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5. Einbau und Montage - Kessel

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7. EntsorgungEntleerungsintervalle:Die im Abscheider zurückgehaltene Leichtflüssigkeit ist spätestenszu entnehmen, wenn die Menge der abgeschiedenenLeichtflüssigkeit 80% der maximalen Speichermengeerreicht hat, oder das Rückhaltevolumen unterschrittenwurde. Bei Abscheidern, die gleichzeitig oder ausschließlichzur Absicherung von Anlagen oder Flächen dienen, in bzw.auf denen mit Leichtflüssigkeiten umgegangen wird (z.B.Betankungsflächen), ist ergänzend das nach den landesrechtlichenBestimmungen erforderliche Rückhaltevolumenvorzuhalten. Die abgeschiedene Leichtflüssigkeit ist daherbei einer Unterschreitung dieses Rückhaltevolumens auchdann zu entnehmen, wenn die Menge der abgeschiedenenLeichtflüssigkeiten 80 % der Speichermenge noch nicht erreichthat.Die Entsorgung des im Schlammfang enthaltenen Schlammesmuss spätestens dann erfolgen, wenn die abgeschiedeneSchlammmenge die Hälfte des Schlammfangvolumensgefüllt hat.Aus diesem Gr<strong>und</strong>e sollte mit einem Entsorgungsfachbetriebein Entsorgungsvertrag abgeschlossen werden. DieEntsorgungsarbeiten sind möglichst während der Zeitendurchzuführen, in denen der Betrieb ruht.Zu erwartende Entsorgungsvolumen in Abhängigkeit desFüllungsgrades können anhand der folgenden Tabelle abgeschätztwerden.Die darin enthaltenden Angaben verstehen sich als ca.-Angabenzur Abschätzung der Mengen im Zuge der Beauftragungeines Entsorgungsfachbetriebes.Achtung: Nur eine rechtzeitige Entsorgung der Anlagege währleistet eine richtige Funktion.16

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