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2017-4 REISE und PREISE

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RECHT ABO BESTELLEN? 1.

RECHT ABO BESTELLEN? 1. Telefonisch, per Fax oder E-Mail (siehe unten!) 2. über www.REISE-PREISE.de/abo 3. per Coupon in diesem Heft (S. 39) Impressum VERLAG REISE & PREISE-Verlags GmbH SITZ Hauptstr. 14, 21614 Buxtehude, Tel. 04161- 71690, Fax -716915 LESERBRIEFE Leserbriefe@REISE-PREISE.de BANK Volksbank Geest eG, IBAN: DE 19 2006 9782 0037 8160 00, BIC (Swift-Code): GENO DEF1 APE ANZEIGEN Evelin Klingauf, Tel. 04161-716914 REDAKTION Oliver Kühn, Torsten Kühn, Katja Dammann-Kohsiack, Jörg Potreck ENDREDAKTION Katja Dammann-Kohsiack CHEFREDAKTION Oliver Kühn MITARBEITER DIESER AUSGABE Andrea Bonder, Hans-Werner Rodrian GRAFIK/LAYOUT Ulrich Heinsen, Boris Rothenberg, Pagepro Media GmbH DRUCK Westermann Druck GmbH, Braunschweig EINZELPREIS € 5,90 VERTRIEB IPS Pressevertrieb GmbH, Meckenheim TITELBILD: großes Bild: Hans Peter Huber/HUBER IMAGES; kleine Bilder (von oben links nach unten rechts): Giovanni Simeone/SIME/HUBER IMAGES; Shutterstock/Maridav FOTOS (von oben links nach unten rechts) S. 4: Hans Peter Huber/HUBER IMAGES; Shutterstock/ Alessandro Zappalorto; Giovanni Simeone/SIME/ HUBER IMAGES; iStock.com/Gavrilova; South Africa Tourism. S. 5: Johann Jilka; iStock.com/Bicho_raro; iStock.com/ caracterdesign ANZEIGEN Gültige Preisliste Nr. 30-2018 Nachdruck, Übernahme von Textpassagen, Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie Vervielfältigung auf Datenträgern wie CD-Rom etc. nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlages. Namentlich gezeichnete Artikel bzw. Berichte von freien Mitarbeitern geben nicht unbedingt die Meinung des Verlages wieder. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Einsender von Berichten, Fotos etc. erklären sich mit der redaktionellen Bearbeitung einverstanden. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Anspruch auf Ausfallhonorar, Archiv gebühren und dergleichen besteht nicht. Eine Teilauflage enthält Beilagen von Geoplan Touristik, RSD Reiseservice, Plan International und Seabreeze Travel. Wir bitten um gebührende Beachtung. ISSN 0932-4186 JAHRES-ABO-BESTELLUNGEN FRAGEN ZUM ABO Tel. +49-(0)451-4900167, Mo–Do 8:00–16:00 Uhr, Fr 8:00–13:00 Uhr, Fax +49-(0)451-4900190, E-Mail: REISE-PREISE.abo@dssgmbh.de ABO-VERSAND Data Service GmbH, Postfach 1238, 23613 Stockelsdorf INLAND € 22,- inkl. Zustellgebühr AUSLAND (Economy) € 28,40 (Priority) € 36,60 WIDERRUF Die Bestellung kann innerhalb von 14 Tagen nach Absendung in Textform (Brief, Fax, E-Mail) ohne Angaben von Gründen und Rücksendeverpflichtung gegenüber dem Verlag widerrufen werden. DATENSCHUTZ Ihre Daten werden im Rahmen des BDSG (§28 Abs. 151 Nr. 1) ausschließlich für die Vertragsabwicklung verwendet. Die Datenverarbeitung erfolgt durch Data-Service GmbH, Stockelsdorf. www.MYKIOSK.COM Ganz einfach den nächsten Kiosk finden! Smartphone-Besitzer abonnieren hier: Der Reiserechts- Experte rät Die Rechtssprechung ist undurchsichtig und knifflig. Rechtsanwalt Moritz Walprecht nimmt Stellung zu den Fragen unserer Leser. »Nicht den bezahlten Sitzplatz bekommen« Für einen Langstreckenflug mit Emirates habe ich einen Fensterplatz in der letzten Reihe gegen eine Gebühr reserviert, erhielt dann aber trotz Protests einen Fensterplatz einige Reihen weiter vorne. Emirates weigert sich, die Reservierungsgebühr zu erstatten, da ich ja einen Fensterplatz erhalten hätte. SO IST DIE RECHTSLAGE Emirates lehnt in derartigen Fällen i. d. R. Regel Erstattungen ab, da man nach deren Auffassung keine bestimmten Plätze, sondern nur Platzkategorien reserviere. Fakt ist jedoch, dass Sie einen ganz bestimmten Platz gegen Gebühr reserviert und die bezahlte Leistung letztlich nicht erhalten haben. Daher steht Ihnen grundsätzlich durchaus eine Erstattung zu. Andere Airlines erstatten in solchen Fällen die Kosten der Sitzplatz - reservierung übrigens zumeist anstandslos. »Wenn die Airline nicht reagiert« Wir haben bei Iberia einen Flug von Düsseldorf nach Faro über Madrid gebucht. Aufgrund eines technischen Defekts an der Maschine konnte das Flugzeug in Düsseldorf statt um 12:05 erst um 17:00 Uhr starten, wir verpassten den Anschluss in Madrid und kamen erst einen Tag später in Faro an. Laut Fluggastrechteverordnung haben wir Ausgleichsansprüche, die wir Iberia auch schriftlich übermittelt haben. Leider reagierte Iberia nicht auf E-Mails und auch nicht auf unser Einschreiben. Was kann man tun? SO IST DIE RECHTSLAGE Da die Verspätung durch einen technischen Defekt verursacht wurde, stehen Ihnen in der Tat jeweils 400 Euro Entschädigung zu. Soweit die Rechtslage. Es ist jedoch leider gängige Praxis, dass sehr viele Airlines nur nach sanftem Druck mit einer gericht - lichen Klage entsprechende Entschädigungszahlungen leisten. Sie sollten sich nicht entmutigen lassen und Ihren Anspruch ggfs. gerichtlich durchsetzen. Gewinnen Sie die Klage, muss Iberia Ihnen die Gerichtsund Anwaltskosten ebenfalls erstatten. »Mehrkosten durch Flugverspätung« Rechtsanwalt Moritz Walprecht ist auf Reiserecht spezialisiert. Aktuelle Urteile Krabbensalat darf nicht ins Handgepäck Ein Fluggast hatte Büffelmozzarella und Nordseekrabbensalat im Handgepäck. Bei der Sicherheitskontrolle wurde ihm beides weggenommen, da es sich um Flüssigkeiten handele. Der Passagier klagte – und verlor. Das Gericht entschied, dass es sich bei den Lebensmitteln um eine Mischung aus Flüssigkeiten und Feststoffen handele und diese somit wie alle Flüssigkeiten nicht im Handgepäck befördert werden dürften. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.03.2017, Az. OVG 6 B 70.1 Unser Flug auf die Kanaren im April 2017 hatte mehr als elf Stunden Verspätung. Dadurch haben wir ein Fußballspiel verpasst und auch den Mietwagen am Ankunftstag umsonst bezahlt. Die Kosten dafür habe ich bei der Airline geltend gemacht. Diese hat mir nun eine pauschale Entschädigung von € 400 gezahlt, will jedoch die Mehrkosten nicht übernehmen. SO IST DIE RECHTSLAGE Hierüber besteht in der Rechtsprechung bislang leider noch keine Einigkeit. Die meisten Gerichte urteilen, dass nur dann eine höhere Zahlung verlangt werden kann, wenn der finanzielle Schaden höher als € 400 ist. Andere sehen die € 400 als eine Art Schmerzensgeld für die lange Wartezeit und den Ärger und meinen, dass weiterer finanzieller Schaden zusätzlich zu entschädigen ist. Haben Sie Fragen zum Thema Reiserecht? Teilen Sie uns unter der E-Mail-Adresse Recht@REISE-PREISE.de Ihre Fragen mit. Rechtsanwalt Moritz Walprecht erläutert in jeder Ausgabe die Rechtslage zu ausge wählten Fragen. Antworten per E-Mail und individuelle Beratung sind leider nicht möglich. NICHT VERPASSEN! REISE & PREISE 1-2018 erscheint am 9. Januar 2018 Fotos: Panthermedia/Roger Boog, Privat 98 REISE & PREISE 4-2017

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