Lifestyle. Business. Allgäu. Alpenraum.
Aufrufe
vor 3 Jahren

wd | Frühjahr 2019

  • Text
  • Allgaeu
  • Kultur
  • Reise
  • Vital
  • Genuss
  • Wohnen
  • Business
  • Luxus
  • Lifestyle
Ihr Magazin für Lifestyle und Business im Allgäu und dem angrenzenden Alpenraum.

Grundsteuer Was steckt

Grundsteuer Was steckt hinter der aktuellen Diskussion? historische Werte führte bisher dazu, dass keine regelmäßige Anpassung an aktuelle Entwicklungen notwendig war. Neue Einheitswertbescheide ergehen nur dann, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück ändern. Um die Höhe der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer zu ermitteln, wird der Einheitswert mit einer Steuermesszahl sowie dem Hebesatz multipliziert. Beispiel: Einfamilienhaus in Kempten, Baujahr: 2000 Einheitswert zum 01.01.1964: 200.000 DM (= 102.258,68 Euro) Steuermesszahl: 0,35 % Hebesatz: 420 % Berechnung der jährlichen Grundsteuer: 102.258,68 x 0,35 % x 420 % = 1.503,20 Euro Aktuelle Hebesätze für bebaute und unbebaute Grundstücke Unseren Mandanten steht ein persönlicher Berater als Partner zur Seite, der die Bedürfnisse seiner Mandanten genau kennt und individuell und intensiv betreuen kann. Trotz unserer Größe und internationalen Ausrichtung gehören der persönliche Bezug und die Verwurzelung in der Region zu unserer Unternehmensphilosophie. Hier im Bild die Geschäftsführer Christian Slabon, Dr. Simone Jäck, Thorsten Waibel, Dr. Johannes A. Huber, Peter Rucker, Thomas Vogl und Christian Plötz. In Deutschland ist jeder Eigentümer oder Mieter eines Grundstücks - egal ob bebaut oder unbebaut - von der Grundsteuer betroffen, beachtet wurde diese jedoch bisher kaum. Genau das ändert sich aber gerade. Selten war die Grundsteuer in den Medien so präsent wie derzeit. Grund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den deutschen Gesetzgeber zu einer grundlegenden Reform der Grundsteuer zwingt. Status Quo Eigentümer von Grundvermögen in Deutschland müssen Grundsteuer entrichten. Mit der Grundsteuer soll eine Beteiligung an den Kosten der kommunalen Infrastruktur (z. B. Straßenbau), die nicht gebührenfinanziert sind, erreicht werden. Die Grundsteuer fließt ausschließlich der jeweiligen Kommune zu. Zur Ermittlung der Grundsteuer muss für jedes Grundstück ein sogenannter Einheitswert ermittelt werden. Dabei handelt es sich um einen fiktiven Wert in DM (!), der die Wertverhältnisse des Jahres 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) abbildet. Der Rückgriff auf Kempten: 420 % Immenstadt: 535 % Memmingen: 350 % Höchster Hebesatz: Nauheim: 960 % Niedrigster Hebesatz: Ingelheim am Rhein: 80 % Auftrag für den Gesetzgeber Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Erhebung einer Grundsteuer auf Basis der Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber deshalb eine Neuregelung bis Ende 2019 auferlegt; für die tatsächliche Umsetzung ist aber Zeit bis Ende 2024, sodass die neue Grundsteuer voraussichtlich erst 2025 zum Tragen kommen wird. Allein vor dem Hintergrund der großen Zahl von 35 Millionen betroffenen Grundstücken in Deutschland ist diese Übergangsfrist aber nur scheinbar großzügig. Es besteht weiter Spielraum, wie eine solche Reform aussehen kann, allerdings begrenzt von den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts einerseits und von den politischen Vorstel- 80

EXPERTISE.STEUERN lungen einer "gerechten" Steuer andererseits. Gerade vor dem Hintergrund steigender Kosten für Wohnen sollte eine neue Grundsteuer aus Sicht der Bürger zudem keine zusätzliche Belastung mit sich bringen. Nicht zu vernachlässigen ist darüber hinaus die Problematik, dass - egal wie die Reform aussehen wird - für jedes einzelne Grundstück in Deutschland Grundsteuer neu festgesetzt werden muss. Keine leichte Aufgabe! Mit was müssen Steuerzahler rechnen? Erste Vorschläge, wie eine Reform aussehen könnte, liegen der Öffentlichkeit bereits vor - und füllen die Zeitungen. Was der politische Prozess letztendlich hervorbringen wird, bleibt abzuwarten. Bereits jetzt zeigt sich aber, dass Modelle, die den Wert der Grundstücke zu Grunde legen, breite politische Unterstützung finden. Die wertabhängigen Modelle werden häufig eher als "gerecht" und "verfassungsfest" eingeschätzt. In welcher Form und in welchem Ausmaß eine einfachere "typisierende" Wertermittlung stattfinden wird, um überhaupt ein Massenverfahren sinnvoll zu ermöglichen, ist noch völlig offen. Auch wie regelmäßig eine Anpassung an aktuelle Wertverhältnisse stattfinden soll, wird zu diskutieren sein. Trotz aller offenen Fragen und Streitpunkte zeichnet sich ab, dass die zukünftigen Regelungen eine einzelfallbezogene Wertermittlung notwendig machen werden. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung kommt damit Aufwand auf die Eigentümer zu: Es werden Wertfeststellungserklärungen abzugeben sein, die nur im allerbesten Fall mit überschaubarem Aufwand zu erstellen sein werden. Um eine vollständige Umsetzung bis 2025 sicherzustellen, müssten die Finanzämter die Erklärungen bereits ab 2020 anfordern, um ausreichend Zeit für das Abarbeiten der Fälle zu haben. Offensichtlich ist außerdem, dass bei einer Anhebung der Werte auf heutiges Niveau ein deutlicher Anstieg der Steuerbelastung droht. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber mit einer Senkung der Steuermesszahl reagiert, um eine Explosion der Grundsteuerbelastung abzufangen. Wie die Kommunen, die über die Hebesätze entscheiden, agieren werden, ist dagegen kaum absehbar. Gibt es Alternativen? Seitens des Freistaats Bayern wird ein deutlich einfacheres - damit aber auch pauschaleres - sogenanntes wertunabhängiges Verfahren gefordert. Beim wertunabhängigen Modell bliebe der eigentliche Wert der Grundstücke und Gebäude völlig unberück- Die Grundsteuer kann vom Eigentümer auf den Mieter umgelegt werden. Somit sind auch Mieter von der Reform betroffen. sichtigt. Dies führte dazu, dass für Immobilien, die flächenmäßig gleich groß sind, deren Wert sich aber deutlich unterscheiden kann, eine ähnliche Grundsteuerbelastung anfiele. Dafür bestünde jedoch die realistische Chance auf ein Massenverfahren, das von den Finanzämtern effizient abgewickelt werden könnte - auch das kann der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dienen. Ganz neue Denkansätze zur Grundsteuer, die in der Theorie, aber auch in anderen Ländern durchaus existieren, fehlen in der politischen Diskussion bisher. Vielleicht gibt es aber doch noch Überraschungen - nämlich dann, wenn keine Einigung zustande kommt und deshalb ein vollständiges Entfallen der Grundsteuer droht: immerhin ein Einnahmenverlust von jährlich 14 Milliarden Euro. Grundsteueraufkommen in Kempten (Allgäu) im Jahr 2017 • Grundsteuer A für landwirtschaftliche Betriebe: 77.000 Euro / je Einwohner: 1,13 Euro • Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke: 11,3 Mio. Euro / je Einwohner: 168,32 Euro Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Gemeindefinanzen und Realsteuervergleich in Bayern 2017, Stand: März 2018. Das Vertrauen unserer Mandanten hat uns groß gemacht Persönliche Beratung aus der Region kombinieren wir mit Durchsetzungskraft und Spezialisierung Ihr Erfolg ist unser Impuls – in der Region und weit darüber hinaus Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung www.atg.de atg@atg.de Kempten (Allgäu) Augsburg Kaufbeuren ATG Allgäuer Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ATG Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft GmbH 81