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Rechte und Pflichten von Arbeitslosen

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Ob die Voraussetzungen für Anrechnungszeiten bei<br />

der Rentenversicherung erfüllt sind, kann Ihre Agentur<br />

für Arbeit nicht beurteilen. Im Zweifel wenden Sie sich<br />

daher bitte umgehend an Ihren Rentenversicherungsträger<br />

oder dessen örtliche Auskunfts- <strong>und</strong> Beratungsstellen.<br />

Durch eine der oben genannten Stellen sollten Sie sich<br />

auch dann beraten lassen, wenn Sie beabsichtigen, in<br />

absehbarer Zeit eine Rente wegen Erwerbsminderung<br />

zu beantragen. Um eine bestehende Anwartschaft auf<br />

eine solche Rente aufrechtzuerhalten, könnte es möglicherweise<br />

erforderlich sein, während der Zeit der Arbeitslosigkeit<br />

freiwillige Beiträge zu zahlen.<br />

Unfallversicherung<br />

Als Bezieher <strong>von</strong> <strong>Arbeitslosen</strong>geld sind Sie gegen Unfall<br />

versichert, während Sie einer besonderen Aufforderung,<br />

eine Agentur für Arbeit oder andere Stelle<br />

aufzusuchen, nachkommen (z. B. zur ärztlichen Untersuchung,<br />

Vorstellung beim Arbeitgeber). Einen Unfall<br />

müssen Sie im eigenen Interesse sofort Ihrer Agentur<br />

für Arbeit anzeigen.<br />

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