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Taxi Times Berlin - Juli 2018

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WETTBEWERB Aoude

WETTBEWERB Aoude Mohamad, Taxiuntern. seit 2011, 4 Kinder Werner Grothe, Taxifahrer seit 1988, 2 Kinder Doğan Aktuğ, Taxifahrer seit 2001, 2 Kinder Nouman, Taxiunternehmer seit 2008, 5 Kinder drei- bis viermal so teuer wird. Zahlreiche Medien haben darüber berichtet, als bei einem amerikanischen Fahrtenvermittler zu Silvester die Preise explodierten, als bei einem Terroranschlag in Sydney die Flughafenfahrten plötzlich ein Vielfaches kosteten. Algorithmen bestimmen bei diesen Anbietern den Preis. Je höher die Nachfrage, desto höher die automatische Abbuchung von der Kreditkarte. Großereignisse wie Volksfeste oder wichtige Messen verteuern jede Fahrt. Reiche Businesskunden können sich das noch leisten, die Oma Müller mit ihrer kleinen Rente muss zu solchen Zeiten ihren wichtigen Arzttermin absagen. Das ist die wahre Absicht, die hinter dem Taxigesetz „PBefG“ steckt, das von den neuen App-Anbietern als altmodisch und unzeitgemäß gegeißelt wird. Das PBefG wurde nicht geschrieben, um den Taxiunternehmer zu schützen, sondern um den Kunden zu schützen. Dieser Anspruch ist zeitlos. Er galt schon 1960, und er muss auch über das Jahr 2018 hinaus gelten. Das PBefG garantiert feste Preise (Tarifpflicht), eine 24/7-Verfügbarkeit (Betriebspflicht) und die Verlässlichkeit, dass jede Fahrt durchgeführt wird (Beförderungspflicht). Diese drei Pflichten sind die Säulen des Taxiverkehrs. Wenn man nur eine davon entfernt, stürzen auch die anderen ein. Dann haben Sie als Fahrgast keine Verlässlichkeit mehr. Das ist der Grund, warum wir Taxifahrerinnen und Taxifahrer dafür kämpfen, dass die Tarif, Betriebs- und Beförderungspflicht im PBefG nicht aufgehoben oder gelockert wird. Die anderen App-Anbieter wollen sich diesen Verpflichtungen nicht unterwerfen. Sie und ihre Partner betreiben ihre Fahrzeuge deshalb auch nicht als Taxi, sondern als Mietwagen mit Chauffeur. Ein Mietwagenchauffeur hat viele Rechte: Er darf den Fahrpreis frei bestimmen, hat also keine Tarifpflicht. Er darf aussuchen, welche Fahrten er machen will und welche nicht, hat also keine Beförderungspflicht. Er entscheidet seine Verfügbarkeitszeiten selbst, weil er keine Betriebspflicht hat. Würden Mietwagen-Apps den Markt beherrschen, müssten Bürger immer damit rechnen, dass eine Fahrt völlig überteuert abgerechnet wird, dass Bestellungen abgelehnt werden, weil sie zu kurz sind, oder dass erst gar keine Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Ein Mietwagenchauffeur hat aber auch viele Pflichten. So muss er beispielsweise nach jeder Fahrt zu seinem Firmensitz zurückfahren, solange er keinen neuen Auftrag hat. Er darf also nicht irgendwo am Straßenrand parken oder halten, bis neue Fahrgäste über seine App bestellen oder bei ihm direkt einsteigen. Er darf auch nicht so lange im Kreis fahren, bis er endlich eine neue Fahrt bekommt. Es gibt keine öffentlichen Warteplätze für Mietwagen. Die gibt es nur für uns Taxifahrerinnen und Taxifahrer. Wir Taxifahrer stehen an hunderten von Halteplätzen in der Stadt, immer in Ihrer Nähe, damit Sie jederzeit direkt bei uns einsteigen können – am Bahnhof, am Fußballstadion, vor Krankenhäusern, vor dem Theater, am U-Bahn-Ausgang. Wir warten an vielen Stellen in unseren Städten und Gemeinden, damit wir immer ganz schnell da sind, wenn Sie uns brauchen. Was uns große Sorgen macht: Wir warten an diesen Taxihalteplätzen in letzter Zeit immer länger, weil viele Mietwagenfahrer nicht, wie vorgeschrieben, nach einer Fahrt zu ihrem Firmensitz zurückkehren. Weil sie sich stattdessen irgendwo hinstellen oder so lange im Kreis fahren, bis sie von Ihnen bestellt werden. Sie als Kunde freuen sich dann natürlich, wenn der Uber-Wagen innerhalb von fünf Minuten da ist. Aber wussten Sie, dass ein per App bestellter Mietwagen nur deshalb so schnell da sein WARUM VERANTWORTUNGSBEWUSSTE POLITIKER DIE RÜCKKEHRPFLICHT NICHT AUFHEBEN DÜRFEN Rückkehrpflicht für Mietwagen bedeutet, dass ein Chauffeur nach Beendigung einer Personenbeförderung sofort und auf direktem Weg zu seiner Firmenzentrale zurückfahren muss. Sobald eine weitere Bestellung vorliegt (die nicht per App im Fahrzeug, sondern in der Firmenzentrale eingehen muss), kann der Chauffeur diese unverzüglich durchführen. Die Rückkehrpflicht ist also eine Regelung für den Fall, dass ein Chauffeur KEINEN neuen Fahrtauftrag hat. Was tut nun aber ein Mietwagenfahrer zwischen zwei Touren, wenn er nicht mehr zur Fimrenzentrale zurückfahren muss? Er bewegt sich dort, wo er schnell den nächsten Auftrag erwartet. Anders als Taxis darf der Mietwagenchauffeur aber an keinem Halteplatz warten, er darf auch keine Fahrgäste aufnehmen, die ohne Bestellung einsteigen. Also muss er so lange im Kreis herumfahren, bis er eine Bestellung per App bekommt. Untersuchungen in den USA, wo Uber und andere private Anbieter bereits den Markt übernommen haben, beweisen, dass dort der Verkehr rasant zugenommen hat. Selbst wenn manche Mietwagenfahrer anstatt zu kreisen auf Parkplätzen am Straßenrand warten, verschärft dies das Verkehrs- und Stauproblem der Innenstädte. Denn diese Parkplätze fehlen den Anwohnern, die dadurch länger suchend durch die Straßen fahren müssen. Jeder, der schon einmal hinter einem Auto im Schneckentempo hergefahren ist, das einen Parkplatz sucht, weiß, dass dies die größten Stauverursacher sind. Taxis fahren dagegen nach dem Ausstieg ihrer Kunden sofort zu einem nächstgelegen öffentlichen Halteplatz und warten dort auf die nächste Fahrt. Sie sorgen so für keinen Stau und nehmen auch keine öffentlichen Parkplätze weg. Der Wegfall der Rückkehrpflicht für Mietwagen würde also den Verkehr und die Umwelt nicht entlasten, sondern noch sehr viel stärker belasten als bisher.jh FOTOS: Simi / Taxi Times 6 JUNI-JULI/ 2018 TAXI

WETTBEWERB Jaroslaw Banah Taxifahrer seit 1985, 8 Kinder Mehmet Demir, Taxifahrer seit 1998, 4 Kinder Eduard Zakiev, Taxifahrer seit 1998, 2 Kinder Murat Gökçe (links), Unternehmer seit 2005, 2 Kinder, Mustafa Can, Fahrer seit 2000, 4 Kinder FOTOS: Simi / Taxi Times kann, weil er vorher gegen das Gesetz verstoßen hat? Hätten Sie auch 20 Minuten gewartet, wenn er von seinem Firmensitz losgefahren wäre? Wir glauben, sie würden dann lieber uns als ihre zuverlässigen und schnell erreichbaren Taxifahrerinnen und Taxifahrer bestellen. Unsere Konkurrenz handelt bewusst illegal. Vor allem die Uber-Partner wissen, dass sie kaum kontrolliert werden, und dass man ihnen einen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht nur schwer nachweisen kann. Sie schaffen sich einen eigenen rechtsfreien Raum und fordern gleichzeitig von der Politik, die Rückkehrpflicht aus dem PBefG zu streichen. Natürlich verrät man gegenüber der Politik nicht, dass man sich sonst weiterhin gesetzeswidrig verhalten „müsste“. Stattdessen argumentiert man, dass mit der Rückkehr zum Betriebssitz eines Mietwagenunternehmens unnötig die Umwelt verschmutzt und Staus verursacht würden. Diese Begründung hat einen großen Denkfehler (siehe nebenstehender Kasten). Wir Taxifahrerinnen und Taxifahrer appellieren an die Politiker des Deutschen Bundestags: Lassen Sie sich nicht durch einseitige Argumente dazu verleiten, das PBefG an die Wünsche kapitalstarker Großkonzerne anzupassen. Indem Sie das Taxi schützen, schützen sie nicht nur uns Taxifahrerinnen und Taxifahrer und unsere Familien und Kinder. Sie schützen auch Ihre Großmutter, Ihren Nachbarn und Ihre Wähler. Nur mit dem Taxi und seinen sich am Verbraucherschutz orientierenden Gesetzesrahmen wird individuelle Mobilität nicht zum Luxusgut der Gesellschaft, sondern bleibt weiterhin für alle zugänglich. Wir Taxifahrer und Taxifahrerinnen bitten aber auch unsere Fahrgäste um Unterstützung. Helfen Sie uns, dass das Taxi als Alternative und Teil des ÖPNV bestehen bleibt. Als eine Alternative, die zwar teurer ist als Bus und Bahn, aber trotzdem immer bezahlbar bleibt und Ihnen jederzeit zur Verfügung steht. Übrigens auch Ihnen, liebe Politikerinnen und Politiker – ganz egal, ob sie beruflich oder privat befördert werden wollen. Mit herzlichen Grüßen Ihre Taxifahrerinnen und Taxifahrer DAS LEXUS GS 300h VOLLHYBRID TAXI PREISGEKRÖNTER AUFTRITT Und noch ein Grund zum Feiern. Der Lexus GS 300h sichert sich bei der Wahl zum Taxi des Jahres in seiner Klasse den 1. Platz in der Kategorie „Emotion“. Die luxuriöse Hybridlimousine vereint emotionales Design und herausragende Effizienz. Und verweist damit bei Deutschlands größtem Taxi-Vergleich die Wettbewerber auf die Plätze. > Mehr entdecken auf lexus.de/taxi taxi heute, Ausgabe 5/2017, Seite 42–44 FOTOS: Stephan Berndt / Taxi Times, ZEICHNUNG: Karl Jilg LEXUS FORUM BERLIN M.C.F. Motor Company Fahrzeugvertriebsgesellschaft mbH Ollenhauerstraße 9–13 • 13403 Berlin • Tel.: 030 498808-7000 Stralauer Allee 44 • 10245 Berlin • Tel.: 030 498808-4200 www.lexusforum-berlin.de GS 300h Grundversion: Benzintriebwerk, 133 kW (181 PS), und Elektromotor, 105 kW (143 PS), Systemleistung 164 kW (223 PS), Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert 4,6/4,3/4,4 TAXI l/100 JUNI km, -JULI/ CO 2-Emissionen 2018 kombiniert 104 g/km. Kraftstoffverbrauch GS 300h 7 Luxury Line innerorts/außerorts/kombiniert 5,0/4,8/4,9 l/100 km, CO 2-Emissionen kombiniert 113 g/km. Abb. zeigt GS 300h Luxury Line mit Taxi-Paket.

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