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Taxi Times München - Januar 2019

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WETTBEWERB WETTBEWERB 30… »Eine Uber-Fahrtanforderung kommt immer zuerst auf dem Handy des Fahrers an. « Aussage eines ehemaligen Uber-Fahrers EINE KLAGE FINDET KEINEN RICHTER Seit Sommer 2016 liegt beim Landgericht München nun schon eine Klage Taxi gegen Uber vor, doch auf ein juristisches Verbot der Uber-App in München wartet man vergeblich. Was läuft da schief? »Wir warten immer in der Nähe von Hotels.« Ein Uber-Fahrer auf die Frage, warum er als Freisinger so schnell bei einer Münchner Abholadresse aufgetaucht war. Der auf den 14. Januar 2019 anberaumte Verkündungstermin im Verfahren einer Münchner Taxiunternehmerin gegen UberX, UberBlack und UberVAN ist aufgehoben worden. Das Gericht hat noch Sachfragen an die Parteien. Es ist nicht die erste Verzögerung. Kurz nach den Sommerferien 2018 war ein angesetzter Verhandlungstermin verlegt worden. Stattdessen saß man sich im November im Gerichtssaal gegenüber. Links von der Richterin aus gesehen ganz leger die Taxiunternehmerin als Klägerin mit ihrer Berliner Rechtsanwältin Alexandra Decker, rechts der Uber-Vertreter mit seinem Anwalt, beide in Anzügen, die sich ein Münchner Uber-Fahrer wahrscheinlich niemals wird leisten können. Und dazwischen eine Richterin, die von vornherein nur 30 Minuten für die Verhandlung angesetzt hatte. Wer an jenem Oktobertag also auf ein Urteil gehofft hatte, musste zwangsläufig enttäuscht werden. Schon als die Richterin die Vorwürfe der Klägerin ( = Taxiseite) als nicht konkret formuliert bemängelte (obwohl sie beim Verhandlungstermin davor noch das Gegenteil gesagt hatte), war klar, dass es an diesem Tag zu keinem Urteil und erst recht zu keinem Verbot der Uber-App kommen würde. Über die Sache wurde während der Verhandlung kaum gesprochen. Lediglich der Anwalt der Uber-Seite versuchte darzulegen, dass eine Direktvermittlung ins Auto des Fahrers nicht stattfinde. Jeder Fahrtauftrag würde angeblich zuerst für 30 Sekunden am Betriebssitz des Partnerunternehmens eingehen, von wo aus der Mietwagenunternehmer das Okay geben würde. Erst dann würde der Auftrag in das Fahrzeug weitergeleitet. So stellte es Rechtsanwalt Prof. Dr. Kaufmann dar, der gemeinsam mit dem Uber-Justiziar Johannes Hildebrand erschienen war. Weil dies von der Taxiseite auf Nachfrage der Richterin bestritten wurde, geht man in diesem Punkt nun zunächst einmal in die Beweisaufnahme. Damit muss also wieder mühsam bewiesen werden, was so offensichtlich ist. Noch am Tag der Verhandlung hat Taxi Times bei Uber ein Fahrzeug bestellt. Nach 26 Sekunden wurde bereits ein Fahrzeug als vermittelt gemeldet, drei Minuten später traf es FOTO: istock / Wavebreakmedia an der vereinbarten Adresse ein. Ein neuer Toyota RAV4 mit Freisinger Kennzeichen. Nachfolgend ein Auszug aus dem Gespräch mit dem Fahrer (Gedächtnisprotokoll): „Ich war in der Nähe, deshalb ging es so schnell. Wir warten immer in der Nähe von Hotels. Mein Unternehmer hat knapp 30 Fahrzeuge und fährt ausschließlich für Uber. Sein Betriebssitz ist in Freising, aber dorthin fahren wir nur, wenn wir das Auto zum Schichtwechsel abgeben.“ Zu seinem Verdienst äußert der aus Bulgarien stammende Fahrer, dass er ausschließlich umsatzbeteiligt entlohnt werde und er heute quasi nichts verdient habe, weil dies erst seine zweite Fahrt sei. Von einem gesetzlichen Mindestlohn hatte er noch nie gehört. Er würde auch lieber Taxi fahren, glaubt aber, die Ortskundeprüfung nicht zu schaffen. Ein weiterer Uber-Fahrer schildert seine Erfahrungen unter dem Pseudonym „Whistle blower“ auf der Homepage von Taxi Times, als er eine Meldung zum aktuellen Münchner Verfahren kommentierte: „Ich habe auch anfangs einige Fahrten für Uber durchgeführt, doch das ist ein Minusgeschäft, wenn man nicht zu Zeiten der Preisdynamik (erhöhter Fahrpreis) fährt. Diese Zeiten kommen nicht oft vor […] Eine Uber-Fahrtanforderung kommt immer zuerst auf dem Handy des Fahrers an, der ca. 20 Sekunden Zeit hat, die Fahrt anzunehmen oder zu ignorieren. Als Informationen für seine Entscheidung sieht er nur die Fahrzeit, Entfernung in km und den ungefähren Abholort. Nach ca. 10 Sekunden kommt eine E-Mail heim (oder auf sein Zweithandy/I-Pad o. Ä. im Auto) mit dem Fahrziel, Fahrpreis und Fahrgast-Name der Fahrtanforderung. Wenn jetzt die ,Assistenz daheim‘ einen Link in der E-Mail drückt, bekommt der Fahrer draußen eine SMS, den ,Fahrgast X in der Y-Straße-Nr. XY‘ abzuholen. VERSTOSS IST EINDEUTIG In der Praxis weiß das der Fahrer ohnehin schon, weil er die Fahrt ja vorher schon angenommen hat und auf dem Weg zum Abholort ist. In der Praxis hat der Fahrer schon jetzt eindeutig gegen die Rückkehrpflicht verstoßen. Wenn er nämlich die Fahrt nicht annimmt und auf die SMS aufgrund der E-Mail von daheim warten würde, dann sind die 20 Sekunden meistens überschritten und die Fahrt ist weg. Ferner hätte er dann keine Navigation über die App bzw. keine Abrechnung/Lohn für die Fahrt. Das müsste man mal dem Gericht vorführen ... Das weiß Uber auch und mahnt die Fahrer sogar ab, wenn sie den Link in der DAS AUTOHAUS FÜR TAXIFAHRZEUGE WEG MIT DER ALTEN KAROSSE Wir kaufen Ihr gebrauchtes Taxi. Sie bringen uns Ihre Taxe und wir spendieren Ihnen ein Mittagessen in Bad Tölz. Gewerbering 18 83646 Bad Tölz Tel. 08041 7889-0 www.taxifahrzeuge.de E-Mail nicht drücken. Somit hat Uber eine weiße Weste und der Fahrer / Unternehmer hat den Verstoß begangen! Fazit: Ich habe mich von Uber-Fahrten distanziert und frage mich, wie lange das Uber-Partner noch aushalten, sich zu Gesetzesverstößen verleiten zu lassen, ganz zu schweigen vom Minusgeschäft nach Abzug der Uber-Fee von 25 %, 19 % USt-Zahllast und Kfz- Kosten).“ Der „Whistleblower“ wie auch der bulgarische Uber-Fahrer sind keine Ausnahmen, sie bestätigen genau das, was die Taxikollegen seit Jahren beobachten und dokumentieren: Kaum ein Mietwagen fährt nach der Tour zurück zum Betriebssitz. Die Verstöße begehen jedoch die Unternehmen, nicht der US-Auftragsvermittler. Im Münchner Verfahren ist allerdings kein Mietwagenbetreiber, sondern Uber selbst angeklagt. Weil das Uber-System auf Basis der deutschen Rechtsprechung gar nicht funktionieren kann und somit ein täglicher Verstoß der Uber-Partner unvermeidlich ist, fordern die Münchner Unternehmerin und ihre Anwältin Alexandra Decker ein Verbot von UberX, UberBlack und ähnlichen Apps. Mit großem Neid blickt man dabei nach Österreich, denn dort hat das oberste Gericht die Uber-App 2018 verboten. Da UNTER STÜTZER DES TAXI GEWERBES KRAFT A U T O G L A S Sonderkonditionen fürTaxis Versicherungsabwicklung Während einer Kaffeepause bei uns wechseln wir Ihre Scheibe Soforteinbau und Steinschlagreparatur Neue Adresse! Uber aber trotzdem weiterhin vermittelt, dokumentiert die Wiener Taxizentrale die Verstöße und bringt sie zur Anzeige. Das Wiener Exekutionsgericht reagiert darauf und verhängt Geldstrafen gegen Uber. Erst 20.000 Euro, dann 120.000 Euro, dann 80.000, dann 100.000 Euro und zuletzt sage und schreibe 360.000 Euro. Insgesamt muss Uber also 680.000 Euro bezahlen. Überwiesen wurde bis Jahresende kein einziger Cent davon, wie österreichische Medien berichten. Da Uber seinen Sitz in den Niederlanden hat, ist es sehr kompliziert, die Ansprüche geltend zu machen. In München könnte Ähnliches drohen, sollte es tatsächlich zu einem Uber-Verbot kommen. Doch dazu müsste zunächst einmal die zuständige Richterin am Münchner Amtsgericht endlich ein Urteil fällen. Die Klage wurde bereits 2016 eingereicht. jh Hinweis der Redaktion: Der im Beitrag zitierte Leser-Kommentar des „Whistleblowers“ ist unter www.taxi-times.taxi zu finden. In der Stichwortsuche „Münchner Verfahren“ eingeben und dann am Ende der Meldung den Kommentar vom 29. November suchen. Der Name des Verfassers ist unserer Redaktion bekannt. Telefon 089 6 90 8782 Truderinger Straße 330, 81825 München www.autoglaskraft.de 14 JANUAR / 2019 TAXI TAXI JANUAR/ 2019 15

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