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Kundenmagazin des Verlages C.H.BECK | Erscheint dreimal im Jahr | N o <strong>01</strong>.<strong>24</strong><br />
<strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />
Fundament der Freiheit<br />
Interview mit Prof. Dr. Andreas Voßkuhle<br />
zu 75 Jahre Grundgesetz<br />
Und Action ...<br />
Autorenvideos von C.H.BECK<br />
Wie der Vater, so der Sohn<br />
Der Jurist Goethe<br />
Garant für Gerechtigkeit?<br />
Rechtsprechen mit KI
impressum<br />
Redaktion:<br />
<strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong> – <strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />
Wilhelmstraße 9<br />
808<strong>01</strong> München<br />
Tel. +49 89 38189-266<br />
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Mathias Bruchmann (v.i.S.d.P.)<br />
Kathrin Moosmang (Text)<br />
Benjamin Zirnbauer (Art Direktion/Layout)<br />
Stefan Grieb (Produktion)<br />
Verlag:<br />
Verlag C.H.BECK oHG<br />
Wilhelmstr. 9, 808<strong>01</strong> München<br />
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Der Verlag ist eine oHG. Gesellschafter sind<br />
Dr. Hans Dieter Beck und Dr. h.c. Wolfgang Beck,<br />
beide Verleger in München.<br />
Illustrationen | Fotocollagen:<br />
Titelseite: Veronaa / Getty,<br />
Seite 6: clu / Getty,<br />
Seite 16: Galina Pilina / Getty,<br />
Seite 18: Moor Studio / Getty,<br />
Druck:<br />
Mayr Miesbach GmbH<br />
Am Windfeld 15<br />
83714 Miesbach<br />
www.blauer-engel.de/uz195<br />
· ressourcenschonend und<br />
umweltfreundlich hergestellt<br />
· emissionsarm gedruckt<br />
· überwiegend aus Altpapier XW1<br />
Dieses Druckerzeugnis ist mit dem Blauen Engel ausgezeichnet.
editorial<br />
Zu<br />
Beginn<br />
Im Mai steht ein bedeutendes Jubiläum<br />
an: Das Grundgesetz feiert sein 75-<br />
jähriges Bestehen. Ursprünglich als<br />
Provisorium gedacht, hat es sich in<br />
all den Jahrzehnten als verlässlicher<br />
Kompass für Staat und Gesellschaft bewährt.<br />
Aus diesem Anlass sprechen wir im Titelinterview<br />
mit Prof. Dr. Andreas Voßkuhle<br />
über die Entwicklungen des Grundgesetzes<br />
in dieser langen Zeit. Der ehemalige Präsident<br />
des Bundesverfassungsgerichts ist<br />
zuversichtlich, dass das Grundgesetz auch<br />
künftige Herausforderungen meistern wird.<br />
Ein bewegtes Leben führte der Dichter<br />
Johann Wolfgang Goethe. Über sein literarisches<br />
Wirken ist viel bekannt. In der Rubrik<br />
»Schlau durch den Alltag« beleuchten<br />
wir einmal gezielt den juristischen Lebenslauf<br />
des großen Denkers.<br />
Einen vielseitigen Juristen der Gegenwart<br />
stellen wir im Kurzinterview Entweder | Oder<br />
vor: Der Münchner Strafverteidiger Dr. Alexander<br />
Stevens steht immer wieder im<br />
Rampenlicht, ob im Gerichtssaal, im Podcast-Studio<br />
oder auf der Bühne.<br />
Und schließlich werfen wir noch einen gemeinsamen<br />
Blick hinter die Kulissen. In<br />
der Rubrik »C.H.BECK im Web« zeigen wir<br />
Ihnen, wie unsere Autorenvideos produziert<br />
werden. Diese können Sie über YouTube<br />
sowie unsere Social-Media-Kanäle jederzeit<br />
abrufen.<br />
Mathias Bruchmann<br />
Leiter Presse und Lizenzen<br />
Recht | Steuern | Wirtschaft
4
inhalt<br />
10<br />
titel<br />
Fundament der Freiheit<br />
Interview mit Prof. Dr. Andreas Voßkuhle<br />
06 schlau durch den alltag<br />
Der Jurist Goethe<br />
08 kurzinterview<br />
Entweder | Oder<br />
Fragen an<br />
Alexander Stevens<br />
09 recht <strong>aktuell</strong><br />
Aktuelles aus<br />
Gesetzgebung<br />
und Justiz<br />
16 C.H.BECK im web<br />
Und Action …<br />
Beck-Autoren<br />
vor der Kamera<br />
22 autoren bei der arbeit<br />
Heribert Heckschen<br />
am Schreibtisch<br />
18 ratgeber<br />
Recht sprechen<br />
mit KI<br />
23 vermischtes<br />
BLACK ROMEO<br />
Gewinnspiel<br />
20 neues aus dem verlag<br />
Bewerber_Tag_Jura<br />
ESG-Lehrgang<br />
Forschung zum<br />
Bundessozialgericht<br />
Verkehrsgerichtstag<br />
20<strong>24</strong><br />
5
DER<br />
JURIST<br />
GOETHE<br />
Er ist vermutlich der hierzulande, wie auch international, bekannteste deutsche<br />
Dichter: Johann Wolfgang von Goethe. Doch nicht nur seine Figur Faust konnte<br />
von sich sagen, er »habe nun, ach! Philosophie, Juristerei und Medizin, und leider<br />
auch Theologie durchaus studiert«, sondern auch sein Verfasser – zumindest was<br />
die Juristerei betrifft. Grund genug für die <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>-Redaktion, einmal diese<br />
Seite des berühmten Literaten näher unter die Lupe zu nehmen.<br />
Wie der Vater, so der Sohn. Das galt im Hause Goethe auf alle<br />
Fälle hinsichtlich der Wahl des Studienfachs. Wobei von Wahl<br />
nicht wirklich die Rede sein konnte. Vater Johann Caspar Goethe<br />
blieb eine Position als Rat der Stadt Frankfurt zeitlebens verwehrt,<br />
weshalb er diese Ehre stattdessen seinem Sohn sichern<br />
wollte. Welch bessere Vorbereitung also für diese Laufbahn als<br />
ein Studium der Rechtswissenschaften.<br />
Um Johann Wolfgangs Interessen in diese Richtung zu lenken,<br />
begann seine juristische Ausbildung schon sehr früh. So<br />
bekannt wie der Sartorius heute, war damals der »Kleine Hoppe« .<br />
Nur dürften die wenigsten der heutigen Jurastudenten ein<br />
vergleichbares Werk bereits zu Kindertagen vom Vater in die<br />
Hand gedrückt bekommen haben. Der junge Goethe musste<br />
die Fragen und Antworten aus dem »Examen institutionum<br />
imperialium« des Professors Joachim Hoppe auswendig lernen.<br />
Ebenso lernte er den Umgang mit dem Gesetzbuch Justinians,<br />
dem Corpus Juris. Auf den »Kleinen Hoppe« folgte dann noch<br />
ein damals nicht minder beliebtes juristisches Lehrbuch, der<br />
»Kleine Struve« des Jenaer Juristen Georg Adam Struve.<br />
6
schlau durch den alltag<br />
Im Jahr 1765 erfolgte dann Johann<br />
Wolfgangs Immatrikulation an der Universität<br />
zu Leipzig, mit gerade einmal 16<br />
Jahren. Auch sein Vater hatte in Leipzig<br />
Rechtswissenschaften studiert. Dem<br />
Sohn wäre zwar Philologie an der Universität<br />
Göttingen lieber gewesen, aber<br />
im Nachhinein hat er wohl seine universitäre<br />
Laufbahn nicht als ganz falsch<br />
betrachtet, da er bei seinem eigenen<br />
Nachwuchs am Familienrezept festhielt.<br />
Denn auch für August Goethe beschloss<br />
der Vater Johann Wolfgang eine Laufbahn<br />
in der herzoglichen Verwaltung und betrachtete<br />
ein Jurastudium als die beste<br />
Voraussetzung dafür. Einziger Unterschied<br />
war die Wahl der Universität, die<br />
auf Heidelberg fiel. Diese Entscheidung<br />
traf selbstverständlich ebenfalls der<br />
Vater, der sich bereits mehr als ein Jahr<br />
vor Immatrikulation die Vorlesungsverzeichnisse<br />
und Informationen über die<br />
dortigen Dozenten schicken ließ.<br />
Staatsmann und Dichter<br />
Nun könnte man meinen drei Generationen<br />
wären genug. Aber nein, die Tradition<br />
des Jurastudiums im Hause Goethe<br />
reicht noch viel länger zurück. Goethes<br />
Großvater war Justizbeamter und auch<br />
sein Ur-Urgroßvater Johann Wolfgang<br />
Textor der Ältere war ein angesehener<br />
Jurist des 17. Jahrhunderts. Heute erinnert<br />
man sich an ihn vor allem wegen<br />
eines Falles, der ebenso der Commedia<br />
dell’arte entstammen könnte: Textors<br />
zweite Ehe mit einer wesentlich jüngeren<br />
Frau scheiterte nach wenigen Monaten,<br />
in denen die betreffende Dame jedoch<br />
eine beträchtliche Menge unbezahlter<br />
Rechnungen anhäufte, die schließlich<br />
auch der Grund waren, weshalb Goethes<br />
Ur-Urgroßvater in eigener Sache prozessierte.<br />
Auch der Ur-Urenkel war bekanntermaßen<br />
der Damenwelt nicht abgeneigt.<br />
Sein Studium langweilte Goethe alsbald<br />
und er bildete sich lieber in Sprachen,<br />
Literatur, der Zeichenkunst sowie in<br />
Sachen Liebe weiter, namentlich mit<br />
einer Anna Katharina Schönkopf, die »so<br />
jung, hübsch, munter, liebevoll und so<br />
angenehm war, dass sie wohl verdiente,<br />
in dem Schrein des Herzens eine Zeitlang<br />
als eine kleine Heilige aufgestellt zu<br />
werden…« .<br />
Nach einer krankheitsbedingten Unterbrechung<br />
beendete Goethe sein Studium<br />
schließlich nicht in Leipzig, sondern in<br />
Straßburg. Im September 1770 bestand<br />
er dort die erste mündliche Prüfung,<br />
zwei Tage später das Rigorosum. Im folgenden<br />
Frühjahr legte er seine Dissertation<br />
»De Legislatoribus« vor, welche<br />
jedoch wegen ihrer kirchenkritischen<br />
Tendenzen abgelehnt wurde. Alternativ<br />
legte Goethe 56 Thesen vor, die er erfolgreich<br />
verteidigte und somit das<br />
»testimonium Licentiae« erhielt. Keine<br />
vier Wochen später wurde er bereits als<br />
Rechtsanwalt in Frankfurt zugelassen, wo<br />
er in den darauf folgenden vier Jahren<br />
immerhin 28 Prozesse führte, bei denen<br />
ihm sein Vater und ein Schreiber zur<br />
Hand gingen. Goethe selbst fiel vor allem<br />
die Formulierung der Schriftsätze zu, die<br />
den Verdacht nahelegen, dass es ihm<br />
mehr auf Rhetorik als auf juristische<br />
Substanz ankam.<br />
Komplizierte Rechtslage<br />
Schon während seines Studiums interessierte<br />
sich der spätere Staatsmann<br />
und Schriftsteller vor allem für die Geschichte<br />
der Rechtswissenschaften. Diese<br />
Kenntnisse waren im Laufe seiner amtlichen<br />
Tätigkeit sicherlich hilfreich. Ab<br />
1775 war er Ratsmitglied in Weimar und<br />
somit einer der Ratgeber Herzog Carl<br />
Augusts in allen wesentlichen Entscheidungen.<br />
Diesem unterstanden zwei Herzogtümer<br />
mit unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen,<br />
was dazu führte, dass<br />
Goethe sich dort mit einer äußerst komplizierten<br />
Rechtslage konfrontiert sah.<br />
Sein Einfluss auf die Weimarer Verfassung<br />
ist Gegenstand einer langen und fortlaufenden<br />
wissenschaftlichen Diskussion.<br />
Auch Johann Wolfgang von Goethes<br />
schriftstellerisches Werk ist von seiner<br />
juristischen Bildung geprägt. Beispielsweise<br />
verhandelte er anhand des »Götz<br />
von Berlichingen« den Übergang von einer<br />
Staatsform zur anderen, vom alten Recht<br />
in Form des Kaisers und des Ritterstandes,<br />
hin zum modernen Verwaltungs- und<br />
Gesetzgebungsstaat, samt der sozialen<br />
Konflikte, die ein solcher Wandel mit<br />
sich bringt. Der Götz enthält jedoch<br />
auch eine Szene, die ein Femegericht<br />
darstellt. Goethes »heimliches Gericht«<br />
ähnelt dabei leider einer Ku-Klux-Klanartigen<br />
Veranstaltung und prägt bis<br />
heute die allgemeinen Assoziationen mit<br />
»Feme«. Dabei waren Femegerichte bis<br />
zur Mitte des 15. Jahrhunderts ein übliches<br />
Konzept, fanden am Tag, ohne Vermummung,<br />
statt und waren in ihrem Verfahren<br />
den Formen des germanischen<br />
Rechtsgangs verpflichtet.<br />
Die Thematik von Recht und Unrecht<br />
spielte in Goethes Schaffen eine große<br />
Rolle. In seinen Maximen und Reflexionen<br />
findet sich folgender Aphorismus: »Es ist<br />
besser, es geschehe dir Unrecht, als die<br />
Welt sei ohne Gesetz. Deshalb füge sich<br />
jeder dem Gesetz.« Diesen Gedanken<br />
spielte er in vielen Varianten durch.<br />
Nicht zuletzt heißt es in seinem Sonett<br />
»Natur und Kunst« : »… das Gesetz nur<br />
kann uns Freiheit geben« .<br />
Hans Hugo Klein<br />
Der Jurist Johann Wolfgang von Goethe<br />
20<strong>24</strong>. 290 Seiten.<br />
Hardcover € 29,95<br />
ISBN 978-3-406-81474-7<br />
<strong>beck</strong>-shop.de/36288726<br />
7
kurzinterview<br />
© Foto: privat<br />
Entweder | Oder<br />
Fragen an Alexander Stevens<br />
Mit mehr als 50 Millionen Aufrufen zählt der von<br />
Dr. Alexander Stevens moderierte Podcast in Deutschland<br />
zu den Top Ten in der Kategorie True Crime.<br />
Dr. Alexander Stevens ist Strafverteidiger in München. Neben<br />
seinen Bestsellern, die sich auf unterhaltsame Weise mit dem<br />
Strafrecht beschäftigen, ist der Jurist einem breiten Publikum vor<br />
allem durch den Bayern 3 True Crime-Podcast bekannt. Im Podcast<br />
sowie auf der dazugehörigen Live-Tour »Gibt es den perfekten<br />
Mord?« präsentiert er insbesondere ausgewählte Fälle aus seiner<br />
Kanzlei. Wir sprachen mit dem Juristen und Entertainer.<br />
Herr Dr. Stevens, was motiviert Sie dazu,<br />
Ihre Erfahrungen als Strafverteidiger<br />
mit einem breiten Publikum zu teilen?<br />
Vermutlich ist es ein innerer Antrieb.<br />
Im Alter von sechs Jahren bin ich eigeninitiativ<br />
auf die Bühne eines Lokals gestiegen<br />
und habe dort Kinderlieder zum<br />
Besten gegeben. Ein Jahr später tourte<br />
ich dann bereits mit verschiedenen Knabenchören<br />
auf Deutschlands größten<br />
Bühnen. Ich denke diese Erfahrung hat<br />
sich festgesetzt getreu dem Motto: einmal<br />
Bühne immer Bühne …<br />
Wie schaffen Sie den Spagat, juristisch<br />
präzise zu bleiben und zugleich das Publikum<br />
zu unterhalten und zu fesseln?<br />
Ohne für mich den Anspruch auf<br />
wissenschaftliche Perfektion erheben<br />
zu wollen: Es ist eine Frage der richtigen<br />
Mischung aus Entertainment und<br />
juristischen Hintergründen, ohne dabei<br />
gleich universitär rüberzukommen.<br />
Glauben Sie, dass Ihr Podcast und die Live-<br />
Tour Auswirkungen auf die öffentliche<br />
Wahrnehmung der Strafjustiz haben?<br />
Bestimmt. Denn kaum ein Nichtjurist<br />
hat je einen Strafprozess live gesehen.<br />
Wenn überhaupt hat man noch<br />
die Gerichtsshows der 2000er Jahre in<br />
Erinnerung, die natürlich kein Abbild<br />
der Wirklichkeit geben konnten. In unserem<br />
Podcast behandeln wir ja auch<br />
regelmäßig Strafprozesse, in denen ich<br />
gerade aktiv verteidige, was aufgrund<br />
der eigenen Nähe zum Prozessgeschehen<br />
ganz andere Einblicke ermöglicht.<br />
Kommen wir zu unserem Interviewteil<br />
»Entweder – Oder« …<br />
Gerichtssaal oder Bühne<br />
Bühne, denn da geht’s »nur« um<br />
Unterhaltung nicht um die Freiheit der<br />
Menschen.<br />
Tageszeitung oder Social Media?<br />
Social Media, da viel direkter.<br />
Krimi oder Gesetzbuch?<br />
Gesetzbuch, weil ich Fiktion nicht<br />
mag.<br />
Cocktail oder Wein?<br />
Cocktail, denn da schmeckt man den<br />
Alkohol nicht.<br />
Regensburg oder München?<br />
München, meine Geburtsstadt.<br />
Hund oder Katze?<br />
Weder noch. Ich will kein anderes<br />
Lebewesen überleben müssen.<br />
8
echt <strong>aktuell</strong><br />
Aktuelles<br />
aus Gesetzgebung und Justiz<br />
ChatGPT wie<br />
<strong>beck</strong>-online<br />
Regeln für den Einsatz von ChatGPT<br />
über private Accounts der Mitarbeiter<br />
sind nicht mitbestimmungspflichtig.<br />
Das hat das ArbG Hamburg entschieden.<br />
In dem Fall wollte ein Betriebsrat<br />
erreichen, dass der Arbeitgeber<br />
seinen Mitarbeitern den Einsatz von<br />
ChatGPT und anderen Systemen der<br />
Künstlichen Intelligenz (KI) verbietet.<br />
Die Firma wollte sie hingegen zur<br />
Unterstützung – auf freiwilliger Basis<br />
und auf eigene Kosten – nutzbar<br />
machen. Hierzu erließ sie konkrete<br />
Richtlinien. Laut ArbG Hamburg<br />
fallen Vorgaben zur Nutzung von<br />
ChatGPT und vergleichbarer Tools<br />
unter das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten.<br />
Anordnungen zur Nutzung<br />
beträfen die Art und Weise der<br />
Arbeitserbringung, weshalb kein Mitbestimmungsrecht<br />
aus § 87 I Nr. 1<br />
BetrVG bestehe. Die Richter zogen<br />
dabei eine interessante Parallele: Die<br />
Nutzung von ChatGPT sei etwa vergleichbar<br />
mit der von »<strong>beck</strong>-online<br />
(Datenbank des Beck-Verlags), bei der<br />
der Nutzer seinen eigenen Account<br />
angelegt und die Kosten selbst zu<br />
tragen hat« (Az. <strong>24</strong> BVGa 1/<strong>24</strong>).<br />
In der<br />
NJW<br />
Spezialisierte Rechtsanwältinnen und<br />
Rechtsanwälte müssen sich zeitnah<br />
über Rechtsprechungsänderungen in<br />
ihrem Rechtsgebiet informieren. Aus<br />
Sicht des OLG Jena gehört dazu die<br />
Sichtung der Online-Datenbank des<br />
BGH – und natürlich die der NJW. In<br />
der Entscheidung ging es um eine<br />
Regressklage einer Rechtsschutzversicherung<br />
wegen unnötiger Prozesskosten<br />
gegen frühere Anwälte der<br />
Versicherten. Die hatten eine durch<br />
Rechtsprechungsänderung aussichtslos<br />
gewordene Klage nicht zurückgenommen.<br />
Anwälte müssten sich<br />
»zeitnah« auf Veränderungen einstellen<br />
und aus Fachzeitschriften<br />
und amtlichen Sammlungen informieren,<br />
so das OLG. Dessen 9. Senat<br />
fordert in dem Urteil von Ende Januar,<br />
dass auf Kapitalanlagerecht spezialisierte<br />
Anwälte auch die online frei<br />
verfügbare Entscheidungsdatenbank<br />
des BGH nutzen müssen. Dafür sei<br />
ihnen eine gewisse Zeit zuzubilligen.<br />
Anderthalb Monate nach Veröffentlichung<br />
der Entscheidung in der NJW<br />
hätten die Anwälte diese aber präsent<br />
haben müssen (Az. 9 U 364/18).<br />
Alles<br />
Käse<br />
»Bewaffnet und in Uniform: Polizist<br />
klaut 180 Kilo Käse«, haben die Kollegen<br />
unseres Portals <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>.de<br />
getitelt. Der Fall des VG Trier ist<br />
ein starkes Stück. Nach einem Lkw-<br />
Unfall hatte der Beamte neun Packungen<br />
Käse à 20 Kilogramm (Neupreis<br />
insgesamt: 554 Euro) aus der verunfallten<br />
Ladung verlangt. Der Mitarbeiter<br />
einer Bergungsfirma hatte sie bereitwillig<br />
herausgegeben. Bei einem<br />
Polizisten werde schon alles seine<br />
Ordnung haben. Zusammen mit einer<br />
Kollegin verlud der Streifenpolizist<br />
die Pakete in einen Einsatzbus und<br />
deckte sie mit Jacken ab. 40 Kilogramm<br />
tauchten später im Sozialraum<br />
der Polizeiautobahnstation auf, in<br />
der der Beamte tätig war. Im Strafverfahren<br />
kam er vergleichsweise<br />
glimpflich davon: Für einen minder<br />
schweren Fall des Diebstahls mit<br />
Waffen kassierte er eine Verwarnung<br />
mit Strafvorbehalt für eine Geldstrafe.<br />
Das VG Trier, zuständig für das Disziplinarverfahren,<br />
nahm die Sache<br />
nicht auf die leichte Schulter und<br />
entfernte den Polizisten aus dem<br />
Dienst (Az. 3 K 1752/23).<br />
9
FUNDAMENT<br />
DER<br />
FREIHEIT<br />
Andreas Voßkuhle<br />
über 75 Jahre<br />
Grundgesetz<br />
© Foto: jodo-foto / Joerg Donecker Karlsruhe<br />
10
titel<br />
n wenigen Wochen steht ein bedeutendes Jubiläum bevor: 75 Jahre Grundgesetz.<br />
Das Dokument, welches am 23. Mai 1949 in Kraft getreten ist, hat sich<br />
als Fundament der deutschen Demokratie und als Garant für Rechtsstaatlichkeit<br />
und individuelle Freiheiten etabliert. Dennoch scheint einiges ins Wanken geraten<br />
zu sein. Anlässlich des besonderen Jubiläums sprechen wir mit dem ehemaligen<br />
Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, und<br />
haben ihn über die zurückliegenden Jahre, die heutige Rolle des Bundesverfassungsgerichts<br />
sowie die Zukunftsfähigkeit des Grundgesetzes befragt.<br />
Prof. Dr. Andreas Voßkuhle<br />
ist Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und<br />
Rechtsphilosophie an der Albert-Ludwigs-Universität<br />
Freiburg. Von 2<strong>01</strong>0 bis 2020 war er Präsident des<br />
Bundesverfassungsgerichts und hat während seiner<br />
Amtszeit zahlreiche wichtige Urteile mitgeprägt.<br />
11
Herr Professor Voßkuhle, wie würden Sie die Bedeutung des<br />
Grundgesetzes für die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland<br />
in den letzten 75 Jahren zusammenfassen?<br />
Das Grundgesetz war für die Entwicklung der Bundesrepublik<br />
Deutschland hin zu einer offenen, pluralen Gesellschaft<br />
mit demokratischem Bewusstsein und ausgebautem<br />
Grundrechtsschutz zentral. Wir wissen nicht genau, wie<br />
sich das Land ohne das Grundgesetz entwickelt hätte. Es<br />
sähe aber auf jeden Fall anders aus.<br />
Welche Grundrechte halten Sie für besonders prägend in der<br />
deutschen Gesellschaft und warum?<br />
Die Kommunikationsgrundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und<br />
Art. 8 sind für die Verwirklichung des Demokratieprinzips<br />
›schlechthin konstituierend ‹. Sie spielen sicherlich eine<br />
besondere Rolle innerhalb der Entwicklung der Bundesrepublik.<br />
Aber auch alle anderen Grundrechte haben einen<br />
wichtigen Beitrag geleistet. Es gibt letztlich kein Grundrecht,<br />
das lediglich ein Mauerblümchendasein gefristet hat.<br />
»Die Idee des<br />
demokratischen<br />
Verfassungsstaates<br />
ist weltweit unter<br />
Druck geraten.«<br />
Prof. Dr. Andreas Voßkuhle<br />
Wie hat sich das Verständnis und die Interpretation der Grundrechte<br />
im Laufe der Zeit verändert?<br />
Während in den ersten Jahrzehnten die Schutzbereichskonturierung<br />
und die Entwicklung des Eingriffsbegriffs<br />
noch eine wichtige Rolle spielten, hat sich mehr und mehr<br />
der Schwerpunkt der Grundrechtsprüfung in die Verhältnismäßigkeitsprüfung<br />
verlagert. Gleichzeitig ist die objektivrechtliche<br />
Dimension der Grundrechte immer deutlicher<br />
zutage getreten und hat zu einer weitgehenden Konstitutionalisierung<br />
der einfachen Rechtsordnung geführt. Auch<br />
der Zivil- und Strafrichter denkt bei jeder Entscheidung die<br />
Grundrechte mit.<br />
Inwiefern ist das Grundgesetz auf die <strong>aktuell</strong>en globalen Entwicklungen<br />
und Herausforderungen wie Klimawandel, Digitalisierung<br />
und Migration vorbereitet?<br />
Bisher hat das Bundesverfassungsgericht es immer geschafft,<br />
den Grundrechtsschutz vor dem Hintergrund der<br />
<strong>aktuell</strong>en Herausforderungen angemessen weiterzuentwickeln.<br />
Denken Sie etwa an das Recht auf informationelle<br />
Selbstbestimmung, mit dem auf die Gefahren des Datenmissbrauchs<br />
reagiert wurde oder zuletzt an den Klimabeschluss,<br />
in dem der Erste Senat den Gedanken des intertemporalen<br />
Grundrechtsschutzes entwickelt hat. Ich bin<br />
insofern guter Hoffnung, dass auch andere Herausforderungen<br />
gemeistert werden.<br />
Man hat den Eindruck, zeitweise treibt das Bundesverfassungsgericht<br />
das Parlament durch wegweisende Entscheidungen wie das<br />
von Ihnen erwähnte Recht auf informationelle Selbstbestimmung,<br />
den Klimaschutz oder auch das dritte Geschlecht vor sich her.<br />
Gefühlt ist der Einfluss des Bundesverfassungsgerichts<br />
stärker geworden, die empirischen Daten belegen dieses<br />
Gefühl aber nicht. Die Zahl der Gesetze, die in einem Jahr für<br />
verfassungswidrig erklärt worden sind, ist über die Jahre<br />
hinweg relativ konstant. Das Bundesverfassungsgericht<br />
wird auch nicht von sich aus tätig, sondern es muss alle<br />
Fälle entscheiden, die zulässigerweise an es herangetragen<br />
werden. Es reagiert auf gesellschaftliche Entwicklungen,<br />
treibt aber das Parlament nicht vor sich her, sondern<br />
erleichtert ihm die Arbeit, indem es den verfassungsrechtlichen<br />
Rahmen für die Politik absteckt.<br />
Trotzdem gilt die Institution der Verfassungsgerichte als gefährdet,<br />
wie Sie in einem Beitrag für DIE ZEIT dargelegt haben.<br />
Tatsächlich ist die Idee des demokratischen Verfassungsstaates<br />
weltweit unter Druck geraten. Das zeigt sich nicht<br />
nur, aber insbesondere im Umgang mit den Verfassungsgerichten.<br />
In einigen Staaten wurde sie faktisch entmachtet,<br />
in anderen ist ihre Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt.<br />
Das gilt für die Verfassungsgerichte in Polen,<br />
Ungarn, den Vereinigten Staaten und Israel, aber auch<br />
für Verfassungsgerichte in Brasilien, Bulgarien, Rumänien,<br />
Russland, Spanien und der Türkei. Es ist kein Zufall, dass<br />
diese Entwicklung in eine Zeit fällt, die weltweit durch eine<br />
Renaissance des politischen Autoritarismus geprägt ist,<br />
der sich um viele politische Errungenschaften der Nachkriegszeit<br />
nicht schert. Im Weltbild rechter Populisten haben<br />
Verfassungsgerichte keinen Platz. Diese sind die natürlichen<br />
Feinde des Illiberalismus.<br />
12
titel<br />
Zurück zum Grundgesetz: Gibt es Bereiche, in denen Sie eine<br />
Anpassung oder Erweiterung des Grundgesetzes für notwendig<br />
halten?<br />
Aus meiner Sicht hat sich das Grundgesetz im Wesentlichen<br />
bewährt. Häufige Änderungen führen in der Regel nicht zu<br />
einer Verbesserung des verfassungsrechtlichen Schutzes.<br />
Vorstellen könnte ich mir einige Regelungen zum Schutze<br />
des Bundesverfassungsgerichts und die Einführung einiger<br />
plebiszitärer Elemente wie Volksbegehren oder Volksbefragungen<br />
zu bestimmten Themen.<br />
»Grundrechte<br />
sind nicht<br />
selbstverständlich.<br />
Sie wurden in<br />
einem langen<br />
Prozess erkämpft.«<br />
Prof. Dr. Andreas Voßkuhle<br />
das in Art. 38 Abs. 1 GG verankerte »Recht auf Demokratie«.<br />
Dementsprechend ist das Grundgesetz für die Zukunft der<br />
europäischen Integration gut aufgestellt.<br />
Wie können wir sicherstellen, dass das deutsche Grundgesetz<br />
auch in den kommenden Generationen als Grundlage für eine<br />
gerechte und demokratische Gesellschaft Bestand hat?<br />
Es wird vor allem wichtig sein, das Bundesverfassungsgericht<br />
als maßgeblichen Interpreten des Grundgesetzes<br />
vor dysfunktionalen Einflüssen zu schützen und bei der<br />
Besetzung offener Richterstellen höchste Anforderung an die<br />
Qualifikation der Richterinnen und Richter zu stellen. Auch<br />
Verfassungsgerichtsentscheidungen sind Menschenwerk!<br />
Und welche Rolle kommt uns Bürgerinnen und Bürgern bei der<br />
Wahrung und Weiterentwicklung des Grundgesetzes zu?<br />
In der »offenen Gesellschaft der Verfassungsinterpreten«<br />
wie sie von Peter Häberle Mitte der 1970er Jahre ausgerufen<br />
wurde, müssen Grundrechte täglich gelebt werden,<br />
indem man sich auf sie beruft, indem man sie einklagt<br />
und indem man sich mit ihnen beschäftigt. Grundrechte<br />
sind nicht selbstverständlich. Sie wurden in einem langen<br />
Prozess erkämpft und besitzen für den Einzelnen wie für<br />
die Gesellschaft einen unschätzbaren Wert.<br />
Vielen Dank für das Gespräch.<br />
Wie sehen Sie die Zukunft des Grundgesetzes in Bezug auf die<br />
europäische Integration und den Vorrang von EU-Recht?<br />
Das Bundesverfassungsgericht ist häufig dafür gescholten<br />
worden, Rechtsakte, die im weitesten Sinne die europäische<br />
Integration betreffen, einer verfassungsrechtlichen<br />
Prüfung zu unterziehen. Das betrifft etwa Zustimmungsgesetze<br />
zur Vertragsveränderung oder das Handeln einzelner<br />
europäischer Institutionen, wie beispielsweise der<br />
Europäischen Zentralbank. Sicher gibt es hier auch berechtigte<br />
Kritikpunkte. Schaut man aber zurück auf die<br />
letzten Jahrzehnte so wird man sich der Erkenntnis nicht<br />
verschließen können, dass es dem Gericht gelungen ist, ein<br />
dichtes Netz an dogmatischen Figuren und Prinzipien zu<br />
knüpfen, das den Prozess der Integration einerseits produktiv<br />
anleitet und andererseits seine verfassungsrechtliche und<br />
demokratische Rückanbindung sicherstellt. Wichtige Knotenpunkte<br />
dieses Netzes sind u.a. die Grundsätze der Europarechtsfreundlichkeit<br />
und Integrationsverantwortung, die<br />
Instrumente der Ultra-vires- und Identitätskontrolle sowie<br />
Zahlen rund um<br />
das Grundgesetz<br />
Die Urschrift des Grundgesetzes ist<br />
1.396 Gramm schwer und<br />
35 mal <strong>24</strong> Zentimeter groß.<br />
Es hatte ursprünglich 146 Artikel.<br />
Durch einige Änderungen hat sich aber die<br />
Zahl der Artikel auf 202 erhöht.<br />
Grund dafür sind Streichungen und Ergänzungen,<br />
wie zum Beispiel die Einfügung von Artikel 20 a,<br />
in dem es um den Schutz der natürlichen<br />
Lebensgrundlagen geht. Trotzdem endet die<br />
Verfassung auch heute noch mit Artikel 146.<br />
Das Grundgesetz besteht aus rund<br />
21.000 Wörtern. Artikel 31 ist die kürzeste<br />
Norm: »Bundesrecht bricht Landesrecht.«<br />
Die meisten Wörter (764) enthält Artikel 106.<br />
Er ist Teil der Finanzverfassung.<br />
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/<br />
75-jahre-grundgesetz/75-jahre-gg-urschrift-22<strong>24</strong>214<br />
13
Aktuell<br />
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Verfassungsrecht. Mehr als 60 renommierte Expertinnen und Experten<br />
verarbeiten die umfassende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />
und die wesentliche Literatur zu einer wegweisenden Kommentierung für<br />
Praxis und Wissenschaft. Mitberücksichtigt sind das europäische Recht und<br />
das Völkerrecht. Die Neuauflage berücksichtigt neben Erläuterungen und<br />
Einordnungen zu <strong>aktuell</strong>en verfassungsrechtlich relevanten Themen, wie<br />
Klimaschutz und Corona-Pandemie, umfassende Ausführungen aller<br />
Änderungen seit der Vorauflage.<br />
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Aufbau der Kommentierungen ist er für Praktikerinnen und Praktiker sowie<br />
Studierende gleichermaßen geeignet. Jetzt wieder aktualisiert: Die Neuauflage<br />
berücksichtigt die Änderung des Art. 87a GG (Sondervermögen für die<br />
Bundeswehr) sowie die Änderung vom 19.12.2022, die sich auf Art. 82 GG<br />
auswirkte. Beachtung finden ferner wichtige Entscheidungen des BVerfG.<br />
14<br />
Jarass/Pieroth<br />
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18. Auflage. 20<strong>24</strong>. XXVI, 1428 Seiten.<br />
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die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts,<br />
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15
UND ACTION …<br />
Beck-Autoren<br />
vor der Kamera<br />
»Ruhe! Ton läuft, Kamera läuft. Und bitte.«<br />
So klingt es, wenn im Verlag C.H.BECK ein Videodreh mit<br />
Autorinnen und Autoren juristischer Fachliteratur<br />
stattfindet. Das Ergebnis sind drei- bis fünfminütige Filme,<br />
in denen die Verfasserinnen und Verfasser ihre Werke<br />
persönlich vorstellen.<br />
Die Idee hinter den Autorenvideos ist es, nicht nur auf das neue<br />
Werk aufmerksam zu machen, sondern dem interessierten<br />
Publikum darüber hinausgehende Informationen und Einblicke<br />
zu geben. »Vielen Nutzerinnen und Nutzern unserer Bücher sind<br />
die Namen auf den Buchcovern vertraut. Umso spannender<br />
ist es, wenn sie durch die Videos ein Gesicht zu diesen Namen<br />
bekommen und erfahren, wie der Mensch aussieht, mit dessen<br />
Werk sie sich zum Teil seit Jahren beschäftigen«, weiß C.H.BECK<br />
Pressesprecher Mathias Bruchmann. In seinen Bereich fällt<br />
die Produktion der Autorenvideos. »Inhaltlich geht es uns<br />
um mehr als eine reine Produktdarstellung. Deshalb greifen<br />
wir zu Beginn des Videos immer einen <strong>aktuell</strong>en Aspekt aus<br />
dem Thema des jeweiligen Fachbuchs heraus und bitten die<br />
Autorin oder den Autor, diesen in knapper Form zu vertiefen.«<br />
Natürlich dürfen auch Informationen darüber nicht fehlen, für<br />
welche Zielgruppe das jeweilige Werk besonders geeignet ist<br />
oder was sich bei einer Neuauflage geändert hat. »Außerdem<br />
fragen wir gerne nach einer Anekdote im Zusammenhang mit<br />
der Arbeit an dem jeweiligen Buch. Manche erzählen dann<br />
von abgestellten Telefonen, wenn die Anrufe der Mitautoren<br />
einfach zu viel wurden. Oder von unglaublichen Zufällen, die<br />
dazu führten, dass ein Autor ›sein‹ Rechtsgebiet oder Nischenthema<br />
fand, das er oder sie vorher noch nie auf dem Schirm<br />
hatte«, berichtet Bruchmann.<br />
Autoren im Vordergrund<br />
Inzwischen produziert C.H.BECK seit acht Jahren mit externer<br />
Unterstützung Autorenvideos für sein juristisches Programm.<br />
»Davor haben wir auch schon Videos in Eigenregie erstellt«,<br />
erinnert sich Mathias Bruchmann. »Die haben wir selbst<br />
mit Camcorder oder Handy gedreht.« Die so entstandenen<br />
Videos waren zwar keine professionellen Produktionen,<br />
16
C.H.BECK im web<br />
weckten aber genug Interesse, um bald die Zusammenarbeit<br />
mit einer Agentur notwendig zu machen. »Wir haben uns<br />
damals Rat von außen gesucht, sowohl für die Konzeptentwicklung<br />
der Videos, als auch für Umsetzung und Produktion«,<br />
so Bruchmann. »Gemeinsam mit der Agentur haben wir uns<br />
dann viele Gedanken über das Setting, die Inhalte und auch<br />
Details wie den Hintergrund, die Musik, Intro und Outro sowie<br />
das Farbkonzept für die Texteinblendungen gemacht. Mittlerweile<br />
gab es zwei Relaunches, aber der grundsätzliche Ansatz,<br />
die Autorin beziehungsweise den Autor in den Vordergrund zu<br />
stellen, hat sich nicht geändert.«<br />
später als Text eingeblendet«, erläutert Wanke. Im Laufe der<br />
Jahre sind so Videos zu unterschiedlichsten Themen entstanden,<br />
von künstlicher Intelligenz über Kindeswohl bis hin zu einem<br />
Exkurs über die strafrechtliche Sicht auf Klimakleber. »Ich<br />
arbeite mit vielen Kunden zusammen, aber das Besondere an<br />
der Zusammenarbeit mit dem Verlag C.H.BECK sind auf jeden<br />
Fall die vielen spannenden Persönlichkeiten vor der Kamera,<br />
mit denen ich sonst nie in Kontakt gekommen wäre«, resümiert<br />
Wanke. »Oder wo sonst kommt es vor, dass ein Sportrechtsexperte<br />
einen Basketball zum Dreh mitbringt. Den haben<br />
wir dann natürlich direkt ins Video eingebaut.«<br />
Die fertigen Videos sind im Schnitt vier Minuten lang und<br />
auf dem C.H.BECK-Youtube-Kanal zu finden. Wer dem Verlag<br />
in den sozialen Medien folgt, bekommt dort ebenfalls regelmäßig<br />
Filmausschnitte zu sehen, die auf den jeweiligen Kanal<br />
abgestimmt sind. Auch die Protagonistinnen und Protagonisten<br />
teilen die Filme gerne über ihre eigenen Social-<br />
Media-Kanäle oder die Kanzleihomepage.<br />
NEUGIERIG GEWORDEN? <strong>DAS</strong> VIDEO<br />
MIT DEM BASKETBALL UND NATÜRLICH<br />
AUCH ALLE ANDEREN AUTORENVIDEOS<br />
DES VERLAGS FINDEN SIE HIER:<br />
Schon viele Themen behandelt<br />
Und wie sieht so ein Drehtag aus? »Wir produzieren an einem<br />
Tag Rohmaterial für durchschnittlich vier Videos«, verrät Oliver<br />
Wanke, der externe Profi hinter der Kamera. Dafür kommt<br />
er alle paar Monate ins Münchner Verlagsgebäude. »Zeitlich<br />
rechnen wir pro Buch mit zwei Stunden für den Dreh. Die<br />
Nachbearbeitung, Schnitt, und so weiter, kommt dann später<br />
natürlich noch dazu wie auch der Auf- und Abbau des Equipments<br />
am Drehtag selbst.« Zur Ausstattung gehören zwei Kameras,<br />
mehrere Scheinwerfer, Ansteck- und Richtmikrofone<br />
sowie ein aufrollbarer Hintergrund in Form einer 3 x 4 Meter<br />
großen Leinwand. Seit dem letzten Relaunch vor rund einem<br />
Jahr kommt zusätzlich auch eine Drohne zum Einsatz, mit der<br />
die Eingangssequenz gefilmt wird. Eine Tontechnikerin sorgt<br />
für den perfekten Sound, und auch eine Make-up-Artistin ist<br />
dabei, damit sich die Autorinnen und Autoren keine Sorgen<br />
um eine glänzende Stirn oder verirrte Haarsträhnen machen<br />
müssen.<br />
»In der Regel stellt immer eine Person das Buch vor. In Ausnahmefällen,<br />
wenn es sich um ein gut eingespieltes Autorenteam<br />
handelt, auch mal zwei Personen gemeinsam. Ein Mitarbeiter<br />
hinter der Kamera stellt die Fragen, was im fertigen<br />
Video aber nicht zu sehen oder zu hören ist. Die Fragen werden<br />
Vorbereitungen: Julia Bergmeister beim Aufbau<br />
des Equipments (oben links) und die Make-up-<br />
Artistin bei der Arbeit (oben rechts). Darunter:<br />
Julia Bergmeister und Oliver Wanke beim Dreh<br />
mit den Beck-Autoren Dr. Michael Breyer und<br />
Dr. Damian Wolfgang Najdecki.<br />
© Fotos: Verlag C.H.BECK / Kathrin Moosmang<br />
17
R e c h t<br />
sprechen<br />
mit KI:<br />
IST ChatGPT EIN GARANT FÜR<br />
GERECHTIGKEIT?<br />
Künstliche Intelligenz nimmt Einfluss auf immer mehr Bereiche unseres<br />
Lebens und verändert den Alltag vieler Berufsgruppen – auch den von Juristinnen<br />
und Juristen. Stefan Holtel, Experte für digitalen Wandel und digitale<br />
Weiterbildung, hat sich in seinem Buch Droht das Ende der Experten?<br />
ChatGPT und die Zukunft der Wissensarbeit dazu Gedanken gemacht.<br />
Hier fasst er seine Überlegungen zu möglichen Auswirkungen<br />
auf das Rechtssystem zusammen.<br />
18
Fiat Justitia et Pereat Mundus<br />
(lat.: Es geschehe Gerechtigkeit, und wenn<br />
die Welt dadurch zugrunde geht) darf als<br />
strenge Interpretation der Gerechtigkeitsidee<br />
gesehen werden. Mit ChatGPT werden<br />
im Rechtssystem bald Dinge möglich sein,<br />
bei denen wir uns auf die mit dieser Auslegung<br />
verbundene Problematik zurückbesinnen<br />
sollten. Denn gerechte Urteile sind<br />
nicht einfach gerecht, weil sie rational<br />
hergeleitet worden sind. Aber KI-Software<br />
neigt dazu, genau dies zu tun.<br />
Verschiedene Denkprozesse<br />
Richter fällen ihre Urteile anders.<br />
Der Ökonom und Nobelpreisträger Daniel<br />
Kahneman weist in seiner Forschung auf<br />
zwei Arten von Denkprozessen hin, mittels<br />
derer wir Entscheidungen entweder<br />
schnell treffen (vielleicht schlecht, manchmal<br />
sogar falsch) oder langsam (dann<br />
aber gut und richtig). Dafür unterscheidet<br />
Kahneman System 1 und System 2: System<br />
1 ist ein schneller, automatisierter<br />
und instinktiver Denkprozess, der auf<br />
persönlichen Erfahrungen und Vorurteilen<br />
basiert und oft eingesetzt wird,<br />
wenn wir unter Zeitdruck stehen oder<br />
unsere kognitiven Ressourcen erschöpft<br />
sind. Derart getroffene Entscheidungen<br />
fallen schnell, sind jedoch fehleranfällig.<br />
System 2 hingegen beschreibt den bewussten<br />
und reflektierten Denkprozess,<br />
bei dem wir vor Entscheidungen jede<br />
verfügbare Information abwägen, was<br />
jedoch Zeit und Mühe erfordert.<br />
Fest steht, dass ChatGPT kein Ersatz<br />
für menschliche Expertise oder Urteilsvermögen<br />
ist, denn es kann die Richtigkeit<br />
oder Rechtmäßigkeit von Information<br />
nicht überprüfen. Es darf aber als Werkzeug<br />
betrachtet werden, das von qualifizierten<br />
Fachleuten verwendet werden<br />
kann, sofern diese dessen Ergebnisse auf<br />
Richtigkeit prüfen.<br />
Diese inhaltliche Überprüfung ist<br />
besonders wichtig, denn ChatGPT liefert<br />
auch falsche Ergebnisse. Ein solcher Fall<br />
mit juristischem Kontext ist aus den USA<br />
bekannt: Ein Richter verbot den Einsatz<br />
von KI beim Verfassen von Rechtsgutachten,<br />
nachdem ein Anwalt Prozesse<br />
zitierte, die ChatGPT frei erfunden hatte.<br />
Der Richter appellierte an den Standesethos<br />
und argumentierte, ChatGPT sei<br />
»nicht an irgendeinen Sinn für Pflicht,<br />
Ehre oder Gerechtigkeit gebunden.«<br />
Menschliche Schlüsselkompetenz<br />
Doch selbst bei korrekter Nutzung<br />
wirft das Verwenden von ChatGPT im<br />
Rechtssystem Fragen auf, derer wir uns<br />
bewusst sein müssen. So besteht etwa das<br />
Risiko des Verlustes des Wertes menschlicher<br />
Urteilsfähigkeit. ChatGPT basiert<br />
auf Daten und Algorithmen, denen die<br />
Fähigkeit zu intuitivem, ethischem und erfahrungsbasiertem<br />
Urteilen abgeht. Doch<br />
gerade das ist eine Schlüsselkompetenz<br />
menschlichen Vermögens, um in Grenzfällen<br />
kluge Urteile fällen zu können.<br />
ratgeber<br />
Zudem sind von einer KI getroffene<br />
Entscheidungen immer nur so gut wie<br />
die Daten, an denen sie trainiert wurden.<br />
Auch die fehlende Transparenz und<br />
Erklärbarkeit der Aussagen, die ChatGPT<br />
auswirft, könnten das Recht auf ein faires<br />
Verfahren untergraben.<br />
Grenzen kennen<br />
Ein weiterer Aspekt, den wir bei der<br />
Verwendung von ChatGPT im Blick behalten<br />
sollten, ist die Begrenzung seiner<br />
Information bis zu einem festgelegten Zeitpunkt.<br />
ChatGPT steckt also in den Problemen<br />
der Vergangenheit fest und hinkt den<br />
Realitäten der Gegenwart hinterher.<br />
Diese Faktoren könnten die Fortentwicklung<br />
des Rechtssystems gefährden<br />
und seine Gerechtigkeit und Fairness untergraben,<br />
sollte ChatGPT ohne geeignete<br />
Kontrollen und Regulierungen genutzt<br />
werden. Umso wichtiger ist es, dass wir<br />
uns seiner Möglichkeiten und Grenzen<br />
bewusst sind. Denn die Frage ist nicht, ob<br />
wir ChatGPT in Zukunft nutzen werden,<br />
sondern nur, wie.<br />
Nun steht außer Frage, dass die große<br />
Komplexität, die die moderne Welt charakterisiert,<br />
Judikative und Gerichtsbarkeit vor<br />
neue Herausforderungen stellt. Auch die<br />
Vielschichtigkeit rechtlicher Fragen, die vor<br />
Gericht gezerrt werden, nimmt weiter zu.<br />
Internationalisierung und grenzüberschreitende<br />
Verfahren tun ein Übriges, Sachverhalte<br />
zu verkomplizieren. Juristen könnten<br />
künstliche Intelligenz sicherlich zur Unterstützung<br />
bei der Bewältigung ihrer Arbeit<br />
gut gebrauchen. Doch dann stellt<br />
sich die Frage: Wäre das Justizsystem<br />
fairer, wenn wir Maschinen bauten, die<br />
Juristen dabei unterstützten, System 2-<br />
Entscheidungen zu fällen?<br />
ÜBER DEN AUTOR<br />
Stefan Holtel entwickelt seit 2<strong>01</strong>8<br />
als Kurator für digitalen Wandel bei<br />
Pricewaterhouse-Coopers Lehr- und<br />
Lernformate zur digitalen Weiterbildung.<br />
Er blickt auf mehr als<br />
drei Jahrzehnte in der ITK-Branche<br />
zurück und war u.a. in der Forschung<br />
und Entwicklung bei der Vodafone<br />
Group tätig. Stefan Holtel ist Mitglied<br />
mehrerer Arbeitskreise im Fachverband<br />
BITKOM sowie Lehrbeauftragter<br />
u.a. an der FOM und am<br />
St. Gallen Management-Institut.<br />
Stefan Holtel<br />
Droht das Ende der Experten?<br />
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Softcover € <strong>24</strong>,90<br />
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19
DIE KARRIEREMESSE<br />
für Juristinnen und Juristen<br />
Der Bewerber_Tag_Jura bringt<br />
angesehene Anwaltskanzleien und<br />
Unternehmen, die qualifizierte juristische<br />
Stellen besetzen möchten, mit<br />
hochqualifizierten Nachwuchstalenten<br />
zusammen. Die vom Verlag C.H.BECK<br />
organisierte Messe findet in diesem<br />
Jahr am 16. Mai im Literaturhaus<br />
München (Salvatorplatz 1) statt.<br />
Talente gibt es viele,<br />
Überflieger treffen Sie hier.<br />
Die Karrieremesse für Nachwuchsjuristen (m/w/d) präsentiert von C.H.BECK<br />
JETZT ANMELDEN<br />
Die Veranstaltung bietet Gelegenheiten<br />
für Arbeitgeber und potenzielle<br />
Bewerber, in einer ansprechenden<br />
Atmosphäre zwanglos ins Gespräch<br />
zu kommen und sich besser kennenzulernen.<br />
Als Aussteller präsentieren<br />
sich in diesem Jahr Kanzleien, Unternehmen<br />
und staatliche Institutionen<br />
wie Ashurst, Dentons, Munich<br />
RE und der Deutsche Bundestag.<br />
Ein interessantes Vortragsprogramm<br />
sowie ein exklusives Get-together, bei<br />
dem sich Aussteller, Referenten und<br />
Besucher austauschen können, runden<br />
den Bewerber_Tag_Jura ab. Als<br />
Speaker haben sich der Bayerische<br />
Justizminister Georg Eisenreich und<br />
Dr. Christina-Maria Leeb von der Stabsstelle<br />
Legal Tech des Bayerischen Staatsministeriums<br />
der Justiz angekündigt.<br />
Sie möchten als Aussteller ebenfalls<br />
dabei sein? Dann melden Sie sich<br />
gerne bei unserem Ansprechpartner<br />
Thomas Hepp, Tel. 089 / 381 89-612,<br />
Thomas.Hepp@<strong>beck</strong>.de<br />
WEITERE<br />
INFOS ZUR<br />
VERANSTALTUNG<br />
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ESG – Environment, Social, Governance –<br />
einen Lehrgang mit Zertifizierung im<br />
Programm.<br />
ESG ist als wesentlicher Teil einer<br />
nachhaltigen Unternehmensführung aus<br />
modernen Unternehmen nicht mehr<br />
wegzudenken. Gleichzeitig stellt es<br />
Firmen vor immer größere Herausforderungen,<br />
denn rechtlich handelt es<br />
sich um eine Querschnittsmaterie, die<br />
eine Flut an Gesetzen, Richtlinien und<br />
Verordnungen aus ganz unterschiedlichen<br />
Bereichen umfasst. Verstöße sind<br />
in vielen Gesetzen mit ernsthaften<br />
Sanktionen und Bußgeldern bewehrt.<br />
Einen praxisnahen Einstieg in<br />
das Themenfeld bietet daher der neue<br />
Praxislehrgang ESG. Als Präsenz- bzw.<br />
Online-Seminar gibt der dreitägige<br />
Kurs einen Überblick über die wesentlichen<br />
Grundlagen sowie <strong>aktuell</strong>en<br />
Entwicklungen. Im Anschluss an die<br />
Fortbildung besteht die Möglichkeit,<br />
das Certificate of Basic Studies:<br />
Environment, Social, Governance (ESG)<br />
im Unternehmen der Steinbeis+<br />
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School GRC zu erwerben und so das<br />
neu gewonnene Fachwissen unter<br />
Beweis zu stellen.<br />
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PRAXISLEHRGANG ESG<br />
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20
Ein wissenschaftliches Forschungsprojekt<br />
befasst sich mit der Geschichte<br />
des Bundessozialgerichts. Untersucht<br />
wurde die Zeit von seiner Gründung<br />
1954 bis in die 1970er Jahre. Die im<br />
Verlag C.H.BECK erschienene Studie<br />
schildert die Rolle des Bundessozialgerichts<br />
für die Auslegung von Gesetzen,<br />
seinen Einfluss auf die Politik und<br />
Wissenschaft und das Handeln der<br />
Richter zwischen NS-Belastung und<br />
demokratischer Neuorientierung.<br />
In den Jahren von Wiederaufbau<br />
und Wirtschaftswunder erlangte das<br />
Bundessozialgericht eine tragende Bedeutung<br />
im Sozialstaat. Die Kasseler<br />
Richter fällten Leitentscheidungen zur<br />
Kriegsopferversorgung und Sozialversicherung<br />
mit doppelter Perspektive.<br />
Zum einen ging es im Medium des<br />
Sozialrechts um die Folgelasten des<br />
Am Ausstellerstand des Beck-Verlags ging es beim diesjährigen<br />
Verkehrsgerichtstag in Goslar betriebsam zu. Zahlreiche<br />
Besucher aus Anwaltschaft und Justiz schauten vorbei<br />
wie Prof. Dr. Rainer Heß, Mitherausgeber des Burmann/Heß/<br />
Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, hier gemeinsam<br />
mit den C.H.BECK Lektorinnen Sabrina Steinmüller (links)<br />
und Veronika Neft.<br />
Insgesamt diskutierten 1.700 Fachleute auf der Fachtagung<br />
in acht Arbeitskreisen Themen wie die Fahrzeugeinziehung<br />
nach Rauschfahrten, die Unterbindung des<br />
Punktehandels oder die rechtlichen Voraussetzungen einer<br />
Unfallflucht.<br />
neues aus dem verlag<br />
Forschung zum BUNDESSOZIALGERICHT<br />
Dritten Reichs, zum anderen um die<br />
Anpassung der Rechtsnormen an den<br />
ständigen sozialen Wandel.<br />
Vorgestellt wurde die Studie, die<br />
unter dem Titel »Das Bundessozialgericht<br />
und die Formierung des westdeutschen<br />
Sozialstaats« erschienen ist,<br />
im Januar in Berlin vom Präsidenten des<br />
Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer<br />
Schlegel, sowie den Historikern und<br />
Autoren Dr. Wilfried Rudloff und Prof.<br />
Dr. Marc von Miquel.<br />
Rudloff/von Miquel<br />
Das Bundessozialgericht<br />
und die Formierung des<br />
westdeutschen Sozialstaats<br />
20<strong>24</strong>. VII, 584 Seiten.<br />
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VERKEHRSGERICHTSTAG 20<strong>24</strong><br />
Gute Stimmung am Ausstellerstand von C.H.BECK<br />
auf dem Goslarer Verkehrsgerichtstag.<br />
Prof. Dr. Rainer Schlegel (Mitte) war bis Ende<br />
Februar Präsident des Bundessozialgerichts und<br />
präsentierte im Bundesministerium für Arbeit<br />
und Soziales in Berlin die Forschungsergebnisse<br />
gemeinsam mit den Historikern Dr. Wilfried<br />
Rudloff (links) und Prof. Dr. Marc von Miquel.<br />
© Foto: Verlag C.H.BECK © Foto: Bundessozialgericht<br />
Weitere Eindrücke vom Beck-Stand<br />
finden Sie auf unserem<br />
C.H.BECK-LINKEDIN-KANAL<br />
21
autoren bei der arbeit<br />
Heribert Heckschen am Schreibtisch<br />
Unsere Autorinnen und Autoren verbringen viel Zeit mit dem Verfassen ihrer Manuskripte.<br />
In dieser Rubrik zeigen sie uns ihren Arbeitsplatz sowie Dinge, die sie beim Schreiben umgeben.<br />
4<br />
5<br />
3<br />
6 7<br />
2<br />
1<br />
© Foto: Julia Funke<br />
Heute: Prof. Dr. Heribert Heckschen, Notar in Dresden.<br />
Veröffentlichungen bei C.H.BECK u.a.:<br />
Heckschen/Herrler/Münch, Beck’sches Notar-Handbuch, 8. Auflage, 20<strong>24</strong><br />
Heckschen/Freier, Das MoPeG in der Notar- und Gestaltungspraxis, 20<strong>24</strong><br />
Reul/Heckschen/Wienberg, Insolvenzrecht in der Gestaltungspraxis, 3. Auflage, 2022<br />
Burandt/Rojahn, Erbrecht, 4. Auflage, 2022<br />
1. Seit 1991 arbeite ich an diesem<br />
geräumigen, aber doch filigranen<br />
Schreibtisch – ein Designklassiker<br />
von Norman Foster. Auch heute<br />
brauche ich häufig viel Platz, weil ich<br />
teilweise noch mit ausgedruckten<br />
Aufsätzen, Kommentaren etc. im<br />
wissenschaftlichen Bereich arbeite.<br />
2. Das antike Teeservice stammt von<br />
meiner Großmutter und bereitet mir<br />
als Teefan jeden Tag große Freude.<br />
3. Neben meinem Beruf steht die Familie<br />
im Mittelpunkt. Wenn es einmal<br />
ganz stressig ist, und ich positive<br />
Energie benötige, genügt ein Blick<br />
auf dieses Bild einer Gott sei Dank<br />
harmonischen Familie mit Kindern<br />
und Enkelkindern.<br />
4. Die Lebenswirklichkeit des Notars<br />
spielt sich immer stärker im digitalen<br />
Bereich ab. Der Austausch mit<br />
Behörden und Gerichten findet überwiegend<br />
online statt. Die Anträge<br />
werden digital gestellt und erfreulicherweise<br />
dadurch auch schneller<br />
bearbeitet. Ganz langsam gewinnen<br />
auch Online-Beurkundungen an Bedeutung.<br />
5. Das Beck’sche Notarhandbuch, an<br />
dem ich mitwirke, ist ganz frisch in<br />
8. Auflage erschienen. Es wird von<br />
uns permanent anlässlich neu auftretender<br />
Problemstellungen ergänzt<br />
und bietet Antworten auf viele tägliche<br />
Fragen.<br />
6. Rechts neben mir liegt immer eine<br />
Mappe mit <strong>aktuell</strong>en Aufsätzen und<br />
Entscheidungen, die noch dringend<br />
durchgearbeitet werden wollen. Auch<br />
wenn ich viele Aufsätze nur noch<br />
online lese, kopiere ich mir doch die<br />
wichtigen heraus, um diese dann<br />
nochmals in Papierform zu studieren.<br />
7. Seit 1992 begleitet mich dieser Füller.<br />
Er hat bei einer großen Zahl von<br />
Klienten seinen Dienst getan. Ihre<br />
Unterschrift mit diesem Füller war<br />
häufig der Start für ein gelungenes<br />
Unternehmen, einen guten Kaufvertrag<br />
oder die wichtige Weichenstellung<br />
für Ehe und Erbe.<br />
22
vermischtes<br />
BLACK ROMEO: Ein Afrokubaner in der<br />
weißen Welt des Balletts<br />
Osiel Gouneo, derzeit Erster Solist<br />
beim Bayerischen Staatsballett<br />
in München, ist einer der großen<br />
Balletttänzer unserer Zeit. Seine Pirouetten,<br />
seine Sprünge, seine Athletik sind von<br />
einer technischen Perfektion und Leichtigkeit,<br />
dass selbst Profikolleginnen und<br />
-kollegen staunen. Zugleich ist er einer der<br />
wenigen schwarzen Principal Dancer in<br />
der weißen Welt des klassischen Balletts.<br />
Von den Armenvierteln Kubas schaffte<br />
es Osiel Gouneo an die Spitze der europäischen<br />
Ballettwelt. Seine Autobiographie<br />
ist nicht nur eine unglaubliche Aufstiegsgeschichte,<br />
sondern ein wichtiger Debattenbeitrag<br />
in Zeiten hitziger Diskussionen um<br />
Cancel Culture und kulturelle Aneignung.<br />
Er war der erste schwarze Romeo an der<br />
Pariser Oper, für seine Interpretation des<br />
Sklaven Spartakus wurde er in Deutschland<br />
zum Tänzer des Jahres gekürt. Dies<br />
ist umso erstaunlicher, da Gouneos Großeltern<br />
zu Beginn des 20. Jahrhunderts in<br />
Kuba versklavt wurden und er entlang<br />
seines Aufstiegs in der Ballettwelt immer<br />
wieder Rassismus erlebte. Er betont jedoch:<br />
»Ich bin kein schwarzer Balletttänzer, ich<br />
bin ein Balletttänzer.«<br />
Osiel Gouneo/Thilo Komma-Pöllath<br />
Black Romeo<br />
20<strong>24</strong>. <strong>24</strong>9 Seiten.<br />
Hardcover € 28,–<br />
ISBN 978-3-406-79119-2<br />
<strong>beck</strong>-shop.de/33757034<br />
Gewinnspiel<br />
Gewinnen Sie einen<br />
von fünf Sitzwürfeln<br />
Habersack, Deutsche Gesetze.<br />
In welcher Stadt<br />
beendete Goethe<br />
sein Jurastudium?<br />
Herzlichen<br />
Glückwunsch!<br />
Wir gratulieren den Gewinnern<br />
unseres Gewinnspiels aus<br />
Heft 03/2023.<br />
Die Lösung lautete »136«.<br />
Die Lösung einfach per Mail an<br />
<strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>-Magazin@<strong>beck</strong>.de,<br />
Stichwort »Gewinnspiel«, schicken.<br />
Oder per Post an Verlag C.H.BECK oHG,<br />
Redaktion <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong> – <strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong>,<br />
Wilhelmstaße 9, 808<strong>01</strong> München senden.<br />
Einsendeschluss ist der 20. April 20<strong>24</strong>.<br />
Die Bücher haben die drei<br />
glücklichen Gewinner (v. l. n. r.)<br />
Elmar Blumer, Winfried Kram und<br />
Dr. Ralf Kemper bereits erhalten.<br />
Hinweise zum Gewinnspiel: Die Gewinner werden unter allen richtigen Einsendungen per Los ermittelt<br />
und benachrichtigt. Von der Teilnahme ausgenommen sind Mitarbeiter der Verlage C.H.BECK<br />
und Vahlen sowie deren Angehörige. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ebenso ausgeschlossen wie<br />
der Rechtsweg. Informationen zum Datenschutz: Die Daten werden durch den Verlag C.H.BECK<br />
selbst und nicht außerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Gewinnspiel: Nach Gewinnbenachrichtigung<br />
werden die personenbezogenen Daten gelöscht. <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>-Abo: Die Daten werden nur<br />
für die Zwecke Ihrer Bestellung bzw. der Kundenbindung verwendet und so lange aufbewahrt, wie es<br />
die gesetzlichen Vorschriften vorsehen.<br />
Sie haben das jederzeitige Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie<br />
auf Berichtigung unrichtiger Daten und auf Löschung Ihrer Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung<br />
nach den Vorschriften der DS-GVO. Sie haben das Recht, formlos jederzeit der Verarbeitung<br />
mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Sie haben das Recht der Beschwerde gegen die Datenverarbeitung<br />
bei der für den Verlag C.H.BECK zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesamt für<br />
Datenschutzaufsicht in Bayern. Im datenschutzrechtlichen Sinn verantwortliche Stelle: Verlag<br />
C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 808<strong>01</strong> München; der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter datenschutzbeauftragter@<strong>beck</strong>.de.<br />
23
Rundum informiert mit<br />
Kundenmagazin des Verlages C.H.BECK | Erscheint dreimal im Jahr | N o <strong>01</strong>.<strong>24</strong><br />
<strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />
<strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong> – <strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />
Fundament der Freiheit<br />
Interview mit Prof. Dr. Andreas Voßkuhle<br />
zu 75 Jahre Grundgesetz<br />
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Rechtsentwicklungen, der wichtigsten Rechtsprechung und<br />
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Alle zwei Wochen neu.<br />
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Und Action ...<br />
Autorenvideos von C.H.BECK<br />
Wie der Vater, so der Sohn<br />
Der Jurist Goethe<br />
Garant für Gerechtigkeit?<br />
Rechtsprechen mit KI<br />
Angebotsstand: 08. März 20<strong>24</strong> | 176612<br />
Verlag C.H.BECK oHG, Wilhelmstraße 9, 808<strong>01</strong> München · Amtsgericht München HRA 48045<br />
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11. Jahrgang. 20<strong>24</strong>.<br />
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