Rechte und Pflichten von Arbeitslosen
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Berufliche Weiterbildung<br />
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer können bei Teilnahme<br />
an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gefördert<br />
werden, wenn die Teilnahme notwendig ist, um<br />
• sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern,<br />
• eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden<br />
oder<br />
• einen fehlenden Berufsabschluss zu erlangen.<br />
Wenn die persönlichen <strong>und</strong> sonstigen Voraussetzungen<br />
erfüllt sind, können die Vermittlungs- <strong>und</strong><br />
Beratungsfachkräfte der Agenturen für Arbeit Bildungsgutscheine<br />
für individuell festgestellte Qualifizierungsbedarfe<br />
aushändigen. Der Bildungsgutschein<br />
weist aus, welche Weiterbildungskosten <strong>und</strong> ob Leistungen<br />
zum Lebensunterhalt für die Dauer der Maßnahme<br />
zugesichert werden.<br />
Zu den Weiterbildungskosten gehören die durch die<br />
Weiterbildung unmittelbar entstehenden<br />
• Lehrgangskosten <strong>und</strong> Kosten für eine notwendige<br />
Eignungsfeststellung,<br />
• Fahrkosten,<br />
• Kosten für die erforderliche auswärtige Unterbringung<br />
<strong>und</strong> Verpflegung,<br />
• Kosten für die Betreuung <strong>von</strong> Kindern.<br />
Bei Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme können<br />
Sie als Entgeltersatz <strong>Arbeitslosen</strong>geld bei beruflicher<br />
Weiterbildung erhalten (siehe » Abschnitt 5).<br />
Ebenso werden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer<br />
durch Übernahme der Weiterbildungskosten zum<br />
nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses<br />
oder eines gleichwertigen Schulabschlusses gefördert,<br />
wenn sie die Voraussetzungen für die Förderung<br />
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