Aufrufe
vor 8 Jahren

OCEAN7 2013-04

  • Text
  • Regatta
  • Tortola
  • Soleil
  • Bavaria
  • Torqueedo
  • Neuguinea
  • Atlantik
  • Kapverden
  • Segeln
  • Melilla
  • Menorca
  • Balearen
  • Mallorca
  • Motorboot
  • Hausboot
  • Frankreich
  • Seemannschaft
  • Woerthersee
  • Optimist
  • Jugend
Diese Ausgabe von OCEAN7 ist dem Schwerpunktthema Jugend und Segeln gewidmet. Ein Rentner schildert in einer spannenden Reportage, wie er per Anhalter um die Welt gesegelt ist. Und OCEAN7-Redakteur Gernot Weiler besuchte eine Regatta mit klassischen Schiffen auf den British Virgin Islands.

HochseeVerband Verband

HochseeVerband Verband zu Besuch in der Abteilung Schifffahrt – Technik und Nautik im BMVIT Hochsee- Yachtsport FB3 ohne Nachweis der seemännischen Praxis? Nachtansteuerung am Binnensee? Motor yachtprüfung auf einem Segelboot? Umschreiben eines kroatischen Küstenpatents in ein österreichisches IC? In Österreich heutzutage alles kein Problem mehr – oder doch? Der Referent des Hochseeverbandes für rechtliche Angelegenheiten Mag. Eric Breiteneder und der Referent für Prüfung und Ausbildung, Ing. Wolfgang Becker, berichten über ein Gespräch mit dem Leiter der Abteilung Schifffahrt – Technik und Nautik, Ministerialrat DI Reinhard Vorderwinkler, und DI Bernhard Bieringer im Verkehrsministerium im April 2013. Ausgangspunkt der Besprechung war eine zuvor übermittelte schriftliche Anfrage des Hochseeverbandes an die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, um die Rechtslage mit der seit einem Jahr von allen Prüfungsorganisationen gelebten Praxis zu vergleichen und Missstände aufzuzeigen. Eric Breiteneder: „Die Vertreter des Ministeriums waren nicht nur äußerst besorgt wegen der mittlerweile bekannten Fälle von Verstößen gegen die SeeSchVO, sondern gaben auch sehr klare Antworten auf unsere Fragen. Entmonopolisierung und Liberalisierung darf nicht, so sinngemäß die Vertreter des Ministeriums, zu einer Missachtung der Texte und des Inhalts von Gesetzen und Verordnungen führen.“ Wolfgang Becker freut sich über die Bestätigung der Haltung des Hochseeverbandes im Sinne seiner streng gesetzeskonformen Organisation und Durchführung der Prüfungen zu den Befähigungsausweisen. „Es kann nicht der Sinn eines jahrelang dauernden Reformprozesses des österreichischen Prüfungswesens sein, wenn die gemeinsam erarbeiteten und von allen gewünschten, gesetzlichen Bestimmungen zur Qualitätssicherung nicht von allen Organisationen in gleicher Weise eingehalten werden. Deutliche Senkung der Höhe von IC-Ausstellungsgebühren und „all inklusive“-Prüfungsgebühren des Hochseeverbandes Die behördlich festgelegte Ausstellungsgebühr für ein Internationales Zertifikat für die Führung von Jachten auf See (IC) wurde Mitte April de facto um 50 % gesenkt. Der Grund ist, dass nun FB2 bis FB4 IC für eine Segelyacht gemeinsam mit dem Befähigungsausweis und IC FB1 Motorboot („Schlauchbootschein“) beantragt und auf einem amtlichen Lichtbildausweis vermerkt werden kann. Das bedeutet eine Kostenersparnis von stolzen € 84,60 und deutlich weniger Papierkram. Zur Erinnerung: laut Gesetz ersetzt seit 2012 „… die erfolgreich abgelegte praktische Prüfung für die Fahrtbereiche 2, 3 oder 4 unabhängig von der Art der Yacht die praktische Prüfung für den Fahrtbereich 1.“ Befähigungsausweise für Motoryachten über 10 m Bootslänge und/ oder mehr als 3 nautische Meilen von der Küste bedürfen selbstverständlich weiterhin einer praktischen Prüfung „… an Bord einer Motoryacht in entsprechender Größe und Ausrüstung für den entsprechenden Fahrtbereich. Die Dauer und Fahrtstrecke muss dem jeweiligen Fahrtbereich entsprechen und zur Beurteilung der Kenntnisse geeignet sein …“ Das neue IC-Antragsformular samt Vorlage ist auf der Internetseite des Hochseeverbandes zu finden. Ebenso sind dort die Kostenbeiträge zu allen Prüfungen und Befähigungsausweisen des Hochseeverbandes zu finden. Mit dem Befähigungsausweis (BFA) FB1 bis FB4 kann ein amtliches und international anerkanntes Dokument (IC) beantragt werden kann. Besonders hervorzuheben ist bei den Gebühren des Hochseeverbandes, dass diese „all inklusive“ und nach geografischer Prüfungsregion aufgelistet sind. Es gibt keine versteckten Kosten, wie Bearbeitungs-, Ausstellungsgebühren oder Spesenersatz und Kilometergelder für die Prüfer. www.hochseeverband.at Foto: Shutterstock (1)

News Juli/August 2013 Seemännische Praxis und Seefahrtserfahrung ist mittels Logbuch, vom Schiffsführer unterfertigter auszugsweiser Abschrift des Logbuchs oder sonstiger logbuchähnlicher Aufzeichnungen nachzuweisen, bloße schriftliche Erklärungen der Kandidatin oder des Kandidaten reichen nicht aus, auch nicht wenn diese „an Eides statt“ erfolgen. Es ist die Pflicht der Prüfungsorganisation und damit letztlich auch der jeweiligen Prüferin oder des jeweiligen Prüfers, dies zu kontrollieren. Die Begriffe Motorjacht und Segeljacht sind in der Jachtzulassungsverodnung beschrieben und die Unterscheidung eindeutig definiert. Das sehen auch die Vertreter des Ministeriums so.“ Auch Selbstverständlichkeiten wie, dass der Nachweis für die seemännische Praxis und die Seefahrterfahrung vor Beginn der praktischen Prüfung vollständig erbracht und nachgewiesen sein muss aber auch, dass die Praxis für eine Segelscheinprüfung auf einer Segeljacht und jene für eine Motorbootscheinprüfung auf einer Motorjacht (iS des § 4 Abs 2 JachtZulVO und deren Anlage 1 und 1a) zu erlangen sind, wurde von den Vertretern des Ministeriums nicht bezweifelt. Die Qualität der Ausbildung ist hoch IOSCF-Generalversammlung in Triest Die Jahresgeneralversammlung der International Offshore Cruising Federation IOSCF fand vom 23. bis 24.5.2013 auf Einladung der Lega Navale Italiana in Triest statt. Wichtige Themen waren die künftigen Leitprojekte der Harmonisierung qualitätsvoller Ausbildung, Fragen der Sicherheit für Fahrtensegler und internationale Initiativen. Die Delegierten der nationalen Verbände fassten auch Grundsatzbeschlüsse über die Verstärkung bilateraler Kooperationen rund um Yachtsport, Bootstourismus und Umweltschutz in besonderer Beachtung des großen kulturellen Erbes aller Mitglieder. Interessierter Teilnehmer an den Gesprächen war der Hafenkommandant von Triest, Kapitänleutnant Goffredo Bon. Als neue Mitglieder der internationalen Fahrtenseglerorganisation IOSCF konnten die spanische Asociación de Navegantes de Recreo (ANAVRE) und der traditionsreiche Club Náutico Internacional Hemingway de Cuba (CNIH de Cuba) auf das herzlichste begrüßt werden. Ennio Abate (Lega Navale Italiana), Marc Rösch (Cruising Club Swisse), Manfred Dorner (Generalsekretär der IOSCF), Christian Schifter (Hochseeverband), Jaime Darder (Anavre), aufgenommen im Leuchtturm des Hafens von Triest, dem Sitz der Lega Navale Trieste. Breiteneder: „Dass Motorbootprüfungen auf Segeljachten abgenommen werden, im Zuge der Prüfung verpflichtete Nachtfahrten gar nicht durchgeführt werden und eidesstattliche Erklärungen als Meilen-Nachweis genügen und FB3-Scheine in einem Aufwaschen mit FB2-Scheinen vergeben werden, ohne auch nur eine Seemeile nachgewiesen zu haben, schockierte unsere Gesprächspartner.“ Wolfgang Becker: „Die Qualität der Ausbildung ist in den meisten Hochseeyachtclubs und einzelnen österreichischen Seefahrtsschulen nach wie vor hoch. Letztlich geht es wohl allen Prüfungsorganisationen darum, verantwortungsvolle Schiffsführerinnen und Schiffsführer mit einem IC nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung zu belohnen.“ Breiteneder warnt hingegen: „Keine Prüfungsorganisation sollte ihren Status durch eine gesetzwidrige Auslegung der geltenden Rechtslage aufs Spiel setzen, kein Kandidat den Entzug seines Befähigungsausweises, der auf Grund falscher Angaben erworben wurde, riskieren. Darüber hinaus wird durch rechtswidrige Praktiken der Wettbewerb zu Ungunsten der gesetzestreuen Prüfungsorganisationen verzerrt, wenn einzelne Prüfungsorganisationen die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten und damit aber offenbar attraktiver für Kandidaten sind. Denn es wird immer Kandidaten geben, die den Weg des geringsten Widerstandes wählen und sich Ihrer hohen Verantwortung für Leben und Gesundheit ihrer Crewmitglieder und ihrer eigenen Sicherheit offenbar gar nicht bewusst sind.“ Der Österreichische Hochseeyachtsport-Verband hofft, dass den eindeutigen Worten der Vertreter des Ministeriums auch Taten folgen und gemeinsam der international gute Ruf der österreichischen Ausbildung und des Prüfungswesens erhalten wird. Wünschen, denen sich OCEAN7 als Sprachrohr der österreichischen Yachtsportler gerne anschließt! Mag. Eric Breiteneder ist Rechtsanwalt in Wien und unter anderem Experte für Fragen des Seeschifffahrtsrechts, Ing. Wolfgang Becker ist Vizepräsident des Österreichischen Hochseeyachtsport – Verbandes und langjähriger Referent für Prüfung und Ausbildung. Juli/August 2013 | OCEAN7 04-2013 65

Ocean7 Magazin

Blog

© 2017 by Ocean 7, Satz- und Druck-Team GmbH - Impressum und Privacy