StudGen HWS 2020 web
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Studium Generale
Organisatorisches
Kurswechsel
Ihre Anmeldung zu einem Kurs ist grundsätzlich verbindlich.
Ein Kurswechsel ist möglich, sofern ein „Kurswechslerschein“ des Dozierenden
vorliegt und Plätze im gewünschten Kurs vorhanden sind.
Kursrücktritt nach Ablauf der Frist
• Eine Abmeldung nach Ablauf der Frist (weniger als 6 Tage - stundengenau)
ist nur nach persönlicher Absprache im Büro oder telefonisch
möglich, soweit TeilnehmerInnen auf der Warteliste nachrücken können,
ein/e ErsatzteilnehmerIn genannt werden kann oder Sie belegen
können, dass Sie nun in dem gewählten Zeitfenster eine Veranstaltung
im Rahmen Ihres Studiums belegen.
Sollte kein/e ErsatzteilnehmerIn gefunden werden, wird das Teilnahmeentgelt
dennoch fällig.
• Ein Nichterscheinen ist nicht gleichbedeutend mit einer förmlichen
Abmeldung; bei Fernbleiben vom Kurs wird das Teilnahmeentgelt
grundsätzlich fällig bzw. nicht zurückerstattet.
• Bei Kursausfall oder bei Absage der Kursteilnehmer/innen in zwingenden
Fällen (z. B. Krankheit, Nachweis durch ärztliches Attest) wird
das Teilnahmeentgelt zurückerstattet.
• Bei zu geringer Teilnehmerzahl muss der Kurs ausfallen, da jeder Kurs
sich über die Kursgebühren selbst tragen muss.
Zertifikat
wird zu Ende eines jeden Kurses erteilt (Sonderregelungen siehe Sprachkurse).
Die Zertifikate werden 4 Semester im Büro des Studium Generale
aufbewahrt.
Bei Kommunikations-, IT- und Wochenendsprachkurse ist für eine Teilnahmebescheinigung
die absolute Anwesenheitspflicht zwingend notwendig.
Bei Sprachkursen besteht eine Anwesenheitspflicht von 20 Einheiten von
insgesamt 24 Einheiten (1 Einheit = 45 Minuten), um eine Teilnahmebescheinigung
zu erhalten.
Diese Zertifikate gelten nicht als Leistungsnachweis im Sinne der Studien-
und Prüfungsordnungen regulärer Studiengänge!!!
HWS 2020 9