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Taxi Times Berlin - Juli 2018

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WETTBEWERB Wiens

WETTBEWERB Wiens Taxikollegen durften sich nur zwei Tage lang über das Verbot der Uber-App freuen. UBERX: WIEN WIRD WIE BERLIN Wie gewonnen, so zerronnen. Ganze zwei Tage musste Uber seine App in Wien abschalten, danach ging es mit einem Trick einfach weiter. Die Vorgehensweise erinnert an München. Als im April das Wiener Handelsgericht eine Einstweilige Verfügung erließ und Uber zwang, seine Services UberBlack, -Van und UberX abzuschalten, war die Freude beim Taxigewerbe groß, besonders beim Kläger Christian Holzhauser, dem Geschäftsführer der Wiener Taxizentrale 40100. Uber halte sich nicht an die geltenden Gesetze und Verordnungen der Stadt Wien und agiere wettbewerbswidrig, argumentierte die Zentrale, die über 1.000 legale Taxis allein in der Hauptstadt Österreichs disponiert. Fahrzeuge im Auftrage des amerikanischen Anbieters verstießen gegen die Rückkehrpflicht und würden Fahrgäste auch außerhalb der Gemeinde des Betriebssitzes aufnehmen. Das Handelsgericht drohte bei Zuwiderhandlung eine Strafe von bis zu 100.000 Euro je Einzelfall an. Uber war zunächst einmal gezwungen, seine App stillzulegen. Fahrgäste konnten kein Fahrzeug mehr bestellen. Es folgten turbulente Tage. Die Presse berichtete ausführlich, der Das Warten auf den nächsten Auftrag bezeichnen Uber- Fahrer als „Pause“. Facebook-Account der 40100 wurde mit dermaßen vielen Hasskommentaren übersät, dass Holzhauser die Seite schließen musste. Die wirtschaftsliberale Partei NEOS rief mit markigen Sprüchen zur „Rettung Ubers“ auf und wetterte in den Medien gegen eine vermeintliche Innovationsfeindlichkeit. Doch der wahre Knalleffekt folgte zwei Tage später: Uber ging an einem Freitagabend um 19 Uhr wieder online. Nur wenige Stunden nach dem Verbot war das Unternehmen der Meinung, man könne getrost wieder Fahrten vermitteln – an Partner, die garantiert nicht gegen die Rückkehrpflicht verstoßen würden. Schließlich hätten sich in den letzten beiden Tagen sämtliche Uber-Partner zu neuen Österreich-Regeln verpflichtet. Die Geschäftsbedingungen wurden um einen entscheidenden Punkt erweitert. Konkret heißt es darin für die Fahrer bzw. Mietwagenfirmen: „Wenn Sie oder Ihre Fahrer keinen Folgeauftrag von Ihrem Betriebssitz erhalten, dürfen Sie sich nicht irgendwo hinstellen und auf den nächsten Auftrag warten oder in der Stadt herumfahren. Sie oder Ihre Fahrer müssen zum Betriebssitz zurückfahren.“ Uber schiebt damit die komplette Verantwortung auf die Partner ab, die als eigenständige Mietwagenunternehmer agieren. Eine Methode, die in Berlin nur allzu bekannt sein dürfte – und die nach nur wenigen Tagen in Wien schon genau die gleichen Folgen hatte, wie man sie in Berlin seit Jahren beobachten kann. Kein Uber-Partner hält sich an die Rückkehrpflicht. Gegenüber ‚kurier.at‘ berichteten Mietwagenfahrer ganz ungeniert, wie sie die Regeln umgehen. Sie würden eben nicht zum Betriebssitz zurückfahren, sondern das Warten auf den nächsten Auftrag als „Pause“ deklarieren oder sich sehr viel FOTO: Taxi Times 8 JUNI-JULI/ 2018 TAXI

WETTBEWERB Mitte April hatten die Taxikollegen noch gegen Uber demonstriert. Rund vier Wochen später verbot ein Gericht die App. FOTO: Taxi Times Zeit lassen. Offenbar ist es auch möglich, durch ein Aus- und wieder Einloggen aus der App schneller einen Fahrauftrag zu erhalten. Uber, das eine Revision der Verfügung beantragt hat, wäscht seine Hände in Unschuld und macht sich nicht einmal die Mühe, das Fehlverhalten zu leugnen. Im ‚kurier.at‘ sagte eine Sprecherin, dass man die Einhaltung der Gesetze nicht kontrolliere. WÄRE UBER OHNE RECHTSVERSTÖSSE LEBENSFÄHIG? Muss man ja auch nicht, das ist Aufgabe der Behörden. Und auch hier sind die Parallelen zu Berlin frustrierend, denn Verstöße gegen die Rückkehrpflicht lassen sich nun einmal sehr schwer dokumentieren und sanktionieren. Obwohl in Wien (wie auch in Berlin, das ist die nächste Parallele) die Fahrer die täglichen und nächtlichen Verstöße mit Fotos und Dashcameras festhalten, ändert sich nichts. Am Wiener Flughafen sei ihre illegale Bereitstellung zwar durch die Polizei unterbunden worden, allerdings hielten die Fahrer ihre Fahrzeuge dann in der Nähe an anderen Orten bereit oder kreisten in der Erwartung eines neuen Auftrages umher, berichten Taxifahrer. Berliner Kollegen können sich nur zu gut vorstellen, wie das in Wien abläuft. Trotzdem macht das aktuelle Wiener Urteil dem Taxi 40100-Rechtsanwalt und Wettbewerbsspezialist Dieter Heine große Zuversicht. Ubers Geschäftsmodell „wird zerbrechen, sobald es im legalen Rahmen durchgeführt werden muss.“ Gesetzesverstöße wohnten dem System inne; ohne gegen die Auflagen zu verstoßen, würde das Geschäft noch unwirtschaftlicher, als es durch die Dumpingpreise ohnehin schon ist. Diese Bedingungen, die die Unternehmer zu ihrem illegalen Handeln treiben, würden den Mietwagenunternehmen jedoch vom übermächtigen Vertragspartner diktiert. Ob in München, Basel, Berlin oder Paris, die Probleme ähneln sich. Je genauer allerdings die Gerichtsurteile ausfallen würden, desto enger würde es, sagte Heine. Je mehr Uber und seine Erfüllungsgehilfen zur Einhaltung der Gesetze gezwungen würden, desto unattraktiver wird der Betrieb. Man werde in Kürze ausreichend Beweise vorlegen können, dass Uber sein System nicht bzw. nicht nachhaltig genug geändert habe. Die Änderungen der Geschäftsbedingungen seien nicht viel mehr als eine Abschreckung gewesen. Auf Basis dieser Beweise wird Heine den Vollzug der angedrohten Strafen beantragen. Adressat ist hier erst mal der Vermittler Uber und nicht die einzelnen Mietwagenunternehmen. Der Experte für Handels- und Wettbewerbsrecht hält es für unwahrscheinlich, dass das Gericht Uber erlauben wird, die Verantwortung auf die Mietwagenunternehmen abzuwälzen und sieht seine Haltung gestützt durch die Rechtsprechung des EuGH. KANN EINE STRAFANDROHUNG, DIE KAUM DIE PORTOKASSE BETRIFFT, ABSCHRECKEN? Gerichte entscheiden normalerweise innerhalb von zehn Tagen über solche Fälle. Dem amerikanischen Appbetreiber mit Sitz in Amsterdam drohen dann bis zu 100.000 Euro Strafe, und zwar pro Einzelfall. Die Berliner Taxikollegen werden ganz besonders die Daumen drücken. Und dann darauf hoffen, dass ein juristisch gescheitertes Modell UberX auch in Berlin endlich und endgültig verboten wird. jh/prh BERLINS TAXIVERTRETUNGEN: INNUNG DES BERLINER TAXIGEWERBES E. V. Persisustraße 7 10245 Berlin Tel. Sekr.: +49 (0)30 / 23 62 72 01 Tel. Kasse: +49 (0)30 / 23 62 72 02 Telefax: +49 (0)30 / 23 62 72 03 E-Mail: info@taxiinnung.org www.taxiinnung.org www.facebook.com/taxiinnung TAXIVERBAND BERLIN BRANDENBURG E. V. Franklinstraße 18 10587 Berlin Tel. Sekr.: +49 (0)30 / 24 33 54 08 Tel. Kasse: +49 (0)30 / 86 09 07 70 E-Mail: taxiverband@t-online.de www.taxiverband-berlin.de TAXI DEUTSCHLAND BERLIN E. V. Persiusstraße 7 10245 Berlin Tel. Sekr.: +49 (0)30 / 202 02 13 10 Fax: +49 (0)30 / 202 02 13 11 E-Mail: berlin@taxideutschland.eu www.taxideutschland.eu www.facebook.com/taxi.deutschland.eu Presserechtlich verantwortlich für Beiträge auf Seiten des Taxi-Gremiums: Detlev Freutel (TVB), Leszek Nadolski (Innung), Ertan Ucar (TD) TAXI JUNI -JULI/ 2018 9

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