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Sitzung am 14.07.2004 - Stadt Münster

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<strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> 14.09.2004<br />

Niederschrift<br />

über die 38. <strong>Sitzung</strong> (öffentlicher Teil)<br />

des Rates<br />

<strong>am</strong> Mittwoch, <strong>14.07.2004</strong>, 17:15 Uhr,<br />

Rathaus, Festsaal, Prinzipalmarkt 8 - 10, 48143 <strong>Münster</strong><br />

__________________________________________________________________________<br />

Anwesend waren:<br />

von der CDU-Fraktion<br />

Frau Marie-Luise Bartling; Frau Miri<strong>am</strong>-Mercedes Becker-Merino; Herr Rolf Branse; Frau<br />

Elfriede Dalla Riva-Hanning; Herr Helmut D<strong>am</strong>werth; Herr Edgar Drüge; Herr Dr. Dietmar<br />

Erber; Herr Bernd Fehige; Herr Markus Funk; Frau Magdalene Gefroi; Frau Carmen<br />

Greefrath; Herr Hermann-Ludwig Greve; Herr Richard-Michael Halberstadt; Herr Gregor<br />

Hellmons; Frau Eleonore Heyne; Herr Manfred Holtschulte; Herr Rudolf Klein; Frau Maike<br />

Laddach; Herr Hubert Lenich; Herr Josef Lütke Notarp; Herr Dieter Maager; Herr Christian<br />

Moll; Herr Robert Otte; Frau Karin Reismann; Herr Josef Rickfelder; Frau Ursula Schaffstein;<br />

Herr Günter Schulze Blasum; Frau Gisela Schwirz; Herr Heinz-Dieter Sellenriek; Herr Florian<br />

Steinforth; Frau Barbara Stober; Herr Peter Verfürth; Herr Stefan Weber; Herr Dr. Wolfgang<br />

Weikert; Frau Helga Welker<br />

von der SPD-Fraktion<br />

Frau Hedwig Chudziak; Frau Beanka Ganser; Frau Maria Anna Hakenes; Herr Wolfgang<br />

Heuer; Herr Ralf Hubert; Herr Fritz Krüger; Frau Gabriele Kubig-Steltig; Herr Hans Langela;<br />

Frau Verena Marzinkewitz; Frau Marianne Mecke; Herr Udo Reiter; Herr Friedhelm Schade;<br />

Herr Jürgen Siekmann; Herr Joachim Tonn; Frau Wendela-Beate Vilhjalmsson; Herr Hans-<br />

Winfried Welter; Herr Holger Wigger<br />

von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL<br />

Frau Helga Bennink; Herr Clemens Bruns-Sommerhage; Herr Manfred Kehr; Herr Heribert<br />

Klas; Frau Maria Klein-Schmeink; Herr Jörn Möltgen; Herr Carsten Peters<br />

von der FDP-Fraktion<br />

Frau Carola Möllemann-Appelhoff; Herr Hans Varnhagen; Herr Hartmut Viehoff<br />

von der UWG-MS<br />

Frau Hannelore Wiesenack-Hauß<br />

von der PDS/LL<br />

Herr Uwe K. Dresner<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


von der Verwaltung<br />

2<br />

Herr Dr. Berthold Tillmann; Herr Reinhard Ad<strong>am</strong>s; Frau Martina Arndts-Haupt; Herr Hartmut<br />

Bartmann; Frau Helga Bickeböller; Frau Helga Boldt; Herr Felix Graf von Plettenberg; Herr<br />

Dr. Wolf Heinrichs; Frau Michaela Heuer; Herr Gerhard Joksch; Frau Dr. Agnes Klein; Herr<br />

Jochen Köhnke; Herr Axel Niemeyer; Herr Dr. Norbert Ohlms; Herr Alfons Reinkemeier; Herr<br />

Dr. Bernhard Roth; Herr Hartwig Schultheiß; Herr Martin Schulze-Werner; Herr Dr. Werner<br />

Spickenheuer; Herr Oliver Teuteberg; Herr Peter Todeskino; Herr Rainer Uetz; Herr Michael<br />

Will<strong>am</strong>owski<br />

für die Schriftführung<br />

Herr Jürgen Kupferschmidt<br />

für die Stenogr<strong>am</strong>maufnahme<br />

Frau Brigitte Kappenberg<br />

Es fehlten<br />

Herr Frank Baumann (CDU); Herr Wilhelm Breitenbach (Bündnis 90/Die Grünen/GAL)<br />

nichtöffentlicher <strong>Sitzung</strong>steil siehe Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> (nichtöffentlicher<br />

Teil) des Rates <strong>am</strong> <strong>14.07.2004</strong><br />

V/0586/2004<br />

OBM<br />

Tagesordnung:<br />

1. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner<br />

2. Aktuelle Stunde<br />

3. Eingänge und Mitteilungen<br />

4. Anregungen gem. § 24 der Gemeindeordnung<br />

4.1. Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für<br />

das Land Nordrhein-Westfalen<br />

5. Anfragen von Ratsmitgliedern<br />

6. Anregungen der Bezirksvertretungen<br />

7. Anregungen des Ausländerbeirates<br />

Beschlusspunkte unter Hinweis auf die zugehörigen Vorlagen:<br />

V/0405/2004<br />

III<br />

8. Kulturforum Westfalen - Ergebnisse der ersten Stufe<br />

des Realisierungswettbewerbes und Fortführung der<br />

Projektentwicklung<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


V/0531/2004<br />

III<br />

V/0546/2004<br />

II<br />

V/0478/2004<br />

OBM<br />

V/0397/2004<br />

OBM<br />

V/0582/2004<br />

I<br />

V/0431/2004<br />

I<br />

V/0562/2004<br />

II<br />

V/0644/2004<br />

II<br />

V/0606/2004<br />

II<br />

V/0488/2004<br />

III<br />

V/0533/2004<br />

III<br />

V/0310/2004<br />

IV<br />

V/0395/2004<br />

IV<br />

V/0672/2004<br />

II<br />

V/0399/2004<br />

IV<br />

3<br />

9. Cityprojekt "Stubengasse + Umfeld"<br />

Empfehlung des Beirats / Umsetzung des Projekts<br />

10. Aasee Terrassen: Ergebnisse des Bewerberauswahlund<br />

Realisierungsverfahrens<br />

11. Entlastung für die Jahresrechnung 2003<br />

12. Progr<strong>am</strong>m für Chancengleichheit - Bericht zum Frauenförderplan<br />

2001 - 2003 und Frauenförderplan 2004 -<br />

2006<br />

13. eGovernment bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong><br />

14. Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten<br />

der Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung<br />

"Volksfest <strong>am</strong> Mittelpunkt des <strong>Münster</strong>landes" im Gewerbegebiet<br />

"Haus Uhlenkotten", 48161 <strong>Münster</strong><br />

15. Überplanmäßige Mittelbereitstellung bei der HHSt.<br />

9000.841.0000.4 "Zinsen für Gewerbesteuererstattungen"<br />

16. Finanzierung der Ausschreibung eines Beraterauftrages<br />

für das Neue Kommunale Finanzmanagement<br />

(NKF)<br />

17. Freie Szene Am Hawerk<strong>am</strong>p,<br />

hier: Selbstverwaltungsmodell<br />

18. Prozess zur Gründung einer "Immobilien- und Standortgemeinschaft<br />

Bahnhofsviertel <strong>Münster</strong>"<br />

19. Bahnhofostseite - Verbesserung der Situation Fahrradparken<br />

20. Selbstständige Schule<br />

21. Realschule im Kreuzviertel<br />

21.1. Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel, Finkenstraße<br />

76<br />

hier: Zustimmung zum Raumprogr<strong>am</strong>m zur Verlagerung<br />

der Räumlichkeiten vom Standort Schulstraße<br />

21.2. Realschule im Kreuzviertel (Finkenstraße<br />

76):Übertragung der Schulimmobilie auf Wohn +<br />

<strong>Stadt</strong>bau GmbH<br />

22. Grundschule Loevelingloh - katholische Grundschule -<br />

hier: Änderung des Schulbezirkes durch Einrichtung<br />

eines Überschneidungsgebietes mit der Marienschule<br />

Roxel - katholische Grundschule -.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


V/0456/2004<br />

IV<br />

V/0475/2004<br />

IV<br />

V/0515/2004<br />

IV<br />

V/0553/2004<br />

IV<br />

V/0610/2004<br />

IV<br />

V/0406/2004<br />

IV<br />

V/0604/2004<br />

IV<br />

V/0607/2004<br />

IV<br />

V/0366/2004<br />

IV<br />

V/0451/2004<br />

V<br />

V/0686/2004<br />

V<br />

V/0519/2004<br />

V<br />

V/0318/2004<br />

VI<br />

V/0420/2004<br />

VI<br />

V/0513/2004<br />

VI<br />

4<br />

23. Offene Ganztagsschule im Primarbereich<br />

24. Modellprojekt zur stärkeren Internationalisierung der<br />

städtischen Bildungslandschaft<br />

25. Weiterentwicklung der Berufskollegs - Schulentwicklungsplanung<br />

III, Schwerpunkt Förderung von bildungsbenachteiligten<br />

und lernbeeinträchtigten Jugendlichen<br />

an Berufskollegs - Stand: Juni 2004<br />

26. Erweiterung der Norbertschule, kath. Grundschule, An<br />

der Meerwiese 7, 48157 <strong>Münster</strong><br />

hier: Zustimmung zum Raumprogr<strong>am</strong>m zur Erweiterung<br />

des Schulgebäudes für Zwecke der Offenen<br />

Ganztagsschule<br />

27. Skulpturenausstellung 2007<br />

28. Multifunktionshaus SV Blau-Weiß Aasee e. V., Bau<br />

und Betrieb eines Bewegungsraums<br />

29. Verlagerung Sportplatz Schwarzer K<strong>am</strong>p<br />

30. Sportförderung des Landes NW - Sportpauschale<br />

2004/2005<br />

hier: Förderung von kommunalen Sportstätten und<br />

Vereinsprojekten mit besonderer Bedeutung<br />

31. Fortführung der Kooperation Schule - Jugendhilfe im<br />

Südviertel; hier: weiterentwickeltes Angebot<br />

32. Hartz IV<br />

32.1. Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne<br />

Dienstleistungen <strong>am</strong> Arbeitsmarkt<br />

32.2. Verfahren zur Umsetzung des Vierten Gesetzes für<br />

moderne Dienstleistungen <strong>am</strong> Arbeitsmarkt<br />

33. Städtische Förderung der Verbraucherberatung<br />

<strong>Münster</strong> 2005 - 2009 (allgemeine Verbraucherberatung)<br />

34. Erweiterung der Karl-Wagenfeld Realschule<br />

- Zustimmung zur Planung und Baubeschluss -<br />

35. Teilnahme <strong>am</strong> European Energy Award<br />

36. Realisierung sozialverträglicher Abfallgebühren<br />

- Ergebnisse des Pilotprojekts "Entsorgung von Großwohnanlagen"<br />

- Einführung einer haushaltsbezogenen Grundgebühr<br />

zum 01.01.2005<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


V/0534/2004<br />

VI<br />

V/0458/2004<br />

VI<br />

V/0480/2004<br />

VI<br />

V/0518/2004<br />

IV<br />

V/0445/2004<br />

V<br />

V/0446/2004<br />

V<br />

V/0622/2004<br />

II<br />

V/0633/2004<br />

II<br />

V/0542/2004<br />

III<br />

V/0426/2004<br />

V<br />

V/0527/2004<br />

V<br />

V/0528/2004<br />

V<br />

V/0441/2004<br />

VI<br />

5<br />

37. Antrag der NABU-Naturschutzstation <strong>Münster</strong>land e.<br />

V. auf Fortführung der Betreuung des Naturschutzgebietes<br />

(NSG) "Vorbergs Hügel"<br />

38. Städtische Förderung der Energieberatung der<br />

Verbraucherzentrale NRW in <strong>Münster</strong> 2005 -2009<br />

39. 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes<br />

2004 der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong><br />

40. Änderung von Gebühren, Tarifen und Entgelten<br />

40.1. Änderung der Gebührensatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> für<br />

die Westfälische Schule für Musik<br />

40.2. Neufestsetzung der Gebühren und Änderung der Satzung<br />

für die Benutzung der städtischen Übergangsheime<br />

für Flüchtlinge<br />

40.3. Neufestsetzung der Gebühren und Änderung der Satzung<br />

für die Benutzung der städtischen Übergangsheime<br />

für Spätaussiedler<br />

41. Jahresabschlüsse 2003<br />

41.1. SLG Gewerbepark GmbH (SLG GmbH): Jahresabschlüsse<br />

2002 und 2003, Liquidation der Gesellschaft<br />

41.2. Jahresabschluss 2003 der ICB Institut für Chemo- und<br />

Biosensorik GmbH<br />

Abberufung und Bestellung eines Geschäftsführers<br />

41.3. Feststellung des Jahresabschlusses von <strong>Münster</strong> Marketing<br />

für das Wirtschaftsjahr 2003<br />

41.4. Jahresabschlüsse der Stiftungen für das Wirtschaftsjahr<br />

2003<br />

41.5. Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2003 der Altenzentrum<br />

Klarastift gGmbH<br />

41.6. Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2003 der Klarastift<br />

Service GmbH<br />

41.7. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts<br />

der AWM für das Wirtschaftsjahr 2003<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


V/0483/2004<br />

III<br />

V/0433/2004<br />

III<br />

V/0444/2004<br />

III<br />

V/0491/2004<br />

III<br />

V/0471/2004<br />

III<br />

V/0315/2004<br />

III<br />

V/0382/2004<br />

III<br />

V/0390/2004<br />

III<br />

V/0421/2004<br />

III<br />

V/0423/2004<br />

III<br />

6<br />

42. Bauleitplanung<br />

42.1. Stellungnahme der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> zur 12. Änderung<br />

des Gebietsentwicklungsplans für den Regierungsbezirk<br />

<strong>Münster</strong> "Teilabschnitt <strong>Münster</strong>land" - auf dem<br />

Gebiet der <strong>Stadt</strong> Greven zur Neudarstellung eines<br />

interkommunalen "Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches<br />

für standortgebundene Anlagen" -<br />

Dienstleistungs- und Gewerbezentrum <strong>am</strong> Flughafen<br />

<strong>Münster</strong>/Osnabrück (AirportPark FMO) -<br />

42.2. <strong>Stadt</strong>bezirk <strong>Münster</strong>-Mitte<br />

42.2.1. Veränderungssperre Nr. 94 für den Bereich Metzer<br />

Straße / Elsässer Straße / Umgehungsstraße B 51 /<br />

Habichtshöhe<br />

42.2.2. Veränderungssperre Nr. 95 für den Bereich Cheruskerring<br />

/ Kanalstraße / Promenade / Nordstraße /<br />

Wichernstraße<br />

42.2.3. 5. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> für den Bereich Stolbergstraße<br />

/ Piusallee<br />

Beschluss zur Änderung<br />

42.2.4. Bebauungsplan Nr. 476: Stolbergstraße / Piusallee<br />

Beschluss zur Aufstellung<br />

42.3. <strong>Stadt</strong>bezirk <strong>Münster</strong>-West<br />

42.3.1. Bebauungsplan Nr. 485: Roxel - Nordumgehung zwischen<br />

Havixbecker Straße und Roxeler Straße<br />

Beschluss zur Aufstellung<br />

42.3.2. Bebauungsplan Nr. 484: Mecklenbeck - Entlastungsstraße<br />

zwischen Mecklenbecker Straße und GAD<br />

Beschluss zur Aufstellung<br />

42.3.3. Bebauungsplan Nr. 488: Roxel - Nord II (Havixbecker<br />

Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung / Brockk<strong>am</strong>p)<br />

Beschluss zur Aufstellung<br />

42.3.4. Bebauungsplan Nr. 487: Roxel - Pienersallee, neuer<br />

DB-Haltepunkt<br />

Beschluss zur Aufstellung<br />

42.3.5. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 227: Nienberge<br />

Ortskern<br />

Beschluss zur Änderung<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


V/0425/2004<br />

III<br />

V/0430/2004<br />

III<br />

V/0453/2004<br />

III<br />

V/0493/2004<br />

III<br />

V/0506/2004<br />

III<br />

V/0469/2004<br />

III<br />

V/0476/2004<br />

III<br />

V/0442/2004<br />

III<br />

V/0404/2004<br />

III<br />

7<br />

42.3.6. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437: Albachten<br />

- südlich der Dülmener Straße<br />

Beschluss zur Änderung<br />

42.3.7. Bebauungsplan Nr. 486: Mecklenbeck - verlegte Heroldstraße,<br />

neuer DB-Haltepunkt<br />

Beschluss zur Aufstellung<br />

42.3.8. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 244: Roxel -<br />

Ortskern<br />

1. Beschluss über die Anregungen<br />

2. Satzungsbeschluss<br />

42.3.9. 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> im Bereich Gewerbegebiet<br />

südlich der Steinfurter Straße (L 510) / östlich der BAB<br />

A1<br />

Beschluss zur Änderung<br />

42.3.10. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 273 Teilabschnitt<br />

II: Roxel - Gewerbegebiet Am Nottulner Landweg<br />

1. Beschluss zur Änderung<br />

2. Satzungsbeschluss<br />

42.4. <strong>Stadt</strong>bezirk <strong>Münster</strong>-Hiltrup<br />

42.4.1. 4. Änderung des wirks<strong>am</strong> fortgeschriebenen Flächennutzungsplans<br />

im <strong>Stadt</strong>teil Amelsbüren<br />

Beschluss zur Änderung<br />

42.4.2. Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> über die Erweiterung der<br />

Grenzen der im Zus<strong>am</strong>menhang bebauten Ortsteile für<br />

den Bereich des Gewerbegebietes Kappenberger<br />

D<strong>am</strong>m / Grafschaft<br />

42.5. <strong>Stadt</strong>bezirk <strong>Münster</strong>-Nord<br />

42.5.1. 10. Änderung des Bebauungsplanes STM 8: Sprakel<br />

1. Beschluss zur Änderung<br />

2. Beschluss über die Anregungen<br />

3. Satzungsbeschluss<br />

42.6. <strong>Stadt</strong>bezirk <strong>Münster</strong>-Südost<br />

42.6.1. Änderung der Bebauungspläne Nr. 142 Teilabschnitt I<br />

und Nr. 349<br />

Beschluss zur Änderung<br />

Bebauungsplan Nr. 489: Albersloher Weg (von Ratio<br />

bis Friedenspark)<br />

Beschluss zur Aufstellung<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


V/0474/2004<br />

III<br />

V/0643/2004<br />

OBM<br />

V/0663/2004<br />

OBM<br />

A-R/0013/2004<br />

I<br />

A-R/0014/2004<br />

III<br />

A-R/0018/2004<br />

III<br />

A-R/0011/2004<br />

V<br />

A-R/0012/2004<br />

V<br />

A-R/0015/2004<br />

OBM<br />

A-R/0016/2004<br />

IV<br />

A-R/0017/2004<br />

III<br />

8<br />

42.6.2. Bebauungsplan Nr. 474: Angelmodde- Wohngebiet<br />

östlich Twenhövenweg<br />

Beschluss zur Aufstellung<br />

43. Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen<br />

Gremien<br />

44. 2. Entwicklungspolitischer Nord-Süd-Preis der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Münster</strong> 2004<br />

45. Anträge von Ratsmitgliedern nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung<br />

des Rates<br />

45.1. Besetzung der Beigeordnetenstelle für das Schul-,<br />

Kultur- und Sportdezernat<br />

45.2. Kein "Tower" an der Steinfurter Straße!<br />

Verträglich Standortalternative aufzeigen<br />

45.3. Standort Steinfurter Straße/Yorkring verträglich entwickeln<br />

46. Anträge von Ratsmitgliedern nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung<br />

des Rates<br />

46.1. <strong>Münster</strong>aner Bündnis für F<strong>am</strong>ilien<br />

46.2. Weiterentwicklung der Handlungsstrategien zum Wohnen<br />

im Alter<br />

46.3. Mitwirkungsmöglichkeiten älterer Menschen stärken -<br />

Einen Seniorenrat in <strong>Münster</strong> einrichten.<br />

46.4. <strong>Münster</strong>- Kulturhauptstadt von internationalem Renommee<br />

Für eine Profilierung im Kulturbereich auch nach der<br />

gescheiterten Kulturhauptstadtbewerbung<br />

46.5. Neue Weichenstellung für den Hauptbahnhof<br />

47. Verschiedenes<br />

Herr Dr. Tillmann eröffnete die öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Rates um 17.30 Uhr und stellte die<br />

ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.<br />

Er begrüßte die Mitglieder des Rates, die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher, die<br />

D<strong>am</strong>en und Herren der Presse und die Zuschauerinnen und Zuschauer.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


9<br />

Er verwies auf die ergänzte Tagesordnung, die mit Datum vom 12.07.2004 versandt wurde.<br />

In diese Tagesordnung wurden die Tagesordnungspunkte<br />

V/0672/2004 21.2 Realschule im Kreuzviertel (Finkenstraße 76):<br />

II Übertragung der Schulimmobilie auf die Wohn +<br />

<strong>Stadt</strong>bau GmbH<br />

und<br />

V/0686/2004 32.2 Verfahren zur Umsetzung des Vierten Gesetzes für<br />

V moderne Dienstleistungen <strong>am</strong> Arbeitsmarkt<br />

aufgenommen.<br />

Es erhob sich kein Widerspruch.<br />

Somit war die Tagesordnung in der Form festgesetzt.<br />

Punkt 1 der Tagesordnung Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner<br />

Es war keine Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner beantragt worden.<br />

Punkt 2 der Tagesordnung Aktuelle Stunde<br />

Es war keine Aktuelle Stunde beantragt worden.<br />

Punkt 3 der Tagesordnung Eingänge und Mitteilungen<br />

Es lagen keine Eingänge und Mitteilungen vor.<br />

Punkt 4 der Tagesordnung Anregungen gem. § 24 der Gemeindeordnung<br />

Punkt 4.1 der Tagesordnung<br />

V/0586/2004<br />

Es lag eine Ergänzung zur Vorlage vor.<br />

Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für<br />

das Land Nordrhein-Westfalen<br />

Herr Schade bat, die Anregung Nr. 83/2004 in der Bezirksvertretung <strong>Münster</strong>-Hiltrup und<br />

<strong>Münster</strong>-West zu beraten.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Es erhob sich kein Widerspruch.<br />

10<br />

Der Rat nahm unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage und der Ergänzung von Herrn<br />

Schade zur Kenntnis:<br />

„Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-<br />

Westfalen sind eingegangen:<br />

Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit<br />

(Das Anhörungs-/Beratungsrecht<br />

weiterer Gremien bleibt<br />

77/2004 Frau Offers und Herr Burba beantragen die Direktanbindung<br />

des Gemenweges an das Zentrum<br />

Gievenbeck durch die neu geplante Buslinie<br />

80/2004 Herr Röttgers sowie weitere Anwohner beantragen,<br />

dass bei der geplanten Erneuerung des<br />

Parkstreifens <strong>am</strong> Weidenweg eine Bepflanzung<br />

mit Bäumen erfolgt sowie auf der gegenüberliegenden<br />

Straßenseite markierte Parkplätze ange-<br />

legt werden.<br />

82/2004 Frau Dr. Endreß regt an, die Öffnungszeiten der<br />

<strong>Stadt</strong>bücherei <strong>Münster</strong> zu ändern und so den Be-<br />

dürfnissen der berufstätigen Nutzer anzupassen.<br />

83/2004 Herr Schopmeyer sowie Eltern der Grundschulen<br />

Ludgerusschule, Loevelinglohschule und Peter-<br />

Wust-Schule beantragen die Einrichtung einer<br />

Busverbindung von Albachten über Mecklenbeck<br />

zum neuen Standort des Freiherr-vom-Stein-<br />

Gymnasiums in <strong>Münster</strong>-Gievenbeck<br />

89/2004 Das schwul-lesbische Netzwerk <strong>Münster</strong> regt an,<br />

eine Straße in <strong>Münster</strong> nach Rainer Plein zu be-<br />

nennen.<br />

90/2004 Herr und Frau Weber beantragen, die Pläne der<br />

Hochhausbebauung auf dem Gelände Steinfurter<br />

Straße/Yorkring aufzugeben.<br />

91/2004 Die katholische Pfarrgemeinde St. Nikolaus, die<br />

evangelische Kirchengemeinde Wolbeck sowie die<br />

St. Achatius- und Nikolai-Bruderschaft Wolbeck<br />

beantragen, die Beerdigungszeiten auf dem Friedhof<br />

Wolbeck montags bis freitags bis 15.00 Uhr zu<br />

erweitern.<br />

unberührt.)<br />

Verwaltung<br />

Bezirksvertretung <strong>Münster</strong>-Mitte<br />

Verwaltung<br />

Verwaltung.<br />

Bezirksvertretung <strong>Münster</strong>-<br />

Hiltrup,<br />

Bezirksvertretung <strong>Münster</strong>-<br />

West<br />

Verwaltung zur Vorprüfung<br />

Behandlung unter TOP 45.2<br />

und 45.3<br />

Verwaltung<br />

Die Anregung Nr. 80/2004 wurde sowohl an den Rat als auch an die Bezirksvertretung<br />

<strong>Münster</strong>-Mitte gerichtet und wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung <strong>Münster</strong>-Mitte in der<br />

<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> 29.06.2004 bekannt gegeben. Die Zuständigkeit über die Entscheidung der Anregung<br />

liegt bei der Bezirksvertretung <strong>Münster</strong>-Mitte.“<br />

Punkt 5 der Tagesordnung Anfragen von Ratsmitgliedern<br />

Es lagen keine Anfragen von Ratsmitgliedern vor.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 6 der Tagesordnung Anregungen der Bezirksvertretungen<br />

11<br />

Es lagen keine Anregungen der Bezirksvertretungen vor.<br />

Punkt 7 der Tagesordnung Anregungen des Ausländerbeirates<br />

Es lagen keine Anregungen des Ausländerbeirates vor.<br />

Punkt 8 der Tagesordnung<br />

V/0405/2004<br />

Es lagen zwei Ergänzungen zur Vorlage vor.<br />

Herr Viehoff beantragte für die FDP-Fraktion:<br />

„Der Rat möge beschließen:<br />

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:<br />

Kulturforum Westfalen - Ergebnisse der ersten Stufe<br />

des Realisierungswettbewerbes und Fortführung<br />

der Projektentwicklung<br />

2. ...<br />

2.1 ...<br />

2.2 sich mit der Fortführung auf eine Kunsthalle konzentrierten Planungen als<br />

Komplementärprojekt zur Musikhalle an der Entwicklung des Kulturforum<br />

Westfalen auf dem Hindenburgplatz weiterhin zu beteiligen (eine zeitgleiche<br />

Umsetzung der Projekte ist nicht notwendig).<br />

...<br />

3. In der Erwartung, dass Der Rat geht davon aus, dass<br />

3.1 ...<br />

3.2 ... realisiert,.<br />

bekräftigt die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> ihrerseits mit dieser Vorlage den festen Willen, im<br />

Rahmen des geplanten "Kulturforum Westfalen“ auf dem Hindenburgplatz<br />

zum Zeitpunkt der Finanzierbarkeit des Ges<strong>am</strong>tprojektes eine Musikhalle zu<br />

errichten und deren Betrieb in geeigneter Weise zu ermöglichen.“<br />

Ferner bat Herr Viehoff, über die einzelnen Ziffern des Beschlussvorschlages der Vorlage<br />

(in der Fassung der 2. Ergänzungsvorlage) getrennt abzustimmen.<br />

Ziffer 1 wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, FDP, UWG-MS) bei Gegenstimmen (Bündnis<br />

90/Die Grünen/GAL, PDS/LL) beschlossen.<br />

Ziffer 2 wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, FDP, UWG-MS) bei Gegenstimmen (Bündnis<br />

90/Die Grünen/GAL, PDS/LL) beschlossen.<br />

Der Antrag der FDP-Fraktion wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL,<br />

PDS/LL) bei Fürstimmen (FDP, UWG-MS) abgelehnt.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


12<br />

Ziffer 3 der 2. Ergänzungsvorlage wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD) bei Gegenstimmen<br />

(Bündnis 90/Die Grünen/GAL, FDP, UWG-MS, PDS/LL) beschlossen.<br />

Ziffer 4 wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, FDP) bei Gegenstimmen (Bündnis 90/Die<br />

Grünen/GAL, PDS/LL) und einer Stimmenthaltung (UWG-MS) beschlossen.<br />

Ziffer 5 wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, FDP) bei Gegenstimmen (Bündnis 90/Die<br />

Grünen/GAL, UWG-MS; PDS/LL) beschlossen.<br />

Sodann beschloss der Rat unter Berücksichtigung der 2. Ergänzungsvorlage mit Mehrheit<br />

(Obm, CDU, SPD) bei Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen/GAL, FDP, UWG-MS,<br />

PDS/LL):<br />

„Sachentscheidung:<br />

1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der 1. Stufe des Realisierungswettbewerbes zum Kulturforum<br />

Westfalen (Anlage 1 = Anlage 1 der Originalniederschrift) als Grundlage für die weitere<br />

Projektplanung zustimmend zur Kenntnis.<br />

2. Der Rat begrüßt die in der LWL-Vorlage 11/1909 (Anlage 2 = Anlage 2 der Originalniederschrift)<br />

zum Ausdruck kommende Bereitschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-<br />

Lippe, im Zuge einer kombinierten Projektentwicklung und unter der Voraussetzung einer<br />

hinreichend dimensionierten und entsprechend strukturierten Förderung des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen,<br />

2.1 das Westfälische Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte im Bereich Domplatz /<br />

Pferdegasse zu sanieren und zu modernisieren sowie entlang der Rothenburg (ehem.<br />

Museum für Archäologie) als Neubau zu errichten und<br />

2.2 sich mit der Fortführung der auf eine Kunsthalle konzentrierten Planungen als Komplementärprojekt<br />

zur Musikhalle an der Entwicklung des Kulturforum Westfalen auf dem<br />

Hindenburgplatz weiterhin zu beteiligen<br />

und d<strong>am</strong>it das kulturelle Profil Westfalens in <strong>Münster</strong> nachdrücklich zu stärken.<br />

3. In der Erwartung, dass<br />

3.1 das Land Nordrhein-Westfalen der vom Landschaftsverband vorgeschlagenen kombinierten<br />

Projektentwicklung zustimmt und in der Umsetzung der sogenannten Clement-<br />

Offerte (Kabinettsbeschluss vom April 2000) hierzu entsprechende Förderoptionen eröffnet<br />

und<br />

3.2 der Landschaftsverband Westfalen-Lippe auf der Grundlage der von ihm in der Drucksache<br />

11/1909 hinsichtlich der Kunsthalle bekräftigten Eckpunkte beide Komponenten der<br />

kombinierten Projektentwicklung realisiert,<br />

bekräftigt die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> ihrerseits mit dieser Vorlage den festen Willen, im Rahmen<br />

des geplanten „Kulturforum Westfalen“ auf dem Hindenburgplatz zum Zeitpunkt der Finanzierbarkeit<br />

des Ges<strong>am</strong>tprojektes eine Musikhalle zu errichten und deren Betrieb in<br />

geeigneter Weise zu ermöglichen. Eine Realisierung des Vorhabens kann jedoch nur auf<br />

der Grundlage eines breiten bürgerschaftlichen Engagements und mit Hilfe nennenswerter<br />

finanzieller Beiträge von Sponsoren, Förderern, Stiftern etc. gelingen. Das bereits<br />

bestehende Engagement, das ausdrücklich begrüßt wird, sollte deshalb gestärkt und<br />

durch weitere Aktivitäten ausgebaut werden.<br />

4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine hinreichende Beurteilung der abschließenden<br />

konzeptionellen, räumlichen, zeitlichen und finanziellen Eckpunkte des Ges<strong>am</strong>tprojektes<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


13<br />

für alle Projektbeteiligten im Hinblick auf die Modalitäten seiner Realisierung zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt noch nicht möglich ist. Dafür sind vor allem<br />

4.1 hinsichtlich des Ges<strong>am</strong>tprojektes eine städtebauliche und planerische Präzisierung der<br />

fünf prämierten Entwürfe im Rahmen einer 2. Wettbewerbsstufe,<br />

4.2 hinsichtlich des Teilprojektes Kunsthalle des Landschaftsverbandes die Klärung der Fördermodalitäten<br />

und –relationen durch das Land sowie<br />

4.3 hinsichtlich des städtischen Teilprojektes Musikhalle<br />

a) eine optimierende Überprüfung des Raumprogr<strong>am</strong>ms,<br />

b) die Entwicklung tragfähiger Organisations- und Finanzierungsmodelle für die Investitionen<br />

und den dauerhaften Betrieb sowie<br />

c) die Entwicklung eines Konzeptes zur Betriebsführung<br />

erforderlich.<br />

5. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, gemeins<strong>am</strong> mit den Projektbeteiligten Land<br />

Nordrhein-Westfalen, Regionale 2004 und Landschaftsverband Westfalen-Lippe die<br />

Projektentwicklung des Kulturforum Westfalen mit der Durchführung der 2. Wettbewerbsstufe<br />

fortzuführen (4.1), die dafür erforderliche Klärung der Voraussetzungen konstruktiv<br />

zu begleiten (4.2) und die unter 4.3 genannten Prüf-/ und Arbeitsaufträge in Angriff zu<br />

nehmen.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass zur Finanzierung der 2. Stufe des Realisierungswettbewerbes<br />

Kosten in Höhe von 225.190<br />

¢¡ £¥¤§¦©¨©� ¦©� ��¦��¥����©¦§� �§� � ¦©��¦©� � � � ¦©��¦©�©�<br />

Mittelbereitstellung/Finanzierung<br />

Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:<br />

Ausgaben<br />

�<br />

Haush.-<br />

Bezeichnung Haush.- Betrag Bemerkung<br />

Stelle<br />

jahr<br />

3320.940.1000.X Vorber. Projektentwickl. 2004 225.190 Kosten 2. Stufe Re-<br />

Kulturforum Westfalen<br />

alisierungswettbewerb“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 9 der Tagesordnung<br />

V/0531/2004<br />

14<br />

Cityprojekt "Stubengasse + Umfeld"<br />

Empfehlung des Beirats / Umsetzung des Projekts<br />

Der Rat beschloss mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, FDP, UWG-MS) bei Gegenstimmen<br />

(Bündnis 90/Die Grünen/GAL, PDS/LL):<br />

„Sachentscheidung:<br />

1. Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> stimmt der Empfehlung des Beirats vom 28.05.2004 zu, das<br />

Projekt "Stubengasse + Umfeld" auf der Grundlage des Konzepts HARPEN AG (Dortmund)<br />

/ Architekten Prof. Kasper (Aachen) und Fritzen + Müller-Giebeler (Ahlen) umzusetzen.<br />

Die Planung der beiden Handels-/ Dienstleistungskomplexe mit Tiefgarage im Bereich<br />

des heutigen Parkplatzes ist bauantragsreif zu erarbeiten.<br />

2. Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 425: Stubengasse / Loerstraße<br />

ist einzuleiten und das Erfordernis der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

zu prüfen.<br />

3. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den Inhabern von Rechten <strong>am</strong> Parkhaus<br />

Stubengasse/Ecke Klarissengasse bzw. betroffenen Vertragspartnern aufzunehmen,<br />

um eine kurzfristige Freistellung des Grundstücks möglichst parallel mit der Inbetriebnahme<br />

der geplanten Tiefgarage unter dem Stubengassen-Platz vorzubereiten.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es entstehen zzt. keine Kosten und Folgekosten (siehe nichtöffentliche Vorlage Nr. 541/2004<br />

- Beratung in Liegenschaftsausschuss, HFA und Rat).“<br />

Punkt 10 der Tagesordnung<br />

V/0546/2004<br />

Aasee Terrassen: Ergebnisse des Bewerberauswahl-<br />

und Realisierungsverfahrens<br />

Herr Varnhagen gab für die FDP-Fraktion folgende Erklärung zu Protokoll:<br />

„Begründung Seite 3 – Stellplätze:<br />

Wir halten die vorgesehenen 20 – 30 Stellplätze bei der Bebauung des jetzigen Parkplatzes<br />

für unzureichend, da bereits jetzt der Bedarf an Parkplätze deutlich größer ist.“<br />

Sodann beschloss der Rat einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

1. Grundlage der liegenschaftlichen und städtebaulichen Entwicklung des nördlichen Aasee-Ufers<br />

sowie des Parkplatzes an der Annette Allee soll das vom Auswahlgremium in<br />

seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> 02.06.2004 empfohlene Entwicklungskonzept des Bewerberte<strong>am</strong>s Dr.<br />

Ludger Hellenthal, <strong>Münster</strong> / voraussichtlicher Investor und Peter Bastian, Coesfeld / Architekt<br />

(siehe Anlage 1 der Vorlage = Anlage 3 der Originalniederschrift) nebst den vom<br />

Gremium formulierten verbindlichen Weiterbearbeitungsauflagen sein.<br />

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur planungsrechtlichen Sicherung<br />

des Planungskonzeptes durchzuführen.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 11 der Tagesordnung<br />

V/0478/2004<br />

15<br />

Herr Dr. Tillmann nahm an der Beschlussfassung nicht teil.<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Entlastung für die Jahresrechnung 2003<br />

1. Der Rat nimmt das in dem anliegenden Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses<br />

vom 08.06.2004 ( = Anlage 4 der Originalniederschrift) aufgezeigte Ergebnis<br />

der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 zur Kenntnis.<br />

2. Der Rat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2003 unter Einbeziehung der Abschlussbuchungen<br />

wie folgt fest:<br />

2.1 Kassenmäßiger Abschluss<br />

Ges<strong>am</strong>t-Ist-Einnahmen 1.283.161.710,46 Euro<br />

Ges<strong>am</strong>t-Ist-Ausgaben 1.308.120.627,43 Euro<br />

Buchmäßiger Kassenbestand bei Abschluss<br />

des Haushaltsjahres 2003 - 24.958.916,97 Euro<br />

2.2 Ergebnis der Haushaltsrechnung<br />

Summe bereinigte Soll-Einnahmen 761.912.568,34 Euro<br />

Summe bereinigte Soll-Ausgaben 761.912.568,34 Euro<br />

3. Aufgrund des geprüften und festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung des Haushaltsjahres<br />

2003 wird dem Oberbürgermeister gem. § 94 Gemeindeordnung NRW die<br />

Entlastung erteilt.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 12 der Tagesordnung<br />

V/0397/2004<br />

Es lag eine Ergänzung zur Vorlage vor.<br />

16<br />

Progr<strong>am</strong>m für Chancengleichheit - Bericht zum<br />

Frauenförderplan 2001 - 2003 und Frauenförderplan<br />

2004 - 2006<br />

Der Rat beschloss unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

1. Der Bericht zum Frauenförderplan 2001 - 2003 (siehe Anlage = Anlage 5 der Originalniederschrift)<br />

wird zur Kenntnis genommen.<br />

2. Der Frauenförderplan 2004 - 2006 (siehe Anlage = Anlage 6 der Originalniederschrift)<br />

wird beschlossen.<br />

2.1. In der Anlage zur Vorlage 397/04 erhält im Teil B – Frauenförderplan 2004 – 2006 der<br />

Punkt 3.4 folgende Fassung:<br />

3.4 Einbeziehung von Führungskräften<br />

Die Einbeziehung von Führungskräften in die Umsetzung der Ziele der Frauenförderung<br />

und der Chancengleichheit muss in enger Zus<strong>am</strong>menarbeit mit<br />

der Personalentwicklung stattfinden. Für alle Beschäftigten mit Personalverantwortung<br />

werden verpflichtende Fortbildungen zu diesem Themenfeld angeboten.<br />

2.2 Die Anlage zur Vorlage 397/2004 wird im Teil B – Frauenförderplan 2004 – 2006 –<br />

unter 4. Weitere Maßnahmen – Arbeitszeit - um folgenden Punkt ergänzt:<br />

• Die Verwaltung intensiviert ihre Bemühungen mehr männliche Mitarbeiter für die<br />

Übernahme f<strong>am</strong>iliärer Aufgaben zur Inanspruchnahme von Elternzeit und von<br />

Teilzeitbeschäftigung zu gewinnen und ergreift ab sofort Maßnahmen zur Wiederaufnahme<br />

der Teilzeitoffensive. Die Verwaltung macht durch geeignete Maßnahmen<br />

deutlich, dass durch diese Inanspruchnahme Aufstiegsmöglichkeiten nicht<br />

beeinträchtigt werden.“<br />

Punkt 13 der Tagesordnung<br />

V/0582/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

eGovernment bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong><br />

1. Der Rat nimmt die bisherigen Umsetzungen des eGovernment-Prozesses bei der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Münster</strong> zur Kenntnis.<br />

2. Der Rat nimmt die Aussagen zur weiteren quantitativen und qualitativen Verbesserung<br />

des eGovernment-Angebotes der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> zustimmend zur Kenntnis und beauftragt<br />

die Verwaltung, auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen zum Ausbau der eGovernment<br />

Angebote vorzubereiten und mit den zuständigen Ratsgremien nach der<br />

Kommunalwahl abzustimmen.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


17<br />

3. Zur Begleitung des eGovernment Prozesses wird die Verwaltung beauftragt, die bewährten<br />

Strukturen im eGovernment-Umfeld, insbesondere die interfraktionelle Arbeitsgruppe<br />

eGovernment auch in der neuen Ratsperiode beizubehalten und die personelle<br />

Besetzung der Arbeitsgruppe mit den Ratsfraktionen nach der Kommunalwahl festzulegen.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.“<br />

Punkt 14 der Tagesordnung<br />

V/0431/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten<br />

der Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung<br />

"Volksfest <strong>am</strong> Mittelpunkt des <strong>Münster</strong>landes"<br />

im Gewerbegebiet "Haus Uhlenkotten",<br />

48161 <strong>Münster</strong><br />

Die als Anlage 1 ( = Anlage 7 der Originalniederschrift) beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung<br />

über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „Volksfest<br />

<strong>am</strong> Mittelpunkt des <strong>Münster</strong>landes“ in dem Gewerbegebiet „Haus Uhlenkotten“, 48161<br />

<strong>Münster</strong> wird beschlossen.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es entstehen weder Kosten noch Folgekosten.“<br />

Punkt 15 der Tagesordnung<br />

V/0562/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Überplanmäßige Mittelbereitstellung bei der HHSt.<br />

9000.841.0000.4 "Zinsen für Gewerbesteuererstattungen"<br />

Bei der Haushaltsstelle 9000.841.0000.4 „Zinsen für Gewerbesteuererstattungen“ werden<br />

überplanmäßig 2.000.000 �¤¥¦©¨ ¦©�� �©¦¥� � ¦©� �� �<br />

Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe werden Mehreinnahmen in gleicher Höhe bei<br />

der Haushaltsstelle 9000.003.0000.X „Gewerbeertragsteuer“ in Anspruch genommen.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 16 der Tagesordnung<br />

V/0644/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

18<br />

Finanzierung der Ausschreibung eines Beraterauftrages<br />

für das Neue Kommunale Finanzmanagement<br />

(NKF)<br />

1. Der Rat ermächtigt die Verwaltung (citeq) kurzfristig die EU-weite Ausschreibung der<br />

Vergabe eines Beraterauftrages für die Einführung des doppischen Rechnungswesens<br />

auf Grundlage der Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in<br />

der Ges<strong>am</strong>tverwaltung im Rahmen eines Verhandlungsverfahren vorzubereiten und<br />

durchzuführen.<br />

2. Über die Vergabe des Auftrages werden die zuständigen Ratsgremien zu gegebener<br />

Zeit entscheiden.<br />

3. Die notwendigen Mittel werden im Haushaltsjahr 2005 ff. zur Verfügung gestellt.<br />

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Jahr 2004 zu Lasten des Haushaltsjahres 2005 entsprechende<br />

Verpflichtungen bis zur Höhe von 500.000 �¦©� �������§¦©��¦©�©�<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> im Zeitraum bis 2009 Kosten in<br />

Höhe von ca. 1,5 Mio. �� ����£§�§��¦©���§¦¥����¦©��¦©� ��� �¥��£�� � � �©¨ ��� ¦§� � ¦���������§¦©¨���� £��¥����£©����¦§� tstehen.<br />

Die erforderlichen Mittel werden zum Haushalt 2005 und Folgejahre entsprechend<br />

der Ausschreibungsergebnisse zeit- und sachgerecht veranschlagt.“<br />

Punkt 17 der Tagesordnung<br />

V/0606/2004<br />

Freie Szene Am Hawerk<strong>am</strong>p,<br />

hier: Selbstverwaltungsmodell<br />

Herr Peters nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

Es lag eine Ergänzung zur Vorlage vor.<br />

Der Rat beschloss unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage einstimmig:<br />

Sachentscheidung:<br />

1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zwischen den Beteiligten der Kulturszene Am Hawerk<strong>am</strong>p,<br />

vertreten durch den Verein „Erhaltet den Hawerk<strong>am</strong>p e.V.“, sowie der Verwaltung<br />

grundsätzliches Einvernehmen darüber besteht, der Kulturszene Am Hawerk<strong>am</strong>p<br />

• eine Teilfläche des Grundstücks Hawerk<strong>am</strong>p 31 mit aufstehender Bebauung gem.<br />

Anlage 1 der Vorlage (= Anlage 8 der Originalniederschrift)<br />

• auf der Basis eines Selbstverwaltungsmodells gem. nachfolgender Begründung<br />

• nach dem Prinzip eines Selbstbewirtschaftungsmodells mit finanziellem Zuschuss der<br />

<strong>Stadt</strong> wie in der Begründung Vorlage 0606/2004<br />

• zunächst für einen Zeitraum ab 01.01.2005 von 5 Jahren<br />

zur Verfügung zu stellen, das kulturell ausgerichtete Nutzungen (Kunstschaffende,<br />

Kunstvertreibende u. ä.) in sich vereint.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


19<br />

2. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Modalitäten für einen Überlassungsund<br />

Selbstverwaltungsvertrag zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> und dem die Kulturszene Am<br />

Hawerk<strong>am</strong>p vertretenden Verein nach den Eckpunkten des Beschlusspunktes zu 1) zu<br />

Ende zu verhandeln und einen dementsprechenden Vertrag abzuschließen, d<strong>am</strong>it das<br />

Kulturprojekt Hawerk<strong>am</strong>p möglichst zum 01.01.2005 nach den vereinbarten Maßgaben<br />

anlaufen kann.<br />

3. Die nicht in das Vorhaben einzubeziehenden Gebäude auf dem Grundstück Am Hawerk<strong>am</strong>p<br />

31 werden zur Umsetzung des Masterplans Hafen nach angemessenem Übergangszeitraum<br />

zurückgebaut, d. h. für die offene Halle und das Gebäude I bis spätestens<br />

zum Herbst 2005 und die Gebäude D, H und J bis spätestens zum Sommer 2006. Das<br />

freiwerdende Gebäude Lippstädter Straße 88 (bis Herbst 2004 provisorische Feuerwache<br />

II) wird außerhalb des "Kulturprojekt Am Hawerk<strong>am</strong>p" genutzt, um bisher Am Hawerk<strong>am</strong>p<br />

31 tätige, vorrangig gewerblich orientierte Nutzer/Betriebe auf Basis entsprechender<br />

gewerblicher Mietverträge dorthin zu verlagern.<br />

4. Dem Kulturausschuss wird jährlich ein Bericht über die Verwendung der Mieteinnahmen<br />

des Vereins vorgelegt.<br />

5. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses über den 31.12.2009 hinaus setzt einen erneuten<br />

Beschluss des Rates 1 Jahr vor Ablauf des Vertragsverhältnisses voraus.“<br />

Punkt 18 der Tagesordnung<br />

V/0488/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Prozess zur Gründung einer "Immobilien- und<br />

Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel <strong>Münster</strong>"<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, den Prozess bis zur Gründung einer „Immobilien- und<br />

Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel <strong>Münster</strong>“ zu unterstützen. Für die Finanzierung des<br />

Prozesses sind beim Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel beantragt. Voraussetzung für<br />

die städtische Beteiligung ist die Bewilligung der beantragten Mittel.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass unter der Voraussetzung der Bewilligung der beantragten<br />

Mittel durch das Land Nordrhein-Westfalen für <strong>Münster</strong> Marketing Kosten in Höhe<br />

von 20 % an den Ges<strong>am</strong>tkosten (entsprechen 20.157,09 Euro) entstehen. Weitere Kosten im<br />

Rahmen des Prozesses entstehen nicht.<br />

Mittelbereitstellung/Finanzierung<br />

Die Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:<br />

Finanzierungsplan Haushaltsjahr Betrag in EUR<br />

Zuwendung vom Land NRW 2004<br />

36.000,00<br />

2005<br />

24.471,27<br />

Private Drittmittel der Interessensgemein- 2004<br />

12.000,00<br />

schaft Bahnhofsviertel<br />

2005<br />

8.157,09<br />

Städtischer Beitrag aus dem Budget <strong>Münster</strong> 2004<br />

12.000,00<br />

Marketing<br />

2005<br />

8.157,09<br />

Ges<strong>am</strong>t 2004<br />

60.000,00<br />

2005<br />

40.785,44<br />

100.785,44“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 19 der Tagesordnung<br />

V/0533/2004<br />

20<br />

Bahnhofostseite - Verbesserung der Situation<br />

Fahrradparken<br />

Der Rat beschloss mit Mehrheit (Obm, CDU, FDP, UWG-MS, PDS/LL) bei Gegenstimmen<br />

(SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL):<br />

„Sachentscheidung:<br />

1. Dem Planungsvorschlag (Anlage 5.3 = Anlage 9 der Originalniederschrift) entsprechend<br />

Punkt 5 der Begründung zur Umgestaltung des Eingangsbereiches Bahnhofostseite und<br />

der Neuordnung des Fahrradparkens wird zugestimmt.<br />

2. Der Bau wird in der vorgesehenen Form beschlossen.<br />

3. Die Verwaltung wird beauftragt einen Gestattungsvertrag mit der DB AG abzuschließen<br />

um die Voraussetzung für die kurzfristige Umsetzung der Planung im Bereich der DB-<br />

Fläche sicherzustellen.<br />

4. Zur Deckung werden außerplanmäßig Finanzmittel zur Verfügung gestellt.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 135.000,00 ¢¡§£¥¤§¦©¨¢� ¦©� ��¦��¥���� ekosten<br />

entstehen.<br />

Finanzierung/Mittelbereitstellung<br />

Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:<br />

Ausgaben<br />

�<br />

Haush.-<br />

Bezeichnung Haush.- Betrag<br />

stellejahr<br />

6800.950.9000.6 Bauk. Umgestaltung Bahnhofostseite<br />

2004 135.000,00<br />

Insges<strong>am</strong>t: 135.000,00<br />

Einnahmen<br />

Bemerkung<br />

�<br />

Haush.-<br />

Bezeichnung Haush.- Betrag Bemerkung<br />

stellejahr<br />

9110.314.000.7 Entnahme allg. Rücklage 2004 135.000,00 aus Ges<strong>am</strong>tansatz<br />

Kfz-Ablösebeträge<br />

i.H.v.<br />

2.565.940,00 �<br />

Insges<strong>am</strong>t: 135.000,00<br />

Befristung<br />

Keine.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 20 der Tagesordnung<br />

V/0310/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung<br />

21<br />

Selbstständige Schule<br />

1. Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> beschließt vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse der<br />

Schulkonferenzen die weitere Teilnahme der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> mit den nachfolgend aufgeführten<br />

Schulen <strong>am</strong> Modellvorhaben „Selbstständige Schule“ als stadtzentrales Sonderprojekt<br />

bis zum 31.07.2008:<br />

• Ludgerusschule Hiltrup<br />

• Mosaik-Schule<br />

• Norbertschule<br />

• Paul-Schneider-Schule<br />

• Wartburgschule<br />

• Waldschule Kinderhaus<br />

• Realschule Wolbeck<br />

• Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium<br />

• Gymnasium Paulinum<br />

• Gymnasium Wolbeck<br />

• Immanuel-Kant-Gymnasium<br />

• Wilhelm-Hittorf-Gymnasium<br />

Grundlage für die Teilnahme bildet die in der Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung<br />

Selbstständige Schule (Anlage der Vorlage = Anlage 10 der Originalniederschrift).<br />

2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der<br />

durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Stellen und Mittel verpflichtet,<br />

• rechnerisch jeder <strong>am</strong> Modellvorhaben beteiligten Schule eine Freistellung im Umfang<br />

von durchschnittlich einer halben Stelle für die Laufzeit des Projektes aus dem Zeitbudget<br />

zur Verfügung zu stellen,<br />

• 2.500 ��©¨ ��� ¦©� � ��¦©�§��¦©� �©¦©¨����§�§¦©� �� �¥�§�§�¦�� �§�§¨ � ��¥��£©�����§¦©��� �§�����¥£�� ������ � �©���§���©¦�����£ ndes<br />

in den regionalen Entwicklungsfonds einzustellen,<br />

• den Schulen Sachmittel (z. B. Fortbildungsbudget) so zur Verfügung zu stellen, dass<br />

die Schulen flexibel und in eigener Verantwortung über diese Mittel verfügen können,<br />

• eine Kapitalisierung besetzbarer, faktisch aber nicht besetzter Stellen an den Modellschulen<br />

zu ermöglichen. Für die Kapitalisierung gelten folgende Pauschbeträge:<br />

Gymnasium 45.000<br />

���¢���§�§�� £§�§¨¢� ��� ���©�� ����©�¥£ � � ��¥��� ¡§£©� �©¦©¨ ¦��¢���§�§�� ��¨ ��¦§���§��� �§�¥�<br />

��©¨<br />

���¢���§�§�� £©�§¨�� ��� �¥�§�� ����©��£�� � ��¥��� �<br />

��©¨<br />

• zur Unterstützung der Arbeit der Regionalen Steuergruppe Personalressourcen im<br />

Umfang einer halben Stelle für die Laufzeit des Projektes zur Verfügung zu stellen.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


22<br />

3. Der Rat beschließt für die <strong>am</strong> Modellvorhaben „Selbstständige Schule“ beteiligten Schulen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> bis zum Ende des Projektzeitraumes (31.07.2008) folgende Unterstützungsleistungen<br />

bereit zu stellen:<br />

3.1 jährlich 2.500 ��©¨ ��� ¦©� � ��¦©�§��¦©� �©¦©¨����§�§¦©� �� �¥�¥�§� ¦�£©������£©� �¥��£©�� �¥���� � ¦©� ���©¦¥��� ����� unalen<br />

Haushalts für den regionalen Entwicklungsfonds<br />

�� ¦��¢�¥�¥�§� ¦��§� ������¡ �§�� �� ¦��¢�¥�¥�§� ¦©¨ � � �§����� ¦¥� ¦<br />

3.2 jährlich einen Betrag in Höhe von 2.750<br />

Mittel dienen der Teilfinanzierung der in der Kooperationsvereinbarung - Regionaler<br />

Teil - unter § 8 Abs. 3, Ziffer 8.3.2 (Spezielle Vorhaben der Schulen) formulierten<br />

Entwicklungsvorhaben.<br />

3.3 das erforderliche nichtlehrende Personal (Hausmeister, Schulsekretärinnen und evtl.<br />

Sozialpädagogen/innen, Erzieher/innen) mit den Stellen bzw. Stellenanteilen, mit denen<br />

diese <strong>am</strong> 01.08.2002 an den jeweiligen Schulen beschäftigt waren, unter Beachtung<br />

der ges<strong>am</strong>tstädtischen Rahmenbedingungen,<br />

3.4 Personalressourcen zur Planung, operativen Steuerung, Koordination und Realisierung<br />

der notwendigen Verwaltungsunterstützung für die Schulen. Zur Koordination<br />

der durch den Schulträger zu erbringenden Unterstützungsleistungen bleibt das Projektte<strong>am</strong><br />

(abteilungsübergreifend) im Amt für Schule und Weiterbildung bestehen.<br />

Dieses Projektte<strong>am</strong> wird je nach Erfordernissen durch Expertinnen und Experten anderer<br />

Ämter und Einrichtungen unterstützt. Das Projektte<strong>am</strong> wird durch eine Verwaltungsfachkraft<br />

im Umfang einer halben Stelle unterstützt.<br />

3.5 Personalressourcen im Umfang einer halben Stelle zur Unterstützung der Arbeit der<br />

Regionalen Steuergruppe<br />

3.6 Einrichtung einer Stelle Vollzeit Besoldungsgruppe A11 kw 31.12.2008 zum Stellenplan<br />

2005 zur Abdeckung der unter Ziff. 3.4 und 3.5 genannten Personalressourcen<br />

Kosten/Folgekosten, Finanzierung<br />

Durch die vorgesehenen Unterstützungsleistungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> entstehen Kosten von<br />

je<br />

�� � ��¥��� ¦����§�©¦©� �� �¥�¥�§� ¦�� �§¨¥�©¦§��� �§� �¥�¥£ � ��©��� � �©���¥�<br />

� �§�§¨<br />

2.500 �§�§¨ �� � ��¥��� ¦��¢���§�§�¦��¥����� ��¡ �¥�� ��©¨ �����¥�¥�§� ¦©¨ � � ��£©�����£§��� �¥��£©� ¦<br />

je 2.750 �<br />

durchschnittlich 59.720<br />

�� �©�§¨ � ��¥��£©����¦©¨ � �©�¥£©� � �¥� � ¦§��� �§¨��¥¦©¨ � �©�¥¦©� � ¦���¦�� ¨ ¦§�§�¥�����§¦¥���<br />

o-<br />

�<br />

dellversuchs<br />

Für den verbleibenden Projektzeitraum ergeben sich bei 12 Schulen d<strong>am</strong>it folgende Ges<strong>am</strong>tkosten<br />

2004 2005 2006 2007 2008 Ges<strong>am</strong>t<br />

Innovationsfonds 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 150.000<br />

Pauschale*) 103.620 103.620 103.620 103.620 103.620 518.100<br />

Sachkosten ges. 133.620 �<br />

133.620 �<br />

133.620 �<br />

133.620 �<br />

133.620 �<br />

668.100 �<br />

Personalkosten**) 58.530 59.120 59.710 60.130 60.910 298.580<br />

*) bei angenommener gleichbleibender Schülerzahl, Abweichungen in begrenztem Umfang sind zu<br />

erwarten, können jedoch nicht verbindlich vorhergesagt werden.<br />

**) bei einer angenommenen jährlichen Personalkostensteigerung von 1,0 %<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Mittelbereitstellung/Finanzierung:<br />

Die entsprechenden Mittel in Höhe der vorgenannten Kosten sind im Haushaltsplan 2004<br />

und in der Finanzplanung 2005 - 2008 in den folgenden Haushaltsstellen enthalten:<br />

Ausgaben<br />

23<br />

Haushaltsstelle Bezeichnung<br />

2000.401.0000.5 Personalausgaben ZA 10<br />

2100.638.4000.3 Projekt „Selbstständige Schule“ Sachkosten<br />

2150.638.4000.8 Projekt „Selbstständige Schule“ Sachkosten<br />

2200.638.4000.4 Projekt „Selbstständige Schule“ Sachkosten<br />

2300.638.4000.3 Projekt „Selbstständige Schule“ Sachkosten“<br />

Punkt 21 der Tagesordnung Realschule im Kreuzviertel<br />

Punkt 21.1 der Tagesordnung<br />

V/0395/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel, Finkenstraße<br />

76<br />

hier: Zustimmung zum Raumprogr<strong>am</strong>m zur Verlagerung<br />

der Räumlichkeiten vom Standort Schulstraße<br />

1. Im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem bereits beschlossenen Ausbau des Gebäudes der Realschule<br />

im Kreuzviertel zur 3 ½-Zügigkeit (1. Bauabschnitt) wird das Schulgebäude so<br />

erweitert, dass die bislang an der Schulstraße gelegenen Räumlichkeiten verlagert<br />

und integriert werden können (2. Bauabschnitt).<br />

2. Folgendem Raumprogr<strong>am</strong>m für die Erweiterung des Gebäudes der Realschule im<br />

Kreuzviertel <strong>am</strong> Standort Finkenstraße als Ersatz für die aufzugebenden Räumlichkeiten<br />

<strong>am</strong> Standort Schulstraße wird zugestimmt:<br />

2 Unterrichtsräume je ca. 54 qm<br />

1 Sporthalle 15 m X 27 m<br />

zuzüglich Nebenräume<br />

3. Dieses Raumprogr<strong>am</strong>m wird zeitgleich mit dem bereits beschlossenen Ausbau des<br />

Schulgebäudes zur 3 ½-zügigkeit (Erweiterung um zwei Unterrichtsräume und einen<br />

naturwissenschaftlichen Fachraum) realisiert.<br />

4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung zurzeit prüft, ob das Schulgrundstück<br />

an der Finkenstraße an die Wohn- und <strong>Stadt</strong>bau <strong>Münster</strong> GmbH (W+S)<br />

übertragen werden kann. In diesem Falle würde die W+S im Rahmen eines Gutachterverfahrens<br />

einen beschränkten Architektenwettbewerb ausloben, um optimale Lösungen<br />

für die Erweiterung des Schulgebäudes um beide Bauabschnitte zu erhalten.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


24<br />

Die anschließende Ausführung und Finanzierung sowie die Instandhaltung und der<br />

Betrieb (z.B. Reinigung) des Gebäudes lägen in den Händen der W+S.<br />

5. Sollte die Prüfung ergeben, dass das Schulgrundstück an der Finkenstraße nicht an<br />

die W+S übertragen werden kann, so wird die Verwaltung bereits jetzt beauftragt, die<br />

Vorentwurfsplanung für die Baumaßnahme (2. Bauabschnitt) in die Wege zu leiten,<br />

um das Vorhaben aufgrund der durch die Kommunalwahlen bedingten Unterbrechungen<br />

der Gremiensitzungen nicht zu verzögern. Grundlage dafür ist der vom Ausschuss<br />

für Umweltschutz und Bauwesen in seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> 04.05.2004 getroffene<br />

Beschluss. Ziel muss es sein, dass der Rat in jedem Falle bereits Ende 2004/Anfang<br />

2005 den Planungsbeschluss fassen kann.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei Realisierung des 2. Bauabschnitts durch<br />

das Gebäudemanagement der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> Investitionskosten in Höhe von rd.<br />

2.610.770<br />

Finanzierung/Mittelbereitstellung<br />

�£©� � £©� � ¦§����¦©¨ �©¦§�©�<br />

7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Mittel für die Baumaßnahme bisher als 2.<br />

Bauabschnitt in späteren Jahren wie folgt im Haushaltsplan 2004, Finanzplan- und<br />

Investitionsprogr<strong>am</strong>m 2003 - 2007 veranschlagt sind:<br />

Ausgaben<br />

�<br />

Haush.-<br />

Bezeichnung Haush.- Betrag Bemerkung<br />

stellejahr<br />

2200.940.1160.4 Bauk. Erw. Realschule im 2002 10.230 Ausbau zur<br />

Kreuzviertel<br />

3 ½-zügigkeit<br />

2003 35.000<br />

2004 100.000<br />

2005 241.000<br />

Sp. J. 2.507.770<br />

2.894.000<br />

2. BA<br />

2200.935.1160.7 Besch. Erw. Realschule im 2005 20.000 Ausbau zur<br />

Kreuzviertel<br />

3 ½-zügigkeit<br />

Sp. J. 69.000<br />

89.000<br />

2. BA<br />

2200.939.1160.0 Besch. Lehrm. Erw. Real- 2005 26.000 Ausbau zur<br />

schule im Kreuzviertel<br />

3 ½-zügigkeit<br />

Sp. J. 34.000<br />

60.000<br />

2. BA<br />

Insges<strong>am</strong>t: 3.043.000<br />

davon in späteren Jahren für den 2. BA 2.610.770<br />

8. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Planungsleistungen für den 2.<br />

Bauabschnitt im Falle der Vergabe durch das Gebäudemanagement an ein Planungsbüro<br />

wie folgt finanziert sind:<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


25<br />

Ausgaben<br />

�<br />

Haush.-<br />

Bezeichnung Haush.- Betrag<br />

stellejahr<br />

8850.940.0200.X Herrichtung strategischer Liegenschaften<br />

2005 167.480<br />

Bemerkung<br />

9. Für den Fall, dass der 2. Bauabschnitt durch das Gebäudemanagement realisiert wird,<br />

werden die erforderlichen Mittel in Höhe von<br />

�� ����£§�§��¦§���§¦©¨���� � � � ¦©� � �¥���<br />

2.610.770<br />

des Haushaltsplanes 2005, Finanzplan und Investitionsprogr<strong>am</strong>m 2004 - 2008 aus<br />

späteren Jahren in die Jahre 2005 und 2006 vorgezogen.“<br />

Punkt 21.2 der Tagesordnung<br />

V/0672/2004<br />

Realschule im Kreuzviertel (Finkenstraße<br />

76):Übertragung der Schulimmobilie auf Wohn +<br />

<strong>Stadt</strong>bau GmbH<br />

Frau Bickeböller informierte den Rat über den Sachstand. Sie erklärte u. a., dass es sich<br />

bei der Übertragung der Schulimmobilie „Realschule im Kreuzviertel“ (Standort „Finkenstraße“)<br />

auf die Wohn + <strong>Stadt</strong>bau GmbH um einen einmaligen Vorgang handele. Die Vorlage<br />

hätte nicht fristgerecht vorgelegt werden können, da eine Stellungnahme der Bezirksregierung<br />

zur Rechtmäßigkeit des Geschäftes erst <strong>am</strong> 1. Juli bei der <strong>Stadt</strong> eingegangen sei.<br />

Herr Heuer erklärte, dass die SPD-Fraktion noch Beratungsbedarf habe und sich daher nicht<br />

in der Lage sehe, heute eine Entscheidung zu treffen.<br />

Herr Klas erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL der Vorlage zustimmen<br />

werde, wenn die Aussage von Frau Bickeböller, dass es sich um einen einmaligen Vorgang<br />

handele, zu Protokoll genommen werde.<br />

Unter Berücksichtigung der Aussage von Frau Bickeböller beschloss der Rat mit Mehrheit<br />

(Obm, CDU, Bündnis 90/Die Grünen/GAL) bei Gegenstimmen (FDP, UWG-MS) und 2<br />

Stimmenthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen/GAL, PDS/LL):<br />

„Sachentscheidung:<br />

1. Das Ergebnis der Prüfung aus kommunalrechtlicher Sicht zur Übertragung der<br />

Schulimmobilie „Realschule im Kreuzviertel (Standort „Finkenstraße“)“ an Wohn +<br />

<strong>Stadt</strong>bau GmbH (W+S) gem. Ziff. 2 der Begründung wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Auftrag an die Verwaltung aus dem Änderungsantrag zur Vorlage 341/2004 der<br />

CDU-Fraktion vom 18. Mai 2004 ist insofern erledigt.<br />

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit W+S oder einer gegebenenfalls neu zu gründenden<br />

„Enkelgesellschaft“<br />

2.1 über die Übertragung der Schulimmobilie „Realschule im Kreuzviertel“ (Standort „Finkenstraße“)<br />

durch die Bestellung eines Erbbaurechtes zu verhandeln mit dem Ziel,<br />

dass W+S oder die „Enkelgesellschaft“ im Rahmen der Übertragung die erforderlichen<br />

Maßnahmen für die Verlagerung der Fachklassenräume und der Turnhalle vom<br />

Standort „Schulstraße“ zum Standort „Finkenstraße“ sowie die Erweiterung des<br />

Standortes „Finkenstraße“ zur 3 ½ Zügigkeit nach städtischen Maßgaben auf eigene<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


26<br />

Kosten planen und ausführen sowie das Ergebnis der Verhandlung den zuständigen<br />

Gremien zum Beschluss vorzulegen,<br />

2.2 über den Abschluss eines Mietvertrages mit einer Laufzeit von mind. 30 Jahren über<br />

die Rückmietung des Standortes „Realschule im Kreuzviertel“ (Standort „Finkenstraße“)<br />

zu verhandeln und das Ergebnis der Verhandlung den zuständigen Gremien<br />

zum Beschluss vorzulegen. Im Rahmen dieses Mietvertrages wird der Vertragspartner<br />

der <strong>Stadt</strong> alle Maßnahmen zur Instandhaltung und zum Betrieb der Schulimmobilie<br />

Finkenstraße nach städtischen Maßgaben übernehmen,<br />

2.3 zu veranlassen, unmittelbar nach Beschlussfassung zu dieser Vorlage einen beschränkten<br />

Architektenwettbewerb für die Erweiterung des Schulgebäudes der Realschule<br />

im Kreuzviertel (Standort „Finkenstraße“) um die in Ziff. 2.1 genannten Bauabschnitte<br />

durchzuführen (vgl. hierzu auch Vorlage V/0395/2004) und das Ergebnis den<br />

zuständigen Gremien zum Beschluss vorzulegen.<br />

3. Die Verwaltung wird beauftragt, soweit erforderlich, die notwendigen Schritte zur<br />

Gründung einer „Enkelgesellschaft“ einzuleiten.<br />

4. Der Beschluss über die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen für die<br />

Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> (V/0339/2004<br />

vom 04.05.2004) wird aufgehoben.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es entstehen durch die v.g. Sachentscheidung unmittelbar keine Kosten und keine Folgekosten.<br />

Perspektivisch sind Kosten im Verwaltungshaushalt neu aufzunehmen. Perspektivisch<br />

werden ferner Einnahmen durch die Bestellung des Erbbaurechtes zugunsten der W+S<br />

erzielt (Erbbauzins). Derzeit veranschlagte Investitionskosten können abgemeldet werden.“<br />

Punkt 22 der Tagesordnung<br />

V/0399/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„1. Sachentscheidung:<br />

Grundschule Loevelingloh - katholische Grundschule<br />

-<br />

hier: Änderung des Schulbezirkes durch Einrichtung<br />

eines Überschneidungsgebietes mit der Marienschule<br />

Roxel - katholische Grundschule -.<br />

Die anliegende "13. Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung für die Bildung<br />

von Schulbezirken für die katholischen Grundschulen, die evangelischen Grundschulen und<br />

die Gemeinschaftsgrundschulen der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong>" wird mit sofortiger Wirkung beschlossen<br />

(Anlage 1 der Vorlage = Anlage 11 der Niederschrift).<br />

2. Kosten/Folgekosten:<br />

Durch die Sachentscheidung entstehen weder Kosten noch Folgekosten.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 23 der Tagesordnung<br />

V/0456/2004<br />

Es lag eine Ergänzung zur Vorlage vor.<br />

27<br />

Offene Ganztagsschule im Primarbereich<br />

Der Rat beschloss unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

1. Der Rat nimmt den Erfahrungsbericht „Offener Ganztag an <strong>Münster</strong>s Grundschulen -<br />

Grundlagen, Ziele, erste Erfahrungen“ zur Kenntnis (Anlage 1 der Vorlage = Anlage 12<br />

der Niederschrift).<br />

2. Der Rat beschließt auf der Grundlage eines vom Amt für Schule und Weiterbildung und<br />

vom Amt für Kinder, Jugendliche und F<strong>am</strong>ilien gemeins<strong>am</strong> strukturierten Prozesses die<br />

stufenweise und bedarfsgerechte Ausweitung der Offenen Ganztagsschule für Schülerinnen<br />

und Schüler im Primarbereich ab dem Schuljahr 2005/2006 mit Endausbau zum<br />

Schuljahr 2007/2008.<br />

3. Die Ausweitung der Angebote geht parallel mit der Erarbeitung von Rahmenzielen, die<br />

• die pädagogische Qualität der Angebote sichern und<br />

• den Schulen die notwendige Flexibilität geben soll, um auf die örtlichen Gegebenheiten<br />

zu reagieren.<br />

4. Die materielle Ausgestaltung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule<br />

im Primarbereich berücksichtigt die tief greifende Umstrukturierung der Landesförderung<br />

im Bereich der Ganztagsbetreuungsangebote an Schulen im Primarbereich. Sie<br />

richtet sich insges<strong>am</strong>t<br />

• nach den für Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule zur Verfügung<br />

stehenden Landes- und Bundesmitteln,<br />

• nach den für Angebote aus dem Landesprogr<strong>am</strong>m „Schule von acht bis eins“ zur<br />

Verfügung stehenden Mitteln<br />

• nach den für Ganztagsangebote zur Verfügung stehenden städtischen Mitteln und<br />

• nach den Elternbeiträgen, die für Ganztagsangebote erhoben werden.<br />

5. Der Schwerpunkt der zweiten Ausbauphase (Beginn Schuljahr 2005/06) liegt auf der<br />

Integration der bisherigen Landesförderprogr<strong>am</strong>me 13+ und SiT (Schüler in Tageseinrichtungen)<br />

in die Form der Offenen Ganztagsschule für Schülerinnen und Schüler im<br />

Primarbereich. Die Hortsituation bleibt im Hinblick auf den Beschluss des Haupt- und<br />

Finanzausschusses vom 08.10.2003 (vgl. Beschlussvorlage an den HFA Nr. 477/2003)<br />

in dieser Phase unberücksichtigt.<br />

6. Die Auswahl der Schulen erfolgt auf Grundlage der Anträge der Schulen in Absprache<br />

zwischen dem Amt für Schule und Weiterbildung, dem Amt für Kinder, Jugendliche und<br />

F<strong>am</strong>ilien und der Unteren Schulaufsicht nach folgenden Kriterien:<br />

• bisheriger und erwarteter Betreuungsbedarf an Schulen im Primarbereich<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


• Verteilung offener Ganztagschulen auf das ges<strong>am</strong>te <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

• pädagogisch sinnvolle und wirtschaftlich tragfähige Gruppengrößen<br />

28<br />

• besondere Berücksichtigung von Schulen mit Schülerinnen und Schülern in sozialen<br />

Problemlagen / benachteiligten Lebenssituationen.<br />

7. Die Verwaltung wird beauftragt:<br />

• bei denjenigen Schulen, die ihr Interesse geäußert haben und/oder bereits jetzt<br />

große 13+ Gruppen oder SiT-Gruppen in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen<br />

anbieten, die aktuelle Angebots-/Nachfragesituation und den erwarteten<br />

Betreuungsbedarf zu ermitteln,<br />

• eine Vorprüfung der laufenden Kosten (Personal- und Sachkosten) und der evtl.<br />

erforderlichen Investitionskosten (Gebäude, Ausstattung etc.) vorzunehmen,<br />

• Finanzierungskonzepte für die Ganztagsangebote zu entwickeln und den Schulen<br />

neue Möglichkeiten der Planung und Gestaltung ihrer Ressourcenverantwortung<br />

im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zu eröffnen,<br />

• fristgerecht die Beantragung der Landes- und Bundesmittel für die Bezuschussung<br />

der Ganztagsangebote vorzubereiten.<br />

8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen angekündigt<br />

hat, ab 2007 die bisherigen Förderprogr<strong>am</strong>me 13+, SiT und die bisherige Hortfinanzierung<br />

einzustellen und die Finanzmittel in die Finanzierung der Offenen Ganztagsschulen<br />

zu überführen.<br />

9. Zum ggf. notwendigen und bedarfsabhängigen Erhalt der Hortangebote muss bei tatsächlichem<br />

Wegfall der Landesförderung ein Finanzierungskonzept unter Berücksichtigung<br />

der jeweiligen finanzpolitischen Ges<strong>am</strong>tsituation der <strong>Stadt</strong> entwickelt werden.“<br />

Punkt 24 der Tagesordnung<br />

V/0475/2004<br />

Es lag eine Ergänzung zur Vorlage vor.<br />

Modellprojekt zur stärkeren Internationalisierung<br />

der städtischen Bildungslandschaft<br />

Der Rat beschloss unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

1.<br />

Modellprojekt „Bildungsberatung international"<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines zweijährigen Modellprojekts die Bildungsberatung<br />

um ein qualifiziertes und speziellen Angebot für Jugendliche und ihre F<strong>am</strong>ilien aus<br />

dem Ausland zu erweitern. Vorrangige Orientierung ist hierbei der jeweilige Bildungsstand<br />

und nicht die Kenntnis der deutschen Sprache. Rechtzeitig vor Ablauf des Modellvorhabens,<br />

spätestens zum Etat 2006, wird auf Grundlage eines Erfahrungsberichts über eine Verstetigung<br />

dieses Angebots entschieden.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


29<br />

2.<br />

Modellprojekt " Deutsch als Fremdsprache für Jugendliche"<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst für zwei Jahre ein ergänzendes kommunales Angebot<br />

"Deutsch als Fremdsprache" speziell für Jugendliche zu konzipieren und in enger Abstimmung<br />

mit Schulen unterschiedlicher Schulformen und kompetenten Bildungsträgern zu<br />

erproben. Dabei sind insbesondere die Erfahrungen der Volkshochschule einzubeziehen.<br />

Rechtzeitig vor Ablauf des Projektzeitraums, spätestens zum Etat 2006, wird auf Grundlage<br />

eines Erfahrungsberichts über ein Verstetigung dieses Angebots entschieden.<br />

3.<br />

Qualitativer Ausbau des Ganztagsbereichs in der Geistschule<br />

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aus zusätzlichen Mitteln der Schulpauschale 2004 die<br />

räumliche und d<strong>am</strong>it auch die kommunikative Qualität des Ganztagsbereichs der Geistschule<br />

sowie des in die Geistschule räumlich integrierten Informations- und Medienzentrums für<br />

ausländische Schüler (IMAS) verbessert wird.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> nimmt zur Kenntnis, dass<br />

• für die Einrichtung einer besonderen Fachstelle in der Schullaufbahnberatung jährlich<br />

Kosten von 27.000 Euro (1/2 Stelle BAT IV b) entstehen. Für das Jahr 2004 fallen Kosten<br />

von ca. 8.000 Euro an.<br />

• für das außerschulische Sprachförderprogr<strong>am</strong>m für Schülerinnen und Schüler weiterführender<br />

Schulen im Bereich "Deutsch als Fremdsprache" entstehen jährliche Sach- und<br />

Honorarkosten in Höhe von 25.000 Euro (10.000 Euro im Jahr 2004).<br />

Mittelbereitstellung/Finanzierung<br />

Die erforderlichen Mittel werden aus dem Budget des Amtes für Schule und Weiterbildung<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Befristung<br />

Das optimierte Beratungsangebot und die Angebote zur Sprachförderung werden zum<br />

Schuljahr 2004/2005 eingerichtet und sind zunächst befristet auf zwei Schuljahre. Nach einer<br />

Evaluation dieses neuen Instrumentes der Integrationsförderung in <strong>Münster</strong> ist über eine<br />

evtl. Weiterführung zu entscheiden.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 25 der Tagesordnung<br />

V/0515/2004<br />

Es lag eine Ergänzung zur Vorlage vor.<br />

30<br />

Weiterentwicklung der Berufskollegs - Schulentwicklungsplanung<br />

III, Schwerpunkt Förderung von<br />

bildungsbenachteiligten und lernbeeinträchtigten<br />

Jugendlichen an Berufskollegs - Stand: Juni 2004<br />

Der Rat beschloss unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

1. Schulentwicklungsplanung III<br />

Die Schulentwicklungsplanung III der Berufskollegs in städtischer Trägerschaft (= Anlage 13<br />

der Originalniederschrift) wird zur Kenntnis genommen. Der Arbeitskreis zur „Weiterentwicklung<br />

der Berufskollegs“ wird gebeten, die Arbeit zu begleiten und die Beratungen fortzusetzen.<br />

2. Errichtung von Bildungsgängen<br />

Zum Schuljahr 2005/2006 werden mehrere zusätzliche Bildungsgänge vergleichbar dem<br />

Berufsgrundschuljahr eingerichtet; sie entsprechen der in Anlage A 7 der Ausbildungs- und<br />

Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO-BK) formulierten Struktur (3 Tage betriebliche Praxis,<br />

2 Tage Schule) und richten sich an bildungsbenachteiligte Jugendliche. Im Einzelnen<br />

werden eingerichtet :<br />

• an der Adolph-Kolping-Schule je ein Bildungsgang in den Bereichen Drucktechnik und<br />

Farbtechnik- und Raumgestaltung,<br />

• an der Anne-Frank-Schule ein Bildungsgang im Bereich Textiltechnik und Bekleidung,<br />

• an der Hansaschule ein Bildungsgang im Bereich Lagerwirtschaft,<br />

• an der Hans-Böckler-Schule ein Bildungsgang im Bereich Metalltechnik,<br />

• an der Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule ein Bildungsgang im Bereich Agrarwirtschaft/Gartenbau<br />

und ggf. im Bereich Bautechnik.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, dazu die von der Handwerksk<strong>am</strong>mer <strong>Münster</strong> vorgetragene<br />

Einladung zur Kooperation konstruktiv aufzugreifen, um personelle und räumliche Ressourcen<br />

aller Beteiligten effizient einzusetzen.<br />

3. Entwicklung von Qualifikationsbausteinen<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeins<strong>am</strong> mit den Berufskollegs, den K<strong>am</strong>mern und anderen<br />

Kooperationspartnern an der Entwicklung von Qualifikationsbausteinen mitzuwirken, die<br />

der Teilzertifizierung von Ausbildungsmodulen dienen. Dabei sollen Entwicklungen im Bereich<br />

Chemie/Chemietechnik fortgesetzt werden und die Entwicklung auf andere Berufsfelder<br />

ausgedehnt werden. Dabei sollen auch Qualifikationsbausteine ausgewählt werden, die den<br />

Interessen von Mädchen und jungen Frauen entgegenkommen.<br />

4. Berufswahlvorbereitung<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeins<strong>am</strong> mit den Schulen der Sekundarstufe I die Berufsorientierung<br />

an weiterführenden Schulen auszubauen und zu verbessern. Dabei wird auf<br />

schulische Ressourcen ebenso zurückgegriffen wie auf Drittmittel (vgl. Lernende Regionen/ORIENT<br />

und EQUAL/Brücke zum Beruf). Dem Netzwerk <strong>Münster</strong> unter Leitung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> kommt dabei besondere Bedeutung zu.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


5.<br />

31<br />

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die städtischen Angebote und Maßnahmen in<br />

den Aufgabenfeldern der Jugendhilfe, des Übergangs Schule-Beruf, in den Berufskollegs<br />

sowie der kommunalen Arbeits- und Beschäftigungsförderung (AIM) zu optimieren sind. Dabei<br />

wird angestrebt über die Kooperation des Amtes für Kinder, Jugendliche und F<strong>am</strong>ilien<br />

sowie des Amtes für Schule und Weiterbildung eine adäquate sozialpädagogische Flankierung<br />

zu konzeptionieren.<br />

6. Zügigkeit der Zweijährigen Berufsfachschule, Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> legt die Zügigkeit für die Anmeldungen zur Zweijährigen Berufsfachschule<br />

im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule) wie folgt fest:<br />

Hansaschule: 2 Züge<br />

Ludwig-Erhard-Schule: 9 Züge.<br />

Die Diskussion um eine mögliche Ausweitung der Zügigkeit an der Hansaschule wird d<strong>am</strong>it<br />

abgeschlossen; es werden keine weiteren Berufe des dualen Systems von der Hansaschule<br />

zur Ludwig-Erhard-Schule verlagert.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ges<strong>am</strong>tentwicklung der Schülerzahlen aufmerks<strong>am</strong> zu<br />

beobachten und in Abstimmung mit der Bezirksregierung und den beiden Berufskollegs sowie<br />

unter Einbeziehung der Hildegardisschule für ein zielgerichtetes Bildungsangebot zu<br />

sorgen. Die Entwicklung der Abbrecherquote wird gesondert dargestellt.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> nimmt zur Kenntnis, dass<br />

• durch die Errichtung der Bildungsgänge keine Investitionskosten entstehen,<br />

• durch die Erweiterung des Bildungsangebotes in nicht genau bestimmbarer Höhe<br />

- zusätzliche Schülerfahrkosten und<br />

- Kosten für Lernmittel<br />

anfallen.<br />

Die erforderlichen Haushaltsmittel für Schülerfahrkosten sowie die Lernmittel werden aus<br />

den zur Verfügung stehenden laufenden Etatmitteln finanziert.<br />

Befristung<br />

Keine“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 26 der Tagesordnung<br />

V/0553/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

32<br />

Erweiterung der Norbertschule, kath. Grundschule,<br />

An der Meerwiese 7, 48157 <strong>Münster</strong><br />

hier: Zustimmung zum Raumprogr<strong>am</strong>m zur Erweiterung<br />

des Schulgebäudes für Zwecke der Offenen<br />

Ganztagsschule<br />

1. Folgendem Raumprogr<strong>am</strong>m zur Erweiterung des Schulgebäudes der Norbertschule,<br />

kath. Grundschule, für Zwecke der Offenen Ganztagsschule wird zugestimmt:<br />

4 Unterrichts- bzw. Gruppenräume ca. 62 -66 qm<br />

1 Mehrzweckraum ca. 66 qm<br />

1 Klassenforum ca. 67 qm<br />

2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass als Vorentwurfsplanung für dieses Raumprogr<strong>am</strong>m<br />

auf die bereits im Zuge der Planung des Neubaus 1996/97 erarbeitete Planung<br />

zurückgegriffen werden kann.<br />

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung<br />

die weitere Planung zu erarbeiten und den Baubeschluss so bald wie möglich<br />

herbeizuführen.<br />

4. Der Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 82 Abs. 1 GO NW bei der<br />

Haushaltsstelle 2100.940.1040.X „Bauk. Erw. Norbertschule“ in Höhe von 50.000<br />

wird zugestimmt.<br />

Deckung:<br />

Sperrung bei der Haushaltsstelle 2100.940.1760.1 „ Bauk. Einrichtung offener Ganztagsschulen“<br />

in Höhe von 50.000 ��<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass zur �§� Finanzierung � der ¦§��� Sachentscheidung ��� voraussicht- �§�¥���§���� ��¥�����¥����§¦§� �<br />

lich Investitionskosten in Höhe von insges<strong>am</strong>t 1.250.000<br />

bekannter Höhe entstehen werden.<br />

Finanzierung/Mittelbereitstellung<br />

Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2005 wie folgt neu bereit gestellt:<br />

Ausgaben<br />

�<br />

Haush.- Bezeichnung Haush.- Betrag<br />

stellejahr<br />

2100.940.1040.X Bauk. Erw. Norbertschule<br />

2004 50.000<br />

2005 1.125.000<br />

Baukosten ges<strong>am</strong>t 1.175.000<br />

2100.935.1040.2 Besch. Erw. Norbertschule<br />

2005 75.000<br />

Insges<strong>am</strong>t: 1.250.000<br />

Bemerkung<br />

außerplanmäßig gem.<br />

§ 82 Abs. 1 GO NW<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


33<br />

Die Deckung erfolgt durch Sperrungen entsprechender Mittel bei folgenden Haushaltsstellen:<br />

�<br />

Haush.- Bezeichnung Haush.- Betrag<br />

stellejahr<br />

2100.940.1760.1 Bauk. Einr. offener<br />

Ganztagsschulen<br />

2004 50.000<br />

2005 365.000<br />

2700.940.1110.8 Bauk. Erw. Augustin-<br />

Wibbelt-Schule<br />

2005 835.000<br />

Insges<strong>am</strong>t: 1.250.000<br />

Bemerkung<br />

Teilbetrag für<br />

Erw. Norbertschule<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten für die Erweiterung der Norbertschule u.a.<br />

aus gewährten Bundesmitteln aus dem Progr<strong>am</strong>m „Zukunft Bildung und Betreuung“ (HHSt.<br />

2100.940.1760.1) finanziert werden. Der notwendige städt. Eigenanteil i.H.v. 10 % bei Inanspruchnahme<br />

der Bundesmittel ist hier mit veranschlagt und insofern nachgewiesen.<br />

Es wird ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass es sich bei den zur Deckung angegebenen<br />

Mitteln für die Erweiterung der Augustin-Wibbelt-Schule (HHSt. 2700.940.1110.8.) um einen<br />

Teilbetrag der für die Schaffung eines Sportelementes angesetzten Mittel handelt und die<br />

Erweiterung des Schulgebäudes der Schule für Lernbehinderte um Unterrichtsräume dadurch<br />

nicht tangiert wird. Bei einer späteren Errichtung eines Schulsportelements müssen<br />

die Mittel erneut bereit gestellt werden.“<br />

Punkt 27 der Tagesordnung<br />

V/0610/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung<br />

Skulpturenausstellung 2007<br />

1. Der Rat begrüßt die in der LWL-Vorlage 11/2060 (Anlage der Vorlage = Anlage 14 der<br />

Originalniederschrift) ausgedrückte Bereitschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-<br />

Lippe, im Jahr 2007 eine Skulpturenausstellung in der Folge der erfolgreichen Ausstellungen<br />

1977, 1987 und 1997 durchzuführen.<br />

2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> beteiligt sich an der Durchführung der Skulpturenausstellung mit einem<br />

Betrag in Höhe von 1,5 Mio. Euro.<br />

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren vorbereitenden Arbeiten zur Skulpturenausstellung<br />

2007 gemeins<strong>am</strong> mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe weiterzuführen.<br />

4. Über den Stand der Vorbereitungen wird Anfang 2005 der Kulturausschuss unterrichtet.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

5. Die o. g. Sachentscheidung ist in der Finanz- und Investitionsplanung 2003 bis 2007 wie<br />

folgt veranschlagt:<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Finanzierung/Mittelbereitstellung<br />

34<br />

Ausgaben<br />

Haushaltsstelle Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag �<br />

3430.982.1100.5 Skulpturenausstellung 2007; Zuschuss 2005 200.000,00<br />

3430.982.1100.5 Skulpturenausstellung 2007; Zuschuss 2006 600.000,00<br />

3430.982.1100.5 Skulpturenausstellung 2007; Zuschuss 2007 700.000,00<br />

Insges<strong>am</strong>t: 1.500.000,00 ��<br />

Punkt 28 der Tagesordnung<br />

V/0406/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Multifunktionshaus SV Blau-Weiß Aasee e. V., Bau<br />

und Betrieb eines Bewegungsraums<br />

1. Der Bedarf der Richard-von-Weizsäcker-Schule (Sonderschule für Erziehungshilfe)<br />

nach einem zusätzlichen Bewegungsraum in der Größe von ca. 90 m² incl. kleiner<br />

Umkleide-/ Sanitäreinrichtung wird anerkannt.<br />

2. Dem Vorschlag der Verwaltung, den von der Richard-von-Weizsäcker-Schule beantragten<br />

Bewegungsraum in das geplante Multifunktionshaus des SV Blau-Weiß Aasee<br />

e. V. räumlich zu integrieren und diesen sowohl schulisch als auch für Angebote<br />

des Vereins zu nutzen, wird zugestimmt.<br />

Zur Planung und Realisierung dieses zusätzlichen Bewegungsraumes und der Erstausstattung<br />

in dem Multifunktionshaus gem. Anlage 1 der Vorlage ( = Anlage 15 der<br />

Originalniederschrift) stellt die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> SV Blau-Weiß Aasee e. V. im Jahr 2005<br />

einen Zuschuss von 149.500 Euro bereit.<br />

3. SV Blau-Weiß Aasee e. V. kann den Bewegungsraum vorrangig im Nachmitag- und<br />

Abendbereich, die Richard-von-Weizsäcker-Schule vorrangig im Vormittagbereich<br />

nutzen.<br />

4. In Anbetracht der besonderen Situation wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> den Betrieb des Bewegungsraumes<br />

aufgrund einer vertraglichen Sonderregelung über die Betriebskostenzuschüsse<br />

aus der HHSt. 5510.718.2100.2 „Betriebskostenzuschüsse aufgrund<br />

von Richtlinien“ fördern.<br />

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass SV Blau-Weiß Aasee e. V. sich aufgrund der besonderen<br />

Konstellation des Projektes bereit erklärt hat, die laufende Bauunterhaltung<br />

für den Bewegungsraum zu übernehmen.<br />

Mittelbereitstellung/Finanzierung<br />

Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2005 wie folgt neu bereit gestellt:<br />

Haushaltsstelle 2700.987.1170.6,<br />

Baukostenzuschuss SV Blau-Weiß-Aasee -<br />

Neubau Bewegungsraum Richard-von-Weizsäcker-Schule 2005 149.500 ¢�<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Die Deckung erfolgt durch Sperrung entsprechender Mittel bei folgender Haushaltsstelle.:<br />

Haushaltsstelle 2700.940.1110.8<br />

Baukosten Erweiterung Augustin-Wibbelt-Schule 2005 149.500 ¢�<br />

35<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass es sich bei den zur Deckung angegebenen Mitteln um<br />

einen Teilbetrag der für die Schaffung eines Sporthallenelementes angesetzten Mittel handelt<br />

und die Erweiterung des Schulgebäudes der Schule für Erziehungshilfe um Unterrichtsräume<br />

dadurch nicht tangiert wird. Bei einer späteren Errichtung einer Sporthalle müssen die<br />

Mittel im Schuletat erneut bereit gestellt werden.<br />

Folgekosten<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die laufenden Betriebskosten des Bewegungsraumes<br />

aus der Sportförderung, Haushaltsstelle 5510.718.2100.2 „Betriebskostenzuschüsse aufgrund<br />

von Richtlinien“ übernommen werden.“<br />

Punkt 29 der Tagesordnung<br />

V/0604/2004<br />

Verlagerung Sportplatz Schwarzer K<strong>am</strong>p<br />

Frau Kubig-Steltig nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

Herr Dr. Tillmann wies darauf hin, dass in Absatz 1 „Kosten/Folgekosten“ der Betrag<br />

125.000 ����§¨ �����©¦§����¦�� ¨ £���� �¥� ��� �¥�§�� ��©����¦©¨ � ¦�� ��¦§��� ¦©� �<br />

Der Rat beschloss unter Berücksichtigung dieser Änderung einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

1. Der Sportplatz <strong>am</strong> Schwarzen K<strong>am</strong>p wird zur Sportanlage Egelshove verlagert und<br />

mittel- bis langfristig für eine andere Nutzung zur Verfügung gestellt.<br />

2. In der Sportanlage Egelshove wird ein neuer Kunstrasenplatz gem. DIN 18035 einschließlich<br />

einer Flutlichtanlage erstellt.<br />

3. Die im Rohbau vorhandenen Umkleideräume und Sanitäreinrichtungen in der Sportanlage<br />

Egelshove werden ausgebaut und ihrer Nutzung entsprechend eingerichtet.<br />

Die bisherige Nutzung als Werkstatt wird in einem neu zu errichtenden Anbau sicher<br />

gestellt.<br />

4. Die Verwaltung schließt dazu mit DJK Wacker Mecklenbeck und FC Mecklenbeck<br />

einen Errichtungs- und Zuschussvertrag ab.<br />

5. Der gültige Überlassungsvertrag zwischen DJK Wacker Mecklenbeck und der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Münster</strong> wird um die neu geschaffene Sporteinrichtung ergänzt. Die Nutzungskontingente<br />

des FC Mecklenbeck auf diesem Kunstrasenplatz werden hier ebenso festgeschrieben,<br />

wie die Beteiligung des FC Mecklenbeck an dem 30 %-<br />

Betriebskostenanteil von DJK Wacker Mecklenbeck.<br />

6. Für die Realisierung der Maßnahme wird ein Bauausschuss installiert. Dieser besteht<br />

aus Vertretern der Vereine DJK Wacker Mecklenbeck, FC Mecklenbeck und des<br />

Sport<strong>am</strong>tes.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Kosten/Folgekosten<br />

36<br />

Für die Errichtung des Kunstrasenspielfeldes stellt die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> 610.000 ����§¨���¦©¨ � ügung.<br />

Die Kosten für den Ausbau der Umkleide- und Sanitäreinrichtung bzw. des Ersatzrau-<br />

mes für die Werkstatt werden durch zusätzliche Mittel aus der Sportpauschale des Landes in<br />

Höhe von 115.000<br />

��§¦¥�§¦¥��� � ��� ����� � �§£¥�¥������¨ � £��§¦���� �¥�§�¥� � �§�§���§�<br />

Die Folgekosten für Betriebskostenzuschüsse nach den in <strong>Münster</strong> üblichen Überlassungsverträgen<br />

betragen jährlich ca. 7.500 ��¥������¦©¨ �§¦©��£©� ���§¦©¨ HHSt. 5510.718.2000.X „Betriebskostenzuschüsse<br />

aufgrund Verträge/Ratsbeschlüsse“ bereitgestellt.<br />

Finanzierung/Mittelbereitstellung<br />

Unter der Haushaltstelle 5640.940.1180.6 „Baukosten Sportanlage Egelshove“ ��¥����� sind ����£©� im<br />

�¥��£©�� � � £©�§¨��§�§�����¥�©�©� �¥�§�� ¢¡�£©�� ��� ��� �©¦¥� £©���<br />

Haushaltsjahr 2004 230.000<br />

610.000<br />

���¦©¨ £§��� �¥�§�£¥��� � �<br />

Punkt 30 der Tagesordnung<br />

V/0607/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Sportförderung des Landes NW - Sportpauschale<br />

2004/2005<br />

hier: Förderung von kommunalen Sportstätten und<br />

Vereinsprojekten mit besonderer Bedeutung<br />

1. Für vereinseigene Sportstättenbauprojekte mit besonderer Bedeutung, die nicht im<br />

Rahmen der Sportförderrichtlinie der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> beschlossen werden, ist grundsätzlich<br />

ein 30 %iger Eigenanteil des jeweiligen Antrag stellenden Vereins an den Investitionskosten<br />

zwingend erforderlich.<br />

2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> fördert 2004 und 2005 kommunale Sportstätten und Vereinsprojekte<br />

mit besonderer Bedeutung gemäß Anlage aus den der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> zugewiesenen<br />

Mitteln der Sportpauschale des Landes NW.<br />

3. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> wird die Verwendung der Finanzmittel aus der Sportpauschale des<br />

Landes NW im Rahmen des Ges<strong>am</strong>tnachweises des Zuwendungsempfängers abschließend<br />

prüfen.<br />

Finanzierung/Mittelbereitstellung<br />

Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:<br />

Ausgaben<br />

�<br />

Haush.-<br />

Bezeichnung Haush.- Betrag<br />

stellejahr<br />

5640.940.0100.X Inv. Neubau-/Sanierungsmaßn.<br />

kommun. Sportst. u. Vereinsprojekte<br />

2004 320.000<br />

5640.940.0100.X Inv. Neubau-/Sanierungsmaßn.<br />

kommun. Sportst. u. Vereinsprojekte<br />

2005 320.000<br />

Insges<strong>am</strong>t: 640.000“<br />

Bemerkung<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 31 der Tagesordnung<br />

V/0366/2004<br />

Es lag eine Ergänzung zur Vorlage vor.<br />

37<br />

Fortführung der Kooperation Schule - Jugendhilfe<br />

im Südviertel; hier: weiterentwickeltes Angebot<br />

Der Rat beschloss unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

1. Die mit der Vorlage 414/2001 für die Jahre 2001 bis 2004 beschlossenen Maßnahmen<br />

des Kooperationsmodells „Schule – Jugendhilfe im Südviertel“ werden fortgeführt. Die<br />

Maßnahmen werden von den Trägern S<strong>am</strong>stagskreis des Diakonischen Werkes e.V.,<br />

Beratungsstelle Südviertel und Geistschule fortgeführt. Das Angebot umfasst die Bausteine<br />

„Förderung von sozial auffälligen Schülerinnen und Schülern der 5. und 6. Klassen<br />

der Geistschule“ und „Arbeit mit Schulverweigerinnen und Schulverweigerern der 7. und<br />

8. Klassen von Hauptschulen in <strong>Münster</strong>“.<br />

2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die zunächst für Schülerinnen und Schüler der Geistschule<br />

konzipierte Pro-B-Klasse (Klasse mit besonderer pädagogischer Konzeption für<br />

die Arbeit mit Schulverweigerern und Schulverweigerinnen der 7. und 8. Jahrgangsstufe)<br />

zukünftig allen Hauptschulen der <strong>Stadt</strong> als zusätzliche Möglichkeit zur Verfügung steht.<br />

3. Jeweils nach zwei Jahren wird von den Trägern der Maßnahmen ein ausführlicher Bericht<br />

über die Bausteine vorgelegt.<br />

4. Zu Beginn des Jahres 2007 wird auf Grundlage der Berichte (im Rahmen der Verwendungsnachweise<br />

jährlich zu erbringen) über eine Fortführung bzw. Modifikation der Maßnahmen<br />

entschieden.<br />

5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Bereitstellung der Haushaltsmittel unter dem<br />

Vorbehalt der Beschlussfassung zum Haushalt des jeweiligen Haushaltsjahres steht.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Die notwendigen Haushaltsmittel stehen in der Haushaltsstelle 2950.590.1100.7 zur Verfügung.<br />

Finanzierung/Mittelbereitstellung<br />

Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:<br />

Ausgaben<br />

�<br />

Haush.-<br />

Bezeichnung Haush.- Betrag<br />

stellejahr<br />

2950.590.1100.7 Kooperationsprojekte Schule /<br />

Jugendhilfe<br />

ab 2005 62.900<br />

Bemerkung<br />

44.950 �� eratungsstelle<br />

Südviertel<br />

17.950 ���� akonisches<br />

Werk e.V.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


38<br />

Punkt 32 der Tagesordnung Hartz IV<br />

Punkt 32.1 der Tagesordnung<br />

V/0451/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne<br />

Dienstleistungen <strong>am</strong> Arbeitsmarkt<br />

1. Der für die Startphase ab 01.01.2005 unter Ziffer 3 der Begründung dargestellten arbeitsteiligen<br />

Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II wird zugestimmt. Die Verwaltung<br />

wird beauftragt, in Kooperation mit der Agentur für Arbeit <strong>Münster</strong> die erforderlichen<br />

Vorbereitungen zu treffen und notwendige Ressourcen verfügbar zu machen, sodass<br />

alle Leistungsberechtigten nach dem SGB II ab 01.01.2005 die ihnen zustehenden<br />

Leistungen vollständig und ohne Verzug erhalten.<br />

2. Der Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II wird zugestimmt. Die<br />

Verwaltung wird beauftragt,<br />

2.1 mit der Agentur für Arbeit <strong>Münster</strong> über die Errichtung der Arbeitsgemeinschaft sowie<br />

2.2 unter der Bedingung zu verhandeln, dass der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> die Kosten der Transferleistungen<br />

und des Personals (einschließlich Sach- und allgemeinen Verwaltungskosten)<br />

für Aufgaben nach dem SGB II, die sie ohne originäre Zuständigkeit wahrnehmen<br />

wird, in vollem Umfang erstattet werden.<br />

3. Die unter Ziffer 2 der Begründung dargestellte mittelfristige Perspektive, die Aufgaben<br />

nach dem SGB II im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft in räumlicher Zuordnung zum<br />

Jobcenter vorrangig, jedoch unter Beibehaltung der organisatorischen Selbständigkeit<br />

beider Leistungsträger wahrzunehmen, wird angestrebt. Die Verwaltung wird beauftragt,<br />

mit dieser Zielsetzung Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit <strong>Münster</strong> aufzunehmen,<br />

das Strukturkonzept insoweit zu präzisieren und die Umsetzung möglichst<br />

zum 01.01.2006 vorzubereiten.<br />

4. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Konsequenzen der Umsetzung des SGB II<br />

für städtische Angebote und Maßnahmen in den Aufgabenfeldern der Jugendberufshilfe,<br />

des Übergangs Schule-Beruf, in den Berufskollegs sowie der kommunalen Arbeits-<br />

und Beschäftigungsförderung / AIM, auch unter geschlechtsspezifischen Aspekten,<br />

zu prüfen und dem Rat in einem gesonderten Bericht perspektivische Empfehlungen<br />

für die künftige Aufgabenwahrnehmung vorzulegen.<br />

5. Das Projekt „Pauschalierte Sozialhilfe“ wird bis zum Inkrafttreten der Sozialgesetzbücher<br />

II und XII fortgeführt, längstens jedoch bis zum 30.06.2005.<br />

6. Sofern Regelungen des SGB II, die den Beschlüssen zu den Ziffern 1 bis 4 zugrunde<br />

liegen, in wesentlicher Beziehung geändert oder das Inkrafttreten insoweit relevanter<br />

Teile des Gesetzes verschoben werden, behält sich der Rat vor, seine Beschlüsse auf<br />

der Grundlage einer neuerlichen Vorlage der Verwaltung zu revidieren.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 32.2 der Tagesordnung<br />

V/0686/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

39<br />

Verfahren zur Umsetzung des Vierten Gesetzes für<br />

moderne Dienstleistungen <strong>am</strong> Arbeitsmarkt<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Umsetzung der Vorlage V/0451/2004 folgende<br />

Punkte zu beachten.<br />

1. mit dem unter Ziffer 4 des Beschlussvorschlags der Vorlage angesprochenen Bericht<br />

auch Empfehlungen vorzulegen, wie in <strong>Münster</strong> unabhängig von der jeweiligen Finanzierungsträgerschaft<br />

auch weiterhin ein bedarfsgerechtes Förderprogr<strong>am</strong>m zur Eingliederung<br />

oder Verbesserung der Eingliederungschancen für Benachteiligte <strong>am</strong> Arbeitsmarkt<br />

bereitgestellt werden kann,<br />

2. im Rahmen der Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit <strong>Münster</strong> in Orientierung an den<br />

Leitlinien, Problemlagen und Prinzipien im Umgang mit den besonderen Zielgruppen, die<br />

zukünftig unter das SGB II fallen (Alleinerziehende, schwangere Frauen, Frauen in Gewaltsituationen,<br />

Jugendliche, Menschen mit Migrationshintergrund, Auswirkungen auf<br />

den Aufenthaltsstatus für Flüchtlinge) eine entsprechende Ausgestaltung der Eingliederungsleistungen<br />

des zukünftigen Jobcenters anzustreben,<br />

3. auf der Basis der bisherigen kommunalen Erfahrungen und Leitlinien im Bereich der Eingliederung<br />

Jugendlicher und der Jugendberufshilfe sowie unter Beteiligung der entsprechenden<br />

Fachabteilungen und Einbeziehung der fachlichen Anforderungen der Jugendhilfe<br />

mit den freien Trägern und der Agentur für Arbeit ein spezifisches Eingliederungsprogr<strong>am</strong>m<br />

für Jugendliche bis 26 Jahren zu entwickeln, um dem gesetzlichen Auftrag<br />

nachzukommen, jedem Jugendlichen eine Ausbildung, eine Qualifizierung oder Beschäftigung<br />

anzubieten,<br />

4. ein Förderprogr<strong>am</strong>m für den Personenkreis derjenigen zu entwickeln, die nur bis zu 3<br />

Stunden täglich arbeiten können, um diesem Personenkreis auch weiterhin einen Zugang<br />

zu Beschäftigung und mögliche Hinführung zum 1. Arbeitsmarkt durch geeignete Instrumente,<br />

z. B. auf dem Erfahrungshintergrund aus dem Bereich der Integrationsbetriebe,<br />

mit dem Ziel zu ermöglichen, Menschen mit Behinderung, mit erheblicher Suchtproblematik<br />

oder mit psychischer Erkrankung den Weg in Arbeit und Beschäftigung nicht dauerhaft<br />

zu öffnen, ohne sie allein auf Arbeit in den Werkstätten zu verweisen,<br />

5. zu prüfen, inwieweit das Angebot zur Schuldnerberatung und zur wirtschaftlichen Haushaltsführung<br />

ausreicht, um die zukünftigen hilfebedürftigen Haushalte im Umgang mit der<br />

neuen pauschalierten Regelleistung zu unterstützen sowie<br />

6. ihre Gespräche mit den freien Trägern zu intensivieren und gezielt in die weitere Konzeptionsentwicklung<br />

einzubeziehen.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

keine“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 33 der Tagesordnung<br />

V/0519/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

40<br />

Städtische Förderung der Verbraucherberatung<br />

<strong>Münster</strong> 2005 - 2009 (allgemeine Verbraucherberatung)<br />

1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> fördert die allgemeine Verbraucherberatung der Beratungsstelle<br />

<strong>Münster</strong> der Verbraucherzentrale NRW in den Jahren 2005 bis 2009 mit einem Festbetrag<br />

von 152.420 Euro pro Jahr zur Absicherung des in der Begründung dargestellten<br />

Dienstleistungsangebots.<br />

2. Dem Vertragsentwurf über die Förderung der allgemeinen Verbraucherberatung der<br />

Beratungsstelle <strong>Münster</strong> in den Jahren 2005 bis 2009 (Anlage 2 = Anlage 16 der Originalniederschrift)<br />

wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Vertrag mit<br />

der Verbraucherzentrale NRW abzuschließen.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass jährliche Kosten von 152.420 Euro entstehen.<br />

Finanzierung/Mittelbereitstellung<br />

Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:<br />

�<br />

Haush.- Bezeichnung<br />

Ausgaben<br />

Haush.- Betrag<br />

stellejahr<br />

1100.718.1000.0 Zuwendung an die 2005 bis 2009 jährlich<br />

Verbraucherberatung<br />

152.420<br />

Insges<strong>am</strong>t: 762.100<br />

Bemerkung<br />

Der Finanzplan<br />

2003-2007 sieht<br />

in den Jahren<br />

2005-2007 Mittel<br />

in diesem Umfang<br />

bereits vor.<br />

�<br />

Haush.- Bezeichnung<br />

Einnahmen<br />

Haush.- Betrag Bemerkung<br />

stellejahr<br />

./. ./. ./. ./. ./.<br />

Insges<strong>am</strong>t: ./.<br />

Punkt 34 der Tagesordnung<br />

V/0318/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Erweiterung der Karl-Wagenfeld Realschule<br />

- Zustimmung zur Planung und Baubeschluss -<br />

1. Der Planung des Architekturbüros Kleffner, vom April 2004, für die Erweiterung der Karl-<br />

Wagenfeld Realschule und die Erneuerung des Chemie- und des Physikraumes wird zugestimmt<br />

(Anlage 1 = Anlage 17 der Originalniederschrift).<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


41<br />

2. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen<br />

(Anlage 2 = Anlage 18 der Originalniederschrift).<br />

3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen<br />

werden zur Kenntnis genommen.<br />

4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im Oktober 2004 begonnen wird und<br />

die Fertigstellung voraussichtlich im August 2005 erfolgt.<br />

5. Der Leistung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr<br />

2005 in Höhe von 251.000 Euro bei der Haushaltsstelle 2200.940.1050.5 "Bauk. Erw.<br />

Karl-Wagen-feld-Realschule" wird gem. § 84 Abs. 1 Go NW zugestimmt.<br />

Deckung:<br />

Sperrung der VE's für das Haushaltsjahr 2005 bei der HHST: 2200.940.1140.1 "Bauk.<br />

Ern. naturw. Fachräume (Chemie)" in Höhe von 121.000 Euro und bei der HHST:<br />

2200.940.1190.3 "Bauk. Ern. Naturw. Fachraum (Physik)" in Höhe von 130.000 Euro.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß Kostenschätzung<br />

nach DIN 276 vom April 2004 in Höhe von 811.560 Euro als auch Folgekosten in<br />

Höhe von 45.263 Euro entstehen. (Anlage 3 u. 4 = Anlagen 19 und 20 der Originalniederschrift).<br />

Finanzierung/Mittelbereitstellung<br />

7. Die oben genannte Sachentscheidung ist im Haushaltsplan 2004 wie folgt finanziert:<br />

Erweiterung Karl-Wagenfeld Schule<br />

Haushaltsstelle Bezeichnung Haushaltsjahr<br />

Betrag<br />

(Euro)<br />

2200.940.1050.5 Baukosten 2002 25.560<br />

2003 0<br />

2004 153.000<br />

VE 100.000<br />

2005 281.000<br />

ges. 459.560<br />

2200.935.1050.8 Beschaffungen 2005 33.000<br />

2200.939.1050.1 Beschaffung Lehrmittel 2005 20.000<br />

insges<strong>am</strong>t 512.560<br />

Karl-Wagenfeld Schule Ern. naturwiss. Fachraum (Chemie)<br />

2200.940.1140.1 Baukosten 2004 VE 121.000<br />

2005 121.000<br />

2200.939.1140.8 Besch. Lehrmittel 2005 23.000<br />

inges<strong>am</strong>t 144.000<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Karl-Wagenfeld Schule Ern. naturwiss. Fachraum (Physik)<br />

2200.940.1190.3 Baukosten 2004 VE 130.000<br />

2005 130.000<br />

2200.939.1190.x Besch. Lehrmittel 2005 25.000<br />

Insges<strong>am</strong>t 155.000<br />

42<br />

Aus bautechnischen und verwaltungstechnischen Gründen sollen die drei Teilmaßnahmen<br />

ab dem Haushaltsjahr 2004 zu einer Ges<strong>am</strong>tmaßnahme wie folgt zus<strong>am</strong>mengelegt werden:<br />

Erweiterung und Ern. naturwiss. Fachräume Karl-Wagenfeld Schule<br />

Haushaltsstelle Bezeichnung Haushaltsjahr<br />

2200.940.1050.5 Baukosten 2002<br />

2004<br />

Betrag<br />

(Euro)<br />

25.560<br />

153.000<br />

VE 351.000<br />

2005 532.000<br />

ges. 710.560<br />

2200.935.1050.8 Beschaffungen 2005 33.000<br />

2200.939.1050.1 Beschaffung Lehrmittel 2005 68.000<br />

insges<strong>am</strong>t 811.560<br />

Die erforderliche Mittelumschichtung erfolgt im Haushaltsjahr 2004 im Wege der überplanmäßigen<br />

Bereitstellung der Verpflichtungsermächtigungen (s. Beschlusspunkt 5) und ab dem<br />

Haushaltsjahr 2005 im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2005 und des Finanzund<br />

Investitionsprogr<strong>am</strong>ms 2004 bis 2008.“<br />

Punkt 35 der Tagesordnung<br />

V/0420/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Teilnahme <strong>am</strong> European Energy Award<br />

1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> beteiligt sich <strong>am</strong> European Energy Award vorbehaltlich der Förderzusage<br />

des Landes NRW in Höhe von 28.300 Euro.<br />

2. Die Anregung Nr. 34/2004 gem. § 24 GO NW ist d<strong>am</strong>it erledigt (Anlage 1 = Anlage 21<br />

der Originalniederschrift).<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Teilnahme <strong>am</strong> European Energy Award Ges<strong>am</strong>tkosten<br />

von 41.976 Euro entstehen, wobei durch einen Förderanteil der Landes NRW<br />

von 28.300 Euro sich der Eigenanteil der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> auf 13.676 Euro über vier Jahre reduziert.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Finanzierung/Mittelbereitstellung<br />

43<br />

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2004, Finanzplan und Investitionsprogr<strong>am</strong>m<br />

2003 – 2007 wie folgt zur Verfügung:<br />

Ges<strong>am</strong>t – Ausgaben<br />

Haush.-<br />

Bezeichnung Haush.- Betrag<br />

stellejahr<br />

Euro<br />

1200.520.1000.7 Sachmittel Klenko 2004 15.528<br />

1200.520.1000.7 Sachmittel Klenko 2005 7.656<br />

1200.520.1000.7 Sachmittel Klenko 2006 7.656<br />

1200.520.1000.7 Sachmittel Klenko 2007 11.136<br />

Insges<strong>am</strong>t: 41.976<br />

Einnahmen – <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong><br />

Förderzuschuss des Landes NRW<br />

Bemerkung<br />

Haush.-<br />

Bezeichnung Haush.- Betrag Bemerkung<br />

stellejahr<br />

Euro<br />

1200.171.1000.2 Zuw. L. European Energy Award<br />

2004 9.300 apl. Einnahme<br />

2005 4.300 dto.<br />

2006 4.300 dto.<br />

2007 10.400 dto.<br />

Insges<strong>am</strong>t: 28.300<br />

Eigenanteil - <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong><br />

Haush.-<br />

Bezeichnung Haush.- Betrag<br />

stellejahr<br />

Euro<br />

1200.520.1000.7 Sachmittel Klenko 2004 6.228<br />

1200.520.1000.7 Sachmittel Klenko 2005 3.356<br />

1200.520.1000.7 Sachmittel Klenko 2006 3.356<br />

1200.520.1000.7 Sachmittel Klenko 2007 736<br />

Insges<strong>am</strong>t: 13.676“<br />

Punkt 36 der Tagesordnung<br />

V/0513/2004<br />

Bemerkung<br />

Realisierung sozialverträglicher Abfallgebühren<br />

- Ergebnisse des Pilotprojekts "Entsorgung von<br />

Großwohnanlagen"<br />

- Einführung einer haushaltsbezogenen Grundgebühr<br />

zum 01.01.2005<br />

Frau Wiesenack-Hauß bat, über die einzelnen Ziffern des Beschlussvorschlages der Vorlage<br />

getrennt abzustimmen.<br />

Ziffer 1 wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, FDP, PDS/LL)<br />

bei einer Gegenstimme (UWG-MS) beschlossen.<br />

Ziffer 2 wurde einstimmig beschlossen.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


44<br />

Ziffer 3 wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, FDP, PDS/LL)<br />

bei einer Gegenstimme (UWG-MS) beschlossen.<br />

Sodann beschloss der Rat mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL,<br />

FDP, PDS/LL) bei einer Gegenstimme (UWG-MS):<br />

„Sachentscheidung<br />

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Abfallgebührensatzung zum<br />

01.01.2005 mit folgendem Inhalt vorzubereiten:<br />

a) Aufteilung der Gebühr in eine haushaltsbezogene Grundgebühr und eine Leistungsgebühr<br />

b) Kalkulation der Grundgebühr auf ca. 15 % des Gebührenaufkommens<br />

c) Beibehaltung eines linearen Maßstabes für die Leistungsgebühr<br />

2. Der Rat nimmt die Ergebnisse des Pilotprojekts "Entsorgung von Großwohnanlagen" zur<br />

Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeins<strong>am</strong> mit der Wohnungswirtschaft eine<br />

weitere Umsetzung der neuen Abfallbehältertechnik zu erreichen.<br />

3. Die wöchentliche Abfuhr der Biotonne wird beibehalten.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Für die Einführung des neuen Gebührenmodells entstehen Kosten, die noch nicht abschließend<br />

ermittelt sind:<br />

Personalkosten (3 Personen, befristet für 1 Jahr) 120.000<br />

Sachkosten (geschätzt) 150.000<br />

Die Folgekosten werden derzeit gutachterlich ermittelt.<br />

Mittelbereitstellung/Finanzierung<br />

Wirtschaftsplan der AWM.“<br />

Punkt 37 der Tagesordnung<br />

V/0534/2004<br />

Der Rat nahm den Bericht zur Kenntnis.<br />

Antrag der NABU-Naturschutzstation <strong>Münster</strong>land<br />

e. V. auf Fortführung der Betreuung des Naturschutzgebietes<br />

(NSG) "Vorbergs Hügel"<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 38 der Tagesordnung<br />

V/0458/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

45<br />

Städtische Förderung der Energieberatung der<br />

Verbraucherzentrale NRW in <strong>Münster</strong> 2005 -2009<br />

1. Der Mit-Finanzierung einer Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale <strong>Münster</strong> vom<br />

01.01.2005 bis 31.12.2009 wird zugestimmt.<br />

2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> in den Jahren 2005 bis 2009<br />

folgende Zahlungen für die Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale in <strong>Münster</strong><br />

leisten müsste:<br />

2005: 54.600 Euro<br />

2006: 54.600 Euro<br />

2007: 54.600 Euro<br />

2008: 54.600 Euro<br />

2009: 54.600 Euro<br />

Die Finanzierung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung in den jeweiligen Haushaltsplänen<br />

und der Komplementärförderung durch das Land NRW.<br />

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, über die Finanzierungszusage gemäß Ziffer 2 mit der<br />

Verbraucherzentrale NRW Düsseldorf einen Vertrag mit dem entsprechenden Vorbehalt<br />

der Komplementärförderung abzuschließen.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass für das Jahre 2005 Kosten in Höhe von 54.600 Euro,<br />

als auch Folgekosten für die Jahre 2006 – 2009 in Höhe von insges<strong>am</strong>t 218.400 Euro entstehen.<br />

Finanzierung/Mittelbereitstellung<br />

Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:<br />

Ausgaben<br />

Haushaltsstelle Bezeichnung Haush.- Betrag<br />

Jahr Euro<br />

1200.717.4000.5 Energieberatung - Verbraucherzentrale 2005 54.600<br />

1200.717.4000.5 Energieberatung - Verbraucherzentrale 2006 54.600<br />

1200.717.4000.5 Energieberatung - Verbraucherzentrale 2007 54.600<br />

1200.717.4000.5 Energieberatung - Verbraucherzentrale 2008 54.600<br />

1200.717.4000.5 Energieberatung - Verbraucherzentrale 2009 54.600<br />

Insges<strong>am</strong>t: 273.000<br />

Befristung<br />

01.01.2005 – 31.12.2009.“<br />

Bemerkung<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 39 der Tagesordnung<br />

V/0480/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

46<br />

4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes<br />

2004 der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong><br />

1. Die vom Tiefbau<strong>am</strong>t aufgestellte 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes<br />

2004 der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> (Anlage = Anlage 22 der Originalniederschrift) wird beschlossen.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

2. Es entstehen Kosten in Höhe von insges<strong>am</strong>t 247,98 Mio. Euro. Sie verteilen sich auf<br />

den Konzeptzeitraum (2004 – 2025) wie folgt:<br />

2004 – 2008 47,88 Mio. Euro<br />

2009 – 2015 92,90 Mio. Euro<br />

2016 – 2025 107,20 Mio. Euro<br />

Nach überschläglicher Kalkulation der Verwaltung werden die Kosten der 4. Fortschreibung<br />

des ABKs eine Erhöhung der Entwässerungsgebühren bis 2015 von weniger<br />

als 1 % pro Jahr bewirken.<br />

Finanzierung/Mittelbereitstellung<br />

3. Im Finanzplan 2003 – 2007 stehen Mittel in Höhe von 33,08 Mio. Euro bereit. D<strong>am</strong>it<br />

sind die Kosten der o. g. kurzfristigen Maßnahmen bis 2007 gedeckt. Die nachfolgenden<br />

Vorhaben werden in den HH-Plänen und Investitionsplänen ab 2008 im Rahmen<br />

der Finanzierungsmöglichkeiten auf ges<strong>am</strong>tstädtischer Ebene veranschlagt.<br />

Die Kosten werden wie folgt finanziert:<br />

Entwässerungsgebühren (gesplittete Gebühr für Regen- und Schmutzwasser seit<br />

�<br />

1991, Starkverschmutzerzuschläge seit 1993).<br />

� Entwässerungsbeiträge<br />

vergünstigte Darlehen aus dem Förderprogr<strong>am</strong>m „Initiative ökologische und nach-<br />

�<br />

haltige Wasserwirtschaft NRW“.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


47<br />

Punkt 40 der Tagesordnung Änderung von Gebühren, Tarifen und Entgelten<br />

Punkt 40.1 der Tagesordnung<br />

V/0518/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung<br />

Änderung der Gebührensatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong><br />

für die Westfälische Schule für Musik<br />

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik (Anlage<br />

1 der Vorlage = Anlage 23 der Originalniederschrift) wird beschlossen.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.“<br />

Punkt 40.2 der Tagesordnung<br />

V/0445/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Neufestsetzung der Gebühren und Änderung der<br />

Satzung für die Benutzung der städtischen Übergangsheime<br />

für Flüchtlinge<br />

1. Zur Neufestsetzung der Benutzungsgebühren für die Benutzung der städtischen Unterkünfte<br />

für die Unterbringung von Flüchtlingen / Asylbewerbern wird die als Anlage 1 beigefügte<br />

Satzung ( = Anlage 24 der Originalniederschrift) zur Änderung der Satzung für<br />

die Benutzung der Übergangsheime für Flüchtlinge beschlossen.<br />

2. Der Gebührenberechnung wird zugestimmt (Anlagen 2 – 4 = Anlagen 25 - 27 der Originalniederschrift).“<br />

Punkt 40.3 der Tagesordnung<br />

V/0446/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Neufestsetzung der Gebühren und Änderung der<br />

Satzung für die Benutzung der städtischen Übergangsheime<br />

für Spätaussiedler<br />

1. Zur Neufestsetzung der Benutzungsgebühren für die Benutzung der städtischen Unterkünfte<br />

für die Unterbringung von Spätaussiedlern wird die als Anlage 1 beigefügte Satzung<br />

( = Anlage 28 der Originalniederschrift) zur Änderung der Satzung für die Benutzung<br />

der städtischen Übergangseinrichtungen für Spätaussiedler beschlossen.<br />

2. Der Gebührenberechnung wird zugestimmt (Anlage 2 – 4 = Anlagen 29 - 31 der Originalniederschrift).“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


48<br />

Punkt 41 der Tagesordnung Jahresabschlüsse 2003<br />

Punkt 41.1 der Tagesordnung<br />

V/0622/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

SLG Gewerbepark GmbH (SLG GmbH): Jahresabschlüsse<br />

2002 und 2003, Liquidation der Gesellschaft<br />

1. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr<br />

2002 (Anlage 1 – 3 = Anlagen 32 - 34 der Originalniederschrift) werden zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss der SLG GmbH für das<br />

Geschäftsjahr 2002 durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer <strong>am</strong> 15. Juni 2004 der uneingeschränkte<br />

Bestätigungsvermerk erteilt wurde.<br />

3. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> ermächtigt den Vertreter in der Gesellschaftervers<strong>am</strong>mlung folgende<br />

Entscheidungen zu treffen:<br />

a) Der Jahresabschluss der SLG GmbH für das Geschäftsjahr 2002, abschließend<br />

in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 106.219,02<br />

sowie einem in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 47.040,18<br />

wird festgestellt.<br />

b) Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung erteilt.<br />

c) Der Jahresfehlbetrag von 47.040,18<br />

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4. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr<br />

2003 (Anlagen 4 – 6 = Anlagen 34 a – 34 c der Originalniederschrift) werden zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss der SLG GmbH für das<br />

Geschäftsjahr 2003 durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer der uneingeschränkte<br />

Bestätigungsvermerk erteilt wurde.<br />

6. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> ermächtigt den Vertreter in der Gesellschaftervers<strong>am</strong>mlung folgende<br />

Entscheidungen zu treffen:<br />

a) Der Jahresabschluss der SLG GmbH für das Geschäftsjahr 2003, abschließend<br />

in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 51.378,36<br />

sowie einem in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 21.856,66<br />

wird festgestellt.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


) Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung erteilt.<br />

c) Der Jahresfehlbetrag von 21.856,66<br />

49<br />

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7. Der Vertreter der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> in der Gesellschaftsvers<strong>am</strong>mlung der SLG GmbH wird<br />

von der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> ermächtigt folgende konkreten Entscheidungen zu treffen:<br />

a) Die Gesellschaft SLG Gewerbepark GmbH ist mit Wirkung zum Ablauf 01.07.2004<br />

aufgelöst.<br />

b) Zum Liquidator wird Bürgermeister Dr. Olaf Gericke, Greven, bestellt.<br />

c) Herr Dr. Olaf Gericke vertritt die Gesellschaft allein, solange er alleiniger Liquidator<br />

ist. Ansonsten vertritt er die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem anderen Liquidator.<br />

d) Sollte bis zu 30.06.2005 die Beendigung der Liquidation sowie die Löschung der Gesellschaft<br />

aus dem Handelsregister nicht erfolgt sein, wird der Liquidator die Gesellschafter<br />

über die Gründe und den Stand der Liquidation unverzüglich unterrichten.<br />

Der Liquidator wird hiermit entsprechend angewiesen.<br />

e) Die Bücher und Schriften der Gesellschaft werden nach Beendigung der Liquidation<br />

durch den Gesellschafter <strong>Stadt</strong> Greven verwahrt, der sich hiermit dazu bereit erklärt<br />

(vgl. § 74 Abs. 2 GmbHG).<br />

f) Die Geschäftsführer Egon Koling, Wolfgang Menebröcker und Wilfried Roos werden<br />

abberufen. Auch die Prokuristen Josef Heitmann, Ingo Kielmann und Norbert<br />

Schlüpmann werden abberufen.<br />

g) Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 und die Liquidation wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft bestellt.<br />

8. Der Vertreter der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> in der Gesellschaftervers<strong>am</strong>mlung wird ermächtigt alle<br />

weiteren Beschlüsse zu fassen, die in Zus<strong>am</strong>menhang mit dem weiteren Liquidationsverfahren<br />

der SLG GmbH stehen.“<br />

Punkt 41.2 der Tagesordnung<br />

V/0633/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Jahresabschluss 2003 der ICB Institut für Chemound<br />

Biosensorik GmbH<br />

Abberufung und Bestellung eines Geschäftsführers<br />

1. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der Geschäftsführung<br />

der ICB Institut für Chemo- und Biosensorik GmbH für das Geschäftsjahr<br />

2003 (Anlagen 1 – 3 = Anlagen 35 – 37 der Originalniederschrift) werden zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

2. Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss der ICB Institut für<br />

Chemo- und Biosensorik GmbH für das Geschäftsjahr 2003 durch den bestellten<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


50<br />

Wirtschaftsprüfer <strong>am</strong> 21.06.2004 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt<br />

wurde.<br />

3. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> ermächtigt ihren Vertreter in der Gesellschaftervers<strong>am</strong>mlung der<br />

ICB Institut für Chemo- und Biosensorik GmbH folgende Entscheidungen zu treffen:<br />

a) Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss der ICB Institut<br />

für Chemo- und Biosensorik GmbH für das Geschäftsjahr 2003, abschließend<br />

in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 2.363.414,39<br />

sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 1.031.050,53<br />

wird festgestellt.<br />

b) Der Jahresfehlbetrag 2003 in Höhe von 1.031.050,53<br />

vorzutragen.<br />

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c) Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung erteilt.<br />

d) Die Geschäftsführung wird beauftragt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

FSW Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Darmstadt mit der Prüfung des Jahresabschlusses<br />

2004 zu beauftragen.<br />

e) Mit Wirkung zum 28.06.2004 ist der Geschäftsführer Herr Egon Rohoff zurückgetreten.<br />

Gleichzeitig wird Herr Dr. Wolfgang Kleiböhmer zum neuen Geschäftsführer<br />

der ICB Institut für Chemo- und Biosensorik GmbH berufen. Er<br />

ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

befreit.“<br />

Punkt 41.3 der Tagesordnung<br />

V/0542/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung<br />

Feststellung des Jahresabschlusses von <strong>Münster</strong><br />

Marketing für das Wirtschaftsjahr 2003<br />

1. Der Jahresabschluss 2003 von MÜNSTER MARKETING (Anlage = Anlage 38 der Origi-<br />

nalniederschrift) mit einer Bilanzsumme von 1.129.495,24 ��¥����¦©� �¥¦©����£©�§¨ ¦¥�¥��¤§¦ r-<br />

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schuss von 50.463,16<br />

2. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2003 weist einen �£§���§����� Jahresgewinn<br />

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von 50.463,16<br />

Friedenspreis 2004 in die Rücklage eingestellt. Der Bilanzgewinn in Höhe von 20.463,16<br />

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3. Die Werksleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2003 entlastet.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 41.4 der Tagesordnung<br />

V/0426/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

Sachentscheidung<br />

51<br />

Jahresabschlüsse der Stiftungen für das Wirtschaftsjahr<br />

2003<br />

1. Die in der Anlage beigefügten Jahresabschlüsse für das Wirtschaftsjahr 2003 der von<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> verwalteten rechtlich selbständigen Stiftungen<br />

Vereinigte Pfründnerhäuser,<br />

Pfründnerhaus Kinderhaus,<br />

Magdalenenhospital,<br />

Bürgerwaisenhaus,<br />

Siverdes,<br />

Zumsande-Plönies<br />

und der rechtlich unselbständigen Stiftungen<br />

sowie der Eigentümergemeinschaften<br />

Generalarmenfonds,<br />

Hüfferstiftung<br />

Friedrich und Irmgard Buschmann<br />

Altenwohnungen Kirchhoffweg,<br />

288 Wohnungen <strong>Münster</strong>-Coerde,<br />

Altenwohnungen Finkenstraße,<br />

Altenzentrum Klarastift<br />

Gesundheitshaus<br />

(= Anlage 39 der Originalniederschrift) werden genehmigt.<br />

2. Als Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2004 der Stiftungen<br />

wird Herr Dipl.-Kaufmann Heinrich Joest von der Betriebsberatungs- und Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH, <strong>Münster</strong>, bestellt.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

entfällt<br />

Mittelbereitstellung/Finanzierung<br />

entfällt<br />

Befristung<br />

entfällt“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 41.5 der Tagesordnung<br />

V/0527/2004<br />

52<br />

Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2003 der<br />

Altenzentrum Klarastift gGmbH<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrates nahmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung<br />

1. Der vorgelegte Jahresabschluss ( = Anlage 40 der Originalniederschrift) der Altenzentrum<br />

Klarastift gGmbH zum 31.12.2003 für das Wirtschaftsjahr 2003, der<br />

a) in der Gewinn- und Verlustrechnung bei einem Umsatz von 5.805.176,09<br />

und einem Jahresüberschuss 432.022,00<br />

b) in der Bilanzsumme mit 3.961.856,47<br />

abschließt, wird von der Stiftung Magdalenenhospital als alleiniger Gesellschafterin der<br />

Altenzentrum Klarastift gGmbH festgestellt.<br />

2. Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Altenzentrum Klarastift gGmbH werden<br />

für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung erteilt.<br />

3. Der Jahresüberschuss ist folgenden Rücklagen zuzuführen:<br />

a) Rücklage zur Instandhaltung 278.622,06<br />

b) Rücklage für Investitionen 100.000,00<br />

c) Rücklage für <strong>am</strong>bulante Pflege 28.799,94<br />

d) Rücklage gem. § 58 Nr. 7 AO 24.600,00<br />

Ges<strong>am</strong>tergebnis: 0,00<br />

4. Der Lagebericht der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2003 wird zur Kenntnis genommen.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.<br />

Mittelbereitstellung/Finanzierung<br />

entfällt<br />

Befristung<br />

entfällt.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 41.6 der Tagesordnung<br />

V/0528/2004<br />

53<br />

Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2003 der<br />

Klarastift Service GmbH<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrates nahmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung<br />

1. Der vorgelegte Jahresabschluss ( = Anlage 41 der Originalniederschrift) der Klarastift<br />

Service GmbH zum 31.12.2003 für das Wirtschaftsjahr 2003 der<br />

a) in der Gewinn- und Verlustrechnung bei einem Umsatz von 174.851,24<br />

und einem Jahresüberschuss von 5.309,24<br />

b) in der Bilanzsumme mit 66.000,35<br />

abschließt, wird von der Altenzentrum Klarastift gGmbH als alleiniger Gesellschafterin der<br />

Klarastift Service GmbH festgestellt.<br />

2. Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Klarastift Service GmbH werden für das Geschäftsjahr<br />

2003 Entlastung erteilt.<br />

3. Der Lagebericht der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2003 wird zur Kenntnis genommen.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.<br />

Mittelbereitstellung/Finanzierung<br />

Entfällt.“<br />

Befristung<br />

entfällt.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 41.7 der Tagesordnung<br />

V/0441/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung<br />

54<br />

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts<br />

der AWM für das Wirtschaftsjahr 2003<br />

1. Der Jahresabschluss der AWM mit einer Bilanzsumme von 82.864.220,78<br />

Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2003 werden festgestellt.<br />

2. Der von den AWM erwirtschaftete Jahresgewinn beträgt 213.230,72 ¢�<br />

Davon werden<br />

• der Allgemeinen Rücklage 172.422,00<br />

• dem Sonderposten aus DSD-Überschüssen 40.808,72<br />

zugeführt.<br />

3. Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2003 Entlastung erteilt.“<br />

Punkt 42 der Tagesordnung Bauleitplanung<br />

Punkt 42.1 der Tagesordnung<br />

V/0483/2004<br />

�� �¥���¦��§¦©¨<br />

Stellungnahme der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> zur 12. Änderung<br />

des Gebietsentwicklungsplans für den Regierungsbezirk<br />

<strong>Münster</strong> "Teilabschnitt <strong>Münster</strong>land" -<br />

auf dem Gebiet der <strong>Stadt</strong> Greven zur Neudarstellung<br />

eines interkommunalen "Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches<br />

für standortgebundene<br />

Anlagen" - Dienstleistungs- und Gewerbezentrum<br />

<strong>am</strong> Flughafen <strong>Münster</strong>/Osnabrück (AirportPark<br />

FMO) -<br />

Der Rat beschloss mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, FDP, UWG-MS) bei Gegenstimmen<br />

(Bündnis 90/Die Grünen/GAL) und einer Stimmenthaltung (PDS/LL):<br />

„Sachentscheidung:<br />

Der Stellungnahme der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> an die Bezirksregierung <strong>Münster</strong> (Anlage 1 = Anlage<br />

42 der Originalniederschrift) zur 12. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk<br />

<strong>Münster</strong> "Teilabschnitt <strong>Münster</strong>land" – auf dem Gebiet der <strong>Stadt</strong> Greven zur<br />

Neudarstellung eines interkommunalen "Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches für<br />

standortgebundene Anlagen" – Dienstleistungs- und Gewerbezentrum <strong>am</strong> Flughafen <strong>Münster</strong>/Osnabrück<br />

(AirportPark FMO) – wird zugestimmt.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 42.2 der Tagesordnung <strong>Stadt</strong>bezirk <strong>Münster</strong>-Mitte<br />

Punkt 42.2.1 der Tagesordnung<br />

V/0433/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Die anliegende<br />

55<br />

Veränderungssperre Nr. 94 für den Bereich Metzer<br />

Straße / Elsässer Straße / Umgehungsstraße B 51 /<br />

Habichtshöhe<br />

S a t z u n g<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> über die Veränderungssperre Nr. 94 für den Bereich<br />

Metzer Straße / Elsässer Straße / Umgehungsstraße B 51 / Habichtshöhe<br />

( = Anlage 43 der Originalniederschrift)<br />

wird beschlossen.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.“<br />

Punkt 42.2.2 der Tagesordnung<br />

V/0444/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Die anliegende<br />

Veränderungssperre Nr. 95 für den Bereich Cheruskerring<br />

/ Kanalstraße / Promenade / Nordstraße<br />

/ Wichernstraße<br />

S a t z u n g<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> über die Veränderungssperre Nr. 95 für den Bereich<br />

Cheruskerring / Kanalstraße / Promenade / Nordstraße / Wichernstraße<br />

( = Anlage 44 der Originalniederschrift)<br />

wird beschlossen.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 42.2.3 der Tagesordnung<br />

V/0491/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

56<br />

5. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> für den Bereich<br />

Stolbergstraße / Piusallee<br />

Beschluss zur Änderung<br />

Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> wird gemäß § 2 (1) und (4)<br />

Baugesetzbuch im Bereich Stolbergstraße / Piusallee dahingehend geändert, dass die dargestellte<br />

gemischte Baufläche als Wohnbaufläche neu dargestellt wird.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> keine Kosten und<br />

keine Folgekosten.“<br />

Punkt 42.2.4 der Tagesordnung<br />

V/0471/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Bebauungsplan Nr. 476: Stolbergstraße / Piusallee<br />

Beschluss zur Aufstellung<br />

Für den rückwärtigen Bereich der Grundstücke zwischen Piusallee, Stolbergstraße und den<br />

Bahngleisen ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB ein<br />

vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung,<br />

der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.<br />

Innerhalb des Plangebietes liegen folgende Grundstücke:<br />

Gemarkung <strong>Münster</strong><br />

Flur 115, Teile der Flurstücke 128, 758, 812, 813, 1099<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> keine Kosten<br />

und keine Folgekosten.“<br />

Punkt 42.3 der Tagesordnung <strong>Stadt</strong>bezirk <strong>Münster</strong>-West<br />

Punkt 42.3.1 der Tagesordnung<br />

V/0315/2004<br />

Bebauungsplan Nr. 485: Roxel - Nordumgehung<br />

zwischen Havixbecker Straße und Roxeler Straße<br />

Beschluss zur Aufstellung<br />

Der Rat beschloss mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, FDP, UWG-MS) bei Gegenstimmen<br />

(Bündnis 90/Die Grünen/GAL, PDS/LL) und Stimmenthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen/GAL):<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


„Sachentscheidung:<br />

57<br />

Für den Bereich zwischen Havixbecker Straße und Roxeler Straße im <strong>Stadt</strong>teil Roxel ist gemäß<br />

§ 2 (1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan zur Festsetzung einer Verkehrsfläche<br />

(Nordumgehung Roxel) aufzustellen.<br />

Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:<br />

Gemarkung Roxel,<br />

Flur 11, Teil des Flurstückes 179,<br />

Flur 15, Teil des Flurstückes 185,<br />

Flur 27, Teile der Flurstücke 122, 152,<br />

Flur 29, Flurstücke 31, 69, Teile der Flurstücke 1, 11, 30, 33, 45, 46, 65, 70, 77, 85,<br />

Flur 30, Teile der Flurstücke 2, 9, 10, 26, 35, 41, 59, 64,<br />

Flur 31, Flurstücke 129, 130, Teile der Flurstücke 8, 10, 14, 17, 19 – 22, 26,109, 110, 125,<br />

131, 133, 145, 209,<br />

Flur 41, Teile der Flurstücke 8, 41, 52, 75.<br />

Kosten/Folgekosten, Finanzierung<br />

Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong><br />

keine Kosten und keine Folgekosten.“<br />

Punkt 42.3.2 der Tagesordnung<br />

V/0382/2004<br />

Herr Schultheiß teilte mit:<br />

Bebauungsplan Nr. 484: Mecklenbeck - Entlastungsstraße<br />

zwischen Mecklenbecker Straße und<br />

GAD<br />

Beschluss zur Aufstellung<br />

„Die GAD hat als Anlieger mit Schreiben vom 13.07.04 darum gebeten, Ihnen mitzuteilen,<br />

dass die GAD Bedenken gegen die geplante Entlastungsstraße vorträgt. Begründet wird die<br />

Sorge d<strong>am</strong>it, dass die Sicherheit des Rechenzentrums und die Ausbaufähigkeit des Unternehmens<br />

<strong>am</strong> Standort <strong>Münster</strong> gefährdet sei.<br />

Da es sich bei dieser Vorlage um einen Aufstellungsbeschluss handelt, wird sich die Verwaltung<br />

im weiteren Verfahren mit den geäußerten Bedenken auseinander setzen. Ich selbst<br />

habe bereits für kommenden Freitag einen Gesprächstermin mit der GAD vereinbart.<br />

Im Rahmen und im Nachgang zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung <strong>am</strong> 23.06.2004 gab es<br />

weitere Bedenken und Äußerungen einzelner Bürger. Die Verwaltung wird auch diese Bedenken<br />

im Rahmen des nach der Beschlussfassung anstehenden Bauleitplanverfahrens in<br />

gewohnter Sorgfalt prüfen und abwägen.“<br />

Sodann beschloss der Rat einstimmig (Obm, CDU, SPD, FDP, UWG-MS) bei Stimmenthaltungen<br />

(Bündnis 90/Die Grünen/GAL, PDS/LL):<br />

„Sachentscheidung:<br />

Für den Bereich zwischen Mecklenbecker Straße und der Zufahrt zur GAD im <strong>Stadt</strong>teil<br />

Mecklenbeck ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung<br />

einer Verkehrsfläche (Entlastungsstraße Mecklenbeck) aufzustellen.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


58<br />

Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:<br />

Gemarkung <strong>Münster</strong><br />

Flur 217, Teile der Flurstücke 640, 701, 702,<br />

Flur 218, Flurstücke 175, 176, 178 - 180, 342, 344, 367, 369, 383 - 390, 393,<br />

Teile der Flurstücke 2, 150, 209, 356, 366, 368, 391, 438, 482, 487,<br />

Flur 219, Teile der Flurstücke 481, 916, 917.<br />

Kosten/Folgekosten, Finanzierung<br />

Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong><br />

keine Kosten und keine Folgekosten.“<br />

Punkt 42.3.3 der Tagesordnung<br />

V/0390/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Bebauungsplan Nr. 488: Roxel - Nord II (Havixbecker<br />

Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung /<br />

Brockk<strong>am</strong>p)<br />

Beschluss zur Aufstellung<br />

Für den Bereich zwischen Havixbecker Straße, Stodtbrockweg, geplanter Nordumgehung<br />

und dem Baugebiet Roxel - Nord im <strong>Stadt</strong>teil Roxel ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ein<br />

Bebauungsplan im Sinne des § 30 Baugesetzbuch u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der<br />

baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.<br />

Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:<br />

Gemarkung Roxel<br />

Flur 14, Flurstücke 620, 701, Teil des Flurstückes 790,<br />

Flur 15, Flurstücke 19, 21- 23, 57, 58, 86, 92 - 96, 105, 111 - 113, 115, 137, 138, 146,<br />

147, 163, 173, 174, 181, 182, Teile der Flurstücke 169, 185,<br />

Flur 29, Teil des Flurstückes 33,<br />

Flur 30, Flurstück 100, Teile der Flurstücke 2, 35, 41, 59, 101.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> keine Kosten und keine Folgekosten entstehen.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 42.3.4 der Tagesordnung<br />

V/0421/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

59<br />

Bebauungsplan Nr. 487: Roxel - Pienersallee, neuer<br />

DB-Haltepunkt<br />

Beschluss zur Aufstellung<br />

Für den Bereich östlich Pienersallee an der Bahnstrecke von Coesfeld nach <strong>Münster</strong> im<br />

<strong>Stadt</strong>teil Roxel ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan zur Festsetzung einer<br />

Verkehrsfläche aufzustellen.<br />

Innerhalb des Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:<br />

Gemarkung Roxel,<br />

Flur 36, Flurstücke 99, 100, 103, 520, 522,<br />

Teile der Flurstücke 101, 175, 281, 422, 519, 521.<br />

Kosten/Folgekosten, Finanzierung<br />

Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong><br />

keine Kosten und keine Folgekosten.“<br />

Punkt 42.3.5 der Tagesordnung<br />

V/0423/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 227: Nienberge<br />

Ortskern<br />

Beschluss zur Änderung<br />

Der Bebauungsplan Nr. 227: Nienberge Ortskern ist gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch<br />

im Bereich Plettendorfstraße / Festplatz / Sebastianstraße u.a. zur Festlegung von Art und<br />

Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen<br />

zu ändern.<br />

Kosten/Folgekosten, Finanzierung<br />

Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten und keine<br />

Folgekosten.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 42.3.6 der Tagesordnung<br />

V/0425/2004<br />

60<br />

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437: Albachten<br />

- südlich der Dülmener Straße<br />

Beschluss zur Änderung<br />

Herr Schulze Blasum nahm gemäß §§ 43 Abs. 2, 31 GO NW an der Beratung und Beschlussfassung<br />

nicht teil.<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Der Bebauungsplan Nr. 437: Albachten – südlich der Dülmener Straße ist gemäß § 2 (1) und<br />

(4) Baugesetzbuch in mehreren Bereichen u.a. zur Festlegung von Art und Maß der baulichen<br />

Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen zu ändern.<br />

Kosten/Folgekosten, Finanzierung<br />

Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten und keine<br />

Folgekosten.“<br />

Punkt 42.3.7 der Tagesordnung<br />

V/0430/2004<br />

Bebauungsplan Nr. 486: Mecklenbeck - verlegte<br />

Heroldstraße, neuer DB-Haltepunkt<br />

Beschluss zur Aufstellung<br />

Der Rat beschloss mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, FDP, UWG-MS) bei Gegenstimmen<br />

(Bündnis 90/Die Grünen/GAL, PDS/LL):<br />

„Sachentscheidung:<br />

Für den Bereich östlich der Heroldstraße / Eisenbahnstrecken <strong>Münster</strong> – Coesfeld und<br />

<strong>Münster</strong> - Recklinghausen in Mecklenbeck ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan<br />

zur Festsetzung u.a. einer Verkehrsfläche aufzustellen.<br />

Innerhalb des Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:<br />

Gemarkung Amelsbüren,<br />

Flur 3, Teile der Flurstücke 351, 1131, 1182, 1263,<br />

Gemarkung <strong>Münster</strong>,<br />

Flur 220, Flurstücke 12 – 15, 106, 110,<br />

Teile der Flurstücke 109, 237,<br />

Flur 222, Flurstücke 43, 67,<br />

Teile der Flurstücke 53 – 57, 64, 66<br />

Flur 223, Flurstücke 58, 306, 311, 319, 351 - 353, 355, 417,<br />

Teile der Flurstücke 354, 418.<br />

Kosten/Folgekosten, Finanzierung<br />

Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten und<br />

keine Folgekosten.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 42.3.8 der Tagesordnung<br />

V/0453/2004<br />

Es lag eine Ergänzung zur Vorlage vor.<br />

61<br />

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 244: Roxel -<br />

Ortskern<br />

1. Beschluss über die Anregungen<br />

2. Satzungsbeschluss<br />

Der Rat beschloss unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

1. Über die vorliegenden Anregungen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 244: Roxel – Ortskern wird wie folgt Beschluss gefasst:<br />

1.1 Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 244 wird wir folgt geändert<br />

bzw. ergänzt:<br />

1.1.1 Die öffentliche Verkehrsfläche der Wulfertstraße wird zwischen Dorffeldstraße<br />

und Eltingstraße im nördlichen Bereich reduziert. (Anlage 1, Punkt 1 = Anlage<br />

45 der Originalniederschrift)<br />

1.1.2 Die Festsetzungen für die geplante Bebauung und Erschließung im Bereich<br />

des MK-2)-Gebietes werden geändert (Anlage 1, Punkt 2.1 = Anlage 45 der<br />

Originalniederschrift)<br />

1.1.3 Die Anbindung Schulte-Hermann-Straße an die Pienersallee wird im Zweirichtungsverkehr<br />

ermöglicht (Anlage 1, Punkt 2.1 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.1.4 Auf dem Grundstück Pantaleonplatz 11 werden anstelle von Garagen nun<br />

Stellplätze ausgewiesen (Anlage 1, Punkt 2.5 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.1.5 Die Flächen für den Gemeinbedarf im Bereich des Kindergartens und des<br />

Pfarrheimes <strong>am</strong> Pantaleonplatz werden zus<strong>am</strong>mengefasst (Anlage 1, Punkt<br />

3.1 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.1.6 In der Fläche für den Gemeinbedarf –Kindergarten- (St. Ursula - Wulfertstraße<br />

/ Könemannstraße) wird die Zahl der Vollgeschoss von I auf II-Vollgeschosse<br />

erhöht ( Anlage 1, Punkt 4 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.1.7 Die textliche Festsetzung Nr. 2.2.2 gem. § 86 BauO NRW wird wie folgt (fett)<br />

ergänzt:<br />

2.2.2 Unzulässig sind Werbeanlagen in beweglicher, veränderlicher und reflektierender<br />

Form sowie greller Farbgebung bzw. aufdringlich wirkender<br />

Ausleuchtung.<br />

1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander<br />

wird den nachfolgenden Anregungen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 244 nicht gefolgt:<br />

1.2.1 auf den geplanten Ausbau der Wulfertstraße zu verzichten. (Anlage 1, Punkt<br />

1.2 = Anlage d69 er Originalniederschrift)<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


62<br />

1.2.2 die Verkehrsfläche der Wulfertstraße zu unterbrechen (Anlage 1, Punkt 1.2 =<br />

Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.2.3 die Wulfertstraße tlw. als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung –<br />

Fußgängerbereich - festzusetzen (Anlage 1, Punkt 1.2 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.2.4 dass die Geschäfte nördlich der Kirche durch die zwei geplanten Einzelhandelsstandorte<br />

gefährdet werden (Anlage 1, Punkt 1.2 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.2.5 im MK-2)-Gebiet ( Pienersallee / Schulte-Hermann-Straße) auf Stellplätze im<br />

Erdgeschoss zu verzichten (Anlage 1, Punkt 2.2 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.2.6 auf die Anbindung der Schulte-Hermann-Straße an die Pienersallee zu verzichten<br />

(Anlage 1, Punkt 2.3 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.2.7 den Fuß- und Radweg <strong>am</strong> Kindergartengrundstück zwischen Pienersallee<br />

und Pantaleonplatz zu erhalten (Anlage 1, Punkt 2.3 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.2.8 den im MK-2)-Gebiet geplanten Baukörper zu verschieben (Anlage 1, Punkt<br />

2.3 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.2.9 im MK-2)-Gebiet das Maß der baulichen Nutzung zu reduzieren (Anlage 1,<br />

Punkt 2.4 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.2.10 im MK-2)-Gebiet eine Tiefgarage vorzusehen (Anlage 1, Punkt 2.4 = Anlage<br />

45 der Originalniederschrift)<br />

1.2.11 dass durch die geplante Bebauung im MK-2)-Gebiet das Kindergartengrundstück<br />

zu stark verschattet wird (Anlage 1, Punkt 2.4 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.2.12 dass im MK-2)-Gebiet eine stationäre Pflegeeinrichtung vorgesehen sei<br />

(Anlage 1, Punkt 2.4 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.2.13 die Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche des St. Pantaleon-<br />

Kindergartens auf die Kindergartennutzung zu beschränken (Anlage 1, Punkt<br />

3.2 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.2.14 die überbaubare Grundstücksfläche für den Kindergarten St. Ursula ( Wulfertstraße<br />

/ Könemannstraße) auszuweiten (Anlage 1, Punkt 4 = Anlage 45<br />

der Originalniederschrift)<br />

1.2.15 im Bebauungsplanverfahren mehr Baumstandorte, engere Radien und mehr<br />

öffentliche Stellplätze in den Straßen vorzusehen (Anlage 1, Punkt 5.1 =<br />

Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.2.16 dass keine ökologische Ausgleichsflächen festgesetzt sind (Anlage 1, Punkt<br />

5.2 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.2.17 dass keine öffentlichen Grünflächen und Spielplätze festgesetzt sind (Anlage<br />

1, Punkt 5.2 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


63<br />

1.2.18 die Grundstücke Dorffeldstraße 2 – 8 in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

einzubeziehen und dort eine Hinterbebauung zu ermöglichen<br />

(Anlage 1, Punkt 5.3 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.2.19 zwischen den Häusern Roxeler Straße 577 /579 und dem Pantaleonplatz einen<br />

Fußweg festzusetzen (Anlage 1, Punkt 5.4 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.2.20 dass die im MK-2)-Gebiet geplante Bebauung den Maßstab der Örtlichkeit<br />

sprengt. (Anlage 1, Punkt 1.3 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.2.21 dass die im MK-2)-Gebiet geplante I-geschossige Grenzbebauung unzulässig<br />

sei. (Anlage 1, Punkt 1.3 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

1.2.22 dass die max. zulässige Ausdehnung der Abstandsflächen für die im MK-2)-<br />

Gebiet geplante III-geschossige Bebauung nicht eingehalten werde. (Anlage<br />

1, Punkt 1.3 = Anlage 45 der Originalniederschrift)<br />

2. Der entsprechend den Beschlussvorschlägen unter Punkt 1.1 geänderte Entwurf der 3.<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 244: Roxel – Ortskern wird aufgrund der §§ 2 und<br />

10 Baugesetzbuch und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen.<br />

Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 244 wird ebenfalls beschlossen.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die vorstehenden Beschlussvorschläge keine<br />

zusätzlichen Kosten und keine weiteren Folgekosten für die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> entstehen.<br />

Wie in der Vorlage Nr. 965/2001 dargestellt, entstehen bei der Verwirklichung der Bebauungsplanänderung<br />

Kosten die z. Z. auf ca. 272.000 ��§¦¥� �¥����� � ����¦©¨ �§¦©�§����� ¦¥� ¦����§� � ¦©����¦ rden<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch Anliegerleistungen<br />

zum Teil ersetzt bzw. werden in einem Vertrag zwischen der <strong>Stadt</strong> und einem Investor geregelt.“<br />

Punkt 42.3.9 der Tagesordnung<br />

V/0493/2004<br />

3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> im Bereich Gewerbegebiet<br />

südlich der Steinfurter Straße (L 510) /<br />

östlich der BAB A1<br />

Beschluss zur Änderung<br />

Der Rat beschloss mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, FDP, UWG-MS) bei Gegenstimmen<br />

(Bündnis 90/Die Grünen/GAL, PDS/LL):<br />

„Sachentscheidung:<br />

Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> wird gemäß § 2 (1) und (4)<br />

Baugesetzbuch im Bereich Gewerbegebiet südlich der Steinfurter Straße (L 510) / östlich der<br />

BAB A1 dahingehend geändert, dass die bestehende Sondergebietsfläche „Fachmarkt“ vergrößert<br />

und die bisher dargestellte gewerbliche Baufläche entsprechend reduziert wird.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Kosten/Folgekosten, Finanzierung<br />

64<br />

Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> keine Kosten und<br />

keine Folgekosten.“<br />

Punkt 42.3.10 der Tagesordnung<br />

V/0506/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 273 Teilabschnitt<br />

II: Roxel - Gewerbegebiet Am Nottulner<br />

Landweg<br />

1. Beschluss zur Änderung<br />

2. Satzungsbeschluss<br />

1. Der Bebauungsplan Nr. 273 Teilabschnitt II: Roxel – Gewerbegebiet Am Nottulner Landweg<br />

ist gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch zu ändern, indem der Bereich nördlich der<br />

Grundstücke Nottulner Landweg 80 und 86 teilweise in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

einbezogen und entsprechend den angrenzenden Festsetzungen als Gewerbegebiet<br />

festgesetzt wird.<br />

2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 273 Teilabschnitt II: Roxel – Gewerbegebiet<br />

Am Nottulner Landweg wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13<br />

Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen.<br />

Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 273 Teilabschnitt II wird ebenfalls<br />

beschlossen<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> keine Kosten und keine Folgekosten<br />

entstehen.“<br />

Punkt 42.4 der Tagesordnung <strong>Stadt</strong>bezirk <strong>Münster</strong>-Hiltrup<br />

Punkt 42.4.1 der Tagesordnung<br />

V/0469/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

4. Änderung des wirks<strong>am</strong> fortgeschriebenen Flächennutzungsplans<br />

im <strong>Stadt</strong>teil Amelsbüren<br />

Beschluss zur Änderung<br />

Der wirks<strong>am</strong> fortgeschriebene Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> wird gem. § 2 (1) und<br />

(4) Baugesetzbuch im <strong>Stadt</strong>bezirk Hiltrup, <strong>Stadt</strong>teil Amelsbüren, im Bereich südlich des<br />

Dortmund-Ems-Kanals und westlich der Westfalenstraße (B 54) dahingehend geändert, dass<br />

anstelle von Flächen für die Landwirtschaft Grünflächen mit den Zweckbestimmungen „Golfplatz“<br />

und „Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft“ neu dargestellt werden.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Kosten/Folgekosten<br />

65<br />

Durch die Änderung des Flächennutzungsplans entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.“<br />

Punkt 42.4.2 der Tagesordnung<br />

V/0476/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Die anliegende<br />

wird beschlossen.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> über die Erweiterung<br />

der Grenzen der im Zus<strong>am</strong>menhang bebauten<br />

Ortsteile für den Bereich des Gewerbegebietes<br />

Kappenberger D<strong>am</strong>m / Grafschaft<br />

S a t z u n g<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> über die Erweiterung der Grenzen<br />

der im Zus<strong>am</strong>menhang bebauten Ortsteile für den Bereich des<br />

Gewerbegebietes Kappenberger D<strong>am</strong>m / Grafschaft<br />

(= Anlage 46 der Originalniederschrift)<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> keine Kosten und keine Folgekosten<br />

entstehen.“<br />

Punkt 42.5 der Tagesordnung <strong>Stadt</strong>bezirk <strong>Münster</strong>-Nord<br />

Punkt 42.5.1 der Tagesordnung<br />

V/0442/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

10. Änderung des Bebauungsplanes STM 8: Sprakel<br />

1. Beschluss zur Änderung<br />

2. Beschluss über die Anregungen<br />

3. Satzungsbeschluss<br />

1. Der Bebauungsplan STM 8: Sprakel ist gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch im Bereich<br />

In der Au / Im Hagen / Heimatfrieden zu ändern, indem u.a. dass Maß der baulichen Nutzung<br />

verändert, die überbaubaren Grundstücksflächen ausgeweitet und zwei Verkehrsflächen<br />

(tlw. Fuß- und Radwege) neu festgesetzt werden.<br />

2. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander<br />

wird den nachfolgenden Anregungen zur 10. Änderung des Bebauungsplanes STM 8<br />

nicht gefolgt:<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


66<br />

2.1 dass durch die geänderten Bebauungsmöglichkeiten im Bereich In der Au die<br />

Wohnqualität und das Ortsbild nachteilig verändert wird. (Anlage 1, Punkt 1 = Anlage<br />

47 der Originalniederschrift)<br />

2.2 dass im Bereich In der Au 26 der Abstand der hinteren Baugrenze zur geschützten<br />

Wallhecke zu groß ist. (Anlage 1, Punkt 2 = Anlage 47 der Originalniederschrift)<br />

2.3 auf die öffentliche Verkehrsfläche (Fuß- und Radweg) im Bereich des Grundstücks<br />

In der Au 34 zu verzichten. (Anlage 1, Punkt 3 = Anlage 47 der Originalniederschrift)<br />

2.4 auf die öffentliche Verkehrsfläche (Fuß- und Radweg) im Bereich des Grundstücks<br />

In der Au 18 zu verzichten. (Anlage 1, Punkte 4 und 5 = Anlage 47 der Originalniederschrift)<br />

3. Die 10. Änderung des Bebauungsplanes STM 8: Sprakel wird aufgrund der §§ 2 und 10<br />

Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung<br />

NW als Satzung beschlossen.<br />

Die Begründung zur 10. Änderung des Bebauungsplanes STM 8 wird ebenfalls beschlossen.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der <strong>Stadt</strong> ��¥�����¥����©¦§� <strong>Münster</strong> �§� bei � der ¦©��� Realisierung ¦©¨ der ���©� Bebau- � ¦���� � ¦©¨ ��£©�� �¥� �§�<br />

ungsplanänderung Kosten in Höhe von ca. 82.000<br />

entstehen.<br />

Finanzierung/Mittelbereitstellung<br />

Die o. g. Sachentscheidung ist vorbehaltlich verfügbarer Mittel im jeweils gültigen Haushaltsplan<br />

wie folgt zu finanzieren:<br />

Haush.stelle<br />

Ausgaben<br />

�<br />

Bezeichnung Haush.jahr<br />

Betrag Bemerkung<br />

Grunderwerb 21.000 Noch nicht<br />

veranschlagt<br />

Straßenbau 61.000 Noch nicht<br />

veranschlagt<br />

Insges<strong>am</strong>t: 82.000 Noch nicht<br />

veranschlagt<br />

Die erforderlichen Mittel werden der <strong>Stadt</strong> im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch<br />

Anliegerleistungen zum überwiegendem Teil ersetzt werden.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 42.6 der Tagesordnung <strong>Stadt</strong>bezirk <strong>Münster</strong>-Südost<br />

Punkt 42.6.1 der Tagesordnung<br />

V/0404/2004<br />

67<br />

Änderung der Bebauungspläne Nr. 142 Teilabschnitt<br />

I und Nr. 349<br />

Beschluss zur Änderung<br />

Bebauungsplan Nr. 489: Albersloher Weg (von Ratio<br />

bis Friedenspark)<br />

Beschluss zur Aufstellung<br />

Der Rat beschloss mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, FDP, UWG-MS) bei Gegenstimmen<br />

(Bündnis 90/Die Grünen/GAL, PDS/LL):<br />

„Sachentscheidung:<br />

1. Die Bebauungspläne Nr. 142 Teilabschnitt I: Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal<br />

bis Drolshagenweg) und Nr. 349: Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße<br />

/ Lindberghweg sind gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch zu ändern.<br />

2. Für den Bereich des Albersloher Weges zwischen Ratio und Friedenspark ist gemäß § 2<br />

(1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Verkehrsflächen aufzustellen.<br />

Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:<br />

Gemarkung <strong>Münster</strong><br />

Flur 154<br />

Flurstücke 66, 67, 69, 70, 122<br />

Teile der Flurstücke 65, 149, 218, 228, 249<br />

Flur 178<br />

Flurstück 467<br />

Teile der Flurstücke 120, 314, 566, 570, 572<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> durch die Einleitung der Verfahren<br />

zu den vorstehenden Bebauungsplänen keine Kosten und keine Folgekosten entstehen.“<br />

Punkt 42.6.2 der Tagesordnung<br />

V/0474/2004<br />

Bebauungsplan Nr. 474: Angelmodde- Wohngebiet<br />

östlich Twenhövenweg<br />

Beschluss zur Aufstellung<br />

Der Rat beschloss mit Mehrheit (Obm, CDU, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, FDP, UWG-MS,<br />

PDS/LL) bei Gegenstimmen (SPD):<br />

„Sachentscheidung:<br />

Für den Bereich zwischen Brandhoveweg, geplanter Westumgehung Wolbeck, Hiltruper<br />

Straße und Twenhövenweg im <strong>Stadt</strong>teil Angelmodde ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch<br />

(BauGB) ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Baugesetzbuch u.a. zur Festsetzung von Art<br />

und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen<br />

aufzustellen.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


68<br />

Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke:<br />

Gemarkung Angelmodde<br />

Flur 2, Flurstücke 120, 726, 729, 839- 841, 1612, 2009, 2010, 2058- 2061, 2144, 2220<br />

Teile der Flurstücke 842, 2066, 2067, 2122- 2125, 2221.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> keine Kosten<br />

und keine Folgekosten.“<br />

Punkt 43 der Tagesordnung<br />

V/0643/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

Folgende Umbesetzungen werden beschlossen:<br />

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und<br />

sonstigen Gremien<br />

1. Beirat der ITEMS GmbH – Gesellschaft für Informationstechnologie, Kommunikation<br />

und Organisation <strong>Münster</strong> mbH<br />

Vertreter der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong><br />

Mitglieder:<br />

2. Helga Bickeböller<br />

2. Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung <strong>Münster</strong> GmbH<br />

Vertreter der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong><br />

Punkt 44 der Tagesordnung<br />

V/0663/2004<br />

Der Rat nahm den Bericht zur Kenntnis.<br />

Mitglieder: Stellvertretung:<br />

11. Dr. Wolf Heinrichs<br />

Helga Bickeböller“<br />

2. Entwicklungspolitischer Nord-Süd-Preis der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> 2004<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


69<br />

Punkt 45 der Tagesordnung Anträge von Ratsmitgliedern nach § 3 Abs. 1 der<br />

Geschäftsordnung des Rates<br />

Punkt 45.1 der Tagesordnung<br />

A-R/0013/2004<br />

Besetzung der Beigeordnetenstelle für das Schul-,<br />

Kultur- und Sportdezernat<br />

Nach ausführlicher Diskussion schlug Frau Möllemann-Appelhoff vor, Satz 1 des gemeins<strong>am</strong>en<br />

Antrages wie folgt zu fassen:<br />

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Hinzuziehung eines Personalberatungsunternehmens<br />

und unter Fortführung des laufenden Stellenbesetzungsverfahrens bzw. durch eine<br />

sofortige Neuausschreibung geeignete Bewerberinnen und Bewerber für das Amt des bzw.<br />

der Beigeordneten für das Schul-, Kultur- und Sportdezernat zu suchen.“<br />

Herr Dr. Tillmann erklärte, dass die Verwaltung noch vor den Ferien ein Personalberatungsunternehmen<br />

auswählen werde. Er empfahl allerdings, die Stelle erst nach den Ferien auszuschreiben<br />

und schlug vor, Satz 1 des gemeins<strong>am</strong>en Antrages der SPD-Fraktion, der Fraktion<br />

Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der FDP-Fraktion wie folgt zu ergänzen:<br />

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Hinzuziehung eines Personalberatungsunternehmens<br />

und unter Fortführung des laufenden Stellenbesetzungsverfahrens bzw. durch eine<br />

sofortige Neuausschreibung unmittelbar nach den Ferien geeignete Bewerberinnen und<br />

Bewerber für das Amt des bzw. der Beigeordneten für das Schul-, Kultur- und Sportdezernat<br />

zu suchen.“<br />

Unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge von Frau Möllemann-Appelhoff und Herrn<br />

Dr. Tillmann beschloss der Rat einstimmig:<br />

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Hinzuziehung eines Personalberatungsunternehmens<br />

durch eine sofortige Neuausschreibung unmittelbar nach den Ferien geeignete<br />

Bewerberinnen und Bewerber für das Amt des bzw. der Beigeordneten für das Schul-, Kultur-<br />

und Sportdezernat zu suchen. Um eine mögliche Vakanz im Dezernat IV so kurz wie<br />

möglich zu halten ist anzustreben, dass der Rat noch in diesem Jahr eine Entscheidung über<br />

die Stellenbesetzung trifft.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 45.2 der Tagesordnung<br />

A-R/0014/2004<br />

Punkt 45.3 der Tagesordnung<br />

A-R/0018/2004<br />

70<br />

Kein "Tower" an der Steinfurter Straße!<br />

Verträglich Standortalternative aufzeigen<br />

Standort Steinfurter Straße/Yorkring verträglich<br />

entwickeln<br />

Herr Dr. Tillmann schlug vor, die Tagesordnungspunkte 45.2 und 45.3 gemeins<strong>am</strong> zu behandeln.<br />

Es lag die Anregung nach § 24 GO NW Nr. 90/2004 vor.<br />

Herr Heuer stellte für die SPD-Fraktion folgenden Antrag:<br />

„SPD-Fraktion Antrag Nr. A-R/0014/2004<br />

im Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> vom 04.07.2004<br />

Ratsantrag<br />

zur sofortigen Beschlussfassung<br />

Kein „Tower“ an der Steinfurter Straße!<br />

Verträgliche Standortalternativen aufzeigen<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> möge beschließen:<br />

1. Im Geltungsbereich des im Entwurf vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />

478 (Steinfurter Straße/Yorkring/Gasselstiege) wird keine Hochhausbebauung<br />

zugelassen.<br />

2. Das von der Fa. BWN Facility GmbH & CO KG vorgelegte Realisierungskonzept wird<br />

überarbeitet und dem Rat zur erneuten Entscheidung vorgelegt. Nach Zustimmung<br />

zum Realisierungskonzept wird die Verwaltung ermächtigt, die Geltungsdauer des<br />

dann zu verändernden Optionsvertrages in Absprache mit BWN zu verlängern.<br />

3. Die Verwaltung bzw. die Wirtschaftsförderung der <strong>Stadt</strong> bieten BWN und anderen<br />

ggf. interessierten Investoren Grundstücke an geeigneten Standorten im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

an, auf denen ein Bürohochhaus errichtet werden kann. Für diesen Zweck ausgeschlossen<br />

sind neben der Altstadt und deren direkten Umfeld sowie den Außenstadtteilen<br />

folgende vier, als wichtige und noch intakte Blickkorridore auf die Altstadt<br />

wahrnehmbare Zonen, die für neue Hochhausbauten nicht in Frage kommen:<br />

• Die Blickbeziehung aus dem Verlauf der Steinfurter Straße,<br />

• die Blickbeziehung aus dem Bereich Torminbrücke/Aasee,<br />

• die Blickbeziehung aus dem Bürgerpark Nord sowie<br />

• die Blickbeziehung aus dem Bereich Kanalstraße/Aa/Gartenstraße im Süden<br />

des Zentrums Nord.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


71<br />

Herr Sellenriek beantragte für die CDU-Fraktion:<br />

„CDU-Fraktion Antrag Nr. A-R/0018/2004<br />

im Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> vom 06.07.2004<br />

Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung<br />

Standort Steinfurter Straße/Yorktower verträglich entwickeln<br />

1.1 Der Entwicklungsträger wird in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit der Verwaltung gebeten, für den<br />

Standort „Steinfurter Straße/Yorkring/Gasselstiege“ städtebauliche und architektonische<br />

Alternativkonzepte zu entwickeln, die einerseits der Lagegunst für eine Büroflächenimmobilie<br />

sowie den Ansiedlungsinteressen von Investoren/Nutzern entsprechen, andererseits<br />

aber auch die nachvollziehbare Sorge der Anwohner hinsichtlich der atmosphärischen<br />

Wirkung des Hochhauses berücksichtigen bzw. dessen dominierende Auswirkung<br />

auf die <strong>Stadt</strong>silhouette mildern.<br />

1.2 Parallel zu 1.1 wird die Verwaltung in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit der WFM beauftragt, bei Vorliegen<br />

eines konkreten Investoreninteresses gezielt – kurz- bis mittelfristig realisierbare –<br />

Grundstücksalternativen im <strong>Stadt</strong>gebiet aufzuzeigen, die sich für hochwertige Büroflächen<br />

im besonderen Maße durch Adressenbildung, exponierte Lage und Wahrnehmbarkeit<br />

des Objektes auszeichnen.<br />

2. Dem Rat sind noch in diesem Jahr – nach Vorberatung in Bezirksvertretung(en) und<br />

Fachausschüssen – die Prüfergebnisse bzw. weiterführende Beschlussvorschläge zur<br />

Entscheidung vorzulegen.“<br />

Nach ausführlicher Diskussion ließ Herr Dr. Tillmann über die Anträge der SPD- und CDU-<br />

Fraktion abstimmen.<br />

Der Antrag der SPD-Fraktion wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, FDP, UWG-MS) bei Für-<br />

Stimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, PDS/LL) abgelehnt.<br />

Der Antrag der CDU-Fraktion wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, FDP, UWG-MS) bei Gegenstimmen<br />

(SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, PDS/LL) angenommen.<br />

Somit beschloss der Rat:<br />

„Standort Steinfurter Straße/Yorktower verträglich entwickeln<br />

1.1 Der Entwicklungsträger wird in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit der Verwaltung gebeten, für den<br />

Standort „Steinfurter Straße/Yorkring/Gasselstiege“ städtebauliche und architektonische<br />

Alternativkonzepte zu entwickeln, die einerseits der Lagegunst für eine Büroflächenimmobilie<br />

sowie den Ansiedlungsinteressen von Investoren/Nutzern entsprechen, andererseits<br />

aber auch die nachvollziehbare Sorge der Anwohner hinsichtlich der atmosphärischen<br />

Wirkung des Hochhauses berücksichtigen bzw. dessen dominierende Auswirkung<br />

auf die <strong>Stadt</strong>silhouette mildern.<br />

1.2 Parallel zu 1.1 wird die Verwaltung in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit der WFM beauftragt, bei Vorliegen<br />

eines konkreten Investoreninteresses gezielt – kurz- bis mittelfristig realisierbare –<br />

Grundstücksalternativen im <strong>Stadt</strong>gebiet aufzuzeigen, die sich für hochwertige Büroflä-<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


72<br />

chen im besonderen Maße durch Adressenbildung, exponierte Lage und Wahrnehmbarkeit<br />

des Objektes auszeichnen.<br />

2. Dem Rat sind noch in diesem Jahr – nach Vorberatung in Bezirksvertretung(en) und<br />

Fachausschüssen – die Prüfergebnisse bzw. weiterführende Beschlussvorschläge zur<br />

Entscheidung vorzulegen.“<br />

Die vorliegende Anregung Nr. 90/2004 wurde nicht aufgegriffen.<br />

Punkt 46 der Tagesordnung Anträge von Ratsmitgliedern nach § 3 Abs. 2 der<br />

Geschäftsordnung des Rates<br />

Punkt 46.1 der Tagesordnung<br />

A-R/0011/2004<br />

<strong>Münster</strong>aner Bündnis für F<strong>am</strong>ilien<br />

Folgender Antrag der SPD-Fraktion wurde an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen:<br />

„SPD-Fraktion Antrag Nr. A-R/0011/2004<br />

im Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> vom 12.06.2004<br />

Antrag<br />

„<strong>Münster</strong>aner Bündnis für F<strong>am</strong>ilien“<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> möge beschließen:<br />

1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> beteiligt sich an der Initiative „Lokale Bündnisse für F<strong>am</strong>ilien“ der<br />

Bundesregierung und initiiert ein „<strong>Münster</strong>aner Bündnis für F<strong>am</strong>ilien.“<br />

2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für eine öffentlichkeitswirks<strong>am</strong>e K<strong>am</strong>pagne<br />

zu entwickeln. Dabei ist das Beratungsangebot aus dem Bundesministerium<br />

und dem Servicebüro der Initiative zu nutzen.<br />

3. Inhaltlicher Schwerpunkt der K<strong>am</strong>pagne ist die Vereinbarkeit von F<strong>am</strong>ilie und Beruf.<br />

Bereits vorhandene Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung, sind<br />

aufzunehmen und qualitativ wie quantitativ fortzuentwickeln. Innovative Modellvorhaben<br />

sollen eingeleitet werden. Weitere Handlungsfelder sind die Stärkung der F<strong>am</strong>ilienkompetenz,<br />

das f<strong>am</strong>ilienfreundliche Wohnumfeld sowie gesundheitliche Förderung<br />

und Hilfen.<br />

4. Für das <strong>Münster</strong>aner Bündnis sollen Betreuungseinrichtungen, Schulen, Elterninitiativen,<br />

Verbände, Kirche, Unternehmen, Gewerkschaften und weitere gesellschaftliche<br />

Gruppen gewonnen werden.<br />

5. Das „<strong>Münster</strong>aner Bündnis für F<strong>am</strong>ilien“ eignet sich als Leitprojekt im Rahmen des<br />

Integrierten <strong>Stadt</strong>entwicklungs- und <strong>Stadt</strong>marketingsprozesses <strong>Münster</strong> (ISM).“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 46.2 der Tagesordnung<br />

A-R/0012/2004<br />

73<br />

Weiterentwicklung der Handlungsstrategien zum<br />

Wohnen im Alter<br />

Folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL wurde an den Haupt- und Finanzausschuss<br />

verwiesen:<br />

„Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Antrag Nr. A-R/0012/2004<br />

im Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> vom 03.07.2004<br />

Antrag<br />

Weiterentwicklung der Handlungsstrategien zum Wohnen im Alter<br />

I. Der Rat stellt fest:<br />

1. Der demographische Wandel in den Kommunen und der Wunsch der Menschen,<br />

auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit in der eigenen Wohnung leben zu bleiben,<br />

muss sich in der Wohnungs- und Sozialpolitik niederschlagen. Viele Menschen<br />

stellen sich heute viel bewusster die Frage nach der Wohn- und Betreuungsform<br />

im Alter. Gerade die zunehmende Nachfrage nach neuen Wohn- und<br />

Pflegeformen, die den Wünschen nach Individualität, Vertrautheit und Überschaubarkeit<br />

stärker Rechnung tragen, als traditionelle Altenhilfeangebote, zeigt<br />

eine wachsende Sensibilität bei älteren Menschen für dieses Thema.<br />

2. Das Leitbild der Wohnpolitik für ältere Menschen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> muss das<br />

Ziel haben, Wohnung und Wohnumfeld so zu gestalten, dass ältere Menschen<br />

auch bei gesundheitlichen Einschränkungen und Pflegebedürftigkeit selbstständig<br />

und selbstbestimmt in ihrer Wohnung leben können. Die Hauptanforderungen für<br />

das Wohnen im Alter liegen daher nicht in einer Ausdifferenzierung von Sonderwohnformen,<br />

sondern in der Gestaltung von Wohnungen und Quartieren, so dass<br />

sie den Bedürfnissen von Alt und Jung gerecht werden. Gerade bei den Umstrukturierungsaufgaben<br />

im Wohnungsbestand gilt es Angebote zu schaffen, die<br />

in ihrer Wohn- und Nutzungsqualität dem zunehmenden Anteil älterer Menschen<br />

in der Bevölkerung Rechnung tragen.<br />

3. Der zunehmende Anteil älterer und vor allem hochbetagter Menschen prägt die<br />

Wohnungsnachfrage und erfordert ein größeres Angebot an altengerechten Wohnungen.<br />

Hierzu gehört vor allem ein Angebot an geeignetem Wohnraum, der auch<br />

bei gesundheitlichen Einschränkungen weiter genutzt werden kann. Dabei ist die<br />

Verknüpfung von Wohnungsangeboten mit Serviceleistungen von besonderer<br />

Bedeutung. Neben dem Neubau altengerechter Wohnungen wird der Anpassung<br />

der Bestände ein erhebliches Gewicht zukommen.<br />

4. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> hat mit der 2002 verabschiedeten und fraktionsübergreifend<br />

unterstützten Handlungsorientierung Wohnen im Alter einen wichtigen Schritt in<br />

diese Richtung unternommen. Dies gilt es nun unter Einbeziehung der neuen<br />

Ausrichtung des Wohnungsbauförderprogr<strong>am</strong>ms des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen weiterzuentwickeln.<br />

II. Die Verwaltung wird beauftragt:<br />

1. Ein Handlungskonzept zu erarbeiten, dass die Möglichkeiten des Wohnungsbauförderprogr<strong>am</strong>ms<br />

aufgreift und für die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> umsetzt. Mit dem Wohnraumförde-<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


74<br />

rungsprogr<strong>am</strong>m des Jahres 2004 werden drei neue Förderangebote geschaffen, die<br />

neue Formen des gemeinschaftlichen Wohnens für pflegebedürftige Menschen sowohl<br />

im <strong>am</strong>bulanten als auch im stationären Bereich ermöglichen sollen. Hierzu gehören.<br />

a. Gruppenwohnungen mit <strong>am</strong>bulanter Betreuung<br />

b. Mietwohnungsanlagen mit integrierten Pflegewohnplätzen<br />

c. Modellmaßnahmen in bestehenden Wohn- und Pflegeheimen<br />

2. Darauf hinzuwirken, dass bei der Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur<br />

die Wohn- und Pflegeangebote verstärkt auch durch Kooperationen von Wohnungsunternehmen,<br />

sozialen Trägern und Betroffeneninitiativen geschaffen werden.<br />

3. Darauf hinzuwirken, dass die Wohnsituation pflegebedürftiger Menschen ausländischer<br />

Herkunft verstärkt Thema in der Altenhilfe und Wohnungspolitik wird.<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> soll deshalb ein Rahmenkonzept für eine kultursensible Altenpolitik<br />

erstellt und u.a. in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit dem Seniorenrat, Ausländerbeirat,<br />

Selbstorganisationen der Migrantinnen und Migranten, sowie den Wohlfahrtsverbänden<br />

und anderer interessierten Akteuren im <strong>Stadt</strong>teil und Wohnquartieren erarbeitet<br />

werden.<br />

4. Ein Konzept zur Weiterentwicklung und Finanzierung von vorpflegerischen und pflegeergänzenden<br />

Hilfen und Dienstleistungen zu erstellen. Hierbei sollten auch Modelle<br />

wie die Einrichtung von Dienstleistungspools mit einbezogen werden.“<br />

Punkt 46.3 der Tagesordnung<br />

A-R/0015/2004<br />

Mitwirkungsmöglichkeiten älterer Menschen stärken<br />

- Einen Seniorenrat in <strong>Münster</strong> einrichten.<br />

Folgender Antrag der SPD-Fraktion wurde an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen:<br />

„SPD-Fraktion Antrag Nr. A-R/0015/2004<br />

im Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> vom 05.07.2004<br />

Ratsantrag<br />

Mitwirkungsmöglichkeiten älterer Menschen stärken –<br />

Einen Seniorenrat in <strong>Münster</strong> einrichten!<br />

Der Rat möge beschließen:<br />

1. In der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> wird ein Seniorenrat gebildet.<br />

2. Die Mitglieder werden in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer<br />

der Wahlzeit des Rates nach Listen oder als Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber<br />

gewählt. Die Wahl findet i.d.R gleichzeitig mit der Wahl des Rates statt. Nach<br />

Ablauf der Wahlzeit üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zus<strong>am</strong>mentritt<br />

des neu gewählten Seniorenrats weiter aus.<br />

3. Um schnellstmöglich einen Seniorenrat einrichten zu können, findet die Wahl ausnahmsweise<br />

gleichzeitig mit der Landtagswahl 2005 statt.<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


75<br />

4. Dem Seniorenrat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

5. Der Seniorenrat hat insbesondere die Aufgabe,<br />

• die Interessen der älteren Generation gegenüber Rat und Verwaltung, den Verbänden<br />

der Freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen, den Alteneinrichtungen und der<br />

Öffentlichkeit zu vertreten,<br />

• Rat und Verwaltung sowie die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zu beraten<br />

und zu unterstützen,<br />

• sich durch Aufklärung und Anregungen um eine sinnvolle Stellung der älteren<br />

Menschen in der Gesellschaft und im persönlichen Lebensbereich mit dem Ziel zu<br />

bemühen, ihre Aktivität und Selbständigkeit zu fördern und möglichst lange zu erhalten,<br />

• bei der Vorbereitung von Gemeinschaftsaufgaben und Progr<strong>am</strong>men für ältere<br />

Menschen mitzuarbeiten und<br />

• die Qualität der Beziehungen zwischen den Generationen zu stärken.“<br />

Punkt 46.4 der Tagesordnung<br />

A-R/0016/2004<br />

<strong>Münster</strong>- Kulturhauptstadt von internationalem<br />

Renommee<br />

Für eine Profilierung im Kulturbereich auch nach<br />

der gescheiterten Kulturhauptstadtbewerbung<br />

Folgender Antrag der SPD-Fraktion wurde an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen:<br />

„SPD-Fraktion Antrag Nr. A-R/0016/2004<br />

im Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> vom 28.06.2004<br />

Ratsantrag<br />

<strong>Münster</strong> – Kulturstadt von internationalem Renommee<br />

Für eine Profilierung im Kulturbereich auch<br />

nach der gescheiterten Kulturhauptstadtbewerbung<br />

Der Rat möge beschließen:<br />

Die Verwaltung wird aufgefordert:<br />

1. Die Anregungen der SPD, die im Kulturleitantrag "<strong>Münster</strong> auf dem Weg zur Europäischen<br />

Kulturhauptstadt 2010" vom 30.04.2003 aufgeführt sind, aufzugreifen und<br />

Vorschläge zu erarbeiten, mit welchen Schwerpunkten <strong>Münster</strong> auch nach der gescheiterten<br />

Kulturhauptstadt-Bewerbung als Kulturstadt mit internationaler Geltung<br />

weiter profiliert werden kann. Dafür ist eine realistische Zeitschiene zu entwickeln und<br />

ein Finanzrahmen innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung zu definieren.<br />

2. Vorschläge zu erarbeiten, wie das außergewöhnliche Engagement der <strong>Münster</strong>aner/innen,<br />

das sie für die Bewerbung gezeigt haben, aufrecht erhalten und für die<br />

<strong>Stadt</strong> nutzbar gemacht werden kann.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich


Punkt 46.5 der Tagesordnung<br />

A-R/0017/2004<br />

76<br />

Neue Weichenstellung für den Hauptbahnhof<br />

Folgender Antrag der CDU-Fraktion wurde an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen:<br />

„CDU-Fraktion Antrag Nr. A-R/0017/2004<br />

im Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> vom 05.07.2004<br />

Antrag<br />

Neue Weichenstellung für den Hauptbahnhof<br />

Der Rat möge beschließen:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeins<strong>am</strong> mit der Deutschen Bahn AG und der neu gegründeten<br />

„Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel <strong>Münster</strong>“ nach Wegen zur<br />

zeitnahen Auslobung eines Investoren-Wettbewerbs für das Areal Hauptbahnhof <strong>Münster</strong><br />

und den angrenzenden Bereich zu suchen.<br />

Die Verwaltung wird aufgefordert, für den Wettbewerb und die daraus folgenden Baumaßnahmen<br />

Städtebaufördermittel einzuwerben.“<br />

Punkt 47 der Tagesordnung Verschiedenes<br />

Es lagen keine Wortmeldungen vor.<br />

Ende der <strong>Sitzung</strong>: 21.00 Uhr<br />

gez. gez.<br />

Dr. Berthold Tillmann Jürgen Kupferschmidt<br />

Vorsitz Schriftführung<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich

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