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Taxi Times München April 2017

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Ausgabe 02-17

ISARFUNK ISARFUNK APRIL

ISARFUNK ISARFUNK APRIL 2016 3,50 € Die Münchner Taxiunternehmerin Alexandra Eismann klagt gegen den Fahrdienstvermittler Uber. RUBRIK www.taxi-times.taxi MÜNCHEN Taxi Times München hat bereits mehrfach über die Praktiken von Uber berichtet. Erst im Sommer 2016 haben Gerichte ein Geschäftsmodell des Fahrdienst- Vermittlers Uber deutschlandweit ausgebremst. Besitzer privater Pkw dürfen in ihren Fahrzeugen demnach ohne behördliche Genehmigung keine Personen befördern. Was den US-Giganten aber nicht daran hindert, weiter mit seinen Beförderungsangeboten im Münchner Raum aktiv zu sein. Etwa mit der Vermittlung von Mietwagen samt Fahrern, im Volksmund oft als Limousine bezeichnet. In München wird neben Uber Black und Uber Van seit Sommer 2016 für besonders preissensible Kunden der Dienst Uber X offeriert – alle Dienste operieren wohl nach dem Gesetz als Mietwagen. Nach Beobachtung der Münchner Taxiunternehmerin Alexandra Eismann werden die Grenzen zum Taxi unerlaubt überschritten. Dagegen klagt Eismann nun seit August 2016 vor dem Landgericht München. Erst ein halbes Jahr später reagierte der europäische Uber-Ableger auf ihre Klage. Am 6. April 2017 findet vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung in einem Rechtsstreit zwischen Uber und einem Berliner Taxiunternehmer statt. Wahrscheinlich wird die Ansicht des BGH auch auf das Verfahren in München Auswirkungen haben. »Ich habe wegen dir 97 000 Dollar verloren.« Uber-Fahrer zu Travis Kalanick Eigentlich ist die Rechtslage klar: Im Unterschied zu Taxis dürfen Mietwagen oder „Limousinen“ nach dem Personenbeförderungsgesetz ihre Kunden nicht einfach an der nächsten Ecke aufnehmen. Vielmehr besteht für Anbieter von Mietwagen-Dienstleistungen die sogenannte Rückkehrpflicht: Nach dem Ende seiner Fahrt muss ein Mietwagen grundsätzlich an den Betriebssitz des Unternehmens zurückkehren. Und nur dort dürfen auch Aufträge für weitere Fahrten eingehen. UBER- FAHRER AM TAXI- STAND Was ist der Unterschied zwischen Limousine und Taxi? Eine Münchner Taxlerin klagt gegen Fahrtenvermittler Uber. Die Taxiunternehmerin Eismann erlebt das in ihrer täglichen Praxis allerdings anders. „Nach meinen Beobachtungen halten sich Uber-Fahrer gezielt an strategisch günstigen Punkten auf, um dort direkt neue Fahrgäste aufzunehmen. Je nach Tages- und Nachtzeit ist das besonders in der Umgebung von Hotels, Clubs oder am Flughafen der Fall.“ Tatsächlich wurden besonders dreiste Uber-Fahrer auch schon an Taxiständen gesichtet. TAXLER UND UBER-FAHRER SIND DIE VERLIERER „Limos mit Kennzeichen Fürstenfeldbruck oder Rosenheim können sicher nicht nach jedem Auftrag an ihren Firmensitz zurückkehren. Ich finde, wir Taxler müssen uns gegen diese ungesetzliche Konkurrenz entschiedener zur Wehr setzen. Ich appelliere an Taxikollegen und die Taxiverbände, solche Mietwagenfahrer beim KVR zur Anzeige zu bringen“, sagt Eismann. Im Kampf gegen unlautere Konkurrenz fühlt sich die Taxiunternehmerin von der Politik alleine gelassen. So sorgte erst im Herbst 2016 der ehemalige FOTOS: Tom Buntrock, essential media/IsarFunk, istockphoto / Joachim Wendler ISARFUNK TAXIZENTRALE Im Taxi per App bezahlen WER MACHT DEN GROSSEN REIBACH? EIN UBER-PARTNER PACKT AUS TAXIVERBAND MÜNCHEN Kostenkalkulation für Uber-Partner 1 MÜNCHNER FLUGHAFEN Mit der U-Bahn zum Satelliten DEZEMBER / 2015 TAXI Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Zuge seines Aktionsplans Digitalisierung mit einer „Lex Uber“ für größere Aufregung im Taxigewerbe. Gabriel wollte Rückkehrpflicht und Ortskenntnisprüfung gleich gänzlich abschaffen. Beobachter der Szene sehen alleine den Provisionsnehmer Uber, nicht aber die Fahrer und Besitzer der Mietwagen als Gewinner im Kampf um die Fahrgäste. So enthüllte der ehemalige Uber-Fahrer Tiado Hilmert bereits gegenüber Taxi Times München die Geschäftspraktiken des US- Start-ups. Demnach hatte Uber neue Fahrer zunächst mit hohen Fahrpreisen gelockt, die dann rasch wieder reduziert wurden. Außerdem bedrängt Uber laut Hilmert die Fahrer, es mit der Rückkehrpflicht nicht so genau zu nehmen. Bei einem Umsatz von nur rund 16 Euro pro Stunde würde wohl jeder auf Leerfahrten gerne verzichten. Das hat kürzlich Uber-Chef Kalanick persönlich am eigenen Leib gespürt. Ein Uber Black- FOTO: Name Name Fahrer, der ihn zufällig chauffierte, beschwerte sich bei ihm: „Ich habe wegen dir 97 000 Dollar verloren. Ich bin pleite wegen dir.“ Ein Video des Vorfalls zeigt den Uber-Chef dabei nicht im besten Licht. DIGITALISIERUNG JA, ABER NICHT UM JEDEN PREIS Ein schwacher Trost für die Taxiunternehmerin Eismann. Sie und ihre Anwältin Alexandra Decker aus Berlin sind der Ansicht, dass das Vermittlungssystem von Uber, den nachfragenden Fahrgast via GPS mit dem zu ihm räumlich am nächsten gelegenen Uber-Fahrzeug zu verbinden, nicht mit den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes zu vereinbaren ist, da diese Art der Vermittlung Taxen vorbehalten sein sollte. Der in Amsterdam ansässige Europa-Ableger des kalifornischen Giganten möchte die Sache wohl am liebsten aussitzen und so wenig Staub aufwirbeln wie möglich. Unabhängig davon sollte auch die deutsche Politik klären, wie weit neue, an sich sinnvolle, digitale Geschäftsmodelle in geltendes Recht eingebunden werden. Uber ist hier nur ein Beispiel von vielen Spielarten einer internetbasierten Ökonomie, die ohne jede Regulierung traditionelle Berufszweige in die Knie zwingen könnte. Auch die klassische Taxibranche will die Digitalisierung nicht stoppen, sondern Verkehrsmedizinisches Untersuchungszentrum Medex Plus GmbH – Betriebsärztlicher Dienst Ridlerstr. 8 (Erdgeschoss) 80339 München Dr. med G. Kirchhoff Alle Untersuchungen zum Ersterwerb oder zur Verlängerung von Führerscheinen für Fahrgast- und Personenbeförderung (Taxi/Mietwagen), Lastwagen (Klasse C) und Omnibusse (Klasse D) Unsere Untersuchungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr Bitte telefonisch voranmelden! Tel: 089 / 509 144 Fax. 089 / 506 094 Fahrer mit hohen Fahrpreisen gelockt: Tiado Hilmert hat als Uber-Eventpartner am eigenen Leib erfahren, wie der Fahrtvermittler mit Unternehmern umgeht. unter fairen Bedingungen mitgestalten. Christian Hess, Geschäftsführer von Isar­ Funk, arbeitet selbst mit einer Taxi-App. „Unsere App taxi.eu funktioniert in ganz Europa. In München und vielen weiteren deutschen Großstädten fährt damit innerhalb von Minuten ein Taxi vor. Die gesetzliche Beförderungspflicht und ein 24-Stunden-Dienst sind nur zwei Vorteile, von denen unsere Kunden profitieren. Während Fahrvermittlungen auf Basis von Apps nur den Rahm abschöpfen wollen, kümmern wir uns um den gesamten Geschäftsprozess und sind auch gerne noch analog am Telefon für unsere Fahrgäste da.“ khm E-Mail: info@zemba.de medico_advertisement.indd 1 21.07.14 13:22 18 APRIL / 2017 TAXI TAXI APRIL / 2017 19

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