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Taxi Times München - 4. Quartal 2023

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E-TAXI-FÖRDERUNG BEI

E-TAXI-FÖRDERUNG BEI TOYOTA MACHT DER VOLLELEKTRISCHE BZ4X DAS RENNEN Obwohl nach wie vor die klassischen Hybrid-Modelle von To yota bei den Taxiunternehmern sehr beliebt sind, kann der Toyota- Taxi-Spezialist Atilla Döger vom Münchner Autohaus DIT auch Anfragen für E-Taxis bedienen. Neben zwei elektrischen Vans ist auch das elektrische SUV bZ4X als Taxi erhältlich. Besonders der bZ4x ist bereits sehr gut bei den Münchner Taxiunternehmern angekommen. Zwei Mehrwagenbetriebe haben die Umrüstung der Fahrzeuge in Auftrag gegeben. Für den Einsatz des bZ4X sprechen aus Unternehmersicht besonders die großzügigen Garantiebedingungen. So gibt der Hersteller bis zu 10 Jahre oder 1.000.000 Kilometer(!) Garantie auf die Hochvoltbatterie. Zu den Lieferfristen äußert sich Döger optimistisch: „Wie die meisten Toyota-Taxis können wir den bZ4X kurzfristig ausliefern.“ Klassisch ab Werk wird der Wagen bei INTAX umgerüstet, alternativ ist jetzt auch eine Umrüstung vor Ort bei dem Münchner Umrüstbetrieb ER-TAX Verkaufsleiter Fleet & Business/e-Mobility Wasserstoff Werner Gaschler und Taxi-Verkaufsberater Atilla Döger vor dem bZ4X. (vlnr.) möglich (siehe auch Seite 5). Das bietet einerseits nicht nur den Ortsvorteil, sondern soll auch relativ kurzfristig möglich sein. sg dann noch konkret folgende Unterlagen vorgelegt werden (jeweils in Kopie): Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung oder Leasingvertrag, der Fahrzeugschein mit einem Nachweis über die Fahrzeugidentifikationsnummer sowie ein Auszug aus der Genehmigungsurkunde zur Personenbeförderung. Das geförderte Fahrzeug muss für die Dauer von drei Jahren in Betrieb sein. Wird der Wagen vor Ablauf der Haltefrist nicht mehr als Taxi in München genutzt, beispielsweise weil das Leasing ausläuft oder weil die Genehmigung zur Personenbeförderung widerrufen wird, dann muss der Förderbetrag anteilig zurückerstattet werden. Einzige Ausnahme: Wenn das E-Taxi vor Ablauf der Haltefrist einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet, wird von einer Rückerstattung abgesehen. Übrigens: Anders als in Hamburg und Berlin werden in München keine Wasserstofftaxis gefördert. Auch Taxis mit Reichweitenverlängerer oder Plug-in-Hybride sind kategorisch ausgeschlossen. Auch wird es in München keine weitere „Motivation“ für das Taxigewerbe geben, seinen Fuhrpark auf E-Taxi umzustellen. Politischen Druck nach dem Vorbild von Hamburg, so hat man dem Taxigewerbe versichert, will man in München nicht machen. Die Hansestadt hat nämlich den Entschluss gefasst, dass ab Januar 2025 keine neuen Verbrenner-Taxis mehr konzessioniert werden können. Davon will man in München absehen. Einen anderen wichtigen Aspekt übernimmt man dagegen von den anderen Millionenstädten, denn anders als bislang soll neben dem E-Taxi auch der Aufbau einer entsprechenden Ladeinfrastruktur gefördert werden. LADEINFRASTRUKTUR Ziel ist es, eine Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu errichten, die exklusiv dem Taxigewerbe vorbehalten ist. Die Pläne sind bereits so weit fortgeschritten, dass man beschlossen hat, im Westend den Taxistand Ganghoferstraße um den Bereich der Ladesäule zu erweitern. Zudem will die Stadt München Grundstückeigentümer dafür gewinnen, auf ihrem privaten Grund eine exklusive Schnellladesäule zu errichten. Diese Vorgehensweise fußt exakt auf der Erkenntnis der Hamburger Genehmigungsbehörde, die ihrerseits in der Hansestadt auf Grundstückseigentümer zugeht, um so die bürokratischen Schwierigkeiten zu umschiffen, die zwangsläufig entstehen, wenn eine Ladesäule auf öffentlichem Grund errichtet werden soll. Dass man in München, was die Ladeinfrastruktur angeht, nicht gerade auf der Sonnenseite steht, zeigen die jüngsten Ereignisse bei einem Ausschreibungsverfahren. Ganze drei Jahre hat es gedauert, bis in der Stadtverwaltung ein formaler Fehler in der Ausschreibung für den Aufbau und Betrieb von 2.700 neuen städtischen Ladesäulen aufgefallen ist. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, hat ein formaler Fehler dafür gesorgt, dass die Ausschreibung, die bereits drei Jahre lief, nicht weitergeführt wird, sondern alles wieder bei null beginnt. Da die Münchner E-Taxis zu einem nicht geringen Teil auch auf die AC-Ladesäulen der SWM angewiesen sind, zeigt dieser peinliche Fehler, wie dringend man eine exklusive E-Taxi-Ladeinfrastruktur benötigt, die den Strom zu einem langfristig kalkulierbaren Preis anbietet. FOTO: Taxi Times, freepik.com 8 4. QUARTAL 2023 TAXI

E-TAXI-FÖRDERUNG Nach 2018 wird auch am 13. Januar 2024 wieder ein E-Taxitag stattfinden. DIE RICHTIGEN E-TAXIS Es gibt aus Taxisicht aber auch Bereiche, die sich im Laufe der Jahre deutlich verbessert haben. Nach Inkrafttreten der ersten E-Taxi-Förderung war es extrem schwierig, ein Fahrzeug zu finden, das neben einer praktikablen Reichweite auch mit einer Taxiumrüstung zu haben war. Eine Novelle des Eichrechts hatte vielen Fahrzeugen einen Riegel vor den Taxieinsatz gesetzt. Heute sieht die Situation wieder anders aus. Mittlerweile gibt es für jeden Einsatzzweck und Geldbeutel ein passendes E-Fahrzeug. Als besonders engagiert stechen dabei Kia, Hyundai, Volvo und Toyota hervor. Sie haben mehrere Fahrzeuge im Angebot. Auch Volkswagen hat mit dem ID.4 ein Auto, das sehr erfolgreich als Taxi eingesetzt wird. Die ID-Taxis sind jedoch (noch) nicht ab Werk als Taxi erhältlich. Auch bei den Taxiunternehmern hat sich einiges getan. So ist die Reichweite mittlerweile nicht mehr das Thema Nummer eins. Viel wichtiger ist mittlerweile die Effizienz, denn man musste wegen der Energiekrise auch lernen, dass der Strom nicht nur aus der Steckdose kommt, sondern auch einen Preis hat. Und der muss mit einem Diesel- Taxi mithalten können. Waren die Autos zu Beginn auch häufig sehr stark motorisiert, gibt es nun auch immer wieder interessante Einstiegsmodelle. Auch etwaige lange Lieferzeiten, die sowohl Verbrenner als auch E-Autos betroffen haben, sprechen nicht mehr gegen den Einsatz eines E-Taxis. Die Hersteller haben also das Taxigewerbe auch als Kunde für vollelektrische Autos erkannt. Viele neue Modelle sind bereits im Vorlauf und stehen kurz davor, mit einem Taxipaket erhältlich zu sein. Um einen Überblick über die verschiedenen Förderungen, E-Taxi-Modelle und Ladeinfrastruktur zu erhalten, plant der Landesverband Bayern in Kooperation mit der IHK einen Münchner E-Taxitag. Dieser findet am 13. Januar zwischen 10 und 14 Uhr Uhr im Prüfzentrum des ADAC-Südbayern statt. Genauere Informationen zur Veranstaltung werden demnächst unter www.taxi-times.com/taxitermine nachzulesen sein. sg DOPPELT ABSAHNEN Wie es bei Förderungen üblich ist, muss dem Antrag immer eine sogenannte De-minimis-Erklärung beigelegt werden. Diese Erklärung dient dazu, bereits in Anspruch genommene Förderungen offenzulegen und so etwaige Doppelförderungen zu vermeiden. Bei der neuen E-Taxi- Förderung gibt es allerdings eine ganz besondere Ausnahme. Das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) weist ausdrücklich darauf hin, dass die E-Taxi-Förderung auch mit der Inklusionstaxi-Förderung kombiniert werden kann. Nimmt man beide Förderungen in Anspruch, können bis zu 21.000 Euro an Fördergelder beansprucht werden. sg SEI-03M Mehr als eine reine Signierbox! TSE-konform mit SEI-03M Aktuelle HALE Taxameter / Wegstreckenzähler einfach weiterverwenden! Keine Taxameter-Eichung erforderlich – Software-Update auf der SEI-03M genügt (Ausnahmen siehe www.hale.at/de-de/tse) Die Zukunft im Taxi. SEI-03M – mehr als eine Signierbox: Die TSE-Karte für die SEI-03M gibt’s stressfrei beim HALE Kundendienst. FOTOS: Taxi Times, pixabay Signiert Belegdaten direkt im Taxi – und sendet diese gleich ans HALE Datencenter Zusatzeingaben durch den Fahrer möglich: Pauschalpreise, Fahrttypen, Zahlarten, Verrechnungskunden HALE electronic GmbH | A-5020 Salzburg | Email: vertrieb-d@hale.de www.hale.de | www.dachzeichen.de www.hale.at/de-de/sei-03m TAXI 4. QUARTAL 2023 9

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