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Produktbetreuung<br />

PP 51/Vermittlung/Markt/ SR3/ÄD 19.Januar 2005<br />

Handlungsempfehlung<br />

Aktenzeichen:<br />

5014.3(3)/5400.1/5391.4/1900/1901.3/1930/1950/60<strong>13</strong>.4/6323/6450/6530/71144/71147<br />

gültig ab: sofort/ gültig bis: auf weiteres<br />

Weisungscharakter: ja<br />

Nur für den Dienstgebrauch: Ja<br />

Betrifft<br />

Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Dienst;<br />

Regelung des Verfahrens und Ablösung des IT-Verfahrens ÄGEIS durch coMed-AS<br />

(Computerunterstützung im Ärztlichen Dienst der AA-Antragstellung)<br />

Aufgrund der Einführung eines neuen EDV-Programms coMed-AS, grundsätzlicher<br />

Anmerkungen des Bundesdatenschutzbeauftragten zu den bisherigen Regelungen und der<br />

Einschaltung des Ärztlichen Dienstes auch durch die ARGEn ist ein neues Verfahren zur<br />

Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Dienst notwendig.<br />

Das Verfahren zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes wird neu geregelt.<br />

Die Handlungsempfehlung wird zusätzlich im Intranet unter Vermittlung -> Ärztlicher Dienst<br />

eingestellt.


Handlungsempfehlung<br />

Aktenzeichen:<br />

5014.3(3)/5400.1/5391.4/1900/1901.3/1930/1950/60<strong>13</strong>.4/6323/6450/6530/71144/71147<br />

gültig ab: sofort/ gültig bis: auf weiteres<br />

Weisungscharakter: ja<br />

Nur für den Dienstgebrauch: Ja<br />

Betrifft<br />

Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Dienst;<br />

Regelung des Verfahrens und Ablösung des IT-Verfahrens ÄGEIS durch coMed-AS<br />

1. Verfahren zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes<br />

1.1 Wesentliche Änderungen<br />

Im Vergleich zum bisherigen Verfahren vereinfacht sich die Einschaltung des Ärztlichen<br />

Dienstes.<br />

Das IT-Beauftragungsverfahren coMed-AS wird am 17.01.2005 eingeführt, das bisher<br />

genutzte Verfahren ÄGEIS steht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung. CoMed-<br />

AS wurde im Vergleich zu ÄGEIS verschlankt und erfordert weniger Zeitaufwand.<br />

Die Anforderung von Vorgutachten anderer Leistungsträger und von medizinischen<br />

Unterlagen der behandelnden Ärzte geht wieder auf den Ärztlichen Dienst über.<br />

Durch die ausführliche Beratung der Kunden im Gespräch mit der Fachkraft und die<br />

Bereitstellung von relevanten Informationen sowie unterschriebenen<br />

Schweigepflichtentbindung(en) wird weiterhin die schnellstmögliche Bearbeitung<br />

gesichert.<br />

Die Möglichkeiten der Vor- wie auch Nachbesprechung ärztlicher Untersuchungen wird<br />

erweitert. Auch allgemeine Sprechstunden ohne Terminvereinbarungen werden vom<br />

Ärztlichen Dienst angeboten.<br />

Das neue Verfahren berücksichtigt die Anmerkungen des Bundesdatenschutzbeauftragten:<br />

Dem Kunden muss deutlich sein, dass der Beitrag zur Beschleunigung des<br />

Begutachtungsverfahrens (Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens, Unterzeichnung der<br />

Schweigepflichtentbindungen, Zur-Verfügung-Stellung medizinischer Unterlagen) auf<br />

freiwilliger Basis beruht und dass seine Angaben und Unterlagen ausschließlich vom<br />

Ärztlichen Dienst eingesehen und ausgewertet werden.<br />

Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass sich die Fachkräfte im Vermittlungsund<br />

Beratungsdialog mit den Kunden ausführlich mit den Auswirkungen gesundheitlicher<br />

Störungen auf die Leistungsfähigkeit befassen, nicht aber vordringlich mit den<br />

gesundheitlichen Störungen selbst. Die Fachkräfte erfahren lediglich die<br />

vermittlungsrelevanten gesundheitlichen Störungen durch den Ärztlichen Dienst bzw.<br />

dessen Gutachten/Gutachterliche Äußerungen. Die Speicherung dieser Daten in den<br />

Fachverfahren hat gemäß RdBrief 52/2002 zu erfolgen; d.h. die Beeinträchtigungen /<br />

Krankheiten sind nur dann abzuspeichern, wenn sie die Eingliederung in den Zielberuf<br />

erschweren.<br />

1.2 Aufklärung des Kunden<br />

Die Beauftragung des Ärztlichen Dienstes setzt ein Beratungsgespräch der Fachkraft mit dem<br />

Kunden voraus, aus dem sich die Notwendigkeit zur weitergehenden sozialmedizinischen<br />

Sachverhaltsaufklärung ergibt. Im Gespräch ist dem Kunden darzulegen, weshalb in seinem Fall<br />

eine sozialmedizinische Begutachtung erforderlich ist. Gegebenenfalls ist auf Rechtsfolgen


hinzuweisen. Kunden mit Leistungsansprüchen werden durch das entsprechende Merkblatt<br />

(SGB III-Kunden durch das „Merkblatt für Arbeitslose – Ihre Rechte und Pflichten“, SGB II-<br />

Kunden durch das Merkblatt „Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld<br />

II/Sozialgeld“) über ihr Widerspruchsrecht gemäß § 76 SGB X aufgeklärt. Dies hat für den<br />

Ärztlichen Dienst zur Folge, dass bei diesem Personenkreis Gutachten des ÄD auch ohne<br />

zusätzliche Schweigepflichtentbindeng(en) an andere Sozialleistungsträger gemäß SGB I<br />

übermittelt werden können. Im ÄD ist dieser Kundenkreis dadurch erkennbar, dass gemäß<br />

Auftrag seitens der Fachkraft eine Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung zu versenden ist/ wäre.<br />

1.3 Dokumentation<br />

Alle wesentlichen Gesprächsergebnisse sind im Fachverfahren zu dokumentieren.<br />

1.4 Auftragserteilung mit dem IT-Verfahren coMed-AS<br />

1.4.1 Allgemeines zu coMed-AS<br />

Mit der Programmversion P 43a (Flächeneinsatz am 17.01.2005) wird das bisherige IT-<br />

Verfahren zur Beauftragung des Ärztlichen Dienstes (ÄGEIS) durch die neu entwickelte<br />

Beauftragungssoftware coMed-AS abgelöst. Ein Benutzerhandbuch wird zur Verfügung gestellt.<br />

Eine Verknüpfung zu coMed-AS wird auf dem Desktop abgelegt. Beim erstmaligen Aufruf des<br />

Programms muss sich der Auftraggeber personalisieren (manuell oder mit automatischer<br />

Datenübernahme aus MODEX). Dieser Schritt ist bei Folgeaufträgen nicht mehr notwendig.<br />

1.4.2 Erstellen eines Auftrages für ein Ärztliches Gutachten mit coMed-AS<br />

Die Kundendaten können manuell eingegeben oder aus coArbNT und COMPAS importiert<br />

werden. Nach der Aufnahme der Kundendaten kann der Auftrag sofort weiterbearbeitet oder zur<br />

späteren Weiterbearbeitung zwischengespeichert werden.<br />

Die auszufüllenden Felder sind selbsterklärend. Ein aussagekräftiges Gutachten des Ärztlichen<br />

Dienstes setzt einen komplett ausgefüllten Auftrag mit ausreichender Informationsdichte und mit<br />

passgenauen Zielfragen voraus. Vor allem muss die Fragestellung unter Angabe des beruflichen<br />

Werdegangs, der geltend gemachten Leistungseinschränkung und der ins Auge gefassten<br />

weiteren Beratungs- und Vermittlungsstrategie klar umrissen werden. Die Zielfragen können aus<br />

einem integrierten Zielfragenkatalog ausgewählt oder manuell eingegeben werden. In der Regel<br />

sollten nicht mehr als fünf Zielfragen gestellt werden.<br />

1.4.3 Aushändigung zusätzlicher Formulare<br />

Der ÄD benötigt neben dem kompletten elektronischen Auftrag weitere Unterlagen, um in allen<br />

geeigneten Fällen die schnellstmögliche und wirtschaftlichste Erledigungsform umsetzen zu<br />

können. Hierzu gehört der vom Kunden auszufüllende Gesundheitsfragebogen und eine oder<br />

mehrere Schweigepflichtentbindungen für bestimmte Ärzte oder Einrichtungen (siehe Anlage 1).<br />

Sie sind in coMed-AS integriert und werden dem Kunden in ausgedruckter Form, zusammen mit<br />

einem passenden Briefumschlag, übergeben. Der Kunde wird gebeten, den<br />

Gesundheitsfragebogen auszufüllen, die entsprechenden Schweigepflichtentbindungen zu<br />

unterschreiben und diese Unterlagen im verschlossenen Umschlag der Fachkraft bzw. deren<br />

Dienststelle zuzuleiten. Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, in seinem Besitz<br />

befindliche bzw. ihm zugängliche medizinische Unterlagen (z. B. ärztliche Befundberichte,<br />

Krankenhaus- oder Reha-Entlassungsberichte) beizulegen.<br />

Der Kunde ist darüber aufzuklären, dass seine Angaben der Beschleunigung des<br />

Begutachtungsverfahrens und der Vermeidung von Doppeluntersuchungen bzw.<br />

Doppelbegutachtungen dienen, ausschließlich von den Mitarbeitern des Ärztlichen Dienstes<br />

eingesehen und ausgewertet werden und auf freiwilliger Basis erfolgen.


Gegebenenfalls ist ein Abgabetermin zu vereinbaren bzw. eine Einladung nach § 309 SGB III<br />

auszuhändigen. Bis zur Abgabe dieser Unterlagen wird der über coMed-AS erstellte Auftrag für<br />

ein Ärztliches Gutachten in coMed–AS gespeichert.<br />

Besonderheiten für Mitarbeiter der ARGEn<br />

Abweichend vom o. g. Verfahren müssen dem Ärztlichen Dienst der Agentur -neben dem<br />

verschlossenen Umschlag mit den Gesundheitsdaten des Kunden- zusätzlich die Einladungsformulare<br />

zur ärztlichen Untersuchung in zweifacher Ausfertigung übermittelt werden. Die<br />

Vordrucke sind über den BK Browser aufzurufen.<br />

1.4.4 Versendung des Auftrages aus coMed-AS und Weiterleitung der Unterlagen an den<br />

Ärztlichen Dienst<br />

Liegt der verschlossene Umschlag (Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtentbindungen, evtl.<br />

zusätzliche Unterlagen) mit den Gesundheitsdaten des Kunden vor, werden der mit coMed-AS<br />

erstellte Auftrag elektronisch an den Ärztlichen Dienst verschickt und die Unterlagen dem<br />

Ärztlichen Dienst per (Haus-)Post zugeleitet. Dies entfällt, falls der Kunde das Ausfüllen des<br />

Gesundheitsfragebogens und die Unterzeichnung der Schweigepflichtentbindung(en) ablehnt.<br />

Auf dem elektronischen Antrag ist von der Fachkraft im entsprechenden Antwortfeld zu<br />

vermerken, ob Unterlagen im verschlossenen Umschlag vorliegen (und somit an den ÄD<br />

gesandt werden), oder ob der Kunde dies abgelehnt hat. (Zur dritten Antwort-Option bei evtl.<br />

eingerichteter Kundentheke des ÄD siehe Ziffer 8).<br />

1.4.5 Einladung des Kunden in den ÄD (falls erforderlich)<br />

Das Einladungsschreiben für den SGB III – Kunden wird vom Ärztlichen Dienst über coMed-AS<br />

erstellt und versandt. Es enthält die entsprechende Rechtsfolgenbelehrung.<br />

Bei SGB III-Kunden ist dem Ärztlichen Dienst mittels Markierung des entsprechenden<br />

Antwortfeldes im Antragsfomular die zu verwendende Rechtsfolgenbelehrung (§ 144 oder § 147<br />

SGB III) mitzuteilen. Zum Verfahren der Einladungen ab 01.01.2005 s. Aktuelle<br />

Handlungsempfehlung Nr. 44/2004.<br />

Bei SGB II- Kunden ist das Einladungsschreiben per (Haus-)Post mit den übrigen Unterlagen an<br />

den Ärztlichen Dienst zu senden.<br />

2. Verfahren bei Nichterscheinen des Bewerbers zum Termin beim Ärztlichen Dienst<br />

2.1 SGB III-Kunden<br />

2.1.1 Verfahren bei Nichterscheinen von Leistungsempfängern (Einladung mit<br />

Rechtsfolgenbelehrung)<br />

Sofern Bewerber zu dem vorgesehen Termin beim Ärztlichen Dienst nicht erscheinen, informiert<br />

der Ärztliche Dienst die Fachkraft, die das Gutachten veranlasst hat.<br />

Die Zahlung ist vorläufig einzustellen und umgehend möglichst ein neuer Meldetermin bei der<br />

Fachkraft innerhalb einer Woche zu veranlassen.<br />

2.1.2 Verfahren bei Nichterscheinen von Nichtleistungsempfängern (Einladung ohne<br />

Rechtsfolgenbelehrung)<br />

Sofern ein Nichtleistungsempfänger zur Einladung des Ärztlichen Dienstes nicht erscheint, ist<br />

der Vermittlungsbereich zu informieren. Dort wird dann über das weitere Vorgehen je nach<br />

Einzelfall entschieden.


2.1.3 Verfahren bei unzureichender bzw. nicht erfolgter Mitwirkung<br />

Soweit der Leistungsempfänger der Einladung zur Untersuchung Folge leistet, ist er auch<br />

verpflichtet, bei der ärztlichen Untersuchung mitzuwirken (§ 62 SGB I).<br />

Kommt er dieser Verpflichtung ohne wichtigen Grund i.S.d. § 65 SGB I nicht nach, so kann ihm<br />

nach § 66 SGB I bis zur Nachholung der Mitwirkung die Geldleistung ganz oder teilweise<br />

versagt werden.<br />

Voraussetzung einer Versagung oder Entziehung der Leistung ist jedoch nach § 66 Abs.3<br />

SGB I , dass der Leistungsberechtigte auf die Folgen fehlender Mitwirkung schriftlich<br />

hingewiesen wurde und er seiner Mitwirkungspflicht innerhalb einer ihm gesetzten<br />

angemessenen Frist nicht nachgekommen ist.<br />

2.2 SGB II – Kunden<br />

2.2.1 Verfahren bei Nichterscheinen von Leistungsempfängern (Einladung mit<br />

Rechtsfolgenbelehrung)<br />

Sofern Bewerber zu dem vorgesehenen Termin beim Ärztlichen Dienst nicht erscheinen,<br />

informiert der Ärztliche Dienst die Fachkraft, die das Gutachten veranlasst hat. Rechtsfolgen<br />

nach § 31 SGB II sind vom jeweiligen Träger zu prüfen und ein neuer Meldetermin ist möglichst<br />

umgehend zu veranlassen.<br />

2.2.2 Verfahren bei unzureichender bzw. nicht erfolgter Mitwirkung<br />

Soweit der Leistungsempfänger der Einladung zur Untersuchung Folge leistet, ist er auch<br />

verpflichtet, bei der ärztlichen Untersuchung mitzuwirken (§ 62 SGB I). Kommt er dieser<br />

Verpflichtung nicht nach, ist die Fachkraft, die das Gutachten veranlasst hat, hierüber zu<br />

informieren. Prüfung von Sanktionsmöglichkeiten nach § 31 SGB II und der weiteren<br />

Vorgehensweise erfolgt durch den jeweiligen Träger.<br />

3. Übermittlung der Gutachten vom Ärztlichen Dienst an die Auftraggeber<br />

Aus Datenschutzgründen wird auf die Übersendung der Gutachten/der Gutachterlichen<br />

Äußerungen per E-Mail bis zur Einführung einer Verschlüsselungssoftware verzichtet. Die<br />

Gutachten bzw. die Gutachterlichen Äußerungen werden aus Gründen des Datenschutzes in<br />

Papierform übermittelt.<br />

4. Eröffnung der Gutachten<br />

Der Fachkraft obliegt es, Gutachten zu eröffnen, Kopien herauszugeben oder Einsichtnahme zu<br />

gewähren, wenn der Arzt der Agentur für Arbeit sich die Eröffnung nicht vorbehalten hat.<br />

5. Aufbewahrung der ÄG<br />

Ärztliche Gutachten sind sowohl bei laufenden wie auch bei abgeschlossenen<br />

Bewerberangeboten in gesonderten Ordnern abzuheften und in verschließbaren Schränken<br />

aufzubewahren.<br />

Die ärztlichen Gutachten zu erledigten Bewerberangeboten sind aus dem Ordner „Laufende<br />

Fälle“ zu entnehmen, dem Ordner „Ruhende Fälle“ jahresweise entsprechend dem<br />

Erledigungsdatum abzuheften und nach Ablauf des darauf folgenden Kalenderjahres zu<br />

vernichten. Archivierungspflichten des ÄD sind hiervon nicht berührt.


6. Weitere fakultative Angebote des Ärztlichen Dienstes<br />

6.1 Die sozialmedizinische Beratungssprechstunde<br />

Die Ärztlichen Dienste der Agenturen bieten in ausreichendem zeitlichen Umfang<br />

sozialmedizinische Beratungssprechstunden für die Fachkräfte der Agenturen und<br />

Arbeitsgemeinschaften an. Die Sprechstundentermine und -orte werden vom Ärztlichen Dienst<br />

in geeigneter Form bekannt gegeben. Während der Sprechstundenzeiten sind die Ärzte<br />

persönlich oder telefonisch erreichbar. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht zwingend<br />

erforderlich. Die Nutzung der Sprechstunde ist fakultativ und unabhängig davon, ob bereits ein<br />

Auftrag an den Ärztlichen Dienst erteilt wurde oder nicht.<br />

Diese sozialmedizinische Beratungssprechstunde kann auch zur Vorbesprechung oder zur<br />

Verlaufsbesprechung von Fällen mit (vermuteter oder gesicherter) gesundheitlicher Problematik<br />

genutzt werden. Hat der Kunde medizinische Unterlagen vorgelegt (z. B. Atteste), sind diese in<br />

die Sprechstunde mitzubringen. Gegebenenfalls kann auch der Kunde an der<br />

Beratungssprechstunde teilnehmen.<br />

Die Dokumentation des Gesprächsergebnisses erfolgt in dem Bild „Beratungsvermerke“ in<br />

coArb.<br />

6.2 Die terminierte sozialmedizinische Fallbesprechung<br />

Die Fachkraft der Agentur oder der Arbeitsgemeinschaft kann über ein spezielles Auswahlfeld in<br />

coMed-AS schon bei der Auftragserteilung anzeigen, ob sie -unabhängig vom generellen<br />

Angebot einer sozialmedizinischen Beratungssprechstunde- für den jeweiligen Auftrag eine<br />

sozialmedizinische Fallbesprechung durch den Ärztlichen Dienst wünscht. Der<br />

Besprechungswunsch kann auch vom Arzt ausgehen, wenn aus medizinischer Sicht für die<br />

Bearbeitung oder Weiterbearbeitung des Falls Besprechungsbedarf besteht.<br />

Die Erfahrung zeigt, dass in solchen Fällen eine Fallbesprechung vor der Erstellung des<br />

ärztlichen Gutachtens mit kürzeren Laufzeiten und einer höheren Aussagekraft und<br />

Umsetzbarkeit des Gutachtens einhergeht.<br />

Diese Fallbesprechung kann sowohl persönlich als auch telefonisch erfolgen. Gegebenenfalls<br />

und nach Rücksprache mit dem Ärztlichen Dienst kann der Kunde auch bei dieser Art der<br />

Besprechung teilnehmen. Zur Terminierung dieser – im Interesse der Effizienz von beiden<br />

Seiten vorzubereitenden - Fallbesprechung ist vor Ort die Nutzung geeigneter Instrumente (z. B.<br />

MS-Outlook, E-Mail, Telefon) zu verabreden.<br />

7. Sonderregelungen für AA mit eingerichtetem Kundenzentrum (KuZ)<br />

Beschleunigung des Verfahrens durch optimierte Vorbereitung des Kunden auf das<br />

terminierte Erstgespräch mit der Fachkraft<br />

Derzeit wird im Kundenzentrum zur Beschleunigung des Gesamtverfahrens schon beim ersten<br />

Kundenkontakt in der Eingangszone bzw. im Service-Center ein dem Gesundheitsfragebogen<br />

vergleichbarer Bogen ausgehändigt bzw. zugeschickt. Dieser Gesundheitsfragebogen soll dann<br />

gemeinsam mit dem Arbeitspaket im Vorfeld des Beratungsgespräches bei der<br />

Vermittlungsfachkraft eingereicht werden.<br />

Hierdurch kann der Anteil jener Fälle erheblich gesteigert werden, die schon während oder<br />

unmittelbar nach dem Beratungsgespräch schriftliche Angaben vorlegen können (ggf. kann das<br />

mit schriftlichen Notizen versehene Vorbereitungsblatt selbst zur Information des ÄD genutzt<br />

werden, wenn es vollständig ist).<br />

Die endgültige Form für dieses Vorbereitungsblatt (z. B. "Gesundheits-Checkliste") hängt von<br />

den Erfahrungen ab, die zur Zeit im Rahmen der Einführung des KuZ gemacht werden und wird<br />

demnächst bekannt gegeben.


8. Ausblick: Kundentheke im Ärztlichen Dienst<br />

In Agenturen, die dazu logistisch in der Lage sind, werden sukzessive Kundentheken im<br />

Ärztlichen Dienst eingerichtet, an denen Formulare (Gesundheitsfragebogen,<br />

Schweigepflichtentbindungen) und weitere medizinische Unterlagen direkt im Ärztlichen Dienst<br />

abgegeben und gegebenenfalls offene Fragen geklärt werden können. Über die Einrichtung der<br />

Kundentheke und die Öffnungszeiten wird vor Ort informiert. In diesen Fällen ist der ÄD hierüber<br />

ebenfalls im elektronischen Auftrag an den ÄD zu informieren. Die IT-technische Lösung wird<br />

mit der nächsten Programmversion eingeführt.<br />

Dr. Gawellek


Anlage 1<br />

Der Gesundheitsfragebogen (Checkliste)<br />

Der Gesundheitsfragebogen dient der Information des Ärztlichen Dienstes über das<br />

Beschwerdebild des Kunden und der Klärung, von welchem Arzt oder von welcher Institution (z.<br />

B. Krankenhaus, Reha-Klinik, andere Sozialleistungsträger) nähere Angaben über den<br />

Gesundheitszustand des Kunden erfragt bzw. Befundberichte und sonstige medizinische<br />

Unterlagen beigezogen werden können.<br />

Ohne diese Information müsste der Ärztliche Dienst auch all die Kunden zur Befragung und<br />

Untersuchung einladen, deren gesundheitliche Problematik auf diese Weise sehr schnell und mit<br />

geringem Aufwand abgeklärt werden kann. Zudem erspart diese Vorgehensweise vielen Kunden<br />

vermeidbare Belastungen bzw. Doppeluntersuchungen.<br />

Die Erklärungen zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht<br />

Schweigepflichtentbindungen sind zur Beiziehung medizinischer Unterlagen von behandelnden<br />

Ärzten, Kliniken oder von anderen Sozialleistungsträgern und deren Ärztlichen Diensten<br />

unumgänglich. Eine Generalentbindung aller behandelnden bzw. begutachtenden Ärzte und<br />

Institutionen von der ärztlichen Schweigepflicht ist rechtlich nicht zulässig. Der Kunde ist<br />

deswegen zu bitten, alle Ärzte und Institutionen, die er im Gesundheitsfragebogen angegeben<br />

hat, einzeln von der Schweigepflicht zu entbinden.<br />

Im Zusammenhang mit der Bitte an den Kunden, diese Formulare auszufüllen, ist darauf zu<br />

achten, dass nicht der Eindruck entsteht, die Verpflichtung des Kunden, sich gegebenenfalls<br />

einer Untersuchung beim Ärztlichen Dienst zu unterziehen, würde auch die Verpflichtung hierzu<br />

einschließen.


Anlage 2<br />

Das Stufenkonzept im Ärztlichen Dienst<br />

Die Bearbeitung im Stufenkonzept führt zu folgenden unterschiedlichen Formen der<br />

Entscheidungshilfe:<br />

▪ Gutachterliche Äußerung<br />

▪ Gutachten nach Aktenlage<br />

▪ Gutachten mit Untersuchung<br />

Über die Art und den Umfang der medizinischen Sachverhaltsaufklärung und -beurteilung<br />

entscheidet der Arzt der Agentur für Arbeit auf Basis der spezifischen Fragestellung, der zur<br />

Verfügung stehenden medizinischen Unterlagen und des Krankheitsbildes.<br />

Gutachterliche Äußerung<br />

Die gutachterliche Äußerung ist eine ärztliche Stellungnahme zur Leistungsfähigkeit des Kunden<br />

ohne spezifische Aufführung der Funktionsdiagnosen. Mit der Darstellung des medizinischen<br />

Sachverhaltes werden die Zielfragen der Fachkraft (soweit möglich) beantwortet. In der<br />

gutachterlichen Äußerung ist nur eine eingeschränkte prognostische Aussage möglich<br />

(„Kurzzeitprognose“).<br />

Gutachten<br />

Im Gutachten nach Aktenlage und Gutachten mit Untersuchung werden die für den<br />

Vermittlungs- und Beratungsprozess relevanten Funktionsdiagnosen aufgeführt. Es erfolgt die<br />

Darstellung des vollständigen positiven, negativen und ergänzenden Leistungsbildes sowie der<br />

Epikrise. Die prognostische Aussage betrifft in der Regel einen längeren Zeitraum.<br />

Das Gutachten mit Untersuchung basiert entweder auf einer umfänglichen oder auf einer<br />

symptombezogenen Untersuchung. Ob eine umfängliche oder symptombezogene Untersuchung<br />

durchgeführt wird, wird einzelfallbezogen -in Abhängigkeit von der Fragestellung und der Art<br />

und Schwere der Gesundheitsstörungen- entschieden.<br />

ÄD-interner medizinischer Beratungsvermerk<br />

Gegebenenfalls fertigt der Ärztliche Dienst nach der Durchführung der sozialmedizinischen<br />

Beratungssprechstunde einzelfallbezogene Beratungsvermerke an. Zu diesem Zweck sind zur<br />

Sprechstunde die Stammdaten der Kunden, über die gesprochen werden soll, in geeigneter<br />

Form mitzuführen und dem Arzt zu übergeben.

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