CONVINUS Global Mobility Alert - Week 12.2024
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AUS DER PRAXIS<br />
GRENZGÄNGER ODER INTERNATIONALE<br />
WOCHENAUFENTHALTER IN DER SCHWEIZ<br />
– WELCHE REGELUNGEN KOMMEN ZUR<br />
ANWENDUNG?<br />
FRIEDERIKE RUCH, <strong>CONVINUS</strong><br />
In der Praxis steht man oft vor der Frage, ob es sich bei Personen, die in der Schweiz angestellt sind,<br />
aber im Ausland ihren Wohnsitz haben, um Grenzgänger oder internationale Wochenaufenthalter<br />
handelt. Je nach dem kommen teilweise unterschiedliche Regelungen zum Tragen. Auch die<br />
Unterscheidung zwischen echten und unechten Grenzgängern wird in diesem Zusammenhang<br />
häufig erwähnt.<br />
Was bedeutet das aus steuerlicher Sicht?<br />
Ein Grenzgänger ist im eigentlichen Sinne ein Mitarbeiter, der in einem Land angestellt ist, aber in<br />
diesem Land nicht wohnt. Sondern in einem Nachbarland wohnt und tagtäglich zu seinem<br />
Arbeitsort pendelt. Je nach vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommen besteht die Möglichkeit<br />
der Inanspruchnahme von einer gewissen Anzahl an Tagen, an welchen die Person im Arbeitsland<br />
übernachten darf, ohne dass dieser die Grenzgängereigenschaft abgesprochen wird. Wird die<br />
Anzahl dieser Übernachtungen übertroffen oder pendelt die Person nicht tagtäglich oder wohnt<br />
ausserhalb der massgeblichen Entfernungsdistanz zwischen Wohn- und Arbeitsort, spricht man von<br />
einem unechten Grenzgänger.<br />
Ein internationaler Wochenaufenthalter ist eine Person, die in einem Land angestellt ist und<br />
ebenfalls den Hauptwohnsitz nicht in diesem Land hat, sondern in einem anderen Land, aber sich<br />
unter der Woche von Montag bis Freitag im Anstellungsland aufhält und hierfür dort eine Wohnung<br />
mietet.<br />
Die oben genannte Unterscheidung basiert auf der steuerlichen Sichtweise, die anderen<br />
Rechtsgebiete (unter anderem das Bewilligungs- und Sozialversicherungsrecht) folgen dieser<br />
Unterscheidung nicht gleichermassen.<br />
Situation<br />
Lars van der Varten wohnt mit seiner Partnerin und den beiden gemeinsamen Kindern in Hamburg<br />
(Deutschland). Er ist niederländischer Staatsangehöriger.<br />
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convinus.com