Rechte und Pflichten von Arbeitslosen
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Ob die Voraussetzungen für Anrechnungszeiten bei<br />
der Rentenversicherung erfüllt sind, kann Ihre Agentur<br />
für Arbeit nicht beurteilen. Im Zweifel wenden Sie sich<br />
daher bitte umgehend an Ihren Rentenversicherungsträger<br />
oder dessen örtliche Auskunfts- <strong>und</strong> Beratungsstellen.<br />
Durch eine der oben genannten Stellen sollten Sie sich<br />
auch dann beraten lassen, wenn Sie beabsichtigen, in<br />
absehbarer Zeit eine Rente wegen Erwerbsminderung<br />
zu beantragen. Um eine bestehende Anwartschaft auf<br />
eine solche Rente aufrechtzuerhalten, könnte es möglicherweise<br />
erforderlich sein, während der Zeit der Arbeitslosigkeit<br />
freiwillige Beiträge zu zahlen.<br />
Unfallversicherung<br />
Als Bezieher <strong>von</strong> <strong>Arbeitslosen</strong>geld sind Sie gegen Unfall<br />
versichert, während Sie einer besonderen Aufforderung,<br />
eine Agentur für Arbeit oder andere Stelle<br />
aufzusuchen, nachkommen (z. B. zur ärztlichen Untersuchung,<br />
Vorstellung beim Arbeitgeber). Einen Unfall<br />
müssen Sie im eigenen Interesse sofort Ihrer Agentur<br />
für Arbeit anzeigen.<br />
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