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Rechte und Pflichten von Arbeitslosen

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Berufliche Weiterbildung<br />

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer können bei Teilnahme<br />

an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gefördert<br />

werden, wenn die Teilnahme notwendig ist, um<br />

• sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern,<br />

• eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden<br />

oder<br />

• einen fehlenden Berufsabschluss zu erlangen.<br />

Wenn die persönlichen <strong>und</strong> sonstigen Voraussetzungen<br />

erfüllt sind, können die Vermittlungs- <strong>und</strong><br />

Beratungsfachkräfte der Agenturen für Arbeit Bildungsgutscheine<br />

für individuell festgestellte Qualifizierungsbedarfe<br />

aushändigen. Der Bildungsgutschein<br />

weist aus, welche Weiterbildungskosten <strong>und</strong> ob Leistungen<br />

zum Lebensunterhalt für die Dauer der Maßnahme<br />

zugesichert werden.<br />

Zu den Weiterbildungskosten gehören die durch die<br />

Weiterbildung unmittelbar entstehenden<br />

• Lehrgangskosten <strong>und</strong> Kosten für eine notwendige<br />

Eignungsfeststellung,<br />

• Fahrkosten,<br />

• Kosten für die erforderliche auswärtige Unterbringung<br />

<strong>und</strong> Verpflegung,<br />

• Kosten für die Betreuung <strong>von</strong> Kindern.<br />

Bei Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme können<br />

Sie als Entgeltersatz <strong>Arbeitslosen</strong>geld bei beruflicher<br />

Weiterbildung erhalten (siehe » Abschnitt 5).<br />

Ebenso werden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer<br />

durch Übernahme der Weiterbildungskosten zum<br />

nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses<br />

oder eines gleichwertigen Schulabschlusses gefördert,<br />

wenn sie die Voraussetzungen für die Förderung<br />

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