br />

führt alles zusammen und ergänzt die<br />

Leitungspläne durch eigene Ortung.<br />

Wie funktioniert Detectino?<br />

Das Einzigartige an diesem System ist<br />

die Kombination aus high end Georadarsensorik<br />

und einer präzisen, lückenlosen<br />

und schnellen Positionsbestimmung.<br />

Sensorik<br />

Die Hauptaufgabe der Lokalisierung wird<br />

sensorseitig von einem Mehrkanal-Georadar-System<br />

(GPR) unterstützt. Dabei<br />

handelt es sich um ein nichtinvasives,<br />

quasi kontinuierlich messendes, elektromagnetisches<br />

Reflexionsverfahren, das<br />

mit Frequenzen von 50 MHz bis 1,5 GHz<br />

arbeitet. Bei der Messung wird ein kurzer<br />

elektromagnetischer Impuls in den Boden<br />

abgegeben und breitet sich dort aus. An<br />

Grenzen, an denen sich die elektromagnetischen<br />

Eigenschaften des Untergrundes<br />

ändern, wird ein Teil des Impulses<br />

reflektiert. Die Laufzeit und Amplitude des<br />

reflektierten Signals werden an der Oberfläche<br />

aufgezeichnet. Es wird ein Mehrkanalsystem<br />

verwendet, d. h. es werden<br />

mehrere Profile gleichzeitig gemessen.<br />

Dies ermöglicht die Aufzeichnung einer<br />

sehr hohen Messdatendichte.<br />

GPR ist die einzige geophysikalische<br />

Methode, die in der Lage ist, sowohl<br />

metallische als auch Kunststoff-, Beton<br />

oder Steinzeugleitungen zu orten und<br />

deren Lage und Tiefe mit einer Genauigkeit<br />

von wenigen Zentimetern zu bestimmen.<br />

Georeferenzierung<br />

Um eine Genauigkeit im Zentimeterbereich<br />

zu erzielen, werden GPS- und GLO-<br />

NASS-Signale durch einen Abgleich über<br />

die Referenzstation in Bruchteilen von<br />

Sekunden korrigiert und dem System zur<br />

Verfügung gestellt. Um eine unterbrechungsfreie<br />

Lokalisierung zu gewährleisten,<br />

werden zusätzlich ein objektverfolgendes<br />

Lasertachymeter und ein Inertialsystem<br />

auf dem Messfahrzeug verwendet.<br />

Bei der Messung wird eine sehr hohe<br />

Messdatendichte gleichzeitig mit einer<br />

präzisen Georeferenzierung aufgezeichnet.<br />

Dabei fallen an einem Messtag bis zu<br />

5 GB Rohdaten an. Mit Hilfe einer speziellen<br />

Software werden diese Daten aufbereitet<br />

und in einer Datenbank georeferenziert<br />

eingelesen. Dies ermöglicht eine<br />

dreidimensionale Darstellung und die<br />

Auswertung der Daten.<br />

Als Ergebnis liegen die kartierten Leitungen<br />

in Form eines digitalen Modells vor.<br />

Dies ermöglicht die Angabe von Verlauf,<br />

Verlegetiefen unter GOK und auch absoluter<br />

Höhe über N.N. der Leitungen. Diese<br />

Informationen können ggf. zusammen<br />

mit den Fremdleitungsauskünften, in<br />

Katasterpläne übertragen werden und<br />

liegen so in gewohnter Form auf der Baustelle<br />

vor.<br />

Interdisziplinäre Zusammenarbeit<br />

Die Entwicklung von Detectino zeugt von<br />

einer erfolgreichen Zusammenarbeit und<br />

Kombination unterschiedlichster Fachdisziplinen<br />

und Kompetenzen. Maßgeblich<br />

haben folgende Institutionen und<br />

Unternehmen Detectino möglich<br />

gemacht: BG BAU-Berufsgenossenschaft<br />

der Bauwirtschaft, <strong>Berlin</strong>, Johann<br />

Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt<br />

am Main, ProKASRO Mechatronik<br />

GmbH, Karlsruhe, Detectino GmbH, Hildesheim,<br />

Land Niedersachsen, VHV Allgemeine<br />

Versicherung AG, Hannover.<br />

Das Detectino-System wurde entwickelt<br />

für Unternehmen des Leitungstiefbaus,<br />

Betreiber von Leitungsnetzen für Strom,<br />

Wasser, Abwasser, Gas und Fernwärme,<br />

Kommunikationsunternehmen, Unternehmen<br />

für Ausgrabungen, Instandsetzungen<br />

und Neuinstallationen von Leitungen,<br />

Gebietskörperschaften und<br />

Behörden sowie Versicherungen. Detectino<br />

wurde im Rahmen der Initiative<br />

„Deutschland – Land der Ideen“ bereits<br />

als „ausgewählter Ort 2010“ ausgezeichnet<br />

und wurde im Jahr 2012 für den VBG-<br />

Arbeitsschutzpreis in der Kategorie<br />

„Innovative Produkte und Dienstleistungen“<br />

nominiert.<br />

Quelle: Alexander Brendecke,<br />

Detectino GmbH<br />

26 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Baukammer / Berufspolitik / Bildung<br />

Bau und Politik auf der Suche nach Wahrhaftigkeit<br />

Großbauprojekte werden oft zu teuer und dauern viel zu lang -<br />

eine neue Kommission soll nun Besserung bringen<br />

Kerstin Schwenn<br />

Mitten in <strong>Berlin</strong> entsteht das nächste<br />

Großprojekt mit Risikopotential: Dort, wo<br />

einst zu DDR-Zeiten der Palast der Republik<br />

stand, soll das <strong>Berlin</strong>er Stadtschloss<br />

entstehen. Außen an drei von vier Seiten<br />

alt wie zu Kaisers Zeiten, innen ganz<br />

modern. 590 Millionen Euro soll es höchstens<br />

kosten, zum allergrößten Teil wird<br />

der Bund es bezahlen. Nach den Ereignissen<br />

auf den Baustellen von Stuttgart<br />

21, dem <strong>Berlin</strong>er Hauptstadt-Flughafen<br />

BER oder der Hamburger Elbphilharmonie<br />

kann niemand mehr blauäugig ein<br />

solches Vorhaben beginnen. Kostenund<br />

Zeitüberschreitungen scheinen fast<br />

unvermeidlich, wenn die öffentliche<br />

Hand im großen Stil baut. Im Jahr der<br />

Grundsteinlegung aber ist dies naturgemäß<br />

ein unbedeutender Nebenaspekt.<br />

Die jüngsten Pannenprojekte belasten<br />

jedoch den Ruf der deutschen Bau- und<br />

Ingenieurkunst und lassen deshalb auch<br />

die Politik nicht kalt. Bundesbauminister<br />

Peter Ramsauer (CSU), in dessen Ressort<br />

auch der Bau des <strong>Berlin</strong>er Schlosses<br />

fällt, hat eine Experten-Kommission eingesetzt,<br />

die über das Ende der Legislaturperiode<br />

hinaus tagen und im kommenden<br />

Jahr Empfehlungen für ein<br />

“Handbuch Großprojekte” erarbeiten<br />

soll. Die Leitlinien darin sollen die Risiken<br />

minimieren helfen. Die wesentlichen Ziele<br />

der Reformkommission heißen:<br />

Kostenwahrheit, Kostentransparenz und<br />

Termintreue zu stärken, die gewünschte<br />

Qualität der Projekte im geplanten Zeitund<br />

Kostenrahmen zu erreichen. Ramsauer<br />

sagt: “Am Standort Deutschland<br />

müssen Großprojekte weiter möglich<br />

sein. Dazu brauchen Politik und Wirtschaft<br />

das Vertrauen der Menschen. Das<br />

Handbuch Großprojekte soll dazu ein<br />

Baustein sein.”<br />

Einige Ideen hat das Bauministerium der<br />

Kommission schon mit auf den Weg<br />

gegeben: Planungen für Großprojekte<br />

sollen schon in der Frühphase vertieft<br />

werden. Die Kostenentwicklung von der<br />

Entwurfs- über die Ausführungsplanung<br />

bis zur Abnahme soll antizipiert werden.<br />

Kosten- und Zeitpläne sollen deshalb mit<br />

finanziellen Risikopuffern versehen werden.<br />

Auch das geltende Vergaberecht<br />

soll überdacht werden. Auftraggeber sollen<br />

in der Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />

mehr Spielraum bekommen. Denn das<br />

billigste Angebot könne am Ende das<br />

teuerste sein, heißt es. Außerdem soll die<br />

Kooperation zwischen Bauherren, Planern,<br />

Unternehmen und Bürgern verbessert<br />

werden.<br />

Seit April beschäftigen sich in der Kommission<br />

35 Fachleute aus Wirtschaft,<br />

Wissenschaft und Verbänden mit diesen<br />

Ideen. Erste Schwerpunkte haben sie auf<br />

die elektronische Baustellenüberwachung<br />

gelegt und auf “optimierte Abläufe<br />

im Planungsprozess”. Der Hauptgeschäftsführer<br />

des Verbandes der Beratenden<br />

Ingenieure (VBI), Arno Metzler,<br />

beobachtet die Arbeit der Kommission<br />

von außen, hält das aber für den entscheidenden<br />

Ansatzpunkt. “Das Problem<br />

ist, dass im Normalfall 40 Prozent<br />

und im schlimmsten Fall 80 Prozent der<br />

Planungsentscheidungen nach der Auftragsvergabe<br />

noch einmal angefasst<br />

werden”, sagt Metzler. Die Zusicherung<br />

der Politik, bei der Auftragsvergabe solle<br />

künftig der wirtschaftlichste und nicht<br />

der billigste Bewerber gewinnen, hält er<br />

jedoch für heuchlerisch: “Alle reden<br />

davon, aber keiner macht es. Bei öffentlichen<br />

Aufträgen wird nur noch gefeilscht<br />

und gedrückt. Die öffentliche Hand hat<br />

eben eine große Marktmacht.”<br />

Ein großes Problem für die Ingenieure<br />

sei, dass Planungs- und Beratungsleistungen<br />

in der Honorarordnung für Architekten<br />

und Ingenieure nicht verbindlich<br />

geregelt seien. Als “Zugaben” belasteten<br />

sie das wirtschaftliche Ergebnis eines<br />

Ingenieurbüros spürbar - das wiederum<br />

könne die Sorgfalt bei der Planung mindern.<br />

“Diese Lücke muss in der nächsten<br />

Legislaturperiode dringend geschlossen<br />

werden”, fordert Metzler. “Eine Preisordnung<br />

verhindert den freien Fall der Qualität.”<br />

Jens Karstedt, Präsident der Baukammer<br />

<strong>Berlin</strong>, warnt derweil davor,<br />

Großprojekte zu stark in den Mittelpunkt<br />

der Diskussion zu rücken. Das lenke<br />

davon ab, dass Deutschland überall von<br />

der Bausubstanz zehren müsse - nicht<br />

TECHNISCHE INFORMATIONEN<br />

KVH ® (Keilgezinktes Vollholz)<br />

DUOBALKEN ® , TRIOBALKEN ® (Balkenschichtholz)<br />

<br />

<br />

<br />

Überarbeitete Fassung auf der Grundlage der<br />

DIN EN 1995-1-1:2010 (Eurocode 5-1-1)<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 27


Baukammer / Berufspolitik / Bildung<br />

nur in der Infrastruktur, sagt er. Auch<br />

wenn der Ärger über den nicht funktionierenden<br />

Brandschutz im <strong>Berlin</strong>er Flughafen<br />

BER kein gutes Licht auf die Branche<br />

wirft, ist Karstedt froh darüber, dass<br />

die Großprojekte-Debatte gezeigt hat,<br />

dass “Baugeschehen mehr ist als Architektur”.<br />

“Der Mensch profitiert nicht von<br />

der schönen Fassade, sondern von funktionierenden<br />

Systemen der Mobilität,<br />

Energie- und Wasserversorgung”, sagt<br />

Karstedt.<br />

Die Suche nach technischen Innovationen<br />

sieht er zwiespältig. “Mit der Vielzahl<br />

an Neuerungen tun wir Ingenieure uns<br />

manchmal etwas an, was nicht nötig<br />

wäre. Andererseits muss Deutschland<br />

Schaufenster der Technik sein, sonst<br />

können wir die Innovationen nicht ins<br />

Ausland verkaufen.” Als schwerwiegendes<br />

Problem empfindet Karstedt die sinkende<br />

Baukompetenz in der öffentlichen<br />

Verwaltung. “Wir haben immer seltener<br />

sachkundige Ansprechpartner. Die<br />

öffentliche Hand muss wieder mehr<br />

Fachkräfte an sich binden, wenn sie in<br />

Zukunft noch öffentliche Bauten realisieren<br />

will, ohne dass Kosten und Termine<br />

aus dem Ruder laufen.” Auch Metzler<br />

haut in diese Kerbe: “Zwischen den<br />

öffentlichen Bauherren und den ausführenden<br />

Unternehmen ist oft kein Fachdialog<br />

mehr möglich.”<br />

Die nächste Sitzung der Großprojekte-<br />

Kommission, in der die Präsidenten der<br />

großen Bauwirtschaftsverbände, Thomas<br />

Bauer und Hans-Hartwig Loewenstein,<br />

ebenso sitzen wie Baugewerkschaftschef<br />

Klaus Wiesehügel und<br />

Bahnchef Rüdiger Grube, ist nach der<br />

Bundestagswahl im November terminiert.<br />

Dann soll es um kontinuierliche<br />

Kostenermittlung und Risikobewertung<br />

gehen und auch um eine stärkere externe<br />

Kostenüberprüfung, später 2014<br />

dann um Kooperation, um Ausschreibung<br />

und Vergabe sowie um außergerichtliche<br />

Streitbeilegung. Ungewiss ist<br />

nur, ob der Bundesbauminister dann<br />

immer noch Ramsauer heißt.<br />

© Alle Rechte vorbehalten. Frankfurter<br />

Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt.<br />

„Der Dipl.-Ing. ist zeitlos“<br />

Interview mit Jürgen Stamm, Studiendekan der der TU Dresden<br />

In Sachsen gibt<br />

es weiterhin die<br />

Möglichkeit, das<br />

Studium als<br />

Diplomingenieur<br />

abzuschließen -<br />

dafür gibt es gute<br />

Gründe, sagt Jürgen<br />

Stamm, Studiendekan<br />

der<br />

der TU Dresden<br />

im F.A.Z.-Interview.<br />

Herr Stamm, an der TU Dresden bilden<br />

Sie immer noch den guten, alten Diplomingenieur<br />

aus. Wie lange noch?<br />

Ich bin stolz darauf, dass sich meine<br />

Fakultät erfolgreich für die Aufrechterhaltung<br />

des Diplomstudiengangs Bauingenieurwesen<br />

eingesetzt hat. Der Diplomingenieur<br />

ist ein deutschsprachiger Abschluss,<br />

aber auch eine international<br />

anerkannte starke Marke. Genau wie<br />

„Made in Germany“. Wir bieten auch Doppeldiplomabschlüsse<br />

mit den Universitäten<br />

ESTP Paris und Straßburg sowie der<br />

Universität Trento in Italien an. Der Titel ist<br />

gut, aber nicht alt. Ich würde ihn als zeitlos<br />

verstehen und überaus zukunftsfähig.<br />

Es wird ihn ewig geben?<br />

Es wird ihn noch sehr lange geben. Letztlich<br />

steht er ja für die Inhalte. Für die Bauingenieure<br />

kann ich Ihnen sagen, dass<br />

unsere Fakultät absolut nicht daran<br />

denkt, den Diplomstudiengang einzustellen.<br />

In diesem Studiengang werden<br />

erfolgreiche Studierende ausgebildet.<br />

Wieso sollten wir dies aufgeben?<br />

Wie haben Sie das hinbekommen trotz<br />

der Brüsseler Vorgaben, die Studiengänge<br />

zu modularisieren und auf Bachelor<br />

und Master zu vereinheitlichen?<br />

Die Brüsseler Vorgabe - zu modularisieren<br />

- ließ sich erfüllen, weil die Diplomstudiengänge<br />

schon sehr systematisch<br />

aufgebaut waren. Eine Vereinheitlichung<br />

im Sinne von Gleichschaltung der<br />

Abschlüsse an unterschiedlichen Hochschulen<br />

war gar nicht beabsichtigt. Wir<br />

haben den Diplomabschluss nur wenig<br />

neu gestaltet, da die Studieninhalte<br />

bereits früh modularisiert wurden und die<br />

Inhalte durch die Vergabe von Kreditpunkten<br />

schon international vergleichbar<br />

waren. Wichtig war für uns, die Betonung<br />

der Grundlagenmodule in den Bereichen<br />

des Konstruktiven Ingenieurbaus, des<br />

Verkehr- und Wasserbaus sowie des<br />

Baubetriebs beizubehalten. Im Freistaat<br />

Sachsen kann der Abschluss Diplomingenieur<br />

deswegen weiterhin vergeben<br />

werden, weil dieser auch in der Neufassung<br />

des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes<br />

verankert ist.<br />

Warum genau haben Sie so stur am<br />

„Dipl.-Ing.“ festgehalten?<br />

Es ist nicht Sturheit, sondern Überzeugung,<br />

die uns die Kraft gibt, uns für dieses<br />

Studienangebot einzusetzen. An der<br />

Universität bekommt man vermittelt,<br />

auch unbekannte und neue Probleme auf<br />

der Grundlage einer ordentlichen wissenschaftlichen<br />

Ausbildung lösen zu<br />

können. Diese Befähigung erreicht man<br />

unmöglich im Rahmen einer dreijährigen<br />

Ausbildung. Da der überwiegende Anteil<br />

der Firmen in der Bauindustrie kaum -<br />

wie im Maschinenbau - selbst über ein<br />

ausgeklügeltes System der internen<br />

beruflichen Weiterbildung verfügt, ist es<br />

notwendig, dass die Ausbildung an den<br />

Hochschulen vollständig erfolgt. Eine<br />

Aufteilung des zweistufigen Systems<br />

Bachelor und Master in vier plus einem<br />

Jahr macht den Anteil der Master-Ausbildung<br />

dann unsinnig, wenn man bedenkt,<br />

dass in einem Jahr im Wesentlichen nur<br />

ein Semester für weitere Wissensvermittlung<br />

übrig bliebe und das zweite Semester<br />

für die Master-Arbeit verwendet würde.<br />

Deshalb waren die Mitglieder der<br />

Fakultät ohne Einschränkung der Meinung,<br />

das Diplom beizubehalten.<br />

Gibt es auch immer noch Bewunderer für<br />

das deutsche Diplom im Ausland?<br />

Mittlerweile gehen erstklassige indische<br />

Universitäten wie die Indian Institutes of<br />

Science Education and Research und<br />

einige Technologieinstitute ähnlich vor<br />

und bieten ausschließlich sogenannte<br />

Dual-Degree-Programme an. Sie ähneln<br />

unserem Diplomstudium. Denn sie<br />

schließen dort direkt mit dem Mastergrad<br />

ab, und dieser beinhaltet dann gleich<br />

auch den Bachelor. Man sollte diesen<br />

Universitäten eigentlich empfehlen, diesen<br />

Abschluss Diplom zu nennen. Ich<br />

wäre auf das deutschsprachige Echo<br />

gespannt.<br />

Und jenseits von Indien?<br />

In Italien wird im ersten Semester beginnend<br />

nach dem angestrebten Abschluss<br />

unterschieden. Entweder machen Stu-<br />

28 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Baukammer / Berufspolitik / Bildung<br />

denten dort einen berufsqualifizierenden Bachelor mit Verzicht<br />

auf wesentliche theoretische Wissensgebiete als Grundlage für<br />

das weitergehende Masterstudium - oder sie entscheiden sich<br />

gleich für den vollen fünfjährigen Masterstudiengang. Übrigens<br />

wählen dort nur fünfzehn Prozent der Studenten den einfacheren<br />

Bachelor-Abschluss. Und in Frankreich halten die Grandes<br />

Écoles, die im Ingenieurwesen unseren Universitäten entsprechen,<br />

am „Diplôme d’État“ fest. Die französischen Universités<br />

vergeben dagegen Bachelor- und Master-Abschlüsse, sie bilden<br />

aber nicht staatlich geprüfte Ingenieure aus.<br />

Wie steht es um die Anerkennung des deutschen Diploms im<br />

Ausland?<br />

Der Diplomingenieur ist weltweit anerkannt, während ein<br />

Masterabschluss international danach beurteilt wird, welche<br />

Universität ihn vergeben hat.<br />

Welche Studenten entscheiden sich bei Ihnen für den Diplomstudiengang,<br />

eher die Deutschen oder eher die Inder?<br />

Ab dem Wintersemester ist zum Beispiel eine große Anzahl brasilianischer<br />

Stipendiaten bei uns an der TU Dresden. Es gibt ein<br />

internationales Interesse an unseren Studiengängen. Es gibt<br />

allerdings keine Statistik darüber, ob es wegen des Diploms<br />

mehr Auslandsstudenten an der TU Dresden gibt. Viele der Studenten<br />

aus westlichen Bundesländern kommen hauptsächlich<br />

wegen des Diplomabschlusses nach Dresden, wie wir durch<br />

Befragungen erfahren haben.<br />

Steigt oder sinkt derzeit die Nachfrage, verglichen mit den Jahren<br />

nach der allgemeinen Umstellung auf Bachelor und Master?<br />

Die Nachfrage ist groß und stark konjunkturell bedingt. In den<br />

letzten Jahren hat sie deutlich zugenommen.<br />

Wie viel Prozent der Erstsemester studieren denn auf Diplom?<br />

Alle Präsenzstudenten. Es gibt an der Fakultät jedoch vergleichbar<br />

zu einer Master-Ausbildung anderenorts einen zweijährigen<br />

Aufbaustudiengang, der ebenfalls mit dem Diplom abschließt.<br />

Dieser ist für Fachhochschulabsolventen und Bachelor-Absolventen<br />

von anderen Universitäten gedacht.<br />

Was hören Sie von den Arbeitgebern?<br />

Die Bauindustrie und Ingenieurbüros äußern sich ganz überwiegend<br />

dahingehend, dass sie zum Diplomabschluss keinen<br />

Änderungsbedarf gesehen haben und die Bachelor-Absolventen,<br />

soweit sie sich auf den Arbeitsmarkt begeben haben, nur<br />

bedingt als berufsqualifiziert ansehen.<br />

Glauben Sie, auch in anderen Bundesländern werden die Hochschulen<br />

wieder zum Diplomabschluss zurückkehren?<br />

Die Bauingenieurfakultäten in den anderen Bundesländern<br />

haben sich für eine fünfjährige Ausbildung als Regelausbildung<br />

entschieden. Von vielen Hochschullehrern erhalten wir große<br />

Zustimmung zu unserer fünfjährigen Ausbildung mit Diplomabschluss.<br />

Die Entscheidung in den anderen Bundesländern, den<br />

Diplomabschluss aufzugeben und das Curriculum mit einem<br />

Bachelor- und einem Master-Abschluss einzuführen, war politisch<br />

vorgegeben. Gleichwohl ist es vernünftig, auch bei fünfjährigen<br />

Diplomstudiengängen einen vorherigen Ausstieg mit<br />

Bachelor-Abschluss zu ermöglichen, um den Studierenden etwa<br />

mit Interesse an einem Studium mit Abschluss im Ausland ein<br />

erfolgreiches Verlassen der Universität zu ermöglichen.<br />

Die Fragen stellte Jan Grossarth.<br />

© Alle Rechte vorbehalten.<br />

Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt<br />

Fachtag Brückenbau<br />

Integrale Stahlverbundbrücken<br />

9. Oktober 2013 | Velbert<br />

Die integrale bzw. semi-integrale Bauweise steht für<br />

unterhaltsfreundliche Brückenkonstruktionen. Durch<br />

sie können Lager und Fahrbahnübergänge deutlich<br />

reduziert werden. Das Thema ist angesichts des großen<br />

Sanierungs- und Erneuerungsbedarfs von Brücken im<br />

Bereich des Bundesautobahnnetzes besonders aktuell.<br />

Der Fachtag richtet sich wieder an ein breites Fachpublikum<br />

der öffentlichen Hand, der Behörden, der<br />

Investoren, der Architekten, der Tragwerksplaner und<br />

der Prüfingenieure. Experten aus dem Bereich der<br />

Brückenbauverwaltung, der Planung und Ausführung<br />

stellen aktuelle Projekte vor und erläutern die Ausführungsnormen.<br />

Den Abschluss bildet die Besichtigung<br />

der Baustelle Brücke Ganslandsiepen. In einer<br />

begleitenden Fachausstellung präsentieren Unternehmen<br />

ihre Leistungspalette.<br />

Termin: 9. Oktober 2013<br />

Tagungsort: Forum Niederberg, Velbert<br />

Teilnahme: Mitglieder bauforumstahl und<br />

Behördenvertreter kostenfrei<br />

Info: www.bauforumstahl.de/veranstaltungen/283<br />

Organisation:<br />

bauforumstahl e.V.<br />

www.bauforumstahl.de<br />

Brücke Lochkov, Prag | © Bilfinger MCE GmbH, Linz<br />

Veranstalter:<br />

Stahlbau Verlags- und<br />

Service GmbH<br />

www.deutscherstahlbau.de<br />

In Zusammenarbeit mit der<br />

Fachgemeinschaft Brückenbau<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 29


Baukammer / Berufspolitik / Bildung<br />

Baukammer-Preis 2012<br />

1. Preis an Christian Carow in der Gruppe der Master- und Diplomarbeiten (TUB)<br />

„Das MINI-Element für<br />

Fluid-Kornstruktur-gekoppelte Problemstellungen“<br />

Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts<br />

werden in den Metropolen dieser Welt die<br />

Hochhäuser immer höher, die Tiefgaragen<br />

immer tiefer und die Stadtkerne<br />

immer dichter. Daher steigen die Anforderungen<br />

an die Gründungsstrukturen<br />

innerstädtischer Neubauten stetig, während<br />

gleichzeitig der zur Verfügung stehende<br />

Raum abnimmt. Infolgedessen<br />

ergibt sich ein zunehmender Bedarf an<br />

präzisen Simulationsverfahren in der<br />

Geotechnik. Sie müssen die Tragfähigkeit<br />

der Gründungskörper genauer als<br />

bisher prognostizieren. Zudem sollen sie<br />

verlässlichere Aussagen über die Auswirkungen<br />

von Spezialtiefbaumaßnahmen<br />

auf die enger zusammenrückende<br />

Nachbarbebauung erlauben. Dies motiviert<br />

die Entwicklung einer neuartigen<br />

numerischen Simulationsmethode, die<br />

am Fachgebiet Grundbau und Bodenmechanik<br />

der Technischen Universität<br />

<strong>Berlin</strong> als DFG-Forschungsvorhaben<br />

erfolgt. Das Forschungsvorhaben zielt<br />

darauf ab, die Herstellung von Rüttel-<br />

Injektions-Pfählen sowie weitere geotechnische<br />

Herstellvorgänge zu simulieren.<br />

Dafür werden verschiedene Konzepte<br />

der Mechanik und der numerischen<br />

Mathematik benutzt. Ein Kernbestandteil<br />

ist die Finite-Elemente-Methode (FEM).<br />

Der vorliegende Aufsatz ist die Kurzfassung<br />

einer Masterarbeit, die sich mit<br />

einem Teilaspekt der Anwendung der<br />

FEM in dem Forschungsvorhaben<br />

befasst. Die FEM ist ein Verfahren,<br />

Anfangsrandwertprobleme (ARWP), die<br />

auf partiellen Differentialgleichungen<br />

basieren, numerisch zu lösen. Dazu wird<br />

das zu untersuchende Gebiet durch ein<br />

Netz finiter Elemente unterteilt. Die Werte<br />

der gesuchten physikalischen Größen<br />

an den Knotenpunkten des FE-Netzes<br />

sind die Freiheitsgrade des Systems.<br />

Diese Knotenwerte treten bei der numerischen<br />

Lösung als Unbekannte an die<br />

Stelle der kontinuierlich verteilten physikalischen<br />

Größen. Der Verlauf der Größen<br />

zwischen den Knoten wird mit<br />

Ansatzfunktionen approximiert. So<br />

ermöglicht die FEM, für ein ARWP ein<br />

System algebraischer Gleichungen aufzustellen,<br />

das als Unbekannte nur die<br />

Knotenwerte enthält und<br />

gelöst werden kann.<br />

Ein wesentlicher Vorzug der<br />

FEM besteht darin, dass der<br />

Aufbau der Gleichungssysteme<br />

sehr effizient zu realisieren<br />

ist. Man setzt dabei<br />

das globale Gleichungssystem<br />

eines ARWP schrittweise<br />

aus den Beiträgen<br />

der einzelnen Elemente<br />

zusammen. Diese lassen<br />

sich mit geringem Aufwand<br />

aus einem Einheitselement<br />

ableiten, dessen Elementgleichungssystem<br />

in standardisierter<br />

Form hinterlegt<br />

wird. Dieses Elementgleichungssystem<br />

ergibt sich aus der<br />

Anwendung der Eigenschaften des<br />

gewählten Elementtyps auf das jeweils<br />

vorliegende physikalische Problem.<br />

Das Ziel der Masterarbeit, deren Kurzfassung<br />

hier vorliegt, besteht nun darin,<br />

einen speziellen Typ finiter Elemente auf<br />

eine Problemstellung aus dem Forschungsvorhaben<br />

anzuwenden. Es handelt<br />

es sich um das sogenannte MINI-<br />

Element, das im Bereich der Strömungsmechanik<br />

entwickelt wurde. Um dies<br />

genauer erläutern zu können, bedarf es<br />

zunächst einiger Vorbemerkungen.<br />

Das MINI-Element ist ein Elementtyp für<br />

gekoppelte Problemstellungen. Eine<br />

gekoppelte Problemstellung zeichnet<br />

sich dadurch aus, dass Freiheitsgrade<br />

unterschiedlicher Art, beispielsweise<br />

Verschiebungen und Druck, auftreten.<br />

Ein solches Problem ergibt sich auch aus<br />

dem Kontext des Forschungsvorhabens.<br />

Es besteht in der Modellierung des Verformungsverhaltens<br />

wassergesättigter<br />

Böden unter statischen und dynamischen<br />

Beanspruchungen, wobei die<br />

Interaktion zwischen dem Porenwasser<br />

und dem Korngerüst zu berücksichtigen<br />

ist. Hierfür existiert ein physikalisches<br />

Modell, dessen gekoppelte Differentialgleichungen<br />

als primäre Variable die Verschiebungen<br />

des Korngerüstes u sowie<br />

den Porenwasserdruck p nutzen. Es<br />

trägt folglich die Bezeichnung u-p-<br />

Modell.<br />

Der Preisträger Christian Carow<br />

mit Prof. Dr.-Ing. Udo Kraft und<br />

Dr.-Ing. Jens Karstedt<br />

Foto: Christian Vagt www.christianvagt.com<br />

Bei der numerischen Lösung von ARWP<br />

auf Basis des gekoppelten u-p-Modells<br />

mittels der FEM können numerische Probleme<br />

auftreten. Sie äußern sich in physikalisch<br />

falschen Oszillationen des<br />

Porenwasserdruckes. Sie lassen sich<br />

vermeiden, indem ein finites Element<br />

verwendet wird, dessen Ansatzfunktionen<br />

für die Verschiebung einen höheren<br />

Polynomgrad aufweisen als jene für den<br />

Porenwasserdruck. Beispielsweise ist<br />

ein Element wie das Dreieckselement<br />

T3P3, das Abbildung 1 zeigt, problematisch.<br />

Es hat nur drei Knoten mit jeweils<br />

zwei Verschiebungsfreiheitsgraden und<br />

einem Druckfreiheitsgrad. Folglich kann<br />

T3P3 lediglich mit linearen Ansatzfunktionen<br />

für die Verschiebung und den Porenwasserdruck<br />

ausgestattet werden. Hingegen<br />

sollte das Dreieckselement T6P3, das<br />

gleichfalls in Abbildung 1 dargestellt ist,<br />

keine Probleme bereiten, denn es beinhaltet<br />

quadratische Ansatzfunktionen für die<br />

Verschiebung und lineare für den Porenwasserdruck.<br />

Deshalb weist es 6 Knoten<br />

mit Verschiebungsfreiheitsgraden, aber<br />

nur drei mit einem zusätzlichen Druckfreiheitsgrad<br />

auf.<br />

Elemente wie das T6P3 sind jedoch für<br />

die Verwendung in dem Forschungsvorhaben<br />

nicht geeignet. Daher wird auf das<br />

30 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Baukammer / Berufspolitik / Bildung<br />

MINI-Element zurückgegriffen, von dem<br />

ebenfalls ein numerisch unproblematisches<br />

Verhalten zu erwarten ist. Beim<br />

MINI-Element werden zwar, wie beim<br />

T3P3, für Verschiebungen und Porenwasserdruck<br />

einfache lineare Ansätze<br />

gemacht. Das MINI-Element verfügt aber<br />

zusätzlich über eine Stabilisierungsfunktion.<br />

Die Stabilisierungsfunktion wird<br />

durch einen im Inneren des Dreieckes<br />

platzierten vierten Knoten erzeugt, wie in<br />

Abbildung 1 veranschaulicht. Der innere<br />

Knoten weist nur Verschiebungsfreiheitsgrade<br />

auf und ist mit einer kubischen<br />

Ansatzfunktion ausgestattet. Er<br />

beeinflusst aufgrund seiner Lage keines<br />

der benachbarten Elemente. Daher können<br />

seine Freiheitsgrade aus dem FE-<br />

Gleichungssystem eliminiert werden,<br />

was man als Kondensation bezeichnet.<br />

Das reduziert den Berechnungsaufwand<br />

und ist Voraussetzung für die Verwendung<br />

des Elementes in dem Forschungsvorhaben.<br />

Um das MINI-Element für das Forschungsvorhaben<br />

zu erschließen, wird in<br />

der Masterarbeit wie folgt vorgegangen.<br />

Zunächst werden die Differentialgleichungen<br />

des u-p-Modells anhand von<br />

Literaturangaben und unter Rückgriff auf<br />

andere Arbeiten des Fachgebietes<br />

Grundbau und Bodenmechanik der<br />

Technischen Universität <strong>Berlin</strong> hergeleitet.<br />

Mit Hilfe der Gleichungen wird ein<br />

ARWP in allgemeiner Form aufgestellt.<br />

Das ARWP wird zur Vorbereitung der Diskretisierung<br />

in eine schwache Form<br />

überführt. Die schwache Form des<br />

ARWP wird zunächst ohne Festlegung<br />

auf einen bestimmten Elementtyp mit der<br />

FEM räumlich diskretisiert. Für die zeitliche<br />

Diskretisierung werden das<br />

Newmark-Verfahren und das Trapez-Verfahren<br />

angewandt. Da beliebige nichtlineare<br />

Materialgesetze zu berücksichtigen<br />

sind, wird zur Lösung des Problems<br />

auf die iterative Newton-Raphson-<br />

Methode zurückgegriffen.<br />

Abbildung 1: Elementtypen<br />

theoretischen Betrachtungen ist das<br />

kondensierte Gleichungssystem des<br />

MINI-Elementes für Fluid-Kornstrukturgekoppelte<br />

Problemstellungen.<br />

Zuletzt wird in der Arbeit auch die<br />

rechentechnische Umsetzung des MINI-<br />

Elementes behandelt. Sie soll als Implementierung<br />

innerhalb des FE-Programmsystems<br />

ANSYS ® erfolgen.<br />

Daher wird in der Masterarbeit die<br />

Schnittstelle von ANSYS ® für benutzerdefinierte<br />

Elemente untersucht. Darauf<br />

aufbauend wird die Implementierung des<br />

MINI-Elementes entworfen.<br />

Zusätzlich zu den theoretischen Untersuchungen<br />

bezüglich des MINI-Elementes<br />

und dem Entwurf der Implementierung<br />

erfolgte im Rahmen der Arbeit auch eine<br />

teilweise Umsetzung der Implementierung.<br />

Sie ist insofern nicht vollständig, als<br />

die Anteile des inneren Knotens außer<br />

Acht gelassen worden sind. Mit dieser<br />

Vorstufe der Implementierung des MINI-<br />

Elementes sind Verifikationsberechnungen<br />

durchgeführt worden. Eines der Verifikationsbeispiele<br />

ist die Konsolidierung<br />

eines elastischen Halbraumes aus wassergesättigtem<br />

Boden unter einem Streifenfundament.<br />

Für das Problem, das hier<br />

in Abbildung 2 skizziert ist, steht in der<br />

Literatur eine exakte analytische Lösung<br />

Abbildung 2: Problemstellung der Verifikationsberechnung<br />

zur Verfügung. Die Nachrechnung mit der<br />

ANSYS ® -Implementierung kann die<br />

analytische Lösung ausgezeichnet nachbilden,<br />

wie Abbildung 3 illustriert.<br />

Anhand dieses und weiterer Verifikationsbeispiele<br />

wird in der Masterarbeit<br />

belegt, dass die Implementierung fehlerfrei<br />

funktioniert und die theoretischen<br />

Ausführungen weitestgehend korrekt<br />

sind. Bei der Vorstufe der Implementierung<br />

des MINI-Elementes wurden aber<br />

erwartungsgemäß numerische Probleme<br />

festgestellt. Daher soll sie im nächsten<br />

Arbeitsschritt gemäß den in der Arbeit<br />

gemachten Vorschlägen vervollständigt<br />

werden.<br />

Kontakt:<br />

christian.carow@tu-berlin.de<br />

Im nächsten Schritt der Arbeit werden<br />

aus der Literatur die Merkmale des MINI-<br />

Elementes zusammengetragen. Sie werden<br />

für den zweidimensionalen Fall ebener<br />

Dehnungen auf die allgemeine Form<br />

des diskretisierten ARWP angewandt.<br />

Daraus ergibt sich ein Elementgleichungssystem.<br />

Ferner wird gezeigt, wie<br />

die Bestandteile dieses Elementgleichungssystems<br />

mit Hilfe numerischer<br />

Integration auszurechnen sind. Außerdem<br />

wird darauf eingegangen, wie die<br />

Freiheitsgrade des inneren Knotens aus<br />

dem Gleichungssystem herauskondensiert<br />

werden können. Das Ergebnis der<br />

Abbildung 3: Ergebnis der Verifikationsberechnung<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 31


Baukammer / Berufspolitik / Bildung<br />

Baukammer-Preis 2012<br />

2. Preis an Sascha Bahlau in der Gruppe der Bachelorarbeiten (HWR):<br />

„Bauablaufplanung einer Pumpstation<br />

mit 250.000 m 3 /d Zulaufkapazität in Bahrain“<br />

Das Bahrain Ministry of Works will die<br />

Aufgaben der Siedlungswasserwirtschaft<br />

bis zum Jahr 2030 an die gesteigerten<br />

Anforderungen des Umwelt,- und<br />

Bevölkerungswandels anpassen. Zu diesem<br />

Zweck wird sich auf die Modernisierung<br />

der Abwasserklärung fokussiert.<br />

Im Rahmen der Bearbeitung eines internationalen<br />

Projekts im Auftrag der p2m<br />

<strong>Berlin</strong> GmbH wurde durch den Verfasser,<br />

Herrn Sascha Bahlau, Leistungsphasen<br />

an unterschiedlichen Sanierungs- und<br />

Instandhaltungsmaßnahmen auf der<br />

Kläranlage Tubli, Manama/ Bahrain ausgeführt.<br />

Im Zuge dieser Consultingtätigkeit<br />

bestehend aus:<br />

• der Überwachung der Planungsleistung<br />

des Generalunternehmers<br />

Bluewater Bio,<br />

• der Überwachung der Ausführungsleistung<br />

des Generalunternehmers<br />

Beton & Rohrbau,<br />

• der Beratung des Bauherren, Bahrain<br />

Ministry of Works, für weiterführende<br />

Sanierungs,- und Investitionsmaßnahmen<br />

zur Instandhaltung und<br />

Kapazitätenerweiterung der Kläranlage,<br />

entwickelte sich die Grundlage für das<br />

Thema der Bachelor Thesis (BT). Im Rahmen<br />

des Neubaus einer Kläranlage, die<br />

die in der Aufgabenstellung beschriebene<br />

Pumpstation beinhaltet, hat die p2m<br />

<strong>Berlin</strong> die internationalen Vergabe für die<br />

überwachenden Ingenieurleistungen als<br />

Bauherrenvertreter gegenüber dem<br />

Generalunternehmer für das Gesamtprojekt<br />

gewonnen. Dieses Aufgabenspektrum<br />

umfasst die Darstellung einer<br />

Ablaufplanung für den Auftraggeber,<br />

anhand der, die geplante Inbetriebnahme<br />

und Bewältigung des Projekts nachgewiesen<br />

werden kann.<br />

Die Grundlagenermittlung erfolgt vor Ort,<br />

landesspezifische Konstruktionsweisen,<br />

Vertragsbedingungen, äußere Baubedingungen<br />

und periphere Einflüsse auf die<br />

geplante Pumpstation werden eruiert.<br />

Die Inhalte dieser<br />

Grundlagenermittlung<br />

stellen sich als<br />

äußerst wichtige<br />

Informationen für die<br />

Entwicklung der<br />

Bachelor- Thesis<br />

dar. Die herzustellende<br />

Bauablaufplanung<br />

bedingt:<br />

• die Entwicklung<br />

eines Vorentwurfs,<br />

da zum Erstellungszeitpunkt<br />

der BT keine<br />

Entwurfsplanung<br />

besteht,<br />

• die Nachverfolgung<br />

des kritischen<br />

Wegs bis zur Betriebsfähigkeit<br />

des Pumpwerks,<br />

• die Weiterführung des kritischen<br />

Wegs bis zur Gesamtfertigstellung<br />

des Pumpwerks,<br />

• die Darstellung der Ergebnisse in<br />

einem Balkenplan.<br />

Prof. Dr.-Ing. Udo Kraft und<br />

Dr.-Ing. Jens Karstedt bei der<br />

Preisverleihung an Sascha Bahlau<br />

Foto: Christian Vagt www.christianvagt.com<br />

Der Vorentwurf muss sich an die geplante<br />

Umstrukturierung der Abwassernetzsituation<br />

in Manama anpassen, weiterhin<br />

muss die Außerbetriebnahme der unterdimensionierten<br />

Einlaufanlage des Altklärwerks,<br />

verbunden mit einem Umschluss<br />

auf die neue Einlaufanlage des<br />

geplanten Klärwerks, betrachtet werden.<br />

Diese Situation erhöht die tägliche<br />

Zulaufkapazität auf 400.000 m 3 /d. Das<br />

subtropische Klima ist zu betrachten und<br />

hat zur Folge, dass in der Bauablaufplanung<br />

ein Verbot für Ortbetonarbeiten in<br />

den Sommermonaten besteht. Weiterhin<br />

resultiert aus den klimatischen Bedingungen,<br />

dass innerhalb der Sommermonate<br />

Eingriffe am bahrainischen Stromnetz<br />

nicht erlaubt sind. Das desolate<br />

Netzsystem kann keine Störungen erfahren<br />

und ist durch die Nutzung der Klimageräte<br />

sehr stark überbelastet. Eine Einbindung<br />

der Mittelspannungsanlagen<br />

kann also nur im Winter terminiert werden.<br />

Zusätzliche Termineinflüsse ergeben<br />

sich aus dem muslimischen<br />

Wochenrhytmus und den entsprechenden<br />

Feiertage des Landes.<br />

Die Erläuterungen zu dem Bauablauf<br />

bauen sich aus der Abfolge der Voraussetzungen<br />

für einen Vorgangsbeginn, der<br />

Beschreibung der vorgangsimmanenten<br />

Abläufe und der Simulation von Störungen,<br />

innerhalb einzelner Abläufe, auf.<br />

Das Ziel dieser Erörterungen ist die<br />

Ermittlung der Verknüpfungsbedingungen<br />

und technologischen Abhängigkeiten<br />

für den Balkenplan. Die Dauern der<br />

einzelnen Vorgänge werden aus den<br />

baubetrieblichen Kennziffern des Vorentwurfs<br />

des Pumpwerks berechnet. Die<br />

detaillierten Analysen der einzelnen Stadien<br />

des Bauwerks, die es im Verlauf des<br />

Bauablaufs erlangt, zeigen, dass ein ausführungstechnische<br />

oder technologische<br />

Terminverzögerung in der Bauabwicklung<br />

in Kombination mit übergeordneten<br />

terminlimitieren Faktoren zu außerordentlichen<br />

Schwierigkeiten für die Einhaltung<br />

der Vertragstermine führen.<br />

32 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Baukammer / Berufspolitik / Bildung<br />

Die Bauablaufplanung ist variabel und<br />

kann bereits durch kleine Veränderungen<br />

einen anderen Weg einschlagen. Es zeigt<br />

sich im Laufe der Ausarbeitung, dass der<br />

kritische Weg bis zur Inbetriebnahme<br />

besonders interessant für die Entwicklung<br />

der Abwasserbeförderung und der<br />

Finanzierung des Projekts ist, jedoch<br />

darüber hinaus weiterverläuft. Außerdem<br />

ist zu erkennen, dass der kritische Weg<br />

durch Terminveränderungen seine Richtung<br />

respektive Vorgansabfolge verändert.<br />

Bei Betrachtung, dass es sich bei<br />

dem beschriebenen Bauprojekt um eine<br />

reale Projektaufgabe handelt, ist die Planung<br />

des Pumpwerks besonders kritisch.<br />

Bereits zum Erstellungszeitpunkt der<br />

Bachelor Thesis müssen die Abwasserpumpen<br />

bestellt werden, obwohl sich die<br />

Planung im Anfangsstadium der Entwurfsplanung<br />

HOAI Phase III befindet.<br />

Die Herstellung einer detaillierten Bauablaufplanung<br />

gründet sich auf einen<br />

detaillierten Entwurf, aus dem die notwendigen<br />

baubetrieblichen Kennziffern<br />

entnommen werden.<br />

Der Vorentwurf dieser Bachelor Thesis,<br />

der globale Angaben des Bauwerks wiedergibt,<br />

kann nicht Grundlage für einen<br />

detaillierten Bauablaufplan sein. Weiterhin<br />

ist problematisch, dass durch die<br />

Projektaufgabe „Neubau Kläranlage“ der<br />

Gesamtfertigstellungstermin für die Kläranlage<br />

gegeben ist, aber keine Generalterminplanung<br />

für die einzelnen Gebäude.<br />

Eine Einschätzung, wie sich unterschiedlichen<br />

Baustellen gegenseitig<br />

behindern, oder welche Terminbindung<br />

in der Bauablaufplanung an eine detaillierte<br />

Ausführungsfrist für das Pumpwerk<br />

bestehen, konnten dadurch nicht getroffen<br />

werden. Diesem Umstand und den<br />

permanenten Informationsvariierung<br />

muss sich der Vorentwurf kurzfristig<br />

anpassen. Es müssen Bauverfahren<br />

angenommen und gewählt werden, die<br />

für die Bewältigung dieser Bauaufgabe<br />

für am wirtschaftlichsten eingeschätzt<br />

werden. Eine Untersuchung der Bauverfahren<br />

kann im Umfang dieser Bachelor<br />

Thesis nicht erfolgen. Die Baustelleneinrichtungsplanung<br />

wird nur rudimentär<br />

betrachtet zur Erfassung von übergeordneten<br />

Einflussfaktoren, wie beispielsweise<br />

der Anzahl der Kräne.<br />

Eine reine Bauablaufplanung ohne diese<br />

zusätzliche Erfassung der Arbeitsvorbereitung<br />

konnte nicht dargestellt werden.<br />

Global betrachtet kann der erstellte Bauablaufplan<br />

innerhalb der Planungsphasen<br />

eine Verbesserung des Verständnisses<br />

der Fachplanungen untereinander<br />

bewirken. Der Ablaufplan ist als Arbeitsmittel<br />

zu verwenden. Alle Arbeiten der<br />

Fachplanung können frühzeitig koordiniert<br />

und abgestimmt werden. Die Bauausführungen<br />

können in Ihrer Dauer eingeschätzt<br />

werden und der angegebene<br />

Fertigstellungstermin kann durch sensitivere<br />

Daten präzisiert werden. Der Ablaufplan<br />

als weiterlaufendes Arbeitsmittel,<br />

das eine lebendige Verwendung erfährt,<br />

kann dadurch als zentrales Steuerungswerkzeug<br />

angewendet werden.<br />

Sascha Bahlau<br />

© Fotos unten:<br />

Thomas Behlendorf,<br />

Bauleiter <strong>Berlin</strong>er Wasserbetriebe<br />

(Foto 2, 3, 4, 5)<br />

http://www.diekombiloesung.de/bautagebuch/2012/anzeige/article/erstellen-der-schlitzwand-im-suedlichenbaufeld-am<br />

kronenplatz.html (Foto 1)<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 33


Baukammer / Berufspolitik / Bildung<br />

Aktuelle Informationen zur<br />

Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau<br />

mit Psychotherapeutenversorgung<br />

München, September 2013<br />

Sitzungen des Verwaltungsrats<br />

Im Geschäftsjahr 2013 fanden zwei Verwaltungsratssitzungen<br />

statt, nämlich am<br />

27. März und am 18. September 2013.<br />

Sitzungsort war jeweils München.<br />

Wesentliche Tagesordnungspunkte<br />

waren:<br />

1. Geschäftsergebnisse 2012<br />

Wesentliche Geschäftsdaten im Vergleich<br />

zu Vorjahr:<br />

Der Verwaltungsrat billigte den Jahresabschluss,<br />

schloss sich dem Lagebericht<br />

der Geschäftsführung an und erteilte<br />

ihr Entlastung.<br />

Der Geschäftsbericht 2012 steht in Kürze<br />

in elektronischer Form auf der Homepage<br />

des Versorgungswerks (www.<br />

bingppv.de) unter der Rubrik „Versorgungswerk<br />

im Überblick / Geschäftsdaten“<br />

zur Verfügung. Auf Anforderung<br />

erhalten Mitglieder weiterhin ein Druckexemplar<br />

des Geschäftsberichts.<br />

2012 2011 Veränderungen<br />

Anwartschaftsberechtigte 7.419 7.049 + 370<br />

Aktive Mitglieder 6.944 6.641 + 303<br />

davon Ingenieure 5.122 5.007 + 115<br />

davon Psychotherapeuten 1.822 1.634 + 188<br />

Versorgungsempfänger 352 306 + 46<br />

Mio. € Mio. € Mio. €<br />

Beiträge im Geschäftsjahr 47,3 44,8 + 2,4<br />

Kapitalanlagen 646,4 575,8 + 70,6<br />

Versorgungsleistungen 2,57 2,24 + 0,33<br />

Bilanzsumme 659,4 591,5 + 67,9<br />

versicherungstechnische<br />

Rückstellungen 645,9 578,5 + 67,4<br />

Durchschnittsverzinsung (GDV) 3,92 % 3,89 %<br />

und der Risikotragfähigkeit des Versorgungswerks.<br />

3. Wirtschaftsplanung<br />

Der Verwaltungsrat billigte die von der<br />

Geschäftsführung aufgestellte Wirtschaftsplanung<br />

2014.<br />

4. Newsletter des Versorgungswerks<br />

Das Versorgungswerk informiert künftig<br />

in einem E-Mail-Newsletter in regelmäßigen<br />

Abständen (ca. drei bis vier Ausgaben<br />

pro Jahr) über Aktuelles aus dem<br />

Versorgungswerk und dem Umfeld der<br />

berufsständischen Versorgung. Mitglieder<br />

können den Newsletter auf der<br />

Homepage des Versorgungswerks<br />

(www.bingppv.de) unter der Rubrik<br />

„Newsletter“ abonnieren.<br />

5. Versorgungswerk im Internet und<br />

Kontaktaufnahme<br />

Die Homepage des Versorgungswerks<br />

erreichen Sie unter der Internetadresse<br />

www.bingppv.de.<br />

E-Mails können an die Adresse<br />

bingppv@versorgungskammer.de<br />

gerichtet werden.<br />

Das Kapitalanlagen-Portfolio des Versorgungswerks<br />

bestand zum Bilanzstichtag<br />

aus 3,5 % Grundstücken, zu 29,8 % aus<br />

Schuldscheinforderungen und Darlehen,<br />

zu 35,3 % aus Namensschuldverschreibungen,<br />

zu 0,4 % aus Inhaberschuldverschreibungen<br />

und anderen festverzinslichen<br />

Wertpapieren und zu 31 % aus<br />

Aktien, Investmentanteilen und anderen<br />

nicht festverzinslichen Wertpapieren.<br />

Der Jahresabschluss erhielt das uneingeschränkte<br />

Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.<br />

2. Gewinnverwendung /<br />

Dynamisierung 2014<br />

Der Verwaltungsrat beschloss, die im<br />

Anwartschaftsverband 3 (AV 3) erworbenen<br />

Anwartschaften (Rechnungszins 2,5<br />

%) zum 01.01.2014 um 0,75 % zu erhöhen.<br />

Auf weitere Dynamisierungen verzichtete<br />

der Verwaltungsrat vor dem Hintergrund<br />

der weiterhin nachhaltig negativen Zinserwartungen<br />

auf den Kapitalmärkten<br />

zugunsten der Stärkung der Reserven<br />

Telefonisch ist das Versorgungswerk<br />

erreichbar unter (089) 9235-8770; die<br />

Fax-Nr. lautet (089) 9235-7040.<br />

Die Postanschrift lautet:<br />

Bayerische Ingenieurversorgung-Bau<br />

mit Psychotherapeutenversorgung<br />

Postfach 810206<br />

81901 München<br />

„Ingenieurkunst, Innovation und das Gespür für Qualität und Zuverlässigkeit<br />

müssen wieder in den Vordergrund rücken“<br />

Der neue Siemens-Chef Joe Kaeser aus Anlass seines Amtsantritts am 04.08.2013<br />

34 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Denkmalschutz und -pflege<br />

Appell für den Erhalt des Kant-Garagen-Palastes<br />

<strong>Berlin</strong> droht mit dem geplanten<br />

Abriss des Charlottenburger Kant-<br />

Garagen-Palastes ein baukulturelles<br />

Desaster. Das meisterhaft ausgeführte<br />

Bauwerk aus dem Jahr 1930 ist<br />

eine der bedeutendsten noch erhaltenen<br />

Hochgaragen in Europa und soll<br />

nun auf Antrag des Eigentümers<br />

abgerissen werden.<br />

Entwurf Hermann Zweigenthal 1929<br />

© Abb. aus: l‘architecture d‘aujord hui,<br />

6/1932<br />

Kant-Garagen-Palast 1930,<br />

Ansicht Kantstraße mit Nachbarbebauung<br />

vor Kriegszerstörung<br />

© Ullstein Bilderdienst<br />

Sehr geehrter Herr Christian Pepper,<br />

sehr geehrter Herr Staatsminister<br />

Bernd Neumann,<br />

sehr geehrter Herr Senator<br />

Michael Müller,<br />

sehr geehrter Herr Landeskonservator<br />

Prof. Dr. Jörg Haspel,<br />

am 1. August 2013 wurde die <strong>Berlin</strong>er<br />

Öffentlichkeit vom geplanten Abriss des<br />

Kant-Garagen-Palastes in <strong>Berlin</strong>-Charlottenburg<br />

informiert. Wir, die Unterzeichner,<br />

appellieren an den Eigentümer<br />

und an alle Beteiligten, den Abriss der<br />

Kant-Garage zu verhindern. Wir fordern<br />

deshalb, die Gutachten zum Erhaltungszustand<br />

jetzt offenzulegen und<br />

gemeinsam ein Moratorium zu gewähren,<br />

um das Baudenkmal für das<br />

europäische Kulturerbe zu bewahren.<br />

Die Gründe für den Erhalt der Kant-<br />

Garage sind gewichtig und vielfältig:<br />

Das von 1929 bis 1930 errichtete<br />

Verkehrsbauwerk ist ein bis heute<br />

nahezu unverändert erhaltener Schlüsselbau<br />

der europäischen Mobilitätsgeschichte<br />

und der neuen Bauaufgabe<br />

Hochgarage. Sie ist inzwischen die<br />

einzige noch bestehende Hochgarage<br />

der Weimarer Republik in <strong>Berlin</strong> und<br />

Brandenburg – und mit ihrer doppelgängigen<br />

Wendelrampe nahezu einzigartig<br />

in Europa. Sie ist eine der wenigen<br />

Rückseite Kant-Garagen-Palast 1930<br />

© Bundesarchiv<br />

Hochgaragen weltweit, bei der eine<br />

gläserne Vorhangfassade verwendet<br />

wurde.<br />

Der Kant-Garagen-Palast ist darüber<br />

hinaus das letzte verbliebene Bauwerk<br />

des Architekten Hermann Herrey-<br />

Zweigenthal (1904-1968) in Deutschland<br />

und das einzige Bauwerk der Bürogemeinschaft<br />

von Herrey-Zweigenthal und<br />

Richard Paulick (1903-1979). Beide<br />

Architekten hatten an der Technischen<br />

Hochschule <strong>Berlin</strong> bei Hans Poelzig<br />

studiert und beide mussten vor den<br />

Nationalsozialisten ins Exil fliehen. Das<br />

Schicksal des Eigentümers, des Ingenieurs<br />

Louis Serlin, ist zudem ein Beispiel<br />

für die wenig beachtete Praxis der<br />

rassistisch motivierten ‘Arisierung’ und<br />

Enteignung im NS-Staat.<br />

Seit 1991 ist die Kant-Garage auf der<br />

Denkmalliste des Landes <strong>Berlin</strong> als Baudenkmal<br />

der Weimarer Moderne verzeichnet.<br />

Der hohe Denkmalwert äußert<br />

sich in zahlreichen architekturhistorischen<br />

Publikationen sowie wissenschaftlichen<br />

Forschungsarbeiten in<br />

denen der Bau dargestellt und gewürdigt<br />

wird. Die Aussagekraft der Kant-Garage<br />

ist durch zwei weltweit anerkannte Kriterien<br />

begründet: zum einen ist das Bauwerk<br />

authentisch und weitgehend<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 35


Denkmalschutz und -pflege<br />

Anlage zum Appell für den Erhalt des Kant-Garagen-Palastes<br />

unversehrt erhalten – und bis heute<br />

zudem ungebrochen in seiner ursprünglichen<br />

Nutzung in Gebrauch. Zum anderen<br />

ist die Hochgarage ein technisch und<br />

baukünstlerisch einzigartiges Zeugnis<br />

der sozialen Bewegung des »automobilisme«<br />

in Deutschland und der Mobilitätsgeschichte<br />

des 20. Jahrhunderts. Verkehrsbauten<br />

wie die Kant-Garage bilden<br />

als Architektur für Automobile eine historische<br />

Schicht unserer Städte.<br />

Der nunmehr von der Kantgaragen<br />

Kant-<br />

Garagen-<br />

Palast 2013<br />

© René<br />

Hartmann<br />

Grundstücksgesellschaft mbH beantragte<br />

Abriss hätte, würde ihm zugestimmt,<br />

somit den unwiederbringlichen<br />

Verlust eines Bau- und Technik-Denkmals<br />

von europäischer Bedeutung zur<br />

Folge. Wünschenswert kann nur die<br />

denkmalgerechte Reparatur und Erneuerung<br />

und damit der Erhalt des Bauwerks<br />

mitsamt seiner bauzeitlichen Ausstattung<br />

als Garage sein. Die Zerstörung<br />

seiner historischen Unversehrtheit – der<br />

doppelgängigen Wendelrampe, der<br />

‘Boxen’, der grandiosen Vorhangfassade<br />

oder der sachlichen<br />

Straßenfront – lässt sich<br />

nicht rechtfertigen und wäre<br />

eine Tragödie.<br />

Der Erhalt und die denkmalgerechte<br />

Erneuerung des Bauwerks sowie seine<br />

Weiternutzung als Garage werden erhebliche<br />

Kosten verursachen, die dem<br />

Eigentümer nicht alleine aufgebürdet<br />

werden sollten. Der Eigentümer der<br />

Kant-Garage, der sich in der Vergangenheit<br />

mehr als einmal als verantwortungsbewusster<br />

Unternehmer mit denkmalgerechten<br />

Sanierungen verdient gemacht<br />

hat, darf daher nicht allein<br />

gelassen werden. Die Erneuerungskosten,<br />

die auf einen zweistelligen Millionenbetrag<br />

geschätzt werden, sind aktuell<br />

Anlass für den Abrissantrag. Nach gutachterlicher<br />

Feststellung des Erneuerungsumfangs<br />

sollte auch darüber verhandelt<br />

werden, wie der Eigentümer bei<br />

einer denkmalgerechten Erneuerung<br />

durch Öffentlichkeit und Denkmalförderung<br />

unterstützt werden kann. An den<br />

Gesamtkosten müssen sich das Land<br />

<strong>Berlin</strong> und die Bundesrepublik Deutschland<br />

in ihrer Aufgabe als Bewahrer<br />

nationaler Kulturgüter beteiligen.<br />

36 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Denkmalschutz und -pflege<br />

Dass ein derartiges Vorhaben gelingen<br />

kann, zeigt das Beispiel Bauverein Halle<br />

& Leuna eG, die 2007 bis 2011 die sogenannte<br />

»Groß-Garage-Süd« mit Unterstützung<br />

des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt<br />

und der Stadt Halle an der<br />

Saale unter denkmalgerechten Aspekten<br />

erneuern ließ. Die 1929 fertiggestellte<br />

Aufzugs-Hochgarage wird heute als<br />

Quartiersgarage und zusätzlich u.a. für<br />

Ausstellungszwecke genutzt. Dieses in<br />

Deutschland in seiner Art ebenfalls singuläre<br />

Baudenkmal konnte erhalten werden,<br />

obwohl der Bauzustand deutlich<br />

schlechter war.<br />

Wir sind davon überzeugt, dass auch<br />

die Kant-Garage als herausragendes<br />

Zeugnis der <strong>Berlin</strong>er Baukultur gerettet<br />

werden kann und muss.<br />

Die Unterzeichner appellieren an Sie, den<br />

Abriss zu verhindern.<br />

AG City West, Akademie der Künste,<br />

Arbeitsgemeinschaft Nachkriegsmoderne<br />

der Technischen Universität<br />

<strong>Berlin</strong>, Architektenkammer <strong>Berlin</strong>,<br />

Rainer Autzen, bauhaus archiv museum<br />

für gestaltung berlin, Eva Barkhofen,<br />

Dieter Bartetzko, Nikolaus<br />

Bernau, Uli Borgert, Sigrid Brandt, Winfried<br />

Brenne, Jutta Bornholdt-Cassetti,<br />

Ben Buschfeld, Melanie Buschmann,<br />

Adrian von Buttlar, Bund Deutscher<br />

Architekten, Bürgerverein Hansaviertel<br />

e.V., Daimler und Benz Stiftung,<br />

V.W. Degen, Deutscher Werkbund<br />

<strong>Berlin</strong>, Deutsche Stiftung Denkmalschutz,<br />

DAM Deutsches Architekturmuseum,<br />

Axel Dill, Cay Dobberke,<br />

DOCOMOMO Deutschland e.V., Gabi<br />

Dolff-Bonekämper, Elke Dorner, Anne<br />

Katharina Dörnbrack, Matthias Dunger,<br />

Erdmuthe Ellinger, Oliver Elser, E. Elwes,<br />

ExRotaprint gGmbH, Thomas Flierl,<br />

Förderverein Corbusierhaus e.V., Constanze<br />

Fuhrmann, Susanne Gisel-<br />

Pfankuch, Andreas Go, Martin Götz,<br />

Mila Hacke, Ute Hassler, René Hartmann,<br />

Volker Hassemer, Haus der Kulturen<br />

der Welt, Henriette Heischkel,<br />

Hermann Henselmann Stiftung,<br />

Roman Hillmann, Alexander Hoff,<br />

Godehard Hoffmann, Bärbel Högner,<br />

Hauke Horn, Petra Marion Huhn,<br />

Annemarie Jaeggi, Carola Janowski,<br />

ICOMOS Deutsches Nationalkomitee,<br />

Christian Jagusch, Andrea Jütten, Petra<br />

Kahlfeldt, Jutta Kalepky, Kai Kappel,<br />

Thomas Katzke, Gunnar Klack, Doris<br />

Kleilein, U. Knufinke, Jens-Uwe Köhler,<br />

Wolfgang König, Bernd Krüger, Landesdenkmalrat<br />

<strong>Berlin</strong>, Katrin Lesser, Klaus<br />

Lingenauber, Margrit Lorenz, Thomas<br />

Loy, Claudia Marcy, Monika<br />

Markgraf, Matthias Müller,<br />

Markus Kurth, Wolfgang<br />

Matthies, Hans-Rudolf Meier,<br />

Elke Mittmann, Heiner Moldenschardt,<br />

Museum Villa<br />

Oppenheim Charlottenburg-<br />

Wilmersdorf, Museum für<br />

sächsische Fahrzeuge e.V.<br />

Chemnitz, Elvira Münster,<br />

Uwe Neumann, Ulrich Nickmann,<br />

M. Nitschke, Anna-<br />

Maria Odenthal, Simone Oelker-Czychowski,<br />

Philipp<br />

Oswalt, Ruth Pabst, Wolfgang<br />

Pehnt, Lisa Pfankuch, Antje<br />

Pieper, Heike Pieper, Jürgen<br />

Platena, Uta Pottgiesser, Rat<br />

für Stadtentwicklung <strong>Berlin</strong>,<br />

Rolf Rave, Bernd Reimers,<br />

Holger Rescher, Hans Roth,<br />

Matthias Rudolph, Carsten<br />

Ruhl, Peter Rumpf, Jörg Rüter,<br />

Schaustelle<br />

Nachkriegsmoderne, Markus<br />

Scheffler, Bernd M. Scherer,<br />

Matthias Schirren, Thomas<br />

Schmidt, Thomas Schmitt, Rolf Schneider,<br />

Carolin Schönemann, Christian<br />

Schöningh, Wolfgang Sonne, Dirk<br />

Spender, Klaus Staeck, Hubert<br />

Staroste, Thomas Steigenberger,<br />

Stiftung Bauhaus Dessau, Beate<br />

Störtkuhl, Studentendorf Schlachtensee<br />

eG, Erika Stimming, Dorothe<br />

Trouet, Tobias Vogel, Wolfgang Voigt,<br />

Gisela Voss-Geiger, Sandra Wagner-<br />

Conzelmann, Charis Wegener, Stephan<br />

Weissbrich, Silke Wiesenhütter, Karl-<br />

Heinz Winkens, Kerstin Wittmann-<br />

Englert, Birgit Wolf, Wüstenrot Stiftung,<br />

Anke Zalivako, Diana Zitzmann, Tina<br />

Zürn, Denkmalausschuss der Baukammer<br />

<strong>Berlin</strong>.<br />

Kontakt:<br />

René Hartmann<br />

Torstraße 220<br />

10115 <strong>Berlin</strong> rene_hartmann@web.de<br />

Baugenehmigung für Garnisonkirche<br />

Die Weichen für den Wiederaufbau der traditionsreichen Potsdamer Garnisonkirche<br />

sind gestellt: Die erste Baugenehmigung der Stadt Potsdam liegt vor, und die<br />

Gestaltung der Turmkapelle ist beschlossen. Die Initiatoren wollten im Frühjahr<br />

2014 mit den Arbeiten für den ersten Bauabschnitt beginnen, teilte die Stiftung Garnisonkirche<br />

jetzt nach der Kuratoriumssitzung mit. Voraussetzung sei, dass genug<br />

Geld zusammenkomme, so<br />

eine Sprecherin. Rund 40<br />

Mio. Euro werden für den Bau<br />

des Turmes veranschlagt. Er<br />

soll zum 500. Reformationsjubiläum<br />

2017 fertig sein. Bislang<br />

hat die Stiftung nach<br />

eigenen Angaben rund 6,5<br />

Mio. Euro in das Projekt investiert.<br />

Quelle:<br />

Allgemeine Bauzeitung<br />

vom 9. August 2013<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 37


Denkmalschutz und -pflege<br />

Martin-Luther-Gedächtniskirche –<br />

Schicksalsjahre eines Kirchturmes<br />

Dipl.-Ing. Roland Schmidt<br />

Die Sanierung und Instandsetzung des<br />

Glockenturmes der im Jahre 1935 errichteten<br />

Martin-Luther-Gedächtniskirche in<br />

<strong>Berlin</strong>-Mariendorf gilt als ein gelungenes<br />

Beispiel für die Rettung eines für die<br />

deutsche Baugeschichte wichtigen<br />

denkmalgeschützten Bauwerks, die nur<br />

durch über ein Jahrzehnt währende<br />

Geduld und Beharrlichkeit sowie die<br />

geeinte Unterstützung der Evangelischen<br />

Kirchengemeinde Mariendorf, des<br />

Kirchlichen Bauamtes, des Landesdenkmalrates,<br />

des Landesdenkmalamtes und<br />

der Deutschen Stiftung Denkmalschutz<br />

ermöglicht wurde. Dieses ist umso höher<br />

zu bewerten, da die Kirche als Dokument<br />

des nationalsozialistisch beeinflussten<br />

sakralen Kirchenbaus in der NS-Zeit gilt,<br />

was heute immer noch deutlich an der<br />

erhalten gebliebenen Innenraumgestaltung<br />

ablesbar ist.<br />

Anfang des Jahres 2000 wurde die GSE<br />

Abb. 1<br />

Abb. 2<br />

Abb. 3 und 4<br />

Ingenieur-Gesellschaft mbH Saar, Enseleit<br />

und Partner von der Kirchengemeinde<br />

Mariendorf zur Begutachtung und<br />

statischen Beurteilung der äußerlich<br />

sichtbaren Schäden am Glockenturm<br />

und dem Kirchenschiff hinzugezogen.<br />

Insbesondere an den Außenwänden des<br />

Glockenturms wiesen lotrechte Risse,<br />

Ausbauchungen in den Fassadenplatten<br />

und innenseitige Feuchtespuren bereits<br />

darauf hin, dass dem Bauwerk tiefergehende<br />

Mängel innewohnten (Abb.3 u. 4).<br />

Diese Mängel, die daraus resultierenden<br />

Schadensbilder und deren Ursachen galt<br />

es im ersten Schritt als Grundlage für<br />

spätere nachfolgende Instandsetzungsund<br />

Sanierungsmaßnahmen zweifelsfrei<br />

zu ermitteln. Die Bedeutung einer gründlichen<br />

Ursachenermittlung<br />

zeigten die<br />

erneut aufgetretenen<br />

Risse in den keramischen<br />

Platten der<br />

Turmfassade, die im<br />

Zuge früherer erfolgloser<br />

Instandsetzungsmaßnahmen<br />

verschlossenen<br />

wurden<br />

(Abb.4).<br />

Zur Konstruktion: Der<br />

Glockenturm besitzt<br />

mit seiner rechteckigen<br />

Grundfläche von<br />

12,10 x 8,50m einschließlich<br />

des Kreuzes<br />

eine Gesamthöhe<br />

38 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Denkmalschutz und -pflege<br />

Abb. 5<br />

Abb. 6 Abb. 7<br />

Abb. 8 Abb. 9<br />

von ca. 51 Metern. Das Bauwerk wurde<br />

als symmetrischer Mauerwerksbau mit<br />

Pfeilervorlagen, sogenannten Pilastern,<br />

und massiven Decken zwischen Stahlprofilträgern<br />

errichtet (Abb.2). Die Dekken<br />

unterteilen den Turm aufsteigend in<br />

seine einzelnen Ebenen: Eingangsbereich<br />

(Vorhalle und Foyer), Orgelraum,<br />

Werkstattraum, Uhrenkammer, Glockenstube<br />

mit Glockenstuhl und der Bekrönung<br />

aus Laterne mit Kreuz. Die Bauteile<br />

der Bekrönung wurden aus Stahlbeton<br />

hergestellt. Die Fassadenbekleidung aus<br />

angemörtelten keramischen Platten wurde<br />

zeitgleich mit den Wänden und Pfeilern<br />

ausgeführt (Abb.5), so dass hier<br />

bereits ein Austrocknen des Mauerwerks<br />

behindert wurde.<br />

Das Bauwerk litt bereits seit seiner<br />

Errichtung unter Mängeln. In der Bauak-<br />

Abb. 10 Abb. 12<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 39


Denkmalschutz und -pflege<br />

te wurden die statisch<br />

konstruktiven<br />

Instandsetzungsmaßnahmen<br />

der<br />

vergangenen Jahrzehnte<br />

dokumentiert,<br />

die jeweils<br />

eine gewisse Verbesserung<br />

des<br />

beeinträchtigten<br />

Bauzustandes<br />

bewirkten, nicht<br />

aber die eigentlichen<br />

Schadensursachen<br />

beseitigten.<br />

So wurde zum Beispiel<br />

1950 der<br />

≤geborstene Pfeiler≤<br />

im Erdgeschoss<br />

an der<br />

Nordwestecke des<br />

Abb. 13 Abb. 14<br />

Turmes durch den<br />

Einbau von Stahlstützen<br />

saniert, 1960 die gerissenen<br />

Laternenpfeiler der Glockenstube mit<br />

einem Stahlbetonmantel umkleidet und<br />

1961 im Haupteingangsbereich ein massiver<br />

und die Bauwerksansicht erheblich<br />

verändernder Aussteifungsrahmen aus<br />

Stahlbeton eingefügt.<br />

Die nun eingeleitete Planung der Sanierung<br />

hatte das Ziel die wirklichen Ursachen<br />

der Schäden zu beseitigen. Im<br />

Ergebnis unserer umfangreichen statischen,<br />

baukonstruktiven und bauphysikalischen<br />

Untersuchungen anhand von<br />

Schürfgruben, Freilegungen, Analysen<br />

von Materialproben und Feuchtigkeitsmessungen<br />

aber auch durch Auswertung<br />

alter statischer Berechnungen<br />

sowie historischer Fotos aus der Bauzeit<br />

Abb. 16<br />

Abb. 15 Abb. 17<br />

Abb. 18<br />

40 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Denkmalschutz und -pflege<br />

wurden folgende Ursachen für das vorhandene<br />

Schadensbild bzw. die wirkenden<br />

Schadensmechanismen erkannt:<br />

Primärschäden:<br />

• Behinderung des Austrocknens des<br />

Mauerwerks während und unmittelbar<br />

nach der Errichtung des Turmes durch<br />

gleichzeitige Herstellung des Wandmauerwerks<br />

mit den dampfdiffusionsdichten<br />

keramischen Fassadenplatten<br />

(Abb.5)<br />

• Aufreißen der Vertikalfugen der Fassadenplatten<br />

aufgrund des teilweise fehlenden<br />

Verbandes der Platten und den<br />

somit vorhandenen 30 m hohen vertikalen<br />

Fugen (Abb.1 u. 3), gefolgt vom<br />

Eindringen des Niederschlagswassers<br />

in die Hintermauerung über die Risse<br />

• Verwendung von nicht frostbeständigen<br />

Mauerwerksziegeln mit geringerer<br />

Festigkeit als in den statischen<br />

Berechnungen für die hoch belasteten<br />

Erdgeschosspfeiler angegeben.<br />

Abb. 19<br />

Folgeschäden:<br />

Vollständige Zerstörung des Ziegelmauerwerks<br />

der Pfeilervorlagen und der<br />

nördlichen Erdgeschosspfeiler infolge<br />

massiver Feuchtigkeits- und Frosteinwirkung<br />

(Abb.6-8), zusätzlich begünstigt<br />

durch eine statische Überbeanspruchung<br />

des Mauerwerks minderer Güte<br />

im Bereich der schlanken Erdgeschosspfeiler;<br />

verstärkte Rissbildung in der Fassadenfugen<br />

und -platten sowie Ablösung<br />

größerer Plattenabschnitte von der Hintermauerung<br />

mit flächigen Ausbeulung<br />

der Fassade zur Außenseite (Abb.3 u. 4). Abb. 20<br />

Abb. 22<br />

Abb. 21<br />

Auf Grund der fortgeschrittenen Schäden<br />

und des statisch bedenklichen<br />

Schadensumfanges im Bereich der hoch<br />

belasteten Erdgeschosspfeiler wurde der<br />

Glockenturm als nicht mehr ausreichend<br />

standsicher eingestuft und ein umgehendes<br />

Läuteverbot verhängt. Bis zur Ausführung<br />

der Sanierung wurde zur Sicherung<br />

des Turmes im Herbst 2004 im Erdgeschoss<br />

eine temporäre Absteifung eingebaut<br />

(Abb.9). Da damit jedoch nicht<br />

die Gefahr eines flächigen Ablösens der<br />

schweren Fassadenplatten sowie eines<br />

möglichen Absturz gebannt war, wurde<br />

nach erfolgter Absteifung der Turm eingerüstet<br />

und die Fassadenplatten abgebrochen.<br />

Das nun vollständig sichtbare<br />

Schadensbild am Mauerwerk des Turmes<br />

rechtfertigte alle bisherigen Sicherungsmaßnahmen<br />

und unterstrich deren<br />

Dringlichkeit. Das Mauerwerk der Pfeiler-<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 41


Denkmalschutz und -pflege<br />

Abb. 21<br />

vorlagen des Turmes war bis zu einer Tiefe<br />

von 30 bis 40 cm blätterteigartig durch<br />

Frostschäden zerstört (Abb.7 u. 8) und in<br />

diesem Zustand nicht mehr tragfähig.<br />

Durch den Abbruch der dampfdichten<br />

Fassadenplatten hatte das Wandmauerwerk<br />

endlich die Möglichkeit zum Austrocknen.<br />

In den Jahren 2009/2010 waren dann die<br />

Voraussetzungen für die Planung und<br />

Ausführung zur Wiederherstellung der<br />

Standsicherheit des Glockenturmes einschließlich<br />

Turmaufsatz und Bekrönung<br />

gegeben. Kernstück der Maßnahme war<br />

der Austausch der zerstörten Mauerwerkspfeiler<br />

im des Erdgeschoss des<br />

Turmes durch Stahlstützen, die Erneuerung<br />

der zehn 30 m hohen Pfeilervorlagen<br />

der Turmaußenwände durch neues<br />

frostbeständiges Mauerwerk und die<br />

Sanierung der Laterne mit Bekrönung.<br />

Eine große Herausforderung des Projektes<br />

war die stetige Sicherung des Bauzustandes<br />

des geschwächten Turmtragwerks.<br />

Zur Gewährleistung einer ausreichenden<br />

Standsicherheit wurden die<br />

Arbeiten abschnittsweise und nach einer<br />

genau festgelegten Abfolge ausgeführt.<br />

Von den zehn Pfeilervorlagen wurden<br />

maximal zwei gleichzeitig erneuert<br />

(Abb.13). Beim Austausch des schadhaften<br />

Mauerwerks der Pfeiler im Erdgeschoss<br />

durch drei Stahlstützenpaare je<br />

Pfeiler wurde jeder Mauerpfeiler nach<br />

Trennschnitt mittels Seilsäge nacheinander<br />

in drei vertikalen Abschnitten zerteilt<br />

und abgetragen, wobei nach jedem<br />

Abschnitt erst wieder ein tragendes Stützenpaar<br />

eingefügt wurde, bis insgesamt<br />

die drei Stützenpaare das Endtragwerk<br />

bildeten (Abb. 12).<br />

Da zum Bauwerk keine bauzeitlichen<br />

Konstruktionszeichnungen existierten,<br />

wurden bei der Ausführung der Bauleistungen<br />

je nach örtlichen Feststellungen<br />

konstruktive Anpassungen erforderlich.<br />

So war zum Beispiel bei der Erneuerung<br />

der Pfeilervorlagen auf Grund der hohen<br />

Festigkeit des Turmwandmauerwerks<br />

die vorgesehene Verzahnung nicht ohne<br />

Hinnahme größerer Schäden am Mauerwerksverband<br />

möglich, so dass eine<br />

alternative Lösung mit stetiger Vernadelung<br />

durch Gewindestähle aus Edelstahl<br />

erarbeitet wurde (Abb.13).<br />

Nach Abschluss der Sanierungs- und<br />

Instandsetzungsmaßnahmen sind die<br />

Erdgeschosspfeiler und die Turmaußenwände<br />

wieder standsicher, so dass der<br />

einst zur Verstärkung nachträglich eingebaute<br />

Stahlbetonrahmen im Eingangsbereich<br />

wieder zurückgebaut und damit<br />

das historische Erscheinungsbild wiederhergestellt<br />

werden konnte (Abb.16-<br />

18).<br />

Im Folgenden stand nun bis Ende 2011<br />

der Wiederaufbau der Fassade des Glokkenturmes<br />

im weiteren Fokus. Bei der<br />

Untersuchung von Varianten zur Wiederherstellung<br />

einer intakten Fassadenbekleidung<br />

wurde die Erneuerung des<br />

historischen Erscheinungsbildes als vorrangig<br />

betrachtet. Um Bauschäden wie<br />

in der Vergangenheit zu vermeiden,<br />

bekam der Turm nun eine Bekleidung aus<br />

einer vorgehängten, hinterlüfteten Keramikplattenfassade<br />

auf Trägerplatten mit<br />

einer Schienenunterkonstruktion in möglichst<br />

getreuem originalem Abbild<br />

(Abb.14-19). So fertig gestellt präsentiert<br />

sich der Turm der Kirche in seinem neuen<br />

alten Gewand.<br />

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42 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Denkmalschutz und -pflege<br />

Pumpwerk Alte Emscher in Duisburg als<br />

„Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst“<br />

ausgezeichnet<br />

Bundesingenieurkammer vergibt erstmals Würdigung an Bauwerk in NRW<br />

Pumpwerk im Stadtteil Beeck war 1914 fertig gestellt worden<br />

Knapp 100 Jahre alt ist das Pumpwerk<br />

Alte Emscher in Duisburg-Beeck mittlerweile,<br />

doch mit seinem imposanten Kuppelbau<br />

mit 41 Metern bildet es bis heute<br />

ein bedeutendes Bauwerk der Region.<br />

Am Freitag (24. Mai) ist das Pumpwerk,<br />

das sich im Besitz der Emschergenossenschaft<br />

befindet, deshalb von der<br />

Bundesingenieurkammer als „Historisches<br />

Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst<br />

in Deutschland“ ausgezeichnet<br />

worden. Es ist die erste Auszeichnung<br />

dieser Art für ein Bauwerk in Nordrhein-<br />

Westfalen, vorgeschlagen hatte das<br />

Pumpwerk die Ingenieurkammer-Bau<br />

NRW.<br />

Der Präsident der Bundesingenieurkammer,<br />

Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer,<br />

überbrachte die Würdigung. Das Bauwerk<br />

sei ein wichtiger Schritt zur Errichtung<br />

eines effektiven Kanalisationssystems<br />

und „ein erster Höhepunkt der<br />

wasserbaulichen Maßnahmen“ in der<br />

Region gewesen, erklärte Kammeyer.<br />

Gemeinsam mit NRW-Bauminister<br />

Michael Groschek, dem Vorstandsvorsitzenden<br />

der Emschergenossenschaft, Dr.<br />

Jochen Stemplewski, und dem Präsidenten<br />

der Ingenieurkammer-Bau NRW,<br />

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, enthüllte er<br />

eine Ehrentafel an dem Gebäude.<br />

Zugleich erscheint im Rahmen einer<br />

Schriftenreihe zu den „Historischen<br />

Wahrzeichen der Ingenieurkunst“ eine<br />

Publikation zu dem Bauwerk.<br />

Bei dem 1914 fertig gestellten Bauwerk<br />

handelt es sich um das älteste Pumpwerk<br />

der Emschergenossenschaft. Das<br />

Bauwerk wurde nach einem Entwurf des<br />

Architekten Alfred Fischer und des Bauingenieurs<br />

Ernst Mautner geplant und<br />

gebaut, einen wichtigen Anteil hatten bei<br />

der Umsetzung auch Mitarbeiter der einige<br />

Jahre zuvor gegründeten Emschergenossenschaft.<br />

Mit seinem imposanten<br />

Kuppeldach zählte das Pumpwerk zu<br />

den herausragenden Gebäuden seiner<br />

Zeit. Das Gebäude nimmt bereits die<br />

Sachlichkeit des Bauhaus-Stils der<br />

1920er Jahre vorweg.<br />

Minister Groschek: Pumpwerk ist „ein<br />

Beispiel höchster Ingenieurbaukunst“<br />

NRW-Bauminister Michael Groschek<br />

erklärte anlässlich der Auszeichnung:<br />

„Das Pumpwerk Alte Emscher ist ein Beispiel<br />

höchster Ingenieurbaukunst. Technik<br />

und Schönheit, Funktion und Ästhetik<br />

stehen perfekt im Einklang. Die<br />

Emschergenossenschaft kann auf ihr<br />

‚Historisches Wahrzeichen‘ ebenso stolz<br />

sein wie die Ingenieurkammern von Bund<br />

und NRW.“ Ministerialdirektor Dipl.-Ing.<br />

Günther Hoffmann vom Bundesbauministerium<br />

ergänzte: „Das Bundesministerium<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

begrüßt das große Engagement der<br />

Bundesingenieurkammer, die seit 2007<br />

die Auszeichnung ‚Historische Wahrzeichen<br />

der Ingenieurbaukunst in Deutschland'<br />

verleiht.“<br />

Den „visionären Pioniergeist“ beim Bau<br />

des Pumpwerkes lobte der Präsident der<br />

Ingenieurkammer-Bau NRW, Dr.-Ing.<br />

Heinrich Bökamp. Das Gebäude sei ein<br />

„gutes Vorbild“ dafür, wie die Herausforderungen<br />

einer Gesellschaft durch technologische<br />

Lösungen zu bewältigen seien.<br />

Von dem Bauwerk habe die einheimische<br />

Bevölkerung enorm profitiert.<br />

Krankheiten wie Typhus, Ruhr und Cholera,<br />

unter denen die Region bis dahin<br />

immer wieder gelitten hatte, konnten<br />

durch seinen Betrieb ausgemerzt werden.<br />

Auch der Vorstandsvorsitzende der<br />

Emschergenossenschaft, Dr. Jochen<br />

Stemplewski, unterstrich die besondere<br />

Bedeutung des Bauwerks für die Region:<br />

„Das Pumpwerk Duisburg Alte Emscher<br />

ist für die Emschergenossenschaft nicht<br />

nur ein technisch bedeutendes Baudenkmal.<br />

Es war das erste der mittlerweile<br />

mehr als 100 Pumpwerke im Emschergebiet<br />

– und was häufig vergessen wird:<br />

Das Pumpwerk ist kein stillgelegtes Industriedenkmal,<br />

sondern bis heute immer<br />

noch in Betrieb.“ Der Präsident der Bundesingenieurkammer,<br />

Dipl.-Ing. Hans-<br />

Ullrich Kammeyer, verwies darauf, dass<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 43


Denkmalschutz und -pflege<br />

das Pumpwerk nach seiner Vollendung<br />

um zwei Meter gesunken und dennoch<br />

„bis heute funktionsfähig“ sei.<br />

Auszeichnung zum „Historischen Wahrzeichen“<br />

wurde bereits zwölf Mal verliehen<br />

Die Bundesingenieurkammer würdigt<br />

mit seiner Auszeichnung bedeutende<br />

Ingenieurbauwerke. Das Duisburger<br />

Pumpwerk ist das mittlerweile zwölfte<br />

Bauwerk, das ausgezeichnet wird. Die in<br />

Frage kommenden Bauwerke müssen<br />

sich in Deutschland befinden und älter<br />

als 50 Jahre sein. Zu dem Duisburger<br />

Pumpwerk ist auch eine Publikation der<br />

Bundesingenieurkammer erschienen:<br />

Kierdorf, Alexander -<br />

Das Pumpwerk Alte<br />

Emscher Duisburg.<br />

1. Aufl. <strong>Berlin</strong>:<br />

Bundesingenieurkammer<br />

2013.<br />

96 Seiten, 106 Abb., Englisch-Broschur,<br />

9.80 Euro,<br />

ISBN 978-3-941867-11-6.<br />

Bestellungen oder Rezensionsexemplare<br />

bitte über info@bingk.de<br />

oder www.bingk.de/order-hw.<br />

Pressekontakte:<br />

Ingenieurkammer-Bau NRW:<br />

Pressesprecher Michael Bosse,<br />

Telefon 0211- 13067132,<br />

Mobil 0172 – 2710165<br />

E-Mail: bosse@ikbaunrw.de<br />

Emschergenossenschaft:<br />

Pressesprecher Ilias Abawi,<br />

Telefon 0201 – 104 2586,<br />

Mobil 0177 - 4311831,<br />

E-Mail: abawi.ilias@eglv.de<br />

HANDLUNGSBEDARF AM<br />

BERLINER EICHENTOR<br />

Im letzten Jahr wurde ein Zeichen<br />

gesetzt: an der B1 wurden die ersten 10<br />

von den fehlenden ca. 140 Eichen<br />

gesetzt. Diese Chausse wurde von Carl<br />

Langhans nahezu zeitgleich mit seinem<br />

Brandenburger Tor erbaut.<br />

Damit ist diese einmalige, fast parkähnliche<br />

Einfahrt in die Stadt <strong>Berlin</strong> wieder ins<br />

Bewußtsein gerückt, und vielen ist der<br />

vernachlässigte Zustand dieser Straße<br />

erst jetzt in den Blick gerückt: große Lükken,<br />

tote bzw. artfremde Nachpflanzungen<br />

und Baumstubben.<br />

Zu den letztjährigen Spendern gehörten<br />

die Firmen Lorberg, Hermenegildo Zegna,<br />

die Deutsche Bahn AG und zahlreiche<br />

Einzelspender.<br />

In diesem Spätherbst wollen die Projektinitiatoren<br />

mit Hilfe der Stadtbaumaktion<br />

vom <strong>Berlin</strong>er Senat 25 Jungeichen setzten.<br />

Sie werden anschließen an die im<br />

vergangenen Jahr gepflanzten Jungbäume<br />

auf der Postdamer Chaussee (Höhe<br />

Hausnummer 25), und zwar stadteinwärts<br />

in Richtung der Preußischen Meile.<br />

Bei dieser Gelegenheit soll auch der<br />

preußische Meilenstein restauriert werden.<br />

Er ist, graffitiübersäht, in einem<br />

bedauernswerten Zustand.<br />

Für die diesjährige Pflanzung liegt auf<br />

dem Konto der Bezirkskasse Steglitz-<br />

Zehlendorf (Konto 1210 003 402, <strong>Berlin</strong>er<br />

Sparkasse BLZ 100 500 00, Stichwort<br />

BAUKAMMER BERLIN<br />

ANZEIGENAUFGABE BITTE PER EMAIL AN<br />

CB-VERLAG@T-ONLINE.DE<br />

BERLINER EICHENTOR, 1136 0007<br />

71666) das Geld für 19 Bäume bereit.<br />

Es fehlen aber noch die Mittel für die restlichen<br />

6 Bäume. Für die in diesem Jahr<br />

zu pflanzenden 25 Bäume wird der<br />

Zuschuß des <strong>Berlin</strong>er Senats in Form von<br />

500 €/Baum genutzt und so das Spendenaufkommen<br />

pro Eiche auf 500 € verringert.<br />

Eine kürzliche Begehung der Pflanzstelle<br />

ergab, dass trotz der großen, diesjährigen<br />

Sommerhitze die Jungbäume in vollem<br />

Saft stehen und ihre Kronen sich seit<br />

der Pflanzung nahezu verdoppelt haben.<br />

Lassen Sie uns deshalb an diesem kommenden<br />

Pflanztermin großzügig weitere<br />

Bäume pflanzen. im Voraus danken wir<br />

Ihnen für jede Art von Unterstützung<br />

eines Projekts, das den Handlungsbedarf<br />

an der B1 erkannt hat: DAS BERLI-<br />

NER EICHENTOR!<br />

Projektverantwortliche<br />

Ana Kunst-Baur Juergen Vetter<br />

BERLINER EICHENTOR<br />

ww.berlinereichentor.de<br />

44 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Recht<br />

Neues in der HOAI 2013:<br />

Folgende wesentliche Neuerungen bringt die HOAI 2013 gegenüber der HOAI 2009:<br />

Dipl.-Ing. Peter Kalte<br />

1. Tafelwerterhöhung<br />

Die HOAI 2013 erhöht die verbindlichen<br />

Tafelwerte im Schnitt um rund 17 %.<br />

Dabei werden die Honorare bei niedrigen<br />

anrechenbaren Kosten um bis zu 40 %<br />

erhöht und bei hohen anrechenbaren<br />

Kosten um einige wenige Prozent, in einzelnen<br />

Fällen (Technische Ausrüstung,<br />

Honorarzone I) sogar leicht reduziert. Die<br />

Verteilung ist innerhalb der Tafeln und<br />

zwischen den Leistungsbildern sehr<br />

unterschiedlich. Will man die Veränderung<br />

erkennen, ist das Gutachten des<br />

BMWi zur Honorarstruktur hilfreich.<br />

Damit ist die Erweiterung des Grundleistungsbilds<br />

und der wirtschaftlichen Entwicklung<br />

in den Tafelwerten abgebildet.<br />

2. Leistungsbilder<br />

Die Leistungsbilder wurden aktualisiert,<br />

weitgehend vereinheitlicht und erweitert.<br />

Dabei werden insbesondere die Leistungen<br />

zur Kosten- und Terminkontrolle<br />

deutlich erweitert. So ist in der Objekt und<br />

Fachplanung bereits in der Leistungsphase<br />

2 – Vorplanung ein Terminplan mit den<br />

wesentlichen Vorgängen des Planungsund<br />

Bauablaufs aufzustellen und in den<br />

Leistungsphasen 3 und 5 fortzuschreiben.<br />

In der Leistungsphase 6 ist jetzt das<br />

erstellte Leistungsverzeichnis vom Planer<br />

zu verpreisen. In der Leistungsphase 2 ist<br />

bereits ein Vergleich der Kostenschätzung<br />

mit den finanziellen Rahmenbedingungen<br />

vorgesehen und es gibt dann in 5<br />

statt wie bisher in 3 Leistungsphasen<br />

Kostenkontrollen.<br />

Damit ist die HOAI 2013 aktueller und<br />

erweitert die Termin- und Kostenplanung.<br />

3. Leistungsphasenbewertung<br />

Die HOAI 2013 verteilt die Prozente der<br />

Leistungsphasenbewertungen neu. So<br />

wird die Leistungsphase 2 Vorplanung<br />

durchgängig höher bewertet, die Leistungsphase<br />

9 niedriger. Ansonsten finden<br />

nur kleinere Verschiebungen statt.<br />

Damit legt die HOAI 2013 neue Gewichtungen<br />

in der Vergütung.<br />

4. Objektlisten<br />

Die Objektlisten für die Bestimmung der<br />

Honorarzonen als Regelzuordnung sind<br />

aktualisiert und erweitert. Es sind<br />

wesentlich mehr Beispiele aufgeführt<br />

und nach Kategorien gegliedert. So sind<br />

jetzt auch in der Technischen Ausrüstung<br />

die seit der HOAI 2009 eingeführten 8<br />

Anlagengruppen abgebildet.<br />

Damit wird die Honorarzonenbestimmung<br />

mit den Objektlisten wieder durchgängig<br />

und einfacher möglich.<br />

5. Aufträge für mehrer Objekte<br />

Die Abrechnung von Aufträgen, die meh-<br />

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≤≥


Recht<br />

rere Objekte umfassen, ist in § 11 HOAI<br />

2013 deutlich klarer als in der HOAI 2009<br />

geregelt. Insbesondere sind die Fälle, bei<br />

denen die anrechenbaren Kosten von<br />

mehreren Objekten zu addieren sind, sowohl<br />

in der Objektplanung, als auch in<br />

der Fachplanung weitgehend nachvollziehbar<br />

beschrieben. So wird jetzt in § 11<br />

Abs. 2 HOAI 2013 geregelt, dass nur<br />

dann die anrechenbaren Kosten von<br />

mehreren Objekte zu addieren sind,<br />

wenn diese weitgehend gleichartige Planungsbedingungen<br />

haben und im zeitlichen<br />

und örtlichen Zusammenhang als<br />

Teil einer Gesamtmaßnahme geplant und<br />

errichtet werden sollen.<br />

Damit ist die Honorarberechnung bei<br />

mehreren Objekten klarer geregelt.<br />

6. Planen und Bauen im Bestand<br />

Der Umbau ist wieder auf „wesentliche“<br />

Eingriffe in Konstruktion oder Bestand<br />

beschränkt und in der Höhe auf bis 33 %<br />

in den Objektplanungen und auf bis zu 50<br />

% bei den Fachplanungen begrenzt. In<br />

der Verordnungsbegründung wird klargestellt,<br />

dass es weder in der HOAI 2009,<br />

noch in der HOAI 2013 einen Mindestumbauzuschlag<br />

gibt. Dafür wird die mitzuverarbeitende<br />

Bausubstanz als Teil der<br />

anrechenbaren Kosten in § 4 Abs. 3 HOAI<br />

2013 wieder eingeführt. Diese ist erst im<br />

Rahmen der Kostenberechnung angemessen<br />

auszuweisen und erhöht die<br />

anrechenbaren Kosten. Dies greift für<br />

Umbauten, Erweiterungsbauten und für<br />

Instandsetzungen. Das gilt jetzt auch für<br />

Freianlagen. Bei diesen stellt die Verordnungsbegründung<br />

nur klar, dass dies<br />

nicht für natürlichen Bestand gilt.<br />

Damit ist in allen Leistungsbildern beim<br />

Planen und Bauen im Bestand wieder<br />

oder sogar neu mitverarbeitete vorhandene<br />

Bausubstanz anzusetzen.<br />

7. Änderungsleistungen<br />

§ 10 HOAI 2013 fasst jetzt alle Regelungen<br />

zur Vergütung von Änderungsleistungen<br />

in einem eigenen Paragrafen mit<br />

zwei Absätzen zusammen. § 10 Abs. 1<br />

HOAI 2013 normiert, dass und wann<br />

Honorarberechnungsgrundlagen anzupassen<br />

sind. § 10 Abs. 2 HOAI 2013<br />

regelt, dass eine Wiederholung von<br />

Grundleistungen entsprechend ihrem<br />

Wiederholungsanteil zu vergüten ist.<br />

Damit ist klargestellt, dass Änderungsleistungen<br />

zu vergüten sind und zwar entweder<br />

über eine Fortschreibung der<br />

Kostenberechnung oder als wiederholte<br />

Grundleistung entsprechend ihrem Wiederholungsanteil.<br />

8. Zahlung<br />

In § 15 Abs. 1 HOAI 2013 wird die Zahlung<br />

des Honorars zukünftig nicht mehr<br />

nur an eine prüfbare Rechnung gekoppelt,<br />

sondern auch an eine Abnahme.<br />

Ohne Abnahme ist keine Fälligkeit des<br />

Honorars mehr gegeben. Es besteht kein<br />

Zahlungsanspruch.<br />

Damit sollen und müssen zukünftig auch<br />

Planungsleistungen formell abgenommen<br />

werden. Das ist allerdings in allen<br />

Werkverträgen nach BGB der Standart.<br />

So kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber<br />

nach § 640 BGB eine Frist zur<br />

Abnahme setzen. Nach Ablauf der Frist<br />

gilt die Leistung als abgenommen.<br />

9. Verkehrsanlagen<br />

In den §§ 45 bis 48 HOAI 2013 erhalten<br />

die Verkehrsanlagen völlig eigenständige<br />

Regelungen. Es erfolgt keine Ankoppelung<br />

mehr an die Regelungen zu Ingenieurbauwerken.<br />

Damit sind einige<br />

Regelungen neu und verändert. So sind<br />

die Ausstattung und Nebenanlagen von<br />

Verkehrsanlagen klarer abgegrenzt Teil<br />

der anrechenbaren Kosten. Auch die<br />

Honorarzonenbestimmung über Bewertungsmerkmale<br />

ist wieder so, wie sie in<br />

der HOAI 1996/2002 war und auch nur so<br />

Sinn machte. In der Anlage 13 HOAI 2013<br />

erhalten die Verkehrsanlagen ein eingeständiges<br />

Leistungsbild.<br />

Damit gibt es für Verkehrsanlagen erstmalig<br />

umfassend eigenständige Regelungen.<br />

10. Tragwerksplanung<br />

In § 49 Abs. 2 HOAI 2013 wird das Tragwerk<br />

erstmalig in einer HOAI definiert.<br />

Nur noch die lastabtragenden Konstruktionen,<br />

die für die Standsicherheit maßgeblich<br />

sind, sind Teil des Tragwerks im<br />

Sinne der HOAI. Damit ist ab jetzt klargestellt,<br />

dass z. B. Geländer nicht Teil eines<br />

so definierten Tragwerks sind. Hat der<br />

Tragwerksplaner nur die Grundleistungen<br />

im Auftrag, ist die Berechnung von<br />

Geländern oder anderen nicht als Tragwerk<br />

im Sinne des § 49 Abs. 2 HOAI 2013<br />

einzustufenden Bauteilen eine Besondere<br />

Leistung und gesondert zu vergüten.<br />

Damit wird klargestellt, was zum Tragwerk<br />

im Sinne der HOAI gehört und was<br />

nicht.<br />

Bei Gebäuden ermitteln sich die anrechenbaren<br />

Kosten weiterhin mit 55 %<br />

der Baukonstruktionskosten und 10 %<br />

der Kosten der Technischen Anlagen. Die<br />

Anrechenbarkeit der Technischen Ausrüstung<br />

wurde also unverändert wie in der<br />

HOAI 2009 beibehalten. Die anrechenbaren<br />

Kosten von Ingenieurbauwerken<br />

werden nicht mehr nach der so genannten<br />

Gewerkeliste ermittelt, sondern ergeben<br />

sich aus 90 % der Baukonstruktionskosten<br />

und 15 % der Kosten der<br />

Technischen Anlagen. Bei hoch ausgestatteten<br />

Ingenieurbauwerken kann dies<br />

die anrechenbaren Kosten gegenüber<br />

der bisherigen Regelung deutlich erhöhen.<br />

Damit wird die Ermittlung der anrechenbaren<br />

Kosten von Tragwerken von Ingenieurbauwerken<br />

sehr viel einfacher.<br />

11. Technische Ausrüstung<br />

Der Anwendungsbereich der Technischen<br />

Ausrüstung wurde in der Anlagengruppe<br />

7 und 8 erweitert und klarer geregelt.<br />

In der Anlagengruppe 7 sind jetzt<br />

nicht mehr nur die nutzungsspezifischen<br />

Anlagen, sondern auch die verfahrenstechnischen<br />

Anlagen, und in der Anlagengruppe<br />

8 ist nicht nur die Gebäudeautomation,<br />

sondern auch die Automation<br />

von Ingenieurbauwerken aufgeführt.<br />

Damit ist die Planung der Verfahrensund<br />

Prozesstechnik von Ingenieurbauwerken<br />

endgültig in der Technischen<br />

Ausrüstung angekommen.<br />

12. Linienbauwerke<br />

In den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke,<br />

Tragwerksplanung und Technische<br />

Ausrüstung sind Vergütungsregelungen<br />

für Linienbauwerke aufgenommen.<br />

Demnach liegt bei Bauwerken mit<br />

großer Längenausdehnung, die unter<br />

gleichen baulichen Verhältnissen errichtet<br />

werden, ein Ausnahmefall nach § 7<br />

Abs. 3 HOI 2013 vor und es kann ein<br />

Honorar unterhalb der HOAI-Mindestsätze<br />

vereinbart werden.<br />

Damit regelt die HOAI 2013 erstmalig,<br />

dass Linienbauwerke einen Ausnahmefall<br />

darstellen.<br />

13. Beratungsleistungen<br />

Die in der Anlage 1 aufgeführten so<br />

genannten Beratungsleistungen:<br />

Umweltverträglichkeitsstudie, Bauphysik,<br />

Geotechnik und Ingenieurvermessung<br />

sind inhaltlich aktualisiert und entsprechen<br />

damit wieder den Regeln der<br />

Technik. Allerdings sind die Honorare<br />

dieser Leistungen weiterhin kein verbindlicher<br />

Teil der HOAI 2013. Die Honorare<br />

sind frei vereinbar.<br />

46 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Recht<br />

Rundschreiben SenStadtUm VI A Nr. 02 / 2013<br />

Vergabe- und Vertragswesen für Architekten und Ingenieure<br />

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen<br />

(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) vom 10. Juli 2013<br />

HOAI im Bundesgesetzblatt<br />

Begründung zur 7. Novelle der HOAI<br />

(Bundesratsdrucksache 334/13)<br />

Erlass des Bundesministeriums für Verkehr,<br />

Bau und Stadtentwicklung<br />

- B 10-8111.4.3 – vom 19.08.2013<br />

Verzeichnis der Anlagen zu Abschnitt II<br />

der ABau<br />

I. Neue Gliederung der Verordnung<br />

II. Zu wesentlichen inhaltlichen<br />

Änderungen<br />

III. Übergangsregelung<br />

IV. Hinweise zur Übergangsregelung<br />

V. Neue Anlagen der ABau<br />

Die Neufassung der Verordnung über<br />

die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen<br />

(HOAI) wurde am 16. Juli<br />

2013 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 53<br />

Seite 2732 ff. veröffentlicht und ist am<br />

17. Juli 2013 in Kraft getreten.<br />

Die neue HOAI 2013 gilt für alle ab<br />

diesem Datum abgeschlossenen<br />

Verträge für Architekten- und Ingenieurleistungen.<br />

Es gilt der Zeitpunkt der Leistungsvereinbarung<br />

und nicht der Leistungserbringung.<br />

Für das Nachstehende wird ergänzend<br />

wird auf die Teile I und II des o. g. Erlases<br />

des BMVBS vom 19. August 2013 verwiesen.<br />

I. Neue Gliederung der Verordnung:<br />

Kern der aktuellen Novellierung der HOAI<br />

sind die Modernisierung und Vereinheitlichung<br />

der Leistungsbilder sowie die<br />

Aktualisierung der Honorarstruktur. Die<br />

Verordnung wurde inhaltlich neu strukturiert<br />

und enthält umfangreiche Änderungen.<br />

Die HOAI bleibt in verbindliche und<br />

unverbindliche Regelungsbereiche gegliedert.<br />

Bei den verbindlichen Regelungsbereichen<br />

handelt es sich um die<br />

Teile 1 bis 5 der Verordnung (Allgemeine<br />

Vorschriften und Regelung der einzelnen<br />

Leistungsbereiche) sowie die Anlagen 2<br />

bis 15 (Objektlisten und Leistungsbilder).<br />

Der unverbindliche Verordnungsteil<br />

besteht aus der Anlage 1 zu § 3<br />

Absatz 1 HOAI 2013 für Beratungsleistungen.<br />

Die Honorare für Besondere<br />

Leistungen, die in der HOAI nicht<br />

abschließend aufgezählt sind, können<br />

ebenso frei vereinbart werden wie für die<br />

Leistungen der Anlage 1.<br />

Im Teil 1 werden allgemeine preis- und<br />

vertragsrechtliche Vorschriften zusammengefasst.<br />

Sie werden durch fachspezifische<br />

Regelungen in den einzelnen<br />

Leistungsbereichen der Teile 2 bis 4<br />

ergänzt oder durch Verweisungen in<br />

Bezug genommen (z.B. Umbauzuschlag,<br />

Beauftragung von Einzelleistungen, Wiederholungen<br />

etc.).<br />

Wieder aufgenommen in den Teil 1 wurden<br />

Regelungen zu den Honorarzuschlägen<br />

für Umbau / Modernisierung und für<br />

Instandsetzung / -haltung sowie zur<br />

Anrechenbarkeit der mitzuverarbeitenden<br />

Bausubstanz.<br />

Die Teile 2 bis 4 in Verbindung mit den<br />

Anlagen 2 bis 15 enthalten die Vorschriften<br />

über die Honorierung von<br />

Grundleistungen der Flächenplanung,<br />

der Objektplanung und der Fachplanung<br />

sowie die prozentuale Bewertung der<br />

Leistungsphasen und die Honorartafeln.<br />

Die Leistungsbilder selbst werden weiterhin<br />

in den Anlagen dargestellt.<br />

Neuerdings werden die Leistungsbilder<br />

für Gebäude und Freianlagen in den<br />

Anlagen 10 und 11 getrennt aufgeführt.<br />

Außerdem wurde das Leistungsbild für<br />

Ingenieurbauwerke in Anlage 12 vom<br />

Leistungsbild für Verkehrsanlagen in<br />

Anlage 13 separiert.<br />

Aufgegeben wurde die bisherige Anlage<br />

2, denn die Besonderen Leistungen werden<br />

beispielhaft den Grundleistungen im<br />

Leistungsbild der fachspezifischen Anlage<br />

gegenübergestellt. Außerdem wurden<br />

die Objektlisten wieder dem jeweiligen<br />

Leistungsbild einer Anlage zugeordnet<br />

und frühere Anlage 3 hierdurch aufgegeben.<br />

In diesem Zusammenhang wurden<br />

die Objektlisten neu nach Objekttypen<br />

strukturiert, denen tabellarisch die<br />

verschiedenen Honorarzonen zugeordnet<br />

werden.<br />

Überarbeitet wurden auch die Leistungsbilder<br />

der Beratungsleistungen in Anlage<br />

1 (für Umweltverträglichkeitsstudien,<br />

Bauphysik – Wärmeschutz / Energiebilanzierung<br />

– Bauakustik, Geotechnik und<br />

Ingenieurvermessung). Ihr Honorar ist<br />

nicht verbindlich geregelt und frei zu<br />

vereinbaren.<br />

II. Zu wesentlichen inhaltlichen<br />

Änderungen:<br />

Die Überarbeitung der Leistungsbilder<br />

hat zu begrifflichen und inhaltlichen Änderungen<br />

geführt. Außerdem wurden die<br />

prozentualen Bewertungen einiger Leistungsphasen<br />

geändert. Nach Angaben<br />

des Verordnungsgebers hat die Überarbeitung<br />

der Honorarvorschriften im Allgemeinen<br />

und im Besonderen Teil der<br />

HOAI zu einer durchschnittlichen Honorarerhöhung<br />

von 17 % (bei einer großen<br />

Spannweite) geführt. Im Folgenden werden<br />

wesentliche neue Regelungen<br />

aufgeführt:<br />

1. Dem an vielen Stellen der HOAI verankerten<br />

Schriftformerfordernis wird<br />

durch die Verwendung der neuen<br />

Vertragsmuster Rechnung getragen.<br />

2. Der Begriff „raumbildende Ausbauten“<br />

wurde durch die Bezeichnung<br />

„Innenräume“ ersetzt. Der Begriff<br />

„Leistungen eines Leistungsbildes“<br />

wurde auf die Bezeichnung „Grundleistungen“<br />

zurückgeführt. Der Begriff<br />

der „fachlich“ allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik in § 2<br />

HOAI 2009 wurde fallengelassen.<br />

3. Der Begriff „Objekt“ nach § 2 HOAI<br />

dient als Steuerbegriff und umfasst<br />

Gebäude, Innenräume, Freianlagen,<br />

Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen<br />

der Objektplanung. Er bezeichnet<br />

auch Tragwerke und Anlagen der<br />

Technischen Ausrüstung bei der<br />

Fachplanung.<br />

Innenräume können zusammengefasst<br />

mit Gebäuden ein Objekt bilden<br />

oder als Einrichtungsplanung ein<br />

eigenständiges Objekt darstellen.<br />

Anlagen der Technischen Ausrüstung<br />

bilden dann ein Objekt, wenn sie zu<br />

einer Anlagengruppe nach § 53<br />

Absatz 2 HOAI gehören oder funktional<br />

gleichartige Anlagen innerhalb<br />

einer Anlagengruppe darstellen.<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 47


Recht<br />

4. Für jeden Objektplaner besteht die<br />

Verpflichtung zur durchgängigen<br />

Kostenverfolgung. Deswegen wurden<br />

Grundleistungen zur Kostenkontrolle<br />

in den Leistungsphasen 2 und 6<br />

verankert.<br />

In diesem Sinne wurden auch die<br />

Leistungsphasen 6 und 7 ergänzt.<br />

Nunmehr sind bepreiste Leistungsverzeichnisse<br />

aufzustellen, die im<br />

Rahmen der Kostenkontrolle mit der<br />

Kostenberechnung und mit den<br />

Ausschreibungsergebnissen zu vergleichen<br />

sind.<br />

5. Außerdem wurden die Anforderungen<br />

an eine Dokumentation der Planungs-<br />

und Ausführungsergebnisse<br />

ergänzt und vereinheitlicht. Deswegen<br />

wurde in den Leistungsphasen 1<br />

bis 3 der Objektplanung die Grundleistung<br />

der „Dokumentation und<br />

Erläuterung der Ergebnisse“ präzisiert.<br />

In Leistungsphase 7 hat eine<br />

Dokumentation des Vergabeverfahrens<br />

zu erfolgen. Die systematische<br />

Zusammenstellung der zeichnerischen<br />

Darstellungen wurde von<br />

Leistungsphase 9 nach Phase 8 verschoben,<br />

da sie zeitlich mit der Übergabe<br />

des Objekts verknüpft ist und<br />

außerdem dem Auftraggeber bei einer<br />

etwaigen Teilabnahme nach der<br />

Leistungsphase 8 zur Verfügung stehen<br />

soll.<br />

6. Konsequent wurde das Aufstellen,<br />

Fortschreiben und Überwachen der<br />

Terminplanung in den Leistungsphasen<br />

2, 3, 5 und 8 bei der Planung<br />

von Gebäuden, Innenräumen, Freianlagen<br />

und von Technischer Ausrüstung<br />

vereinheitlicht.<br />

7. Als Grundleistung in Leistungsphase<br />

9 wird die fachliche Bewertung von<br />

Mängeln innerhalb der Verjährungsfrist<br />

von maximal fünf Jahren neu<br />

eingeführt. Die Überwachung der<br />

Mängelbeseitigung kann bei der<br />

Objektplanung zukünftig nur noch als<br />

Besondere Leistung beauftragt wer–<br />

den.<br />

8. Die Kosten von Anlagen der Maschinentechnik,<br />

die der Zweckbestimmung<br />

eines Ingenieurbauwerks dienen,<br />

sind anrechenbar, soweit der<br />

Objektplaner diese plant oder deren<br />

Ausführung überwacht (§ 42 Absatz 1<br />

HOAI 2013). Entsprechendes gilt für<br />

die Ausstattung und Nebenanlagen<br />

von Ingenieurbauwerken (§ 42 Absatz<br />

3 HOAI 2013) und von<br />

Verkehrsanlagen (§ 46 Absätze 1 und<br />

3 HOAI 2013). Zur Ausstattung von<br />

Straßen gehören u.a. Entwässe–<br />

rungsanlagen, Beleuchtung oder<br />

Lichtsignalanlagen.<br />

Das Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten<br />

und Betriebskosten und<br />

das Auflisten aller Anlagen mit technischen<br />

Daten und Angaben, z.B. für<br />

die Energiebilanzierung, wurde in<br />

Hinblick auf eine nachhaltige Planung<br />

in Leistungsphase 3 des Leistungsbildes<br />

Technische Ausrüstung aufgenommen.<br />

9. Begrifflich besteht die mitzuverarbeitende<br />

Bausubstanz (nach § 4 Absatz<br />

3 HOAI 2013) aus Teilen der Konstruktion<br />

oder Installation und setzt<br />

eine feste Verbindung mit dem Bauwerk<br />

voraus. Ihre Honorierung berücksichtigt,<br />

dass sie bereits durch<br />

Bauleistungen hergestellt ist und<br />

durch Planungs- und Überwachungsleistungen<br />

technisch oder<br />

gestalterisch mit verarbeitet wird.<br />

Natürlich gewachsene Vegetation<br />

oder Trag- bzw. Binderschichten einer<br />

Fahrbahn, deren Deckschicht<br />

erneuert wird, gehören beispielsweise<br />

nicht zur mitzuverarbeitenden<br />

Bausubstanz. Sie ist entsprechend<br />

ihrem Umfang z.B. über die Fläche,<br />

das Volumen, Bauteile oder Kosten–<br />

anteile objektbezogen zu ermitteln.<br />

Umfang und Wert sind schriftlich zu<br />

vereinbaren. Der maßgebliche Zeitpunkt<br />

dafür ist der Abschluss der<br />

Kostenberechnung, wenn diese nicht<br />

vorliegt, die Kostenschätzung.<br />

10. Die Regelung und Höhe des Umbauund<br />

Modernisierungszuschlags (nach<br />

§ 6 Absatz 2 HOAI 2013) entsprechen<br />

im Wesentlichen § 24 der HOAI 2002.<br />

Er ist unter Berücksichtigung des<br />

Schwierigkeitsgrads bei Auftragserteilung<br />

schriftlich und frei zu vereinbaren.<br />

Ein durchschnittlicher Schwierigkeitsgrad<br />

von Umbauten und<br />

Modernisierungen liegt in der Regel<br />

bei Honorarzone III (für Technische<br />

Ausrüstung: bei Honorarzone II) vor.<br />

Abhängig vom Leistungsbereich können<br />

bei einem durchschnittlichen<br />

Schwierigkeitsgrad Zuschläge bis zu<br />

33 % bei Objektplanungen (außer<br />

Innenräume) und bis zu 50 % bei<br />

Fachplanungen festgelegt werden.<br />

Wird kein Umbauzuschlag schriftlich<br />

vereinbart, wird ab einem durchschnittlichen<br />

Schwierigkeitsgrad<br />

unwiderleglich vermutet, dass ein<br />

Zuschlag von 20 % als vereinbart gilt.<br />

Wie bisher können die Vertragsparteien<br />

auch einen Zuschlag von<br />

weniger als 20 % vereinbaren.<br />

Gegenüber der alten Regelung wurde<br />

die prozentuale Wertspanne verringert,<br />

da neuerdings wieder die<br />

mitzuverarbeitende Bausubstanz<br />

anrechenbar ist. So können bei<br />

Umbauten und Modernisierungen u.<br />

U. sowohl ein Zuschlag als auch die<br />

mitzuverarbeitende Bausubstanz ho–<br />

norarwirksam werden. Da unter Umbauten<br />

ausschließlich Umgestaltungen<br />

mit wesentlichen Eingriffen in<br />

Konstruktion und Bestand zu verstehen<br />

sind, kann bei unwesentlichen<br />

Eingriffen (im Rahmen von Erweiterungsbauten,<br />

Instandsetzungen<br />

oder Instandhaltungen) lediglich die<br />

mitzuverarbeitende Bausubstanz<br />

berücksichtigt werden.<br />

11. Der Begriff der „anderen Leistungen“<br />

(§ 3 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 7 Absatz<br />

5 HOAI 2009) wurde zugunsten des<br />

neuen § 10 HOAI (2013) aufgegeben.<br />

Die neue Regelung stellt auf eine Ei–<br />

nigung zwischen Auftragnehmer und<br />

Auftraggeber ab, in der Änderungen<br />

des Leistungsumfangs und Anpassungen<br />

der Vergütung während der<br />

Laufzeit eines Vertrages schriftlich<br />

vereinbart werden. Diese Anforderung<br />

findet ihre Entsprechung in den<br />

neuen Vertragsmustern (siehe V.), in<br />

denen am Ende von jeder Leistungsphase<br />

ein einvernehmlich –<br />

zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber<br />

– abzuschließendes Erörterungsprotokoll<br />

gefordert wird.<br />

Dieses soll Abweichungen von den<br />

Projektzielen, deren Ursache bzw.<br />

Verursacher, mögliche Änderungen,<br />

Alternativen und Maßnahmen für die<br />

Planung benennen.<br />

12. Die Regelungen des § 11 wurden in<br />

der HOAI 2013 neu strukturiert und<br />

vereinfacht. In diesem Sinne wurde<br />

die Möglichkeit, anrechenbare<br />

Kosten zusammenzufassen, vom<br />

Grundsatz der „Getrennten Berechnung“<br />

in Absatz 1 unterschieden und<br />

in einen zweiten Absatz verschoben.<br />

Diese Reduzierungsregelung für<br />

„vergleichbare“ Objekte einer<br />

Gesamtmaßnahme in § 1 Absatz 2 ist<br />

von der Wiederholungsregelung in §<br />

11 Absatz 3 zu unterscheiden. Letztere<br />

gilt für im Wesentlichen „gleiche“<br />

Objekte, die im zeitlichen oder<br />

örtlichen Zusammenhang unter gleichen<br />

baulichen Verhältnissen (oder<br />

unter weitgehend vergleichbaren<br />

Bedingungen bei Technischer Aus-<br />

48 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Recht<br />

rüstung) geplant werden. Sie bezieht<br />

sich nicht mehr auf Leistungsphase<br />

7, sondern nur noch auf die Leistungsphasen<br />

1 bis 6. Die Wiederholungsregelung<br />

des § 11 Ansatz 4 gilt<br />

für Objekte, die bereits Gegenstand<br />

eines anderen Vertrags zwischen den<br />

Parteien waren. Sie ist jedoch nicht<br />

auf Freianlagen oder Verkehrsanlagen<br />

anwendbar.<br />

Bei den vergleichbaren Objekten<br />

kommt es darauf an, dass sie im<br />

funktionalen Zusammenhang einer<br />

Gesamtmaßnahme stehen. Gleich<br />

sind Objekte mit nahezu identischer<br />

Kubatur, Nutzung oder Raumaufteilung.<br />

Gleiche bauliche Verhältnisse<br />

bestehen bei nahezu identischem<br />

Baugrund oder entsprechender<br />

Nachbarbebauung.<br />

13. Die Regelungen für Instandsetzungen<br />

und Instandhaltungen wurden<br />

von § 36 HOAI 2009 nach § 12 HOAI<br />

2013 verschoben. Inhaltlich bleibt es<br />

unverändert bei einem Zuschlag um<br />

bis zu 50 % für Grundleistungen der<br />

Leistungsphase 8 bei Objekten. Die<br />

Regelung gilt nicht für die örtliche<br />

Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken<br />

und Verkehrsanlagen, die<br />

als Besondere Leistung frei zu vereinbaren<br />

ist.<br />

14. Grundsätzlich können alle Leistungsphasen<br />

eines Leistungsbilds,<br />

Teile von Leistungsphasen, einzelne<br />

Grundleistungen oder auch nur Teile<br />

von Grundleistungen nach HOAI<br />

beauftragt werden. Hierbei ist zu<br />

berücksichtigen, dass die in den<br />

Leistungsbildern erfassten Grundleistungen<br />

im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen<br />

Erfüllung eines Auftrags<br />

erforderlich sind. Gemäß § 8<br />

Absatz 2 hat die Vereinbarung der<br />

Bewertung (Prozentsätze) für übertragene<br />

Leistungsphasen, Teile von<br />

Leistungsphasen oder Einzelleistungen<br />

schriftlich zu erfolgen.<br />

Dies betrifft auch Leistungsphase 1<br />

(Grundlagenermittlung). Grundsätzlich<br />

steht einer Übertragung der<br />

Grundleistungen aus Leistungsphase<br />

1 an einen freiberuflich Tätigen nichts<br />

entgegen. Es ist jedoch zu überprüfen,<br />

ob die Grundlagenermittlung<br />

– im Ganzen oder in Teilen – bereits in<br />

vorangegangenen Projektphasen,<br />

z.B. im Rahmen des Bedarfsprogramms,<br />

eines Planungswettbewerbs<br />

oder durch Maßnahmen im<br />

Verfahren für frühe Kostensicherheit<br />

erbracht wurden.<br />

III. Übergangsregelung<br />

Die neue Verordnung gilt nicht für<br />

Grundleistungen, die vor ihrem Inkrafttreten<br />

vertraglich vereinbart wurden (§ 57<br />

HOAI 2013). Diese Regelung entspricht<br />

im Kern der Übergangsregelung des § 55<br />

HOAI 2009.<br />

Aufträge über freiberufliche Leistungen<br />

sind vor deren Aufnahme auf der Grundlage<br />

der Musterverträge der ABau und<br />

der Allgemeinen Vertragsbestimmungen<br />

(AVB) schriftlich zu erteilen.<br />

IV. Hinweise zur Übergangsregelung<br />

1. Stufenweise Beauftragung<br />

Die Vertragsmuster der ABau sehen eine<br />

stufenweise Beauftragung der Leistungen<br />

vor. Auch bei Stufenverträgen, die<br />

vor Inkrafttreten der HOAI 2013<br />

abgeschlossen und in denen Honorarvereinbarungen<br />

über später zu erbringende<br />

Leistungen getroffen wurden, gilt<br />

das bisherige Recht fort. Nach einem<br />

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Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 49


Recht<br />

Urteil des BGH steht die Honorarvereinbarung<br />

bei stufenweiser Beauftragung<br />

unter der aufschiebenden Bedingung,<br />

dass die in Aussicht genommenen Leistungen<br />

tatsächlich in Auftrag gegeben<br />

werden. Die hierzu vorab getroffene Honorarvereinbarung<br />

wird mit der vertraglichen<br />

Vereinbarung über die<br />

auszuführenden Leistungen wirksam<br />

und ist deshalb „bei Auftragserteilung“<br />

getroffen (BGH, Urteil vom 27.11.2008 –<br />

VII ZR 211/07).<br />

2. Anpassungsverträge<br />

Die Anpassung bestehender Verträge ist<br />

im Einzelfall zu prüfen. Unter Umständen<br />

kann es für den öffentlichen Auftraggeber<br />

sinnvoll sein, Leistungen zu beauftragen,<br />

die in die Leistungsbilder der HOAI<br />

neu aufgenommen worden sind. Die Verhandlungen<br />

über Leistungsänderungen<br />

sollten sich an den Leistungsbildern und<br />

der Vergütung nach neuer HOAI orientieren<br />

Die Beauftragung erfolgt schriftlich<br />

und per Nachtrag zum bestehenden Vertrag.<br />

3. Besonderheiten bei Vergabeverfahren<br />

Verträge für Architekten- und Ingenieurleistungen<br />

sind auch dann nach der<br />

HOAI 2013 abzuschließen, wenn der Vertrag<br />

nach dem 17. Juli 2013 geschlossen<br />

werden soll, der Bekanntmachung und<br />

Wertung im vorausgegangenen Vergabeverfahren<br />

jedoch noch die HOAI<br />

2009 zugrunde gelegt wurde. Bei der<br />

Beauftragung von verbindlichen HOAI-<br />

Leistungen ist eine Benachteiligung<br />

anderer Bieter nicht zu befürchten,<br />

solange von allen Bietern die gleichen<br />

Grundleistungen gefordert und abweichende<br />

Angebote nicht akzeptiert wurden.<br />

In jedem Fall ist eine Prüfung im Einzelfall<br />

erforderlich. Zum Beispiel:<br />

Für einen im VOF-Verfahren angebotenen<br />

und akzeptierten Umbauzuschlag<br />

nach HOAI 2009 ist davon auszugehen,<br />

dass er die erforderlichen Leistungen im<br />

Bestand (abhängig vom Umfang und<br />

vom Schwierigkeitsgrad) angemessen<br />

berücksichtigt. Eine entsprechende<br />

Honorierung kann nach HOAI 2013<br />

durch eine Anrechnung der mitzuverarbeitenden<br />

Bausubstanz und einen<br />

anderen Umbauzuschlag erreicht werden.<br />

Im Einzelfall bietet sich eine Nachverhandlung<br />

mit den in Betracht kommenden<br />

Bietern unter Beachtung des<br />

Gleichbehandlungsgrundsatzes an.<br />

Nach wie vor sollte der Leistungswettbewerb<br />

und nicht der Preiswettbewerb im<br />

Vordergrund stehen.<br />

Jede Anpassung bestehender Verträge<br />

muss die Höchst- und Mindesthonorare<br />

der neuen HOAI respektieren.<br />

V. Neue Anlagen der ABau<br />

Anlage 4 kann entnommen werden,<br />

welche Dokumente (Formulare und<br />

Texte) in der Anweisung für die Vorbereitung<br />

und Durchführung von Bauaufgaben<br />

<strong>Berlin</strong>s (ABau) neu aufgenommen<br />

oder aufgehoben wurden. Die Dateien<br />

werden sukzessive als ausfüllbare Formulare<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

Sie sind über den folgenden Link auf die<br />

aktuelle ABau aufrufbar:<br />

(http://www.stadtentwicklung.berlin.de/<br />

service/gesetzestexte/de/abau/index.sh<br />

tml).<br />

Im Auftrag<br />

Meyer<br />

Neue Gehälter in Architektur- und Ingenieurbüros<br />

Für die Beschäftigten in den Architekturund<br />

Ingenieurbüros sind neue Gehälter<br />

vereinbart. Im August einigten sich die<br />

Tarifpartner ASIA und ver.di auf eine<br />

Erhöhung. Sie zeigt nach wie vor die<br />

schwierige Lage der Architektur- und<br />

Ingenieurbüros auf. Mit knapp über 1 %<br />

Steigerung und einer Einmalzahlung<br />

kann nicht von einer üppigen Lohnerhöhung<br />

gesprochen werden.<br />

Dazu gibt es eine Reihe von Fakten, die<br />

dieses Resultat rechtfertigen und bei den<br />

Tarifpartnern zur Einigung geführt haben.<br />

Dazu zählt auch die jüngst gültig gewordene<br />

HOAI 2013.<br />

Wie sollen Architekten und Ingenieure<br />

ihrer sozialen Verantwortung nachkommen,<br />

wenn die Einnahmesituation durch<br />

die HOAI 2013 nicht den Notwendigkeiten<br />

entspricht? Wie kann über haupt die<br />

HOAI als Honorargrundlage herangezogen<br />

werden, wenn mit allen Tricks und<br />

Vertragsformulierungen, aber auch durch<br />

eigenes Angebot ein Honorar unter dem<br />

Mindestsatz vereinbart wird oder werden<br />

muss?<br />

Vergessen wird dabei die zwangsweise<br />

nachlassende Qualität der Planungsleistung.<br />

Die Zahl der Schäden wächst und<br />

hat bei denen, die wegen Schadensfällen<br />

mit ihrer Versicherung Kontakt haben,<br />

schon ernste Auswirkungen. Nicht nur<br />

die Prämien für die Haftpflicht steigen.<br />

Auch sind schadenbelastete Verträge bei<br />

allen Gesellschaften stark unter Beobachtung.<br />

Erhebliche Mehrprämien oder<br />

gar Kündigungen sind ein ernsthaftes<br />

Thema geworden. Es brodelt. Das zeigt<br />

sich auch daran, dass der ohnehin kleine<br />

Kreis der Versicherer für Architekten- und<br />

Ingenieurhaftpflichten ständig schrumpft.<br />

Der Tarifvertrag kann bestellt werden<br />

über Verlag der ingenieur GmbH,<br />

Rheinstr. 129 c, 76275 Ettlingen, Fax<br />

07243-39395, Mail an Bestellung@ingenieurverlag.de<br />

oder im Internet über<br />

www.ingenieurverlag.de zu Euro 26,20<br />

incl. MwSt. und Versand.<br />

Preis der Baukammer <strong>Berlin</strong> 2013<br />

für besonders gute Abschlussarbeiten auf dem Gebiet des Bauingenieur- und Vermessungswesens<br />

an den <strong>Berlin</strong>er Hochschulen und der Technischen Universität <strong>Berlin</strong>.<br />

Mit dem Preis der Baukammer soll die Vielseitigkeit des Bauingenieurwesens anhand von herausragenden und<br />

sich durch besondere Kreativität auszeichnenden Abschlussarbeiten gezeigt werden.<br />

Die Abschlussarbeiten aus dem Jahr 2013 müssen bis zum 31.01.2014 eingereicht werden.<br />

Nähere Informationen:<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> · Gutsmuthsstr. 24 · 12163 <strong>Berlin</strong> · Tel.: (030) 79 74 43-0 · www.baukammerberlin.de<br />

50 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Recht<br />

Neue Richtlinie für Planungswettbewerbe - RPW 2013<br />

Einführungsveranstaltung im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)<br />

am 16. Juli 2013 in <strong>Berlin</strong><br />

Intentionen und Neuregelungen der RPW 2013<br />

Dipl.-Ing. Marion Pristl<br />

Die RPW 2013<br />

aus der Sicht des BMVBS<br />

Das Bundesministerium<br />

für Verkehr,<br />

Bau und<br />

Stadtentwicklung<br />

hat in enger<br />

Zusammenarbeit<br />

und Abstimmung<br />

mit der Bundesarchitektenkammer<br />

und der Bundesingenieurkammer<br />

die neue<br />

Richtlinie für Planungswettbewerbe<br />

RPW 2013 am 31.01.2013 herausgegeben.<br />

Die neue überarbeitete RPW 2013<br />

ist inzwischen in zahlreichen Bundesländern<br />

seit dem 1. März 2013 eingeführt.<br />

Die Einführungsveranstaltung am<br />

16.07.2013 diente dazu, die neue RPW<br />

2013 mit ihren Intentionen und Neuregelungen<br />

seit ihrer Novellierung von 2008<br />

bekannt zu machen und Beispiele positiv<br />

durchgeführter Planungswettbewerbe<br />

aufzuzeigen.<br />

Die Veranstaltung wurde durch den Referatsleiter<br />

B10 Herrn MR Karl-Heinz Collmeier<br />

eröffnet und moderiert sowie im<br />

weiteren Verlauf vom Abteilungsleiter für<br />

Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten<br />

Herrn MDir Günther Hoffmann<br />

mit einem Vortrag zur inhaltlichen Ausrichtung<br />

der RPW 2013 eingeführt.<br />

Herr Hoffmann erläuterte zunächst die<br />

Änderungen in der neuen RPW, die sich<br />

im wesentlichen auf eine einfachere<br />

Handhabung für den Auslober des Planungswettbewerbes<br />

bezogen und auf<br />

die Fassung klarer Begrifflichkeiten<br />

sowie einem neuen und umfangreichen<br />

Anlagenteil (z.B. Anlage II Abs. 2.3 Ingenieurtechnische<br />

Planungen). Die Novellierung<br />

der RPW war durch die Anwendererfahrungen<br />

seit Herausgabe der<br />

RPW 2008 erforderlich geworden.<br />

Im Vordergrund standen vor allem die<br />

Stärkung des offenen Wettbewerbs<br />

sowie die bevorzugte Beauftragung des<br />

1. Preisträgers mit einem klaren Auftragsversprechen.<br />

Darüber hinaus sollte<br />

auch der Zugang für junge und kleine<br />

Büros erleichtert werden.<br />

Die gezielte Werbung für mehr Planungswettbewerbe<br />

erscheint gerechtfertigt,<br />

wenn man bedenkt, dass ca. 50% der<br />

Vergaben ohne einen Wettbewerb durchgeführt<br />

werden. Aus vielen Vorbehalten<br />

seitens der Kommunen und Länder<br />

gegenüber der Durchführung von Planungswettbewerben<br />

sollten hier mehr<br />

Beratungen bei der Umsetzung der Vergaben<br />

erfolgen und die Vorteile der Wettbewerbe<br />

hervorgehoben werden.<br />

Das BMVBS setzt sich deutlich für die<br />

Stärkung des offenen Wettbewerbs ein<br />

sowie für interdisziplinäre Wettbewerbe.<br />

Der Zugang zum Wettbewerb wird durch<br />

qualitative Kriterien bei der Bewertung<br />

der Referenzen ermöglicht. Das häufig<br />

angewendete Zulosen von weiteren<br />

Bewerbern ist aus Sicht des BMVBS vergaberechtlich<br />

(>Gleichbehandlungsgrundsatz)<br />

nicht möglich. Zur Umsetzung<br />

von mehr Bürgerbeteiligung bei<br />

Großprojekten kann in geeigneten Fällen<br />

von den RPW abgewichen werden,<br />

wobei hier eine Berichtspflicht an das<br />

BMVBS besteht.<br />

Weitere Informationen sind online zu finden<br />

unter:<br />

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/<br />

Artikel/B/richtlinien-fuer-planungswettbewerbe.html?linkToOverview=js<br />

Die RPW2013 aus Sicht der<br />

Bundesarchitektenkammer und<br />

Bundesingenieurkammer<br />

Herr Joachim Brenncke, Vizepräsident<br />

der Bundesarchitektenkammer, sieht<br />

nicht nur bei den Kommunen und Ländern<br />

mehr Bedarf an Werbung für die<br />

Durchführung von Planungswettbewerben,<br />

sondern auch vermehrt bei den privaten<br />

Bauherrn, die häufig im schwierigen<br />

städtebaulichen Umfeld bauen wollen<br />

und deshalb auf eine breite Akzeptanz<br />

in der Gesellschaft angewiesen<br />

sind. Des weiteren sind geeignete<br />

Zugangsbedingungen für die Bewerber<br />

erforderlich, um den Teilnehmerkreis von<br />

vorn herein nicht zu sehr einzuschränken.<br />

Zugangsbeschränkungen sind in<br />

der Regel nicht innovationsfördernd. Zu<br />

beachten ist in diesem Kontext, dass ca.<br />

90 % der Architektenbüros aus weniger<br />

als 5 Mitarbeitern bestehen und folglich<br />

an den Verfahren zu beteiligen sind.<br />

Von Seiten der Bundesingenieurkammer<br />

wies Prof. Hans Georg Reinke als Vorsitzender<br />

des Bundeswettbewerbsausschusses<br />

auf die zunehmende Bedeutung<br />

der interdisziplinären Wettbewerbe<br />

hin. Die Motivation, einen fachübergreifenden<br />

Planungswettbewerb auszuloben,<br />

ergibt sich originär aus der Forderung<br />

nach der technischen Machbarkeit<br />

eines Projektes. Gerade bei Bauwerken<br />

mit großen Spannweiten und hohen Verkehrslasten<br />

sind die Bauingenieure<br />

bereits in der Entwurfsphase gefragt,<br />

und insbesondere zur Abschätzung des<br />

Unterhaltungsaufwandes sowie beim<br />

Bauen unter Betrieb und im Bestand wird<br />

das Know-how der Ingenieure von<br />

Anfang an benötigt. Der interdisziplinäre<br />

Wettbewerb sollte nicht nur für öffentliche<br />

Bauherren einen planerischen Vorteil<br />

bieten, sondern auch die privaten Bauherren<br />

ansprechen. Hier bieten Bewerbergemeinschaften<br />

mit möglichst vielen<br />

Baufachdisziplinen die Basis zur Planung<br />

komplexer Bauvorhaben, welche<br />

nachhaltig und energie-effizient erstellt<br />

werden sollen. Aus der Sicht der Bauingenieure<br />

sind die offenen bzw. nichtoffenen<br />

2-phasigen Wettbewerbe ein gutes<br />

Wettbewerbsinstrument; in der 1. Phase<br />

sind grundsätzliche Lösungsansätze zu<br />

liefern und erst in der 2. Phase wird in die<br />

vertiefte Bearbeitung eingestiegen. So<br />

kann der Bearbeitungsaufwand im Vorfeld<br />

reduziert werden. Zu beachten ist,<br />

dass die Wettbewerbsarbeit nur die Leistungen<br />

umfasst, die in Anlage II der<br />

RPW2013 angegeben sind. Zusätzliche<br />

Leistungen wzB. Renderings, Details,<br />

etc. müssen gesondert durch eine Anhebung<br />

der Wettbewerbssumme berücksichtigt<br />

werden.<br />

Als Beispiele für gelungene Ingenieurwettbewerbe<br />

bzw. interdisziplinäre Wettbewerbe<br />

wurden von Prof. Reinke der<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 51


Recht<br />

Grünwalder Brücke<br />

offene Wettbewerb der Isarbrücke Grünwald,<br />

der Einladungswettbewerb Taminatal/<br />

Schweiz sowie Beispiele im<br />

Bereich des nachhaltigen und energieeffizienten<br />

Hochhausbaus präsentiert.<br />

Hier waren anspruchsvolle Lösungen für<br />

die städtische bzw. die landschaftsplanerische<br />

Einbindung der Ingenieurbauten<br />

gefragt, die auf eine gute Resonanz in<br />

der Bürgerschaft stießen und einen wichtigen<br />

baukulturellen Beitrag geleistet<br />

haben.<br />

Für die Bauingenieure bedeuten Planungswettbewerbe<br />

nicht nur die Chance<br />

auf einen Auftrag, sondern auch die<br />

Möglichkeit, sich positiv in der Öffentlichkeit<br />

darzustellen. Damit verbunden ist<br />

meist auch ein Mehrwert an Status und<br />

Reputation sowie hoffentlich auskömmliche<br />

Honorare.<br />

© Grassl-ing.de<br />

© Grassl-ing.de<br />

Qualitätssteigerung<br />

durch Wettbewerbe<br />

In diesem Themenblock wurden die Praxiserfahrungen<br />

der öffentlichen und privaten<br />

Auslober vorgestellt.<br />

Über den positiven Ausgang eines offenen<br />

1-phasigen Wettbewerbs mit 142<br />

eingereichten Arbeiten für das Bundesministerium<br />

für Arbeit und Soziales<br />

berichtete der Referent des Bundesamtes<br />

für Bauwesen und Raumordnung<br />

Herr Michael Kasiske. Durch eine klar<br />

definierte Aufgabenstellung und der Forderung<br />

nach DGNB-Gold im nachhaltigen<br />

Bauen, wurde eine optimierte<br />

Lösung durch die Jury ausgewählt, die<br />

nicht nur den Kostenrahmen von 9,4 Mio.<br />

€ einhalten sollte, sondern vor allem auch<br />

die späteren Nutzer überzeugen konnte.<br />

Ein höchst interessanter<br />

Beitrag zu<br />

Wettbewerbserfahrungen<br />

beim Hochschulbau<br />

Hessen<br />

wurde von Herrn<br />

MR Guido Brennert<br />

vom Hessischen<br />

Ministerium für<br />

Finanzen beigesteuert.<br />

Das Land<br />

Hessen fördert den<br />

Hochschulneubau<br />

mit einem Entwicklungsprogramm,<br />

welches Investitionen<br />

von bis zu 3<br />

Mrd. € für den Zeitraum<br />

2008-2020<br />

vorsieht. Aufgrund<br />

dieser Investitionen<br />

wurde für jede<br />

Hochschule ein<br />

Masterplan aufgestellt, der die langfristige<br />

städtebauliche Entwicklung berücksichtigt.<br />

Die von Herrn Brennert gezeigten<br />

und bereits umgesetzten Projekte<br />

reichten von der Uni Frankfurt/Campus<br />

Westend über die Neubauten der Universitäten<br />

Gießen, Marburg, Fulda sowie<br />

Kassel. Hier wurden durch zum Teil offene<br />

Wettbewerbsverfahren die bestmögliche<br />

Lösung für den jeweiligen Hochschulstandort<br />

ausgewählt, wobei auch<br />

einige Projekte besondere Auszeichnungen<br />

vom BDA und den Deutschen Architekturpreis<br />

erhielten.<br />

Ähnlich zufrieden mit Planungswettbewerben<br />

war Herr Roland Wegricht als<br />

hauptamtlicher Kreisbeigeordneter des<br />

Lahn-Dill-Kreises, der mit der Durchführung<br />

des Realisierungswettbewerbes<br />

zum Neubau Berufliches Schulzentrum<br />

Wetzlar betraut war. Auch Herr Wegricht<br />

wies darauf hin, dass vor dem Wettbewerb<br />

die klare Formulierung der Aufgabenstellung<br />

durch den Bauherrn unabdingbar<br />

ist, um einen erfolgreichen Wettbewerb<br />

durchführen zu können. Die Aufstellung<br />

des Raumprogramms ist dabei<br />

ein wesentlicher Bestandteil der Aufgabe,<br />

der mit den Nutzern und Gremien<br />

abzustimmen ist. Diese Abstimmung<br />

kann vielfach mehrere Monate in<br />

Anspruch nehmen. Doch der Aufwand<br />

lohnt sich, indem die Bauaufgabe klare<br />

Konturen bekommt und auch die politischen<br />

Beteiligten bereits im Vorfeld<br />

involviert sind. Probleme entstehen<br />

meist dann, wenn der Kostenrahmen<br />

überschritten wird. Projekte können<br />

dadurch schnell scheitern.<br />

Als Vertreter der privaten Bauherrn war<br />

Herr Richard Adam als Leiter Baurechtschaffung<br />

von der Bayerische Hausbau<br />

GmbH & Co. KG mit einem Beitrag zu<br />

Wettbewerben erschienen. Sein Vortrag<br />

basierte auf den Hauptzielen Baukosten<br />

und Bauzeit, die den Investor primär<br />

interessieren. Die Bayerische Hausbau<br />

hat seit dem Jahr 2000 ca. 13 Wettbewerbe<br />

durchgeführt, wobei 50 % davon<br />

städtebauliche Wettbewerbe waren und<br />

50 % Realisierungswettbewerbe (Einladungswettbewerbe,<br />

kooperative Verfahren).<br />

Der Wettbewerb wurde von Herrn<br />

Adam als ein gutes Instrument zur Baurechtschaffung<br />

beschrieben. Wichtig ist<br />

nach seiner Meinung eine gute Wettbewerbsbetreuung.<br />

Als positive Beispiele<br />

wurde das Paulaner Areal am Nockherberg,<br />

das Joseph Pschorr Haus und die<br />

Hochäckerstrasse in München angeführt.<br />

Auch wurden zur besseren Bürgerbeteiligung<br />

öffentliche Workshops abgehalten.<br />

52 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Recht<br />

Wettbewerbsberater<br />

an der Seite der Auslober<br />

Herr Reinhard Drees von Drees & Huesmann<br />

Planer aus Bielefeld hat in seinem<br />

Beitrag ein Plädoyer für die Durchführung<br />

von Wettbewerben mit möglichst<br />

geringen Anforderungen an die Bewerber<br />

gehalten. Anhand seiner statistischen<br />

Auswertung von etwa 125 Wettbewerben<br />

konnte festgestellt werden, dass<br />

z.B. die Chancen des Wettbewerbserfolges<br />

von Teilnehmern, die in einem Losverfahren<br />

hinzugewählt wurden, zum Teil<br />

besser sind als die der gesetzten Teilnehmer.<br />

Herr Drees befürwortet die papierlose<br />

internetbasierte Teilnahme an Wettbewerben<br />

ohne einen Nachweis über Referenzen<br />

abgeben zu müssen. Bei Wettbewerben<br />

mit Referenzangaben wurden<br />

keine wesentlich besseren Gestaltungsergebnisse<br />

erzielt. Zur Teilnahme genügt<br />

die Kammerzugehörigkeit. Die durchschnittliche<br />

Wettbewerbslaufzeit (ab<br />

dem Tag der Auslobung bis einschl. zur<br />

Preisgerichtssitzung) betrug ca. 4.2<br />

Monate. Hier wird deutlich, dass die<br />

Argumentation vieler Auslober, aus zeitlichen<br />

Gründen VOF-Verfahren statt Planungswettbewerbe<br />

durchzuführen, hiermit<br />

widerlegt ist. Die statistische Auswertung<br />

zeigte darüber hinaus auch, dass 85<br />

% der folgenden Planungsaufträge an<br />

den 1. Preisträger vergeben wurden.<br />

Zum Abschluss hielt Herr Prof. Dr.-Ing.<br />

Stephan Engelsmann einen leidenschaftlichen<br />

Vortrag zur selbstverständlichen<br />

Beteiligung der Bauingenieure an<br />

Planungswettbewerben. Bisher sind die<br />

Bauingenieure oft nur am Rande im Planungswettbewerb<br />

vertreten, meistens<br />

als unentgeltliche Ideengeber oder als<br />

Berater im Hintergrund, mit dem Ergebnis,<br />

dass häufig kein bindender Auftrag<br />

daraus resultiert. Dies muss sich in<br />

Zukunft ändern, da der bautechnische<br />

Anspruch hinsichtlich Energie-Effizienz<br />

und nachhaltigem Bauen im Wettbewerb<br />

zunehmend an Bedeutung gewinnt und<br />

somit die angemessene Beteiligung der<br />

Bauingenieure zwingend notwendig<br />

macht. Der interdisziplinäre Wettbewerb<br />

sollte deshalb als Regelfall der Wettbewerbsverfahren<br />

gewählt werden. Nur in<br />

dieser Wettbewerbsform wird ein Auftragsversprechen<br />

für den Bauingenieur<br />

realisiert. Herr Prof. Engelsmann wies im<br />

Hinblick auf Fair-Play eindringlich auf die<br />

Einhaltung der Chancengleichheit und<br />

Gleichberechtigung der Bauingenieure<br />

im Planungswettbewerb hin. Darüber<br />

hinaus ist das Team wichtig, um die Kontinuität<br />

im Planungsprozess sicher zu<br />

stellen. Leider gibt es immer noch zu<br />

wenige Ingenieurwettbewerbe,<br />

die<br />

von den öffentlichen<br />

Bauherren<br />

z.B. in der Infrastrukturplanung<br />

ausgelobt werden.<br />

Diskussion und<br />

Schlusswort<br />

Bevor Herr Hoffmann<br />

zum Schlusswort<br />

kam, entwikkelte<br />

sich mit Bezug<br />

auf den letzten Vortrag<br />

eine anregende<br />

Diskussion hinsichtlich<br />

der Teilnahme<br />

der Bauingenieure<br />

an den<br />

Planungswettbewerben.<br />

Von den<br />

Architekten wurde<br />

auf den Umstand<br />

hingewiesen, dass<br />

in einigen Fachdisziplinen<br />

meist nicht<br />

so viele Ingenieure<br />

für einen Wettbewerb<br />

zur Verfügung<br />

stehen und folglich<br />

eher ein Architektenwettbewerb<br />

ohne direkte Beteiligung<br />

der Bauingenieure<br />

bevorzugt © Grassl-ing.de<br />

werde. Ein Architekt<br />

wies auf einen weiteren<br />

möglichen Weg hin, den Wettbewerb<br />

in 2 Stufen durchzuführen, um die<br />

Ingenieure angemessen zu beteiligen. In<br />

der 1. Stufe im Bewerberverfahren können<br />

sich die Ingenieure mit einem oder<br />

mehreren Architekten beteiligen. Nach<br />

der Bewerberauswahl wird das Team für<br />

die 2. Stufe benannt, welches dann die<br />

Möglichkeit zum Wettbewerbsgewinn<br />

erhält und somit den Auftrag für die weitere<br />

Bearbeitung. Eine Mehrfachbewerbung<br />

der Fachingenieure ist in dieser<br />

Stufe dann selbstverständlich ausgeschlossen.<br />

Das scheint ein praktischer<br />

Weg zu sein, die Ingenieure angemessen<br />

zu beteiligen. Diese Vorgehensweise<br />

wurde bereits im Wettbewerbsausschuss<br />

der Bundesingenieurkammer als<br />

machbare Alternative zum interdisziplinären<br />

Wettbewerb diskutiert (Anm. von<br />

der Autorin).<br />

Die einzelnen Ausgaben der Zeitschrift<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong><br />

finden Sie auch im Internet auf unserer Homepage<br />

www.baukammerberlin.de<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 53


Recht<br />

Bauablaufstörungen mit Auswirkungen auf die Bauzeit<br />

Dr.-Ing. Peter Pietschmann (PBI Pietschmann Beratende Ingenieurgesellschaft mbH)<br />

und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Jörg Umlauf (DBM | RECHTSANWÄLTE)<br />

Teil 1<br />

1. Ausgangslage<br />

Bauablaufstörungen und verzögerte Fertigstellungstermine<br />

geraten zunehmend<br />

in den Focus bei der Realisierung von<br />

Bauprojekten. Hiermit sind i.d.R. erhebliche<br />

wirtschaftliche Unsicherheiten für<br />

die Beteiligten verbunden.<br />

Aus Sicht der Auftraggeber (nachfolgend<br />

AG) beinhaltet die Bauzeit erhebliche<br />

Risiken: auf der einen Seite sind die an<br />

das Projekt geknüpften Anforderungen<br />

an Kosten und Qualitäten zu erfüllen,<br />

gleichzeitig soll die Nutzung zur Mitteleinnahme<br />

und Minimierung der Zwischenfinanzierungskosten<br />

zeitnah erfolgen.<br />

Für Planer und Auftragnehmer (nachfolgend<br />

AN) bedarf es eines reibungslosen<br />

Bauablaufs zur Erzielung eines wirtschaftlichen<br />

Ergebnisses. Störungen<br />

und hieraus erwachsende Auseinandersetzungen<br />

über Verantwortlichkeiten und<br />

monetäre Auswirkungen stellen erhebliche<br />

Unsicherheitsfaktoren dar. Aus Planersicht<br />

von besonderer Bedeutung ist<br />

der Umstand, dass regelmäßig auf der<br />

Basis des Vergütungssystems der HOAI<br />

allein die anrechenbaren Kosten maßgebend<br />

sind, Störungen und Bauzeitstrekkungen<br />

zwar zu einer Erhöhung der eigenen<br />

Kosten, nicht aber automatisch zu<br />

einer Erhöhung der Vergütung führen.<br />

Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass<br />

die Ursachen von Bauablaufstörungen in<br />

der baubegleitenden Planung und wachsendem<br />

Zeit- und Kostendruck sowohl<br />

beim AG als auch bei Planern und Baufirmen<br />

liegen. Störungen des Bauablaufes<br />

sind allerdings unvermeidbar. Dies<br />

folgt sowohl aus dem Recht des AG, Leistungen<br />

nach Vertragsabschluss zu<br />

modifizieren, als auch aus der Besonderheit<br />

des Bauens, dass im Vorfeld der<br />

Bauausführung oft nicht alle Randbedingungen<br />

abschließend beurteilt werden<br />

können. Der aus Planersicht wesentlichste<br />

Beitrag zur Sicherung der terminlichen<br />

Ziele ist die Vereinbarung verbindlicher<br />

Planlieferfristen und die Sorge dafür,<br />

dass diese eingehalten werden.<br />

Die beteiligten Projektpartner müssen mit<br />

dem Eintritt von Störungen rechnen und<br />

hierauf entsprechend reagieren. Der vorliegende<br />

Beitrag beschäftigt sich daher<br />

mit den baubetrieblichen und rechtlichen<br />

Grundlagen für die Bewertung von Bauablaufstörungen<br />

und deren terminlichen<br />

und monetären Auswirkungen.<br />

2. Systematisierung von Störungen<br />

Bei der Untersuchung der terminlichen<br />

und finanziellen Auswirkungen von Störungen<br />

ist zwischen solchen zu differenzieren,<br />

die dem AG zuzurechnen sind<br />

(dazu unter 2.1), solchen, die dem AN<br />

zuzurechnen sind (dazu unter 2.2) und<br />

solchen, die keiner Vertragspartei zuzurechnen<br />

sind (dazu unter 2.3).<br />

2.1 Störungen aus dem<br />

Verantwortungsbereich des AG<br />

Nach § 1 Abs. 3 und § 1 Abs. 4 VOB/B ist<br />

der AG grundsätzlich berechtigt, Änderungen<br />

des Bauentwurfs anzuordnen<br />

und die Ausführung zusätzlicher Leistungen<br />

zu verlangen. Solche gestalterischen<br />

Entscheidungen nach Abschluss des<br />

Bauvertrages führen regelmäßig zu bauzeitlichen<br />

Folgen.<br />

Ebenso führen Behinderungen, die aus<br />

Sicht des Unternehmers der AG zu vertreten<br />

hat, regelmäßig zu Konsequenzen<br />

im terminlichen Ablauf der Baustelle.<br />

Beispielhaft seien hier fehlende Planungsentscheidungen<br />

bzw. Planunterlagen<br />

bzw. Planfreigaben genannt.<br />

Der AG ist zudem verpflichtet, bei der<br />

Herstellung des Werkes mitzuwirken.<br />

Seine wesentliche Mitwirkungspflicht ist<br />

es, dem Unternehmer das Objekt in<br />

einem für die Aufnahme der beauftragten<br />

Leistung bereiten Zustand zur Verfügung<br />

zu stellen. Fehlt es also an Baugenehmigungen<br />

oder notwendigen Vorleistungen,<br />

so führen solche Verletzungen von<br />

Mitwirkungspflichten ebenfalls regelmäßig<br />

zu Konsequenzen bei den terminlichen<br />

Abläufen der Baustelle.<br />

2.2 Vom AN zu vertretende Störungen<br />

In § 5 Abs. 1 VOB/B ist geregelt, dass die<br />

Ausführung nach den Vertragsfristen zu<br />

beginnen, angemessen zu fördern und<br />

zu vollenden ist. Der Unternehmer ist<br />

also gehalten, entsprechend den Ablaufplänen<br />

seine Leistungen zu erbringen<br />

und so die Voraussetzungen der planmäßigen<br />

Abwicklung der Folgegewerke und<br />

im Ergebnis der termingerechten Fertigstellung<br />

zu schaffen. Ist er dazu nicht<br />

bereit bzw. nicht in der Lage, trägt er<br />

auch die terminlichen Folgen.<br />

2.3 Von keiner Vertragspartei zu<br />

vertretende Ereignisse<br />

Nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B führen<br />

Arbeitskampfmaßnahmen, höhere<br />

Gewalt oder andere für den AN unabwendbare<br />

Umstände zu einer Verlängerung<br />

der Ausführungsfristen. Gegenseitige<br />

finanzielle Ansprüche können die Vertragsparteien<br />

an solche Umstände regelmäßig<br />

nicht knüpfen.<br />

3. Kooperationsgebot – Verhalten der<br />

Vertragsparteien bei Störungen<br />

Das allgemeine Kooperationsgebot verpflichtet<br />

die Bauvertragsparteien,<br />

gemeinsam gedeihlich mit dem Ziel<br />

zusammenzuwirken, den Erfolg des<br />

Werkvertrages sicherzustellen, nämlich<br />

das Projekt abzuschließen.<br />

Unter Kooperationsgesichtspunkten ist<br />

der AN daher in jedem Fall einer Störung<br />

aus dem Verantwortungsbereich des AG<br />

verpflichtet, diesen auf die Konsequenzen<br />

hinzuweisen. Geht der AN von einer<br />

Störung durch Anordnungen des AG auf<br />

der Grundlage von § 1 Abs. 3 oder § 1<br />

Abs. 4 VOB/B aus, so stehen ihm zwar<br />

nach § 2 Abs. 5 bzw. § 2 Abs. 6 VOB/B<br />

Ansprüche auf Preisanpassung bzw.<br />

zusätzliche Vergütung zu, diese sollen<br />

aber vor der Ausführung der betroffenen<br />

Leistung vereinbart sein.<br />

Fußen diese Ansprüche somit auf terminlichen<br />

Auswirkungen der Anordnungen,<br />

müssen in den Nachträgen des AN auch<br />

die Störungsfolgen in terminlicher und<br />

finanzieller Hinsicht dargestellt werden.<br />

Nur diese Aufklärung gibt dem AG die<br />

Möglichkeit, über die Aufrechterhaltung<br />

seiner Anordnung oder die Zurücknahme<br />

seiner Anordnung eine verantwortungsbewusste<br />

Entscheidung zu treffen.<br />

Ebenso verhält es sich im Fall von Behinderungen<br />

aus dem Verantwortungsbereich<br />

des AG. Hier ist der AN nach § 6<br />

Abs. 1 VOB/B grundsätzlich ausdrücklich<br />

gehalten, die Behinderung unverzüg-<br />

54 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Recht<br />

lich schriftlich anzuzeigen. Hintergrund<br />

ist dabei auch hier die Überlegung, dem<br />

AG durch die schriftliche Anzeige die<br />

Konsequenzen der eingetretenen<br />

Umstände vor Augen zu führen. Unter<br />

praktischen Gesichtspunkten empfehlen<br />

wir den am Bauvertrag Beteiligten,<br />

Behinderungen fortlaufend durchzunummerieren<br />

und Behinderungen nicht nur<br />

anzumelden, sondern unbedingt auch<br />

abzumelden. Nur so lassen sich im<br />

Nachhinein Behinderungszeiträume<br />

nachvollziehen und deren terminliche<br />

und finanzielle Auswirkungen verlässlich<br />

beurteilen.<br />

Weitere Folge des Kooperationsgebotes<br />

ist die ausdrückliche Regelung in § 6<br />

Abs. 3 VOB/B, wonach der AN alles zu<br />

tun hat, was ihm zur Ermöglichung der<br />

Weiterführung der Arbeiten zugemutet<br />

werden kann. Er hat die Arbeiten unverzüglich<br />

wieder aufzunehmen, sobald die<br />

hindernden Umstände wegfallen und<br />

den AG davon zu benachrichtigen.<br />

Selbst in dem Fall, wo eine unterlassene<br />

Mitwirkungshandlung des AG zu einer<br />

Störung führt, obliegt es dem AN, hierauf<br />

ausdrücklich hinzuweisen. Nach § 642<br />

Abs. 1 BGB stehen dem AN in einem solchen<br />

Fall Entschädigungsansprüche<br />

nämlich nur dann zu, wenn der AG durch<br />

die unterlassene Mitwirkungshandlung in<br />

Verzug gerät. Verzug wiederum setzt<br />

nach § 286 BGB grundsätzlich eine Mahnung<br />

nach Eintritt der Fälligkeit voraus.<br />

Geht es also beispielsweise um fehlende<br />

Vorunternehmerleistungen, so ist der AN<br />

gehalten, seine Leistungen ausdrücklich<br />

anzubieten und nach dem Vorbild der<br />

Behinderungsanzeige den AG über die<br />

Umstände und deren Konsequenzen zu<br />

informieren.<br />

Im Fall einer Störung aus dem Verantwortungsbereich<br />

des AN treffen den AG korrespondierende<br />

Kooperationspflichten.<br />

Er kann nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B<br />

i.V.m. § 5 Abs. 4 VOB/B eine Vertragskündigung<br />

nur dann auf eine solche<br />

Pflichtverletzung des AN stützen, wenn<br />

er dem AN zunächst eine angemessene<br />

Frist zur ausreichenden technischen und<br />

personellen Ausrüstung der Baustelle<br />

gesetzt hat und die Kündigung angedroht<br />

hat.<br />

Es wird deutlich, dass sich aus dem allgemeinen<br />

Kooperationsgedanken die<br />

Grundverpflichtung ergibt, die jeweilige<br />

Vertragspartei auch im Fall von Pflichtverstößen<br />

zunächst qualifiziert „abzumahnen“.<br />

Dadurch soll der Weg zurück<br />

„auf den Pfad der Tugend“ geebnet werden<br />

– der Gesamterfolg des Projektes<br />

soll im Mittelpunkt der gemeinsamen<br />

Bestrebungen stehen.<br />

4. Ermittlung, Darstellung und<br />

Bewertung störungsbedingter<br />

Terminverschiebungen<br />

Auch bei Einhaltung der Kooperationspflichten<br />

werden Störungen mit terminlichen<br />

Ausführungen oft unvermeidbar<br />

sein. Gegenseitige Ansprüche der Vertragsparteien<br />

lassen sich hierauf aber nur<br />

bei einer professionellen Aufarbeitung<br />

der Störungsumstände und der Störungskonsequenzen<br />

stützen.<br />

Zur Feststellung der Ursachen und Verantwortlichkeiten<br />

eingetretener Bauverzögerungen<br />

sind nachfolgende Schritte,<br />

die im Weiteren erläutert werden, durchzuführen:<br />

Feststellung der vertraglichen<br />

Grundlagen<br />

<br />

<br />

<br />

Erfassung des tatsächlichen Bauablaufes<br />

Untersuchung und Bewertung der<br />

Einzelstörung<br />

Gesamtbetrachtung des gestörten<br />

Bauablaufes<br />

4.1 Feststellung<br />

der vertraglichen Grundlagen<br />

Ausgangspunkt bilden die Vorgaben aus<br />

den Ausschreibungsunterlagen sowie die<br />

unternehmerischen Angaben im Rahmen<br />

der Vergabe bzw. die Informationen, die<br />

sich aus dem nach Vertragsabschluss<br />

übergebenen Detailablauf ergeben.<br />

Ergebnis dieser Untersuchungen ist in<br />

terminlicher Hinsicht die Erarbeitung<br />

eines Soll-0-Ablaufplanes. Dieser ist<br />

Basis der späteren vergleichenden<br />

Betrachtungen.<br />

4.2 Erfassung<br />

des tatsächlichen Bauablaufes<br />

Von zentraler Bedeutung für die Ist-<br />

Erfassung ist die zeitnahe und kontinuierliche<br />

Erfassung des Leistungsstands.<br />

Hierbei gilt es auch, Leistungsänderungen<br />

zu erfassen.<br />

Den Bautagesberichten sind neben der<br />

Aufzeichnung der ausgeführten Leistungen<br />

und Einsatzzeiten<br />

<br />

<br />

<br />

Anzahl und Arbeitszeiten der eingesetzten<br />

Arbeitskräfte und Geräte,<br />

Materiallieferungen, Abtransporte,<br />

Witterungsbedingungen auf der<br />

Baustelle,<br />

Hinweise auf besondere Ereignisse<br />

zu entnehmen.<br />

<br />

<br />

Weiterhin sind Planlieferlisten wichtiger<br />

Bestandteil der Ist-Erfassung.<br />

Neben dem verantwortlichen Planverfasser<br />

ist eine klare Zuordnung<br />

zum jeweiligen Ausführungsvorgang<br />

im Terminplan vorzunehmen. Dies<br />

gilt insbesondere auch für später<br />

eingereichte Planergänzungen und –<br />

änderrungen.<br />

Alle festgestellten Umstände sind in<br />

einen Ist-Ablaufplan einzuarbeiten.<br />

4.3 Untersuchung und Bewertung der<br />

Einzelstörung<br />

<br />

<br />

<br />

Die Prüfung und sachliche Beurteilung<br />

der Einzelstörung orientiert sich<br />

grundsätzlich an den Behinderungsschreiben<br />

und umfasst folgende<br />

Prüfschritte:<br />

die Feststellungen nach formalen<br />

Gesichtspunkten,<br />

die Feststellung des Verantwortungsbereiches,<br />

die Feststellungen zur Tatsächlichkeit<br />

der Behinderung.<br />

Basierend auf diesen Feststellungen<br />

erfolgt die Beurteilung der bauzeitlichen<br />

Auswirkung jeder einzelnen behaupteten<br />

Behinderung.<br />

Feststellungen<br />

nach formalen Gesichtspunkten<br />

Gemäß VOB/B § 6 Abs. 1 hat wie dargestellt<br />

der AN den AG unverzüglich schriftlich<br />

zu informieren, wenn er sich in der<br />

ordnungsgemäßen Ausführung seiner<br />

Leistung behindert glaubt.<br />

Demnach ist es erforderlich, dass eine<br />

Behinderungsanzeige folgende Angaben<br />

enthält:<br />

Beginn der Behinderung,<br />

<br />

Beschreibung des Behinderungsgrundes,<br />

Mitteilung der Arbeiten, die von der<br />

Behinderung unmittelbar betroffen<br />

sind.<br />

Im Sinne des Kooperationsgebotes sind<br />

zudem die weiteren Folgen der Behinderung<br />

sowie die voraussichtliche Dauer<br />

der Behinderung mitzuteilen.<br />

Die Feststellung nach formalen<br />

Gesichtspunkten umfasst folgende<br />

Sachverhalte:<br />

Zeitlicher Zusammenhang Störungseintritt/<br />

Behinderungsanzeige:<br />

– Zu welchem Zeitpunkt wurde die<br />

Behinderung angezeigt? Wurde die<br />

Behinderung mit Eintreten des Störungstatbestandes<br />

oder nach Eintre-<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 55


Recht<br />

ten des Störungstatbestandes angezeigt?<br />

Verblieb dem AG noch ausreichend<br />

Zeit, die noch nicht eingetretene,<br />

drohende Behinderung abzustellen?<br />

– Gab es seitens des AN einen konkreten<br />

Vorschlag, wie die Behin-derung<br />

abgestellt werden kann?<br />

– Wurde die Behinderung abgemeldet?<br />

– Beziehen sich die vom AN als Ende<br />

der Behinderung beschriebenen<br />

Umstände auf den im Behinderungszeitraum<br />

angegebenen Behinderungsgrund?<br />

Feststellung des<br />

Verantwortungsbereiches<br />

Grundsätzlich ist, wie dargestellt, in Störungen<br />

zu unterscheiden, die vom AG,<br />

AN oder von sonstigen Einflüssen verursacht<br />

sind. Nur Verzögerungen, die aufgrund<br />

von Behinderungen durch den AG<br />

oder nicht vorhersehbare Umstände<br />

zurückzuführen sind, führen zu Bauzeitverlängerungsansprüchen<br />

des AN.<br />

4.4 Gesamtbetrachtung (Terminbilanz)<br />

Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse<br />

für die Einzelstörungen erfolgt die<br />

Betrachtung am Gesamtablauf. Die Einzelstörungen<br />

werden mit ihren spezifischen<br />

Anordnungsbeziehungen in den<br />

rechenbaren Terminplan eingefügt. Im<br />

Ergebnis ist verursachungsgerecht unter<br />

Anwendung der Netzplantechnik festzustellen,<br />

welche Störungen auf dem kritischen<br />

Weg liegen und wie hoch der<br />

jeweilige Anteil an der Gesamtverzögerung<br />

ist.<br />

Für die qualifizierte Bewertung ist von<br />

Bedeutung, dass die rechnerisch ermittelte<br />

Verlängerung der Bauzeit mit der<br />

tatsächlichen Situation auf der Baustelle<br />

verglichen und auf Plausibilität hin<br />

geprüft wird. Die alleinige theoretische<br />

Betrachtung ist unzureichend. Im Ergebnis<br />

ist festzustellen, von welchem Vertragspartner<br />

welcher Anteil der eingetretenen<br />

Bauzeitverlängerung verursacht<br />

bzw. welcher Zeitraum von keiner Vertragspartei<br />

zu vertreten ist.<br />

Europa<br />

In der baubetrieblichen Praxis erfolgt<br />

dabei eine Fortschreibung des Soll-0-<br />

Ablaufplanes unter Berücksichtigung der<br />

verschiedenen fortgeschriebenen Soll-<br />

Ablaufpläne, soweit die zugrunde liegenden<br />

Störungen aus Sicht des AN dem AG<br />

zuzuordnen sind und sodann ein<br />

Abgleich des Ergebnisses der Fortschreibung<br />

mit dem Ist-Ablaufplan.<br />

Der Beitrag wird fortgesetzt<br />

Im Heft 4/2013 werden wir zur Ermittlung<br />

und Darstellung störungsbedingter Mehrkosten<br />

Stellung nehmen, insbesondere<br />

zur Systematik der Ansprüche und zu<br />

deren Durchsetzung. Zudem werden wir<br />

die Ausführungen zusammenfassen.<br />

Feststellungen zur Tatsächlichkeit<br />

der Behinderung<br />

Für die baubetriebliche Beurteilung der<br />

Behinderung ist die Prüfung, wie sich die<br />

Behinderung tatsächlich im Bauablauf<br />

dargestellt hat, wesentlich.<br />

Daher werden Feststellungen zu folgenden<br />

Fragestellungen getroffen:<br />

– Hat der AG auf die Behinderungsanzeige<br />

schriftlich reagiert und wenn ja,<br />

wie?<br />

– Ergeben sich weitere Anhaltspunkte<br />

aus dem Schriftverkehr, dem Bautagebuch<br />

oder den Baustellenprotokollen,<br />

die über den Sachverhalt und die<br />

zeitliche Zuordnung weiteren Aufschluss<br />

geben?<br />

– Wurden die als nicht ausführbar angezeigten<br />

Arbeiten laut Bautagebuch<br />

tatsächlich eingestellt?<br />

Im Ergebnis dieser Betrachtungen sollte<br />

für jede Einzelstörung ein fortgeschriebener<br />

Soll-Ablaufplan erstellt werden. An<br />

dieser Stelle wird die Übersichtlichkeit<br />

deutlich erhöht, wenn die Behinderungsanzeigen<br />

chronologisch durchnummeriert<br />

worden sind und diese Nummern<br />

nun für die Bezeichnung der Einzelstörungen<br />

übernommen werden können.<br />

Europäische Vergaberechtsnovelle –<br />

BIngK erringt Teilerfolge<br />

Am 17. Juli 2013 sind die finalen Kompromisstexte<br />

der drei Richtlinien des<br />

Pakets zur Modernisierung des EU-Vergaberechts<br />

in englischer Sprache vorgelegt<br />

worden, die der Ratsvorsitz dem<br />

Europäischen Parlament zur Zustimmung<br />

übermitteln wird. Der Rat wird den<br />

Texten vorbehaltlich der sprachjuristischen<br />

Prüfung formell zustimmen, sofern<br />

das Europäische Parlament im Plenum<br />

diesen Text ohne weitere Änderungen<br />

annimmt. Die Abstimmung im Europäischen<br />

Parlament wird voraussichtlich im<br />

November 2013 angesetzt. Die formelle<br />

Zustimmung des Rates könnte dann<br />

spätestens im Dezember erfolgen. Die<br />

BIngK begleitet seit ca. vier Jahren die<br />

Entwicklung dieser Richtlinie durch Stellungnahmen<br />

und Gespräche in <strong>Berlin</strong><br />

und Brüssel. Bei über 1.000 Stellungnahmen<br />

konnten folgende Kernpunkte<br />

durchgesetzt werden.<br />

• Art. 4: Schwellenwerte<br />

Der Schwellenwert für die Vergabe<br />

sozialer und vergleichbarer Dienstleistungen<br />

(Art. 4 d) ist auf 750.000 €<br />

angehoben worden (Verfahrensregelungen:<br />

Art. 74 ff.). Die BIngK hatte<br />

ganz allgemein bei der Vergabe von<br />

Dienstleistungen eine Anhebung auf<br />

über 500.000 € gefordert (Art. 4 b –<br />

130.000 €), was weder im Europäischen<br />

Parlament noch im Rat eine<br />

Mehrheit gefunden hat.<br />

• Die während des Beratungsprozesses<br />

im Europäischen Parlament ursprünglich<br />

vorgeschlagene Einführung eines<br />

sehr weitgehenden Projektbegriffs<br />

(Art. 1) als Grundlage für die Berechnung<br />

der Schwellenwerte ist nicht<br />

weiterverfolgt worden. Dieser neue<br />

Projektbegriff, der die Aufgabe der<br />

Trennung von Planung und Ausführung<br />

bedeutet hätte, war einer der<br />

BIngK-Kernkritikpunkte in Brüssel.<br />

• Vergabeverfahren<br />

Art. 27: Verhandlungsverfahren: Für<br />

das Verhandlungsverfahren hat es in<br />

Art. 27 Nr. 1 (Absatz 2) nochmals eine<br />

Präzisierung hinsichtlich der näheren<br />

Beschreibung der mit der Ausschreibung<br />

verfolgten Lösungsansätze<br />

gegeben.<br />

• Art. 29: Innovationspartnerschaft<br />

Das Verfahren der Innovationspartnerschaft<br />

wird eingeführt und hat in<br />

Art. 29 Nr. 3a-3c noch weitere Konkretisierungen<br />

erfahren.<br />

• Art. 56/Annex XIV: Auswahlkriterien/<br />

längere Referenzzeiträume<br />

Die Möglichkeit der Verlängerung der<br />

Referenzzeiträume für den Nachweis<br />

der technischen Leistungsfähigkeit<br />

auf mehr als fünf bzw. drei Jahre ist<br />

aufgenommen worden. Dies wird von<br />

der BIngK begrüßt, da es einer jahrelangen<br />

Forderung der BIngK entspricht.<br />

56 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Recht<br />

Verbindliche Bestellung<br />

per E-Mail info@baukammerberlin.de<br />

per Fax (030) 797 443 – 29<br />

oder Post an:<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong><br />

Gutsmuthsstraße 24<br />

D - 12163 <strong>Berlin</strong><br />

Ich bestelle einen<br />

Ingenieurausweis | Professional Card<br />

mit folgenden Angaben:<br />

Titel, Name, Vorname:<br />

Geburtstag, Ort:<br />

Mitgliedsnummer:<br />

Ausweis-Rückseite (nur gesetzlich anerkannte Listen in Deutschland):<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Beratende(r) Ingenieur/in<br />

Bauvorlageberechtigte(r) Ingenieur/in gemäß § 66 Abs. 2 BauOBln<br />

Öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachverständige(r)<br />

Öffentlich bestellte(r) Vermessungsingenieur/in<br />

Prüfingenieur/in für Brandschutz ...für Standsicherheit ...für den Erd- und Grundbau<br />

<br />

<br />

Prüfsachverständige(r) für technische Anlagen und Einrichtungen<br />

Prüfsachverständige(r) für energetische Gebäudeplanung<br />

Gebühren für die Zweitausfertigung eines Ingenieurausweises<br />

Die Baukammer <strong>Berlin</strong> erhebt für die Zweitausfertigung eines Ingenieurausweises gem. § 6 Abs.1 der Verordnung über die<br />

Erhebung von Gebühren durch die Baukammer <strong>Berlin</strong> eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR.<br />

Bitte überweisen Sie die Gebühr gleichzeitig mit der Abgabe des Bestellformulars unter Angabe Ihres Namens und Ihrer<br />

Mitgliedsnummer auf eines unserer unten angegebenen Konten.<br />

Der Bestellung sind bitte beizufügen (per Fax, per E-Mail-Anhang oder per Post):<br />

• Kopie des Personalausweises<br />

• Ausweisgerechtes Foto in digitaler Form (z. B. im Dateiformat: xxx.jpg - gern als E-Mail-Anhang oder auf CD-ROM)<br />

Datum:<br />

Unterschrift: ___________________________________<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 57


Recht<br />

• Art. 57: Eigenerklärungen<br />

Die Verfahrenserleichterung durch<br />

Eigenerklärungen ist beibehalten worden,<br />

wie von der BIngK begrüßt. Art.<br />

57 hat in Nr. 1 Absatz 1 und 4 eine<br />

stärkere Überarbeitung erfahren,<br />

indem zum einen statt des ursprünglich<br />

vorgesehenen Europäischen Passes<br />

(Art. 59) ein sog. „European Single<br />

Procurement Document“ eingeführt<br />

wird. Vorbehaltlich einer vertieften<br />

Prüfung erscheint es begrüßenswert,<br />

dass dieses in mehreren Verfahren<br />

verwendet werden kann, vorausgesetzt,<br />

dass die Richtigkeit der Angaben<br />

nochmals durch den Bewerber<br />

versichert wird.<br />

• Art. 66: Stärkung des<br />

Qualitätsaspekts bei der Vergabe<br />

In Art. 66 Nr.2 wird der BIngK-Forderung<br />

nach einer Stärkung des Qualitätsaspekts<br />

(anstatt der Berücksichtigung<br />

„nur“ des niedrigsten Preisangebots)<br />

Rechnung getragen. Der bundesdeutsche<br />

Gesetzgeber hat aufgrund<br />

des Art. 66 bereits eine entsprechende<br />

Änderung der Vergabe- verordnung<br />

(VgV) auf den Weg gebracht.<br />

(Quelle Bundesingenieurkammer)<br />

Enge Zusammenarbeit zwischen<br />

ECEC und Institut of Civil Engineers<br />

(ICE)<br />

Am 17. Juli 2013 fand in den Räumen des<br />

ICE in London eine gemeinsame Sitzung<br />

zwischen Vertretern des ECEC (Präsident<br />

Remec, Generalsekretär Thürriedl<br />

und BGF Noebel) sowie dem Präsidenten<br />

des ICE, Barry Clarke, und dem Vorstandsmitglied<br />

Hamish Douglas und weiteren<br />

Mitarbeitern statt.<br />

Gegenstand dieser Sitzung war der Austausch<br />

über Maßnahmen der EU zur<br />

Deregulierung der Freien Berufe, insbesondere<br />

des Ingenieurberufs. Einigkeit<br />

bestand darin, dass die qualitätssichernde<br />

Funktion des Ingenieurs erhalten bleiben<br />

müsste. In Bezug auf die EngineerING<br />

card von FEANI (VDI) war man sich<br />

einig, dass es sich hierbei nicht um die<br />

Karte im Sinne der EU-Richtlinie 2005/36<br />

handelt. In Bezug auf die Professional<br />

Card werden ausschließlich die Berufskammern<br />

als zuständige Behörden<br />

anerkannt. Die Vertreter des ICE wurden<br />

zum 10-jährigen Jubiläum des ECEC im<br />

Oktober 2013 nach Athen eingeladen,<br />

gleichzeitig wurde der 2. Europäische<br />

Ingenieurtag in Brüssel angesprochen,<br />

der im November 2014 stattfinden soll.<br />

Derzeit wird ein Memorandum erarbeitet,<br />

das an alle Europaparlamentarier gerichtet<br />

ist.<br />

Einigkeit bestand ebenfalls in der Ablehnung<br />

des Deregulierungspapiers des<br />

Verbraucherausschusses des Parlaments,<br />

in dem die in der Dienstleistungsrichtlinie<br />

genannten Rechtfertigungsgründe,<br />

z. B. Verbraucherschutz, als<br />

nicht ausreichend angesehen werden.<br />

Der ICE, der aufgrund königlicher Satzung<br />

beruht, wurde die Mitarbeit im<br />

ECEC als assoziiertes Mitglied angeboten.<br />

Diese Mitgliedschaft wird derzeit im<br />

ICE beraten. (Quelle: Bundesingenieurkammer)<br />

Die Novelle des Justizvergütungs- und<br />

Entschädigungsgesetzes (JVEG) wurde verabschiedet<br />

Dipl.-Ing. (FH) Elfi Koch<br />

Seit dem 1. August 2013 ist das<br />

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz<br />

mit der JVEG-<br />

Novelle in Kraft<br />

und es wird unsere<br />

tägliche Arbeit<br />

als Sachverständige<br />

über die<br />

nächsten Jahre<br />

begleiten. Dabei<br />

wird sich zeigen,<br />

wie praxistauglich<br />

es gestaltet<br />

wurde und ob die<br />

Kritikpunkte der Fachgruppe der öffentlich<br />

bestellten und vereidigten Sachverständigen<br />

des Verbandes der Beratenden<br />

Ingenieure (VBI) in irgendeiner Weise<br />

zum Tragen kommen.<br />

Natürlich würden wir uns wünschen,<br />

dass das JVEG mit der Novelle seine<br />

Ziele,<br />

1. Eine Anpassung der Honorare an die<br />

Marktpreise der freien Wirtschaft,<br />

2. Eine Verringerung des Klärungsbedarfs<br />

bei der Abrechnung mit den<br />

Kostenbeamten und<br />

3. Eine Abrechnung der Nebenkosten<br />

nach den tatsächlichen Aufwendungen<br />

erreichen würde.<br />

Lange und heftig haben wir über den<br />

Referentenentwurf zur JVEG-Novellierung<br />

diskutiert. Nach der Erarbeitung der<br />

Stellungnahme und deren Verteilung an<br />

die politischen Entscheidungsträger<br />

besprachen die Sachverständigen die<br />

wesentlichen Punkte noch einmal persönlich<br />

mit Bundestagsabgeordneten<br />

ihrer Länder, um eine Änderung des Bundesratsbeschlusses,<br />

Drucksache 517/12<br />

zu erreichen. Die Fachgruppenmitglieder<br />

waren der Meinung, dass die Bundesratsstellungnahme<br />

ein Schlag ins<br />

Gesicht der öffentlich bestellten und vereidigten<br />

Sachverständigen war, die der<br />

Gesellschaft und insbesondere den<br />

Gerichten mit ihrer notwendigen Tätigkeit<br />

hochqualifiziert zur Seite stehen und<br />

mit dem Beschluss generell vergütungsrechtlich<br />

heruntergestuft werden sollten.<br />

Insbesondere die Bausachverständigen<br />

konnten nicht akzeptieren, dass sie einen<br />

Abschlag von 20 % als sogenannten<br />

Justizrabatt von der Markthonorarentwicklung<br />

hinnehmen sollten, da in der<br />

Mehrzahl der verhandelten Fälle die Länderkassen<br />

nicht belastet werden, sondern<br />

die Prozessbeteiligten die Kosten<br />

für die Sachverständigen selbst tragen.<br />

Die beschlossene Novelle nun beinhaltet<br />

den Vorschlag der Bundesregierung, der<br />

einen 10%igen Abschlag von den durch<br />

das Institut Hommerich Forschung im<br />

Jahre 2009 (also vor vier Jahren) ermittelten<br />

Marktpreisen für die betroffenen<br />

Berufsgruppen in der freien Wirtschaft<br />

vorsieht.<br />

Im Folgenden möchte ich Ihnen die Inhalte<br />

der JVEG-Novelle und unserer Stellungnahme<br />

etwas näher bringen:<br />

1. Die Honorargruppenwahl<br />

In Anlage 1 zu §9 Abs. 1 JVEG werden die<br />

Honorargruppen zum jeweiligen Sachgebiet<br />

festgelegt. Die überwiegende Zahl<br />

der Sachverständigen im Bauwesen findet<br />

sich unter Punkt 4 mit folgender<br />

Unterteilung wieder:<br />

4. Bauwesen - soweit nicht Sachgebiet<br />

13 (Garten- und Landschaftsbau)<br />

einschließlich Technische Gebäudeausrüstung<br />

58 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Recht<br />

4.1 Planung - Honorargruppe 4 -<br />

4.2 handwerklich-technische Ausführung<br />

- Honorargruppe 2 -<br />

4.3 Schadensfeststellung, -ursachenermittlung<br />

und -bewertung soweit<br />

nicht 4.1 oder 4.2, Bauvertragswesen,<br />

Baubetrieb und Abrechnung<br />

von Bauleistungen<br />

- Honorargruppe 5 -<br />

4.4 Baustoffe - Honorargruppe 6 -<br />

Bei der vorgenannten Honorargruppenwahl<br />

besteht die Gefahr, dass Sachverständige<br />

für eine Schadensfeststellung, -<br />

ursachenermittlung und -bewertung von<br />

den Kostenbeamten in die Honorargruppen<br />

4.1 oder 4.2 eingeordnet werden,<br />

denn viele Beweisfragen behandeln<br />

Schadensfeststellungen usw. im Zusammenhang<br />

mit einer handwerklich-technischen<br />

Ausführung und / oder Planung.<br />

Oft sind diese zudem noch mit Aspekten<br />

von Baustoffen verknüpft.<br />

Unser Vorschlag war, den Zusatz „soweit<br />

nicht 4.1 oder 4.2“ entfallen zu lassen,<br />

damit durch die Einordnung in 4.1 oder<br />

4.2 nicht eine Honorarkürzung durchgeführt<br />

wird. Gäbe es den Zusatz nicht,<br />

würde sich gemäß §9 Abs. 1 für eine auf<br />

mehreren Sachgebieten zu erbringende<br />

Leistung wie beschrieben das Honorar<br />

einheitlich für die gesamte erforderliche<br />

Zeit nach der höchsten der vorkommenden<br />

Honorargruppen bemessen.<br />

Um den Klärungsbedarf mit den Kostenbeamten<br />

zu verringern, kann der beauftragende<br />

Richter vom Sachverständigen<br />

gebeten werden, die Honorargruppe entsprechend<br />

seines Vorschlags vor Leistungserbringung<br />

festzulegen.<br />

2. Anpassung der Honorare<br />

an die Marktpreise<br />

Mit der Novellierung des JVEG war<br />

geplant, die Stundensätze deutlich anzuheben,<br />

um eine Anpassung der Honorare<br />

an die Marktpreise zu erreichen. Die<br />

heute veraltete Datengrundlage der<br />

Novellierung aus dem Jahre 2009 in Verbindung<br />

mit dem derzeitigen Anpassungszyklus<br />

von ungefähr 10 Jahren, der<br />

als viel zu lang angesehen wird, sowie<br />

der 10%ige Abschlag scheinen dafür<br />

wenig geeignet.<br />

Bei einer Schadensfeststellung, -ursachenermittlung<br />

und -bewertung einer<br />

handwerklich-technischen Ausführung<br />

z.B. wäre heute bei einer Einordnung in<br />

die Honorargruppe 2 eine Honorarkürzung<br />

zur bisherigen Einordnung für<br />

Schäden an Gebäuden zu verzeichnen.<br />

Die Gewährung der Besonderen Vergütung<br />

nach § 13 JVEG wurde auf das Doppelte<br />

des nach §9 oder § 11 zulässigen<br />

Honorars erhöht mit der Einschränkung,<br />

„wenn sich zu dem gesetzlich bestimmten<br />

Honorar keine geeignete Person zur<br />

Übernahme der Tätigkeit bereit erklärt“.<br />

Vermutlich werden sich dadurch die Verfahren<br />

weiter verlängern.<br />

3. Nebenkostenabrechnung<br />

Der Fahrkostenersatz nach § 5 JVEG verbleibt<br />

bei einem Betrag von 0,30 €/km,<br />

obwohl sich die Kraftstoffpreise in den<br />

vergangenen 10 Jahren erheblich erhöht<br />

haben.<br />

Die Nebenkostenermittlung nach den<br />

§§ 7 und 12 JVEG wird insbesondere mit<br />

ihren Festlegungen zu <strong>Fotograf</strong>ien, zur<br />

Zahl der Anschläge, zur Herstellung von<br />

Fotokopien und Ausdrucken als aufwendig<br />

und realitätsfern empfunden und<br />

könnte sicher mit einem Pauschalbetrag<br />

wie in der freien Wirtschaft unkomplizierter<br />

und schneller abgerechnet werden.<br />

Nebenkosten wie die Anfertigung von<br />

Farbkopien oder die Überlassung von<br />

elektronischen Dateien wurden erheblich<br />

gekürzt, die Vergütung von je 1000<br />

Anschlägen geringfügig erhöht.<br />

4. Verlust- und<br />

Kürzungstatbestände<br />

Für den Wegfall oder die Beschränkung<br />

des Vergütungsanspruchs wurde der<br />

§ 8a neu eingeführt. Hiernach werden<br />

Tatbestände aufgezählt, wonach ein<br />

Anspruch entfallen kann.<br />

Mit direktem Bezug auf §407a Abs. 1 bis<br />

3 ZPO wird eine Vergütung ausgeschlossen<br />

oder gekürzt, wenn<br />

• der Sachverständige dem Gericht<br />

nicht unverzüglich anzeigt, dass der<br />

Auftrag nicht in sein Fachgebiet fällt<br />

und auch nicht ohne Hinzuziehung<br />

weiterer Sachverständiger erledigt<br />

werden kann;<br />

• der Sachverständige den Auftrag auf<br />

einen anderen überträgt;<br />

• der Sachverständige nicht den Namen<br />

seiner Hilfskräfte und den Umfang ihrer<br />

Mitwirkung an den Vorbereitungen des<br />

Gutachtens angibt;<br />

• der Sachverständige keine Klärung<br />

durch das Gericht herbeiführt, wenn er<br />

Zweifel am Inhalt und Umfang des Auftrags<br />

hat.<br />

Weitere Verlust- und Kürzungstatbestände<br />

sind:<br />

• der Sachverständige zeigt dem<br />

Gericht nicht unverzüglich die<br />

Umstände an, die zu seiner Ablehnung<br />

durch einen Beteiligten berechtigen;<br />

• das Gutachten ist mangelhaft (aufgrund<br />

welcher Feststellung?);<br />

• der Sachverständige hat grob fahrlässig<br />

oder vorsätzlich Gründe geschaffen,<br />

die einen Beteiligten zur Ablehnung<br />

wegen Besorgnis der Befangenheit<br />

berechtigen;<br />

• der Sachverständige hat trotz Festsetzung<br />

eines weiteren Ordnungsgeldes<br />

seine Leistung nicht vollständig<br />

erbracht.<br />

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz<br />

mit JVEG im BGBl. veröffentlicht<br />

Das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz)<br />

vom 23.07.2013 ist am 29.07.2013 im Bundesgesetzblatt Nr. 42,<br />

S. 2568 ff veröffentlicht worden. Es tritt damit grundsätzlich am 01.08.2013 in Kraft.<br />

Die Änderungen zum JVEG finden Sie auf den Seiten 2681 ff.<br />

In dem in Artikel 7 novellierten Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz<br />

(JVEG) sind in §§ 24, 25 jedoch zahlreiche Übergangsvorschriften enthalten, die die<br />

weitere Anwendung des bisherigen Rechts für bestimmte Fälle regeln:<br />

So ist z. B. weiterhin nach dem bisherigen Recht abzurechnen, wenn das gerichtliche<br />

Verfahren bereits vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung anhängig<br />

geworden ist (§ 24 Nr. 2) oder wenn die Kosten bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes<br />

fällig geworden sind (§ 24 Nr. 4).<br />

Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Fassung ist unter folgendem Link zugänglich<br />

und kann mit Mozilla Firefox auch ausgedruckt werden (Seiten 96-103):<br />

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__Bundesanzeiger_BGBl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s2586.pdf%27]__13752<br />

64503340<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 59


Recht / Das Letzte zum Schluss<br />

Es sollte erwartet werden können, dass<br />

sämtliche Verlust- und Kürzungstatbestände<br />

zur Voraussetzung haben, dass<br />

die Verschuldensform der groben Fahrlässigkeit<br />

oder des Vorsatzes nachgewiesen<br />

werden muss. Die neuen Tatbestände<br />

werden also kritisch gesehen.<br />

Allerdings: Berücksichtigt das Gericht<br />

die Leistung, so gilt sie als verwertbar<br />

und ist zu vergüten.<br />

Letztlich bleibt darauf hinzuweisen, dass<br />

in den §§ 24 und 25 JVEG Übergangsvorschriften<br />

enthalten sind, die z.B. eine<br />

Abrechnung nach bisheriger JVEG<br />

regeln, wenn der Sachverständige vor<br />

dem Inkrafttreten am 01.08.2013 vom<br />

Gericht herangezogen oder beauftragt<br />

wurde.<br />

Zur Altersgrenze von Prüfsachverständigen<br />

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht<br />

die Höchstaltersgrenze von öffentlich<br />

bestellten und vereidigten Sachverständigen<br />

nach § 36 GewO, für unzulässig<br />

erklärt hatte (Az: 8 C 24.11 vom<br />

01.02.2012) haben in drei aktuellen Entscheidungen<br />

der Bayerische Verfassungsgerichtshof,<br />

der Hessische Verwaltungsgerichthof<br />

und das Verwaltungsgericht<br />

Düsseldorf über die Höchstaltersgrenze<br />

von Prüfsachverständigen nach<br />

Bauordnungsrecht entschieden.<br />

Bereits in unserer letzten Stellungnahme<br />

zur M-PPVO hatten wir argumentiert,<br />

dass es sich bei den in der MBO festgelegten<br />

und den im Bauordnungsrecht der<br />

Länder verordneten Prüfungsbereichen<br />

um sicherheitsrelevante Bereiche handelt,<br />

die im Interesse der öffentlichen<br />

Sicherheit und Ordnung besonderen<br />

Erfordernissen unterliegen. Hierzu sei<br />

insbesondere eine uneingeschränkte<br />

körperliche und geistige Verfassung<br />

erforderlich, die die zuverlässige Beurteilung<br />

sicherheitsrelevanter Fragen auf<br />

den Baustellen vor Ort gewährleistet. Ein<br />

diesbezüglicher Sicherheitsvorbehalt<br />

durch eine entsprechende Altersgrenze<br />

sei insoweit durch Art. 2 Abs. 5 der europäischen<br />

Gleichbehandlungsrichtlinie<br />

2000/78/EG legitimiert.<br />

BIngK-Stellungnahme<br />

vom Februar 2012:<br />

(http://www.bingk.de/images/SN_Entwurf_Ueberarb_der_MusterVO_Pruefing_u_PruefSV.pdf)<br />

In den nun vorliegenden neueren Entscheidungen<br />

haben der Bayerische Verfassungsgerichtshof<br />

mit Entscheidung<br />

vom 05.03.2013 und der Hessische Verwaltungsgerichtshof<br />

am 26.02.2013<br />

ebenfalls unter Hinweis auf die Richtlinie<br />

2000/78/EG die Altersgrenze für Prüfsachverständige<br />

in sicherheitsrelevanten<br />

Bereichen in den jeweiligen Landesverordnungen<br />

für zulässig erklärt. Lediglich<br />

das Verwaltungsgericht Düsseldorf vertritt<br />

in seiner – erstinstanzlichen – Entscheidung<br />

vom 10.04.2013 hierzu eine<br />

andere Auffassung.<br />

Die Entscheidungen sind unter nachfolgenden<br />

Links abrufbar:<br />

http://www.gesetzebayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=KVRE000901315&st<br />

=ent&showdoccase=1&paramfromHL=t<br />

rue<br />

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_<br />

duesseldorf/j2013/20_K_440_12_Urteil_<br />

20130410.html<br />

http://openjur.de/u/618647.html<br />

Das Letzte zum Schluss<br />

Meldung 22.10.2012:<br />

Beim schweren Busunfall südlich von Wellington ist am Montag auch eine deutsche Staatsbürgerin ums Leben<br />

gekommen. Dies bestätigten Angehörige Associated Press auf telefonische Nachfrage. Demnach handelt es sich<br />

um die Deutsche Erna D., die bislang in der offiziellen Opferliste noch nicht aufgeführt wird. Sie wurde am Vormittag<br />

von einer neuseeländischen Verwandten identifiziert. Ihr Ehemann Olli D. überlebte das Unglück und wird derzeit<br />

der Universitätsklinik von Wellington behandelt. Über seinen Zustand ist bislang nichts bekannt<br />

Am 17.06.2013 fand im Rahmen einer Grenzvermessung im Bezirk X.-Y. von <strong>Berlin</strong>, Z-Straße 19 ein Grenztermin<br />

statt, zu dem als Beteiligte u.a. Erna D ordnungsgemäß eingeladen wurden. In diesem Termin informierte Olli D. den<br />

Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Q. darüber, dass seine Frau verstorben sei. Ohne sich den Totenschein<br />

vorlegen zu lassen vermerkte Q. in der Einladungsliste: Erna D (verstorben).und übergab die Vermessungsschriften<br />

dem zuständigen Vermessungsamt zur Übernahme.<br />

Am 19.08.2013 wurden die Unterlagen dem ÖbVI zurückgereicht u.a. mit dem Vermerk:<br />

Erna D. lebt laut Melderegister, 15.08.13<br />

Und es herrschte große Freude bei Olli D. und Jubel in der ganzen Z-Straße im Bezirk X-Y von <strong>Berlin</strong>.<br />

Trotz der göttlichen Kräfte der Bezirksverwaltung sind wir<br />

Im Übrigen der Auffassung, dass die Fachaufsicht wieder eingeführt werden sollte.<br />

60 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


Stellenmarkt<br />

Stellenmarkt<br />

Mitglieder der Baukammer <strong>Berlin</strong> können die Zeitschrift kostenfrei für Ihre Stellenanzeige nutzen<br />

ebenso wie die Homepage unter www.baukammerberlin.de<br />

Stellenangebote einschl. Praktikantenplätze • Stellengesuche • Angebote für Büropartnerschaften und -übernahmen<br />

Stellenangebote einschließlich Praktikantenplätze<br />

Niederlassungsleiter/in Dipl.-Ing. (Tragwerksplanung)<br />

Wir sind seit 1998 mit einer Niederlassung sehr erfolgreich in <strong>Berlin</strong> tätig.<br />

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir als Nachfolger<br />

eine(n) Niederlassungsleiter (m/w) – Dipl.-Ing. (Tragwerksplanung)<br />

Mit großer Erfahrung im Aufstellen von statischen Berechnungen des allgemeinen Hochbaus und Planung von Baugruben.<br />

Teamfähigkeit, soziale Kompetenz und ein sicheres Auftreten werden vorausgesetzt.<br />

Wenn Sie an einer langfristigen Mitarbeit mit guten Aufstiegsmöglichkeiten interessiert sind, senden Sie uns bitte Ihre<br />

aussagekräftige Bewerbung mit Gehaltsvorstellung und frühestmöglichen Eintrittstermin an:<br />

Kontaktadresse: Schwarzbart & Partner<br />

Im Vogelsgesang 4, 60488 Frankfurt/Main, Isak Schwarzbart, Tel.: (069) 9 58 01 10<br />

E-Mail: i.schwarzbart@schwarzbartundpartner.de<br />

Suche Baufirma bzw. Ingenieurbüro für Praktikum<br />

Nach dem Abitur 2013 möchte ich, 18 Jahre alt, zum nächstmöglichen Termin als Praktikant ein Technikjahr in der Baubranche<br />

absolvieren, um vor meinem Studium des Bauingenieurwesens erste Erfahrungen in den Aufgabenfeldern zu sammeln.<br />

Meine Neigungen liegen im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich. Ich arbeite gern im Team, bin ein kommunikativer,<br />

offener und interessierter Mensch.<br />

Besitze Führerscheinklasse B.<br />

Ich freue mich auf Ihre Antwort.<br />

Schulabschluss: Abitur 2013 (3,0)<br />

Leistungskurse: Physik, Biologie<br />

4. Prüfungsfach im Abitur: Mathematik<br />

Kontaktadresse: Dominik Ravelo Skibba<br />

Auguste-Viktoria-Allee 87, 13403 <strong>Berlin</strong>, Tel.: (030) 41 47 47 02 Mobil: (0151) 28 43 59 47<br />

E-Mail: domoto95@hotmail.de<br />

Techn. Zeichner/-in Straßenbau<br />

Techn. Zeichner/-in Straßenbau CAD AutoCAD mehrjährige Berufserfahrung, Teilzeit, nur schriftliche Bewerbung<br />

Kontaktadresse: Baukammer <strong>Berlin</strong>, Gutsmuthsstraße 24, 12163 <strong>Berlin</strong><br />

Chiffre: WTY6MD<br />

Praktikantenplatz im IB für Straßenbauplanung<br />

Praktikantenplatz Straßenplanungen Entwurfsphase mit CAD AutoCAD bzw. VESTRA<br />

Kontaktadresse: Baukammer <strong>Berlin</strong>, Gutsmuthsstraße 24, 12163 <strong>Berlin</strong><br />

Chiffre: KY7XQK<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 61


Ausgewählte Produktinformationen<br />

BetonMarketing Nordost<br />

Betonbauwerke im Untergrund - Spezialtiefbau<br />

Fachtagung<br />

Viele unserer Infrastrukturbauwerke<br />

aber auch Hochbauten oder das<br />

Bauen im Bestand wären ohne den Ingenieurtiefbau<br />

nicht denkbar.<br />

Bauverfahren, leistungsfähige Technik<br />

und moderne Betontechnologie müssen<br />

dafür optimiert und aufeinander abgestimmt<br />

werden. Für Bohrpfähle und<br />

Schlitzwände wird überwiegend Beton<br />

nach Norm eingesetzt, Zusammensetzung<br />

und Frischbetoneigenschaften unterscheiden<br />

sich teilweise deutlich von<br />

herkömmlichen Rüttelbetonen. Dichtwände<br />

nutzen Mischungen von Zement,<br />

Ton und aufbereitetem Boden. Hochdruckinjektionen<br />

sichern Baugruben<br />

oder unterfangen Fundamente. Besonderheit<br />

der unterirdischen Bauweisen ist,<br />

dass ihr Erfolg im Regelfall nicht sichtbar<br />

ist und oft chemische Einflüsse aus Boden<br />

oder Grundwasser zu beachten<br />

sind. Die Fachtagung „Betonbauwerke<br />

im Untergrund – Spezialtiefbau“ gibt einen<br />

Überblick über die Möglichkeiten<br />

und Grenzen des Bauens mit Beton im<br />

Untergrund und zeigt gleichzeitig mögliche<br />

Probleme auf.<br />

Foto: BetonMarketing Nordost/TR<br />

Bohrpfahlgründung<br />

Programm:<br />

• Spezialtiefbau: Baustoffe - Bauverfahren<br />

- Anwendung<br />

• Anforderungen an Beton für den<br />

Spezialtiefbau aus baupraktischer Sicht<br />

• Bohrpfähle und Verdrängungspfähle<br />

• Anwendung von Spezialbaustoffen<br />

für den Tiefbau (Bodenverfestigung,<br />

Geothermie, Spezialtiefbau)<br />

• Injektionstechnik im Spezialtiefbau<br />

• Ingenieurtiefbau aus rechtlicher Sicht<br />

Veranstalter/Teilnahmegebühr:<br />

Veranstalter sind die BetonMarketing<br />

Nordost GmbH und die ansässigen Ingenieurkammern<br />

(Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Sachsen, Baukammer <strong>Berlin</strong>).<br />

Die Teilnahme kostet je Veranstaltung<br />

89,- (+19% MwSt.).<br />

Termine:<br />

Die Fachtagungen finden statt:<br />

• am 12. November in Rostock<br />

• am 19. November in <strong>Berlin</strong><br />

• am 26. November in Leipzig<br />

Ansprechpartner für weitere<br />

Informationen und Anmeldung:<br />

BetonMarketing Nordost GmbH<br />

Anja Burger<br />

Tel.: 0341/6 02 27 94<br />

Fax: 0341/6 02 27 96<br />

burger@betonmarketing.de<br />

www.beton.org<br />

-> Aktuell -> Veranstaltungen<br />

Leichtbeton ist ideal für konstruktive<br />

und gestalterisch anspruchsvolle<br />

Bauvorhaben. In der Baupraxis bietet<br />

Leichtbeton viele Möglichkeiten,<br />

wenn es darauf ankommt, hohe Festigkeiten<br />

bei geringer Rohdichte zu<br />

gewährleisten.<br />

Baustoffe aus Leichtbeton sind sehr<br />

gut wärmedämmend und hervorragend<br />

schalldämmend. Sie brennen nicht, sind<br />

statisch voll belastbar und überall einsetzbar.<br />

Aufgrund des geringen Gewichts<br />

ist eine wirtschaftliche und<br />

schnelle Verarbeitung möglich.<br />

Programm:<br />

• Warum Leichtbeton?<br />

• Leichtbeton als Sichtbeton<br />

• Bauen mit geschosshohen Leichtbeton-Fertigteilen<br />

• Nutzen der Betonchemie im Leichtbeton<br />

• Schallschutz im Hochbau - Nachweis<br />

für Leichtbetonbauteile<br />

• Bemessung von Mauerwerkswänden<br />

nach neuen europäischen Vorschriften<br />

Werksbesichtigung:<br />

Im Rahmen der Veranstaltung findet<br />

eine Werksbesichtigung bei der Tinglev<br />

Elementfabrik GmbH in Altlandsberg<br />

statt. Die Teilnehmer haben die Wahl<br />

zwischen einer Werksbesichtigung vor<br />

Leichtbeton<br />

Fachtagung<br />

oder nach der Veranstaltung<br />

(7.45 Uhr<br />

oder 15.00 Uhr).<br />

Veranstalter:<br />

• BetonMarketing<br />

Nordost GmbH<br />

• Verband Betonund<br />

Fertigteilindustrie<br />

Nord e.V.<br />

• Güteschutz Betonund<br />

Fertigteilwerke<br />

Nord e.V.<br />

• Bundesverband<br />

Leichtbeton e.V.<br />

• Unternehmerverband<br />

Mineralische<br />

Baustoffe e.V.<br />

(UVMB)<br />

Veranstaltungsort/<br />

Teilnahmegebühr:<br />

Hotel Flora<br />

Florastraße 15<br />

15370 Fredersdorf bei <strong>Berlin</strong><br />

Die Teilnahme kostet 40,- <br />

(+19% MwSt.).<br />

Termin:<br />

28. November 2013<br />

Foto: THERMODUR Wandelemente GmbH & Co. KG<br />

Verwaltungsgebäude Kaiser mit Leichtbetonfertigteilen<br />

Ansprechpartner für weitere<br />

Informationen und Anmeldung:<br />

BetonMarketing Nordost GmbH<br />

Anja Burger<br />

Tel.: 0341/6 02 27 94<br />

Fax: 0341/6 02 27 96<br />

burger@betonmarketing.de<br />

www.beton.org<br />

-> Aktuell -> Veranstaltungen<br />

62 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


BOSCH POWER TOOLS<br />

Ausgewählte Produktinformationen<br />

Volle Kontrolle beim Schrauben und Bohren<br />

Die Electronic Rotation Control (ERC) von Bosch beugt unerwartetem Rückschlag bei Akkugeräten vor<br />

Die Electronic Rotation Control<br />

(ERC) von Bosch macht das kraftvolle<br />

Schrauben und Bohren mit Akkugeräten<br />

für Handwerker jetzt noch komfortabler:<br />

Erkennt der integrierte Sensor<br />

ein plötzliches Blockieren während<br />

des Arbeitsvorgangs – etwa durch<br />

Verkanten in Metall oder einen harten<br />

Gegenstand im Holz oder Mauerwerk<br />

– schaltet der Motor sofort ab und minimiert<br />

ein ungewünschtes Weiterdrehen<br />

des Elektrowerkzeugs.<br />

So haben Zimmerleute, Dachdecker,<br />

Elektriker und Installateure ihr Gerät<br />

stets unter Kontrolle – auch bei härtesten<br />

Schraub- und Bohranwendungen.<br />

Dazu trägt auch die innovative Befestigung<br />

des Zusatzhandgriffs bei: Das Wellenprofil<br />

am Gerät und die Spange am<br />

Griff greifen kraftschlüssig ineinander.<br />

Das sorgt auch bei sehr hohen Kräften,<br />

die beim Schrauben und Bohren auftreten<br />

können, für einen festen Sitz des Zusatzhandgriffs.<br />

Darüber hinaus lässt er<br />

sich durch den neuen Verriegelungsmechanismus<br />

einfach und schnell an- und<br />

abmontieren und in 23 Einzelpositionen<br />

fixieren. Dadurch sind die Akkugeräte<br />

besonders bequem und einfach zu<br />

handhaben.<br />

oder das Bohren mit großen Schlangenbohrern<br />

erledigen die Geräte schnell, effizient<br />

und kraftvoll: Dank vierpoligem<br />

Motor schrauben und bohren sie mühelos<br />

mit einem maximalen Drehmoment<br />

Fotos: Bosch<br />

Electronic Rotation Control in der 14,4,<br />

18 und 36 Volt-Klasse.<br />

Electronic Rotation Control in der<br />

36 Volt-Klasse: GSR und GSB 36 VE-<br />

2-LI Professional von Bosch<br />

Der Akku-Bohrschrauber GSR 36 VE-<br />

2-LI Professional und der Akku-Schlagbohrschrauber<br />

GSB 36 VE-2-LI Professional<br />

sind die ersten Bosch-Geräte mit<br />

Electronic Rotation Control und neuem<br />

Zusatzhandgriff. Sie sind für Anwendungen<br />

ausgelegt, die eine hohe Geräte-<br />

Leistung erfordern, beispielsweise das<br />

Aufrichten von Dachstühlen oder das<br />

Aufstellen von Fertighausteilen. Aufgaben<br />

wie das Eindrehen von Schrauben<br />

bis 12 mm Durchmesser in Weicholz<br />

von 100 Newtonmetern und 1.800 Umdrehungen<br />

pro Minute. Selbst im zweiten<br />

Gang drehen die Geräte konstant<br />

Schrauben mit 8 mm Durchmesser in<br />

Weicholz ein. Die hohe Durchzugs-kraft<br />

kombiniert mit der Geschwindigkeit der<br />

Geräte sorgt für einen schnellen Arbeitsfortschritt<br />

und spart Zeit auf der<br />

Baustelle. Beim GSB 36 VE-2-LI Professional<br />

trifft dies dank integrierter<br />

Schlagbohrfunktion auch beim Bohren in<br />

Mauerwerk zu. Das speziell auf Schlagbohranwendungen<br />

ausgelegte Getriebe<br />

ermöglicht Bohrungen von bis zu 20 mm<br />

Durchmesser.<br />

Electronic Rotation Control in der<br />

14,4 und 18 Volt-Klasse:<br />

GSR und GSB 14,4 sowie 18 VE-2-LI<br />

Professional der „robustseries“<br />

Auch die neuen 14,4 und 18 Volt Akku-<br />

Bohrschrauber (GSR) und Akku-Schlagbohrschrauber<br />

(GSB) der „robustseries“<br />

sind mit der Electronic Rotation Control<br />

und neuem Zusatzhandgriff ausgestattet.<br />

Damit bieten sie dem Handwerker einen<br />

noch höheren Arbeitskomfort als ihre<br />

Vorgänger. Zudem haben sie dank 4,0<br />

Ah-Akkus eine deutlich längere Laufleistung.<br />

www.bosch-pt.com<br />

Hinweis der Redaktion: Für diese mit Namen<br />

und/oder Internet-Adresse gekennzeichneten<br />

ausgewählten Produktinformationen übernimmt<br />

die Redaktion keine Verantwortung.<br />

Kontakt: Roger@Ferch-Design.de<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 63


Ausgewählte Produktinformationen<br />

KVH<br />

Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz informiert:<br />

Neue Broschüre mit Lehr-DVD, Umwelt-Produktdeklaration KVH ® , DIN 68800<br />

Die auf Grundlage der DIN EN 1995-<br />

1-1:2010 (Eurocode 5-1-1) neu überarbeitete<br />

Broschüre “Technische Informationen<br />

KVH ® , Duobalken ® , Triobalken<br />

® “ der Überwachungsgemeinschaft<br />

Konstruktionsvollholz e.V.<br />

steht als Download in deutscher und<br />

englischer Sprache unter www.kvh.eu<br />

zur Verfügung.<br />

Alles, was man über KVH ® , Duobalken ®<br />

und Triobalken ® wissen muss, steht in<br />

dieser kostenlosen Broschüre<br />

mit Lehr-DVD.<br />

Abb.: KVH<br />

Die 36-seitige Broschüre richtet sich an<br />

Architekten, Planer sowie alle Holzbeund<br />

Verarbeiter. Klar gegliedert und übersichtlich<br />

gestaltet informiert sie über Herstellung,<br />

technische Eigenschaften, Anwendungsbereiche<br />

und Lieferprogramme<br />

von KVH ® , Duobalken ® , Triobalken ® .<br />

Ausführlich werden die aktuellen Bemessungsgrundlagen<br />

nach DIN EN<br />

1995-1-1 (Eurocode 5-1-1) behandelt und<br />

in Rechenbeispielen bzw. Tabellen dargestellt.<br />

Weitere Themenbereiche sind Ausschreibung,<br />

Gütesicherung und Kennzeichnung<br />

sowie eine Übersicht der technischen<br />

Eigenschaften von KVH ® , Duobalken<br />

® , Triobalken ® . Die neue Lehr-DVD<br />

„KVH ® , Duobalken ® , Triobalken ® “ kann zusammen<br />

mit der Broschüre „Technische<br />

Informationen“ in deutscher Sprache kostenlos<br />

angefordert werden. Mehr Informationen<br />

zu KVH ® , Duobalken ® , Triobalken ®<br />

bei:<br />

Überwachungsgemeinschaft<br />

Konstruktionsvollholz e.V.,<br />

Elfriede-Stremmel-Straße 69,<br />

42369 Wuppertal,<br />

Fax: 0202/978 35 79, info@kvh.de.<br />

Konstruktionsvollholz KVH ®<br />

statt chemischem Holzschutz<br />

– neue DIN 68800 stärkt baulichen<br />

Holzschutz<br />

Ein neues Merkblatt der Überwachungsgemeinschaft<br />

KVH ® informiert<br />

über die Bedingungen für den Einsatz<br />

von KVH ® ohne chemischen Holzschutz<br />

auf der Grundlage der neuen DIN 68800<br />

„Holzschutz“.<br />

Gemäß neuer DIN 68800-1:2011<br />

„Grundlagen des Holzschutzes“ dürfen<br />

vorbeugende chemische Holzschutzmittel<br />

nur dann eingesetzt werden, wenn<br />

alle Möglichkeiten des baulichen Holzschutzes<br />

ausgeschöpft sind.<br />

Die neuen Holzschutzmittelzulassungen<br />

nehmen die Vorgaben der DIN<br />

68800-1:2011 auf und verbieten den Einsatz<br />

von Holzschutzmitteln in Aufenthaltsräumen,<br />

deren Nebenräumen sowie<br />

den vermeidbaren großflächigen Einsatz<br />

in anderen Innenräumen.<br />

Die Neufassung der DIN 68800-2:<br />

2012 trägt den in den letzten 20 Jahren<br />

gemachten positiven Erfahrungen mit<br />

dem baulichen Holzschutz Rechnung<br />

und erlaubt, in noch mehr Anwendungsbereichen<br />

auf chemischen Holzschutz<br />

zu verzichten.<br />

Eine wesentliche Voraussetzung für<br />

das Verwenden von Holzprodukten ohne<br />

vorbeugenden chemischen Holzschutz<br />

ist die technische Trocknung. Technisch<br />

auf eine Holzfeuchte von weniger als<br />

20% getrocknete Konstruktionsvollhölzer<br />

KVH ® (aus allen Nadelholzarten)<br />

können ohne chemischen Holzschutz in<br />

den sogeannnten Gebrauchsklassen<br />

(GK) GK 0 und GK 1 eingesetzt werden.<br />

Für die GK 2 und 3.1 steht Konstruktionsvollholz<br />

KVH ® aus getrockneten<br />

Kernhölzern zur Verfügung. Damit dürfen<br />

in allen praxisrelevanten Anwendungsbereichen<br />

des Hochbaus Konstruktionsvollhölzer<br />

eingesetzt werden,<br />

die bei Beachtung der DIN 68800-2 keinen<br />

chemischen Holzschutz erfordern.<br />

Das Merkblatt „Einsatz von Konstruktionsvollholz<br />

KVH ® ohne chemischen<br />

Holzschutz“, enthält weiterführende<br />

Informationen und ist erhältlich<br />

bei der Überwachungsgemeinschaft<br />

KVH oder als Download auf Homepage.<br />

www.kvh.eu<br />

Umwelt-Produktdeklarationen für KVH ® , Duobalken ® , Triobalken ®<br />

Am 09.01.2013 hat das Institut für<br />

Bauen und Umwelt e.V. die Umwelt-<br />

Produktdeklaration (EPD) für Duobalken<br />

® und Triobalken ® (Balkenschichtholz)<br />

veröffentlicht.<br />

Die auf der ISO 14025 und der EN<br />

15804 basierende Produktdeklaration<br />

enthält alle für das Verwenden von<br />

Duobalken ® und Triobalken ® relevanten<br />

Umweltdaten, mit denen zum Beispiel<br />

Gebäude ökologisch bilanziert<br />

werden können.<br />

Zusammen mit der bereits am 20.<br />

09.2012 veröffentlichten EPD für Konstruktionsvollholz<br />

KVH ® liegen damit<br />

Umwelt-Produktdeklarationen für die<br />

drei wichtigsten technisch getrockneten<br />

Vollholzprodukte KVH ® , Duobalken<br />

® und Triobalken ® vor.<br />

Wegen der Bedeutung des englischen<br />

Marktes für den Export sind die<br />

Umwelt-Produktdeklarationen auch in<br />

englischer Sprache verfügbar. Ab<br />

sofort stehen die EPD auf der Homepage des Instituts für Bauen und Umwelt<br />

(www.bauen-umwelt.de) und der Webseite der Überwachungsgemeinschaft KVH<br />

(www.kvh.eu) zum download bereit.<br />

64 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


OPITZ HOLZBAU / OPITZ SOLAR<br />

Ausgewählte Produktinformationen<br />

Holz - Baustoff der Zukunft<br />

Opitz Holzbau und Opitz Solar sind Innovationsführer ihrer Branchen<br />

Dachstuhl mit Nagelplattenkonstruktionen - 29 Meter freitragend.<br />

Die beeindruckende Energiebilanz<br />

macht Opitz zum ersten Energie-Plus<br />

Holzbau-betrieb Europas, der achtmal<br />

so viel Energie erwirtschaftet wie er verbraucht.<br />

Opitz Holzbau wurde in den Jahren<br />

2009, 2010 und 2011 dreimal in Folge<br />

mit dem begehrten Top 100-Siegel als<br />

einer der innovativsten Mittelständler<br />

ausgezeichnet. Auch Bundeskanzlerin<br />

Angela Merkel stattete Opitz einen Besuch<br />

ab und zeigte sich begeistert von<br />

der Modernität des Betriebes.<br />

In 70 Jahren Firmengeschichte produzierte<br />

Opitz Holzbau als industrieller<br />

Hersteller vorgefertigter Bauteile<br />

aus Holz rund 75.000 Dachstühle,<br />

6.000 Einfamilienhäuser und 5.000<br />

Supermärkte.<br />

Die güteüberwachte und hochmoderne<br />

industrielle Fertigung in der Opitz<br />

Zukunftsfabrik mitten in Brandenburg ist<br />

die größte ihrer Art in Europa. Durch das<br />

Zusammenspiel mit der Opitz Solar, die<br />

auf Solaranlagen, Power Ports, Solar-<br />

Terrassenüberdachungen und andere<br />

Anwendungen mit Photovoltaiksystemen<br />

spezialisiert ist, ist eine optimale Synergie<br />

des umweltbewussten Bauens entstanden.<br />

Mehrgeschossiges<br />

»Schottenbauprojekt«<br />

in <strong>Berlin</strong>.<br />

Opitz Holzbau<br />

hat drei große Produktbereiche:<br />

• Nagelplattenkonstruktionen bis zu<br />

35 Meter freitragend.<br />

• High-Tech-Abbund: Hier wird auf<br />

hochmodernen Hundegger-Anlagen<br />

produziert.<br />

• Holztafelbau für alle individuellen<br />

Bauprojekte, von großen Wohnkomplexen<br />

über Einfamilienhäuser, Dachaufstockungen,<br />

Gewerbebauten, bis<br />

hin zu Spezialprojekten wie Floating<br />

Homes.<br />

Finalist beim<br />

Großen Preis des Mittelstandes 2013<br />

Im September zog Opitz als einer von<br />

nur fünf Finalisten in die letzte Runde des<br />

»Großen Preises des Mittelstandes« ein.<br />

Der Preis ist Deutschland wichtigster<br />

Wirtschaftspreis.<br />

Mehrgeschossiges Bauen: Hotels, Kitas, Gewerbe, Wohnen.<br />

Opitz ist Ihr Generalpartner bei allen<br />

Fragen rund um Holzbau und Solarprodukten.<br />

Jeder Auftrag ob für private<br />

Bauherren oder für Großprojekte wird<br />

individuell durchgeführt und die hochspezialisierten<br />

Mitarbeiter in Technik<br />

und Vertrieb stehen Ihnen mit Rat und<br />

Tat zur Seite.<br />

Opitz Holzbau GmbH & Co. KG<br />

Opitz Solar GmbH<br />

Valentin-Rose-Str.4, 16816 Neuruppin.<br />

www.opitz-holzbau.com<br />

www.opitz-solar.com<br />

Die Opitz-Zukunftsfabrik in Neuruppin.<br />

Fotos: Opitz Holzbau<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 65


Ausgewählte Produktinformationen<br />

VBH<br />

Das neue greenteQ Klima Konform<br />

System bietet Planern und Monteuren<br />

erstmals die Möglichkeit, bei der optimierten<br />

Positionierung von Fenstern<br />

und Türen in der Dämmebene aus<br />

drei unterschiedlichen Montagearten<br />

frei zu wählen. Zur Auswahl stehen eine<br />

Standard-Montagevariante, eine<br />

zur Von-außen-Montage (VAM) sowie<br />

eine Blindstock-Variante. Alle drei<br />

Montagearten erlauben zudem unterschiedliche<br />

Abdichtungsvarianten<br />

nach dem aktuellen Stand der Technik.<br />

Hochgedämmte Baukörper stellen<br />

Planer und Monteure beim Einbau von<br />

Fenstern und Türen vor eine Herausforderung:<br />

Für einen optimalen Isothermenverlauf<br />

müssen die Elemente in der<br />

Dämmebene positioniert werden. Die<br />

bisherige Fenstermontage „in der Wand“<br />

ist nicht optimal.<br />

Systemlösung zur Befestigung vor<br />

der tragenden Wand<br />

Gemeinsam mit Fensterbauern entwickelten<br />

die Experten der VBH Holding<br />

AG, Europas größtem Handelshaus für<br />

Fenster- und Türbeschläge, ein System,<br />

dass zahlreiche Vorteile vereint: Es besteht<br />

aus nur wenigen Komponenten<br />

und erlaubt eine einfache Montage und<br />

leichte Bearbeitung der Bauteile sowie<br />

eine freie Wahl aus drei Montagearten.<br />

Die Monteure können also die von ihnen<br />

bevorzugte und die am besten geeignete<br />

Montagevariante wählen. Bisherige Systeme<br />

bieten dagegen meist nur eine fest<br />

vorgegebene Einbauvariante. Darüber<br />

hinaus bestehen beim greenteQ Klima<br />

Konform System bei allen Montagearten<br />

unterschiedliche Abdichtungsmöglichkeiten<br />

(z.B. Multifunktionsband greenteQ<br />

VARIO 3, Folie, PU-Schaum oder Dichtleiste).<br />

greenteQ Klima Konform System<br />

Fensteranschlüsse für hochwärmegedämmte Gebäude<br />

Drei Systeme: Standard, Von-außen-<br />

Montage (VAM) und Blindstock<br />

Für Gebäude stehen drei Grundsysteme<br />

mit unterschiedlichen Varianten zur<br />

Verfügung. Beim Standardsystem wird<br />

ein thermoplastischer Konstruktionsdämmstoff<br />

mit einer hohen Dichte auf<br />

Basis des Polymers Polystyrol als einteiliger<br />

Block auf die bestehende Wand geklebt<br />

und geschraubt. Dabei entwickelt<br />

der greenteQ MS Polymerkleber eine<br />

extreme Haftkraft in Verbindung mit dem<br />

Mauerwerk. Belastungsversuche zeigen,<br />

dass vor dem Ermüden des greenteQ<br />

MS Polymerklebers häufig das Mauerwerk<br />

bricht. Das Standardsystem zeichnet<br />

sich durch seine Einfachheit sowie<br />

eine tiefere Innenlaibung aus. Die Abdichtung<br />

und Fugendämmung kann je<br />

nach Anforderung in gewohnter Art und<br />

Weise in verschiedenen Ausführungen<br />

erfolgen. Bei der greenteQ Klima Konform<br />

Systemvariante VAM besteht die<br />

Möglichkeit, das Konstruktionselement<br />

mit hohem<br />

Vorfertigungsgrad von<br />

außen zu montieren. Dabei<br />

können die Fenster und<br />

Türen sowohl bündig als<br />

auch versetzt eingebaut<br />

werden. Während die bündige<br />

Variante einen größeren<br />

Lichteinfall und energetische<br />

Gewinne ermöglicht,<br />

erlaubt die versetzte Variante<br />

eine zusätzliche Ablastung<br />

im tragenden Mauerwerk.<br />

Möglichkeit zur<br />

Blindstock-Montage<br />

Ein besonderes Highlight<br />

stellt die Möglichkeit zur<br />

Blindstock-Montage mit<br />

dem greenteQ Klima Konform<br />

System dar. Hier erfolgt<br />

der Einbau der Elemente ohne Beschädigungsrisiko<br />

erst nach dem Abschluss<br />

der übrigen Bauausführungen,<br />

beispielweise innere und äußere Putzarbeiten<br />

oder Estricharbeiten. Die Fenster<br />

werden dadurch nicht den üblichen Belastungen<br />

während der Gebäudeerstellung<br />

ausgesetzt. Die Blindstock-Montage<br />

ist sehr einfach und bedeutet nur einen<br />

geringen Mehraufwand. Wirtschaftlich<br />

interessant wird das System insbesondere<br />

bei einem späteren Fenstertausch,<br />

da bei der einfachen Demontage<br />

keine aufwendigen Putzarbeiten notwendig<br />

sind.<br />

8 l weniger Heizöl pro Fenster und<br />

Systemsicherheit in allen Varianten<br />

Das greenteQ Klima Konform System<br />

zeichnen sich durch eine hohe Flexibilität<br />

sowie durch eine einfache und<br />

schnelle Umsetzung aus. Prüfberichte<br />

Abb.: VHD<br />

Das greenteQ Klima<br />

Konform System<br />

bietet bei der<br />

Montage in der<br />

Dämmebene erstmals<br />

die Wahl aus<br />

drei Varianten:<br />

Standard, Vonaußen-Montage<br />

oder Blindstock.<br />

vom ift-Rosenheim belegen zudem die<br />

hohe Systemsicherheit bei allen aufgezeigten<br />

Varianten. Die Eignung wurde<br />

auf Basis von geltenden Normen und<br />

Richtlinien in Bauteilversuchen festgestellt.<br />

Berechnungen zeigen eine deutliche<br />

Verbesserung des psi-Wertes. Je<br />

nach Mauerwerk führt dies z.B. zu einer<br />

umgerechneten Uw-Wertverbesserung<br />

um 0,23 W/m 2 K (Fenstergröße 1.230 x<br />

1.480 mm), was einer durchschnittlichen<br />

Heizölersparnis von rund 8 Litern bzw.<br />

ca. 20 kg. CO2-Reduzierung pro Fenster<br />

und Jahr entspricht. Damit bietet das<br />

greenteQ Klima Konform System Planern,<br />

Monteuren und Bauherren alle<br />

Voraussetzungen für optimale Fensteranschlüsse<br />

bei hochwärmegedämmten<br />

Gebäuden.<br />

Das neue greenteQ Klima Konform<br />

System ist ab Mai 2013 lieferbar. Ausführliche<br />

Informationen, Produktdatenblätter,<br />

Montageanleitungen und<br />

Prüfzeugnisse zu den neuen Systemen<br />

sowie zum gesamten greenteQ<br />

Sortiment bietet im Netz die Website<br />

www.greenteQ.info.<br />

www.vbh.de<br />

66 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


GRIPSWARE<br />

Ausgewählte Produktinformationen<br />

Mobile Bauleitung in Perfektion!<br />

Bautagebuch | Mängelverfolgung | Fotodokumentation | Bauzeitenplan | LVs mobil<br />

Dass bei so komplexen Dingen - wie<br />

dem Bau eines Gebäudes - Mängel<br />

passieren und auch in Zukunft passieren<br />

werden ist eine unumstößliche<br />

Tatsache.<br />

Der letzte offizielle DEKRA-Bericht zu<br />

Baumängeln an Wohngebäuden kommt<br />

zu einem eindeutigen Resultat:<br />

• 32 Mängel / Wohngebäude mit Beseitigungskosten<br />

> 10.000 .<br />

• Mängel sind über den ganzen Bauprozess<br />

verteilt.<br />

Das Fazit lautet: Eine unabhängige,<br />

mehrstufige Qualitätskontrolle vermeidet<br />

Mängel und wirtschaftlichen Schaden!<br />

Quelle: www.DEKRA.de<br />

Pläne (als PDF, JPG oder DXF), LVs (als<br />

PDF oder GAEB) oder Verträge (als<br />

PDF, DOC) zur Mitnahme auf dem<br />

Smartphone markiert werden. Nach der<br />

Erfassung der jeweiligen Gebäude/Geschosse/Räume<br />

können dann die Daten<br />

auf das jeweilige Smartphone zur weiteren<br />

Bearbeitung vor Ort gesynct werden.<br />

Alle Daten (erfasste Leistungsstände<br />

oder Mängel) inklusive / Fotos / Sprachnotizen<br />

werden nun schon auf der Baustelle<br />

– direkt bei der Erfassung – den<br />

richtigen Einträgen zuordnet. Diese aufwendige<br />

Arbeit muss – statt wie bisher<br />

zweimal – nur noch einmal erledigt werden.<br />

Alle Daten sind danach automatisch<br />

korrekt zugeordnet.<br />

Wer schreibt (fotografiert und<br />

spricht), der bleibt!<br />

für Apple iPhone/iPad und Android …<br />

Für den idealen Bauablauf sind eine<br />

perfekte Bauzeitenplanung und lückenlos<br />

geführte Bautagebücher eine absolute<br />

Notwendigkeit. Die oben genannte<br />

„unabhängige, mehrstufige Qualitätskontrolle<br />

und Dokumentation“ ist für den<br />

Verantwortlichen – oft aus Zeitmangel –<br />

das eigentliche Problem.<br />

Technik ist verfügbar<br />

Die heute am Markt erhältlichen<br />

Smartphones (iOS, Android) bieten alle<br />

Möglichkeiten, um den Planer/Bauleiter –<br />

in Verbindung mit geeigneter Software –<br />

bei seinen täglichen Dokumentationspflichten<br />

perfekt zu unterstützen. Selbst<br />

die Eingabe längerer Texte kann durch<br />

einfaches Aufsprechen problemlos erledigt<br />

werden. Die Spracherkennung ist<br />

beeindruckend gut (was aber eine Online-Verbindung<br />

voraussetzt). Die integrierten<br />

Kameras sind für Baustellenfotos<br />

mehr als ausreichend. Da auf Baustellen<br />

die ständige Verfügbarkeit einer<br />

schnellen Datenübertragung aber oft<br />

nicht gewährleistet ist, muss die Software<br />

auch in der Lage sein, Offline arbeiten<br />

zu können.<br />

pro-Report –<br />

die mobile Baudokumentation<br />

Eine gute Vorbereitung ist die halbe<br />

Miete. Das Projekt wird im Büro am PC<br />

angelegt. D.h. es werden alle an der Planung<br />

beteiligten Personen inkl. ihren<br />

Funktionen diesem Projekt zugewiesen.<br />

Um die an der Ausführung beteiligten<br />

Unternehmen zu erfassen, genügt es<br />

den Bauzeitenplan ins Projekt zu laden.<br />

Jetzt können noch weitere Dokumente<br />

Praktischer Nutzen<br />

Abgerundet wird diese praktikable Art<br />

der Dokumentation durch eine integrierte<br />

revisionssichere und extrem einfache<br />

Bildbearbeitung (um einfach Pfeile aufs<br />

Foto zu sezen oder um ein Foto aufzuhellen<br />

ohne das Original jemals zu verändern),<br />

sowie durch die schnelle und einfache<br />

Ausgabe der gewünschten Protokolle.<br />

Diese können<br />

direkt als PDF<br />

erzeugt und sofort<br />

an die jeweiligen<br />

Verant-wortlichen<br />

per E-Mail versendet<br />

werden.<br />

Durch die mobile<br />

und lückenlose<br />

Dokumentation<br />

mit pro-Report reduziert<br />

sich das<br />

Haftungsrisiko<br />

des Verantwortlichen<br />

auf ein Minimum.<br />

Übertreffen<br />

Sie die Anforderungen<br />

Ihres Vertrages<br />

und beeindrucken<br />

Sie Ihre Bauherren.<br />

»pro-Report« bietet eine lückenlose<br />

Dokumentation mit minimalstem Zeitaufwand.<br />

Holen Sie sich Ihre kostenlosen<br />

30-Tage Vollversionen zum<br />

Praxistest.<br />

gripsware gmbh, Wangener Straße 3<br />

88267 Vogt, Telefon 075 29 / 97 47 60<br />

post@gripsware.de<br />

www.gripsware.de<br />

Abb.: gripsware<br />

Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013 | 67


Ausgewählte Produktinformationen<br />

BIRCO<br />

<strong>Berlin</strong>er Stadtreinigung setzt auf BIRCOpur<br />

Die innovative Regenwasserbehandlung mit Kastenrinnen<br />

Leistungsfähig bei der Reinigung von Niederschlägen – das modulare<br />

Innenleben von BIRCOpur bewältigt Stofffrachten souverän.<br />

Wo treffen verunreinigte Niederschläge<br />

und starke Befahrung durch<br />

LKWs im kommunalen Umfeld aufeinander?<br />

Natürlich auf dem Wertstoffhof.<br />

Deshalb suchte die <strong>Berlin</strong>er Stadtreinigung<br />

ein zukunftssicheres System, mit<br />

dem die Niederschläge gereinigt und in<br />

den Kreislauf zurückgeführt werden können.<br />

Aufgrund der hohen Belastbarkeit<br />

des Systems, der nachgewiesenen Entwässerungsleistung,<br />

der guten Wartungsmöglichkeiten<br />

sowie der DIBt-Zulassung<br />

entschieden sich die Verantwortlichen<br />

für BIRCOpur.<br />

Geplant wurde mit BIRCOpur wie bei<br />

einer gewöhnlichen Entwässerung mit<br />

Kastenrinne: Es wurden keine zusätzlichen<br />

Drainageleitungen verlegt. Die<br />

niedrige Bauhöhe war ein klarer Vorteil<br />

bei den hohen Grundwasserständen vor<br />

Ort. Das modulare Innenleben wurde<br />

nach Beendigung der Bauarbeiten eingesetzt.<br />

So kam es zu keinen ungewollten<br />

Verschmutzungen durch das Betonieren<br />

der Fläche. Seitdem verrichtet<br />

das System auf dem viel genutzen Wertstoffhof<br />

zuverlässig seinen Dienst.<br />

Fotos: Birco<br />

Sie möchten ebenfalls BIRCOpur<br />

als Regenwasserbehandlungsanlage<br />

einsetzen? Mehr erfahren Sie im Internet<br />

auf:<br />

www.birco.de/bircopur<br />

Getestet auf Starkregenereignisse entwässert BIRCOpur 20m 2 pro lfm.<br />

Der wartungsfreundliche, modulare Aufbau sorgt für dauerhafte Sicherheit.<br />

Die <strong>Berlin</strong>er Stadtreinigung wählte, aufgrund der hohen LKW-Befahrung auf dem<br />

Wertstoffhof in Mahlsdorf, Steg-Gussabdeckungen der Klasse F 900.<br />

68 | Baukammer <strong>Berlin</strong> 3/2013


ECONTROL-GLAS<br />

Ausgewählte Produktinformationen<br />

Der Forschungscampus <strong>Berlin</strong>-<br />

Buch ist einer der wichtigsten Wissenschafts-<br />

und Technologiestandorte<br />

<strong>Berlin</strong>-Brandenburgs. Auf rund<br />

320.000 m 2 haben sich mehr als 50<br />

Forschungseinrichtungen, Kliniken<br />

und Biotechnologie-Unternehmen angesiedelt.<br />

Hier hat auch die weltweit<br />

agierende Eckert und Ziegler AG ihren<br />

Sitz. Im letzten Jahr – pünktlich<br />

zum 20-jährigen Firmenjubiläum –<br />

weihte der Spezialist für medizinische<br />

Anwendungen von Radioisotopen<br />

seine neue Konzern-Zentrale ein. Diese<br />

ist dank ihrer einzigartigen Architektur<br />

ein echter Hingucker: Als ellipsenförmiger<br />

Dachaufbau ragt der Tagungsraum<br />

4,50 m über die Fassadenfront<br />

hinaus und ist großflächig<br />

verglast. Um die außergewöhnliche<br />

Optik des Gebäudeteils zu erhalten,<br />

entschieden sich Bauherr und Architekt<br />

gegen eine außenliegende Verschattungsanlage<br />

und für dimmbares<br />

Sonnenschutzglas der Firma EControl-<br />

Glas (Plauen). Damit lassen sich der<br />

g-Wert und die Lichttransmission individuell<br />

an die Sonneneinstrahlung<br />

anpassen.<br />

180 Grad Sonnenschutz<br />

Konferenzsaal mit Panoramablick - ohne Verschattung<br />

Die Eckert und Ziegler Gruppe ist einer<br />

der weltweit größten Hersteller von<br />

radioaktiven Komponenten für medizinische,<br />

wissenschaftliche und messtechnische<br />

Zwecke – mit Standorten in Großbritannien,<br />

Frankreich, Indien und den<br />

USA. Aufgrund steigender Umsatz- und<br />

Mitarbeiterzahlen lobte der Konzern<br />

2011 einen Wettbewerb zur Erweiterung<br />

seiner Zentrale auf dem biomedizinischen<br />

Forschungscampus <strong>Berlin</strong>-Buch<br />

um 5.000 m 2 Nutzfläche aus. Wichtige<br />

Vorgabe durch den Bauherren: Das Firmenlogo<br />

– eine Ellipse, eingeschlossen<br />

von einem Rechteck – sollte baulich in<br />

den Entwurf integriert werden. Das <strong>Berlin</strong>er<br />

Büro Hofmann Architekten überzeugte<br />

mit einem energieeffizienten Gebäudeentwurf,<br />

der einen exponierten<br />

Konferenzsaal in der geometrischen<br />

Form des Logos vorsah. „Durch den<br />

überstehenden Dachaufbau und die<br />

rechteckigen, rot lackierten Dachelemente<br />

ist das Gebäude weithin als<br />

Eckert und Ziegler-Zentrale erkennbar –<br />

sogar aus der Luft“, erklärt Architekt Jan<br />

Hofmann. Aus dem Konferenzsaal bietet<br />

sich dank der annähernd raumhohen<br />

Rundum-Verglasung eine 180-Grad-<br />

Aussicht auf den <strong>Berlin</strong>er Stadtteil Buch.<br />

Fotos: Linus Lintner <strong>Fotograf</strong>ie/EControl-Glas<br />

In der Gebäudeform des Konferenzsaals<br />

ist das Firmenlogo deutlich zu<br />

erkennen.<br />

Bautafel:<br />

Eckert und Ziegler Konzern-Zentrale<br />

Objektadresse:<br />

Robert-Rössle-Straße 10, 13125 <strong>Berlin</strong><br />

Bauherr:<br />

Eckert und Ziegler Strahlen- und Medizintechnik<br />

AG<br />

Architekt: Hofmann Architekten, <strong>Berlin</strong><br />

Metallbauer: Hauk Metallbau und Sicherheitstechnik<br />

GmbH Nauen, Paul-Jerchel-<br />

Straße 2, 14641 Nauen<br />

Glasprodukt: ECONTROL 48/9<br />

Glashersteller: EControl-Glas, Plauen<br />

180-Grad-Ausblick: Dank dem dimmbaren Sonnenschutzglas<br />

ECONTROL 48/9 bleibt die Aussicht aus dem Konferenzsaal frei.<br />

Variabel, ästhetisch, effektiv:<br />

Dimmbare Verglasung<br />

Die Wölbung und die Südausrichtung<br />

des Gebäudes bedeuten bei klarem<br />

Wetter jedoch fast ganztägig direkte<br />

Sonneneinstrahlung auf die circa 60 m 2<br />

große Glasfläche. Um das Aufheizen<br />

des Raums sowie störende Blendeffekte<br />

zu verhindern, war ein effektiver Sonnenschutz<br />

gefragt. „Eine variable, außenliegende<br />

Verschattungsanlage ist aufgrund<br />

der Gebäudeform aufwändig zu<br />

installieren und wartungsintensiv. Ein<br />

starrer Sonnenschutz lässt im Winter jedoch<br />

nicht genügend Licht ins Innere.<br />

Die solaren Energiegewinne sind dann<br />

nur minimal“, erläutert Hofmann. Eine<br />

wichtige Rolle spielten außerdem die<br />

ästhetischen Ansprüche des Bauherren:<br />

„Die äußere Gebäudehülle sollte so glatt<br />

wie möglich bleiben. Eine Verschattungsanlage<br />

hätte die optische Anlehnung<br />

des Konferenzsaals an das Eckert<br />

und Ziegler-Logo zerstört. Wir haben<br />

uns deshalb für das dimmbare Sonnenschutzglas<br />

ECONTROL 48/9 entschieden“,<br />

so Hofmann. Hiermit lässt sich der<br />

g-Wert zwischen 33 und 9% stufenlos<br />

variieren. Das macht einen zusätzlichen<br />

Sonnenschutz überflüssig und die Aussicht<br />

aus dem Konferenzsaal bleibt frei.<br />

Die Lichttransmission beträgt bei maximaler<br />

Einfärbung immerhin noch 13%.<br />

Und so funktioniert die Technik: Die innenliegende<br />

nanostrukturierte Beschichtung<br />

der EControl-Verglasung färbt sich<br />

durch den sogenannten „elektrochromen<br />

Effekt“ blau, sobald eine geringe Spannung<br />

(3 Volt) angelegt wird. Im hell geschalteten<br />

Zustand gelangen 48% des<br />

Tageslichts in den Raum – ein guter<br />

Wert für modernes Sonnenschutzglas.<br />

Mit einem Ug-Wert von 0,7 W/(m 2 K) isoliert<br />

ECONTROL 48/9 außerdem hervorragend<br />

gegen Heizwärmeverluste.<br />

„EControl-Glas hat sich als perfekter<br />

Baustein für unser energieeffizientes<br />

und optisch anspruchsvolles Konzept<br />

erwiesen. Die innovative elektrochrome<br />

Technologie passt außerdem<br />

optimal zu einem modernen, zukunftsorientierten<br />

Konzern wie Eckert und<br />

Ziegler“, ergänzt Hofmann.<br />

www.econtrol-glas.de


BAUKAMMER BERLIN<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

Gutsmuthsstr. 24<br />

12163 <strong>Berlin</strong><br />

Tel. (030) 79 74 43 - 0<br />

Fax (030) 79 74 43 29<br />

info@baukammerberlin.de<br />

www.baukammerberlin.de<br />

Fahrverbindung:<br />

U-Bhf. Walter-Schreiber-Platz

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