Aufrufe
vor 11 Monaten

Bock E-Paper 2023 KW24

4 Anzeigen

4 Anzeigen Anzeigenannahme: Verlag Bock AG | Telefon: 052 632 30 30 www.schaffhausen24.ch | Mail: info@bockonline.ch Bock | Dienstag, 13. Juni 2023 Diverses Stellenangebote Wenn wir die Grossunternehmen nicht höher besteuern, tut es das Ausland. Theresia Derksen Kantonsrätin DIE MITTE zur OECD-Mindeststeuer für multinationale Unternehmen oecd-mindeststeuer-ja.ch Setzen wir uns zusammen. Hier. Für Sie. Möchten Sie zu einem gut funktionierenden Gemeinwesen beitragen und einen wertvollen Dienst an der Gesellschaft leisten? Aktuell haben wir folgende Stellenangebote: Finanzverwaltung Sachbearbeiterin Rechtsinkasso (m/w), 50 - 70%, befristet bis Ende Dezember mit Option auf Übernahme Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde a.o. Mitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde aus dem Fachbereich Recht (m/w), 60 - 100% Ersatzmitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (m/w) Diese und alle anderen offenen Stellen finden Sie auf unserer Webseite:www.sh.ch/stellenangebote Marktplatz-Bestellschein Annahmeschluss jeweils am Donnerstag, 17.00 Uhr Inserataufgabe Anzeigentext zusammen mit dem Betrag an unserem Schalter vorbeibringen, Betrag in Noten einsenden oder per Einzalung auf PC- Konto CH89 0078 2007 4430 7210 1 überweisen. Empfangsscheinkopie beifügen! Inserate-Text In Blockschrift ausfüllen, ein Buchstabe, Satzzeichen oder Wortabstand pro Feld. Der Verlag kann Anzeigen, die gegen Anstand und Sitte verstossen, zurückweisen. Gewünschte Rubrik: Auftraggeber □ Herr □ Frau Vorname/Name □ Anz. Erscheinungen -mal (in den nächstmöglichen Ausgaben) □ oder an folgenden Daten: □ Chiffre (Zuschlag + Fr. 20.–) Verlag Bock AG | Herrenacker 15 | CH-8200 Schaffhausen Tel. +41 (0)52 632 30 30 | schaffhausen24.ch Strasse PLZ/Ort Telefon Ort/Datum Beilage in Noten/Einzahlung Fr. / Unterschrift Titel Text (24 Zeichen) max. 200 Zeichen (4 Zeilen) Fr. 20.– VORVERKKAUF: PRÄSENTIERT DIE TOTEN HOSEN ° ZUCCHERO ° SIMPLY RED RITA ORA ° SIDO ° MICHAEL PATRICK KELLY BLIGG ° ADEL TAWIL ° CALUM SCOTT FREYA RIDINGS ° SAM RYDER ° SDP ° LEA GAVIN JAMES ° ROYAL REPUBLIC ° DANKO JONES BASTIAN BAKER ° PHENOMDEN & THE SCRUCIALISTS JOYA MARLEEN ° ZIAN ° U.V.M. 2. – 12. AUGUST 2023 ALTSTADT SCHAFFHAUSEN STARSINTOWN.CH

Bock | Dienstag, 13. Juni 2023 Ziel: Klimaneutral bis 2050 Mit der Einführung des Klima- und Innovationsgesetzes soll die Schweiz ihren Verbrauch von fossilen Brennstoffen reduzieren. Das Referendum wurde ergriffen. Gesellschaft Bock-SPLITTER Richard Altorfer 5 KLIMA- UND INNOVATIONSGESETZ SCHAFFHAUSEN Adina Martinelli Durch die Einführung des Klima- und Innovationsgesetzes soll die Schweiz schrittweise ihren Verbrauch von fossilen Brennstoffen wie Erdöl und Erdgas drosseln. Endziel ist, die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Um das zu gewährleisten, sind unter anderem folgende Massnahme vorgesehen: Der Wechsel von Gas-, Öl- und Elektroheizungen zu klimafreundlicheren Optionen wird finanziell unterstützt. Bund und Kantone stehen in der Pflicht, die Bevölkerung und Umwelt vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Die Investition von Unternehmen in klimafreundliche Technologien wird finanziell begünstigt. Der Bund wird berechtigt, mit Finanzinstitutionen Verträge abzuschliessen, um konkrete Massnahmen und Klimaziele festzulegen. Co2, dessen Ausstoss nicht vermieden werden kann, soll aus der Atmosphäre gefiltert und dauerhaft eingespeichert werden. Die mit der allfälligen Annahme des Klimaund Innovationsgesetzes einhergehenden Förderungsbeiträge sollen sich auf maximal Anzeige 3,2 Milliarden Franken belaufen, verteilt über zehn Jahre. Bei der Vorlage handelt es sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur 2019 eingereichten Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)». Bezüglich dem Gegenvorschlag wurde das Referendum ergriffen, weshalb es am 18. Juni zur Abstimmung kommt. Pro und Contra Argumente zur Vorlage «Bock»: Das Gesetz beinhalte nicht genügend konkrete Massnahmen, wie der massiv steigende Stromverbrauch abgedeckt werden soll, heisst es auf der Contra-Seite. Was meinen Sie dazu? GLP Kanton Schaffhausen: Der zukünftige Strombedarf der Schweiz kann nur durch Effizienzsteigerungen und einen nachhaltigen Energiemix gedeckt werden. Dieser muss auf den erneuerbaren Pfeilern von Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Erdwärme bestehen und durch eine enge Zusammenarbeit mit unseren europäischen Partnern komplementiert werden. So können wir unseren Energiebedarf auch in der Zukunft sichern, ohne dabei unsere Umwelt weiter zu zerstören. Das Klimaschutzgesetz unterstützt die Energiewende Grossunternehmen einheitlich besteuern Das OECD/G20- Projekt soll weltweit für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Auch die Schweiz ist daran beteiligt. Die notwendigen Änderungen kommen an die Urne. OECD/G20- PROJEKT SCHAFFHAUSEN Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) will in Zusammenarbeit mit den 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländern (G20) Änderungen bezüglich der Besteuerung grosser Unternehmensgruppen vornehmen. Diese sollen eine Verminderung des internationalen Steuerwettkampfes erwirken. Die Schweiz ist einer von rund 140 Staaten, die sich dem Projekt angeschlossen haben. Das Vorhaben wird in zwei Teilgebiete unterteilt. Besteuerung im Marktstaat Unternehmen, die mindestens einen jährlichen Umsatz von 20 Milliarden Euro sowie eine Profitabilität von mindestens 10 Prozent aufweisen, sollen überall dort besteuert werden, wo ihre Dienstleitungen angeboten und Waren verkauft werden. Weltweit soll dies rund 100 Unternehmen betreffen. Der Bundesrat und das Parlament konnten hinsichtlich der Einführung der Besteuerung im Marktstaat noch keine Entscheidung treffen. Dementsprechend ist dieser Bereich nicht Teil der Abstimmung. Mindestbesteuerung Sind Unternehmen in mehr als einem Land tätig und erzielen mindestens einen jährlichen Umsatz von 750 Millionen Euro, sollen sie zukünftig in jedem Land auf ihren Gewinn 15 Prozent Steuern bezahlen. In der Schweiz soll dafür eine Ergänzungssteuer für Grossunternehmen eingeführt werden, was eine Verfassungsänderung mit sich zieht. Verfassungsänderungen unterliegen dem obligatorischen Referendum, weshalb es am 18. Juni zur Abstimmung kommt. Die aufgrund der Ergänzungssteuer mehr generierten Einnahmen sollen zu 75 Prozent an den Kanton, in dem das Unternehmen steuerpflichtig ist, und zu 25 Prozent an den Bund gehen. Führt die Schweiz die Mindestbesteuerung nicht ein, dürfen andere Staaten die Differenz bis zum Erreichen der 15 Prozent einfordern. Generelle Zustimmung Die Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur einheitlichen Besteuerung grosser Unternehmensgruppen findet in der Schweiz politisch mehrheitlich Zustimmung. Von den Parteien spricht sich lediglich die SP Schweiz für ein Nein an den Urnen aus. Sie empfindet die Verteilung der zusätzlich eingenommenen Steuergelder als unfair. Nur einige wenige Kantone mit vielen internationalen Firmen würden von der vorgeschlagenen Regelung profitieren. Die Chance, den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen zu mindern, sei nicht ergriffen worden. Durch ein Nein zur Vorlage hofft sie, eine erneute Abstimmung mit gerechterer Verteilung der Gelder zu erzielen. (am.) Die Schweiz soll ihren Verbrauch von fossilen Brennstoffen reduzieren. und den ökologischen Umbau mit einem Programm zur Gebäudesanierung und dem Heizungsersatz. Ineffiziente Elektrospeicher, aber auch Öl- und Gasheizungen sollen mit Wärmepumpen ersetzt werden. Dank diesen wichtigen Effizienzverbesserungen und den erneuerbaren Energien kann ein nachhaltiger, unabhängiger Energiemix in der Schweiz etabliert werden. «Bock»: Sofern die Schweiz keine fossilen Brennstoffe aus dem Ausland importieren muss, stärkt dies unsere Unabhängigkeit, Bild: pexels.com heisst es auf der Pro-Seite. Was meinen Sie dazu? EDU Schaffhausen: Eine verringerte Auslandsabhängigkeit für fossile Brennstoffe wäre grundsätzlich unterstützenswert. Die Energiestrategie des Bundes führt jedoch in neue Abhängigkeiten, da die notwendigen Stromimporte in Zukunft unsicher sind. Zusätzlich entstehen Abhängigkeiten für Importe von Solarzellen und Bauelementen für Windräder aus China, aber auch für den steigenden Bedarf an Kupfer, Lithium, Seltenen Erden und weiteren Metallen. Einspruch zur Verlängerung des Covid-19-Gesetzes Das Parlament beschloss am 16. Dezember 2022 einzelne Bestimmungen des Covid-19-Gesetz zu verlängern. Darauf wurde das Referendum eingelegt. COVID-19-GESETZ SCHAFFHAUSEN Per September 2020 trat das Covid-19-Gesetz in Kraft. Dabei handelt es sich um ein dringliches Bundesgesetz, es ist somit zeitlich befristet. Bereits zwei Mal hat die Schweizer Stimmbevölkerung über das Gesetz abgestimmt und sich jeweils für eine Weiterführung ausgesprochen. Das Parlament entschied sich, gewisse Bestanteile des Covid-19-Gesetzes bis Mitte 2024 zu verlängern. Darin beinhaltet sind folgende Aspekte: der Import von Medikamenten gegen das Virus, die Ausstellung von Covid-19 Zertifikaten, die Verpflichtung von Arbeitgebern, bei einem erneuten Ausbruch Schutzmassnahmen für gefährdete Personen zu ergreifen, eine Meldepflicht der Kantone gegenüber dem Bund über die Auslastung ihrer Spitalbetten, die Förderung der Entwicklung von Medikamenten gegen Covid-19- Erkrankungen und derer Langzeitfolgen, eine allfällige Option zur Reaktivierung der SwissCovid-App, die Bestimmung von Einreisebeschränkungen aus bestimmten Regionen oder Ländern, Ausnahmen für Grenzgänger:innen bezüglich Einreisebeschränkungen. Aufgrund der vom Parlament vorgesehenen Verlängerung einiger Bestandteile wurde das Referendum ergriffen und es kommt zur erneuten Abstimmung über das Gesetz. Sofern die Vorlage am 18. Juni abgelehnt wird, laufen die geplanten Änderungen per 16. Dezember aus. Pro und Contra Argumente zur Vorlage «Bock»: Durch das Gesetz erhielten die Behörden zu viel Macht, heisst es auf der Contra-Seite. Was meinen Sie dazu? Die Mitte Kanton Schaffhausen: Da sich der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie nicht abschätzen lässt, ist es wichtig, dass wir auf alle Eventualitäten vorbereitet sind und Sollen einige Regelungen des Covid-19-Gesetzes verlängert werden? Archivbild: sz. Verantwortung übernehmen. Sollte sich die Situation wieder zuspitzen, wäre die gesetzliche Grundlage, unter anderem für das Covid-Zertifikat gegeben, das zum Beispiel das Reisen ermöglicht. Damit haben die Behörden die Möglichkeit, auf ein bewährtes Instrument zur Bewältigung der Pandemie zurückzugreifen und rasch zu reagieren. Nicht zuletzt geht es darum, vulnerable Personen zu schützen und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren. «Bock»: Durch die Verlängerung des Gesetzes können die Behörden im Falle eines erneuten Ausbruches schneller regieren, heisst es auf der Pro-Seite. Was meinen Sie dazu? Junge SVP Schaffhausen: Gesetze auf «Vorrat» für konstruierte Horror-Szenarien, die äusserst selten eintreten können, machen keinen Sinn. Wir wurden nebst der persönlichen Freiheit auch wirtschaftlich eingeschränkt und es wurden Existenzen ruiniert. Die Verhältnismässigkeit wurde nicht eingehalten. Ein weiterer derart massiver Eingriff in unsere Grundrechte ist nicht zu rechtfertigen und wäre demokratiepolitisch höchst fragwürdig. Das Grundrechtseinschränkungs-Karussell muss schnellstmöglich enden. (am.) Kari, diabolisch: Wussten Sie, dass Arsen früher «Erbschaftspulver» hiess und meist von Frauen angewendet wurde? Die Jungen von heute haben fast alles und wollen noch mehr. «Wollen» ist «in», die andern haben zu parieren. Nun, die Älteren unter uns kennen das: die wollten, als sie noch jung waren, ebenfalls alles und erst noch «subito». Insofern also wenig Neues. Heute «will» man – von FFF bis zur allerletzten Generation – fossile Energien ersetzen, Klimaneutralität, und das ohne AKWs, auch wenn die viel klimafreundlicher wären als die wegen Strommangels neu zu bauenden Kohle- und Gaskraftwerke. Wobei: Strom «will» man auch; soviel, dass es reicht für Smartphone, Wärmepumpen, e-Bikes, Digitalisierung. Wenn die Politik nicht tut, was die ungeduldige Jugend «will» und – fast wichtiger – nicht alles nicht tun, was sie «nicht will», dann klebt man sich halt fest. Früher drohte die aufgebrachte Jugend, aus dem Staat Gurkensalat zu machen. Scheint fast gelungen – die Reaktion des Staates auf jene, die alles wollen, erinnert jedenfalls stark an eine Gurkentruppe. Wenn Historiker mit Komposita gendern … wird’s lustig! Sie kennen natürlich die «Bauernkriege» (es gab deutsche, Schweizer und andere). Wie sprechen gendernde Historiker darüber? Nennen sie den Bauernkrieg künftig Bäuer*innenkrieg? Tönt abstrus. Aber wie wär’s mit «Landvolkskrieg»? Wobei: das Wort «Volk» ist auch nicht mehr unproblematisch, heute. Also korrekter – völlig ernst gemeint: «Krieg der landbewirtschaftenden Bevölkerung» – nachzuschlagen auf «geschicktgendern.de»! Da finden Sie noch mehr unfreiwillige Gender-Komik. Der Astronaut heisst neu die «ins Weltall reisende Person», der Architekt die «baukunstschaffende Person», aus dem Damenfahrrad wird das «Fahrrad mit tiefem Einstieg» und die freie Arztwahl ist neu die «freie Wahl des ärztlichen Fachpersonals». Es ist nicht Aufgabe des Staates, Menschen die Unvernunft zu verbieten. Extra viel Anreiz dafür zu schaffen, wäre aber auch nicht nötig. Der bekannte Tierfilmer Andreas Kieling wollte harmlose Wasseramseln und den Dreizehenspecht filmen. Mal wieder etwas Ungefährliches, nachdem er vor kurzem in Namibia beim Versuch, ein Selfie mit einer schwarzen Mamba zu schiessen, von der «not amuseden» Schlange gelocht worden war. Kieling hatte Glück, die Mamba hatte offenbar mit Gift gespart; er überlebte den Biss. Doch diesmal war es ein Karpatenbär, der etwas gegen den tierfilmenden Eindringling hatte. Wie Kieling auf Facebook berichtet, wurde er beim Angriff teilweise skalpiert, erlitt eine Bisswunde im rechten Oberarm und brauchte die Kunst eines guten Chirurgen, um den zermanschten linken Unterarm zu retten. Man fragt sich da nachträglich schon: Musste es ausgerechnet der Dreizehenspecht sein? (Und wünscht selbstverständlich gute Besserung!) Sätze, die man nicht vergisst: Lebt denn der alte Elfenbeinspecht noch? Anzeige IHR TOYOTA & LEXUS SPEZIALIST Beringen-Enge • 052 630 10 10 • engebrunnen.ch

weitere Ausgaben