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vznews, Schweiz deutsch, Juni 2022, Ausgabe 131

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Seite 8 vz news 131/Juni 2022 Praxistipps: Das Beste für den Partner tun Wie verhindere ich, dass meine Frau die Kinder auszahlen muss, wenn ich sterbe? Sie haben dasselbe Anliegen wie viele Paare in der Schweiz: Sie möchten, dass die Erbteilung gewissermassen aufgeschoben wird und die Kinder erst dann erben, wenn auch der zweite Eltern teil stirbt. Das ist sinnvoll. Denn so verhindern Sie, dass der überlebende Partner in finanzielle Schwierigkeiten gerät und das gemeinsame Eigenheim verkaufen muss. Tipp: Sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass Sie und Ihre Frau sich gegen seitig maximal begünstigen können. Dafür bieten das Ehe- und das Erbrecht mehrere Möglichkeiten. Zwei Punkte sind für Sie besonders wichtig: f Weisen Sie sich in einem Ehevertrag die gesamte Errungenschaft zu. Das ist der Teil des Vermögens, den Sie und Ihre Frau während Ihrer Ehe zusammen aufgebaut haben. Dazu gehört auch Ihr Einfamilienhaus. f Setzen Sie in einem Testament oder Erbvertrag den Anspruch Ihrer Kinder weiter herab, indem Sie sie auf den Pflichtteil setzen. Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Dann sinkt der Pflichtteil der Kinder auf ein Viertel des Nachlassvermögens. f Alternativ können Sie auch vereinbaren, dass Ihre Frau einen Teil des Nachlassvermögens als Eigentum und den Rest zur lebenslangen Nutzniessung bekommt (siehe dazu auch Beitrag auf Seite 5 rechts). Meine Frau geht vorzeitig in Pension: Zahlt die Pensionskasse ihre Rente früher aus? Die meisten Pensionskassen lassen einen Vorbezug der Rente ab 58 oder 60 Jahren zu. Beachten Sie, dass das Guthaben Ihrer Frau dann kleiner ist als bei der ordentlichen Pensionierung mit 64, weil ihr ein oder mehrere Beitragsjahre fehlen und Zinsgutschriften wegfallen. Zudem wird bei einem Vorbezug auch der Umwandlungssatz gekürzt. Die meisten Pensionskassen kürzen ihre Renten pro Vorbezugsjahr um 3 bis 5 Prozent. Hört Ihre Frau mit 62 statt mit 64 auf, verzichtet sie also auf 10 bis 15 Prozent ihrer Rente. Tipp: Immer mehr Pensionskassen bieten die Möglichkeit, diese Kürzungen mit freiwilligen Einkäufen MERKBLATT Den überlebenden Partner maximal begünstigen Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt per Post oder über www.vzch.com/ vznews131, oder rufen Sie an. Alle Kontakte finden Sie auf Seite 24. MERKBLATT Früher in Pension gehen Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt per Post oder über www.vzch.com/ vznews131, oder rufen Sie an. Alle Kontakte finden Sie auf Seite 24. auszugleichen. Wer die ordentlichen Leistungen ausgeschöpft hat, kann zusätzliche Einkäufe tätigen. Fragen Sie bei der Pensionskasse nach, was für Ihre Frau gilt. Prüfen Sie auch, ob eine Teilpensionierung besser wäre: Dann zahlt sie weiterhin in die Pensionskasse ein und bleibt gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Ein Konkubinatsvertrag für unsere Finanzen klingt un romantisch … Ein Vertrag mag unromantisch klingen, er schafft aber klare Verhältnisse. Für Unverheiratete ist das sinnvoll – vor allem, wenn ein Partner wirtschaftlich vom anderen abhängt, wenn eine grössere Anschaffung geplant ist oder wenn man ein gemeinsames Eigenheim kaufen möchte. In einem Konkubinatsvertrag kann man die Eigentumsverhältnisse regeln, die Lebenshaltungs kosten aufteilen und auch Abfindungen bei einer Trennung festlegen. Tipp: Lebenspartner sind bei den Sozialversicherungen und im Erbrecht schlechter gestellt als Ehepaare: Der überlebende Partner bekommt von der AHV keine Witwen- oder Witwerrente, viele Pensionskassen knüpfen ihre Renten und einmaligen Auszahlungen an strenge Bedingungen, und die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt Lebenspartner nicht. Darum: f Melden Sie Ihren Partner rechtzeitig schriftlich bei Ihrer Pensionskasse, der Freizügigkeit und der Säule 3a an, damit er im Todesfall begünstigt werden kann. f Begünstigen Sie sich gegenseitig in einem Testament oder Erbvertrag. f Prüfen Sie, wie Sie bei Unfall und Krankheit abgesichert sind. Anhaltspunkte liefert dieser kostenlose Check: www.vzch.com/vorsorge-check MERKBLATT Konkubinat: Das müssen Sie wissen Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt per Post oder über www.vzch.com/ vznews131, oder rufen Sie an. Alle Kontakte finden Sie auf Seite 24.

vz news 131/Juni 2022 Seite 9 Neue VZ-Studie zeigt: Einzeltitel verschlechtern oft die Rendite Der Trend zu ETF wirkt sich positiv auf die Rendite aus, während viele Einzeltitel die Rendite häufig belasten. Problematisch bleibt der Interessenkonflikt der Banken. KOLUMNE Die Kraft der Dividende Immer mehr Anlegerinnen und Anleger wollen erfahren, was in ihren Wertschriftendepots steckt und wie sie im Vergleich zum Markt abschneiden. 2021 haben die Expertinnen und Experten des VZ darum über 2700 Wertschriftendepots analysiert – so viele wie noch nie. Bei der Auswertung fallen drei Trends auf, ein positiver und zwei negative: f Einzeltitel: Die Versuchung ist gross, den Gesamtmarkt mit der geschickten Auswahl von Einzeltiteln zu schlagen. Die Analyse zeigt, dass das aber nur selten gelingt. Bereits ab einem Anteil von 25 Prozent aller Depotpositionen bewirken Einzelaktien im Durchschnitt eine Minderrendite von 3,1 Prozent gegenüber dem Vergleichsportfolio. Und je höher ihr Anteil ist, desto schlechter fällt die Anlagerendite aus (siehe Grafik oben). f Passive Anlagen: Günstige Fonds, die passiv verwaltet werden, liegen im Trend. Im Depot machen ETF (Exchange Traded Funds) und Indexfonds heute im Schnitt rund 22 Prozent der Positionen aus. 2010 waren es noch weniger als sechs Prozent; das ist fast eine Vervierfachung in gut zehn Jahren. Dagegen bliebt der Anteil aktiv verwalteter Fonds mit rund einem Drittel stabil. Ein hoher Anteil an Einzeltiteln verschlechtert tendenziell die Rendite der Depots Basis: 169 Depots, Minderrendite 2021 im Vergleich zur Markt rendite (Benchmark-Depots mit günstigen ETF/Indexfonds) Minderrendite 0% –1% –2% –3% –4% –5% –6% Anteil Einzeltitel im Depot 75 bis 100% –5,4% Lesebeispiel: Depots mit einem Anteil von 75 bis 100 Prozent Einzeltitel weisen 2021 im Schnitt eine Minderrendite von 5,4 Prozent im Vergleich zur Marktrendite auf (Benchmark-Depots mit ETF/Indexfonds). 50 bis 75% –5,1% 25 bis 50% 0 bis 25% –3,1% –2,8% Der Trend zu mehr ETF im Depot ist aus Anlegersicht sinnvoll. Denn aktive Anlage fonds sind teuer, obwohl kaum einer den Markt langfristig schlägt. f Interessenkonflikt: Wer Finanzprodukte seiner Bank im Portfolio hat, erzielt in der Regel weniger Rendite. Machen bankeigene Fonds ein Drittel des Depotwerts oder mehr aus, schneiden die Depots klar schlechter ab. Trotzdem bleibt der Anteil dieser Fonds hoch. Grund: Für Bankberater ist es vorteilhafter, teure Produkte der eigenen Bank zu empfehlen. Fazit: Es lohnt sich, sein Wertschriftendepot regelmässig überprüfen zu lassen. Viele wissen gar nicht, dass sie in teure Produkte investieren, an denen vor allem ihre Bank verdient. Darum: Holen Sie eine Zweit meinung von unabhängigen Fachleuten ein, die nicht am Verkauf von Produkten mitverdienen. So können Sie unnötige Risiken abbauen und das Verhältnis von Risiko und Rendite nachhaltig verbessern. Sie möchten mehr erfahren? Bestellen Sie die kostenlose Studie oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ in Ihrer Nähe (siehe Seite 24). STUDIE NEU Anlegerverhalten in der Schweiz Die Studie zeigt, wie Anle gerinnen und Anleger ihr Geld investieren und welche Risiken in ihren Depots stecken. Bestellen Sie die kostenlose Studie (20 Seiten) per Post, unter www.vzch.com/ vznews131, oder rufen Sie an: 044 207 27 27 MARK DITTLI Chefredaktor der Finanzplattform «The Market NZZ» Einstein soll den Zinseszins einst als «stärkste Kraft im Universum» bezeichnet haben. Wenngleich das Zitat wohl erfunden ist, so ist sein Gehalt doch wahr: Der Zinseszins ist für Anlegerinnen und Anleger eine mächtige Hilfe. Aber was soll ein Lob auf den Zinseszins, wenn Sparkonten bei den Banken keinen Zins abwerfen? Nun, es gibt den Effekt noch, aber nicht auf dem Sparbuch, sondern am Aktienmarkt. Dazu ein Beispiel: Die Novartis-Aktie bietet eine Dividendenrendite von 3,5 Prozent. Investieren Sie das erhaltene Geld jeweils in neue Novartis-Titel, erreichen Sie über zehn Jahre allein über den Zinseszinseffekt eine Rendite von 41 Prozent. Nicht übel, oder? Die einfachste Form, breit diversifiziert vom Dividendeneffekt zu profitieren, lässt sich mit ETF umsetzen. Achten Sie beim Kauf von ETF darauf, dass diese die Dividenden reinvestieren («thesaurieren»). Und dann lassen Sie die «stärkste Kraft im Universum» arbeiten. www.themarket.ch

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