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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 30.2023

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Best Practice<br />

Da die Drinks LLC in den USA ihren Sitz hat, muss Frau Kumar als «ANoBAG» (Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen<br />

Arbeitgeber) angemeldet werden. Sie bezahlt dann Beiträge an die AHV/IV/EO, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie<br />

Pensionskasse. Die Drinks LLC bezahlt dann den Arbeitgeberanteil.<br />

Da in der Schweiz der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung nicht zwingend ist, kann die Drinks LLC sich dies<br />

überlegen. Sollte keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen werden, müsste man sich auf die Lohnfortzahlungspflicht<br />

im Krankheitsfalle gemäss einer der Tabellen einigen.<br />

Aufgrund dessen, dass die Drinks LLC ihren Sitz in den USA hat, ist es in der Schweiz schwierig eine Pensionskasse zu finden,<br />

welche die Drinks LLC und die Mitarbeiterin aufnehmen wird. In der Regel bleibt als einzige Möglichkeit die Auffangeinrichtung.<br />

Steuern<br />

Da die Drinks LLC ihren Sitz in den USA hat, ist die Drinks LLC nicht verpflichtet, die Quellensteuer des Wohnsitzkantons von<br />

Frau Kumar in Abzug zu bringen. Frau Kumar muss ihr Erwerbseinkommen selbständig in der Steuererklärung in der Schweiz<br />

deklarieren und darauf dann entsprechend Steuern bezahlen.<br />

Auch wenn die Eheleute bisher keine Steuererklärung einreichen mussten, da bisher keiner der beiden jeweils über CHF<br />

120'000 verdient hatten, ist die Einreichung der Steuererklärung mit Aufnahme der Tätigkeit bei der Drinks LLC notwendig.<br />

Sofern Frau Kumar jedoch für einige Arbeitstage im Jahr zur Drinks LLC in die USA gehen muss, dann wäre das entfallende<br />

Erwerbseinkommen für diese Tage in den USA steuerpflichtig.<br />

Betriebsstätte<br />

Grundsätzlich sollte man in diesen Situationen immer zumindest eine Kurzanalyse betreffend des Risikos einer Begründung<br />

einer Betriebsstätte durch die Tätigkeit eines Mitarbeiters im Ausland vornehmen. Frau Kumars’ Tätigkeit als Softwareentwicklerin<br />

begründet in der Schweiz kein Risiko der Betriebsstätte.<br />

Payroll<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass die Drinks LLC niemanden mit der Führung einer Lohnbuchhaltung in der Schweiz<br />

beauftragt, sondern die Bezahlung der Versicherungsbeiträge und Administration der Mitarbeiterin überlässt. Schon auf<br />

Grund dessen, dass die meisten Formulare / Informationen nur in der Kantonssprache vorhanden sind, sowie die Thematik<br />

nicht ganz einfach und ein hohes Risiko bei falscher Deklaration vorhanden ist, ist es empfehlenswert ein spezialisiertes<br />

Unternehmen (Treuhänder / Steuerberater) in der Schweiz damit zu beauftragen.<br />

FAZIT<br />

Die Anstellung von Frau Kumar bei der Drinks LLC ist möglich, bedingt allerdings einen grossen Aufwand für die Drinks LLC.<br />

Die Anstellung über die Schweizer Gesellschaft ist aus administrativer Sicht gesehen, der einfachere Weg.<br />

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convinus.com

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