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Taxi Times Berlin - Oktober 2016

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FISKALTAXAMETER

FISKALTAXAMETER Infoveranstaltungen, wie hier von Taxi Deutschland zum Fiskaltaxameter, sind derzeit immer gut besucht. AB 2017 NUR NOCH MIT FISKALTAXAMETER Unabhängig von aktuellen gesetzlichen Bestrebungen machen die Berliner Finanzverwaltung und das LABO jetzt schon Ernst. Sie kündigen ab Januar verstärkte Kontrollen an. Der im Frühjahr vorgelegte Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Unternehmerschaft verunsichert. Gerade hatte man noch geglaubt, zum 1. Januar 2017 seien alle Übergangsfristen abgelaufen und Fiskaltaxameter zwingend vorgeschrieben, da werden eine neue Zertifizierung und ein Gesetz angekündigt, das frühestens 2020 wirken könn te. Was ist bis dahin? Entsprechend ratlos wirkten denn auch die zahlreich erschienenen Unternehmer bei einer Infoveranstaltung von Taxi Deutschland Ende September in Berlin. Dr. Kaden (IHK), Michael Ströh (Linne + Krause und Mitverfasser des Taxi- Gutachtens) sowie Özgür Mergün (Starksoft Deutschland GmbH) erläuterten die rechtlichen Rahmenbedingungen und erklärten, mit welchen technischen Möglichkeiten Unternehmer die Vorgaben erfüllen. Am Ende gaben alle den Rat, sofort auf das INSIKA-System umzusteigen. Denn gerade in Berlin, unter dem Eindruck des verheerenden Ergebnisses des Taxigutachtens, machen die Behörden dem Gewerbe eindeutige Vorgaben. Das BMF-Schreiben vom 26. November 2010 zur „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ regelt eindeutig, dass ab dem 1. Januar 2017 Einzeldaten vollständig und unveränderbar, jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar vom Taxameter aufgezeichnet und aufbewahrt werden müssen. Sogenannte Fiskaltaxameter gewährleisten das, besonders geeignet ist das INSIKA-Verfahren. VERSPÄTET, SCHLECHT GEMACHT, UNSICHER Da das BMF-Schreiben lediglich eine interne Handlungsanweisung für die Prüfstellen darstellt, ist es, wenn auch technisch klar definiert, rechtlich betrachtet unsicher. Deshalb auch Schäubles Entwurf. Damit soll Rechtssicherheit geschaffen werden. Doch die Maßnahme kommt nicht nur zu spät, sie ist nach Ansicht des Finanzausschusses, der den Bundesrat bei seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsprozess berät, handwerklich schlecht gemacht und „ungeeignet, den Steuerbetrug bei Bargeschäften durch systematische Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen wirksam und schnell zu bekämpfen“. Der Ausschuss sieht „gra vierende konzeptionelle Mängel, die zu erheblichen Sicherheitslücken führen“. Notwendig sei eine Erweiterung der im Gesetzentwurf vorgesehenen technischen Lösung um INSIKA, einem vollständig spezifizierten, fertig entwickelten und erprobten Verfahren. Es kann preiswert ohne Patente und Lizenzkosten unverzüglich von allen Taxameter-Herstellern genutzt werden. Der im Gesetzentwurf beschriebene angestrebte Schutz könne auch durch den Einsatz einer standardisierten Signaturerstellungseinheit als Sicherheitseinrichtung hergestellt werden. KONKRETE LÖSUNG FEHLT IM GESETZENTWURF Empfohlen wird ausdrücklich das INSIKA-Verfahren, bei dem „jeder einzeln aufgezeichnete Geschäftsvorfall durch eine sichere Signaturerstellungseinheit mittels eines kryptografischen Verfahrens digital signiert“ werde. „Die signierten Teile des Datensatzes“ würden „zusammen mit der Signatur und den unsignierten Teilen des Datensatzes“ so gespeichert, „dass sie insgesamt jederzeit maschinell auswertbar und unverzüglich lesbar gemacht werden können“. Die Ergänzung um das praxisbewährte INSIKA-Verfahren böte den Unternehmen eine „konkrete Lösungsmöglichkeit“, die im Gesetzentwurf fehle. Rückenwind erhält dieser Vorschlag durch eine fast zeitgleiche Veröffentlichung der Bundesdruckerei, worin die INSIKA-Smartcard als „den höchsten Sicherheitsanforderungen an aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle entsprechend“ gelobt wird, „speziell den internationalen Standards für Signaturerstellungseinheiten und allen grundsätzlichen Anforderungen der Finanz verwaltung“. Weiterhin bittet der Bundesrat, die vorgesehenen Sicherungsverfahren auch für alle kassenähnlichen Systeme einzuführen. Das würde dann neben Taxametern auch die Wegstreckenzähler in Mietwagen miteinbeziehen. Da auch die MID-Richtlinie ausschließlich für Taxameter gilt, ist diese Erweiterung für das Taxigewerbe extrem wichtig. Sonst droht eine Verlagerung der illegalen Machenschaften aus dem Taxigewerbe in den Mietwagenbereich. Es sollen schon Unternehmer dabei sein, dies mithilfe von Firmen wie Uber vorzubereiten. Setzen sich die Vorschläge des Finanzausschusses FOTO: Hüseyin Koçak 10 OKTOBER / 2016 TAXI

FISKALTAXAMETER im Bundesrat durch und folgt ihnen der Gesetzgeber, ergibt Schäubles später Gesetzentwurf letzten Endes doch noch Sinn. Unabhängig von all diesen gesetzlichen Bestrebungen macht die Berliner Steuerbehörde jetzt schon Ernst und kündigt bereits ab Januar verstärkte Kontrollen an. Keinen Fiskal-Taxameter einzusetzen, wird als schwerer Verstoß gegen die steuerrechtlichen Pflichten gewertet. Die Senatsverwaltung für Finanzen erklärt unmissverständlich: „Zusätzlich zu den bisherigen Prüfungsmaßnahmen wird die Steuerverwaltung ab dem 1. Januar 2017 den Betrieb eines Taxis ohne Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und die gesetzlichen Folgerungen ziehen.“ KONZESSIONSENTZUG DROHT Die Steuerverwaltung wird auch das Instrument der Umsatzsteuer- (Kassen-)Nachschau nutzen, die ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden kann. Neben möglichen Hinzuschätzungen droht auch ein Konzessionsentzug, denn die Finanzbehörde wird das LABO zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des betreffenden Unternehmers informieren. Der Kassennachschau unterliegt auch die Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes des elektronischen Aufzeichnungssystems. Wenn die bei der Kassen-Nachschau getroffenen Feststellungen hierzu Anlass geben, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung nach § 193 übergegangen werden. Alle Berliner Taxibetriebe, die kein böses Erwachen erleben und mit einem guten Gefühl die nächste Konzessionsverlängerung beantragen wollen, sollten diese Ankündigungen dringend ernst nehmen und jetzt handeln, wenn dies in kluger Voraussicht nicht ohnehin schon geschehen ist. sb NEUE RÄUME FÜR NEUE KUNDEN Die Berliner Firma Starksoft, Datendienstleister für INSIKA-relevante Kassen- und Fiskaltaxameterdaten, hat Ende September das Taxigewerbe in ihre neuen Räumlichkeiten in der Flottwellstraße 14 in Tiergarten eingeladen. Die alten Räume waren aus Platzgründen und wegen der wachsenden Anzahl an Kunden nicht mehr groß genug. Da die Berliner Finanzverwaltung ab 1. Januar 2017 verstärkte Kontrollen bei den Betrieben ankündigt, die kein INSIKA- oder ein ähnliches Verschlüsselungsverfahren anwenden, rechnet Starksoft- Geschäftsführer Özgür Mergün mit ver stärkter „Speicherarbeit“ für sich und sein Team. Aus Sicht der Kunden sind die neuen Büroräume nicht nur wegen der größeren Fläche eine Verbesserung, es gibt vor dem Büro auch bessere Parkmöglichkeiten. Die Einladung von Özgür Mergün nahm auch Dr. Lutz Kaden von der IHK Berlin an. Auch Taxiunternehmer aus anderen Bundesländern waren zur Einweihung extra nach Berlin gekommen. hs MAMA HAT MAL WIEDER ORDENTLICH GETANKT.

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