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LE-1-2023-ePaper

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LOGISTIK express Journal / Zeitschrift ePaper Titel: Droht der Automobilbranche der Niedergang? 03 Inhalt / Editorial / Impressum 04 Wie viele Freihandelsabkommen brauchen wir eigentlich? 06 Handelsverband: Reformgruppe für mehr Beschäftigung: Leistung muss sich lohnen 08 Retail Challenges: Kostenlawine, Reformstau und Planungsunsicherheit 14 Ethischer Konsum, Klimakrise, Kreislaufwirtschaft gewinnen an Bedeutung 18 BMÖ, BVL, WK, ZV, VNL: Challenges 2023 und darüber hinaus – was kommt alles auf uns zu? 28 Elektromobilität – der Weisheit letzter Sch(l)uss? 32 Brennstoffzelle und e-Fuel – die besseren Alternativen? 34 Die Zukunft des europäischen Verkehrs – ein Drahtseilakt? 38 DB Schenker schickt ersten Prototyp des Volta Zero auf die Straße 40 Die Post bringt allen was, auch der Umwelt 42 Es ist genug zu transportieren, aber.. 46 Cargo Center Graz wird noch größer 50 Kombi-Verkehr erlebt massive Veränderungen 52 Gigaliner, die Kapitäne der Landstraße, oder monströse Verkehrspolitik? 56 Logistik-Führungskräfte betrachten Rezession als wahrscheinlich, sicher 60 Chinas Öffnung Auswirkung auf die Supply Chains 64 Lieferkettengesetz ist n Kraft getreten Unternehmen müssen handeln 68 Zukunft der Zustellung auf der letzten Meile 70 Datengeführte, vorsortierte B2C Zustellung 74 Zukunft der Zustellung auf der letzten Meile 72 DHL Logistics Trend Radar gibt Einblicke in Zukunftstrends 76 KNAPP AG: Künstliche Intelligenz in der Lohnfertigung 80 DEMATIC: Perfekt und platzsparend 84 Dieser Cobot braucht ein gutes Auge 88 Online-Apotheke Apotea setzt auf automatische Roboter 92 SSI Schäfer Gruppe verzeichnet herausforderndes Geschäftsjahr 94 LogiMAT 2023: Intralogistik-Fachwissen auf drei Bühnen 98 LogiMAT 2023: Mehr Energieeffizienz in der Intralogistik 101 LogiMAT öffnet Blick in die Zukunft von AutoID und Verpackung 106 Untergang des Mittelstands: Lässt sich der Wirtschaftsmotor retten? 108 Die Gefahr von digitalem Geld

LOGISTIK express

LOGISTIK express 1/2023 | S66 #connectingthedots muss ein Konzept mit Zeitplan und Maßnahmen erarbeitet und mit dem Zulieferer umgesetzt werden. Sollte es nicht möglich sein, ein solches Konzept zu erarbeiten und beim Lieferanten erfolgreich durchzusetzen, gibt es bei der BAFA entsprechende Möglichkeiten die Geschäftsbeziehungen trotzdem aufrecht zu erhalten. Auch die Abhilfemaßnahmen werden jährlich oder anlassbezogen überprüft. Beschwerdeverfahren Das Beschwerdeverfahren eröffnet für Hinweisgeber die Möglichkeit, auf Risiken und Verletzungen im Betrieb, bei direkten und mittelbaren Zulieferern hinzuweisen, so dass ein Unternehmen Kenntnis über Verstöße erlangen kann. Das Angebot muss niederschwellig sein, die Informationen also klar und verständlich vorliegen. Ziel ist es, dass das Verfahren hilft, Verstöße und damit verbundene Schäden zu vermeiden. Das Beschwerdeverfahren wird jährlich und anlassbezogen überprüft. Präventionsmaßnahmen Unternehmen sind außerdem angehalten im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern präventive Maßnahmen einzuleiten. Für Sie bedeutet das die Verankerung einer Grundsatzverpflichtung sowie die Entwicklung und Implementierung geeigneter Einkaufspraktiken, um Risiken von vorneherein zu minimieren, sowie entsprechende Verpflichtungen bei der Ausgestaltung der Verträge. Außerdem sind Schulungen und Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechtsstrategie vorgesehen. Ein Vorgehen besteht darin, bei der Wahl der unmittelbaren Zulieferer auf die Gewährleistung von Menschenrechten und Umweltschutz zu achten. Unternehmen können vom Zulieferer in diesem Fall eine vertragliche Zusicherung einholen und ihn für die Bereitstellung einer Risikoanalyse verpflichten, was seine Supply Chain offenlegt. Eine Überprüfung kann über Fragelisten oder Vor-Ort-Besuche erfolgen. Auch die Präventionsmaßnahmen unterliegen einer regelmäßigen Prüfung. Dokumentations- und Berichtspflicht Unternehmen müssen eine Grundsatzerklärung über ihre Menschenrechtsstrategie abgeben: Sie beschreibt, wie das Unternehmen seinen gesetzlichen Pflichten - von der Risikoanalyse bis zum Beschwerdeverfahren - nachkommt. Risiken und ihre Priorisierung werden dargestellt und auch die Erwartungen an Beschäftigte und Zulieferer formuliert. Darüber hinaus besteht eine fortlaufende, interne Dokumentationspflicht – sie dient als informatorische Grundlage für die Durchsetzung der Sorgfaltspflicht durch die Behörde. Unternehmen müssen hierzu einer externen Berichtspflicht nachkommen. Darin legen sie unter anderem dar, wie Risiken ermittelt und priorisiert werden, welche Maßnahmen getroffen wurden und wie ihre Wirksamkeit bewertet wird. Externe Berichte werden veröffentlicht; die vergangenen sieben Geschäftsjahre ab 2023 müssen offengelegt werden. Mit externer Hilfe die gesetzlichen Pflichten umsetzen Nun wissen Unternehmen zwar, dass das Gesetz kommt, kennen aber den Schwerpunkt des Gesetzgebers nicht. Eine Handreichung des BAFA klärte zwar einige Fragen, die Unklarheit ist aber dennoch groß. Der Logistik-Spezialist C-P-S Group kann Unternehmen mit einem neuen Dienstleistungsangebot befähigen, den Anforderungen aus dem Gesetz gerecht zu werden. Aus dem Angebot in Form eines umfassenden Baukastenmodells können Betriebe ihre Bedarfe gezielt decken: Die C-P-S Group bietet Ihnen Schulungen für Menschenrechtsbeauftragte und Workshops für den eigenen Geschäftsbereich an. Die C-P-S Group wird Sie bei der Risikoanalyse unterstützen und eine Bestandsaufnahme der Lieferkette durchführen. Fazit Menschenrechtsverletzungen oder ein nachlässiger Umweltschutz: Deutsche Unternehmen werden vom neuen Lieferkettengesetz in die Pflicht genommen, diese im eigenen Geschäftsbereich und bei den direkten Zulieferern zu unterbinden. Dafür sind zahlreiche Sorgfaltspflichten vorgesehen, die in einem Risikomanagementsystem abgebildet werden. Ihre Umsetzung ist gerade für kleinere oder mittelgroße Betriebe mit Aufwand verbunden – die C-P-S Group kann Sie dabei unterstützen. (RED) Early Bird Tickets bis 10. März HANDELS KOLLOQUIUM 20. APRIL Der Kongress für den österreichischen Handel APOTHEKERTRAKT SCHLOSS SCHÖNBRUNN 2023

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