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Taxi Times München - Januar 2019

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TAXITARIFE TAXITARIFE

TAXITARIFE TAXITARIFE Von Giesing nach Moosach: Taxikollege Günni hat diese Fahrt an Silvester in einem Premium- Großraumtaxi für 25,50 Euro durchgeführt. Bei Uber hätte sie über 80 Euro gekostet. DER MÜHSAME WEG EINER TARIFERHÖHUNG Münchens Taxitarif ist einer von über 800 Taxitarifen in Deutschland. Wäre es nicht sinnvoll, einen einheitlichen Tarif für ganz Deutschland oder zumindest für Bayern zu schaffen? UBER IST NICHT BILLIGER ALS TAXI Wird ein erhöhter Taxitarif zum Bumerang, weil die Fahrgäste dann eher auf Uber als billigere Alternative umsteigen? Keineswegs, denn Taxi ist nicht teurer als der US-Dienst. Ich muss regelmäßig zum Flughafen. Können Sie mir einen guten Preis machen, wenn ich dafür immer mit Ihnen fahre?“ – Eine solche Frage muss jeder Taxifahrer mit Nein beantworten, solange besagter Flughafen im sogenannten Pflichtfahrgebiet liegt. Begründung: Taxitarife werden in Deutschland nicht vom Taxiunternehmer oder dessen Fahrern bestimmt, sondern von der Politik festgelegt. So schreibt es der Paragraf 51 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vor: „Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen. […] Die Landesregierung kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung übertragen.“ Da eine solche Übertragung auf die unteren Genehmigungsbehörden vorgenommen wird, sind in Deutschland über 800 Taxitarife gültig, definiert von den jeweiligen kommunalen politischen Instanzen. An diese Tarife/Rechtsverordnungen müssen sich alle Taxiunternehmer und deren Fahrer halten. Man spricht hier von der sogenannten Tarifpflicht. Mietwagen unterliegen keiner Tarifpflicht. Der Zweck dieser Regelung ist klar: Es geht darum, den Fahrgast in nachfragestarken Zeiten wie Silvester oder Oktoberfest vor Wucherpreisen zu schützen. Das PBefG ist deshalb ein Verbraucherschutz- und kein Taxischutzgesetz. Der Weg bis zu einer Tariferhöhung ist allerdings sehr mühsam. Meist geht die Initiative vom Taxigewerbe aus, in dem ein Fachverband oder die örtliche Taxizentrale einen Antrag auf Tariferhöhung stellt. Da die Behörde nicht selbst im Taxigewerbe unternehmerisch tätig ist, muss sie die zu ihrer Entscheidung notwendigen Informationen, z. B. über die Entwicklung auf der Kostenseite oder bei den Fahrgastzahlen bzw. der Auslastung, bei den Beteiligten einholen. Dies sind unter anderem die IHK und die Taxiverbände als Mitglieder des sogenannten Anhörverfahrens. Die Mitwirkung des einzelnen Taxiunternehmers an diesem Verfahren sieht der Gesetzgeber indirekt vor, indem jeder die Möglichkeit hat, seine Tarifvorstellungen über die Beteiligung der Fachverbände im Anhörverfahren einzubringen. Bezahlbar für jeden: Der politisch festgelegte Taxitarif soll den Fahrgast vor Wucherpreisen schützen. Meist geht somit ein Antrag auf Tariferhöhung einem internen Verbandsbeschluss voraus. Das lässt schon erahnen, wie viel Zeit und (Man-)Power die örtlichen Gewerbevertreter aufbringen müssen, damit Monate später der gefahrene Kilometer 10 bis 30 Cent teurer werden kann. Unter diesem Aspekt würde ein bundeseinheitlicher Taxitarif sicherlich Sinn machen. Oder zumindest landesweit. Niedersachsen beispielsweise bohrt an diesem dicken Brett schon länger. Könnte sein, dass dort demnächst ein fixer Onlinetarif genehmigt wird. Andererseits hat die kommunale Tarifgestaltung auch ihre Vorteile, kann doch jede Gemeinde die individuellen Rahmenbedingungen, wie Lebenshaltungskosten etc., berücksichtigen. Im brandenburgischen Prignitz kostete der Kilometer bis vor Kurzem 1,50 Euro, für An- und Rundfahrten gar nur 1,25 Euro. Mehr können sich die Bewohner wahrscheinlich gar nicht leisten, andererseits zahlen die Taxifahrer dort für eine Mietwohnung sicherlich auch deutlich weniger als in München. Bewusst gegensteuern kann eine Gemeinde auch, wenn immer wieder zu bestimmten Zeiten zu wenige Taxis zur Verfügung stehen. So wurde in Passau der Nachttarif um einen Zuschlag von 2 Euro ergänzt, den Fahrgäste zwischen 22 und 6 Uhr zahlen müssen. Der Stadtrat hofft, damit wieder mehr Kollegen dazu zu bringen, auch abends und nachts zu fahren. In einer anderen bayerischen Stadt (Nürnberg) wird jährlich die Kostenentwicklung der Taxibetriebe geprüft und ggf. werden die Beförderungsentgelte entsprechend um 2 bis 3 % angepasst. „Die letzte Tariferhöhung 2017/2018 brachte bei einem beispielhaften Jahresumsatz von 50.000 Euro Mehreinnahmen von 1.280 Euro“, rechnet Wolfgang Ziegler von der Nürnberger Taxi-Zentrale vor. Da fallen 30 Euro, die man für die Programmierung des Taxameters bezahlen muss, nicht ins Gewicht. jh FOTO: Hale FOTOS: Günni Es ist das Dauerargument der Skeptiker: Man sollte auf Tariferhöhungen verzichten, weil sie bei manchen Fahrgästen zum Verzicht auf das Taxi führten. Bisher haben sich solche Befürchtungen immer in Luft ausgelöst, denn letztlich blieb die Zahl der Fahrten (gemessen anhand der Auftragsvermittlungen der Taxizentralen) mindestens konstant – was oft auch daran lag, dass bei der individuellen Tür-zu-Tür-Beförderung das Taxi alternativlos war. Nun aber gibt es als (illegale) Konkurrenz die Uber-App, die mit taxiähnlichen Diensten, aber ohne Preisbindung agieren kann und den Fahrgästen durch eine geschickte Werbekampagne vorgaukelt, billiger als Taxi zu sein. Da ist es natürlich negativ, wenn das Taxi teurer wird. Dabei ist ein Uber-Fahrzeug kaum noch günstiger als ein Taxi. Selbst zu normalen Zeiten sind die Taxipreise günstiger, erst recht, wenn man bedenkt, dass im Taxitarif nicht zwischen normalen und Premiumtaxis unterschieden wird. Eine gepflegte E-Klasse in Hellelfenbein kostet das Gleiche wie die Fahrt in einem Mittelklassewagen. UberBlack dagegen kostet meist doppelt so viel als UberX und auch UberVAN ist teurer. VON GIESING NACH MOOSACH FÜR 80 EURO Je höher die Nachfrage bei Uber, desto rasanter der Preisanstieg. Das „Surge-Pricing“ des US-Anbieters führt nicht nur regelmäßig werktags ab 16 Uhr zu Entgelten für Flughafenfahrten im dreistelligen Bereich (Taxi kostet rund 70 Euro), sondern sorgte wenig überraschend auch an Silvester zu deutlichen Preisunterschieden zwischen Taxi und Uber. Kollege Günni war in der Silvesternacht mit seinem Bustaxi unterwegs und hat regelmäßig Fahrpreisabfragen bei Uber unternommen. So auch für eine Fahrt von Giesing nach Moosach. Bei ihm musste der neujahrstrunkene Fahrgast 25,50 Euro bezahlen. Bei Uber hätte er dafür entweder 80,80 Euro oder 83,59 Euro zahlen müssen. „Da wäre er sicherlich auf einen Schlag wieder nüchtern gewesen“, kommentiert Günni diesen Preiswucher. Ubers Preisschwankungen sind vielen Kunden gar nicht bewusst. Sie müssen daher immer und immer wieder angesprochen werden. Nur eine Tarifpflicht schützt die Fahrgäste vor willkürlicher, überteuerter Preisgestaltung. Uber mag hinsichtlich der Qualität mancher Fahrzeuge und Fahrer tatsächlich die billigere Alternative sein, die günstigere Wahl in Bezug auf Preis/Leistung ist in München garantiert das Taxi. Nicht nur an Silvester und abends zum Flughafen. Und das wird auch nach der Tariferhöhung weiterhin so sein. jh Ballnath Wir versichern das was wichtig ist Ballnath Assekuranz Versicherungsmakler GmbH Brudermühlstr. 48a 81371 München Tel.: 089/89 80 61-0 Fax: 089/89 80 61-20 Assekuranz Taxi-Versicherung (auch Neueinsteiger und Flotten) Rechtsschutzversicherung inkl. Forderungsmanangement Betriebs-Haftpflichtversicherung Taxi-Garantie-Versicherung Krankenversicherung Altersvorsorge Neu! Mit Sicherheit ein guter Partner UNTER STÜTZER DES TAXI GEWERBES info@taxiversicherung.de www.taxiversicherung.de 12 JANUAR / 2019 TAXI TAXI JANUAR/ 2019 13 TN_v1.indd 1 01.10.12 10:56

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