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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 12.2024

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AUS DER PRAXIS<br />

GRENZGÄNGER ODER INTERNATIONALE<br />

WOCHENAUFENTHALTER IN DER SCHWEIZ<br />

– WELCHE REGELUNGEN KOMMEN ZUR<br />

ANWENDUNG?<br />

FRIEDERIKE RUCH, <strong>CONVINUS</strong><br />

In der Praxis steht man oft vor der Frage, ob es sich bei Personen, die in der Schweiz angestellt sind,<br />

aber im Ausland ihren Wohnsitz haben, um Grenzgänger oder internationale Wochenaufenthalter<br />

handelt. Je nach dem kommen teilweise unterschiedliche Regelungen zum Tragen. Auch die<br />

Unterscheidung zwischen echten und unechten Grenzgängern wird in diesem Zusammenhang<br />

häufig erwähnt.<br />

Was bedeutet das aus steuerlicher Sicht?<br />

Ein Grenzgänger ist im eigentlichen Sinne ein Mitarbeiter, der in einem Land angestellt ist, aber in<br />

diesem Land nicht wohnt. Sondern in einem Nachbarland wohnt und tagtäglich zu seinem<br />

Arbeitsort pendelt. Je nach vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommen besteht die Möglichkeit<br />

der Inanspruchnahme von einer gewissen Anzahl an Tagen, an welchen die Person im Arbeitsland<br />

übernachten darf, ohne dass dieser die Grenzgängereigenschaft abgesprochen wird. Wird die<br />

Anzahl dieser Übernachtungen übertroffen oder pendelt die Person nicht tagtäglich oder wohnt<br />

ausserhalb der massgeblichen Entfernungsdistanz zwischen Wohn- und Arbeitsort, spricht man von<br />

einem unechten Grenzgänger.<br />

Ein internationaler Wochenaufenthalter ist eine Person, die in einem Land angestellt ist und<br />

ebenfalls den Hauptwohnsitz nicht in diesem Land hat, sondern in einem anderen Land, aber sich<br />

unter der Woche von Montag bis Freitag im Anstellungsland aufhält und hierfür dort eine Wohnung<br />

mietet.<br />

Die oben genannte Unterscheidung basiert auf der steuerlichen Sichtweise, die anderen<br />

Rechtsgebiete (unter anderem das Bewilligungs- und Sozialversicherungsrecht) folgen dieser<br />

Unterscheidung nicht gleichermassen.<br />

Situation<br />

Lars van der Varten wohnt mit seiner Partnerin und den beiden gemeinsamen Kindern in Hamburg<br />

(Deutschland). Er ist niederländischer Staatsangehöriger.<br />

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convinus.com

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