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Taxi Times München - 4. Quartal 2023

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DIALOG ZUVERSICHT UND

DIALOG ZUVERSICHT UND PLÄNE BEIM IHK-TAXI-DIALOG Das Taxi in München hat viele gewerbe- und wirtschaftspolitische Themen. Angesprochen werden sie beim Taxi-Dialog, an dem neben Gastgeber IHK auch Behörden und Taxivertreter teilnehmen. Das letzte Treffen des IHK-Taxi-Dialogs am 11. Oktober war ein wenig „überschattet“ von der damals noch frischen Ankündigung von Katrin Habenschaden, sich vom Posten der Zweiten Bürgermeisterin zurückzuziehen. Frau Habenschaden war immerhin diejenige, die nicht nur die Neuauflage der Münchner E-Taxi-Förderung vorangetrieben hatte, sie hatte in diesem Zusammenhang auch die Gespräche zwischen Taxigewerbe und Politik inklusive Behörden ins Leben gerufen – eine Initiative, die seitdem unter der Regie der Industrie- und Handelskammer fortgeführt wird. Doch der Schatten lag nur kurz über der Veranstaltung, denn schnell wurde klar, dass es auch ohne die Zweite Bürgermeisterin weiterhin gemeinsame Bemühungen um gute Lösungen für die Herausforderungen der Taxibranche gibt. Das betrifft nicht nur die E-Mobilität des Taxis, sondern auch viele weitere Themen. So wurde beispielsweise über die Erfahrungen mit den sechs Wochen zuvor eingeführten Festpreisen mit Tarifkorridor diskutiert. Seit 1. September 2023 kann ein Fahrgast eine Taxifahrt bestellen und hat dabei die Wahl, die Fahrt am Ende klassisch per Taxameter abzurechnen oder vorab einen festen Preis angeboten zu bekommen. Das Zwischenfazit der Gewerbevertreter fiel positiv aus: „Die Kunden finden das gut“, beobachtet Florian Bachmann vom Taxi Verband München. Christian Hess von der IsarFunk Taxizentrale sieht die Branche damit „auf dem richtigen Weg in die richtige Richtung“. AUS DEN ERFAHRUNGEN LERNEN Die Vertreter des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR) bekräftigten ihre Absicht, die Einführung des Festpreises für bestellte Fahrten zu evaluieren. Evaluieren bedeutet, dass man alle bisher gemachten Erfahrungen auf den Prüfstand stellt, bewertet und gegebenenfalls Verbesserungen vornimmt. Für die deutschlandweite Pilotkommune gilt es, aus den Erfahrungen zu lernen und gegebenenfalls Änderungen am Regelwerk vorzunehmen. Daher wurden während des IHK-Dialogs auch die Kritikpunkte diskutiert, die man als noch nicht zufriedenstellend bewertet. Bei der Kalkulation des Angebotspreises etwa wird allein auf die Wegstrecke abgestellt, ohne eine Zeitkomponente zu berücksichtigen. Dies sollte man noch einmal überdenken – in Anbetracht dessen, dass gerade München mit seinen vielen Baustellen als „Stauhauptstadt“ Deutschlands gilt. Nach Einschätzung von Thomas Kroker, Vorstand der Taxi München eG, liegt die Wartezeitkomponente einer klassischen Taxameter-Taxifahrt in München bei durchschnittlich rund 8 Prozent. Das Gewerbe solle auskömmlich betrieben werden können, wobei der Referenzwert einer solchen Berechnung der Ertrag nach Taxameter sei. Diskutiert wurde beim Taxi-Dialog auch die Handhabung und Auslegung der Vorgabe „kürzeste Wegstrecke“ als Grundlage der Fahrpreisberechnung einer Festfahrt. Der Leiter des KVR-Taxibüros merkte dazu an, dass zwar „kürzestmöglich“ gemeint sei, man aber mit dem Fahrgast auch Anderweitiges, z. B. „schnellste Wegstrecke“, vereinbaren kann. Die ersten Erfahrungen der Taxi München eG dazu: Nur bei gut drei Prozent der Fahrten würde die geplante Wegstrecke nicht passen. Bei der Frage des Tarifkorridors sehen die Teilnehmer am Taxi- Dialog durchaus Korrekturoptionen. Eine Anpassung der Breite und Lage des Korridors, in dem sich der fest vereinbarte Taxipreis FOTOS: Hale, Semitron 12 4. QUARTAL 2023 TAXI

DIALOG FOTO: Axel Rühle bewegen darf (aktuell von minus fünf Prozent bis plus zwanzig Prozent), ist denkbar. Doch selbst ein gut funktionierender Festpreis für Taxi-Bestelltfahrten ist nur die halbe Miete beim Streben nach Wettbewerbsgleichheit mit all jenen Unternehmern, die jenseits der Legalität taxiähnlichen Verkehr durchführen. Allen Beteiligten ist hinlänglich bekannt, dass insbesondere international tätige Mobilitätsplattformen wie Uber und Bolt mit irregulärem bzw. illegalem Mietwagenverkehr ihr Geschäft in der Stadt München betreiben. Rückkehrpflicht, Steuergesetze und Sozialabgabenpflicht werden systematisch missachtet. Diese Verkehre gehen zulasten des (regulierten) Taxigewerbes und legal agierender Mietwagenunternehmen. SCHULUNGEN DER STADTVERWALTUNG Zur Sensibilisierung des Problems bietet die Münchner Stadtverwaltung Schulungstermine an. Fragen zum Genehmigungsverfahren und der Gewerbeaufsicht sollen mit den Kolleginnen und Kollegen der umliegenden Landkreise und Städte näher erläutert werden. Der Bezirk Oberbayern ist seit Längerem von der Stadt informiert. Auch dem Bayerischen Verkehrsministerium ist das Problem bekannt. Angedacht wurde beim Taxi-Dialog auch die Option, dass die IHK-Organisation über die Bundeskammer DIHK in Berlin gegenüber der Politik aktiv wird. Parallel zu diesen Bemühungen muss auch die Einführung und Vorgabe eines Mindestpreises für Mietwagenfahrten weiter vo rangetrieben werden. Die Novellierung des PBefG im Jahr 2021 eröffnet die Möglichkeit, regulierend einzugreifen, um einen fairen Wettbewerb zwischen Taxi und Mietwagen zu gewährleisten. Beide Formen der Personenbeförderung erbringen aus Kundensicht ein und dieselbe Beförderungsleistung. Die beiden städtischen Referate KVR und MOR (Mobilitätsreferat) versicherten, weiter intensiv an der tariflichen Regulierung des Mietwagenverkehrs zu arbeiten. Man möchte einen Vorschlag so rechtssicher wie möglich ausgestalten, teilten die anwesenden Vertreter dieser beiden Referate mit. Zu klären ist, was aus rechtlicher Sicht möglich ist und wie eine solche Regulierung konkret ausgestaltet sein könnte. Dabei geht es vor allem um die Definition der „Gefährdung des öffentlichen Verkehrsinteresses“. Dieser Begriff taucht im Paragraf 51a des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) auf und wird als Voraussetzung genannt, damit eine Kommune überhaupt berechtigt ist, einen Mindesttarif für Mietwagen einzuführen. Bedauerlicherweise ist die bundesgesetzliche Vorgabe hier wenig hilfreich formuliert, zudem hat die Bundespolitik keinerlei Auslegungshinweise gegeben. Trotz der damit verbundenen rechtlichen Unsicherheit will man von städtischer Seite bei diesem Vorhaben unterstützen. Auch die Taxikommission soll bei ihrer Sitzung im Dezember eine klare Empfehlung aussprechen. jh WIE IN EINEM SCHLECHTEN FILM Ubers Geschäftsmodell ist auf Betrug und Gesetzesbruch aufgebaut. Da aber genügend Kapital vorhanden ist, kann man sich trotzdem als Sponsor eines wichtigen Kulturereignisses präsentieren. Meist passiert es in Filmen, dass der Schwache über den Stärkeren und das Gute stets über das Böse siegt. Doch die Realität sieht anders aus, vor allen Dingen dort, wo der Glanz und Glimmer der Filmbranche aufeinandertreffen. Beispielsweise bei den jährlichen Internationalen Filmfestspielen in Berlin, bekannt als Berlinale. Als dort letztes Jahr erstmals Uber als einer der Sponsoren auftrat, war die Empörung in der Taxibranche groß. Verhindern konnte man das Sponsoring im Februar damals nicht, aber immerhin sahen sich die so gescholtenen Veranstalter diesmal in der Pflicht, rund drei Monate vor der nächsten Berlinale die örtlichen Taxivertreter zu einem Gespräch einzuladen. Doch Mariëtte Rissenbeek, Geschäftsführerin der Internationalen Filmfestspiele Berlin, erklärte gleich zu Gesprächsbeginn, dass man bei der kommenden 74. Berlinale vom 15. bis 25. Februar wieder mit Uber als Sponsor zusammenarbeiten werde, obwohl man sich durchaus bewusst sei, dass die Kooperation mit dem US-Fahrdienst Uber nicht gut ankomme. Der Berlinale-Chefin sei klar, dass das Taxigewerbe den Fahrdienst mindestens ebenso gut umsetzen könne wie der Uber-Generalpartner Thomas Mohnke, und sie hätte auch nichts dagegen, ausschließlich auf Taxis zu setzen, doch könne man nicht auf die 600.000 Euro verzichten, mit denen der US-Konzern die Filmfestspiele unterstütze. Daher habe man sich zu einem erneuten Sponsoren-Jahresvertrag entschlossen. Die Hoffnung, die Kulturverantwortlichen hätten ein Einsehen und würden sich von Uber als Sponsor trennen, wurde damit enttäuscht. Da half es dann auch nicht, dass die Berliner Taxivertreter noch mal intensiv darüber aufklärten, dass Uber für Lohndumping und Rechtsverstöße stehe. Der Projektleiter in der Sponsoring-Abteilung der Berlinale entgegnete da rauf lediglich, man müsse sich an die Unschuldsvermutung halten und den Zusagen Mohnkes glauben, dass alles nach Recht und Gesetz ablaufe. Immerhin wollen die Veranstalter zumindest jetzt so weitgehend wie möglich mit dem Taxigewerbe zusammenarbeiten und nach dessen Wünschen und Anliegen fragen. Sobald im Berliner Taxitarif ein Preiskorridor in Kraft trete, könne man beispielsweise einen Flughafentransfer in ein Gesamtangebot für Berlinale-Besucher aufnehmen. Für viel Geld erkauft sich Uber die Aufmerksamkeit bei Filmemachern und den Filmschauenden. jh TAXI 4. QUARTAL 2023 13

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