unisono - Schweizer Blasmusikverband
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4 <strong>unisono</strong> 6-2008<br />
Statutenrevision<br />
Die schon mehrmals revidierten und zur Vernehmlassung<br />
versandten neuen Statuten des<br />
SBV wurden in Oberentfelden nochmals<br />
Punkt für Punkt durchgegangen. Neben diversen<br />
kleinen Anpassungen gaben einige<br />
Artikel nochmals zu intensiven Diskussionen<br />
Anlass. Dazu gehörten zum Beispiel auch<br />
zwei Fragen im Zusammenhang mit dem<br />
Stimmrecht. So ist vor allem wegen kritischer<br />
Äusserungen von Seiten der grösseren Kantone<br />
momentan noch unklar, ob Ehrenmitglieder<br />
in Zukunft weiterhin werden abstimmen<br />
können an Delegiertenversammlungen.<br />
Aus dem gleichen Lager stammt auch die<br />
Kritik an der vorgesehenen Änderung bei der<br />
Die <strong>Schweizer</strong> Zeitschrift für Blasmusik<br />
Die neuen Leitplanken<br />
des SBV wurden diskutiert<br />
Im Vorfeld der Delegiertenversammlung des <strong>Schweizer</strong> <strong>Blasmusikverband</strong>es (SBV) lud das Zentralkomitee<br />
am 8. März 2008 zu einer Präsidentenkonferenz nach Oberentfelden ein. Neben der<br />
viel diskutierten Erhöhung des Mitgliederbeitrages standen die Statutenrevision, die neuen<br />
Führungsstrukturen der Verbandsleitung und das nächste Eidgenössische Musikfest im<br />
Zentrum der Informations- und Diskussionsveranstaltung. stefan schwarz<br />
Wertung von Stimmrechten aus ungleich<br />
grossen Sektionen. Nach neuem Vorschlag<br />
der Verbandsführung sollten kleineren Kantonen<br />
inskünftig nämlich mehr Gewicht bei<br />
Abstimmungen zugesprochen werden. Die<br />
Gegner jedoch sind der Meinung, dass das<br />
Stimmrecht auch in Zukunft auf der Anzahl<br />
Mitglieder der einzelnen angeschlossenen<br />
Verbände basieren sollte.<br />
Die neue Funktion des geplanten und aus<br />
den Verbandspräsidenten bestehenden Mitgliederrates<br />
wurde ebenfalls diskutiert. Im<br />
neuen Organigramm wird der Mitgliederrat<br />
– genau gleich wie übrigens auch die neue<br />
Musikkommission – vor allem eine beratende<br />
Funktion und somit kein Stimmrecht haben.<br />
Foto: Stefan Schwarz<br />
Valentin Bischof<br />
erläutert anlässlich<br />
der Präsidentenkonferenz<br />
die neuen<br />
Statuten.<br />
Selbstverständlich werden aber beide Kommissionen<br />
in der neuen Verbandsführung<br />
durch einen entsprechenden Ressortchef vertreten<br />
sein, welcher die Meinungen und den<br />
Puls von der Basis ins oberste Gremium bringen<br />
wird.<br />
Gemäss neuen Statuten sollen die Verbandsfunktionäre<br />
künftig keiner Amtszeitbeschränkung<br />
mehr unterliegen. Einerseits ist<br />
es nämlich sehr schwierig, qualifi zierte Personen<br />
zu fi nden, welche bereit sind, den grossen<br />
Mehraufwand im SBV auf sich zu nehmen,<br />
und andererseits können unerwünschte<br />
Personen an einer DV nötigenfalls auch abgewählt<br />
werden. Der Vorschlag, auf eine Sprachquotenregelung<br />
in der Verbandsleitung zu