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Industrieanzeiger 10.2022

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» MANAGEMENT Verordnung stellt Weichen für autonomes Fahren Jetzt kommt´s auf die Technik an Mit einem Gesetz und einer ergänzenden Verordnung hat Deutschland den Weg für das autonome Fahren in klar definierten Bereichen frei gemacht. Eine Herausforderung stellt aber noch die Technologie dar – zum Beispiel die Absicherung der künstlichen Intelligenz. Institute wie das Fraunhofer IKS arbeiten an Lösungen. » Markus Strehlitz, freier Journalist in Mannheim Für die Personen - beförderung mit sogenannten People Movern in Bereichen wie Firmen- oder Messegeländen ist nun der Rechtsrahmen geschaffen. Bild: kinwun/stock.adobe.com Deutschland sei ganz klar Vorreiter in Europa, sagt Uta Klawitter, Leiterin zentraler Rechtsservice und Chefsyndika bei Audi in einem Interview auf der Website des Autobauers. Dabei spricht sie von dem Rechtsrahmen, der hierzulande für das autonome Fahren geschaffen wurde. Dass Deutschland ein Pionier ist, wenn es darum geht, neue technologische Entwicklungen in der Praxis zu nutzen, lässt sich nicht so oft sagen. Daher sind die gesetzlichen Bedingungen, die nun geschaffen wurden, umso erstaunlicher. Seit Juni 2021 gilt ein Gesetz, welches das autonome Fahren auf Level vier (siehe Kasten) in definierten Betriebsbereichen möglich macht. Und im Mai hat eine Verordnung den Bundesrat passiert, die das Gesetz ergänzt. Diese konkretisiert den Rechtsrahmen zum autonomen Fahren, legt Verfahrensvorschriften sowie technische Anforderungen im Einzelnen fest und ermöglicht somit die Zulassung von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion. Für eine Genehmigung muss beim Kraftfahrtbundesamt eine Betriebserlaubnis für autonome Autos beantragt werden. Anschließend wird die Geneh - migung eines oder mehrerer typgleicher Fahrzeuge für einen Betriebsbereich bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland beantragt. Sind diese beiden Schritte erfolgreich absolviert, folgt die eigentliche Straßenzulassung. Damit ist der Weg frei für das autonome Fahren in Anwendungen wie zum Beispiel der Personenbeförderung in Form eines People Movers auf einem Firmen- oder Messegelände sowie dem Transport von Gütern auf der letzten Meile. 30 Industrieanzeiger » 10 | 2022

Experten begrüßen daher das Gesetz und die dazugehörige Verordnung. „Deutschland schafft damit das erste nationale Gesetz weltweit für den Einsatz von fahrerlosen Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb und örtlich begrenzt auf vorher festgelegten Betriebsbereichen“, sagt zum Beispiel Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband. Mit Blick auf harmonisierte Märkte und Standards müsse das Gesetz jetzt eine Blaupause für die weitere Arbeit auf interna - tionaler Ebene werden. Software muss robuster werden Laut Harry Wagner sind nun die Rahmenbedingungen geschaffen worden, einen großen Schritt nach vorne zu machen. Wagner, der Professor für intermodale Mobilität und KI an der Technischen Hochschule Ingolstadt ist, weist aber auch daraufhin, dass es noch einiges zu tun gibt. Die funktionale Sicherheit gewinne beim Level vier an Bedeutung. Denn im Gegensatz zu Level drei kann sich der Fahrer auf dieser Stufe vom Verkehr abwenden. Daher müssten Hard- und Software hinsichtlich Robustheit deutlich weiterentwickelt werden. Hier sicherzustellen, dass die Software-Funktionen fehlerfrei funktionieren, sei eine komplexe Aufgabe. Auch Klawitter sieht in der Technologie selbst noch die größte Herausforderung. „Sie muss die hochautomatisierte Fahrfunktion reibungslos und vor allem sicher ermöglichen“. Denn nur dann werde die Technik auch von der Gesellschaft akzeptiert. Eine wichtige Rolle, um dieses Vertrauen zu gewinnen, kommt dem allgemeinen Sicherheitskonzept zu, Fahren auf Stufe vier Das autonome Fahren wird in fünf Stufen aufgeteilt – abhängig vom Grad der Automatisierung. Auf Stufe vier übernehmen Fahrzeuge alle Fahraufgaben selbständig. Sie können auch auf die Autobahn auffahren, blinken und überholen. Hier kann der Fahrer sogar während der Fahrt schlafen. Der höchste Grad der Automatisierung liegt auf Stufe fünf vor: Der Passagier hat keine Fahraufgabe und auch keine Möglichkeit mehr, in die Fahrsituation einzugreifen. Das Fahrzeug bewältigt auch sehr komplexe Situationen wie das Überqueren einer Kreuzung autonom. Diese Fahrzeuge können auch ohne Passagiere fahren. das der Hersteller eines Fahrzeugs vorlegen muss und das ein wichtiger Bestandteil der Verordnung ist. Dieses umfasst die Funktionen des Autos sowie die verwendete Informationstechnik. Ein zentraler Punkt ist dabei die Absicherung der künstlichen Intelligenz (KI), die zum Einsatz kommt. Mit ihrer Hilfe ist das Fahrzeug in der Lage, seine Umgebung wahrzu - nehmen und zu verstehen. Darauf basiert dann das Decision-Making – also wie die Fahrentscheidungen getroffen werden. Auch dabei hilft KI. Vor allem die Perzeption abzusichern – also die Erfassung und das Verständnis der Umwelt – sei eine Herausforderung, meint Josef Jiru, der am Fraun - hofer-Institut für Kognitive Systeme IKS für das Industrieanzeiger » 10 | 2022 31

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