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Rechte und Pflichten von Arbeitslosen

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HINWEIS<br />

Rückwirkende tarifliche Lohnerhöhungen können<br />

nicht berücksichtigt werden, wenn sie erst nach Ihrem<br />

Ausscheiden vereinbart worden sind.<br />

Das tägliche Bemessungsentgelt, den täglichen Leistungssatz<br />

<strong>und</strong> Hinweise zur Berechnung der Leistung<br />

finden Sie im Bewilligungsbescheid.<br />

Spezielle Vorschriften zur Vermeidung <strong>von</strong> Nachteilen<br />

für Arbeitslose<br />

Unter anderem bei folgenden Sachverhalten bestehen<br />

Sondervorschriften, durch die Benachteiligungen<br />

bei der Bemessung des <strong>Arbeitslosen</strong>geldes vermieden<br />

werden sollen:<br />

• Wenn Ihr Arbeitsentgelt oder Ihre durchschnittliche<br />

wöchentliche Arbeitszeit<br />

– wegen der Erziehung <strong>und</strong> Betreuung eines<br />

Kindes gemindert war <strong>und</strong> Sie Elterngeld oder<br />

Erziehungsgeld bezogen (oder Erziehungsgeld<br />

wegen Berücksichtigung <strong>von</strong> Einkommen nicht<br />

bezogen haben) oder ein Kind unter 3 Jahren<br />

betreut <strong>und</strong> erzogen haben, oder<br />

– wegen der Pflege eines pflegebedürftigen<br />

Angehörigen gemindert war <strong>und</strong> Sie eine<br />

Pflegezeit nach § 3 Abs. 1 Pflegezeitgesetz in<br />

Anspruch genommen haben,<br />

bleibt diese Zeit bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums<br />

außer Betracht. Dies gilt auch für<br />

Zeiten einer Familienpflegezeit oder eine Nachpflegephase<br />

nach dem Familienpflegezeitgesetz.<br />

• Zeiten, in denen Sie ein freiwilliges soziales oder<br />

freiwilliges ökologisches Jahr (Jugendfreiwilligendienst)<br />

oder B<strong>und</strong>esfreiwilligendienst absolviert<br />

haben, bleiben bei der Bildung des Bemessungs-<br />

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