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Günther Hänse FLURNAMENKUNDE UND ...

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ebenfalls zur Mode gewordenen Ortsnamen- Grundwortes -feld (Hohenfelden,begünstigtenMeckfeld b. Berka, Kranichfeld, Legefeld, Barchfeld, Alt-und NeudörnfelLengefeld, Meckfeld b. Bi.) auf die geomorphologisch wenigerMuschelkalkundBuntsandsteinböden des südlichen Kreisgebietezeigen, das3 sowohl in dem bereits urbaren alten Kulturland dieBesiedlung weiter ausgebaut als auch durch Rodungen Neuland erschlossenund mit Bauernstellen besetzt wurde. Gerade auf den Muschelkalkflächen des Südkreises wird es damals in den Waldbeständen zwischenden bereits bestehenden Dörfern zu solchen Rodungen gekommen sein.Für die siedlungsgeschichtlich bedeutsame Frage nach den Flurformen,die dem Bilde der damals bereits erschlossenen Landschaft das Geprägegaben und deren Grundstruktur in der frühfeudalen Zeit gelegt wurde,liefert das toponymische Material unmittelbar nur wenig Hinweise. ÄltereKarten, aus denen sich die ursprüngliche Flurgestaltung erschlieujen liebe,stehen für das Untersuchungsgebiet nicht mehr zur Verfügung, nachdemdie Kartenbestände des Weimarer Landeshauptarchivs durch Kriegseinwirkung1945 verlorengegangen sind. Die KatasterundSteuerlistender Neuzeit bieten für Rückschlüsse auf die Flureinteilung eine zu vageGrundlage. Als Erkenntnismittel für die Flurformenforschung stehen fürunser Gebiet somit außer den nach der Separation angefertigten - unddaher wenig aussagekräftigen - Flurkarten hauptsächlich nur die Hinweisezur Verfügung, die sich aus den bei der Feldeinteilung üblichenund in älteren Urkunden überlieferten Flurwörtern und -manen ergeben.Im Untersuchungsgebiet herrschte - ebenso wie in anderen Teilen desthüringischen Altsiedellandes - die Gewannflur vor. Ihr entspricht imSiedlungsbild der Typ des Haufendorfs, zu dem etwa 60 Prozent allerSiedlungen des Arbeitsgebiets gehören8. Aus der Gesamtflur wurden Abschnittvon gleicher Bodengüte - Gewanne - abgegrenzt, und jeder Hofbesitzeerhielt aus jedem Gewann einen Anteil. Grundlage dieser Land- Zuweisungwar nach der thüringisch- hessischen Agrarverfassung der Karolingerzedie sogenannte Hufenordnung. Unter einer Hufe ist dabei derAnteil zu 'verstehen, den der einzelne Hofbesitzer von der Gemarkung8) VON WITZLEBEN (1931) fand bei ihrer Untersuchungüber "Die ländlichenOrts-formeim Ostteil des Thüringer Beckens"bei 58 Dörfern des Untersuchungsgebietesdie Formmerkmale des Haufendorfs, 19 stellte sie zu den Platzdörfern, den Rest erklärtesie als StraßenundGassendörferbzw. Rundlinge. Obwohl ihre Zuordnungenoft anfechtbar sind, da sie lediglich aus dem Studiumder Meßtischblätter- also derheute feststellbaren Verhältnisse- gewonnen wurden, aber nicht das historischgenetischeElement berücksichtigen,dürften damit dochdie wichtigsten Formgruppendesdörflichen Ortschaftsbildeserfafit sein.

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