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LE-3-2022

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LOGISTIK express Journal 3/2022

LOGISTIK express

LOGISTIK express 3/2022 | S74 TREANSPORT & LOGISTIK Internationaler Transport von Gefahrgütern: Dos and Don‘ts In Industrie, Handwerk und Forschung wird vielfach mit Stoffen hantiert, die eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Globalisierte Handelsbeziehungen erfordern es, solche Stoffe auch über Landesgrenzen hinweg zu transportieren. BEITRAG: PAUL FRICKE Für den Transport dieser sogenannten Gefahrgüter existieren deshalb internationale Vereinbarungen und Richtlinien. Der folgende Artikel bespricht wichtige „Dos and Don’ts“ beim internationalen Gefahrguttransport. Was sind Gefahrgüter? Als Gefahrgüter gelten Stoffe oder Gegenstände, von denen im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen können, insbesondere für: • die Allgemeinheit • wichtige Gemeingüter • für Leben und Gesundheit von Menschen • für Tiere und • Sachen (vgl. GGBefG, § 2). Beispiele für solche Gefahrgüter sind etwa Sprengstoffe, Lithium- Batterien, Diesel oder Trockeneis. Gefahrgüter werden nach Art der drohenden Gefahr in neun Klassen eingeteilt, dazu zählen z. B. explosive Stoffe, entzündbare Stoffe, giftige und radioaktive Stoffe. Gefahrgut vs. Gefahrstoff Im deutschen Sprachraum gibt es einen Unterschied zwischen den Begriffen Gefahrgut und Gefahrstoff. Kurz gesagt: Sobald es um den Transport geht, spricht man vom Gefahrgut. Beschäftigt man sich mit Gefahren, die bei Lagerung und Verwendung entstehen können, dann verwendet man das Wort Gefahrstoff. Die Regelungen bezüglich der Gefahrgüter beziehen sich dementsprechend auf Verpackung, Beladung und Transport. Für die sachgerechte Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen hingegen existieren separate Vorschriften, z. B. was den Arbeitsschutz und die Verwendung von Schutzausrüstung angeht.

Je nach Art des Gefahrstoffes bedarf es der geeigneten Schutzausrüstung. (©protecto.de) Do: den gesamten Transportprozess berücksichtigen Im Hinblick auf den Gefahrguttransport ist zu beachten, dass hierzu nicht allein der Ortswechsel gehört. Die Regelungen für Gefahrgüter betreffen nämlich auch: • das Verpacken, Beladen, Entladen und Auspacken • die Übernahme und Ablieferung •.zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung • das Herstellen und Einführen von Verpackungen und Beförderungsmitteln für die Beförderung von Gefahrgütern Insofern sind auch bei diesen Tätigkeiten die gesetzlichen nationalen und internationalen Vorgaben zu beachten. Welche Richtlinien hier relevant sind, zeigt der nächste Absatz. Do: Internationale Richtlinien kennen und beachten Die Einhaltung der geltenden Richtlinien sollte beim Gefahrguttransport eine Selbstverständlichkeit sein, um sowohl Personen- und Sachschäden als auch hohe Strafzahlungen zu vermeiden. Schon vergleichsweise früh (etwa 1957 für das ADR) wurden hierbei internationale Vereinbarungen getroffen, die dann wiederum im nationalen Recht umgesetzt wurden. Internationale Regelwerke Zu den relevanten internationalen Regelwerken zählen: Allgemein • UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods: internationale Empfehlungen der UN für den Transport von Gefahrgütern Straße • ADR: europäisches Übereinkommen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Schiene •.RID: Regelwerk für den internationalen Gefahrgut-Transport mit der Eisenbahn Schifffahrt • ADN: europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen • IMDG: Beförderungsvorschriften für Gefahrgüter im Seeschiffsverkehr Flugverkehr • ICAO TI: technische Vorschriften für den Lufttransport von Gefahrgütern • IATA DGR: Vorschriften der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung in Bezug auf

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