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OCEAN7 2015-01

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California Dreamin'. Eine Reise in eine andere Welt. Ein OCEAN7 Team war im mexikanischen Mar de Cortez unterwegs, dem Golf von Kalifornien an der Pazifikküste und schildert Begegnungen Auge in Auge mit Seelöwen, Walhaien und Teufelsrochen. Es ist ein einzigartiges Revier, das der große Meeresforscher Cousteau wegen seiner Artenvielfalt das "Aquarium der Welt" genannt hat.

OCEAN7Service Seit Sommer 2012 ist das neue Seeschifffahrtsgesetz in Kraft. Es liberalisiert das Prüfungswesen zur Erlangung von Befähigungsausweisen (BFA) zur Führung von Yachten. OCEAN7 sprach über den aktuellen Stand mit Berndt Wesiak, Referent für Prüfungswesen des MSVÖ, dem Motorbootsport und Seefahrts Verband Österreich. Scheinwesen OCEAN7: Das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, kurz BMVIT, ist ja sehr großzügig mit der Umsetzung umgegangen. Es steht seit damals prinzipiell jeder Gruppierung, die entsprechendes Interesse hat, frei, sich als Prüfungsorganisation zu bewerben und mit der bescheidmäßigen Feststellung der Eignung solcher Prüfungsorganisationen war das Ministerium bis dato äußerst großzügig. BW: Ja, allerdings erhielt man mit Feststellung der Eignung auch den Auftrag, mit allen anderen Prüfungsorganisationen gemeinsam eine einheitliche Prüfungsordnung zu schaffen. OCEAN7: Klingt ja erst einmal sehr vernünftig. BW: Im Prinzip schon. Da dies aufgrund der völlig unterschiedlichen Interessen und Qualitätskriterien der einzelnen Prüfungsorganisationen aussichtslos zu sein scheint, hängt allerdings seit zwei Jahren das Damoklesschwert der durch das BMVIT verordneten amtlichen Prüfungsordnung über uns. OCEAN7: Haben Sie denn bisher nichts unternommen, einen Konsens unter den Organisationen herzustellen? & Intrigantentum BW: Oh doch, natürlich. Wir, der MSVÖ, haben die ARGE PRO (Arbeitsgemeinschaft Prüfungsordnung) gegründet und alle Prüfungsorganisationen eingeladen, dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Leider aber scheiterte dieses Unterfangen am Widerstand einiger besser Wissender. OCEAN7: Mit besser Wissender meinen Sie einige Intriganten? Zum Beispiel aus den Reihen des Österreichischen Hochseeverbandes, denen es anscheinend nur um das Geschäft zu gehen scheint und die sich die Liberalisierung zunutze machen wollen, eine Alleinherrschaft zu erreichen? BW: So hart würde ich es nicht formulieren. Aber was jedenfalls erreicht wurde: Das BMVIT hat begonnen, eine amtliche Prüfungsordnung zu erstellen. Dies wäre angesichts der Meinungsverschiedenheiten unter den Prüfungsorganisationen ja auch durchaus sinnvoll, allerdings zeigen bereits die ersten Versionen des Entwurfs, dass man im BMVIT keine Fachleute mit dieser Aufgabe betraut hat oder sich einfach nur schlechte Berater an Bord geholt hat. OCEAN7: Woran machen Sie diese Erkenntnis fest? BW: Im Einzelnen fallen folgende Punkte auf: • Die seit Jahrzehnten diskutierte Frage, ob man auf Segelyachten Prüfungen zur Erlangung des BFA für Motoryachten abhalten kann, ist eigentlich in der Seeschifffahrtsverordnung schon beantwortet. Dort steht nämlich, dass eine Yacht geeignet sein muss, die Fähigkeit des Kandidaten festzustellen, eine solche Foto: Tahsin Özen (1), Shutterstock (1) 42 OCEAN7 01/2015 | Jänner/Februar 2015

Ausbildung Viele sehr einseitige Vorschläge zu führen. Und da eine Segelyacht unter Maschine – ohne gesetzte Segel – sich nicht nur genauso verhält wie ein einmotoriger Verdränger, sondern laut KVR auch ein Maschinenfahrzeug ist, steht diese Eignung wohl außer Zweifel. Aus Kreisen des Ministeriums hört man neuerdings aber, dass die Frage, ob sich Segelyachten zur Abnahme von Motoryachtprüfungen eignen, gar keine fachliche, sondern eine politische ist. • Ähnliches gilt für den Nachweis der Seefahrtserfahrung. Auch hier soll neuerdings streng getrennt werden nach Meilen und Bordtagen, die auf Segelyachten, und solchen, die auf Motoryachten erbracht wurden. Als ob nicht der Großteil der Kenntnisse, die ein Schiffsführer haben muss – Navigation, Meteorologie, rechtliche Bestimmungen, Umweltschutz, Erste Hilfe, allgemeine Seemannschaft etc. – völlig unabhängig für beide Yachtarten gleich wären. Und als ob nicht ohnehin auch die für den Segel-BFA erforderlichen Meilen zwar auf Segelyachten, aber großteils unter Maschine erbracht würden. • Ein Punkt, in dem sich die vorgestellte Prüfungsordnung selbst ad absurdum führt, ist die Praxisprüfung zum FB 3: Eine solche muss natürlich qualitativ über der Praxisprüfung für den FB 2 stehen und so ist sie auch beschrieben. Zwei Zeilen darunter steht allerdings, dass man für den FB 3 gar keine Praxisprüfung braucht, wenn man zuerst den BFA FB 2 absolviert hat und sich dann in Form einer Theorie-Upgrade- Prüfung den höheren Weihen der Seemannschaft stellt. • Dafür ist es wichtig, sich 50 bzw. neuerdings nur mehr 30 Stunden ununterbrochen auf See zu befinden, um überhaupt erst zur FB 3-Prüfung antreten zu dürfen. Ob man diese Zeit am Navigationstisch, am Ruder oder in der Koje verbringt, ist offensichtlich egal. Die wesentlich sinnvollere und in der Vergangenheit bewährte Variante der kürzeren, dafür aber intensiveren Überfahrten wird nicht in Betracht gezogen. OCEAN7: Somit ist die gesamte in Aussicht stehende neue ministeriell verordnete Prüfungsordnung abzulehnen? BW: Nein. Wir wollen hier keinesfalls grundsätzlich alles in Frage stellen, was der Objektivität und Nachvollziehbarkeit der Prüfungen dienen soll. Aber es gibt ein seit Jahrzehnten bewährtes System, das mit wesentlich geringerem Aufwand zum selben Ergebnis kommt. Warum also das Rad neu erfinden und das System komplizierter und damit im Endeffekt für die Kandidaten teurer machen? Das österreichische Prüfungswesen ist seit jeher für seine Qualität bekannt und hat gerade deswegen mit ausländischer Billigkonkurrenz zu kämpfen. Was hier geschieht, dient nicht der Qualität der Ausbildung oder dem Niveau der nach österreichischen Bestimmungen geprüften und zertifizierten Schiffsführer, sondern bestenfalls dem wirtschaftlichen Wohlergehen einiger daran interessierter Prüfungsorganisationen. Es bleibt zu hoffen, dass es in nächster Zeit zu einer allgemein akzeptablen Lösung kommt, andernfalls würden sich eben wieder einmal die Höchstgerichte mit dem Thema Prüfungswesen in der Sportschifffahrt befassen müssen. Freiheit erleben ... 10 x Kroatien - 2 x Türkei Charter-Weltweit ACHTUNG: Der Frühbucherrabatt ist nur mehr kurze Zeit gültig! PITTER Gesellschaft m.b.H. Raimund-Obendrauf-Str. 30 • A-8230 Hartberg Tel.: +43 3332 66240 • Fax: +43 3332 662404 E-Mail: info@pitter-yachting.com Web: www.pitter-yachting.com Jänner/Februar 2015 | OCEAN7 01/2015 43 yachtcharter

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