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beck-aktuell - DAS MAGAZIN 01/24

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Kundenmagazin des Verlages C.H.BECK | Erscheint dreimal im Jahr | N o <strong>01</strong>.<strong>24</strong><br />

<strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

Fundament der Freiheit<br />

Interview mit Prof. Dr. Andreas Voßkuhle<br />

zu 75 Jahre Grundgesetz<br />

Und Action ...<br />

Autorenvideos von C.H.BECK<br />

Wie der Vater, so der Sohn<br />

Der Jurist Goethe<br />

Garant für Gerechtigkeit?<br />

Rechtsprechen mit KI


impressum<br />

Redaktion:<br />

<strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong> – <strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

Wilhelmstraße 9<br />

808<strong>01</strong> München<br />

Tel. +49 89 38189-266<br />

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Mail: <strong>beck</strong>extra@<strong>beck</strong>.de<br />

Mathias Bruchmann (v.i.S.d.P.)<br />

Kathrin Moosmang (Text)<br />

Benjamin Zirnbauer (Art Direktion/Layout)<br />

Stefan Grieb (Produktion)<br />

Verlag:<br />

Verlag C.H.BECK oHG<br />

Wilhelmstr. 9, 808<strong>01</strong> München<br />

Tel. +49 89 38189-0<br />

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Der Verlag ist eine oHG. Gesellschafter sind<br />

Dr. Hans Dieter Beck und Dr. h.c. Wolfgang Beck,<br />

beide Verleger in München.<br />

Illustrationen | Fotocollagen:<br />

Titelseite: Veronaa / Getty,<br />

Seite 6: clu / Getty,<br />

Seite 16: Galina Pilina / Getty,<br />

Seite 18: Moor Studio / Getty,<br />

Druck:<br />

Mayr Miesbach GmbH<br />

Am Windfeld 15<br />

83714 Miesbach<br />

www.blauer-engel.de/uz195<br />

· ressourcenschonend und<br />

umweltfreundlich hergestellt<br />

· emissionsarm gedruckt<br />

· überwiegend aus Altpapier XW1<br />

Dieses Druckerzeugnis ist mit dem Blauen Engel ausgezeichnet.


editorial<br />

Zu<br />

Beginn<br />

Im Mai steht ein bedeutendes Jubiläum<br />

an: Das Grundgesetz feiert sein 75-<br />

jähriges Bestehen. Ursprünglich als<br />

Provisorium gedacht, hat es sich in<br />

all den Jahrzehnten als verlässlicher<br />

Kompass für Staat und Gesellschaft bewährt.<br />

Aus diesem Anlass sprechen wir im Titelinterview<br />

mit Prof. Dr. Andreas Voßkuhle<br />

über die Entwicklungen des Grundgesetzes<br />

in dieser langen Zeit. Der ehemalige Präsident<br />

des Bundesverfassungsgerichts ist<br />

zuversichtlich, dass das Grundgesetz auch<br />

künftige Herausforderungen meistern wird.<br />

Ein bewegtes Leben führte der Dichter<br />

Johann Wolfgang Goethe. Über sein literarisches<br />

Wirken ist viel bekannt. In der Rubrik<br />

»Schlau durch den Alltag« beleuchten<br />

wir einmal gezielt den juristischen Lebenslauf<br />

des großen Denkers.<br />

Einen vielseitigen Juristen der Gegenwart<br />

stellen wir im Kurzinterview Entweder | Oder<br />

vor: Der Münchner Strafverteidiger Dr. Alexander<br />

Stevens steht immer wieder im<br />

Rampenlicht, ob im Gerichtssaal, im Podcast-Studio<br />

oder auf der Bühne.<br />

Und schließlich werfen wir noch einen gemeinsamen<br />

Blick hinter die Kulissen. In<br />

der Rubrik »C.H.BECK im Web« zeigen wir<br />

Ihnen, wie unsere Autorenvideos produziert<br />

werden. Diese können Sie über YouTube<br />

sowie unsere Social-Media-Kanäle jederzeit<br />

abrufen.<br />

Mathias Bruchmann<br />

Leiter Presse und Lizenzen<br />

Recht | Steuern | Wirtschaft


4


inhalt<br />

10<br />

titel<br />

Fundament der Freiheit<br />

Interview mit Prof. Dr. Andreas Voßkuhle<br />

06 schlau durch den alltag<br />

Der Jurist Goethe<br />

08 kurzinterview<br />

Entweder | Oder<br />

Fragen an<br />

Alexander Stevens<br />

09 recht <strong>aktuell</strong><br />

Aktuelles aus<br />

Gesetzgebung<br />

und Justiz<br />

16 C.H.BECK im web<br />

Und Action …<br />

Beck-Autoren<br />

vor der Kamera<br />

22 autoren bei der arbeit<br />

Heribert Heckschen<br />

am Schreibtisch<br />

18 ratgeber<br />

Recht sprechen<br />

mit KI<br />

23 vermischtes<br />

BLACK ROMEO<br />

Gewinnspiel<br />

20 neues aus dem verlag<br />

Bewerber_Tag_Jura<br />

ESG-Lehrgang<br />

Forschung zum<br />

Bundessozialgericht<br />

Verkehrsgerichtstag<br />

20<strong>24</strong><br />

5


DER<br />

JURIST<br />

GOETHE<br />

Er ist vermutlich der hierzulande, wie auch international, bekannteste deutsche<br />

Dichter: Johann Wolfgang von Goethe. Doch nicht nur seine Figur Faust konnte<br />

von sich sagen, er »habe nun, ach! Philosophie, Juristerei und Medizin, und leider<br />

auch Theologie durchaus studiert«, sondern auch sein Verfasser – zumindest was<br />

die Juristerei betrifft. Grund genug für die <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>-Redaktion, einmal diese<br />

Seite des berühmten Literaten näher unter die Lupe zu nehmen.<br />

Wie der Vater, so der Sohn. Das galt im Hause Goethe auf alle<br />

Fälle hinsichtlich der Wahl des Studienfachs. Wobei von Wahl<br />

nicht wirklich die Rede sein konnte. Vater Johann Caspar Goethe<br />

blieb eine Position als Rat der Stadt Frankfurt zeitlebens verwehrt,<br />

weshalb er diese Ehre stattdessen seinem Sohn sichern<br />

wollte. Welch bessere Vorbereitung also für diese Laufbahn als<br />

ein Studium der Rechtswissenschaften.<br />

Um Johann Wolfgangs Interessen in diese Richtung zu lenken,<br />

begann seine juristische Ausbildung schon sehr früh. So<br />

bekannt wie der Sartorius heute, war damals der »Kleine Hoppe« .<br />

Nur dürften die wenigsten der heutigen Jurastudenten ein<br />

vergleichbares Werk bereits zu Kindertagen vom Vater in die<br />

Hand gedrückt bekommen haben. Der junge Goethe musste<br />

die Fragen und Antworten aus dem »Examen institutionum<br />

imperialium« des Professors Joachim Hoppe auswendig lernen.<br />

Ebenso lernte er den Umgang mit dem Gesetzbuch Justinians,<br />

dem Corpus Juris. Auf den »Kleinen Hoppe« folgte dann noch<br />

ein damals nicht minder beliebtes juristisches Lehrbuch, der<br />

»Kleine Struve« des Jenaer Juristen Georg Adam Struve.<br />

6


schlau durch den alltag<br />

Im Jahr 1765 erfolgte dann Johann<br />

Wolfgangs Immatrikulation an der Universität<br />

zu Leipzig, mit gerade einmal 16<br />

Jahren. Auch sein Vater hatte in Leipzig<br />

Rechtswissenschaften studiert. Dem<br />

Sohn wäre zwar Philologie an der Universität<br />

Göttingen lieber gewesen, aber<br />

im Nachhinein hat er wohl seine universitäre<br />

Laufbahn nicht als ganz falsch<br />

betrachtet, da er bei seinem eigenen<br />

Nachwuchs am Familienrezept festhielt.<br />

Denn auch für August Goethe beschloss<br />

der Vater Johann Wolfgang eine Laufbahn<br />

in der herzoglichen Verwaltung und betrachtete<br />

ein Jurastudium als die beste<br />

Voraussetzung dafür. Einziger Unterschied<br />

war die Wahl der Universität, die<br />

auf Heidelberg fiel. Diese Entscheidung<br />

traf selbstverständlich ebenfalls der<br />

Vater, der sich bereits mehr als ein Jahr<br />

vor Immatrikulation die Vorlesungsverzeichnisse<br />

und Informationen über die<br />

dortigen Dozenten schicken ließ.<br />

Staatsmann und Dichter<br />

Nun könnte man meinen drei Generationen<br />

wären genug. Aber nein, die Tradition<br />

des Jurastudiums im Hause Goethe<br />

reicht noch viel länger zurück. Goethes<br />

Großvater war Justizbeamter und auch<br />

sein Ur-Urgroßvater Johann Wolfgang<br />

Textor der Ältere war ein angesehener<br />

Jurist des 17. Jahrhunderts. Heute erinnert<br />

man sich an ihn vor allem wegen<br />

eines Falles, der ebenso der Commedia<br />

dell’arte entstammen könnte: Textors<br />

zweite Ehe mit einer wesentlich jüngeren<br />

Frau scheiterte nach wenigen Monaten,<br />

in denen die betreffende Dame jedoch<br />

eine beträchtliche Menge unbezahlter<br />

Rechnungen anhäufte, die schließlich<br />

auch der Grund waren, weshalb Goethes<br />

Ur-Urgroßvater in eigener Sache prozessierte.<br />

Auch der Ur-Urenkel war bekanntermaßen<br />

der Damenwelt nicht abgeneigt.<br />

Sein Studium langweilte Goethe alsbald<br />

und er bildete sich lieber in Sprachen,<br />

Literatur, der Zeichenkunst sowie in<br />

Sachen Liebe weiter, namentlich mit<br />

einer Anna Katharina Schönkopf, die »so<br />

jung, hübsch, munter, liebevoll und so<br />

angenehm war, dass sie wohl verdiente,<br />

in dem Schrein des Herzens eine Zeitlang<br />

als eine kleine Heilige aufgestellt zu<br />

werden…« .<br />

Nach einer krankheitsbedingten Unterbrechung<br />

beendete Goethe sein Studium<br />

schließlich nicht in Leipzig, sondern in<br />

Straßburg. Im September 1770 bestand<br />

er dort die erste mündliche Prüfung,<br />

zwei Tage später das Rigorosum. Im folgenden<br />

Frühjahr legte er seine Dissertation<br />

»De Legislatoribus« vor, welche<br />

jedoch wegen ihrer kirchenkritischen<br />

Tendenzen abgelehnt wurde. Alternativ<br />

legte Goethe 56 Thesen vor, die er erfolgreich<br />

verteidigte und somit das<br />

»testimonium Licentiae« erhielt. Keine<br />

vier Wochen später wurde er bereits als<br />

Rechtsanwalt in Frankfurt zugelassen, wo<br />

er in den darauf folgenden vier Jahren<br />

immerhin 28 Prozesse führte, bei denen<br />

ihm sein Vater und ein Schreiber zur<br />

Hand gingen. Goethe selbst fiel vor allem<br />

die Formulierung der Schriftsätze zu, die<br />

den Verdacht nahelegen, dass es ihm<br />

mehr auf Rhetorik als auf juristische<br />

Substanz ankam.<br />

Komplizierte Rechtslage<br />

Schon während seines Studiums interessierte<br />

sich der spätere Staatsmann<br />

und Schriftsteller vor allem für die Geschichte<br />

der Rechtswissenschaften. Diese<br />

Kenntnisse waren im Laufe seiner amtlichen<br />

Tätigkeit sicherlich hilfreich. Ab<br />

1775 war er Ratsmitglied in Weimar und<br />

somit einer der Ratgeber Herzog Carl<br />

Augusts in allen wesentlichen Entscheidungen.<br />

Diesem unterstanden zwei Herzogtümer<br />

mit unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen,<br />

was dazu führte, dass<br />

Goethe sich dort mit einer äußerst komplizierten<br />

Rechtslage konfrontiert sah.<br />

Sein Einfluss auf die Weimarer Verfassung<br />

ist Gegenstand einer langen und fortlaufenden<br />

wissenschaftlichen Diskussion.<br />

Auch Johann Wolfgang von Goethes<br />

schriftstellerisches Werk ist von seiner<br />

juristischen Bildung geprägt. Beispielsweise<br />

verhandelte er anhand des »Götz<br />

von Berlichingen« den Übergang von einer<br />

Staatsform zur anderen, vom alten Recht<br />

in Form des Kaisers und des Ritterstandes,<br />

hin zum modernen Verwaltungs- und<br />

Gesetzgebungsstaat, samt der sozialen<br />

Konflikte, die ein solcher Wandel mit<br />

sich bringt. Der Götz enthält jedoch<br />

auch eine Szene, die ein Femegericht<br />

darstellt. Goethes »heimliches Gericht«<br />

ähnelt dabei leider einer Ku-Klux-Klanartigen<br />

Veranstaltung und prägt bis<br />

heute die allgemeinen Assoziationen mit<br />

»Feme«. Dabei waren Femegerichte bis<br />

zur Mitte des 15. Jahrhunderts ein übliches<br />

Konzept, fanden am Tag, ohne Vermummung,<br />

statt und waren in ihrem Verfahren<br />

den Formen des germanischen<br />

Rechtsgangs verpflichtet.<br />

Die Thematik von Recht und Unrecht<br />

spielte in Goethes Schaffen eine große<br />

Rolle. In seinen Maximen und Reflexionen<br />

findet sich folgender Aphorismus: »Es ist<br />

besser, es geschehe dir Unrecht, als die<br />

Welt sei ohne Gesetz. Deshalb füge sich<br />

jeder dem Gesetz.« Diesen Gedanken<br />

spielte er in vielen Varianten durch.<br />

Nicht zuletzt heißt es in seinem Sonett<br />

»Natur und Kunst« : »… das Gesetz nur<br />

kann uns Freiheit geben« .<br />

Hans Hugo Klein<br />

Der Jurist Johann Wolfgang von Goethe<br />

20<strong>24</strong>. 290 Seiten.<br />

Hardcover € 29,95<br />

ISBN 978-3-406-81474-7<br />

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7


kurzinterview<br />

© Foto: privat<br />

Entweder | Oder<br />

Fragen an Alexander Stevens<br />

Mit mehr als 50 Millionen Aufrufen zählt der von<br />

Dr. Alexander Stevens moderierte Podcast in Deutschland<br />

zu den Top Ten in der Kategorie True Crime.<br />

Dr. Alexander Stevens ist Strafverteidiger in München. Neben<br />

seinen Bestsellern, die sich auf unterhaltsame Weise mit dem<br />

Strafrecht beschäftigen, ist der Jurist einem breiten Publikum vor<br />

allem durch den Bayern 3 True Crime-Podcast bekannt. Im Podcast<br />

sowie auf der dazugehörigen Live-Tour »Gibt es den perfekten<br />

Mord?« präsentiert er insbesondere ausgewählte Fälle aus seiner<br />

Kanzlei. Wir sprachen mit dem Juristen und Entertainer.<br />

Herr Dr. Stevens, was motiviert Sie dazu,<br />

Ihre Erfahrungen als Strafverteidiger<br />

mit einem breiten Publikum zu teilen?<br />

Vermutlich ist es ein innerer Antrieb.<br />

Im Alter von sechs Jahren bin ich eigeninitiativ<br />

auf die Bühne eines Lokals gestiegen<br />

und habe dort Kinderlieder zum<br />

Besten gegeben. Ein Jahr später tourte<br />

ich dann bereits mit verschiedenen Knabenchören<br />

auf Deutschlands größten<br />

Bühnen. Ich denke diese Erfahrung hat<br />

sich festgesetzt getreu dem Motto: einmal<br />

Bühne immer Bühne …<br />

Wie schaffen Sie den Spagat, juristisch<br />

präzise zu bleiben und zugleich das Publikum<br />

zu unterhalten und zu fesseln?<br />

Ohne für mich den Anspruch auf<br />

wissenschaftliche Perfektion erheben<br />

zu wollen: Es ist eine Frage der richtigen<br />

Mischung aus Entertainment und<br />

juristischen Hintergründen, ohne dabei<br />

gleich universitär rüberzukommen.<br />

Glauben Sie, dass Ihr Podcast und die Live-<br />

Tour Auswirkungen auf die öffentliche<br />

Wahrnehmung der Strafjustiz haben?<br />

Bestimmt. Denn kaum ein Nichtjurist<br />

hat je einen Strafprozess live gesehen.<br />

Wenn überhaupt hat man noch<br />

die Gerichtsshows der 2000er Jahre in<br />

Erinnerung, die natürlich kein Abbild<br />

der Wirklichkeit geben konnten. In unserem<br />

Podcast behandeln wir ja auch<br />

regelmäßig Strafprozesse, in denen ich<br />

gerade aktiv verteidige, was aufgrund<br />

der eigenen Nähe zum Prozessgeschehen<br />

ganz andere Einblicke ermöglicht.<br />

Kommen wir zu unserem Interviewteil<br />

»Entweder – Oder« …<br />

Gerichtssaal oder Bühne<br />

Bühne, denn da geht’s »nur« um<br />

Unterhaltung nicht um die Freiheit der<br />

Menschen.<br />

Tageszeitung oder Social Media?<br />

Social Media, da viel direkter.<br />

Krimi oder Gesetzbuch?<br />

Gesetzbuch, weil ich Fiktion nicht<br />

mag.<br />

Cocktail oder Wein?<br />

Cocktail, denn da schmeckt man den<br />

Alkohol nicht.<br />

Regensburg oder München?<br />

München, meine Geburtsstadt.<br />

Hund oder Katze?<br />

Weder noch. Ich will kein anderes<br />

Lebewesen überleben müssen.<br />

8


echt <strong>aktuell</strong><br />

Aktuelles<br />

aus Gesetzgebung und Justiz<br />

ChatGPT wie<br />

<strong>beck</strong>-online<br />

Regeln für den Einsatz von ChatGPT<br />

über private Accounts der Mitarbeiter<br />

sind nicht mitbestimmungspflichtig.<br />

Das hat das ArbG Hamburg entschieden.<br />

In dem Fall wollte ein Betriebsrat<br />

erreichen, dass der Arbeitgeber<br />

seinen Mitarbeitern den Einsatz von<br />

ChatGPT und anderen Systemen der<br />

Künstlichen Intelligenz (KI) verbietet.<br />

Die Firma wollte sie hingegen zur<br />

Unterstützung – auf freiwilliger Basis<br />

und auf eigene Kosten – nutzbar<br />

machen. Hierzu erließ sie konkrete<br />

Richtlinien. Laut ArbG Hamburg<br />

fallen Vorgaben zur Nutzung von<br />

ChatGPT und vergleichbarer Tools<br />

unter das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten.<br />

Anordnungen zur Nutzung<br />

beträfen die Art und Weise der<br />

Arbeitserbringung, weshalb kein Mitbestimmungsrecht<br />

aus § 87 I Nr. 1<br />

BetrVG bestehe. Die Richter zogen<br />

dabei eine interessante Parallele: Die<br />

Nutzung von ChatGPT sei etwa vergleichbar<br />

mit der von »<strong>beck</strong>-online<br />

(Datenbank des Beck-Verlags), bei der<br />

der Nutzer seinen eigenen Account<br />

angelegt und die Kosten selbst zu<br />

tragen hat« (Az. <strong>24</strong> BVGa 1/<strong>24</strong>).<br />

In der<br />

NJW<br />

Spezialisierte Rechtsanwältinnen und<br />

Rechtsanwälte müssen sich zeitnah<br />

über Rechtsprechungsänderungen in<br />

ihrem Rechtsgebiet informieren. Aus<br />

Sicht des OLG Jena gehört dazu die<br />

Sichtung der Online-Datenbank des<br />

BGH – und natürlich die der NJW. In<br />

der Entscheidung ging es um eine<br />

Regressklage einer Rechtsschutzversicherung<br />

wegen unnötiger Prozesskosten<br />

gegen frühere Anwälte der<br />

Versicherten. Die hatten eine durch<br />

Rechtsprechungsänderung aussichtslos<br />

gewordene Klage nicht zurückgenommen.<br />

Anwälte müssten sich<br />

»zeitnah« auf Veränderungen einstellen<br />

und aus Fachzeitschriften<br />

und amtlichen Sammlungen informieren,<br />

so das OLG. Dessen 9. Senat<br />

fordert in dem Urteil von Ende Januar,<br />

dass auf Kapitalanlagerecht spezialisierte<br />

Anwälte auch die online frei<br />

verfügbare Entscheidungsdatenbank<br />

des BGH nutzen müssen. Dafür sei<br />

ihnen eine gewisse Zeit zuzubilligen.<br />

Anderthalb Monate nach Veröffentlichung<br />

der Entscheidung in der NJW<br />

hätten die Anwälte diese aber präsent<br />

haben müssen (Az. 9 U 364/18).<br />

Alles<br />

Käse<br />

»Bewaffnet und in Uniform: Polizist<br />

klaut 180 Kilo Käse«, haben die Kollegen<br />

unseres Portals <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>.de<br />

getitelt. Der Fall des VG Trier ist<br />

ein starkes Stück. Nach einem Lkw-<br />

Unfall hatte der Beamte neun Packungen<br />

Käse à 20 Kilogramm (Neupreis<br />

insgesamt: 554 Euro) aus der verunfallten<br />

Ladung verlangt. Der Mitarbeiter<br />

einer Bergungsfirma hatte sie bereitwillig<br />

herausgegeben. Bei einem<br />

Polizisten werde schon alles seine<br />

Ordnung haben. Zusammen mit einer<br />

Kollegin verlud der Streifenpolizist<br />

die Pakete in einen Einsatzbus und<br />

deckte sie mit Jacken ab. 40 Kilogramm<br />

tauchten später im Sozialraum<br />

der Polizeiautobahnstation auf, in<br />

der der Beamte tätig war. Im Strafverfahren<br />

kam er vergleichsweise<br />

glimpflich davon: Für einen minder<br />

schweren Fall des Diebstahls mit<br />

Waffen kassierte er eine Verwarnung<br />

mit Strafvorbehalt für eine Geldstrafe.<br />

Das VG Trier, zuständig für das Disziplinarverfahren,<br />

nahm die Sache<br />

nicht auf die leichte Schulter und<br />

entfernte den Polizisten aus dem<br />

Dienst (Az. 3 K 1752/23).<br />

9


FUNDAMENT<br />

DER<br />

FREIHEIT<br />

Andreas Voßkuhle<br />

über 75 Jahre<br />

Grundgesetz<br />

© Foto: jodo-foto / Joerg Donecker Karlsruhe<br />

10


titel<br />

n wenigen Wochen steht ein bedeutendes Jubiläum bevor: 75 Jahre Grundgesetz.<br />

Das Dokument, welches am 23. Mai 1949 in Kraft getreten ist, hat sich<br />

als Fundament der deutschen Demokratie und als Garant für Rechtsstaatlichkeit<br />

und individuelle Freiheiten etabliert. Dennoch scheint einiges ins Wanken geraten<br />

zu sein. Anlässlich des besonderen Jubiläums sprechen wir mit dem ehemaligen<br />

Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, und<br />

haben ihn über die zurückliegenden Jahre, die heutige Rolle des Bundesverfassungsgerichts<br />

sowie die Zukunftsfähigkeit des Grundgesetzes befragt.<br />

Prof. Dr. Andreas Voßkuhle<br />

ist Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und<br />

Rechtsphilosophie an der Albert-Ludwigs-Universität<br />

Freiburg. Von 2<strong>01</strong>0 bis 2020 war er Präsident des<br />

Bundesverfassungsgerichts und hat während seiner<br />

Amtszeit zahlreiche wichtige Urteile mitgeprägt.<br />

11


Herr Professor Voßkuhle, wie würden Sie die Bedeutung des<br />

Grundgesetzes für die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland<br />

in den letzten 75 Jahren zusammenfassen?<br />

Das Grundgesetz war für die Entwicklung der Bundesrepublik<br />

Deutschland hin zu einer offenen, pluralen Gesellschaft<br />

mit demokratischem Bewusstsein und ausgebautem<br />

Grundrechtsschutz zentral. Wir wissen nicht genau, wie<br />

sich das Land ohne das Grundgesetz entwickelt hätte. Es<br />

sähe aber auf jeden Fall anders aus.<br />

Welche Grundrechte halten Sie für besonders prägend in der<br />

deutschen Gesellschaft und warum?<br />

Die Kommunikationsgrundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und<br />

Art. 8 sind für die Verwirklichung des Demokratieprinzips<br />

›schlechthin konstituierend ‹. Sie spielen sicherlich eine<br />

besondere Rolle innerhalb der Entwicklung der Bundesrepublik.<br />

Aber auch alle anderen Grundrechte haben einen<br />

wichtigen Beitrag geleistet. Es gibt letztlich kein Grundrecht,<br />

das lediglich ein Mauerblümchendasein gefristet hat.<br />

»Die Idee des<br />

demokratischen<br />

Verfassungsstaates<br />

ist weltweit unter<br />

Druck geraten.«<br />

Prof. Dr. Andreas Voßkuhle<br />

Wie hat sich das Verständnis und die Interpretation der Grundrechte<br />

im Laufe der Zeit verändert?<br />

Während in den ersten Jahrzehnten die Schutzbereichskonturierung<br />

und die Entwicklung des Eingriffsbegriffs<br />

noch eine wichtige Rolle spielten, hat sich mehr und mehr<br />

der Schwerpunkt der Grundrechtsprüfung in die Verhältnismäßigkeitsprüfung<br />

verlagert. Gleichzeitig ist die objektivrechtliche<br />

Dimension der Grundrechte immer deutlicher<br />

zutage getreten und hat zu einer weitgehenden Konstitutionalisierung<br />

der einfachen Rechtsordnung geführt. Auch<br />

der Zivil- und Strafrichter denkt bei jeder Entscheidung die<br />

Grundrechte mit.<br />

Inwiefern ist das Grundgesetz auf die <strong>aktuell</strong>en globalen Entwicklungen<br />

und Herausforderungen wie Klimawandel, Digitalisierung<br />

und Migration vorbereitet?<br />

Bisher hat das Bundesverfassungsgericht es immer geschafft,<br />

den Grundrechtsschutz vor dem Hintergrund der<br />

<strong>aktuell</strong>en Herausforderungen angemessen weiterzuentwickeln.<br />

Denken Sie etwa an das Recht auf informationelle<br />

Selbstbestimmung, mit dem auf die Gefahren des Datenmissbrauchs<br />

reagiert wurde oder zuletzt an den Klimabeschluss,<br />

in dem der Erste Senat den Gedanken des intertemporalen<br />

Grundrechtsschutzes entwickelt hat. Ich bin<br />

insofern guter Hoffnung, dass auch andere Herausforderungen<br />

gemeistert werden.<br />

Man hat den Eindruck, zeitweise treibt das Bundesverfassungsgericht<br />

das Parlament durch wegweisende Entscheidungen wie das<br />

von Ihnen erwähnte Recht auf informationelle Selbstbestimmung,<br />

den Klimaschutz oder auch das dritte Geschlecht vor sich her.<br />

Gefühlt ist der Einfluss des Bundesverfassungsgerichts<br />

stärker geworden, die empirischen Daten belegen dieses<br />

Gefühl aber nicht. Die Zahl der Gesetze, die in einem Jahr für<br />

verfassungswidrig erklärt worden sind, ist über die Jahre<br />

hinweg relativ konstant. Das Bundesverfassungsgericht<br />

wird auch nicht von sich aus tätig, sondern es muss alle<br />

Fälle entscheiden, die zulässigerweise an es herangetragen<br />

werden. Es reagiert auf gesellschaftliche Entwicklungen,<br />

treibt aber das Parlament nicht vor sich her, sondern<br />

erleichtert ihm die Arbeit, indem es den verfassungsrechtlichen<br />

Rahmen für die Politik absteckt.<br />

Trotzdem gilt die Institution der Verfassungsgerichte als gefährdet,<br />

wie Sie in einem Beitrag für DIE ZEIT dargelegt haben.<br />

Tatsächlich ist die Idee des demokratischen Verfassungsstaates<br />

weltweit unter Druck geraten. Das zeigt sich nicht<br />

nur, aber insbesondere im Umgang mit den Verfassungsgerichten.<br />

In einigen Staaten wurde sie faktisch entmachtet,<br />

in anderen ist ihre Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt.<br />

Das gilt für die Verfassungsgerichte in Polen,<br />

Ungarn, den Vereinigten Staaten und Israel, aber auch<br />

für Verfassungsgerichte in Brasilien, Bulgarien, Rumänien,<br />

Russland, Spanien und der Türkei. Es ist kein Zufall, dass<br />

diese Entwicklung in eine Zeit fällt, die weltweit durch eine<br />

Renaissance des politischen Autoritarismus geprägt ist,<br />

der sich um viele politische Errungenschaften der Nachkriegszeit<br />

nicht schert. Im Weltbild rechter Populisten haben<br />

Verfassungsgerichte keinen Platz. Diese sind die natürlichen<br />

Feinde des Illiberalismus.<br />

12


titel<br />

Zurück zum Grundgesetz: Gibt es Bereiche, in denen Sie eine<br />

Anpassung oder Erweiterung des Grundgesetzes für notwendig<br />

halten?<br />

Aus meiner Sicht hat sich das Grundgesetz im Wesentlichen<br />

bewährt. Häufige Änderungen führen in der Regel nicht zu<br />

einer Verbesserung des verfassungsrechtlichen Schutzes.<br />

Vorstellen könnte ich mir einige Regelungen zum Schutze<br />

des Bundesverfassungsgerichts und die Einführung einiger<br />

plebiszitärer Elemente wie Volksbegehren oder Volksbefragungen<br />

zu bestimmten Themen.<br />

»Grundrechte<br />

sind nicht<br />

selbstverständlich.<br />

Sie wurden in<br />

einem langen<br />

Prozess erkämpft.«<br />

Prof. Dr. Andreas Voßkuhle<br />

das in Art. 38 Abs. 1 GG verankerte »Recht auf Demokratie«.<br />

Dementsprechend ist das Grundgesetz für die Zukunft der<br />

europäischen Integration gut aufgestellt.<br />

Wie können wir sicherstellen, dass das deutsche Grundgesetz<br />

auch in den kommenden Generationen als Grundlage für eine<br />

gerechte und demokratische Gesellschaft Bestand hat?<br />

Es wird vor allem wichtig sein, das Bundesverfassungsgericht<br />

als maßgeblichen Interpreten des Grundgesetzes<br />

vor dysfunktionalen Einflüssen zu schützen und bei der<br />

Besetzung offener Richterstellen höchste Anforderung an die<br />

Qualifikation der Richterinnen und Richter zu stellen. Auch<br />

Verfassungsgerichtsentscheidungen sind Menschenwerk!<br />

Und welche Rolle kommt uns Bürgerinnen und Bürgern bei der<br />

Wahrung und Weiterentwicklung des Grundgesetzes zu?<br />

In der »offenen Gesellschaft der Verfassungsinterpreten«<br />

wie sie von Peter Häberle Mitte der 1970er Jahre ausgerufen<br />

wurde, müssen Grundrechte täglich gelebt werden,<br />

indem man sich auf sie beruft, indem man sie einklagt<br />

und indem man sich mit ihnen beschäftigt. Grundrechte<br />

sind nicht selbstverständlich. Sie wurden in einem langen<br />

Prozess erkämpft und besitzen für den Einzelnen wie für<br />

die Gesellschaft einen unschätzbaren Wert.<br />

Vielen Dank für das Gespräch.<br />

Wie sehen Sie die Zukunft des Grundgesetzes in Bezug auf die<br />

europäische Integration und den Vorrang von EU-Recht?<br />

Das Bundesverfassungsgericht ist häufig dafür gescholten<br />

worden, Rechtsakte, die im weitesten Sinne die europäische<br />

Integration betreffen, einer verfassungsrechtlichen<br />

Prüfung zu unterziehen. Das betrifft etwa Zustimmungsgesetze<br />

zur Vertragsveränderung oder das Handeln einzelner<br />

europäischer Institutionen, wie beispielsweise der<br />

Europäischen Zentralbank. Sicher gibt es hier auch berechtigte<br />

Kritikpunkte. Schaut man aber zurück auf die<br />

letzten Jahrzehnte so wird man sich der Erkenntnis nicht<br />

verschließen können, dass es dem Gericht gelungen ist, ein<br />

dichtes Netz an dogmatischen Figuren und Prinzipien zu<br />

knüpfen, das den Prozess der Integration einerseits produktiv<br />

anleitet und andererseits seine verfassungsrechtliche und<br />

demokratische Rückanbindung sicherstellt. Wichtige Knotenpunkte<br />

dieses Netzes sind u.a. die Grundsätze der Europarechtsfreundlichkeit<br />

und Integrationsverantwortung, die<br />

Instrumente der Ultra-vires- und Identitätskontrolle sowie<br />

Zahlen rund um<br />

das Grundgesetz<br />

Die Urschrift des Grundgesetzes ist<br />

1.396 Gramm schwer und<br />

35 mal <strong>24</strong> Zentimeter groß.<br />

Es hatte ursprünglich 146 Artikel.<br />

Durch einige Änderungen hat sich aber die<br />

Zahl der Artikel auf 202 erhöht.<br />

Grund dafür sind Streichungen und Ergänzungen,<br />

wie zum Beispiel die Einfügung von Artikel 20 a,<br />

in dem es um den Schutz der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen geht. Trotzdem endet die<br />

Verfassung auch heute noch mit Artikel 146.<br />

Das Grundgesetz besteht aus rund<br />

21.000 Wörtern. Artikel 31 ist die kürzeste<br />

Norm: »Bundesrecht bricht Landesrecht.«<br />

Die meisten Wörter (764) enthält Artikel 106.<br />

Er ist Teil der Finanzverfassung.<br />

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/<br />

75-jahre-grundgesetz/75-jahre-gg-urschrift-22<strong>24</strong>214<br />

13


Aktuell<br />

zum Grundgesetz<br />

Aus der Feder führender<br />

Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtler<br />

Das große Traditionswerk bietet eine erstklassige Orientierungshilfe im<br />

Verfassungsrecht. Mehr als 60 renommierte Expertinnen und Experten<br />

verarbeiten die umfassende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />

und die wesentliche Literatur zu einer wegweisenden Kommentierung für<br />

Praxis und Wissenschaft. Mitberücksichtigt sind das europäische Recht und<br />

das Völkerrecht. Die Neuauflage berücksichtigt neben Erläuterungen und<br />

Einordnungen zu <strong>aktuell</strong>en verfassungsrechtlich relevanten Themen, wie<br />

Klimaschutz und Corona-Pandemie, umfassende Ausführungen aller<br />

Änderungen seit der Vorauflage.<br />

Huber/Voßkuhle<br />

(vormals von Mangoldt/Klein/Starck)<br />

GG · Grundgesetz<br />

8. Auflage. 20<strong>24</strong>. CXCV, 8048 Seiten.<br />

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Der schnelle GG-Kommentar<br />

Der »Jarass/Pieroth« ist ein zuverlässiges Hilfsmittel für jeden, der rasche<br />

Antworten auf verfassungsrechtliche Fragen sucht. Durch den stringenten<br />

Aufbau der Kommentierungen ist er für Praktikerinnen und Praktiker sowie<br />

Studierende gleichermaßen geeignet. Jetzt wieder aktualisiert: Die Neuauflage<br />

berücksichtigt die Änderung des Art. 87a GG (Sondervermögen für die<br />

Bundeswehr) sowie die Änderung vom 19.12.2022, die sich auf Art. 82 GG<br />

auswirkte. Beachtung finden ferner wichtige Entscheidungen des BVerfG.<br />

14<br />

Jarass/Pieroth<br />

GG · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland<br />

18. Auflage. 20<strong>24</strong>. XXVI, 1428 Seiten.<br />

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Der Dürig/Herzog/Scholz ist der<br />

führende Kommentar zum Grundgesetz.<br />

Er hat in der verfassungsrechtlichen<br />

Literatur von Anfang an eine besondere<br />

Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere<br />

die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts,<br />

stark beeinflusst.<br />

Rechtswissenschaftler, Praktiker und<br />

angehende Juristen finden hier einen<br />

zuverlässigen Leitstern für die Orientierung<br />

im geltenden Verfassungsrecht.<br />

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PLUS<br />

15


UND ACTION …<br />

Beck-Autoren<br />

vor der Kamera<br />

»Ruhe! Ton läuft, Kamera läuft. Und bitte.«<br />

So klingt es, wenn im Verlag C.H.BECK ein Videodreh mit<br />

Autorinnen und Autoren juristischer Fachliteratur<br />

stattfindet. Das Ergebnis sind drei- bis fünfminütige Filme,<br />

in denen die Verfasserinnen und Verfasser ihre Werke<br />

persönlich vorstellen.<br />

Die Idee hinter den Autorenvideos ist es, nicht nur auf das neue<br />

Werk aufmerksam zu machen, sondern dem interessierten<br />

Publikum darüber hinausgehende Informationen und Einblicke<br />

zu geben. »Vielen Nutzerinnen und Nutzern unserer Bücher sind<br />

die Namen auf den Buchcovern vertraut. Umso spannender<br />

ist es, wenn sie durch die Videos ein Gesicht zu diesen Namen<br />

bekommen und erfahren, wie der Mensch aussieht, mit dessen<br />

Werk sie sich zum Teil seit Jahren beschäftigen«, weiß C.H.BECK<br />

Pressesprecher Mathias Bruchmann. In seinen Bereich fällt<br />

die Produktion der Autorenvideos. »Inhaltlich geht es uns<br />

um mehr als eine reine Produktdarstellung. Deshalb greifen<br />

wir zu Beginn des Videos immer einen <strong>aktuell</strong>en Aspekt aus<br />

dem Thema des jeweiligen Fachbuchs heraus und bitten die<br />

Autorin oder den Autor, diesen in knapper Form zu vertiefen.«<br />

Natürlich dürfen auch Informationen darüber nicht fehlen, für<br />

welche Zielgruppe das jeweilige Werk besonders geeignet ist<br />

oder was sich bei einer Neuauflage geändert hat. »Außerdem<br />

fragen wir gerne nach einer Anekdote im Zusammenhang mit<br />

der Arbeit an dem jeweiligen Buch. Manche erzählen dann<br />

von abgestellten Telefonen, wenn die Anrufe der Mitautoren<br />

einfach zu viel wurden. Oder von unglaublichen Zufällen, die<br />

dazu führten, dass ein Autor ›sein‹ Rechtsgebiet oder Nischenthema<br />

fand, das er oder sie vorher noch nie auf dem Schirm<br />

hatte«, berichtet Bruchmann.<br />

Autoren im Vordergrund<br />

Inzwischen produziert C.H.BECK seit acht Jahren mit externer<br />

Unterstützung Autorenvideos für sein juristisches Programm.<br />

»Davor haben wir auch schon Videos in Eigenregie erstellt«,<br />

erinnert sich Mathias Bruchmann. »Die haben wir selbst<br />

mit Camcorder oder Handy gedreht.« Die so entstandenen<br />

Videos waren zwar keine professionellen Produktionen,<br />

16


C.H.BECK im web<br />

weckten aber genug Interesse, um bald die Zusammenarbeit<br />

mit einer Agentur notwendig zu machen. »Wir haben uns<br />

damals Rat von außen gesucht, sowohl für die Konzeptentwicklung<br />

der Videos, als auch für Umsetzung und Produktion«,<br />

so Bruchmann. »Gemeinsam mit der Agentur haben wir uns<br />

dann viele Gedanken über das Setting, die Inhalte und auch<br />

Details wie den Hintergrund, die Musik, Intro und Outro sowie<br />

das Farbkonzept für die Texteinblendungen gemacht. Mittlerweile<br />

gab es zwei Relaunches, aber der grundsätzliche Ansatz,<br />

die Autorin beziehungsweise den Autor in den Vordergrund zu<br />

stellen, hat sich nicht geändert.«<br />

später als Text eingeblendet«, erläutert Wanke. Im Laufe der<br />

Jahre sind so Videos zu unterschiedlichsten Themen entstanden,<br />

von künstlicher Intelligenz über Kindeswohl bis hin zu einem<br />

Exkurs über die strafrechtliche Sicht auf Klimakleber. »Ich<br />

arbeite mit vielen Kunden zusammen, aber das Besondere an<br />

der Zusammenarbeit mit dem Verlag C.H.BECK sind auf jeden<br />

Fall die vielen spannenden Persönlichkeiten vor der Kamera,<br />

mit denen ich sonst nie in Kontakt gekommen wäre«, resümiert<br />

Wanke. »Oder wo sonst kommt es vor, dass ein Sportrechtsexperte<br />

einen Basketball zum Dreh mitbringt. Den haben<br />

wir dann natürlich direkt ins Video eingebaut.«<br />

Die fertigen Videos sind im Schnitt vier Minuten lang und<br />

auf dem C.H.BECK-Youtube-Kanal zu finden. Wer dem Verlag<br />

in den sozialen Medien folgt, bekommt dort ebenfalls regelmäßig<br />

Filmausschnitte zu sehen, die auf den jeweiligen Kanal<br />

abgestimmt sind. Auch die Protagonistinnen und Protagonisten<br />

teilen die Filme gerne über ihre eigenen Social-<br />

Media-Kanäle oder die Kanzleihomepage.<br />

NEUGIERIG GEWORDEN? <strong>DAS</strong> VIDEO<br />

MIT DEM BASKETBALL UND NATÜRLICH<br />

AUCH ALLE ANDEREN AUTORENVIDEOS<br />

DES VERLAGS FINDEN SIE HIER:<br />

Schon viele Themen behandelt<br />

Und wie sieht so ein Drehtag aus? »Wir produzieren an einem<br />

Tag Rohmaterial für durchschnittlich vier Videos«, verrät Oliver<br />

Wanke, der externe Profi hinter der Kamera. Dafür kommt<br />

er alle paar Monate ins Münchner Verlagsgebäude. »Zeitlich<br />

rechnen wir pro Buch mit zwei Stunden für den Dreh. Die<br />

Nachbearbeitung, Schnitt, und so weiter, kommt dann später<br />

natürlich noch dazu wie auch der Auf- und Abbau des Equipments<br />

am Drehtag selbst.« Zur Ausstattung gehören zwei Kameras,<br />

mehrere Scheinwerfer, Ansteck- und Richtmikrofone<br />

sowie ein aufrollbarer Hintergrund in Form einer 3 x 4 Meter<br />

großen Leinwand. Seit dem letzten Relaunch vor rund einem<br />

Jahr kommt zusätzlich auch eine Drohne zum Einsatz, mit der<br />

die Eingangssequenz gefilmt wird. Eine Tontechnikerin sorgt<br />

für den perfekten Sound, und auch eine Make-up-Artistin ist<br />

dabei, damit sich die Autorinnen und Autoren keine Sorgen<br />

um eine glänzende Stirn oder verirrte Haarsträhnen machen<br />

müssen.<br />

»In der Regel stellt immer eine Person das Buch vor. In Ausnahmefällen,<br />

wenn es sich um ein gut eingespieltes Autorenteam<br />

handelt, auch mal zwei Personen gemeinsam. Ein Mitarbeiter<br />

hinter der Kamera stellt die Fragen, was im fertigen<br />

Video aber nicht zu sehen oder zu hören ist. Die Fragen werden<br />

Vorbereitungen: Julia Bergmeister beim Aufbau<br />

des Equipments (oben links) und die Make-up-<br />

Artistin bei der Arbeit (oben rechts). Darunter:<br />

Julia Bergmeister und Oliver Wanke beim Dreh<br />

mit den Beck-Autoren Dr. Michael Breyer und<br />

Dr. Damian Wolfgang Najdecki.<br />

© Fotos: Verlag C.H.BECK / Kathrin Moosmang<br />

17


R e c h t<br />

sprechen<br />

mit KI:<br />

IST ChatGPT EIN GARANT FÜR<br />

GERECHTIGKEIT?<br />

Künstliche Intelligenz nimmt Einfluss auf immer mehr Bereiche unseres<br />

Lebens und verändert den Alltag vieler Berufsgruppen – auch den von Juristinnen<br />

und Juristen. Stefan Holtel, Experte für digitalen Wandel und digitale<br />

Weiterbildung, hat sich in seinem Buch Droht das Ende der Experten?<br />

ChatGPT und die Zukunft der Wissensarbeit dazu Gedanken gemacht.<br />

Hier fasst er seine Überlegungen zu möglichen Auswirkungen<br />

auf das Rechtssystem zusammen.<br />

18


Fiat Justitia et Pereat Mundus<br />

(lat.: Es geschehe Gerechtigkeit, und wenn<br />

die Welt dadurch zugrunde geht) darf als<br />

strenge Interpretation der Gerechtigkeitsidee<br />

gesehen werden. Mit ChatGPT werden<br />

im Rechtssystem bald Dinge möglich sein,<br />

bei denen wir uns auf die mit dieser Auslegung<br />

verbundene Problematik zurückbesinnen<br />

sollten. Denn gerechte Urteile sind<br />

nicht einfach gerecht, weil sie rational<br />

hergeleitet worden sind. Aber KI-Software<br />

neigt dazu, genau dies zu tun.<br />

Verschiedene Denkprozesse<br />

Richter fällen ihre Urteile anders.<br />

Der Ökonom und Nobelpreisträger Daniel<br />

Kahneman weist in seiner Forschung auf<br />

zwei Arten von Denkprozessen hin, mittels<br />

derer wir Entscheidungen entweder<br />

schnell treffen (vielleicht schlecht, manchmal<br />

sogar falsch) oder langsam (dann<br />

aber gut und richtig). Dafür unterscheidet<br />

Kahneman System 1 und System 2: System<br />

1 ist ein schneller, automatisierter<br />

und instinktiver Denkprozess, der auf<br />

persönlichen Erfahrungen und Vorurteilen<br />

basiert und oft eingesetzt wird,<br />

wenn wir unter Zeitdruck stehen oder<br />

unsere kognitiven Ressourcen erschöpft<br />

sind. Derart getroffene Entscheidungen<br />

fallen schnell, sind jedoch fehleranfällig.<br />

System 2 hingegen beschreibt den bewussten<br />

und reflektierten Denkprozess,<br />

bei dem wir vor Entscheidungen jede<br />

verfügbare Information abwägen, was<br />

jedoch Zeit und Mühe erfordert.<br />

Fest steht, dass ChatGPT kein Ersatz<br />

für menschliche Expertise oder Urteilsvermögen<br />

ist, denn es kann die Richtigkeit<br />

oder Rechtmäßigkeit von Information<br />

nicht überprüfen. Es darf aber als Werkzeug<br />

betrachtet werden, das von qualifizierten<br />

Fachleuten verwendet werden<br />

kann, sofern diese dessen Ergebnisse auf<br />

Richtigkeit prüfen.<br />

Diese inhaltliche Überprüfung ist<br />

besonders wichtig, denn ChatGPT liefert<br />

auch falsche Ergebnisse. Ein solcher Fall<br />

mit juristischem Kontext ist aus den USA<br />

bekannt: Ein Richter verbot den Einsatz<br />

von KI beim Verfassen von Rechtsgutachten,<br />

nachdem ein Anwalt Prozesse<br />

zitierte, die ChatGPT frei erfunden hatte.<br />

Der Richter appellierte an den Standesethos<br />

und argumentierte, ChatGPT sei<br />

»nicht an irgendeinen Sinn für Pflicht,<br />

Ehre oder Gerechtigkeit gebunden.«<br />

Menschliche Schlüsselkompetenz<br />

Doch selbst bei korrekter Nutzung<br />

wirft das Verwenden von ChatGPT im<br />

Rechtssystem Fragen auf, derer wir uns<br />

bewusst sein müssen. So besteht etwa das<br />

Risiko des Verlustes des Wertes menschlicher<br />

Urteilsfähigkeit. ChatGPT basiert<br />

auf Daten und Algorithmen, denen die<br />

Fähigkeit zu intuitivem, ethischem und erfahrungsbasiertem<br />

Urteilen abgeht. Doch<br />

gerade das ist eine Schlüsselkompetenz<br />

menschlichen Vermögens, um in Grenzfällen<br />

kluge Urteile fällen zu können.<br />

ratgeber<br />

Zudem sind von einer KI getroffene<br />

Entscheidungen immer nur so gut wie<br />

die Daten, an denen sie trainiert wurden.<br />

Auch die fehlende Transparenz und<br />

Erklärbarkeit der Aussagen, die ChatGPT<br />

auswirft, könnten das Recht auf ein faires<br />

Verfahren untergraben.<br />

Grenzen kennen<br />

Ein weiterer Aspekt, den wir bei der<br />

Verwendung von ChatGPT im Blick behalten<br />

sollten, ist die Begrenzung seiner<br />

Information bis zu einem festgelegten Zeitpunkt.<br />

ChatGPT steckt also in den Problemen<br />

der Vergangenheit fest und hinkt den<br />

Realitäten der Gegenwart hinterher.<br />

Diese Faktoren könnten die Fortentwicklung<br />

des Rechtssystems gefährden<br />

und seine Gerechtigkeit und Fairness untergraben,<br />

sollte ChatGPT ohne geeignete<br />

Kontrollen und Regulierungen genutzt<br />

werden. Umso wichtiger ist es, dass wir<br />

uns seiner Möglichkeiten und Grenzen<br />

bewusst sind. Denn die Frage ist nicht, ob<br />

wir ChatGPT in Zukunft nutzen werden,<br />

sondern nur, wie.<br />

Nun steht außer Frage, dass die große<br />

Komplexität, die die moderne Welt charakterisiert,<br />

Judikative und Gerichtsbarkeit vor<br />

neue Herausforderungen stellt. Auch die<br />

Vielschichtigkeit rechtlicher Fragen, die vor<br />

Gericht gezerrt werden, nimmt weiter zu.<br />

Internationalisierung und grenzüberschreitende<br />

Verfahren tun ein Übriges, Sachverhalte<br />

zu verkomplizieren. Juristen könnten<br />

künstliche Intelligenz sicherlich zur Unterstützung<br />

bei der Bewältigung ihrer Arbeit<br />

gut gebrauchen. Doch dann stellt<br />

sich die Frage: Wäre das Justizsystem<br />

fairer, wenn wir Maschinen bauten, die<br />

Juristen dabei unterstützten, System 2-<br />

Entscheidungen zu fällen?<br />

ÜBER DEN AUTOR<br />

Stefan Holtel entwickelt seit 2<strong>01</strong>8<br />

als Kurator für digitalen Wandel bei<br />

Pricewaterhouse-Coopers Lehr- und<br />

Lernformate zur digitalen Weiterbildung.<br />

Er blickt auf mehr als<br />

drei Jahrzehnte in der ITK-Branche<br />

zurück und war u.a. in der Forschung<br />

und Entwicklung bei der Vodafone<br />

Group tätig. Stefan Holtel ist Mitglied<br />

mehrerer Arbeitskreise im Fachverband<br />

BITKOM sowie Lehrbeauftragter<br />

u.a. an der FOM und am<br />

St. Gallen Management-Institut.<br />

Stefan Holtel<br />

Droht das Ende der Experten?<br />

20<strong>24</strong>. 2<strong>24</strong> Seiten.<br />

Softcover € <strong>24</strong>,90<br />

ISBN 978-3-8006-7239-4<br />

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19


DIE KARRIEREMESSE<br />

für Juristinnen und Juristen<br />

Der Bewerber_Tag_Jura bringt<br />

angesehene Anwaltskanzleien und<br />

Unternehmen, die qualifizierte juristische<br />

Stellen besetzen möchten, mit<br />

hochqualifizierten Nachwuchstalenten<br />

zusammen. Die vom Verlag C.H.BECK<br />

organisierte Messe findet in diesem<br />

Jahr am 16. Mai im Literaturhaus<br />

München (Salvatorplatz 1) statt.<br />

Talente gibt es viele,<br />

Überflieger treffen Sie hier.<br />

Die Karrieremesse für Nachwuchsjuristen (m/w/d) präsentiert von C.H.BECK<br />

JETZT ANMELDEN<br />

Die Veranstaltung bietet Gelegenheiten<br />

für Arbeitgeber und potenzielle<br />

Bewerber, in einer ansprechenden<br />

Atmosphäre zwanglos ins Gespräch<br />

zu kommen und sich besser kennenzulernen.<br />

Als Aussteller präsentieren<br />

sich in diesem Jahr Kanzleien, Unternehmen<br />

und staatliche Institutionen<br />

wie Ashurst, Dentons, Munich<br />

RE und der Deutsche Bundestag.<br />

Ein interessantes Vortragsprogramm<br />

sowie ein exklusives Get-together, bei<br />

dem sich Aussteller, Referenten und<br />

Besucher austauschen können, runden<br />

den Bewerber_Tag_Jura ab. Als<br />

Speaker haben sich der Bayerische<br />

Justizminister Georg Eisenreich und<br />

Dr. Christina-Maria Leeb von der Stabsstelle<br />

Legal Tech des Bayerischen Staatsministeriums<br />

der Justiz angekündigt.<br />

Sie möchten als Aussteller ebenfalls<br />

dabei sein? Dann melden Sie sich<br />

gerne bei unserem Ansprechpartner<br />

Thomas Hepp, Tel. 089 / 381 89-612,<br />

Thomas.Hepp@<strong>beck</strong>.de<br />

WEITERE<br />

INFOS ZUR<br />

VERANSTALTUNG<br />

FINDEN SIE<br />

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Erster ESG-Lehrgang<br />

MIT ZERTIFIZIERUNG<br />

Als erster und bislang einziger<br />

Seminaranbieter in Deutschland hat die<br />

BeckAkademie Seminare zum Thema<br />

ESG – Environment, Social, Governance –<br />

einen Lehrgang mit Zertifizierung im<br />

Programm.<br />

ESG ist als wesentlicher Teil einer<br />

nachhaltigen Unternehmensführung aus<br />

modernen Unternehmen nicht mehr<br />

wegzudenken. Gleichzeitig stellt es<br />

Firmen vor immer größere Herausforderungen,<br />

denn rechtlich handelt es<br />

sich um eine Querschnittsmaterie, die<br />

eine Flut an Gesetzen, Richtlinien und<br />

Verordnungen aus ganz unterschiedlichen<br />

Bereichen umfasst. Verstöße sind<br />

in vielen Gesetzen mit ernsthaften<br />

Sanktionen und Bußgeldern bewehrt.<br />

Einen praxisnahen Einstieg in<br />

das Themenfeld bietet daher der neue<br />

Praxislehrgang ESG. Als Präsenz- bzw.<br />

Online-Seminar gibt der dreitägige<br />

Kurs einen Überblick über die wesentlichen<br />

Grundlagen sowie <strong>aktuell</strong>en<br />

Entwicklungen. Im Anschluss an die<br />

Fortbildung besteht die Möglichkeit,<br />

das Certificate of Basic Studies:<br />

Environment, Social, Governance (ESG)<br />

im Unternehmen der Steinbeis+<br />

Akademie in Kooperation mit der<br />

School GRC zu erwerben und so das<br />

neu gewonnene Fachwissen unter<br />

Beweis zu stellen.<br />

Mehr zum<br />

PRAXISLEHRGANG ESG<br />

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20


Ein wissenschaftliches Forschungsprojekt<br />

befasst sich mit der Geschichte<br />

des Bundessozialgerichts. Untersucht<br />

wurde die Zeit von seiner Gründung<br />

1954 bis in die 1970er Jahre. Die im<br />

Verlag C.H.BECK erschienene Studie<br />

schildert die Rolle des Bundessozialgerichts<br />

für die Auslegung von Gesetzen,<br />

seinen Einfluss auf die Politik und<br />

Wissenschaft und das Handeln der<br />

Richter zwischen NS-Belastung und<br />

demokratischer Neuorientierung.<br />

In den Jahren von Wiederaufbau<br />

und Wirtschaftswunder erlangte das<br />

Bundessozialgericht eine tragende Bedeutung<br />

im Sozialstaat. Die Kasseler<br />

Richter fällten Leitentscheidungen zur<br />

Kriegsopferversorgung und Sozialversicherung<br />

mit doppelter Perspektive.<br />

Zum einen ging es im Medium des<br />

Sozialrechts um die Folgelasten des<br />

Am Ausstellerstand des Beck-Verlags ging es beim diesjährigen<br />

Verkehrsgerichtstag in Goslar betriebsam zu. Zahlreiche<br />

Besucher aus Anwaltschaft und Justiz schauten vorbei<br />

wie Prof. Dr. Rainer Heß, Mitherausgeber des Burmann/Heß/<br />

Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, hier gemeinsam<br />

mit den C.H.BECK Lektorinnen Sabrina Steinmüller (links)<br />

und Veronika Neft.<br />

Insgesamt diskutierten 1.700 Fachleute auf der Fachtagung<br />

in acht Arbeitskreisen Themen wie die Fahrzeugeinziehung<br />

nach Rauschfahrten, die Unterbindung des<br />

Punktehandels oder die rechtlichen Voraussetzungen einer<br />

Unfallflucht.<br />

neues aus dem verlag<br />

Forschung zum BUNDESSOZIALGERICHT<br />

Dritten Reichs, zum anderen um die<br />

Anpassung der Rechtsnormen an den<br />

ständigen sozialen Wandel.<br />

Vorgestellt wurde die Studie, die<br />

unter dem Titel »Das Bundessozialgericht<br />

und die Formierung des westdeutschen<br />

Sozialstaats« erschienen ist,<br />

im Januar in Berlin vom Präsidenten des<br />

Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer<br />

Schlegel, sowie den Historikern und<br />

Autoren Dr. Wilfried Rudloff und Prof.<br />

Dr. Marc von Miquel.<br />

Rudloff/von Miquel<br />

Das Bundessozialgericht<br />

und die Formierung des<br />

westdeutschen Sozialstaats<br />

20<strong>24</strong>. VII, 584 Seiten.<br />

In Leinen € 129,–<br />

ISBN 978-3-406-81215-6<br />

<strong>beck</strong>-shop.de/36134353<br />

VERKEHRSGERICHTSTAG 20<strong>24</strong><br />

Gute Stimmung am Ausstellerstand von C.H.BECK<br />

auf dem Goslarer Verkehrsgerichtstag.<br />

Prof. Dr. Rainer Schlegel (Mitte) war bis Ende<br />

Februar Präsident des Bundessozialgerichts und<br />

präsentierte im Bundesministerium für Arbeit<br />

und Soziales in Berlin die Forschungsergebnisse<br />

gemeinsam mit den Historikern Dr. Wilfried<br />

Rudloff (links) und Prof. Dr. Marc von Miquel.<br />

© Foto: Verlag C.H.BECK © Foto: Bundessozialgericht<br />

Weitere Eindrücke vom Beck-Stand<br />

finden Sie auf unserem<br />

C.H.BECK-LINKEDIN-KANAL<br />

21


autoren bei der arbeit<br />

Heribert Heckschen am Schreibtisch<br />

Unsere Autorinnen und Autoren verbringen viel Zeit mit dem Verfassen ihrer Manuskripte.<br />

In dieser Rubrik zeigen sie uns ihren Arbeitsplatz sowie Dinge, die sie beim Schreiben umgeben.<br />

4<br />

5<br />

3<br />

6 7<br />

2<br />

1<br />

© Foto: Julia Funke<br />

Heute: Prof. Dr. Heribert Heckschen, Notar in Dresden.<br />

Veröffentlichungen bei C.H.BECK u.a.:<br />

Heckschen/Herrler/Münch, Beck’sches Notar-Handbuch, 8. Auflage, 20<strong>24</strong><br />

Heckschen/Freier, Das MoPeG in der Notar- und Gestaltungspraxis, 20<strong>24</strong><br />

Reul/Heckschen/Wienberg, Insolvenzrecht in der Gestaltungspraxis, 3. Auflage, 2022<br />

Burandt/Rojahn, Erbrecht, 4. Auflage, 2022<br />

1. Seit 1991 arbeite ich an diesem<br />

geräumigen, aber doch filigranen<br />

Schreibtisch – ein Designklassiker<br />

von Norman Foster. Auch heute<br />

brauche ich häufig viel Platz, weil ich<br />

teilweise noch mit ausgedruckten<br />

Aufsätzen, Kommentaren etc. im<br />

wissenschaftlichen Bereich arbeite.<br />

2. Das antike Teeservice stammt von<br />

meiner Großmutter und bereitet mir<br />

als Teefan jeden Tag große Freude.<br />

3. Neben meinem Beruf steht die Familie<br />

im Mittelpunkt. Wenn es einmal<br />

ganz stressig ist, und ich positive<br />

Energie benötige, genügt ein Blick<br />

auf dieses Bild einer Gott sei Dank<br />

harmonischen Familie mit Kindern<br />

und Enkelkindern.<br />

4. Die Lebenswirklichkeit des Notars<br />

spielt sich immer stärker im digitalen<br />

Bereich ab. Der Austausch mit<br />

Behörden und Gerichten findet überwiegend<br />

online statt. Die Anträge<br />

werden digital gestellt und erfreulicherweise<br />

dadurch auch schneller<br />

bearbeitet. Ganz langsam gewinnen<br />

auch Online-Beurkundungen an Bedeutung.<br />

5. Das Beck’sche Notarhandbuch, an<br />

dem ich mitwirke, ist ganz frisch in<br />

8. Auflage erschienen. Es wird von<br />

uns permanent anlässlich neu auftretender<br />

Problemstellungen ergänzt<br />

und bietet Antworten auf viele tägliche<br />

Fragen.<br />

6. Rechts neben mir liegt immer eine<br />

Mappe mit <strong>aktuell</strong>en Aufsätzen und<br />

Entscheidungen, die noch dringend<br />

durchgearbeitet werden wollen. Auch<br />

wenn ich viele Aufsätze nur noch<br />

online lese, kopiere ich mir doch die<br />

wichtigen heraus, um diese dann<br />

nochmals in Papierform zu studieren.<br />

7. Seit 1992 begleitet mich dieser Füller.<br />

Er hat bei einer großen Zahl von<br />

Klienten seinen Dienst getan. Ihre<br />

Unterschrift mit diesem Füller war<br />

häufig der Start für ein gelungenes<br />

Unternehmen, einen guten Kaufvertrag<br />

oder die wichtige Weichenstellung<br />

für Ehe und Erbe.<br />

22


vermischtes<br />

BLACK ROMEO: Ein Afrokubaner in der<br />

weißen Welt des Balletts<br />

Osiel Gouneo, derzeit Erster Solist<br />

beim Bayerischen Staatsballett<br />

in München, ist einer der großen<br />

Balletttänzer unserer Zeit. Seine Pirouetten,<br />

seine Sprünge, seine Athletik sind von<br />

einer technischen Perfektion und Leichtigkeit,<br />

dass selbst Profikolleginnen und<br />

-kollegen staunen. Zugleich ist er einer der<br />

wenigen schwarzen Principal Dancer in<br />

der weißen Welt des klassischen Balletts.<br />

Von den Armenvierteln Kubas schaffte<br />

es Osiel Gouneo an die Spitze der europäischen<br />

Ballettwelt. Seine Autobiographie<br />

ist nicht nur eine unglaubliche Aufstiegsgeschichte,<br />

sondern ein wichtiger Debattenbeitrag<br />

in Zeiten hitziger Diskussionen um<br />

Cancel Culture und kulturelle Aneignung.<br />

Er war der erste schwarze Romeo an der<br />

Pariser Oper, für seine Interpretation des<br />

Sklaven Spartakus wurde er in Deutschland<br />

zum Tänzer des Jahres gekürt. Dies<br />

ist umso erstaunlicher, da Gouneos Großeltern<br />

zu Beginn des 20. Jahrhunderts in<br />

Kuba versklavt wurden und er entlang<br />

seines Aufstiegs in der Ballettwelt immer<br />

wieder Rassismus erlebte. Er betont jedoch:<br />

»Ich bin kein schwarzer Balletttänzer, ich<br />

bin ein Balletttänzer.«<br />

Osiel Gouneo/Thilo Komma-Pöllath<br />

Black Romeo<br />

20<strong>24</strong>. <strong>24</strong>9 Seiten.<br />

Hardcover € 28,–<br />

ISBN 978-3-406-79119-2<br />

<strong>beck</strong>-shop.de/33757034<br />

Gewinnspiel<br />

Gewinnen Sie einen<br />

von fünf Sitzwürfeln<br />

Habersack, Deutsche Gesetze.<br />

In welcher Stadt<br />

beendete Goethe<br />

sein Jurastudium?<br />

Herzlichen<br />

Glückwunsch!<br />

Wir gratulieren den Gewinnern<br />

unseres Gewinnspiels aus<br />

Heft 03/2023.<br />

Die Lösung lautete »136«.<br />

Die Lösung einfach per Mail an<br />

<strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>-Magazin@<strong>beck</strong>.de,<br />

Stichwort »Gewinnspiel«, schicken.<br />

Oder per Post an Verlag C.H.BECK oHG,<br />

Redaktion <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong> – <strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong>,<br />

Wilhelmstaße 9, 808<strong>01</strong> München senden.<br />

Einsendeschluss ist der 20. April 20<strong>24</strong>.<br />

Die Bücher haben die drei<br />

glücklichen Gewinner (v. l. n. r.)<br />

Elmar Blumer, Winfried Kram und<br />

Dr. Ralf Kemper bereits erhalten.<br />

Hinweise zum Gewinnspiel: Die Gewinner werden unter allen richtigen Einsendungen per Los ermittelt<br />

und benachrichtigt. Von der Teilnahme ausgenommen sind Mitarbeiter der Verlage C.H.BECK<br />

und Vahlen sowie deren Angehörige. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ebenso ausgeschlossen wie<br />

der Rechtsweg. Informationen zum Datenschutz: Die Daten werden durch den Verlag C.H.BECK<br />

selbst und nicht außerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Gewinnspiel: Nach Gewinnbenachrichtigung<br />

werden die personenbezogenen Daten gelöscht. <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>-Abo: Die Daten werden nur<br />

für die Zwecke Ihrer Bestellung bzw. der Kundenbindung verwendet und so lange aufbewahrt, wie es<br />

die gesetzlichen Vorschriften vorsehen.<br />

Sie haben das jederzeitige Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie<br />

auf Berichtigung unrichtiger Daten und auf Löschung Ihrer Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung<br />

nach den Vorschriften der DS-GVO. Sie haben das Recht, formlos jederzeit der Verarbeitung<br />

mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Sie haben das Recht der Beschwerde gegen die Datenverarbeitung<br />

bei der für den Verlag C.H.BECK zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesamt für<br />

Datenschutzaufsicht in Bayern. Im datenschutzrechtlichen Sinn verantwortliche Stelle: Verlag<br />

C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 808<strong>01</strong> München; der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter datenschutzbeauftragter@<strong>beck</strong>.de.<br />

23


Rundum informiert mit<br />

Kundenmagazin des Verlages C.H.BECK | Erscheint dreimal im Jahr | N o <strong>01</strong>.<strong>24</strong><br />

<strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

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Fundament der Freiheit<br />

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zu 75 Jahre Grundgesetz<br />

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Tages<strong>aktuell</strong>e Nachrichten und Magazinbeiträge zu relevanten<br />

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Wie der Vater, so der Sohn<br />

Der Jurist Goethe<br />

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Angebotsstand: 08. März 20<strong>24</strong> | 176612<br />

Verlag C.H.BECK oHG, Wilhelmstraße 9, 808<strong>01</strong> München · Amtsgericht München HRA 48045<br />

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<strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

11. Jahrgang. 20<strong>24</strong>.<br />

Erscheint dreimal jährlich.<br />

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