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Taxi Times München - April 2015

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PERSONALIEN TITELTHEMA

PERSONALIEN TITELTHEMA Dieter Schlenker, Vorsitzender der Taxi Deutschland eG. U WIE UNGESETZLICH Sascha Bors, aka Sash: der Mann, der übers Taxi schreibt. Nach diversen Niederlagen vor den Verwaltungsgerichten ist UberPOP nun auch von einem Zivilgericht verboten worden – mit Wirkung für Gesamt-Deutschland. BLOGGER, AUTOR, TAXIFAHRER Der Berliner Kollege Sascha Bors schreibt über seine Erlebnisse als Nachtfahrer, mal ironisch, mal ernüchternd – immer menschlich. Das vielleicht fünf Jahre alte Mädchen stellte eine einfache Frage: „Mami, was ist das Rote da im Spiegel?“ „Das ist der Preis, den wir bezahlen müssen.“ „Warum haben wir so was nicht?“ „Weil wir nur ein normales Auto und kein Taxi haben.“ „Mami, was ist ein Taxi?“ Ja, was ist ein Taxi? Dieser Frage geht Sascha Bors in seinem Buch „Gestern Nacht im Taxi“ nach. Eine der vielen möglichen Antworten ist – neben Arbeitsplatz, Personenbeförderung und Broterwerb –: ein Ort, wo sich Menschen begegnen. Manche dieser Erlebnisse erlauben den Einblick in fremde Lebenswelten, manche sind skurril und andere sind einfach nur komisch. Sascha Bors, geboren 1981, von Menschen, die ihn persönlich kennen, meist Sash genannt, ist Taxifahrer, Autor und Blogger in Berlin und wohnt dort im beschaulichen aus Funk und Fernsehen bekannten Stadtteil Marzahn. Bevor es ihn ins Taxi verschlug, war er ein Jahr arbeitslos, und davor war er Stuttgarter. Die Meinungen, was davon schwieriger ist, gehen auseinander, sagt er. Seit 2008 fährt er in Berlin Taxi – nachts. Dieses Detail ist wichtig, denn wie in jeder anderen Stadt sind Tag- und Nachtschicht zwei verschiedene Welten. So fährt Sascha mit seinem hellelfenbeinfarbenen Opel Zafira durch die Nacht und begegnet dort den unterschiedlichsten Typen: Die Köchin muss zur Frühschicht, der Kellner heim. Die Touristen wollen zum Club, der Kiffer zum Dealer. Sie sucht Streit, er sucht eine Prostituierte. Der Australier will zum Hotel, der Däne kotzt gleich vor Ort. Und sie alle sitzen im Taxi. In lakonischem Plauderton erzählt Sascha Bors von seinen Begegnungen mit gestrandeten Gestalten, schrägen Vögeln und auch immer wieder mit normalen Menschen. Braucht die Welt noch ein Buch mit Taxi-Geschichten? – mag sich mancher Leser fragen. Dieses schon. Denn es gehört zu den besten. Nicht nur gelingt es Sascha Bors, einen tiefen Einblick in die Lebensweise der Geschöpfe der Berliner Nächte zu gewähren, er erklärt wie nebenbei auch allerhand Wissenswertes über unseren Beruf. Von Taxameter über BOKraft bis zur Taxileuchte und dem besonderen Verhältnis zwischen dem Taxi- und dem anderen Gewerbe. Dabei wird die Frage, was eine blinkende Taxileuchte bedeutet, genauso beantwortet, wie mit dem Mythos, dass Regenwetter gut fürs Geschäft sei, aufgeräumt wird. Sascha Bors ist vielen Lesern durch seine beiden Blogs Gestern-nacht-im-taxi. de und den etwas privateren Sashs-blog. de bekannt. Außerdem gibt es von ihm bereits seit 2013 das autobiografische E-Book „Papa, ich geh zum Zirkus!“. „Gestern Nacht im Taxi“ in Buchform ist im Emons Verlag erschienen und kostet 12,95 Euro, die sich lohnen. So gibt es eine weitere Antwort auf die Frage, was ein Taxi eigentlich ist: Taxi ist der Ort, an dem Sascha Bors die Ideen für seine Texte hat! tb FOTO: Sascha Bors FOTO: Taxi Deutschland Am 18. März kam das lang ersehnte Urteil aus Frankfurt: Das Geschäftsmodell von UberPOP ist rechtswidrig, erklärte Richter Joachim Nickel schon während der Verhandlung. Geklagt hatte die Taxi Deutschland eG, ein Zusammenschluss mehrerer Taxizentralen, darunter die Gründungsmitglieder Taxi Frankfurt eG und die Hamburger Zentrale 6x6 sowie einige Schwergewichte der Branche wie die Taxi-München eG, Taxi Dortmund eG und der Hamburger Autoruf. Die Botschaft der Frankfurter Richter ist eindeutig. In einer Grundsatzentscheidung hat das Landgericht Frankfurt am Mittwoch dem Unternehmen untersagt, Personenfahrten zu vermitteln. Das Geschäftsmodell entspricht nicht dem geltenden deutschen Recht, entschied die Zivilkammer. Betroffen von dieser Entscheidung ist vor allem das umstrittene Modell UberPOP, bei dem private Fahrer mit ihrem eigenen Auto Kunden befördern. Bis zuletzt hatte Uber argumentiert, dass sie nur eine Vermittlungsplattform anbieten. Die Einhaltung der nationalen Gesetze sei alleine die Aufgabe der Partner. Auch folgte das Gericht nicht der Auffassung von Uber, dass UberPOP nur eine Mitfahrgelegenheit darstellt. Der US-App-Anbieter darf folglich keine Fahrten mehr anbieten, bei denen die Fahrer über keine Konzession verfügen. Ubers Angebot sei in der jetzigen Form wettbewerbswidrig, befand das Gericht. Das Urteil aus Frankfurt hat grundsätzliche Bedeutung und gilt bundesweit. Dieter Schlenker, Vorsitzender der Taxi Deutschland eG, ordnet die Entscheidung so ein: „Erneut wurde gerichtlich festgestellt: Ubers Geschäftsmodell basiert auf Rechtsbruch. (…) Was es für 255 000 Taxifahrer und Mitarbeiter in 700 Taxizentralen bedeutet? Es bedeutet Rechtssicherheit. 255 000 echte Arbeitsplätze und Steuerzahler bleiben in Deutschland erhalten, bleiben gesetzlich abgesichert und werden nicht durch unqualifizierte Uber-Gelegenheitsjobber ersetzt.“ Ganz anders reagiert Uber auf das Frankfurter Urteil. In einer Presseerklärung heißt es: „Wir bedauern diese Entscheidung. Das ist vor allem eine Niederlage für all diejenigen, die mehr Auswahl für ihre persönliche Mobilität wünschen. (…) Wir werden unsere treue Community in Deutschland nicht aufgeben, denn wir glauben an die Fortschrittlichkeit der deutschen Gesellschaft.“ Uber-Deutschland-Chef Fabien Nestmann legte nach: „Es ist auch eine Niederlage für die Gesellschaft insgesamt“, ließ er per Pressemitteilung verlautbaren. Für uns alle bedeute das nun „weniger Möglichkeiten, von smarten und ökologisch wie ökonomisch sinnvollen Mobilitätskonzepten zu profitieren“. HEIMLICHE BESCHWERDE BEI DER EU Faktisch fährt UberPOP zur Stunde noch – Stand 7.4.2015. „Selbstverständlich respektieren wir das deutsche Rechtssystem“, behauptet Uber. „Da das nicht rechtskräftige Urteil nur gegen eine Sicherheitsleistung von Taxi Deutschland vollstreckt werden kann, können wir unseren Dienst UberPOP in München und Frankfurt zunächst in der gewohnten Form weiter anbieten. Auch der Betrieb von UberPOP in Berlin, Düsseldorf und Hamburg geht unverändert weiter.“ Außerdem hat Uber bei der Europäischen Kommission in Brüssel Beschwerde gegen Deutschland eingelegt. Das Urteil aus Frankfurt sei ein Verstoß gegen das Europäische Wettbewerbsrecht, behauptet das Unternehmen. Gleichzeitig wurde eine vertrauliche Behandlung beantragt – die hiesigen Behörden sollen nicht erfahren, wer sich da in Brüssel über deutsche Gesetze und deren Auslegung beschwert. tb DAS AUTOHAUS FÜR TAXIFAHRZEUGE WEG MIT DER ALTEN KAROSSE Wir kaufen Ihr gebrauchtes Taxi. Sie bringen uns Ihre Taxe und wir spendieren Ihnen ein Mittagessen in Bad Tölz. Gewerbering 18 83646 Bad Tölz Tel. 08041 7889-0 www.taxifahrzeuge.de 4 TAXI APRIL / 2015 5

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