80 81 GALABAU PRAXIS GALABAU PRAXIS Ab einer bestimmten Höhe der Terrasse (65 cm) müssen zudem gewisse Vorschriften beachtet werden cher Zulassung (abZ) erhalten. Planungssicherheit für den Garten- und Landschaftsbauer und der Nachhaltigkeitsaspekt haben die Jury überzeugt. Aufbau einer Terrassenunterkonstruktion Um einen kleinen Eindruck zu gewähren, hier einmal der idealtypische Aufbau. Bitte aber immer die Montageanleitungen der jeweiligen Hersteller beachten. Nur dann greift im Fall des Falles die Garantie. Boden Als erstes muss dafür gesorgt werden, dass ein ebener und stabiler Untergrund vorhanden ist. Dafür koffert man in der Größe der geplanten Terrasse den Boden ausreichend tief (ca. 40-80 cm) aus. Hier hinein kommt eine Schicht Schotter (ca. 25-65 cm), die dann zugleich für Stabilität und Frostschutz sorgt. Der Schotter muss Schicht für Schicht aufgetragen und immer wieder verfestigt werden (z. B. mit einer Rüttelplatte). Darüber kommt eine etwas dünnere Schicht Splitt (ca. 15 cm, dadurch kann Wasser sehr gut versickern) sowie am besten ein Unkrautvlies. Unterkonstruktion Als nächstes müssen Steinplatten als Auflage für die Dielen im richtigen Abstand auf der Fläche verteilt werden. Dieser ergibt sich aus dem Verlegemuster der Dielen und muss individuell errechnet werden. Sie bilden das Fundament, auf dem nun die eigentlichen Elemente der Unterkonstruktion – Holzbalken – befestigt werden können. Wichtig ist also eine hochwertige Unterkonstruktion geplant werden. Wer eine ebene Fläche bebauen kann, hat auf den ersten Blick weniger Aufwand bei der Unterkonstruktion. Doch auch bei einem komplett geraden Boden muss ein gewisses Gefälle eingeplant werden. Das liegt daran, dass Wasser später ablaufen können muss, ansonsten schädigt es ggf. das Holz. Dazu rechnet man etwa 2 %, das bedeutet, je laufenden Meter senken sich die Dielen um 2 cm ab. Aber natürlich bedarf eine Hanglage etwas mehr Vorbereitung. Hier arbeitet man mit Stelzen und höhenverstellbaren Profilen, die je nachdem an den Untergrund angepasst werden können. So entsteht oben eine gerade Ebene, auch wenn unterhalb der Terrasse sich eine kleine Hügellandschaft befindet. Ab einer bestimmten Höhe der Terrasse (65 cm) müssen zudem gewisse Vorschriften beachtet werden. Für tragende Konstruktionen dürfen in Deutschland nur bewährte Holzarten wie z. B. Lärche, Eiche, Bongossi oder Ipé mit der entsprechenden Qualitätssortierung verwendet werden. Ansonsten ist eine bauaufsichtliche Zulassung der verwendeten Hölzer vorgeschrieben. Das gilt eben auch für Balkone und Terrassen oder Stege, die in über ca. 65 cm Höhe errichtet werden. Achtung: Diese Regel betrifft nicht nur die tragende Unterkonstruktion, sondern auch die Dielen selbst. Thomas Wilper, Sachverständiger für Terrassen dazu: „Viele wissen nicht, dass das hierfür teilweise eingesetzte Bangkirai keine bewährte und zugelassene Holzart nach den derzeit gültigen Normen und Regelwerken ist und auch keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung hat. Damit realisierte Bauwerke genügen nicht den rechtlichen Vorschriften, und es besteht die Gefahr, dass teure Aus- und Einbaukosten entstehen können.“ Kebony hat auf der Messe GALABAU 2018 die Innovationsmedaille für Kebony Clear (22 x 142 mm), das erste modifizierte Terrassenholz mit allgemeiner bauaufsichtli-
Sonderdruck Jubiläumsausgabe | 201
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80 81 GALABAU PRAXIS GALABAU PRAXIS Ab einer bestimmten Höhe der Terrasse (65 cm) müssen zudem gewisse Vorschriften beachtet werden cher Zulassung (abZ) erhalten. Planungssicherheit für den Garten- und Landschaftsbauer und der Nachhaltigkeitsaspekt haben die Jury überzeugt. Aufbau einer Terrassenunterkonstruktion Um einen kleinen Eindruck zu gewähren, hier einmal der idealtypische Aufbau. Bitte aber immer die Montageanleitungen der jeweiligen Hersteller beachten. Nur dann greift im Fall des Falles die Garantie. Boden Als erstes muss dafür gesorgt werden, dass ein ebener und stabiler Untergrund vorhanden ist. Dafür koffert man in der Größe der geplanten Terrasse den Boden ausreichend tief (ca. 40-80 cm) aus. Hier hinein kommt eine Schicht Schotter (ca. 25-65 cm), die dann zugleich für Stabilität und Frostschutz sorgt. Der Schotter muss Schicht für Schicht aufgetragen und immer wieder verfestigt werden (z. B. mit einer Rüttelplatte). Darüber kommt eine etwas dünnere Schicht Splitt (ca. 15 cm, dadurch kann Wasser sehr gut versickern) sowie am besten ein Unkrautvlies. Unterkonstruktion Als nächstes müssen Steinplatten als Auflage für die Dielen im richtigen Abstand auf der Fläche verteilt werden. Dieser ergibt sich aus dem Verlegemuster der Dielen und muss individuell errechnet werden. Sie bilden das Fundament, auf dem nun die eigentlichen Elemente der Unterkonstruktion – Holzbalken – befestigt werden können. Wichtig ist also eine hochwertige Unterkonstruktion geplant werden. Wer eine ebene Fläche bebauen kann, hat auf den ersten Blick weniger Aufwand bei der Unterkonstruktion. Doch auch bei einem komplett geraden Boden muss ein gewisses Gefälle eingeplant werden. Das liegt daran, dass Wasser später ablaufen können muss, ansonsten schädigt es ggf. das Holz. Dazu rechnet man etwa 2 %, das bedeutet, je laufenden Meter senken sich die Dielen um 2 cm ab. Aber natürlich bedarf eine Hanglage etwas mehr Vorbereitung. Hier arbeitet man mit Stelzen und höhenverstellbaren Profilen, die je nachdem an den Untergrund angepasst werden können. So entsteht oben eine gerade Ebene, auch wenn unterhalb der Terrasse sich eine kleine Hügellandschaft befindet. Ab einer bestimmten Höhe der Terrasse (65 cm) müssen zudem gewisse Vorschriften beachtet werden. Für tragende Konstruktionen dürfen in Deutschland nur bewährte Holzarten wie z. B. Lärche, Eiche, Bongossi oder Ipé mit der entsprechenden Qualitätssortierung verwendet werden. Ansonsten ist eine bauaufsichtliche Zulassung der verwendeten Hölzer vorgeschrieben. Das gilt eben auch für Balkone und Terrassen oder Stege, die in über ca. 65 cm Höhe errichtet werden. Achtung: Diese Regel betrifft nicht nur die tragende Unterkonstruktion, sondern auch die Dielen selbst. Thomas Wilper, Sachverständiger für Terrassen dazu: „Viele wissen nicht, dass das hierfür teilweise eingesetzte Bangkirai keine bewährte und zugelassene Holzart nach den derzeit gültigen Normen und Regelwerken ist und auch keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung hat. Damit realisierte Bauwerke genügen nicht den rechtlichen Vorschriften, und es besteht die Gefahr, dass teure Aus- und Einbaukosten entstehen können.“ Kebony hat auf der Messe GALABAU 2018 die Innovationsmedaille für Kebony Clear (22 x 142 mm), das erste modifizierte Terrassenholz mit allgemeiner bauaufsichtli-
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