Rechte und Pflichten von Arbeitslosen
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HINWEIS<br />
Rückwirkende tarifliche Lohnerhöhungen können<br />
nicht berücksichtigt werden, wenn sie erst nach Ihrem<br />
Ausscheiden vereinbart worden sind.<br />
Das tägliche Bemessungsentgelt, den täglichen Leistungssatz<br />
<strong>und</strong> Hinweise zur Berechnung der Leistung<br />
finden Sie im Bewilligungsbescheid.<br />
Spezielle Vorschriften zur Vermeidung <strong>von</strong> Nachteilen<br />
für Arbeitslose<br />
Unter anderem bei folgenden Sachverhalten bestehen<br />
Sondervorschriften, durch die Benachteiligungen<br />
bei der Bemessung des <strong>Arbeitslosen</strong>geldes vermieden<br />
werden sollen:<br />
• Wenn Ihr Arbeitsentgelt oder Ihre durchschnittliche<br />
wöchentliche Arbeitszeit<br />
– wegen der Erziehung <strong>und</strong> Betreuung eines<br />
Kindes gemindert war <strong>und</strong> Sie Elterngeld oder<br />
Erziehungsgeld bezogen (oder Erziehungsgeld<br />
wegen Berücksichtigung <strong>von</strong> Einkommen nicht<br />
bezogen haben) oder ein Kind unter 3 Jahren<br />
betreut <strong>und</strong> erzogen haben, oder<br />
– wegen der Pflege eines pflegebedürftigen<br />
Angehörigen gemindert war <strong>und</strong> Sie eine<br />
Pflegezeit nach § 3 Abs. 1 Pflegezeitgesetz in<br />
Anspruch genommen haben,<br />
bleibt diese Zeit bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums<br />
außer Betracht. Dies gilt auch für<br />
Zeiten einer Familienpflegezeit oder eine Nachpflegephase<br />
nach dem Familienpflegezeitgesetz.<br />
• Zeiten, in denen Sie ein freiwilliges soziales oder<br />
freiwilliges ökologisches Jahr (Jugendfreiwilligendienst)<br />
oder B<strong>und</strong>esfreiwilligendienst absolviert<br />
haben, bleiben bei der Bildung des Bemessungs-<br />
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